Die Auswirkungen der neuen ESG Regulierung auf die Bank- und Kapitalmarktfinanzierung - Ein Überblick - Dr. Stefan Henkelmann 2 September 2021
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Die Auswirkungen der neuen ESG Regulierung auf die Bank- und Kapitalmarktfinanzierung – Ein Überblick Dr. Stefan Henkelmann 2 September 2021
1 Nachhaltiges Finanzwesen 2 Zentraler politischer Rahmen für nachhaltiges Finanzwesen 3 Die drei Bausteine für ein nachhaltiges Finanzwesen (2018) – Grundlagen 4 Die drei Bausteine für ein nachhaltiges Finanzwesen (2018) – Hintergrund & akt. Entwicklung 5 Neue Phase der EU-Strategie – Maßnahmen 1 6 Neue Phase der EU-Strategie – Maßnahmen 2 Agenda 7 Aktueller Rechtsrahmen und Entwürfe Sustainable Finance 1 8 Aktueller Rechtsrahmen und Entwürfe Sustainable Finance 2 9 - Die Europäische Grüne Anleihe nach dem Europäischen Standard für grüne Anleihen (EU-GBS) 15 (1 – 6) © Allen & Overy LLP | 1
1. Nachhaltiges Finanzwesen Nachhaltiges Finanzwesen bezieht sich auf den Prozess der Berücksichtigung von Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungs-Erwägungen (ESG) bei Investitionsentscheidungen im Finanzsektor, was zu langfristigeren Investitionen in nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten und Projekte führt (EU Kommission). Umwelt Unternehmensführung (Environmental) (Governance) Klimawandel Bekämpfung von Bestechung Verschmutzung und Korruption Abfall ESG Geldwäschebekämpfung Wasser Vergütung von Bewirtschaftung der Führungskräften natürlichen Ressourcen Geschlechtsspezifisches Landnutzung und Sozial Lohngefälle (Social) Entwaldung Vielfalt und Integration Energie Risikomanagement Gesundheit und Sicherheit Menschenrechte moderne Sklaverei Engagement für Interessengruppen und die Gemeinschaft Mitarbeiterbeziehungen Konfliktgebiete … Source: EU Commission © Allen & Overy LLP | 2
2. Zentraler politischer Rahmen für nachhaltiges Finanzwesen EU Aktionsplan Finanzierung nachhaltigen Wachstums EU Green Deal – Erste Veröffentlichung: März 2018 (und im Rahmen – Erste Veröffentlichung: Dezember 2019 des European Green Deals stetig aktualisiert) – Fahrplan für eine nachhaltige EU-Wirtschaft – Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Nachhaltigkeit im Finanzmarkt – Ziel: aus Europa bis zum Jahr 2050 den ersten klimaneutralen Kontinent machen – Kapitalflüsse auf nachhaltige Investitionen umlenken – Neben anderen Aspekten steht vor allem auch das – Berücksichtigung der ESG Ziele bei Finanzierungs- Thema nachhaltige Finanzierung im Mittelpunkt entscheidungen – Transparenz und Langfristigkeit fördern © Allen & Overy LLP | 3
3. Die drei Bausteine des EU-Rahmens für ein nachhaltiges Finanzwesen (2018) – Grundlagen 1 EU-Taxonomie Gemeinsame Klassifikation von Wirtschaftstätigkeiten, die erheblich zu Umweltzielen beitragen, mit wissenschaftsbasierten Kriterien 2 Offenlegungen 3 Instrumente Umfassende Offenlegungsregelung für Nichtfinanz- Umfassendes Instrumentarium für Unternehmen, und Finanzunternehmen, um Anlegern die erfor- Marktteilnehmer und Finanzintermediäre, um derlichen Informationen für nachhaltige Investitionen Lösungen für nachhaltige Investitionen zu entwickeln zu geben und dabei Grünfärberei zu verhindern Source: EU Commission COM(2021) 390 final © Allen & Overy LLP | 4
4. Die drei Bausteine des EU-Rahmens für ein nachhaltiges Finanzwesen (2018) – Hintergrund und aktuelle Entwicklungen Wissenschaftsbasiertes Klassifikationssystem, das es Nichtfinanz- und Finanzunternehmen ermöglicht, eine gemeinsame Definition 1 von Nachhaltigkeit zu verwenden und dadurch Schutz vor Taxonomie-Verordnung: angenommen am 18. Juni 2020 Grünfärberei (Greenwashing) bietet EU-Taxonomie Offengelegt werden müssen die Auswirkungen der Unternehmens- Offenlegungsverordnung (SFDR), seit März 2021 in Kraft tätigkeiten auf Umwelt und Gesellschaft sowie die geschäftlichen Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von 2 und finanziellen Risiken, denen ein Unternehmen durch seine Nachhaltigkeitsrisiken ausgesetzt