Covid-19 Reisebeschränkungen - BVMW

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Covid-19 Reisebeschränkungen - BVMW
Covid-19
Reisebeschränkungen
          04. Juni 2020           1. Ausgabe

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Covid-19 Reisebeschränkungen - BVMW
Covid-19 Reisebeschränkungen

                                               04. Juni 2020                              1. Ausgabe

REISEWARNUNGEN DEUTSCHLANDS

Aktueller Stand

• Am 02. Juni 2020 hat das Robert Koch-Institut 342 laborbestätigte COVID-19-Fälle und 29 Todesfälle
  berichtet. Insgesamt ist die Zahl der neu übermittelten Fälle und Todesfälle rückläufig. Die
  Reproduktionszahl lag am 03. Juni 2020 bei 0,89. In verschiedenen Bundesländern gibt es aber neue
  COVID-19-Ausbrüche. Bezogen auf die Einwohnerzahl (Fälle pro 100.000 Einwohner) werden die
  meisten Fälle aus Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg und dem Saarland gemeldet.

• Ab dem 15. Juni 2020 öffnen sich die deutschen Grenzen zu 31 europäischen Ländern. Neben den
  anderen 26 EU-Staaten gehören dazu Großbritannien, Island, Norwegen, die Schweiz und
  Liechtenstein. Die deutschen Grenzen sind seit dem 16 März 2020 geschlossen. Derzeit kann man nur
  nach Deutschland einreisen, wenn man in Deutschland wohnt, in Deutschland als Grenzarbeitnehmer
  arbeitet oder dringende Gründe dafür hat. Maskenpflicht gilt in der Öffenlichkeit in ganz Deutschland.
  Die Kontakbeschränkungen in Deutschland werden bis zum 29. Juni 2020 verlängert.

Reisebeschränkungen

• Aktualisierung der Reisebeschränkungen:
• Grenzkontrollen zwischen Deutschland, Frankreich und der Schweiz werden bis zum 15. Juni 2020
  fortgesetzt. Grenzbeschränkungen bei Flügen zwischen Italien und Spanien werden bis zum 15. Juni
  2020 verlängert.

• Nach der Einreise sind EU-Bürger nicht mehr dazu verpflichtet, zwei Wochen unter Quarantäne zu
  stehen. Diese Maßnahme gilt nicht für Nicht-EU-Bürger.

• Menschen, die in Deutschland, in der Schweiz oder in Österreich wohnen, können innerhalb der drei
  Länder reisen, um ihre Angehörigen oder ihre(n) Fernbeziehungspartner(in) zu besuchen.

• Aktuelle Reisebeschränkungen:
• Nach Deutschland dürfen nur EU-Bürger, Briten, Grenzarbeitnehmer oder Einwohner einreisen
• Beim Eintritt müssen Einwohner ihren Wohnsitz in Deutschland nachweisen. Hierzu gehören z.B
  Wohnsitzdokumente, Gehaltsabrechnungen oder alle anderen Dokumente die eine deutsche Adresse
  aufweisen.

• Alle Menschen, die mit Flügen, Zügen oder Schiffen nach Deutschland einreisen, müssen eine
  Aussteigekarte für Reisende ausfüllen. Dies hilft den Behörden, potenzielle infizierte Personen
  aufzuspüren.

• Es gibt noch Einschränkungen bei den öffentlichen Verkehrsmitteln.

• Die Flughäfen von Frankfurt, Berlin und München haben begrenzte Flugzeitpläne. Lufthansa, Air
  Alitalia, KLM, British Airways, Eurowings, Wings of Lebanon und Belavia fliegen von und nach
  Deutschland.

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KUMULATIVE COVID-19 FÄLLE IN DEUTSCHLAND PRO 100,000
 Größte Ausbrüche
 • Die größte Zahl an Covid-19 Fällen pro 100,000 Einwohner findet sich in Bayern, Baden-
   Württemberg, Hamburg und dem Saarland.
 • Die Sieben-Tage-Rate sinkt weiter, obwohl 577 neue Fälle in Nordrhein-Westfalen, 197 in Hessen,
   442 in Bayern and 214 in Baden-Württemberg gemeldet wurden. Mit 18.2 per 100,000 neu
   berichteten Fällen letzte Woche hat Bremen weiterhin die größte Anzahl Fälle in Deutschland.–
   Berlin hat 4.9 und Niedersachsen 4.8.
 Neue Ausbrüche
 • Corona-Ausbrüche gibt es in mehreren Pflegehäusern und Krankenhäusern in den Bezirken von
   Greiz und Sonneberg (Thüringen), Coburg (Bayern) und Bremerhaven. Diese sind jedoch lokal
   begrenze Ausbrüche.
 • Bei Fleischverarbeitungsbetrieben in Osnabrück (Niedersachsen) und Straubing-Bogen (Bayern),
   wurden auch zwei Corona-Ausbrüche gemeldet. Bei einer Filiale des Lieferdienstes DPD gibt es
   aktuell einen Corona-Ausbruch.

