CORONA-HYGIENEPLAN DER CJD CHRISTOPHORUSSCHULE RÜGEN MIT WIRKUNG AB 05.08.2020 - CJD Christophorusschule Rügen
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CORONA-Hygieneplan der CJD Christophorusschule Rügen CORONA- HYGIENEPLAN DER CJD CHRISTOPHORUSSCHULE RÜGEN MIT WIRKUNG AB 05.08.2020 Geltungsbereich: Gesamtes Schulgelände der CJD Christophorusschule Verantwortlich: Hr. Hanna, Schulleiter Hygieneteam: Herr Dr. Bartholomäus, Sicherheitsbeauftragter Frau Martens, Sekretariat Frau Rachow, Sekretariat Frau Dr. Steiner, Koordinatorin OS Stand: 05. August 2020 Seite 1 von 12
CORONA-Hygieneplan der CJD Christophorusschule Rügen INHALT VORBEMERKUNG .............................................................................................................................. 2 1. PERSÖNLICHE HYGIENE .......................................................................................................... 3 1.1 HINWEISE ................................................................................................................................ 3 1.2 MUND-NASEN-BEDECKUNG .......................................................................................... 5 2. RAUMHYGIENE UND REINIGUNG ....................................................................................... 7 2.1 LÜFTEN .................................................................................................................................... 7 2.2 REINIGUNG ............................................................................................................................ 7 3. HYGIENE IM SANITÄRBEREICH ............................................................................................ 8 4. INFEKTIONSSCHUTZ IN DEN PAUSEN ............................................................................. 8 5. INFEKTIONSSCHUTZ BEIM SPORTUNTERRICHT, DARSTELLENDEN SPIEL UND MUSIKUNTERRICHT ............................................................................................................. 9 6. PERSONEN MIT EINEM HÖHEREN RISIKO FÜR EINEN SCHWEREN COVID- 19-KRANKHEITSVERLAUF ........................................................................................................... 9 7.WEGEFÜHRUNG .......................................................................................................................... 10 7.1 WEGEFÜHRUNG IM GEBÄUDE ...................................................................................... 10 7.2 WEGEFÜHRUNG AUßERHALB ....................................................................................... 11 8. SEKRETARIATE .......................................................................................................................... 11 9. MITTAGESSEN / SCHÜLERVERPFLEGUNG .................................................................... 11 10. ALLGEMEINES ......................................................................................................................... 12 VORBEMERKUNG Wir verfügen über einen Hygieneplan entsprechend § 36 i. V. m. § 33 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) mit dem Geltungsbereich für das gesamte Schulgelände. Auf der Grundlage der aktuellen infektionsepidemiologischen Situation und des Entwicklungstrends der Infektionszahlen, insbesondere auch im Kindes- und Jugendalter, in Mecklenburg-Vorpommern ist momentan aus medizinisch-infektiologischer Sicht ein schulischer Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen als vertretbar anzusehen. Hierbei bleibt oberstes Ziel, eine unkontrollierte Infektionsausbreitung zu verhindern. Alle Beschäftigten der CJD Christophorusschule, alle Schülerinnen und Schüler sowie alle weiteren regelmäßig an der CJD Christophorusschule arbeitenden Personen sind darüber Stand: 05. August 2020 Seite 2 von 12
