COVID 19 Schutzkonzept der Stadt Weinfelden für das öffentliche Schwimmen

Die Seite wird erstellt Isger Hermann
 
WEITER LESEN
BÄDER
                                                 Bleichestrasse 3 ǀ Postfach ǀ 8570 Weinfelden
                                                 Telefon +41 71 622 62 82 ǀ www.weinfelden.ch

COVID 19
Schutzkonzept der Stadt
Weinfelden für das
öffentliche Schwimmen

Hallenbad
Weinfelden
Verfasser:              Tobias Blattmann

Datum Erstversion:            V1    07.12.2021
Überarbeitete Version         V2    18.12.2021

                                      1
BÄDER
                                                    Bleichestrasse 3 ǀ Postfach ǀ 8570 Weinfelden
                                                    Telefon +41 71 622 62 82 ǀ www.weinfelden.ch

Ausgangslage
Die Gesundheit und die Sicherheit der Gäste sowie der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter haben für die Stadt Weinfelden höchste Priorität und deshalb setzt die
Stadt Weinfelden alles daran, um den Gästen einen sicheren Badebesuch im
Hallenbad Weinfelden zu ermöglichen. Dieses Ziel wird durch geeignete
Massnahmen ermöglicht. Die neuralgischen Punkte in einem Bad sind nicht das
Wasser selbst, sondern dort wo man sich auf engerem Raum begegnet; im
Eingangsbereich, in den Garderoben, bei den Durchgängen, bei den Duschen, bei
den Beckenumgängen, sowie in der Cafeteria. Das Hallenbad unterliegt ohnehin
strengen Hygienevorschriften, die mit Grund- und Zwischenreinigungen sowie mit
entsprechenden Desinfektionen gewährleistet werden. Das heisst., dass in den
Anlagen bereits eine sehr hohe Qualität hinsichtlich der Hygiene herrscht.

Vorgaben des Bundes
Dieses Schutzkonzept wird laufend den behördlichen Vorgaben angepasst. Diese
aktuelle Version vom 18.12.2021 basiert auf den Bundesratsentscheiden vom
17.12.2021, welche ab dem 20.12.2021 in Kraft treten.

2G+ Regelung

Personen welche über ein gültiges 2G Zertifikat (2G = geimpft, genesen) verfügen
aber die vollständige Impfung, Auffrischimpfung oder die Genesung länger als 4
Monate zurückliegt, müssen für einen Besuch im Hallenbad Weinfelden zusätzlich
ein gültiges COVID-Testzertifikat besitzen.

2G Regelung

Personen bei denen der vollständige Impfschutz, die Booster-Impfung oder die
Genesung noch keine 4 Monate her ist, ist der Zugang ins Hallenbad ohne
zusätzliches COVID-Testzertifikat möglich

Dies gilt für alle Personen über 16 Jahren. Die weiteren Regeln wie Abstandhalten,
Hände desinfizieren (Hygieneregeln) und die Maskentragpflicht in den
ausgewiesenen Bereichen bleiben weiterhin bestehen. Es gelten folgende
Abstandsregeln im Hallenbad Weinfelden:

   • Social-Distancing ausserhalb der Wasserfläche: 1.5 m Mindestabstand
     zwischen allen Personen; kein Körperkontakt.
   • Social-Distancing innerhalb der Wasserfläche: 1.5 m Mindestabstand
     zwischen allen Personen; kein Körperkontakt.

                                          2
BÄDER
                                                    Bleichestrasse 3 ǀ Postfach ǀ 8570 Weinfelden
                                                    Telefon +41 71 622 62 82 ǀ www.weinfelden.ch

Ziel und Geltungsbereich des Schutzkonzeptes
Ziel

Das vorliegende Schutzkonzept der Stadt Weinfelden soll den geordneten Betrieb
der Hallen- und Freibäder in Übereinstimmung mit den behördlichen Vorgaben und
Grundsätzen ermöglichen. Dabei wird dem Schutz der Besucherinnen und Besucher
wie auch der Mitarbeitenden höchste Priorität eingeräumt. Damit das Ziel des
Schutzkonzepts erreicht werden kann, ist insbesondere eine hohe
Selbstverantwortung und Disziplin der Besucherinnen und Besucher notwendig.

Geltungsbereich

Das vorliegende Schutzkonzept regelt insbesondere das öffentliche Schwimmen
ausserhalb der organisierten Gruppenaktivitäten von Sportverbänden und -vereinen
sowie anderen Organisationen, für die vor allem die Schutzkonzepte der
entsprechenden Sportverbände und Sportarten massgeblich sind. Zudem regelt es
die infrastrukturellen Rahmenbedingungen, die für alle Besucherinnen und Besucher
des Hallenbades Weinfelden gelten und somit für das öffentliche Schwimmen als
auch für organisierte Gruppenaktivitäten zu beachten sind. Die vorgeschlagenen
Massnahmen betreffen sowohl das Verhalten von Mitarbeitenden als auch von
Besucherinnen und Besuchern.

