Schutzkonzept Lawn Tennisclub Bern - Juni 2020 COVID-19-Beauftragte des LTC Bern: Judith Bracher, Dahlienweg 16e, 3422 Kirchberg, Mail: ...
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Schutzkonzept Lawn Tennisclub Bern 06. Juni 2020 COVID-19-Beauftragte des LTC Bern: Judith Bracher, Dahlienweg 16e, 3422 Kirchberg, Mail: covid@lawn-tennisclub.ch Telefon: +41 79 654 06 47
1. Massnahmen Clubs & Center 1.1. Covid-19-Beauftragter Jeder Club, jedes Center muss einen COVID-19-Beauftragten benennen, dieser steht den Mitgliedern/ Kunden beratend zur Seite. Massnahmen Die COVID-19-Beauftragte für den Lawn Tennisclub Bern ist Judith Bracher (Judith Bracher, Dahlienweg 16e, 3422 Kirchberg, Mail: covid@lawn-tennisclub.ch , Telefon: 079 654 06 47) Der Club trägt die COVID-19 Beauftragte in der Swiss Tennis Mitgliederadministration ein. 1.2. Hygienevorschriften und Reinigung Einhalten der Hygienevorschriften des BAG und Reinigung der Anlage Massnahmen Bedarfsgerechte, regelmässige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen nach Gebrauch, insbesondere, wenn diese von mehreren Personen berührt werden, wird sichergestellt durch folgende Massnahmen: - WCs, Türgriffe und andere Flächen werden regelmässig gereinigt und desinfiziert. - Die Garderoben stehen lediglich beschränkt zur Verfügung. Das heisst, dass sich pro Garderobe gleichzeitig maximal 3 (Herren) respektive 2 (Frauen) Personen aufhalten dürfen. - Für das Reinigen der Hände vor dem Tennisspielen und nach der Platzreinigung steht Desinfektionsmittel in ausreichender Menge zur Verfügung.
1.3. Social Distancing Social Distancing (2m Mindestabstand zwischen allen Personen: 10 m2 pro Person; kein Körperkontakt) Massnahmen Es darf sich eine Person pro 10 Quadratmeter auf der Anlage befinden und der Abstand von 2 Metern muss gewährleistet sein – dies wird durch folgende Massnahmen sichergestellt: - Wir verweisen auf die entsprechenden Empfehlungen des BAG, die da insbesondere sind: Abstand halten, regelmässig und gründlich Hände waschen, Händeschütteln vermeiden, in Taschentuch oder Armbeuge husten und niesen, bei Symptomen zu Hause bleiben. - Die Spielerbänke oder -stühle werden in einem Mindestabstand von 2 Metern platziert. - Ein System zur elektronischen Platzreservation ist vorhanden. (vgl. dazu auch 1.5). 1.4. Maximale Gruppengrösse & Nutzung der Anlage Massnahmen - Die Garderoben stehen lediglich beschränkt zur Verfügung. Das heisst, dass sich pro Garderobe gleichzeitig maximal 3 (Herren) respektive 2 (Frauen) Personen aufhalten dürfen. - Für Verpflegung und Restaurants gelten die entsprechenden Vorgaben des Bundes für die Gastronomie. 1.5. Protokollierung & Nachverfolgung (Contact Tracing) Protokollierung der Tennisspielenden zur Nachverfolgung (Contact Tracing) möglicher Infektionsketten Massnahmen - Das Nachverfolgen allfälliger Infektionsketten (Contact Tracing) wird durch die Erfassung sämtlicher Spielerinnen und Spieler/Spieleinheiten im elektronischen Platzreservationssystem „GotCourts“ sichergestellt. - Beim Spiel mit Gästen ist das einladende Club-Mitglied dafür verantwortlich, dass die Koordinaten des Gastes im Platzreservationssystem korrekt erfasst werden. - Für den Restaurationsbereich gelten die entsprechenden Vorgaben des Bundes für die Gastronomie. 1.6. Besonders gefährdete Personen und Personen mit Krankheitssymptomen Besonders gefährdete Personen und Personen mit Krankheitssymptomen müssen die spezifischen Vorgaben des BAG beachten. 1.7. Informationspflicht Information der Tennisspielenden und anderen betroffenen Personen über die Vorgaben und Massnahmen. Massnahmen Die Schutzmassnahmen des Lawn Tennisclubs Bern werden wie folgt kommuniziert: - Per Mail an sämtliche Mitglieder (laufend, ab Freitag, 08. Mai 2020). - Aufschaltung auf der Vereins-Webseite www.lawn-tennisclub.ch (laufend, ab Freitag, 08. Mai 2020). - Plakataushang (auszugsweise) auf dem Vereinsgelände.
