Corona-Krise: Sicherung von Zulieferungen aus dem In- und Ausland - VDMA Außenwirtschaft

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Corona-Krise: Sicherung von Zulieferungen aus dem In- und Ausland - VDMA Außenwirtschaft
Außenwirtschaft
                     VDMA-Memo

                     Corona-Krise:
                     Sicherung von Zulieferungen aus
                     dem In- und Ausland

   Ansprechpartner     Klaus Friedrich, Ulrich Ackermann
Telefon / Fax (direkt) 069-6603-1677 bzw. -1441/ -2677 bzw. 2441
               E-mail klaus.friedrich@vdma.org, ulrich.ackermann@vdma.org
             Version 15. April 2020

                     Wegen der Corona-Krise haben weltweit diverse Länder nicht nur Ausgangssperren o. ä.
                     verhängt, sondern auch Werks- und Betriebsschließungen angeordnet. Einige Länder ha-
                     ben davon Unternehmen ausgenommen, die als „essential production“ gelten, teilweise
                     auch Zulieferer für eine „essential production“.

                     In diesem Kontext wurden viele VDMA-Mitglieder von ausländischen Geschäftspartnern
                     (teilweise auch inländischen) gebeten, schriftliche Stellungnahmen über ihre Bedeutung für
                     „essential production“ abzugeben; oft wurde auch der Begriff „Systemrelevanz“ verwendet.
                     Hierzu folgende Hinweise:

                     1.   Eine Umfrage der VDMA Außenwirtschaft ergab, in Kombination mit Direktrecherchen
                          in den Ländern, folgendes Gesamtbild: Werks- oder Betriebsschließungen gab es in
                          Italien, Spanien, Frankreich. Darüber hinaus gibt es Schließungen in weiteren Län-
                          dern, wobei uns hierzu bisher keine oder nur vage Rückmeldungen vorliegen. In China
                          hat sich die Lage entspannt, die Industrie kommt allmählich wieder in Fahrt.

                     2.   Anfragen nach Bestätigung von „essential production“ (oder vergleichbare Begriffe)
                          kamen überwiegend aus Italien, in deutlich geringerer Zahl aus Spanien und Frank-
                          reich. Art und Inhalt der Anfragen sind sehr unterschiedlich. Meistens wurden frei for-
                          mulierte Erklärungen erbeten, teilweise wurde nach dem sog. NACE-Code des deut-
                          schen Unternehmens (oder der Kunden des deutschen Unternehmens) gefragt.

                     VDMA e.V.                                   Außenwirtschaft       Präsident:
                     Lyoner Straße 18                                                  Carl Martin Welcker
                     60528 Frankfurt am Main                                           Hauptgeschäftsführer:
                     Telefon +49 69 66 03-14 42                                        Thilo Brodtmann
                     E-Mail aw@vdma.org
                     Internet www.vdma.org
                     Vereinsregister AG Frankfurt, Nr. VR 4278
Corona-Krise: Sicherung von Zulieferungen aus dem In- und Ausland - VDMA Außenwirtschaft
3.    Ein Sonderfall sind innerdeutsche Anfragen nach solchen Bestätigungen. Dies ist er-
              staunlich, da es in Deutschland keine behördlich generell angeordneten, d. h. nicht
              anlassbezogenen Betriebsschließungen gibt. Soweit wir bei diesen Fällen nachgehakt
              haben, handelte es sich durchweg um präventive Aktionen besorgter deutscher Unter-
              nehmen, ohne konkreten Hintergrund.

        4.    Die Betriebsschließungen in Spanien sind teilweise am 9. April 2020 wieder
              aufgehoben worden. In Frankreich scheint sich die Problematik bereits in den letzten
              Tagen durch - wie auch immer geartete - Lockerungen oder firmenindividuelle
              Lösungen entspannt zu haben.

        5.    Der Problemfall bleibt Italien. Hier wurde die weitgehende Schließung der Produktion
              der Industrie bis zum 3. Mai 2020 verlängert. Das VDMA-Präsidium hat sich mit
              Schreiben vom 8. April 2020 an den italienischen Ministerpräsidenten Giuseppe Conte
              und den italienischen Industrieverband CONFINDUSTRIA gewandt und um ein
              Wiederanfahren der Industrie gebeten, sobald dies verantwortet werden kann.