ist (Konzept der „doppelten Unternehmen (CSRD), von der Kommission im April 2021 vorgeschlagen Wesentlichkeit“) Nachhaltigkeitspräferenzen, von der Kommission im Offenlegung April 2021 angenommen Referenzwerte, Normen und Gütesiegel erleichtern Investitionsstrategien an den Klima- und Umweltzielen der EU auszurichten und schaffen mehr Transparenz Verordnung zu EU-Referenzwerten für klimabedingten 3 Mit EuGB hochwertiger freiwilliger Standard, der allen Emittenten zur Wandel, seit April 2020 in Kraft Verfügung steht und helfen soll, nachhaltige Investitionen EU-Standard für grüne Anleihen (EuGB), im Juli 2021 anzuziehen Instrumente von der Kommission vorgeschlagen Source: EU Commission COM(2021) 390 final © Allen & Overy LLP | 5
5. Neue Phase der EU-Strategie – Maßnahmen 1 Entwicklung umfassenderer Rahmen und Unterstützung der Finanzierung von Zwischenschritten auf dem Weg zur Nachhaltigkeit 01 Aufnahme weiterer nachhaltiger Tätigkeiten in die EU-Taxonomie Erweiterung des Rahmens für Standards und Gütesiegel für ein nachhaltiges Finanzwesen Verbesserung der Inklusivität eines nachhaltigen Finanzwesens Kleinanlegern und KMU Zugang zu nachhaltigen Finanzierungsmöglichkeiten verschaffen 02 Die Möglichkeiten digitaler Technologien für ein nachhaltiges Finanzwesen nutzen Unterstützung glaubwürdiger Sozialinvestitionen Umweltgerechte Haushaltsplanung und Mechanismen zur Risikoteilung 03 Stärkung der wirtschaftlichen und finanziellen Widerstandsfähigkeit gegen Nachhaltigkeitsrisiken Rechnungslegungsstandards, die den Standards für Nachhaltigkeitsrisiken angemessen Rechnung tragen Sicherstellung, dass relevante ESG-Risiken in Ratings systematisch und transparent erfasst werden ESG-Faktoren konsequent in die Risikomanagementsysteme von Banken einbeziehen Source: EU Commission COM(2021) 390 final © Allen & Overy LLP | 6
6. Neue Phase der EU-Strategie – Maßnahmen 2 Steigerung des Beitrags des Finanzsektors zu den Übergangsbemühungen Intensivierung der wissenschaftsbasierte Festlegung, Offenlegung und Überwachung der 04 Verpflichtungen des Finanzsektors Verbesserung der Verfügbarkeit, Integrität und Transparenz von ESG-Marktforschung und ESG-Ratings Überwachung eines geordneten Übergangs des Finanzsystems der EU und Sicherstellung der Integrität des Finanzsystems der EU 05 Kommission wird es den Aufsichtsbehörden ermöglichen, gegen Grünfärberei vorzugehen Entwicklung eines robusten Überwachungsrahmens, um die Fortschritte des EU- Finanzsystems zu messen Beim Übergang erzielten Fortschritte müssen von den Mitgliedstaaten, den Finanzaufsichtsbehörden und den zuständigen Behörden gemeinsam überwacht werden 06 Globale Ambitionen fördern Entwicklung internationaler Initiativen und Standards für ein nachhaltiges Finanzwesen ambitioniert vorantreiben und die Partnerländer der EU zu unterstützen Source: EU Commission COM(2021) 390 final © Allen & Overy LLP | 7
Überblick Rechtsrahmen Sustainable Finance 7. Aktueller Rechtsrahmen und Entwürfe Sustainable Finance 1 Taxonomie-Verordnung Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) / Offenlegungsverordnung Benchmark-Verordnung Überblick Entwurf Verordnung zu European Green Bonds Entwurf Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) © Allen & Overy LLP | 8
Überblick Rechtsrahmen Sustainable Finance 8. Aktueller Rechtsrahmen und Entwürfe Sustainable Finance 2 Green Deal Aktionsplan Aktionsplan Beratungen zum Sustainable Erneuerten SF New Sustainable Finance Aktionsplan Finance Strategy EU Action Plan on Financing Sustainable Growth Anwendung Entwürfe Taxonomie Verordnung Anwendung Sustainable Finance Disclosure Regulation Anwendung LEVEL 1 (SFDR) Low Carbon Benchmark Regulation Entwurf Corporate Sustainability Reporting Directive VERZÖGERTE Entwurf GEPLANTE Anwendung Anwendung SFRD Level 2 RTS LEVEL 2, 3 Entwurf Level 2 of other “non ESG Level 1 acts” incl. MiFID II, UCITS; AIFMD Entwurf European Green Bond Standard CRD5 Entwurf Anwendung Application EZB Leitfaden zu Klima- und REGULATOR German Implementation Umweltrisiken Acts Anwendung BaFin Guidance Notice on Dealing with Holding Structures Sustainability Risks (incl. BRRD2/SRMR2 IPU) Application Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 2018 2019 2020 2021 2022 Heute © Allen & Overy LLP | 9
