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Nie gehört? Update EU-Taxonomie und CSRD Mitgliederversammlung des DIRK – Deutscher Investor Relations Verband e.V. Prof. Dr. Alexander Bassen Prof. Dr. Kerstin Lopatta Universität Hamburg Research Group Sustainable Finance
Professor Dr. Alexander Bassen − Professor für Kapitalmärkte und Unternehmensführung, Research Group on Sustainable Finance, Universität Hamburg − Seit 2021 Mitglied EFRAG Project Task Force EU Sustainability Reporting Standard (PTF ESRS) − Seit 2020 Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat der Bundesregierung Globale Umweltentwicklung (WBGU) − Seit 2019 Mitglied Sustainable Finance Beirat der Bundesregierung (SFB) − Seit 2013 Mitglied Rat für Nachhaltige Entwicklung der Bundesregierung (RNE) − Seit 2019 Visiting Professor, Hong Kong Baptist University − Seit 2017 Honorary Research Associate, University of Oxford − Seit 2015 Visiting Professor, ICMA Centre, Henley Business School, University of Reading 2
Professor Dr. Kerstin Lopatta − Professorin für Rechnungslegung, Prüfung und Nachhaltigkeit, Research Group on Sustainable Finance, Universität Hamburg − Seit 2021 Aufsichtsratsmitglied und Vorsitzende des Prüfungsausschusses der EQS Group AG, München − Seit 2020 Direktorin “The Global Research Alliance for Sustainable Finance and Investment” (GRASFI) − Seit 2020 Mitglied des Managementboards “Sustainable Finance Research Platform” − Seit 2015 Visiting Professor, City University Hong Kong − Seit 2012 Adjunct Professor, University of Luxembourg − Juniorprofessorin an der Freien Universität Berlin − Promotion an der Goethe-Universität Frankfurt am Main − Studium der Wirtschaftswissenschaften an der Leibniz Universität Hannover 3
Sustainable Finance Ein Finanzsystem, welches stabil ist und langfristige Bildungs-, Wirtschafts-, Sozial- und Umweltthemen Finanzierung zur Förderung berücksichtigt, einschließlich Integration von Umwelt-, einer nachhaltigen nachhaltiger Beschäftigung, Sozial- und Governance- wirtschaftlichen, sozialen und Rentenfinanzierung, Faktoren (ESG) in umweltbezogenen technologischer Innovation, wirtschaftliche/finanzielle Entwicklung Infrastrukturaufbau und Entscheidungen Eindämmung des Klimawandels Quelle: HLEG. Financing a Sustainable European Economy - Interim Report (2017). 4
Sustainable Finance der EU Nachhaltige Finanzierung bezieht sich auf den Prozess der Berücksichtigung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Erwägungen (ESG) bei Investitionsentscheidungen, was zu langfristigeren Investitionen in nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten und Projekte führt. Umwelterwägungen: Soziale Erwägungen: • Klimaschutz, • Ungleichheit, Inklusion, Arbeitsbeziehungen, • Anpassung an den Klimawandel, • Investitionen in Humankapital und • Umweltaspekte. Gemeinschaften, • Menschenrechtsfragen. Governance Strukturen sind essentiell bei der Gewährleistung der Einbeziehung sozialer und ökologischer Erwägungen in den Entscheidungsprozess. Unter einem nachhaltigen Finanzwesen versteht die EU die Finanzierung zur Unterstützung des Wirtschaftswachstums bei gleichzeitiger Verringerung der Umweltbelastung und Berücksichtigung von sozialen und Governance-Aspekten. Quelle: https://ec.europa.eu/info/business-economy-euro/banking-and-finance/sustainable-finance/overview-sustainable-finance_de ,abgerufen am 02.09.2021. 5
