DER GEMEINDE WEISSBACH - ORTSTEILE: WEISSBACH UND CRISPENHOFEN - Gemeinde Weißbach

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Mitteilungsblatt
                   DER GEMEINDE WEISSBACH
             ORTSTEILE: WEISSBACH UND CRISPENHOFEN
                                    www.gemeinde-weissbach.de
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      56. Jahrgang                     Den 02. August 2019                                         Nr. 31

                             ÖFFNUNGSZEITEN DER GEMEINDEVERWALTUNG
       Montag – Freitag 07.30 Uhr – 12.00 Uhr, Dienstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr oder nach Vereinbarung.

                    Die Gemeinde Weißbach sucht zum schnellstmöglichen Zeitpunkt eine

                   Reinigungskraft (m/w/d) für den Kindergarten Weißbach
                                 als Mutterschafts- und Elternzeitvertretung.

Die Reinigungsarbeiten im Kindergarten Weißbach fallen nachmittags nach Beendigung des Kindergarten-
betriebs an. Die Arbeitszeit beträgt 15,5 Std. pro Woche. Die Bezahlung orientiert sich am TVöD.

Interessenten senden Ihre Bewerbung bis spätestens 11.08.2019 an das
Bürgermeisteramt Weißbach, Niedernhaller Straße 5, 74679 Weißbach,
oder per Mail an annika.dietz@gemeinde-weissbach.de. Für weitere Auskünfte steht Ihnen Frau Dietz, Tel.
07947/9126-15, gerne zur Verfügung.

                                              AKTUELLES

BÜRGERBÜRO AM 08.08.2019 GESCHLOSSEN
Das Bürgerbüro ist am Donnerstag, dem 08.08.2019, geschlossen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

3. ABSCHLAGSZAHLUNG AUF WASSERZINS UND ENTWÄSSERUNGSGEBÜHREN
Auf 31.07.2019 war die 3. Rate der Vorauszahlung auf Wasserzins und Entwässerungsgebühren fällig. Bei
den Abbuchern wurde die Gebühr abgebucht. Die Barzahler werden um pünktliche Bezahlung gebeten. Die
Gemeindekasse ist bei verspäteter Zahlung gesetzlich verpflichtet, Mahngebühren und gegebenenfalls
Säumniszuschläge zu erheben. Dies gilt selbstverständlich nicht für die Abbucher.

