Konzerthaus Berlin - Landesmusikrat Berlin

Die Seite wird erstellt Hortensia-Luzy Noack
 
WEITER LESEN
Konzerthaus Berlin - Landesmusikrat Berlin
Konzerthaus Berlin
            Schutz‐ und Hygiene‐Konzept zur Öffnung des Konzerthaus Berlin
           unter eingeschränkten Bedingungen aufgrund der Corona‐Pandemie
                                    (Stand: 19.08.2020)

Das nachfolgende Konzept dient als Handlungsanweisung für die Wiederaufnahme des Spiel‐
betriebs am Konzerthaus Berlin unter Berücksichtigung der Einschränkungen aufgrund der
Corona‐Pandemie.

Mit der Umsetzung dieses Konzeptes soll gewährleistet werden, das Übertragungsrisiko bei
Künstler*innen, Besucher*innen sowie allen im Konzertsaal oder im Rahmen von Veranstal‐
tungen tätigen Personen zu minimieren.
Dieses Konzept berücksichtigt dabei vorrangig die Gefährdungsbeurteilungen, die der Arbeits‐
schutzausschuss des Konzerthauses Berlin in Zusammenarbeit mit dem TÜV Rheinland erstellt
hat, die SARS‐CoV‐2‐Infektionsschutzverordnung des Landes Berlin in der Fassung vom 21. Juli
2020, die anerkannten Vorgaben bzw. Empfehlungen der Verwaltungs‐Berufsgenossenschaft
VBG (gesetzliche Unfallversicherung), das Hygienerahmenkonzept für Kultureinrichtungen im
Land Berlin in der Fassung vom 10.08.2020, die Betriebsanweisung nach §14 Biostoffverord‐
nung zum Coronavirus SARS‐CoV‐2, die Dienstanweisung „Verhaltensgrundsätze in der Zeit
der Corona Pandemie“ des Konzerthauses Berlin, die Dienstanweisung „Verhaltensgrundsätze
für den Proben‐ und Orchesterbetrieb in der Zeit der Corona Pandemie“ sowie die Empfeh‐
lungen des RKI (Robert‐Koch‐Institut) und der Charité Berlin.

Auf dieser Basis betrachtet das Konzept zum einen den Bevölkerungsschutz und damit die
Fragestellung, wie das Infektionsrisiko für Publikum und Besucher*innen auf ein Minimum re‐
duziert werden kann und zum anderen die Gewährleistung des Arbeitsschutzes für alle Mit‐
wirkenden und Mitarbeiter*innen.
Konzerthaus Berlin - Landesmusikrat Berlin
A. ZU BERÜCKSICHTIGENDE RISIKEN UND SCHUTZZIELE
   Die Möglichkeit eines erhöhten Ansteckungsrisikos auf dem Wege von Aerosol‐, Schmier‐
    / oder Kontaktinfektionen durch eine größere Personenanzahl im Innenraum, wenn die
    Schutzmaßnahmen nicht eingehalten werden. Infizierte Personen können nicht zuverläs‐
    sig erkannt werden. Primäre Eintrittswege für das Virus sind die Schleimhäute von Mund,
    Nase und Augen.
   Infektionen sind zu vermeiden und alle Maßnahmen zu ergreifen, um Übertragungsrisiken
    für Konzertgäste und Mitarbeiter*innen zu minimieren.
   Bei Blasinstrumenten und Sänger*innen können während des Musizierens Aerosole, Kon‐
    denswasser der Atemluft sowie Tröpfchenbildung durch Speichel entstehen.
   Beim künstlerischen Bühnenbetrieb sind die anerkannten Regeln zum Infektionsschutz ge‐
    gen das Coronavirus zu beachten, Infektionen zu vermeiden und alle Maßnahmen zu er‐
    greifen, um Übertragungsrisiken bei Musiker*innen und Mitarbeiter*innen zu minimieren.
   Der Konzertbetrieb wie auch der Bühnenbetrieb von Musiker*innen auf Bühnen kann ak‐
    tuell nur bei Beachtung besonderer Sorgfalt realisiert werden. Insbesondere verhaltens‐
    bezogene Maßnahmen und besonders umsichtiges Handeln sind geboten. Unerwartete
    Situationen können von den nachfolgend aufgeführten Standards abweichende Schutz‐
    maßnahmen erforderlich machen. Bei neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen oder be‐
    hördlichen Vorgaben wird das vorliegende Konzept entsprechend angepasst.

