Coronavirus: Diese Schutzmassnahmen machen Reisen möglichst sicher - SBB News

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Coronavirus: Diese Schutzmassnahmen machen Reisen möglichst sicher - SBB News
Coronavirus: Diese Schutzmassnahmen machen Reisen
      möglichst sicher

    #Kundeninformation

      Abgestimmt mit der Lockerungsstrategie des
      Bundesrates wird auch das Angebot im Öffentlichen
      Verkehr schrittweise erhöht. Die SBB wird per 11.
      Mai verschiedene Verbindungen im Fern- und
      Regionalverkehr wieder aufnehmen. Umso wichtiger
      ist es, beim Reisen die Schutzmassnahmen für den
      ÖV einzuhalten.

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Welche Schutzmassnahmen muss ich im ÖV beachten?

    Bitte beachten Sie bei Reisen die Schutzmassnahmen für den öffentlichen Verkehr sowie die Hygienevorschriften des BAG. Die SBB hat
    basierend auf den Vorgaben des BAG ein Schutzkonzept entwickelt. Dabei wird auf die Selbstverantwortung und Solidarität der
    Kundinnen und Kunden gesetzt. Ab dem 11. Mai 2020 sind folgende Schutzmassnahmen zu berücksichtigen:

    Abstand halten an der Haltestelle

    Abstand halten

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Billett online kaufen

    Hygieneregeln beachten

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Informieren Sie sich

    Masken tragen, wenn Abstand nicht möglich ist

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Platz lassen

    Stosszeiten vermeiden

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Wir reinigen regelmässig

    Umgehen Sie wenn möglich die klassischen Pendlerzeiten morgens und abends und nutzen Sie stattdessen schwächer frequentierte
    Verbindungen. Nehmen Sie Rücksicht aufeinander und halten Sie Distanz: bei Haltestellen, vor Schaltern, an Billettautomaten, beim Ein-
    und Aussteigen und, wenn möglich, in den Fahrzeugen. Die SBB unterstützt Reisende durch ein möglichst grosses Platzangebot in den
    Zügen oder bei der guten Verteilung von Personen in den Abteilen und Wagen. Falls die Abstandsregel von zwei Metern nicht
    eingehalten werden kann, empfehlen wir gemäss den Vorgaben des BAG dringend das Tragen einer Hygienemaske. Informationen zur
    korrekten Verwendung von Hygienemasken finden Sie auf der Internetseite des BAG.

          Bitte versorgen Sie sich selbst mit Schutzmaterial (Masken).

    Das Schutzkonzept für Reisende und Mitarbeitende erlaubt die Wiedereröffnung temporär geschlossener Billettschalter resp. die
    Ausweitung von deren Öffnungszeiten. Nichtsdestotrotz bitten wir Kundinnen und Kunden, Billette möglichst online, in Apps oder am
    Automaten zu kaufen sowie an den Billettschaltern kontaktlos zu bezahlen.

    Kundinnen und Kunden haben die Möglichkeit, sich in den WC der Transportmittel, sofern vorhanden, und in den WC-Anlagen der
    Bahnhöfe die Hände entsprechend der Vorgaben zu waschen. Die vollbedienten kostenpflichtigen Hygienecenter in den Bahnhöfen
    Basel SBB, Bellinzona, Bern, Genève, Lausanne, Locarno, Luzern und Zürich HB können von den Reisenden ab dem 11. Mai bis auf
    Weiteres kostenlos benützt werden. An den Eingängen zu den grössten Bahnhöfen werden Desinfektionsmittelspender aufgestellt.
    Beim Eingang / Ausgang von Reisezentren sind Dispenser verfügbar. Um die Einhaltung der Hygienevorschriften des BAG
    sicherzustellen, werden in Grossbahnhöfen Anstehzonen bei Geschäften eingerichtet und die Benutzung von Liften auf eine Person
    beschränkt. Die Warteräume in den SBB Bahnhöfen bleiben bis auf Weiteres zu; diejenigen, die heute noch offen sind, werden bis zum
    11. Mai geschlossen.

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Die Mitarbeitenden werden auf Einhaltung der Hygiene- und Verhaltensregeln sensibilisiert.

    Wie schützt die SBB ihre Mitarbeitenden?

