Gmünd und Zwettl - Nr. 3/2018 Aktuelles zum MFA 2018 und ÖPUL 2015 Förderung der Qualitätsproduktion in NÖ Selbstversicherung für pflegende ...

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026/2018

                                                  Gmünd und Zwettl

                                                   Nr. 3/2018

   Aktuelles zum MFA 2018 und ÖPUL 2015
   Förderung der Qualitätsproduktion in NÖ
   Selbstversicherung für pflegende Angehörige
   Fachexkursion Direktvermarktung
   Woche der Landwirtschaft 2018
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Seite 2   Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 3/2018
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Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 3/2018                                                                    Seite 3

Bürobetrieb

Das Büro der Bezirksbauernkammer Zwettl ist am Freitag, den 1. Juni und Mittwoch, den 6. Juni ge-
schlossen. Das Büro der Bezirksbauernkammer Gmünd ist am Freitag, den 1. Juni nicht besetzt. Wir
bitten um Verständnis.

Gratulation

Frau Kammerobmann-Stellvertreterin Bezirksbäuerin Viktoria Opelka aus Breitensee (Kammerbezirk
Gmünd) wurde durch Herrn Bundespräsident Dr. Alexander Van der Bellen der Berufstitel „Ökono-
                                  mierätin“ verliehen. Die Überreichung des Dekretes dieser
                                  höchsten Auszeichnung, die eine Land- und Forstwirtin erhalten
                                  kann, nahm am 2. Mai Frau Bundesministerin Elisabeth Köstin-
                                  ger vor.
                                  Wir gratulieren Frau Opelka zu dieser hohen Auszeichnung,
                                  womit ihre langjährige verdienstvolle Arbeit eine würdige
                                  Anerkennung gefunden hat, recht herzlich!
                                      Foto: Paul Gruber / BMNT

AMA Auszahlung am 26. April 2018
                                              Dipl.-Ing. Rudolf Aßfall, DW 42121, Ing. Sandra Preisinger, DW 40522

Mit 20. Dezember 2017 wurde der Großteil der Ausgleichszahlungen für das Jahr 2017 überwiesen.
 Direktzahlungen praktisch zu 100 % - außer Betriebe mit einer offenen Vor-Ort-Kontrolle.
 ÖPUL und AZ mit Teilzahlung im Ausmaß von 75 % - unabhängig von der Vor-Ort-Kontrolle.

Mit 26. April 2018 erfolgten seitens der AMA folgende Auszahlungen:
 Restzahlung ÖPUL und AZ (25 %).
 Direktzahlungen bei bisher gesperrten Betrieben durch Vor-Ort-Kontrollen.
 Verschiedene Nachberechnungen - unter Berücksichtigung von Einsprüchen, Korrekturen, Kon-
    trollergebnissen, Sachverhaltserhebungen – sofern zeitgerecht eingebracht und bereits beurteilt.

Die Zusendung von Bescheiden für Direktzahlungen sowie Mitteilungen für ÖPUL und AZ erfolgte
am 14. Mai 2018. Bitte prüfen Sie diese Bescheide bzw. Mitteilungen auf ihre Richtigkeit.
Wesentlich ist, dass die Frist für allfällige Beschwerden gegen Bescheide oder Einsprüche gegen
Mitteilungen (siehe Tabelle unten) mit der Zustellung zu laufen beginnt.

   Förderart                         Was ist zu machen?                                 Frist ab Zustel-
                                                                                        lung
   Direktzahlung (DZ)                Beschwerde gegen Bescheid                          4 Wochen
   Direktzahlung (DZ)                Vorlageantrag - wenn eine Beschwerde               2 Wochen
                                     abgewiesen wurde
   Österreichisches Umwelt-pro-      Einspruch gegen Mitteilung                         3 Jahre
   gramm (ÖPUL)
   Ausgleichszulage (AZ)             Einspruch gegen Mitteilung                         3 Jahre

Benötigen Sie bei der Formulierung von Beschwerden oder Einsprüchen Hilfestellung seitens der
Bezirksbauernkammer, dann ist unbedingt eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.
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Seite 4                                                           Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 3/2018

Zusätzlich zur Berechnung des Antragjahres 2017 wurden auch verschiedene Nachberechnungen
vorangegangener Jahre durchgeführt. Daher können sich in einem Kuvert mehrere Bescheide oder
Mitteilungen befinden bzw. werden eventuell mehrere Kuverts an einen Betrieb versendet.

