ST 5.1 EURAIL - Pass - Postbus

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ST 5.1 EURAIL - Pass - Postbus
ST 5.1 EURAIL - Pass
 Tarifbestimmungen

Version: 2019.01
Gültig ab: 01.01.2019   Seite: 1
ST 5.1 EURAIL - Pass - Postbus
1.            Gegenstand des Tarifs ..............................................................................                                       3
2.            Beteiligte Bahnen und Transportunternehmen .......................................                                                         4
3.            Die Eurail PASS-Angebotspalette ............................................................                                               7
4.            Beschreibung der Passkategorien ...........................................................                                                8
     4.1      Eurail GLOBAL PASS .........................................................................................................                8
     4.2      Eurail ONE COUNTRY PASS ..............................................................................................                     10
     4.3      Eurail Complimentary Pässe..............................................................................................                   10

5.            Berechtigte .................................................................................................                              11
6.            Geltungsdauer............................................................................................                                  12
     6.1.     Flexi Pässe ...........................................................................................................................    12
     6.2.     Eintragungen bei Flexi Pässen betreffend Nachtzüge ....................................................                                    12

7.            Ausgabe der Fahrausweise.......................................................................                                            13
8.            Benützungsbestimmungen .......................................................................                                             13
     8.1.     Allgemeines .........................................................................................................................      13
     8.2.     Validierung ...........................................................................................................................    13
     8.3.     Zuschläge.............................................................................................................................     14
     8.4.     Verkauf der Eurailpässe durch Aid Offices ......................................................................                           14
     8.5.     Reisegepäck ........................................................................................................................       14
     8.6.     Kontrolle...............................................................................................................................   14
     8.6.1.   Kontrollmaßnahmen ..............................................................................................................           14
     8.7.     Unregelmäßigkeiten ............................................................................................................            15
     8.8.     Maßnahmen im Falle falsch ausgestellter Fahrausweise ("aid offices") ......................                                                16
     8.9.     Erstattung ............................................................................................................................    16
     8.10.    Gestohlene oder verlorene Fahrausweise........................................................................                             16

Anl. 1        Unternehmen, die eine Ermäßigung (Bonus) gewähren ........................                                                                 16

                 Version: 2019.01
                 Gültig ab: 01.01.2019                                                                                                        Seite: 2
1.       Gegenstand des Tarifs
         Dieser Tarif enthält die Besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen (Special
         Conditions of International Carriage, SCIC), die für das Angebot „EURAIL- Pass“ sowie
         für „EURAIL-Tickets“ gelten, welche an Personen mit ständigem Wohnsitz außerhalb Eu-
         ropas ausgegeben werden.

         Die Beförderung unterliegt folgenden Vorschriften:
         Dem „Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF)“ von 1999
         und die „Einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisen-
         bahnbeförderung von Personen (CIV)“ in Anhang A des Übereinkommens; sofern diese
         in den einzelnen Ländern und für die betreffenden Dienstleistungen gültig ist, der Verord-
         nung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober
         2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr, einschließlich
         der einheitlichen Rechtsvorschriften (CIV) in der Version der genannten Verordnung, den
         Allgemeinen Beförderungsbedingungen für Eisenbahnreisende (GCC-CIV/PRR), den vor-
         liegenden Besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen (SCIC-RPT) ebenso
         wie den verschiedenen Besonderen Beförderungsbedingungen der Beförderer (ein-
         schließlich der Allgemeinen Beförderungsbedingungen für verschiedene Beförderungsar-
         ten (Konsortium lokaler Beförderungsunternehmen) dem Gesetz, dem ein Seefrachtfüh-
         rer unterliegt, und den besonderen Bedingungen, die er für den Seeabschnitt einer ge-
         mischten Eisenbahn-/Seebeförderung festlegt.
         Tickets für Reisen zwischen zwei Orten innerhalb eines Landes, die außerhalb dieses
         Landes ausgestellt werden und die nicht Teil einer internationalen Reise sind, unterliegen
         folgenden Vorschriften:
         Sofern diese in den einzelnen Ländern und für die betreffenden Dienstleistungen gültig
         ist, der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates
         vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnver-
         kehr, einschließlich der einheitlichen Rechtsvorschriften (CIV) in der Version der genann-
         ten Verordnung, den geltenden nationalen Gesetzen den Allgemeinen Beförderungsbe-
         dingungen für Eisenbahnreisende (GCC-CIV/PRR), sofern der Frachtführer erklärt hat,
         dass er diese anwendet den vorliegenden SCIC-RPT-Bestimmungen und den vertragli-
         chen Bedingungen des Frachtführers für den Inlandverkehr, je nach Fall ergänzt. Die
         SCIC-RPT-Bestimmungen haben Priorität gegenüber den innerstaatlichen Vorschriften
         für internationale Tickets und nationale Coupons.

