CORONA-HYGIENEPLAN DER CJD CHRISTOPHORUSSCHULE RÜGEN MIT WIRKUNG AB 05.08.2020 - CJD Christophorusschule Rügen

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CORONA-HYGIENEPLAN DER CJD CHRISTOPHORUSSCHULE RÜGEN MIT WIRKUNG AB 05.08.2020 - CJD Christophorusschule Rügen
CORONA-Hygieneplan der CJD Christophorusschule Rügen

                    CORONA-
            HYGIENEPLAN
       DER CJD CHRISTOPHORUSSCHULE RÜGEN

                  MIT WIRKUNG AB 05.08.2020

Geltungsbereich: Gesamtes Schulgelände der CJD Christophorusschule

Verantwortlich:
Hr. Hanna, Schulleiter

Hygieneteam:
Herr Dr. Bartholomäus, Sicherheitsbeauftragter
Frau Martens, Sekretariat
Frau Rachow, Sekretariat
Frau Dr. Steiner, Koordinatorin OS

Stand: 05. August 2020                                     Seite 1 von 12
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INHALT
VORBEMERKUNG .............................................................................................................................. 2

1. PERSÖNLICHE HYGIENE .......................................................................................................... 3
   1.1 HINWEISE ................................................................................................................................ 3

   1.2 MUND-NASEN-BEDECKUNG .......................................................................................... 5

2. RAUMHYGIENE UND REINIGUNG ....................................................................................... 7
   2.1 LÜFTEN .................................................................................................................................... 7

   2.2 REINIGUNG ............................................................................................................................ 7

3. HYGIENE IM SANITÄRBEREICH ............................................................................................ 8

4. INFEKTIONSSCHUTZ IN DEN PAUSEN ............................................................................. 8

5. INFEKTIONSSCHUTZ BEIM SPORTUNTERRICHT, DARSTELLENDEN SPIEL
UND MUSIKUNTERRICHT ............................................................................................................. 9

6. PERSONEN MIT EINEM HÖHEREN RISIKO FÜR EINEN SCHWEREN COVID-
19-KRANKHEITSVERLAUF ........................................................................................................... 9

7.WEGEFÜHRUNG .......................................................................................................................... 10
   7.1 WEGEFÜHRUNG IM GEBÄUDE ...................................................................................... 10

   7.2 WEGEFÜHRUNG AUßERHALB ....................................................................................... 11

8. SEKRETARIATE .......................................................................................................................... 11

9. MITTAGESSEN / SCHÜLERVERPFLEGUNG .................................................................... 11

10. ALLGEMEINES ......................................................................................................................... 12

VORBEMERKUNG

Wir     verfügen         über       einen       Hygieneplan            entsprechend             §     36     i.    V.    m.      §    33      des
Infektionsschutzgesetzes (IfSG) mit dem Geltungsbereich für das gesamte Schulgelände.

Auf     der      Grundlage           der      aktuellen          infektionsepidemiologischen                      Situation          und      des
Entwicklungstrends der Infektionszahlen, insbesondere auch im Kindes- und Jugendalter, in
Mecklenburg-Vorpommern ist momentan aus medizinisch-infektiologischer Sicht ein
schulischer Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen als vertretbar anzusehen. Hierbei
bleibt oberstes Ziel, eine unkontrollierte Infektionsausbreitung zu verhindern.

Alle Beschäftigten der CJD Christophorusschule, alle Schülerinnen und Schüler sowie alle
weiteren regelmäßig an der CJD Christophorusschule arbeitenden Personen sind darüber

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hinaus dazu angehalten, die Hygienehinweise der Gesundheitsbehörden bzw. des Robert-
Koch-Institutes (RKI) sorgfältig zu beachten.