Die Daten entsprechen dem Stand vom 29. Mai 2020
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                                               04. Juni 2020                                 1. Ausgabe

ÜBERSICHT DER DEUTSCHEN COVID-19 UND REISESITUATION
Bundesland    Beschränkungen

Baden-        • Seit dem 18. Mai 2020 dürfen Bars und Restaurants unter bestimmten Bedingungen wieder
Wuttemberg      öffnen. Kontaktbeschränkungen bleiben.
              • Mit der Ausnahme von Vergnügungsparks sind alle Freizeit- und Sporteinrichtungen wieder
                geöffnet.
              • Seit dem 18. Mai 2020 darf die Personenschifffahrt ihren Betrieb wieder aufnehmen.
                Maskenpflicht gilt an Bord.
              • Maskenpflicht gilt im Nahverkehr und im Handel. Bei Verstößen können Bußgelder zwischen
                15 und 30 Euro verhängt werden.
              • Gottesdienste sind erlaubt.
              • Seit dem 29. Mai 2020 dürfen Hotels wieder Gäste aufnehmen.
Bayern        • Geschäfte bis zu einer Größe von 800 Quadratmetern Ladenfläche dürfen wieder öffnen
              • Maskenpflicht gilt im Nahverkehr und Handel. Bei Verstößen können Bußgelder von 150 Euro
                verhängt werden.
              • Alle Dienstleistungsbetriebe sind geöffnet.
Berlin        • Lokale Behörden habe ein Strafensystem eingesetzt. Beim Verstoß gegen die Kontakt-
                Beschränkungen droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 10,000 Euro.
              • Beim Einkaufen muss man eine Maske tragen. Die Anzahl von Kunden ist begrenzt damit sich
                ein Kunde pro zwanzig Quadratmeter im Laden aufhält.
              • Hotels dürfen seit dem 25. Mai 2020 wieder öffnen aber Buffets und Spabereiche bleiben
                geschlossen.
              • Die Gastronomie Öffnungszeiten sind auf 06 bis 22 Uhr begrenzt.
              • Gottesdienste mit bis zum 50 Menschen können jetzt stattfinden.
              • Bus-, S-Bahn- und U-Bahnverbindungen laufen fast wie normal. Die U55 Linie ist geschlossen
                und die Fahrzeuge der Ride-Sharing Firma BerlKonig fahren nur für in Berlin lebende
                Gesundheitsarbeiter.
              • Kinos, Märkte, Klubs und Casinos sind mindestens bis zum 05. Juni 2020 geschlossen.

Brandenburg   • Alle Geschäfte, ungeachtet der Ladenfläche, dürfen wieder öffnen soweit die Hygiene- und
                Abstandsvorschriften eingehalten werden können. Maskenpflicht gilt für alle Mitarbeiter und
                Kunden.
              • Der öffentliche Verkehr läuft weitgehend normal. Vordereingangstüren von Bussen und
                Zügen sind gesperrt und Fahrer verkaufen keine Fahrkarten.
Bremen        • Treffen von mehr als zwei Personen sind verboten.
              • Seit dem 27. Mai 2020 dürfen Fitnessstudios wieder öffnen soweit die Hygiene- und
                Abstandsvorschriften (ein Kunde pro zwanzig Quadratmeter Ladenfläche) eingehalten werden
                können.
              • Seit dem 18. Mai 2020 dürfen alle touristischen Unterkünfte wieder öffnen.

