MA SHP - FAQ (Frequently Asked Questions) - HFH

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MA SHP – FAQ (Frequently Asked Questions)

Masterstudiengang Sonderpädagogik
Ab Studienstart 2021

Brigitte Gardin-Baumann

12. Juli 2021

Die Fragen und Antworten werden fortlaufend ergänzt.

, , , Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik
Schaffhauserstrasse 239, Postfach 5850, CH-8050 Zürich, T +41 44 317 11 11, info@hfh.ch, www.hfh.ch
1      Information und Organisation

Wo finde ich die wichtigen Informationen?
Auf unserer Homepage www.hfh.ch finden Sie unter «Ausbildung» die wichtigsten Informationen zum
Masterstudiengang Schulische Heilpädagogik (SHP).

Weitere Informationen, welche für das Studium relevant sind, finden Sie unter Studierendenportal.
Aktuelle Informationen werden dort aufgeschaltet und kommuniziert.

1.1    Wohin wende ich mich, wenn ich Fragen zur Zulassung zum Studium habe?
Unsere Hochschuladministration hat eine spezifische Abteilung, welche Zulassungsfragen bearbeitet und
unter zulassung@hfh.ch für Fragen zur Verfügung steht.

Allgemeine und grundlegende Informationen zur Zulassung finden Sie unter www.hfh.ch

1.2    Wohin wende ich mich, wenn ich Fragen zum Studium habe?
Unsere Hochschuladministration steht Ihnen unter lehrberufe@hfh.ch für Fragen zur Verfügung.

2      Studienformen und Studiendauer

2.1    Wie viele ECTS-Kreditpunkte enthält das Studium?
Das Studium umfasst 90 ECTS-Kreditpunkte und ist damit grundsätzlich auf 90 ECTS-Kreditpunkte
begrenzt. Wenn Sie an weiteren Inhalten interessiert sind, freuen wir uns über Ihre Teilnahme an Modulen
als Weiterbildungsteilnehmer*in. Hier finden Sie detaillierte Informationen zu unseren Laufbahnmodulen.

2.2    Wie lange kann ich studieren?
Die maximale Studiendauer beträgt für beide Studienformen und alle Studierenden sechs Jahre.

2.3    Welche Studienformen kann ich wählen?
Im Masterstudiengang Schulische Heilpädagogik werden die beiden Studienformen Berufsbegleitend und
Vollzeit/Teilzeit angeboten.

2.4    Was bedeutet die Studienform Vollzeit/Teilzeit?
Bei der Studienform Vollzeit/Teilzeit absolvieren Sie Praktika im Umfang von 70 Arbeitstagen in
mindestens zwei heilpädagogischen Handlungsfeldern. Sie haben in der Regel keine Anstellung neben
dem Studium und den Praktika.

2.5    Was bedeutet die Studienform Berufsbegleitend?
Im berufsbegleitenden Studium haben Sie eine Anstellung im Schulbereich. Sie weisen eine Lehrtätigkeit
in mindestens zwei heilpädagogischen Handlungsfeldern nach. Die Lehrtätigkeit umfasst während des
gesamten Studiums mindestens 20 Prozent. Die Regelstudiendauer beträgt im Minimum vier Semester.
Erstes heilpädagogisches Handlungsfeld (SHP) bei der Anmeldung (muss spätestens mit Beginn des
Studiums gegeben sein): Lehrtätigkeit mit Schülerinnen und Schülern mit besonderem Bildungsbedarf in
einem heilpädagogischen Fachbereich (Lernen, Verhalten, Geistige Entwicklung, Hören, Sehen,
Körperlich-motorische Entwicklung) an einer Schule oder heilpädagogischen Institution. Das zweite
heilpädagogische Handlungsfeld wird während des Studiums absolviert.

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2.6    Ist ein Wechsel von der Studienform Vollzeit/Teilzeit zum berufsbegleitenden Studium oder
       umgekehrt möglich?
Ein Wechsel der Studienform nach Studienplatzzusage oder während des Studiums müssen Sie über
zulassung@hfh.ch beantragen. Die Zulassungsstelle gibt Ihnen Auskunft über mögliche Voraussetzungen
eines Wechsels.