B. RAHMENVORGABEN UND HILFSMITTEL ZUM INFEKTIONSSCHUTZ
1. Behördliche Vorgaben (SARS‐CoV‐2‐Infektionsschutzverordnung des Landes Berlin in der ab 21.
Juli 2020 gültigen Fassung und Hygienerahmenkonzept für Kultureinrichtungen im Land Berlin in der
gültigen Fassung vom 10.08.2020) sowie Empfehlungen des Robert‐Koch‐Instituts

   Das Einhalten der Mindestabstände zwischen Personen von 1,5 Metern in alle Richtungen.
   Nach der SARS‐CoV‐2‐Infektionsschutzverordnung vom 21. Juli 2020 sind gemäß § 2 Abs.
    1 der Verordnung Veranstalter*innen verpflichtet, ein individuelles Schutz‐ und Hygiene‐
    konzept zu erstellen und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen.

   Bei der Erstellung des Schutz‐ und Hygienekonzepts sind die einschlägigen Empfehlungen
    des Robert‐Koch‐Instituts zum Infektionsschutz in ihrer aktuell gültigen Fassung und die
    Vorgaben des Landes Berlin in der jeweils gültigen Infektionsschutzverordnung zu berück‐
    sichtigen. Wesentliche Ziele der zu veranlassenden Schutzmaßnahmen sind die Reduzie‐
    rung von Kontakten, die Einhaltung des Mindestabstands und die maximal für die jeweilige
    Fläche zugelassene Personenzahl, die Steuerung des Zutritts und die Vermeidung von War‐
    teschlangen und Gruppenbildungen sowie die ausreichende Belüftung in geschlossenen
    Räumen. Aushänge zu den Abstands‐ und Hygieneregeln sind gut sichtbar anzubringen.

                                               2
Konzerthaus Berlin - Landesmusikrat Berlin
Das Konzerthaus Berlin nimmt den Spielbetrieb unter Berücksichtigung des vorliegenden
Schutz‐ und Hygienekonzepts auf.

   Die Besucher*innenkapazität beträgt anstelle der unter normalen Umständen ca. 1.500
    Besucher*innen im Großen Saal maximal 350 Besucher*innen, 144 Besucher*innen im
    Kleinen Saal anstelle der üblichen 410 Besucher*innen und ca. 67 Besucher*innen im Wer‐
    ner‐Otto‐Saal anstelle der üblichen 240 Besucher*innen.
   Die Veranstaltungsdauer der einzelnen Konzerte beträgt maximal 70 Minuten. Die Veran‐
    staltungen finden ohne Pause statt.
   Gemäß § 3 Abs. 1 u. 2 der SARS‐CoV‐2‐Infektionsschutzverordnung werden die Gäste in
    deren Einverständnis mit den dort genannten Angaben registriert.
   Die in § 6 Abs. 1 und 2 der SARS‐CoV‐2‐Infektionsschutzverordnung erlaubten Personen‐
    obergrenzen werden nicht überschritten.
   Chorgesang kann nur unter besonderen Schutzmaßnahmen (Abs. IV des Hygienerahmen‐
    konzeptes für Kultureinrichtungen im Land Berlin vom 10.08.2020) stattfinden.
   Außerdem finden die bekannten allgemeinen Hygieneregeln Anwendung: Händewaschen,
    Händedesinfizieren, Hände vom Gesicht fernhalten, Husten/Niesen in Taschentuch oder
    Armbeuge, Berührungen anderer Personen vermeiden.

