DER GEMEINDE WEISSBACH - ORTSTEILE: WEISSBACH UND CRISPENHOFEN - Gemeinde Weißbach
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Mitteilungsblatt DER GEMEINDE WEISSBACH ORTSTEILE: WEISSBACH UND CRISPENHOFEN www.gemeinde-weissbach.de , 56. Jahrgang Den 02. August 2019 Nr. 31 ÖFFNUNGSZEITEN DER GEMEINDEVERWALTUNG Montag – Freitag 07.30 Uhr – 12.00 Uhr, Dienstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr oder nach Vereinbarung. Die Gemeinde Weißbach sucht zum schnellstmöglichen Zeitpunkt eine Reinigungskraft (m/w/d) für den Kindergarten Weißbach als Mutterschafts- und Elternzeitvertretung. Die Reinigungsarbeiten im Kindergarten Weißbach fallen nachmittags nach Beendigung des Kindergarten- betriebs an. Die Arbeitszeit beträgt 15,5 Std. pro Woche. Die Bezahlung orientiert sich am TVöD. Interessenten senden Ihre Bewerbung bis spätestens 11.08.2019 an das Bürgermeisteramt Weißbach, Niedernhaller Straße 5, 74679 Weißbach, oder per Mail an annika.dietz@gemeinde-weissbach.de. Für weitere Auskünfte steht Ihnen Frau Dietz, Tel. 07947/9126-15, gerne zur Verfügung. AKTUELLES BÜRGERBÜRO AM 08.08.2019 GESCHLOSSEN Das Bürgerbüro ist am Donnerstag, dem 08.08.2019, geschlossen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. 3. ABSCHLAGSZAHLUNG AUF WASSERZINS UND ENTWÄSSERUNGSGEBÜHREN Auf 31.07.2019 war die 3. Rate der Vorauszahlung auf Wasserzins und Entwässerungsgebühren fällig. Bei den Abbuchern wurde die Gebühr abgebucht. Die Barzahler werden um pünktliche Bezahlung gebeten. Die Gemeindekasse ist bei verspäteter Zahlung gesetzlich verpflichtet, Mahngebühren und gegebenenfalls Säumniszuschläge zu erheben. Dies gilt selbstverständlich nicht für die Abbucher. ENTWICKLUNGSPROGRAMM LÄNDLICHER RAUM – WEITERE FÖRDERGELDER FÜR DEN HOHENLO- HEKREIS Im regulären Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) 2019 erhalten Projekte aus dem Hohenlohe- kreis beinahe 2,8 Millionen Euro an Fördergeldern. Weitere Anträge können nun aus sogenannten Rück- flussmitteln bedient werden. Dabei fließen in den Hohenlohekreis nochmals über 700.000 Euro. „Damit ge- winnt das ELR für die Innenentwicklung und Grundversorgung unserer ländlich geprägten Orte hier im Ho- henlohekreis zunehmend an Bedeutung“, freut sich Landrat Dr. Matthias Neth. Derzeit können Anträge für das aktuelle ELR-Jahresprogramm 2020 bei den Bürgermeisterämtern einge- reicht werden. In den meisten Städten und Gemeinden im Hohenlohekreis läuft die Frist noch bis zum 13. September 2019. Für die Priorisierung der Anträge sind die Projektqualität, die Vollständigkeit der Unterla- gen, die zügige Umsetzung der Maßnahmen und daraus folgend ein rascher Mittelabruf entscheidend. Aus- künfte zu den Fördervoraussetzungen und zur Antragstellung sind bei den Bürgermeisterämtern erhältlich. Ansprechpartner im Landratsamt Hohenlohekreis ist Herr Hellemann, E-Mail: Hellemann-Brenner@hohenlo- hekreis.de, Telefon 07940/18-272. Antragsvordrucke und weitere Informationen können unter https://rp.ba- den-wuerttemberg.de/Themen/Land/ELR/Seiten/ELR-Antragstellung.aspx abgerufen werden. Hintergrund: Ziel des ELR ist es, im ländlichen Raum attraktive Ortskerne zu schaffen, die zeitgemäßes Leben und Woh- nen ermöglichen und eine wohnortnahe Versorgung sichern, sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze zu schaffen. Umnutzungen leerstehender Gebäude zu Wohnraum, Aufstockungen, umfassende Sanierungen und die Schließung von Baulücken im Ortskern tragen zur Nachverdichtung bei und stehen im FoKus der Förderung.