Korrekturen des Mehrfachantrages 2018
                                           Dipl.-Ing. Rudolf Aßfall, DW 42121, Ing. Sandra Preisinger, DW 40522

Korrekturen zum Mehrfachantrag können grundsätzlich jederzeit durchgeführt werden.
Es ist jedoch folgendes zu beachten:
       Voll prämienfähig sind alle Korrekturen, welche bis zum 3. Juni gemacht werden.
       Prämienerhöhende Änderungen, welche vom 4. bis 11. Juni erfolgen, führen zu einer Kürzung
        der Prämie von 1% pro Arbeitstag.
       Nach dem 11. Juni ist eine prämienerhöhende Korrektur nicht mehr prämienfähig.
       Prämienverringernde Korrekturen oder Korrekturen mit gleichbleibender Prämie werden auch
        nach dem 11. Juni in gewünschter Form berücksichtigt.
       Für eine Korrektur sind all jene Betriebe gesperrt, bei denen die AMA eine Vor-Ort-Kontrolle
        angekündigt hat bzw. eine Verwaltungskontrolle durchgeführt wurde.

Generell wird empfohlen allfällige Korrekturen unverzüglich durchzuführen.

Biokontrollkostenzuschuss für Neueinsteiger
                                           Dipl.-Ing. Rudolf Aßfall, DW 42121, Ing. Sandra Preisinger, DW 40522

Der Biokontrollkostenzuschuss kann bei der AMA ab Abschluss des Kontrollvertrages beantragt wer-
den. Der Zuschuss wird für 5 Jahre im Ausmaß von 80 % der Kontrollkosten gewährt. Der einmalig zu
stellende Förderungsantrag sowie zusätzliche Informationen können von der AMA Homepage,
www.ama.at, unter Fachliche Informationen/LE-Projektförderung/14–20/Vorhabensart 3.1.1/ her-
untergeladen werden. Als förderfähige Kosten können nur jene Kosten angerechnet werden, die nach
Einlangung des Förderantrags bei der AMA entstanden sind.

Beantragungsmöglichkeit für WF-Projektbestätigungen ab 2019
                                           Dipl.-Ing. Rudolf Aßfall, DW 42121, Ing. Sandra Preisinger, DW 40522

Für Betriebe, die bereits an der Naturschutzmaßnahme „WF“ teilnehmen, ist heuer letztmalig eine
Anmeldung neuer WF-Flächen (ab 2019) möglich. Für Neuanmeldungen gilt die bereits bekannte
Gebietskulisse (Lage in Natura 2000-Gebiet oder Artenschutzgebietskulisse). Anstatt der bekannten
Gebietskarten stehen wie auch schon im Vorjahr Excel-Listen mit Grundstück- und KG-Nummern zur
Verfügung. Diese sind für die Bezirke Gmünd und Zwettl unter http://www.noel.gv.at/Umwelt/Natur-
schutz/Foerderungen/Foerderungen_OEPUL.html verfügbar.

Das Anmeldeformular für neue Projektbestätigungen ab 2019 liegt in der jeweiligen BBK auf bzw.
kann von der Homepage der NÖ Landesregierung heruntergeladen werden. Es ist in ausgefüllter Form
direkt an die Naturschutzabteilung des Amtes der NÖ Landesregierung zu senden. Die Anmeldung
ist ab sofort möglich, Anmeldeschluss ist der 30. Juni 2018.
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Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 3/2018                                                                     Seite 5

Förderung der Qualitätsproduktion in Niederösterreich
                                          Dipl.-Ing. Rudolf Aßfall, DW 42121, Dipl.-Päd. Ing. Erich Praher, DW 42131
                                 Ing. Sandra Preisinger, DW 40522, Ing. Mag. (FH) Martin Spitaler, BEd, DW 40501

Ab 2018 gewährt das Land NÖ eine finanzielle Unterstützung für Betriebe, die
an national anerkannten Qualitätsregelungen teilnehmen (zB AMA-Gütesiegel).
Der Antrag kann von 5. April bis 30. Juni 2018 (gilt rückwirkend ab 1.1.2018)
von allen bestehenden und neuen AMA-Gütesiegel-Erzeugern gestellt wer-
den.