CORONA-Hygieneplan der CJD Christophorusschule Rügen hinaus dazu angehalten, die Hygienehinweise der Gesundheitsbehörden bzw. des Robert- Koch-Institutes (RKI) sorgfältig zu beachten. Auf Basis des neuen Hygieneplans des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist der vorliegende Corona-Hygieneplan ab dem 03.08.2020 verbindlich und folgende Schwerpunkte bezüglich Organisation und Verhalten neu zu beachten: Oberstes Ziel ist, die Anzahl der Kontakte der Schülerinnen und Schüler (SuS) verschiedener Lerngruppen auf ein Minimum zu reduzieren. Daher gibt es Veränderungen in der Organisation und im Ablauf des Schulalltages: Es werden stabile Lerngruppen (Jahrgangstufen 5 und 6, 7 und 8, 9 und 10, 11 und 12) gebildet, um einer Ausbreitung vorzubeugen. Diese stabilen Lerngruppen sind in sich als Einheit definiert und organisiert. Um die Kontakthäufigkeit zu anderen Lerngruppen zu minimieren, werden Raumwechsel möglichst vermieden. Wenn Räume gewechselt werden, begegnen sich die Lerngruppen untereinander möglichst nicht. Die Pausenregelung ist ebenfalls zum Schutz der SuS modifiziert. Die Pausen verbringen die SuS in ihrem Gruppenverband. Die große Pause und die Mittagspause werden zeitlich insgesamt ausgeweitet und gestaffelt. Generell ist das vollumfängliche und regelmäßige Stoßlüften der Räume essentiell, um die Ansteckungsgefahr zu reduzieren. (siehe 2 Raumhygiene, 2.1 Lüften) Die Laufwege-Vorschriften in den Gebäuden sind unbedingt zu befolgen, damit es auf den Fluren zu möglichst wenig Kontakten kommt. (siehe 7.1 Wegeführung) Auf dem gesamten Schulgelände und auf dem Schulweg ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, sofern sich Personen nicht im Unterricht oder ausschließlich innerhalb derselben Lerngruppe bewegen. Festlegung zum Start und zum Ende des Schulalltages: Zum Schultagesbeginn versammeln sich die SuS im Gruppenverband pünktlich im ihnen zugewiesenen Wartebereich auf dem Schulhof bei der Laufbahn. Die verantwortlichen Lehrkräfte führen beginnend mit den fünften Klassen (und dann aufsteigend) die Lerngruppen in die Räume. Nach Unterrichtsende verlassen die SuS unverzüglich das Schulgelände, damit es zwischen den Lerngruppen im Nachmittagsbereich nicht zu unerwünschten Kontakten kommt. 1. PERSÖNLICHE HYGIENE 1.1 HINWEISE Das Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion. Dies erfolgt vor allem direkt über die Schleimhäute der Atemwege. Darüber hinaus ist auch indirekt über Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut wie die Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, eine Übertragung möglich. Stand: 05. August 2020 Seite 3 von 12
CORONA-Hygieneplan der CJD Christophorusschule Rügen Wichtige Maßnahmen: Bei Atemwegs- und Krankheitssymptomen unbedingt zu Hause bleiben. Die Sekretariate sind über die Fehlzeit schriftlich per E-Mail, bevorzugt telefonisch, zu informieren. Kontaktdaten unter Punkt 8. Bei Auftreten einer mit COVID-19 zu vereinbarenden Symptomatik dürfen betroffene Personen die Schule nicht betreten. Eine unverzügliche Information darüber hat an die Schulleitung zu erfolgen. Infektionsketten müssen jederzeit nachvollziehbar sein. Zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten ist eine tägliche Dokumentation zur Zusammensetzung der Gruppen und betreuenden Lehrkräfte zu führen, soweit dies nicht bereits durch Klassenbücher o. Ä. erfolgt. Je besser die Kontaktpersonen nachverfolgbar sind, desto schneller kann im Infektionsfall durch das zuständige Gesundheitsamt eine Kategorisierung und Eingrenzung der relevanten Kontaktpersonen vorgenommen und damit eine Quarantänisierung größerer Personengruppen vermieden werden. Direkte körperliche Kontakte sind auf das unbedingt notwendige Maß zu reduzieren: Keine Berührungen, keine Umarmungen, kein Händeschütteln! Begegnungen zwischen den einzelnen Gruppen sind möglichst zu vermeiden. Abstand halten: SchülerInnen und Lehrkräfte halten Abstand zueinander. Der Sicherheitsabstand zu Lehrkräften bleibt, wo immer möglich, weiterhin bei 1,5m. Der Sicherheitsabstand