Der Fall Oscar Pistorius - Kriterien zur Inklusion körperlich behinderter Leistungssportler
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Technische Universität Darmstadt Institut für Sportwissenschaft Examensarbeit Dozent: Prof. Dr. phil. Andre Seyfarth Der Fall Oscar Pistorius Kriterien zur Inklusion körperlich behinderter Leistungssportler Sebastian Heß Lehramt an Gymnasien, 12. Semester Matrikel.-Nr. 1412464 Sebastianhess777@web.de Darmstadt, den 28. Mai 2013
Inhaltsverzeichnis 2 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung ............................................................................................................. 7 2 Problemstellung ................................................................................................... 8 3 Oscar Pistorius ................................................................................................... 10 3.1 Sportlicher Werdegang ................................................................................ 10 3.2 Sportliche Erfolge........................................................................................ 12 4 Rechtsstreit zwischen Oscar Pistorius und der IAAF ........................................ 14 5 Biomechanische und biophysiologische Aspekte des Diskurses ....................... 18 5.1 Die Cheetah-Prothese .................................................................................. 18 5.1.1 Entwicklungslinie der Cheetah-Prothesen .......................................... 18 5.1.2 Einschätzungen der Firma Össur zum Fall des Oscar Pistorius.......... 21 5.2 Gutachten der Arbeitsgruppen um Brüggemann und Herr.......................... 22 5.2.1 Studiendesign der Forschergruppe um Brüggemann .......................... 23 5.2.2 Studiendesign der Forschungsgruppe um Herr ................................... 27 5.2.3 Materialeigenschaften der Prothese .................................................... 28 5.2.4 Spezielle anthropometrische Daten ..................................................... 29 5.2.5 Biokinematische Parameter der Studien von Brüggemann und Herr . 30 5.2.5.1 Geschwindigkeit ........................................................................... 31 5.2.5.2 Bodenkontaktzeit .......................................................................... 31 5.2.5.3 Schrittlänge ................................................................................... 33 5.2.5.4 Schwungphasendauer.................................................................... 34 5.2.5.5 Flugphasendauer ........................................................................... 35 5.2.6 Biokinetische Parameter der Studien von Brüggemann und Herr ...... 36 5.2.6.1 Massenträgheitsmomente der Teilsegmente ................................. 36 5.2.6.2 Bodenreaktionskräfte .................................................................... 37 5.2.6.3 Gelenkmomente ............................................................................ 42 5.2.7 Biophysiologische Parameter der Studien von Brüggemann und Herr 46 5.2.7.1 Sauerstoffaufnahme ...................................................................... 46 5.2.7.2 Aerobe Kapazität .......................................................................... 48 5.2.7.3 Anaerobe Kapazität ...................................................................... 50 5.3 Interpretation der Untersuchungsergebnisse ............................................... 52 5.3.1 Interpretationen der deutschen Forschergruppe .................................. 53 5.3.2 Interpretationen der amerikanischen Forschergruppe ......................... 54
Inhaltsverzeichnis 3 6 Analyse der medialen Wahrnehmung des Falls ................................................. 56 7 Sportethische Aspekte des Diskurses ................................................................. 59 7.1 Begriffsbestimmungen ................................................................................ 59 7.1.1 Regeln, Leistung und Fairness ............................................................ 59 7.1.2 Technik, Technologisierung und Technisierung im Sport .................. 63 7.2 Kontextualisierung des Falls um Oscar Pistorius ........................................ 65 8 Vision der Inklusion von Beinprothetik in der Leichtathletik ........................... 67 9 Verfahrensmodell zur Inklusion von behinderten Sportlern .............................. 69 9.1 Basis des Verfahrensmodells ....................................................................... 69 9.2 Prozessmodell zur Inklusion........................................................................ 69 10 Regeln und Maßstäbe zur Inklusion ................................................................... 73 10.1 Regelergänzungen bedingt durch das Prozessmodell .............................. 73 10.2 Regeländerungen bezüglich eines inklusiven Wettkampfs ..................... 76 10.3 Biomechanische Maßstäbe für die dritte Verfahrensstufe ....................... 77 10.3.1 Bewertungsmaßstäbe aus den Materialeigenschaften der Prothese ..... 78 10.3.2 Bewertungsmaßstäbe aus den biokinematischen Parametern .............. 79 10.3.3 Bewertungsmaßstäbe aus den biokinetischen Parametern ................... 81 10.4 Bewertungsmaßstäbe aus den biophysiologischen Parametern ............... 84 11 Diskussion .......................................................................................................... 87 12 Zusammenfassung .............................................................................................. 89 Literaturverzeichnis.................................................................................................... 91 Eidesstattliche Erklärung ........................................................................................... 95
Abbildungsverzeichnis 4 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Oscar Pistorius bei einer Startaktion (Gibson, 2012). .................. 10 Abbildung 2: Flex-Foot (Lechler & Lilja, 2008, S. 230). .................................... 19 Abbildung 3: Flex-Sprint I (Lechler & Lilja, 2008, S. 230). ............................... 19 Abbildung 4: Flex-Sprint II (Lechler & Lilja, 2008, S. 230). .............................. 20 Abbildung 5: Cheetah-Prothese (Lechler & Lilja, 2008, S. 230). ....................... 20 Abbildung 6: Oscar Pistorius trägt Cheetah-Prothesen (Martinez & Wild, 2013). ............................................................................................. 21 Abbildung 7: Cheetah-Prothese der Firma Össur (Lechler & Lilja, 2008, S. 230). ............................................................................................... 28 Abbildung 8: Bodenkontaktzeiten in Abhängigkeit von der Laufgeschwin- digkeit (Weyand et al., 2009, S. 908). ............................................ 33 Abbildung 9: Schwungphasendauer in Abhängigkeit von der Laufgeschwin- digkeit (Weyand et al., 2009, S.908). ............................................. 34 Abbildung 10: Flugphasendauer in Abhängigkeit von der Laufgeschwindigkeit (Weyand et al., 2009, S. 908). ........................................................ 35 Abbildung 11: Bodenkontaktzeit, Flugphasendauer, Schwungphasendauer und Schrittdauer des Sprintschrittes (Weyand et al., 2009, S. 906). .... 36 Abbildung 12: Verlauf der vertikalen (schwarz) und horizontalen (grau) Bo- denreaktionskräfte des Oscar Pistorius (Brüggemann et al., 2007, S. 20). ................................................................................... 38 Abbildung 13: Verlauf der vertikalen (schwarz) und horizontalen (grau) Bo- denreaktionskräfte eines Vergleichsprobanden (Brüggemann et al., 2007, S. 20). ............................................................................. 39 Abbildung 14: Vertikale und horizontale Bodenreaktionskräfte (Weyand et al., 2009, S. 906). ................................................................................. 41 Abbildung 15: Vertikale Bodenreaktionskraft in Abhängigkeit von der Laufge- schwindigkeit (Weyand et al., 2009, S. 908). ................................. 42
