Mitteilungen 5/21 - Gemeinde Eglisau

 
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Mitteilungen 5/21 - Gemeinde Eglisau
Mitteilungen 5/21
                          Gemeinde Eglisau | www.eglisau.ch

Themenschwerpunkte:       Inhalt:
Der Sommer steht      3   Editorial             3     Röm. Kath. Kirche   44
vor der Tür               Polit. Gemeinde       7     Kultur              45
                          Schule               35     Senioren            51
                          Evang. Ref. Kirche   41     Ortsvereine         53
Mitteilungen 5/21 - Gemeinde Eglisau
Impressum
Herausgeber: Gemeinde Eglisau
Redaktion: Gemeindeverwaltung
Auflage: 2500 Ex.
erscheint 12 x jährlich
Fotos: Gemeindeverwaltung / Thomi Heller
Layout / Druckdaten: atelierheller.ch
Druck: OS Druck Eglisau
Gedruckt auf 100 % Altpapier

Redaktionsschluss: 17. Mai 2021
Mitteilungen 5/21
                                 Gemeinde Eglisau | www.eglisau.ch

                                                                  Editorial

Der Sommer steht vor der Tür
Liebe Eglisauerinnen, liebe Eglisauer

Ich schreibe diese Zeilen nach Mitte April. Nachdem sich der Sommer
bereits im März mit Wärmerekorden angekündigt hatte, wurden wir im
April längere Zeit von einer ungemütlichen Bise gepiesackt. Ich hoffe
sehr, dass sich die Temperaturen anfangs Mai wieder an das langjährige
Mittel halten. Sicher ist: Der Sommer wird kommen. Ebenso sicher ist,
dass das Städtli nach dem letztjährigen «Corona-Sommer» auch dieses
Jahr mit einem grossen Besucherandrang konfrontiert sein wird. Die
Leute werden vorwiegend in der Schweiz bleiben, die Naherholungs-
gebiete dementsprechend stark bevölkert sein. Der Sommer 2020 hat
uns gezeigt, dass bei schönem Wetter an Wochenenden im Städtli und
in den angrenzenden Gebieten unhaltbare Zustände herrschen (Park-
platz-Suchverkehr, wildes Parkieren).

Leider konnte die Gemeindeversammlung im Dezember 2020 nicht
durchgeführt werden, weil eine Corona-konforme Durchführung nicht
sichergestellt war. Damit musste die Abstimmung über das Betriebs-
und Gestaltungskonzept (BGK) im Städtli mit den kurzfristigen bau-
lichen Massnahmen auf einen späteren Termin verschoben werden.
Der Gemeinderat will aber den Sommer 2021 unbedingt nutzen, um
Erfahrungen mit einem temporären Fahrverbot an Wochenenden in
der Untergass und in der Rheinstrasse zu sammeln. Er hat darum eine
entsprechende vorübergehende Verkehrsanordnung für die Zeit vom
1. Mai bis zum 30. September erlassen (Beiblatt in den Eglisauer Mit-
teilungen vom April). Eine weitere Sommersaison ohne Massnahmen
für eine Begrenzung des Verkehrs im Städtli kann den Anwohnerinnen
und Anwohnern nicht zugemutet werden.

Beim Fahrverbot handelt es sich um einen befristeten Versuch wäh-
rend der warmen Jahreszeit von Mai bis September. Die Zufahrt von

                                                                         3
Editorial

        Anwohnerinnen und Anwohnern und Gewerbetreibenden ist weiterhin
        möglich. Das wird mit Spezialbewilligungen geregelt werden. Selbst-
        verständlich werden in der Auswertung des Versuches auch die Auswir-
        kungen auf das Gewerbe und die Gastronomie berücksichtigt werden.
        Auch der Standort des Wochenmarktes am Freitag in der Untergass
        wird überprüft.

        Damit die Auswertung des Versuchs-Sommers in die politische Diskus-
        sion um das BGK Städtli einfliessen kann, hat der Gemeinderat ent-
        schieden, den Baukredit für die kurzfristigen baulichen Massnahmen
        (Einführung der Begegnungszone) nicht – wie ursprünglich geplant –
        schon im Juni, sondern erst am 9. Dezember 2021 der Gemeindever-
        sammlung vorzulegen.

        Mit dem Fahrverbot in der Untergass und in der Rheinstrasse an Sommer-
        Wochenenden soll die Verkehrssituation im Städtli verbessert werden.
        Damit sich der Parkplatz-Suchverkehr nicht in die umliegenden Quar-
        tiere verlagert, werden wir mit intensiven Kontrollen des ruhenden
        Verkehrs durch eine private Sicherheitsfirma und kommunikativen
        Massnahmen zur Lenkung der Besucherparkierung begleiten.

        Beachten Sie auch den Artikel von Elisabeth Villiger, (Sicherheitsvor­
        ste­herin), in diesem Heft, der die Grundzüge der neuen Parkierungs­
        verordnung erläutert. Diese Verordnung wird der Gemeindeversammlung
        vom 17. Juni 2021 vorgelegt werden.

        Nun wünsche ich Ihnen einen schönen Frühling. Geniessen Sie die
        steigenden Temperaturen draussen in unserer attraktiven Umgebung
        und bleiben Sie gesund und guten Mutes! Die epidemiologische Situa­
        tion sollte sich ja in den kommenden Monaten dank dem Fort­schritt
        im Impfprogramm zunehmend verbessern und uns allen hoff­ent­lich
        wieder mehr Freiräume gewähren.
        > Peter Bär / Gemeindepräsident

    4
Neue Parkierungsverordnung auf
öffentlichem Grund
Die noch rechtskräftige Verordnung über die gebührenpflichtige
Parkie­rung in der Gemeinde Eglisau stammt aus dem Jahr 1999. Die
Gemeinde ist in den letzten Jahren stark gewachsen und das schöne
Städtli mit dem Rhein ist ein Touristenmagnet. Damit verbunden ist
leider auch eine grosse Belastung durch parkplatzsuchende Automobi­
listen.

Die überarbeitete Parkierungsverordnung soll das Parkieren auf öffent­
lichem Grund neu regeln und die Einwohner aller Quartiere Eglisaus
vor Fremdparkierern schützen.

Die Vernehmlassung lief vom 1. März bis am 31. März. Die eingegan-
genen Anregungen werden aktuell im Gemeinderat bearbeitet. Die Ge-
nehmigung durch die Gemeindeversammlung ist im Juni 2021 geplant.

Als Basis dienten dem Gemeinderat folgende Grundsätze:

• S chutz der Anwohner vor Wildparkierern, insbesondere in
   Bahnhofsnähe
• Gleichbehandlung der Einwohner aller Quartiere
• Keine Langzeit-Parkplätze im Städtli für Besucher
• Entlastung des Städtli von Suchverkehr
• Bewirtschaftung der Parkplätze auf öffentlichem Grund
• Lenkung der Besucher auf die Parkplätze der Bahnhöfe Eglisau
   und Hüntwangen, sowie der Parkplätze Strässler und Kilchmann

Folgend eine kurze Zusammenfassung des Lösungsvorschlags:

Zonen-Systematik
Die gesamte Gemeinde ist in zwei Zonen eingeteilt. Das Städtli befin-
det sich in der roten, alle anderen Quartiere in der grünen Zone. Bewirt-
schaftet werden die Parkplätze mittels Parkkarte und/oder Parkuhr.
Anwohner im Städtli können eine rote Parkkarte erwerben. Diese ist
in der roten und grünen Zone gültig. Anwohner der anderen Quartiere
können eine grüne Karte erwerben. Diese ist in der roten Zone nicht
gültig. Grund dafür ist, dass das Parkplatz-Angebot im Städtli stark
begrenzt ist.

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Editorial

        Parkfelder-Systematik
        Überall wo es die Verkehrssicherheit erfordert oder die Parkie-
        rungssituation unklar ist, werden Parkfelder markiert. Das Ziel ist,
        Klarheit zu schaffen. In der Lochmühle wurden mehrere Varianten ge-
        prüft, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Die diagonale Anordnung
        der Parkfelder funktioniert leider nicht, weil die Lochmühle dafür eine
        zu geringe Breite aufweist. Die schräge Anordnung der Parkfelder ist
        zudem für Fussgänger gefährlich, da sie von rückwärts ausfahrenden
        Fahrzeugen nicht gesehen werden. Ergänzt wird die Markierung von
        einzelnen Parkfeldern innerhalb der bestehenden durchgezogenen
        Feldern. Einige Parkfelder müssen aufgehoben werden, um Platz zu
        schaffen für die nötige Kreuzung von Fahrzeugen, insbesondere für
        die Blaulichtorganisationen.