Die Unterstützung beträgt pro Jahr je nach landwirtschaftlichem Produktionsbereich:
Rinder (50 €), Schweine (100 €), Schaf- und Ziegenhaltung (50 €), Haltung von Kühen (40 €), Geflü-
gelmast (120 €), Eierproduktion (120 €) sowie Obst-, Gemüse- und Kartoffelproduktion (180 €)

Antragstellung:
     Ausschließlich auf elektronischem Wege über einen Online-Antrag unter
      http://www.noe.gv.at/kontrollkostenzuschuss.
     Die Antragstellung kann auch gleich für 2019 und 2020 erfolgen, wenn die Teilnahme an den
      Qualitätsregelungen weiterhin gesichert ist und die Kontodaten sowie die Adresse unverändert
      bleiben (Antrag somit für die Jahre 2018, 2019 und 2020 möglich).
     Nach der Antragstellung erhalten die Antragsteller elektronisch (per E-Mail) eine Genehmigung
      für ihren Antrag.
     Da der Kontrollkostenzuschuss unter Anwendung von De-minimis im Agrarsektor (Verordnung
      EU Nr. 1408/2013) gewährt wird, müssen bei der Antragstellung alle im laufenden Kalen-
      derjahr sowie in den vorangegangenen zwei Kalenderjahren erhaltenen bzw. verbindlich
      bewilligten De-minimis Beihilfen angeführt werden.

       Unter die De-minimis Beihilfen fallen u.a. Besamungskostenzuschüsse der Gemeinden,
       Gemeindezuschuss für Vatertierhaltung, Kalbinnenankaufsbeihilfe des Landes NÖ, Bei-
       hilfen zur Grundfutteruntersuchung, Q-Plus-Programm (freiwilliges Zusatzmodul für AMA-
       Gütesiegel Rindermastbetriebe und Mutterkuhhalter). Man erkennt eine De-minimis Beihilfe
       daran, dass bei der Bewilligung diese ausdrücklich angeführt wird.

Die Auszahlung der Förderung erfolgt jeweils im Herbst des Teilnahmejahres, nachdem im Vor-
feld ein Abgleich der Daten mit der AMA-Marketing GesmbH durchgeführt wurde.

Für etwaige Fragen bzw. Hilfestellung stehen Ihnen die Mitarbeiter der Bezirksbauernkammern
ausschließlich nach telefonischer Terminvereinbarung unter Mitnahme folgender Unterlagen zur
Verfügung:
      Bewirtschafterdaten (Betriebsnummer, Name, Geburtsdatum, Adresse)
      Kontaktdaten (Telefon, E-Mail)
      Bankverbindung (IBAN, Kontoinhaber)
      Höhe der De-minimis Beihilfen des laufenden Jahres und der letzten beiden Jahre
      Auszahlungsmitteilungen der Gemeinde für De-minimis Beihilfen

Informationen - Abwicklung der Förderung:
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Landwirtschaftsförderung
E-Mail: post.lf3@noel.gv.at, Tel. 02742/9005-12909
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Seite 6                                                              Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 3/2018

Abrechnung von Investitionsförderungsanträgen - Zahlungsantrag
                                                     Ing. Karl Honeder, DW 42151, Ing. Franz Pascher, DW 40551

Alle Antragsteller auf Investitionsförderung, die bereits eine Genehmigung des Förderungsantrages
haben, müssen vor Ablauf der Frist einen Zahlungsantrag bei der Bewilligungsstelle einbringen. Diese
Frist ist in jedem Genehmigungsschreiben individuell festgelegt und muss unbedingt eingehalten wer-
den, ansonsten kann keine Auszahlung der genehmigten Fördermittel erfolgen. Ein nicht fristgerechtes
Stellen des Zahlungsantrages bedeutet den Verlust der Fördermittel.

“ANGUSHOF – ERLEBNIS: Stein & Garten“ stellt sich vor
                                                                                Ing. Sandra Preisinger, DW 40522

In der Land- und Forstwirtschaft gibt es viele innovativ wirtschaftende Be-
triebe. Diese haben die Möglichkeit ihre Höfe auf einer Homepage vorzu-
stellen.