2. Einsatz von Hilfsmitteln und vorbeugende organisatorische Maßnahmen

   Eine Mund‐Nasen‐Bedeckung ist Pflicht für alle Besucher*innen während des gesamten
    Aufenthalts, bis sie ihren Sitzplatz eingenommen haben. Die Maske muss ebenfalls getra‐
    gen werden, wenn ein Gast die Reihe während des Konzertes verlässt, da der 1,5 Meter
    Abstand in diesem Fall möglicherweise kurzzeitig nicht eingehalten werden können. Glei‐
    ches gilt beim Verlassen des Saals nach dem Konzert.
   Die Mund‐Nasen‐Bedeckung muss im Rahmen der Durchführung von Konzerten auch von
    allen ARTIS‐Mitarbeiter*innen, der ARTIS‐Teamleitung, Mietern, externen Veranstaltern
    und sonstigen Mitarbeiter*innen getragen werden. Im Besucherservice brauchen Mitar‐
    beiter*innen keine Mund‐Nasen‐Bedeckung zu tragen, da hier zwischen Kund*innen und
    Mitarbeiter*innen eine Plexiglasabschirmung als Schutz vorhanden ist. Für Besucher*in‐
    nen gilt auch hier die Maskenpflicht.
   Zusätzliche Desinfektionsmittel, z.B. an den Eingängen, auf den Etagen und in den Toilet‐
    ten werden bereitgestellt.
   Die Erhöhung der Personalstärke beim Vorderhauspersonal ist notwendig, um die Schutz‐
    maßnahmen mit genügend Personal zu begleiten.
   Klimaanlagen in den Sälen werden frühzeitig vor den Konzerten (spätestens 45 Minuten
    vor Veranstaltungsbeginn) und mit ausreichender Stärke in Betrieb genommen.
Zusätzlich werden die Reinigungsintervalle durch die Reinigungsfirma erhöht sowie spezielle
Desinfektionsmaßnahmen an allen übertragungsträchtigen Flächen wie Türklinken, Gelän‐
dern sowie in den Toiletten ergriffen.

                                              3
Konzerthaus Berlin - Landesmusikrat Berlin
C. VORSORGEKONZEPT IM EINZELNEN
Nachfolgend wird der Konzertbesuch in seinen einzelnen Phasen betrachtet, um jeder speziellen räum‐
lichen und zeitlichen Situation Rechnung tragen zu können.

1. Vorbereitende Kommunikation gegenüber den Konzertgästen / Registrierung und Vorab‐Organi‐
sation der Einlassberechtigungen

   Zum Nachweis der Besucherketten (§ 2, Abs. 2 SARS‐CoV‐2‐EindmaßnV) werden die Kon‐
    taktdaten des Publikums, die Konzerte besuchen wollen (Name, Anschrift und Telefon‐
    Nummer oder E‐Mail‐Adresse), mit deren Einverständnis erfasst und der Zeitraum des Auf‐
    enthalts hinterlegt. Diese personenbezogenen Daten werden für vier Wochen gemäß § 17
    DSGVO gespeichert, um die Kontaktverfolgung zu ermöglichen, und danach datenschutz‐
    gerecht gelöscht. Unberührt davon bleiben die allgemeinen Regelungen zur Speicherung
    der Besucherdaten gemäß den Datenschutzhinweisen des Konzerthaus Berlin. Kartenkäu‐
    fer*innen von mehreren Karten sind verpflichtet, die Kontaktdaten aller Kartennutzer*in‐
    nen bereitzuhalten und auf Nachfrage mitzuteilen, um ggfs. vom Gesundheitsamt kontak‐
    tiert werden zu können. Kartenkäufer*innen müssen einen aktuellen Personalausweis mit
    sich tragen.
   Die Besucher*innen werden durch die Veranstalter*innen vorab über die wichtigsten In‐
    fektionsschutz‐Regeln im Rahmen des Konzertbesuchs informiert (Maskenpflicht, kürzere
    Konzertdauer, keine Pause/Gastronomie etc., Garderobe mit in den Saal nehmen, keine
    größeren Taschen bzw. Gegenstände ins Konzerthaus mitbringen).
   Zusätzlich werden in allen Eingangsbereichen die Besucher*innen durch Informationshin‐
    weise zweisprachig auf die besonderen Schutz‐ und Hygienemaßnahmen gemäß Hygiene‐
    rahmenkonzept für Kultureinrichtungen im Land Berlin vom 10.08.2020 hingewiesen:
       o Besucher*innen mit chronischen Atemwegserkrankungen, die keine Mund‐Nasen‐
         Bedeckung tragen können, werden auf das in ihrem Fall erhöhte Infektionsrisiko
         hingewiesen.
       o Besucher*innen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einem an COVID‐19‐Er‐
         krankten hatten oder selbst an einem Infekt der oberen Atemwege leiden, dürfen
         an der Veranstaltung nicht teilnehmen.
       o Alle Tickets werden nummeriert verkauft. Es gibt keine freie Platzwahl. Ein Sitz‐
         platzwechsel ist ebenfalls nicht erlaubt.
       o Familien, Paare und Personen, die in einem Haushalt leben, sind von der Einhaltung
         der Mindestabstände ausgenommen. Diese Regelung gilt bis maximal 6 Personen.
       o Tickets werden vorrangig bargeldlos verkauft, um lange Warteschlangen und Kon‐
         takte zu vermeiden.
       o Der Kartenverkauf an der Abendkasse wird in den Besucherservice verlegt. Die Kar‐
         tenkäufer*innen betreten den Besucherservice durch den Zugang vom Gendarm‐
         enmarkt und werden durch eine Einbahnregelung nach dem Kauf dorthin zurück‐
         geführt. Es dürfen sich nur vier Besucher*innen zeitgleich im Besucherservice auf‐
         halten. Der notwendige Mindestabstand wird durch Wartemarkierungen auf dem
         Boden vorgegeben. Der Zutritt wird von ARTIS‐Mitarbeiter*innen kontrolliert.