Abbildungsverzeichnis 5 Abbildung 16: Gelenkmomente des Sprung-, Knie- und Hüftgelenks der ver- schiedenen Probanden (Brüggemann et al., 2007, S. 22). ............ 44 Abbildung 17: Relative Sauerstoffaufnahme der verschiedenen Probanden (Brüggemann et al., 2007, S. 13). .................................................. 47 Abbildung 18: Relative Sauerstoffaufnahme verschiedener Ausdauersportler im Vergleich zu Oscar Pistorius (Weyand et al., 2009, S. 906). ... 47 Abbildung 19: Maximale Sauerstoffaufnahmefähigkeit und Abbruchintensität des Stufentests der verschiedenen Probanden (Brüggemann et al., 2007, S. 14). ............................................................................. 49 Abbildung 20: Laktatkurven der verschiedenen Probanden während und nach einem submaximalen 400m-Lauf (Brüggemann et al., 2007, S. 13). ............................................................................................. 50 Abbildung 21: Verlauf der Leistung innerhalb des Wingate Tests zur Be- stimmung der anaeroben Kapazität (Brüggemann et al., 2007, S. 15). ............................................................................................. 51 Abbildung 22: Sauerstoffaufnahme der verschiedenen Probanden während der Durchführung des Wingate Tests (Brüggemann et al., 2007, S. 15). ................................................................................................. 51 Abbildung 23: Oscar Pistorius wird in der Presse als Sportheld dargestellt (Zapiro, 2012). ............................................................................... 57 Abbildung 24: Oscar Pistorius im Vergleich mit Sportlern ohne Handicap (Reuters, 2012). ............................................................................. 67 Abbildung 25: Markante Punkte der Bodenreaktionskraft (modifiziert nach Brüggemann et al., 2007, S. 20). ................................................... 82 Abbildung 26: Energiestoffwechsel in Bezug auf die Belastungsdauer (Platen, 2009). ............................................................................................. 84
Tabellenverzeichnis 6 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Anthropometrische Daten des Stumpfes im Vergleich zum Unter- schenkel (Brüggemann et al., 2007, S. 17). .......................................... 30 Tabelle 2: Normalisierte Bodenreaktionskräfte (modifiziert nach Brüggemann et al., 2007, S. 21). ............................................................................... 40 Tabelle 3: Absolute Werte der Gelenkmomente des Sprung- und Kniegelenks (Brüggemann et al., 2007, S. 25). ......................................................... 45
1 Einleitung 7 1 Einleitung Der sportliche Präzedenzfall des transtibial amputierten Sprinters, Oscar Pistorius, war in der internationalen Funk-, Fernseh- und Pressewelt einer der Headliner im vergangenen Jahr. Der Start dieses Athleten bei den Olympischen Spielen spaltete die Sportwelt in zwei Lager und sorgte für eine hitzige Debatte um die Zukunft der Leichtathletik. In dieser Arbeit sollen anhand dieses bisher beispiellosen Falls Krite- rien zur Beurteilung zukünftiger Inklusionsfälle abgeleitet werden. Um diese Kriterien entwickeln zu können, werden zunächst in der Problemstellung die Fragestellungen, die hinter dieser Thematik stehen, aufgeworfen. Diese Fragen sollen durch die Ausführungen des biomechanischen, biophysiologischen und sport- ethischen Diskurses beantwortet werden. Bevor diese Diskurse aufgeführt werden, soll zunächst der Athlet, Oscar Pistorius, und der Rechtsstreit zwischen ihm und dem Weltleichtathletik-Verband im Fokus der Betrachtung stehen. Die Darstellung des Rechtsstreits wird im Anschluss an den biomechanischen, biophysiologischen und sportethischen Diskurs dazu verwendet, um ein Prozessmodell ableiten zu können. Final sollen allgemeingültige Bewertungskriterien entwickelt werden, auf deren Ba- sis eine Beurteilung zukünftiger Inklusionsfälle innerhalb des vorgeschlagenen Ver- fahrensmodells überhaupt erst möglich wird.
2 Problemstellung 8 2 Problemstellung Der Fall des beidseitig unterschenkelamputierten Sprinters Oscar Pistorius wurde in den vergangenen Jahren sehr kontrovers in der Sportwelt diskutiert. Der Ursprung dieser Diskussion liegt im Jahre 2007. Pistorius hatte in den Jahren zuvor weltweite Anerkennung durch herausragende Erfolge bei Wettbewerben für behinderte Sportler erlangt. Aufgrund dieser Erfolge erhielt er auch einige Einladungen zu Wettkämpfen, bei denen er gegen Athleten ohne Handicap antreten sollte. Der Weltleichtathletik- Verband (kurz IAAF) verweigerte Oscar Pistorius jedoch am 14. Januar 2008 das Startrecht für diese Leichtathletik-Veranstaltungen. Dieses Urteil basiert unter ande- rem auf dem Gutachten einer deutschen Arbeitsgruppe um Brüggemann von der Deutschen Sporthochschule Köln. Diese Studie aus dem Jahr 2007 attestierte Pistorius einen Vorteil durch die Nutzung der Cheetah-Prothesen (vgl. Brüggemann et al., 2008, S. 1). Der unterschenkelamputierte Sprinter legte gegen dieses Urteil Revision beim Internationalen Sportgerichtshof (engl. CAS) ein. Der Internationale Sportgerichtshof hob das Urteil des Weltleichtathletik-Verbands am 16. Mai 2008 auf und erklärte Pistorius für alle internationalen Wettkämpfe als startberechtigt. Damit stellt dieser Fall einen Meilenstein der Sportgeschichte dar. Zum ersten Mal in der Geschichte der Leichtathletik und des internationalen Leistungssports im Allge- meinen wurde es einem Sportler mit Beinprothetik gestattet an Wettkämpfen mit un- versehrten Sportlern teilzunehmen (vgl. Hamann, 2012). Die allgemeine Starterlaub- nis führte zu einem großen Aufschrei in den verschiedenen Bereichen des internatio- nalen Sports und spaltete die Sportwelt in zwei Lager. Gerade im Vorfeld der Olym- pischen Spiele 2012 in London sprachen sich viele international anerkannte Sport- und Medienvertreter, wie zum Beispiel Clemens Prokop, der Präsident des deutschen Leichtathletik-Verbands, gegen eine Teilnahme des beinamputierten Sprinters aus: „Es geht nicht um Oscar Pistorius als Person und seine Leistungen. Aber man muss abstrahieren. Deshalb verstößt sein Start gegen das Prinzip, dass hier sportliche Leis- tung allein von Körper und Training, aber nicht von technischen Hilfsmitteln abhängen darf“ (Prokop, 2012). Andere wiederum begrüßten die Initiative des Sprinters. Der Präsident des deutschen Behindertensportverbands, Friedhelm Julius Beucher, sprach sich für eine Teilnahme von Pistorius bei den Olympischen Spielen aus: „Der Start von Oscar Pistorius bei den Olympischen Spielen ist keine Frage der Gerechtigkeit,
2 Problemstellung 9 sondern eine des Regelwerks. Wenn jemand Leistungen erbringt, die ihn zu einem Wettbewerb qualifizieren, etwa die Olympianorm, muss man ihn starten lassen“ (Beucher, 2012). Diese beiden Aussagen lassen bereits erkennen, dass die Streitfragen, die in diesem speziellen Fall auftreten, nicht einfach zu beantworten sind. Die Fragen und deren Antworten tangieren hauptsächlich zwei sportwissenschaftliche Bereiche. Zum einen ist die Biomechanik als sportwissenschaftliche Teildisziplin durch diesen Fall aufge- rufen Fragestellungen, wie zum Beispiel ob durch den Gebrauch der speziellen Bein- prothetik ein Vorteil für den Athleten wirklich gegeben ist, zu beantworten. Zum an- deren wird die Sportethik, als Teildisziplin der Sportwissenschaft, ebenfalls aufgeru- fen, Lösungsvorschläge zu generieren. Ersichtlich wird dies unter anderem durch die Aussage von Haile Gebrselassie, einem Weltklasse 10.000m- und Marathonläufer Wenn wir diese Frage [ob Pistorius starten darf oder nicht] beantworten, müssen wir an die Zukunft denken. In vielleicht 10, 20 Jahren wird es das gleiche Problem geben, dann aber mit besserer Technik. Dann wird das schwierig zu ver- treten sein. Dieses Jahr: Alles gut, kein Problem. Lasst ihn laufen. (Dohmeyer, 2012) Anhand dieser exemplarisch angeführten Aussage können die Fragen, die in diesem Kontext an die Sportethik gestellt werden, abgeleitet werden: Widerspricht die Nutzung einer speziellen Beinprothetik einer Regel des Weltleichtathletik-Verbands? Was ist Fairness im Allgemeinen? Wann ist Prothetikeinsatz fair und wann ist er unfair? Darf Oscar Pistorius nur starten, weil seine Erfolgschancen bereits vor dem Start, als gering einzustufen sind Wie entwickelt sich der Sport in der Zukunft? Welchen Sport wollen wir als Zuschauer in der Zukunft? Die vorliegende Arbeit versucht diese Fragen, die an die Biomechanik und Sport- ethik als Teildisziplinen der Sportwissenschaft gestellt werden, zu beantworten. An- hand dieser Ausführungen soll ein allgemeines Prozessmodell, das allgemeingültigen Bewertungskriterien bzw. Bewertungsmaßstäben (beide Begriffe werden synonym verwendet) unterliegt, für zukünftige Inklusionsfälle abgeleitet werden. Bedingt durch dieses Verfahrensmodell werden einige Regeländerungen notwendig sein.
