COVID 19 Schutzkonzept der Stadt Weinfelden für das öffentliche Schwimmen
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BÄDER Bleichestrasse 3 ǀ Postfach ǀ 8570 Weinfelden Telefon +41 71 622 62 82 ǀ www.weinfelden.ch COVID 19 Schutzkonzept der Stadt Weinfelden für das öffentliche Schwimmen Hallenbad Weinfelden Verfasser: Tobias Blattmann Datum Erstversion: V1 07.12.2021 Überarbeitete Version V2 18.12.2021 1
BÄDER Bleichestrasse 3 ǀ Postfach ǀ 8570 Weinfelden Telefon +41 71 622 62 82 ǀ www.weinfelden.ch Ausgangslage Die Gesundheit und die Sicherheit der Gäste sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben für die Stadt Weinfelden höchste Priorität und deshalb setzt die Stadt Weinfelden alles daran, um den Gästen einen sicheren Badebesuch im Hallenbad Weinfelden zu ermöglichen. Dieses Ziel wird durch geeignete Massnahmen ermöglicht. Die neuralgischen Punkte in einem Bad sind nicht das Wasser selbst, sondern dort wo man sich auf engerem Raum begegnet; im Eingangsbereich, in den Garderoben, bei den Durchgängen, bei den Duschen, bei den Beckenumgängen, sowie in der Cafeteria. Das Hallenbad unterliegt ohnehin strengen Hygienevorschriften, die mit Grund- und Zwischenreinigungen sowie mit entsprechenden Desinfektionen gewährleistet werden. Das heisst., dass in den Anlagen bereits eine sehr hohe Qualität hinsichtlich der Hygiene herrscht. Vorgaben des Bundes Dieses Schutzkonzept wird laufend den behördlichen Vorgaben angepasst. Diese aktuelle Version vom 18.12.2021 basiert auf den Bundesratsentscheiden vom 17.12.2021, welche ab dem 20.12.2021 in Kraft treten. 2G+ Regelung Personen welche über ein gültiges 2G Zertifikat (2G = geimpft, genesen) verfügen aber die vollständige Impfung, Auffrischimpfung oder die Genesung länger als 4 Monate zurückliegt, müssen für einen Besuch im Hallenbad Weinfelden zusätzlich ein gültiges COVID-Testzertifikat besitzen. 2G Regelung Personen bei denen der vollständige Impfschutz, die Booster-Impfung oder die Genesung noch keine 4 Monate her ist, ist der Zugang ins Hallenbad ohne zusätzliches COVID-Testzertifikat möglich Dies gilt für alle Personen über 16 Jahren. Die weiteren Regeln wie Abstandhalten, Hände desinfizieren (Hygieneregeln) und die Maskentragpflicht in den ausgewiesenen Bereichen bleiben weiterhin bestehen. Es gelten folgende Abstandsregeln im Hallenbad Weinfelden: • Social-Distancing ausserhalb der Wasserfläche: 1.5 m Mindestabstand zwischen allen Personen; kein Körperkontakt. • Social-Distancing innerhalb der Wasserfläche: 1.5 m Mindestabstand zwischen allen Personen; kein Körperkontakt. 2
BÄDER Bleichestrasse 3 ǀ Postfach ǀ 8570 Weinfelden Telefon +41 71 622 62 82 ǀ www.weinfelden.ch Ziel und Geltungsbereich des Schutzkonzeptes Ziel Das vorliegende Schutzkonzept der Stadt Weinfelden soll den geordneten Betrieb der Hallen- und Freibäder in Übereinstimmung mit den behördlichen Vorgaben und Grundsätzen ermöglichen. Dabei wird dem Schutz der Besucherinnen und Besucher wie auch der Mitarbeitenden höchste Priorität eingeräumt. Damit das Ziel des Schutzkonzepts erreicht werden kann, ist insbesondere eine hohe Selbstverantwortung und Disziplin der Besucherinnen und Besucher notwendig. Geltungsbereich Das vorliegende Schutzkonzept regelt insbesondere das öffentliche Schwimmen ausserhalb der organisierten Gruppenaktivitäten von Sportverbänden und -vereinen sowie anderen Organisationen, für die vor allem die Schutzkonzepte der entsprechenden Sportverbände und Sportarten massgeblich sind. Zudem regelt es die infrastrukturellen Rahmenbedingungen, die für alle Besucherinnen und Besucher