ST 5.1 EURAIL - Pass - Postbus
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1. Gegenstand des Tarifs .............................................................................. 3 2. Beteiligte Bahnen und Transportunternehmen ....................................... 4 3. Die Eurail PASS-Angebotspalette ............................................................ 7 4. Beschreibung der Passkategorien ........................................................... 8 4.1 Eurail GLOBAL PASS ......................................................................................................... 8 4.2 Eurail ONE COUNTRY PASS .............................................................................................. 10 4.3 Eurail Complimentary Pässe.............................................................................................. 10 5. Berechtigte ................................................................................................. 11 6. Geltungsdauer............................................................................................ 12 6.1. Flexi Pässe ........................................................................................................................... 12 6.2. Eintragungen bei Flexi Pässen betreffend Nachtzüge .................................................... 12 7. Ausgabe der Fahrausweise....................................................................... 13 8. Benützungsbestimmungen ....................................................................... 13 8.1. Allgemeines ......................................................................................................................... 13 8.2. Validierung ........................................................................................................................... 13 8.3. Zuschläge............................................................................................................................. 14 8.4. Verkauf der Eurailpässe durch Aid Offices ...................................................................... 14 8.5. Reisegepäck ........................................................................................................................ 14 8.6. Kontrolle............................................................................................................................... 14 8.6.1. Kontrollmaßnahmen .............................................................................................................. 14 8.7. Unregelmäßigkeiten ............................................................................................................ 15 8.8. Maßnahmen im Falle falsch ausgestellter Fahrausweise ("aid offices") ...................... 16 8.9. Erstattung ............................................................................................................................ 16 8.10. Gestohlene oder verlorene Fahrausweise........................................................................ 16 Anl. 1 Unternehmen, die eine Ermäßigung (Bonus) gewähren ........................ 16 Version: 2019.01 Gültig ab: 01.01.2019 Seite: 2
