Corona-Impfung - Zu kurz Gekommenesrundum die - Ink.ag
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
urz Gekommenes rund um Zu k die Corona-Impfung Stärkung des Immunsystems & Rechtliches Bis Juni 2021 wurden in Deutschland fast 38 Mio. der Impfung eher selten zur Sprache kommen. Hierzu zählen z.B. Menschen (45%) teil- und rund 17 Mio. (20%) Details der bisher nur bedingten und befristeten sowie beschleu- vollständig geimpft. nigten Zulassung der neuartigen genetischen COVID 19-Impf- Um sich über die verschiedenen Impfstoffe zu informieren, stehen v.a. stoffe, für welche ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis erst zu die offiziellen Quellen von Bundes- und Landesregierungen (vgl. auch einem zukünftigen Zeitpunkt endgültig festgestellt werden kann. die Aufklärungsdokumente des Robert-Koch-Instituts) zur Umso wichtiger erscheint es, bestehende Möglichkeiten zur § Verfügung. Jedoch ist es empfehlenswert, bei weiteren Meldung von (Verdachtsfällen auf) Impfnebenwirkungen zu zuverlässigen Quellen Erkundigungen einzuholen, nutzen oder aber sich ggf. an bestehende Melde- um sich ein besseres Bild machen zu können. pflichten zu halten. Angesichts der aktuell in Gang Seriös und zuverlässig sind u.a. die Interviews mit befindlichen Massenimpfungen stellt sich außer- Prof. Stefan Hockertz (1), die Publikationen des dem die Frage nach den für eine ordnungsgemäße Biologen Dr. Clemens Arvay (2) und Stellung- Impfaufklärung geltenden Regeln – und nach den nahmen vieler Experten auf der Internetseite strafrechtlichen Folgen bei Verstößen gegen diese wissenschaftstehtauf.de (3) Darüber hinaus ist auf der Regeln. Besonders interessant und praxisrelevant ist schließ- Webseite von „corona-ausschuss.de“ (4) eine Vielzahl an lich auch die Frage der zivil- oder öffentlich-rechtlichen Informationen zu finden. Haftung und des Schadensersatzes bei Impfschäden. Neben diesen allgemeinen Informationen direkt zur Corona- Alle diese vielleicht bisher etwas zu kurz gekommenen Themen- Impfung gibt es Sachbereiche, welche die Impfung nur indirekt betref- felder am Rande der Corona-Impfung sollen hier möglichst knapp fen, so die Prophylaxe durch bestimmte Faktoren, die unser Immunsys- und übersichtlich angesprochen werden. tem positiv beeinflussen. Außerdem gibt es Bereiche, die im Kontext (1) https://is.gd/WN0OaL, (2) https://is.gd/vhS2Sx
LINKS 3 Internetseite mit zahlreichen Experten aus der Wissenschaft Faktoren, die unser Immunsystem wissenschaftstehtauf.de positiv beeinflussen Unser Immunsystem wird in der ständigen Der Mensch ist nicht biologisches oder psycho- Auseinandersetzung mit Erregern trainiert soziales Wesen allein, sondern alles zugleich und – seit wir auf der Welt sind und solange noch viel mehr.Das bedeutet, dass die meisten wir leben. Es braucht diese Auseinander- Körperfunktionen nicht isoliert von den anderen 4 corona-ausschuss corona-ausschuss.de setzung, um die notwendigen Vorgänge zur Anteilen im Sinne von Gesundheit funktionieren. Erfüllung seiner Aufgaben zu ermöglichen. Dazu braucht der Mensch das Zusammenspiel all dessen, was in ihm angelegt ist. (7,8) Neben der natürlichen Feiung (Erkrankung) kann Es ist nachgewiesen, dass permanente Angst und man das Immunsystem auch durch eine Impfung der Verlust sozialer Kontakte unser Immunsystem auf einen Erreger vorbereiten. Ein solcher Vorgang in seiner Funktion stark beeinträchtigen. 