        Bewirtschaftung Parkplätze
        Die Bewirtschaftung erfolgt mittels Parkkarten und/oder Parkuhren.
        Im Städtli sollen die Parkplätze in erster Priorität für das Gewerbe, so-
        wie für Anwohner mit Parkkarte zur Verfügung stehen. Die Steuerung
        erfolgt über die Tarife. Diese sind gestaffelt, das Langzeitparkieren
        wird erheblich teurer.

        Lenkung des Besucherverkehrs
        Externe Gäste sollen mit geeigneter Beschilderung gleich bei der
        Ortseinfahrt auf die grossen Parkplätze ausserhalb von Städtli und
        Quartieren gelenkt werden.

        Schauen Sie sich das Parkierungskonzept auf der Homepage der Ge-
        meinde Eglisau an: https://www.eglisau.ch/de/aktuelles-dossiers/
        dossiers/parkierungsverordnung/
        > Elisabeth Villiger / Sicherheitsvorsteherin

    6
Gemeinde

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Gemeinderat – Verhandlungsauszug
Der Gemeinderat hat die Jahresrechnung 2020 genehmigt. Die Erfolgs-
rechnung schliesst bei Fr. 30‘358‘984.53 Aufwand und Fr. 31‘655‘380.15
Ertrag mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 1‘296‘395.62 ab (siehe
Kommentar dazu weiter hinten).

Bei Neu- und Ersatzbeschaffungen setzt der Gemeinderat auf umwelt-,
ressourcen- und emissionsschonende Geräte. Für den Ersatz des ben-
zinbetriebenen Handrasenmähers wird deshalb ein Elektrogerät ange-
schafft. Die Kosten belaufen sich auf rund Fr. 5'000.–.

Um Dringlichkeiten und Kosten von Strassensanierungen bestmöglich
abschätzen und planen zu können, wird eine systematische Zustands­
erfassung der Gemeindestrassen durchgeführt. Die Strassen auf der
Nordseite des Rheins wurden bereits letztes Jahr erfasst, nun folgt
die Erfassung auf der Südseite. Der vom Gemeinderat bewilligte Kredit
beläuft sich auf Fr. 26'000.–.

Alle Gemeindebetriebe (Gemeindeverwaltung, Alterszentrum Weier-
bach, Technische Betriebe, Betreibungs- und Gemeindeammann-Amt
Rafzerfeld, Schulverwaltung) sind an ein gemeinsames Rechenzentrum
angeschlossen. Die Serverumgebung wurde letztmals im Jahr 2015
erneuert. Durch die stetige Entwicklung und neuen Anforderungen
im Bereich ICT muss die Infrastruktur altershalber ersetzt werden. Der
Gemeinderat hat einen Kredit in der Höhe von Fr. 155'000.– bewilligt.

Die Via Rhenana ist ein Weitwanderweg, der entlang des Hochrheins
faszinierende historische und kulturelle Sehenswürdigkeiten er-
schliesst. Besonders geprägt ist die Strecke von der Geschichte des
Salzhandels und -transports. Der Gemeinderat unterstützt eine Projekt­-
idee, mit welcher Eglisau als «Salzpunkt» Teil der historischen Salz-
strasse wird.

Da die Nachfrage der Bevölkerung nach einer fachgerechten Entsorgung
in den letzten Jahren laufend stieg, initiierte der Gemeinderat 2014,
in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen Leib & Gut, eine mobile,
dezentrale Entsorgungsstelle. Aufgrund gestiegener Aufwandskosten
seitens Betreiber wurde eine neue Leistungsvereinbarung aufgesetzt.

Der Gemeinderat hat die Begehren aus der Bevölkerung zum Verbund-
fahrplanprojekt 2022 bis 2023 behandelt. Am bestehenden Fahrplan
soll aus Sicht des Gemeinderats bis auf Weiteres grösstenteils festge-
halten werden. Sofern eine Verlängerung des Angebots auf den Bus-

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Gemeinde

 aktuell

       linien 542 und 543 in den Abendstunden finanzierbar ist, ist eine
       solche durch PostAuto umzusetzen. Die Verkehrsunternehmen prüfen
       nun die Eingaben.

       Der Bund harmonisiert das öffentliche Beschaffungsrecht schweizweit.
       Der Verband der Gemeindepräsidien (GPV) erachtet die Gesetzesvorlage
       aus rechtlichen, wirtschaftlichen und verwaltungsökonomischen Grün-
       den als wichtigen und richtigen Schritt. Der Gemeinderat schliesst
       sich der Stellungnahme des GPV an.

       Der Stadtrat Bülach beabsichtigt im Rahmen der Weiterentwicklung
       des Alterszentrums Grampen, zwei Grundstücke umzuzonen. Der
       Gemeinderat Eglisau – als Nachbargemeinde zu einer Stellungnahme
       eingeladen – sieht keine raumplanerischen Interessen durch das Vor-
       haben betroffen.

       Die Beschlüsse sind auf www.egliau.ch > «Aktuelles + Dossiers» ein-
       sehbar.
       > Gemeinderat Eglisau

       Baurechtliche Entscheide
       Im ordentlichen Verfahren genehmigt:

       Pro Natura Zürich
       •B odenaufwertung durch Auftrag von 15 bis 20 cm Oberboden,
         Brunnwisstrasse / Rietstrasse

       Remo Dürsteler und Tosca Baldinger
       •N eubau Sichtschutzwand, Tössriederenstrasse 24

       4A GmbH
       • I mbissstand, Bauelenzelgstrasse

       Vivi Kola AG
       • Nutzungsänderung und Einbau Abfüllanlage, Rheinsfelderstrasse 43

       Michael Schneider
       •N eubau Sichtschutzwand und Ersatz Satellitenantenne, Steig 44

       Pensionskasse Graubünden
       •N utzungsänderung Physiotherapie zu Kinderkrippe, Murstrasse 1

   8
Im Anzeigeverfahren genehmigt (ohne Projektänderungen  /  -er-
gänzungen von bereits bewilligten Bauten und ohne temporäre
Strassenreklamen):

Blueme-Rosig GmbH und Remax
• Einbau 2 Kühlgeräte, Obergass 9

Reto Nobs
• Neubau Photovoltaik-Anlage auf Dach, Rüdensbergweg 5

Edi Schmid
• Neubau Photovoltaik-Anlage auf Dach, Rüdensbergweg 9

Markus und Sibille Blättler
• Neubau Aussen-Kaminanlage, Nigelstrasse 10b

Bauausschreibungen
Baukonsortium Leestrasse, Rheinweg 4, 8200 Schaffhausen
• Neubau Wendehammer, Kat.-Nr. 3230, bei Eggbergstrasse 15/17,
   Eglisau (Wa)

Rheinbau AG, Schaffhauserstrasse 37, 8193 Eglisau
• Umbau Wohnhaus (kommunales Schutzobjekt Vers.-Nr. 492),
  Wilerstrasse 24, Abbruch Nebenbauten (Vers.-Nrn. 485, 490 und
  505) und Neubau 2 MFH und 1 EFH mit Tiefgarage, Kat.-Nrn. 2935,
  123, 140, Wilerstrasse, Eglisau (KC und Wc)

Martin Ott, Burgstrasse 54, 8193 Eglisau
• Ersatz Fenster, Kat.-Nr. 1794, Vers.-Nr. 375, Burgstrasse 54,
   Eglisau (KB)

Planauflage   /   Rechtsmittelbehelfe
Planauflage ab 3. Mai 2021 während 20 Tagen bei der Gemeinderats­
kanzlei. Während dieser Zeit können Baurechtsentscheide schriftlich
bei der Gemeindeverwaltung angefordert werden. Wer das Begehren
nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die
Rekursfrist läuft ab Zustellung des Baurechtsentscheides (§§ 314 bis
316 PBG).
> 30. April 2021 / Gemeinderat Eglisau

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Gemeinde

 aktuell

        Kommunales Schutzobjekt; Vers.-Nr. 492,
        Wilerstrasse 24, Eglisau, Zone KC:
        Vertragsgenehmigung
        Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 12. April 2021 den verwal-
        tungsrechtlichen Vertrag genehmigt, mit dem das Gebäude Vers.-Nr. 492
        auf dem Grundstück Kat.-Nr. 2935 an der Wilerstrasse 24 in Eglisau
        unter Schutz gestellt wird.

        Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen beim Baurekursgericht
        des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben
        werden. Dem Lauf der Rekursfrist und allfälligen Rechtsmitteln gegen
        diesen Beschluss kommt von Gesetzes wegen keine aufschiebende
        Wirkung zu.

        Der Beschluss kann während der Rekursfrist bei der Gemeinderats-
        kanzlei Eglisau, Obergass 17, 8193 Eglisau, zu den Schalteröffnungs-
        zeiten eingesehen werden.
        > 30. April 2021/Gemeinderat Eglisau

        Nutzung und Entwicklung Areal «Mineralquelle»
        Das Areal «Mineralquelle» ist seit 2012 im Eigentum der L + B Immo-
        biliengruppe aus Winterthur. Das Gebiet ist Industriezone, die nicht
        mehr oder nur noch teilweise gemäss den ursprünglichen Absichten
        genutzt wird. An der Urnenabstimmung vom 9. Februar 2020 haben
        die Eglisauer Stimmberechtigten den privaten Gestaltungsplan zum
        Areal «Mineralquelle» abgelehnt. Mit diesem strebte die Grundeigen-
        tümerin eine Mischnutzung mit einem Wohnanteil an.

        Die Grundeigentümerin hat seit der Urnenabstimmung gegenüber der
        Gemeinde keine konkreten neuen Nutzungsabsichten für das Areal
        geäussert. Kürzlich kam dann dennoch wieder Bewegung in die Ange-
        legenheit: Das Hochregal-Lager wird abmontiert und abtransportiert.
        Kurz darauf wurde bekannt gemacht, dass Vivi Kola mit einer Abfüll-
        anlage im Untergeschoss des ehemaligen Thurella-Gebäudes die Pro-
        duktion des Süssgetränks in Eglisau wieder aufnimmt (siehe Beitrag
        von Vivi Kola im Märtblatt dieser Ausgabe). Zudem stand der Gemein-
        derat in Kontakt mit der Grundeigentümerin für eine Nutzung des
        ehemaligen Clubhauses des Tennisclubs durch die Jugendarbeit (siehe
        nachfolgender Beitrag). Der Gemeinderat beobachtet weiterhin auf-
        merksam die Entwicklung auf dem Areal und ist offen für eine Koope-
        ration mit der Grundeigentümerin.
        > Gemeinderat Eglisau

   10
Ein neues Angebot für die Jugend entsteht
Nach vorangegangenen Verhandlungen zwischen der Eigentümerin des
länger nicht mehr genutzten Tennisplatzes und der Gemeinde Eglisau
ist es nun definitiv: Ab dem 1. Juni mietet die Gemeinde Eglisau das
ehemalige Clubhaus des Tennisclubs beim Thurella Areal. Hier soll
ein neues Angebot für die Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus
Eglisau entstehen. Neben dem Gebäude gehört auch die kleine Grün-
fläche rundherum mit dazu. Die Tennisfelder selber gehören nicht
dazu. Geplant ist ein Angebot der Jugendarbeit Eglisau für Lernende
und junge Erwachsene. Ein solches Angebot war eines der meist­
genannten Anliegen bei der Jugendumfrage. Mit den Räumlichkeiten
des ehemaligen Clubhauses ergab sich somit die Möglichkeit, dieses
Anliegen aus der Jugendumfrage bereits früher umzusetzen als andere
Anliegen aus der Umfrage. Wie dieses Angebot genau aussieht, wird
von der Jugendarbeit gemeinsam mit interessierten Jugendlichen
ausgearbeitet. Bevor jedoch Aktivitäten stattfinden können, müssen
noch kleinere Arbeiten an den Räumlichkeiten durchgeführt werden.
Hierfür ist die Jugendarbeit auf der Suche nach Lernenden und jungen
Erwachsenen, die bei Malerarbeiten, Reparaturen und beim Einrichten
und Gestalten mit anpacken möchten.
> Jugendarbeit Eglisau

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Gemeinde

 aktuell

        SBB-Abstellanlage Birchstud Eglisau:
        Petition eingereicht
        Die FDP Eglisau hat eine Petition lanciert, in welcher der Gemeinderat
        aufgefordert wird, sich gegen den Eintrag einer Abstellanlage im
        Gebiet Birchstud in den Richtplan des Kantons Zürich auszuspre-
        chen. Die Petition wurde von über 600 Eglisauerinnen und Eglisauern
        unterzeichnet und am 29. März dem Gemeindepräsidenten übergeben.

        Der Gemeinderat hatte in seiner Einwendung gegen die Teilrevision
        2020 des kantonalen Richtplanes festgehalten, dass der Vorschlag
        des Standortes Birchstud auf ungenügenden Abklärungen beruhe und
        nicht in den Richtplan eingetragen werden dürfe. Die eingereichte
        Petition bestärkt den Gemeinderat in seinen Bemühungen, den vor-
        geschlagenen Richtplan-Eintrag zu verhindern und in der Evaluation
        eines Standortes für eine Abstellanlage umfassendere und sorgfälti-
        gere Abklärungen zu verlangen. Positiv stimmt den Gemeinderat, dass
        die Planungsgruppe Zürcher Unterland (PZU) in ihrer Stellungnahme
        ebenfalls detailliertere Untersuchungen alternativer Standorte und
        einen ausführlichen Einbezug der betroffenen Gemeinden fordert. Die
        Vorlage liegt nun bei den kantonalen Ämtern für die Auswertung der
        Vernehmlassung. Der Gemeinderat wird das Geschehen weiterhin auf-
        merksam verfolgen.
        > Gemeinderat Eglisau

        Jahresrechnung 2020 mit einem Plus von
        Fr. 1.3 Mio.
        Die Gemeinde Eglisau präsentiert ein sehr erfreuliches Jahresergebnis.
        Die Jahresrechnung 2020 schliesst mit einem Ertragsüberschuss
        von Fr. 1.3 Mio. ab. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von
        Fr. 365'400.–. Der Abschluss 2020 fällt somit Fr. 1.66 Mio. besser aus
        als das von der Gemeindeversammlung verabschiedete Budget. Mit
        Nettoinvestitionen von Fr. 4.5 Mio. wurden die mit Fr. 4.7 Mio. budge-
        tierten Investitionen fast erreicht. Das positive Jahresergebnis lässt
        sich hauptsächlich auf einmalige Minderausgaben bei den Sozialver-
        sicherungen und der Pflegefinanzierung zurückführen.

        Erfolgsrechnung
        Bei einem Ertrag von Fr. 31.65 Mio. und einem Aufwand von Fr. 30.35 Mio.
        weist die Erfolgsrechnung der Gemeinde Eglisau für 2020 einen
        Ertragsüberschuss von Fr. 1.3 Mio. aus. Damit liegen der Aufwand
        rund Fr. 1.97 Mio. und der Ertrag Fr. 300'000.– unter dem Budget.

   12
Das positive Ergebnis ist auf eine Reihe von Faktoren zurückzuführen,
hängt aber vor allem mit dem besseren Ergebnis im Bereich der
«Sozialen Sicherheit» mit netto rund Fr. 880'000.– weniger Ausgaben
zusammen.

Entgegen dem Trend der letzten Jahre entstanden bei der Sozialhilfe
Fr. 630'000.– weniger Ausgaben. Dies ist aber nicht auf weniger Fälle
zurückzuführen. In der zweiten Jahreshälfte wurden durch die Sozial­
versicherungsanstalt mehrere Entscheide über die Auszahlung einer
IV-Rente getroffen. Dadurch gab es mehrjährige Nachzahlungen von
IV-Renten und damit einhergehend die Rückerstattung der bisher
bezogenen Sozialhilfe. Auch wurde Sozialhilfe zurückgefordert, nach-
dem einige Bezüger eine Erbschaft erhalten hatten. Mit Nettokosten
von Fr. 272'045.– liegt der Aufwand weit unter dem budgetierten Wert
von Fr. 902'400.–. Die Ausgaben liegen auch weit unter den Vorjahren
wie z.B. 2019 mit Fr. 1'066'600.–, 2018 mit Fr. 910'000.–, 2017 mit
Fr. 738'400.– oder 2016 mit Fr. 768'200.–.

Auch beim Asylwesen sind mit rund Fr. 50'000.– Ausgaben Fr. 170'000.–
weniger Kosten entstanden. Aufgrund der Zuweisungsquote des Kantons
ist die Gemeinde Eglisau verpflichtet, 25 Asylbewerber aufzunehmen.
Der Kanton hat aber nur 12 Asylbewerber zur Betreuung der Gemeinde
zugewiesen.