1. Gegenstand des Tarifs Dieser Tarif enthält die Besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen (Special Conditions of International Carriage, SCIC), die für das Angebot „EURAIL- Pass“ sowie für „EURAIL-Tickets“ gelten, welche an Personen mit ständigem Wohnsitz außerhalb Eu- ropas ausgegeben werden. Die Beförderung unterliegt folgenden Vorschriften: Dem „Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF)“ von 1999 und die „Einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisen- bahnbeförderung von Personen (CIV)“ in Anhang A des Übereinkommens; sofern diese in den einzelnen Ländern und für die betreffenden Dienstleistungen gültig ist, der Verord- nung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr, einschließlich der einheitlichen Rechtsvorschriften (CIV) in der Version der genannten Verordnung, den Allgemeinen Beförderungsbedingungen für Eisenbahnreisende (GCC-CIV/PRR), den vor- liegenden Besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen (SCIC-RPT) ebenso wie den verschiedenen Besonderen Beförderungsbedingungen der Beförderer (ein- schließlich der Allgemeinen Beförderungsbedingungen für verschiedene Beförderungsar- ten (Konsortium lokaler Beförderungsunternehmen) dem Gesetz, dem ein Seefrachtfüh- rer unterliegt, und den besonderen Bedingungen, die er für den Seeabschnitt einer ge- mischten Eisenbahn-/Seebeförderung festlegt. Tickets für Reisen zwischen zwei Orten innerhalb eines Landes, die außerhalb dieses Landes ausgestellt werden und die nicht Teil einer internationalen Reise sind, unterliegen folgenden Vorschriften: Sofern diese in den einzelnen Ländern und für die betreffenden Dienstleistungen gültig ist, der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnver- kehr, einschließlich der einheitlichen Rechtsvorschriften (CIV) in der Version der genann- ten Verordnung, den geltenden nationalen Gesetzen den Allgemeinen Beförderungsbe- dingungen für Eisenbahnreisende (GCC-CIV/PRR), sofern der Frachtführer erklärt hat, dass er diese anwendet den vorliegenden SCIC-RPT-Bestimmungen und den vertragli- chen Bedingungen des Frachtführers für den Inlandverkehr, je nach Fall ergänzt. Die SCIC-RPT-Bestimmungen haben Priorität gegenüber den innerstaatlichen Vorschriften für internationale Tickets und nationale Coupons. Version: 2019.01 Gültig ab: 01.01.2019 Seite: 3
2. Beteiligte Bahnen und Transportunternehmen Teilnehmende Bahn – und Schifffahrtsunternehmen Name des Unterneh- Ländername am Ticket mens 1 ATOC Association of Train Operating compa- ATOC Great Britain nies 2 Attica Attica Group (Superfast- & Blue Star ATTICA GROUP (FER- Greek Islands Ferries ) RY COMPANY) 3 BDZ Bulgarian State Railways BDZ Bulgaria 4 CD Czech Railways CD Czech Republic 5 CFL* Société Nationale des Chemins de fer CFL Luxemburg Luxembourgeois 6 CFR Societatea Nationala a Cailor Ferate CFR Romania Române 7 CP Caminhos de Ferro Portugueses, E.P. CP Portugal 8 DB German Railways DB Germany 9 DSB Danske Statsbaner (including the private DSB Denmark train company Arriva, excluding the DSB trains “IC Bornholm” between Copenha- gen and Ystad) 10 EURO- Eurostar International Limited. Routes EST n.a. STAR included. ▪ London/Ashford/Ebbsfleet – Paris ▪ London/Ashford/Ebbsfleet – Disney- land ▪ London/Ashford/Ebbsfleet – Brus- sels/Lille/Calais ▪ London – Amsterdam/Rotterdam Seasonal routes are not included 11 HŽ* HŽ Putnički prijevoz d.o.o. za prijevoz HZ Croatia putnika 12 IE Córas Iompair Éireann (including IE Ireland Northern Ireland NIR) 13 LG Lietuvos geležinkeliai LG Lithunia 14 LEO Leo Express LEO EXPRESS Czech Republic Express Version: 2019.01 Gültig ab: 01.01.2019 Seite: 4