Auf Basis des neuen Hygieneplans des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist
der vorliegende Corona-Hygieneplan ab dem 03.08.2020 verbindlich und folgende
Schwerpunkte bezüglich Organisation und Verhalten neu zu beachten:

Oberstes Ziel ist, die Anzahl der Kontakte der Schülerinnen und Schüler (SuS) verschiedener
Lerngruppen auf ein Minimum zu reduzieren. Daher gibt es Veränderungen in der
Organisation und im Ablauf des Schulalltages:

Es werden stabile Lerngruppen (Jahrgangstufen 5 und 6, 7 und 8, 9 und 10, 11 und 12)
gebildet, um einer Ausbreitung vorzubeugen. Diese stabilen Lerngruppen sind in sich als
Einheit definiert und organisiert.

Um die Kontakthäufigkeit zu anderen Lerngruppen zu minimieren, werden Raumwechsel
möglichst vermieden. Wenn Räume gewechselt werden, begegnen sich die Lerngruppen
untereinander möglichst nicht.

Die Pausenregelung ist ebenfalls zum Schutz der SuS modifiziert. Die Pausen verbringen die
SuS in ihrem Gruppenverband. Die große Pause und die Mittagspause werden zeitlich
insgesamt ausgeweitet und gestaffelt.

Generell ist das vollumfängliche und regelmäßige Stoßlüften der Räume essentiell, um die
Ansteckungsgefahr zu reduzieren. (siehe 2 Raumhygiene, 2.1 Lüften)

Die Laufwege-Vorschriften in den Gebäuden sind unbedingt zu befolgen, damit es auf den
Fluren zu möglichst wenig Kontakten kommt. (siehe 7.1 Wegeführung)

Auf dem gesamten Schulgelände und auf dem Schulweg ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu
tragen, sofern sich Personen nicht im Unterricht oder ausschließlich innerhalb derselben
Lerngruppe bewegen.

Festlegung zum Start und zum Ende des Schulalltages: Zum Schultagesbeginn versammeln
sich die SuS im Gruppenverband pünktlich im ihnen zugewiesenen Wartebereich auf dem
Schulhof bei der Laufbahn. Die verantwortlichen Lehrkräfte führen beginnend mit den
fünften Klassen (und dann aufsteigend) die Lerngruppen in die Räume. Nach Unterrichtsende
verlassen die SuS unverzüglich das Schulgelände, damit es zwischen den Lerngruppen im
Nachmittagsbereich nicht zu unerwünschten Kontakten kommt.

1. PERSÖNLICHE HYGIENE

1.1 HINWEISE

Das Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die
Tröpfcheninfektion. Dies erfolgt vor allem direkt über die Schleimhäute der Atemwege.
Darüber hinaus ist auch indirekt über Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut
wie die Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, eine Übertragung möglich.

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Wichtige Maßnahmen:

      Bei Atemwegs- und Krankheitssymptomen unbedingt zu Hause bleiben. Die
       Sekretariate sind über die Fehlzeit schriftlich per E-Mail, bevorzugt telefonisch, zu
       informieren. Kontaktdaten unter Punkt 8.

       Bei Auftreten einer mit COVID-19 zu vereinbarenden Symptomatik dürfen betroffene
       Personen die Schule nicht betreten. Eine unverzügliche Information darüber hat an
       die Schulleitung zu erfolgen.

      Infektionsketten     müssen     jederzeit   nachvollziehbar    sein.   Zur    Nachverfolgung
       möglicher Infektionsketten ist eine tägliche Dokumentation zur Zusammensetzung
       der Gruppen und betreuenden Lehrkräfte zu führen, soweit dies nicht bereits durch
       Klassenbücher o. Ä. erfolgt. Je besser die Kontaktpersonen nachverfolgbar sind,
       desto schneller kann im Infektionsfall durch das zuständige Gesundheitsamt eine
       Kategorisierung und Eingrenzung der relevanten Kontaktpersonen vorgenommen und
       damit eine Quarantänisierung größerer Personengruppen vermieden werden.