2 Dies gilt auch für Siedlungsflächen der 60er Jahre, sofern diese mit dem Ortskern zusammengewachsen sind und einen entsprechenden Entwicklungsbedarf nachweisen. Für den Förderschwerpunkt Wohnen wer- den daher voraussichtlich etwa die Hälfte der zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt. ELR-Projekte, die überwiegend nachwachsende Rohstoffe wie z.B. Holz als Baustoff einsetzen, können ei- nen um fünf Prozentpunkte erhöhten Fördersatz erhalten. Neben der Förderung für die Schaffung von eigen- genutztem Wohnraum können auch Mietwohnungen zur Fremdvermietung in Bestandsobjekten berücksich- tigt werden. Generell gilt, dass in dem betreffenden Ort kein förmlich festgesetztes Sanierungsgebiet ausgewiesen sein darf. Ausnahme sind Orte in einer LEADER-Kulisse. Die Kommune muss die Aufnahme des Ortes oder der Gesamtgemeinde in das ELR beantragen. Ein wesentlicher Standortfaktor für den Ländlichen Raum ist die wohnortnahe Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen. Deshalb werden im Förderschwerpunkt Grundversorgung der Erhalt von Dorfgasthäu- sern, Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien und weiterer Handwerksbranchen sowie die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung vorrangig berücksichtigt. Im Förderschwerpunkt Arbeiten können Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten Zuwendungen er- halten für Verlagerungen aus Gemengelagen sowie Reaktivierung von Gewerbebrachen, Umnutzungen, Be- triebserweiterungen und Neuansiedlungen, wenn hierdurch neue Arbeitsplätze geschaffen oder bestehende Arbeitsplätze gesichert werden. AUS DER ÖFFENTLICHEN GEMEINDERATSSITZUNG VOM 22.07.2019 Verpflichtung der am 26.05.2019 gewählten Gemeinderätinnen und Gemeinderäte Bei der Gemeinderatswahl am 26.05.2019 sind folgende Mitbürgerinnen und Mitbürger für die Wahlperiode 2019 bis 2024 gewählt worden: Von der Bürgerlichen Wählervereinigung (BWV): Ralf Bauer, Ulrike Hochholdinger, Rainer Irouschek, Wal- traud Kuhnle, Lothar Machule und Thomas Weinmann. Von der Freien Wählervereinigung (FWV): Daniela Bühler, Thomas Foss, Jens Mettendorfer, Reiner Mit- schke und Ulrich Rüdele. Von der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD): Isa Carmen Philipp und Reinhold Pils. Bürgermeister Züfle gratulierte allen Gewählten nochmals herzlich zu ihrem Wahlerfolg und informierte sie sodann über die mit dem Amt des Gemeinderats zusammenhängenden Rechte und Pflichten. Sodann las er laut den Amtseid vor; die Gewählten antworteten hierauf „Ich gelobe es!“ und bekräftigten dieses Verspre- chen mit einem Handschlag und einer Unterschrift. ● Wahl der ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters Laut Gesetz hat der Gemeinderat zu Beginn jeder neuen Amtsperiode aus seiner Mitte eine oder mehrere Personen zu wählen, die den Bürgermeister im Verhinderungsfall vertreten. In Weißbach ist es traditionell so, dass jede der drei im Gemeinderat vertretenen Listen einen Stellvertreter stellen darf, wobei die Liste, die bei der letzten Wahl die meisten Stimmen erhalten hat, den ersten Stellvertreter vorschlagen darf, die Liste mit den zweitmeisten Stimmen den zweiten Stellvertreter und die Liste mit den drittmeisten Stimmen den dritten Stellvertreter. Dieser Tradition folgend wurde Gemeinderat Thomas Weinmann von der BWV nun zum ersten Stellvertreter gewählt, Gemeinderat Ulrich Rüdele von der FWV zum zweiten Stellvertreter und Gemeinderat Reinhold Pils von der SPD zum dritten Stellvertreter. Alle Wahlen erfolgten einstimmig. ● Besetzung der Ausschüsse des Gemeinderats und Bestimmung der Vertreter der Gemeinde Weiß- bach in der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Mittleres Kochertal Im Wege der Einigung bildete und besetzte der Gemeinderat folgende beratende Ausschüsse: Finanzausschuss: Mitglieder: Rainer Irouschek, Waltraud Kuhnle, Thomas Foss, Reinhold Pils. Stellvertreter: Lothar Machule, Ulrike Hochholdinger, Jens Mettendorfer, Isa Carmen Philipp. Bauausschuss: Mitglieder: Ulrike Hochholdinger, Thomas Weinmann, Jens Mettendorfer, Reinhold Pils. Stell- vertreter: Ralf Bauer, Rainer Irouschek, Thomas Foss, Isa Carmen Philipp. Sport- und Kulturausschuss: Mitglieder: Ralf Bauer, Rainer Irouschek, Daniela Bühler, Isa Carmen Philipp. Stellvertreter: Waltraud Kuhnle, Thomas Weinmann, Reiner Mitschke, Reinhold Pils. In die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands „Mittleres Kochertal“ wurden folgende Ge- meinderäte entsandt: Ulrike Hochholdinger, Reiner Mitschke, Isa Carmen Philipp. Stellvertreter: Lothar Ma- chule, Daniela Bühler, Reinhold Pils.