5 Dr. Uwe Gröber, ist in gewisser Weise eine Manipulation mit dem Das ist nicht zu verwechseln mit kurzzeitigen Mikronährstoffe Ziel, Vorkehrungen für den Fall einer Infektion zu Ängsten in Gefahrensituationen – diese stellen is.gd/E1HWrl treffen. unser Überleben sicher und helfen dem Immun- Unabhängig von der Überlegung, sich mit Hilfe system sogar dabei, aufmerksam und wachsam einer Impfung vor einer Erkrankung – hier speziell zu sein. vor dem COVID 19-Erreger – schützen zu wollen, Halten Ängste aber über einen längeren Zeitraum kommt es darauf an, das körpereigene Immun- an, verkehrt sich der Effekt ins Gegenteil und wir system zu stärken. Das ist notwendig, um eine werden „angreifbar“. (8,9) 6 Prof. Spitz, Vitamin D3: ernsthafte Erkrankung möglichst zu verhindern, Daher ist es auch wichtig, sich der permanenten is.gd/HW5p3q aber auch, um evtl. auftretende Nebenwirkungen Informationsflut immer wieder für eine Zeit zu der Impfung besser bewältigen zu können. entziehen, so dass auch unser Gehirn die Mög- Erkrankungen, die durch Bakterien ausgelöst lichkeit hat, wieder zur Ruhe zu kommen. werden, sind aus schulmedizinischer Sicht meist gut mit Antibiotika behandelbar. Antibiotika wir- Corona ist inzwischen mehr als nur ein Virus, mit 6 Dr. med. D. Klinghardt ken jedoch nicht bei viralen Erkrankungen; in der dem sich unser Immunsystem auseinandersetzen (MD, PhD) konventionellen Medizin stehen für Viruserkran- muss. Unser Körper ist ein lernendes System und https://is.gd/b7ah4m kungen nur wenige Medikamente zur Verfügung. somit in den meisten Fällen in der Lage, darauf zu Umso wichtiger ist es, sich ausreichend mit dem reagieren. zu versorgen, was unser Immunsystem wirkungs- Unsere Vorstellung von Corona ist oft mit den voll schützt. Eine ausgewogene Ernährung und Gefühlen Angst und Ohnmacht besetzt und lähmt Bewegung in der Natur spielen eine große Rolle. uns in vielerlei Hinsicht. Und genau diese Gefühle Hier reicht es oft schon, sich täglich 20 bis 30 werden seit über einem Jahr durch Politik und 8 Prof. Ch. Schubert, Angst und Immunsystem Minuten an der frischen Luft zu bewegen und Medien aufrechterhalten. Das erzeugt großen https://is.gd/rFk3S5 sich möglichst mit frisch zubereiteten Nahrungs- Stress. Permanenter Stress hat aber einen nega- mitteln zu ernähren. tiven Einfluss auf die Funktionsfähigkeit unseres Unsere Gesundheit wird aber auch durch körper Immunsystems. eigene Stoffe geschützt. Dazu gehört u.a. eine Ein Hilfsmittel gegen Angst und das dadurch ausreichende Versorgung mit Zink, Vitamin C evtl. entstandene Gefühl von Ohnmacht ist und Vitamin D. Viele gute Studien geben Aus- Wissen. Wissen und realistische Einschätzungen 9 Dr. Daniele Ganser kunft über die notwendigen Mengen. Jedoch ist jenseits von Mutmaßungen und spekulativen https://tinyurl.com/yyupqahn der Körper oft nicht imstande, diese allein über Hochrechnungen helfen uns, aus den Gefühlen die Nahrung in ausreichender Menge aufzu- von Ohnmacht und Angst herauszutreten und in nehmen. Insoweit ist eine Nahrungsergänzung eigenverantwortliches Handeln zu kommen. sinnvoll. (5,6)
