Schutzkonzept Lawn Tennisclub Bern - Juni 2020 COVID-19-Beauftragte des LTC Bern: Judith Bracher, Dahlienweg 16e, 3422 Kirchberg, Mail: ...

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Schutzkonzept Lawn Tennisclub Bern - Juni 2020 COVID-19-Beauftragte des LTC Bern: Judith Bracher, Dahlienweg 16e, 3422 Kirchberg, Mail: ...
Schutzkonzept
Lawn Tennisclub Bern

06. Juni 2020

COVID-19-Beauftragte des LTC Bern:
Judith Bracher, Dahlienweg 16e, 3422 Kirchberg,
Mail: covid@lawn-tennisclub.ch
Telefon: +41 79 654 06 47
Schutzkonzept Lawn Tennisclub Bern - Juni 2020 COVID-19-Beauftragte des LTC Bern: Judith Bracher, Dahlienweg 16e, 3422 Kirchberg, Mail: ...
1. Massnahmen Clubs & Center

1.1. Covid-19-Beauftragter
Jeder Club, jedes Center muss einen COVID-19-Beauftragten benennen, dieser steht den Mitgliedern/
Kunden beratend zur Seite.

 Massnahmen
 Die COVID-19-Beauftragte für den Lawn Tennisclub Bern ist Judith Bracher
 (Judith Bracher, Dahlienweg 16e, 3422 Kirchberg, Mail: covid@lawn-tennisclub.ch , Telefon:
 079 654 06 47)
 Der Club trägt die COVID-19 Beauftragte in der Swiss Tennis Mitgliederadministration ein.

1.2. Hygienevorschriften und Reinigung
Einhalten der Hygienevorschriften des BAG und Reinigung der Anlage

 Massnahmen
 Bedarfsgerechte, regelmässige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen nach Gebrauch,
 insbesondere, wenn diese von mehreren Personen berührt werden, wird sichergestellt durch
 folgende Massnahmen:

 - WCs, Türgriffe und andere Flächen werden regelmässig gereinigt und desinfiziert.
 - Die Garderoben stehen lediglich beschränkt zur Verfügung. Das heisst, dass sich pro Garderobe
   gleichzeitig maximal 3 (Herren) respektive 2 (Frauen) Personen aufhalten dürfen.
 - Für das Reinigen der Hände vor dem Tennisspielen und nach der Platzreinigung steht
   Desinfektionsmittel in ausreichender Menge zur Verfügung.
1.3. Social Distancing
Social Distancing (2m Mindestabstand zwischen allen Personen: 10 m2 pro Person; kein Körperkontakt)

 Massnahmen
 Es darf sich eine Person pro 10 Quadratmeter auf der Anlage befinden und der Abstand von 2
 Metern muss gewährleistet sein – dies wird durch folgende Massnahmen sichergestellt:
 - Wir verweisen auf die entsprechenden Empfehlungen des BAG, die da insbesondere sind:
   Abstand halten, regelmässig und gründlich Hände waschen, Händeschütteln vermeiden, in
   Taschentuch oder Armbeuge husten und niesen, bei Symptomen zu Hause bleiben.
 - Die Spielerbänke oder -stühle werden in einem Mindestabstand von 2 Metern platziert.
 - Ein System zur elektronischen Platzreservation ist vorhanden. (vgl. dazu auch 1.5).

1.4. Maximale Gruppengrösse & Nutzung der Anlage

 Massnahmen
 - Die Garderoben stehen lediglich beschränkt zur Verfügung. Das heisst, dass sich pro Garderobe
   gleichzeitig maximal 3 (Herren) respektive 2 (Frauen) Personen aufhalten dürfen.
 - Für Verpflegung und Restaurants gelten die entsprechenden Vorgaben des Bundes für die
   Gastronomie.

1.5. Protokollierung & Nachverfolgung (Contact Tracing)
Protokollierung der Tennisspielenden zur Nachverfolgung (Contact Tracing) möglicher Infektionsketten

 Massnahmen
 - Das Nachverfolgen allfälliger Infektionsketten (Contact Tracing) wird durch die Erfassung
   sämtlicher Spielerinnen und Spieler/Spieleinheiten im elektronischen Platzreservationssystem
   „GotCourts“ sichergestellt.
 - Beim Spiel mit Gästen ist das einladende Club-Mitglied dafür verantwortlich, dass die
   Koordinaten des Gastes im Platzreservationssystem korrekt erfasst werden.
 - Für den Restaurationsbereich gelten die entsprechenden Vorgaben des Bundes für die
   Gastronomie.

1.6. Besonders gefährdete Personen und Personen mit Krankheitssymptomen
Besonders gefährdete Personen und Personen mit Krankheitssymptomen müssen die spezifischen
Vorgaben des BAG beachten.

1.7. Informationspflicht
Information der Tennisspielenden und anderen betroffenen Personen über die Vorgaben und
Massnahmen.

 Massnahmen
 Die Schutzmassnahmen des Lawn Tennisclubs Bern werden wie folgt kommuniziert:
 - Per Mail an sämtliche Mitglieder (laufend, ab Freitag, 08. Mai 2020).
 - Aufschaltung auf der Vereins-Webseite www.lawn-tennisclub.ch (laufend, ab Freitag, 08. Mai
   2020).
 - Plakataushang (auszugsweise) auf dem Vereinsgelände.
2. Massnahmen Tennisspieler

2.1 Einhalten von Schutzmassnahmen
Akzeptieren und Einhalten sämtlicher vom Club verordneten Schutzmassnahmen durch die
Tennisspielenden

 Massnahmen
 - Mit der gebuchten und bestätigten Platzreservation akzeptiert das Mitglied die definierten
   Schutzmassnahmen. Bei Missachtung können Spielende von der Anlage gewiesen werden.
 - Die Eltern sind verantwortlich, dass auch Kinder und Jugendliche die Vorgaben vollumfänglich
   einhalten.

