Die Auswirkungen der neuen ESG Regulierung auf die Bank- und Kapitalmarktfinanzierung - Ein Überblick - Dr. Stefan Henkelmann 2 September 2021

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Die Auswirkungen der neuen ESG Regulierung auf die Bank- und Kapitalmarktfinanzierung - Ein Überblick - Dr. Stefan Henkelmann 2 September 2021
Die Auswirkungen der neuen ESG
Regulierung auf die Bank- und
Kapitalmarktfinanzierung – Ein Überblick

Dr. Stefan Henkelmann

2 September 2021
Die Auswirkungen der neuen ESG Regulierung auf die Bank- und Kapitalmarktfinanzierung - Ein Überblick - Dr. Stefan Henkelmann 2 September 2021
1    Nachhaltiges Finanzwesen

                            2    Zentraler politischer Rahmen für nachhaltiges Finanzwesen

                            3    Die drei Bausteine für ein nachhaltiges Finanzwesen (2018) – Grundlagen

                            4    Die drei Bausteine für ein nachhaltiges Finanzwesen (2018) – Hintergrund & akt. Entwicklung

                            5    Neue Phase der EU-Strategie – Maßnahmen 1

                            6    Neue Phase der EU-Strategie – Maßnahmen 2
                   Agenda
                            7    Aktueller Rechtsrahmen und Entwürfe Sustainable Finance 1

                            8    Aktueller Rechtsrahmen und Entwürfe Sustainable Finance 2

                            9 - Die Europäische Grüne Anleihe nach dem Europäischen Standard für grüne Anleihen (EU-GBS)
                            15 (1 – 6)

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Die Auswirkungen der neuen ESG Regulierung auf die Bank- und Kapitalmarktfinanzierung - Ein Überblick - Dr. Stefan Henkelmann 2 September 2021
1. Nachhaltiges Finanzwesen
    Nachhaltiges Finanzwesen bezieht sich auf den Prozess der Berücksichtigung von Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungs-Erwägungen
    (ESG) bei Investitionsentscheidungen im Finanzsektor, was zu langfristigeren Investitionen in nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten und Projekte
                                                            führt (EU Kommission).

                             Umwelt                                                                                 Unternehmensführung
                           (Environmental)
                                                                                                                         (Governance)
                       Klimawandel                                                                                 Bekämpfung von Bestechung
                       Verschmutzung                                                                                und Korruption
                       Abfall                                             ESG                                      Geldwäschebekämpfung
                       Wasser                                                                                      Vergütung von
                       Bewirtschaftung der                                                                          Führungskräften
                        natürlichen Ressourcen                                                                      Geschlechtsspezifisches
                       Landnutzung und                                  Sozial                                      Lohngefälle
                                                                          (Social)
                        Entwaldung                                                                                  Vielfalt und Integration
                       Energie                                                                                     Risikomanagement
                                                                 Gesundheit und Sicherheit
                                                                 Menschenrechte
                                                                 moderne Sklaverei
                                                                 Engagement für
                                                                  Interessengruppen und die
                                                                  Gemeinschaft
                                                                 Mitarbeiterbeziehungen
                                                                 Konfliktgebiete …
Source: EU Commission
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2. Zentraler politischer Rahmen für nachhaltiges Finanzwesen
            EU Aktionsplan Finanzierung nachhaltigen
                          Wachstums                                              EU Green Deal

     – Erste Veröffentlichung: März 2018 (und im Rahmen       – Erste Veröffentlichung: Dezember 2019
       des European Green Deals stetig aktualisiert)
                                                              – Fahrplan für eine nachhaltige EU-Wirtschaft
     – Maßnahmenpaket zur Verbesserung der
       Nachhaltigkeit im Finanzmarkt                          – Ziel: aus Europa bis zum Jahr 2050 den ersten
                                                                klimaneutralen Kontinent machen
     – Kapitalflüsse auf nachhaltige Investitionen umlenken
                                                              – Neben anderen Aspekten steht vor allem auch das
     – Berücksichtigung der ESG Ziele bei Finanzierungs-        Thema nachhaltige Finanzierung im Mittelpunkt
       entscheidungen
     – Transparenz und Langfristigkeit fördern

