Cannabis: Ein umfassendes Informations- und Behandlungsangebot - Beratungsstelle für Drogenprobleme Winterthur

 
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Cannabis: Ein umfassendes
                 Informations- und
               Behandlungsangebot

             Beratungsstelle für Drogenprobleme
                         Winterthur

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Inhaltsverzeichnis

1.           Ausgangslage

2.           Substanzkonsum und Jugendalter

3.           Situation der Beratungsstelle für Drogenprobleme

4.           Ziele und Grundlagen der Behandlung
4.1.         Ziele
4.2.         Zielgruppe
4.3.         Einordnung im Behandlungssystem Sucht und institutionelle
             Rahmenbedingungen
4.4.         Grundsätze des Informations- und Behandlungsangebotes
4.5.         Behandlungsangebot: differenziert und Standardisiert

5.           Anmeldeprocedere

6.           Abklärung und Indikation
6.1.         Zuständigkeit
6.2.         Motivation
6.3.         Gefährdung

7.           Kernprozesse (Behandlungsmodule)

8.           Substanzspezifische Information

9.           Weitere Arbeitshilfen

10.          Vernetzung und Zusammenarbeit

11.          Öffentlichkeitsarbeit

12.          Qualitätssicherung

Literaturverzeichnis

Glossar

Anhang
      •      Kernprozesse
      •      Substanzspezifische Information
      •      Arbeitshilfen

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1.           Ausgangslage

Unsere Erfahrung aber auch wissenschaftliche Studien belegen (BAG, 2005), dass
der Cannabiskonsum in den Neunzigerjahren des letzten Jahrhunderts insbesondere
bei Jugendlichen massiv zugenommen hat. Die Zahlen der Schweizerischen
Gesundheitsbefragung (SFA, 2004) illustrieren beispielsweise diesen Konsumanstieg
deutlich: Während 1992 lediglich 16.3 % der 15- bis 39-Jährigen Cannabis einmal
konsumierte, waren es im Jahre 2002 bereits 27.7 %; was einem Anstieg um fast
70% entspricht. In den letzten drei Jahren – gemäss verschiedener Befragungen –
dürfte sich der Cannabiskonsum auf hohem Niveau stabilisiert haben. Resultate der
ersten systematischen, repräsentativen Längsschnittstudie zum Cannabiskonsum für
das Jahr 2004 in der Schweiz (BAG, 2005) zeigen, dass rund 46 % der befragten 13-
bis 29-Jährigen in ihrem Leben schon Cannabis konsumierten. Davon sind gut 13%
sogenannt aktuelle Konsumierende, das heisst, sie haben in den letzten 6 Monaten
vor der Befragung Cannabis zu sich genommen. Mit diesen Zahlen nimmt die
Schweiz im internationalen Vergleich eine Spitzenposition ein.
Verschiedene Studien weisen darauf hin, dass wir es nicht nur mit einer Zunahme
des Freizeit- und Probierkonsums zu tun haben, sondern auch mit einer Zunahme
des regelmässigen Konsums. So ist beispielsweise die Wochenprävalenz des
Cannabisgebrauchs zwischen 1992 und 2002 noch stärker angestiegen als die
Lebenszeitprävalenz (SFA, 2004). Eine Schweizer Multizenter Studie von 2002
kommt ebenfalls zum Schluss, dass es eine wachsende Anzahl Jugendlicher gibt, die
täglich oder mehrmals täglich Cannabis konsumieren (Narring et al., 2003). Gemäss
dieser Studie gaben 4 % der Mädchen und 13 % der Jungen an, täglich Cannabis zu
sich zu nehmen. Es ist in erster Linie die Zunahme des regelmässigen Konsums,
insbesondere in jungen Jahren, die Anlass zur Sorge gibt, da ein häufiger Cannabis-
konsum ein problematisches Konsummuster und ein Zeichen von Gefährdung sein
kann. In der Literatur findet man entsprechende Hinweise die zeigen, dass die
Konsumfrequenz ein starker Prädiktor von Substanz assoziierten Problemen ist (z.B.
Chen et al., 1997). Dies wird in der Schweizer Studie bestätigt (BAG, 2005), in der
etwa ein Drittel der Personen, die in den vergangenen sechs Monaten Cannabis
konsumierten, (32.1 %) angeben, unter Folgeproblemen des Cannabiskonsums zu
leiden. Folgeprobleme können Gedächtnis- und Konzentrationsschwierigkeiten,
Angst die Kontrolle über den Konsum zu verlieren oder soziale Sanktionen sein.
Diese Personen müssen als problematisch Konsumierende eingestuft werden.