        6.    Die Abgabe privater Eigenerklärungen gegenüber den betroffenen Geschäftspart-
              nern ist in allen uns bekannten Fällen ausreichend (gewesen). Hinweise zur Formulie-
              rung solcher Erklärungen sowie damit eventuell verbundener Risiken siehe Anlage 1.

        7.    Offizielle behördliche Bestätigungen über die „Systemrelevanz von Unternehmen“ sind
              bisher weder gesetzlich vorgesehen noch erforderlich. Soweit sie trotzdem ausgestellt
              wurden, handelte es sich um freischwebende Aktionen einzelner Behörden, mit teilwei-
              se zweifelhaftem Inhalt.

        8.    Aus Sicht des VDMA sind zur Lösung der aktuellen Probleme keine behördlichen Be-
              stätigungen erforderlich. Private Eigenerklärungen verursachen weniger Aufwand, kön-
              nen schneller erstellt werden und bieten - was im Einzelfall wichtig sein kann - mehr
              inhaltliche Flexibilität. Bei Bedarf können die VDMA-Fachverbände für VDMA-
              Mitglieder eine Verbandserklärung abgeben (Bestätigung im Sinne eines
              „Herstellernachweises“ des VDMA).

        9.    Der VDMA rät davon ab, sich im Rahmen von Eigenerklärung selbst als Teil von „kri-
              tischer Infrastruktur“ im Sinne der deutschen BSI-KritisV (Verordnung zur Bestimmung
              kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz [Gesetz über das Bundesamt für Si-
              cherheit in der Informationstechnik]) einzustufen, aus folgenden Gründen (siehe hierzu
              auch die VDMA-Mitteilung in Anlage 2):

              • Die Vorschrift betrifft ein Spezialthema, nämlich die Sicherheit in der Informations-
                technik. Sie ist nicht für die hier angesprochene Thematik konzipiert worden. Ihre
                Anwendung im Kontext Corona-Krise kann zu Fehleinschätzungen mit negativen
                Auswirkungen führen.

              • Die BSI-KritisV ist nicht dafür geschaffen worden, Firmen zu privilegieren. Im Ge-
                genteil, sie legt den dort genannten Industriezweigen besondere Belastungen auf.
                Sie ist weiterhin Basis für sonstige Beschränkungen wirtschaftlichen Handelns, zum
                Beispiel bei einer Beteiligung ausländischer Investoren an solchen Unternehmen
                (Investitionsprüfung nach dem Außenwirtschaftsrecht).

        10. Der VDMA beobachtet die Lage weiterhin und bittet VDMA-Mitglieder, die auch in den
            nächsten Tagen und Wochen mit der Thematik konfrontiert werden, um Hinweise und
            Fallbeispiele. Eine Liste mit Ansprechpartnern im VDMA (Corona Task Force) finden
            Sie in Anlage 3.

VDMA-Memo „Corona-Krise: Sicherung von Zulieferungen aus dem In- und Ausland“                   Seite 2
Anlage 1

Hinweise für Eigenerklärungen

     •    Beschränken Sie sich auf Tatsacheninformationen, also Fakten ohne Wertungen. Ver-
          wenden Sie eigene Formulierungen, ohne Bezugnahme auf fremde Texte (also weder
          begriffliche Vorgaben Ihres Geschäftspartners noch Begriffe aus irgendwelchen Rechts-
          oder Behördentexten, oder sonstige offizielle Begrifflichkeiten).

     •    Verwenden Sie nur Informationen und Formulierungen, hinter denen sie selbst stehen
          können, und die der Wahrheit entsprechen. Also bitte keine Gefälligkeitsformulierungen,
          auch wenn man die Nöte des Geschäftspartners sehr gut nachvollziehen kann.

     •    Vermeiden Sie rechtliche Wertungen, insbesondere die Einstufung in irgendwelche recht-
          lich vorgegebenen Kategorien. Es ist ausschließlich Sache Ihres Geschäftspartners, die
          Erklärung Ihres Unternehmens dann in seinem Land zu verwenden, und eigene Schluss-
          folgerungen zu ziehen im Hinblick auf behördliche Vorgaben seines Landes.

