Mitteilungen 5/21 - Gemeinde Eglisau
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Mitteilungen 5/21 Gemeinde Eglisau | www.eglisau.ch Themenschwerpunkte: Inhalt: Der Sommer steht 3 Editorial 3 Röm. Kath. Kirche 44 vor der Tür Polit. Gemeinde 7 Kultur 45 Schule 35 Senioren 51 Evang. Ref. Kirche 41 Ortsvereine 53
Impressum Herausgeber: Gemeinde Eglisau Redaktion: Gemeindeverwaltung Auflage: 2500 Ex. erscheint 12 x jährlich Fotos: Gemeindeverwaltung / Thomi Heller Layout / Druckdaten: atelierheller.ch Druck: OS Druck Eglisau Gedruckt auf 100 % Altpapier Redaktionsschluss: 17. Mai 2021
Mitteilungen 5/21 Gemeinde Eglisau | www.eglisau.ch Editorial Der Sommer steht vor der Tür Liebe Eglisauerinnen, liebe Eglisauer Ich schreibe diese Zeilen nach Mitte April. Nachdem sich der Sommer bereits im März mit Wärmerekorden angekündigt hatte, wurden wir im April längere Zeit von einer ungemütlichen Bise gepiesackt. Ich hoffe sehr, dass sich die Temperaturen anfangs Mai wieder an das langjährige Mittel halten. Sicher ist: Der Sommer wird kommen. Ebenso sicher ist, dass das Städtli nach dem letztjährigen «Corona-Sommer» auch dieses Jahr mit einem grossen Besucherandrang konfrontiert sein wird. Die Leute werden vorwiegend in der Schweiz bleiben, die Naherholungs- gebiete dementsprechend stark bevölkert sein. Der Sommer 2020 hat uns gezeigt, dass bei schönem Wetter an Wochenenden im Städtli und in den angrenzenden Gebieten unhaltbare Zustände herrschen (Park- platz-Suchverkehr, wildes Parkieren). Leider konnte die Gemeindeversammlung im Dezember 2020 nicht durchgeführt werden, weil eine Corona-konforme Durchführung nicht sichergestellt war. Damit musste die Abstimmung über das Betriebs- und Gestaltungskonzept (BGK) im Städtli mit den kurzfristigen bau- lichen Massnahmen auf einen späteren Termin verschoben werden. Der Gemeinderat will aber den Sommer 2021 unbedingt nutzen, um Erfahrungen mit einem temporären Fahrverbot an Wochenenden in der Untergass und in der Rheinstrasse zu sammeln. Er hat darum eine entsprechende vorübergehende Verkehrsanordnung für die Zeit vom 1. Mai bis zum 30. September erlassen (Beiblatt in den Eglisauer Mit- teilungen vom April). Eine weitere Sommersaison ohne Massnahmen für eine Begrenzung des Verkehrs im Städtli kann den Anwohnerinnen und Anwohnern nicht zugemutet werden. Beim Fahrverbot handelt es sich um einen befristeten Versuch wäh- rend der warmen Jahreszeit von Mai bis September. Die Zufahrt von 3
Editorial Anwohnerinnen und Anwohnern und Gewerbetreibenden ist weiterhin möglich. Das wird mit Spezialbewilligungen geregelt werden. Selbst- verständlich werden in der Auswertung des Versuches auch die Auswir- kungen auf das Gewerbe und die Gastronomie berücksichtigt werden. Auch der Standort des Wochenmarktes am Freitag in der Untergass wird überprüft. Damit die Auswertung des Versuchs-Sommers in die politische Diskus- sion um das BGK Städtli einfliessen kann, hat der Gemeinderat ent- schieden, den Baukredit für die kurzfristigen baulichen Massnahmen (Einführung der Begegnungszone) nicht – wie ursprünglich geplant – schon im Juni, sondern erst am 9. Dezember 2021 der Gemeindever- sammlung vorzulegen. Mit dem Fahrverbot in der Untergass und in der Rheinstrasse an Sommer- Wochenenden soll die Verkehrssituation im Städtli verbessert werden. Damit sich der Parkplatz-Suchverkehr nicht in die umliegenden Quar- tiere verlagert, werden wir mit intensiven Kontrollen des ruhenden Verkehrs durch eine private Sicherheitsfirma und kommunikativen Massnahmen zur Lenkung der Besucherparkierung begleiten. Beachten Sie auch den Artikel von Elisabeth Villiger, (Sicherheitsvor steherin), in diesem Heft, der die Grundzüge der neuen Parkierungs verordnung erläutert. Diese Verordnung wird der Gemeindeversammlung vom 17. Juni 2021 vorgelegt werden. Nun wünsche ich Ihnen einen schönen Frühling. Geniessen Sie die steigenden Temperaturen draussen in unserer attraktiven Umgebung und bleiben Sie gesund und guten Mutes! Die epidemiologische Situa tion sollte sich ja in den kommenden Monaten dank dem Fortschritt im Impfprogramm zunehmend verbessern und uns allen hoffentlich wieder mehr Freiräume gewähren. > Peter Bär / Gemeindepräsident 4
Neue Parkierungsverordnung auf öffentlichem Grund Die noch rechtskräftige Verordnung über die gebührenpflichtige Parkierung in der Gemeinde Eglisau stammt aus dem Jahr 1999. Die Gemeinde ist in den letzten Jahren stark gewachsen und das schöne Städtli mit dem Rhein ist ein Touristenmagnet. Damit verbunden ist leider auch eine grosse Belastung durch parkplatzsuchende Automobi listen. Die überarbeitete Parkierungsverordnung soll das Parkieren auf öffent lichem Grund neu regeln und die Einwohner aller Quartiere Eglisaus vor Fremdparkierern schützen. Die Vernehmlassung lief vom 1. März bis am 31. März. Die eingegan- genen Anregungen werden aktuell im Gemeinderat bearbeitet. Die Ge- nehmigung durch die Gemeindeversammlung ist im Juni 2021 geplant. Als Basis dienten dem Gemeinderat folgende Grundsätze: • S chutz der Anwohner vor Wildparkierern, insbesondere in Bahnhofsnähe • Gleichbehandlung der Einwohner aller Quartiere • Keine Langzeit-Parkplätze im Städtli für Besucher • Entlastung des Städtli von Suchverkehr • Bewirtschaftung der Parkplätze auf öffentlichem Grund • Lenkung der Besucher auf die Parkplätze der Bahnhöfe Eglisau und Hüntwangen, sowie der Parkplätze Strässler und Kilchmann Folgend eine kurze Zusammenfassung des Lösungsvorschlags: Zonen-Systematik Die gesamte Gemeinde ist in zwei Zonen eingeteilt. Das Städtli befin- det sich in der roten, alle anderen Quartiere in der grünen Zone. Bewirt- schaftet werden die Parkplätze mittels Parkkarte und/oder Parkuhr. Anwohner im Städtli können eine rote Parkkarte erwerben. Diese ist in der roten und grünen Zone gültig. Anwohner der anderen Quartiere können eine grüne Karte erwerben. Diese ist in der roten Zone nicht gültig. Grund dafür ist, dass das Parkplatz-Angebot im Städtli stark begrenzt ist. 5
