Corona-Krise: Sicherung von Zulieferungen aus dem In- und Ausland - VDMA Außenwirtschaft
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Außenwirtschaft VDMA-Memo Corona-Krise: Sicherung von Zulieferungen aus dem In- und Ausland Ansprechpartner Klaus Friedrich, Ulrich Ackermann Telefon / Fax (direkt) 069-6603-1677 bzw. -1441/ -2677 bzw. 2441 E-mail klaus.friedrich@vdma.org, ulrich.ackermann@vdma.org Version 15. April 2020 Wegen der Corona-Krise haben weltweit diverse Länder nicht nur Ausgangssperren o. ä. verhängt, sondern auch Werks- und Betriebsschließungen angeordnet. Einige Länder ha- ben davon Unternehmen ausgenommen, die als „essential production“ gelten, teilweise auch Zulieferer für eine „essential production“. In diesem Kontext wurden viele VDMA-Mitglieder von ausländischen Geschäftspartnern (teilweise auch inländischen) gebeten, schriftliche Stellungnahmen über ihre Bedeutung für „essential production“ abzugeben; oft wurde auch der Begriff „Systemrelevanz“ verwendet. Hierzu folgende Hinweise: 1. Eine Umfrage der VDMA Außenwirtschaft ergab, in Kombination mit Direktrecherchen in den Ländern, folgendes Gesamtbild: Werks- oder Betriebsschließungen gab es in Italien, Spanien, Frankreich. Darüber hinaus gibt es Schließungen in weiteren Län- dern, wobei uns hierzu bisher keine oder nur vage Rückmeldungen vorliegen. In China hat sich die Lage entspannt, die Industrie kommt allmählich wieder in Fahrt. 2. Anfragen nach Bestätigung von „essential production“ (oder vergleichbare Begriffe) kamen überwiegend aus Italien, in deutlich geringerer Zahl aus Spanien und Frank- reich. Art und Inhalt der Anfragen sind sehr unterschiedlich. Meistens wurden frei for- mulierte Erklärungen erbeten, teilweise wurde nach dem sog. NACE-Code des deut- schen Unternehmens (oder der Kunden des deutschen Unternehmens) gefragt. VDMA e.V. Außenwirtschaft Präsident: Lyoner Straße 18 Carl Martin Welcker 60528 Frankfurt am Main Hauptgeschäftsführer: Telefon +49 69 66 03-14 42 Thilo Brodtmann E-Mail aw@vdma.org Internet www.vdma.org Vereinsregister AG Frankfurt, Nr. VR 4278
3. Ein Sonderfall sind innerdeutsche Anfragen nach solchen Bestätigungen. Dies ist er- staunlich, da es in Deutschland keine behördlich generell angeordneten, d. h. nicht anlassbezogenen Betriebsschließungen gibt. Soweit wir bei diesen Fällen nachgehakt haben, handelte es sich durchweg um präventive Aktionen besorgter deutscher Unter- nehmen, ohne konkreten Hintergrund. 4. Die Betriebsschließungen in Spanien sind teilweise am 9. April 2020 wieder aufgehoben worden. In Frankreich scheint sich die Problematik bereits in den letzten Tagen durch - wie auch immer geartete - Lockerungen oder firmenindividuelle Lösungen entspannt zu haben. 5. Der Problemfall bleibt Italien. Hier wurde die weitgehende Schließung der Produktion der Industrie bis zum 3. Mai 2020 verlängert. Das VDMA-Präsidium hat sich mit Schreiben vom 8. April 2020 an den italienischen Ministerpräsidenten Giuseppe Conte und den italienischen Industrieverband CONFINDUSTRIA gewandt und um ein Wiederanfahren der Industrie gebeten, sobald dies verantwortet werden kann. 6. Die Abgabe privater Eigenerklärungen gegenüber den betroffenen Geschäftspart- nern ist in allen uns bekannten Fällen ausreichend (gewesen). Hinweise zur Formulie- rung solcher Erklärungen sowie damit eventuell verbundener Risiken siehe Anlage 1. 7. Offizielle behördliche Bestätigungen über die „Systemrelevanz von Unternehmen“ sind bisher weder gesetzlich vorgesehen noch erforderlich. Soweit sie trotzdem ausgestellt wurden, handelte es sich um freischwebende Aktionen einzelner Behörden, mit teilwei- se zweifelhaftem Inhalt. 