Überblick Rechtsrahmen Sustainable Finance 10. Die Europäische Grüne Anleihe nach dem Europäischen Standard für grüne Anleihen (EU-GBS) (1) Hintergründe des EU-GBS Grüne Anleihen im Jahr 2020 nur ca. 4 % der emittierten Unternehmensanleihen Bis 2030 werden zur Erreichung der aktuellen Klima- und Energieziele der Union Investitionen ins Energiesystem (ausgenommen Verkehr) in Höhe von 336 Mrd. EUR jährlich benötigt. 6. Juli 2021 Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission zur EU-GBS in Form einer Verordnung Ziele des EU-GBS: o Investitionslücken schließen o Das Vertrauen der Anleger in hochqualitative grüne Anleihen stärken und deren Ermittlung erleichtern o Emissionen durch Präzisierung erleichtern und das mögliche Reputationsrisiko für Emittenten in Übergangssektoren senken o Das Verfahren der externen Bewertung standardisieren sowie das Vertrauen in externe Bewerter verbessern © Allen & Overy LLP | 10
Überblick Rechtsrahmen Sustainable Finance 11. Die Europäische Grüne Anleihe nach dem Europäischen Standard für grüne Anleihen (EU-GBS) (2) Anwendungsbereich der Verordnung Freiwilliger Standard Andere Standards weiterhin verfügbar o Green Bond Principles der International Capital Market Association (ICMA Green Bond Principles) o Climate Bonds Standard der Climate Bonds Initiative (CBI) Für Emittenten aus dem öffentlichen und privaten Sektor Für Finanzunternehmen und Nicht-Finanzunternehmen Jede Art von börsennotierten oder nicht börsennotierten Anleihen oder Kapitalmarktschuldtiteln, die von einem europäischen oder internationalen Emittenten herausgegeben werden © Allen & Overy LLP | 11
Überblick Rechtsrahmen Sustainable Finance 12. Die Europäische Grüne Anleihe nach dem Europäischen Standard für grüne Anleihen (EU-GBS) (3) Überblick des Regelungsinhalts „Grün“ eng verknüpft mit der EU-Taxonomie für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten: o Grüne Anleihen müssen ökologisch nachhaltige Ziele im Sinne der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung) Gegenüber bereits etablierten Green Bond Standards gelten insgesamt höhere Anforderungen an Publizitäts- und Prüfungspflichten Wesentlicher Regelungsinhalt Die Verordnung beschränkt sich im wesentlichen auf die folgenden Regelungen: ‒ Verwendungsbeschränkung der Emissionserlöse ‒ Publizitätspflichten vor/während der Emission und während der Laufzeit der Anleihe ‒ Prüfungspflichten vor/während der Emission und während der Laufzeit der Anleihe © Allen & Overy LLP | 12
Überblick Rechtsrahmen Sustainable Finance 13. Die Europäische Grüne Anleihe nach dem Europäischen Standard für grüne Anleihen (EU-GBS)(4) Verwendungsbeschränkungen Verwendung der Emissionserlöse: o ausschließlich zur Finanzierung einer ökologisch nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit und damit verbundener Vermögenswerte oder Projekte, welche die Anforderungen der EU-Taxonomie erfüllen, Zur Erfüllung der Taxonomieanforderungen muss ein Vermögenswert oder ein Projekt einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung mindestens eines der folgenden sechs Umweltziele leisten: o Klimaschutz o Anpassung an den Klimawandel o nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser und Meeresressourcen o Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft o Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung o Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme ohne dabei ein anderes Umweltziel erheblich zu beeinträchtigen und unter Einhaltung internationaler sozialer und arbeitsrechtlicher Mindeststandards © Allen & Overy LLP | 13