3 ● Baugesuche Dem Gemeinderat lag dieses Mal nur ein einziges Baugesuch vor. Dabei ging es um die Aufstockung der bestehenden Doppelgarage in der Lindenstraße 8 in Weißbach um einen Abstellraum. Der Gemeinderat erteilte dem Baugesuch einstimmig das Einvernehmen der Gemeinde. Die endgültige Ent- scheidung über das Bauvorhaben hat nun das Landratsamt Hohenlohekreis als Untere Baurechtsbehörde zu treffen. Ziehen von Konsequenzen aus der übergroßen Nachfrage nach kommunalen Bauplätzen in der Gemeinde Weißbach Vor kurzem hat die Gemeinde den zweiten Bauabschnitt des Wohnbaugebiets „Brückle“ in Crispenhofen erschlossen. Dort sind nun 15 Bauplätze entstanden. Nachdem der Gemeinderat unter TOP 7 seiner öffent- lichen Sitzung vom 21.05.2019 den Verkaufspreis auf 70,00 €/m² festgesetzt hat, hat die Gemeindeverwal- tung im Mitteilungsblatt vom 21.06.2019 öffentlich bekannt gegeben, dass die Bauplätze ab sofort reserviert oder gekauft werden können. Binnen 14 Tagen sind daraufhin schon zehn Reservierungswünsche einge- gangen, denen die Gemeindeverwaltung dann auch allesamt entsprochen hat – freilich mit dem ausdrückli- chen Hinweis, dass eine Reservierungsbewilligung noch keine Verkaufszusage bedeutet, und dass sich die Gemeinde vorbehält, den Preis und die sonstigen Verkaufskonditionen noch zu ändern. So erfreulich die immens große Nachfrage nach den Bauplätzen im Wohnbaugebiet „Brückle“ einerseits ist, ist sie andererseits doch auch höchst problematisch. Nach heutigem Stand können in Crispenhofen nämlich keine weiteren Baugebiete mehr ausgewiesen werden, weil die Ortschaft im Westen, Norden und Osten von Landschaftsschutz-, Naturschutz- und FFH-Gebieten umgeben ist, und weil die Südseite steil und bewaldet und somit ebenfalls nicht bebaubar ist. Somit wird sich die Ortschaft künftig wohl nur noch im Innenbereich entwickeln können (also durch Abbrüche und Neubebauungen, Umnutzungen, Nutzung von Baulücken). Diesbezüglich gibt es zwar einiges Potential, doch ist es derzeit (noch) nicht verfügbar; zudem wird es kaum ausreichen, um die große Nachfrage nach Bauland zu decken. Doch nicht nur in Crispenhofen herrscht derzeit eine starke Nachfrage nach Bauplätzen, auch in Weißbach ist dies der Fall. Zwar sind die 15 Bauplätze im dortigen neuen Wohnbaugebiet „Halberger Ebene III“ noch nicht verkaufsbereit, doch gibt es für sie ebenfalls schon zahlreiche Interessensbekundungen. Um sowohl in Crispenhofen als auch in Weißbach die Vergabe der Bauplätze zu steuern, schlug Bürgermeis- ter Rainer Züfle dem Gemeinderat nun vor, eine Bauplatz-Vergaberichtlinie zu erarbeiten. Außerdem ist der Preis von 70,00 €/m² für die Bauplätze in Crispenhofen offenkundig zu nieder und sollte unbedingt verteuert werden. Nach langer und intensiver Beratung erhöhte der Gemeinderat den Preis für die Bauplätze in Crispenhofen mit sofortiger Wirkung auf 85,00 €/m². Der neue Preis gilt auch für die bereits reservierten Bauplätze. Außerdem wurde die Gemeindeverwaltung beauftragt, eine Bauplatz-Vergaberichtlinie zu erarbeiten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. Auf die bereits reservierten Bauplätze in Crispenhofen soll diese Vergaberichtlinie jedoch noch nicht angewendet werden. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Gemeinderatsbeschlüsse Es waren diesmal keine nichtöffentlich gefassten Gemeinderatsbeschlüsse bekannt zu geben. Verschiedenes Unter anderem wurde noch Folgendes bekanntgegeben beziehungsweise besprochen: - Die Zeiten der Schülerbetreuung an der Grundschule Weißbach sollen im neuen Schuljahr ausgedehnt werden. Die Betreuung wird dann von 07.30 Uhr bis 16.00 Uhr (bisher: 14.00 Uhr) gehen; mittags wird, wie auch schon bisher, ein warmen Mittagessens angeboten werden. - Die Gemeinde wird einen Bauantrag für eine doppelbreite Boule-Bahn stellen. Diese soll auf der kleinen Wiese angelegt werden, die sich in der Weißbacher Ortsmitte zwischen der Gaststätte „Petri Heil“ und dem Gebäude Kelterstraße 1 (TSV-Geschäftsstelle) befindet, und öffentlich nutzbar sein. - Die Gemeindeverwaltung soll zwei weitere Hunde-Stationen (Kotbeutel-Spender / Mülleimer) beschaffen und sie vom Bauhof an beliebten „Gassi-Spazierwegen“ aufstellen lassen. - Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung wird voraussichtlich am Montag, dem 23. September 2019, stattfinden. L-TV LANDESFERNSEHEN ZU GAST IN WEISSBACH Der Fernsehsender L-TV Landesfernsehen wird in den nächsten Wochen für seine Serie „Zukunft Kochertal“ Berichte über Weißbach produzieren und ausstrahlen. Inhaltlich sollen die Zuschauer zum Thema Arbeitsplätze, Einkaufen, Bauen und Wohnen, Gesundheit, Wein, Freizeit und Tourismus u.v.m. informiert werden. In den nächsten Wochen werden Mitarbeiter von L-TV mit Gewerbetreibenden Kontakt aufnehmen, um über ihr eventuelles Interesse an dieser Sendung zu sprechen.
4 Wer möchte kann diese besondere Form der Präsentation von Weißbach gerne für sein Geschäft bezie- hungsweise Unternehmen nutzen. GRÜNE TONNE ALTPAPIER, ABFUHRTERMIN 05.08.2019 Die nächste Abfuhr erfolgt am Montag, dem 05.08.2019, ab 06.00 Uhr. BIOENERGIETONNE BETTY, ABFUHRTERMIN 07.08.2019 Die nächste Abfuhr erfolgt am Mittwoch, dem 07.08.2019, ab 06.00 Uhr. VEREINE / ORGANISATIONEN FREIWILLIGE FEUERWEHR WEISSBACH Mehr Infos über die Arbeit Ihrer Feuerwehr unter: www.feuerwehr-weissbach.de und www.facebook.com/feu- erwehr-weissbach. Gesamtfeuerwehr Ausschusssitzung: Am Freitag, dem 02.08.2019, um 19.30 Uhr im Gerätehaus Crispenhofen. Thema: siehe pers. Einladung. Verantwortlich: Markus Schurg. Alterskameraden Wir treffen uns am Dienstag, dem 06.08.2019, um 17.00 Uhr im Feuerwehrmagazin Crispenhofen. Unser diesjähriges Grillfest findet am 10.08.2019 um 15.00 Uhr ebenfalls am Feuerwehrmagazin Crispen- hofen statt. Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Selbstverständlich mit Partner. TSV WEISSBACH 1957 E.V. Mehr Infos über den Verein finden Sie unter www.tsv-weissbach.de. Liebe Mitglieder, Freunde und Gönner des TSV Weißbach 1957 e. V. die Sommerferienzeit hat begonnen und viele sind schon im wohlverdienten Sommerurlaub. Auch das Geschäftsstellenteam des TSV Weißbach macht eine Sommerpause vom 05. bis 26. August 2019. Ab dem 02. September sind wir wieder für Euch da und freuen uns über alle, die bei uns vorbeischauen. Wir wünschen Euch eine erholsame Ferienzeit und einen tollen Sommer! Mit sportlichen Grüßen Euer Geschäftsstellenteam des TSV Weißbach 1957 e. V. Arbeitsdienste EBM-Marathon am 08.09.2019 Wie in den vergangenen Jahren beteiligt sich der TSV Weißbach erneut mit einem Stand beim EBM-Mara- thon. Dazu werden am 08.09.2019 noch Arbeitsdienste bei der Essensausgabe und an der Kasse angeboten. Wir arbeiten in 2 Schichten, von 08.00 bis 13.