8. Aus Sicht des VDMA sind zur Lösung der aktuellen Probleme keine behördlichen Be- stätigungen erforderlich. Private Eigenerklärungen verursachen weniger Aufwand, kön- nen schneller erstellt werden und bieten - was im Einzelfall wichtig sein kann - mehr inhaltliche Flexibilität. Bei Bedarf können die VDMA-Fachverbände für VDMA- Mitglieder eine Verbandserklärung abgeben (Bestätigung im Sinne eines „Herstellernachweises“ des VDMA). 9. Der VDMA rät davon ab, sich im Rahmen von Eigenerklärung selbst als Teil von „kri- tischer Infrastruktur“ im Sinne der deutschen BSI-KritisV (Verordnung zur Bestimmung kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz [Gesetz über das Bundesamt für Si- cherheit in der Informationstechnik]) einzustufen, aus folgenden Gründen (siehe hierzu auch die VDMA-Mitteilung in Anlage 2): • Die Vorschrift betrifft ein Spezialthema, nämlich die Sicherheit in der Informations- technik. Sie ist nicht für die hier angesprochene Thematik konzipiert worden. Ihre Anwendung im Kontext Corona-Krise kann zu Fehleinschätzungen mit negativen Auswirkungen führen. • Die BSI-KritisV ist nicht dafür geschaffen worden, Firmen zu privilegieren. Im Ge- genteil, sie legt den dort genannten Industriezweigen besondere Belastungen auf. Sie ist weiterhin Basis für sonstige Beschränkungen wirtschaftlichen Handelns, zum Beispiel bei einer Beteiligung ausländischer Investoren an solchen Unternehmen (Investitionsprüfung nach dem Außenwirtschaftsrecht). 10. Der VDMA beobachtet die Lage weiterhin und bittet VDMA-Mitglieder, die auch in den nächsten Tagen und Wochen mit der Thematik konfrontiert werden, um Hinweise und Fallbeispiele. Eine Liste mit Ansprechpartnern im VDMA (Corona Task Force) finden Sie in Anlage 3. VDMA-Memo „Corona-Krise: Sicherung von Zulieferungen aus dem In- und Ausland“ Seite 2
Anlage 1 Hinweise für Eigenerklärungen • Beschränken Sie sich auf Tatsacheninformationen, also Fakten ohne Wertungen. Ver- wenden Sie eigene Formulierungen, ohne Bezugnahme auf fremde Texte (also weder begriffliche Vorgaben Ihres Geschäftspartners noch Begriffe aus irgendwelchen Rechts- oder Behördentexten, oder sonstige offizielle Begrifflichkeiten). • Verwenden Sie nur Informationen und Formulierungen, hinter denen sie selbst stehen können, und die der Wahrheit entsprechen. Also bitte keine Gefälligkeitsformulierungen, auch wenn man die Nöte des Geschäftspartners sehr gut nachvollziehen kann. • Vermeiden Sie rechtliche Wertungen, insbesondere die Einstufung in irgendwelche recht- lich vorgegebenen Kategorien. Es ist ausschließlich Sache Ihres Geschäftspartners, die Erklärung Ihres Unternehmens dann in seinem Land zu verwenden, und eigene Schluss- folgerungen zu ziehen im Hinblick auf behördliche Vorgaben seines Landes. • Wenn Sie Zolltarifnummern oder andere offizielle Codierungen in die Erklärung aufneh- men wollen (müssen), weisen Sie darauf hin, dass Sie die genannten Nummern oder Codierungen in Ihrem Unternehmen für eigene Zwecke verwenden und insoweit nach bestem Wissen und Gewissen ausgewählt haben. Damit stellen Sie klar, dass diese Ein- stufungen nicht im Interesse bzw. nach Vorgaben des Geschäftspartners oder mit son- stigen Rücksichten auf den Geschäftspartner vorgenommen wurden. • Falls Sie sich von Eigenerklärungen eine bevorzugte Belieferung durch Ihre Lieferanten erhoffen, verzichten Sie auf Formulierungen, die den Lieferanten unter Druck setzen könnten, auch in Begleitschreiben. Rechtlich belastbar lässt sich nach Einschätzung des VDMA in aller Regel kein Anspruch auf Priorisierung eines Vertragspartners gegenüber einem anderen Vertragspartner herleiten. Vielmehr besteht die Gefahr, dass Sie einen Lieferanten mit Belieferungsengpässen gegenüber einem anderen Vertragspartner „zum Vertragsbruch verleiten“. • Risiken: (a) Ob durch die Abgabe von Eigenerklärungen ein Verstoß des Erklärenden ge- gen öffentlich-rechtliche Vorschriften möglich ist, hängt von der Rechtslage des Landes ab, in dem die Erklärung verwendet wird. (b) Falls der Verwender Ihrer Erklärung, also Ihr