STEUERLICHER HANDLUNGSBEDARF ZUM JAHRESWECHSEL?

 
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STEUERLICHER HANDLUNGSBEDARF ZUM JAHRESWECHSEL?
STEUERLICHER HANDLUNGSBEDARF ZUM
JAHRESWECHSEL?
Kurz vor dem Ende der letzten Legislaturperiode wurde der Gesetzgeber nochmals aktiv
und hat sowohl zahlreiche Änderungen von Steuergesetzen verabschiedet als auch einige
Corona-bedingte steuerliche Regelungen verlängert. Gleichzeitig laufen zum 31.12.2021
etliche bisher geltende Übergangs- und Billigkeitsmaßnahmen aus.

Die nachfolgenden Ausführungen sollen einen ersten          ERTRAGSBESTEUERUNG VON UNTERNEHMEN
Überblick geben, welche steuerlichen Änderungen
zum Jahreswechsel 2021/2022 relevant werden und             Auslaufen der Corona-Sonderregelungen
aufzeigen, inwieweit sich daraus Handlungsbedarf
ergeben kann. Ein Anspruch auf Vollständigkeit kann         Zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie
angesichts der Vielzahl von Fallgestaltungen und Aus-       auf die Wirtschaft haben Gesetzgeber und Finanz­
wirkungen der anstehenden Änderungen nicht erho-            verwaltung für die Jahre 2019 und 2020 zahlreiche
ben werden. Vielmehr sollen die Erläuterungen als           steuerliche Maßnahmen getroffen, deren Anwendung
erster Impuls und als Gesprächsgrundlage für eine           teilweise bis 31.12.2021 verlängert wurde. So können
weitergehende Erörterung möglicher Maßnahmen                von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheb-
dienen.                                                     lich betroffene Steuerpflichtige bis 31.12.2021 einen
                                                            Antrag auf Anpassung der Einkommen-, Körperschaft-
Weiterführende Informationen sowie Ansprechpart-            steuer- und Gewerbesteuervorauszahlungen für 2021
ner zu den einzelnen Themen finden Sie auf unserer          stellen. Entstandene Schäden sind dazu nicht nach­
Homepage www.ebnerstolz.de.                                 zuweisen.

