Datenschutz-Forum Markus Naef - CEO 4. September 2019 - Datenschutz-Forum ...
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Weltweit sehen Experten hohe Wertschöpfung für die Wirtschaft dank digitaler Identität. Vorteile einer digitalen Identität ▪ Gemäss einer von Hyperion unterstützten Studie des „Digital ID & Authentication Council of Canada (DIACC)“ beträgt das Potential einer «verifizierten digitalen Identität» für die kanadische Wirtschaft 1% des Bruttoinlandproduktes (ca. 15 Mia. CAD). Auf die Schweiz umgerechnet wären dies rund 7 Milliarden CHF (BIP BIP Potenzial 2017 = 678.9 Mia. CHF). ▪ Eine Studie von McKinsey zeigt, dass eine sichere elektronische Identität bei entwickelten Ländern wie der Schweiz sogar Einsparungen von 2-4% des BIP bedeuten kann (CHF 13.6 – 27.2 Mia.) Reduktion ▪ Die Kosten zur Wiederherstellung von Passwörtern betragen laut einer Studie von Centrify (2014) rund 420 US$ pro Password Jahr und Mitarbeiter. Recovery ▪ 30-40% aller Call Center Aktivitäten beziehen sich auf Password Recovery (HDI Support). Ein normaler Nutzer Aufwand vergisst im Durchschnitt 11-mal sein Passwort – pro Jahr. ▪ Folgen einer fehlenden digitaler Identität sind u.a. Prozessineffizienz und unbefriedigende User Experience, da Prozess- Prozesse nicht medienbruchfrei abgebildet werden können und geringere Conversion-Rate aufgrund hoher effizienz Abbruchraten. Seite 2
Lancierung von vielen E-ID Diensten in Europa – CH weit abgeschlagen im E-Government. Übersicht europäischer Initiativen für elektronische Identitäten (biennial 2016+2017 averages) – eGovernment Benchmark 2018 European Commission ▪ In Europa sind derzeit diverse E-ID-Initiativen zu beobachten. ▪ Die Schweiz steht mit ihren Digitalisierungsbestrebungen im ▪ Es ist die Absicht des Bundes, eine Interoperabilität zwischen europäischen Vergleich noch am Anfang. den europäischen und den CH-Lösungen aufzubauen. Dazu bedarf es ▪ Die Schweiz liegt laut «The Global Innovation Index 2017» im internationalen Vergleich bei E-Government nur auf Rang 64 ▪ des BGEID. von 127. Auch im Vergleich zur EU hinkt die Schweiz hinterher. ▪ eines entsprechenden bilateralen Abkommens. Seite 3
Gesetzliche / wirtschaftliche / persönliche Interessen aller Parteien sind zu berücksichtigen. Anspruchsgruppen der elektronischen Identität Erlässt die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz einer digitalen Identität und den erforderlichen Datenschutz Gesetzgeber Suchen für sie nutzenstiftende Anwendungsmöglichkeiten einer digitalen Identität zur Vereinfachung Suchen grosses bestehendes und bestehender und Erfüllung neuer Identity Provider neues Kundenpotenzial für ihre Bedürfnisse – unter Online- Identitäts- (IdP) digitalisierten Prozesse unter Berücksichtigung ihrer individuellen dienst- inhaber Einhaltung der für sie relevanten Schutzbedürfnisse der Identität anbieter (IDO) gesetzlichen Bestimmungen (RP) Seite 4
CH setzt auf PPP Modell – Anwendungsmöglichkeiten entscheiden mit über den Erfolg Politische und gesetzliche Entwicklung in der Schweiz (1/2) Rechtliche Grundlagen und sinnvolle Arbeitsteilung zwischen Staat und Wirtschaft zwingend notwendig, … ▪ Public Private Partnership (PPP) Ansätze zeigen gemessen an der E-ID Durchdringung den grössten Erfolg. Beispiele sind Dänemark (Penetration 83%), Schweden (76%), Norwegen (69%) und Niederlande (70%). ▪ Rein staatliche Lösungen wie in Deutschland (3%) und UK (5%) brachten nicht den gewünschten Erfolg. Ausnahme ist Estland, das jedoch andere Voraussetzungen hat (z.B. keine föderale Struktur). ▪ Das Bundesgesetz für die elektronischen Identifizierungsdienste (BGEID) geht deshalb richtigerweise ebenfalls von einer Aufgabenteilung zwischen Staat und Privat aus, d.h. der Staat ist der Herausgeber der E-ID (Art.6 BGEID) und die Privaten sorgen für deren Einsatzmöglichkeiten. Seite 5