Sustainable Finance Strategie der EU Vier Hauptbereiche Finanzierung des Übergangs zur Inklusivität Nachhaltigkeit Die Strategie berücksichtigt die Diese Strategie stellt die Instrumente und Erfordernisse von Einzelpersonen und Maßnahmen bereit, die es den kleinen und mittleren Unternehmen und Wirtschaftsakteuren aller Sektoren ermöglicht ihnen einen besseren Zugang ermöglicht, ihre Übergangspläne zu zu nachhaltiger Finanzierung. finanzieren und Klimaziele und umfassende Umweltziele zu erreichen. Widerstandfähigkeit und Beitrag des Globale Ambition Finanzsektors Diese Strategie zeigt auf, wie ein Diese Strategie zeigt, wie der Finanzsektor internationaler Konsens über eine dazu beitragen kann, dass die Ziele des ambitionierte Agenda für ein weltweites Green Deals erreicht werden und nachhaltiges Finanzwesen gefördert widerstandsfähiger gegen globale Risiken werden kann. zu werden. Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52021DC0390&from=EN, abgerufen am 02.09.2021. 6
EU Taxonomie Zusammenfassung des TEG-Abschlussbericht über die EU-Taxonomie (März 2020) Abschlussberichts Empfehlungen zur Gestaltung der Taxonomie sowie Hinweise, wie Unternehmen und Leitfaden für Finanzinstitutionen durch die Taxonomie die Berichterstattung verbessern können. Investoren und Unternehmen Technischer Anhang Sechs Umweltziele Detaillierte Kriterien 1) Abschwächung des Klimawandels (Mitigation) mit detaillierter 2) Anpassung an den Klimawandel (Adoptation) Begründung 3) Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser und Meeresressourcen 4) Übergang zur Circular Economy 5) Prävention und Kontrolle der Umweltverschmutzung 6) Schutz und Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen Anforderungen an wirtschaftliche Aktivitäten Taxonomie 1) Erheblicher Beitrag zu mindestens einem der sechs oben genannten Übersicht Umweltziele Tabellen für Recent developments of regulatory framework Page 7 2) „kein erheblicher Schaden" wird für eines der anderen Umweltziele © EFFAS 2019 Wirtschaftsklassifi- verursacht kationssysteme 3) Einhaltung sozialer und Governance-Mindestkriterien 7
EU Taxonomie Bewertung von Wirtschaftsaktivitäten Berichterstattung für Unternehmen wesentlicher Beitrag Mindestschutz zu einem der sechs (MS) Artikel 18 Umweltzielen Taxonomie konform nicht schadhaft Berichterstattung für (DN SH) bezüglich einem EU Ecolabel Finanzinstitutionen der anderen Umweltzielen (Artikel 17) 8
EU Taxonomie Taxonomie-Verordnung (VERORDNUNG (EU) 2020/852 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088)) Nicht-Finanzunternehmen müssen angegeben: • Anteil Umsatzerlöse, der mit Produkten oder Dienstleistungen erzielt wird, die mit als ökologisch nachhaltig einzustufenden Wirtschaftstätigkeiten (activities) verbunden sind und • den Anteil ihrer Investitionsausgaben (capex) und Betriebsausgaben (opex), die mit ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten (activities) verbunden sind. 9
EU Taxonomie SEKTOREN DER TAXONOMIE Transport Agrarkultur und Forstwirtschaft Informations- und Kommunikations- Technologien Verarbeitendes Gewerbe Gebäude Elektrik, Gas, Dampf- und Klimaanlagenversorgung Versicherungsdienstleistungen Wasser, Abwasser, Abfallwirtschaft und Abfallbeseitigung Ingenieursdienstleistungen 11
EU Taxonomie • Templates der Taxonomie TECHNISCHE BEWERTUNGSKRITERIEN DER TAXONOMIE Quelle: Excel tool - TEG report on EU taxonomy. 12
