Der nationale Emissionshandel (nEHS)
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2 Der nationale Emissionshandel (nEHS) Einleitung len Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen“ (BEHG) Seit Anfang des Jahres 2021 gilt in Deutschland eine verabschiedet. Das nationale Emissionshandelssystem CO2-Bepreisung auch in den Sektoren Wärme und (nEHS) startete 2021 mit einem jährlich steigenden Verkehr. Diese ist ein zentraler Punkt im Klimaschutzpro- Festpreis pro Tonne CO2. Ab 2026 sollen CO2-Zertifikate gramm 2030 des Bundes. Geregelt wird dieser nationale dann per Auktion versteigert werden. Für das Jahr 2026 Emissionshandel (nEHS) durch das Brennstoffemissi- ist dabei noch ein Preiskorridor mit Mindest- und Maxi- onshandelsgesetz (BEHG). Analog zum Europäischen malpreis vorgesehen (siehe „Was kosten die Zertifikate?“ Emissionshandel für Anlagen (ETS) soll der nationale weiter unten). Perspektivisch soll der Preis vor allem von Emissionshandel über die Einführung eines CO2- Preises Angebot und Nachfrage bestimmt werden. Die betroffe- ein Anreiz zu mehr Effizienz und Klimaschutz geben. nen Inverkehrbringer von Brennstoffen unterliegen einer Für Unternehmen, die zuvor mit dem ETS keinerlei Berüh- Berichts- und Auskunftspflicht gegenüber der Deutschen rungspunkte hatten, ergeben sich nun unterschiedliche Emissionshandelsstelle (DEHSt). Pflichten. Welche Unternehmen sind betroffenen? Wie wirkt sich dies auf die Energiepreise der Endverbraucher Wer ist betroffen? aus? Und wie soll eine Doppelbelastung aus NEHS und Einbezogen in den nationalen Emissionshandel sind ETS vermieden werden? Wir fassen im Folgenden die grundsätzlich alle auf den Markt gebrachten fossilen wesentlichen Punkte zusammen. Brennstoffe wie Benzin, Diesel, Heizöl, Flüssiggas, Erdgas und ab 2023 auch Kohle. Teilnehmer sind die sogenann- Rechtliche Rahmenbedingungen ten Inverkehrbringer dieser Brennstoffe, die energiesteu- Im Dezember 2019 wurde das „Gesetz über einen nationa- erpflichtig sind. Dazu zählen Energieversorgungsunter- Downstream/Upstream Emissionshandel Downstream upstream Europäischer Emissionshandel Nationaler Emissionshandel Verpflichtet: Anlagenbetreiber mit Verpflichtet: Inverkehrbringer direkten Emissionen von Brennstoffen Darstellung Downstream- / Upstream-Emissionshandel, Quelle: eigene Darstellung
3 nehmen wie Stadtwerke oder Mineralölhersteller. Diese nationale Emissionshandel in der Breite bis hin zur großen direkt Betroffenen werden am Ende ihre Kosten an den Zahl der Endverbraucher wirken soll. Endverbraucher (z. B. Gebäudebesitzer) weitergeben und sollen so einen Anreiz zum energiesparenden Verhalten Wie funktioniert der nationale Emissionshandel? setzen (siehe unten „Welche Auswirkungen sind in Bezug Analog zum europäischen Emissionshandel (ETS) ist auf Brennstoffpreise zu erwarten?“). auch der nationale Emissionshandel (nEHS) auf ein bestimmtes Budget beziehungsweise Cap begrenzt. Dies Wie unterscheiden sich nationaler und europäischer berücksichtigt den Wärme- und Verkehrssektor, der nicht Emissionshandel? über den europäischen Emissionshandel bereits erfasst Nationaler (nEHS) und europäischer Emissionshandel ist. Im nEHS sind die Teilnehmer wie im ETS verpflichtet, (EU-ETS) haben unterschiedliche Herangehensweisen. ihre Emissionen zu melden, entsprechende Zertifikate zur Der EU-ETS verpflichtet zur Berichterstattung und zur erwerben und diese bei der Deutschen Emissionshandels- Abgabe von Emissionsberechtigungen, wo Emissionen stelle abzugeben. Im Unterschied zum ETS werden die in einer Anlage entstehen, etwa in einem Kraftwerk oder Emissionen bewertet. Während im EU-ETS die direkten einem Stahlwerk (Downstream-Emissionshandel). Der Emissionen aus den teilnehmenden Anlagen ermittelt nationale Emissionshandel berücksichtigt hingegen nicht werden, erfolgt die Bestimmung der Emissionen im nEHS die Emissionen bei der Entstehung am Ende, sondern indirekt über die in Verkehr gebrachten Brennstoffmen- bereits am Anfang das Inverkehrbringen der Brennstoffe gen. Der nEHS sieht auch keine kostenfreie Zuteilung (Upstream-Emissionshandel). Auf Basis der Brennstoff- für einzelne Teilnehmer vor. Auch im nationalen Emis- mengen erfolgt dann eine Berechnung und Zuordnung sionshandel soll sich der Preis perspektivisch über den der jeweiligen Emissionen. Diese unterschiedliche Markt bilden, auch sollen die Berechtigungen versteigert Herangehensweise beruht darauf, dass der EU-ETS vor werden. Für eine Übergangszeit (bis 2026) ist aber ein allem Großanlagen erfasst (kleine Anzahl), während der entsprechender Preis zunächst gesetzlich festgelegt.
