DAS REIFENLABEL Europäische Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung - EU(VO) 2020/740 ab 1. Mai 2021 - Das ...

 
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DAS REIFENLABEL Europäische Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung - EU(VO) 2020/740 ab 1. Mai 2021 - Das ...
DAS
REIFENLABEL
Europäische
Reifen-Kennzeichnungs-
Verordnung
EU(VO) 2020/740 ab 1. Mai 2021

                              Zentralverband Deutsches
                             Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)
DAS REIFENLABEL Europäische Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung - EU(VO) 2020/740 ab 1. Mai 2021 - Das ...
Europäische                                            Informationen
Reifen-Kennzeichnungs -                                zur Reifenkennzeichnung
Verordnung

Die Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung (EU
VO 2020/740) legt die Informationspflichten zu
Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und externem                                                 1
Rollgeräusch von Reifen fest. Zusätzlich wird auf
Wintereigenschaften des Produktes hingewiesen.
                                                             2                 3

Ziel ist mehr Sicherheit, Umweltschutz und                   4
Wirtschaftlichkeit im Straßenverkehr durch die
Förderung von kraftstoffsparenden, sicheren und
leisen Reifen. Dem Verbraucher ermöglicht die
Kennzeichnung, sich bereits vor dem Reifenkauf
auf einer breiteren Grundlage zu informieren und
diese Kriterien neben denen anderer Reifentests
in seine Kaufentscheidung einzubeziehen.

Die EU-Verordnung für Reifen gilt natürlich auch
für Winter-/Ganzjahresreifen. Wie bei Sommerreifen
sind auch hier Kraftstoffeffizienz (Rollwiderstand),
Nasshaftung und externes Rollgeräusch die geteste-                                 5      6
ten Kriterien. Zusätzliche Piktogramme auf dem
Reifenlabel geben Aufschluss über die Eignung der
Reifen auf Schnee und/oder Eis.

Der Verbraucher muss sich bewusst sein, dass der
tatsächliche Kraftstoffverbrauch und die Sicherheit    Was hat sich beim neuen Reifenlabel verändert?
im Straßenverkehr stark von seinem Fahrverhalten
abhängen. Eine ökonomische Fahrweise kann den          1 QR-Code (Direktzugang zum öffentlichen Teil
Kraftstoffverbrauch deutlich senken. Der vorge-          der EU-Produktdatenbank)
schriebene Reifendruck ist einzuhalten und regel-      2 Handelsname/Marke des Lieferanten
mäßig zu überprüfen, um optimale Kraftstoff-           3 Reifentypenkennung (Artikel-Nummer)
effizienz und Nasshaftung zu erreichen. Auch ist       4 Reifengröße, Lastindex, Geschwindigkeitsindex,
immer genauestens auf einen ausreichenden                Reifenklasse
Abstand für den erforderlichen Bremsweg zu achten.     5 Schneegriffigkeit-Piktogramm: 3PMSF
                                                       6 Eisgriffigkeit-Piktogramm
B ewer t un g skri t erium                                      B ewer t un g skri t erium

                       Kraftstoffeffizienz                                             Nasshaftung
                       (Rollwiderstand)

Klassen von E (geringste Effizienz)                               Klassen von E (längster Bremsweg)
bis A (größte Effizienz)                                          bis A (kürzester Bremsweg)

Der Kraftstoffverbrauch hängt vom Rollwiderstand                  Um die Bremsleistung eines Reifens auf nasser
der Bereifung, dem Fahrzeug selbst, den Fahr-                     Fahrbahn zu beschreiben, wird der (ABS-)Brems-
bedingungen und dem Fahrverhalten des Fahrers                     weg oder der maximale Reibwert zwischen Reifen
ab. Der gemessene Rollwiderstand (Rollwider-                      und Fahrbahn gemessen und mit den Werten
standskoeffizient) des Reifens wird in Klassen A                  eines Referenzreifens verglichen. Hieraus wird der
bis E eingeteilt.                                                 sog. Nasshaftungskoeffizient G berechnet und in
                                                                  die Klassen A bis E eingeteilt. Bei der Ausrüstung
Ist ein Fahrzeug komplett mit Reifen der Klasse A                 eines PKW mit Reifen der Klasse A kann, im
ausgestattet, ist im Vergleich zu einer Ausstattung               Vergleich zu Reifen der Klasse E, bei einer Voll-
mit Reifen der Klasse E eine Verbrauchsreduzie-                   bremsung aus 80 km / h ein bis zu 18 m kürzerer
rung von bis zu 7,5 %* möglich. Bei Nutzfahrzeugen                Bremsweg erzielt werden.*
kann sie sogar höher ausfallen.