Rechtliches zur Corona-Impfung 1. Die COVID 19-Impfstoffe und ihre bedingte Zulassung auf EU-Ebene Ende 2020 und Anfang 2021 hat die EU-Kommission auf der an die pharmazeutischen Unternehmer verknüpft, die für Basis entsprechender Empfehlungen durch die Europäische die Zukunft ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis bestäti- Arzneimittel-Agentur (EMA) erstmals genetische Impfstoffe in gen und noch offene Fragen zu Wirksamkeit, Qualität und der EU zugelassen: Nebenwirkungen – insbesondere auch der angesichts der Kürze der Entwicklungs- und Prüfphasen praktisch nicht > zwei mRNA-Impfstoffe der Firmen BioNTech/Pfizer erfassbaren Langzeitwirkungen – beantworten sollen. Die (am 21.12.2020) (10) und Moderna (am 06.01.2021) endgültige Klärung des Nutzen-Risikoverhältnisses ergibt (11) sowie sich somit erst aus der umfassenden praktischen Anwen- > zwei Vektor-Impfstoffe der Firmen AstraZeneca dung dieser Impfstoffe auf weite Teile der Bevölkerung, so (am 29.01.2021) (12) und Janssen/Johnson & Johnson dass wir es insoweit mit experimentellen Impfstoffen (am 11.03.2021) (13). zu tun haben. Dabei handelt es sich EU-rechtlich um bedingte Zulassungen. Der sog. Pharmakovigilanz (16), d.h. der Überwa- (14) (vgl. dazu inbesondere die VO (EG) Nr. 726/2004, Art. chung im Hinblick auf Wirkung, Qualität und Neben- 14 Abs. 7, und die VO (EG) Nr. 2007/2006). Diese sind u.a. für wirkungen, kommt gerade angesichts der Neuartigkeit „Krisensituationen“ vorgesehen, die sich – wie hier – formal- dieser (genetischen) Impfstoffe und ihrer bisher nur rechtlich daraus ergeben, dass die WHO „eine Bedrohung der bedingten Zulassung eine herausragende Bedeutung zu. öffentlichen Gesundheit … ordnungsgemäß festgestellt“ hat. In Entsprechend wurden unter der Oberhoheit der EMA Kombination mit den speziell für COVID 19-Impfungen vorge- spezifische Vigilanz-Pläne für COVID 19-Impfungen sehenen Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung (15) entwickelt, in welche die betreffenden pharmazeutischen ergibt sich daraus u.a., dass die Zulassung dieser Impfstoffe auf Unternehmen, die (Behörden der) EU-Mitgliedstaaten der Grundlage ineinandergeschobener, überlappender Prüfpha- und von der EMA beauftragte Forschungseinrichtungen sen (Rolling Review) erfolgt ist, wobei inbesondere für die letzte, einbezogen sind. Zulassungsempfehlung und Überwa- die klinische Studienphase (mit Probanden) „weniger umfang- chung bzw. Überprüfung der Folgen dieser Zulassung reiche Daten“ als für eine reguläre Zulassung notwendig waren. liegen also in einer Hand. Eine darüberhinausgehende, Entsprechend sind diese bedingten Zulassungen zeitlich zunächst von der EMA unabhängige und eigenständige auf ein Jahr begrenzt (jährlich erneuerbar) und mit Auflagen Pharmakovigilanz ist dagegen nicht vorgesehen. 2. Impfnebenwirkungen und Todesfälle – Meldemöglichkeiten und Meldepflichten Impfnebenwirkung: Im Infektionsschutzgesetz (§ 6 Abs. sowie deren Aufdeckung und Meldung in der 1 S. 1 Nr. 3 IfSG) definiert als als eine „über das übliche Öffentlichkeit bisher nur eine untergeordnete Rolle Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehende gesundheitliche zu spielen. Daher sei an dieser Stelle auf bestehende Schädigung“. Meldemöglichkeiten bzw. Meldepflichten hingewiesen. Die zuständigen deutschen Behörden haben die Trotz der besonderen Bedeutung der Pharmakovigilanz entsprechenden Daten über Verdachtsfälle zugleich gerade im Bereich der neuartigen und bis dato nur bedingt an die EMA weiterzuleiten (vgl. § 62 Abs. 3 Arzneimit- zugelassenen COVID 19-Impfstoffe scheint die Frage ihrer telgesetz AMG), welche diese u.a. in ihre Datenbank Wirkung, v.a. auch ihrer (potentiellen) Nebenwirkungen EudraVigilance einspeist.