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Erweiterung des Verlustrücktrags                            Tipp: Ist im Jahr 2021 mit einem Gewinn zu rechnen,
                                                            kann die degressive Abschreibung im Vergleich zur linea-
Außerdem hat der Gesetzgeber den steuerlichen Ver-          ren Abschreibung zu Liquiditätsvorteilen führen. Für
lustrücktrag für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal        Wirtschaftsgüter, die noch vor Jahresende angeschafft
10 Mio. Euro (bzw. 20 Mio. Euro bei Zusammenveran-          oder hergestellt werden, ist allerdings zu beachten, dass
lagung) erhöht, so dass entsprechende Verluste der          die Abschreibung nur zeitanteilig ab dem Monat der Her-
Jahre 2020 und 2021 in das jeweilige Vorjahr zurück-        stellung bzw. Anschaffung berücksichtigt werden kann.
getragen werden können. Ab 2022 ist ein Verlustrück-
trag dann nur noch in Höhe von maximal 1 Mio. bzw.          Nochmalige Verlängerung der Investitionsfristen
2 Mio. Euro bei Zusammenveranlagung möglich.
                                                            Die Corona-bedingt bereits verlängerten Investitions-
Um bereits vor der Durchführung der Steuerveran­            fristen in § 6b und § 7g EStG wurden nochmals um
lagung für 2021 einen Verlustrücktrag im Rahmen             jeweils ein Jahr verlängert.
der Steuerveranlagung 2020 berücksichtigen zu kön-
nen, hat der Gesetzgeber zudem die Möglichkeit der          Sofern eine Reinvestitionsrücklage nach § 6b EStG am
Berücksichtigung eines vorläufigen Verlustrücktrags         Schluss des nach dem 28.02.2020 und vor dem
eingeräumt, der pauschal in Höhe von 30 % des               01.01.2021 endenden Wirtschaftsjahres noch vorhan-
Gesamtbetrags der Einkünfte in 2020 berücksichtigt          den ist und aufzulösen wäre, endet die Reinvestitions-
werden kann.                                                frist nicht am Schluss des ersten, sondern erst am
                                                            Schluss des zweiten darauffolgenden Wirtschaftsjah-
Tipp: Sofern in 2021 mit einem rücktragsfähigen             res. Reinvestitionen können damit auch noch in 2022
Verlust zu rechnen ist, könnte ein Antrag auf Berück-       getätigt werden.
sichtigung eines vorläufigen Verlustrücktrags im Rah-
men der Steuerveranlagungen 2020 gestellt werden,           Auch die Frist zur Nutzung von für im Jahr 2017 und
um etwaige Liquiditätsvorteile nutzen zu können.            2018 abgezogene Investitionsabzugsbeträge nach
Mangels Möglichkeit eines Verlustrücktrags ist dies         § 7g EStG wurde Corona-bedingt verlängert, so dass
jedoch bei der Gewerbesteuer nicht möglich.                 etwaige begünstigte Investitionen noch in 2022 getä-
                                                            tigt werden können. Damit wird dem Umstand Rech-
Degressive Abschreibung für bewegliche Wirt-                nung getragen, dass aufgrund anhaltender Corona-
schaftsgüter                                                Einschränkungen die Umsetzung von Investitionsmaß-
                                                            nahmen in 2021 häufig nicht möglich war.
Zur Abmilderung von wirtschaftlichen Folgen der
Corona-Pandemie wurde temporär für nach dem                 Ersatz für organschaftliche Ausgleichsposten
31.12.2019 angeschaffte oder hergestellte bewegliche        durch Einlagelösung
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens die degressive
Abschreibung nach § 7 Abs. 2 EStG wieder eingeführt.        Die bisherige Regelung zur steuerlichen Behandlung
Diese Regelung gilt allerdings nur noch für Anschaf-        von Mehr- und Minderabführungen in organschaft­
fungen oder Herstellungen von entsprechenden Wirt-          licher Zeit durch Bildung steuerlicher Ausgleichspos-
schaftsgütern bis zum 31.12.2021.                           ten wird zum Jahreswechsel durch eine einfachere