2. Massnahmen Tennisspieler 2.1 Einhalten von Schutzmassnahmen Akzeptieren und Einhalten sämtlicher vom Club verordneten Schutzmassnahmen durch die Tennisspielenden Massnahmen - Mit der gebuchten und bestätigten Platzreservation akzeptiert das Mitglied die definierten Schutzmassnahmen. Bei Missachtung können Spielende von der Anlage gewiesen werden. - Die Eltern sind verantwortlich, dass auch Kinder und Jugendliche die Vorgaben vollumfänglich einhalten. 2.2 Hygienevorschriften und Reinigung Einhalten der Hygienevorschriften des BAG und Reinigung auf der Anlage Massnahmen - Vor dem Tennisspielen und nach der Platzreinigung müssen die Hände gewaschen oder desinfiziert werden. - Auf das traditionelle «Shake-Hands» soll verzichtet werden. - Es werden keine Gegenstände ausgetauscht. - Die Tennisspielenden nehmen ihre eigenen Bälle mit. 2.3 Platzreservation und Aufenthaltsdauer Vorgängige Platzreservation mit Angabe von persönlichen Daten zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten Massnahmen - Spielzeiten müssen mit den persönlichen Kontaktdaten reserviert und bestätigt sein. Dies wird durch das digitale Platzreservationssystem „GotCourts“ sichergestellt. - Beim Spiel mit Gästen ist das einladende Club-Mitglied dafür verantwortlich, dass die Koordinaten des Gastes im Platzreservationssystem korrekt erfasst werden. - Für Tennisspielende, welche sich vor oder nach ihrem Spiel im Restaurant aufhalten, gelten strikte und in jedem Fall die entsprechenden Vorgaben des Bundes für die Gastronomie. 2.4 Social Distancing Einhalten der Social Distancing-Regeln auf dem Tennisplatz und auf der gesamten Anlage. Massnahmen Die entsprechenden und jeweils aktuellen Vorgaben des BAG zum Social Distancing sind von den Tennisspielenden jederzeit einzuhalten.
3. Massnahmen Tennisunterricht 3.1. Verantwortung Akzeptieren und Einhalten sämtlicher vom Club verordneten Schutzmassnahmen durch die Tennisspielenden Massnahmen Die Tennisunterrichtenden übernehmen die Verantwortung für die Einhaltung der vom LTC definierten Schutzmassnahmen im Tennisunterricht und bei den Tennisschülern. Nicht-Clubmitglieder und Erziehungsberechtigte/Begleitpersonen von Kindern, die nicht Clubmitglieder sind, werden vom Unterrichtenden auf das Schutzkonzept des LTC aufmerksam gemacht und angewiesen, sich an die Vorgaben des geltenden Schutzkonzeptes zu halten. 3.2. Social Distancing und maximale Gruppengrösse Social Distancing und maximale Gruppengrösse im Tennisunterricht Massnahmen Die Vorgaben von 10 Quadratmetern pro Person, 2 Metern und keinem Körperkontakt werden auch im Tennisunterricht sichergestellt. Trainierende im Tennisunterricht sowie Kinder und deren Begleitpersonen halten sich strikte an die Vorgaben dieses Schutzkonzepts und die Vorgaben des BAG/der Behörden. 3.3. Einhalten der Hygienevorschriften Akzeptieren und Einhalten sämtlicher vom Club verordneten Schutzmassnahmen durch die Tennisspielenden Massnahmen Die Tennisunterrichtenden beachten die Hygienemassnahmen und stellen ihren Kunden ausreichend Desinfektionsmittel zur Verfügung. Die Griffe der Ballsammelkörbe sowie das übrige Unterrichtsmaterial werden regelmässig desinfiziert. Im Tennisunterricht mit kleineren Kindern werden keine Körbe verwendet. Teilnehmende an Trainings und am Unterricht desinfizieren beim Betreten und Verlassen des Platzes die Hände.
3.4. Angemeldete Trainings Akzeptieren und Einhalten sämtlicher vom Club verordneten Schutzmassnahmen durch die Tennisspielenden Massnahmen Die Tennisschule erfasst in ihrem eigenen Reservationssystem sämtliche Trainingsstunden inklusive den Angaben zu allen Teilnehmenden. Die Tennisschule liefert der Club-Administration einmal pro Woche ein pdf-Dokument, auf welchem die entsprechenden Angaben erfasst und zusammengestellt sind. Für regelmässige Juniorentrainings meldet die Tennisschule den Platzbedarf bzw. Änderungen möglichst frühzeitig der COVID-19-Beauftragten des LTC und dem Junioren-Verantwortlichen des LTC per Mail. 3.5. Information der Kunden Akzeptieren und Einhalten sämtlicher vom Club verordneten Schutzmassnahmen durch die Tennisspielenden Massnahmen Die Kunden der Tennisschule, welche nicht Mitglieder des Lawn Tennisclubs Bern sind, werden von der Tennisschule vor der ersten Lektion über die im Verein geltenden Vorgaben informiert und zu deren Studium auf der Vereinswebseite angewiesen. Anhänge Anhang - Anleitung zum Reservationssystem „GotCourts“ Dieses Dokument wurde vom LTC Bern am 06.05.2020 erstellt und am 06.06.2020 aktualisiert. Es wurde allen Mitgliedern übermittelt und erläutert. COVID-19-Beauftragte, Unterschrift und Datum: Bern, 6. Juni 2020
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