Editorial Parkfelder-Systematik Überall wo es die Verkehrssicherheit erfordert oder die Parkie- rungssituation unklar ist, werden Parkfelder markiert. Das Ziel ist, Klarheit zu schaffen. In der Lochmühle wurden mehrere Varianten ge- prüft, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Die diagonale Anordnung der Parkfelder funktioniert leider nicht, weil die Lochmühle dafür eine zu geringe Breite aufweist. Die schräge Anordnung der Parkfelder ist zudem für Fussgänger gefährlich, da sie von rückwärts ausfahrenden Fahrzeugen nicht gesehen werden. Ergänzt wird die Markierung von einzelnen Parkfeldern innerhalb der bestehenden durchgezogenen Feldern. Einige Parkfelder müssen aufgehoben werden, um Platz zu schaffen für die nötige Kreuzung von Fahrzeugen, insbesondere für die Blaulichtorganisationen. Bewirtschaftung Parkplätze Die Bewirtschaftung erfolgt mittels Parkkarten und/oder Parkuhren. Im Städtli sollen die Parkplätze in erster Priorität für das Gewerbe, so- wie für Anwohner mit Parkkarte zur Verfügung stehen. Die Steuerung erfolgt über die Tarife. Diese sind gestaffelt, das Langzeitparkieren wird erheblich teurer. Lenkung des Besucherverkehrs Externe Gäste sollen mit geeigneter Beschilderung gleich bei der Ortseinfahrt auf die grossen Parkplätze ausserhalb von Städtli und Quartieren gelenkt werden. Schauen Sie sich das Parkierungskonzept auf der Homepage der Ge- meinde Eglisau an: https://www.eglisau.ch/de/aktuelles-dossiers/ dossiers/parkierungsverordnung/ > Elisabeth Villiger / Sicherheitsvorsteherin 6
Gemeinde aktuell Gemeinderat – Verhandlungsauszug Der Gemeinderat hat die Jahresrechnung 2020 genehmigt. Die Erfolgs- rechnung schliesst bei Fr. 30‘358‘984.53 Aufwand und Fr. 31‘655‘380.15 Ertrag mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 1‘296‘395.62 ab (siehe Kommentar dazu weiter hinten). Bei Neu- und Ersatzbeschaffungen setzt der Gemeinderat auf umwelt-, ressourcen- und emissionsschonende Geräte. Für den Ersatz des ben- zinbetriebenen Handrasenmähers wird deshalb ein Elektrogerät ange- schafft. Die Kosten belaufen sich auf rund Fr. 5'000.–. Um Dringlichkeiten und Kosten von Strassensanierungen bestmöglich abschätzen und planen zu können, wird eine systematische Zustands erfassung der Gemeindestrassen durchgeführt. Die Strassen auf der Nordseite des Rheins wurden bereits letztes Jahr erfasst, nun folgt die Erfassung auf der Südseite. Der vom Gemeinderat bewilligte Kredit beläuft sich auf Fr. 26'000.–. Alle Gemeindebetriebe (Gemeindeverwaltung, Alterszentrum Weier- bach, Technische Betriebe, Betreibungs- und Gemeindeammann-Amt Rafzerfeld, Schulverwaltung) sind an ein gemeinsames Rechenzentrum angeschlossen. Die Serverumgebung wurde letztmals im Jahr 2015 erneuert. Durch die stetige Entwicklung und neuen Anforderungen im Bereich ICT muss die Infrastruktur altershalber ersetzt werden. Der Gemeinderat hat einen Kredit in der Höhe von Fr. 155'000.– bewilligt. Die Via Rhenana ist ein Weitwanderweg, der entlang des Hochrheins faszinierende historische und kulturelle Sehenswürdigkeiten er- schliesst. Besonders geprägt ist die Strecke von der Geschichte des Salzhandels und -transports. Der Gemeinderat unterstützt eine Projekt- idee, mit welcher Eglisau als «Salzpunkt» Teil der historischen Salz- strasse wird. Da die Nachfrage der Bevölkerung nach einer fachgerechten Entsorgung in den letzten Jahren laufend stieg, initiierte der Gemeinderat 2014, in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen Leib & Gut, eine mobile, dezentrale Entsorgungsstelle. Aufgrund gestiegener Aufwandskosten seitens Betreiber wurde eine neue Leistungsvereinbarung aufgesetzt. Der Gemeinderat hat die Begehren aus der Bevölkerung zum Verbund- fahrplanprojekt 2022 bis 2023 behandelt. Am bestehenden Fahrplan soll aus Sicht des Gemeinderats bis auf Weiteres grösstenteils festge- halten werden. Sofern eine Verlängerung des Angebots auf den Bus- 7
Gemeinde aktuell linien 542 und 543 in den Abendstunden finanzierbar ist, ist eine solche durch PostAuto umzusetzen. Die Verkehrsunternehmen prüfen nun die Eingaben. Der Bund harmonisiert das öffentliche Beschaffungsrecht schweizweit. Der Verband der Gemeindepräsidien (GPV) erachtet die Gesetzesvorlage aus rechtlichen, wirtschaftlichen und verwaltungsökonomischen Grün- den als wichtigen und richtigen Schritt. Der Gemeinderat schliesst sich der Stellungnahme des GPV an. Der Stadtrat Bülach beabsichtigt im Rahmen der Weiterentwicklung des Alterszentrums Grampen, zwei Grundstücke umzuzonen. Der Gemeinderat Eglisau – als Nachbargemeinde zu einer Stellungnahme eingeladen – sieht keine raumplanerischen Interessen durch das Vor- haben betroffen. Die Beschlüsse sind auf www.egliau.ch > «Aktuelles + Dossiers» ein- sehbar. > Gemeinderat Eglisau Baurechtliche Entscheide Im ordentlichen Verfahren genehmigt: Pro Natura Zürich •B odenaufwertung durch Auftrag von 15 bis 20 cm Oberboden, Brunnwisstrasse / Rietstrasse Remo Dürsteler und Tosca Baldinger •N eubau Sichtschutzwand, Tössriederenstrasse 24 4A GmbH • I mbissstand, Bauelenzelgstrasse Vivi Kola AG • Nutzungsänderung und Einbau Abfüllanlage, Rheinsfelderstrasse 43 Michael Schneider •N eubau Sichtschutzwand und Ersatz Satellitenantenne, Steig 44 Pensionskasse Graubünden •N utzungsänderung Physiotherapie zu Kinderkrippe, Murstrasse 1 8
Im Anzeigeverfahren genehmigt (ohne Projektänderungen / -er- gänzungen von bereits bewilligten Bauten und ohne temporäre Strassenreklamen): Blueme-Rosig GmbH und Remax • Einbau 2 Kühlgeräte, Obergass 9 Reto Nobs • Neubau Photovoltaik-Anlage auf Dach, Rüdensbergweg 5 Edi Schmid • Neubau Photovoltaik-Anlage auf Dach, Rüdensbergweg 9 Markus und Sibille Blättler • Neubau Aussen-Kaminanlage, Nigelstrasse 10b Bauausschreibungen Baukonsortium Leestrasse, Rheinweg 4, 8200 Schaffhausen • Neubau Wendehammer, Kat.-Nr. 3230, bei Eggbergstrasse 15/17, Eglisau (Wa) Rheinbau AG, Schaffhauserstrasse 37, 8193 Eglisau • Umbau Wohnhaus (kommunales Schutzobjekt Vers.-Nr. 492), Wilerstrasse 24, Abbruch Nebenbauten (Vers.-Nrn. 485, 490 und 505) und Neubau 2 MFH und 1 EFH mit Tiefgarage, Kat.-Nrn. 2935, 123, 140, Wilerstrasse, Eglisau (KC und Wc) Martin Ott, Burgstrasse 54, 8193 Eglisau • Ersatz Fenster, Kat.-Nr. 1794, Vers.-Nr. 375, Burgstrasse 54, Eglisau (KB) Planauflage / Rechtsmittelbehelfe Planauflage ab 3. Mai 2021 während 20 Tagen bei der Gemeinderats kanzlei. Während dieser Zeit können Baurechtsentscheide schriftlich bei der Gemeindeverwaltung angefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Baurechtsentscheides (§§ 314 bis 316 PBG). > 30. April 2021 / Gemeinderat Eglisau 9