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3. Die drei Bausteine des EU-Rahmens für ein nachhaltiges Finanzwesen
(2018) – Grundlagen
                                                  1                    EU-Taxonomie
                                                      Gemeinsame Klassifikation von Wirtschaftstätigkeiten,
                                                      die erheblich zu Umweltzielen beitragen, mit
                                                      wissenschaftsbasierten Kriterien

  2                               Offenlegungen                                            3                      Instrumente
        Umfassende Offenlegungsregelung für Nichtfinanz-                                       Umfassendes Instrumentarium für Unternehmen,
        und Finanzunternehmen, um Anlegern die erfor-                                          Marktteilnehmer und Finanzintermediäre, um
        derlichen Informationen für nachhaltige Investitionen                                  Lösungen für nachhaltige Investitionen zu entwickeln
        zu geben                                                                               und dabei Grünfärberei zu verhindern

Source: EU Commission COM(2021) 390 final

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4. Die drei Bausteine des EU-Rahmens für ein nachhaltiges Finanzwesen
(2018) – Hintergrund und aktuelle Entwicklungen
                                   Wissenschaftsbasiertes Klassifikationssystem, das es Nichtfinanz-
                                    und Finanzunternehmen ermöglicht, eine gemeinsame Definition
            1                       von Nachhaltigkeit zu verwenden und dadurch Schutz vor
                                                                                                             Taxonomie-Verordnung: angenommen am 18. Juni 2020
                                    Grünfärberei (Greenwashing) bietet
  EU-Taxonomie

                                   Offengelegt werden müssen die Auswirkungen der Unternehmens-             Offenlegungsverordnung (SFDR), seit März 2021 in Kraft
                                    tätigkeiten auf Umwelt und Gesellschaft sowie die geschäftlichen         Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von
            2                       und finanziellen Risiken, denen ein Unternehmen durch seine
                                    Nachhaltigkeitsrisiken ausgesetzt ist (Konzept der „doppelten
                                                                                                              Unternehmen (CSRD), von der Kommission im April
                                                                                                              2021 vorgeschlagen
                                    Wesentlichkeit“)                                                         Nachhaltigkeitspräferenzen, von der Kommission im
   Offenlegung                                                                                                April 2021 angenommen
                                   Referenzwerte, Normen und Gütesiegel erleichtern
                                    Investitionsstrategien an den Klima- und Umweltzielen der EU
                                    auszurichten und schaffen mehr Transparenz                               Verordnung zu EU-Referenzwerten für klimabedingten
            3                      Mit EuGB hochwertiger freiwilliger Standard, der allen Emittenten zur     Wandel, seit April 2020 in Kraft
                                    Verfügung steht und helfen soll, nachhaltige Investitionen               EU-Standard für grüne Anleihen (EuGB), im Juli 2021
                                    anzuziehen
    Instrumente                                                                                               von der Kommission vorgeschlagen

Source: EU Commission COM(2021) 390 final
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5. Neue Phase der EU-Strategie – Maßnahmen 1
                                            Entwicklung umfassenderer Rahmen und Unterstützung der Finanzierung von
                                            Zwischenschritten auf dem Weg zur Nachhaltigkeit
                        01                   Aufnahme weiterer nachhaltiger Tätigkeiten in die EU-Taxonomie
                                             Erweiterung des Rahmens für Standards und Gütesiegel für ein nachhaltiges Finanzwesen

                                            Verbesserung der Inklusivität eines nachhaltigen Finanzwesens
                                             Kleinanlegern und KMU Zugang zu nachhaltigen Finanzierungsmöglichkeiten verschaffen
                        02
                                             Die Möglichkeiten digitaler Technologien für ein nachhaltiges Finanzwesen nutzen
                                             Unterstützung glaubwürdiger Sozialinvestitionen
                                             Umweltgerechte Haushaltsplanung und Mechanismen zur Risikoteilung