unter SchülerInnen derselben Lerngruppe ist nicht mehr einzufordern. LehrerInnen halten, wo immer möglich, einen Sicherheitsabstand zueinander. Eine Aussprache / Arbeitssituation Auge-in-Auge zwischen LehrerIn und SchülerIn, mit geringem Abstand ist möglichst zu vermeiden. Bei Unterschreiten des Sicherheitsabstands besteht Maskenpflicht. Um Kontakte untereinander zu vermeiden, werden die Lerngruppen möglichst ganztags in einem zugewiesenen Raum unterrichtet. Der Unterricht findet im Klassen- oder Jahrgangsstufenverband statt. Händehygiene: regelmäßig und sorgfältig mindestens 20 Sekunden lang die Hände mit Seife waschen. In allen Unterrichtsräumen sowie den Toilettenräumen sind an den Waschbecken feste Seifenspender und Papierhandtuchspender angebracht. Anleitungen zum korrekten Händewaschen dazu hängen bei allen Waschbecken als Unterstützung/Erinnerung aus. (siehe www.infektionsschutz.de/haendewaschen.html) Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere die Schleimhäute berühren. Das heißt nicht an den Mund, an die Augen und an die Nase fassen. Vor dem Essen die Hände gründlich waschen. Stand: 05. August 2020 Seite 4 von 12
CORONA-Hygieneplan der CJD Christophorusschule Rügen Öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türklinken, Fahrstuhlknöpfe, Handlauf an Treppen möglichst wenig berühren/ nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen. Die Husten- und Niesetikette einhalten: Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen. Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand halten, am besten wegdrehen. Eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) als textile Barriere (sogenannte community mask oder Behelfsmaske) tragen: Damit können Tröpfchen abgefangen werden, die man z.B. beim Husten, Niesen und Sprechen ausstößt. Durch Tragen der MNB verringert sich das Risiko, andere Personen anzustecken (Fremdschutz). Bei der Schülerbeförderung, auf dem Schulweg und auf dem Schulgelände ist das Tragen der MNB grundsätzlich Pflicht. Siehe dazu 1.2. Räumlichkeiten und Flure sind regelmäßig zu lüften. Beim Lüften der Klassenzimmer und Flure ist die Aufsicht der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten, damit kein Kind aus dem Fenster fällt. (siehe auch 2. Raumhygiene) Zu beachten ist dabei unbedingt, dass trotz Mund-Nasen-Bedeckung die gängigen Hygienevorschriften, insbesondere die aktuellen Empfehlungen des RKI und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, weiterhin einzuhalten sind. Nach Konsultation des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales sowie führenden Wissenschaftlern der Universitätsmedizin Rostock ist die Händedesinfektion nicht notwendig. Eben genannte Experten führen aus, dass die Gefahren (durch unsachgemäße Handhabe durch die Schülerinnen und Schüler) die Vorteile überwiegen. Am wichtigsten ist, die Hände regelmäßig und gründlich mit Seife zu waschen. 1.2 MUND-NASEN-BEDECKUNG Wer sich in Schulgebäuden oder in und auf allen schulischen Anlagen (Schulgelände) aufhält, muss eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, es sei denn, es ist nachfolgend anders geregelt. Das gilt für alle am Schulleben beteiligten Personen. Das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung ist bei der Schülerbeförderung Pflicht und sollte daher auf dem gesamten Schulweg eingehalten werden. Ausnahmen vom pflichtgemäßen Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ergeben sich nur in den folgenden Situationen: - Wenn sich die Personen innerhalb ihrer Lerngruppe im Unterrichtsgeschehen befinden. - Wenn bei SchülerInnen eine medizinische oder physische Beeinträchtigung vorliegt, die das Tragen verhindert. Diese muss glaubhaft nachgewiesen werden. - Bei der Aufnahme von Nahrung oder Flüssigkeit. Stand: 05. August 2020 Seite 5 von 12
