Coronavirus: Diese Schutzmassnahmen machen Reisen möglichst sicher - SBB News
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Coronavirus: Diese Schutzmassnahmen machen Reisen
möglichst sicher
#Kundeninformation
Abgestimmt mit der Lockerungsstrategie des
Bundesrates wird auch das Angebot im Öffentlichen
Verkehr schrittweise erhöht. Die SBB wird per 11.
Mai verschiedene Verbindungen im Fern- und
Regionalverkehr wieder aufnehmen. Umso wichtiger
ist es, beim Reisen die Schutzmassnahmen für den
ÖV einzuhalten.
| 1/11Welche Schutzmassnahmen muss ich im ÖV beachten?
Bitte beachten Sie bei Reisen die Schutzmassnahmen für den öffentlichen Verkehr sowie die Hygienevorschriften des BAG. Die SBB hat
basierend auf den Vorgaben des BAG ein Schutzkonzept entwickelt. Dabei wird auf die Selbstverantwortung und Solidarität der
Kundinnen und Kunden gesetzt. Ab dem 11. Mai 2020 sind folgende Schutzmassnahmen zu berücksichtigen:
Abstand halten an der Haltestelle
Abstand halten
| 2/11Wir reinigen regelmässig
Umgehen Sie wenn möglich die klassischen Pendlerzeiten morgens und abends und nutzen Sie stattdessen schwächer frequentierte
Verbindungen. Nehmen Sie Rücksicht aufeinander und halten Sie Distanz: bei Haltestellen, vor Schaltern, an Billettautomaten, beim Ein-
und Aussteigen und, wenn möglich, in den Fahrzeugen. Die SBB unterstützt Reisende durch ein möglichst grosses Platzangebot in den
Zügen oder bei der guten Verteilung von Personen in den Abteilen und Wagen. Falls die Abstandsregel von zwei Metern nicht
eingehalten werden kann, empfehlen wir gemäss den Vorgaben des BAG dringend das Tragen einer Hygienemaske. Informationen zur
korrekten Verwendung von Hygienemasken finden Sie auf der Internetseite des BAG.
Bitte versorgen Sie sich selbst mit Schutzmaterial (Masken).
Das Schutzkonzept für Reisende und Mitarbeitende erlaubt die Wiedereröffnung temporär geschlossener Billettschalter resp. die
Ausweitung von deren Öffnungszeiten. Nichtsdestotrotz bitten wir Kundinnen und Kunden, Billette möglichst online, in Apps oder am
Automaten zu kaufen sowie an den Billettschaltern kontaktlos zu bezahlen.
Kundinnen und Kunden haben die Möglichkeit, sich in den WC der Transportmittel, sofern vorhanden, und in den WC-Anlagen der
Bahnhöfe die Hände entsprechend der Vorgaben zu waschen. Die vollbedienten kostenpflichtigen Hygienecenter in den Bahnhöfen
Basel SBB, Bellinzona, Bern, Genève, Lausanne, Locarno, Luzern und Zürich HB können von den Reisenden ab dem 11. Mai bis auf
Weiteres kostenlos benützt werden. An den Eingängen zu den grössten Bahnhöfen werden Desinfektionsmittelspender aufgestellt.
Beim Eingang / Ausgang von Reisezentren sind Dispenser verfügbar. Um die Einhaltung der Hygienevorschriften des BAG
sicherzustellen, werden in Grossbahnhöfen Anstehzonen bei Geschäften eingerichtet und die Benutzung von Liften auf eine Person
beschränkt. Die Warteräume in den SBB Bahnhöfen bleiben bis auf Weiteres zu; diejenigen, die heute noch offen sind, werden bis zum
11. Mai geschlossen.
| 6/11Die Mitarbeitenden werden auf Einhaltung der Hygiene- und Verhaltensregeln sensibilisiert.
Wie schützt die SBB ihre Mitarbeitenden?
Wichtiger Bestandteil des Schutzkonzepts im öffentlichen Verkehr sind die Mitarbeitenden der SBB. Neu tragen diese beim
Kundenkontakt Hygienemasken, falls der Abstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann. Die Mitarbeitenden im
Kundenkontakt werden von der SBB mit Schutzmasken ausgerüstet.