                        03                  Stärkung der wirtschaftlichen und finanziellen Widerstandsfähigkeit gegen
                                            Nachhaltigkeitsrisiken
                                             Rechnungslegungsstandards, die den Standards für Nachhaltigkeitsrisiken angemessen
                                               Rechnung tragen
                                             Sicherstellung, dass relevante ESG-Risiken in Ratings systematisch und transparent
                                               erfasst werden
                                             ESG-Faktoren konsequent in die Risikomanagementsysteme von Banken einbeziehen

Source: EU Commission COM(2021) 390 final
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6. Neue Phase der EU-Strategie – Maßnahmen 2
                                            Steigerung des Beitrags des Finanzsektors zu den Übergangsbemühungen
                                             Intensivierung der wissenschaftsbasierte Festlegung, Offenlegung und Überwachung der
                        04                     Verpflichtungen des Finanzsektors
                                             Verbesserung der Verfügbarkeit, Integrität und Transparenz von ESG-Marktforschung und
                                               ESG-Ratings
                                            Überwachung eines geordneten Übergangs des Finanzsystems der EU und
                                            Sicherstellung der Integrität des Finanzsystems der EU
                        05                   Kommission wird es den Aufsichtsbehörden ermöglichen, gegen Grünfärberei vorzugehen
                                             Entwicklung eines robusten Überwachungsrahmens, um die Fortschritte des EU-
                                               Finanzsystems zu messen
                                             Beim Übergang erzielten Fortschritte müssen von den Mitgliedstaaten, den
                                               Finanzaufsichtsbehörden und den zuständigen Behörden gemeinsam überwacht werden
                        06
                                            Globale Ambitionen fördern
                                             Entwicklung internationaler Initiativen und Standards für ein nachhaltiges Finanzwesen
                                               ambitioniert vorantreiben und die Partnerländer der EU zu unterstützen

Source: EU Commission COM(2021) 390 final
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Überblick Rechtsrahmen Sustainable Finance

7. Aktueller Rechtsrahmen und Entwürfe Sustainable Finance 1

                                             Taxonomie-Verordnung

                                             Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) / Offenlegungsverordnung

                                             Benchmark-Verordnung
                   Überblick

                                             Entwurf Verordnung zu European Green Bonds

                                             Entwurf Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

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Überblick Rechtsrahmen Sustainable Finance

8. Aktueller Rechtsrahmen und Entwürfe Sustainable Finance 2
                                                                                                              Green Deal
                                                                                                              Aktionsplan
                                                                Aktionsplan                                                 Beratungen zum
                                                                Sustainable                                                  Erneuerten SF          New Sustainable
                                                                 Finance                                                      Aktionsplan           Finance Strategy

               EU Action Plan on Financing Sustainable Growth
                                                                                                                                                                                Anwendung
                                                                   Entwürfe
               Taxonomie Verordnung                                                                                                                Anwendung
               Sustainable Finance Disclosure Regulation                                                               Anwendung
  LEVEL 1

               (SFDR)

               Low Carbon Benchmark Regulation                                                                                                           Entwurf

               Corporate Sustainability Reporting Directive                                                                                                                     VERZÖGERTE
                                                                                                                  Entwurf                    GEPLANTE Anwendung
                                                                                                                                                                                 Anwendung
               SFRD Level 2 RTS
  LEVEL 2, 3

                                                                                                                            Entwurf
               Level 2 of other “non ESG Level 1 acts” incl.
               MiFID II, UCITS; AIFMD
                                                                                                                                                               Entwurf

               European Green Bond Standard

                     CRD5                                                                                            Entwurf                      Anwendung
                     Application
               EZB Leitfaden zu Klima- und
  REGULATOR

               German    Implementation
               Umweltrisiken
               Acts
                                                                                                         Anwendung
               BaFin Guidance Notice on Dealing with
                Holding Structures
               Sustainability Risks
                                        (incl.
                BRRD2/SRMR2
                IPU)
                 Application
                                                                   Q1         Q2   Q3   Q4   Q1    Q2    Q3    Q4        Q1     Q2    Q3     Q4        Q1 Q2             Q3    Q4   Q1
                                                                               2018               2019                            2020                         2021                          2022