Aus dem Bezirk Gmünd präsentiert sich ganz neu “ANGUSHOF - ERLEBNIS: Stein & Garten“ von
Familie Anderl in Harmannschlag. Lassen Sie sich von diesem und über hundert anderen Betrieben
unter www.meinHof-meinWeg.at inspirieren und motivieren, auch selbst aktiv zu werden. Benötigen
Sie für Ihren Hof Unterstützung um den “Stein ins Rollen zu bringen“, dann nehmen Sie mit Ing. Sandra
Preisinger Kontakt auf, Tel.05 0259 40522.

Sind Sie schon “Fit für die neue Datenschutz-Grundverordnung?
                             Dipl.-Ing. Bernhard Löscher, DW 42101, Ing. Mag. (FH) Martin Spitaler, BEd, DW 40501

Ab 25. Mai 2018 gilt die neue Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen
Union. Es sind all jene, die personenbezogene Daten erheben und in einer struk-
turierten Form verarbeiten verpflichtet, eine Reihe von Maßnahmen zu ergreifen,
um einem verbesserten Datenschutz gerecht zu werden.

Die lk-projekt GmbH bietet in diesem Zusammenhang ein Spezialberatungsprodukt an, welches eine
betriebsindividuelle Umsetzung der DSGVO für Ihren Betrieb gewährleisten soll. Das Beratungsan-
gebot richtet sich vor allem an Direktvermarkter, Urlaub am Bauernhof-Betriebe, Weinbaube-
triebe und Betriebe mit Arbeitnehmern.
Im Rahmen einer Vor-Ort-Beratung unterstützen wir Sie bei der Analyse der Ist-Situation, der Erstel-
lung der erforderlichen Unterlagen und Verzeichnisse und geben eine Zusammenfassung der offenen
Maßnahmen, damit Ihr Betrieb „Fit für die DSGVO“ ist.

Kosten:
550 € netto (inkl. 5 Stunden Zeitaufwand sowie Fahrt- und Reisespesen)
Zeitaufwand darüber hinaus: pro Stunde 106,25 € netto

Nähere Informationen und eine detaillierte Angebotsbeschreibung finden Sie unter
www.lk-projekt.at. Sichern Sie sich einen persönlichen Beratungstermin bei Silvia Brunner MSc., lk-
projekt GmbH, Tel. 05 0259 21106 oder silvia.brunner@lk-projekt.at!
Gmünd und Zwettl - Nr. 3/2018 Aktuelles zum MFA 2018 und ÖPUL 2015 Förderung der Qualitätsproduktion in NÖ Selbstversicherung für pflegende ...
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 3/2018                                                                    Seite 7

Steuererklärung 2017
                              Dipl.-Ing. Bernhard Löscher, DW 42101, Ing. Mag. (FH) Martin Spitaler, BEd, DW 40501

Folgende Personen sind zur Abgabe einer Steuererklärung für das Jahr 2017 verpflichtet:
     Jeder Landwirt, der vom Finanzamt durch Zusendung einer Steuererklärung dazu aufgefordert
      wird.
     Wenn das Einkommen aus selbständiger Tätigkeit im Jahr 2017 mehr als 11.000 € beträgt.
     Lohn-, Gehalts- oder Pensionsempfänger, wenn die anderen Einkünfte (zB Pacht, pauschale
      Einkünfte aus der Land- und Forstwirtschaft, Funktionärsentschädigung,…) mehr als 730 € pro
      Jahr betragen und das gesamte Einkommen 12.000 € übersteigt.

Steuererklärungen in Papierform sind – sofern sie nicht durch einen Steuerberater vertreten sind –
bis spätestens Ende April 2018 an das Finanzamt zu übermitteln. Diese Frist gilt auch für einkommen-
steuerpflichtige Lohnempfänger (zB nichtselbständiger Nebenerwerb) und für Pensionisten.
Bei elektronischer Übermittlung der Steuererklärung im Wege von FINANZOnline verlängert
sich die Frist bis Ende Juni 2018.

Die AMA ist verpflichtet, bis 15. März jeden Jahres, bestimmte Daten an die Abgabenbehörden zu
melden. Desgleichen muss die SVB bestimmte Daten bis 31. Jänner dem Finanzamt bekannt geben.

Als Ausfüllanleitung für die Steuererklärung 2017 steht die Broschüre „Die Steuererklärung für 2017 –
Ausfüllanleitung für pauschalierte Land- und Forstwirte“ auf der Homepage der LK NÖ –
www.noe.lko.at – zum Download zur Verfügung.