2.           Substanzkonsum und Jugendalter

Laut Forschern gibt es einige Hinweise, dass der Konsumanstieg in den 1990er
Jahren mit einem sinkenden Einstiegsalter (Müller, Gmel, 2002) einher gegangen ist.
Häufiger Cannabiskonsum während der Adoleszenz muss grundsätzlich als proble-
matisches Verhalten angesehen werden, da sich Jugendliche in einer wichtigen
Entwicklungsphase befinden, die mit vielen Aufgaben und Anforderungen einhergeht;
also eine Phase, die eine aktive Auseinandersetzung mit sich und der Umwelt
verlangt. Die Adoleszenz birgt viel Entwicklungs- und Reifepotenzial, was zwangs-
läufig auch heisst, dass es sich um eine sensible und störanfällige Phase handelt. In
anderen Worten: Entwicklungspotenzial und Verletzlichkeit von Jugendlichen gehen
miteinander einher. Werden in dieser Zeit häufig psychoaktive Substanzen wie
Cannabis konsumiert, besteht die Gefahr, dass die anstehenden Entwicklungs-
aufgaben nicht in ausreichendem Masse bewältigt werden können, was Entwick-

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lungsdefizite mit sich bringen kann. In der Folge ist eine gesunde psychosoziale
Entwicklung erschwert und die Integration in die Gesellschaft gefährdet.
Obschon ein gewisses Ausmass an Probierkonsum von psychoaktiven Substanzen
ein Phänomen der Adoleszenz sein kann, muss ein häufiger Konsum – insbesondere
in jungen Jahren – grundsätzlich als problematisch, im Sinne eines Zeichens von
Gefährdung, angesehen werden.
In diesem Sinne ist es uns ein Anliegen, mit unserem Angebot im Bereich Cannabis
der Früherkennung von Problem belasteten Jugendlichen und jungen Erwachsenen
und solchen, bei denen sich die Entwicklung einer psychischen Störung abzeichnet,
besondere Bedeutung beizumessen. Bei Letzterem ist beispielsweise das möglichst
rechtzeitige Erkennen von psychischen Störungen aus dem schizophrenen Formen-
kreis gemeint: Solche Störungen beginnen typischerweise während der Adoleszenz
und sind oftmals – wahrscheinlich zum Zwecke der Selbstmedikation – mit einem
starken Cannabiskonsum verbunden. Daneben gibt es aber noch eine Reihe weiterer
psychischer Symptomatiken und Störungen wie insbesondere affektive Störungen
(wie beispielsweise depressive Störungen), Angst- und Belastungsstörungen sowie
hyperkinetische Störungen, die zusätzlich zur Cannabisproblematik vorhanden sein
können und von denen wir annehmen dürfen, dass diese bei der Entstehung und
Aufrechterhaltung des problematischen Cannabiskonsums eine bedeutsame Rolle
spielen. Mögliche Begleiterkrankungen müssen sowohl in der Abklärung wie auch in
der laufenden Behandlung berücksichtigt werden.

3.           Situation der Beratungsstelle für Drogenprobleme Winterthur

Die stark zunehmende Verbreitung des Cannabiskonsums mit den auch damit ver-
bundenen fachlichen und politischen Fragen und Auseinandersetzungen, liessen das
Thema in den letzten Jahren mehr und mehr zum Gegenstand der öffentlichen
Berichterstattung werden, was wiederum zu einer erhöhten Sensibilität - zuweilen
auch Unsicherheit - in der Bevölkerung beitrug. Die vom Nationalrat im Juni 2004
abgelehnte Revision des Betäubungsmittelgesetzes und die begonnene Debatte
über die bevorstehende Volksabstimmung (Hanfinitiative) sorgen dafür, dass das
Thema Cannabiskonsum weiterhin eine grosse Präsenz in der Öffentlichkeit haben
wird.
Die Beratungsstelle für Drogenprobleme Winterthur verzeichnete in den vergangenen
Jahren eine kontinuierliche Zunahme von Anfragen und Anmeldungen wegen
Cannabiskonsum. Die Anmeldungen kommen von Cannabis konsumierenden
Erwachsenen, Jugendlichen oder von besorgten Eltern und anderen
Bezugspersonen. Mit der Entwicklung unseres Informations- und Behandlungs-
angebotes im Bereich Cannabis versuchen wir, einen fachlich fundierten, gleichzeitig
auch differenzierten Umgang mit der relativ neuen Problematik zu finden. Als
Institution im Bereich der Behandlung von Substanzstörungen ist es unsere Aufgabe,
ein Angebot für die Personen bereitzustellen, bei denen sich die Entwicklung eines
problematischen Konsums abzeichnet oder die bereits einen missbräuchlichen oder
abhängigen Konsum von Cannabis aufweisen. Dabei müssen wir der Tatsache
Rechung tragen, dass ein Teil der Cannabis konsumierenden Personen unter
zusätzlichen psychischen Begleitstörungen leidet. Den Aspekt der Co-Morbidität
muss selbstverständlich in der Abklärung und Behandlung berücksichtigt werden. Da
es sich bei einem beachtlichen Teil der Cannabiskonsumenten um Jugendliche
handelt, ist es ein Erfordernis jugendspezifische Aspekte in die Behandlung zu