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Einlagelösung ersetzt. Danach gelten Minderabführun-            Optionsmodell
gen der Organgesellschaft, die ihre Ursache in organ-
schaftlicher Zeit haben, in voller Höhe als Einlage durch       Erstmals ab 2022 haben Personenhandels- und Partner-
den Organträger in die Organgesellschaft. Mehrabfüh-            schaftsgesellschaften die Möglichkeit, ertragsteuerlich
rungen der Organgesellschaft dagegen sind in voller             wie eine Kapitalgesellschaft behandelt zu werden. Die
Höhe als Einlagenrückgewähr der Organgesellschaft an            Gesellschaft unterliegt dann der Körperschaftsteuer,
den Organträger zu behandeln. Allerdings kann die               die Gesellschafter haben wie Anteilseigner einer Kapi-
Umstellung hin zur Einlagelösung bei der Auflösung              talgesellschaft nur an sie ausgeschüttete Gewinne zu
von passiven Ausgleichsposten eine Gewinnverwirk­               versteuern. Für weitere Steuerarten, z. B. die Umsatz-
lichung nach sich ziehen, sofern dieser nach Saldierung         oder Grunderwerbsteuer, ergeben sich durch die
mit einem etwaig bestehenden aktiven Ausgleichs-                Optierung – abgesehen von etwaigen gesetzlichen
p­osten den Beteiligungsbuchwert übersteigt.                    Anpassungsregelungen – keine Änderungen. Das Wahl-
                                                                recht kann mittels eines unwiderruflichen Antrags bei
Tipp: Durch eine noch in 2021 erfolgte Einlage in die           der Finanzverwaltung ausgeübt werden. Dieser muss
Kapitalrücklage der Organgesellschaft könnte Verrech-           spätestens einen Monat vor Beginn des Wirtschafts-
nungspotential geschaffen und somit eine Gewinn­                jahrs gestellt werden, ab dem die Besteuerung wie eine
verwirklichung ggf. verhindert werden. Dazu sollte              Kapitalgesellschaft gelten soll. Bei kalenderjahrgleichem
zeitnah geprüft werden, ob und in welcher Höhe ein              Wirtschaftsjahr kann damit nächstmöglich mit Wirkung
passiver Ausgleichsposten vorliegt. Weitere Ausfüh-             zum 01.01.2023 zur Körperschaftsteuer optiert wer-
rungen hierzu finden Sie im novus November 2021.                den. Der dafür benötigte Antrag wäre bis spätestens
                                                                30.11.2022 an die Finanzverwaltung zu übermitteln.
Währungskursverluste bei Gesellschafterdarlehen
                                                                Tipp: Vor Ausübung der Option sollte sorgfältig
Die inkongruente körperschaftsteuerliche Behand-                geprüft werden, welche konkreten steuerlichen Fol-
lung von Währungskursverlusten und -gewinnen im                 gen dies im Einzelfall hätte. Zu empfehlen ist deshalb,
Zusammenhang mit Gesellschafterdarlehen wurde                   die Zeit bis zur nächsten Möglichkeit der Options­
mit Wirkung ab 2022 aufgehoben. So bleiben Wäh-                 ausübung für eine sorgfältige Abwägung der Vor-
rungskursverluste bislang als Gewinnminderungen im              und Nachteile zu nutzen. Nähere Erläuterungen hierzu
Zusammenhang mit Darlehensforderungen eines zu                  können Sie auch im novus Mai 2021 nachlesen.
mehr als 25 % an einer Kapitalgesellschaft beteiligten
Anteilseigners, der selbst eine Kapitalgesellschaft ist,        INTERNATIONALE BESTEUERUNG
bei der Ermittlung des Einkommens unberücksichtigt.
Währungskursgewinne eines Anteilseigners werden                 Hinzurechnungsbesteuerung
hingegen als steuerpflichtig behandelt. Für nach
dem 31.12.2021 eintretende Gewinnminderungen aus                Die bestehende Hinzurechnungsbesteuerung wurde
Währungskursverlusten wird nun gesetzlich geregelt,             mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2022
dass diese keine steuerlich unbeachtlichen Gewinn-              umfassend geändert. U. a. ist künftig die Beherrschung
minderungen darstellen und damit abzugsfähige                   einer ausländischen Gesellschaft gesellschafterbe­
Betriebsausgaben sind.                                          zogen zu prüfen und ist dann gegeben, wenn dem

