Der nationale Emissionshandel (nEHS)

Die Seite wird erstellt Philine Brandt
 
WEITER LESEN
Der nationale Emissionshandel (nEHS)
Der nationale Emissionshandel (nEHS)

       Cluster Nordrhein-Westfalen
Der nationale Emissionshandel (nEHS)
2

  Der nationale Emissionshandel (nEHS)

  Einleitung                                                              len Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen“ (BEHG)
  Seit Anfang des Jahres 2021 gilt in Deutschland eine                    verabschiedet. Das nationale Emissionshandelssystem
  CO2-Bepreisung auch in den Sektoren Wärme und                           (nEHS) startete 2021 mit einem jährlich steigenden
  Verkehr. Diese ist ein zentraler Punkt im Klimaschutzpro-               Festpreis pro Tonne CO2. Ab 2026 sollen CO2-Zertifikate
  gramm 2030 des Bundes. Geregelt wird dieser nationale                   dann per Auktion versteigert werden. Für das Jahr 2026
  Emissionshandel (nEHS) durch das Brennstoffemissi-                      ist dabei noch ein Preiskorridor mit Mindest- und Maxi-
  onshandelsgesetz (BEHG). Analog zum Europäischen                        malpreis vorgesehen (siehe „Was kosten die Zertifikate?“
  Emissionshandel für Anlagen (ETS) soll der nationale                    weiter unten). Perspektivisch soll der Preis vor allem von
  Emissionshandel über die Einführung eines CO2- Preises                  Angebot und Nachfrage bestimmt werden. Die betroffe-
  ein Anreiz zu mehr Effizienz und Klimaschutz geben.                     nen Inverkehrbringer von Brennstoffen unterliegen einer
  Für Unternehmen, die zuvor mit dem ETS keinerlei Berüh-                 Berichts- und Auskunftspflicht gegenüber der Deutschen
  rungspunkte hatten, ergeben sich nun unterschiedliche                   Emissionshandelsstelle (DEHSt).
  Pflichten. Welche Unternehmen sind betroffenen? Wie
  wirkt sich dies auf die Energiepreise der Endverbraucher                Wer ist betroffen?
  aus? Und wie soll eine Doppelbelastung aus NEHS und                     Einbezogen in den nationalen Emissionshandel sind
  ETS vermieden werden? Wir fassen im Folgenden die                       grundsätzlich alle auf den Markt gebrachten fossilen
  wesentlichen Punkte zusammen.                                           Brennstoffe wie Benzin, Diesel, Heizöl, Flüssiggas, Erdgas
                                                                          und ab 2023 auch Kohle. Teilnehmer sind die sogenann-
  Rechtliche Rahmenbedingungen                                            ten Inverkehrbringer dieser Brennstoffe, die energiesteu-
  Im Dezember 2019 wurde das „Gesetz über einen nationa-                  erpflichtig sind. Dazu zählen Energieversorgungsunter-

  Downstream/Upstream Emissionshandel

           Downstream                                                                        upstream

       Europäischer Emissionshandel                                                     Nationaler Emissionshandel
      Verpflichtet: Anlagenbetreiber mit                                               Verpflichtet: Inverkehrbringer
             direkten Emissionen                                                              von Brennstoffen

Darstellung Downstream- / Upstream-Emissionshandel, Quelle: eigene Darstellung
Der nationale Emissionshandel (nEHS)
3