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integrieren, was unter anderem auch heisst, Angehörige und Bezugspersonen
explizit mit unserem Angebot anzusprechen und entsprechend in den Behandlungs-
prozess miteinzubeziehen.

4.           Ziele und Grundlagen des Informations- und Behandlungsangebotes

4.1          Ziele

Das Ziel besteht darin, ein umfassendes Angebot im Bereich Information und
Behandlung für Betroffene und ihre Angehörigen bereitzustellen, bei denen sich ein
problematisches Konsummuster von Cannabinoiden abzeichnet oder bei denen eine
Substanzstörung vorliegt. Unter einer Substanzstörung von Cannabinoiden
verstehen wir gemäss ICD-10 einen missbräuchlichen Konsum oder ein Abhängig-
keitssyndrom.
Ein spezieller Fokus soll auf der Behandlung von jugendlichen Konsumenten, deren
Angehörigen und Bezugspersonen liegen. Dabei soll der Früherkennung und Früh-
intervention (indizierte Prävention II) eine zentrale Bedeutung beigemessen werden:
Gefährdungen und sich abzeichnende Störungen sollen so früh wie möglich erkannt
und geeignete Hilfemassnahmen eingeleitet werden.
Zusammengefasst lassen sich zwei Grobziele definieren:
      •      Bereitstellung eines umfassenden und differenzierten Informations- und
             Behandlungsangebotes im Bereich Cannabis für Personen, die einen miss-
             bräuchlichen Konsum von Cannabinoiden betreiben oder ein Abhängigkeits-
             syndrom aufweisen.
      •      Frühes Erkennen von Gefährdungen und sich abzeichnenden Ent-
             wicklungsstörungen / psychischen Störungen und Einleiten geeigneter Hilfe-
             massnahmen.

4.2          Zielgruppen

Grob können drei unterschiedliche Zielgruppen beschrieben werden:

      •      Jugendliche und erwachsene Personen, die einen problematischen Konsum
             von Cannabinoiden aufweisen: Missbräuchlicher Konsum oder Abhängigkeits-
             syndrom.
      •      Angehörige (insbesondere Eltern und Partner)
      •      Primärerfasser wie beispielsweise, Lehrer, Lehrmeister, Betreuer, Hausärzte,
             Justiz, etc.

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4.3.         Einordnung im Behandlungssystem Sucht und Institutioneller Rahmen

Die Graphik illustriert das Kontinuum von der Sekundär- bis zur Tertiärprävention mit
der dazwischen liegenden Schnittsstelle der Früherkennung. Diese Graphik stellt
gleichzeitig auch das Kontinuum einer möglichen Störungsentwicklung dar: Vom
Vorliegen erster Zeichen von Gefährdung bis hin zur manifesten Störung. Das
Informations- und Behandlungsangebot Cannabis der Beratungsstelle für Drogen-
probleme Winterthur lässt sich in die Bereiche Früherkennung / Frühintervention
(indizierte Prävention II) und Behandlung (tertiär Prävention) einordnen. Alle
Interventionen unseres Angebotes sind personenorientiert und auf das Individuum
ausgerichtet. Im voran gelagerten Bereich der indizierten Prävention I ist die Sucht-
präventionsstelle Winterthur tätig, die vorwiegend strukturell und umgebungsorientiert
interveniert. Ebenfalls im Bereich indizierte Prävention II, also der Personen orien-
tierten Früherkennung, ist die Beratungsstelle für Jugendliche angesiedelt, mit der
speziell im Bereich Früherkennung von psychotischen Frühphasen eng zusammen-
gearbeitet wird.
Die Beratungsstelle für Drogenprobleme Winterthur ist eine Einrichtung mit öffentlich-
rechtlichem Auftrag, die vom Sozialdepartement der Stadt Winterthur und der
Integrierten Psychiatrie Winterthur gemeinsam getragen wird. Die Beratungsstelle ist
eine politisch und konfessionell neutral geführte Institution, die neben
psychiatrischen, auch psychologische und sozialarbeiterische Kompetenzen und
Zugangsweisen in einem Hause integriert. Die institutionellen Rahmenbedingungen
sind so gestaltet, dass sich neben Personen mit schon bestehenden Substanz-
störungen insbesondere auch Jugendliche und deren Familien angesprochen fühlen.