Für die Kundinnen und Kunden gilt die Billettpflicht weiterhin, Kundenbegleiterinnen und -begleiter werden bei der Kontrolle den
SwissPass und Billette bis auf Weiteres aber nicht in die Hand nehmen, sondern auf Distanz prüfen. Im Verkauf an den Bahnhöfen
kommen Plexiglasscheiben zum Einsatz. Die Mitarbeitenden werden auf Einhaltung der Hygiene- und Verhaltensregeln sensibilisiert.
Konsultieren Sie den Online-Fahrplan!
Aufgrund des Coronavirus hat die SBB Mitte März das Angebot im ÖV stark eingeschränkt. Seit dem 27. April 2020 wird der
Betrieb Schritt für Schritt zurück zum regulären Fahrplan geführt. Konsultieren Sie bitte kurz vor jeder Reise den Online-
Fahrplan, da es im Übergangsfahrplan zu Ausfällen, Verspätungen und Anschlussbrüchen kommen kann.
| 7/11Konsultieren Sie vor jeder Reise den Online-Fahrplan.
Auf touristische Reisen ist gemäss Empfehlung des BAG weiterhin zu verzichten.
| 8/11Welche Züge fahren ab Montag 11. Mai wieder?
Nach der ersten Erhöhung des Angebots vom 27. April verkehren ab dem 11. Mai 2020 zusätzlich zum aktuellen Angebot wieder
weitere Fern- und Regionalverkehrs-Züge:
IR90 Brig–Lausanne–Genève-Aéroport: wieder mehrheitlich normaler Betrieb
S40 Fribourg–Romont: Reaktivierung aller Leistungen
S8 Palézieux–Payerne: Reaktivierung aller Leistungen
Zürcher S-Bahn: S19: Reaktivierung aller Leistungen.
S20, S21 und S23: Reaktivierung verschiedener Leistungen
Auch die Tochtergesellschaft TILO im Tessin plant ab dem 11. Mai eine Angebotserhöhung: Diese wird noch im Detail kommuniziert.
Damit verkehren die Züge auf zahlreichen Strecken wieder im gewohnten Takt. Einen weiteren Angebotsschritt sieht die SBB für Anfang
Juni vor, in Abhängigkeit von weiteren Lockerungsschritten des Bundesrates. Wenn immer möglich werden durchgehende Reiseketten
angeboten. Störungen und Anschlussbrüche sind nicht ausgeschlossen. Aktuelle Reiseinformationen finden sich im Online-Fahrplan,
dieser ist per 1. Mai auf einem aktuell gültigen Stand.
Welche Züge fahren bereits seit Montag 27. April wieder?
Seit Montag, 27. April verkehren zusätzlich zum aktuellen Angebot wieder folgende Züge:
IC1 Zürich HB–Genève-Aéroport: Wiederaufnahme der Verbindung zwischen Fribourg und Genève Aéroport
IR70 Luzern–Zürich HB: Wiederherstellung des Halbstundentakts zwischen Zürich HB und Luzern
IR75 Zürich HB–Weinfelden–Konstanz: Angebot wird verstärkt zwischen Zürich HB und Kreuzlingen
IR17 Zürich HB–Olten–Bern: Halbstundentakt zwischen Olten und Bern über die Stammlinie via Burgdorf ist wiederhergestellt
ZVV S19 Dietikon–Effretikon–Dietikon: Erhöhung des Angebots
RE Annemasse–Genève–Lausanne–Vevey/St-Maurice: Halbstundentakt zwischen Genève und Vevey/St-Maurice.
Einzelne regionale Verkehrsbetriebe wechselten ab dem 27. April wieder zum regulären Fahrplan. Die Reiseketten sind wenn immer
möglich durchgehend. Störungen und Anschlussbrüche können dennoch nicht ausgeschlossen werden. Aktuelle Reiseinformationen
finden Sie im Online-Fahrplan.