Bedroht Referendum den Willen des Parlaments zu einer raschen Einführung der E-ID? Politische und gesetzliche Entwicklung in der Schweiz (2/2) Gesetzgebungsprozess verläuft zufriedenstellend…, ▪ Das BGEID wurde in der Frühjahrssession 2019 vom Nationalrat mit deutlicher Mehrheit angenommen. Der Ständerat tat es dem Nationalrat gleich und hat das BGEID ebenfalls mit grosser Mehrheit angenommen. Das BGEID lässt mehrere Anbieter (IdP) zu; einige IdPs sind in den Startlöchern. ▪ Die Schlussabstimmung findet voraussichtlich in der Herbstsession 2019 statt. Die Arbeiten betreffend den Verordnungen wurden initiiert. ▪ Gemäss Aussage BJ kann man frühestens mit einem Inkrafttreten im Q1/2021 rechnen. ▪ Gemäss dem eGovernment Benchmark 2018 ist eine verbreitete E-ID der wichtigste Indikator für eine erfolgreiche Digitalisierung. Ein verzögertes Inkrafttreten des BGEID hätte negative Auswirkungen auf der individuellen und volkswirtschaftlichen Ebene. Seite 6
Missverständnisse im Zusammenhang mit der E-ID / SwissID. Diskussion wird nicht mit Fakten geführt (1/2). «Die E-ID wird von Privaten herausgegeben.» «Die Daten werden von Privaten gesammelt, • Die Daten werden vom Staat herausgegeben – und damit auch die ausgewertet und monetarisiert.» E-ID. • Der Datenschutz steht auch bei der E-ID an erster Stelle / BGEID • Karin Keller-Sutter: «Die E-ID ist im Kern also nichts anderes als ein geht über DSG hinaus gesetzlich geregelter Datensatz. Diese Daten werden vom Staat herausgegeben - und damit letztlich auch die E-ID. Die Privaten geben • Laut dem Gesetz dürfen die Daten von den IdP nicht länger als 6 einzig das Zugangsmittel heraus». Monate gehalten werden. • Lancierung der E-ID eben nicht dem Markt überlassen, sondern der • Zudem gilt für die Aufbewahrung der Daten die getrennte Haltung Staat übernimmt eine zentrale und wichtige Rolle (Herausgabe von Transaktions- und Identifikationsdaten, sodass keine der E-ID, Anerkennung der Anbieter, strenge Kontrolle, Rückschlüsse (also Persönlichkeitsprofile) erstellt werden können Rahmenbedingungen, vgl. hierzu Art. 6 BGEID (vgl. hierzu Art. 9 BGEID «Datenbearbeitung und –haltung»). «Ausstellungsprozess», Art. 13 BGEID «Anerkennung», Art. 19 BGEID «Aufsichtsmassnahmen und Entzug der Anerkennung»). • SwissSign Group ist eine unabhängige, eigenständige juristische Person – die Aktionäre haben lediglich die • Zertifizierte private Unternehmen machen die E-ID im digitalen Umfeld Finanzierung übernommen. Sie haben niemals Zugriff auf die nutzbar und sind für den Aufbau der technischen Infrastruktur Daten die bei SwissSign Group entsprechend den gesetzlichen sowie des Ökosystems (2-seitiger Markt) zuständig. Nur der Staat Vorlagen gehalten werden (vgl. Art. 15 lit. j BGEID sowie Art. 16 entscheidet, ob jemand eine E-ID beziehen kann oder nicht. «Datenweitergabe»). Das Konsortium leistet einen grossen Beitrag zur Digitalisierung der Schweiz. Seite 7
Missverständnisse im Zusammenhang mit der EID / SwissID. Diskussion wird nicht mit Fakten geführt (2/2). «Die E-ID ist ein digitaler Pass.» «Anonyme Nutzung im Internet wird nicht mehr möglich sein.» • Die E-ID berechtigt nicht zum Reisen oder zum Grenzübertritt. • Nicht bei jeder Nutzung der SwissID werden E-ID Daten geteilt – • Die E-ID bietet die Möglichkeit, sich im Internet bei Online-Transaktionen Grundsatz der Datensparsamkeit. sicher auszuweisen. Dadurch können mehr Online-Transaktionen erschlossen werden, als es mit selbstdeklarierten Identitäten möglich ist. • Es besteht auch die Möglichkeit mehrere SwissIDs anzulegen und weiterhin selbstdeklarierte Logins zu nutzen. • Der Bund plant also keinesfalls einen Systemwechsel, wie es von der Allianz gegen private E-ID behauptet wird. • Nicht der Identity Provider sondern die Relying Party entscheidet, welche Daten für den Online-Prozess benötigt werden. Staat ist Herausgeber der E-ID und nimmt eine tragende Rolle ein. Referendum würde die Digitalisierung der Schweiz um 4-6 Jahre verzögern. Volkswirtschaftliche Vorteile einer digitalen Identität könnten nicht realisiert werden. Seite 8