Gemeinde aktuell Kommunales Schutzobjekt; Vers.-Nr. 492, Wilerstrasse 24, Eglisau, Zone KC: Vertragsgenehmigung Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 12. April 2021 den verwal- tungsrechtlichen Vertrag genehmigt, mit dem das Gebäude Vers.-Nr. 492 auf dem Grundstück Kat.-Nr. 2935 an der Wilerstrasse 24 in Eglisau unter Schutz gestellt wird. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Dem Lauf der Rekursfrist und allfälligen Rechtsmitteln gegen diesen Beschluss kommt von Gesetzes wegen keine aufschiebende Wirkung zu. Der Beschluss kann während der Rekursfrist bei der Gemeinderats- kanzlei Eglisau, Obergass 17, 8193 Eglisau, zu den Schalteröffnungs- zeiten eingesehen werden. > 30. April 2021/Gemeinderat Eglisau Nutzung und Entwicklung Areal «Mineralquelle» Das Areal «Mineralquelle» ist seit 2012 im Eigentum der L + B Immo- biliengruppe aus Winterthur. Das Gebiet ist Industriezone, die nicht mehr oder nur noch teilweise gemäss den ursprünglichen Absichten genutzt wird. An der Urnenabstimmung vom 9. Februar 2020 haben die Eglisauer Stimmberechtigten den privaten Gestaltungsplan zum Areal «Mineralquelle» abgelehnt. Mit diesem strebte die Grundeigen- tümerin eine Mischnutzung mit einem Wohnanteil an. Die Grundeigentümerin hat seit der Urnenabstimmung gegenüber der Gemeinde keine konkreten neuen Nutzungsabsichten für das Areal geäussert. Kürzlich kam dann dennoch wieder Bewegung in die Ange- legenheit: Das Hochregal-Lager wird abmontiert und abtransportiert. Kurz darauf wurde bekannt gemacht, dass Vivi Kola mit einer Abfüll- anlage im Untergeschoss des ehemaligen Thurella-Gebäudes die Pro- duktion des Süssgetränks in Eglisau wieder aufnimmt (siehe Beitrag von Vivi Kola im Märtblatt dieser Ausgabe). Zudem stand der Gemein- derat in Kontakt mit der Grundeigentümerin für eine Nutzung des ehemaligen Clubhauses des Tennisclubs durch die Jugendarbeit (siehe nachfolgender Beitrag). Der Gemeinderat beobachtet weiterhin auf- merksam die Entwicklung auf dem Areal und ist offen für eine Koope- ration mit der Grundeigentümerin. > Gemeinderat Eglisau 10
Ein neues Angebot für die Jugend entsteht Nach vorangegangenen Verhandlungen zwischen der Eigentümerin des länger nicht mehr genutzten Tennisplatzes und der Gemeinde Eglisau ist es nun definitiv: Ab dem 1. Juni mietet die Gemeinde Eglisau das ehemalige Clubhaus des Tennisclubs beim Thurella Areal. Hier soll ein neues Angebot für die Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus Eglisau entstehen. Neben dem Gebäude gehört auch die kleine Grün- fläche rundherum mit dazu. Die Tennisfelder selber gehören nicht dazu. Geplant ist ein Angebot der Jugendarbeit Eglisau für Lernende und junge Erwachsene. Ein solches Angebot war eines der meist genannten Anliegen bei der Jugendumfrage. Mit den Räumlichkeiten des ehemaligen Clubhauses ergab sich somit die Möglichkeit, dieses Anliegen aus der Jugendumfrage bereits früher umzusetzen als andere Anliegen aus der Umfrage. Wie dieses Angebot genau aussieht, wird von der Jugendarbeit gemeinsam mit interessierten Jugendlichen ausgearbeitet. Bevor jedoch Aktivitäten stattfinden können, müssen noch kleinere Arbeiten an den Räumlichkeiten durchgeführt werden. Hierfür ist die Jugendarbeit auf der Suche nach Lernenden und jungen Erwachsenen, die bei Malerarbeiten, Reparaturen und beim Einrichten und Gestalten mit anpacken möchten. > Jugendarbeit Eglisau 11
Gemeinde aktuell SBB-Abstellanlage Birchstud Eglisau: Petition eingereicht Die FDP Eglisau hat eine Petition lanciert, in welcher der Gemeinderat aufgefordert wird, sich gegen den Eintrag einer Abstellanlage im Gebiet Birchstud in den Richtplan des Kantons Zürich auszuspre- chen. Die Petition wurde von über 600 Eglisauerinnen und Eglisauern unterzeichnet und am 29. März dem Gemeindepräsidenten übergeben. Der Gemeinderat hatte in seiner Einwendung gegen die Teilrevision 2020 des kantonalen Richtplanes festgehalten, dass der Vorschlag des Standortes Birchstud auf ungenügenden Abklärungen beruhe und nicht in den Richtplan eingetragen werden dürfe. Die eingereichte Petition bestärkt den Gemeinderat in seinen Bemühungen, den vor- geschlagenen Richtplan-Eintrag zu verhindern und in der Evaluation eines Standortes für eine Abstellanlage umfassendere und sorgfälti- gere Abklärungen zu verlangen. Positiv stimmt den Gemeinderat, dass die Planungsgruppe Zürcher Unterland (PZU) in ihrer Stellungnahme ebenfalls detailliertere Untersuchungen alternativer Standorte und einen ausführlichen Einbezug der betroffenen Gemeinden fordert. Die Vorlage liegt nun bei den kantonalen Ämtern für die Auswertung der Vernehmlassung. Der Gemeinderat wird das Geschehen weiterhin auf- merksam verfolgen. > Gemeinderat Eglisau Jahresrechnung 2020 mit einem Plus von Fr. 1.3 Mio. Die Gemeinde Eglisau präsentiert ein sehr erfreuliches Jahresergebnis. Die Jahresrechnung 2020 schliesst mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 1.3 Mio. ab. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von Fr. 365'400.–. Der Abschluss 2020 fällt somit Fr. 1.66 Mio. besser aus als das von der Gemeindeversammlung verabschiedete Budget. Mit Nettoinvestitionen von Fr. 4.5 Mio. wurden die mit Fr. 4.7 Mio. budge- tierten Investitionen fast erreicht. Das positive Jahresergebnis lässt sich hauptsächlich auf einmalige Minderausgaben bei den Sozialver- sicherungen und der Pflegefinanzierung zurückführen. Erfolgsrechnung Bei einem Ertrag von Fr. 31.65 Mio. und einem Aufwand von Fr. 30.35 Mio. weist die Erfolgsrechnung der Gemeinde Eglisau für 2020 einen Ertragsüberschuss von Fr. 1.3 Mio. aus. Damit liegen der Aufwand rund Fr. 1.97 Mio. und der Ertrag Fr. 300'000.– unter dem Budget. 12
Das positive Ergebnis ist auf eine Reihe von Faktoren zurückzuführen, hängt aber vor allem mit dem besseren Ergebnis im Bereich der «Sozialen Sicherheit» mit netto rund Fr. 880'000.– weniger Ausgaben zusammen. Entgegen dem Trend der letzten Jahre entstanden bei der Sozialhilfe Fr. 630'000.– weniger Ausgaben. Dies ist aber nicht auf weniger Fälle zurückzuführen. In der zweiten Jahreshälfte wurden durch die Sozial versicherungsanstalt mehrere Entscheide über die Auszahlung einer IV-Rente getroffen. Dadurch gab es mehrjährige Nachzahlungen von IV-Renten und damit einhergehend die Rückerstattung der bisher bezogenen Sozialhilfe. Auch wurde Sozialhilfe zurückgefordert, nach- dem einige Bezüger eine Erbschaft erhalten hatten. Mit Nettokosten von Fr. 272'045.– liegt der Aufwand weit unter dem budgetierten Wert von Fr. 902'400.–. Die Ausgaben liegen auch weit unter den Vorjahren wie z.B. 2019 mit Fr. 1'066'600.–, 2018 mit Fr. 910'000.–, 2017 mit Fr. 738'400.– oder 2016 mit Fr. 768'200.–. Auch beim Asylwesen sind mit rund Fr. 50'000.– Ausgaben Fr. 170'000.– weniger Kosten entstanden. Aufgrund der Zuweisungsquote des Kantons ist die Gemeinde Eglisau verpflichtet, 25 Asylbewerber aufzunehmen. Der Kanton hat aber nur 12 Asylbewerber zur Betreuung der Gemeinde zugewiesen. Bei den Zusatzleistungen zur AHV/IV gab es ebenfalls Minderkosten von Fr. 185'000.