     Version: 2019.01
     Gültig ab: 01.01.2019                                                             Seite: 3
2.                Beteiligte Bahnen und Transportunternehmen

     Teilnehmende Bahn – und Schifffahrtsunternehmen Name des Unterneh-      Ländername am Ticket
                                                     mens

1    ATOC     Association of Train Operating compa-     ATOC                 Great Britain
              nies

2    Attica   Attica Group (Superfast- & Blue Star      ATTICA GROUP (FER-   Greek Islands
              Ferries )                                 RY COMPANY)

3    BDZ      Bulgarian State Railways                  BDZ                  Bulgaria

4    CD       Czech Railways                            CD                   Czech Republic

5    CFL*     Société Nationale des Chemins de fer      CFL                  Luxemburg
              Luxembourgeois

6    CFR      Societatea Nationala a Cailor Ferate      CFR                  Romania
              Române

7    CP       Caminhos de Ferro Portugueses, E.P.       CP                   Portugal

8    DB       German Railways                           DB                   Germany

9    DSB      Danske Statsbaner (including the private DSB                   Denmark
              train company Arriva, excluding the DSB
              trains “IC Bornholm” between Copenha-
              gen and Ystad)

10 EURO-      Eurostar International Limited. Routes    EST                  n.a.
   STAR       included.
               ▪ London/Ashford/Ebbsfleet – Paris
               ▪ London/Ashford/Ebbsfleet – Disney-
                 land
               ▪ London/Ashford/Ebbsfleet – Brus-
                 sels/Lille/Calais
               ▪ London – Amsterdam/Rotterdam
              Seasonal routes are not included

11 HŽ*        HŽ Putnički prijevoz d.o.o. za prijevoz   HZ                   Croatia
              putnika

12 IE         Córas Iompair Éireann (including          IE                   Ireland
              Northern Ireland NIR)

13 LG         Lietuvos geležinkeliai                    LG                   Lithunia

14 LEO        Leo Express                               LEO EXPRESS          Czech Republic
   Express

              Version: 2019.01
              Gültig ab: 01.01.2019                                                          Seite: 4
15 MÁV-      MÁV-Start Vasúti Személyszállító Zrt.     MAV-START         Hungary
   START     (including the line Györ – Sopron and
             Sopron – Szombathely – Szentgotthárd
             operated by GYSEV)

16 MZ-T      Makedonski Železnici                      MZ-T              FYR Macedonia

17 NS        NV Nederlandse Spoorwegen                 NS                The Netherlands

18 NSB       Norges Statsbaner AS                      NSB               Norway

19 ÖBB       ÖBB Personenverkehr AG (including the OEBB                  Austria
             Ebenfurth – Sopron line operated by
             RoeEE)

20 PKP       PKP Intercity S.A. including Przewozy     PKP               Poland
             Regionalne" sp z o.o",

21 RENFE     Renfe Operadora                           RENFE             Spain

22 RegioJet RegioJet a.s.                              REGIOJET          Czech Republic

23 SBB       Swiss Federal Railways including the      SBB               Switzerland
             private companies: BLS, FART, MOB,
             RhB, SOB, SOB-bt, SSIF, THURBO

24 SJ        SJ AB (including the Arlanda Express,     SJ                Sweden
             Connex, Merresor and Tågkompaniet)

25 SNCB*     Société Nationale des Chemins de fer      SNCB              Belgium
             Belges / Nationale Maatschappij der
             Belgische Spoorwegen

26 SNCF      Société Nationale des Chemins de fer      SNCF              France
             Français

27 SV       Serbia Train (Former: Železnice Srbije)    SV (Former: ŽS)   Serbia
   *(Former
   : ŽS)

28 SZ*       Slovenske Železnice d.d.                  SZ                Slovenia

29 TCDD      Türkiye Cumhuriyeti Devlet Demiryollari   TCDD              Turkey

30 Thalys    THI FACTORY SA (60% SNCF / 40%            THA               n.a.
             SNCB)
             Routes included:
               ▪ Paris – Brussels – Amsterdam
               ▪ Paris – Brussels – Köln - Dortmund
             Seasonal routes are not included

             Version: 2019.01
             Gültig ab: 01.01.2019                                                     Seite: 5
31 TRAI-     TRAINOSE S.A.                             TRAINOSE                 Greece
   NOSE

32 Tre-      Ferrovie dello Stato Italiane SpA         TRENITALIA               Italy
   nitalia

33 VR        VR-Yhtymä Oy                              VR                       Finland

34 WEST-     WESTbahn operating Vienna – Salzburg WB                            Austria
   bahn      vv

35 ZFBH      J.P. Željeznice Federacije Bosne i Her-   n.a.                     Bosnia and Herzegovi-
             cegovine d.o.o.                                                    na