Hamburg       • Alle Einzelhandelsgeschäfte haben mit Einschränkungen wieder geöffnet. Pro zehn
                Quadratmeter Ladenfläche darf nur ein Kunde einkaufen.
              • Friseure sind wieder geöffnet.
              • Restaurants dürfen wieder öffnen soweit die Hygiene- und Abstandsvorschriften eingehalten
                werden können.
              • Hotels sind wieder geöffnet. Für diejenigen, die zu Hause nicht arbeiten können, haben viele
                Hotels Räume zur Verfügung gestellt.
              • Treffen von bis zu 10 Personen sind erlaubt soweit sie aus maximal zwei verschiedenen
                Haushalten kommen.
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                                                 04. Juni 2020                                1. Ausgabe

ÜBERSICHT DER DEUTSCHEN COVID-19 UND REISESITUATION
Bundesland      Beschränkungen

Hessen          • Beim Verstoß gegen die Kontaktbeschränkungen droht ein Bußgeld

Mecklenburg-    •   Maskenpflicht gilt in der Öffentlichkeit.
Vorpommern      •   Restaurants dürfen wieder öffnen soweit Kontaktbeschränkungen eingehalten werden können
                •   Unterkünfte dürfen wieder Gäste aus dem Bundesland aufnehmen.
                •   Fahrschulen dürfen ihrem Tagesgeschäft nachgehen
Niedersachsen   • Treffen mit Personen aus einem anderen Haushalt sind erlaubt.
                • Unterkünfte dürfen wieder Gäste aufnehmen (maximale Auslastung 50 Prozent)
                • Alle Restaurants, Pubs, Bars, Kneipen dürfen wieder öffnen soweit die Hygiene- und
                  Abstandsvorschriften eingehalten werden können. Den Hotels empfiehlt die Landesregierung,
                  im Vorhinein Buchungen zu machen.
                • Friseure und andere körpernahe Dienstleistungen dürfen öffnen.
                • Fahrschulen dürfen ihrem Tagesgeschäft nachgehen.

Nordrhein-      • Seit dem 18. Mai 2020 sind Hotels wieder geöffnet für alle Einreisenden aus der EU,
Westfalen         Großbritannien, Island, Norwegen, Island und der Schweiz. Kontaktbeschränkungen bleiben.
                • Menschen aus der EU, Großbritannien, Island, Norwegen, Island und der Schweiz müssen
                  sich nach der Einreise nach Nordrhein-Westfalen nicht mehr in Selbstisolation für zwei
                  Wochen begeben.
                • Personen aus zwei Haushalten dürfen sich in der Öffentlichkeit treffen.
                • Kinos dürfen ab 30. Mai 2020 mit großen Einschränkungen wieder öffnen.
Rheinland-      • Gottesdienste sind wieder erlaubt aber mit höchstens einem Teilnehmer pro zehn
Pfalz             Quadratmetern Grundfläche.
Saarland        • Restaurants und Hotels dürfen wieder öffnen soweit Kontaktbeschränkungen eingehalten
                  werden können. Die Gastronomieöffnungszeiten sind auf 06 bis 22 Uhr begrenzt.
                • Unterkünfte dürfen wieder öffnen (maximale Auslastung 50 Prozent)
                • Maskenpflicht gilt in der Öffentlichkeit.
                • Spas, Klubs, Theater, Märkte und Jugendzentren sind geschlossen.
Sachsen         • Eine Maskenpflicht gibt es nicht aber die Landesregierung empfiehlt den Bürgern, eine Maske
                  in der Öffentlichkeit zu tragen.
                • Fahrschulen dürfen ihrem Tagesgeschäft nachgehen.
                • Restaurants und Bars dürfen wieder öffnen soweit die Maßnahmen punkto Hygiene und
                  Abstand eingehalten werden können. Man darf nicht an der Bar sitzen.
Sachsen-        • Ab dem 28. Mai 2020 sind Treffen von bis zu 20 Personen erlaubt. Konferenzen, Hochzeiten
Anhalt            und Begräbnisse dürfen stattfinden, sind jedoch auf 100 Menschen begrenzt. Ab dem 01.Juli
                  2020 soll die Anzahl von Gästen auf bis zu 250 Menschen erhöht werden.
                • Pubs und Bars dürfen ab dem 28. Mai 2020 wieder öffnen.
                • Deutsche Touristen dürfen nach Sachsen-Anhalt einreisen.
Schleswig-      • Maskenpflicht gilt in öffentlichen Plätzen.
Holstein        • Treffen von Personen aus zwei Haushalten sind erlaubt.