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4.4.         Grundsätze des Informations- und Behandlungsangebotes

Ein wertschätzender und respektvoller Umgang mit Menschen bildet den Boden
unseres beruflichen Handelns. Ausserdem fühlen wir uns der Wissenschaft
verpflichtet: So ist es uns ein Anliegen, evidenzbasierte Aspekte in die Behandlung
zu integrieren. Grundlage unserer Behandlung sind die Prinzipien der Vertraulich-
keit (ärztliche Schweigepflicht) und der Anonymität. Des Weiteren ist es uns wichtig,
unser Angebot für die verschiedenen Zielgruppen gut zugänglich zu gestalten. Die
gute Zugänglichkeit spiegelt sich beispielsweise in einem flexiblen und raschen
Anmeldeprocedere, wie auch in einer guten Vernetzung der Beratungsstelle mit
anderen relevanten Institutionen und Primärerfassern, was insbesondere für eine
gute Erreichbarkeit von Jugendlichen bedeutsam ist. Eine gute Zugänglichkeit des
Angebotes wird auch dadurch erreicht, dass die bereits bestehenden Komm-
Strukturen mit Geh-Strukturen ergänzt werden. Eine gute Zugänglichkeit zur
Beratungsstelle soll auch durch eine möglichst nicht-stigmatisierende Art der
Behandlung unterstützt werden.
Unser Informations- und Behandlungsangebot soll umfassend gestaltet sein: So ist
es uns ein zentrales Anliegen, den Substanzkonsum nicht isoliert zu betrachten,
sondern diesen in Beziehung zur Person, deren Umfeld und Lebenssituation zu
setzen und zu verstehen. Umfassend heisst auch, dass wir unterschiedliche
berufliche Perspektiven, Kompetenzen und Zugangsweisen in die Behandlung
integrieren. Um jugendlichen Klienten und deren Eltern gerecht zu werden, müssen
jugendspezifische Aspekte in die Behandlung integriert werden. Hierzu gehört die
Integration von adoleszentenspezifischen Aspekten in die Behandlung, wie
beispielsweise die Berücksichtigung des spezifischen Entwicklungskontextes und
des sozialen Umfeldes. Des Weiteren ist ein fachlich qualifizierter Einbezug von
Angehörigen und Bezugspersonen in den Behandlungsprozess von zentraler
Bedeutung. Neben entwicklungspsychologischem Wissen und familiendynamischen
Kenntnissen ist auch eine entsprechende Handlungskompetenz im therapeutischen
Umgang mit Jugendlichen und Familien unerlässlich. In der Arbeit mit Jugendlichen
ist eine aktive und zugehende Arbeitsweise des Therapeuten wichtig. So ist es für die
Aufrechterhaltung des therapeutischen Prozesses wichtig, dass Jugendlichen aktiv
nachgegangen wird, wenn sie beispielsweise nicht zu Terminen erscheinen. Je nach
Situation kann dies telefonisch oder schriftlich erfolgen. Insgesamt soll sich unser
berufliches Handeln an Grundsätzen wie Kontextsensibilität und Ressourcen-
orientierung leiten lassen.

4.5          Behandlungsangebot: differenziert und standardisiert

Das Behandlungsangebot im Bereich Cannabis besteht aus sechs unterschiedlichen
Behandlungsmodulen (siehe Diagramm Behandlungsprozess: Abklärung und
Indikation). Mit der Definition und Beschreibung der einzelnen Module wollen wir
einerseits ein gewisses Mass an Standardisierung erreichen, andererseits ist aber
das gleichberechtigte Nebeneinander von verschiedenen Modulen auch Ausdruck
dafür, dass Menschen mit einer Störung von Cannabinoiden unterschiedlichste
Grund- oder Begleitproblematiken bzw. Störungen haben können und auch mit ver-
schiedenen Anliegen in Bezug auf die Behandlung zu uns gelangen. Hinzu kommt
wiederum, dass die verschiedenen Zielgruppen des Behandlungsangebotes auch
verschiedener Interventionen bedürfen. Vor allem ein Modul verfolgt einen störungs-
spezifischen Ansatz, der gezielt den Cannabiskonsum fokussiert und eine Reduktion

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oder Beendigung des Konsums zum Ziel hat. Die einzelnen Module können und
sollen miteinander kombiniert werden. Die Vielzahl der Module ist demnach ein
Ausdruck der unterschiedlichen Problematiken, die in Verbindung mit Cannabis-
konsum stehen können und soll daher eine möglichst differenzierte und
massgeschneiderte Behandlung ermöglichen. Die Standardisierung wiederum soll
die Qualität der Behandlung sichern, indem bestimmte Abläufe wie Indikations-
stellung, Exploration und Teile der weiteren Behandlung beschrieben werden, so
dass die Abläufe eine gewisse Struktur und Konstanz erhalten.