15 MÁV- MÁV-Start Vasúti Személyszállító Zrt. MAV-START Hungary START (including the line Györ – Sopron and Sopron – Szombathely – Szentgotthárd operated by GYSEV) 16 MZ-T Makedonski Železnici MZ-T FYR Macedonia 17 NS NV Nederlandse Spoorwegen NS The Netherlands 18 NSB Norges Statsbaner AS NSB Norway 19 ÖBB ÖBB Personenverkehr AG (including the OEBB Austria Ebenfurth – Sopron line operated by RoeEE) 20 PKP PKP Intercity S.A. including Przewozy PKP Poland Regionalne" sp z o.o", 21 RENFE Renfe Operadora RENFE Spain 22 RegioJet RegioJet a.s. REGIOJET Czech Republic 23 SBB Swiss Federal Railways including the SBB Switzerland private companies: BLS, FART, MOB, RhB, SOB, SOB-bt, SSIF, THURBO 24 SJ SJ AB (including the Arlanda Express, SJ Sweden Connex, Merresor and Tågkompaniet) 25 SNCB* Société Nationale des Chemins de fer SNCB Belgium Belges / Nationale Maatschappij der Belgische Spoorwegen 26 SNCF Société Nationale des Chemins de fer SNCF France Français 27 SV Serbia Train (Former: Železnice Srbije) SV (Former: ŽS) Serbia *(Former : ŽS) 28 SZ* Slovenske Železnice d.d. SZ Slovenia 29 TCDD Türkiye Cumhuriyeti Devlet Demiryollari TCDD Turkey 30 Thalys THI FACTORY SA (60% SNCF / 40% THA n.a. SNCB) Routes included: ▪ Paris – Brussels – Amsterdam ▪ Paris – Brussels – Köln - Dortmund Seasonal routes are not included Version: 2019.01 Gültig ab: 01.01.2019 Seite: 5
31 TRAI- TRAINOSE S.A. TRAINOSE Greece NOSE 32 Tre- Ferrovie dello Stato Italiane SpA TRENITALIA Italy nitalia 33 VR VR-Yhtymä Oy VR Finland 34 WEST- WESTbahn operating Vienna – Salzburg WB Austria bahn vv 35 ZFBH J.P. Željeznice Federacije Bosne i Her- n.a. Bosnia and Herzegovi- cegovine d.o.o. na 36 ŽPCG* Željeznica Crne Gore a.d. n.a. Montenegro 37 ŽRS Željeznice Republike Srpske n.a. Bosnia and Herzegovi- na 38 ZSSK Železničná Spoločnosť Slovensko a.s. ZSSK Slovakia ▪ ATTICA: bietet den Eurail Greek Islands Pass an ▪ CFL: bildet zusammen mit NS, SNCB, EUROSTAR und THALYS das Angebot Inter- rail und Eurail Benelux Pass ▪ DB: kein Eurail One Country Pass verfügbar ▪ EUROSTAR: nimmt nur auf bestimmten Routen zwischen Lon- don/Paris/Brüssel/Amsterdam/Rotterdam am Angebot teil. Saisonelle Routen sind ausgenommen. Bildet zusammen mit CFL, NS und SNCB den Interrail und Eurail BENELUX Pass ▪ NS: bildet zusammen mit CFL, SNCB, EUROSTATAR und THALYS das Angebot In- terrail und Eurail Benelux Pass ▪ SNCB: bildet zusammen mit CFL, NS, EUROSTATAR und THALYS das Angebot In- terrail und Eurail Benelux Pass ▪ SBB: kein Eurail One Country Pass verfügbar ▪ THALYS: bildet zusammen mit CFL, NS und SNCB das Angebot Interrail und Eurail Benelux Pass, bildet mit DB den Interrail Germany Pass und bildet mit SNCF den In- terrail France Pass ▪ WESTBAHN: bedient die Linie Wien – Salzburg v.v. Version: 2019.01 Gültig ab: 01.01.2019 Seite: 6
3. Die Eurail PASS-Angebotspalette Es sind grundsätzlich folgende Pass-Kategorien zu unterscheiden: ▪ EURAIL GLOBALPASS ▪ EURAIL One Country Pass Jede dieser Kategorien hat seine eigene geographische Gültigkeit und/oder Gültigkeit in Bezug auf Reisetage. Subkategorien (Reisenden Art) Folgende Subkategorien sind vorhanden: ▪ Erwachsener (Vollpreis) ▪ Jugendlicher (jünger als 28 Jahre am 1. Geltungstag) kann auch für Kinder ausge- stellt werden, die die Bestimmungen betreffend „Kind“ nicht erfüllen ▪ Kind (von 4 bis inklusive 11 Jahre am 1. Geltungstag) – Kinder unter 4 Jahre reisen gratis, wenn kein eigener Sitzplatz, bzw. Liege- oder Bettplatz beansprucht wird. – Zwei Kinder reisen in Begleitung eines Erwachsenen (Besitzer eines Eurail Pas- ses für Erwachsen) gratis. Falls ein Erwachsener mit mehr als zwei Kindern rei- sen möchte ist ein separater Eurail Pass Jugendlicher auszustellen. – Ein Kinderpass muss die gleiche Gültigkeit als jene des begleitenden Erwachse- nen haben (also zum Beispiel die gleiche Klasse, die gleiche Anzahl von Reiseta- gen und die gleiche generelle Gültigkeit). ▪ Senior (60 Jahre oder älter am 1. Geltungstag) Version: 2019.01 Gültig ab: 01.01.2019 Seite: 7