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inländischen Gesellschafter allein oder zusammen mit            Seitens der Finanzverwaltung wurden sowohl die Ver-
ihm nahestehenden Personen am Ende des Wirt-                    waltungsgrundsätze, mit denen die Grundsätze für die
schaftsjahres der ausländischen Gesellschaft mehr als           Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen internati-
die Hälfte der Stimmrechte oder mehr als die Hälfte der         onal verbundenen Unternehmen dargestellt werden,
Anteile am Nennkapital unmittelbar und/oder mittelbar           als auch die Verwaltungsgrundsätze Verrechnungs-
zuzurechnen sind. Neben weiteren Änderungen wurde               preise, in denen sich die Grundsätze der Einkunfts­
außerdem der bestehende Aktivkatalog zur Abgren-                abgrenzung finden, umfassend überarbeitet.
zung sog. passiver Einkünfte punktuell modifiziert. So
gelten künftig z. B. Streubesitzdividenden, also Dividen-       Tipp: Es sollte geprüft werden, ob angesichts der geän-
den der ausländischen Gesellschaft aus einer Beteili-           derten Vorschriften eine Anpassung der Verrechnungs-
gung von weniger als 10 % an einer Kapitalgesellschaft,         preise erforderlich ist. Weitere Informationen hierzu sowie
als passive Einkünfte. Unverändert geblieben ist hinge-         Ansprechpartner sind im novus Oktober 2021 enthalten.
gen die Schwelle der Niedrigbesteuerung bei 25 %.
                                                                Betriebsausgabenabzug für hybride Gestaltungen
Tipp: Angesichts der modifizierten Voraussetzungen
der Hinzurechnungsbesteuerung, könnte diese ab                  Mit dem Mitte 2021 in Kraft getretenen § 4k EStG
2022 in mehr Fällen als bislang greifen. International          sind Beschränkungen des Betriebsausgabenabzugs bei hy-
agierende Unternehmen sollten in jedem Fall zeit-               briden Gestaltungen vorgesehen, sofern es sich um grenz-
nah prüfen, ob etwaiger Anpassungsbedarf besteht.               überschreitende Sachverhalte zwischen steuerlich nahe-
Gerne lassen wir Ihnen weitere Informationen zu                 stehenden Personen, zwischen einem Unternehmen und
den neuen Regeln der Hinzurechnungsbesteuerung                  seiner ausländischen Betriebsstätte oder bei strukturierten
zukommen. Senden Sie uns dazu bitte eine kurze                  Gestaltungen handelt. Hiervon erfasst sind insb. Fälle, in
E-Mail an novus@ebnerstolz.de.                                  denen Finanzinstrumente oder Gesellschaften in verschie-
                                                                denen Staaten steuerlich unterschiedlich gewertet wer-
Verrechnungspreise                                              den. Kommt es aufgrund der abweichenden steuerlichen
                                                                Qualifikation oder Zurechnung zu einer Nicht- oder Nied-
Durch verschiedene Gesetzesänderungen sowie die                 rigbesteuerung von Erträgen im Ausland, können die da-
Anpassung der Verwaltungsgrundsätze durch das                   mit zusammenhängenden Aufwendungen in Deutschland
BMF wurden die für Verrechnungspreise geltenden                 grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben abgezogen wer-
Vorschriften mit Wirkung ab 2022 modifiziert.                   den. Die Vorschrift ist bereits rückwirkend auf nach dem
                                                                31.12.2019 entstandene Aufwendungen anzuwenden.
So wurde die Bestimmung der dem Fremdvergleichs-
grundsatz entsprechenden Verrechnungspreise kon-                Tipp: In betroffenen Fällen sollte überprüft werden,