LINKS 10 PEI, bedingte Zulassung für den COVID-19-Impfstoff von BioNTech/Pfizer https://is.gd/5IkMUi 2.1 Meldemöglichkeiten für Betroffene > Das deutsche Bundesinstitut für Impf- > Daneben besteht die Möglichkeit, dass stoffe und biomedizinische Arzneimittel Geimpfte über eine spezielle App „Safe. 11 PEI, bedingte Zulassung für (Paul-Ehrlich-Institut PEI) stellt ein Vac 2.0“ an einer Beobachtungsstudie den COVID-19-Impfstoff von Meldeformular für Nebenwirkungen des PEI teilnehmen. (18) Moderna https://is.gd/LgWJme speziell durch COVID 19-Impfstoffe zur https://www.pei.de/DE/newsroom/ Verfügung: (17) hp-meldungen/2020/201222-safe- https://nebenwirkungen.bund.de/nw/DE/ vac-app-smartphone-befragung- home/home_node.html vertraeglichkeit-covid-19-impfstoffe.html 12 PEI, bedingteZulassung für den COVID-19-Impfstoff > Der in der Einleitung genannte, 2020 von > Schließlich hat auch ein Team von Pathologen von AstraZeneca vier Rechtsanwälten gegründete Corona- unter der Leitung von Prof. Arne Burkhardt ein https://is.gd/nZHo9Z Ausschuss (4) hat darüber hinaus Institut als Meldestelle für Impftodesfälle ein- § eine Kontaktadresse für die Mel- gerichtet, in dem weiterführende patholo- dung von Impfnebenwirkungen gische bzw. histologische Untersuchungen bzw. Impfschäden ein- zur Ermittlung von Todesursachen 13 PEI, bedingte Zulassung für schließlich bei Todesfällen im Zusammenhang mit COVID- den COVID-19-Impfstoff von eingerichtet: impfopfer@ Impfung angeboten werden: Janssen/Johnson & Johnson corona-ausschuss.de https://www.mwgfd.de/ https://is.gd/LP7FPP meldestelle-impftod/ 2.2 Meldepflichten Bei Verdacht auf eine Impfnebenwirkung > Hinzu kommen berufsrechtliche Melde- 14 Bedingte Zulassung (Europ. Arzneimittelbehörde EMA): sind zur Meldung verpflichtet: pflichten von Ärzten (an die Arzneimittel- https://is.gd/jvOOdq kommission der deutschen Ärzteschaft), > Gemäß § 8 Abs. 1 IfSG der/die (die Apothekern und weiteren Angehörigen Nebenwirkung) feststellende Arzt/ von Heilberufen. Ärztin, bei Einrichtungen wie z.B. Kran- > Auch die pharmazeutischen Unterneh- kenhäusern daneben auch der leitende mer („Inhaber der Zulassung“) sind gemäß 15 EMA-Initiativen zur beschleu- (Abteilungs-) Arzt oder behandelnde § 63c Abs. 5 AMG in Verbindung mit der nigten Zulassung von COVID Arzt, ggf. auch der Leiter einer Einrich- Verordnung (EG) Nr. 726/2004 zur Meldung 19-Impfstoffen: https://is.gd/6XxQln/ tung der pathologisch-anatomischen verpflichtet. Diese erfolgt im Zweifel direkt Diagnostik sowie Heilpraktiker. Die an die EudraVigilance-Datenbank der EMA. Meldung erfolgt an das Gesundheitsamt, welches die (anonymisierten) Daten an die Ist der zur Meldung verpflichtete Arzt identisch zuständigen Landesbehörden und an das mit dem Impfarzt oder aufklärenden Arzt/Ärz- 16 EMA: Pharmakovigilanz für PEI weiterleitet (§ 11 Abs. 4 IfSG). Verstö- tin, besteht die Gefahr von Interessenskon- COVID 19-Impfstoffe ße gegen die Meldepflicht begründen eine flikten (siehe Abschnitte 3. und 4. zum Thema https://is.gd/VEsJxT Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen bis Haftung), in deren Gefolge auch die Meldung 25.000 € (§ 73 Abs. Abs.1a Nr. 2, Abs. 2 IfSG). in Frage gestellt sein könnte.