4. Beschreibung der Passkategorien 4.1 Eurail GLOBAL PASS Geografische Gültigkeit Der Eurail Global Pass gilt in folgenden Ländern: 1. Austria 2. Belgium 3. Bosnia-Herzegovina 4. Bulgaria 5. Croatia 6. Czech Republic 7. Denmark 8. Finland 9. France 10. FYR Macedoinia 11. Germany 12. Great Britain 13. Greece* 14. Hungary 15. Ireland** 16. Italy 17. Lithuania 18. Luxemburg 19. Montenegro 20. The Netherlands 21. Norway 22. Poland 23. Portugal 24. Romania 25. Serbia 26. Slovakia 27. Slovenia 28. Spain 29. Sweden 30. Switzerland 31. Turkey Version: 2019.01 Gültig ab: 01.01.2019 Seite: 8
* Inklusive der teilnehmenden Griechischen Fährgesellschaft operated by Attica Group, wenn der Pass sowohl in Griechenland als auch in Italien gültig ist. ** Republik Irland und Nordirland Zeitliche Gültigkeit Der Eurail Global Pass ist als Continuous Pass für folgende Gültigkeiten erhältlich: ▪ 15 Tage ▪ 22 Tage ▪ 1 Monat ▪ 2 Monate ▪ 3 Monate Der Eurail Gobal Pass ist als Flexi Pass für folgende Gültigkeiten erhältlich: ▪ 3 Tage innerhalb 1 Monats ▪ 5 Tage innerhalb 1 Monats ▪ 7 Tage innerhalb 1 Monats ▪ 10 Tage innerhalb 2 Monate ▪ 15 Tage innerhalb 2 Monate Komfortklasse Die oben angeführten Gültigkeiten sind in folgenden Reiseklassen erhältlich: ▪ 1.Klasse (ausgenommen Eurail Norway Pass und Eurail Greek Island Pass 5 trips) ▪ 2. Klasse Version: 2019.01 Gültig ab: 01.01.2019 Seite: 9
4.2 Eurail ONE COUNTRY PASS Geografische Gültigkeit Der Eurail One Country Pass ist ein Land bzw. für eine Region welche als „ein Land“ de- finiert ist (z.B. Benelux, Skandinavien oder die Griechischen Inseln) erhältlich. Zeitliche Gültigkeit ▪ Die Eurail Country Pässe sind in folgenden Gültigkeiten erhältlich: ▪ 3 Tage innerhalb 1 Monats ▪ 4 Tage innerhalb 1 Monats ▪ 5 Tage innerhalb 1 Monats ▪ 6 Tage innerhalb 1 Monats ▪ 8 Tage innerhalb 1 Monats 4.3 Eurail Complimentary Pässe Jeder GSA ist zur Ausstellung von Complimentary (Gratis) Pässen berechtigt. Compli- mentary Pässe werden vorwiegend zu Zwecken der Schulung und Produktwerbung oder für besondere verkaufsfördernde Aktivitäten zugeteilt. Erhältliche Pässe: Pass Typ Gültigkeiten Eurail Global Pass Continuous: 15, 22 Tage oder 1 Monat Eurail Global Pass Flexi: 3, 5, oder 7 Tage innerhalb 1 Monats, 10 oder 15 Tage innerhalb 2 Monate Eurail Greek Islands Pass: 5 oder 6 Fahrten innerhalb 1 Monats Complimentary Pässe sind immer für 1. Klasse/Erwachsene ausgestellt und werden nicht für Subkategorien ausgestellt. Version: 2019.01 Gültig ab: 01.01.2019 Seite: 10
5. Berechtigte Die gesamte EURAILPASS- Angebotspalette kann ausschließlich Staatsbürgern oder Personen mit offiziellem Wohnsitz eines der hier angeführten Länder verkauft werden: Afganistan, Algeria, American Samoa, Angola, Anguilla, Antarctica, Antigua and Barbuda, Argentinia, Armenia, Aruba, Australia, Azerbaijan, Bahamas, Bahrain, Bangladesh, Bar- bados, Belize, Benin, Bermuda, Bhutan, Bolivia, Bonaire, Sint Eustatius, Saba, Botswa- na, Bouvet Island, Brazil, British Indian Ocean Territor, British Virgin Islands, Brunei Da- russalam, Burkina Faso, Burundi, Cambodia, Cameroon, Canada, Cape Verde, Cayman Islands, Central African Republic, Chad, Chile, China, Christmas Island, Cocos (Keeling) Islands, Colombia, Comoros, Congo, Congo Democratic Republic, Cook Islands, Costa Rica, Cuba, Curacao, Djibouti, Dominica, Dominican Republic, East Timor (Timor Leste), Ecuador, Egypt, El Salvador, Equatorial Guinea, Eritrea, Ethiopia, Falkland Islands, Fiji, Frech Guyana, French Southern Territ., Gabon, Gambia, Georgia, Ghana, Greenland, Grenada, Guadeloupe (French), Guam (USA), Guatemala, Guinea, Guinea Bissau, Gu- yana, Haiti, Heard and Mc Donald Islands, Honduras, Hong Kong, India, Indonesia, Iran, Iraq, Israel, Ivory Coast, Jamaica, Japan, Jordan, Kazakhstan, Kenya, Kiribati, Korea Democratic People’s