    Wichtiger Bestandteil des Schutzkonzepts im öffentlichen Verkehr sind die Mitarbeitenden der SBB. Neu tragen diese beim
    Kundenkontakt Hygienemasken, falls der Abstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann. Die Mitarbeitenden im
    Kundenkontakt werden von der SBB mit Schutzmasken ausgerüstet.

    Für die Kundinnen und Kunden gilt die Billettpflicht weiterhin, Kundenbegleiterinnen und -begleiter werden bei der Kontrolle den
    SwissPass und Billette bis auf Weiteres aber nicht in die Hand nehmen, sondern auf Distanz prüfen. Im Verkauf an den Bahnhöfen
    kommen Plexiglasscheiben zum Einsatz. Die Mitarbeitenden werden auf Einhaltung der Hygiene- und Verhaltensregeln sensibilisiert.

         Konsultieren Sie den Online-Fahrplan!

         Aufgrund des Coronavirus hat die SBB Mitte März das Angebot im ÖV stark eingeschränkt. Seit dem 27. April 2020 wird der
         Betrieb Schritt für Schritt zurück zum regulären Fahrplan geführt. Konsultieren Sie bitte kurz vor jeder Reise den Online-
         Fahrplan, da es im Übergangsfahrplan zu Ausfällen, Verspätungen und Anschlussbrüchen kommen kann.

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Konsultieren Sie vor jeder Reise den Online-Fahrplan.

    Auf touristische Reisen ist gemäss Empfehlung des BAG weiterhin zu verzichten.

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Welche Züge fahren ab Montag 11. Mai wieder?

    Nach der ersten Erhöhung des Angebots vom 27. April verkehren ab dem 11. Mai 2020 zusätzlich zum aktuellen Angebot wieder
    weitere Fern- und Regionalverkehrs-Züge:

         IR90 Brig–Lausanne–Genève-Aéroport: wieder mehrheitlich normaler Betrieb
         S40 Fribourg–Romont: Reaktivierung aller Leistungen
         S8 Palézieux–Payerne: Reaktivierung aller Leistungen
         Zürcher S-Bahn: S19: Reaktivierung aller Leistungen.
         S20, S21 und S23: Reaktivierung verschiedener Leistungen

    Auch die Tochtergesellschaft TILO im Tessin plant ab dem 11. Mai eine Angebotserhöhung: Diese wird noch im Detail kommuniziert.

    Damit verkehren die Züge auf zahlreichen Strecken wieder im gewohnten Takt. Einen weiteren Angebotsschritt sieht die SBB für Anfang
    Juni vor, in Abhängigkeit von weiteren Lockerungsschritten des Bundesrates. Wenn immer möglich werden durchgehende Reiseketten
    angeboten. Störungen und Anschlussbrüche sind nicht ausgeschlossen. Aktuelle Reiseinformationen finden sich im Online-Fahrplan,
    dieser ist per 1. Mai auf einem aktuell gültigen Stand.

    Welche Züge fahren bereits seit Montag 27. April wieder?

    Seit Montag, 27. April verkehren zusätzlich zum aktuellen Angebot wieder folgende Züge:

         IC1 Zürich HB–Genève-Aéroport: Wiederaufnahme der Verbindung zwischen Fribourg und Genève Aéroport
         IR70 Luzern–Zürich HB: Wiederherstellung des Halbstundentakts zwischen Zürich HB und Luzern
         IR75 Zürich HB–Weinfelden–Konstanz: Angebot wird verstärkt zwischen Zürich HB und Kreuzlingen
         IR17 Zürich HB–Olten–Bern: Halbstundentakt zwischen Olten und Bern über die Stammlinie via Burgdorf ist wiederhergestellt
         ZVV S19 Dietikon–Effretikon–Dietikon: Erhöhung des Angebots
         RE Annemasse–Genève–Lausanne–Vevey/St-Maurice: Halbstundentakt zwischen Genève und Vevey/St-Maurice.

    Einzelne regionale Verkehrsbetriebe wechselten ab dem 27. April wieder zum regulären Fahrplan. Die Reiseketten sind wenn immer
    möglich durchgehend. Störungen und Anschlussbrüche können dennoch nicht ausgeschlossen werden. Aktuelle Reiseinformationen
    finden Sie im Online-Fahrplan.