Beispiel (PKW-Reifen) :                                           Beispiel (PKW-Reifen) :

                                                                  A
                                                                                               +3m
                                                                  B
                                                                                                           +7m
                                                                  C
                                                                                                                    + 12 m
                                                                  D
                                                                                                                             + 18 m
A           B              C          D           E               E
            + 0,10 l       + 0,22 l   + 0,36 l    + 0,51 l

Liter Mehrverbrauch an Kraftstoff auf 100 km bei einem Verbauch   Vollbremsung aus 80 km/h bis Stillstand.
von Ø 6,6 l in Bezug auf einen Reifen der Klasse A.
Quelle: Folgenabschätzung der Europäischen Kommission.

* wenn nach den in der Verordnung EU VO 2020/740 festgelegten     * auf einer durchschnittlich griffigen Fahrbahn
 Versuchsverfahren gemessen wurde
B ewer t un g skri t erium                                       B ewer t un g skri t erium

                   Externes                                                         Eisgriffigkeit
                   Rollgeräusch

Angegeben wird der Wert des externen                            Eisgriffigkeit, Wintereigenschaft*
Rollgeräuschs des Reifen in Dezibel.
                                                                Für PKW Winterreifen (Klasse C1), die speziell
Ergänzend hierzu wird eine Klassifizierung des                  für den Einsatz auf vereisten Straßen in Nord-
Rollgeräusches durch die Klasse A, B und C                      Europa ausgelegt sind, wird hier eine gewisse
vorgenommen, wobei „A“ den leisesten und „C“                    „Mindestgriffigkeit“ auf Eis bestätigt. Dies wird
den lautesten Reifen darstellt.*                                unter anderem auch durch spezielle Gummi-
                                                                mischungen (sog. Soft-Compounds) erreicht.
A                                                               Solche Reifen sind in der Regel nicht für Ein-
Das Piktogramm mit der Klassifizierung „A“ weist                sätze außerhalb von Nord-Europa bestimmt.
darauf hin, dass das externe Rollgeräusch des
Reifens den bis 2016 geltenden EU-Grenzwert um
mehr als 3 dB unterschreitet.

B
Die Klassifizierung „B“ bedeutet, dass das externe                                  B ewer t un g skri t erium
Rollgeräusch des Reifens den bis 2016 geltenden                                     Schneegriffigkeit
EU-Grenzwert um bis zu 3 dB unterschreitet oder
diesem entspricht.

C
Die Klassifizierung „C“ bleibt leer, da dabei der
vorgegebene, aktuelle Grenzwert der Typen-                      Schneegriffigkeit, Wintereigenschaft *
genehmigungs-Vorschriften überschritten wird.
                                                                Reifen, die mit dem „Schneeflocken oder Alpine
                                                                Symbol“ (im engl. 3 Peak Mountain Snow Flake,
                                                                kurz „3PMSF“-Symbol ) gekennzeichnet sind,
                                                                müssen ein bestimmtes Brems- oder Traktions-
                                                                vermögen auf einer verfestigten Schneedecke im
                                                                Vergleich zu einem standardisierten Referenz-
                                                                Vergleichsreifen (einem sog. „SRTT“ = Standard
                                                                Reference Test Tyre) aufweisen.

* wenn nach den in der Verordnung EU VO 2020/740 festgelegten   * in Abhängigkeit der Produkteigenschaft kann ein, beide oder
 Versuchsverfahren gemessen wurde                                auch keine Symbole auf dem Label vorhanden sein
Bewertungskriterien                                                   Pflichten des Handels

Testkriterien*                Reifenlabel          Reifentests

Trockene Fahrbahn

- Fahrstabilität                                                      Kennzeichnungspflichten ab dem 1. Mai 2021 für
                                                                      alle nach diesem Stichtag in Verkehr gebrachten
- Handling
                                                                      Reifen.
- Bremsen

Nasse Fahrbahn                                                        Alle für Verbraucher ausgestellten oder sichtbaren
                                                                      Reifen für Pkw, Kleintransporter und Lkw müssen
- Bremsen
                                                                      entweder einen vom Hersteller gelieferten Aufkleber
- Fahrstabilität                                                      direkt auf der Lauffläche tragen oder mit einer ent-
- Handling                                                            sprechenden gedruckten Kennzeichnung in unmittel-
                                                                      barer Nähe des Reifens versehen sein. Zusätzlich
- Aquaplaning
                                                                      muss das entsprechende Produktdatenblatt verfüg-
- Seitenführung                                                       bar sein.
Rollgeräusch

- Innen
                                                                      Händler haben sicherzustellen, dass Endnutzern
                                                                      vor dem Kauf in jedem Fall das Reifenlabel zur
- Extern
                                                                      Verfügung gestellt und erklärt wird. Im Fernabsatz,
Kraftstoffeffizienz                                                   wie im Online-Shop, auf Online-Plattformen, in
Reifenverschleiß                                                      Katalogen oder dem Versandhandel muss die Reifen-
                                                                      kennzeichnung /das Reifenlabel angezeigt /darge-
PAK in Reifen **
                                                                      stellt werden. Im Telemarketing/Telefonverkauf muss
Schnelllaufprüfung                                                    der Endnutzer vor dem Kauf über die Labelpara-
Winterliche Fahrbahn                                                  meter und -werte informiert werden. Auf Anfrage
                                                                      ist jeweils auch das Produktdatenblatt (wenn
- Schneegriffigkeit
                                                                      gewünscht auch in gedruckter Form) zur Verfügung
- Eisgriffigkeit                                                      zu stellen.