Bei den Zusatzleistungen zur AHV/IV gab es ebenfalls Minderkosten
von Fr. 185'000.–, obwohl die Anzahl der Fälle gegenüber dem Vor-
jahr fast gleichblieb und die Beiträge für die IV-Bezüger nahezu dem
Budget entsprechen. Die Abweichungen entstehen bei der Rücker-
stattung von angefallenen Gesundheitskosten und den Zusatzleistun-
gen für die AHV-Rentner (Nettokosten 2020 = Fr. 944'300.–, 2019 =
Fr. 1'054'700.–, 2018 = Fr. 984'300.–).

Neben dem Bereich der «Sozialen Sicherheit» trägt auch die Funktion
«Gesundheit» zum besseren Ergebnis bei. So sind bei der Pflege­
finanzierung für die Kranken-, Alters- und Pflegeheime mit Ausgaben
von Fr. 747'300.- gegenüber dem Budget von Fr. 1'115'000.– rund
Fr. 367'000.– weniger Kosten entstanden. Damit liegen sie auch unter
den Werten von 2019 mit Fr. 1'025'500.– oder 2018 mit Fr. 899'000.–.
Bei der Pflegefinanzierung muss die Gemeinde nach Abzug der Beiträge
der Heimbewohner und der Krankenkasse die entstehenden Restkos-
ten für die Pflege von Eglisauer Einwohnern übernehmen. Die Höhe
der Kosten ist abhängig von der Anzahl Heimbewohner und deren
jeweiliger Pflegebedürftigkeit und deshalb schwankend und schwierig
budgetierbar.
                                                                        13
Gemeinde

 aktuell

        Bei der Jugendarbeit wurde eine neue Stelle für die Aufsuchende
        Jugendarbeit geschaffen. Es ist ein Teilbereich der offenen Jugend­
        arbeit, welcher das Augenmerk vor allem auf Orte und Plätze im
        öffentlichen Raum richtet, an denen sich Jugendliche und junge
        Erwachsene treffen. Die Stelle ist aus Sicht des Gemeinderates wichtig,
        um Beziehungen auf Vertrauensebene zu den Jugendlichen aufzubauen
        und die Aufwachsbedingungen und die Lebensqualität junger Menschen
        in der Gemeinde zu verbessern. Diese zusätzlichen Kosten wurden
        aber teilweise wieder kompensiert durch die budgetierte aber dazumal
        noch nicht besetzte Stelle für die Liegenschaftenverwaltung.

        Auf der Einnahmenseite sind es einmal mehr die Grundstückgewinn-
        steuern, die einen Mehrertrag von Fr. 155'000.– ausweisen. Bei den
        ordentlichen Steuern fallen vor allem die Mehrerträge von Fr. 193'000.–
        für die Steuern der früheren Jahre ins Gewicht. Gleichzeitig fielen
        weniger Quellensteuern und Steuerausscheidungen an.

        Eigenwirtschaftliche Betriebe
        Bei den Aufgabenbereichen, welche sich nur mit Gebühreneinnahmen,
        d.h. ohne Steuererträge finanzieren, gab es beim Alterszentrum mit
        Fr. 154'813.– und der Wasserversorgung mit Fr. 262'391.– einen Ver-
        lust. Die Bereiche Abfall, Abwasser, Bootsplätze und Gemeinschafts-
        antennenanlage schlossen mit einem positiven Ergebnis zwischen
        Fr. 55'600.– und Fr. 334'800.– ab.

        Investitionsrechnung
        Die ausgeführten Investitionen mit Fr. 4.5 Mio. liegen nur rund
        Fr. 200'000.– unter dem Budget. Allerdings konnten infolge Corona
        einige Investitionen wie z.B. die Sanierung der Bewohnerzimmer im
        Alterszentrum oder die Sofortmassnahmen für das Betriebs- und Ge-
        staltungskonzept Städtli nicht ausgeführt werden. Dies wurde aber
        kompensiert durch Restkosten von Vorhaben aus den Vorjahren
        (Sanierung Burgstrasse, Quellwasserpumpwerk Tössriederen), welche
        damals noch nicht abgeschlossen werden konnten. Ausserdem wurden
        entgegen der budgetierten Etappierung im Rebberg Vorderer Stadt-
        berg gleich beide Treppen erstellt.

        Bilanz
        Durch den erzielten Ertragsüberschuss erhöht sich das zweckfreie
        Eigenkapital auf Fr. 30'817'718.–. Das Nettovermögen per Ende 2020
        beträgt Fr. 14'982'766.– bzw. Fr. 2'725.– pro Einwohner.

   14
Auswirkung auf die kommenden Budgets
Während der Budgetplanung 2021 im Sommer 2020 zeichnete sich
der Ertragsüberschuss noch nicht ab. Gleichzeitig wurde infolge
Corona auch von einem Einbruch bei den Steuereinnahmen und dem
Finanzausgleich ausgegangen. Der Gemeinderat beurteilte die Situa­
tion damals deshalb weniger optimistisch, weshalb eine Erhöhung
des Steuerfusses beantragt wurde. Das positive Jahresergebnis lässt
sich hauptsächlich auf Einmaleffekte bei den Sozialversicherungen
und der Pflegefinanzierung zurückführen. Diese hängen mit indivi-
duellen Fällen zusammen, die sich schwierig voraussehen lassen und
von der Gemeinde kaum beeinflussbar sind. Aufgrund des erfreulichen
Abschlusses im vergangenen Jahr lässt sich nicht automatisch einen
länger anhaltenden Trend ableiten.
> Gemeinderat Eglisau

Ordentliche Gemeindeversammlung

Donnerstag, 17. Juni, um 19.30 Uhr, Saalsporthalle
Schalmenacker, Rafz

Traktandenliste

A. Politische Gemeinde Eglisau
1. Jahresrechnung 2020                           N. Wälle
2. Polizeiverordnung, Totalrevision              E. Villiger
3. Parkierungsverordnung, Totalrevision          E. Villiger

                                                                      15
Gemeinde

 aktuell

        B. Schulgemeinde Eglisau
        1. Jahresrechnung 2020                               H.R. Leuenberger
        C. Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Eglisau
        1. Jahresrechnung 2020                          E. Schmid

        Aktenauflage
        Sämtliche Unterlagen zu den Geschäften können ab 3. Juni im Ge­
        mein­de­­haus eingesehen werden:
        • Montag bis Freitag, 8.30 bis 11.30 Uhr
        Im Weiteren können die Anträge auf der Internetseite www.eglisau.ch
        eingesehen oder heruntergeladen werden. Zudem können die Anträge
        auf der Gemeindeverwaltung bezogen werden.

        Anmeldung zur Gemeindeversammlung
        Für die Gemeindeversammlung besteht ein COVID-19-Schutzkonzept,
        damit sämtliche beteiligte Personen hinsichtlich der Pandemie vor
        einer Ansteckung geschützt werden. Alle Teilnehmenden werden
        in einer Anwesenheitsliste erfasst. Zur effizienteren Erfassung der
        Kontaktdaten wird um eine Voranmeldung gebeten. Dies ist aber keine
        Voraussetzung für eine Teilnahme.

        Die Gemeindeversammlung findet in der Saalsporthalle Schalmenacker
        in Rafz statt. Falls ein Fahrdienst nötig ist, wird auf Voranmeldung
        ein Transportservice angeboten.

        Wir bitten Sie, sich bis am 15. Juni folgendermassen für die Gemeinde­
        versammlung und den Transportservice anzumelden:

        • über die Internetseite www.eglisau.ch (Startseite)
        • via E-Mail an info@eglisau.ch
        •m ittels Anmeldetalon im Weisungsheft an Gemeindeverwaltung
          Eglisau, Obergass 17, 8193 Eglisau
        > Die Gemeindebehörden

        Abstimmungen und Wahlen vom 13. Juni
        Eidgenössische Vorlagen
        1. Volksinitiative vom 18. Januar 2018 «Für sauberes Trinkwasser und
            gesunde Nahrung – Keine Subventionen für den Pestizid- und den
            prophylaktischen Antibiotika-Einsatz»

   16
2. V olksinitiative vom 25. Mai 2018 «Für eine Schweiz ohne synthe-
    tische Pestizide»
3. Bundesgesetz vom 25. September 2020 über die gesetzlichen
    Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der
    Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz)
4. Bundesgesetz vom 25. September 2020 über die Verminderung von
    Treibhausgasemissionen (CO2-Gesetz)
5. Bundesgesetz vom 25. September 2020 über polizeiliche Massnah-
    men zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT)

Kantonale Vorlagen
1. E inführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele (EG BGS)
2. K antonale Volksinitiative «Raus aus der Prämienfalle»
3. K antonale Volksinitiative «Mehr Geld für Familien»

Ersatzwahl Evangelisch-reformierte Kirchensynode
1. Ersatzwahl eines Mitglieds der Evangelisch-reformierten Kirchen­
    synode für die Amtsdauer 2019 bis 2023 – 1. Wahlgang

Kommunale Vorlage
1. Erneuerungswahl FriedensrichterIn für die Amtsdauer 2021 bis 2027
    (2. Wahlgang)

Abgabe der Stimmzettel (Urnenöffnung)
				Sonntag
Gemeindehaus 			         9.00 bis 10.00 Uhr
Gemeinschafts-Raum Lengg 9.00 bis 9.45 Uhr

Vorzeitige Stimmabgabe:
Auf der Gemeindeverwaltung, während den Öffnungszeiten, ab Erhalt
des Stimmmaterials.