3 Oscar Pistorius 10 3 Oscar Pistorius In diesem Kapitel wird die Person Oscar Pistorius, dessen Werdegang und sportliche Erfolge dargestellt. Oscar Pistorius (siehe Abbildung 1) wurde am 22.11.1986 in Johannesburg, als Sohn von Henk und Sheila Pistorius, geboren (vgl. van Zyl, 2010a, Abschnitt 6). Nach seiner Geburt stellten die Ärzte fest, dass ihm beide Wadenbein- knochen aufgrund eines genetischen Defekts fehlen. Dieser außergewöhnlichen Tat- sache geschuldet, war es für ihn zum damaligen Zeitpunkt ausgeschlossen, dass er jemals im weiteren Verlauf seines Lebens jemals eine normale Mobilitätsstufe zu er- reichen. Diese Diagnose veranlasste Pistorius‘ Eltern dazu seine Beine, bereits im Alter von elf Monaten beide Beine unterhalb des Knies amputieren zu lassen (vgl. van Zyl, 2010a, Abschnitt 6). Wenige Monate später bekam Oscar Pistorius sein ers- tes Beinprothesenpaar und lernte mit ihnen das Laufen. Abbildung 1: Oscar Pistorius bei einer Startaktion (Gibson, 2012). 3.1 Sportlicher Werdegang Aufgrund seiner sportbegeisterten Familie fand er trotz seiner Beeinträchtigung den Weg zum Sport. In seiner Kindheit und Jugend betrieb er Sportarten wie zum Beispiel Cricket, Tennis, Boxen und vor allem Rugby. Zur Leichtathletik kam er erst im Alter von 16 Jahren. Grund hierfür war eine schwere Knieverletzung, die er sich beim Rugby zugezogen hatte. Durch diese Verletzung sah sich Oscar Pistorius
3 Oscar Pistorius 11 gezwungen den aktiven Rugby-Sport zu beenden. Aufgrund seiner Affinität zum Sport suchte er stets neue Herausforderungen, die er in der Leichtathletik und vor allem in den Sprintdisziplinen über die 100, 200 und 400m Distanz fand (vgl. van Zyl, 2010a, Abschnitt 6). Im Januar 2004 lief er sein erstes Schulrennen in einer Zeit von 11,72 s. Das Bemerkenswerte an dieser Zeit war, dass diese bereits schneller war, als der bis dahin bestehende paralympische Rekord. Dieser Rekord lag zu die- sem Zeitpunkt bei 12,20 s (vgl. van Zyl, 2010a, Abschnitt 7). Im Juni des gleichen Jahres stellte ihm die Firma Össur, mit dem Sitz in Island, die so genannten Cheetah- Prothesen (siehe Kapitel 5.1) für die paralympischen Spiele 2004 in Athen zur Ver- fügung. Nur acht Monate nach seinem ersten Sprintwettbewerb überhaupt, gewann er bei den paralympischen Spielen in Athen Gold über die 200m (vgl. van Zyl, 2010a, Abschnitt 7). Bedingt durch seinen rasanten Aufstieg in die Weltklasse des Behinder- tensports, suchte Oscar Pistorius schnell nach neuen Anreizen. Aufgrund seiner Konkurrenzlosigkeit kam er auf die Idee sich mit Sprintern ohne Handicap messen zu wollen. Der südafrikanische Leichtathletik-Verband unterstütze diese Initiative und ließ ihn bei den nationalen Meisterschaften im März 2005 starten (vgl. van Zyl, 2010a, Abschnitt 8). Durch diesen Start bei den 400m-Wettkämpfen wurde die inter- nationale Presse auf den Sprinter mit den Carbon-Prothesen aufmerksam. In den bei- den darauffolgenden Jahren legte Oscar Pistorius den Fokus auf den Abschluss seiner Schullaufbahn und nahm daher nur an wenigen internationalen Wettbewerben für Sportler mit Handicap teil. In diesem Zeitraum erhielt er aber auch immer wieder Einladungen zu Wettkämpfen mit Sportlern ohne Handicap, an denen er jedoch auf- grund von Trainingsrückständen nicht teilnehmen wollte. Das Interesse an Oscar Pistorius blieb auch dem Weltleichtathletik-Verband nicht verborgen, so dass dieser sich gezwungen sah den Fall zu behandeln. Im März 2007 verabschiedete die IAAF eine Regeländerung, durch welche es dem Athleten verboten, wurde an offiziellen Wettbewerben mit Sportlern ohne Handicap teilzunehmen (vgl. van Zyl, 2010b). Am 13. Juli 2007 startete er beim Golden Gala Event in Rom zum ersten Mal bei einem internationalen Leichtathletik-Meeting für Sportler ohne Handicap, in einem eigens für ihn arrangierten B-Lauf (vgl. van Zyl, 2010a, Abschnitt 8). Durch diesen ersten internationalen Start und gerade im Hinblick auf die kommenden Olympischen Spie- le 2008 in Peking, erhielt die Debatte um die Starterlaubnis des Oscar Pistorius neu- en Zündstoff. Der Rechtsstreit zwischen der IAAF und dem Athleten wird ausführ-
3 Oscar Pistorius 12 lich im 4. Kapitel dargestellt und führte letztendlich dazu, dass Pistorius das Start- recht für die Olympischen Spiele 2008 in Peking erhielt. Jedoch verpasste der Sprin- ter die nationale Qualifikationsnorm und durfte bei diesen Spielen nicht antreten (vgl. van Zyl, 2010a, Abschnitt 9). Erst vier Jahre später, im Alter von 26 Jahren, startete Pistorius als erster Sprinter mit Beinprothesen bei den Olympischen Spielen 2012 in London. Er ging bei den 400m Einzelläufen an den Start und war Teil der viermal 400m-Staffel. Oscar Pistorius schied jedoch, aus seiner Perspektive enttäu- schend, im Halbfinale der Einzelwettbewerbe aus. Mit der Staffel konnte er immer- hin den Finallauf erreichen. Die damit verbundenen Medaillenträume wurden jedoch durch den Sturz eines Teamkollegen zu Nichte gemacht. Nach diesem für ihn größ- ten sportlichen Highlight seiner Laufbahn startete er einen Monat später ebenfalls bei den paralympischen Wettbewerben in London. Nach dieser Zeit in London nahm er an einigen kleineren Meetings in Europa teil. (vgl. van Zyl, 2010b). Zu Beginn des Jahres 2013 schrieb Oscar Pistorius negative Schlagzeilen; Er steht unter dem dringenden Tatverdacht seine Lebensgefährtin, Reeva Steenkamp, in sei- nem Haus in Pretoria (Südafrika) erschossen zu haben. Derzeit ist er aufgrund einer Kautionszahlung aus der Untersuchungshaft entlassen. Zurzeit ist nicht absehbar, ob Pistorius den Weg auf die Bühne der Leichtathletik zurück finden wird (vgl. Scheen, 2013). 3.2 Sportliche Erfolge Die größten sportlichen Erfolge des Oscar Pistorius beschränken sich auf internatio- naler Ebene fast ausschließlich auf die Wettbewerbe der Paralympischen Spiele und auf die Weltmeisterschaften für körperlich behinderte Sportler. Pistorius geht nach den Regularien des Weltleichtathletik-Verbands in der Schadensklasse T43/44 an den Start. Unter diese Kategorie fallen alle Sprinter, die entweder einbeinig (T44) oder beidbeinig (T43) Unterschenkel amputiert sind (vgl. van Zyl, 2010a, Abschnitt 2). Oscar Pistorius gewann in dieser Schadensklasse, im Jahr 2004 bei den Paralympischen Spielen in Athen, Gold über die 200m Distanz und holte über die 100m Strecke Bronze. Bereits zwei Jahre später, bei den Weltmeisterschaften für körperlich Behinderte in Assen, gewann er in allen Disziplinen (100m, 200m und 400m), bei denen er an den Start ging, die Goldmedaille. Dieser Medaillenhattrick gelang ihm ebenfalls zwei Jahre später über die gleichen Distanzen im Zuge der