Der Verbraucher muss sich darüber im Klaren sein,
dass die fünf gesetzlich verankerten Kriterien
zwar wichtige, aber nicht die einzigen Leistungs-
merkmale für einen Reifen sind.

* Auswahl
** PAK = polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, gesundheits-
   schädliche Schadstoffe, die engen gesetzlichen Grenzwerten
   unterliegen
Geltungsbereich                                     Produktdatenblatt
                                                    Kennzeichnungspflichten ab dem 1. Mai 2021 für alle nach
                                                    diesem Stichtag in Verkehr gebrachten Reifen.

                                                      1   Suppliername or                   Name des
                                                          trademark designation             Reifenherstellers
Klasse C1:                                           2    Commercial name or trade          Profilausführung
Reifen für Personenkraftwagen
                                                     3    Tyre type identifier              0123456
Klasse C2:
                                                     4    Tyre size designation             205/60R16
LLKW - Reifen nach ECE - R 54, die mit
a) einer Tragfähigkeitskennzahl für Einfach-         4    Load-capacity index               92

   bereifung ≤ 121 und                               4    Speed category symbol             H
b) einem Symbol für eine Geschwindigkeits-           5    Fuel efficiency class             B
   kategorie ≥ N gekennzeichnet sind.
                                                     6    Wet grip class                    A
Klasse C3:
                                                     7    External rolling noise class      B
LKW- Reifen nach ECE -R 54, die mit
                                                     7    External rolling noise value      70
a) einer Tragfähigkeitskennzahl für Einfach-
   bereifung ≥ 122 oder                              8    Server snow tyre                  No
b) einer Tragfähigkeitskennzahl für Einfach-         9    Ice tyre                          No
   bereifung ≤ 121 und einem Symbol
                                                     10 Date of start of production         20/ 11
   für die Geschwindigkeitskategorie ≤ M
   gekennzeichnet sind.                              11   Date of end of production

                                                          Load version                      SL
Diese Verordnung gilt nicht für:
— Motorradreifen                                          Additional information
— Runderneuerte Reifen, bis eine entsprechende
                                                    Das Produktdatenblatt muss auf Anfrage des Endkunden
   Erweiterung der EU VO 2020/740 erfolgt ist
                                                    abrufbar sein und bei Bedarf auch in gedruckter Form zur
— Geländereifen für den gewerblichen Einsatz        Verfügung gestellt werden:
— Reifen, die ausschließlich für die Montage        1 Handelsname oder Handelsmarke des Lieferanten oder des
   an Fahrzeugen ausgelegt sind, deren Erst-        Herstellers, falls dieser oder diese nicht der- oder dieselbe ist
   zulassung vor dem 1. Oktober 1990 erfolgt ist    wie des Lieferanten; 2 Profilausführung; 3 Reifentypkennung;
— Notreifen des Typs T                              4 Bezeichnung der Reifengröße, Tragfähigkeitskennzahl und
                                                    Symbol der Geschwindigkeitskategorie, wie in der UNECE-
— Reifen mit einer zulässigen Geschwindigkeit
                                                    Regelung Nr. 30 oder der UNECE-Regelung Nr. 54 für Reifen
   von weniger als 80 km/h                          der Klassen C1, C2 bzw. C3 angegeben; 5 Kraftstoffeffizienzklasse
— Reifen für Felgen mit einem Nenndurchmesser       des Reifens gemäß Anhang I der EU VO 2020/740; 6 Nasshaf-
   ≤ 254 mm (10˝) oder ≥ 635 mm (25˝)               tungsklasse des Reifens gemäß Anhang I; 7 Klasse des externen
— Reifen mit Zusatzvorrichtungen zur Verbesse-      Rollgeräuschs und Wert in Dezibel gemäß Anhang I; 8 Angabe,
                                                    ob es sich um einen für die Nutzung bei extremen Schneever-
   rung der Traktion, z. B. Spikereifen
                                                    hältnissen geeigneten Reifen handelt; 9 Angabe, ob es sich um
— Reifen, die ausschließlich für die Montage an     einen Eisreifen handelt; 10 Herstellungsbeginn des Reifentyps
   Fahrzeugen ausgelegt sind, die für Rennen        (zweistellige Angaben für Woche und Jahr); 11 Herstellungsende
   bestimmt sind.                                   des Reifentyps, sobald bekannt (zweistellige Angaben für Woche
                                                    und Jahr).
mehr Informationen auf:
www.dasreifenlabel.de

Herausgeber:
BRV Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur - Handwerk e. V.
Franz - Lohe -Str. 19 — 53129 Bonn
wdk Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e. V.
Zeppelinallee 69 — 60487 Frankfurt am Main
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