nehmen wie Stadtwerke oder Mineralölhersteller. Diese     nationale Emissionshandel in der Breite bis hin zur großen
direkt Betroffenen werden am Ende ihre Kosten an den      Zahl der Endverbraucher wirken soll.
Endverbraucher (z. B. Gebäudebesitzer) weitergeben und
sollen so einen Anreiz zum energiesparenden Verhalten     Wie funktioniert der nationale Emissionshandel?
setzen (siehe unten „Welche Auswirkungen sind in Bezug    Analog zum europäischen Emissionshandel (ETS) ist
auf Brennstoffpreise zu erwarten?“).                      auch der nationale Emissionshandel (nEHS) auf ein
                                                          bestimmtes Budget beziehungsweise Cap begrenzt. Dies
Wie unterscheiden sich nationaler und europäischer        berücksichtigt den Wärme- und Verkehrssektor, der nicht
Emissionshandel?                                          über den europäischen Emissionshandel bereits erfasst
Nationaler (nEHS) und europäischer Emissionshandel        ist. Im nEHS sind die Teilnehmer wie im ETS verpflichtet,
(EU-ETS) haben unterschiedliche Herangehensweisen.        ihre Emissionen zu melden, entsprechende Zertifikate zur
Der EU-ETS verpflichtet zur Berichterstattung und zur     erwerben und diese bei der Deutschen Emissionshandels-
Abgabe von Emissionsberechtigungen, wo Emissionen         stelle abzugeben. Im Unterschied zum ETS werden die
in einer Anlage entstehen, etwa in einem Kraftwerk oder   Emissionen bewertet. Während im EU-ETS die direkten
einem Stahlwerk (Downstream-Emissionshandel). Der         Emissionen aus den teilnehmenden Anlagen ermittelt
nationale Emissionshandel berücksichtigt hingegen nicht   werden, erfolgt die Bestimmung der Emissionen im nEHS
die Emissionen bei der Entstehung am Ende, sondern        indirekt über die in Verkehr gebrachten Brennstoffmen-
bereits am Anfang das Inverkehrbringen der Brennstoffe    gen. Der nEHS sieht auch keine kostenfreie Zuteilung
(Upstream-Emissionshandel). Auf Basis der Brennstoff-     für einzelne Teilnehmer vor. Auch im nationalen Emis-
mengen erfolgt dann eine Berechnung und Zuordnung         sionshandel soll sich der Preis perspektivisch über den
der jeweiligen Emissionen. Diese unterschiedliche         Markt bilden, auch sollen die Berechtigungen versteigert
Herangehensweise beruht darauf, dass der EU-ETS vor       werden. Für eine Übergangszeit (bis 2026) ist aber ein
allem Großanlagen erfasst (kleine Anzahl), während der    entsprechender Preis zunächst gesetzlich festgelegt.
4

Phasen des Nationalen Emissionshandels (Quelle: DEHSt)

                                       1. Handelsperiode 2021 - 2030

     FEstpreisphase 2021 - 2025                                   Versteigerungphase 2026 - 2030

     Startwert 2021: 25€/tCO2                                     2026: Preiskorridor zwischen 55 und 65/tCO2
     Endwert 2025: 55€/tCO2                                       2027: P
                                                                         reis am Markt, falls nicht 2025 entschie-
                                                                        den wird, den Preiskorridor fortzusetzen

     2021 - 2025

     Vereinfachte Berichtspflichten für ausgewählte
     Brennstoffe (Anlage 2 BEHHG)

Was kosten die Zertifikate?
Für den nationalen Emissionshandel ist eine Einführungs-     (2026) und Preiskorridor mit daran folgender freien
phase vorgesehen (2021 bis 2025), in der die Zertifikate     Preisbildung am Markt anschließen.
zunächst zu Festpreisen verkauft werden, bevor sich die      In der Festpreisphase ist folgende Staffelung vorgesehen:
Versteigerungsphase mit einem einjährigen Übergang