                                                                                                                                                                       Heute
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Überblick Rechtsrahmen Sustainable Finance

10. Die Europäische Grüne Anleihe nach dem Europäischen Standard
für grüne Anleihen (EU-GBS) (1)
                                Hintergründe des EU-GBS
                                 Grüne Anleihen im Jahr 2020 nur ca. 4 % der emittierten Unternehmensanleihen
                                 Bis 2030 werden zur Erreichung der aktuellen Klima- und Energieziele der Union Investitionen ins
                                  Energiesystem (ausgenommen Verkehr) in Höhe von 336 Mrd. EUR jährlich benötigt.
                                 6. Juli 2021 Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission zur EU-GBS in Form einer Verordnung
                                 Ziele des EU-GBS:
                                     o Investitionslücken schließen
                                     o Das Vertrauen der Anleger in hochqualitative grüne Anleihen stärken und deren Ermittlung
                                       erleichtern
                                     o Emissionen durch Präzisierung erleichtern und das mögliche Reputationsrisiko für Emittenten in
                                       Übergangssektoren senken
                                     o Das Verfahren der externen Bewertung standardisieren sowie das Vertrauen in externe Bewerter
                                       verbessern

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Überblick Rechtsrahmen Sustainable Finance

11. Die Europäische Grüne Anleihe nach dem Europäischen Standard
für grüne Anleihen (EU-GBS) (2)
                                Anwendungsbereich der Verordnung
                                 Freiwilliger Standard
                                 Andere Standards weiterhin verfügbar
                                     o Green Bond Principles der International Capital Market Association (ICMA Green Bond Principles)
                                  o Climate Bonds Standard der Climate Bonds Initiative (CBI)
                                 Für Emittenten aus dem öffentlichen und privaten Sektor
                                 Für Finanzunternehmen und Nicht-Finanzunternehmen
                                 Jede Art von börsennotierten oder nicht börsennotierten Anleihen oder Kapitalmarktschuldtiteln, die
                                  von einem europäischen oder internationalen Emittenten herausgegeben werden

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Überblick Rechtsrahmen Sustainable Finance

12. Die Europäische Grüne Anleihe nach dem Europäischen Standard
für grüne Anleihen (EU-GBS) (3)
                                Überblick des Regelungsinhalts
                                 „Grün“ eng verknüpft mit der EU-Taxonomie für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten:
                                    o Grüne Anleihen müssen ökologisch nachhaltige Ziele im Sinne der Verordnung (EU)
                                       2020/852 (Taxonomie-Verordnung)
                                 Gegenüber bereits etablierten Green Bond Standards gelten insgesamt höhere Anforderungen an
                                  Publizitäts- und Prüfungspflichten

                                Wesentlicher Regelungsinhalt
                                Die Verordnung beschränkt sich im wesentlichen auf die folgenden Regelungen:
                                  ‒ Verwendungsbeschränkung der Emissionserlöse
                                  ‒ Publizitätspflichten vor/während der Emission und während der Laufzeit der Anleihe
                                  ‒ Prüfungspflichten vor/während der Emission und während der Laufzeit der Anleihe

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Überblick Rechtsrahmen Sustainable Finance

13. Die Europäische Grüne Anleihe nach dem Europäischen Standard
für grüne Anleihen (EU-GBS)(4)
                                     Verwendungsbeschränkungen
                                      Verwendung der Emissionserlöse:
                                         o ausschließlich zur Finanzierung einer ökologisch nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit und damit verbundener
                                           Vermögenswerte oder Projekte, welche die Anforderungen der EU-Taxonomie erfüllen,
                                      Zur Erfüllung der Taxonomieanforderungen muss ein Vermögenswert oder ein Projekt einen
                                       wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung mindestens eines der folgenden sechs Umweltziele
                                       leisten:
                                         o Klimaschutz
                                         o Anpassung an den Klimawandel
                                         o nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser und Meeresressourcen
                                         o Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
                                         o Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
                                         o Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme
                                         ohne dabei ein anderes Umweltziel erheblich zu beeinträchtigen und unter Einhaltung internationaler sozialer und
                                         arbeitsrechtlicher Mindeststandards