36 ŽPCG*     Željeznica Crne Gore a.d.                 n.a.                     Montenegro

37 ŽRS       Željeznice Republike Srpske               n.a.                     Bosnia and Herzegovi-
                                                                                na

38 ZSSK      Železničná Spoločnosť Slovensko a.s.      ZSSK                     Slovakia

                   ▪ ATTICA: bietet den Eurail Greek Islands Pass an
                   ▪ CFL: bildet zusammen mit NS, SNCB, EUROSTAR und THALYS das Angebot Inter-
                     rail und Eurail Benelux Pass
                   ▪ DB: kein Eurail One Country Pass verfügbar
                   ▪ EUROSTAR: nimmt nur auf bestimmten Routen zwischen Lon-
                     don/Paris/Brüssel/Amsterdam/Rotterdam am Angebot teil. Saisonelle Routen sind
                     ausgenommen. Bildet zusammen mit CFL, NS und SNCB den Interrail und Eurail
                     BENELUX Pass
                   ▪ NS: bildet zusammen mit CFL, SNCB, EUROSTATAR und THALYS das Angebot In-
                     terrail und Eurail Benelux Pass
                   ▪ SNCB: bildet zusammen mit CFL, NS, EUROSTATAR und THALYS das Angebot In-
                     terrail und Eurail Benelux Pass
                   ▪ SBB: kein Eurail One Country Pass verfügbar
                   ▪ THALYS: bildet zusammen mit CFL, NS und SNCB das Angebot Interrail und Eurail
                     Benelux Pass, bildet mit DB den Interrail Germany Pass und bildet mit SNCF den In-
                     terrail France Pass
                   ▪ WESTBAHN: bedient die Linie Wien – Salzburg v.v.

             Version: 2019.01
             Gültig ab: 01.01.2019                                                           Seite: 6
3.       Die Eurail PASS-Angebotspalette
         Es sind grundsätzlich folgende Pass-Kategorien zu unterscheiden:
           ▪ EURAIL GLOBALPASS
           ▪ EURAIL One Country Pass
         Jede dieser Kategorien hat seine eigene geographische Gültigkeit und/oder Gültigkeit in
         Bezug auf Reisetage.

         Subkategorien (Reisenden Art)
         Folgende Subkategorien sind vorhanden:
           ▪ Erwachsener (Vollpreis)
           ▪ Jugendlicher (jünger als 28 Jahre am 1. Geltungstag) kann auch für Kinder ausge-
             stellt werden, die die Bestimmungen betreffend „Kind“ nicht erfüllen
           ▪ Kind (von 4 bis inklusive 11 Jahre am 1. Geltungstag)
                – Kinder unter 4 Jahre reisen gratis, wenn kein eigener Sitzplatz, bzw. Liege- oder
                  Bettplatz beansprucht wird.
                – Zwei Kinder reisen in Begleitung eines Erwachsenen (Besitzer eines Eurail Pas-
                  ses für Erwachsen) gratis. Falls ein Erwachsener mit mehr als zwei Kindern rei-
                  sen möchte ist ein separater Eurail Pass Jugendlicher auszustellen.
                – Ein Kinderpass muss die gleiche Gültigkeit als jene des begleitenden Erwachse-
                  nen haben (also zum Beispiel die gleiche Klasse, die gleiche Anzahl von Reiseta-
                  gen und die gleiche generelle Gültigkeit).
           ▪ Senior (60 Jahre oder älter am 1. Geltungstag)

     Version: 2019.01
     Gültig ab: 01.01.2019                                                              Seite: 7
4.        Beschreibung der Passkategorien

4.1       Eurail GLOBAL PASS
          Geografische Gültigkeit
          Der Eurail Global Pass gilt in folgenden Ländern:

          1. Austria
          2. Belgium
          3. Bosnia-Herzegovina
          4. Bulgaria
          5. Croatia
          6. Czech Republic
          7. Denmark
          8. Finland
          9. France
          10. FYR Macedoinia
          11. Germany
          12. Great Britain
          13. Greece*
          14. Hungary
          15. Ireland**
          16. Italy
          17. Lithuania
          18. Luxemburg
          19. Montenegro
          20. The Netherlands
          21. Norway
          22. Poland
          23. Portugal
          24. Romania
          25. Serbia
          26. Slovakia
          27. Slovenia
          28. Spain
          29. Sweden
          30. Switzerland
          31. Turkey

      Version: 2019.01
      Gültig ab: 01.01.2019                                   Seite: 8
* Inklusive der teilnehmenden Griechischen Fährgesellschaft operated by Attica Group,
    wenn der Pass sowohl in Griechenland als auch in Italien gültig ist.
    ** Republik Irland und Nordirland

    Zeitliche Gültigkeit
    Der Eurail Global Pass ist als Continuous Pass für folgende Gültigkeiten erhältlich:
      ▪ 15 Tage
      ▪ 22 Tage
      ▪ 1 Monat
      ▪ 2 Monate
      ▪ 3 Monate