     •    Wenn Sie Zolltarifnummern oder andere offizielle Codierungen in die Erklärung aufneh-
          men wollen (müssen), weisen Sie darauf hin, dass Sie die genannten Nummern oder
          Codierungen in Ihrem Unternehmen für eigene Zwecke verwenden und insoweit nach
          bestem Wissen und Gewissen ausgewählt haben. Damit stellen Sie klar, dass diese Ein-
          stufungen nicht im Interesse bzw. nach Vorgaben des Geschäftspartners oder mit son-
          stigen Rücksichten auf den Geschäftspartner vorgenommen wurden.

     •    Falls Sie sich von Eigenerklärungen eine bevorzugte Belieferung durch Ihre Lieferanten
          erhoffen, verzichten Sie auf Formulierungen, die den Lieferanten unter Druck setzen
          könnten, auch in Begleitschreiben. Rechtlich belastbar lässt sich nach Einschätzung des
          VDMA in aller Regel kein Anspruch auf Priorisierung eines Vertragspartners gegenüber
          einem anderen Vertragspartner herleiten. Vielmehr besteht die Gefahr, dass Sie einen
          Lieferanten mit Belieferungsengpässen gegenüber einem anderen Vertragspartner „zum
          Vertragsbruch verleiten“.

     •    Risiken: (a) Ob durch die Abgabe von Eigenerklärungen ein Verstoß des Erklärenden ge-
          gen öffentlich-rechtliche Vorschriften möglich ist, hängt von der Rechtslage des Landes
          ab, in dem die Erklärung verwendet wird. (b) Falls der Verwender Ihrer Erklärung, also Ihr
          Geschäftspartner, gegen seine öffentlich-rechtlichen Vorschriften verstoßen und sanktio-
          niert werden kann, besteht ein zivilrechtliches Haftungsrisiko (beispielsweise Forderung
          nach Schadensersatz wegen Bußgeld für die Verwendung einer inhaltlich falschen Erklä-
          rung). (c) Falls sich Lieferanten aufgrund Ihres Geschäftsgebarens zu einer priorisierten
          Belieferung genötigt fühlen und hierfür andere Vertragspartner benachteiligen, besteht un-
          ter Umständen ein zivilrechtliches Haftungsrisiko auf Schadensersatz gegenüber dem be-
          nachteiligten anderen Vertragspartners Ihres Lieferanten, und zwar unter deliktsrechtli-
          chen Gesichtspunkten.

     •    Risikominimierung: Bei der Wahrheit bleiben. Keinen Druck ausüben. Verträge gegen-
          über allen Vertragspartnern gleichermaßen einhalten.

     •    Bei Fragen oder Unsicherheiten in der Abfassung von Eigenerklärungen steht Ihnen
          VDMA Recht gerne beratend zur Seite. Ansprechpartner: RA Alexandre Ratiu, E-Mail:
          alexandre.ratiu@vdma.org, Telefon 0 69 / 66 03-13 57.

VDMA-Memo „Corona-Krise: Sicherung von Zulieferungen aus dem In- und Ausland“               Seite 3
Anlage 2

                                                                                Hauptgeschäftsführung

Frankfurt, 31. März 2020

Maschinen- und Anlagenbau:
nicht aufspalten lassen, sondern zusammenhalten!
Die Corona-Krise ist eine außergewöhnliche Situation von globaler Dimension. Das
gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben ist massiv beeinträchtigt und die
Herausforderungen sind für alle gewaltig. Das trifft auch für den Maschinen- und
Anlagenbau zu, das Rückgrat der Industrie und mit gut 1,3 Millionen Erwerbstätigen
größter industrieller Arbeitgeber in Deutschland.