Republic, Kuwait, Kyrgyzstan, Laos, Lebanon, Lesotho, Liberia, Li- bya, Macau, Madagascar, Malawi, Malaysia, Maldives, Mali, Marshall Islands, Martinique (French), Mauritania, Mauritius, Mayotte, Mexico, Micronesia, Mongolia, Montserrat, Morocco, Mozambique, Myanmar, Namibia, Nauru, Nepal, New Caledonia (French), New Zealand, Nicaragua, Niger, Nigeria, Niue, Norfolk Island, Northern Mariana Islands, O- man, Pakistan, Palau, Palestinian Territory, Panama, Papua New Guinea, Paraguay, Pe- ru, Philippines, Pitcairn Island, Polynesia (French), Puerto Rico, Qatar, Reunion (French), Rwanda, S. Georgia & S. Sandwich Isls, Saint Helena, Saint Kitts & Nevis Anguilla, Saint Lucia, Saint Pierre and Miquelon, Saint Vincent & Grenadines, Samoa, Sao Tome and Principe, Saudi Arabia, Senegal, Seychelles, Sierra Leone, Sint Maarten (Dutch part), Singapore, Solomon Islands, Somalia, South Africa, South Korea, South Sudan, Sri Lan- ka, Sudan, Suriname, Swaziland, Syria, Taiwan, Tajikistan, Tanzania, Thailand, Togo, Tokelau, Tonga, Tinidad and Tobago, Tunisia, Turkmenistan, Turks and Caicos Islands, Tuvalu, Uganda, United Arab Emirates, United States, United States Minor Outlying Is- lands, Uruguay, US Virgin Islands, Uzbekistan, Vanuatu, Venezuela, Vietnam, Wallis and Futuna, Western Sahara, Yemen, Zambia, Zimbabwe Die Prüfung der Staatsbürgerschaft kann durch einen Reisepass/amtliche ID erfolgen. Die Prüfung des Wohnsitzes kann durch ein offizielles Dokument durch die Verwaltung des Wohnsitzlandes erfolgen. Pässe und Fahrausweise, welche sich im Besitze von Personen befinden, die hierzu nicht berechtigt sind, sind ungültig und werden eingezogen. Der Inhaber hat keinen Anspruch auf Fahrpreiserstattung und ist als Reisender ohne gültigen Fahrausweis zu behandeln. Wird ein Reisender mit einem gefälschten EURAILPASS angetroffen, so ist ein Betrag gemäß Handbuch für Reisen mit den ÖBB E 1.2 und ggf. E 1.3 einzuheben. Version: 2019.01 Gültig ab: 01.01.2019 Seite: 11
6. Geltungsdauer Bei allen EURAIL-PÄSSEN bestimmt der Berechtigte selbst das Datum des Beginnes der Geltungsdauer. Dieses Datum sowie das Ende der Geltungsdauer werden entweder von der Ausgabestelle oder aber von jenem Bahnhof im Fahrausweis eingetragen, in wel- chem der Reisende seine Fahrt in Europa antritt und ist mit Stempelaufdruck zu bestäti- gen. Ausnahmsweise können diese Daten auch vom Zugpersonal eingetragen werden, wenn die Reise in einem Bahnhof angetreten wurde, in welchem zur Zeit des Fahrtantrit- tes die Eintragung der Geltungsdauer nicht möglich war. Hat der Reisende aus eigenem Verschulden die Daten für die Geltungsdauer nicht ein- tragen lassen, so wird vom Zugschaffner, der diese Eintragung durchführt, eine Gebühr von 50,- Euro eingehoben. 6.1. Flexi Pässe Hat der Reisende aus eigenem Verschulden das Reisedatum nicht in das vorgesehene Feld im Kalender des FLEXIPASSES eingetragen, so wird vom Zugschaffner, der diese Eintragung durchführt, eine Gebühr von 50,- Euro eingehoben. Das Reisedatum ist wie folgt einzutragen: Beispiel für 27. Mai: 6.2. Eintragungen bei Flexi Pässen betreffend Nachtzüge Bei flexiblen Pässen ist die Benutzung nur EINES Tages im Kalender (Travel Calendar) erforderlich. Dies gilt für Reisen in direkten Nachtzügen (planmäßige Ankunft nach Mitt- nacht und KEIN Umstieg nach Mittnacht). Der eingetragene Reisetag MUSS dem ABFAHRTSTAG am Einstiegsort des Nachtzu- ges entsprechen. Wenn der Inhaber eines solchen Passes eine Nachtfahrt unternimmt und einen zweiten Zug nach Mittnacht benutzt (= Umstieg), dann ist ein zweiter Eintrag im Reisekalender er- forderlich. Jedoch ist die Nutzung bis zum Endbahnhofs des Nachtzuges am nächsten Tag OHNE neuerliche Eintragung eines Reisetages möglich. Diese Regelung gilt auch für die Aus- und Einreise ins Wohnsitzland, wobei hier auch diese Reisetage im entsprechenden Feld (Outbound / Inbound journey) am Umschlag eingetragen werden müssen. HINWEIS: Die neue Nachtzugregel gilt ab dem 1. Jänner 2019. Die vorangegangene „19 Uhr Regel“ wird als Überganslösung bis spätestens 31.12.2019 ebenfalls anerkannt. Version: 2019.01 Gültig ab: 01.01.2019 Seite: 12