3 Oscar Pistorius 13 Paralympischen Spiele 2008 in Peking (vgl. van Zyl, 2010b). Im Jahr 2011 war es Oscar Pistorius zum ersten Mal gestattet, sowohl bei den Weltmeisterschaften für behinderte Sportler als auch bei den Weltmeisterschaften für Sportler ohne Handicap zu starten. Bei den Weltmeisterschaften in Christchurch, Neuseeland, war er ähnlich erfolgreich, wie zuvor bei anderen Internationalen Meisterschaften für Sportler mit körperlichen Behinderungen. Pistorius gewann über die 200m, 400m und mit der 4x100m-Staffel die Goldmedaille. Er wurde lediglich im Finale über 100m auf den zweiten Platz verwiesen. Bei den Weltmeisterschaften für Sportler ohne Handicap in Daegu, Südkorea, feierte er mit dem Gewinn der Silber-Medaille in der 4x400m Staffel seinen größten sportlichen Erfolg, im Vergleich mit nicht-behinderten Sport- lern. Bei den Olympischen Spielen in London 2012 schied er mit einer Zeit von 46,54 s nach den Halbfinalläufen über die 400m Distanz aus. Auch die vielverspre- chenden Staffelwettbewerbe und die damit verbundenen Medaillenträume fanden durch den Sturz eines Teamkollegens im Finallauf ein jähes Ende. Die Medaillen- ausbeute bei den Paralympischen Spielen in London einige Wochen später, fiel da- hingehend etwas erfolgreicher aus. Insgesamt gewann er eine Goldmedaille über die 400m, eine Silbermedaille über die 200m und eine Goldmedaille mit der 4x100m- Staffel (vgl. van Zyl, 2010b). Neben den vielen Medaillen bei diversen internationalen Wettkämpfen stellte Oscar Pistorius auch mehrere Rekorde über die verschiedenen Distanzen auf. Er lief die 100m im Jahre 2007 in einer Zeit von 10,91 s und hält gemeinsam mit Blake Leeper, einem amerikanischen Sprinter, den aktuellen Weltrekord über diese Distanz in der Schadensklasse T43/44. Über die 200m Distanz ist er mit einer Zeit von 21,30 s und über die 400m mit einer Zeit von 45,39 s alleiniger Weltrekordhalter. Seine persönli- che Bestzeit über die 400m-Strecke, die er 2011 bei einer Veranstaltung in Lignano lief, liegt bei 45,07 s. Da diese Zeit bei einer Veranstaltung für Sportler ohne Handi- cap erzielt wurde, wird diese nicht als offizieller Weltrekord im Versehrtensport an- erkannt (vgl. van Zyl, 2010, Abschnitt 3).
4 Rechtsstreit zwischen Oscar Pistorius und der IAAF 14 4 Rechtsstreit zwischen Oscar Pistorius und der IAAF In diesem Kapitel soll der Rechtsstreit zwischen Oscar Pistorius und dem Weltleicht- athletik-Verband dargestellt werden. Dem Rechtsstreit und dessen Urteil liegt ein bisher beispielloser Prozess zur Urteilsfindung zugrunde. Auf der Basis dieses Ver- fahrens werden zukünftig vergleichbare Fälle entschieden werden. Daher ist es unab- dingbar für die Ziele dieser Arbeit diesen Meilenstein der Sportjustiz und vor allen Dingen die damit einhergehende Urteilsbegründung genau zu analysieren, um in Ka- pitel 9 ein allgemeingültiges Prozessmodell ableiten zu können. Der Rechtsstreit zwischen Oscar Pistorius und dem Weltleichtathletik-Verband, kurz IAAF, mit dem Hauptsitz in Monaco hat seinen Ursprung im Jahr 2007. Am 26. März 2007 wurde die Regel 144.2 des IAAF-Regelwerks im Zuge des IAAF-Konzils in Mombassa, Kenia, um den Paragraph (e) ergänzt: For the purposes of this Rule, the following shall be considered assistance, and are therefor not allowed: […] (e) Use of any technical device that incorporates spring, wheels, or any other element that provides the user with advantage over another athlete not using such a device (IAAF, 2008, S. 100). Durch diese Ergänzung war es Oscar Pistorius zunächst nicht erlaubt an Wettbewer- ben mit Sportlern ohne Handicap teilzunehmen, da seine Cheetah-Beinprothesen nach Auffassung des Weltleichtathletik-Verbands unter die oben genannte Kategorie der technischen Hilfsmittel fielen. Nach dieser Regeländerung musste die IAAF den Beweis anführen, dass diese spezifische Prothetik auch wirklich ein technisches Hilfsmittel für den beidbeinig unterschenkelamputierten Athleten darstellt. Aus die- sem Grund wurde es Pistorius am 25. Juni gestattet, beim Golden-Gala-Event in Rom in einem speziell für ihn arrangierten B-Lauf zu starten (CAS, 2008, S. 7). Die- sen Lauf ließ die IAAF mit Hilfe einer speziellen Kameratechnik aus mehreren Pers- pektiven aufzeichnen. Des Weiteren beauftragte die IAAF Gert-Peter Brüggemann (Deutsche Sporthochschule Köln) damit, zu untersuchen, ob Oscar Pistorius einen Vorteil durch die Nutzung der Cheetah-Prothesen gegenüber einem Sportler ohne Handicap hat (CAS, 2008, S. 7). Am 15. Dezember 2007 reichte die deutsche Ar- beitsgruppe um Brüggemann ihren Abschlussbericht beim Weltleichtathletik- Verband ein. In diesem empirischen Gutachten, das im weiteren Verlauf dieser Aus- arbeitung ausführlich dargestellt wird, kommt er zu der Schlussfolgerung, dass der Athlet keinen metabolischen Vorteil gegenüber Athleten mit natürlichen Beinen hat
4 Rechtsstreit zwischen Oscar Pistorius und der IAAF 15 und dass ein biomechanischer Nachteil durch die Nutzung der Cheetah-Prothesen ausgeschlossen werden kann (vgl. CAS, 2008, S.8f). Bedingt durch die Erkenntnisse dieser Expertise und die Ergebnisse der Videoanalyse, entschied der Weltleichtathle- tik-Verband am 14. Januar 2008, dass Oscar Pistorius weiterhin bei Wettkämpfen der Sportler ohne Handicap gesperrt bleiben würde. Das IAAF-Urteil 2008/01 hatte demnach zur Folge, dass der beidseitig unterschen- kelamputierte Athlet kein allgemeingültiges Startrecht erhielt. Aus der Perspektive des Athleten war diese Entscheidung auf der Basis des Expertengutachtens und der Videoanalyse, nicht zu akzeptieren. Deshalb legte Pistorius am 13. Februar 2008 beim internationalen Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne Revision ein (vgl. CAS, 2008, S. 4). Zunächst musste das Gericht prüfen, ob dem Revisionsantrag stattgege- ben werden konnte, da Oscar Pistorius die fünfzehntägige Revisionsfrist der IAAF überschritten hatte. Ein fehlendes Expertengutachten war Grund für den verzögerten Revisionsantrag war. Er bat aus diesem Grund Dr. Herr und dessen amerikanische Arbeitsgruppe um die Erstellung eines solchen Gutachtens. Das Gericht erklärte den Antrag auf die Verlängerung der Revisionsfrist aus diesem speziellen Grund für zu- lässig und der Verfahrensprozess wurde eröffnet (vgl. CAS, 2008, S. 4). Zu Beginn des Prozesses führte Oscar Pistorius in seinem Revisionsantrag vier An- klagepunkte auf, wobei der erste Anklagepunkt im weiteren Verlauf fallen gelassen wurde: I. „Did the IAAF Council exceed its jurusdiction in taking the IAAF Decision? II. Was the process leading to the IAAF Decision procedurally unsound? III. Was the IAAF Decision unlawfully discriminatory? IV. Was the IAAF Decision wrong in determining that Mr Pistorius´ use of the Cheetah Flex-Foot device contravenes Rule 144.2(e)?