–, obwohl die Anzahl der Fälle gegenüber dem Vor- jahr fast gleichblieb und die Beiträge für die IV-Bezüger nahezu dem Budget entsprechen. Die Abweichungen entstehen bei der Rücker- stattung von angefallenen Gesundheitskosten und den Zusatzleistun- gen für die AHV-Rentner (Nettokosten 2020 = Fr. 944'300.–, 2019 = Fr. 1'054'700.–, 2018 = Fr. 984'300.–). Neben dem Bereich der «Sozialen Sicherheit» trägt auch die Funktion «Gesundheit» zum besseren Ergebnis bei. So sind bei der Pflege finanzierung für die Kranken-, Alters- und Pflegeheime mit Ausgaben von Fr. 747'300.- gegenüber dem Budget von Fr. 1'115'000.– rund Fr. 367'000.– weniger Kosten entstanden. Damit liegen sie auch unter den Werten von 2019 mit Fr. 1'025'500.– oder 2018 mit Fr. 899'000.–. Bei der Pflegefinanzierung muss die Gemeinde nach Abzug der Beiträge der Heimbewohner und der Krankenkasse die entstehenden Restkos- ten für die Pflege von Eglisauer Einwohnern übernehmen. Die Höhe der Kosten ist abhängig von der Anzahl Heimbewohner und deren jeweiliger Pflegebedürftigkeit und deshalb schwankend und schwierig budgetierbar. 13
Gemeinde aktuell Bei der Jugendarbeit wurde eine neue Stelle für die Aufsuchende Jugendarbeit geschaffen. Es ist ein Teilbereich der offenen Jugend arbeit, welcher das Augenmerk vor allem auf Orte und Plätze im öffentlichen Raum richtet, an denen sich Jugendliche und junge Erwachsene treffen. Die Stelle ist aus Sicht des Gemeinderates wichtig, um Beziehungen auf Vertrauensebene zu den Jugendlichen aufzubauen und die Aufwachsbedingungen und die Lebensqualität junger Menschen in der Gemeinde zu verbessern. Diese zusätzlichen Kosten wurden aber teilweise wieder kompensiert durch die budgetierte aber dazumal noch nicht besetzte Stelle für die Liegenschaftenverwaltung. Auf der Einnahmenseite sind es einmal mehr die Grundstückgewinn- steuern, die einen Mehrertrag von Fr. 155'000.– ausweisen. Bei den ordentlichen Steuern fallen vor allem die Mehrerträge von Fr. 193'000.– für die Steuern der früheren Jahre ins Gewicht. Gleichzeitig fielen weniger Quellensteuern und Steuerausscheidungen an. Eigenwirtschaftliche Betriebe Bei den Aufgabenbereichen, welche sich nur mit Gebühreneinnahmen, d.h. ohne Steuererträge finanzieren, gab es beim Alterszentrum mit Fr. 154'813.– und der Wasserversorgung mit Fr. 262'391.– einen Ver- lust. Die Bereiche Abfall, Abwasser, Bootsplätze und Gemeinschafts- antennenanlage schlossen mit einem positiven Ergebnis zwischen Fr. 55'600.– und Fr. 334'800.– ab. Investitionsrechnung Die ausgeführten Investitionen mit Fr. 4.5 Mio. liegen nur rund Fr. 200'000.– unter dem Budget. Allerdings konnten infolge Corona einige Investitionen wie z.B. die Sanierung der Bewohnerzimmer im Alterszentrum oder die Sofortmassnahmen für das Betriebs- und Ge- staltungskonzept Städtli nicht ausgeführt werden. Dies wurde aber kompensiert durch Restkosten von Vorhaben aus den Vorjahren (Sanierung Burgstrasse, Quellwasserpumpwerk Tössriederen), welche damals noch nicht abgeschlossen werden konnten. Ausserdem wurden entgegen der budgetierten Etappierung im Rebberg Vorderer Stadt- berg gleich beide Treppen erstellt. Bilanz Durch den erzielten Ertragsüberschuss erhöht sich das zweckfreie Eigenkapital auf Fr. 30'817'718.–. Das Nettovermögen per Ende 2020 beträgt Fr. 14'982'766.– bzw. Fr. 2'725.– pro Einwohner. 14
Auswirkung auf die kommenden Budgets Während der Budgetplanung 2021 im Sommer 2020 zeichnete sich der Ertragsüberschuss noch nicht ab. Gleichzeitig wurde infolge Corona auch von einem Einbruch bei den Steuereinnahmen und dem Finanzausgleich ausgegangen. Der Gemeinderat beurteilte die Situa tion damals deshalb weniger optimistisch, weshalb eine Erhöhung des Steuerfusses beantragt wurde. Das positive Jahresergebnis lässt sich hauptsächlich auf Einmaleffekte bei den Sozialversicherungen und der Pflegefinanzierung zurückführen. Diese hängen mit indivi- duellen Fällen zusammen, die sich schwierig voraussehen lassen und von der Gemeinde kaum beeinflussbar sind. Aufgrund des erfreulichen Abschlusses im vergangenen Jahr lässt sich nicht automatisch einen länger anhaltenden Trend ableiten. > Gemeinderat Eglisau Ordentliche Gemeindeversammlung Donnerstag, 17. Juni, um 19.30 Uhr, Saalsporthalle Schalmenacker, Rafz Traktandenliste A. Politische Gemeinde Eglisau 1. Jahresrechnung 2020 N. Wälle 2. Polizeiverordnung, Totalrevision E. Villiger 3. Parkierungsverordnung, Totalrevision E. Villiger 15
Gemeinde aktuell B. Schulgemeinde Eglisau 1. Jahresrechnung 2020 H.R. Leuenberger C. Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Eglisau 1. Jahresrechnung 2020 E. Schmid Aktenauflage Sämtliche Unterlagen zu den Geschäften können ab 3. Juni im Ge meindehaus eingesehen werden: • Montag bis Freitag, 8.30 bis 11.30 Uhr Im Weiteren können die Anträge auf der Internetseite www.eglisau.ch eingesehen oder heruntergeladen werden. Zudem können die Anträge auf der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Anmeldung zur Gemeindeversammlung Für die Gemeindeversammlung besteht ein COVID-19-Schutzkonzept, damit sämtliche beteiligte Personen hinsichtlich der Pandemie vor einer Ansteckung geschützt werden. Alle Teilnehmenden werden in einer Anwesenheitsliste erfasst. Zur effizienteren Erfassung der Kontaktdaten wird um eine Voranmeldung gebeten. Dies ist aber keine Voraussetzung für eine Teilnahme. Die Gemeindeversammlung findet in der Saalsporthalle Schalmenacker in Rafz statt. Falls ein Fahrdienst nötig ist, wird auf Voranmeldung ein Transportservice angeboten. Wir bitten Sie, sich bis am 15. Juni folgendermassen für die Gemeinde versammlung und den Transportservice anzumelden: • über die Internetseite www.eglisau.ch (Startseite) • via E-Mail an info@eglisau.ch •m ittels Anmeldetalon im Weisungsheft an Gemeindeverwaltung Eglisau, Obergass 17, 8193 Eglisau > Die Gemeindebehörden Abstimmungen und Wahlen vom 13. Juni Eidgenössische Vorlagen 1. Volksinitiative vom 18. Januar 2018 «Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung – Keine Subventionen für den Pestizid- und den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz» 16