4 Phasen des Nationalen Emissionshandels (Quelle: DEHSt) 1. Handelsperiode 2021 - 2030 FEstpreisphase 2021 - 2025 Versteigerungphase 2026 - 2030 Startwert 2021: 25€/tCO2 2026: Preiskorridor zwischen 55 und 65/tCO2 Endwert 2025: 55€/tCO2 2027: P reis am Markt, falls nicht 2025 entschie- den wird, den Preiskorridor fortzusetzen 2021 - 2025 Vereinfachte Berichtspflichten für ausgewählte Brennstoffe (Anlage 2 BEHHG) Was kosten die Zertifikate? Für den nationalen Emissionshandel ist eine Einführungs- (2026) und Preiskorridor mit daran folgender freien phase vorgesehen (2021 bis 2025), in der die Zertifikate Preisbildung am Markt anschließen. zunächst zu Festpreisen verkauft werden, bevor sich die In der Festpreisphase ist folgende Staffelung vorgesehen: Versteigerungsphase mit einem einjährigen Übergang Preisphase für Zertifikate €55 €45 €35 €30 €25 2021 2022 2023 2024 2025
5 Das Jahr 2026 soll als Übergangsphase (erste Verstei- Kommt es zu Doppelbelastung für Unternehmen? gerung) genutzt werden und mit einem Preiskorridor Durch die unterschiedliche Wirkungsweise (Downstream zwischen 55 und 65 Euro arbeiten. Ab 2027 soll dann / Upstream) ist bei bestimmten Anlagen, die dem euro- analog zum europäischen Emissionshandel eine Verstei- päischen Emissionshandel unterliegen, eine Doppelbe- gerung der Zertifikate mit freier Preisbildung stattfinden. lastung möglich. Wird beispielweise Erdgas oder Heizöl Einzelheiten der Veräußerungsverfahren werden in einer an eine dem EU-ETS unterliegende Anlage geliefert und Verordnung festgelegt (§ 10 BEHG). dort eingesetzt, sind die Emissionen dieses Brennstoffs von beiden Systemen erfasst. Somit ist dann eine Dop- Welche Auswirkungen sind in Bezug auf Brennstoff- pelbelastung gegeben. Um diese zu vermeiden, sieht das preise zu erwarten? BEHG Ausgleichsmechanismen vor. Brennstofflieferanten Der nationale Emissionshandel belastet zwar in ers- können ihre Abgabeverpflichtungen um die an EU-ETS ter Linie die Brennstofflieferanten (Inverkehrbringer). Anlagen gelieferten Brennstoffmengen reduzieren. Somit Jedoch ist davon auszugehen, dass diese den Preis der entfallen die CO2-Kosten für diese Mengen. Alternativ Emissionszertifikate an ihre Kunden weitergeben, sodass kann der Betreiber einer EU-ETS-Anlage auch einen finan- am Ende die Nutzer der Brennstoffe den Preis für die ziellen Ausgleich für die zusätzliche Brennstoffbepreisung verursachten CO2-Emissionen zahlen. Die schrittweise bei der DEHSt beantragen. Erhöhung des CO2-Preises auf fossile Brennstoffe steigert den Anreiz zu Effizienz oder aber Substitution, sodass im Laufe der Zeit wegen steigender Preise weniger fossile Brennstoffe in Verkehr gebracht werden. Erhöhung der Brennstoffpreise 50 15 45 40 12 35 15 30 10 12 25 8 7 10 20 8 15 7 13 11 ^10 8 6 7 5 0,5 0,5 0,6 0,8 1 0 2021 2022 2023 2024 2025 Erdgas (Kwh) Superbenzin (l) Diesel (l) leichtes Heizöl (l) Darstellung: Schrittweise Erhöhung der Preise für ausgewählte Brennstoffe durch das BEHG in Euro-Cent (Quelle: Berechnungen DEHSt)
