RICHTLINIE ZU SANKTIONEN UND HANDELSEMBARGOS - VERHALTENS- UND ETHIKKODEX

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RICHTLINIE ZU SANKTIONEN UND HANDELSEMBARGOS - VERHALTENS- UND ETHIKKODEX
VERHALTENS- UND ETHIKKODEX
   RICHTLINIE ZU SANKTIONEN
     UND HANDELSEMBARGOS
RICHTLINIE ZU SANKTIONEN UND HANDELSEMBARGOS - VERHALTENS- UND ETHIKKODEX
RICHTLINIE ZU SANKTIONEN UND HANDELSEMBARGOS
Magna hat sich zur Einhaltung aller Gesetze in den Rechtsordnungen verpflichtet,
in denen Magna geschäftlich tätig ist. Dies gilt insbesondere für die Einhaltung
von Sanktionsgesetzen und -verordnungen. Diese Richtlinie gilt für alle
Mitarbeiter von Magna International Inc. und für alle operativen Gruppen, Werke,
Joint Ventures und für alle sonstige weltweite operative Geschäfte
(zusammengefasst „Magna“). Diese Richtlinie gilt auch für alle Personen, die im
Namen von Magna handeln, beispielsweise Mitarbeiter, leitende Angestellte,
Direktoren, Berater und Vertreter.

Sie sind verpflichtet, alle geltenden Gesetze und Verordnungen („Sanktionsgesetze“) einzuhalten, welche
die Einschränkung von Geschäftsbeziehungen mit folgenden Akteuren betreffen:
      Länder und/oder politische Gebietskörperschaften in Ländern, die Sanktionen unterliegen
       (zusammengefasst „sanktionierte Länder“); und
      Unternehmen sowie natürliche und juristische Personen einschließlich deren Vertretern, die in
       sanktionierten Ländern ihren Wohnsitz haben oder auf nationalen oder internationalen
       Sanktionslisten aufgeführt sind (zusammengefasst „sanktionierte Personen“).

Was ist eine Sanktion oder ein Handelsembargo?
Sanktionen und Handelsembargos sind Maßnahmen, die von einer Regierung oder einer internationalen
Organisation wie den Vereinten Nationen ergriffen werden. Sie sollen Druck auf die Regierung des
sanktionierten Landes oder auf die sanktionierten Personen ausüben, um Richtlinien oder Praktiken zu
ändern, die eine Gefährdung des Friedens und der Sicherheit auf internationaler Ebene darstellen.

Was verbieten Sanktionsgesetze?
Sanktionsgesetze können, je nach sanktioniertem Land und sanktionierter Person, eine Einschränkung
oder ein Verbot unterschiedlicher Dinge zum Ziel haben. Sanktionsgesetze dienen für gewöhnlich der
Einschränkung und Kontrolle des Verkehrs von Waren, Dienstleistungen oder Geldern. Sanktionsgesetze
können, aber müssen nicht zwangsläufig Folgendes einschränken oder verbieten:
      Kauf oder Verkauf von Waren, Dienstleistungen oder technischen Informationen an bzw. von einer
       Person in einem sanktionierten Land;
      Kauf oder Verkauf von Waren, Dienstleistungen oder technischer Informationen an bzw. von einer
       sanktionierten Person unabhängig von deren Standort;
      Überweisung von Geldern an oder über ein sanktioniertes Land oder eine sanktionierte Person
       sowie Erhalt von Geldern von einer sanktionierten Person (z. B. einer Bank); und
      Verkauf von Waren, Dienstleistungen oder technischen Informationen an eine nicht sanktionierte
       Person in einem nicht sanktionierten Land, wenn der Verkäufer weiß, dass die Waren,
       Dienstleistungen oder technischen Informationen für ein sanktioniertes Land oder eine
       sanktionierte Person vorgesehen sind.

Wann wird ein Land oder eine Person sanktioniert?
Für gewöhnlich werden Sanktionen oder Embargos gegen Länder, Personen oder Unternehmen verhängt,
weil diese an illegalen Aktivitäten wie Terrorismus, Verletzung von Menschenrechten, rechtswidrigen
Exporten, Verbreitung von Nuklearwaffen und anderen strafbaren Handlungen beteiligt sind. In den
Rechtsordnungen, in denen Magna primär geschäftlich tätig ist (Kanada, USA und Europäische Union),
werden Listen sanktionierter Länder und Personen erstellt und veröffentlicht.

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Grundsatz
Magna tätigt keine Geschäfte mit oder unter Beteiligung sanktionierter Länder oder Personen. Falls Sie
von einem aktuellen oder möglichen Geschäft mit oder unter Beteiligung sanktionierter Länder oder
Personen erfahren, verständigen Sie bitte umgehend Ihren Vorgesetzten, die Rechtsabteilung Ihrer
Gruppe, Ihrer Region oder des Konzerns, einen Regional Compliance Officer oder die Good Business Line.

Sanktionierte Länder
Da Magna-Aktien an den Börsen von New York und Toronto gehandelt werden, ist Magna bei allen
Geschäftstätigkeiten auf globaler Ebene zur Einhaltung der Sanktionsgesetze der Vereinigten Staaten und
Kanadas verpflichtet. Zudem ist auch in der Europäischen Union und den meisten anderen Ländern, in
denen Magna geschäftlich tätig ist, der Handel mit sanktionierten Ländern und Personen eingeschränkt.
Sanktionsgesetze werden regelmäßig überarbeitet. Achten Sie also darauf, dass Sie stets auf dem
neuesten Stand sind, indem Sie sich über die nachfolgend aufgelisteten Webseiten informieren. Bei
weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Rechtsabteilung Ihrer Gruppe, Ihrer Region oder des
Konzerns.
Kanada: http://www.international.gc.ca/sanctions/countries-pays/index.aspx?lang=eng
USA: http://www.treasury.gov/resource-center/sanctions/Programs/Pages/Programs.aspx
Europäische Union: https://eeas.europa.eu/headquarters/headquarters-
homepage_en/8442/Consolidated%20list%20of%20sanctions
Vereinte Nationen: https://www.un.org/sc/suborg/en/sanctions/un-sc-consolidated-list

Verstöße
Magna duldet keinerlei Compliance-Verstöße. Jeder Verstoß wird als eine schwerwiegende Angelegenheit
betrachtet und mit einer Disziplinarmaßnahme geahndet, die in letzter Konsequenz zu einer frist-
losen Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen kann.
Wenn Sie wissen oder vermuten, dass jemand gegen den Verhaltens- und Ethikkodex von Magna
oder gegen diese Richtlinie verstößt, sollten Sie dies (i) Ihrem Vorgesetzen; (ii) der Rechtsabteilung Ihrer
Gruppe, Ihrer Region oder des Konzerns; (iii) einem Compliance Officer von Magna; oder (iv) der Good
Business Line von Magna melden.
Gemäß den Richtlinien zur Vermeidung von Vergeltungsmaßnahmen wird Magna Mitarbeiter, die Verstöße
gegen den Verhaltens- und Ethikkodex von Magna in gutem Glauben melden, davor schützen, bestraft,
entlassen, zurückgestuft, suspendiert oder diskriminiert zu werden.

WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Sie benötigen zusätzliche Informationen oder eine Beratung? Wenden Sie sich an die Rechtsabteilung
Ihrer Gruppe oder Region, einen Compliance Officer von Magna oder an Magnas Vice-President, Ethics
and Chief Compliance Officer.

Effective:      June 1, 2014
Revised:        June 18, 2018
Next Review:    June 18, 2020
Issued By:      Ethics & Legal Compliance
Approved By:    Magna Compliance Council

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