kretisiert.                                                     ob der Betriebsausgabenabzug aufgrund der Neu­
                                                                regelung ggf. bereits in 2020 nicht mehr oder nur
Zudem wurde die Anwendung des Fremdvergleichs-                  noch beschränkt möglich ist. Weiterführende Informa-
grundsatzes bei Funktionsverlagerungen gesetzlich               tionen hierzu finden Sie unter anderem in unserer Kurz-
normiert und die bereits bestehende Regelung zu                 information „Beschränkter Betriebsausgabenabzug bei
Preisanpassungsklauseln modifiziert.                            hybriden Gestaltungen“.

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Wegzugsbesteuerung                                             risiko trägt. Besteht die Vergütung aus festen und
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Mit Wirkung ab 2022 wird die Wegzugsbesteuerung                grundsätzlich selbstständig tätig, wenn die variablen Be-
natürlicher Personen an die EuGH-Rechtsprechung                standteile im Kalenderjahr mindestens 10 % der gesam-
angepasst. U. a. wurden dazu die Voraussetzungen               ten Vergütung betragen. Die Regelungen sind auch auf
neu definiert, die bei Wegzug natürlicher Personen ins         Mitglieder von Ausschüssen, die der Aufsichtsrat bestellt
Ausland zu einer fiktiven Veräußerungsgewinnbesteu-            hat, und auf Mitglieder anderer Gremien, die der
erung bei Kapitalgesellschaftsbeteiligungen von min-           Kontrolle der Geschäftsführung dienen, anwendbar. Für
destens 1 % führen. So gilt die Wegzugsbesteuerung             bis zum 31.12.2021 erbrachte Leistungen beanstandet
zukünftig nicht mehr nur für natürliche Personen, die          das BMF nicht, wenn eine Behandlung der Aufsichts-
zuvor mindestens zehn Jahre in Deutschland unbe-               ratsvergütung nach den bisher geltenden Anweisungen
schränkt steuerpflichtig waren, sondern für alle Steu-         erfolgt.
erpflichtige, die innerhalb eines Betrachtungszeitraums
von zwölf Jahren mindestens sieben Jahre der unbe-             Tipp: Spätestens für Leistungen ab dem 01.01.2022
schränkten Steuerpflicht in Deutschland unterlagen.            sollte die Vergütungsvereinbarung für die jeweiligen
                                                               Mitglieder durchgesehen und die Rechnungsstellung
Zudem ist zu beachten, dass im Falle eines Wegzugs             ggf. angepasst werden. Soll auch für die Zukunft an
eines Steuerpflichtigen ab dem 01.01.2022 in das EU-/          der Unternehmerstellung des Aufsichtsratsmitglieds
EWR-Ausland eine zinslose Stundung bis zum tatsäch-            festgehalten werden, ist zudem eine Anpassung im
lichen Verkauf der Anteile nicht mehr möglich ist. Viel-       Hinblick auf die variable Vergütung zu empfehlen.
mehr ist sowohl in diesen als auch in Drittstaatsfällen        Dabei sind stets die Umstände im konkreten Einzelfall
nur noch eine Stundung in Form einer über sieben Jah-          zu beachten. Weitergehende Informationen zu den
re gestreckten Steuerzahlung zu gleichen Jahresbeträ-          Auswirkungen des BMF-Schreibens können Sie im
gen vorgesehen.                                                Umsatzsteuer Impuls „BMF ändert Umsatzbesteue-
                                                               rung von Aufsichtsräten“ nachlesen.
Tipp: Ist ein Wohnortwechsel geplant, ist regelmä-
ßig eine umfassende Prüfung der steuerlichen Folgen            Sachspenden von Einzelhändlern an steuerbe-
erforderlich.                                                  günstigte Organisationen