                Preisphase für Zertifikate

                                                                                      €55

                                                                     €45

                                                      €35

                                      €30

                      €25

                      2021           2022             2023          2024             2025
5

Das Jahr 2026 soll als Übergangsphase (erste Verstei-                      Kommt es zu Doppelbelastung für Unternehmen?
gerung) genutzt werden und mit einem Preiskorridor                         Durch die unterschiedliche Wirkungsweise (Downstream
zwischen 55 und 65 Euro arbeiten. Ab 2027 soll dann                        / Upstream) ist bei bestimmten Anlagen, die dem euro-
analog zum europäischen Emissionshandel eine Verstei-                      päischen Emissionshandel unterliegen, eine Doppelbe-
gerung der Zertifikate mit freier Preisbildung stattfinden.                lastung möglich. Wird beispielweise Erdgas oder Heizöl
Einzelheiten der Veräußerungsverfahren werden in einer                     an eine dem EU-ETS unterliegende Anlage geliefert und
Verordnung festgelegt (§ 10 BEHG).                                         dort eingesetzt, sind die Emissionen dieses Brennstoffs
                                                                           von beiden Systemen erfasst. Somit ist dann eine Dop-
Welche Auswirkungen sind in Bezug auf Brennstoff-                          pelbelastung gegeben. Um diese zu vermeiden, sieht das
preise zu erwarten?                                                        BEHG Ausgleichsmechanismen vor. Brennstofflieferanten
Der nationale Emissionshandel belastet zwar in ers-                        können ihre Abgabeverpflichtungen um die an EU-ETS
ter Linie die Brennstofflieferanten (Inverkehrbringer).                    Anlagen gelieferten Brennstoffmengen reduzieren. Somit
Jedoch ist davon auszugehen, dass diese den Preis der                      entfallen die CO2-Kosten für diese Mengen. Alternativ
Emissionszertifikate an ihre Kunden weitergeben, sodass                    kann der Betreiber einer EU-ETS-Anlage auch einen finan-
am Ende die Nutzer der Brennstoffe den Preis für die                       ziellen Ausgleich für die zusätzliche Brennstoffbepreisung
verursachten CO2-Emissionen zahlen. Die schrittweise                       bei der DEHSt beantragen.
Erhöhung des CO2-Preises auf fossile Brennstoffe steigert
den Anreiz zu Effizienz oder aber Substitution, sodass im
Laufe der Zeit wegen steigender Preise weniger fossile
Brennstoffe in Verkehr gebracht werden.

Erhöhung der Brennstoffpreise

   50

                                                                                                      15
   45

   40

                                                                                12
   35

                                                                                                     15
   30
                                                          10

                                                                                12
   25                               8

               7                                          10
   20
                                    8
   15          7
                                                                                                     13
                                                                                11
   ^10
                                                          8
               6                     7

    5

              0,5                   0,5                  0,6                   0,8                   1
    0
              2021                 2022                  2023                  2024                 2025

                   Erdgas (Kwh)     Superbenzin (l)       Diesel (l)      leichtes Heizöl (l)

         Darstellung: Schrittweise Erhöhung der Preise für ausgewählte Brennstoffe durch das BEHG in Euro-Cent (Quelle: Berechnungen DEHSt)
6

Welche Pflichten haben die teilnehmenden                                   ■    Die Teilnehmer sind bis zum 30.9. jedes Jahres zur
Unternehmen?                                                                    Abgabe von Zertifikaten verpflichtet, die der Menge der
Grundsätzlich haben die verpflichteten Unternehmen drei                         von ihnen berichteten Brennstoffemissionen (Tonne
Pflichten zu beachten:                                                          CO2) entspricht. Die erforderliche Menge an Zertifika-
                                                                                ten muss rechtzeitig zur Abgabe erworben werden.
■   Für jede Handelsperiode muss ein Überwachungsplan
    erstellt und an die Deutsche Emissionshandelsstelle                    Für die Abwicklung von Zertifikate-Beschaffung, -Abgabe
    (DEHSt) übermittelt werden.                                            sowie -Handel muss ein entsprechendes elektronisches
■   Bis zum 31.7. jedes Jahres muss auf Basis des Überwa-                  Konto bei der DEHSt eingerichtet werden. Damit wird im
    chungsplans ein Emissionsbericht erstellt werden. Be-                  nEHS ein „Compliance Cycle“ verfolgt, der in vielen Teilen
    richtet werden müssen die Emissionsmengen anhand                       anlog zum EU-ETS aufgebaut ist.
    der Brennstoffmengen, multipliziert mit den entspre-                   Die detaillierten Regelungen für die Überwachung und
    chenden Emissionsfaktoren. Die Angaben müssen von                      Berichterstattung der Emissionen aus Brennstoffen sind
    einer zugelassenen Prüfstelle verifiziert werden.                      in einer Verordnung festgelegt.