    Wann gilt wieder der reguläre Fahrplan?

    Am 27. April erfolgte ein erster Schritt. Am 4. Mai verstärken teilweise städtische Transportunternehmen ihr Angebot und am 11. Mai
    folgt eine deutliche Erhöhung des Fahrplanangebots, mit welcher der Schweizer ÖV auf zahlreichen Strecken wieder im gewohnten Takt
    verkehrt. Anfang Juni folgt der nächste Angebotsschritt. Die Gesundheit der Kundinnen und Mitarbeitenden hat weiterhin oberste
    Priorität. Deshalb haben SBB und PostAuto als sogenannte Systemführerinnen Schiene und Strasse ein Schutzkonzept für die
    Reisenden und die Mitarbeitenden entwickelt.

    Kann ich ins Ausland fahren?

    Der internationale Personenverkehr wird in Abstimmung mit den Partnerbahnen und im Einklang mit den behördlichen Auflagen der
    Nachbarländer etappenweise hochgefahren. Auf touristische Reisen ist gemäss Empfehlung des BAG weiterhin zu verzichten. Bitte
    konsultieren Sie vor jeder Fahrt den Online-Fahrplan.

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Rückerstattungen und Entschädigungen

         Die SBB zeigt sich mit Erstattungen kulant: www.sbb.ch/erstattungen Inhaberinnen und Inhaber eines General-, Verbund-,
         Strecken und Moduljahresabonnements erhalten 15 Tage Kulanz. Auch Monatsabonnentinnen und-abonnenten werden
         entschädigt. Ausführliche Informationen dazu hier

    Was ist, wenn ich bereits ein Billett zu einem früheren Zeitpunkt gekauft habe?

    Alle bereits gekauften Billette behalten ihre Gültigkeit. Falls die gebuchte Verbindung aufgrund des reduzierten Fahrplans nicht mehr
    verkehrt, kann mit dem Sparbillett die nächste Verbindung genutzt werden. Es werden vorübergehend keine Sparbillette und
    Spartageskarten mehr verkauft. Der Verkaufsstopp gilt für die Dauer des reduzierten Fahrplans. Billette von Reisenden, die ihren
    Anschluss verpassen, bleiben uneingeschränkt gültig. Der Online-Fahrplan wird täglich aktualisiert, sobald die Fahrplanänderungen in
    den Systemen angepasst sind.

    Was ist mit Erstattungen?

    Für Erstattungen gibt es die Webseite www.sbb.ch/erstattungen. Die Mitarbeitenden des SBB Kundendienstes bearbeiten alle Anliegen
    mit vollem Einsatz. Die SBB bittet um Verständnis, dass sich in der gegenwärtigen Situation die Antwortzeit leider verlängert.

    Wird mein Abo entschädigt?

    Die ÖV-Unternehmen der Schweiz haben gemeinsam mit der Branchenorganisation Alliance SwissPass eine schweizweite einheitliche
    Lösung für jene Kunden gefunden, die ihre Abonnemente aufgrund der aktuellen Situation im öffentlichen Verkehr nicht wie gewohnt
    nutzen können. Inhaberinnen und Inhaber eines General-, Verbund-, Strecken und Moduljahresabonnements erhalten 15 Tage Kulanz.
    Auch Monatsabonnentinnen und-abonnenten werden entschädigt. Ausführliche Informationen dazu hier.

    In den Bahnhofsgeschäften gilt es ebenfalls, Abstand zu halten.

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Weitere Informationen

    Was ist mit den Geschäften in den Bahnhöfen?

    Bitte informieren Sie sich über die Öffnungszeiten bei den jeweiligen Geschäften. Läden, die nicht zur Grundversorgung gehören,
    bleiben weiterhin geschlossen. Diese Anpassungen sind vorübergehend, gelten vorerst ab sofort bis auf Widerruf und werden
    umgehend angepasst, wenn die zuständigen Behörden neue Anweisungen erlassen, welche jederzeit vorgehen und verbindlich sind.

    Ein grosser Dank allen Mitarbeitenden, die während dieser schwierigen Zeit weiterhin die Schweiz bewegen.

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