                                                4
Konzerthaus Berlin - Landesmusikrat Berlin
   Die unter C.1. genannten Punkte sind auch von Veranstalter*innen mit eigenen Ticket‐
    Vertriebsstrukturen sicherzustellen.

2. Einlassphase bis Konzertbeginn

   Der Einlass an den Außentüren beginnt 30 Minuten vor Konzertbeginn.
   Für die Gäste gilt Mund‐Nasen‐Bedeckungspflicht, bis der Platz eingenommen ist. Auch
    beim Einlass ins Konzerthaus und in den Saal wird darauf geachtet, den Abstand von min‐
    destens 1,5 Metern einzuhalten.
   Gemäß Hygienerahmenkonzept für Kultureinrichtungen im Land Berlin vom 10.08.2020
    wird die Bewegungsrichtung beim Betreten und Verlassen des Hauses abstandsgerecht
    geregelt und die Laufwege der Gäste möglichst in eine Richtung geplant.
   Die Aufstellflächen vor den jeweiligen Eingängen (Seiteneingang A und B, Portikus links
    und rechts, Freitreppe links und rechts) auf dem Gendarmenmarkt werden mit Abstands‐
    markierungen für den Verlauf einer etwaigen Warteschlange auf dem Boden angebracht.
    Bei Bedarf werden zusätzlich mobile Orientierungsbänder aufgestellt, um Ansammlungen
    dicht anstehender Gäste zu vermeiden.
   ARTIS‐Mitarbeiter*innen (Kassenpförtner*innen) koordinieren das Vorsortieren der
    Gäste.
   Das Vorderhauspersonal weist die Gäste darauf hin, dass im Konzerthaus durchgängig eine
    Mund‐Nasen‐Bedeckung getragen werden muss, nur nicht auf dem Sitzplatz während des
    Konzertes. An Gäste, die keine solche Maske mit sich führen, werden im Wartebereich vor
    dem Haupteingang Masken seitens der Veranstalter*innen zur Verfügung gestellt. Hin‐
    weise zu den Schutz‐ und Hygienemaßnahmen im Konzerthaus werden außerdem auf den
    Bildschirmen im Foyer präsentiert.

2. a) Zugänge ins Haus

Zur Gewährleistung eines fließenden Besucherstromes und einer besseren Orientierung wer‐
den die Zugänge ins Haus wie folgt geregelt:

Besucherservice:

                                             5
Konzerthaus Berlin - Landesmusikrat Berlin
Großer Saal mit vier Zugängen (ohne Freitreppe):

   Die Laufwege in den Treppenhäusern sind entsprechend farblich auf dem Boden markiert.
   Im Brand‐ oder Evakuierungsfall sind alle Wegeführungen aufgehoben. Dies gilt für alle
    Etagen und Treppen.
   Die ARTIS‐Mitarbeiter*innen fordern die Besucher*innen auf, ihre Sitzreihen von beiden
    Enden der Reihe zu betreten.
   Die Ticketkontrolle durch ARTIS‐Mitarbeiter*innen an den Eingängen ins Konzerthaus Ber‐
    lin erfolgt möglichst kontaktlos durch entsprechende Lesescanner oder per Sichtkontrolle.
   Wenn Konzerte in mehreren Sälen des Konzerthauses stattfinden, werden die Anfangszei‐
    ten der Konzerte zeitlich versetzt, um eine gegenläufige Besucherführung in der jeweiligen
    Ein‐ oder Auslassphase zu verhindern. Die Länge der einzelnen Konzerte beträgt maximal
    70 Minuten.