5.           Anmeldeprocedere

Gerade bei der Anmeldung von Jugendlichen, deren Angehörigen und
Bezugspersonen hat das Aufnahmeverfahren eine besondere Bedeutung, da dabei
der erste Kontakt hergestellt und erste Entscheidungen in Bezug auf das
Personensetting gefällt werden. Demnach sollen Anmeldungen von Fachpersonen
entgegengenommen werden. Um dem Prinzip einer guten Zugänglichkeit
nachzukommen, soll das Anmeldeverfahren flexibel gestaltet und ein Termin für das
Erstgespräch vor allem für Jugendlichen rasch verfügbar sein.

6.           Behandlungsprozess: Abklärung und Indikation

In der Abklärung, die je nach Komplexität des Falles ein bis drei Gespräche umfasst,
geht es neben dem Kontakt- und Beziehungsaufbau darum, ein erstes
Fallverständnis zu entwickeln, das als Grundlage für die weitere Behandlungs-
planung dient. Das Fallverständnis wird aus dem jeweiligen Einzelfall heraus
entwickelt und ist daher individuell. Daneben muss aber in jedem Erstgespräch bzw.
in der Anfangsphase des Behandlungsprozesses standardmässig eine Einschätzung
über
      •      Die institutionelle Zuständigkeit,
      •      die Motivation in Bezug auf die Behandlung und
      •      den Grad der Gefährdung stattfinden.
Eine Einschätzung dieser drei Aspekte muss in jedem Fall erfolgen. Sie dient als
Grundlage für die Indikation des passenden Behandlungsmoduls (siehe Darstellung
Behandlungsprozess: Abklärung und Indikation).

6.1          Zuständigkeit

Die Beratungsstelle für Drogenprobleme ist grundsätzlich zuständig, wenn sich bei
der betroffenen Person eine Substanzstörung von Cannabinoiden abzeichnet oder
sie eine solche Störung aufweist. Jugendliche, die neben einem problematischen
Konsum von Cannabinoiden noch andere Symptome zeigen, fallen ausdrücklich in
die Zuständigkeit der BSD.

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6.2          Motivation für die Behandlung

Die Einschätzung der Motivation für eine Veränderung ist ebenfalls ein Faktor, der für
die Wahl des weiteren Vorgehens entscheidend ist. Entscheidend scheint vor allem
zu sein, dass bei geringer Motivation, dem Prozess der Motivationsbildung am
Anfang der Behandlung eine besondere Bedeutung zukommt. Hingegen gehen wir
davon aus, dass eine substanzspezifische Behandlung eine bereits fortgeschrittene
Veränderungsmotivation verlangt. Zur Einschätzung der Motivation für eine
Veränderung beziehen wir uns auf das Transtheoretische Modell nach Prochaska
and DiClemente (1983), das fünf verschiedene Phasen der Verhaltensänderung
beschreibt. Wobei davon ausgegangen wird, dass je nach Phase der Verhaltens-
änderung ein passendes therapeutisches Vorgehen gewählt werden muss, wenn die
Behandlung Aussicht auf Erfolg haben soll (siehe Arbeitshilfe). Unser Verständnis
von Motivation ist prozesshaft und geht zudem davon aus, dass Motivation nicht nur
ein internal gebildeter Zustand ist, sondern eine so genannte interaktionelle
Komponente hat (vgl. Miller, Rollnick, 1999). Das heisst, dass das Umfeld eines
Menschen bei der Bildung und Aufrechterhaltung der Behandlungsmotivation eine
wichtige Rolle spielt. In diesem Sinne ist es uns ein Anliegen, Angehörige, Bezugs-
personen und auch die Beziehung zwischen Berater / Therapeut und Klient als
wichtige Ressourcen wahrzunehmen.

6.3          Gefährdung

Für die Indikation einer Behandlung bedarf es immer einer Einschätzung des
Gefährdungsgrades des psychosozialen Zustandes und damit verbunden der
weiteren Entwicklung. Vier verschiedene Gefährdungsgrade werden unterschieden:

      •      Gefährdungsgrad I: keine bis leichte Gefährdung
             Freizeit- und Probierkonsum, keine Folgen des Konsums, keine psychische
             Symptomatik, wenig sonstige Belastungsfaktoren.