EU Taxonomie Umweltziele 3-6 https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/business_economy_eur o/banking_and_finance/documents/210803-sustainable-finance- platform-report-technical-screening-criteria-taxonomy_en.pdf 13
Plattform Struktur 14
Sektoren und Umweltziele 3-6 15
Regulatorische Herausforderung – Soziale Taxonomie • Soziale Zielsetzungen sind Schlüsselelemente für nachhaltige Investitionen. • Es fehlt an Definitionen und standardisierten Klassifizierungssystemen, was die Lenkung des Kapitals in Richtung sozialer nachhaltiger Aktivitäten behindert. Quelle: Platform on sustainable finance (2021). 16
Soziale Taxonomie Vorgeschlagene Struktur: Drei Säulen Herausforderung: Entwicklung von Indikatoren Hier besteht eine andere Grundlage als bei der Umwelttaxonomie, da die grüne Taxonomie auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht, die für die meisten sozialen Indikatoren nicht zur Verfügung stehen, weshalb diese auf internationalen Normen, Grundsätzen und Zielen basieren. Quelle: Platform on sustainable finance (2021). 17
Regulatorische Herausforderung – Taxonomie wie geht es weiter Berichte über Aktivitäten zum Berichte in Bezug auf alle Umweltziele Betroffene Unternehmen: Klimaschutz und zur Anpassung an (erstmalige Berichterstattung 2023, den Klimawandel (erstmalige d. h. Daten aus 2022). Berichterstattung 2022, d. h. Daten aus 2021). 2020 2021 2022 Technische Bewertungskriterien Technische Bewertungskriterien für die ersten zwei Umweltziele. für die restlichen Umweltziele. Ab März 2021: Berichterstattung Finanzmarktakteure: über Aktivitäten zum Klimaschutz Berichterstattung über Aktivitäten in und zur Anpassung an den Bezug auf alle Umweltziele in Klimawandel in periodischen regelmäßigen Berichten, in der Berichten, in der vorvertraglichen Offenlegung und auf Webseiten. vorvertraglichen Offenlegung und auf (SFDR) Webseiten. 18
Regulatorische Herausforderung – CSRD Ausweitung des Geltungsbereichs und der Externe Prüfungspflicht für Berichtsinhalte Nachhaltigkeitsinformationen • Berichtspflicht wird auf alle großen Unternehmen • Mittelfristig soll von einer Prüfung mit begrenzter (>250 Mitarbeitende und >40 Mio. Sicherheit auf eine Prüfung mit hinreichender • Umsatz oder >20 Mio. Bilanzsumme) sowie alle Sicherheit übergangen werden. kapitalmarktorientierte Unternehmen • Die Offenlegung erfolgt im Lagebericht. ausgeweitet. • Für gelistete KMUs Übergangsphase von drei Jahren. Verpflichtende EU-Standards für die Digitalisierung Nachhaltigkeitsberichterstattung • EU-Berichtsstandard für • Nachhaltigkeitsinformationen sind in ESEF Nachhaltigkeitsberichterstattung wird durch (European Single Electronic Format) gemeinsam EFRAG entwickelt. mit Finanzinformation zu veröffentlichen. • Internationale Rahmenwerke wie GRI, SASB, IASB, TCFD sollen berücksichtigt werden. Berichtsstandard soll bis 31. Oktober 2022 verabschiedet werden. 19
Regulatorische Herausforderung – CSRD EU-Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung Zielarchitektur der EU-Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach dem Finalen Report der European Financial Reporting Advisory Group, die mit der Entwicklung der Standards mandatiert ist. 1. Sektorunabhängig 3 Berichtsbereiche Strategie, Implementierung, Leistungsbewertung 3 Ebenen 2. Sektorenspezifisch 3 Themenfelder 3. Unternehmensspezifisch Umwelt, Soziales und Governance Verpflichtende Berichterstattung über Nachhaltigkeit Quelle: EFRAG (2020). 20