2. b) Foyers und Treppenhäuser

   Um Menschenansammlungen im fließenden Besucherverkehr (Gruppenbildung) zu ver‐
    meiden, ist ein „Verweilen“ der Gäste im Besucherfoyer nicht möglich. Die Gäste sollen bis
    auf Toilettengänge direkt ihre Plätze im Saal aufsuchen.

                                                   6
Konzerthaus Berlin - Landesmusikrat Berlin
   Die Konzerte werden ohne Pause durchgeführt, ein gastronomisches Angebot und eine
    Garderobenannahme sind nicht vorgesehen. Mäntel etc. können in den Saal mitgenom‐
    men und auf den gesperrten Plätzen abgelegt werden. Es gibt eine Taschenkontrolle für
    übergroße Taschen durch die Kassenpförtner*innen vor dem Einlass ins Konzerthaus. Ge‐
    gebenenfalls werden diese in einer Garderobe gesammelt. Die Besucher*innen werden
    durch die Kassenpförtner*innen einzeln zu der entsprechenden Garderobe geführt.
   Der Parkticketservice findet in der Kutschendurchfahrt statt.
   Um persönliche Kontakte zu vermeiden, werden Programminformationen entweder digi‐
    tal zur Verfügung gestellt oder an gut sichtbaren Positionen durch ARTIS‐Mitarbeiter*in‐
    nen zur kostenfreien Selbstmitnahme ausgelegt.
   Gehbehinderte Besucher*innen und Rollstuhlfahrer*innen nutzen den Bühneneingang.
    Die Aufzüge dürfen maximal mit 2 Personen und einem*r ARTIS‐Mitarbeiter*in (Aufzugs‐
    führer*in) besetzt sein. Vor den Aufzügen werden Warte‐Markierungen angebracht. Die
    Aufzüge werden mit einer entsprechenden Beschilderung ausgestattet.

3. Konzertphase / Konzertsaal

   Die Saalpläne „Corona” berücksichtigen die maximale Besucheranzahl gemäß aktuell gel‐
    tender Abstandsregel von 1,5 Metern.
   Von den Plätzen im Saal werden in einer Reihe im stetigen Wechsel jeweils drei Plätze
    gesperrt und die benachbarten zwei Plätze für die Gäste genutzt. Zwischen haushaltsfrem‐
    den Personen wird somit der Abstand von drei Stühlen gewährleistet.
   Einzelbesucher*innen nutzen ebenfalls die jeweils freien Doppel‐Plätze, wobei in Kauf ge‐
    nommen wird, dass dann ein Platz frei bleibt.
   Zwischen den so gegliederten Reihen bleiben im Parkett jeweils die davor und dahinterlie‐
    genden Reihen komplett frei.
   Gesperrte Plätze (auch in den gesperrten Sitzreihen) werden mit einem gut sichtbaren
    Klettband arretiert, so dass die Sitzflächen nicht nach unten geklappt werden können und
    somit für die Nutzung blockiert sind.
   Alle Plätze werden nummeriert verkauft.

                                              7
Sitzplan „Corona“ Großer Saal:

                                 8
Sitzplan „Corona“ Kleiner Saal:

Sitzpläne „Corona“ Werner‐Otto‐Saal:

                                       9
   Der Musikclub wird nicht mit Veranstaltungen bespielt.
   Beim Einlass in den Saal muss die Mund‐Nasen‐Bedeckung bis zum Schließen der Saaltüren
    getragen werden. Die Mund‐Nasen‐Bedeckung muss bei Öffnung der Saaltüren oder bei
    zwischenzeitlichem Verlassen des Saals wieder aufgesetzt werden. Die Einhaltung wird
    von ARTIS‐Mitarbeiter*innen überwacht.
   Konzerteinführungen finden nicht statt.
   Es gibt keine Blumenübergabe nach dem Konzert.