2.7    Wie hoch muss ich den Aufwand während des Studiums einschätzen?
Es ist davon abhängig, wie lange Sie studieren möchten und wie viele Module Sie im Semester wählen.
Ein Modul umfasst 5 ECTS-Kreditpunkte. Das entspricht einer Arbeitsleistung von 150 Stunden. Sie
haben Präsenzunterricht, begleitetes und freies Selbststudium. Für ein halbtägiges Modul müssen Sie in
etwa einen halben Tag zusätzlichen Arbeitsaufwand pro Woche einrechnen. Die Studiendauer verlängert
oder verkürzt sich je nach Anzahl gewählter Module im Semester.

3      Berufstätigkeit vor und während des Studiums

3.1    Muss ich Berufserfahrung bei der Anmeldung mitbringen?
Ja. Sie müssen bis zum Zeitpunkt des Anmeldeschlusses ein Jahr Berufserfahrung mit einem Pensum
von durchschnittlich mindestens 40 Prozent nachweisen: Mit einem Lehrdiplom als Lehrkraft, ohne
Lehrdiplom in einem pädagogischen Berufsfeld. Bewerber*innen ohne Lehrdiplom, das mindestens einem
Bachelor entspricht, müssen vor dem Studium Zusatzleistungen erbringen. Weitere Informationen zu
Zusatzleistungen finden Sie unter www.hfh.ch.

3.2    Muss ich während des berufsbegleitenden Studiums bereits in einem heilpädagogischen
       Handlungsfeld tätig sein?
Ja. Mit der Anmeldung zum Studium weisen Sie eine Anstellung im Schulbereich und eine Tätigkeit in
einem heilpädagogischen Handlungsfeld* nach. Die Lehrtätigkeit im heilpädagogischen Handlungsfeld
muss spätestens mit Beginn des Studiums gegeben sein.

*Heilpädagogisches Handlungsfeld (SHP): Lehrtätigkeit mit Schülerinnen und Schülern mit besonderem
Bildungsbedarf in einem heilpädagogischen Fachbereich (Lernen, Verhalten, Geistige Entwicklung,
Hören, Sehen, Körperlich-motorische Entwicklung) an einer Schule oder heilpädagogischen Institution.

3.3    Wie viel kann ich neben dem berufsbegleitenden Studium arbeiten?
Das Studium Master Schulische Heilpädagogik bietet inhaltliche und zeitliche Flexibilität, damit Sie je nach
beruflichem und privatem Kontext die Anzahl Module im Semester wählen können. Mindestens 20
Prozent Berufstätigkeit in heilpädagogischen Handlungsfeldern ist Voraussetzung. Für das begleitete und
freie Selbststudium ist genügend Zeit zu reservieren. Für ein halbtägiges Modul müssen Sie in etwa einen
halben Tag zusätzlichen Arbeitsaufwand einrechnen. Wenn Sie zum Beispiel 60 Prozent berufstätig sind
und zwei Module besuchen, rechnen Sie mindestens nochmals einen Tag für Vor- und Nachbereitung ein.

3.4    Kann ich mit erfolgreichem Abschluss des heilpädagogischen Masterstudiums als IF- und
       DaZ- Lehrperson arbeiten?
Mit einem Diplom in Schulischer Heilpädagogik können Sie als IF-Lehrperson arbeiten.

Betreffend der DaZ-Zulassung entscheiden die Kantone darüber mit welchen Voraussetzungen als DaZ-
Lehrperson gearbeitet werden kann. Fragen Sie bitte bei der jeweiligen kantonalen Zulassungsstelle
(Bildungsdirektion) an.

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4      Aufbau des Studiums, Studienjahr

4.1    Wann finden die Lehrveranstaltungen statt?
Die Lehrveranstaltungen finden im Herbstsemester in den Wochen 38–51 und im Frühlingssemester in
den Wochen 08–22 statt.

4.2    Welche Studientage stehen zur Verfügung?
Module werden an vier Studientagen (Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag) angeboten. Damit können
Sie Ihr Studium zeitlich und inhaltlich flexibel gestalten. Beachten Sie bitte die Zuordnung der Module zu
den Studientagen. Der Studienverlaufsplaner sowie der Studienführer geben Ihnen hierzu Auskunft.

4.3    Welche Modularten gibt es?
Es gibt Pflichtmodule, Wahlpflicht- und Wahlmodule.

4.4    Gibt es Module, die ich zwingend besuchen muss?
Die Pflichtmodule besuchen alle Studierenden (ausgenommen spezifische Anerkennung von bereits
erbrachten Studienleistungen).