Dorfhelferinnen – wertvolle Hilfe bei Ausfall der betriebsführenden Bäuerin
                              Dipl.-Ing. Bernhard Löscher, DW 42101, Ing. Mag. (FH) Martin Spitaler, BEd, DW 40501

Beim Ausfall der Bäuerin infolge Krankheit, Kur- oder Erholungsaufenthalt, Geburt eines Kindes, Tod
oder Unfall besteht die Möglichkeit, eine Dorfhelferin beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung
Landwirtschaftsförderung (LF3) zu beantragen. Primäre Zielgruppe sind Betriebe mit schulpflichtigen
Kindern oder pflegebedürftigen Personen.
Am Betrieb muss ein eigenes Zimmer für die Dorfhelferin zur Verfügung stehen. Die Kosten für den
Einsatz einer Dorfhelferin betragen für einen 10-Stunden-Arbeitstag bei:
       Geburtseinsatz: 25 €
       Krankheit, Unfall, Krankenhausaufenthalt, Kuraufenthalt, Tod der Bäuerin: 21 bis 91 €/Tag
        Berechnungsgrundlage:
         1. Einheitswert bei einem Vollerwerbsbetrieb
         2. Gesamteinkommen (Einheitswert plus Lohnbestätigung oder Pensionsabschnitt) bei ei-
            nem Neben- oder Zuerwerbsbetrieb
Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung einer Dorfhelferin besteht nicht, diese erfolgt aufgrund einer Priori-
tätenreihung nach Maßgabe der vorhandenen Kapazitäten.

Anfragen und weitere Informationen:
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Landwirtschaftsförderung, Tel: 02742/9005-12820
Fax: 02742/9005-13535, E-Mail: post.lf3@noel.gv.at

Vor dem ersten Einsatztag der Dorfhelferin ist vom Betrieb jedenfalls die SVB, Tel. 01 79706
2440 zu verständigen, gegebenenfalls besteht die Möglichkeit eines Kostenzuschusses.
Gmünd und Zwettl - Nr. 3/2018 Aktuelles zum MFA 2018 und ÖPUL 2015 Förderung der Qualitätsproduktion in NÖ Selbstversicherung für pflegende ...
Seite 8                                                              Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 3/2018

Selbstversicherung für pflegende Angehörige
                             Dipl.-Ing. Bernhard Löscher, DW 42101, Ing. Mag. (FH) Martin Spitaler, BEd, DW 40501

Personen, die unter erheblicher Beanspruchung ihrer Arbeitskraft einen nahen Angehörigen oder eine
nahe Angehörige pflegen, können sich in der Pensionsversicherung selbstversichern. Vor Beginn der
Selbstversicherung ist die ausgeübte Erwerbstätigkeit entsprechend zu vermindern. Die Selbstversi-
cherung ist für pflegende Angehörige auch möglich, wenn vorher noch keine Pflicht-, Selbst- oder
Weiterversicherung in der Pensionsversicherung bestanden hat.
Voraussetzungen:
      Pflege eines/einer nahen Angehörigen
      Pflege in häuslicher Umgebung
      Wohnsitz im Inland
      erhebliche Beanspruchung der Arbeitskraft durch die Pflege
      Anspruch auf Pflegegeld ab der Stufe 3

Neben der Selbstversicherung für die Pflege eines/einer nahen Angehörigen ist die Selbstversicherung
für die Pflege eines behinderten Kindes ausgeschlossen.

Beginn und Ende:
Die Selbstversicherung beginnt mit dem Zeitpunkt den die pflegende Person wählt, frühestens jedoch
mit dem ersten Tag des Monats, in dem die Pflege aufgenommen wird und spätestens mit dem Mo-
natsersten nach Antragstellung. Rückwirkend kann die Selbstversicherung höchstens ein Jahr vor der
Antragstellung eingegangen werden.
Die Selbstversicherung endet mit Ende des Kalendermonats, in dem eine der Voraussetzungen weg-
fällt, oder die pflegende Person den Austritt aus dieser Versicherung erklärt.

Kosten und Beitragsentrichtung:
Der versicherten Person erwachsen dabei keine Kosten. Die Beiträge werden zur Gänze aus Mitteln
des Bundes getragen. Die Selbstversicherung bietet daher die Möglichkeit kostenlos Versicherungs-
zeiten zu erwerben.