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis Ende. Weitere Helfer werden benötigt zum Aufbau der Hütte am Donnerstagabend, 05.09., und zum Abbau derselben am Montagabend, 09.09.2019. Anmeldungen per Email. Bitte denkt daran, dass das 1. Halbjahr bereits verstrichen ist. Wer noch Arbeitsdienste benötigt, bitte zu- schlagen. SONSTIGES LANDRATSAMT BITTET UM ZURÜCKHALTUNG BEI WASSERENTNAHMEN ABNEHMENDE WASSERMENGEN IN DEN FLIESSGEWÄSSERN IM HOHENLOHEKREIS Die anhaltende Trockenheit und die überdurchschnittlich hohen Temperaturen haben dazu geführt, dass wie im vergangenen Jahr die Wasserpegel der Flüsse und Bäche im Hohenlohekreis erheblich gesunken sind. Um die Wassermengen nicht zusätzlich zu verringern, bittet das Landratsamt Hohenlohekreis um einen ver- antwortungsbewussten Umgang bei der Wasserentnahme. Aus oberirdischen Gewässern und dem Grund- wasser darf nur begrenzt Wasser entnommen werden. Ohne Erlaubnis zulässig sind Wasserentnahmen in geringen Mengen für den Gemeingebrauch, darunter das Tränken von Tieren oder das Schöpfen von Hand mit Eimern und Gießkannen. Landwirte und Gartenbaube- triebe dürfen hierzu zwar auch Pumpen benutzen, allerdings darf der Abfluss des Gewässers insbesondere an den Nebengewässern von Kocher und Jagst nicht maßgeblich weiter verringert werden. Ein Aufstauen des Gewässers zur Entnahme ist ebenfalls nicht erlaubt.
5 Sollte sich die Niedrigwassersituation weiter verschärfen, kann es notwendig werden, dass das Landratsamt die Wasserentnahmen weiter einschränken muss. Weitere Informationen zum Thema Niedrigwasser und zu Wasserentnahmen sind bei der Unteren Wasser- behörde des Landratsamts Hohenlohekreis unter Tel. 07940/18-254 erhältlich. Hintergrund: Oberflächengewässer sind besonders empfindliche Ökosysteme. Gerade im Sommer sind sie durch hohe Temperaturen und lang andauernder Trockenheit großen Belastungen ausgesetzt. Zum Schutz der Gewäs- serlebewesen muss eine Mindestwassermenge im Gewässer verbleiben. Durch vermehrte und teilweise un- kontrollierte Wasserentnahmen wird der empfindliche ökologische Zustand der Gewässer mit ihren Tieren und Pflanzen zusätzlich gefährdet und kann völlig zerstört werden. NETZE BW BIETET NEUEN DIGITALEN SERVICE BEI STROMSTÖRUNGEN AN Was tun, wenn plötzlich der Strom ausfällt? Zum Melden einer solchen Störung gibt es bei der Netzte BW schon lange die kostenlose Störungsnummer 0800/3629-477. Seit einigen Jahren kann man sich zudem auf der Homepage der Netze BW unter Eingabe der Postleitzahl über den Stromausfall in seiner Kommune in- formieren (www.netze-bw.de/stoerungen). Hier findet man auch Informationen und Tipps zum Verhalten bei einem Stromausfall. Nun bietet der Netzbetreiber darüber hinaus noch einen weiteren Service an: Über das Portal „störungsauskunft.de“ kann man Stromstörungen online meldet, Informationen mit anderen Nutzern teilen und Auskünfte der Netzbetreiber zu Versorgungsunterbrechungen abrufen. Und so funktioniert „störungsauskunft.de“: Einfach www.störungsauskunft.de aufrufen. Dort erscheint eine Deutschlandkarte, die