CORONA-Hygieneplan der CJD Christophorusschule Rügen - Wenn sich SchülerInnen nur innerhalb der für sie definierten Lerngruppe aufhalten. - Wenn sich Personen allein in einem Raum befinden. Hinweise zum Umgang mit der Mund-Nasen-Bedeckung (Community mask) Das Robert Koch-Institut (RKI) empfiehlt ein generelles Tragen einer Mund-Nasen- Bedeckung (MNB) in bestimmten Situationen im öffentlichen Raum als weitere Möglichkeit die Ausbreitungsgeschwindigkeit von SARS-CoV-2 in der Bevölkerung zu reduzieren. Insbesondere in Situationen, in denen die räumliche Distanzierung (Abstand< 1,5 m) nicht eingehalten werden kann, können Mund-Nasen-Bedeckungen hilfreich sein. Allerdings können sich Träger von Mund-Nasen-Bedeckungen nicht darauf verlassen, dass diese sie oder andere vor einer Übertragung von SARS-CoV-2 schützen, da für die MNB keine entsprechende Schutzwirkung nachgewiesen wurde. Beim Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung sind die Hinweise des Bundesamtes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu beachten: Auch mit MNB sollte der von der WHO empfohlene Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m zu anderen Menschen eingehalten werden. Die Hände sollten vor Anlegen der Maske gründlich mit Seife gewaschen werden. Beim Anziehen einer Maske ist darauf zu achten, dass die Innenseite nicht kontaminiert wird. Die Maske muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren. Bei der ersten Verwendung sollte getestet werden, ob die Maske genügend Luft durchlässt, um das normale Atmen möglichst wenig zu behindern. Eine durchfeuchtete Maske sollte umgehend abgenommen und ggf. ausgetauscht werden. Die Außenseite, aber auch die Innenseite der gebrauchten Maske ist potentiell erregerhaltig. Um eine Kontaminierung der Hände zu verhindern, sollten diese möglichst nicht berührt werden. Nach Absetzen der Maske sollten die Hände unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln gründlich gewaschen werden (mindestens 20-30 Sekunden mit Seife). Die Maske sollte längstens für einen Tag getragen werden. Bei deutlicher Durchfeuchtung ist sie häufiger zu wechseln. MNB sollten nach eintägiger Nutzung idealerweise bei 95 Grad, mindestens aber bei 60 Grad gewaschen und anschließend vollständig getrocknet werden. Herstellerhinweise sind ggf. zu beachten. Stand: 05. August 2020 Seite 6 von 12
CORONA-Hygieneplan der CJD Christophorusschule Rügen 2. RAUMHYGIENE UND REINIGUNG 2.1 LÜFTEN Besonders wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften, da dadurch die Innenraumluft ausgetauscht wird. Mehrmals täglich, mindestens nach jeder Unterrichtsstunde, soll eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch möglichst vollständig geöffnete Fenster und ggf. Türen über mehrere Minuten vorgenommen werden. Dazu sind an einigen Fenstern die Sicherungen temporär entfernt. Absturzsicherung muss dennoch gewährleistet sein. Während der Raumlüftung ist die Anwesenheit der Aufsichtsperson zwingend erforderlich, um die Aufsicht der SuS zur Unfallvermeidung zu gewährleisten. Einige der Fenster liegen in Wegebereichen. 2.2 REINIGUNG Die DIN 77400 (Reinigungsdienstleitungen Schulgebäude – Anforderungen an die Reinigung) ist zu beachten. Sie definiert Grundsätze für eine vertragsgemäße, umweltbewusste und hygienische Schulreinigung unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen hinsichtlich Technik und Methoden der Gebäudereinigung und rechtlicher Anforderungen durch das Infektionsschutzgesetz. Ergänzend dazu gilt: Generell nimmt die Infektiosität von Coronaviren auf unbelebten Oberflächen in Abhängigkeit von Material und Umweltbedingungen wie Temperatur, Feuchtigkeit und UV- Einwirkung rasch ab. Nachweise über eine Übertragung durch Oberflächen im öffentlichen Bereich liegen bisher nicht vor. In der Schule steht die Reinigung von Oberflächen im Vordergrund. Dies gilt auch für Oberflächen, welchen antimikrobielle Eigenschaften zugeschrieben werden, da auch hier Sekrete und Verschmutzungen mechanisch entfernt werden sollen. Im Gegensatz zur Reinigung wird eine