7. Ausgabe der Fahrausweise Eurail Pässe dürfen nur an berechtigte Personengruppen ausgegeben werden. Beim Kauf hat der Kunde seine Nationalität bzw. seinen Wohnsitz sowie sein Geburtsdatum nachzuweisen. Ein Eurail Pass ist immer mit einem dazugehörigem Umschlag (Pass Cover) aus- zugeben. Weiters werden Übersichtskarten, Eurailmap und Reiseführer ausgegeben, die eine de- taillierte Darstellung des Geltungsbereiches bieten. Es werden nur mehr elektronische Fahrscheine ausgegeben. Die Fahrausweise dürfen frühestens elf Monate vor dem vom Reisenden bestimmten ersten Geltungstag ausge- geben werden. 8. Benützungsbestimmungen 8.1. Allgemeines Die Fahrausweise sind persönlich und nicht übertragbar. Sie sind nur gültig, wenn sie den Namen und die Reisepassnummer des Berechtigten enthalten. Die Vorlage des Reisepasses bei der Fahrkartenkontrolle ist obligatorisch. Die Fahrausweise können in- nerhalb ihrer Geltungsdauer auf den Strecken des Geltungsbereiches freizügig in der entsprechenden Klasse benützt werden. Der Übergang in die 1. Klasse mit einem Pass gültig für die 2. Klasse ist gegen Zahlung des Unterschiedes zwischen den gewöhnlichen Fahrpreisen für den entsprechenden Streckenabschnitt zugelassen. 8.2. Validierung Der Inhaber legt selbst den Gültigkeitsbeginn fest. Der erste und letzte Gültigkeitstag werden entweder von der Ausgabestelle oder einem Bahnhof der Teilnehmerbahnen vor dem ersten Fahrtantritt eingetragen bzw. von einem Revisor in internationalen Zügen, wenn der EURAILPASS- Inhaber mit dem Zug aus einem Land kommt, für das der Pass nicht gilt. In diesem Fall ist als Gültigkeitsbeginn der Tag der Fahrscheinkontrolle einzu- tragen. Der Reisende darf seinen Pass nicht selbst validieren. In der Folge ist unter einem „validierten Pass“ ein Pass mit folgenden Angaben zu ver- stehen: ▪ erster und letzter Gültigkeitstag, ▪ Nummer des Reisepasses, des offiziellen Personalausweises oder des gültigen Mili- tärausweises, ▪ Stempel des Bahnhofes, der die Validierung vorgenommen hat, bei Ausgabe mit of- fenem Datum. Die Validierung des Passes muss mit blauer oder schwarzer Tinte oder mit einem Kugel- schreiber dieser Farbe erfolgen. Der Reisende muss seine letzte Fahrt spätestens um 24 Uhr des letzten Gültigkeitstages seines Passes beenden. Als gültige Fahrzeiten gelten die fahrplanmäßigen Ankunftszei- ten im Bestimmungsort. Version: 2019.01 Gültig ab: 01.01.2019 Seite: 13
8.3. Zuschläge Die Inhaber von Eurail-Pässen sind in Österreich von der Bezahlung von Zuschlägen bei Benützung von ÖBB Railjet, EC-, IC- und ICE- Zügen befreit. Bei der Benützung des ÖBB Intercitybus ist ein Zuschlag von Euro 9,- (2. Klasse) bzw. Euro 14,- (1. Klasse) zu entrichten. Bei Benützung von EC-Zügen des ÖBB-DB- Brenner-Kooperationsverkehres im Streckenabschnitt Kufstein- Brenner und in den Railjetzügen via Tarvisio ist von jedem Passinhaber ein Zuschlag von Euro 10,- (2. Klasse) sowie Euro 15,- (1. Klasse) zu ent- richten. Zusatzleistungen wie Reservierungen von Sitz-, Liege- oder Schlafwagenplätzen sind gesondert zu bezahlen. Bei Benützung von Zügen anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen oder privater Betrei- ber wie zum Beispiel Eurostar-, Thalys- oder TGV- Züge in Belgien und Frankreich kön- nen Zuschläge/ Aufpreise in unterschiedlicher Höhe verlangt werden. 