UMSATZBESTEUERUNG                                              Spenden Einzelhändler, die durch die Corona-Krise
                                                               unmittelbar und nicht unerheblich wirtschaftlich
Unternehmereigenschaft eines Aufsichtsratsmit-                 betroffen sind, Waren an steuerbegünstigte Organi­
glieds                                                         sationen, sind diese Spenden aufgrund der befristeten
                                                               Billigkeitsregelung der Finanzverwaltung laut BMF-
Laut Schreiben des BMF vom 08.07.2021 (BStBl. I 2021,          Schreiben vom 18.03.2021 (DStR 2021, S. 734) bis zum
S. 919) ist das Mitglied eines Aufsichtsrats nicht mehr        31.12.2021 von der Umsatzbesteuerung befreit.
selbstständig tätig und damit nicht mehr als umsatz-
steuerlicher Unternehmer anzusehen, wenn es aufgrund           Tipp: Sofern Einzelhändler entsprechende Sachspen-
einer (nicht variablen) Festvergütung kein Vergütungs­         den vorsehen, sollten diese noch vor Jahresende erfol-

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gen, um keine Umsatzbesteuerung auszulösen.                   Corona-Bonus
Wegfall der Übergangsregelungen bei Reiseleis-
tungen                                                        Der Zahlungszeitraum für steuerfreie Beihilfen und Un-
                                                              terstützungen, sog. Corona-Bonus, wurde nochmals
Bereits Ende 2019 wurde die Anwendung der umsatz-             bis 31.03.2022 verlängert. Der steuerfreie Gesamtbe-
steuerlichen Margenbesteuerung für Reiseleistungen            trag ist auch in mehreren Teilraten zahlbar. Sofern der
nach § 25 UStG von B2C-Geschäften auch auf B2B-               Gesamtbetrag von insgesamt 1.500 Euro nicht bereits
Geschäfte ausgedehnt. Die Vorschrift gilt damit nicht         ausgeschöpft wurde, haben Arbeitgeber damit noch
mehr nur für klassische Reiseveranstalter, sondern            bis Ende März 2022 die Gelegenheit ihren Arbeitneh-
z. B. auch für Konzerngesellschaften, die die Buchung         mern Unterstützungen zukommen zu lassen.
von Reiseleistungen für andere Konzerngesellschaften
übernehmen und an diese weiterleiten. In diesem               Gutscheine und Geldkarten als Sachbezug
Zusammenhang wurde zudem mit Wirkung für nach
dem 31.12.2021 bewirkte Umsätze die Regelung zur              Bereits Ende 2019 wurde eine gesetzliche Regelung auf-
Gesamtmarge abgeschafft. Diese kann somit ab 2022             genommen, wonach Gutscheine und Geldkarten nicht
nicht mehr gebildet werden.                                   als Geldleistungen zu behandeln sind, wenn sie aus-
                                                              schließlich zum Bezug von Waren und Dienstleistungen
Ebenfalls wird zum Jahreswechsel die Übergangsre­             berechtigen. In seinem Schreiben vom 14.04.2021 (BStBl. I
gelung der Finanzverwaltung (BMF-Schreiben vom                2021, S. 624) räumte das BMF eine Übergangsregelung
29.03.2021, BStBl. I 2021, S. 386) für Reiseleistungen        ein, wonach erst ab dem 01.01.2022 die Voraussetzun-
von in einem Drittstaat ansässigen Unternehmen ohne           gen des § 2 Abs. 1 Nr. 10 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz
feste Niederlassung im Gemeinschaftsgebiet wegfal-            zu erfüllen sind, wodurch der Umfang des Waren- und
len. Für ab dem 01.01.2022 ausgeführte Reiseleistun-          Dienstleistungsangebots eingeschränkt wird, für die die
gen von diesen Unternehmern kann § 25 UStG somit              Gutscheine und Geldkarten eingesetzt werden können.
nicht mehr angewendet werden.
                                                              Tipp: Es empfiehlt sich, zu überprüfen, ob Gutscheine
ARBEITNEHMERBESTEUERUNG                                       und Geldkarten, die den Arbeitnehmern ab 01.01.2022
                                                              gewährt werden sollen, den zusätzlichen Kriterien ent-
Anhebung der Sachbezugsfreigrenze                             sprechen und damit weiterhin als Sachbezug behandelt
                                                              werden können. Mehr zu den zusätzlichen Anforderun-
Gewährt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Sach-            gen sind hier zu finden.
bezüge, bleiben diese steuerfrei, sofern sie die monat-
liche Freigrenze von bisher 44 Euro nicht überstei-           IMMOBILIENBESTEUERUNG
gen. Diese Freigrenze wurde mit Wirkung ab dem
01.01.2022 auf 50 Euro monatlich erhöht.                      Grundsteuerreform in der Umsetzung