Briefliche Stimmabgabe:
Ab Erhalt des Stimmmaterials per Post oder durch Einwurf im Gemeinde­­
briefkasten, der Stimmrechtsausweis muss immer persönlich unter-
zeichnet sein. Fehlt die persönliche Unterschrift, ist die Stimme
ungültig! Bitte beachten Sie, dass die Stimmzettel im dafür vorgese-
henen Stimmzettelcouvert verschlossen werden müssen. Der Stimm-
rechtsausweis darf nicht in dieses Couvert verpackt werden.

                                                                         17
Gemeinde

 aktuell

        Vorstellung Nadine Pfeiffer-Saugy
        Guten Tag liebe Gemeinde

        Mein Name ist Nadine Pfeiffer und ich bin seit dem 1. April die neue
        Immobilienbewirtschafterin in der Abteilung Bau und Planung.

        Ich wurde in Glattbrugg geboren und verbrachte meine gesamte Kind­
        heit, Schulzeit und Jugend dort. Ursprünglich habe ich eine Lehre zur
        Hochbauzeichnerin absolviert und bin dann immer mehr in die Immo-
        bilienbewirtschaftung gerutscht. Viele Jahre habe ich für die Stadt
        Zürich als Objektmanagerin Sozialbauten gearbeitet. Be­­
        ­                                                         vor ich die
        ­Anstellung in der Gemeinde Eglisau antrat, habe ich kurze Arbeits­
         einsätze in div. Firmen absolviert, um mein Knowhow zu ver­bessern.

        Wohnhaft bin ich mit meinem Mann und meinen zwei Töchtern in
        Winkel. Ich lebe gerne etwas ländlicher, brauche aber auch die Stadt
        in meiner Nähe. In meiner Freizeit reise ich gerne mit meiner Familie
        in der Welt herum, fahre sehr gerne Ski und versuche meine Töchter
        bei ihren Freizeitbeschäftigungen zu unterstützen.

        Von der Anstellung bei der Gemeinde Eglisau erhoffe ich mir viele
        neue Erfahrungen zu machen und dass ich mein Fachwissen zielorien­
        tiert einbringen kann. Ich freue mich sehr, viele neue Menschen
        kennenzulernen und mit Ihnen in Kontakt zu sein.

        Kontaktangaben:
        Nadine Pfeiffer, Immobilienbewirtschafterin Abteilung Bau und
        Planung, Tel. 043 422 35 16, E-Mail: nadine.pfeiffer@eglisau.ch

        Zu Besuch bei...
        Marcel Kobi, Klär- und Brunnenwart
        In der wiederkehrenden Reihe «Zu Besuch bei…» stellt Moritz Pfaff,
        Lernender der Gemeindeverwaltung, Personen vor, die für die Gemeinde
        tätig sind.

        Wer bist du?
        Ich heisse Marcel Kobi, bin 42 Jahre alt, bin in Eglisau aufgewachsen
        und wohne auch da.

        Was sind deine Freizeitaktivitäten?
        Momentan mache ich aufgrund von Corona nicht viel. ­Normalerweise
        spiele ich beim FC Embrach Fussball und bin mit Kollegen in ­einem Eis-
   18
hockey «Plauschverein» in Dielsdorf. Ausserdem bin ich im Drachen­­­
bootclub, zwar nicht mehr so aktiv, aber beim Drachenbootrennen bin
ich nach wie vor involviert.

Wie würden dich deine Mitarbeiter beschreiben?
Dass ich eine ruhigere und gelassenere Person bin. Ich bin fast nicht
stressbar und eine Art Ruhepol im Team.

Wieso hast du dich dazu entschieden, in Eglisau zu arbeiten?
Ich konnte mit der Anstellung in Eglisau die Ausbildung zum Klärwart
und später zum Klärmeister antreten. Die Ausbildung zum Klärwart
konnte ich bereits erfolgreich abschliessen. Ausserdem habe ich einen
kurzen Arbeitsweg. Davor arbeitete ich in Eglisau als Sanitär und war
sieben Jahre in der Wasserversorgung Bülach tätig.

Was sind deine alltäglichen Arbeiten?
Wir sind dafür zuständig die Bewohner und Liegenschaften der
Gemeinde Eglisau mit einwandfreiem Trinkwasser zu versorgen. Das
beinhaltet auch die Überwachung und den Unterhalt des Leitungs-
netzes und der Wasserversorgungsobjekte (Reservoire, Pumpwerke,
Quellen usw.). In der Kläranlage ist es unsere Aufgabe, den Betrieb
der Abwasserreinigungsanlage (ARA) zu überwachen und zu unter-
halten, damit wir die vom Kanton vorgegebenen Einleitwerte in den
Rhein einhalten können.

Wo sehen dich die Bewohner bei der Arbeit?
Mich als Wasserwart sieht man grundsätzlich lediglich, wenn die
Hydranten gespült werden müssen und beim Unterhalt der Brunnen.
Ansonsten bin ich zum Beispiel auf Baustellen anzutreffen oder mehr-
heitlich auf der ARA.

Was möchtest du den Einwohnern von Eglisau noch mitteilen?
Vieles wird das WC hinuntergespült, was eigentlich nicht dorthin
gehört, beispielsweise Feuchttücher und Essensreste. Das Problem bei
Feuchttüchern ist, dass sich diese miteinander verklumpen und dann
in mühsamer Arbeit abgesaugt werden müssen. Auch die Pumpen der
Anlage werden dadurch längerfristig beschädigt. Feuchttücher sollten
im Haushaltkehricht entsorgt werden.
> Interview: Moritz Pfaff / Lernender im 3. Lehrjahr

                                                                             Marcel Kobi

                                                                        19
Gemeinde

 aktuell

        Unterhalt an den Bootsplätzen Burg sowie bei
        den Ferienbootsplätzen Lochmühle
        Wie an allen Installationen und Einrichtungen werden auch bei den
        diversen Bootsplätzen regelmässige Unterhaltsarbeiten durchgeführt,
        dieses Jahr bei den Bootsplätzen Burg sowie bei den Ferienbootsplätzen
        in der Lochmühle.

        Bootsplätze Burg
        Bei den Bootsplätzen Burg wurde seit einiger Zeit festgestellt, dass
        einerseits die Eichenbalken oberhalb der Wasserlinie teilweise brü-
        chig und verwittert und andererseits der Grasstreifen direkt bei den
        Balken an einigen Stellen stark unterspült waren, teilweise mit der
        Gefahr des Einbrechens beim Begehen. Die Balken sollten ersetzt
        werden, die Schotterpackungen repariert und aufgefüllt sowie der
        Grasstreifen entlang der Bootsplätze instand gestellt werden.

        Da diese Arbeiten im Gewässerbereich (auf Kantonsland) durchgeführt
        werden, mussten vorgängig einige Abklärungen getroffen werden. So
        wurde bereits im Jahr 2020 ein Baugesuch eingereicht, welches so­
        wohl kantonal als auch kommunal bewilligt wurde. Zudem wurden die
        geschätzten Kosten ins Budget 2021 eingestellt.

   20
Ausserdem musste eine Bewilligung des Fischereiaufsehers eingeholt
werden. Während der Arbeitsausführung musste nebst der Arbeits­
sicherheit (Gewässernähe) und einer guten Qualität auch ständig dar-
auf geachtet werden, dass keine Trübung im Rhein entstehen konnte.

Da keine Arbeiten unterhalb der Wasseroberfläche durchgeführt wur-
den, konnten alle Auflagen erfüllt und die Arbeiten im März durch-
geführt werden, so dass der Start der Boots- und Sommersaison gesi-
chert ist, so das Wetter will.