4.5    Wie lange dauert ein Modul und wie viele ECTS-Kreditpunkte umfasst ein Modul?
Die Module finden grundsätzlich halbtags statt und erstrecken sich in der Regel über ein Semester. Die
Module umfassen 5 ECTS-Kreditpunkte (ausgenommen Masterarbeit und einzelne Wahlmodule). 5
ECTS-Kreditpunkte entsprechen rund 150 Stunden Workload.

4.6    Wann findet der Unterricht statt?
Vormittag: 08.45 bis 12.15 Uhr

Nachmittag: 13.15 bis 16.45 Uhr

Es finden zwei Modulveranstaltungen pro Tag statt.

Vereinzelt und bei Bedarf ist ein zusätzliches Modulangebot am Abend möglich (17.30 bis 21.00 Uhr).

4.7    Was erwartet mich neben dem Präsenzunterricht?
Neben dem Präsenzunterricht findet begleitetes oder freies Selbststudium statt (Aufträge, Erstellen von
Leistungsnachweisen, Vor- und Nachbereitungsaufgaben). Teilweise werden Modul-Halbtage durch E-
Learning-Einheiten oder Gruppenarbeiten ersetzt.

4.8    Wer unterstützt mich bei meiner weiteren Studienplanung?
Auf unserem Studierendenportal finden Sie den Studienverlaufsplaner SHP. Im Planer sind die aktuellen
Angebote aufgeführt. Auch steht Ihnen unsere Administration unter lehrberufe@hfh.ch für Fragen zur
Verfügung.

5      Profilbildung Master Schulische Heilpädagogik (SHP)

5.1    Wie kann ich mein individuelles Profil im Master SHP aufbauen?
Unser Studium Master Schulische Heilpädagogik bietet vielfältige Möglichkeiten der individuellen
Profilbildung. Mit der Wahl von Wahlpflichtmodulen, Wahlmodulen und Studienschwerpunkten können Sie
ihr Studium individuell zusammenstellen. Je nach Wahl des Studienschwerpunktes oder der

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Studienschwerpunkte sieht ihr Stundenplan anders aus. Die Stundenpläne zu den Studienschwerpunkten
finden sie unter www.hfh.ch

5.2    Welche Studienschwerpunkte stehen zur Verfügung?
Es stehen die Studienschwerpunkte «Lernen», «Verhalten», «Geistige Entwicklung», «Hören», «Sehen»,
«Körperlich-motorische Entwicklung», «Beratung und Kooperation im heilpädagogischen Kontext» sowie
«Schul- und Organisationsentwicklung im heilpädagogischen Kontext» zur Verfügung.

5.3    Wo finde ich Informationen zu den Studienschwerpunkten?
Grundsätzliche Informationen zu den Studienschwerpunkten im Masterstudiengang SHP finden Sie in der
Broschüre Studienschwerpunkte auf www.hfh.ch. Im digitalen Infopaket des Masters Schulische
Heilpädagogik stellen sich die Studienschwerpunkte vor.

5.4    Wie viele Studienschwerpunkte kann ich wählen?
Sie müssen im Minimum einen Studienschwerpunkt und können im Maximum zwei Studienschwerpunkte
wählen. Ein Studienschwerpunkt enthält im Minimum 30 ECTS-Kreditpunkte und im Maximum 65 ECTS-
Kreditpunkte. Bei der Wahl von zwei Studienschwerpunkten umfasst der eine Studienschwerpunkt 30
ECTS-Kreditpunkte und der andere Studienschwerpunkt 35 ECTS-Kreditpunkte. Wird die benötigte
Anzahl ECTS-Kreditpunkte erreicht, gelten die Studienschwerpunkte als erfüllt und werden entsprechend
in den Diplomunterlagen ausgewiesen.