Wir sind seit 18 Jahren im Vertrauensgeschäft tätig. Firmenchronik 2001 2005 2006 2013 2016 2017 2018 Start-Up für 100% Anerkannte FINMA-Zulassung EU-konforme Mai 17 Februar 18 zertifikats-basierte Tochterunter- Zertifizierungs- für Outsourcing Zertifizierungs- Gemeinschafts- Gründung SwSG IT-Sicherheit und nehmen der stelle gemäss von Bankdiensten stelle gemäss unternehmen Datenschutz Schweizerischen Bundesgesetz eIDAS-Verordnung 50-50% von Post ZertES Post und SBB Oktober 17 Start SwissID, der digitalen Identität der Schweiz November 17 Signing Memorandum of Understanding SwSG Lösungen im Umgang mit Vertrauen sind seit der Firmengründung 2001 das Kern-Geschäft des Unternehmens und daher stark in der DNA der SwissSign verankert. Mit der Gründung des Konsortiums der SwissSign Group wurden die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft als führender Identitätsanbieter der Schweiz gestellt. Seite 10
Aufbau eines zweiseitigen Marktes. SwissID-Nutzer Hoch verifiziert Einfach verifiziert oder selbstdeklariert «Kritische Masse» 2017 2018 2019 2020 2021 50 Onlinedienstanbieter 03.09.2019 Seite 11
Login mit SwissID wird zum Standard. Innerhalb von 14 Monaten 930’000 SwissID NutzerInnen – gegen 2022 werden es 4’000’000 sein. Behörden & ÖV Medien & Andere Finanzindustrie Demnächst verfügbar 03.09.2019 Seite 12
EINBLICK Seite 13
Identitäts- und erweiterte Attribute werden ganz klar unterschieden. Attribute Sharing: Informationen freigeben Identitätsattribute (zukünftig auch E-ID konform) ▪ Vorname(n) ▪ Nachname ▪ Identitätsattribute sind untrennbar mit der Person verbunden Identitäts- ▪ Geburtsdatum ▪ Umfang und Qualität der mit der SwissID verbundenen Identitätsdaten hängen von Attribute * ▪ Geschlecht der Güte des vom IDO gewählten Registrationsprozesses ab ▪ Diese reichen von selbstdeklarierten, ungeprüften Angaben zu Namen und ▪ Geburtsort / Heimatort Vornamen für einfache Geschäftsfälle bis zu amtlich verifiziertem Geburtsdatum für ▪ Nationalität Finanzdienstleistungen mit GwG Konformitätszwang Mobil- nummer Erweiterte Attribute Korrespondenz- E-Mail adresse ▪ Erweiterte Attribute ergänzen die Identitätsattribute um zusätzliche Informationen zu einer natürlichen Person und ermöglichen und vereinfachen weitere Prozesse für IDO und RP Aus- Identitäts- Bonitäts- bildung rating ▪ Sie werden je nach Wahl und erst nach expliziter Zustimmung des IDO von attribute SwissSign Group oder einem Drittanbieter (Attributprovider) dem Ökosystem hinzugefügt und unterhalten Firmen- Führer- ▪ Der IDO behält wie bei den Identitätsattributen die Kontrolle, welche Attribute er zugehörigkeit ausweis welcher RP in welchem Kontext zur Verfügung stellt Fahrzeug- ausweis * Mit Inkrafttreten des BGEID wird zusätzlich das Gesichtsbild und die E-ID Reg-Nummer zur Verfügung gestellt Seite 14
Zukünftiges E-ID System ist Teilmenge des SwissID Ökosystem. Design des Ökosystems «elektronische Identität» IDO RP Digitale Geschäftsbeziehung SwissID RA Single IdP E-ID basierte B2B Services Identitätsdaten- bereitstellung (ab BGEID) Register des Bundes Attribute Provider Service Provider Seite 15
Lisa möchte … • sich sicher und einfach einloggen. • Sicherheit und Transparenz. • Datenhoheit und Kontrolle. • ihre Daten in der Schweiz behalten. • digital unterschreiben. • sicher auf das EPD zugreifen. 03.09.2019 Seite 16
Die SwissID stellt die Funktionalitäten rund um die digitale Identität modular bereit. Kernprodukte der SwissID Zugang zu Mehrwertdiensten z.B. digitale Signatur, elektr. Patientendossier Der modulare Produktaufbau Informationen freigeben erlaubt eine bedürfnisgerechte von selbstdeklariert bis hoch verifiziert Abdeckung der spezifischen Kundenbedürfnisse seitens IDO Einfaches und sicheres Einloggen und RP Einfach / Sicher / Praktisch Bereitstellung von Identitäten selbstdeklariert oder verifiziert Seite 17