    Der Eurail Gobal Pass ist als Flexi Pass für folgende Gültigkeiten erhältlich:
      ▪ 3 Tage innerhalb 1 Monats
      ▪ 5 Tage innerhalb 1 Monats
      ▪ 7 Tage innerhalb 1 Monats
      ▪ 10 Tage innerhalb 2 Monate
      ▪ 15 Tage innerhalb 2 Monate

    Komfortklasse
    Die oben angeführten Gültigkeiten sind in folgenden Reiseklassen erhältlich:
      ▪ 1.Klasse (ausgenommen Eurail Norway Pass und Eurail Greek Island Pass 5 trips)
      ▪ 2. Klasse

Version: 2019.01
Gültig ab: 01.01.2019                                                                Seite: 9
4.2       Eurail ONE COUNTRY PASS
          Geografische Gültigkeit
          Der Eurail One Country Pass ist ein Land bzw. für eine Region welche als „ein Land“ de-
          finiert ist (z.B. Benelux, Skandinavien oder die Griechischen Inseln) erhältlich.

          Zeitliche Gültigkeit
            ▪ Die Eurail Country Pässe sind in folgenden Gültigkeiten erhältlich:
            ▪ 3 Tage innerhalb 1 Monats
            ▪ 4 Tage innerhalb 1 Monats
            ▪ 5 Tage innerhalb 1 Monats
            ▪ 6 Tage innerhalb 1 Monats
            ▪ 8 Tage innerhalb 1 Monats

4.3       Eurail Complimentary Pässe
          Jeder GSA ist zur Ausstellung von Complimentary (Gratis) Pässen berechtigt. Compli-
          mentary Pässe werden vorwiegend zu Zwecken der Schulung und Produktwerbung oder
          für besondere verkaufsfördernde Aktivitäten zugeteilt.
          Erhältliche Pässe:

           Pass Typ                                     Gültigkeiten

           Eurail Global Pass Continuous:               15, 22 Tage oder 1 Monat

           Eurail Global Pass Flexi:                    3, 5, oder 7 Tage innerhalb 1 Monats, 10
                                                        oder 15 Tage innerhalb 2 Monate

           Eurail Greek Islands Pass:                   5 oder 6 Fahrten innerhalb 1 Monats

          Complimentary Pässe sind immer für 1. Klasse/Erwachsene ausgestellt und werden nicht
          für Subkategorien ausgestellt.

      Version: 2019.01
      Gültig ab: 01.01.2019                                                            Seite: 10
5.       Berechtigte
         Die gesamte EURAILPASS- Angebotspalette kann ausschließlich Staatsbürgern oder
         Personen mit offiziellem Wohnsitz eines der hier angeführten Länder verkauft werden:
         Afganistan, Algeria, American Samoa, Angola, Anguilla, Antarctica, Antigua and Barbuda,
         Argentinia, Armenia, Aruba, Australia, Azerbaijan, Bahamas, Bahrain, Bangladesh, Bar-
         bados, Belize, Benin, Bermuda, Bhutan, Bolivia, Bonaire, Sint Eustatius, Saba, Botswa-
         na, Bouvet Island, Brazil, British Indian Ocean Territor, British Virgin Islands, Brunei Da-
         russalam, Burkina Faso, Burundi, Cambodia, Cameroon, Canada, Cape Verde, Cayman
         Islands, Central African Republic, Chad, Chile, China, Christmas Island, Cocos (Keeling)
         Islands, Colombia, Comoros, Congo, Congo Democratic Republic, Cook Islands, Costa
         Rica, Cuba, Curacao, Djibouti, Dominica, Dominican Republic, East Timor (Timor Leste),
         Ecuador, Egypt, El Salvador, Equatorial Guinea, Eritrea, Ethiopia, Falkland Islands, Fiji,
         Frech Guyana, French Southern Territ., Gabon, Gambia, Georgia, Ghana, Greenland,
         Grenada, Guadeloupe (French), Guam (USA), Guatemala, Guinea, Guinea Bissau, Gu-
         yana, Haiti, Heard and Mc Donald Islands, Honduras, Hong Kong, India, Indonesia, Iran,
         Iraq, Israel, Ivory Coast, Jamaica, Japan, Jordan, Kazakhstan, Kenya, Kiribati, Korea
         Democratic People’s Republic, Kuwait, Kyrgyzstan, Laos, Lebanon, Lesotho, Liberia, Li-
         bya, Macau, Madagascar, Malawi, Malaysia, Maldives, Mali, Marshall Islands, Martinique
         (French), Mauritania, Mauritius, Mayotte, Mexico, Micronesia, Mongolia, Montserrat,
         Morocco, Mozambique, Myanmar, Namibia, Nauru, Nepal, New Caledonia (French), New
         Zealand, Nicaragua, Niger, Nigeria, Niue, Norfolk Island, Northern Mariana Islands, O-
         man, Pakistan, Palau, Palestinian Territory, Panama, Papua New Guinea, Paraguay, Pe-
         ru, Philippines, Pitcairn Island, Polynesia (French), Puerto Rico, Qatar, Reunion (French),
         Rwanda, S. Georgia & S. Sandwich Isls, Saint Helena, Saint Kitts & Nevis Anguilla, Saint
         Lucia, Saint Pierre and Miquelon, Saint Vincent & Grenadines, Samoa, Sao Tome and
         Principe, Saudi Arabia, Senegal, Seychelles, Sierra Leone, Sint Maarten (Dutch part),
         Singapore, Solomon Islands, Somalia, South Africa, South Korea, South Sudan, Sri Lan-
         ka, Sudan, Suriname, Swaziland, Syria, Taiwan, Tajikistan, Tanzania, Thailand, Togo,
         Tokelau, Tonga, Tinidad and Tobago, Tunisia, Turkmenistan, Turks and Caicos Islands,
         Tuvalu, Uganda, United Arab Emirates, United States, United States Minor Outlying Is-
         lands, Uruguay, US Virgin Islands, Uzbekistan, Vanuatu, Venezuela, Vietnam, Wallis and
         Futuna, Western Sahara, Yemen, Zambia, Zimbabwe