“ (CAS, 2008, S. 9) Um über diese Anklagepunkte entscheiden zu können, wurden an den beiden Haupt- prozesstagen, dem 29. und 30. April 2008, sowohl der Revisionskläger, Oscar Pistorius, dessen Manager Peet Van Zyl und dessen Sachverständige, Dr. Huge Herr und Dr. Rodger Kram, als auch die berufungsbeklagte IAAF, vertreten durch Nick Davies und Elio Loccatelli und deren Sachverständige, Prof. Gert-Peter Brüggemann und Dr. Wolfgang Potthast, angehört. Das Gericht bat im Zuge der Anhörung die Sachverständigen beider Parteien sich gemeinsam an einen Tisch zu setzen und über-
4 Rechtsstreit zwischen Oscar Pistorius und der IAAF 16 einstimmende und widersprüchliche Argumente aus den beiden Expertisen zusam- menzufassen (vgl. CAS, 2008, S. 5). Die Urteilsfindung sollte dadurch erleichtert werden. Am 16. Mai 2008 verkündete der Internationale Sportsgerichtshof sein ab- schließendes Urteil. Im CAS-Urteil 2008/A/1480 wurde dem Einspruch von Oscar Pistorius stattgegeben, wodurch er ein Startrecht für alle Wettkämpfe der IAAF er- hielt. Aus der Urteilsbegründung geht, in Bezug auf die drei Anklagepunkte, Folgen- des hervor: Zu II: Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Prozess, der zum Urteil der IAAF führte, nicht den normalen Standards des Weltleichtathletik-Verbands entsprach. Laut des Gerichts traf dies zum Beispiel auf die Regelergänzung, die aus dem Konzil in Mombasa hervorging, zu. Die verantwortlichen Richter glaubten den IAAF-Verant- wortlichen nicht, dass der Paragraph (e) im Hinblick auf die Dämpfungseigenschaf- ten von Laufschuhen hinzugefügt wurde. Stattdessen sahen es die Richter als erwie- sen an, dass die Regel aufgrund des aktuellen Falls um Oscar Pistorius ergänzt wurde (vgl. CAS, 2008, S. 10). Darüber hinaus geht aus der Urteilsbegründung hervor, dass das Gericht sogar den Eindruck einer gewissen Vorverurteilung des Athleten hatte, da einige Offizielle der IAAF der Presse bereits vor der eigentlichen Abstimmung mitteilten, dass die Sperre des Sprinters bestehen bleiben würde (vgl. CAS-Urteil, 2008, S. 12). Zu III: Oscar Pistorius klagte an, dass die Entscheidung der IAAF eine rechtswidrige Dis- kriminierung darstellen würde (vgl. CAS, 2008, S. 9). Dabei monierte Pistorius kon- kret, dass der Weltleichtathletik-Verband keinen Versuch unternommen habe, alter- native Lösungen, Modifikationen oder andere Anpassungen in die Wege zu leiten, um ihm ein Startrecht zu ermöglichen. Er sah darin einen Verstoß gegen den Artikel 30,5 der UN-Konvention für behinderte Personen. Im Artikel 30,5 dieser Konvention verpflichten sich die Organisationen, die dieses Abkommen unterzeichnet haben (da- runter auch die IAAF) die Teilnahme von Sportlern mit Handicap an sportlichen Ak- tivitäten auf einer gleichen Basis nicht nur zu unterstützen sondern auch zu fördern (vgl. CAS, 2008, S. 12). Das Gericht wies diesen Anklagepunkt des Athleten zurück, da sie als erwiesen ansahen, dass der bereits vorgestellte Verfahrensprozess der
4 Rechtsstreit zwischen Oscar Pistorius und der IAAF 17 IAAF den dargestellten Anforderungen der UN-Konvention gerecht wird. Aufgrund dessen wurde diesem Anklagepunkt nicht sattgegeben (vgl. CAS, 2008, S. 14). Zu IV: Aus der Perspektive des Gerichts lässt sich der Paragraph (e) des Gesetzes 144.2, der (siehe S. 15) mehrdeutig interpretieren. Dem Gericht war es nicht möglich eindeutig und zweifelsfrei zu bestimmen, ob die Cheetah-Prothesen im Kontext dieses Para- graphs ein technisches Gerät darstellen (vgl. CAS, 2008, S. 13). Nach der Regel dür- fen keine technischen Geräte, die zum Beispiel Federn enthalten, in einem Wett- kampf verwendet werden. Aus der Urteilsbegründung des Internationalen Sportge- richtshofes geht hervor, dass die Beinprothesen des Oscar Pistorius keine Federn be- inhalten, sondern, wie der menschliche Fuß selbst, eine federähnliche Funktionswei- se haben (vgl. CAS, 2008, S. 13). In Bezug auf die Streitfrage, ob der Athlet durch die Verwendung seiner Beinprothesen einen Vorteil im Sinne der Regel 144.2 (e) be- sitzt, hatte das Gericht eine andere Sichtweise als die IAAF. Der Internationale Sportgerichtshof sah es als nicht erwiesen an, dass die spezielle Beinprothetik des Athleten gegen den Sinn dieser Regel verstößt, da kein überzeugender wissenschaft- licher Beweis vorgelegt wurde (vgl. CAS, 2008, S. 14f). Schlussfolgerungen: Bei einer Analyse dieses bisher einmalige Verfahren, lässt sich feststellen, dass die Inklusion von Beinprothetik in die Leichtathletik in Zukunft nur dann realisiert wer- den kann, wenn dem Urteil der IAAF ein einheitliches Prozessmodell zugrunde liegt. Ein exemplarisches Prozessmodell soll innerhalb dieser Arbeit entwickelt werden (siehe Kapitel 9). Des Weiteren wird an dieser Stelle deutlich, dass keinerlei einheit- liche Bewertungskriterien existieren, mit deren Hilfe es möglich gewesen wäre die Cheetah-Prothesen des Oscar Pistorius eindeutig als technische Hilfsmittel zu identi- fizieren. Da es sich in diesem Zusammenhang um biomechanische und biophysiolo- gische Untersuchungsparameter handelt, die in den beiden Expertisen erhoben wur- den, soll anhand dieser Ergebnisse der Versuch unternommen werden spezielle Beur- teilungsmaßstäbe festzulegen. Um diese Maßstäbe bestimmen zu können, werden im nachfolgenden Kapitel die biomechanischen und biophysiologischen Untersuchungs- ergebnisse der beiden Gutachten ausführlich dargestellt.