2. V olksinitiative vom 25. Mai 2018 «Für eine Schweiz ohne synthe- tische Pestizide» 3. Bundesgesetz vom 25. September 2020 über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) 4. Bundesgesetz vom 25. September 2020 über die Verminderung von Treibhausgasemissionen (CO2-Gesetz) 5. Bundesgesetz vom 25. September 2020 über polizeiliche Massnah- men zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) Kantonale Vorlagen 1. E inführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele (EG BGS) 2. K antonale Volksinitiative «Raus aus der Prämienfalle» 3. K antonale Volksinitiative «Mehr Geld für Familien» Ersatzwahl Evangelisch-reformierte Kirchensynode 1. Ersatzwahl eines Mitglieds der Evangelisch-reformierten Kirchen synode für die Amtsdauer 2019 bis 2023 – 1. Wahlgang Kommunale Vorlage 1. Erneuerungswahl FriedensrichterIn für die Amtsdauer 2021 bis 2027 (2. Wahlgang) Abgabe der Stimmzettel (Urnenöffnung) Sonntag Gemeindehaus 9.00 bis 10.00 Uhr Gemeinschafts-Raum Lengg 9.00 bis 9.45 Uhr Vorzeitige Stimmabgabe: Auf der Gemeindeverwaltung, während den Öffnungszeiten, ab Erhalt des Stimmmaterials. Briefliche Stimmabgabe: Ab Erhalt des Stimmmaterials per Post oder durch Einwurf im Gemeinde briefkasten, der Stimmrechtsausweis muss immer persönlich unter- zeichnet sein. Fehlt die persönliche Unterschrift, ist die Stimme ungültig! Bitte beachten Sie, dass die Stimmzettel im dafür vorgese- henen Stimmzettelcouvert verschlossen werden müssen. Der Stimm- rechtsausweis darf nicht in dieses Couvert verpackt werden. 17
Gemeinde aktuell Vorstellung Nadine Pfeiffer-Saugy Guten Tag liebe Gemeinde Mein Name ist Nadine Pfeiffer und ich bin seit dem 1. April die neue Immobilienbewirtschafterin in der Abteilung Bau und Planung. Ich wurde in Glattbrugg geboren und verbrachte meine gesamte Kind heit, Schulzeit und Jugend dort. Ursprünglich habe ich eine Lehre zur Hochbauzeichnerin absolviert und bin dann immer mehr in die Immo- bilienbewirtschaftung gerutscht. Viele Jahre habe ich für die Stadt Zürich als Objektmanagerin Sozialbauten gearbeitet. Be vor ich die Anstellung in der Gemeinde Eglisau antrat, habe ich kurze Arbeits einsätze in div. Firmen absolviert, um mein Knowhow zu verbessern. Wohnhaft bin ich mit meinem Mann und meinen zwei Töchtern in Winkel. Ich lebe gerne etwas ländlicher, brauche aber auch die Stadt in meiner Nähe. In meiner Freizeit reise ich gerne mit meiner Familie in der Welt herum, fahre sehr gerne Ski und versuche meine Töchter bei ihren Freizeitbeschäftigungen zu unterstützen. Von der Anstellung bei der Gemeinde Eglisau erhoffe ich mir viele neue Erfahrungen zu machen und dass ich mein Fachwissen zielorien tiert einbringen kann. Ich freue mich sehr, viele neue Menschen kennenzulernen und mit Ihnen in Kontakt zu sein. Kontaktangaben: Nadine Pfeiffer, Immobilienbewirtschafterin Abteilung Bau und Planung, Tel. 043 422 35 16, E-Mail: nadine.pfeiffer@eglisau.ch Zu Besuch bei... Marcel Kobi, Klär- und Brunnenwart In der wiederkehrenden Reihe «Zu Besuch bei…» stellt Moritz Pfaff, Lernender der Gemeindeverwaltung, Personen vor, die für die Gemeinde tätig sind. Wer bist du? Ich heisse Marcel Kobi, bin 42 Jahre alt, bin in Eglisau aufgewachsen und wohne auch da. Was sind deine Freizeitaktivitäten? Momentan mache ich aufgrund von Corona nicht viel. Normalerweise spiele ich beim FC Embrach Fussball und bin mit Kollegen in einem Eis- 18
hockey «Plauschverein» in Dielsdorf. Ausserdem bin ich im Drachen bootclub, zwar nicht mehr so aktiv, aber beim Drachenbootrennen bin ich nach wie vor involviert. Wie würden dich deine Mitarbeiter beschreiben? Dass ich eine ruhigere und gelassenere Person bin. Ich bin fast nicht stressbar und eine Art Ruhepol im Team. Wieso hast du dich dazu entschieden, in Eglisau zu arbeiten? Ich konnte mit der Anstellung in Eglisau die Ausbildung zum Klärwart und später zum Klärmeister antreten. Die Ausbildung zum Klärwart konnte ich bereits erfolgreich abschliessen. Ausserdem habe ich einen kurzen Arbeitsweg. Davor arbeitete ich in Eglisau als Sanitär und war sieben Jahre in der Wasserversorgung Bülach tätig. Was sind deine alltäglichen Arbeiten? Wir sind dafür zuständig die Bewohner und Liegenschaften der Gemeinde Eglisau mit einwandfreiem Trinkwasser zu versorgen. Das beinhaltet auch die Überwachung und den Unterhalt des Leitungs- netzes und der Wasserversorgungsobjekte (Reservoire, Pumpwerke, Quellen usw.). In der Kläranlage ist es unsere Aufgabe, den Betrieb der Abwasserreinigungsanlage (ARA) zu überwachen und zu unter- halten, damit wir die vom Kanton vorgegebenen Einleitwerte in den Rhein einhalten können. Wo sehen dich die Bewohner bei der Arbeit? Mich als Wasserwart sieht man grundsätzlich lediglich, wenn die Hydranten gespült werden müssen und beim Unterhalt der Brunnen. Ansonsten bin ich zum Beispiel auf Baustellen anzutreffen oder mehr- heitlich auf der ARA. Was möchtest du den Einwohnern von Eglisau noch mitteilen? Vieles wird das WC hinuntergespült, was eigentlich nicht dorthin gehört, beispielsweise Feuchttücher und Essensreste. Das Problem bei Feuchttüchern ist, dass sich diese miteinander verklumpen und dann in mühsamer Arbeit abgesaugt werden müssen. Auch die Pumpen der Anlage werden dadurch längerfristig beschädigt. Feuchttücher sollten im Haushaltkehricht entsorgt werden. > Interview: Moritz Pfaff / Lernender im 3. Lehrjahr Marcel Kobi 19
Gemeinde aktuell Unterhalt an den Bootsplätzen Burg sowie bei den Ferienbootsplätzen Lochmühle Wie an allen Installationen und Einrichtungen werden auch bei den diversen Bootsplätzen regelmässige Unterhaltsarbeiten durchgeführt, dieses Jahr bei den Bootsplätzen Burg sowie bei den Ferienbootsplätzen in der Lochmühle. Bootsplätze Burg Bei den Bootsplätzen Burg wurde seit einiger Zeit festgestellt, dass einerseits die Eichenbalken oberhalb der Wasserlinie teilweise brü- chig und verwittert und andererseits der Grasstreifen direkt bei den Balken an einigen Stellen stark unterspült waren, teilweise mit der Gefahr des Einbrechens beim Begehen. Die Balken sollten ersetzt werden, die Schotterpackungen repariert und aufgefüllt sowie der Grasstreifen entlang der Bootsplätze instand gestellt werden. Da diese Arbeiten im Gewässerbereich (auf Kantonsland) durchgeführt werden, mussten vorgängig einige Abklärungen getroffen werden. So wurde bereits im Jahr 2020 ein Baugesuch eingereicht, welches so wohl kantonal als auch kommunal bewilligt wurde. Zudem wurden die geschätzten Kosten ins Budget 2021 eingestellt. 20