8.4. Verkauf der Eurailpässe durch Aid Offices Sämtliche EURAILPASS-Angebote werden von akkreditierten Reisebüros und Veranstal- tern in Übersee verkauft. Bei Zutreffen der Berechtigungskriterien dürfen bestimmte Eurailpässe auch von den EURAIL AID Offices in Europa zu den angeführten Preisen verkauft werden. Kontaktad- ressen sowie Öffnungszeiten dieser Aid offices sind im Rail Planner App (der Eurail Group) unter „Travel Info & Services“ veröffentlicht. 8.5. Reisegepäck Für die Beförderung von Reisegepäck sind EURAIL- Fahrausweise den Fahrausweisen mit gewöhnlichem Fahrpreis gleichgestellt. 8.6. Kontrolle Im nachstehenden Text gelten die Begriffe Pass und Fahrausweis als gleichwertig. Die Aushilfs- und Validierungsstellen sowie das Kontrollpersonal in den Zügen haben nachfolgende Vorschriften möglichst zu befolgen: 8.6.1. Kontrollmaßnahmen ▪ Überprüfen, ob alle Angaben auf dem Pass korrekt sind und nicht verändert wurden. ▪ Überprüfen ob die Einträge im „Travel Diary“ korrekt und vorhanden sind. ▪ Die Fahrkarte wurde ausschließlich auf einen bestimmten Reisenden ausgestellt und ist nicht übertragbar. Sie darf nur verwendet werden, wenn der Name des Inhabers eingetragen ist. Auf Aufforderung sind jedem von der EVU zur Fahrkartenkontrolle Bevollmächtigten die Fahrkarte und ein amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen. ▪ Sichtprüfung, dass die Fahrkarte weder kopiert noch eingescannt wurde und dass die Farben echt und der Farbton Orange leuchtend ist. ▪ Für Pässe mit flexibler Geltungsdauer ist zu überprüfen, dass das aktuelle Reiseda- tum im Reisekalender eingetragen ist. Das entsprechende Feld ist ein Mal pro Reise- tag zu lochen bzw. abzustempeln, wobei das eingetragene Datum noch gut lesbar sein muss. ▪ Bei den manuell ausgestellten Pässen überprüfen, ob die Anzahl der verfügbaren Ka- lenderfelder mit der Anzahl der Gültigkeitstage übereinstimmt. Überzählige Kalender- felder sind ggf. zu durchkreuzen. Version: 2019.01 Gültig ab: 01.01.2019 Seite: 14
8.7. Unregelmäßigkeiten Die Verwendung eines Passes, ▪ auf dem die Angaben betreffend Reisenden oder Datumsangaben (letztere mehr als einmal) verändert wurden, ▪ der eine Fotokopie oder Fälschung* ist, ▪ der von einer Person verwendet wird, auf die der Pass nicht ausgestellt wird, ▪ auf dem das Wohnsitzland nicht mit dem im amtlichen Lichtbildausweis des Inhabers angegeben Wohnsitzland übereinstimmt oder ▪ der außerhalb der Geltungsdauer verwendet wird, wird als Betrug angesehen und ermächtigt den Fahrkarten Kontrolleur zum sofortigen Einzug des Passes und zur Zahlungsaufforderung für eine Fahrkarte zum vollen Preis für die zurückgelegte Strecke, sowie zur Einhebung einer Fahrgeldnachforderung gemäß Handbuch für Reisen mit der ÖBB in Österreich. Wurde die Gesamtgültigkeitsdauer des Passes manipuliert, so ist der Kontrolleur berech- tigt, den Pass einzuziehen und den vollen Preis für eine Fahrkarte für die zurückgelegte Strecke zu verlangen. Zusätzlich wird einer Fahrgeldnachforderung gemäß Handbuch für Reisen mit der ÖBB in Österreich erhoben. Wurde das Datum des Reisekalenders verändert, so ist der Kontrolleur berechtigt, den Pass einzuziehen und den vollen Preis für eine Fahrkarte für die zurückgelegte Strecke zu verlangen. Zusätzlich wird einer Fahrgeldnachforderung gemäß Handbuch für Reisen mit der ÖBB in Österreich erhoben. Es empfiehlt sich in allen Fällen, stets eine sofortige Zahlung der verhängten Geldbußen anzustreben. Weigert sich ein Reisender zu zahlen, so sind die Betriebsvorschriften des betreffenden Netzes geltend zu machen (ggf. unter Einschluss einer strafrechtlichen Ver- folgung). Stellt sich