des Hallenbades Weinfelden gelten und somit für das öffentliche Schwimmen als auch für organisierte Gruppenaktivitäten zu beachten sind. Die vorgeschlagenen Massnahmen betreffen sowohl das Verhalten von Mitarbeitenden als auch von Besucherinnen und Besuchern. Risikobeurteilung Bei den Wasserbecken gilt zu erwähnen, dass für den Aufenthalt im Wasser nach aktuellen Kenntnissen via chloriertem Badewasser keine Ansteckungsgefahr besteht. Dennoch muss davon ausgegangen werden, dass beispielsweise beim Brustschwimmen oder bei der Wassergymnastik bei zu kleinem Abstand eine Übertragung stattfinden kann. Krankheitssymptome Organisierte Gruppenaktivitäten: Sportlerinnen und Sportler sowie Coaches mit Krankheitssymptomen dürfen das Bad nicht besuchen. Sie bleiben zu Hause, respektive begeben sich in Isolation. Sie rufen ihren Hausarzt an und befolgen dessen Anweisungen. Die Trainingsgruppe ist umgehend über die Krankheitssymptome zu orientieren. Öffentliches Schwimmen: Weist ein Gast Krankheitssymptome auf, kann ihn das Personal jederzeit aus der Anlage verweisen. Es ist keine individuelle Prüfung auf Krankheitssymptome der Gäste geplant. 3
BÄDER Bleichestrasse 3 ǀ Postfach ǀ 8570 Weinfelden Telefon +41 71 622 62 82 ǀ www.weinfelden.ch Verhaltensregeln im Wasser Die Nutzung der Wasserfläche liegt in Eigenverantwortung der Badegäste. Falls sich zu viele Personen im Wasser befinden, hat die Gemeinde die Möglichkeit, die Kapazität einzuschränken. Einzig bei den Schwimmerbahnen gilt die Regel des Kreisschwimmens. Eingangsbereich • Zum Schutz der Angestellten wurden Schutzwände aufgestellt • Die Theke wird regelmässig desinfiziert • Es gilt die 1,5m Abstandsregelung • Der Zutritt in das Hallenbad wird nur mittels gültigem Zertifikat (2G oder 2G+) gestattet Garderoben In diesem Bereichen gelten die Hygieneregeln des Bundes: • 1,5 Meter Abstand zu anderen Badegästen • Maskentragpflicht Duschen / Toiletten / Haartrocknungszone • In diesen Bereichen ist ein Abstand von 1,5m zu anderen Badegästen einzuhalten Verpflegungsautomaten • Die Automaten werden regelmässig desinfiziert • Es ist ein Abstand von 1,5m zu anderen Personen einzuhalten • Der Konsum von Getränken und Lebensmittel ist nur im sitzen an den Tischen erlaubt (siehe Cafeteria) Cafeteria • Es gilt die Zertifikatspflicht (2G oder 2G+) • Es herrscht die Maskentragpflicht • Speisen und Getränke sind im Sitzen zu konsumieren (nur dann darf die Maske abgenommen werden) • Es ist stets ein Abstand von 1,5m zu anderen Gästen einzuhalten 4
BÄDER Bleichestrasse 3 ǀ Postfach ǀ 8570 Weinfelden Telefon +41 71 622 62 82 ǀ www.weinfelden.ch Vereine und Schulen • Die Vereine und Schulen müssen ihr eigenes Schutzkonzept für das Training oder den Unterricht vorlegen Verantwortlichkeiten der Umsetzung vor Ort Die Stadt Weinfelden ist als Betreiberin des Hallenbades verantwortlich, dass die aufgeführten Massnahmen in diesem Schutzkonzept eingehalten werden können. Die Selbstverantwortung und Solidarität aller Personen sind jedoch zentral für die erfolgreiche Umsetzung und damit der Einhaltung des Schutzkonzepts. Die jeweiligen Verhaltensregeln vor Ort (auf Plakaten) und Abstandsmarkierungen sind einzuhalten. Ebenso die Anweisungen des Personals. Personen, die sich nicht an die Vorgaben halten, können aus dem Bad verwiesen werden. Die Sicherheit im Schwimmbereich ist durch die Aufsicht der Badeangestellten gewährleistet. Kommunikation Die Gemeinde Weinfelden informiert die Öffentlichkeit via Medienmitteilung und über die Webseite der Gemeinde. 5
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