         Die Prüfung der Staatsbürgerschaft kann durch einen Reisepass/amtliche ID erfolgen.
         Die Prüfung des Wohnsitzes kann durch ein offizielles Dokument durch die Verwaltung
         des Wohnsitzlandes erfolgen.
         Pässe und Fahrausweise, welche sich im Besitze von Personen befinden, die hierzu nicht
         berechtigt sind, sind ungültig und werden eingezogen. Der Inhaber hat keinen Anspruch
         auf Fahrpreiserstattung und ist als Reisender ohne gültigen Fahrausweis zu behandeln.
         Wird ein Reisender mit einem gefälschten EURAILPASS angetroffen, so ist ein Betrag
         gemäß Handbuch für Reisen mit den ÖBB E 1.2 und ggf. E 1.3 einzuheben.

     Version: 2019.01
     Gültig ab: 01.01.2019                                                              Seite: 11
6.         Geltungsdauer
           Bei allen EURAIL-PÄSSEN bestimmt der Berechtigte selbst das Datum des Beginnes der
           Geltungsdauer. Dieses Datum sowie das Ende der Geltungsdauer werden entweder von
           der Ausgabestelle oder aber von jenem Bahnhof im Fahrausweis eingetragen, in wel-
           chem der Reisende seine Fahrt in Europa antritt und ist mit Stempelaufdruck zu bestäti-
           gen. Ausnahmsweise können diese Daten auch vom Zugpersonal eingetragen werden,
           wenn die Reise in einem Bahnhof angetreten wurde, in welchem zur Zeit des Fahrtantrit-
           tes die Eintragung der Geltungsdauer nicht möglich war.
           Hat der Reisende aus eigenem Verschulden die Daten für die Geltungsdauer nicht ein-
           tragen lassen, so wird vom Zugschaffner, der diese Eintragung durchführt, eine Gebühr
           von 50,- Euro eingehoben.

6.1.       Flexi Pässe
           Hat der Reisende aus eigenem Verschulden das Reisedatum nicht in das vorgesehene
           Feld im Kalender des FLEXIPASSES eingetragen, so wird vom Zugschaffner, der diese
           Eintragung durchführt, eine Gebühr von 50,- Euro eingehoben.
           Das Reisedatum ist wie folgt einzutragen:
           Beispiel für 27. Mai:

6.2.       Eintragungen bei Flexi Pässen betreffend Nachtzüge
           Bei flexiblen Pässen ist die Benutzung nur EINES Tages im Kalender (Travel Calendar)
           erforderlich. Dies gilt für Reisen in direkten Nachtzügen (planmäßige Ankunft nach Mitt-
           nacht und KEIN Umstieg nach Mittnacht).
           Der eingetragene Reisetag MUSS dem ABFAHRTSTAG am Einstiegsort des Nachtzu-
           ges entsprechen.
           Wenn der Inhaber eines solchen Passes eine Nachtfahrt unternimmt und einen zweiten
           Zug nach Mittnacht benutzt (= Umstieg), dann ist ein zweiter Eintrag im Reisekalender er-
           forderlich. Jedoch ist die Nutzung bis zum Endbahnhofs des Nachtzuges am nächsten
           Tag OHNE neuerliche Eintragung eines Reisetages möglich.
           Diese Regelung gilt auch für die Aus- und Einreise ins Wohnsitzland, wobei hier auch
           diese Reisetage im entsprechenden Feld (Outbound / Inbound journey) am Umschlag
           eingetragen werden müssen.
           HINWEIS: Die neue Nachtzugregel gilt ab dem 1. Jänner 2019. Die vorangegangene „19
           Uhr Regel“ wird als Überganslösung bis spätestens 31.12.2019 ebenfalls anerkannt.