LINKS 3. Impfaufklärung – rechtliche Anforderungen und strafrechtliche Haftung des impfenden/aufklärenden Arztes 17 Paul-Ehrlich-Institut Nebenwirkungen melden Der über die Impfung aufklärende bzw. impfende Eine unwirksame Einwilligung (vgl. § 228 https://is.gd/2jX3cf Arzt muss grundsätzlich über die zu erwartende Strafgesetzbuch) kann beim impfenden/aufklä- Effizienz der Impfung und die möglichen Risiken renden Arzt/Ärztin und ggf. auch beim für die und Nebenwirkungen aufklären. Hierzu zählt Impfaufklärung mitverantwortlichen Leiter auch der Hinweis auf die nur bedingte/befristete eines Impfzentrums zu strafrechtlichen und beschleunigte (d.h. verkürzte) Zulassung Konsequenzen führen: 18 Paul-Ehrlich-Institut (siehe Abschnitt 1.) und die damit verbundenen Beobachtunsstudie https://is.gd/1mrA64 zusätzlichen, noch unbekannten Risiken. Etwaige > In der Regel ist der Tatbestand der gefährlichen Kontraindikationen sind durch eine entsprechende Körperverletzung (§ 224 StGB) erfüllt. Vorab-Anamnese und ggf. Untersuchung auszu- > Bei entsprechenden Impfschäden (Definition schließen. Die Aufklärung muss möglichst ver- siehe Abschnitt 4.) kommt auch die schwere ständlich sein, rechtzeitig, in der Regel am Vortag, Körperverletzung (§ 226 StGB) in Betracht, erfolgen. Sie muss neutral sein, d.h. das Für und > bei Todesfällen im zeitlichen Zusammenhang Wider ansprechen und dem neuesten Stand der mit Impfungen sind die Tatbestände der Kör- Wissenschaft (ggf. unter Hinweis auf kontroverse perverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB), Weitere Infos unter: Standpunkte und neue Erkenntnisse über Risiken) der fahrlässigen Körperverletzung (§ 229 entsprechen. Sind diese Kriterien nicht erfüllt, ist StGB) oder aber der fahrlässigen Tötung Anwälte für Aufklärung die Einwilligung in die Impfung unwirksam. (§ 222 StGB) zu prüfen afaev.de IMPRESSUM V.i.S.d.P.: Das ärztliche Gelöbnis Dr. med.Dietrich Klinghardt, Institut beruhend auf dem Eid des Hippokrates - Auszug für Neurobiologie (INK) GmbH In den Engematten 5, Als Mitglied der ärztlichen Profession gelobe Ich werde meinen Beruf nach bestem 79286 Glottertal ich feierlich, mein Leben in den Dienst der Wissen und Gewissen, mit Würde und im Menschlichkeit zu stellen. Die Gesundheit Einklang mit guter medizinischer Praxis Redaktion: und das Wohlergehen meiner Patientin oder ausüben. […] Ich werde, selbst unter Sabine Schliebusch, meines Patienten werden mein oberstes Bedrohung, mein medizinisches Wissen Heilpraktikerin Anliegen sein. Ich werde die Autonomie und nicht zur Verletzung von Menschenrechten (Abschnitt Immunstärkung) die Würde meiner Patientin oder meines und bürgerlichen Freiheiten anwenden. Ich Dr. jur. Beate Sibylle Pfeil Patienten respektieren. gelobe dies feierlich, aus freien Stücken und (Abschnitt Rechtliches) Ich werde den höchsten Respekt bei meiner Ehre. vor menschlichem Leben wahren […] Weltärztebund, Grafik: Deklaration von Genf, Oktober 2017 Markus Ernst Druck: P&P Printmanagement Bgm.Kempf-Str.2 96170 Trabelsdorf HAFTUNGSAUSSCHLUSS Flyerbestellungen über: flyerbestellung21@gmx.net Die in diesem Flyer enthaltenen Informationen (Stand Ende Juni 2021) zielen nicht darauf ab, eine medizinische oder rechtliche Fachberatung zu ersetzen und erfolgen ohne jede Gewähr.