Ausserdem musste eine Bewilligung des Fischereiaufsehers eingeholt werden. Während der Arbeitsausführung musste nebst der Arbeits sicherheit (Gewässernähe) und einer guten Qualität auch ständig dar- auf geachtet werden, dass keine Trübung im Rhein entstehen konnte. Da keine Arbeiten unterhalb der Wasseroberfläche durchgeführt wur- den, konnten alle Auflagen erfüllt und die Arbeiten im März durch- geführt werden, so dass der Start der Boots- und Sommersaison gesi- chert ist, so das Wetter will. Ferienbootsplätze in der Lochmühle Durch den steten Wasserfluss wird in jedem Gewässer Geschiebe, Schlamm etc. mitgeschwemmt und an weiter unten im Flusslauf lie- genden Stellen abgelagert. Die Ferienbootsplätze in der Lochmühle sind stark verschlammt und werden im Mai, vor dem Start der Ver- mietungssaison und ausserhalb der Fischschonzeit, ausgebaggert. An weiteren Standorten (z.B. Hafen bei der Kirche, Bootsplätze Tössrie- deren) werden diese Unterhaltsarbeiten ebenfalls in regelmässigen Abständen je nach Notwendigkeit, alle paar Jahre, durchgeführt. Auch für diese Arbeiten mussten Bewilligungen eingeholt werden, einerseits eine gewässerschutzrechtliche sowie eine fischereirechtliche Bewilligung. Beide Bewilligungen wurden erteilt, allerdings – entgegen früherer Praktiken – mit der Auflage, dass das Schwemmgut vor dem 21
Gemeinde aktuell Ausbringen mehreren Proben unterzogen werden muss und das ent- fernte Material je nach Ergebnis dann einer geeigneten Deponie zuge- bracht wird. In früheren Jahren wurde das Material jeweils vom Ufer her gegen die Flussmitte in tiefere Bereiche verschoben und somit im natürlichen Geschiebehaushalt belassen, dies entsprach den Vor- gaben und dem damaligen Wissensstand. Diese Praxisänderung, die auf Erfahrungen von anderen Flüssen und Seen beruht und vom AWEL wie oben erwähnt verlangt wurde, hat mit Sicherheit einen positiven Einfluss auf die Belastung des Rheins, sie ist jedoch auch mit Mehr- kosten für den Betrieb und Unterhalt der Bootsplätze und des Hafens verbunden. Bei Redaktionsschluss war das Resultat der Proben – welche Anfang April entnommen wurden – und die damit verbundene Wahl der Deponie noch nicht bekannt. Auskünfte: Technische Betriebe: betriebe@eglisau.ch oder Tel. 043 422 40 20. > Urs Trepp/Leiter technische Betriebe Wer hat Anspruch auf Sozialhilfe? Notlagen können viele Ursachen haben: Arbeitslosigkeit, Krankheit, familiäre Verpflichtungen, persönliche Krisen oder Suchtprobleme, fehlendes oder zu niedriges Einkommen. Hier einige wichtige Eckdaten: Wirtschaftliche Hilfe Sicherstellung des Lebensunter- halts, Wohnungskosten, medizini- sche Grundversorgung Persönliche Hilfe Wird unabhängig von der wirt- schaftlichen Hilfe angeboten Soziales Existenzminimum Bemessung nach den SKOS- Richtlinien Berechnung/Monatsbudget Deckung der Differenz zwischen dem sozialen Existenzminimum und den eigenen Mitteln durch Sozial hilfeleistungen 22
Was ist ergänzende Wenn eigene Mittel wie Löhne, Sozialhilfe? Arbeitslosentaggelder, Renten, Stipendien für den Lebensbedarf nicht ausreichen Abzüge Erwerbseinkommen, Alimente, Versicherungsleistungen, Renten etc. werden bei Sozialhilfeleis- tungen berücksichtigt Wieviel Vermögen darf Die Vermögensfreibeträge liegen noch vorhanden sein? zwischen Fr. 4'000.– (Einzelperson) bis max. Fr. 10'000.– (z.B. Ehepaar mit 1 Kind) Schulden Keine Übernahme durch die Sozialhilfe Mitwirkungspflicht Bemühen um Erwerbsarbeit, Teilnahme an Integrationsmass- nahmen, Beschäftigung, Bereitschaft für ärztliche bzw. therapeutische Hilfe Schweigepflicht und Diskretion Mitglieder der Sozialbehörde und Personen, die in der Abteilung Soziales der Gemeinde tätig sind, unterstehen dem Amtsgeheimnis und haben den Datenschutz zu gewährleisten. Sie sind an eine strenge Schweigepflicht gebunden und garantieren damit die erforderliche Diskretion. Rechtzeitig Kontakt aufnehmen Wenn sich jemand in einer Notlage befindet oder eine solche zu entstehen droht, ist frühzeitiger Rat für die wirksame Hilfe oft sehr wichtig. Die Abteilung Soziales in Eglisau ist zu den Schalteröffnungs- zeiten der Gemeinde erreichbar. Bitte beachten Sie, dass während der Homeoffice-Pflicht der Schalter und das Telefon nur am Vormittag bedient wird. Die Abteilung Soziales ist gerne bereit, auch ausserhalb der Öffnungszeiten einen Beratungstermin zu vereinbaren (Tel. 043 422 35 04, soziales@eglisau.ch). > Sozialbehörde Eglisau 23
Gemeinde aktuell Für Sie da – Ihre Zürcher Gemeinden Mit einer kecken und crossmedialen Kampagne machen die Zürcher Städte und Gemeinden seit dem 26. April auf sich und ihre Dienstleis- tungen aufmerksam. Auch die Gemeinde Eglisau beteiligt sich daran. Zum Einsatz kommen verschiedene auffällige Plakatsujets, die online von Kurzvideos und Website begleitet werden. Ziel der vom Verein Zürcher Gemeindeschreiber und Verwaltungsfachleute (VZGV) lan- cierten Kampagne ist die verstärkte Positionierung der Stadt- und Gemeindeverwaltungen als wichtige tägliche Dienstleisterinnen für die Einwohnerinnen und Einwohner. > VZGV/Gemeindeverwaltung Eglisau @Verein Zürcher Gemeindeschrei- ber und Verwal- tungsfachleute Der Schnee von gestern – Rückblick Winter 2020/2021 Der letzte Winter wird wohl uns allen in bester Erinnerung bleiben. Es begann bereits am 1. Dezember 2020 zu schneien und die Strassen mussten erstmals gepfadet werden. Bis Mitte Januar wurden die Strassen wenige Male gesalzen. Am 12. Januar lag ca. 10 cm Schnee, der gepfadet werden musste. Am 14. und 15. Januar fielen dann ausser gewöhnlich grosse Schneemengen und wir hatten bis knapp 40 cm Neuschnee. Während dieser beiden Tage standen die Technischen Betriebe sowie die externen Bauern, Toni Vogt, Walter Vogt und Marco Bischof im Dauereinsatz. Sie räumten die Strassen und Trottoirs unzählige Male, fast durchgehend. Sie gönnten sich lediglich eine Pause von 22.00 bis 3.00 Uhr. So waren alle Mitarbeitenden ca. 30 Stunden im Einsatz! Selbstverständlich mussten auch die Trep pen von Hand vom Schnee befreit werden (insgesamt 1’100 24