4. Abschlussphase: Verlassen des Saales und des Hauses

   Die Gäste verlassen den Saal möglichst sukzessive entsprechend der Anweisungen der AR‐
    TIS‐Mitarbeiter*innen und unter Beachtung der Abstandsregelungen. Die Gäste haben die
    Mund‐Nasen‐Bedeckung wieder zu benutzen, sobald sie den Sitzplatz verlassen. Die Besu‐
    cher*innen verlassen entsprechend dem Einlass über die markierten Treppen wieder das
    Haus.
   Aus den Treppenhäusern gehen die Gäste direkt zu den Ausgängen, wo zu diesem Zeit‐
    punkt alle Türen weit geöffnet sind. Die ARTIS‐Mitarbeiter*innen achten mit freundlichen
    Hinweisen darauf, dass Gäste in den Besucherfoyers nicht für Unterhaltungen etc. verwei‐
    len und das Haus ruhig und stetig verlassen. Auch vor dem Haupteingang richten sie ihr
    Augenmerk darauf, dass die Gäste diesen Bereich freihalten und es nicht zu Personenan‐
    sammlungen kommt.
   Durch die vorgenannten Maßnahmen werden gegenläufige Wege vermieden und somit
    wird ein „Einbahnstraßen‐System“ auf dem Weg bis zum Ausgang weitgehend gewährleis‐
    tet.
   Personen, die nicht unmittelbar am Veranstaltungsgeschehen beteiligt sind, ist der Zutritt
    zum Hinterbühnenbereich nicht gestattet.

5. Belüftung

   Bei der Klimaanlage im Großen Saal handelt es sich um eine Anlage zur Quelllüftung. Die
    aufbereitete Luft (Temperatur, Feuchte) wird sowohl im Parkett als auch in den Rängen
    und auf der Bühne durch Fußbodenauslässe ausgeblasen, die Abluft wird über die Decke
    abgesaugt. Hierbei entsteht ein Volumenstrom von ca. 40.000 m³/h. Der Orientierungs‐
    wert des personenbezogenen Frischluftvolumenstroms gemäß der Handlungshilfe zum
    SARS‐CoV‐2‐Arbeitsschutstandard der VBG entspricht 50 m³/h. Bei einer Platzkapazität im
    Großen Saal von 350 Sitzen beträgt das Raumvolumen somit 114 m³/h pro Person.
   Der Große Saal verfügt über eine Klimaanlage bestehend aus Zuluft und Abluft. Die Zuluft
    wird von außen angesaugt, durchläuft dann die üblichen Register (Wärme, Kälte, Befeuch‐
    tung) und wird dann über Bodenauslässe in den Saal eingeblasen. Die Luft wird über De‐
    ckenauslässe abgesaugt. Die Lüftungsanlagen werden jährlich gewartet, wobei auch die
    Filter gewechselt werden. Für die Zuluft werden F7‐ und für die Abluft F5‐Filter verwendet.

                                              10
   Gleiches gilt für den Kleinen Saal mit einem Volumenstrom von ca. 11.000 m³/h. Bei einer
    Platzkapazität von 114 Sitzen beträgt das Raumvolumen somit 96 m³/h pro Person.
   Die Klimaanlage im WOS ist eine Wurflüftung, die aufbereitete Luft wird durch die Decke
    eingeblasen und abgesaugt. Es entsteht ein Volumenstrom von ca. 25.000 m³/h. Bei einer
    Platzkapazität von 67 Sitzen beträgt das Raumvolumen somit 373 m³/h pro Person.
   Die Lüftung wird in den Sälen 45 Minuten vor Proben und Spielbetrieb auf max. Luftaus‐
    tausch eingestellt.
   Für die Treppenhäuser kann eine maschinelle Abluft zugeschaltet werden, falls dies nicht
    ausreichen sollte, können die Rauchabzugsklappen geöffnet werden, wodurch ein merkli‐
    cher Sog entsteht. Maschinelle Zuluft gibt es in den Treppenhäusern nicht.
   Die Besucherfoyers Ludwig‐ van Beethoven‐Saal und Carl‐Maria‐von Weber‐Saal verfügen
    über keine maschinelle Lüftung, dort können ausschließlich die Fenster geöffnet werden.
   Reinigungs‐ und Wartungsintervalle der lufttechnischen Gebäudetechnik werden erhöht
    und anpasst.

6. Gastronomie

Im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen wird keine gastronomische Versorgung (weder
Vor‐, Pausen‐ noch Nachversorgung) angeboten. Der Weber‐ und der Beethoven‐Saal sowie
die dazugehörigen Imbissfoyers bleiben für das Publikum geschlossen.