      Direkte körperliche Kontakte sind auf das unbedingt notwendige Maß zu reduzieren:
       Keine   Berührungen,       keine   Umarmungen,     kein    Händeschütteln!         Begegnungen
       zwischen den einzelnen Gruppen sind möglichst zu vermeiden.

      Abstand halten: SchülerInnen und Lehrkräfte halten Abstand zueinander. Der
       Sicherheitsabstand zu Lehrkräften bleibt, wo immer möglich, weiterhin bei 1,5m. Der
       Sicherheitsabstand     unter    SchülerInnen   derselben      Lerngruppe     ist    nicht   mehr
       einzufordern. LehrerInnen halten, wo immer möglich, einen Sicherheitsabstand
       zueinander.

      Eine Aussprache / Arbeitssituation Auge-in-Auge zwischen LehrerIn und SchülerIn,
       mit geringem Abstand           ist möglichst zu vermeiden. Bei Unterschreiten des
       Sicherheitsabstands besteht Maskenpflicht.

      Um Kontakte untereinander zu vermeiden, werden die Lerngruppen möglichst
       ganztags in einem zugewiesenen Raum unterrichtet.

      Der Unterricht findet im Klassen- oder Jahrgangsstufenverband statt.

      Händehygiene: regelmäßig und sorgfältig mindestens 20 Sekunden lang die Hände
       mit Seife waschen. In allen Unterrichtsräumen sowie den Toilettenräumen sind an den
       Waschbecken        feste   Seifenspender     und   Papierhandtuchspender            angebracht.
       Anleitungen zum korrekten Händewaschen dazu hängen bei allen Waschbecken als
       Unterstützung/Erinnerung aus.

       (siehe www.infektionsschutz.de/haendewaschen.html)

      Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere die Schleimhäute berühren. Das
       heißt nicht an den Mund, an die Augen und an die Nase fassen.

      Vor dem Essen die Hände gründlich waschen.

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      Öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türklinken, Fahrstuhlknöpfe, Handlauf an
       Treppen möglichst wenig berühren/ nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern
       anfassen.

      Die Husten- und Niesetikette einhalten: Husten und Niesen in die Armbeuge gehören
       zu     den    wichtigsten   Präventionsmaßnahmen.        Beim     Husten     oder     Niesen
       größtmöglichen Abstand halten, am besten wegdrehen.

      Eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) als textile Barriere (sogenannte community mask
       oder Behelfsmaske) tragen: Damit können Tröpfchen abgefangen werden, die man
       z.B. beim Husten, Niesen und Sprechen ausstößt. Durch Tragen der MNB verringert
       sich    das    Risiko,   andere   Personen     anzustecken      (Fremdschutz).      Bei   der
       Schülerbeförderung, auf dem Schulweg und auf dem Schulgelände ist das Tragen der
       MNB grundsätzlich Pflicht. Siehe dazu 1.2.

      Räumlichkeiten und Flure sind regelmäßig zu lüften. Beim Lüften der Klassenzimmer
       und Flure ist die Aufsicht der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten, damit kein
       Kind aus dem Fenster fällt. (siehe auch 2. Raumhygiene)

Zu beachten ist dabei unbedingt, dass trotz Mund-Nasen-Bedeckung die gängigen
Hygienevorschriften,    insbesondere     die   aktuellen    Empfehlungen    des    RKI     und   der
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, weiterhin einzuhalten sind.

Nach Konsultation des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit dem
Landesamt     für    Gesundheit    und   Soziales   sowie    führenden     Wissenschaftlern      der
Universitätsmedizin Rostock ist die Händedesinfektion nicht notwendig. Eben genannte
Experten führen aus, dass die Gefahren (durch unsachgemäße Handhabe durch die
Schülerinnen und Schüler) die Vorteile überwiegen. Am wichtigsten ist, die Hände regelmäßig
und gründlich mit Seife zu waschen.

1.2 MUND-NASEN-BEDECKUNG

Wer sich in Schulgebäuden oder in und auf allen schulischen Anlagen (Schulgelände) aufhält,
muss eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, es sei denn, es ist nachfolgend anders geregelt.