Ferienbootsplätze in der Lochmühle
Durch den steten Wasserfluss wird in jedem Gewässer Geschiebe,
Schlamm etc. mitgeschwemmt und an weiter unten im Flusslauf lie-
genden Stellen abgelagert. Die Ferienbootsplätze in der Lochmühle
sind stark verschlammt und werden im Mai, vor dem Start der Ver-
mietungssaison und ausserhalb der Fischschonzeit, ausgebaggert. An
weiteren Standorten (z.B. Hafen bei der Kirche, Bootsplätze Tössrie-
deren) werden diese Unterhaltsarbeiten ebenfalls in regelmässigen
Abständen je nach Notwendigkeit, alle paar Jahre, durchgeführt.

Auch für diese Arbeiten mussten Bewilligungen eingeholt werden,
einer­seits eine gewässerschutzrechtliche sowie eine fischereirechtliche
Bewilligung. Beide Bewilligungen wurden erteilt, allerdings – entgegen
früherer Praktiken – mit der Auflage, dass das Schwemmgut vor dem

                                                                           21
Gemeinde

 aktuell

        Ausbringen mehreren Proben unterzogen werden muss und das ent-
        fernte Material je nach Ergebnis dann einer geeigneten Deponie zuge-
        bracht wird. In früheren Jahren wurde das Material jeweils vom Ufer
        her gegen die Flussmitte in tiefere Bereiche verschoben und somit
        im natürlichen Geschiebehaushalt belassen, dies entsprach den Vor-
        gaben und dem damaligen Wissensstand. Diese Praxisänderung, die
        auf Erfahrungen von anderen Flüssen und Seen beruht und vom AWEL
        wie oben erwähnt verlangt wurde, hat mit Sicherheit einen positiven
        Einfluss auf die Belastung des Rheins, sie ist jedoch auch mit Mehr-
        kosten für den Betrieb und Unterhalt der Bootsplätze und des Hafens
        verbunden.

        Bei Redaktionsschluss war das Resultat der Proben – welche Anfang
        April entnommen wurden – und die damit verbundene Wahl der Deponie
        noch nicht bekannt.

        Auskünfte:
        Technische Betriebe: betriebe@eglisau.ch oder Tel. 043 422 40 20.
        > Urs Trepp/Leiter technische Betriebe

        Wer hat Anspruch auf Sozialhilfe?
        Notlagen können viele Ursachen haben: Arbeitslosigkeit, Krankheit,
        familiäre Verpflichtungen, persönliche Krisen oder Suchtprobleme,
        fehlendes oder zu niedriges Einkommen.

        Hier einige wichtige Eckdaten:

        Wirtschaftliche Hilfe                    Sicherstellung des Lebensunter-
                                                 halts, Wohnungskosten, medizini-
                                                 sche Grundversorgung

        Persönliche Hilfe                        Wird unabhängig von der wirt-
                                                 schaftlichen Hilfe angeboten

        Soziales Existenzminimum                 Bemessung nach den SKOS-
                                                 Richtlinien

        Berechnung/Monatsbudget                  Deckung der Differenz zwischen
                                                 dem sozialen Existenzminimum und
                                                 den eigenen Mitteln durch Sozial­
                                                 hilfeleistungen

   22
Was ist ergänzende               Wenn eigene Mittel wie Löhne,
Sozialhilfe?                     Arbeitslosentaggelder, Renten,
                                 Stipendien für den Lebensbedarf
                                 nicht ausreichen

Abzüge                           Erwerbseinkommen, Alimente,
                                 Versicherungsleistungen, Renten
                                 etc. werden bei Sozialhilfeleis­­-
                                 tungen berücksichtigt

Wieviel Vermögen darf            Die Vermögensfreibeträge liegen
noch vorhanden sein?             zwischen Fr. 4'000.– (Einzelperson)
                                 bis max. Fr. 10'000.– (z.B. Ehepaar
                                 mit 1 Kind)

Schulden                         Keine Übernahme durch die
                                 Sozialhilfe

Mitwirkungspflicht               Bemühen um Erwerbsarbeit,
                                 Teilnahme an Integrationsmass­-
                                 nahmen, Beschäftigung,
                                 Bereitschaft für ärztliche bzw.
                                 thera­peutische Hilfe

Schweigepflicht und Diskretion
Mitglieder der Sozialbehörde und Personen, die in der Abteilung
Soziales der Gemeinde tätig sind, unterstehen dem Amtsgeheimnis
und haben den Datenschutz zu gewährleisten. Sie sind an eine strenge
Schweigepflicht gebunden und garantieren damit die erforderliche
Diskretion.

Rechtzeitig Kontakt aufnehmen
Wenn sich jemand in einer Notlage befindet oder eine solche zu
entstehen droht, ist frühzeitiger Rat für die wirksame Hilfe oft sehr
wichtig. Die Abteilung Soziales in Eglisau ist zu den Schalteröffnungs-
zeiten der Gemeinde erreichbar. Bitte beachten Sie, dass während der
Homeoffice-Pflicht der Schalter und das Telefon nur am Vormittag
bedient wird. Die Abteilung Soziales ist gerne bereit, auch ausserhalb
der Öffnungszeiten einen Beratungstermin zu vereinbaren
(Tel. 043 422 35 04, soziales@eglisau.ch).
> Sozialbehörde Eglisau

                                                                          23
Gemeinde

                   aktuell

                          Für Sie da – Ihre Zürcher Gemeinden
                          Mit einer kecken und crossmedialen Kampagne machen die Zürcher
                          Städte und Gemeinden seit dem 26. April auf sich und ihre Dienstleis-
                          tungen aufmerksam. Auch die Gemeinde Eglisau beteiligt sich daran.
                          Zum Einsatz kommen verschiedene auffällige Plakatsujets, die online
                          von Kurzvideos und Website begleitet werden. Ziel der vom Verein
                          Zürcher Gemeindeschreiber und Verwaltungsfachleute (VZGV) lan-
                          cierten Kampagne ist die verstärkte Positionierung der Stadt- und
                          Gemeindeverwaltungen als wichtige tägliche Dienstleisterinnen für
                          die Einwohnerinnen und Einwohner.
                          > VZGV/Gemeindeverwaltung Eglisau

@Verein Zürcher
Gemeindeschrei-
ber und Verwal-
tungsfachleute

                          Der Schnee von gestern – Rückblick Winter
                          2020/2021
                          Der letzte Winter wird wohl uns allen in bester Erinnerung bleiben.
                          Es begann bereits am 1. Dezember 2020 zu schneien und die Strassen
                          mussten erstmals gepfadet werden. Bis Mitte Januar wurden die Strassen
                          wenige Male gesalzen. Am 12. Januar lag ca. 10 cm Schnee, der
                          gepfadet werden musste. Am 14. und 15. Januar fielen dann ausser­
                          gewöhnlich grosse Schneemengen und wir hatten bis knapp 40 cm
                          Neuschnee. Während dieser beiden Tage standen die Technischen
                          Betriebe sowie die externen Bauern, Toni Vogt, Walter Vogt und
                          Marco Bischof im Dauereinsatz. Sie räumten die Strassen und Trottoirs
                          unzählige Male, fast durchgehend. Sie gönnten sich lediglich
                          ­eine Pause von 22.00 bis 3.00 Uhr. So waren alle Mitarbeitenden
                           ca. 30 Stunden im Einsatz! Selbstverständlich mussten auch die
                           Trep­
                               pen von Hand vom Schnee befreit werden (insgesamt 1’100
                     24
Meter). Bis Mitte Februar mussten die Strassen noch dreimal ge­
räumt und sechsmal gesalzen werden. Der letzte Einsatz mit
Streu­­
     salz erfolgte nach Ostern am 7. April. Die kalten Nächte
beschäftigten uns aber bis Mitte April mit Kontrollfahrten bei nassen
Strassen. Alles zusammen mussten für den Winterdienst knapp 700
Arbeitsstunden geleistet werden. Total wurden ca. 40 Tonnen Salz
benötigt.

Der Winter war für alle Beteiligten sehr fordernd, es wurde lange gear­
beitet und immer wieder mussten schwierige Entscheidungen über
das Pfaden und Salzen getroffen werden. Verschiedene Bedürfnisse
von Autofahrern, Postauto Betrieb oder Fussgängern, sowie auch
gesetzliche Vorgaben mussten bedacht werden. Die MitarbeiterInnen
des technischen Betriebs sind sehr darauf bedacht, dass die Gesetze
und Vorgaben über den Winterdienst eingehalten und der Umweltschutz
nicht ausser Acht gelassen wird. Im Weiteren versuchen wir
alle Einwohner gleich zu behandeln. Dass wir aber nicht überall zur
gleichen oder richtigen Zeit sein können, ist selbsterklärend. Laut
Gesetz müssen Buslinien, Zufahrten zu Schulen, Altersheime sowie
steile Sammelstrassen innerhalb von drei Stunden zuerst geräumt
werden. Die restlichen Strassen und Fusswege in vier Stunden.