Was ist eigentlich eine digitale Identität? Kombination aus 4 Faktoren Verifizierte Attribute Inhaber-Dashbord Einmaliger Set an zuordenbaren Eigenkontrolle durch Zugang zur Attributen (Personeninformation, Überprüfung der Angaben und Consent biometrische Informationen) Management bestätigt durch eine offizielle Quelle 01001100 0110 11110001 ------- Digitale ------- Identität =axc12/sl4ss 60722d//crvv 124397frv.t3 Das Mittel zur Bestätigung der Einzigartige, eindeutig Identität eines Inhabers. Besteht zuordenbaren Nummer zur aus einem oder mehreren technischen Identifikation des Faktoren (Wissen, Haben, Sein) Identitätsinhabers Authentificator Eindeutiger Identifikator Seite 18
SwissID ist bereit für E-ID. Kombination aus QoR und QoA bestimmt den LoT. Quality of Registration (QoR) Quality of Authentication n/a Level 3 E-ID hoch Klassifiziert die Qualität der Authentifikation des LoT 3 Identitätsbesitzers (IDO) bezüglich genutzter Authentifikationsmittel E-ID substantiell E-ID substantiell Level 2 Quality of Registration LoT 2 LoT 2+ Klassifiziert die Qualität des Identifikationsprozesses n/a bezüglich physischer Anwesenheit des IDO und der E-ID niedrig E-ID niedrig Level 1 Validierung der Identitätsdokumente LoT 1 Level of Trust Level 0 Klassifiziert den Level of Trust (LoT) bezüglich der LoT 0 LoT 0+ Quality of Kombination von QoA und QoR. Authentication 1FA 2FA 2FA+ 2FA (QoA) (zert. Hardware) Seite 19
Abgestufte Authentifizierungsmöglichkeiten decken breite Bedürfnispalette ab. Authentifizierung: Einfaches und sicheres Einloggen 1FA, via Passwort Von schnell und einfach … 2FA, via Passwort & SwissID App Schnelle und einfache Passwortlösung für den unkomplizierten Zugriff für unkritische Anwendungsfälle … bis ganz sicher und trotzdem bequem! Sichere und trotzdem bequeme 2FA für sensitive Anwendungsfälle und RPs / IDOs mit individuellen Schutzbedürfnissen. Seite 20
Beispiel: Einfach und sicher eine Altersverifikation im Onlineshop durchführen. Attribute Sharing: Informationen freigeben ▪ Mit wenigen Clicks gibt der IDO nur die für den Geschäftsfall relevanten Attribute frei, ohne seine gesamte Identität preisgeben zu müssen. ▪ Der RP erhöht die Rechtsicherheit seines Onlinekanals ohne aufwändige Identifikationsprozesse mit hohem Abbruchsrisiko. Seite 21
Richtige Identität / LoT ist Basis für (zukünftig) weitere Applikationen. Geschäftsanwendungen ▪ Basierend auf einer verifizierten Identität können weitere Dienstleistungen angeboten werden, z.B. bereits heute der medienbruchfreie, verzugsfreie und rechtsgültige Abschluss eines Vertrags mit der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) gemäss ZertES. ▪ Die Vereinheitlichung der heutigen unterschiedlichen Sicherheitsanforderungen (GwG, ZertES) durch die Einführung der E-ID bietet neue Chancen und erweiterte Anwendungsfelder z.B. die Einbindung von Payment Services, elektronisches Patientendossier (EPD). Qualifizierte elektronische Signatur (QES) Elektronisches Patientendossier (EPD) Seite 22
Kontrolle der Daten liegt jederzeit bei Lisa. User Self Management Lisa Muster Seite 23
Lisa nutzt SwissID App als digitales Sackmesser 20.06.2019
SwissID App – das digitale Sackmesser. Mobile First • Mit 2FA kann der Nutzer optional eine zusätzliche Sicherheitsstufe hinzufügen. • Mit Identity check kann der Nutzer seiner SwissID eine verifizierte Identität hinzufügen. Alles ganz einfach online. Seite 25
Online Präsenz erlaubt einfaches Onboarding für einfach verifizierte Identitäten. IDO Onboarding Mittels SwissID App kann der zukünftige oder bestehende SwissID Inhaber einfach und schnell 24/7 eine verifizierte Identität erstellen. Und dies für über 190 verschiedene Nationalitäten. Seite 26
Alle Parteien und Beteiligten sind sich einig. Die Schweiz braucht eine E-ID. Auch die Allianz gegen eine private E-ID sagt: «Es ist wichtig und richtig, dass der Bevölkerung baldmöglichst eine digitale Identifikation zur Verfügung steht.» Der gegenwärtige Vorschlag des Bundesrates erlaubt es eine staatliche E-ID mit Unterstützung der Privatwirtschaft schnell und erfolgreich einzuführen. Seite 39
Wir ermöglichen jedermann, seinen digitalen Alltag sicher und einfach zu gestalten. Seite 40
Danke!
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