Risikobeurteilung
Bei den Wasserbecken gilt zu erwähnen, dass für den Aufenthalt im Wasser nach
aktuellen Kenntnissen via chloriertem Badewasser keine Ansteckungsgefahr besteht.
Dennoch muss davon ausgegangen werden, dass beispielsweise beim
Brustschwimmen oder bei der Wassergymnastik bei zu kleinem Abstand eine
Übertragung stattfinden kann.

Krankheitssymptome
Organisierte Gruppenaktivitäten: Sportlerinnen und Sportler sowie Coaches mit
Krankheitssymptomen dürfen das Bad nicht besuchen. Sie bleiben zu Hause,
respektive begeben sich in Isolation. Sie rufen ihren Hausarzt an und befolgen
dessen Anweisungen. Die Trainingsgruppe ist umgehend über die
Krankheitssymptome zu orientieren.
Öffentliches Schwimmen: Weist ein Gast Krankheitssymptome auf, kann ihn das
Personal jederzeit aus der Anlage verweisen. Es ist keine individuelle Prüfung auf
Krankheitssymptome der Gäste geplant.

                                         3
BÄDER
                                                      Bleichestrasse 3 ǀ Postfach ǀ 8570 Weinfelden
                                                      Telefon +41 71 622 62 82 ǀ www.weinfelden.ch

Verhaltensregeln im Wasser
Die Nutzung der Wasserfläche liegt in Eigenverantwortung der Badegäste. Falls sich
zu viele Personen im Wasser befinden, hat die Gemeinde die Möglichkeit, die
Kapazität einzuschränken. Einzig bei den Schwimmerbahnen gilt die Regel des
Kreisschwimmens.

Eingangsbereich

   •   Zum Schutz der Angestellten wurden Schutzwände aufgestellt
   •   Die Theke wird regelmässig desinfiziert
   •   Es gilt die 1,5m Abstandsregelung
   •   Der Zutritt in das Hallenbad wird nur mittels gültigem Zertifikat (2G oder 2G+)
       gestattet

Garderoben
In diesem Bereichen gelten die Hygieneregeln des Bundes:

   •   1,5 Meter Abstand zu anderen Badegästen
   •   Maskentragpflicht

Duschen / Toiletten / Haartrocknungszone

   •   In diesen Bereichen ist ein Abstand von 1,5m zu anderen Badegästen
       einzuhalten

Verpflegungsautomaten

   •   Die Automaten werden regelmässig desinfiziert
   •   Es ist ein Abstand von 1,5m zu anderen Personen einzuhalten
   •   Der Konsum von Getränken und Lebensmittel ist nur im sitzen an den Tischen
       erlaubt (siehe Cafeteria)

Cafeteria

   •   Es gilt die Zertifikatspflicht (2G oder 2G+)
   •   Es herrscht die Maskentragpflicht
   •   Speisen und Getränke sind im Sitzen zu konsumieren (nur dann darf die
       Maske abgenommen werden)
   •   Es ist stets ein Abstand von 1,5m zu anderen Gästen einzuhalten

                                           4
BÄDER
                                                   Bleichestrasse 3 ǀ Postfach ǀ 8570 Weinfelden
                                                   Telefon +41 71 622 62 82 ǀ www.weinfelden.ch

Vereine und Schulen

   •   Die Vereine und Schulen müssen ihr eigenes Schutzkonzept für das Training
       oder den Unterricht vorlegen

Verantwortlichkeiten der Umsetzung vor Ort

Die Stadt Weinfelden ist als Betreiberin des Hallenbades verantwortlich, dass die
aufgeführten Massnahmen in diesem Schutzkonzept eingehalten werden können.
Die Selbstverantwortung und Solidarität aller Personen sind jedoch zentral für die
erfolgreiche Umsetzung und damit der Einhaltung des Schutzkonzepts. Die
jeweiligen Verhaltensregeln vor Ort (auf Plakaten) und Abstandsmarkierungen sind
einzuhalten. Ebenso die Anweisungen des Personals. Personen, die sich nicht an die
Vorgaben halten, können aus dem Bad verwiesen werden. Die Sicherheit im
Schwimmbereich ist durch die Aufsicht der Badeangestellten gewährleistet.

Kommunikation
Die Gemeinde Weinfelden informiert die Öffentlichkeit via Medienmitteilung und über
die Webseite der Gemeinde.

                                         5
Sie können auch lesen