5 Biomechanische und biophysiologische Aspekte des Diskurses 18 5 Biomechanische und biophysiologische Aspekte des Diskurses Der juristische Fall des beidseitig unterschenkelamputierten Sprinters Oscar Pistorius hat gezeigt, dass es für die Urteilsfindung unabdingbar ist, zu wissen, ob Pistorius durch die Verwendung der Cheetah-Beinprothesen Vorteile gegenüber seiner Mit- streiter hat. Diese Entscheidung kann nur dann eindeutig getroffen werden, wenn das Urteil aufgrund von zuvor festgelegten Bewertungskriterien getroffen wurde. Des- halb ist dieses Kapitel von zentraler Bedeutung für die vorliegende Arbeit. Die Fra- gen nach Vorteilen oder Nachteilen, können nur auf der Basis dieses Kapitels nach- haltig beantwortet werden und sind Voraussetzungen für die Entwicklung eines Ver- fahrensmodells. Zunächst werden die Cheetah-Prothesen, die von Oscar Pistorius ge- nutzt werden, aus der Perspektive der Herstellerfirma vorgestellt. Im Anschluss da- ran werden die beiden Gutachten, auf deren Grundlage der Rechtsstreit zwischen dem Athleten und der IAAF entschieden wurde, bezüglich der Ergebnisse und den damit verbundenen Interpretationsmustern vergleichend gegenübergestellt. 5.1 Die Cheetah-Prothese In diesem Teilabschnitt wird die Cheetah-Beinprothese der isländischen Firma Össur etwas genauer betrachtet. Die Entwicklung dieser revolutionären Beinprothetik wird zunächst in einem kurzen historischen Überblick dargestellt. Anschließend werden die Einschätzungen des Herstellers bezüglich des Falls Oscar Pistorius vorgestellt. 5.1.1 Entwicklungslinie der Cheetah-Prothesen Die isländische Firma Össur ist seit Jahrzehnten eines der führenden Unternehmen im Bereich der Prothesenentwicklung. Dabei hat es sich der Betrieb zum Ziel gesetzt, Beinamputierte bei der Eingliederung in die Gesellschaft zu unterstützen (vgl. Lech- ler & Lilja, 2008, S. 229). Ebenfalls sind sie bestrebt durch spezielle Prothetik eine Inklusion in den Sport zu gewährleisten. Zu diesem Zweck entwickelte Össur im Jahr 1984 den so genannten Flex-Foot (siehe Abbildung 2).
5 Biomechanische und biophysiologische Aspekte des Diskurses 19 Abbildung 2: Flex-Foot (Lechler & Lilja, 2008, S. 230). Dieses Modell wurde zunächst entwickelt, um ein „life without limitations“ (Lechler & Lilja, 2008, S. 229) zu ermöglichen, wobei noch keine spezielle Sportart in den Köpfen der Entwickler eine Rolle spielte. Wesentlich bei dieser Neuentwicklung war der geringere Energieverlust im Vergleich zu bisherigen Prothesenmodellen. Mit dem Flex-Sprint I wurde die erste Prothese speziell für das Sprinten konzipiert (siehe Abbildung 3). Abbildung 3: Flex-Sprint I (Lechler & Lilja, 2008, S. 230). Maßgeblich für diese Weiterentwicklung waren die Verwendung von Carbon und die Entfernung des Fersenteils des künstlichen Fußes der Prothese. Diese neuartige Pro-
5 Biomechanische und biophysiologische Aspekte des Diskurses 20 thetik wies, laut der Herstellerfirma, ähnliche kinematische Eigenschaften wie der menschliche Unterschenkel auf. Durch die nächste Entwicklungsstufe, dem so ge- nannten Flex-Sprint II (siehe Abbildung 4), werde der Weg zurück zum Fersenteil der Prothese gefunden. Die Träger des vorherigen Modells hatten über Probleme bei dem Abbremsen der Bewegung geklagt. Durch dieses Feedback wurde beim Flex-Sprint II wieder auf ein Fersenteil zur Bremsunterstützung gebaut (vgl. Lechler & Lilja, 2008, S. 229). Abbildung 4: Flex-Sprint II (Lechler & Lilja, 2008, S. 230). Im Jahr 1998 wurde der so genannte Flex-Sprint III (siehe Abbildung 5), der durch Oscar Pistorius weltweit bekannt wurde, entwickelt. Abbildung 5: Cheetah-Prothese (Lechler & Lilja, 2008, S. 230).
5 Biomechanische und biophysiologische Aspekte des Diskurses 21 Bei der Herstellung dieser Prothese orientierte sich der Hersteller an den Hinterbei- nen eines Gepards, dadurch erhielten die Gehilfen den Spitznamen „Cheetah“ (engl. Gepard). Durch das „J-sharped Outline“ (Lechler & Lilja, 2008, S. 229) der Prothese sollte eine Verbesserung des Vortriebs durch eine verzögerte Rückkehr aus der Beu- gephase erzielt werden. Seit dieser Zeit wurde das Design und die Leistung dieses Modells immer weiter perfektioniert (vgl. Lechler & Lilja, 2008, S. 230). 5.1.2 Einschätzungen der Firma Össur zum Fall des Oscar Pistorius In diesem Abschnitt werden die Einschätzungen der Firma Össur zu Vor- und Nach- teilen durch die Verwendung der Cheetah-Prothesen vorgestellt. Diese Perspektive stellt neben den Gutachten von Brüggemann et al. (2007) und Weyand et al. (2009), die im weiteren Verlauf des biomechanischen Diskurses vorgestellt werden, eine dritte Sichtweise auf den Sachverhalt dar. Im Allgemeinen verstehen Lechler & Lilja (2008, S. 233) unter Prothesen ein techni- sches Gerät, dass durch die Befestigung am Beinstumpf eine Verlängerung des Un- terschenkels darstellt. Mit Hilfe dieses revolutionären Modells der Cheetah- Prothesen (siehe Abbildung 5, Seite 20) wurde im Behindertensport zum ersten Mal die magische 11 s-Marke über die 100m-Strecke unterboten. Es kann davon ausge- gangen werden, dass dies gerade durch die technische Verbesserung dieses Equip- ments ermöglicht wurde. Dennoch sehen Lechler & Lilja eine große Leistungsdiffe- renz zwischen diesen speziellen Prothesen und der menschlichen Muskulatur (vgl. Lechler & Lilja, 2008, S. 233f). Diese Leistungsdifferenz führen Sie auf verschiede- ne Faktoren, die aus ihrer Sicht die Leistung von Pistorius benachteiligen, zurück. Abbildung 6: Oscar Pistorius trägt Cheetah-Prothesen (Martinez & Wild, 2013).
