RICHTLINIE ZU SANKTIONEN UND HANDELSEMBARGOS - VERHALTENS- UND ETHIKKODEX
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RICHTLINIE ZU SANKTIONEN UND HANDELSEMBARGOS Magna hat sich zur Einhaltung aller Gesetze in den Rechtsordnungen verpflichtet, in denen Magna geschäftlich tätig ist. Dies gilt insbesondere für die Einhaltung von Sanktionsgesetzen und -verordnungen. Diese Richtlinie gilt für alle Mitarbeiter von Magna International Inc. und für alle operativen Gruppen, Werke, Joint Ventures und für alle sonstige weltweite operative Geschäfte (zusammengefasst „Magna“). Diese Richtlinie gilt auch für alle Personen, die im Namen von Magna handeln, beispielsweise Mitarbeiter, leitende Angestellte, Direktoren, Berater und Vertreter. Sie sind verpflichtet, alle geltenden Gesetze und Verordnungen („Sanktionsgesetze“) einzuhalten, welche die Einschränkung von Geschäftsbeziehungen mit folgenden Akteuren betreffen: Länder und/oder politische Gebietskörperschaften in Ländern, die Sanktionen unterliegen (zusammengefasst „sanktionierte Länder“); und Unternehmen sowie natürliche und juristische Personen einschließlich deren Vertretern, die in sanktionierten Ländern ihren Wohnsitz haben oder auf nationalen oder internationalen Sanktionslisten aufgeführt sind (zusammengefasst „sanktionierte Personen“). Was ist eine Sanktion oder ein Handelsembargo? Sanktionen und Handelsembargos sind Maßnahmen, die von einer Regierung oder einer internationalen Organisation wie den Vereinten Nationen ergriffen werden. Sie sollen Druck auf die Regierung des sanktionierten Landes oder auf die sanktionierten Personen ausüben, um Richtlinien oder Praktiken zu ändern, die eine Gefährdung des Friedens und der Sicherheit auf internationaler Ebene darstellen. Was verbieten Sanktionsgesetze? Sanktionsgesetze können, je nach sanktioniertem Land und sanktionierter Person, eine Einschränkung oder ein Verbot unterschiedlicher Dinge zum Ziel haben. Sanktionsgesetze dienen für gewöhnlich der Einschränkung und Kontrolle des Verkehrs von Waren, Dienstleistungen oder Geldern. Sanktionsgesetze können, aber müssen nicht zwangsläufig Folgendes einschränken oder verbieten: Kauf oder Verkauf von Waren, Dienstleistungen oder technischen Informationen an bzw. von einer Person in einem sanktionierten Land; Kauf oder Verkauf von Waren, Dienstleistungen oder technischer Informationen an bzw. von einer sanktionierten Person unabhängig von deren Standort; Überweisung von Geldern an oder über ein sanktioniertes Land oder eine sanktionierte Person sowie Erhalt von Geldern von einer sanktionierten Person (z. B. einer Bank); und Verkauf von Waren, Dienstleistungen oder technischen Informationen an eine nicht sanktionierte Person in einem nicht sanktionierten Land, wenn der Verkäufer weiß, dass die Waren, Dienstleistungen oder technischen Informationen für ein sanktioniertes Land oder eine sanktionierte Person vorgesehen sind. Wann wird ein Land oder eine Person sanktioniert? Für gewöhnlich werden Sanktionen oder Embargos gegen Länder, Personen oder Unternehmen verhängt, weil diese an illegalen Aktivitäten wie Terrorismus, Verletzung von Menschenrechten, rechtswidrigen Exporten, Verbreitung von Nuklearwaffen und anderen strafbaren Handlungen beteiligt sind. In den Rechtsordnungen, in denen Magna primär geschäftlich tätig ist (Kanada, USA und Europäische Union), werden Listen sanktionierter Länder und Personen erstellt und veröffentlicht. MAGNA INTERNATIONAL INC. | RICHTLINIE ZU SANKTIONEN UND HANDELSEMBARGOS 2
Grundsatz Magna tätigt keine Geschäfte mit oder unter Beteiligung sanktionierter Länder oder Personen. Falls Sie von einem aktuellen oder möglichen Geschäft mit oder unter Beteiligung sanktionierter Länder oder Personen erfahren, verständigen Sie bitte umgehend Ihren Vorgesetzten, die Rechtsabteilung Ihrer Gruppe, Ihrer Region oder des Konzerns, einen Regional Compliance Officer oder die Good Business Line. Sanktionierte Länder Da Magna-Aktien an den Börsen von New York und Toronto gehandelt werden, ist Magna bei allen Geschäftstätigkeiten auf globaler Ebene zur Einhaltung der Sanktionsgesetze der Vereinigten Staaten und Kanadas verpflichtet. Zudem ist auch in der Europäischen Union und den meisten anderen Ländern, in denen Magna geschäftlich tätig ist, der Handel mit sanktionierten Ländern und Personen eingeschränkt. Sanktionsgesetze werden regelmäßig überarbeitet. Achten Sie also darauf, dass Sie stets auf dem neuesten Stand sind, indem Sie sich über die nachfolgend aufgelisteten Webseiten informieren. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Rechtsabteilung Ihrer Gruppe, Ihrer Region oder des Konzerns. Kanada: http://www.international.gc.ca/sanctions/countries-pays/index.aspx?lang=eng USA: http://www.treasury.gov/resource-center/sanctions/Programs/Pages/Programs.aspx Europäische Union: https://eeas.europa.eu/headquarters/headquarters- homepage_en/8442/Consolidated%20list%20of%20sanctions Vereinte Nationen: https://www.un.org/sc/suborg/en/sanctions/un-sc-consolidated-list Verstöße Magna duldet keinerlei Compliance-Verstöße. Jeder Verstoß wird als eine schwerwiegende Angelegenheit betrachtet und mit einer Disziplinarmaßnahme geahndet, die in letzter Konsequenz zu einer frist- losen Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen kann. Wenn Sie wissen oder vermuten, dass jemand gegen den Verhaltens- und Ethikkodex von Magna oder gegen diese Richtlinie verstößt, sollten Sie dies (i) Ihrem Vorgesetzen; (ii) der Rechtsabteilung Ihrer Gruppe, Ihrer Region oder des Konzerns; (iii) einem Compliance Officer von Magna; oder (iv) der Good Business Line von Magna melden. Gemäß den Richtlinien zur Vermeidung von Vergeltungsmaßnahmen wird Magna Mitarbeiter, die Verstöße gegen den Verhaltens- und Ethikkodex von Magna in gutem Glauben melden, davor schützen, bestraft, entlassen, zurückgestuft, suspendiert oder diskriminiert zu werden. WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN Sie benötigen zusätzliche Informationen oder eine Beratung? Wenden Sie sich an die Rechtsabteilung Ihrer Gruppe oder Region, einen Compliance Officer von Magna oder an Magnas Vice-President, Ethics and Chief Compliance Officer. Effective: June 1, 2014 Revised: June 18, 2018 Next Review: June 18, 2020 Issued By: Ethics & Legal Compliance Approved By: Magna Compliance Council MAGNA INTERNATIONAL INC. | RICHTLINIE ZU SANKTIONEN UND HANDELSEMBARGOS 3
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