2.2 Hygienevorschriften und Reinigung
Einhalten der Hygienevorschriften des BAG und Reinigung auf der Anlage

 Massnahmen
 - Vor dem Tennisspielen und nach der Platzreinigung müssen die Hände gewaschen oder
   desinfiziert werden.
 - Auf das traditionelle «Shake-Hands» soll verzichtet werden.
 - Es werden keine Gegenstände ausgetauscht.
 - Die Tennisspielenden nehmen ihre eigenen Bälle mit.

2.3 Platzreservation und Aufenthaltsdauer
Vorgängige Platzreservation mit Angabe von persönlichen Daten zur Nachverfolgung möglicher
Infektionsketten

 Massnahmen
 - Spielzeiten müssen mit den persönlichen Kontaktdaten reserviert und bestätigt sein. Dies wird
   durch das digitale Platzreservationssystem „GotCourts“ sichergestellt.
 - Beim Spiel mit Gästen ist das einladende Club-Mitglied dafür verantwortlich, dass die
   Koordinaten des Gastes im Platzreservationssystem korrekt erfasst werden.
 - Für Tennisspielende, welche sich vor oder nach ihrem Spiel im Restaurant aufhalten, gelten
   strikte und in jedem Fall die entsprechenden Vorgaben des Bundes für die Gastronomie.

2.4 Social Distancing
Einhalten der Social Distancing-Regeln auf dem Tennisplatz und auf der gesamten Anlage.

 Massnahmen
 Die entsprechenden und jeweils aktuellen Vorgaben des BAG zum Social Distancing sind von den
 Tennisspielenden jederzeit einzuhalten.
3. Massnahmen Tennisunterricht

3.1. Verantwortung
Akzeptieren und Einhalten sämtlicher vom Club verordneten Schutzmassnahmen durch die
Tennisspielenden

 Massnahmen

 Die Tennisunterrichtenden übernehmen die Verantwortung für die Einhaltung der vom LTC
 definierten Schutzmassnahmen im Tennisunterricht und bei den Tennisschülern.

 Nicht-Clubmitglieder und Erziehungsberechtigte/Begleitpersonen von Kindern, die nicht
 Clubmitglieder sind, werden vom Unterrichtenden auf das Schutzkonzept des LTC aufmerksam
 gemacht und angewiesen, sich an die Vorgaben des geltenden Schutzkonzeptes zu halten.

3.2. Social Distancing und maximale Gruppengrösse
Social Distancing und maximale Gruppengrösse im Tennisunterricht

 Massnahmen

 Die Vorgaben von 10 Quadratmetern pro Person, 2 Metern und keinem Körperkontakt werden
 auch im Tennisunterricht sichergestellt.

 Trainierende im Tennisunterricht sowie Kinder und deren Begleitpersonen halten sich strikte an
 die Vorgaben dieses Schutzkonzepts und die Vorgaben des BAG/der Behörden.

3.3. Einhalten der Hygienevorschriften
Akzeptieren und Einhalten sämtlicher vom Club verordneten Schutzmassnahmen durch die
Tennisspielenden

 Massnahmen

 Die Tennisunterrichtenden beachten die Hygienemassnahmen und stellen ihren Kunden
 ausreichend Desinfektionsmittel zur Verfügung.

 Die Griffe der Ballsammelkörbe sowie das übrige Unterrichtsmaterial werden regelmässig
 desinfiziert. Im Tennisunterricht mit kleineren Kindern werden keine Körbe verwendet.

 Teilnehmende an Trainings und am Unterricht desinfizieren beim Betreten und Verlassen des
 Platzes die Hände.
3.4. Angemeldete Trainings
Akzeptieren und Einhalten sämtlicher vom Club verordneten Schutzmassnahmen durch die
Tennisspielenden

 Massnahmen

 Die Tennisschule erfasst in ihrem eigenen Reservationssystem sämtliche Trainingsstunden
 inklusive den Angaben zu allen Teilnehmenden. Die Tennisschule liefert der Club-Administration
 einmal pro Woche ein pdf-Dokument, auf welchem die entsprechenden Angaben erfasst und
 zusammengestellt sind.

 Für regelmässige Juniorentrainings meldet die Tennisschule den Platzbedarf bzw. Änderungen
 möglichst frühzeitig der COVID-19-Beauftragten des LTC und dem Junioren-Verantwortlichen des
 LTC per Mail.

3.5. Information der Kunden
Akzeptieren und Einhalten sämtlicher vom Club verordneten Schutzmassnahmen durch die
Tennisspielenden

 Massnahmen

 Die Kunden der Tennisschule, welche nicht Mitglieder des Lawn Tennisclubs Bern sind, werden von
 der Tennisschule vor der ersten Lektion über die im Verein geltenden Vorgaben informiert und zu
 deren Studium auf der Vereinswebseite angewiesen.

Anhänge

 Anhang
 - Anleitung zum Reservationssystem „GotCourts“

Dieses Dokument wurde vom LTC Bern am 06.05.2020 erstellt und am 06.06.2020 aktualisiert.
Es wurde allen Mitgliedern übermittelt und erläutert.

COVID-19-Beauftragte, Unterschrift und Datum:

Bern, 6. Juni 2020
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