Geschäftspartner, gegen seine öffentlich-rechtlichen Vorschriften verstoßen und sanktio- niert werden kann, besteht ein zivilrechtliches Haftungsrisiko (beispielsweise Forderung nach Schadensersatz wegen Bußgeld für die Verwendung einer inhaltlich falschen Erklä- rung). (c) Falls sich Lieferanten aufgrund Ihres Geschäftsgebarens zu einer priorisierten Belieferung genötigt fühlen und hierfür andere Vertragspartner benachteiligen, besteht un- ter Umständen ein zivilrechtliches Haftungsrisiko auf Schadensersatz gegenüber dem be- nachteiligten anderen Vertragspartners Ihres Lieferanten, und zwar unter deliktsrechtli- chen Gesichtspunkten. • Risikominimierung: Bei der Wahrheit bleiben. Keinen Druck ausüben. Verträge gegen- über allen Vertragspartnern gleichermaßen einhalten. • Bei Fragen oder Unsicherheiten in der Abfassung von Eigenerklärungen steht Ihnen VDMA Recht gerne beratend zur Seite. Ansprechpartner: RA Alexandre Ratiu, E-Mail: alexandre.ratiu@vdma.org, Telefon 0 69 / 66 03-13 57. VDMA-Memo „Corona-Krise: Sicherung von Zulieferungen aus dem In- und Ausland“ Seite 3
Anlage 2 Hauptgeschäftsführung Frankfurt, 31. März 2020 Maschinen- und Anlagenbau: nicht aufspalten lassen, sondern zusammenhalten! Die Corona-Krise ist eine außergewöhnliche Situation von globaler Dimension. Das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben ist massiv beeinträchtigt und die Herausforderungen sind für alle gewaltig. Das trifft auch für den Maschinen- und Anlagenbau zu, das Rückgrat der Industrie und mit gut 1,3 Millionen Erwerbstätigen größter industrieller Arbeitgeber in Deutschland. Daher setzt sich der VDMA nachdrücklich bei der Politik dafür ein, den temporären und heftigen Schock für die Maschinenbau-Industrie bestmöglich abzufedern. Die Unternehmen benötigen akut genügend Liquidität, um die direkten und indirekten Folgen der Pandemie bewältigen und die Zeit bis zum Wiederanspringen der Nachfrage überbrücken zu können. Einen Überblick zu den aktuellen politischen Forderungen finden Sie hier: https://www.vdma.org/v2viewer/-/v2article/render/47509345 Der Maschinenbau spielt eine wichtige Rolle, in seiner Gesamtheit! Um die Versorgungslage der Bevölkerung in der Corona-Krise sicherzustellen und den volkswirtschaftlichen Schaden möglichst gering zu halten, müssen die wirtschaftlichen Aktivitäten soweit wie möglich – und gesundheitspolitisch verantwortlich – aufrechterhalten werden. Der Maschinenbau spielt dabei eine wichtige Rolle, in seiner Gesamtheit! Nicht zielführend ist eine Diskussion um „Systemrelevanz“ einzelner Unternehmen. Denn seitens des Gesetzgebers sind derzeit weder eine Definition noch entsprechende Entscheidungskriterien vorhanden, um einzelnen Branchen oder Unternehmen Sonderrechte zu gestatten und/oder Sonderpflichten aufzuerlegen. Insbesondere die BSI-KritsV, die sog. „Kritischen Infrastrukturen“ definiert, hat einen speziellen, nicht verallgemeinerungsfähigen rechtlichen Hintergrund in der IT-Sicherheit und ist daher von vornherein als Grundlage hierfür ungeeignet. Losgelöst von einem klaren und zu Ende gedachten Rechtsrahmen, schafft aber allein schon die Diskussion über die „Systemrelevanz“ eine Rechtsunsicherheit in den Unternehmen, die gerade in herausfordernden Zeiten unbedingt zu vermeiden ist. VDMA-Memo „Corona-Krise: Sicherung von Zulieferungen aus dem In- und Ausland“ Seite 4