Gastronomie findet ‐ unabhängig vom Konzertbetrieb ‐ lediglich im externen Konzerthaus‐
Café (neben dem Besucherservice) und im Freien statt. Die Einhaltung der gesetzlichen Rege‐
lungen obliegt dort dem gastronomischen Betreiber. Dieser erstellt hierfür ein eigenes Schutz‐
und Hygienekonzept für seine Gäste und sorgt entsprechend für dessen Umsetzung und Ein‐
haltung.

                                             11
D. ÜBERGREIFENDE MAßNAHMEN
1. Hygienemanagement Öffentlichkeitsbereich

1. a) Allgemein

   Die Corona‐Regeln (Hustenetikette, Mindestabstand, Mund‐Nasen‐Bedeckung, etc.) wer‐
    den im Publikumsbereich durch Ausschilderung zweisprachig kommuniziert.
   An allen Eingängen und auf jeder Etage werden Desinfektionsspender mit Fußbedienung
    vorgehalten.
   Am Bühneneingang wird ein Tisch mit Handdesinfektionsmittel für Rollstuhlfahrer vorge‐
    halten.

1. b) Sanitäre Anlagen

   Um die Einhaltung des Mindestabstandes zu gewährleisten, ist der Zugang zu den Toiletten
    im Öffentlichkeitsbereich reglementiert:
           o      Toiletten Damen 1. OG Süd          4 Personen pro Raum
           o      Toiletten Herren 1. OG Süd         2 Personen pro Raum
           o      Toiletten Damen 3. OG Süd          6 Personen pro Raum
           o      Toiletten Herren 3. OG Süd         4 Personen pro Raum
           o      Toiletten Damen 3. OG Nord         6 Personen pro Raum
           o      Toiletten Herren 3. OG Nord        3 Personen pro Raum

   Die Anzahl der im Raum erlaubten Personen ist an den jeweiligen Türen ausgeschildert.
   Im Flur der jeweiligen Toiletten sind Wartemarkierungen auf dem Boden angebracht.
   Ein ARTIS‐Mitarbeiter*innen kontrollieren den Zugang zu den Toiletten.
   Vor den Toilettenzugängen wird Handdesinfektionsmittel bereitgestellt.
   Um die Abstandsregel zu gewährleisten, ist jedes 2. Waschbecken in den Toiletten ge‐
    sperrt.
   Gleiches gilt für Urinale in den Herren‐Toiletten.
   Die Toiletten‐Räume werden vor, während und nach dem Konzert einer Reinigung unter‐
    zogen.

3. Hygienemanagement

3. c) Reinigungsplan

Es werden im Öffentlichkeits‐ und im Hinterbühnenbereich zusätzliche Reinigungs‐ und Des‐
infektionsmaßnahmen ergriffen:
   Reinigung von frequentierten Türflächen, Klinken etc. im Ein‐ und Auslassbereich vor Pub‐
    likumseinlass und nach Veranstaltungsende.

                                                12
   Reinigung und Desinfektion sogenannter High‐Touch‐Points (Türklinken, Aufzugbedie‐
    nung, Handläufe) vor Publikumseinlass und nach Veranstaltungsende.
   Reinigung im Sanitärbereich (Türen: Klinke, Türblatt; WC‐Sitze, Spüler, Armaturen, etc.)
    vor Einlass, während der Veranstaltung und nach Veranstaltungsende.
   Aufstellen von Handdesinfektionsmöglichkeiten und Hinweistafeln für Besuchende am
    Einlass und auf allen Etagen. Für die Händereinigung sind duftstofffreie, hautschonende
    Flüssigseifen zu verwenden.
   Zum Trocknen der Hände sollten hygienische Einmalhandtücher aus Papier genutzt wer‐
    den.
   Für eine sich ggf. anschließende hygienische Händedesinfektion werden Händedesinfekti‐
    onsmittel ohne Zugabe von Wasser in den Händen verrieben.
   Die Reinigungsmaßnahmen werden dokumentiert.

                                             13
Das vorliegende Schutz‐ und Hygienekonzept wurde vom Konzerthaus Berlin erstellt. Ex‐
terne Mieter*innen und Veranstalter*innen sind gemeinsam mit dem Konzerthaus Berlin
verantwortlich für dessen Umsetzung.

Berlin, den 20.08.2020

.......................................................         ..........................................................
Sebastian Nordmann                                             Janina Paul
Intendant                                                      Geschäftsführende Direktorin
Konzerthaus Berlin                                             Konzerthaus Berlin

                                                          14
Sie können auch lesen