4. Haftung bei Impfschäden Impfschaden: Im Infektionsschutzgesetz (§ 2 Nr. 11 IfSG) definiert als „die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung“ Die Schädigung muss einigermaßen dauerhaft sein (Regel: länger als 6 Monate) 4.1. Öffentlich-rechtli- 4.2 Zivilrechtliche Haftung nach Arzneimittelgesetz (AMG) che Haftung nach dem oder Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) Infektionsschutzgesetz (IfSG) Antrag beim Versorgungsamt Klage vor dem zuständigen Zivilgericht (im örtlich zuständigen Landratsamt) Haftung des Staates (konkret des Haftung des pharmazeutischen Unternehmers, der Haftung des/der impfenden/ Bundeslandes, in dem geimpft das Arzneimittel (den zulassungspflichtigen Impfstoff) in den aufklärenden Arztes/Ärztin §§ wurde), § 60 IfSG Verkehr gebracht hat, § 84 AMG 823ff BGB Haftung Haftungsübergang: Werden die Optionen 4.1 und 4.2 parallel gewählt, gehen etwaige Ersatzansprüche des Geschädigten nach 4.2 auf den Staat, konkret das betreffende Bundesland (4.1) über, § 63 Abs. 4 IfSG C-Impfung aufgrund einer An- Strafrechtlich relevantes vorsätzliches spruchsberechtigung gem. § 20i oder fahrlässiges Handeln (siehe Abs. 3 S.2 Nr. 1a Sozialgesetzbuch oben Nr. 2) des betreffenden Arztes, Handlung V., Coronavirus-Impfverordnung des ggf. auch vorsätzliche sittenwidri- Bundesgesundheitsministeriums Anwendung des Arzneimittels (hier: Impfung) ge Schädigung (§ 826 BGB) oder vom 01.06.21 (umfasst nahezu die Amtshaftung (§ 839 BGB, bei gesamte Bevölkerung in D) ODER Amtspflichtverletzung: z.B. Handeln aufgrund einer Impfempfehlung des des Amtsarztes oder in amtlichem betr. Bundeslandes Auftrag) Voraussetzungen Tötung/nicht unerhebliche Verletzung der Gesundheit/des Körpers infolge der Anwendung. Verletzung von Leben, Körper oder Folge (Impf-)Schaden (siehe oben) Schädliche Wirkung muss über das medizinisch vertretba- Gesundheit infolge des ärztlichen infolge der Impfung re Maß hinaus oder infolge von Kennzeichnungs-/Infor- Handelns mationsmängeln eingetreten sein, § 84 AMG. Beweislastumkehr zugunsten des Geschädigten: Beweislast beim Geschädigten, Beweislast beim Geschädigten, sog. Gefährdungshaftung, d.h. die Kausalität zwischen Beweislast Erleichterung dabei: diese/r muss er/sie muss also Kausalität zwischen Anwendung und Schaden wird vermutet, diese Vermu- nicht die Kausalität zwischen Imp- Handeln und Schaden nachweisen. tung müsste ggf. vom pharmazeutischen Unternehmer fung und Impfschaden, sondern nur Bei Nachweis eines groben Behand- widerlegt werden, § 84 Abs. 2 und 3 AMG; weitere die Wahrscheinlichkeit dieser lungsfehlers: Beweislastumkehr im Erleichterung: Auskunftsanspruch des Geschädigten, Kausalität nachweisen, § 61 IfSG Hinblick auf die Kausalität § 84a AMG Bei Körperverletzung: alle gesundheitlichen und Alle (materiellen) gesundheit- Alle (materiellen und immate- wirtschaftlichen Schäden (einschließlich Erwerbsmin- lichen und wirtschaftlichen riellen) Schäden, die infolge des Schadensersatzes derung und immaterielle Schäden (z.B. Schmerzens- Schäden auf der Grundlage des Handelns entstehen (immaterielle geld), siehe § 87 AMG; bei Tötung: siehe § 86 AMG; Umfang des Bundesversorgungsgesetzes Schäden: § 253 Abs. 2 BGB) Höchstbeträge: siehe § 88 AMG Deckungsvorsorge/EU-Verträge: Verpflichtung der Unterneh- men zur Deckung etwaiger Ersatzansprüche, z.B. durch Haft- pflichtversicherung (§ 94 AMG). Presseberichten zufolge gab es infolge der bedingten und beschleunigten Zulassung teils Schwierigkeiten bei der Erfüllung dieser Verpflichtung. Hier sei teilweise die EU als „Ersatz-Versicherer“ eingesprungen.
Sie können auch lesen