KEINE Rechtsgrundlage für Bescheinigungen von Dritten In diesem Zusammenhang der klare Hinweis: Von Dritten, etwa Verbänden/Interessensgemeinschaften, ausgestellte Bescheinigungen einer sogenannten Systemrelevanz haben von vornherein keine Rechtsgrundlage und damit keine bindende rechtliche Relevanz. Vielmehr gilt es nun in der Industrie zusammenzuhalten und das gute Miteinander auch in dieser schwierigen Zeit zu leben. Die Liefer- und Wertschöpfungsketten sind sinnvoll aufrecht zu erhalten, im Interesse aller Beteiligten. Industrie-Shutdown verhindern! Der VDMA setzt sich bei der Politik in Berlin und Brüssel mit Nachdruck dafür ein, Warenverkehr, wirtschaftliches Geschehen und Produktion weiter zu ermöglichen. Nur so können Logistikketten funktionieren und nur so können Maschinen und Anlagen ausgeliefert und in Betrieb gehalten werden. Aus VDMA Sicht ist es das erklärte Ziel, einen Industrie-Shutdown zu verhindern. Unter bestmöglicher Berücksichtigung der Hygiene und Einhaltung der behördlichen Anordnungen müssen Lieferketten in Deutschland aufrecht erhalten bleiben. Ansprechpartner im VDMA: Politische Interessenvertretung Andreas Rade Geschäftsführer VDMA Hauptstadtbüro Tel: +49 30 306946-16 andreas.rade@vdma.org Rechtliche Fragestellungen RA Alexandre Ratiu Abteilung Recht Tel: +49 69 6603-1357 alexandre.ratiu@vdma.org Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Dr. Frank Brückner Abteilung Kommunikation Tel: +49 69 6603-1156 frank.brueckner@vdma.org VDMA-Memo „Corona-Krise: Sicherung von Zulieferungen aus dem In- und Ausland“ Seite 5
Anlage 3 Bitte beachten Sie auch die Sonderseiten mit Hinweisen rund um das Corona-Virus auf der VDMA-Homepage unter www.vdma.org/corona Ihre Ansprechpartner im VDMA: VDMA Außenwirtschaft VDMA Business Advisory RA Klaus Friedrich Bianca Illner (Exportkontrolle Schutzausrüstungen) (Betriebswirtschaft, Finanzierung) E-Mail: klaus.friedrich@vdma.org E-Mail: bianca.illner@vdma.org Telefon: (+49 69) 66 03-16 77 Telefon: (+49 69) 66 03-14 81 Yvonne Heidler VDMA China * (EU-Binnenmarkt generell) E-Mail: yvonne.heidler@vdma.org Claudia Barkowsky Telefon: (+49 69) 66 03-14 00 E-Mail: claudia.barkowsky@chinavdma.org Telefon: (+86 10) 87730212-808 Monika Hollacher (Reisesicherheit, Russland) VDMA Indien * E-Mail: monika.hollacher@vdma.org Telefon: (+49 69) 66 03-14 48 Rajesh Nath E-Mail: rajesh.nath@vdmaindia.org Alexander Koldau Telefon: (+91 33) 40603464 (Rückholaktion Mitarbeiter aus dem Ausland) E-Mail: alexander.koldau@vdma.org VDMA Österreich Telefon: (+49 69) 66 03-14 34 Georg Priesner Oliver Wack E-Mail: georg.priesner@vdma.org (China, Situation vor Ort) Telefon: (+43 1) 361551510 E-Mail: oliver.wack@vdma.org Telefon: (+49 69) 66 03-14 44 VDMA Recht Friedrich Wagner, Olaf Engelbert RA Fabian Seus (Zoll, Grenzabfertigungen) (Arbeitsrecht, Kurzarbeit) E-Mail: friedrich.wagner@vdma.org E-Mail: fabian.seus@vdma.org Telefon: (+49 69) 66 03-14 38 Telefon: (+49 69) 66 03-13 50 E-Mail: olaf.engelbert@vdma.org Telefon: (+49 69) 66 03-11 20 RA Dr. Christian Hess (Arbeitsrecht, Kurzarbeit, Datenschutz) E-Mail: christian.hess@vdma.org Telefon: (+49 69) 66 03-12 68 VDMA Brasilien * RA Alexander Preis, Thomas Ulbrich RA Dr. Stefan Janssen E-Mail: thomasjaulbrich@vdma.org (Messeverträge nach deutschem Recht) Telefon: (+55 11) 43 05 80 42, E-Mail: alexander.preis@vdma.org Mobil (+55 11) 942403339 Telefon: (+49 69) 66 03-13 63 E-Mail: stefan.janssen@vdma.org Telefon: (+49 69) 66 03-13 62 RA Alexandre Ratiu, Mag. iur. (force majeure Klauseln, Vertragsrecht) E-Mail: alexandre.ratiu@vdma.org Telefon: (+49 69) 66 03-13 57 VDMA-Memo „Corona-Krise: Sicherung von Zulieferungen aus dem In- und Ausland“ Seite 6
VDMA Russland * VSMA GmbH Sven Flasshoff Jürgen Seiring E-Mail: sven.flasshoff@vdma.ru (Versicherungen Maschinen- und Telefon: (+7 499) 4 18 03 71 Anlagenbau) E-Mail: jseiring@vsma.org Telefon: (+49 69) 66 03-16 53 VDMA Volkswirtschaft und Steuern Florian Schmidt (Steuern) E-Mail: florian.schmidt@vdma.org Telefon: (+49 69) 66 03-14 15 Olaf Wortmann (Konjunktur und Volkswirtschaft) E-Mail: olaf.wortmann@vdma.org * Bitte beachten Sie ggfs. die Telefon: (+49 69) 66 03-13 73 Zeitverschiebung zu anderen Ländern. VDMA-Memo „Corona-Krise: Sicherung von Zulieferungen aus dem In- und Ausland“ Seite 7
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