Daher setzt sich der VDMA nachdrücklich bei der Politik dafür ein, den temporären und
heftigen Schock für die Maschinenbau-Industrie bestmöglich abzufedern.
Die Unternehmen benötigen akut genügend Liquidität, um die direkten und indirekten
Folgen der Pandemie bewältigen und die Zeit bis zum Wiederanspringen der Nachfrage
überbrücken zu können. Einen Überblick zu den aktuellen politischen Forderungen
finden Sie hier:
https://www.vdma.org/v2viewer/-/v2article/render/47509345

Der Maschinenbau spielt eine wichtige Rolle, in seiner Gesamtheit!
Um die Versorgungslage der Bevölkerung in der Corona-Krise sicherzustellen und den
volkswirtschaftlichen Schaden möglichst gering zu halten, müssen die wirtschaftlichen
Aktivitäten soweit wie möglich – und gesundheitspolitisch verantwortlich –
aufrechterhalten werden. Der Maschinenbau spielt dabei eine wichtige Rolle, in seiner
Gesamtheit!

Nicht zielführend ist eine Diskussion um „Systemrelevanz“ einzelner Unternehmen.
Denn seitens des Gesetzgebers sind derzeit weder eine Definition noch entsprechende
Entscheidungskriterien vorhanden, um einzelnen Branchen oder Unternehmen
Sonderrechte zu gestatten und/oder Sonderpflichten aufzuerlegen.
Insbesondere die BSI-KritsV, die sog. „Kritischen Infrastrukturen“ definiert, hat einen
speziellen, nicht verallgemeinerungsfähigen rechtlichen Hintergrund in der IT-Sicherheit
und ist daher von vornherein als Grundlage hierfür ungeeignet. Losgelöst von einem
klaren und zu Ende gedachten Rechtsrahmen, schafft aber allein schon die Diskussion
über die „Systemrelevanz“ eine Rechtsunsicherheit in den Unternehmen, die gerade in
herausfordernden Zeiten unbedingt zu vermeiden ist.

VDMA-Memo „Corona-Krise: Sicherung von Zulieferungen aus dem In- und Ausland“                Seite 4
KEINE Rechtsgrundlage für Bescheinigungen von Dritten
In diesem Zusammenhang der klare Hinweis: Von Dritten, etwa
Verbänden/Interessensgemeinschaften, ausgestellte Bescheinigungen einer
sogenannten Systemrelevanz haben von vornherein keine Rechtsgrundlage und damit
keine bindende rechtliche Relevanz.
Vielmehr gilt es nun in der Industrie zusammenzuhalten und das gute Miteinander auch
in dieser schwierigen Zeit zu leben. Die Liefer- und Wertschöpfungsketten sind sinnvoll
aufrecht zu erhalten, im Interesse aller Beteiligten.

Industrie-Shutdown verhindern!
Der VDMA setzt sich bei der Politik in Berlin und Brüssel mit Nachdruck dafür ein,
Warenverkehr, wirtschaftliches Geschehen und Produktion weiter zu ermöglichen. Nur
so können Logistikketten funktionieren und nur so können Maschinen und Anlagen
ausgeliefert und in Betrieb gehalten werden.
Aus VDMA Sicht ist es das erklärte Ziel, einen Industrie-Shutdown zu verhindern. Unter
bestmöglicher Berücksichtigung der Hygiene und Einhaltung der behördlichen
Anordnungen müssen Lieferketten in Deutschland aufrecht erhalten bleiben.

Ansprechpartner im VDMA:

Politische Interessenvertretung
Andreas Rade
Geschäftsführer VDMA Hauptstadtbüro
Tel: +49 30 306946-16
andreas.rade@vdma.org

Rechtliche Fragestellungen
RA Alexandre Ratiu
Abteilung Recht
Tel: +49 69 6603-1357
alexandre.ratiu@vdma.org

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Dr. Frank Brückner
Abteilung Kommunikation
Tel: +49 69 6603-1156
frank.brueckner@vdma.org

VDMA-Memo „Corona-Krise: Sicherung von Zulieferungen aus dem In- und Ausland“     Seite 5
Anlage 3

Bitte beachten Sie auch die Sonderseiten mit Hinweisen rund um das Corona-Virus auf der
VDMA-Homepage unter www.vdma.org/corona

Ihre Ansprechpartner im VDMA:

VDMA Außenwirtschaft                                                     VDMA Business Advisory