ENTWICKLUNGSPROGRAMM LÄNDLICHER RAUM – WEITERE FÖRDERGELDER FÜR DEN HOHENLO-
HEKREIS
Im regulären Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) 2019 erhalten Projekte aus dem Hohenlohe-
kreis beinahe 2,8 Millionen Euro an Fördergeldern. Weitere Anträge können nun aus sogenannten Rück-
flussmitteln bedient werden. Dabei fließen in den Hohenlohekreis nochmals über 700.000 Euro. „Damit ge-
winnt das ELR für die Innenentwicklung und Grundversorgung unserer ländlich geprägten Orte hier im Ho-
henlohekreis zunehmend an Bedeutung“, freut sich Landrat Dr. Matthias Neth.
Derzeit können Anträge für das aktuelle ELR-Jahresprogramm 2020 bei den Bürgermeisterämtern einge-
reicht werden. In den meisten Städten und Gemeinden im Hohenlohekreis läuft die Frist noch bis zum 13.
September 2019. Für die Priorisierung der Anträge sind die Projektqualität, die Vollständigkeit der Unterla-
gen, die zügige Umsetzung der Maßnahmen und daraus folgend ein rascher Mittelabruf entscheidend. Aus-
künfte zu den Fördervoraussetzungen und zur Antragstellung sind bei den Bürgermeisterämtern erhältlich.
Ansprechpartner im Landratsamt Hohenlohekreis ist Herr Hellemann, E-Mail: Hellemann-Brenner@hohenlo-
hekreis.de, Telefon 07940/18-272. Antragsvordrucke und weitere Informationen können unter https://rp.ba-
den-wuerttemberg.de/Themen/Land/ELR/Seiten/ELR-Antragstellung.aspx abgerufen werden.
Hintergrund:
Ziel des ELR ist es, im ländlichen Raum attraktive Ortskerne zu schaffen, die zeitgemäßes Leben und Woh-
nen ermöglichen und eine wohnortnahe Versorgung sichern, sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze zu schaffen.
Umnutzungen leerstehender Gebäude zu Wohnraum, Aufstockungen, umfassende Sanierungen und die
Schließung von Baulücken im Ortskern tragen zur Nachverdichtung bei und stehen im FoKus der Förderung.
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Dies gilt auch für Siedlungsflächen der 60er Jahre, sofern diese mit dem Ortskern zusammengewachsen
sind und einen entsprechenden Entwicklungsbedarf nachweisen. Für den Förderschwerpunkt Wohnen wer-
den daher voraussichtlich etwa die Hälfte der zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt.
ELR-Projekte, die überwiegend nachwachsende Rohstoffe wie z.B. Holz als Baustoff einsetzen, können ei-
nen um fünf Prozentpunkte erhöhten Fördersatz erhalten. Neben der Förderung für die Schaffung von eigen-
genutztem Wohnraum können auch Mietwohnungen zur Fremdvermietung in Bestandsobjekten berücksich-
tigt werden.
Generell gilt, dass in dem betreffenden Ort kein förmlich festgesetztes Sanierungsgebiet ausgewiesen sein
darf. Ausnahme sind Orte in einer LEADER-Kulisse. Die Kommune muss die Aufnahme des Ortes oder der
Gesamtgemeinde in das ELR beantragen.
Ein wesentlicher Standortfaktor für den Ländlichen Raum ist die wohnortnahe Grundversorgung mit Waren
und Dienstleistungen. Deshalb werden im Förderschwerpunkt Grundversorgung der Erhalt von Dorfgasthäu-
sern, Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien und weiterer Handwerksbranchen sowie die Sicherstellung der
ärztlichen Versorgung vorrangig berücksichtigt.
Im Förderschwerpunkt Arbeiten können Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten Zuwendungen er-
halten für Verlagerungen aus Gemengelagen sowie Reaktivierung von Gewerbebrachen, Umnutzungen, Be-
triebserweiterungen und Neuansiedlungen, wenn hierdurch neue Arbeitsplätze geschaffen oder bestehende
Arbeitsplätze gesichert werden.