Thüringen       • Maskenpflicht gilt in den meisten öffentlichen Plätzen.
                • Wer nach Thüringen einreist, muss sich für zwei Wochen in Selbstisolation begeben.
                • Treffen von mehr als zwei Personen aus dem gleichen Haushalt sind erlaubt.
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                                               04. Juni 2020                                  1. Ausgabe

BESCHRÄNKUNGEN DER DEUTSCHEN LANDGRENZEN
Landgrenzen   Grenzkontrollen

Deutschland   • EU-Bürger sind nicht mehr dazu verplichtet, sich nach der Einreise für zwei Wochen in
                Selbstisolation zu begeben. Diese Maßnahme gilt nicht für Nicht-EU-Einreisende.
              • Die Grenzen zwischen Österreich, Deutschland und der Schweiz sind wieder geöffnet für
                Menschen, die ihre Angehörigen oder ihre(n) Fernbeziehungspartner(in) innerhalb der drei
                Länder besuchen möchten.
              • An den Grenzen zu Frankreich, Österreich und der Schweiz sollen die Kontrollen bis zum 15.
                Juni fortgesetzt werden.
Österreich    • An den Grenzen zu Österreich sollen die Kontrollen bis zum 15. Juni 2020 fortgesetzt werden.
              • Die Grenzen zwischen Österreich, Deutschland und der Schweiz sind wieder geöffnet für
                Menschen, die ihre Angehörigen oder ihre(n) Fernbeziehungspartner(in) innerhalb der drei
                Länder besuchen möchten.

Belgien       • Belgien wird die Grenzen für internationale Urlauber ab dem 15. Juni 2020 öffnen.
              • Eine zweiwöchige Pflichtquarantäne gilt für alle Einreisenden. Beim Eintritt müssen alle auch
                Reisedokumente vorweisen.

Tschechien    • Die tschechische Regierung hat beschlossen, die Landesgrenzen für Touristen ab dem 15.
                Juni 2020 wieder zu öffnen.
              • Allen Einreisenden aus Großbritannien soll ein Corona-Test angeboten werden.
              • An den Grenzen zu Österreich und Deutschland sollen die Kontrollen mindestens bis zum 15.
                Juni fortgesetzt werden.
Dänemark      • Menschen dürfen arbeitsbedingt nach Dänemark einreisen.
              • Dänemark öffnet die Grenzen für Touristen ab dem 15. Juni 2020.
              • Auf der deutschen Seite werden Grenzkontrollen nach dem 15. Juni 2020 eingestellt.

Frankreich    • An den Grenzen zu Frankreich sollen die Kontrollen bis zum 15. Juni 2020 fortgesetzt werden.
              • Die französische Regierung plant, die Grenzen zu Deutschland und der Schweiz ab dem 15.
                Juni 2020 wieder zu öffnen.
              • Um die Grenze überschreiten zu dürfen, braucht man nur jetzt einen Zertifikat.
Luxemburg     • Die Grenzkontrollen zu Deutschland wurden am 15. Mai 2020 aufgehoben.
              • Die Föderale Polizei führt ‘stop and search’ Massnahmen weiter.

Niederlande   • Die Grenzen sind für Urlauber aus dem Schengen-Raum und Menschen, die aus notwendigen
                Gründen reisen, geöffnet.
Polen         • Die Grenzkontrollen zu Deutschland, Litauen, Tschechien und der Slovakei werden
                mindestens bis zum 12. Juni 2020 fortgesetzt.
              • Die Regierung hofft, die Grenzen für internationale Touristen ab dem 13. Juni 2020 wieder
                öffnen zu können.
              • Eine zweiwöchige Pflichtquarantäne gilt für alle Einreisenden.
Schweiz       • An den Grenzen zur Schweiz werden die Kontrollen bis zum 15. Juni 2020 verlängert.
              • Die Grenzen zwischen Österreich, Deutschland und der Schweiz sind wieder geöffnet für
                Menschen, die ihre Angehörigen oder ihre(n) Fernbeziehungspartner(in) innerhalb der drei
                Länder besuchen möchten. Fünfzehn Grenzübergänge zu Österreich, Frankreich und Italien
                sollen wieder geöffnet werden. Hierzu gehören die Grenzübergänge in Genf, Graubünden,
                Jura, Neuenburg, Solothurn, Tessin, Wallis und Waadt.
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                                             04. Juni 2020                            1. Ausgabe