Die Gemeindeverwaltung, die Winterdienstleistenden und sogar
verschiedene Gemeinderäte wurden mit Reklamationen, Anregungen
und Verbesserungsvorschlägen überhäuft. Wir prüfen diese Anliegen,
können aber nicht auf alles eingehen. Das beste Rezept bei den
meisten Anliegen ist die Geduld.

Ich danke allen EinwohnerInnen für
Ihr Verständnis, Toni Vogt, Walter
Vogt und Marco Bischof sowie allen
MitarbeiterInnen vom Technischen Be­
trieb für den grossen, unermüdlichen
Einsatz im Winter 20/21.

Ich wünsche allen Leserinnen und
­Le­sern einen schönen Sommer und blei­
 ben Sie gesund.
> T echnische Betriebe Eglisau /
   Werkmeister Ueli Baur

                                                                          25
Gemeinde

 aktuell

        Langgenbach Eglisau – Holzerei im Schutzwald
        Beim Langgenbach handelt es sich um ein steil bewaldetes Tobel.
        Der Wald gehört verschiedenen privaten Eigentümern. Im kantonalen
        Waldentwicklungsplan ist der Wald als Schutzwald ausgeschieden.

        Der Wald schützt die umliegenden Liegenschaften und Infrastrukturen
        u.a. vor Rutschungen. Der Wald kann aber auch zur Gefahr werden,
        beispielsweise, wenn viele umgestürzte Bäume im Bachbett den
        Wasserabfluss verhindern. Dies kann bei Hochwasser zu Verklausungen
        und Überschwemmungen führen. Wenn grosse, schwere Bäume
        umstürzen, können an den Bacheinhängen Rutschungen und Erosions­
        stellen entstehen (vgl. Bilder).

                              In den vergangenen Jahrzehnten wurde in
                              den Wäldern des Langgenbachs kaum Holz
                              genutzt. Der Wald ist oft dicht und es gibt viele
                              alte und schwere Bäume. Einige davon sind
                              ins Bachbett gefallen und bilden eine Gefahr
                              bei Hochwasser. Zudem gibt es entlang des
                              Langgenbachs viele Eschen. Diese sind von
                              der Krankheit Eschenwelke betroffen und
                              sterben zu einem grossen Teil ab.

                              Mit dem geplanten Holzschlag werden kranke
                              und schräge Bäume gefällt. Zudem werden
                              die Bäume aus dem Bachbett entfernt, damit
                              ein Hochwasser gefahrlos abfliessen kann. Es
                              entstehen Lücken für den Nachwuchs und junge
                              Bäume. Durch die Holzernte und regelmässige
                              Pflegeingriffe wird die Schutzwirkung des
                              Waldes verbessert.

   26
Bund und Kanton leisten namhafte Beiträge an die Bewirtschaftung
von Schutzwäldern. Ergeben sich trotz dieser Beiträge an den Holz-
schlag Restkosten, so übernimmt diese gemäss kantonalem Wald­
gesetz die Gemeinde. Für die betroffenen Waldeigentümer ist der
geplante Holzernte- und Pflegeeingriff somit kostenlos.

Die Holzereiarbeiten fanden vom Februar bis Anfangs April statt. Mit
einer Seilkrananlage wurde das Holz aus dem Tobel geseilt. Da das
Holz vor Ort nur beschränkt gerückt werden konnte, wurde es in einen
Wald in der Nähe transportiert.
> S tefan Rechberger/Kreisforstmeister
   Gebhard Tanner/Förster

Seniorenrat Eglisau
Treffen der Mitglieder der Behörde für Alters- und Pflegefragen
(BAPF) mit den Mitgliedern des Seniorenrates (SR)

Zeitnah an die gemeinsame Retraite vom 13. März, wo wir über die
Zusammenarbeitsmodalitäten nachdachten, fand bereits ein Monat
später der erste von zwei in Aussicht genommenen Workshops im 2­ 021
statt. Die gemeinsame Sitzung hatte zum Ziel, die Umsetzung der von
beiden Gremien gemeinsam priorisierten Massnahmen innerhalb der
Teilstrategie Alter zu planen und die Arbeitsteilung zu vereinbaren.
Der SR wird sich weiterhin für die Stärkung der Vernetzung der
Senioren untereinander und auch generationenübergreifend einsetzen.
Zusätzlich bearbeitet der SR im Auftrag der BAPF Aufgaben im Bereich
Alter unter Einbezug der älteren EinwohnerInnen. Miteinander
streben wir für Menschen in den unterschiedlichsten Lebenslagen
altersfreundliche Einrichtungen an. Wir vom Seniorenrat freuen uns
über das Ergebnis der Standortbestimmung.

Aktivitäten
Kurz vor Redaktionsschluss wurden vom Bundesrat Lockerungen
für Veranstaltungen bekannt gemacht. Ein wohltuender Lichtblick!
Dass fortan gesellige Treffen unter Einhaltung der Schutzmassnah-
men grundsätzlich möglich sind, ist ein Silberstreifen am Horizont.
Gemeinschaftliche Aktivitäten situativ angepasst wollen wir peu à
peu prüfen. Die Lage bleibt fragil. Angaben zu den Aktivitäten, die
angeboten werden oder per «Zoom» stattfinden, entnehmen Sie bitte
den Anzeigen im Märtblatt.

                                                                       27
Gemeinde

 aktuell

        Offene Gartentüren
        Am 15. / 16. Mai ergeht wiederum die Einladung zum Besuch in unter-
        schiedlich grossen Blumen-, Stauden- und Gemüsegärten. Die Garten-
        besitzerInnen heissen Sie herzlich willkommen. Adressen und Anwe-
        senheitszeiten der GärtnerInnen finden Sie in der Mitte dieses Heftes,
        im Märtblatt.

        Voranzeige Offene Sommergärten 2021
        Eine Reihe von GartenbesitzerInnen möchte ihre Freude über die
        Farbenpracht ihrer Sommergärten mit Interessierten jeden Alters teilen.
        Gehören vielleicht auch Sie dazu? Der Anlass ist provisorisch auf das
        Wochenende vom 19./20 Juli geplant. Interessierte melden sich bis
        15. Juni bei Matthias Heller, heller@hwz-arch.ch, Tel. 044 381 15 84.

        «Kontakt»
        Die neuste Nummer von «Kontakt» erschien Mitte April. Innerhalb
        des vergangenen Corona-Jahres bereits zum 6. Mal! Die Idee von Kon-
        taktbriefen zu Pandemie-Zeiten hat unseres Erachtens viel bewirkt.
        Die bebilderten Erzählungen, Geschichten, Erlebnisberichte schaffen
        Verbindungen. Entsprechend den zahlreichen Rückmeldungen kom-
        men die Beiträge gut an. Matthias Heller verschickt die Ausgaben
        per E-Mail sehr gerne auch neu Interessierten wie auch an Personen
        jüngeren Alters. Zögern Sie also nicht, melden Sie sich. Wir freuen
        uns über eine Kurzinfo an heller@hwz-arch.ch. Personen, die über
        Internet noch nicht erreichbar sind, geben wir gerne nach Erhalt der
        Information einen Ausdruck von «Kontakt» ab. Die Mitteilung richten
        Sie bitte an Tel. 044 867 04 00 (Helen Hangartner).

           «Grün schmückt sich Flur und Au, fällt vom Himmel Maientau»
           (Bauernregel)

        Einen angenehm warmen und schönen Monat Mai wünschen
        > Peter Füllemann, Helen Hangartner, Godi Hartmann, Johanna Hitz, Ernst Hutter,
           Marie-Françoise Rütimeyer, Rita Wernli-Forster, Ruth Wyss-Masciadri (Mitglieder
           Seniorenrat)

   28
Aktuelle Öffnungszeiten der
Gemeindeverwaltung
Während der Homeoffice-Pflicht werden die Schalter und das Telefon
der Gemeindeverwaltung wie folgt bedient:
• Montag bis Freitag, 8.30 bis 11.30 Uhr
Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach Vorabsprache mit
den betreffenden Mitarbeitenden möglich. Vielen Dank für Ihr Ver­
ständnis!