AUS DER ÖFFENTLICHEN GEMEINDERATSSITZUNG VOM 22.07.2019
 Verpflichtung der am 26.05.2019 gewählten Gemeinderätinnen und Gemeinderäte
Bei der Gemeinderatswahl am 26.05.2019 sind folgende Mitbürgerinnen und Mitbürger für die Wahlperiode
2019 bis 2024 gewählt worden:
Von der Bürgerlichen Wählervereinigung (BWV): Ralf Bauer, Ulrike Hochholdinger, Rainer Irouschek, Wal-
traud Kuhnle, Lothar Machule und Thomas Weinmann.
Von der Freien Wählervereinigung (FWV): Daniela Bühler, Thomas Foss, Jens Mettendorfer, Reiner Mit-
schke und Ulrich Rüdele.
Von der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD): Isa Carmen Philipp und Reinhold Pils.
Bürgermeister Züfle gratulierte allen Gewählten nochmals herzlich zu ihrem Wahlerfolg und informierte sie
sodann über die mit dem Amt des Gemeinderats zusammenhängenden Rechte und Pflichten. Sodann las er
laut den Amtseid vor; die Gewählten antworteten hierauf „Ich gelobe es!“ und bekräftigten dieses Verspre-
chen mit einem Handschlag und einer Unterschrift.
● Wahl der ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters
Laut Gesetz hat der Gemeinderat zu Beginn jeder neuen Amtsperiode aus seiner Mitte eine oder mehrere
Personen zu wählen, die den Bürgermeister im Verhinderungsfall vertreten. In Weißbach ist es traditionell
so, dass jede der drei im Gemeinderat vertretenen Listen einen Stellvertreter stellen darf, wobei die Liste, die
bei der letzten Wahl die meisten Stimmen erhalten hat, den ersten Stellvertreter vorschlagen darf, die Liste
mit den zweitmeisten Stimmen den zweiten Stellvertreter und die Liste mit den drittmeisten Stimmen den
dritten Stellvertreter.
Dieser Tradition folgend wurde Gemeinderat Thomas Weinmann von der BWV nun zum ersten Stellvertreter
gewählt, Gemeinderat Ulrich Rüdele von der FWV zum zweiten Stellvertreter und Gemeinderat Reinhold Pils
von der SPD zum dritten Stellvertreter. Alle Wahlen erfolgten einstimmig.
● Besetzung der Ausschüsse des Gemeinderats und Bestimmung der Vertreter der Gemeinde Weiß-
    bach in der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Mittleres Kochertal
Im Wege der Einigung bildete und besetzte der Gemeinderat folgende beratende Ausschüsse:
Finanzausschuss: Mitglieder: Rainer Irouschek, Waltraud Kuhnle, Thomas Foss, Reinhold Pils. Stellvertreter:
Lothar Machule, Ulrike Hochholdinger, Jens Mettendorfer, Isa Carmen Philipp.
Bauausschuss: Mitglieder: Ulrike Hochholdinger, Thomas Weinmann, Jens Mettendorfer, Reinhold Pils. Stell-
vertreter: Ralf Bauer, Rainer Irouschek, Thomas Foss, Isa Carmen Philipp.
Sport- und Kulturausschuss: Mitglieder: Ralf Bauer, Rainer Irouschek, Daniela Bühler, Isa Carmen Philipp.
Stellvertreter: Waltraud Kuhnle, Thomas Weinmann, Reiner Mitschke, Reinhold Pils.
In die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands „Mittleres Kochertal“ wurden folgende Ge-
meinderäte entsandt: Ulrike Hochholdinger, Reiner Mitschke, Isa Carmen Philipp. Stellvertreter: Lothar Ma-
chule, Daniela Bühler, Reinhold Pils.
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● Baugesuche
Dem Gemeinderat lag dieses Mal nur ein einziges Baugesuch vor. Dabei ging es um die Aufstockung der
bestehenden Doppelgarage in der Lindenstraße 8 in Weißbach um einen Abstellraum.
Der Gemeinderat erteilte dem Baugesuch einstimmig das Einvernehmen der Gemeinde. Die endgültige Ent-
scheidung über das Bauvorhaben hat nun das Landratsamt Hohenlohekreis als Untere Baurechtsbehörde
zu treffen.
    Ziehen von Konsequenzen aus der übergroßen Nachfrage nach kommunalen Bauplätzen in der
     Gemeinde Weißbach
Vor kurzem hat die Gemeinde den zweiten Bauabschnitt des Wohnbaugebiets „Brückle“ in Crispenhofen