COVID-19 REISEBESCHRÄNKUNGEN – EUROPA UND GUS
 • Am 17. März 2020 einigten sich die EU-Mitgliedstaaten auf eine koordinierte Maßnahme zur
   Beschränkung von nicht notwendigen Reisen in die EU+ bis zum 15. Mai 2020. Die Entscheidung
   wurde bis zum 15. Juni 2020 verlängert.
 • Die meisten europäischen Länder führten ähnliche Reisebeschränkungen für Staatsangehörige
   eines Drittlands ein. Nur Staatsangehörige, Grenzarbeitnehmer und Einwohner durften in das Land
   einreisen und mussten sich für 14 Tage selbst isolieren.
 • In den letzten zwei Wochen haben einige Länder, darunter auch Deutschland, beschlossen die
   Grenzkontrollbeschränkungen aufzuheben. In den meisten Ländern bestehen aber nach wie vor
   Flugverkehrsbeschränkungen. Die Europäische Union koordiniert gemeinsame Maßnahmen zur
   Aufhebung der Reisebeschränkungen und Quarantänen innerhalb der EU+ ab dem 15. Juni 2020.
 • Ab dem 08. Juni 2020 müssen sich alle nach Großbritannien Einreisenden für zwei Wochen in
   Selbstisolation begeben.
 • Lettland, Estland and Litauen haben am 15. Mai 2020 eine sogenannte ”Reiseblase” zwischen den
   drei Ländern eingerichtet. Die Bürger können sich innerhalb der drei Länder frei bewegen.
 • Italien hat seine Grenzen ab 03. Juni 2020 wieder geöffnet.

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                                                   04. Juni 2020                      1. Ausgabe

COVID-19 TODESFÄLLE – EUROPA UND GUS

Die Daten entsprechen dem Stand vom 29. Mai 2020

• Die Sterberate per 1,000,000 zeigt, dass Belgien und die Stadt Bergamo (Italien) von der Pandemie
  am Stärksten betroffen sind.
• Danach folgen Großbritannien, Italien, Spanien und Frankreich.
• Infektionen und Sterberaten können unter anderem durch unterschiedliche Kapazitäten der
  nationalen Gesundheitssysteme, demographische Faktoren sowie der Notfallstrategien des Landes
  beeinflusst werden.
• Obwohl die Daten aufschlussreich sind, soll man auf zwei Begrenzungen aufpassen:
• Zum Einen hat jedes Land seinen eigenen Datenerhebungsprozess eingeführt und einseitig COVID-
  19-bezogene Todesfälle definiert und gemeldet.
• Zum Anderen wurden die Tests zwar befürwortet, aber nicht in allen europäischen Ländern
  gleichermaßen durchgeführt.

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                                                     04. Juni 2020                            1. Ausgabe

FLUGREISEN AUS DEUTSCHLAND
•   Zielorte ab dem Flughafen Berlin-Schönefeld sind blau markiert.
•   Zielorte ab dem Flughafen München „Franz Josef Strauß“ sind gelb markiert.
•   Zielorte ab dem Flughafen Frankfurt am Main sind grün markiert.
•   Zielorte ab dem Flughafen Düsseldorf sind rot markiert.

Flugreise

• Flüge von Lufthansa, Air Alitalia, KLM, British Airways, Eurowings, Wings of Lebanon und Belavia fliegen von
  und nach Deutschland.
• Alle Fluggäste unterstehen einer Pflicht zum Tragen von Schutzmasken bzw. Mund-Nase-Bedeckungen in
  Flügen der Lufthansa, Eurowings und KLM. Wenn ein Fluggast keine Maske hat, wird ihm eine Maske zur
  Verfügung gestellt. Die Bundesregierung rät Fluggästen, Masken auch in den Terminalgebäuden zu tragen.
• Der Vorstandsvorsitzende des Flughafens Düsseldorf International sagte in einem Interview, die
  Luftverkehrsbranche rechne damit, dass der Flugverkehr in den kommenden Jahren um 20 bis 30 Prozent
  niedriger sein werde als vor der Pandemie.
• Lufthansa folgt den Empfehlungen der Luftfahrtbehörden und hat eine neue Regelung umgesetzt, nach der
  nur noch ein Stück Handgepäck an Bord erlaubt ist. Bisher erlaubte die Lufthansa zwei Handgepäckstücke.
  Das Handgepäck kann nun kostenlos eingebucht werden.
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                                           04. Juni 2020                          1. Ausgabe