EFRAG ‘Climate standard prototype’ Working Paper https://www.efrag.org/Assets/Download?assetUrl=%2Fsites%2Fwebpublishing%2FSiteAssets%2FEFRAG%2520PTF- ESRS%2520Climate%2520standard%2520prototype%2520working%2520paper.pdf 21
EFRAG ‘Climate standard prototype’ Working Paper 22
SFDR und Co. - Impact Kapitalverteilung Aktivitäten Unter- Investor Gesellschaft Aktiver Eigentümer nehmen Produkte & Services Impact: Investoren müssen zu echten Veränderungen in der Gesellschaft beitragen. Aber die Definition von nachhaltigen Investitionen ist sehr weit gefasst und nicht einheitlich. Entscheidend ist: Investoren müssen die Möglichkeit haben zu bewerten, welche Wirkungen ihre Investitionen haben. Offenlegungsverordnung (SFDR) 23
SFDR Nicht nachhaltige Produkte ESG-Strategieprodukte Impact-Produkte Artikel 8 SFDR – Light Green Artikel 9 SFDR – Dark Green • Haben auf Produktebene keine • Produkte beziehen ESG- • Produkte streben neben definierten ESG-Ziele oder Erwägungen in Anlage- finanziellen Renditezielen auch Strategien. entscheidungen ein und die Erreichung ökologischer bzw. berichten über die Umsetzung. sozialer Ziele an und berichten • Beispiele: Best-in-class, über die erzielte Wirkung. Ausschlüsse, normatives • Beispiele: CO2 Fußabdruck, Screening. Förderung von SDGs. • Verkaufsprospekte: Angaben zu ESG- bzw. Impact-Strategien, Messmethoden, Datenquellen, ggf. Ab 10. März Benchmarks (Artikel 11 SFDR). 2021 • Jahresberichte: Reporting über die Erreichung nachhaltiger Merkmale bzw. Ziele, ggf. mit Hilfe von Nachhaltigkeitsindikatoren (Artikel 11 SFDR). 24
RTS ab 1.7.2022 für Finanzmarktteilnehmer (principle adverse impact) 25
MIFD II „Das bedeutet, dass selbst die Auflage eines Art. 9-Fonds keine Gewähr dafür bietet, die Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden zu erfüllen, selbst wenn der Kunde nachhaltige Investitionen wünscht; dies hängt vielmehr davon ab, wie hoch der Anteil der nachhaltigen Investitionen am Fondsvermögen nach den Vorstellungen des Kunden sein soll“ (Döser 2021) 26
02.08.2021 | Thema Investmentfonds Konsultation 13/2021 - Entwurf einer BaFin-Richtlinie für nachhaltige Investmentvermögen „Die Vorgaben des Richtlinien-Entwurfs gelten unabhängig von den nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten, die sich aus der Verordnung (EU) 2019/2088 („SFDR“) sowie aus der Verordnung (EU) 2020/852 („Taxonomie-VO“) ergeben 27
Zusammenfassung Ergänzungen der Transparenz der Unternehmen nicht-finanziellen CSRD ersetzt NFRD Erklärung Bisher nationale Umsetzung der NFRD durch CSR Richtlinie - Nachhaltigkeitsrisiken Implementierung der CSRD EU Taxonomie noch nicht bekannt + Umweltziele Transparenz finanzieller Produkte Zusätze und Erweiterungen SFDR + Nachhaltigkeitsziele und –risiken Kohärenz Regulatorische technische Standards für Technische Bewertungskriterien Nachhaltigkeitsindikatoren Gemeinsames Konsultationspapier Teilgruppe Plattform Sustainable Finance Europäische Aufsichtsbehörden Veröffentlichte Verordnung / Unveröffentlichte delegierte Institutionen In der Umsetzung Richtlinien/ RUG Rechtsakte 28
Nie gehört? Update EU-Taxonomie und CSRD Mitgliederversammlung des DIRK – Deutscher Investor Relations Verband e.V. Prof. Dr. Alexander Bassen Prof. Dr. Kerstin Lopatta Universität Hamburg Research Group Sustainable Finance
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