Hinweis:
Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei den Sprechtagen der Sozialversicherung der Bauern in
den Bezirksbauernkammern.

Achtung Borkenkäfer
                                                   DI Werner Sinn, DW 24302, DI Josef Weichselbaum, DW 34305

Nach der außergewöhnlichen Schadsituation im Vorjahr muss der Entwicklung der Borkenkäfer wei-
erhin größte Aufmerksamkeit geschenkt werden. Wie Beobachtungen an Fangbäumen zeigen, ist der
Befallsdruck sehr hoch. Ganz wesentlich ist, befallene Bäume so rasch wie möglich zu erkennen und
sofort zu reagieren. Um auch die Elterngeneration, also jene Borkenkäfer, die die Brut angelegt haben,
noch vor dem Ausfliegen bekämpfen zu können, darf nicht zugewartet werden.

Besonders an Waldorten, an denen bereits im Vorjahr Borkenkäfer aufgetreten sind, müssen wieder-
holt Kontrollen durchgeführt werden. Um eine weitere Massenvermehrung von Borkenkäfern zu ver-
hindern, ist eine sofortige Aufarbeitung der befallenen Bäume und der Abtransport der Stämme und
des Astmaterials aus dem Wald die am besten wirksame Bekämpfungsmethode.
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 3/2018                                                        Seite 9

Das erste sichtbare Kennzeichen eines frischen Borkenkäferbefalls ist braunes Bohrmehl in den Rin-
denschuppen und am Stammfuß der betroffenen Bäume. Nach Möglichkeit sollten auch die zu den
befallenen Stämmen benachbarten Fichten mit entnommen werden.

Die Lagerung des aufgearbeiteten Holzes, auch Hackholz, sollte – soweit dies möglich ist – zumindest
500 Meter vom nächsten Fichtenbestand entfernt durchgeführt werden, damit ein von diesen Lagern
ausgehender Neubefall so gut wie nicht mehr möglich ist.

Bildung – Termine – Bildung – Termine – Bildung – Termine – Bildung – Termine

Mähdrescher-Fachtag in der Bildungswerkstatt Mold
Themen:     Vorstellung aktueller Mähdrusch-Technik, Praxiserfahrungen mit verschiedenen
            Drusch- und Abscheidesystemen bei Mähdreschern, Leistungssteigerung mit geänder-
            ter Mähdreschereinstellung, Technische Optimierung, Verbesserung der Drusch- und
            Kornqualität, Reduzierung von Stillstandzeiten, Mähdruschkosten, Ernte-Logistik, Korn-
            verluste – Erfahrungen und Schätzungen, Ursachen, Kornverluste beurteilen usw.
Termin:     Dienstag, 29. Mai von 8.30 bis 18 Uhr
Ort:        Bildungswerkstatt Mold
Referent:   Klaus Semmler, Agrar Training
Kosten:     160 € pro Person inkl. Pausenverpflegung, umfangreiche Trainingsunterlage
Anmeldung: Bildungswerkstatt Mold, Tel. 05 0259 29500 bis spätestens 18. Mai

Biomilchviehfütterung – Kosten senken, Ertrag steigern
Themen:      Eine wirtschaftliche Milchproduktion im Biolandbau ist möglich – auch mit Reduktion
             des Kraftfuttereinsatzes. In diesem Seminar werden die wichtigsten Stellschrauben be-
             sprochen, die verändert gehören, damit das Einkommen und der Arbeitsaufwand pas-
             sen und die Tiergesundheit verbessert wird. Eine Betriebsbesichtigung unterstützt die
             theoretischen Ausführungen.
Termin:      Dienstag, 5. Juni von 9 bis 15 Uhr
Ort:         LFS Pyhra, Kyrnbergstraße 4, 3143 Pyhra
Referenten: Josef Kreuzer, BSc
Kosten:      25 € pro Betrieb (gefördert), 50 € pro Person (ungefördert)
Anmeldung: BBK Gmünd, Tel. 05 0259 40500 bis spätestens 29. Mai