       Version: 2019.01
       Gültig ab: 01.01.2019                                                             Seite: 12
7.         Ausgabe der Fahrausweise
           Eurail Pässe dürfen nur an berechtigte Personengruppen ausgegeben werden. Beim
           Kauf hat der Kunde seine Nationalität bzw. seinen Wohnsitz sowie sein Geburtsdatum
           nachzuweisen.
           Ein Eurail Pass ist immer mit einem dazugehörigem Umschlag (Pass Cover) aus-
           zugeben.
           Weiters werden Übersichtskarten, Eurailmap und Reiseführer ausgegeben, die eine de-
           taillierte Darstellung des Geltungsbereiches bieten.
           Es werden nur mehr elektronische Fahrscheine ausgegeben. Die Fahrausweise dürfen
           frühestens elf Monate vor dem vom Reisenden bestimmten ersten Geltungstag ausge-
           geben werden.

8.         Benützungsbestimmungen

8.1.       Allgemeines
           Die Fahrausweise sind persönlich und nicht übertragbar. Sie sind nur gültig, wenn
           sie den Namen und die Reisepassnummer des Berechtigten enthalten. Die Vorlage des
           Reisepasses bei der Fahrkartenkontrolle ist obligatorisch. Die Fahrausweise können in-
           nerhalb ihrer Geltungsdauer auf den Strecken des Geltungsbereiches freizügig in der
           entsprechenden Klasse benützt werden.
           Der Übergang in die 1. Klasse mit einem Pass gültig für die 2. Klasse ist gegen Zahlung
           des Unterschiedes zwischen den gewöhnlichen Fahrpreisen für den entsprechenden
           Streckenabschnitt zugelassen.

8.2.       Validierung
           Der Inhaber legt selbst den Gültigkeitsbeginn fest. Der erste und letzte Gültigkeitstag
           werden entweder von der Ausgabestelle oder einem Bahnhof der Teilnehmerbahnen vor
           dem ersten Fahrtantritt eingetragen bzw. von einem Revisor in internationalen Zügen,
           wenn der EURAILPASS- Inhaber mit dem Zug aus einem Land kommt, für das der Pass
           nicht gilt. In diesem Fall ist als Gültigkeitsbeginn der Tag der Fahrscheinkontrolle einzu-
           tragen.
           Der Reisende darf seinen Pass nicht selbst validieren.
           In der Folge ist unter einem „validierten Pass“ ein Pass mit folgenden Angaben zu ver-
           stehen:
             ▪ erster und letzter Gültigkeitstag,
             ▪ Nummer des Reisepasses, des offiziellen Personalausweises oder des gültigen Mili-
               tärausweises,
             ▪ Stempel des Bahnhofes, der die Validierung vorgenommen hat, bei Ausgabe mit of-
               fenem Datum.
           Die Validierung des Passes muss mit blauer oder schwarzer Tinte oder mit einem Kugel-
           schreiber dieser Farbe erfolgen.
           Der Reisende muss seine letzte Fahrt spätestens um 24 Uhr des letzten Gültigkeitstages
           seines Passes beenden. Als gültige Fahrzeiten gelten die fahrplanmäßigen Ankunftszei-
           ten im Bestimmungsort.

       Version: 2019.01
       Gültig ab: 01.01.2019                                                              Seite: 13
8.3.         Zuschläge
             Die Inhaber von Eurail-Pässen sind in Österreich von der Bezahlung von Zuschlägen bei
             Benützung von ÖBB Railjet, EC-, IC- und ICE- Zügen befreit. Bei der Benützung des
             ÖBB Intercitybus ist ein Zuschlag von Euro 9,- (2. Klasse) bzw. Euro 14,- (1. Klasse) zu
             entrichten. Bei Benützung von EC-Zügen des ÖBB-DB- Brenner-Kooperationsverkehres
             im Streckenabschnitt Kufstein- Brenner und in den Railjetzügen via Tarvisio ist von jedem
             Passinhaber ein Zuschlag von Euro 10,- (2. Klasse) sowie Euro 15,- (1. Klasse) zu ent-
             richten. Zusatzleistungen wie Reservierungen von Sitz-, Liege- oder Schlafwagenplätzen
             sind gesondert zu bezahlen.

             Bei Benützung von Zügen anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen oder privater Betrei-
             ber wie zum Beispiel Eurostar-, Thalys- oder TGV- Züge in Belgien und Frankreich kön-
             nen Zuschläge/ Aufpreise in unterschiedlicher Höhe verlangt werden.