5 Biomechanische und biophysiologische Aspekte des Diskurses 22 Aus der Perspektive von Lechler & Lilja hat in diesem Zusammenhang die Verbin- dungsstelle zwischen dem Prothesenschaft und dem Beinstumpf eine besondere Be- deutung. Die Hauptfunktion der Fassung ist es, die durch den Sprinter generierten Kräfte und Bewegungen auf die „Füße“ und im Anschluss auf den Boden zu übertra- gen (vgl. Lechler & Lilja, 2008, S. 233). Um eine gute Kraft- und Bewegungsüber- tragung zu gewährleisten, darf das Volumen der Fassung nicht zu groß sein, da die Kraftübertragung durch größere Reibung reduziert wird. Dennoch kann das Volumen nicht beliebig verkleinert werden, denn je geringer das Volumen der Fassung, desto höher ist der Druck auf das Gewebe, wodurch es zum einen zu Gewebsschädigungen und zum anderen zu einer verringerten Blutzirkulation kommen kann. Aufgrund der veränderten Zirkulationseigenschaften können das Bewegungsgefühl und die Ermü- dungswiderstandsfähigkeit negativ beeinflusst werden (vgl. Lechler & Lilja, 2008, S. 233). Des Weiteren kann es im Verlauf eines Rennens zu Bewegungen des Schienbeines innerhalb des Prothesenschafts kommen. Dies kann zwei negative Fol- gen für den Athleten und dessen Leistung nach sich ziehen. Einerseits kann aus der Schienbeinbewegung eine ungenügende Kontrolle der Prothesen resultieren und an- dererseits eine mangelhafte Energieübertragung auftreten (vgl. Lechler & Lilja, 2008, S. 233). Lechler & Lilja kommen abschließend zu der Schlussfolgerung, dass durch die bis- her erhobenen Daten der Firma Össur keine eindeutige Entscheidung darüber getrof- fen werden kann, ob Oscar Pistorius durch die Verwendung der Cheetah-Prothesen ein Vorteil gegenüber den Athleten ohne Handicap hat. Gerade in Bezug auf die ver- schiedenen Phasen, beispielsweise Kurvenlauf, Start- und Beschleunigungsphase ei- nes 400m-Rennens, sind aus der Perspektive der Herstellerfirma bisher keine Daten gewonnen worden. Außerdem wurden die unbekannten Variablen bezüglich des Pro- thesenschafts, die die Leistungen des Athleten auf nicht unerhebliche Art und Weise beeinflussen, noch nicht untersucht (vgl. Lechler & Lilja, 2008, S. 233). 5.2 Gutachten der Arbeitsgruppen um Brüggemann und Herr Die Biomechanik von beidseitig unterschenkelamputierten Kurzstreckensprintern wurde aufgrund ihrer Seltenheit und der bisher eher geringen Bedeutung für den in- ternationalen Sport sehr wenig untersucht. Im Vergleich dazu ist die Biomechanik von einbeinig unterschenkelamputierten Sprintern, aufgrund einer größeren Verbrei-
5 Biomechanische und biophysiologische Aspekte des Diskurses 23 tung der Behinderung etwas besser erforscht. Zu diesem Thema haben unter anderem Buckley (1999), Miller (1987) und Czerniecki et al. (1991) Studien publiziert. In Be- zug auf die Unterschiede zwischen transtibial amputierten Leistungssportlern und Sportlern ohne Handicap wurde es erst durch den bisher beispiellosen Fall des Oscar Pistorius für die Biomechanik als Teildisziplin der Sportwissenschaft notwendig, den Sprintlauf dieser beiden Sportgruppen näher zu untersuchen. Die beiden Studien von Brüggemann et al. (2007) und die der Forschungsgruppe um Herr (Weyand et al. 2009) sind die ersten Untersuchungen, die diese Zusammenhänge eingehend erfor- schen. Das Team um Brüggemann von der Deutschen Sporthochschule Köln wurde im August 2007 vom Weltleichtathletik-Verband beauftragt, den Kurzstreckensprint des beidseitig unterschenkelamputierten Sprinters, Oscar Pistorius, zu untersuchen und die Ergebnisse mit Daten von Sportlern ohne Handicap auf einem ähnlichen sportli- chen Level zu vergleichen. Dieser Expertise steht die Studie von Weyand et al. ge- genüber, die in den Monaten Februar und März aufgrund der Initiative von Oscar Pistorius durchgeführt wurde und dem Athleten als Gegendarstellung innerhalb des Revisionsprozesses vor dem Internationalen Sportgerichtshof diente (siehe Kapitel 4). Beide Forschergruppen wählten eine völlig unterschiedliche Untersuchungsmetho- dik, um die biomechanisch und metabolisch spezifisch ausgeprägten Parameter des Sprintlaufs des Oscar Pistorius zu bestimmen und mit Daten einer Kontrollgruppe vergleichen zu können. Bedingt durch die verschiedenen Forschungsdesigns fallen die gewonnenen empirischen Daten und gerade deren Interpretation teilweise diver- gent aus. Aus diesem Grund werden in den nächsten beiden Teilabschnitten dieses Kapitels die verschiedenen Untersuchungsmethoden der beiden Studien miteinander verglichen. Im Anschluss daran werden die Untersuchungsergebnisse der beiden Gutachten bezüglich verschiedener Parameter dargestellt. 5.2.1 Studiendesign der Forschergruppe um Brüggemann Die Untersuchungen fanden in der Zeit vom 11. September 2007 bis zum 14. Sep- tember 2007 statt. Ziel war es dabei die nachfolgend aufgeführten Hypothesen zu überprüfen:
5 Biomechanische und biophysiologische Aspekte des Diskurses 24 H 01: „The metabolic (aerobic and anaerobic) capacity of the double transtibial am- putee O. Pistorius is significantly higher than that of able-bodied controls of the same 400m performance potential. The higher aerobic and anaerobic po- tential enables the handicapped athlete to compensate eventual biomechanical disadvantage and to achieve the same total result in the 400 m sprint than able-bodied controls. H 02: The artifical limbs used by the double transtibial amputee O. Pistorius de- crease the biomechanical potential of propulsion during the stance phase in sprinting in relation to the propulsion potential of the able-bodied controls. H 03: The artificial limbs used by the double transtibial amputee O. Pistorius induce a mechanical disadvantage in the swing phase leading to an increased mus- cular work and to a decreased stride length“ (Brüggemann et al., 2007, S. 6). Um diese drei Hypothesen untersuchen zu können wurden drei übergeordnete Ziele festgelegt. Zum einen sollten die (1) biomechanischen Merkmale des Sprintlaufs von Oscar Pistorius erforscht werden und zum anderen die (2) Materialeigenschaften der Beinprothesen bestimmt werden. Des Weiteren wollte die Kölner Forschergruppe feststellen, wie die allgemeingültigen (3) Stoffwechselparameter durch die Verwen- dung der Cheetah-Beinprothesen beeinflusst werden (vgl. Brüggemann et al., 2007, S. 3). Aus diesem Grund wurden bei der Expertise mehrere Einzelversuche zu den verschiedenen Untersuchungsschwerpunkten durchgeführt. Um die gewonnenen Daten des Oscar Pistorius mit anderen 400m-Sprintern verglei- chen zu können, nahmen bei der Untersuchung nicht nur Oscar Pistorius selbst, son- dern auch fünf Sprinter ohne Handicap teil. Alle Probanden hatten in etwa vergleich- bare Bestzeiten über die 400 m Distanz. Sowohl im Durchschnitt, als auch jede ein- zelne Bestzeit war mit 48,35 ± 1,17 s langsamer als der Bestwert von Oscar Pistorius, der zu diesem Zeitpunkt seiner Karriere bei 46,3 s lag. Festzustellen ist auch, dass vier der fünf Probanden leichter waren als Pistorius zu diesem Zeitpunkt. Der beid- beinig amputierte Sprinter brachte 83,3 kg auf die Waage, wobei die übrigen Ver- suchspersonen im Durchschnitt nur 78,6 ± 7,9 kg wogen (vgl. Brüggemann et al., 2007, S. 11). (1) Untersuchung der biomechanischen Parameter Zur Erfassung der biomechanischen Parameter waren alle Teilnehmer dazu aufgeru- fen in der Länge und Intensität unterschiedliche Kurzsprints zu absolvieren. Die