RA Klaus Friedrich                                                       Bianca Illner
(Exportkontrolle Schutzausrüstungen)                                     (Betriebswirtschaft, Finanzierung)
E-Mail: klaus.friedrich@vdma.org                                         E-Mail: bianca.illner@vdma.org
Telefon: (+49 69) 66 03-16 77                                            Telefon: (+49 69) 66 03-14 81

Yvonne Heidler                                                           VDMA China *
(EU-Binnenmarkt generell)
E-Mail: yvonne.heidler@vdma.org                                          Claudia Barkowsky
Telefon: (+49 69) 66 03-14 00                                            E-Mail: claudia.barkowsky@chinavdma.org
                                                                         Telefon: (+86 10) 87730212-808
Monika Hollacher
(Reisesicherheit, Russland)                                              VDMA Indien *
E-Mail: monika.hollacher@vdma.org
Telefon: (+49 69) 66 03-14 48                                            Rajesh Nath
                                                                         E-Mail: rajesh.nath@vdmaindia.org
Alexander Koldau                                                         Telefon: (+91 33) 40603464
(Rückholaktion Mitarbeiter aus dem Ausland)
E-Mail: alexander.koldau@vdma.org                                        VDMA Österreich
Telefon: (+49 69) 66 03-14 34
                                                                         Georg Priesner
Oliver Wack                                                              E-Mail: georg.priesner@vdma.org
(China, Situation vor Ort)                                               Telefon: (+43 1) 361551510
E-Mail: oliver.wack@vdma.org
Telefon: (+49 69) 66 03-14 44                                            VDMA Recht

Friedrich Wagner, Olaf Engelbert                                         RA Fabian Seus
(Zoll, Grenzabfertigungen)                                               (Arbeitsrecht, Kurzarbeit)
E-Mail: friedrich.wagner@vdma.org                                        E-Mail: fabian.seus@vdma.org
Telefon: (+49 69) 66 03-14 38                                            Telefon: (+49 69) 66 03-13 50
E-Mail: olaf.engelbert@vdma.org
Telefon: (+49 69) 66 03-11 20                                            RA Dr. Christian Hess
                                                                         (Arbeitsrecht, Kurzarbeit, Datenschutz)
                                                                         E-Mail: christian.hess@vdma.org
                                                                         Telefon: (+49 69) 66 03-12 68
VDMA Brasilien *
                                                                         RA Alexander Preis,
Thomas Ulbrich                                                           RA Dr. Stefan Janssen
E-Mail: thomasjaulbrich@vdma.org                                         (Messeverträge nach deutschem Recht)
Telefon: (+55 11) 43 05 80 42,                                           E-Mail: alexander.preis@vdma.org
Mobil (+55 11) 942403339                                                 Telefon: (+49 69) 66 03-13 63
                                                                         E-Mail: stefan.janssen@vdma.org
                                                                         Telefon: (+49 69) 66 03-13 62

                                                                         RA Alexandre Ratiu, Mag. iur.
                                                                         (force majeure Klauseln, Vertragsrecht)
                                                                         E-Mail: alexandre.ratiu@vdma.org
                                                                         Telefon: (+49 69) 66 03-13 57

VDMA-Memo „Corona-Krise: Sicherung von Zulieferungen aus dem In- und Ausland“                                  Seite 6
VDMA Russland *                                                          VSMA GmbH

Sven Flasshoff                                                           Jürgen Seiring
E-Mail: sven.flasshoff@vdma.ru                                           (Versicherungen Maschinen- und
Telefon: (+7 499) 4 18 03 71                                             Anlagenbau)
                                                                         E-Mail: jseiring@vsma.org
                                                                         Telefon: (+49 69) 66 03-16 53

VDMA Volkswirtschaft und Steuern

Florian Schmidt
(Steuern)
E-Mail: florian.schmidt@vdma.org
Telefon: (+49 69) 66 03-14 15

Olaf Wortmann
(Konjunktur und Volkswirtschaft)
E-Mail: olaf.wortmann@vdma.org                                           * Bitte beachten Sie ggfs. die
Telefon: (+49 69) 66 03-13 73                                            Zeitverschiebung zu anderen Ländern.

VDMA-Memo „Corona-Krise: Sicherung von Zulieferungen aus dem In- und Ausland“                               Seite 7
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