Meter). Bis Mitte Februar mussten die Strassen noch dreimal ge räumt und sechsmal gesalzen werden. Der letzte Einsatz mit Streu salz erfolgte nach Ostern am 7. April. Die kalten Nächte beschäftigten uns aber bis Mitte April mit Kontrollfahrten bei nassen Strassen. Alles zusammen mussten für den Winterdienst knapp 700 Arbeitsstunden geleistet werden. Total wurden ca. 40 Tonnen Salz benötigt. Der Winter war für alle Beteiligten sehr fordernd, es wurde lange gear beitet und immer wieder mussten schwierige Entscheidungen über das Pfaden und Salzen getroffen werden. Verschiedene Bedürfnisse von Autofahrern, Postauto Betrieb oder Fussgängern, sowie auch gesetzliche Vorgaben mussten bedacht werden. Die MitarbeiterInnen des technischen Betriebs sind sehr darauf bedacht, dass die Gesetze und Vorgaben über den Winterdienst eingehalten und der Umweltschutz nicht ausser Acht gelassen wird. Im Weiteren versuchen wir alle Einwohner gleich zu behandeln. Dass wir aber nicht überall zur gleichen oder richtigen Zeit sein können, ist selbsterklärend. Laut Gesetz müssen Buslinien, Zufahrten zu Schulen, Altersheime sowie steile Sammelstrassen innerhalb von drei Stunden zuerst geräumt werden. Die restlichen Strassen und Fusswege in vier Stunden. Die Gemeindeverwaltung, die Winterdienstleistenden und sogar verschiedene Gemeinderäte wurden mit Reklamationen, Anregungen und Verbesserungsvorschlägen überhäuft. Wir prüfen diese Anliegen, können aber nicht auf alles eingehen. Das beste Rezept bei den meisten Anliegen ist die Geduld. Ich danke allen EinwohnerInnen für Ihr Verständnis, Toni Vogt, Walter Vogt und Marco Bischof sowie allen MitarbeiterInnen vom Technischen Be trieb für den grossen, unermüdlichen Einsatz im Winter 20/21. Ich wünsche allen Leserinnen und Lesern einen schönen Sommer und blei ben Sie gesund. > T echnische Betriebe Eglisau / Werkmeister Ueli Baur 25
Gemeinde aktuell Langgenbach Eglisau – Holzerei im Schutzwald Beim Langgenbach handelt es sich um ein steil bewaldetes Tobel. Der Wald gehört verschiedenen privaten Eigentümern. Im kantonalen Waldentwicklungsplan ist der Wald als Schutzwald ausgeschieden. Der Wald schützt die umliegenden Liegenschaften und Infrastrukturen u.a. vor Rutschungen. Der Wald kann aber auch zur Gefahr werden, beispielsweise, wenn viele umgestürzte Bäume im Bachbett den Wasserabfluss verhindern. Dies kann bei Hochwasser zu Verklausungen und Überschwemmungen führen. Wenn grosse, schwere Bäume umstürzen, können an den Bacheinhängen Rutschungen und Erosions stellen entstehen (vgl. Bilder). In den vergangenen Jahrzehnten wurde in den Wäldern des Langgenbachs kaum Holz genutzt. Der Wald ist oft dicht und es gibt viele alte und schwere Bäume. Einige davon sind ins Bachbett gefallen und bilden eine Gefahr bei Hochwasser. Zudem gibt es entlang des Langgenbachs viele Eschen. Diese sind von der Krankheit Eschenwelke betroffen und sterben zu einem grossen Teil ab. Mit dem geplanten Holzschlag werden kranke und schräge Bäume gefällt. Zudem werden die Bäume aus dem Bachbett entfernt, damit ein Hochwasser gefahrlos abfliessen kann. Es entstehen Lücken für den Nachwuchs und junge Bäume. Durch die Holzernte und regelmässige Pflegeingriffe wird die Schutzwirkung des Waldes verbessert. 26
Bund und Kanton leisten namhafte Beiträge an die Bewirtschaftung von Schutzwäldern. Ergeben sich trotz dieser Beiträge an den Holz- schlag Restkosten, so übernimmt diese gemäss kantonalem Wald gesetz die Gemeinde. Für die betroffenen Waldeigentümer ist der geplante Holzernte- und Pflegeeingriff somit kostenlos. Die Holzereiarbeiten fanden vom Februar bis Anfangs April statt. Mit einer Seilkrananlage wurde das Holz aus dem Tobel geseilt. Da das Holz vor Ort nur beschränkt gerückt werden konnte, wurde es in einen Wald in der Nähe transportiert. > S tefan Rechberger/Kreisforstmeister Gebhard Tanner/Förster Seniorenrat Eglisau Treffen der Mitglieder der Behörde für Alters- und Pflegefragen (BAPF) mit den Mitgliedern des Seniorenrates (SR) Zeitnah an die gemeinsame Retraite vom 13. März, wo wir über die Zusammenarbeitsmodalitäten nachdachten, fand bereits ein Monat später der erste von zwei in Aussicht genommenen Workshops im 2 021 statt. Die gemeinsame Sitzung hatte zum Ziel, die Umsetzung der von beiden Gremien gemeinsam priorisierten Massnahmen innerhalb der Teilstrategie Alter zu planen und die Arbeitsteilung zu vereinbaren. Der SR wird sich weiterhin für die Stärkung der Vernetzung der Senioren untereinander und auch generationenübergreifend einsetzen. Zusätzlich bearbeitet der SR im Auftrag der BAPF Aufgaben im Bereich Alter unter Einbezug der älteren EinwohnerInnen. Miteinander streben wir für Menschen in den unterschiedlichsten Lebenslagen altersfreundliche Einrichtungen an. Wir vom Seniorenrat freuen uns über das Ergebnis der Standortbestimmung. Aktivitäten Kurz vor Redaktionsschluss wurden vom Bundesrat Lockerungen für Veranstaltungen bekannt gemacht. Ein wohltuender Lichtblick! Dass fortan gesellige Treffen unter Einhaltung der Schutzmassnah- men grundsätzlich möglich sind, ist ein Silberstreifen am Horizont. Gemeinschaftliche Aktivitäten situativ angepasst wollen wir peu à peu prüfen. Die Lage bleibt fragil. Angaben zu den Aktivitäten, die angeboten werden oder per «Zoom» stattfinden, entnehmen Sie bitte den Anzeigen im Märtblatt. 27
Gemeinde aktuell Offene Gartentüren Am 15. / 16. Mai ergeht wiederum die Einladung zum Besuch in unter- schiedlich grossen Blumen-, Stauden- und Gemüsegärten. Die Garten- besitzerInnen heissen Sie herzlich willkommen. Adressen und Anwe- senheitszeiten der GärtnerInnen finden Sie in der Mitte dieses Heftes, im Märtblatt. Voranzeige Offene Sommergärten 2021 Eine Reihe von GartenbesitzerInnen möchte ihre Freude über die Farbenpracht ihrer Sommergärten mit Interessierten jeden Alters teilen. Gehören vielleicht auch Sie dazu? Der Anlass ist provisorisch auf das Wochenende vom 19./20 Juli geplant. Interessierte melden sich bis 15. Juni bei Matthias Heller, heller@hwz-arch.ch, Tel. 044 381 15 84. «Kontakt» Die neuste Nummer von «Kontakt» erschien Mitte April. Innerhalb des vergangenen Corona-Jahres bereits zum 6. Mal! Die Idee von Kon- taktbriefen zu Pandemie-Zeiten hat unseres Erachtens viel bewirkt. Die bebilderten Erzählungen, Geschichten, Erlebnisberichte schaffen Verbindungen. Entsprechend den zahlreichen Rückmeldungen kom- men die Beiträge gut an. Matthias Heller verschickt die Ausgaben per E-Mail sehr gerne auch neu Interessierten wie auch an Personen jüngeren Alters. Zögern Sie also nicht, melden Sie sich. Wir freuen uns über eine Kurzinfo an heller@hwz-arch.ch. Personen, die über Internet noch nicht erreichbar sind, geben wir gerne nach Erhalt der Information einen Ausdruck von «Kontakt» ab. Die Mitteilung richten Sie bitte an Tel. 044 867 04 00 (Helen Hangartner). «Grün schmückt sich Flur und Au, fällt vom Himmel Maientau» (Bauernregel) Einen angenehm warmen und schönen Monat Mai wünschen > Peter Füllemann, Helen Hangartner, Godi Hartmann, Johanna Hitz, Ernst Hutter, Marie-Françoise Rütimeyer, Rita Wernli-Forster, Ruth Wyss-Masciadri (Mitglieder Seniorenrat) 28