5.5    Was bedeutet die Wahl von zwei Studienschwerpunkten in Bezug auf bereits erbrachte
       Studienleistungen?
Bitte beachten Sie, dass die Wahl von zwei Studienschwerpunkten nur möglich ist, wenn die vollen 90
ECTS-Kreditpunkte ohne Anrechnung von bereits erbrachten Studienleistungen belegt werden. Wenn Sie
bereits erbrachte Studienleistungen (Module HfH und Fremdleistungen) anerkannt haben, ist die Wahl von
zwei Studienschwerpunkten nicht möglich. Ausnahmen sind studienschwerpunktspezifische Module des
Masters 2020 SHP, die im Vorfeld im Rahmen des Laufbahnmodells besucht wurden und bei einem
späteren Studium an den entsprechenden Studienschwerpunkt angerechnet werden können. Ebenso
ausgenommen ist eine Vorleistung des Moduls P03, welches als äquivalent zum Pflichtmodul P1_2
anerkannt wird.

5.6    Was bedeutet die Wahl der Studienschwerpunkte für das Studium?
Mit der Wahl des Studienschwerpunktes oder der zwei Studienschwerpunkte gestalten Sie Ihr Studium.
Wählen Sie zum Beispiel den Studienschwerpunkt «Verhalten» gehören die Wahlpflichtmodule
«Heilpädagogik im Bereich sozial-emotionale Entwicklung und Verhalten I» und «Heilpädagogik im
Bereich sozial-emotionale Entwicklung und Verhalten II» zum Pflichtanteil. Die Stundenpläne zu den
Studienschwerpunkten finden sie auf unserer Website SHP.

5.7    Gibt es Wahlmodule im Master SHP und was zeichnet sie aus?
Im FS 2022 stehen die ersten Wahlmodule in kleinem Umfang zur Verfügung. Sie umfassen 1-3 ECTS-
Kreditpunkte, in der Regel 2 ECTS-Kreditpunkte. Das Modul Deutsch als Zweitsprache und
Mehrsprachigkeit umfasst 5 ECTS-Kreditpunkte. Sie ergänzen das Curriculum und bieten weitere
Möglichkeiten Ihr Profil interessegeleitet zu gestalten. Es können maximal 10 ECTS-Kreditpunkte in Form
von Wahlmodulen erworben werden.

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6      Vorleistungen

6.1    Welche Richtlinien gelten bei der Anrechnung bereits erbrachter Studienleistungen?
Es werden bereits erbrachte Studienleistungen angerechnet, die mindestens auf Masterstufe erbracht
wurden und die bezüglich Inhalt und Zielsetzungen als gleichwertig betrachtet werden können. Es können
max. 20 ECTS-Kreditpunkte angerechnet werden, ausgenommen sind bestehende Vereinbarungen mit
anderen Hochschulen. Anträge auf Anrechnung bereits erbrachter Studienleistungen können nach der
Studienplatzzusage bis spätestens Ende Juni des jeweiligen Studienjahres gestellt werden.
Anrechnungen bereits erbachter Studienleistungen sind nur verbindlich für das Studienjahr der
Studienplatzzusage. Bei einem Verzicht auf den Studienplatz ist bei einer erneuten Anmeldung ein neuer
Antrag zu stellen, welcher nach den zum Zeitpunkt des neuen Studienstarts geltenden Regelungen und
der dann geltenden Praxis erneut geprüft wird. Es wird eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt,
ausser bei der Anrechnung von Modulen des Masters SHP, die im Rahmen des Laufbahnmodells
vorgängig an der HfH absolviert wurden.

Richtlinien für die Anrechnung bereits erbrachter Studienleistungen finden Sie auf unserem
Studierendenportal.

Bereits vor dem Studium erbrachte und anerkannte Leistungen können nicht an einen
Studienschwerpunkt angerechnet werden. Ausnahmen siehe Punkt 5.5.

7      Einschreibeverfahren

7.1    Moduleinschreibung
Das Einschreibeverfahren findet jährlich in der KW06 bis KW08 statt. Detaillierte Angaben zum Zeitablauf
und Prozess werden rechtzeitig per Mail verschickt.

7.2    Moduleinschreibung Berufspraxis und Portfolio
Die Module Berufspraxis I, II und III (BP5_01.1, BP5_01.2 und BP5_01.3) werden jeweils am gleichen
Halbtag mit den Kursen des Moduls Portfolio (BP5_02) durchgeführt. Z.B. Berufspraxis I von 8.45 bis
10.15 Uhr und anschliessend Portfolio, Kurs 1 von 10.45 bis 12.15 Uhr. Für das Modul Portfolio werden
Sie automatisch angemeldet, sobald Sie sich für eines der Module Berufspraxis einschreiben.

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