      •      Gefährdungsgrad II: leichte bis mittlere Gefährdung
             Mässiger Konsum (mehrmals wöchentlich) mit gewissem Ausmass an
             psychischer Symptomatik, Folgeerscheinungen, sonstigen Belastungsfaktoren
             und mässiges Ausmass an Ressourcen.

      •      Gefährdungsgrad III: mittlere bis schwerwiegende Gefährdung
             Starker Konsum (mehrmals wöchentlich bis täglich) mit deutlichem Ausmass
             an psychischer Symptomatik und Folgeerscheinungen. Mehrere sonstige
             Belastungsfaktoren mit mässigen bis geringen Ressourcen.

      •      Gefährdungsgrad IV: akute Gefährdung
             Die verschiedenen Faktoren deuten auf eine akute Gefährdung hin,
             ambulanter Rahmen wird im Moment nicht als ausreichend in Bezug auf
             Schutz und Struktur eingestuft.

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Verschiedene Faktoren werden bei der Einschätzung des jeweiligen Gefährdungs-
grades herangezogen. Es geht also um ein Zusammenspiel von verschiedenen
personalen und sozialen Faktoren und nicht um eine isolierte Betrachtung des
Substanzkonsums.

7.           Behandlungsmodule

Die schematische Darstellung der Abklärung und der Indikation gibt einen Überblick
über die sechs Behandlungsmodule:

     •       Behandlungsmodul I: Bezugspersonengespräch
     •       Behandlungsmodul II: Infogespräch
     •       Behandlungsmodul III: Überweisungsgespräch / Triage
     •       Behandlungsmodul IV: Motivationsbildung
     •       Behandlungsmodul V: Problembearbeitung allgemein
     •       Behandlungsmodul VI: substanzspezifische Behandlung (Realize-it)
     •       Behandlungsmodul VII: Arbeit mit Angehörigen: Elterncoaching, Familienbera-
             tung, Einzelarbeit mit Eltern

Der Inhalt und Ablauf der einzelnen Behandlungsmodule ist durch die Beschreibung
von so genannten Kernprozessen näher definiert. Das Behandlungsmodul "Arbeit mit
Angehörigen" enthält mehrere Kernprozesse. Alle Kernprozesse sind im Anhang
enthalten.
Das Behandlungsmodul "substanzspezifische Behandlung (Realize-it)" ist im Ablauf
genau strukturiert, da es sich um ein bereits definiertes Programm handelt. Realize-it
ist eine strukturierte Kurzintervention, die den Cannabiskonsum direkt fokussiert mit
dem Ziel der Reduktion oder Beendigung des Konsums. Dieses Programm wird vom
Bundesamt für Gesundheit gefördert und zurzeit begleitend wissenschaftlich
evaluiert. Der Ablauf des Programms ist im dazugehörigen Manual detailliert
beschrieben. Integraler Bestandteil dieses Programms ist ein so genanntes Booklet,
das als Arbeitshilfe den Klienten abgegeben wird. Des weiteren definierten wir
zusätzliche Kernprozesse, die nicht im eigentlichen Sinne als Behandlungsmodule
angesehen werden, aber trotzdem für das Angebot Cannabis von zentraler
Bedeutung sind, es sind dies die folgenden Kernprozesse:

     •       Kernprozess Bezugspersonengespräch (Primärerfasser)
     •       Kernprozess telefonische Anfrage eines besorgten Elternteils
     •       Kernprozess Indikationsgespräch mit dem Oberarzt

8.           Substanzspezifische Informationen

Ein wichtiger Aspekt der Behandlung – also aller Behandlungsmodule – liegt auch in
der Vermittlung fachlich differenzierter substanzspezifischer Informationen. Eine Zu-
sammenstellung der wichtigen Informationen ist ebenfalls im Anhang enthalten.

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Zusätzlich existiert eine Zusammenstellung von Infomaterial, das Betroffenen,
Angehörigen und Bezugspersonen abgegeben werden kann.