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung
über Auffahrt und Pfingsten
Am Mittwoch, 12. Mai (vor der Auffahrt) bleibt die Ge­
mein­de­verwaltung von 8.30 bis 11.30 Uhr geöffnet. Am
Donnerstag, 13. Mai, sowie am Freitag, 14. Mai, sind ­die
Büros der Gemeindeverwaltung den ganzen Tag geschlos­
sen. Ab Montag, 17. Mai, sind wir gerne wieder für Sie da.
Am Pfingstmontag, 24. Mai, bleibt die Gemeindeverwaltung
den ganzen Tag geschlossen.
Todesfälle melden Sie bitte unter Tel. 043 422 35 55.
> Gemeindeverwaltung Eglisau

Schnuppertage auf der Gemeindeverwaltung
Eglisau
Die Gemeindeverwaltung bietet im Frühling wiederum
Schnup­pertage an für alle, die gerne Gemeindeluft schnup­
pern möchten und auf der Suche nach einer Lehrstelle sind.
Am Schnuppertag erhältst du einen tieferen Einblick in die
Arbeiten einer Gemeindeverwaltung und besuchst vier Abteilungen.
Daten:    Dienstag, 18. Mai / Dienstag, 25. Mai
Dauer:    8.30 bis 11.30 Uhr / 13.00 bis 16.30 Uhr

Wir bitten um eine Anmeldung bis spätestens 3. Mai per E-Mail an:
andrea.meier@eglisau.ch. Bei Fragen melden Sie sich bei Andrea Meier,
Ausbildungsverantwortliche, Tel. 043 422 35 21.
> Abteilung Bevölkerung
                                                                        29
Gemeinde

  aktuell

          Sprechstunde des Gemeindepräsidenten

!!
          Im Mai findet die Sprechstunde am Donnerstag, 27. Mai, 10.00 bis
          11.00 Uhr, statt. Aufgrund der Corona-Situation müssen Sie sich
          unter Tel. 043 422 35 02 anmelden.
          > Peter Bär / Gemeindepräsident

          Redaktionsschluss
          Juni-Mitteilungsblatt: 17. Mai. Texte werden gerne auf
          redaktion@eglisau.ch entgegengenommen. Verspätet eingereichte
          Manuskripte können nicht mehr berücksichtigt werden.

          Unentgeltliche Rechtsauskunft Bezirk Bülach
          Jeden Montag und Freitag von 14.00 bis 16.30 Uhr, Bezirksgericht
          Bülach, Spitalstrasse 13, 8180 Bülach.

          Es werden vorläufig nur telefonische Auskünfte erteilt. Es wird keine
          Rechtsauskunft im öffentlichen Recht oder bei laufenden Gerichts­
          verfahren erteilt. Pro Rechtsauskunft stehen ca. 15 Minuten zur
          Verfügung. Bitte bereiten Sie sich vor, damit Ihre Frage innert dieser
          Zeit beantwortet werden kann.

          Für Fragen betreffend Wohnungs- und Geschäftsmieten steht Ihnen
          zusätzlich die Paritätische Schlichtungsbehörde täglich von 14.00 bis
          16.30 Uhr unter Tel. 044 863 44 33 für telefonische Auskünfte zur
          Verfügung.

          Unbeschwert in Eglisau unterwegs durch
          «Nette Toiletten»
          Sie flanieren durch das Städtchen, müssen plötzlich ganz dringend
          und nirgends ist eine öffentliche Toilette zu sehen? Keine Sorge. Sie
          können bei verschiedenen (Gastro-)Betrieben in Eglisau ungeniert zur
          Toilette gehen, ohne dabei etwas konsumieren zu müssen.

          Im Jahre 2013 wurde in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Eglisau
          und örtlichen (Gastro-)Betrieben das Projekt «Nette Toilette» lan-
          ciert. Die Gemeinde unterstützt die Betriebe finanziell bei der Pflege
          der Toiletten und spart dadurch Kosten; der lokale Gewerbetreibende
          profitiert von einem Imagegewinn, bekommt den einen oder anderen
     30
neuen Gast/Kunden, sowie einen finanziellen Beitrag für sein schon         Beachten Sie diesen
bestehendes WC. Die Bevölkerung erhält ein flächendeckendes Netz           Aufkleber. Dort finden
                                                                           Sie immer eine «nette
an frei zugänglichen Toiletten, die sauber, gepflegt und bis spät          Toilette» in Eglisau.
in die Nacht geöffnet sind. Mit nachfolgenden Betrieben, die sich
bezüglich Standort sinnvoll ergänzen, bestehen seit mehreren Jahren
entsprechende Vereinbarungen:

•   Gasthof Hirschen, Untergass 28
•   Baukonsortium Brückenkopf Nord, Obergass 1
•    Oase am Rhein, Murstrasse 15
•    Gasthof Rank / Rheinfels, Rheinsfelderstrasse 2
> Gesundheitssekretariat Eglisau

Grüngutabfuhr
(bis 7.00 Uhr bereitstellen)
Montag, 3. / 10. / 17. / 31. Mai
Dienstag, 25. Mai

Kehricht- und Sperrgutabfuhr
Jeden Dienstag (bis 6.30 Uhr bereitstellen)

                                                                      31
Gemeinde

 aktuell

        Zu früh deponierter Hauskehricht führt zu
        ärgerlichem Mehraufwand

        Der Hauskehricht ist jeweils
        bis um 6.30 Uhr am Diens­
        tagmorgen bereit zu stel­
        len. Die Bevöl­ kerung leis­
        tet den Kehrichtmännern
        einen grossen Dienst, wenn
        die Abfallsäcke in den Quar­­-
        tieren und Strassen­  zügen
        zentral deponiert werden.
        Die Bevölkerung wird ge­
        beten, den K­ehricht (aus­­­­­­
        ge­­­nommen Abfälle in Con­­
        tainern) unbedingt erst ­am
        Dienstagmorgen be­­­reit­­­­zu­
        stellen, da es ­­   in letzter
        Zeit leider­­­­­ immer wieder
        vork­  kommt, dass Tiere
        (Mar­  der, Füchse etc.) die
        Säcke auf­reissen und den Hauskehricht in alle Himmelsrichtungen
        zerstreuen. Die Beseitigung des herumliegenden Abfalls führt zu
        einem enormen und ärgerlichen Mehraufwand für den Werkbetrieb
        Eglisau!
        Herzlichen Dank, dass Sie sich zusammen mit uns für ein sauberes
        Eglisau einsetzen!
        > Gesundheitssekretariat Eglisau

   32
Verein Spitex am Rhein – Ihre Spitex in Eglisau
– Hüntwangen – Wasterkingen – Wil
Unsere Mitarbeitenden sind gerne für Sie da und geben Ihnen
Auskunft!

Telefonisch:
Montag bis Freitag, 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr,
Tel. 044 867 25 67, E-Mail: info@spitex-am-rhein.ch
*Sprechstunden
Mittwoch, 14.00 bis 16.00 Uhr.
Die wöchentliche Sprechstunde/ Blutdruckmessen kann Corona bedingt
nicht angeboten werden. Wir erteilen Ihnen Auskunft am Telefon,
kommen auch zu Ihnen nach Hause zur Klärung ihrer Fragen / zum
Blutdruckmessen. Dank Spenden können wir das Sprechstunden-
Angebot ohne Verrechnung anbieten.

Verleih von Krankenmobilien und Hilfsmitteln
Die Vermietung und Rückgabe der Krankenmobilien ist möglich nach
vorangehender, telefonischer Vereinbarung des Abhol- oder Rückgabe­
termins, in der Regel von Montag bis Freitag von 9.00 bis 11.30 Uhr.

Mahlzeitendienst
Die frisch im Alterszentrum Weierbach zubereiteten Mahlzeiten wer-
den an allen Wochentagen vormittags, zwischen 10.00 und 12.00 Uhr
ausgeliefert. Neu kann pro Tag zwischen einem Menü mit Fleisch und
einem vegetarischen Menü gewählt werden.

Der Menüplan und weiterführende Informationen finden Sie auf
www.spitex-am-rhein.ch.

Ein direkter Link ist über unsere Homepage möglich, einfach den
Facebook-Button benutzen.

Generalversammlung des Verein Spitex am Rhein
Kurz vor Redaktionsschluss sind vom Bundesrat Lockerungen von
Corona-Schutzmassnahmen bewilligt worden. Der Vorstand schätzt die
epidemiologische Lage weiterhin als sehr fragil sein. Wir haben ent-
schieden, die 8. Generalversammlung erst am 28. September abzuhal-
ten. Wir danken für das Verständnis.

                                                                       33
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