Wann gilt wieder der reguläre Fahrplan?
Am 27. April erfolgte ein erster Schritt. Am 4. Mai verstärken teilweise städtische Transportunternehmen ihr Angebot und am 11. Mai
folgt eine deutliche Erhöhung des Fahrplanangebots, mit welcher der Schweizer ÖV auf zahlreichen Strecken wieder im gewohnten Takt
verkehrt. Anfang Juni folgt der nächste Angebotsschritt. Die Gesundheit der Kundinnen und Mitarbeitenden hat weiterhin oberste
Priorität. Deshalb haben SBB und PostAuto als sogenannte Systemführerinnen Schiene und Strasse ein Schutzkonzept für die
Reisenden und die Mitarbeitenden entwickelt.
Kann ich ins Ausland fahren?
Der internationale Personenverkehr wird in Abstimmung mit den Partnerbahnen und im Einklang mit den behördlichen Auflagen der
Nachbarländer etappenweise hochgefahren. Auf touristische Reisen ist gemäss Empfehlung des BAG weiterhin zu verzichten. Bitte
konsultieren Sie vor jeder Fahrt den Online-Fahrplan.
| 9/11Rückerstattungen und Entschädigungen
Die SBB zeigt sich mit Erstattungen kulant: www.sbb.ch/erstattungen Inhaberinnen und Inhaber eines General-, Verbund-,
Strecken und Moduljahresabonnements erhalten 15 Tage Kulanz. Auch Monatsabonnentinnen und-abonnenten werden
entschädigt. Ausführliche Informationen dazu hier
Was ist, wenn ich bereits ein Billett zu einem früheren Zeitpunkt gekauft habe?
Alle bereits gekauften Billette behalten ihre Gültigkeit. Falls die gebuchte Verbindung aufgrund des reduzierten Fahrplans nicht mehr
verkehrt, kann mit dem Sparbillett die nächste Verbindung genutzt werden. Es werden vorübergehend keine Sparbillette und
Spartageskarten mehr verkauft. Der Verkaufsstopp gilt für die Dauer des reduzierten Fahrplans. Billette von Reisenden, die ihren
Anschluss verpassen, bleiben uneingeschränkt gültig. Der Online-Fahrplan wird täglich aktualisiert, sobald die Fahrplanänderungen in
den Systemen angepasst sind.
Was ist mit Erstattungen?
Für Erstattungen gibt es die Webseite www.sbb.ch/erstattungen. Die Mitarbeitenden des SBB Kundendienstes bearbeiten alle Anliegen
mit vollem Einsatz. Die SBB bittet um Verständnis, dass sich in der gegenwärtigen Situation die Antwortzeit leider verlängert.
Wird mein Abo entschädigt?
Die ÖV-Unternehmen der Schweiz haben gemeinsam mit der Branchenorganisation Alliance SwissPass eine schweizweite einheitliche
Lösung für jene Kunden gefunden, die ihre Abonnemente aufgrund der aktuellen Situation im öffentlichen Verkehr nicht wie gewohnt
nutzen können. Inhaberinnen und Inhaber eines General-, Verbund-, Strecken und Moduljahresabonnements erhalten 15 Tage Kulanz.
Auch Monatsabonnentinnen und-abonnenten werden entschädigt. Ausführliche Informationen dazu hier.
In den Bahnhofsgeschäften gilt es ebenfalls, Abstand zu halten.
| 10/11Weitere Informationen
Was ist mit den Geschäften in den Bahnhöfen?
Bitte informieren Sie sich über die Öffnungszeiten bei den jeweiligen Geschäften. Läden, die nicht zur Grundversorgung gehören,
bleiben weiterhin geschlossen. Diese Anpassungen sind vorübergehend, gelten vorerst ab sofort bis auf Widerruf und werden
umgehend angepasst, wenn die zuständigen Behörden neue Anweisungen erlassen, welche jederzeit vorgehen und verbindlich sind.
Ein grosser Dank allen Mitarbeitenden, die während dieser schwierigen Zeit weiterhin die Schweiz bewegen.
| 11/11Sie können auch lesen