routinemäßige Flächendesinfektion in Schulen auch in der jetzigen COVID-Pandemie durch das RKI nicht empfohlen. Hier ist die angemessene Reinigung völlig ausreichend. An einigen Stellen werden wir Flächen trotzdem vorsorglich desinfizieren lassen. Wird eine Desinfektion im Einzelfall als notwendig erachtet, so sollte diese generell als Wischdesinfektion mit einer kalten Lösung durchgeführt werden. Eine Sprühdesinfektion, d.h. die Benetzung der Oberfläche ohne mechanische Einwirkung ist weniger effektiv und auch aus Arbeitsschutzgründen bedenklich, da Desinfektionsmittel eingeatmet werden können (ebenso bei warmer, evtl. dampfender Desinfektionslösung). Auch Raumbegasungen zur Desinfektion sind hier grundsätzlich nicht angezeigt. Die Einwirkzeit, bzw. Benetzungszeit ist zu beachten. Je nach Desinfektionsmittel (wenn getrocknete Reste reizend wirken) ist eine Stand: 05. August 2020 Seite 7 von 12
CORONA-Hygieneplan der CJD Christophorusschule Rügen anschließende Grundreinigung erforderlich. Folgende Areale sollten besonders gründlich und in stark frequentierten Bereichen nach Möglichkeit täglich gereinigt werden (ggf. werden wir einige Bereiche davon nicht nur reinigen sondern auch vorsorglich desinfizieren lassen): Türklinken und Griffe (z. B. an Schubladen- und Fenstergriffe) sowie der Umgriff der Türen Treppen- & Handläufe Lichtschalter Tische und Telefone sowie alle weiteren Griffbereiche, wie z. B. Computermäuse und Tastaturen. 3. HYGIENE IM SANITÄRBEREICH In allen Toilettenräumen müssen ausreichend Flüssigseifenspender und Einmalhandtücher bereitgestellt und regelmäßig aufgefüllt werden. Die entsprechenden Auffangbehälter für Einmalhandtücher und Toilettenpapier sind vorzuhalten Am Eingang der Toiletten muss durch gut sichtbaren Aushang darauf hingewiesen werden, dass sich in den Toilettenräumen stets nur einzelne Schülerinnen und Schüler (in Abhängigkeit von der Größe des Sanitärbereichs) aufhalten dürfen. Bei Besetzung muss in angemessenem Abstand vor der Tür gewartet werden. Sind die SchülerInnen der gleichen Lerngruppe zugeordnet, ist eine Begrenzung der Personen nicht erforderlich. Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken und Fußböden sind täglich zu reinigen. Bei Verschmutzungen mit Fäkalien, Blut oder Erbrochenem ist nach Entfernung der Kontamination mit einem mit begrenzt viruzidem Desinfektionsmittel getränkten Einmaltuch eine prophylaktische Scheuer-Wisch-Desinfektion unter Beachtung der Arbeitsschutzgrundsätze erforderlich. 4. INFEKTIONSSCHUTZ IN DEN PAUSEN Versetzte Pausenzeiten vermeiden, dass zu viele Schülerinnen und Schüler zeitgleich die Sanitärräume aufsuchen. Die in der Schule gebildeten Gruppen sollen sich auch in den Pausen möglichst nicht begegnen. Hierzu sind versetzte Pausenpläne ausgearbeitet und kommuniziert. Aufsichtspflichten sind im Hinblick auf veränderte Pausensituationen angepasst (insbesondere im Hinblick auf geöffnete Fenster, körperliche Auseinandersetzungen zwischen Schülerinnen und Schülern sowie „tote“ Ecken im Schulgelände). Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist während der Pausen verpflichtend. Eine Ausnahme davon ist nur möglich, wenn die Lerngruppen nicht gemischt werden. Insbesondere auf allen Wegen gilt daher die Pflicht zum Tragen einer MNB. Stand: 05. August 2020 Seite 8 von 12
CORONA-Hygieneplan der CJD Christophorusschule Rügen 5. INFEKTIONSSCHUTZ BEIM SPORTUNTERRICHT, DARSTELLENDEN SPIEL UND MUSIKUNTERRICHT Sportunterricht kann abhängig von den räumlichen und personellen Gegebenheiten vor Ort stattfinden. Allerdings dürfen nur die festen Gruppen mit den entsprechend zugehörigen Lehrkräften gleichzeitig am Sportunterricht teilnehmen. Dabei ist der Sportunterricht im Freien zu favorisieren. Auch der Schwimmunterricht kann unter Beachtung der Einhaltung der festgelegten Maßnahmen stattfinden. Im Musikunterricht dürfen Gesang und die Nutzung von Blasinstrumenten nur dann