Markierungen von ge- meldeten Störungen zeigt. So hat man schnell den Überblick, wo aktuell ein Stromausfall ist. Auch hier erhält man über die Eingabe der Postleitzahl die Versorgungsinformationen direkt für seinen Heimatort. Ebenso leicht kann man „seinen“ Stromausfall auf der Plattform eingetragen und eine Meldung an seinen Netzbetrei- ber schicken. „Störungsauskunft.de“ ergänzt das bisherige Angebot der Netzte BW bei Störungen um einen digitalen, in- teraktiven und unkomplizierten Kommunikationsweg. Dadurch sind die betroffenen Bürger nun direkter und zeitnah über Störungen und deren Verlauf informiert. KIRCHEN EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE CRISPENHOFEN-WEISSBACH Wochenspruch für die Woche vom 04.08. – 10.08.2019: „So seid ihr nun nicht mehr Gäste und Fremd- linge, sondern Mitbürger der Heiligen und Gottes Hausgenossen.“ Eph. 2,9 Sonntag 04.08. 10.00 Uhr Gottesdienst in Weißbach (Prädikant Fahrbach) Das Opfer ist für die allgemeine Arbeit in der eigenen Gemeinde bestimmt Dienstag 06.08. 19.30 Uhr Posaunenchor im Gemeindehaus in Weißbach Die Jahresrechnungen 2018 der Kirchengemeinden Weißbach und Crispenhofen sowie der Gesamtkirchen- gemeinde Crispenhofen/Weißbach liegen vom 02.08.2019 bis einschließlich 13.08.2019 zur öffentlichen Ein- sichtnahme im Pfarramt, Hofstraße 8, auf. Um vorherige telefonische Anmeldung bei Frau Wolz, Tel. 942857, wird gebeten. Die evangelische Kirchengemeinde Crispenhofen/Weißbach ist zurzeit vakant! Vertretung in dringenden Fällen übernimmt freundlicherweise bis zum 04.08.2019 Herr Pfarrer Epple (Tel. 07940/4554), vom 05.08.2019 bis zum 10.08.2019 Frau Pfarrerin Schünemann (Tel. 07943/459) und von 11.08.2019 bis zum 18.08.2019 Herr Pfarrer Erdmannsdörfer (Tel. 07940/2740). KATHOLISCHE KIRCHENGEMEINDE ST. BONIFATIUS WEISSBACH Freitag 02.08. 10.00 Uhr Wortgottesfeier im Seniorenzentrum Forchtenberg (Diakon Ankenbrand) Das Pfarrbüro in Niedernhall ist bis zum 02.08.2019 geschlossen. EVANGELIUMSCHRISTEN-BAPTISTEN, CRISPENHOFEN, ZUM BRÜCKLE 7 Wochenvers: „Siehe, Gott ist mein Heil; ich will vertrauen und lasse mir nicht grauen; denn ja, der Herr ist meine Kraft und mein Lied, und er wurde mir zur Rettung!“ Jesaja 12,2 Freitag 02.08. 19.00 Uhr Gebetsstunde Sonntag 04.08. 10.00 Uhr Gottesdienst
6 Donnerstag 08.08. 19.00 Uhr Jugendkreis KATHOLISCHE KIRCHE SCHLEIERHOF – MARIA HILF Samstag 03.08. 19.00 Uhr Vorabendgottesdienst Donnerstag 08.08. 19.00 Uhr Abendmesse in Schleierhof WOCHENENDDIENSTE / ÄRZTE ZAHNARZTPRAXIS ANNA UND MAX MAZURKIEWICZ In der Zeit vom 29.07. bis 15.08.2019 ist unsere Praxis geschlossen. Die Vertretung übernimmt die Praxis Dr. Gaufer in Ingelfingen, Tel. 07940/8319. Am Wochenende erreichen Sie den zahnärztlichen Notdienst unter der Telefonnummer: 0711/7877700. Ab dem 19.08.2019 sind wir zu den gewohnten Öffnungszeiten wieder für Sie da. ÄRZTE-, SCHWESTERN- UND APOTHEKENDIENST Ärztedienst: 03. + 04.08.2019 Notdienst-Nr. 116117 Apothekendienst: 03.08.2019 Rats-Apotheke Öhringen / MediKÜN Apotheke Künzelsau 04.08.2019 Bären-Apotheke Kupferzell / Bach-Apotheke Assamstadt Impressum: Verantwortlich für den Inhalt - Bürgermeister Rainer Züfle o.V.i.A., Niedernhaller Str. 5, 74679 Weißbach
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