8.4.         Verkauf der Eurailpässe durch Aid Offices
             Sämtliche EURAILPASS-Angebote werden von akkreditierten Reisebüros und Veranstal-
             tern in Übersee verkauft.
             Bei Zutreffen der Berechtigungskriterien dürfen bestimmte Eurailpässe auch von den
             EURAIL AID Offices in Europa zu den angeführten Preisen verkauft werden. Kontaktad-
             ressen sowie Öffnungszeiten dieser Aid offices sind im Rail Planner App (der Eurail
             Group) unter „Travel Info & Services“ veröffentlicht.

8.5.         Reisegepäck
             Für die Beförderung von Reisegepäck sind EURAIL- Fahrausweise den Fahrausweisen
             mit gewöhnlichem Fahrpreis gleichgestellt.

8.6.         Kontrolle
             Im nachstehenden Text gelten die Begriffe Pass und Fahrausweis als gleichwertig.
             Die Aushilfs- und Validierungsstellen sowie das Kontrollpersonal in den Zügen haben
             nachfolgende Vorschriften möglichst zu befolgen:

8.6.1.       Kontrollmaßnahmen
               ▪ Überprüfen, ob alle Angaben auf dem Pass korrekt sind und nicht verändert wurden.
               ▪ Überprüfen ob die Einträge im „Travel Diary“ korrekt und vorhanden sind.
               ▪ Die Fahrkarte wurde ausschließlich auf einen bestimmten Reisenden ausgestellt und
                 ist nicht übertragbar. Sie darf nur verwendet werden, wenn der Name des Inhabers
                 eingetragen ist. Auf Aufforderung sind jedem von der EVU zur Fahrkartenkontrolle
                 Bevollmächtigten die Fahrkarte und ein amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen.
               ▪ Sichtprüfung, dass die Fahrkarte weder kopiert noch eingescannt wurde und dass die
                 Farben echt und der Farbton Orange leuchtend ist.
               ▪ Für Pässe mit flexibler Geltungsdauer ist zu überprüfen, dass das aktuelle Reiseda-
                 tum im Reisekalender eingetragen ist. Das entsprechende Feld ist ein Mal pro Reise-
                 tag zu lochen bzw. abzustempeln, wobei das eingetragene Datum noch gut lesbar
                 sein muss.
               ▪ Bei den manuell ausgestellten Pässen überprüfen, ob die Anzahl der verfügbaren Ka-
                 lenderfelder mit der Anzahl der Gültigkeitstage übereinstimmt. Überzählige Kalender-
                 felder sind ggf. zu durchkreuzen.

         Version: 2019.01
         Gültig ab: 01.01.2019                                                              Seite: 14
8.7.       Unregelmäßigkeiten
           Die Verwendung eines Passes,
             ▪ auf dem die Angaben betreffend Reisenden oder Datumsangaben (letztere mehr als
               einmal) verändert wurden,
             ▪ der eine Fotokopie oder Fälschung* ist,
             ▪ der von einer Person verwendet wird, auf die der Pass nicht ausgestellt wird,
             ▪ auf dem das Wohnsitzland nicht mit dem im amtlichen Lichtbildausweis des Inhabers
               angegeben Wohnsitzland übereinstimmt oder
             ▪ der außerhalb der Geltungsdauer verwendet wird,
           wird als Betrug angesehen und ermächtigt den Fahrkarten Kontrolleur zum sofortigen
           Einzug des Passes und zur Zahlungsaufforderung für eine Fahrkarte zum vollen Preis für
           die zurückgelegte Strecke, sowie zur Einhebung einer Fahrgeldnachforderung gemäß
           Handbuch für Reisen mit der ÖBB in Österreich.
           Wurde die Gesamtgültigkeitsdauer des Passes manipuliert, so ist der Kontrolleur berech-
           tigt, den Pass einzuziehen und den vollen Preis für eine Fahrkarte für die zurückgelegte
           Strecke zu verlangen. Zusätzlich wird einer Fahrgeldnachforderung gemäß Handbuch für
           Reisen mit der ÖBB in Österreich erhoben.
           Wurde das Datum des Reisekalenders verändert, so ist der Kontrolleur berechtigt, den
           Pass einzuziehen und den vollen Preis für eine Fahrkarte für die zurückgelegte Strecke
           zu verlangen. Zusätzlich wird einer Fahrgeldnachforderung gemäß Handbuch für Reisen
           mit der ÖBB in Österreich erhoben.
           Es empfiehlt sich in allen Fällen, stets eine sofortige Zahlung der verhängten Geldbußen
           anzustreben. Weigert sich ein Reisender zu zahlen, so sind die Betriebsvorschriften des
           betreffenden Netzes geltend zu machen (ggf. unter Einschluss einer strafrechtlichen Ver-
           folgung).
           Stellt sich eine Fahrkarte als Fälschung oder Fotokopie heraus, so hat der Fahrkarten-
           kontrolleur darüber hinaus:
             ▪ Herauszufinden versuchen, wo und wie der Fahrgast in der Lage war, einen gefälsch-
               ten Pass oder eine Fotokopie zu erhalten,
             ▪ zum Erhalt der erforderlichen Informationen Unterstützung durch die Eisenbahnpoli-
               zei oder örtliche Polizei anzufordern und
             ▪ die zuständige Verwaltung unter Weitergabe aller relevanten Informationen unverzüg-
               lich in Kenntnis zu setzen, die dann das Eurail Management entsprechend benach-
               richtigen wird. Das Eurail Management wird zentral alle teilnehmenden Unternehmen
               benachrichtigen.
           Wenn die Änderung nur EINE Änderung des Datums betrifft, sollte ein Ticket und/oder
           eine Geldstrafe ausgestellt werden, aber es sollte keine Beschlagnahme stattfinden. In
           solchen Fällen sollte eine kleine Notiz auf dem Ticket platziert werden, mit den Optionen
           auf der Rückseite des Tickets diese auszuarbeiten (z.B. hier erklären, dass die Änderung
           entdeckt wurde und ein Ticket/oder eine Geldstrafe ausgestellt wurde). Falls der Reisen-
           de während späterer Reisen ein weiteres Datum ändert, sollte ein anderes Ticket
           und/oder eine Strafe ausgestellt und der Pass konfisziert werden. Auch bei zwei oder
           mehr Änderungen sollten eine Geldbuße und/oder eine Einziehung und Beschlagnahme
           verhängt werden.
           Reise mit einem nicht als gültig gekennzeichneten Pass