erschlossen. Dort sind nun 15 Bauplätze entstanden. Nachdem der Gemeinderat unter TOP 7 seiner öffent-
lichen Sitzung vom 21.05.2019 den Verkaufspreis auf 70,00 €/m² festgesetzt hat, hat die Gemeindeverwal-
tung im Mitteilungsblatt vom 21.06.2019 öffentlich bekannt gegeben, dass die Bauplätze ab sofort reserviert
oder gekauft werden können. Binnen 14 Tagen sind daraufhin schon zehn Reservierungswünsche einge-
gangen, denen die Gemeindeverwaltung dann auch allesamt entsprochen hat – freilich mit dem ausdrückli-
chen Hinweis, dass eine Reservierungsbewilligung noch keine Verkaufszusage bedeutet, und dass sich die
Gemeinde vorbehält, den Preis und die sonstigen Verkaufskonditionen noch zu ändern.
So erfreulich die immens große Nachfrage nach den Bauplätzen im Wohnbaugebiet „Brückle“ einerseits ist,
ist sie andererseits doch auch höchst problematisch. Nach heutigem Stand können in Crispenhofen nämlich
keine weiteren Baugebiete mehr ausgewiesen werden, weil die Ortschaft im Westen, Norden und Osten von
Landschaftsschutz-, Naturschutz- und FFH-Gebieten umgeben ist, und weil die Südseite steil und bewaldet
und somit ebenfalls nicht bebaubar ist. Somit wird sich die Ortschaft künftig wohl nur noch im Innenbereich
entwickeln können (also durch Abbrüche und Neubebauungen, Umnutzungen, Nutzung von Baulücken).
Diesbezüglich gibt es zwar einiges Potential, doch ist es derzeit (noch) nicht verfügbar; zudem wird es kaum
ausreichen, um die große Nachfrage nach Bauland zu decken.
Doch nicht nur in Crispenhofen herrscht derzeit eine starke Nachfrage nach Bauplätzen, auch in Weißbach
ist dies der Fall. Zwar sind die 15 Bauplätze im dortigen neuen Wohnbaugebiet „Halberger Ebene III“ noch
nicht verkaufsbereit, doch gibt es für sie ebenfalls schon zahlreiche Interessensbekundungen.
Um sowohl in Crispenhofen als auch in Weißbach die Vergabe der Bauplätze zu steuern, schlug Bürgermeis-
ter Rainer Züfle dem Gemeinderat nun vor, eine Bauplatz-Vergaberichtlinie zu erarbeiten. Außerdem ist der
Preis von 70,00 €/m² für die Bauplätze in Crispenhofen offenkundig zu nieder und sollte unbedingt verteuert
werden.
Nach langer und intensiver Beratung erhöhte der Gemeinderat den Preis für die Bauplätze in Crispenhofen
mit sofortiger Wirkung auf 85,00 €/m². Der neue Preis gilt auch für die bereits reservierten Bauplätze.
Außerdem wurde die Gemeindeverwaltung beauftragt, eine Bauplatz-Vergaberichtlinie zu erarbeiten und
dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. Auf die bereits reservierten Bauplätze in Crispenhofen
soll diese Vergaberichtlinie jedoch noch nicht angewendet werden.
 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Gemeinderatsbeschlüsse
Es waren diesmal keine nichtöffentlich gefassten Gemeinderatsbeschlüsse bekannt zu geben.
 Verschiedenes
Unter anderem wurde noch Folgendes bekanntgegeben beziehungsweise besprochen:
- Die Zeiten der Schülerbetreuung an der Grundschule Weißbach sollen im neuen Schuljahr ausgedehnt
   werden. Die Betreuung wird dann von 07.30 Uhr bis 16.00 Uhr (bisher: 14.00 Uhr) gehen; mittags wird,
   wie auch schon bisher, ein warmen Mittagessens angeboten werden.
- Die Gemeinde wird einen Bauantrag für eine doppelbreite Boule-Bahn stellen. Diese soll auf der kleinen
   Wiese angelegt werden, die sich in der Weißbacher Ortsmitte zwischen der Gaststätte „Petri Heil“ und
   dem Gebäude Kelterstraße 1 (TSV-Geschäftsstelle) befindet, und öffentlich nutzbar sein.
- Die Gemeindeverwaltung soll zwei weitere Hunde-Stationen (Kotbeutel-Spender / Mülleimer) beschaffen
   und sie vom Bauhof an beliebten „Gassi-Spazierwegen“ aufstellen lassen.
- Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung wird voraussichtlich am Montag, dem 23. September 2019,
   stattfinden.