stattfinden, wenn die räumlichen Gegebenheiten einen Mindestabstand von radial 2 Metern zulassen. Das Spielen von Blasinstrumenten ist nur unter den ergänzenden Auflagen möglich: - Instrumente sind persönliche Gegenstände und werden nicht geteilt. Bei Leihinstrumenten sind diese vor und nach Nutzung mit Einwegtüchern zu reinigen. - Kondenswasser ist individuell und verbreitungssicher aufzufangen (eigenes Behältnis, das mit Einwegtüchern ausgelegt wurde). - „Durchblasen“ der Instrumente ist im häuslichen Umfeld vorzunehmen und nicht in der Schule. - Schalltrichter sind mit Textilabdeckungen zu bespannen. Beim darstellenden Spiel gelten bei Gesang oder Nutzung von Blasinstrumenten die Regelungen des Musikunterrichts entsprechend. Bei der Nutzung von Räumlichkeiten außerhalb des Schulgebäudes (z. B. Turn- und Schwimmhallen, Konzerträume, Musikstudios) gelten die dort beauflagten Hygieneregeln. 6. PERSONEN MIT EINEM HÖHEREN RISIKO FÜR EINEN SCHWEREN COVID-19-KRANKHEITSVERLAUF Bei bestimmten Personengruppen ist das Risiko für einen schweren COVID-19- Krankheitsverlauf höher (siehe Hinweise des RKI unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogruppen.html). Nach den Empfehlungen des RKIs kommt es immer auf das individuelle Risiko an, welches von verschiedenen Faktoren abhängt, vor allem von Vorerkrankungen. Der Schutz aller Beschäftigten sowie der Schülerinnen und Schüler genießt höchste Priorität. Vor diesem Hintergrund werden auf Basis der bisher zur Verfügung stehenden Daten und nach Konsultation des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales sowie führenden Wissenschaftlern der Universitätsmedizin Stand: 05. August 2020 Seite 9 von 12
CORONA-Hygieneplan der CJD Christophorusschule Rügen Rostock folgende Maßgaben erlassen: a) Die Zugehörigkeit zu einer sogenannten Risikogruppe und etwaige Schutzmaßnahmen des Arbeitsgebers oder des Dienstherrn sind jeweils im individuellen Einzelfall auf Antrag durch den betriebsärztlichen Dienst zu bestimmen. Im Rahmen der Empfehlung des betriebsärztlichen Dienstes besteht Dienstpflicht. Der entsprechende Einsatz wird wie üblich durch die Schulleitung geregelt. b) Schwangere sind besonders zu schützen. Der Einsatz Schwangerer erfolgt nach Maßgabe der Gefährdungsbeurteilung und den Empfehlungen des betriebsärztlichen Dienstes. Vom Präsenzdienst ist aus Sicht der Arbeitsschutzbehörde abzusehen. Auch eine freiwillige Übernahme ist hier nicht möglich, da die Freiwilligkeit dem Präventionsgedanken des Mutterschutzgesetzes widerspricht (weiterführende Informationen sind dem LAGuS-MB zu entnehmen). c) Schülerinnen und Schüler der allgemein bildenden Schulen, die zu einer der Personengruppen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf einer COVID- 19- Erkrankung (gemäß RKI) gehören, können auf Antrag bei der unteren Schulbehörde im Distanzunterricht beschult werden (§ 48 Absatz 2 SchulG M-V). Die Zugehörigkeit zu einer so genannten Risikogruppe ist glaubhaft zu machen. Im Zweifel kann die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangt werde. Gleiches gilt, wenn im Haushalt Personen (Erziehungsberechtigte, Geschwisterkinder etc.) mit einem höheren Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf leben. Schülerinnen und Schüler mit relevanten Vorerkrankungen sollen dies – wenn notwendig – der Schulleitung mitteilen, damit im Schulalltag darauf Rücksicht genommen werden kann und die LehrerInnen diese wichtige Information kennen. 7.WEGEFÜHRUNG 7.1 WEGEFÜHRUNG IM GEBÄUDE Es ist darauf zu achten, dass nicht alle Schülerinnen und Schüler gleichzeitig über die Gänge zu den Klassenzimmern und in die Schulhöfe gelangen. Ein jeweils den spezifischen räumlichen Gegebenheiten angepasstes Konzept zur Wegeführung existiert. Für die CJD Christophorusschule gilt, dass mehrere Treppenstufen Abstand gehalten werden müssen und Treppen nur auf der jeweils rechten Seite laufend benutzt werden dürfen. Auf den Gängen und den definierten Wegebereichen des Außengeländes ist das Tragen einer Mund- Nasen-Bedeckung obligatorisch. In der Mittagspause ist die Wegeführung zur Mensa so angepasst, dass für einige Bereiche ein Durchgangsverbot in eine bestimmte Richtung gilt. Stand: 05. August 2020 Seite 10 von 12