Das gilt für alle am Schulleben beteiligten Personen.

Das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung ist bei der Schülerbeförderung Pflicht und sollte
daher auf dem gesamten Schulweg eingehalten werden.

Ausnahmen vom pflichtgemäßen Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ergeben sich nur in
den folgenden Situationen:

   -   Wenn sich die Personen innerhalb ihrer Lerngruppe im Unterrichtsgeschehen
       befinden.
   -   Wenn bei SchülerInnen eine medizinische oder physische Beeinträchtigung vorliegt,
       die das Tragen verhindert. Diese muss glaubhaft nachgewiesen werden.
   -   Bei der Aufnahme von Nahrung oder Flüssigkeit.

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   -   Wenn sich SchülerInnen nur innerhalb der für sie definierten Lerngruppe aufhalten.
   -   Wenn sich Personen allein in einem Raum befinden.

Hinweise zum Umgang mit der Mund-Nasen-Bedeckung (Community mask)

Das Robert Koch-Institut (RKI) empfiehlt ein generelles Tragen einer Mund-Nasen-
Bedeckung (MNB) in bestimmten Situationen im öffentlichen Raum als weitere Möglichkeit
die Ausbreitungsgeschwindigkeit von SARS-CoV-2 in der Bevölkerung zu reduzieren.
Insbesondere in Situationen, in denen die räumliche Distanzierung (Abstand< 1,5 m) nicht
eingehalten werden kann, können Mund-Nasen-Bedeckungen hilfreich sein. Allerdings
können sich Träger von Mund-Nasen-Bedeckungen nicht darauf verlassen, dass diese sie
oder andere vor einer Übertragung von SARS-CoV-2 schützen, da für die MNB keine
entsprechende Schutzwirkung nachgewiesen wurde.

Beim Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung sind die Hinweise des Bundesamtes für
Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu beachten:

      Auch mit MNB sollte der von der WHO empfohlene Sicherheitsabstand von
       mindestens 1,5 m zu anderen Menschen eingehalten werden.

      Die Hände sollten vor Anlegen der Maske gründlich mit Seife gewaschen werden.

      Beim Anziehen einer Maske ist darauf zu achten, dass die Innenseite nicht
       kontaminiert wird. Die Maske muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert
       sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den
       Seiten zu minimieren.

      Bei der ersten Verwendung sollte getestet werden, ob die Maske genügend Luft
       durchlässt, um das normale Atmen möglichst wenig zu behindern.

      Eine durchfeuchtete Maske sollte umgehend abgenommen und ggf. ausgetauscht
       werden.

      Die Außenseite, aber auch die Innenseite der gebrauchten Maske ist potentiell
       erregerhaltig. Um eine Kontaminierung der Hände zu verhindern, sollten diese
       möglichst nicht berührt werden.

      Nach Absetzen der Maske sollten die Hände unter Einhaltung der allgemeinen
       Hygieneregeln gründlich gewaschen werden (mindestens 20-30 Sekunden mit Seife).

      Die Maske sollte längstens für einen Tag getragen werden. Bei deutlicher
       Durchfeuchtung ist sie häufiger zu wechseln.

      MNB sollten nach eintägiger Nutzung idealerweise bei 95 Grad, mindestens aber bei
       60   Grad    gewaschen     und    anschließend   vollständig   getrocknet    werden.
       Herstellerhinweise sind ggf. zu beachten.

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2. RAUMHYGIENE UND REINIGUNG

2.1 LÜFTEN

Besonders wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften, da dadurch die Innenraumluft
ausgetauscht wird. Mehrmals täglich, mindestens nach jeder Unterrichtsstunde, soll eine
Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch möglichst vollständig geöffnete Fenster und ggf. Türen
über mehrere Minuten vorgenommen werden. Dazu sind an einigen Fenstern die
Sicherungen temporär entfernt. Absturzsicherung muss dennoch gewährleistet sein.