L-TV LANDESFERNSEHEN ZU GAST IN WEISSBACH
Der Fernsehsender L-TV Landesfernsehen wird in den nächsten Wochen für seine Serie „Zukunft Kochertal“
Berichte über Weißbach produzieren und ausstrahlen.
Inhaltlich sollen die Zuschauer zum Thema Arbeitsplätze, Einkaufen, Bauen und Wohnen, Gesundheit, Wein,
Freizeit und Tourismus u.v.m. informiert werden.
In den nächsten Wochen werden Mitarbeiter von L-TV mit Gewerbetreibenden Kontakt aufnehmen, um über
ihr eventuelles Interesse an dieser Sendung zu sprechen.
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Wer möchte kann diese besondere Form der Präsentation von Weißbach gerne für sein Geschäft bezie-
hungsweise Unternehmen nutzen.

GRÜNE TONNE ALTPAPIER, ABFUHRTERMIN 05.08.2019
Die nächste Abfuhr erfolgt am Montag, dem 05.08.2019, ab 06.00 Uhr.

BIOENERGIETONNE BETTY, ABFUHRTERMIN 07.08.2019
Die nächste Abfuhr erfolgt am Mittwoch, dem 07.08.2019, ab 06.00 Uhr.

                                  VEREINE / ORGANISATIONEN

FREIWILLIGE FEUERWEHR WEISSBACH
Mehr Infos über die Arbeit Ihrer Feuerwehr unter: www.feuerwehr-weissbach.de und www.facebook.com/feu-
erwehr-weissbach.

Gesamtfeuerwehr
Ausschusssitzung: Am Freitag, dem 02.08.2019, um 19.30 Uhr im Gerätehaus Crispenhofen. Thema:
siehe pers. Einladung. Verantwortlich: Markus Schurg.

Alterskameraden
Wir treffen uns am Dienstag, dem 06.08.2019, um 17.00 Uhr im Feuerwehrmagazin Crispenhofen.
Unser diesjähriges Grillfest findet am 10.08.2019 um 15.00 Uhr ebenfalls am Feuerwehrmagazin Crispen-
hofen statt. Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Selbstverständlich mit Partner.

TSV WEISSBACH 1957 E.V.
Mehr Infos über den Verein finden Sie unter www.tsv-weissbach.de.

Liebe Mitglieder, Freunde und Gönner des TSV Weißbach 1957 e. V.
die Sommerferienzeit hat begonnen und viele sind schon im wohlverdienten Sommerurlaub.
Auch das Geschäftsstellenteam des TSV Weißbach macht eine Sommerpause vom 05. bis 26. August 2019.
Ab dem 02. September sind wir wieder für Euch da und freuen uns über alle, die bei uns vorbeischauen.
Wir wünschen Euch eine erholsame Ferienzeit und einen tollen Sommer!
Mit sportlichen Grüßen                         Euer Geschäftsstellenteam des TSV Weißbach 1957 e. V.

Arbeitsdienste EBM-Marathon am 08.09.2019
Wie in den vergangenen Jahren beteiligt sich der TSV Weißbach erneut mit einem Stand beim EBM-Mara-
thon. Dazu werden am 08.09.2019 noch Arbeitsdienste bei der Essensausgabe und an der Kasse angeboten.
Wir arbeiten in 2 Schichten, von 08.00 bis 13.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis Ende. Weitere Helfer werden
benötigt zum Aufbau der Hütte am Donnerstagabend, 05.09., und zum Abbau derselben am Montagabend,
09.09.2019. Anmeldungen per Email.
Bitte denkt daran, dass das 1. Halbjahr bereits verstrichen ist. Wer noch Arbeitsdienste benötigt, bitte zu-
schlagen.