       Version: 2019.01
       Gültig ab: 01.01.2019                                                             Seite: 15
Ein Fahrgast, der (im Fall eines flexiblen Passes) vor Antritt der Reise das Reisedatum in
             das auf dem Kalender seitens Passes vorgesehene Feld nicht eingetragen hat, hat eine
             Fahrgeldnachforderung gemäß Handbuch für Reisen mit der ÖBB in Österreich zu be-
             zahlen.

8.8.         Maßnahmen im Falle falsch ausgestellter Fahrausweise ("aid
             offices")
             Eurail Aid Offices können beschädigte EURAIL Pässe oder Pässe mit falschen Angaben
             (Fehler verursacht durch die Ausgabestelle oder den validierenden Mitarbeiter) ohne Kos-
             ten austauschen.
             Bei Beschädigungen welche durch den Reisenden verursacht wurden und ausgetauscht
             werden müssen wird eine Ersatzbebühr von 30 Euro eingehoben.
             Eurail Two Country Pässe sowie Eurail One Country Pässe können nur von den „aid
             offices“ ausgetauscht werden, in welchen auch solche Pässe gültig sind.
             Ein Eurail Pass kann nur in eine gleichwertige Kategorie/Subkategorie umgetauscht wer-
             den.

             Eurail Aid Offices in Österreich sind:
               ▪ Wien Hbf
               ▪ Salzburg Hbf
               ▪ Innsbruck Hbf.

8.9.         Erstattung
             Erstattungsanträge müssen bei der Ausgabestelle eingereicht werden, welche auf dem
             Fahrausweis angeführt ist. Sie sind innerhalb von einem Jahr, gerechnet vom Ausgabe-
             tag an, einzubringen. Nach Ablauf dieser Frist werden Erstattungsanträge nicht mehr an-
             genommen.
             Vom Erstattungsbetrag wird ein Verwaltungsrücklass in Höhe von 15 % abgezogen.
             Werden Eurail Pässe vor dem 1. Geltungstag bei einer anderen Verkaufsstelle vorgelegt
             so hat diese den Pass Als „NOT USED“ zu kennzeichnen.
             Fahrausweise, bei denen die Geltungsdauer noch nicht eingetragen ist, oder die vor dem
             ersten eingetragenen Geltungstag (mit allen Teilen!) zurückgegeben werden, werden von
             der Ausgabestelle erstattet. Flexipässe dürfen keinen „Travelday“ eingetragen haben.
             Promotional Pässe werden grundsätzlich nicht erstattet. Ausnahmen werden durch die
             Eurail Group behandelt.

8.10.        Gestohlene oder verlorene Fahrausweise
             Für gestohlene oder verlorene Fahrausweise wird keine Erstattung geleistet.

Anl. 1       Unternehmen, die eine Ermäßigung (Bonus) gewähren
             Auszüge sind in den Eurail-Broschüren aufgelistet. Aktuelle Informationen siehe unter
             https://www.eurail.com.

         Version: 2019.01
         Gültig ab: 01.01.2019                                                             Seite: 16
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