Aktuelle Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Während der Homeoffice-Pflicht werden die Schalter und das Telefon der Gemeindeverwaltung wie folgt bedient: • Montag bis Freitag, 8.30 bis 11.30 Uhr Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach Vorabsprache mit den betreffenden Mitarbeitenden möglich. Vielen Dank für Ihr Ver ständnis! Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung über Auffahrt und Pfingsten Am Mittwoch, 12. Mai (vor der Auffahrt) bleibt die Ge meindeverwaltung von 8.30 bis 11.30 Uhr geöffnet. Am Donnerstag, 13. Mai, sowie am Freitag, 14. Mai, sind die Büros der Gemeindeverwaltung den ganzen Tag geschlos sen. Ab Montag, 17. Mai, sind wir gerne wieder für Sie da. Am Pfingstmontag, 24. Mai, bleibt die Gemeindeverwaltung den ganzen Tag geschlossen. Todesfälle melden Sie bitte unter Tel. 043 422 35 55. > Gemeindeverwaltung Eglisau Schnuppertage auf der Gemeindeverwaltung Eglisau Die Gemeindeverwaltung bietet im Frühling wiederum Schnuppertage an für alle, die gerne Gemeindeluft schnup pern möchten und auf der Suche nach einer Lehrstelle sind. Am Schnuppertag erhältst du einen tieferen Einblick in die Arbeiten einer Gemeindeverwaltung und besuchst vier Abteilungen. Daten: Dienstag, 18. Mai / Dienstag, 25. Mai Dauer: 8.30 bis 11.30 Uhr / 13.00 bis 16.30 Uhr Wir bitten um eine Anmeldung bis spätestens 3. Mai per E-Mail an: andrea.meier@eglisau.ch. Bei Fragen melden Sie sich bei Andrea Meier, Ausbildungsverantwortliche, Tel. 043 422 35 21. > Abteilung Bevölkerung 29
Gemeinde aktuell Sprechstunde des Gemeindepräsidenten !! Im Mai findet die Sprechstunde am Donnerstag, 27. Mai, 10.00 bis 11.00 Uhr, statt. Aufgrund der Corona-Situation müssen Sie sich unter Tel. 043 422 35 02 anmelden. > Peter Bär / Gemeindepräsident Redaktionsschluss Juni-Mitteilungsblatt: 17. Mai. Texte werden gerne auf redaktion@eglisau.ch entgegengenommen. Verspätet eingereichte Manuskripte können nicht mehr berücksichtigt werden. Unentgeltliche Rechtsauskunft Bezirk Bülach Jeden Montag und Freitag von 14.00 bis 16.30 Uhr, Bezirksgericht Bülach, Spitalstrasse 13, 8180 Bülach. Es werden vorläufig nur telefonische Auskünfte erteilt. Es wird keine Rechtsauskunft im öffentlichen Recht oder bei laufenden Gerichts verfahren erteilt. Pro Rechtsauskunft stehen ca. 15 Minuten zur Verfügung. Bitte bereiten Sie sich vor, damit Ihre Frage innert dieser Zeit beantwortet werden kann. Für Fragen betreffend Wohnungs- und Geschäftsmieten steht Ihnen zusätzlich die Paritätische Schlichtungsbehörde täglich von 14.00 bis 16.30 Uhr unter Tel. 044 863 44 33 für telefonische Auskünfte zur Verfügung. Unbeschwert in Eglisau unterwegs durch «Nette Toiletten» Sie flanieren durch das Städtchen, müssen plötzlich ganz dringend und nirgends ist eine öffentliche Toilette zu sehen? Keine Sorge. Sie können bei verschiedenen (Gastro-)Betrieben in Eglisau ungeniert zur Toilette gehen, ohne dabei etwas konsumieren zu müssen. Im Jahre 2013 wurde in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Eglisau und örtlichen (Gastro-)Betrieben das Projekt «Nette Toilette» lan- ciert. Die Gemeinde unterstützt die Betriebe finanziell bei der Pflege der Toiletten und spart dadurch Kosten; der lokale Gewerbetreibende profitiert von einem Imagegewinn, bekommt den einen oder anderen 30
neuen Gast/Kunden, sowie einen finanziellen Beitrag für sein schon Beachten Sie diesen bestehendes WC. Die Bevölkerung erhält ein flächendeckendes Netz Aufkleber. Dort finden Sie immer eine «nette an frei zugänglichen Toiletten, die sauber, gepflegt und bis spät Toilette» in Eglisau. in die Nacht geöffnet sind. Mit nachfolgenden Betrieben, die sich bezüglich Standort sinnvoll ergänzen, bestehen seit mehreren Jahren entsprechende Vereinbarungen: • Gasthof Hirschen, Untergass 28 • Baukonsortium Brückenkopf Nord, Obergass 1 • Oase am Rhein, Murstrasse 15 • Gasthof Rank / Rheinfels, Rheinsfelderstrasse 2 > Gesundheitssekretariat Eglisau Grüngutabfuhr (bis 7.00 Uhr bereitstellen) Montag, 3. / 10. / 17. / 31. Mai Dienstag, 25. Mai Kehricht- und Sperrgutabfuhr Jeden Dienstag (bis 6.30 Uhr bereitstellen) 31
Gemeinde aktuell Zu früh deponierter Hauskehricht führt zu ärgerlichem Mehraufwand Der Hauskehricht ist jeweils bis um 6.30 Uhr am Diens tagmorgen bereit zu stel len. Die Bevöl kerung leis tet den Kehrichtmännern einen grossen Dienst, wenn die Abfallsäcke in den Quar- tieren und Strassen zügen zentral deponiert werden. Die Bevölkerung wird ge beten, den Kehricht (aus genommen Abfälle in Con tainern) unbedingt erst am Dienstagmorgen bereitzu stellen, da es in letzter Zeit leider immer wieder vork kommt, dass Tiere (Mar der, Füchse etc.) die Säcke aufreissen und den Hauskehricht in alle Himmelsrichtungen zerstreuen. Die Beseitigung des herumliegenden Abfalls führt zu einem enormen und ärgerlichen Mehraufwand für den Werkbetrieb Eglisau! Herzlichen Dank, dass Sie sich zusammen mit uns für ein sauberes Eglisau einsetzen! > Gesundheitssekretariat Eglisau 32
Verein Spitex am Rhein – Ihre Spitex in Eglisau – Hüntwangen – Wasterkingen – Wil Unsere Mitarbeitenden sind gerne für Sie da und geben Ihnen Auskunft! Telefonisch: Montag bis Freitag, 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr, Tel. 044 867 25 67, E-Mail: info@spitex-am-rhein.ch *Sprechstunden Mittwoch, 14.00 bis 16.00 Uhr. Die wöchentliche Sprechstunde/ Blutdruckmessen kann Corona bedingt nicht angeboten werden. Wir erteilen Ihnen Auskunft am Telefon, kommen auch zu Ihnen nach Hause zur Klärung ihrer Fragen / zum Blutdruckmessen. Dank Spenden können wir das Sprechstunden- Angebot ohne Verrechnung anbieten. Verleih von Krankenmobilien und Hilfsmitteln Die Vermietung und Rückgabe der Krankenmobilien ist möglich nach vorangehender, telefonischer Vereinbarung des Abhol- oder Rückgabe termins, in der Regel von Montag bis Freitag von 9.00 bis 11.30 Uhr. Mahlzeitendienst Die frisch im Alterszentrum Weierbach zubereiteten Mahlzeiten wer- den an allen Wochentagen vormittags, zwischen 10.00 und 12.00 Uhr ausgeliefert. Neu kann pro Tag zwischen einem Menü mit Fleisch und einem vegetarischen Menü gewählt werden. Der Menüplan und weiterführende Informationen finden Sie auf www.spitex-am-rhein.ch. Ein direkter Link ist über unsere Homepage möglich, einfach den Facebook-Button benutzen. Generalversammlung des Verein Spitex am Rhein Kurz vor Redaktionsschluss sind vom Bundesrat Lockerungen von Corona-Schutzmassnahmen bewilligt worden. Der Vorstand schätzt die epidemiologische Lage weiterhin als sehr fragil sein. Wir haben ent- schieden, die 8. Generalversammlung erst am 28. September abzuhal- ten. Wir danken für das Verständnis. 33
Sie können auch lesen