Überblick Rechtsrahmen Sustainable Finance 14. Die Europäische Grüne Anleihe nach dem Europäischen Standard für grüne Anleihen (EU-GBS) (5) Publizitätspflichten Vor oder spätestens zur Emission: Veröffentlichung eines „European Green Bond Factsheet“: o Form in Anhang I der Verordnung o Angaben zur Umweltstrategie und -begründung o Angaben zur beabsichtigten Erlösverwendung o Angaben zur Berichterstattung Nach der Emission: jährliche Berichterstattung über die Erlösverwendung („European Green Bond Allocation Report“) bis die Erlöse aus der Anleihe vollständig zugewiesen sind Nach vollständiger Mittelverwendung aus der Anleihe oder mindestens einmal während der Laufzeit der Anleihe: Erstellung eines „European Green Bond Impact Report“ o Einschätzung und Darstellung der positiven und schädlichen Umweltauswirkungen in aggregierter Form o Bericht über die Umweltstrategie des Emittenten und Darstellung, wie die Anleihe mit der Umweltstrategie übereinstimmt Geltende Prospektpflichten werden um eine Erläuterungspflicht ergänzt, dass der European Green Bond in Übereinstimmung mit dem EU Green Bond Standard emittiert wurde © Allen & Overy LLP | 14
Überblick Rechtsrahmen Sustainable Finance 15. Die Europäische Grüne Anleihe nach dem Europäischen Standard für grüne Anleihen (EU-GBS) (6) Prüfungspflichten Voremissionsbewertung des European Green Bond Factsheets vor oder zum Zeitpunkt der Emission durch externen Dritten Der jährliche „European Green Bond Allocation Report“ unterliegt einer externen Prüfungspflicht Die Berichterstattung über die Umweltauswirkungen der Anleihe unterliegt keiner externen Prüfungspflicht Externe Bewerter Externe Bewerter lassen sich vor Aufnahme ihrer Tätigkeit bei der ESMA registrieren Es werden weitere organisatorische Anforderungen gestellt © Allen & Overy LLP | 15
Lebenslauf Dr. Stefan Henkelmann ist Rechtsanwalt im Bereich Internationales Kapitalmarktrecht und verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Beratung zu deutschen und internationalen und Kapitalmarkttransaktionen. Besondere Schwerpunkte seiner Beratungstätigkeit liegen in den Bereichen Verbriefung und Strukturierte Finanzierung (über die volle Bandbreite an Asset-Klassen und Transaktionsstrukturen). Außerdem berät er zu Schuldverschreibungstransaktionen einschließlich Pfandbriefen, gedeckten und strukturierten Schuldverschreibungen sowie Hybrid- und Unternehmensanleihen. Herr Henkelmann verfügt zudem über umfangreiche Erfahrung in der Beratung zu allen damit verbundenen Fragen des Finanzaufsichtsrechts und des Insolvenzrechts. Dr. Stefan Henkelmann Partner – Frankfurt am Main Er ist Dozent am Institute for Law and Finance der Goethe-Universität Frankfurt am Main im Bereich Kapitalmarkrecht. © Allen & Overy LLP | 16
Questions? Allen & Overy ist eine internationale Anwaltsgesellschaft mit rund 5.600 Mitarbeitern, darunter etwa 580 Partner, an über 40 Standorten weltweit. Eine aktuelle Liste aller Standorte von Allen & Overy finden Sie unter allenovery.com/global/global_coverage. Allen & Overy bezieht sich auf Allen & Overy LLP und/oder ihre verbundenen Unternehmen. Die Allen & Overy LLP ist eine in England und Wales unter der Nummer OC306763 eingetragene Limited Liability Partnership englischen Rechts. Die Allen & Overy LLP ist von der Solicitors Regulation Authority of England and Wales zugelassen und untersteht deren Aufsicht. Jeder Hinweis auf Partner bezieht sich auf die Gesellschafter der Allen & Overy LLP oder Mitarbeiter oder Berater der Allen & Overy LLP, deren Status und Qualifikationen denen eines Gesellschafters entsprechen, oder eine Person mit einem gleichwertigen Status in einem verbundenen Unternehmen der Allen & Overy LLP. Eine Liste der Gesellschafter der Allen & Overy LLP sowie der als Partner bezeichneten Personen, die nicht Gesellschafter sind, kann am Sitz der Gesellschaft, One Bishops Square, London, E1 6AD, oder in jedem deutschen Büro eingesehen werden. © Allen & Overy LLP 2021. Dies ist lediglich eine Präsentation. Dieses Dokument dient lediglich allgemeinen Informationszwecken und ist nicht als rechtliche oder sonstige Beratung zu betrachten. © Allen & Overy LLP | 17 0010023-0023670 EUO2: 2001511655: 1
Sie können auch lesen