    Pflichten der Teilnehmer des nationalen Emissionshandels

                                          Einmalig ggf. Anpassung

                Teilnehmer nEHS                                                   DEHst prüft und
           erstellt Überwachungsplan                                        genehmigt Überwachungsplan

                                         2021: start Kontoeröffnung,
                                               Emissionsregister,
                                           Erwerb von zertifikaten

                Teilnehmer nEHS                                                           Prüfstelle
            erstellt Emissionsbericht                                           verifiziert Emissionsbericht

                                    bis 30.09                         bis 31.07

                      DEHSt                      Teilnehmer nEHS                    Teilnehmer nEHS
           prüft Emissionsbericht und       gibt Emissionszertifikate ab       übermittelt Emissionsbericht
           setzt Verpflichtungen durch
7

Was passiert, wenn ich meiner Verpflichtung nicht             In der Versteigerungsphase ab 2026 beträgt die Zah-
nachkomme?                                                    lungspflicht 100 Euro für jede Tonne CO2, für die kein
Die jährliche Abgabe von Emissionszertifikaten zum 30.9.      Zertifikat abgegeben wurde. Diese Zahlungspflicht erhöht
ist für die Teilnehmer am nationalen Emissionshandel eine     sich jährlich um den Anstieg des Europäischen Verbrau-
zentrale Aufgabe. Die Höhe der Menge an abzugebenden          cherpreisindex. Wird die Berichtspflicht nicht erfüllt,
Zertifikaten bezieht sich auf die Menge an Emissionen,        erfolgt eine Sperrung des Emissionsrechtekontos. Dann
die durch den Brennstoffabsatz des vorhergegangenen           kann zwar noch der Abgabeverpflichtung nachgekommen
Kalenderjahres entstanden sind. Werden die Verpflich-         werden, aber die Teilnahme am Handel ist nicht mehr
tungen zu Berichterstattung oder Abgabe der Zertifikate       möglich. Erst nach Abgabe eines ordnungsgemäßen Emis-
nicht erfüllt, sieht das BEHG Sanktionen vor. Kommt ein       sionsberichts wird die Sperrung wieder aufgehoben. Im
Teilnehmer seiner Abgabepflicht nicht oder nicht in aus-      Zweifelsfall dient eine Schätzung der Emissionen durch
reichender Höhe nach, so setzt die DEHSt für jede Tonne       die DEHSt als Grundlage für die Abgabe von Zertifikaten.
CO2, für die kein Zertifikat abgegeben wurde, eine Straf-     Ferner sieht das BEHG eine Reihe von Bußgeldvorschrif-
zahlung fest. Für die Festpreisphase 2021 bis 2025 ist dies   ten vor: Verstöße gegen die Pflichten (beispielsweise eine
der doppelte Zertifikatspreis des betreffenden Jahres.        fehlerhafte Berichterstattung) können mit Geldbußen bis
Zusätzlich müssen die fehlenden Zertifikate nachträglich      zu einer Höhe von 500.000 Euro geahndet werden.
beschafft werden.
                                                              Weitere Informationen:
                                                              DEHSt – Nationaler Emissionshandel

               NATIONALER
                             EMISSIONHANDEL (nEHS)
Impressum                                               Ansprechpartner
EnergieAgentur.NRW GmbH                                 EnergieAgentur.NRW
Roßstraße 92                                            Rainer van Loon
40476 Düsseldorf                                        van.loon@energieagentur.nrw.
                                                        Michael Müller
Telefon: 0211/8 37 19 30                                michael.mueller@energieagentur.nrw
hotline@energieagentur.nrw
www.energieagentur.nrw                                  Bildnachweis
                                                        Titelbild: Adobe Stock
© EnergieAgentur.NRW GmbH/EA643

Stand
09/2021

Die EnergieAgentur.NRW GmbH verwendet in ihren Veröffentlichungen allein aus Gründen der Lesbarkeit
die männliche Form von Substantiven; diese impliziert jedoch stets auch die weibliche Form. Eine Nutzung
von Inhalten – auch in Teilen – bedarf der schriftlichen Zustimmung.
Sie können auch lesen