CORONA-Hygieneplan der CJD Christophorusschule Rügen 7.2 WEGEFÜHRUNG AUßERHALB Bei der Schülerbeförderung gelten die durch die VVR verantworteten Regelungen. Nach Schulschluss trägt bei Bedarf eine Aufsicht dafür Sorge, dass Abstands- und Hygieneregeln auch an der an das Schulgelände angrenzenden Bushaltestelle eingehalten werden. Auf den Parkplätzen haben Mitarbeiter, volljährige Schülerinnen und Schüler sowie Eltern, die ihre Kinder zur Schule bringen und abholen, die vorgeschriebenen Abstände und Hygienemaßnahmen ebenfalls einzuhalten. 8. SEKRETARIATE Die Mitarbeiterinnen der Sekretariate sind aufgrund der bisherigen und für alle gewohnten hohen persönlichen Frequenz in den Sekretariaten einer sehr hohen Gefährdung ausgesetzt. Diese gilt es stringent zu vermeiden. Daher sind die Sekretariate nur noch in dringendsten Fällen persönlich aufzusuchen. Diese Regelung ist von allen (Mitarbeiter, Lehrer, Schülerinnen und Schüler, Eltern, Externe) umzusetzen. Sofern es notwendig ist, darf das Büro nur einzeln betreten werden und die maximale räumliche Distanz muss dabei gewahrt werden. Die Schutzvorrichtungen und Absperrungen sind unbedingt zu beachten. Vor den Sekretariaten ist der Mindestabstand ebenfalls einzuhalten, sofern es zu einer Wartesituation kommt. Für die Kommunikation sind telefonische und digitale Medien die Regel: Telefon: 038303 12720 E-Mail-Adressen: Allgemeine Adresse des Sekretariats: christophorusschule.sellin@cjd-nord.de Sabine Rachow: sabine.rachow@cjd-nord.de Dana Martens: dana.martens@cjd-nord.de Im Unterricht erkrankte Kinder dürfen nicht mehr ins Sekretariat gebracht werden, da die räumlichen Bedingungen dies nicht zulassen. Erkrankte SchülerInnen informieren mit ihren LehrerInnen zusammen umgehend die Sorgeberechtigten und das Sekretariat. Erkrankte SchülerInnen werden bis zur Abholung von einer Aufsichtsperson in einem freien Raum betreut. 9. MITTAGESSEN / SCHÜLERVERPFLEGUNG Die Schülerverpflegung findet unter Einhaltung der allgemeinen Hygienevorschriften wieder statt. Zur Ausgabe werden abgedeckte Tabletts benutzt. Die Mittagspausenzeit ist erweitert und die Staffelungen der Essenszeiten werden möglichst feinteilig gestaltet, um Begegnungen zwischen den Lerngruppen zu minimieren. Die Aula wird dabei grundsätzlich Stand: 05. August 2020 Seite 11 von 12
CORONA-Hygieneplan der CJD Christophorusschule Rügen durch eine Tür betreten und durch die andere verlassen. Die Wegeführung ist währende der Mittagspause entsprechend angepasst. Beim Aufsuchen der Mensa ist das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung solange Pflicht, bis der Platz zur Esseneinnahme eingenommen wurde. 10. ALLGEMEINES Der Hygieneplan der Schule ist den örtlich zuständigen Gesundheitsämtern zur Kenntnis zu geben (§ 36 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz). Abweichungen von den vorstehenden Regelungen, die sich aufgrund der örtlichen Situation an der konkreten Schule ergeben, sind vor Inkraftsetzung durch die Schulleitung mit dem Gesundheitsamt abzustimmen. Wie bisher auch gelten die Meldepflichten gemäß Hinweisschreiben Nummer 3 über die Erreichbarkeiten der Gesundheitsämter und Leitstellen in Mecklenburg-Vorpommern. Für den Fall, dass ein Infektionsfall bekannt oder anzunehmen ist, ist unverzüglich das für Ihren Bereich zuständige Gesundheitsamt oder außerhalb der Dienstzeiten die entsprechende Leitstelle zu benachrichtigen. Die Leitstellen sind rund um die Uhr erreichbar und leiten die Meldungen an das zuständige Gesundheitsamt weiter. Sellin, 05.08.2020 Stand: 05. August 2020 Seite 12 von 12
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