5 Biomechanische und biophysiologische Aspekte des Diskurses 25 Versuchsläufe wurden auf einer 100 m-Hallenlaufbahn durchgeführt. In den Tartan- boden waren insgesamt vier Kraftmessplatten eingelassen, die mit dem gleichen Bo- denbelag wie die übrige Laufstrecke abgedeckt war. Alle Probanden trugen ihre ei- genen Sprintschuhe mit einer einheitlich vorgeschriebenen Maximallänge der Spikes von 6 mm. Jeder Proband sollte drei Läufe über eine Streckenlänge von 70m mit ei- ner maximalen Geschwindigkeit zurücklegen. Des Weiteren mussten die Athleten drei Läufe über eine Streckenlänge von 50 m mit einer submaximalen Geschwindig- keit absolvieren. Zwischen den einzelnen Belastungen hatten die Versuchsteilnehmer zehn Minuten Regenerationszeit. Um möglichst genaue Messergebnisse generieren zu können, stand der Probandengruppe eine Auslaufstrecke von mindestens 30 m zur Verfügung. Um die kinematischen Daten, wie zum Beispiel die Geschwindigkeit oder die Bo- denkontaktzeit, bestimmen zu können, wurden insgesamt zwölf Kameras installiert, die die einzelnen Versuche aufzeichneten. Des Weiteren beobachteten vier Highspeed-Kameras die Athleten in der Sagittalebene. Die kinetischen Daten, wie zum Beispiel die Bodenreaktionskräfte, wurden durch den Einsatz von vier hinterei- nander gelegten Kraftmessplatten gemessen. Durch diese Anordnung sollte sicherge- stellt werden, dass eine höhere Anzahl an validen Versuchen erzielt werden konnte. Ein valider Versuch war dann gegeben, wenn der gesamte Fuß eines Probanden auf der Kraftmessplatte aufgesetzt hatte (vgl. Brüggemann et al., 2007, S. 8f). (2) Untersuchung der Materialeigenschaften der Cheetah-Beinprothesen Um die Materialeigenschaften der Beinprothesen bestimmen zu können, wurden ebenfalls verschiedene Versuche durchgeführt. Zum einem wurde das Deformations- ausmaß der Carbon-Klingen der Prothese getestet. Des Weiteren wurde in diesem Zusammenhang die Hysterese der Carbon-Klingen und die damit verbundene Ener- gieausschöpfung zwischen dem deformierten und nicht deformierten Zustand be- rechnet. Außerdem wurde das Massenträgheitsmoment der Carbon-Klingen mit Hilfe eines Pendelgerätes bestimmt. Das Massenträgheitsmoment der gesamten Prothese (Schaft und Carbon-Fuß) wurde mit Hilfe der Masse und der gemessenen Körper- schwerpunkte der beiden Einzelteile berechnet (vgl. Brüggemann et al., 2007, S. 7).
5 Biomechanische und biophysiologische Aspekte des Diskurses 26 (3) Untersuchung der Stoffwechselparameter Zur Bestimmung der einzelnen Stoffwechselparameter der Probanden wurden insge- samt drei verschiedene Untersuchungen durchgeführt, deren Ergebnisse in Kapitel 5.2.7 vorgestellt werden (vgl. Brüggemann et al., 2007, S. 10f): a) Submaximales 400m-Rennen b) Rampentest c) Anaerober Wingate-Test Zu a): Das submaximale 400m-Rennen diente dazu den metabolischen Energieverbrauch der Probanden zu bestimmen. Zu diesem Zweck wurde die Sauerstoffaufnahme mit Hilfe einer Atemgasanalyse während des Laufs gemessen. Des Weiteren wurde vor und unmittelbar nach dem Lauf der Laktatwert bestimmt (vgl. Brüggemann et al., 2007, S. 10). Zu b): Um den Verlauf der Herzfrequenz und die verschiedenen Atmungsparameter, VO2, VCO2, Atemminutenvolumen und Respiratorischer Quotient (RER) bei Belastungen, bestimmen zu können, wurde der so genannte Stufentest auf einem Fahrradergometer durchgeführt. Bei diesem speziellen Testverfahren wird die Belastung durch eine Steigerung der Wattzahl in einem vorher festgelegten Zeitintervall ohne Pause so lange erhöht, bis der Proband die so erreichte Belastung nicht mehr aufrechterhalten kann (vgl. Marées, 2003, S. 450f). In der vorliegenden Untersuchung wurde die Be- lastung alle 30 s um 25 Watt gesteigert (vgl. Brüggemann et al., 2007, S. 11). Zu c): Der anaerobe Wingate-Test gibt Aufschluss über die anaerobe Leistungsfähigkeit ei- nes Probanden. Zu diesem Zweck mussten die Athleten für einen Zeitraum von 60 s bei einer konstanten Trittfrequenz von 120 Umdrehungen pro Minute eine maximale Watt-Leistung erbringen. Innerhalb dieses Tests wurden ebenfalls der Verlauf der Herzfrequenz und die Atmungsparameter (siehe b) erfasst (vgl. Brüggemann et al., 2007, S. 11).
5 Biomechanische und biophysiologische Aspekte des Diskurses 27 5.2.2 Studiendesign der Forschungsgruppe um Herr Die Arbeitsgruppe um Herr wählte, wie bereits thematisiert, eine völlig andere me- thodische Vorgehensweise. Sie untersuchte ebenfalls einige biomechanische und metabolische Parameter in Bezug auf verschiedene Belastungsintensitäten, um herauszufinden, ob Oscar Pistorius durch die Nutzung der Cheetah-Prothesen einen Vorteil gegenüber nicht amputierten Sprintern hat. Im Zuge der Forschungsarbeiten wurden Oscar Pistorius und die teilnehmenden Ath- leten mit einem vergleichbaren Leistungsniveau drei verschiedenen Tests unterzo- gen. Durch die Untersuchungen und deren Ergebnisse sollten die folgenden drei Hy- pothesen der Forschergruppe überprüft werden. (1) Die Sportwissenschaftler vermu- teten, dass bedingt durch das Fehlen der Muskulatur des Unterschenkels und des Fu- ßes die Stoffwechselaktivität geringer ausfallen würde, als bei unversehrten Sprin- tern. (2) Des Weiteren wurde postuliert, dass durch die Prothesen die Ermüdung hi- nausgezögert werden würde und dadurch ein größerer Anteil an Maximalgeschwin- digkeit im Rennverlauf realisiert werden kann. (3) Außerdem sollte veranschaulicht werden, dass die Funktionalität der Beinprothesen mit der eines menschlichen Fußes vergleichbar ist (vgl. Weyand et al., 2009, S. 903). Zu Hypothese 1: Zur Untersuchung dieser Hypothese wurden sowohl Oscar Pistorius als auch vier männliche 400m-Spezialisten, die im Vergleich zu Pistorius ähnliche 400m- Bestzeiten (± 2 s) aufwiesen, einem Laufband-Test zur Bestimmung der Sauerstoff- aufnahmerate [VO2] unterzogen. Außerdem wurden die Untersuchungsergebnisse durch bereits existierende Daten von Elite- und Subelitesprintern ergänzt. Im Verlauf des Laufband-Tests mussten die Probanden mehrere Intervallläufe, die eine Länge von fünf bis sieben Minuten hatten, absolvieren. Die Geschwindigkeit der einzelnen Intervalle wurde sukzessive gesteigert. Zwischen den einzelnen Intervallen wurden abhängig von der Belastung drei- bis fünfminütige Pausen eingebaut. Der Test wurde mit einer Geschwindigkeit von 2,5 m/s gestartet und wurde abgebrochen, sobald ein Laufintervall mit einer bestimmenden Geschwindigkeit nicht über die vorgeschrie- bene Zeit (5-7 min) beendet werden konnte. Während der gesamten Belastungszeit wurde die ausgeatmete Luft aufgefangen, um den Sauerstoff- und Kohlenstoffdi- oxidanteil in der Luft zu bestimmen. Mit Hilfe der gemessenen Volumenanteile der
Sie können auch lesen