Während der Raumlüftung ist die Anwesenheit der Aufsichtsperson zwingend erforderlich,
um die Aufsicht der SuS zur Unfallvermeidung zu gewährleisten. Einige der Fenster liegen in
Wegebereichen.

2.2 REINIGUNG

Die DIN 77400 (Reinigungsdienstleitungen Schulgebäude – Anforderungen an die Reinigung)
ist zu beachten. Sie definiert Grundsätze für eine vertragsgemäße, umweltbewusste und
hygienische Schulreinigung unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen hinsichtlich
Technik und Methoden der Gebäudereinigung und rechtlicher Anforderungen durch das
Infektionsschutzgesetz.

Ergänzend dazu gilt:

Generell   nimmt   die    Infektiosität   von   Coronaviren   auf   unbelebten   Oberflächen      in
Abhängigkeit von Material und Umweltbedingungen wie Temperatur, Feuchtigkeit und UV-
Einwirkung rasch ab. Nachweise über eine Übertragung durch Oberflächen im öffentlichen
Bereich liegen bisher nicht vor.

In der Schule steht die Reinigung von Oberflächen im Vordergrund. Dies gilt auch für
Oberflächen, welchen antimikrobielle Eigenschaften zugeschrieben werden, da auch hier
Sekrete und Verschmutzungen mechanisch entfernt werden sollen.

Im Gegensatz zur Reinigung wird eine routinemäßige Flächendesinfektion in Schulen auch in
der jetzigen COVID-Pandemie durch das RKI nicht empfohlen. Hier ist die angemessene
Reinigung völlig ausreichend. An einigen Stellen werden wir Flächen trotzdem vorsorglich
desinfizieren lassen.

Wird eine Desinfektion im Einzelfall als notwendig erachtet, so sollte diese generell als
Wischdesinfektion mit einer kalten Lösung durchgeführt werden. Eine Sprühdesinfektion, d.h.
die Benetzung der Oberfläche ohne mechanische Einwirkung ist weniger effektiv und auch
aus Arbeitsschutzgründen bedenklich, da Desinfektionsmittel eingeatmet werden können
(ebenso bei warmer, evtl. dampfender Desinfektionslösung). Auch Raumbegasungen zur
Desinfektion sind hier grundsätzlich nicht angezeigt. Die Einwirkzeit, bzw. Benetzungszeit
ist zu beachten. Je nach Desinfektionsmittel (wenn getrocknete Reste reizend wirken) ist eine

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anschließende Grundreinigung erforderlich.

Folgende Areale sollten besonders gründlich und in stark frequentierten Bereichen nach
Möglichkeit täglich gereinigt werden (ggf. werden wir einige Bereiche davon nicht nur
reinigen sondern auch vorsorglich desinfizieren lassen):

      Türklinken und Griffe (z. B. an Schubladen- und Fenstergriffe) sowie der Umgriff der
       Türen

      Treppen- & Handläufe

      Lichtschalter

      Tische und Telefone sowie

      alle weiteren Griffbereiche, wie z. B. Computermäuse und Tastaturen.

3. HYGIENE IM SANITÄRBEREICH

In allen Toilettenräumen müssen ausreichend Flüssigseifenspender und Einmalhandtücher
bereitgestellt und regelmäßig aufgefüllt werden. Die entsprechenden Auffangbehälter für
Einmalhandtücher und Toilettenpapier sind vorzuhalten

Am Eingang der Toiletten muss durch gut sichtbaren Aushang darauf hingewiesen werden,
dass sich in den Toilettenräumen stets nur einzelne Schülerinnen und Schüler (in
Abhängigkeit von der Größe des Sanitärbereichs) aufhalten dürfen. Bei Besetzung muss in
angemessenem Abstand vor der Tür gewartet werden. Sind die SchülerInnen der gleichen
Lerngruppe zugeordnet, ist eine Begrenzung der Personen nicht erforderlich.

Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken und Fußböden sind täglich zu reinigen. Bei
Verschmutzungen        mit    Fäkalien,   Blut   oder   Erbrochenem    ist   nach   Entfernung   der
Kontamination mit einem mit begrenzt viruzidem Desinfektionsmittel getränkten Einmaltuch eine
prophylaktische Scheuer-Wisch-Desinfektion unter Beachtung der Arbeitsschutzgrundsätze
erforderlich.

4. INFEKTIONSSCHUTZ IN DEN PAUSEN

Versetzte Pausenzeiten vermeiden, dass zu viele Schülerinnen und Schüler zeitgleich die
Sanitärräume aufsuchen. Die in der Schule gebildeten Gruppen sollen sich auch in den
Pausen möglichst nicht begegnen. Hierzu sind versetzte Pausenpläne ausgearbeitet und
kommuniziert.

Aufsichtspflichten     sind    im   Hinblick     auf    veränderte   Pausensituationen    angepasst
(insbesondere im Hinblick auf geöffnete Fenster, körperliche Auseinandersetzungen
zwischen Schülerinnen und Schülern sowie „tote“ Ecken im Schulgelände).

Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist während der Pausen verpflichtend. Eine
Ausnahme davon ist nur möglich, wenn die Lerngruppen nicht gemischt werden.
Insbesondere auf allen Wegen gilt daher die Pflicht zum Tragen einer MNB.

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5. INFEKTIONSSCHUTZ BEIM SPORTUNTERRICHT,
DARSTELLENDEN SPIEL UND MUSIKUNTERRICHT

Sportunterricht kann abhängig von den räumlichen und personellen Gegebenheiten vor Ort
stattfinden. Allerdings dürfen nur die festen Gruppen mit den entsprechend zugehörigen
Lehrkräften gleichzeitig am Sportunterricht teilnehmen. Dabei ist der Sportunterricht im
Freien zu favorisieren.

Auch der Schwimmunterricht kann unter Beachtung der Einhaltung der festgelegten
Maßnahmen stattfinden.

Im Musikunterricht dürfen Gesang und die Nutzung von Blasinstrumenten nur dann
stattfinden, wenn die räumlichen Gegebenheiten einen Mindestabstand von radial 2 Metern
zulassen. Das Spielen von Blasinstrumenten ist nur unter den ergänzenden Auflagen
möglich:

      -    Instrumente     sind   persönliche     Gegenstände      und    werden    nicht    geteilt.   Bei
           Leihinstrumenten sind diese vor und nach Nutzung mit Einwegtüchern zu reinigen.

      -    Kondenswasser ist individuell und verbreitungssicher aufzufangen (eigenes Behältnis,
           das mit Einwegtüchern ausgelegt wurde).

      -    „Durchblasen“ der Instrumente ist im häuslichen Umfeld vorzunehmen und nicht in
           der Schule.

      -    Schalltrichter sind mit Textilabdeckungen zu bespannen.

Beim darstellenden Spiel gelten bei Gesang oder Nutzung von Blasinstrumenten die
Regelungen des Musikunterrichts entsprechend.

Bei der Nutzung von Räumlichkeiten außerhalb des Schulgebäudes (z. B. Turn- und
Schwimmhallen, Konzerträume, Musikstudios) gelten die dort beauflagten Hygieneregeln.

6. PERSONEN MIT EINEM HÖHEREN RISIKO FÜR EINEN
SCHWEREN COVID-19-KRANKHEITSVERLAUF

Bei       bestimmten     Personengruppen    ist     das   Risiko   für   einen    schweren   COVID-19-
Krankheitsverlauf            höher         (siehe          Hinweise         des        RKI          unter:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogruppen.html).

Nach den Empfehlungen des RKIs kommt es immer auf das individuelle Risiko an, welches
von verschiedenen Faktoren abhängt, vor allem von Vorerkrankungen.