eine Fahrkarte als Fälschung oder Fotokopie heraus, so hat der Fahrkarten- kontrolleur darüber hinaus: ▪ Herauszufinden versuchen, wo und wie der Fahrgast in der Lage war, einen gefälsch- ten Pass oder eine Fotokopie zu erhalten, ▪ zum Erhalt der erforderlichen Informationen Unterstützung durch die Eisenbahnpoli- zei oder örtliche Polizei anzufordern und ▪ die zuständige Verwaltung unter Weitergabe aller relevanten Informationen unverzüg- lich in Kenntnis zu setzen, die dann das Eurail Management entsprechend benach- richtigen wird. Das Eurail Management wird zentral alle teilnehmenden Unternehmen benachrichtigen. Wenn die Änderung nur EINE Änderung des Datums betrifft, sollte ein Ticket und/oder eine Geldstrafe ausgestellt werden, aber es sollte keine Beschlagnahme stattfinden. In solchen Fällen sollte eine kleine Notiz auf dem Ticket platziert werden, mit den Optionen auf der Rückseite des Tickets diese auszuarbeiten (z.B. hier erklären, dass die Änderung entdeckt wurde und ein Ticket/oder eine Geldstrafe ausgestellt wurde). Falls der Reisen- de während späterer Reisen ein weiteres Datum ändert, sollte ein anderes Ticket und/oder eine Strafe ausgestellt und der Pass konfisziert werden. Auch bei zwei oder mehr Änderungen sollten eine Geldbuße und/oder eine Einziehung und Beschlagnahme verhängt werden. Reise mit einem nicht als gültig gekennzeichneten Pass Version: 2019.01 Gültig ab: 01.01.2019 Seite: 15
Ein Fahrgast, der (im Fall eines flexiblen Passes) vor Antritt der Reise das Reisedatum in das auf dem Kalender seitens Passes vorgesehene Feld nicht eingetragen hat, hat eine Fahrgeldnachforderung gemäß Handbuch für Reisen mit der ÖBB in Österreich zu be- zahlen. 8.8. Maßnahmen im Falle falsch ausgestellter Fahrausweise ("aid offices") Eurail Aid Offices können beschädigte EURAIL Pässe oder Pässe mit falschen Angaben (Fehler verursacht durch die Ausgabestelle oder den validierenden Mitarbeiter) ohne Kos- ten austauschen. Bei Beschädigungen welche durch den Reisenden verursacht wurden und ausgetauscht werden müssen wird eine Ersatzbebühr von 30 Euro eingehoben. Eurail Two Country Pässe sowie Eurail One Country Pässe können nur von den „aid offices“ ausgetauscht werden, in welchen auch solche Pässe gültig sind. Ein Eurail Pass kann nur in eine gleichwertige Kategorie/Subkategorie umgetauscht wer- den. Eurail Aid Offices in Österreich sind: ▪ Wien Hbf ▪ Salzburg Hbf ▪ Innsbruck Hbf. 8.9. Erstattung Erstattungsanträge müssen bei der Ausgabestelle eingereicht werden, welche auf dem Fahrausweis angeführt ist. Sie sind innerhalb von einem Jahr, gerechnet vom Ausgabe- tag an, einzubringen. Nach Ablauf dieser Frist werden Erstattungsanträge nicht mehr an- genommen. Vom Erstattungsbetrag wird ein Verwaltungsrücklass in Höhe von 15 % abgezogen. Werden Eurail Pässe vor dem 1. Geltungstag bei einer anderen Verkaufsstelle vorgelegt so hat diese den Pass Als „NOT USED“ zu kennzeichnen. Fahrausweise, bei denen die Geltungsdauer noch nicht eingetragen ist, oder die vor dem ersten eingetragenen Geltungstag (mit allen Teilen!) zurückgegeben werden, werden von der Ausgabestelle erstattet. Flexipässe dürfen keinen „Travelday“ eingetragen haben. Promotional Pässe werden grundsätzlich nicht erstattet. Ausnahmen werden durch die Eurail Group behandelt. 8.10. Gestohlene oder verlorene Fahrausweise Für gestohlene oder verlorene Fahrausweise wird keine Erstattung geleistet. Anl. 1 Unternehmen, die eine Ermäßigung (Bonus) gewähren Auszüge sind in den Eurail-Broschüren aufgelistet. Aktuelle Informationen siehe unter https://www.eurail.com. Version: 2019.01 Gültig ab: 01.01.2019 Seite: 16
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