FLUGREISEN AUS DEUTSCHLAND (FORTSETZUNG)

 Flughafen Berlin-Schönefeld (SXF)
 • Europäische Flugziele ab dem Flughafen Berlin-Schönefeld: Minsk, Zürich, Dublin, London,
   Sofia, Dubrovnik, Helsinki, Budapest.
 • Maskenpflicht gilt in den Terminalgebäuden. Diese Maßnahme gilt nicht für Kinder jünger
   als sechs oder für Menschen, die keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können aufgrund
   von gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
 • Alle Abflüge werden im Terminal Abschnitt K durchgeführt. Alle Ankünfte werden im
   Terminal Abschnitt M durchgeführt.
 • Der Berliner Flughafen Tegel sollte mit der Eröffnung des Flughafens Berlin-Brandenburg
   International geschlossen werden, aber sein Betrieb hat sich durch Rückschläge beim Bau
   verzögert. Er soll nun am 31. Oktober 2020 eröffnet werden. Es wird daher spekuliert, dass
   Tegel ab 15. Juni 2020 geschlossen wird. Mit der geplanten Schließung hoffen
   Flughafenbetreiber, ungefähr US$220,000 pro Tag zu sparen.
 • Berichten zufolge sind wegen der Pandemie täglich nur 2.000 Passagiere nach Berlin
   geflogen.

 Flughafen München „Franz Josef Strauß“ (MUC)
 • Europäische Flugziele ab dem Flughafen München „Franz Josef Strauß“: Amsterdam,
   Rom, Minsk Frankfurt, Köln, Bremen, Hamburg.
 • Maskenpflicht gilt in den Terminalgebäuden. Überall auf dem Flughafen gibt es Automaten,
   an denen Masken gekauft werden können.
 • Alle Abflüge und Ankünfte werden im Terminal 2 durchgeführt. Terminal 1 ist geschlossen.

 Flughafen Frankfurt am Main (FRA)
 • Europäische Flugziele ab dem Flughafen Frankfurt am Main: Stockholm, London, Moskau,
   Mailand, Barcelona, Wien, Athen, Madrid, Lissabon.
 • Maskenpflicht gilt in den Terminalgebäuden. Bei Geschäften und Apotheken im gesamten
   Flughafenbereich kann man Masken kaufen. Die Öffnungszeiten sind begrenzt.
 • Alle Check-in-Prozesse werden im Terminal 1, Halle B und C durchgeführt. Passagiere
   erreichen von hier aus nach der Sicherheitskontrolle die weiter betriebenen Bereiche an
   den Flugsteigen A und B. Terminal 2 ist geschlossen.

 Flughafen Düsseldorf (DUS)
 • Europäische Flugziele ab dem Düsseldorf International Flughafen: Barcelona, London,
   Mailand, Zürich, Rom.
 • Jeder Fluggast darf nur ein Stück Handgepäck mit ins Flugzeug nehmen.
 • Das Sheraton Airport Hotel ist derzeit geschlossen.
 • Der SkyTrain-Service hat seinen Fahrplan geändert und fährt nun alle fünfzehn Minuten.

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ÖFFENTLICHE VERKEHRSMITTEL IN DEUTSCHLAND
Aktueller Stand
• Maskenpflicht gilt in allen deutschen öffentlichen Verkehrsmitteln.
• Änderungen bei Buslinien können sich kurzfristig ergeben. Dem Personal wird empfohlen, sich
  vor und unmittelbar vor Reiseantritt über die Reiseroute zu informieren.
• Da es schwierig ist, Kontaktbeschränkungen in öffentlichen Verkehrsmitteln einzuhalten, wird
  den Bürgern empfohlen, alternative Transportmittel wie Fahrräder zu benutzen. Städte in ganz
  Deutschland haben Radwege verbreitert, um das Radfahren und Kontaktbeschränkungen auf
  Reisen zu fördern.