Der Schutz aller Beschäftigten sowie der Schülerinnen und Schüler genießt höchste Priorität.
Vor diesem Hintergrund werden auf Basis der bisher zur Verfügung stehenden Daten und
nach Konsultation des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit dem Landesamt
für Gesundheit und Soziales sowie führenden Wissenschaftlern der Universitätsmedizin

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Rostock folgende Maßgaben erlassen:

 a)     Die    Zugehörigkeit      zu        einer     sogenannten       Risikogruppe      und    etwaige
        Schutzmaßnahmen des Arbeitsgebers oder des Dienstherrn sind jeweils im
        individuellen   Einzelfall    auf    Antrag     durch     den   betriebsärztlichen    Dienst   zu
        bestimmen. Im Rahmen der Empfehlung des betriebsärztlichen Dienstes besteht
        Dienstpflicht. Der entsprechende Einsatz wird wie üblich durch die Schulleitung
        geregelt.

 b)     Schwangere sind besonders zu schützen. Der Einsatz Schwangerer erfolgt nach
        Maßgabe der Gefährdungsbeurteilung und den Empfehlungen des betriebsärztlichen
        Dienstes. Vom Präsenzdienst ist aus Sicht der Arbeitsschutzbehörde abzusehen.
        Auch eine freiwillige Übernahme ist hier nicht möglich, da die Freiwilligkeit dem
        Präventionsgedanken       des       Mutterschutzgesetzes         widerspricht    (weiterführende
        Informationen sind dem LAGuS-MB zu entnehmen).

 c)     Schülerinnen und Schüler der allgemein bildenden Schulen, die zu einer der
        Personengruppen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf einer COVID- 19-
        Erkrankung (gemäß RKI) gehören, können auf Antrag bei der unteren Schulbehörde
        im    Distanzunterricht      beschult       werden   (§   48    Absatz   2   SchulG   M-V).    Die
        Zugehörigkeit zu einer so genannten Risikogruppe ist glaubhaft zu machen. Im
        Zweifel kann die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangt werde. Gleiches gilt,
        wenn im Haushalt Personen (Erziehungsberechtigte, Geschwisterkinder etc.) mit
        einem höheren Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf leben.

Schülerinnen und Schüler mit relevanten Vorerkrankungen sollen dies – wenn notwendig –
der Schulleitung mitteilen, damit im Schulalltag darauf Rücksicht genommen werden kann
und die LehrerInnen diese wichtige Information kennen.

7.WEGEFÜHRUNG

7.1 WEGEFÜHRUNG IM GEBÄUDE

Es ist darauf zu achten, dass nicht alle Schülerinnen und Schüler gleichzeitig über die Gänge
zu den Klassenzimmern und in die Schulhöfe gelangen. Ein jeweils den spezifischen
räumlichen Gegebenheiten angepasstes Konzept zur Wegeführung existiert. Für die CJD
Christophorusschule gilt, dass mehrere Treppenstufen Abstand gehalten werden müssen
und Treppen nur auf der jeweils rechten Seite laufend benutzt werden dürfen. Auf den
Gängen und den definierten Wegebereichen des Außengeländes ist das Tragen einer Mund-
Nasen-Bedeckung obligatorisch.

In der Mittagspause ist die Wegeführung zur Mensa so angepasst, dass für einige Bereiche
ein Durchgangsverbot in eine bestimmte Richtung gilt.

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7.2 WEGEFÜHRUNG AUßERHALB

Bei der Schülerbeförderung gelten die durch die VVR verantworteten Regelungen. Nach
Schulschluss trägt bei Bedarf eine Aufsicht dafür Sorge, dass Abstands- und Hygieneregeln
auch an der an das Schulgelände angrenzenden Bushaltestelle eingehalten werden. Auf den
Parkplätzen haben Mitarbeiter, volljährige Schülerinnen und Schüler sowie Eltern, die ihre
Kinder      zur   Schule      bringen   und   abholen,   die     vorgeschriebenen         Abstände     und
Hygienemaßnahmen ebenfalls einzuhalten.