Hofübergabe leicht gemacht
Themen:     Zivilrechtliche (Ausgedinge, Scheidungsklausel, Pflegeheimkosten, Pflichtteil,...), sozi-
            alrechtliche und steuerrechtliche Fragen, Hofübernehmerförderung und Investitionsför-
            derung
Termin:     Mittwoch, 13. Juni von 9 bis 15 Uhr
Ort:        Landwirtschaftskammer NÖ, Wiener Straße 64, 3100 St. Pölten
Referent:   Mag. Michael Maschl, LL.M., LK NÖ
Kosten:     30 € pro Betrieb (gefördert), 60 € pro Betrieb (ungefördert)
Anmeldung: LK NÖ, Tel. 05 0259 27000 bis spätestens 6. Juni
Seite 10                                                      Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 3/2018

Inter Agrar – Wieselburger Messe
Themen:       Unter dem Titel "Zukunft Landwirtschaft" möchte die "Wieselburger Messe" auch
              künftig Kompetenz beweisen. Die Landwirtinnen und Landwirte erwarten folgende
              Schwerpunkte: Fachberatung Land- & Forstwirtschaft (Beratungszentrum (NÖ
              Landwirtschaftskammer); Tierwelt (in Zusammenarbeit mit den Zuchtverbänden gibt es
              Informationen für ProduzentInnen - Tierhaltung zum Angreifen); So schmeckt NÖ (in
              Zusammenarbeit mit den Tierzuchtverbänden wird die Bewirtung der Gäste im Freige-
              lände 4 auf Produkte aus der NÖ Landwirtschaft umgestellt); Forsttechnikzentrum (be-
              währter Anlaufpunkt für alle Forstwirte - heuer zum Beispiel mit den Bundeswettbewer-
              ben für Waldarbeiter)
Termin:       Donnerstag, 28. Juni bis Sonntag, 1. Juli von 9 bis 18 Uhr

Fachexkursion Direktvermarktung am Montag, 25. Juni
                                                                       Ing. Sandra Preisinger, DW 40522
   7 Uhr      Abfahrt in Zwettl (Feuerwehrhaus)
7.30 Uhr      Einstieg in Gmünd (Feuerwehrzentrale)

Biohof Thauerböck, 4273 Silberberg 8, www.thauerboeck.com
Führung durch den Betrieb: Erzeugung von Whisky, Schnaps, Tee, Pechöl, Deckstroh,…
Verkostung und Einkaufsmöglichkeit im Bio-Hofladen

Pankrazhofer GmbH – Die Essigmacherinnen, 4284 Lugendorf 7, www.pankrazhofer.at
Besichtigung der neuen Produktionsanlagen für Bio-Säfte, Qualitätsmost, Liköre,
Bio-Essig, Schaumwein, …
Verkostung und Einkaufsmöglichkeit der hofeigenen Produkte

Mittagessen im Gasthaus Dinghofer, 4224 Wartberg/Aist, www.dinghofer.at

Brücklerhof, Maria und Andreas Mara, 4224 Schönreith 12, www.bruecklerhof.at
Besichtigung: Putenproduktion, Be- und Verarbeitungsräume, Hofladen, Heidelbeer-
produktion
Verkostung von Produkten aus eigener Erzeugung

Bauernkrapfen-Schleiferei, 4284 Hinterberg 11, www.bauernkrapfen-schleiferei.at
Besichtigung: Schaubäckerei mit Filmvorführung
Gemütlicher Ausklang bei einer Verkostung verschiedener Krapfenspezialitäten und Heißgetränk

21.30 Uhr     Rückkunft in Gmünd
22.00 Uhr     Rückkunft in Zwettl

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Kosten:     35 € pro Person, 65 € pro Person (ungefördert) - wird im Bus kassiert!
            Im Preis inkludiert: Bus, Betriebsbesichtigungsgebühren und Verkostungen
Anmeldung: Bis spätestens Donnerstag, 14. Juni in der BBK Gmünd, Tel. 05 0259 40500 oder
            in der BBK Zwettl, Tel. 05 0259 42100, Einstiegstelle bekannt geben!
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 3/2018                                                           Seite 11

SVB-Sprechtag in der Bezirksbauernkammer Gmünd:
17., 24. Mai, 7., 14., 21., 28. Juni, 5., 12., 19., 26. Juli jeweils von 8.30 Uhr bis 12 Uhr und 13 bis 15
Uhr
SVB-Sprechtag in der Bezirksbauernkammer Zwettl:
15., 22., 29. Mai, 5., 12., 19., 26. Juni, 3., 10., 17., 24., 31. Juli jeweils von 8.30 Uhr bis 12 Uhr
und 13 bis 15 Uhr