Deutsche Bahn
• Maskenpflicht gilt in den Zügen, in Haltestellen und auf den Bahnsteigen.
• Da Zugverbindungen aufgrund der Pandemie kurzfristig ausfallen können, wird den Fahrgästen
  empfohlen, flexible erstattungsfähige Fahrkarten zu kaufen.
• Folgende Verbindungen fallen auf der gesamten Strecke aus :
      • EC-Züge München– Ufstein – Innsbruck – Verona
      • EC-Züge München – Lindau –– Zürich. Ab dem 08. Juni 2020 verkehren die Züge
        München – Zürich wieder auf der gesamten Strecke.
      • EC-Züge Frankfurt am Main – Basel – Mailand. Ab dem 08. Juni 2020 verkehren die Züge
        wieder zwischen Frankfurt (M) und der Schweiz. Ein durchgehender Verkehr von/nach
        Mailand ist derzeit noch nicht möglich.
      • TGV-Züge Frankfurt am Main – Mannheim – Strasburg – Marseille
      • EC-Züge Berlin – Frankfurt (Oder) – Warschau Hauptbahnhof
• Auf den folgenden Verbindungen entfallen einzelne Fahrten:
      • ICE-Züge Frankfurt (M) – Köln – Brüssel
      • ICE-Züge Frankfurt (M) – Mannheim – Saarbrücken – Paris
      • ICE-Züge Frankfurt (M) / Stuttgart – Strasburg – Paris. Es verkehren einzelne Züge
        zwischen Karlsruhe – Strassburg – Paris. Von/ nach Karlsruhe sollen Fahrgäste nationale
        Fernverkehrszüge der Deutschen Bahn nutzen.
      • EC-Züge (Kiel –) Hamburg – Berlin – Dresden – Prag (– Budapest)
      • IC-Züge Hamburg – Padborg – Kobenhavn H
      • IC-Züge Hamburg – Flensburg – Aarhus
        Ab dem 09. Juni 2020 verkehren die Züge Hamburg – Aarhus wieder ohne
        Einschränkungen.
• Die Türen aller S-Bahn-Linien öffnen sich automatisch, ausgenommen die der Linien S46, S8
  und S85.

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Covid-19 Reisebeschränkungen

                                             04. Juni 2020                          1. Ausgabe

ÖFFENTLICHE VERKEHRSMITTEL IN DEUTSCHLAND
Intercity Busse
• Folgende Verbindungen fallen auf der gesamten Strecke aus :
      • IC-Busse Mannheim – Frankfurt (M) – Würzburg – Nürnberg – Prag
      • IC-Busse Leipzig – Prag
      • IC-Busse München – Zürich. Ab dem 08. Juni 2020 verkehren die IC Busse München –
        Zürich wieder auf der gesamten Strecke.

• Folgende Verbindungen fallen auf Teilabschitten aus :
      • IC-Busse Düsseldorf – Maastricht – Lüttich fallen zwischen Maastricht und Lüttich aus.
      • IC-Busse Düsseldorf – Eindhoven – Antwerpen (– Lille) fallen zwischen Eindhoven und
         Lille aus. Auf dem Abschnitt Düsseldorf – Eindhoven entfallen einzelne Fahrten.
• Auf folgender Verbindung entfallen einzelne Fahrten:
      • IC-Busse Mannheim – Heidelberg – Nürnberg – Prag

Flixbus
• Ab dem 28. Mai 2020 hat Flixbus seinen Betrieb mit knapp 50 Zielen wieder aufgenommen.
• Neben Großstädten wie Berlin, Leipzig, Nürnberg, Hamburg, Frankfurt am Main und München
  sollen auch kleinere Städte wie Bayreuth, Himmelkron, Titisee-Neustadt, Weimar und
  Wolpertshausen demnächst wieder angefahren werden.
• Maskenpflicht gilt im Bus.
• Aktuelle Strecken in Deutschland :
       • Berlin – Hamburg – Kiel
       • Berlin – München
       • Frankfurt – Nürnberg – München
       • Duisburg – Düsseldorf – Köln – Stuttgart – München​
       • Berlin – Chemnitz
       • Frankfurt – Köln – Düsseldorf - Essen
       • Berlin – Halle
       • München – Freiburg
       • Berlin – Dresden
       • Berlin – Leipzig
       • Berlin – Erfurt
       • Köln Flughafen – Dortmund – Bremen – Hamburg​
       • Berlin – Nürnberg – Stuttgart – Tübingen – Reutlingen

• In den folgenden Ländern hat Flixbus auch seinen Betrieb wieder aufgenommen :
      • Schweden
      • Dänemark
      • Kroatien
      • Tschechien

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