Tipp: Die Anhebung der Sachbezugsfreigrenze könnte            Zum 01.01.2022 sind alle Grundstücke in Deutschland
z. B. bei Lohnerhöhungsverhandlungen genutzt wer-             neu zu bewerten und neue sog. Grundsteuerwerte
den, um eine Lohnerhöhung steuerlich optimiert zu             festzusetzen. Diese neuen Grundsteuerwerte werden
gewähren.                                                     ab 2025 der Grundsteuer zugrunde gelegt.
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Ab Mitte des kommenden Jahres sollte die Abgabe von            zudem, dass der Bauantrag bzw. die Bauanzeige nach
Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts              dem 31.08.2018 und vor dem 01.01.2022 erfolgt.
möglich sein. Die Bewertung orientiert sich stärker als        Zudem sind betragsmäßige Restriktionen zu beachten,
in der Vergangenheit am tatsächlichen Wert der Grund-          um die Sonderabschreibung nutzen zu können.
stücke. Um die Ermittlung aber handhabbar zu machen,
werden in dem bundeseinheitlichen Modell zahlrei-              Tipp: Um die Sonderabschreibung nutzen zu können,
che gesetzlich vorgegebenen Pauschalwerte heran­               sollte noch vor dem Jahresende ein entsprechender Bau-
gezogen. Einige Bundesländer weichen allerdings von            antrag gestellt oder eine Bauanzeige getätigt bzw. beim
dem Bundesmodell ab und sehen eigene Vorgaben vor.             Kauf einer neuen Wohnung darauf geachtet werden, ob
                                                               hierbei die entsprechende Frist gewahrt wurde.
Zwar ist eine Erklärung erst nach Aufforderung durch
das Finanzamt abzugeben. Diese könnte dem Verneh-              Vereinfachungsregel bei kleinen Photovoltaikan-
men nach durch öffentliche Bekanntgabe zum Ende                lagen
des ersten Quartals 2022 erfolgen. Steuerpflichtige mit
einer Vielzahl an Grundstücken sollten aber ggf. bereits       Bei Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung
vorab die jeweils nach dem anzuwendenden Bundes-               von bis zu 10 kW und Blockheizkraftwerken mit einer ins-
oder Landesmodell und unter Berücksichtigung der               tallierten Leistung von bis zu 2,5 kW kann auf schriftlichen
Art des Grundstücks erforderlichen Informationen und           Antrag des Steuerpflichtigen das Fehlen der Gewinnerzie-
Unterlagen zusammentragen, um der Erklärungspflicht            lungsabsicht unterstellt werden, sodass hieraus keine steu-
fristgerecht nachkommen zu können.                             erpflichtigen Einkünfte resultieren, die im Rahmen der
                                                               Einkommensteuererklärung zu deklarieren wären.
Tipp: Zur Berechnung der neuen Grundsteuerwerte und
der entsprechenden Erstellung der Feststellungserklärun-       Diese im Schreiben des BMF vom 29.10.2021 (DStR 2021,
gen bietet Ebner Stolz softwareunterstützte Leistungen         S. 2590) vorgesehene Vereinfachungsregelung kann
an, die je nach den individuellen Beratungsbedürfnissen        in Anspruch genommen werden, wenn der erzeugte
ausgestaltet werden und ein effizientes, fristgerechtes        Strom neben der Einspeisung in das öffentliche Strom-
Erfüllen der Erklärungspflichten sicherstellen.                netz ausschließlich in den zu eigenen Wohnzwecken
                                                               genutzten Räumen verbraucht wird. Zudem ist Voraus-
Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau                      setzung, dass die Anlage nach dem 31.12.2003 in
                                                               Betrieb genommen wurde.
Mit der seit 2018 bestehenden Möglichkeit, eine Son-
derabschreibung bei Neubau von Mietwohnungen gel-              Für alle Anlagen, die vor dem 31.12.2021 in Betrieb ge-
tend zu machen, hat der Gesetzgeber auf den gestie-            nommen wurden, ist der Antrag bis zum Ablauf des
genen Bedarf an Wohnraum reagiert. Die in § 7b EStG            Jahres 2022 zu stellen. Der Antrag gilt für alle offenen
geregelte Sonderabschreibung gilt dabei sowohl für             Veranlagungsjahre und wirkt auch für Folgejahre.
die Herstellung als auch die Anschaffung neuer Woh-
nungen als auch z. B. für den Ausbau bestehender               Bei Neuanlagen, die also nach dem 31.12.2021 in Betrieb
Dachgeschosse, wenn dadurch neue abgeschlos-                   genommen werden, gilt dann stets, dass ein solcher
sene Wohnungen geschaffen werden. Erforderlich ist             Antrag bis zum Ablauf des Folgejahres zu stellen ist.

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ANSPRECHPARTNER

	Gerne stehen Ihnen zur Klärung eines et-
                 waigen Handlungsbedarfs aufgrund steu-
                 errechtlicher Änderungen zum Jahres-
                 wechsel die Ihnen bekannten Ansprech-
                 partner bei Ebner Stolz oder unsere An-
                 sprechpartner im Bereich der Steuer-
                 beratung zur Verfügung.

Herausgeber:                                                                           es ausschließlich ihm bzw. seinen Beratern, die sachliche Richtigkeit der In-
Ebner Stolz Mönning Bachem                                                             formation zu verifizieren; in keinem Fall sind die vorstehenden Informatio-
Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte Partnerschaft mbH                        nen geeignet, eine kompetente Beratung im Einzelfall zu ersetzen. Hierfür
www.ebnerstolz.de                                                                      steht Ihnen der Herausgeber gerne zur Verfügung.

Rechtsstand: 25.11.2021                                                                Die Ausführungen unterliegen urheberrechtlichem Schutz. Eine Speicherung zu
                                                                                       eigenen privaten Zwecken oder die Weiterleitung zu privaten Zwecken (nur in
Redaktion:                                                                             vollständiger Form) ist gestattet. Kommerzielle Verwertungsarten, insbesonde-
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ber und die Autoren übernehmen keine Gewähr für die inhaltliche Richtig­-              men männlich, weiblich und divers. Im Sinne der Gleichbehandlung gelten ent-
keit und Vollständigkeit der Informationen. Sollte der Leser dieser Publikati-         sprechende Begriffe grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprach-
on eine darin enthaltene Information für sich als relevant erachten, obliegt           form beinhaltet also keine Wertung, sondern hat lediglich redaktionelle Gründe.

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