6 Welche Pflichten haben die teilnehmenden ■ Die Teilnehmer sind bis zum 30.9. jedes Jahres zur Unternehmen? Abgabe von Zertifikaten verpflichtet, die der Menge der Grundsätzlich haben die verpflichteten Unternehmen drei von ihnen berichteten Brennstoffemissionen (Tonne Pflichten zu beachten: CO2) entspricht. Die erforderliche Menge an Zertifika- ten muss rechtzeitig zur Abgabe erworben werden. ■ Für jede Handelsperiode muss ein Überwachungsplan erstellt und an die Deutsche Emissionshandelsstelle Für die Abwicklung von Zertifikate-Beschaffung, -Abgabe (DEHSt) übermittelt werden. sowie -Handel muss ein entsprechendes elektronisches ■ Bis zum 31.7. jedes Jahres muss auf Basis des Überwa- Konto bei der DEHSt eingerichtet werden. Damit wird im chungsplans ein Emissionsbericht erstellt werden. Be- nEHS ein „Compliance Cycle“ verfolgt, der in vielen Teilen richtet werden müssen die Emissionsmengen anhand anlog zum EU-ETS aufgebaut ist. der Brennstoffmengen, multipliziert mit den entspre- Die detaillierten Regelungen für die Überwachung und chenden Emissionsfaktoren. Die Angaben müssen von Berichterstattung der Emissionen aus Brennstoffen sind einer zugelassenen Prüfstelle verifiziert werden. in einer Verordnung festgelegt. Pflichten der Teilnehmer des nationalen Emissionshandels Einmalig ggf. Anpassung Teilnehmer nEHS DEHst prüft und erstellt Überwachungsplan genehmigt Überwachungsplan 2021: start Kontoeröffnung, Emissionsregister, Erwerb von zertifikaten Teilnehmer nEHS Prüfstelle erstellt Emissionsbericht verifiziert Emissionsbericht bis 30.09 bis 31.07 DEHSt Teilnehmer nEHS Teilnehmer nEHS prüft Emissionsbericht und gibt Emissionszertifikate ab übermittelt Emissionsbericht setzt Verpflichtungen durch
7 Was passiert, wenn ich meiner Verpflichtung nicht In der Versteigerungsphase ab 2026 beträgt die Zah- nachkomme? lungspflicht 100 Euro für jede Tonne CO2, für die kein Die jährliche Abgabe von Emissionszertifikaten zum 30.9. Zertifikat abgegeben wurde. Diese Zahlungspflicht erhöht ist für die Teilnehmer am nationalen Emissionshandel eine sich jährlich um den Anstieg des Europäischen Verbrau- zentrale Aufgabe. Die Höhe der Menge an abzugebenden cherpreisindex. Wird die Berichtspflicht nicht erfüllt, Zertifikaten bezieht sich auf die Menge an Emissionen, erfolgt eine Sperrung des Emissionsrechtekontos. Dann die durch den Brennstoffabsatz des vorhergegangenen kann zwar noch der Abgabeverpflichtung nachgekommen Kalenderjahres entstanden sind. Werden die Verpflich- werden, aber die Teilnahme am Handel ist nicht mehr tungen zu Berichterstattung oder Abgabe der Zertifikate möglich. Erst nach Abgabe eines ordnungsgemäßen Emis- nicht erfüllt, sieht das BEHG Sanktionen vor. Kommt ein sionsberichts wird die Sperrung wieder aufgehoben. Im Teilnehmer seiner Abgabepflicht nicht oder nicht in aus- Zweifelsfall dient eine Schätzung der Emissionen durch reichender Höhe nach, so setzt die DEHSt für jede Tonne die DEHSt als Grundlage für die Abgabe von Zertifikaten. CO2, für die kein Zertifikat abgegeben wurde, eine Straf- Ferner sieht das BEHG eine Reihe von Bußgeldvorschrif- zahlung fest. Für die Festpreisphase 2021 bis 2025 ist dies ten vor: Verstöße gegen die Pflichten (beispielsweise eine der doppelte Zertifikatspreis des betreffenden Jahres. fehlerhafte Berichterstattung) können mit Geldbußen bis Zusätzlich müssen die fehlenden Zertifikate nachträglich zu einer Höhe von 500.000 Euro geahndet werden. beschafft werden. Weitere Informationen: DEHSt – Nationaler Emissionshandel NATIONALER EMISSIONHANDEL (nEHS)
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