                                              SONSTIGES

LANDRATSAMT BITTET UM ZURÜCKHALTUNG BEI WASSERENTNAHMEN
ABNEHMENDE WASSERMENGEN IN DEN FLIESSGEWÄSSERN IM HOHENLOHEKREIS
Die anhaltende Trockenheit und die überdurchschnittlich hohen Temperaturen haben dazu geführt, dass wie
im vergangenen Jahr die Wasserpegel der Flüsse und Bäche im Hohenlohekreis erheblich gesunken sind.
Um die Wassermengen nicht zusätzlich zu verringern, bittet das Landratsamt Hohenlohekreis um einen ver-
antwortungsbewussten Umgang bei der Wasserentnahme. Aus oberirdischen Gewässern und dem Grund-
wasser darf nur begrenzt Wasser entnommen werden.
Ohne Erlaubnis zulässig sind Wasserentnahmen in geringen Mengen für den Gemeingebrauch, darunter das
Tränken von Tieren oder das Schöpfen von Hand mit Eimern und Gießkannen. Landwirte und Gartenbaube-
triebe dürfen hierzu zwar auch Pumpen benutzen, allerdings darf der Abfluss des Gewässers insbesondere
an den Nebengewässern von Kocher und Jagst nicht maßgeblich weiter verringert werden. Ein Aufstauen
des Gewässers zur Entnahme ist ebenfalls nicht erlaubt.
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Sollte sich die Niedrigwassersituation weiter verschärfen, kann es notwendig werden, dass das Landratsamt
die Wasserentnahmen weiter einschränken muss.
Weitere Informationen zum Thema Niedrigwasser und zu Wasserentnahmen sind bei der Unteren Wasser-
behörde des Landratsamts Hohenlohekreis unter Tel. 07940/18-254 erhältlich.

Hintergrund:
Oberflächengewässer sind besonders empfindliche Ökosysteme. Gerade im Sommer sind sie durch hohe
Temperaturen und lang andauernder Trockenheit großen Belastungen ausgesetzt. Zum Schutz der Gewäs-
serlebewesen muss eine Mindestwassermenge im Gewässer verbleiben. Durch vermehrte und teilweise un-
kontrollierte Wasserentnahmen wird der empfindliche ökologische Zustand der Gewässer mit ihren Tieren
und Pflanzen zusätzlich gefährdet und kann völlig zerstört werden.

NETZE BW BIETET NEUEN DIGITALEN SERVICE BEI STROMSTÖRUNGEN AN
Was tun, wenn plötzlich der Strom ausfällt? Zum Melden einer solchen Störung gibt es bei der Netzte BW
schon lange die kostenlose Störungsnummer 0800/3629-477. Seit einigen Jahren kann man sich zudem auf
der Homepage der Netze BW unter Eingabe der Postleitzahl über den Stromausfall in seiner Kommune in-
formieren (www.netze-bw.de/stoerungen). Hier findet man auch Informationen und Tipps zum Verhalten bei
einem Stromausfall. Nun bietet der Netzbetreiber darüber hinaus noch einen weiteren Service an: Über das
Portal „störungsauskunft.de“ kann man Stromstörungen online meldet, Informationen mit anderen Nutzern
teilen und Auskünfte der Netzbetreiber zu Versorgungsunterbrechungen abrufen.
Und so funktioniert „störungsauskunft.de“:
Einfach www.störungsauskunft.de aufrufen. Dort erscheint eine Deutschlandkarte, die Markierungen von ge-
meldeten Störungen zeigt. So hat man schnell den Überblick, wo aktuell ein Stromausfall ist. Auch hier erhält
man über die Eingabe der Postleitzahl die Versorgungsinformationen direkt für seinen Heimatort. Ebenso
leicht kann man „seinen“ Stromausfall auf der Plattform eingetragen und eine Meldung an seinen Netzbetrei-
ber schicken.
„Störungsauskunft.de“ ergänzt das bisherige Angebot der Netzte BW bei Störungen um einen digitalen, in-
teraktiven und unkomplizierten Kommunikationsweg. Dadurch sind die betroffenen Bürger nun direkter und
zeitnah über Störungen und deren Verlauf informiert.