Sprechtag von Frau Abg.z.NR Martina Diesner-Wais in der Bezirksbauernkammer Gmünd
4. Juni, 2. Juli jeweils von 9 bis 10 Uhr gegen Voranmeldung

Rechtssprechtag in der Bezirksbauernkammer Gmünd:
14. Juni, 12. Juli jeweils von 13 bis 15 Uhr
Rechtssprechtag in der Bezirksbauernkammer Zwettl:
17. Mai, 21. Juni, 19. Juli jeweils von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr

Steuersprechtage der LBG Gmünd in der Bezirksbauernkammer Gmünd
5. Juni, 3. Juli - jeweils von 9 bis 12 Uhr gegen Voranmeldung
Steuersprechtag in der Bezirksbauernkammer Zwettl
25. Mai, 22. Juni, 27. Juli jeweils von 9 bis 12 Uhr

Zuchtrinderversteigerung Zwettl:
4. Juli
Kälbermarkt Zwettl:
29. Mai, 19. Juni, 17. Juli

                                          Mit freundlichen Grüßen
Der Kammerobmann:                                                              Der Kammersekretär:
Dietmar Hipp eh                                                        Dipl.-Ing. Bernhard Löscher eh
Markus Wandl eh                                                Ing. Mag. (FH) Martin Spitaler, BEd, eh
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Woche der Landwirtschaft

Auch 2018 werden wieder im Rahmen der “Woche der Landwirtschaft” in
jedem Bezirk Niederösterreichs öffentlichkeitswirksame Initiativen gesetzt.
Das diesjährige Motto lautet: “Unser Essen: Gut zu wissen, wo´s her-
kommt“. Ziel ist es, auf die Leistungen der Landwirtschaft und Forstwirtschaft in ihrer Gesamtheit wie
auch Vielfalt aufmerksam zu machen und hinsichtlich “Herkunft muss erkennbar sein“ weiter zu sen-
sibilisieren. (www.gutzuwissen.co.at).

Die Bezirksbauernkammern Gmünd und Zwettl werden diese Initiative mit einem Infostand un-
terstützen.

Termin: Mittwoch, 20. Juni - ab 17 Uhr
Ort: Straßenfest Stadtplatz Litschau
Programm:
▪ Umfassende Informationen durch Bäuerinnen und Bauern
▪ Verkostung von regionalen Produkten
▪ Kinderanimation
▪ Informationsmaterial
Alle Interessierten sind dazu herzlich eingeladen!

Termin: Samstag, 30. Juni - ab 18 Uhr
Ort: Bisonranch Baumgartner, Mitterschlag 42, 3921 Langschlag
Am Samstag gibt es bei Familie Baumgartner eine Most,- Wein,- und Käseverkostung
sowie Schmankerl vom Bison und Schwein (Bison-Burger, Snack`s etc.)
Termin: Sonntag, 1. Juli ab 9 Uhr
Programm:
▪ Frühshoppen mit Live Country Musik „Aricona“
▪ Smoker- und Grillspezialitäten vom Bison und Schwein
▪ „Gut zu Wissen“ – Infostand:
     - Informationen für Groß und Klein über die heimische Landwirtschaft
     - Überblick über die Qualität, Frische, Regionalität und nachvollziehbare
       Herkunft über die heimischen Produkte

Familie Baumgartner freut sich auf Ihren Besuch!
http:// www.bison-ranch.at, Tel. 0664 5237227

Bezirksbauernkammer aktuell
Herausgeber:
Bezirksbauernkammer Gmünd, Bahnhofstraße 12, 3950 Gmünd, Tel.:05 0259 40500, Fax: 05 0259 40599,
E-Mail: office@gmuend.lk-noe.at, Internet: www.noe.lko.at/gmuend
Bezirksbauernkammer Zwettl, Pater Werner Deibl-Straße 8, 3910 Zwettl, Tel.: 05 0259 42100, Fax: 05 0259 42199
E-Mail: office@zwettl.lk-noe.at, Internet: www.noe.lko.at/zwettl
Redaktion: Kammersekretär Dipl.-Ing. Bernhard Löscher, Redaktionssekretariat: Helga Kropfreiter
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Zulassungsnummer: 02 Z 032481M, Herstellung: Hauseigene Druckerei
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