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Überblick Rechtsrahmen Sustainable Finance

14. Die Europäische Grüne Anleihe nach dem Europäischen Standard
für grüne Anleihen (EU-GBS) (5)
                                     Publizitätspflichten
                                      Vor oder spätestens zur Emission: Veröffentlichung eines „European Green Bond Factsheet“:
                                         o   Form in Anhang I der Verordnung
                                         o   Angaben zur Umweltstrategie und -begründung
                                         o   Angaben zur beabsichtigten Erlösverwendung
                                         o   Angaben zur Berichterstattung
                                      Nach der Emission: jährliche Berichterstattung über die Erlösverwendung („European Green Bond
                                       Allocation Report“) bis die Erlöse aus der Anleihe vollständig zugewiesen sind
                                      Nach vollständiger Mittelverwendung aus der Anleihe oder mindestens einmal während der Laufzeit
                                       der Anleihe: Erstellung eines „European Green Bond Impact Report“
                                         o Einschätzung und Darstellung der positiven und schädlichen Umweltauswirkungen in aggregierter Form
                                         o Bericht über die Umweltstrategie des Emittenten und Darstellung, wie die Anleihe mit der Umweltstrategie
                                           übereinstimmt
                                      Geltende Prospektpflichten werden um eine Erläuterungspflicht ergänzt, dass der European Green
                                       Bond in Übereinstimmung mit dem EU Green Bond Standard emittiert wurde

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Überblick Rechtsrahmen Sustainable Finance

15. Die Europäische Grüne Anleihe nach dem Europäischen Standard
für grüne Anleihen (EU-GBS) (6)
                                     Prüfungspflichten
                                      Voremissionsbewertung des European Green Bond Factsheets vor oder zum Zeitpunkt der
                                       Emission durch externen Dritten
                                      Der jährliche „European Green Bond Allocation Report“ unterliegt einer externen Prüfungspflicht
                                      Die Berichterstattung über die Umweltauswirkungen der Anleihe unterliegt keiner externen
                                       Prüfungspflicht
                                     Externe Bewerter
                                      Externe Bewerter lassen sich vor Aufnahme ihrer Tätigkeit bei der ESMA registrieren
                                      Es werden weitere organisatorische Anforderungen gestellt

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Lebenslauf
                              Dr. Stefan Henkelmann ist Rechtsanwalt im Bereich Internationales Kapitalmarktrecht und verfügt über umfangreiche Erfahrung in der
                              Beratung zu deutschen und internationalen und Kapitalmarkttransaktionen. Besondere Schwerpunkte seiner Beratungstätigkeit liegen in den
                              Bereichen Verbriefung und Strukturierte Finanzierung (über die volle Bandbreite an Asset-Klassen und Transaktionsstrukturen).
                              Außerdem berät er zu Schuldverschreibungstransaktionen einschließlich Pfandbriefen, gedeckten und strukturierten Schuldverschreibungen
                              sowie Hybrid- und Unternehmensanleihen.
                              Herr Henkelmann verfügt zudem über umfangreiche Erfahrung in der Beratung zu allen damit verbundenen Fragen des Finanzaufsichtsrechts
                              und des Insolvenzrechts.
Dr. Stefan Henkelmann
Partner – Frankfurt am Main
                              Er ist Dozent am Institute for Law and Finance der Goethe-Universität Frankfurt am Main im Bereich Kapitalmarkrecht.

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Allen & Overy ist eine internationale Anwaltsgesellschaft mit rund 5.600 Mitarbeitern, darunter etwa 580 Partner, an über 40 Standorten weltweit. Eine aktuelle Liste aller
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