8. SEKRETARIATE

Die Mitarbeiterinnen der Sekretariate sind aufgrund der bisherigen und für alle gewohnten
hohen persönlichen Frequenz in den Sekretariaten einer sehr hohen Gefährdung ausgesetzt.
Diese gilt es stringent zu vermeiden. Daher sind die Sekretariate nur noch in dringendsten
Fällen     persönlich   aufzusuchen.     Diese   Regelung      ist   von   allen   (Mitarbeiter,   Lehrer,
Schülerinnen und Schüler, Eltern, Externe) umzusetzen. Sofern es notwendig ist, darf das
Büro nur einzeln betreten werden und die maximale räumliche Distanz muss dabei gewahrt
werden. Die Schutzvorrichtungen und Absperrungen sind unbedingt zu beachten. Vor den
Sekretariaten ist der Mindestabstand ebenfalls einzuhalten, sofern es zu einer Wartesituation
kommt.

Für die Kommunikation sind telefonische und digitale Medien die Regel:

Telefon: 038303 12720

E-Mail-Adressen:

          Allgemeine Adresse des Sekretariats: christophorusschule.sellin@cjd-nord.de

          Sabine Rachow: sabine.rachow@cjd-nord.de

          Dana Martens: dana.martens@cjd-nord.de

Im Unterricht erkrankte Kinder dürfen nicht mehr ins Sekretariat gebracht werden, da die
räumlichen Bedingungen dies nicht zulassen. Erkrankte SchülerInnen informieren mit ihren
LehrerInnen zusammen umgehend die Sorgeberechtigten und das Sekretariat. Erkrankte
SchülerInnen werden        bis zur Abholung von einer Aufsichtsperson in einem freien Raum
betreut.

9. MITTAGESSEN / SCHÜLERVERPFLEGUNG

Die Schülerverpflegung findet unter Einhaltung der allgemeinen Hygienevorschriften wieder
statt. Zur Ausgabe werden abgedeckte Tabletts benutzt. Die Mittagspausenzeit ist erweitert
und      die   Staffelungen    der   Essenszeiten   werden      möglichst    feinteilig   gestaltet,   um
Begegnungen zwischen den Lerngruppen zu minimieren. Die Aula wird dabei grundsätzlich

Stand: 05. August 2020                                                                Seite 11 von 12
CORONA-Hygieneplan der CJD Christophorusschule Rügen

durch eine Tür betreten und durch die andere verlassen. Die Wegeführung ist währende der
Mittagspause entsprechend angepasst.

Beim Aufsuchen der Mensa ist das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung solange Pflicht, bis
der Platz zur Esseneinnahme eingenommen wurde.

10. ALLGEMEINES

Der Hygieneplan der Schule ist den örtlich zuständigen Gesundheitsämtern zur Kenntnis zu
geben (§ 36 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz). Abweichungen von den vorstehenden
Regelungen, die sich aufgrund der örtlichen Situation an der konkreten Schule ergeben, sind
vor Inkraftsetzung durch die Schulleitung mit dem Gesundheitsamt abzustimmen.

Wie bisher auch gelten die Meldepflichten gemäß Hinweisschreiben Nummer 3 über die
Erreichbarkeiten der Gesundheitsämter und Leitstellen in Mecklenburg-Vorpommern. Für den
Fall, dass ein Infektionsfall bekannt oder anzunehmen ist, ist unverzüglich das für Ihren
Bereich zuständige Gesundheitsamt oder außerhalb der Dienstzeiten die entsprechende
Leitstelle zu benachrichtigen. Die Leitstellen sind rund um die Uhr erreichbar und leiten die
Meldungen an das zuständige Gesundheitsamt weiter.

Sellin, 05.08.2020

Stand: 05. August 2020                                                     Seite 12 von 12
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