9.           Weitere Arbeitshilfen

Der Begriff weitere Arbeitshilfen ist selbsterklärend und meint eine
Zusammenstellung von Listen und Instrumenten, die als Unterstützung in der
Behandlung gedacht sind. Diese Arbeitshilfen befinden sich ebenfalls im Anhang und
können laufend ergänzt werden. Zurzeit sind folgende Arbeitshilfen im Anhang
enthalten:

      •      Einschätzung Grad der Gefährdung
      •      Schutzfaktoren und Risikofaktoren
      •      Raster Familiendiagnose
      •      Fragen zur Wirklichkeits- und Möglichkeitskonstruktion
      •      Transtheoretisches Modell (Stages of Change)
      •      Phasen der Adoleszenz

10.          Vernetzung und Zusammenarbeit

Wie bereits mehrfach erwähnt, wird der fachlichen Vernetzung und der Zusammen-
arbeit mit anderen relevanten Institutionen, insbesondere der Suchtprävention
Winterthur und der Beratungsstelle für Jugendliche und Primärerfassern, eine grosse
Bedeutung beigemessen. Die Beratungsstelle wird in diesem Bereich auch vermehrt
Geh-Strukturen einsetzen.

11.          Öffentlichkeitsarbeit

Die Öffentlichkeitsarbeit ist vor allem bei der Bekanntmachung und der
kontinuierlichen Verankerung des Behandlungsangebotes im Bereich Cannabis
wichtig. Hierzu gehört auch die Vermittlung von fachlich fundierter und differenzierter
Information an die Bevölkerung.

12.          Qualitätssicherung

Verschiedene Instrumente der Qualitätssicherung werden eingesetzt:

Ergebnisqualität

      •      Erfassung der Ergebnisqualität mittels Katamnesen (Nachbefragungen) bei
             Patienten und Primärerfasser
      •      Erfassung der Anmeldungen und Abschlüsse
      •      Psyrec-Statistik mit CGI, GAF und andere geeignete Instrumente

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Prozessqualität

     •       Interdisziplinäre Fallbesprechung
     •       Cannabis Intervisionsgruppe
     •       Austausch mit anderen Stellen
     •       Gespräche mit OA und LA / Stellenleitung
     •       Supervision

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Literaturverzeichnis

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Glossar

Adoleszenz: Mit Adoleszenz ist jener Lebensabschnitt gemeint, der den Abschied
von der Kindheit und den Übertritt in das Erwachsenenleben beinhaltet. Adoleszenz
ist also der Prozess des Heranwachsens, des Erwachsenwerdens zwischen Pubertät
und erwachsenen Rollen- und Identitätsfindung.

Affektive Störungen: Psychische Störungen, welche hauptsächlich das Gefühls-
leben eines Menschen beeinträchtigen (beispielsweise die Depression).

Angststörungen: Psychische Störungen, welche hauptsächlich durch Angst ge-
kennzeichnet sind.

Belastungsstörungen: Psychische Störungen, die als Reaktion auf starke
Belastungen auftreten können, wie beispielsweise nach Traumatisierungen.

Co-Morbidität: Gleichzeitiges Vorhandensein von mindestens zwei Krankheiten
bzw. psychischen Störungen. In unserem Fall geht es um das gleichzeitige Vorhan-
densein von einer Substanzstörung und einer weiteren psychischen Störung.

Früherkennung / Frühintervention: Unter Früherkennung und Frühintervention
versteht man das Erkennen von und das Intervenieren auf Auffälligkeiten und
Symptome, von denen man annimmt, dass diese Hinweis sind auf eine sich
abzeichnende Störung bzw. für eine ungünstige psychosoziale Entwicklung.

Hyperkinetische Störungen: Psychische Störungen, die hauptsächlich durch eine
Störung der Aufmerksamkeit und / oder eine erhöhte motorische Aktivität einhergeht.
Ein älterer Begriff für das gleiche Phänomen ist Psychoorganisches Syndrom, kurz
POS. Der heute gebräuchliche Begriff ist Aufmerksamkeits- und Hyper-
aktivitätsstörung.

Internationale Klassifikation psychischer Störungen (ICD-10): Die Internationale
Klassifikation psychischer Störungen ist eine von der Weltgesundheitsorganisation
herausgegebene internationale Klassifikation psychischer Störungen. Das heisst, es
handelt sich um eine systematische Sammlung und Beschreibung psychischer
Störungen anhand von diagnostischen Kriterien, die insbesondere eine einheitliche
Diagnostik ermöglichen sollen.

Komm-Strukturen / Geh-Strukturen: Mit den Begriffen Komm- bzw. Geh-Strukturen
wird eine grundsätzliche Arbeitsweise einer Institution beschrieben hinsichtlich ihres
Zugangs zu Klienten. Eine Institution mit Komm-Strukturen ist vor allem darauf aus-
gerichtet, dass das Klientel das Angebot der Institution bei Bedarf selber aufsucht,
das heisst von sich aus zur Institution "kommt". Geh-Strukturen hingegen
beschreiben eine Arbeitsweise, die ein aktives "Zugehen" auf das Klientel und deren
Bezugspersonen mit verschiedenen Methoden, wie beispielsweise Vorträge in
Schulen, bei Elternvereinigungen, etc. beinhaltet.