                                                  KIRCHEN

EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE CRISPENHOFEN-WEISSBACH
Wochenspruch für die Woche vom 04.08. – 10.08.2019: „So seid ihr nun nicht mehr Gäste und Fremd-
linge, sondern Mitbürger der Heiligen und Gottes Hausgenossen.“                          Eph. 2,9

Sonntag       04.08. 10.00 Uhr     Gottesdienst in Weißbach (Prädikant Fahrbach)
                                   Das Opfer ist für die allgemeine Arbeit in der eigenen Gemeinde bestimmt
Dienstag      06.08. 19.30 Uhr     Posaunenchor im Gemeindehaus in Weißbach

Die Jahresrechnungen 2018 der Kirchengemeinden Weißbach und Crispenhofen sowie der Gesamtkirchen-
gemeinde Crispenhofen/Weißbach liegen vom 02.08.2019 bis einschließlich 13.08.2019 zur öffentlichen Ein-
sichtnahme im Pfarramt, Hofstraße 8, auf. Um vorherige telefonische Anmeldung bei Frau Wolz, Tel. 942857,
wird gebeten.

Die evangelische Kirchengemeinde Crispenhofen/Weißbach ist zurzeit vakant!
Vertretung in dringenden Fällen übernimmt freundlicherweise bis zum 04.08.2019 Herr Pfarrer Epple (Tel.
07940/4554), vom 05.08.2019 bis zum 10.08.2019 Frau Pfarrerin Schünemann (Tel. 07943/459) und von
11.08.2019 bis zum 18.08.2019 Herr Pfarrer Erdmannsdörfer (Tel. 07940/2740).

KATHOLISCHE KIRCHENGEMEINDE ST. BONIFATIUS WEISSBACH
Freitag   02.08. 10.00 Uhr Wortgottesfeier im Seniorenzentrum Forchtenberg (Diakon Ankenbrand)

Das Pfarrbüro in Niedernhall ist bis zum 02.08.2019 geschlossen.

EVANGELIUMSCHRISTEN-BAPTISTEN, CRISPENHOFEN, ZUM BRÜCKLE 7
Wochenvers: „Siehe, Gott ist mein Heil; ich will vertrauen und lasse mir nicht grauen; denn ja, der Herr
ist meine Kraft und mein Lied, und er wurde mir zur Rettung!“ Jesaja 12,2

Freitag       02.08. 19.00 Uhr     Gebetsstunde
Sonntag       04.08. 10.00 Uhr     Gottesdienst
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   Donnerstag    08.08. 19.00 Uhr     Jugendkreis

   KATHOLISCHE KIRCHE SCHLEIERHOF – MARIA HILF
   Samstag    03.08. 19.00 Uhr Vorabendgottesdienst
   Donnerstag 08.08. 19.00 Uhr Abendmesse in Schleierhof

                                    WOCHENENDDIENSTE / ÄRZTE

   ZAHNARZTPRAXIS ANNA UND MAX MAZURKIEWICZ
   In der Zeit vom 29.07. bis 15.08.2019 ist unsere Praxis geschlossen.
   Die Vertretung übernimmt die Praxis Dr. Gaufer in Ingelfingen, Tel. 07940/8319.
   Am Wochenende erreichen Sie den zahnärztlichen Notdienst unter der Telefonnummer: 0711/7877700.
   Ab dem 19.08.2019 sind wir zu den gewohnten Öffnungszeiten wieder für Sie da.

   ÄRZTE-, SCHWESTERN- UND APOTHEKENDIENST
   Ärztedienst:            03. + 04.08.2019    Notdienst-Nr. 116117
   Apothekendienst:        03.08.2019          Rats-Apotheke Öhringen / MediKÜN Apotheke Künzelsau
                           04.08.2019          Bären-Apotheke Kupferzell / Bach-Apotheke Assamstadt

Impressum: Verantwortlich für den Inhalt - Bürgermeister Rainer Züfle o.V.i.A., Niedernhaller Str. 5, 74679 Weißbach
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