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Prädiktor: Daten oder Faktoren, auf die sich eine Prognose stützt, nennt man
Prädiktoren.

Prävalenz: Die Prävalenz ist eine epidemiologische Kennzahl, die aussagt, wie viele
Individuen einer bestimmten Gruppe von etwas betroffen sind, bzw. in unserem Fall
wie viele Individuen Substanzen konsumieren oder konsumiert haben. Hierzu
gehörige Begriffe sind die Lebenszeit- und die Wochenprävalenz. Mit Lebens-
zeitprävalenz meint man die Kennzahl, die angibt wie viele Individuen mindestens
einmal in ihrem Leben beispielsweise eine bestimmte Substanz konsumierten. Mit
Wochenprävalenz meint man die Kennzahl, die angibt wie viele Individuen in der
vergangenen Woche mindestens einmal eine bestimmte Substanz konsumierten.

Primärerfasser: Unter Primärerfassern verstehen wir Bezugspersonen, welche
direkt in der Lebenswelt der jungen Menschen stehen, sei dies in einem institutionali-
sierten Kontext (wie Schule oder Lehre), im Freizeitkontext (wie Vereine, Jugend-
treffs) oder im Kontext der Familie. Primärerfasser haben eine Beziehung zu
Jugendlichen und erkennen "problematische" Veränderungen bei diesen. Da sie oft
deren Vertrauen geniessen, können sie als erste im Sinne der Früherkennung /
Frühintervention reagieren. Primärerfasser können sowohl Laienhelfer wie
Fachpersonen sein.

Psychische Störung: Der Begriff "psychische Störung" entstammt dem
medizinischen Vokabular. Damit werden definierte Krankheitsbilder bezeichnet,
welche die psychische Gesundheit beeinträchtigen. Beispiele sind die Schizophrenie,
die Depression, oder auch eine Cannabisabhängigkeit.

Psychoaktive Substanzen: Psychoaktive Substanzen beinhalten Wirkstoffe, die auf
das zentrale Nervensystem (insb. Gehirn) wirken und so die Stimmung, das
Verhalten, die Wahrnehmung und das Denkvermögen beeinflussen können. In
anderen Worten: Es handelt sich um Substanzen, die die Psyche beeinflussen.
Synonyme sind: psychotrope Substanzen, Psychotropikum (umgangssprachlich ist
das Wort Droge gebräuchlich).

Schizophrenie: Dieser Begriff bezeichnet eine bestimmte Gruppe von psychischen
Störungen, welche typischerweise mit Symptomen wie Wahnvorstellungen (z.B.
Verfolgungswahn) und / oder Halluzinationen (z.B. Stimmen hören) einhergeht. Der
Beginn einer Schizophrenie kann durch eine Art Vor- oder Frühphase (Frühphase
von Psychosen) gekennzeichnet sein, die mit nicht so auffälligen Symptomen einher-
gehen kann.

Substanzstörung: Eine Substanzstörung ist eine psychische Störung, die auf dem
Gebrauch einer oder mehrerer psychotroper Substanzen (mit oder ohne ärztliche
Verordnung) beruht. Wichtige dazugehörige Begriffe sind: Missbrauch und
Abhängigkeit.

Missbrauch: ist ein Konsummuster von psychoaktiven Substanzen, das zu einer
tatsächlichen Schädigung der psychischen oder physischen Gesundheit des
Konsumenten führt.

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Abhängigkeit: Folgende Kriterien gehören              zur   Diagnose   eines   Abhängig-
keitssyndroms (drei oder mehr Kriterien):

     •       Starker Wunsch oder eine Art Zwang, psychotrope Substanzen zu
             konsumieren
     •       Verminderte Kontrollfähigkeit bezüglich des Beginns, der Beendigung und der
             Menge des Konsums
     •       Ein körperliches Entzugssyndrom bei Beendigung oder Reduktion des
             Konsums
     •       Nachweis einer Toleranz
     •       Fortschreitende Vernachlässigung anderer Vergnügen oder Interessen
             zugunsten des Substanzkonsums, erhöhter Zeitaufwand, um die Substanz zu
             beschaffen, zu konsumieren oder sich von den Folgen zu erholen
     •       Anhaltender Substanzkonsum trotz Nachweises eindeutiger schädlicher
             Folgen.

Symptome / Symptomatik: Ein Symptom ist ein Krankheitszeichen.

Konzepterarbeitung:
Charlotte Senn
Christine Gäumann
Ursula Lauffenburger
Gianni Tiloca

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