Nie gehört? Update EU-Taxonomie und CSRD Mitgliederversammlung des DIRK - Deutscher Investor Relations Verband e.V - Prof. Dr. Alexander Bassen ...

 
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Nie gehört? Update EU-Taxonomie und CSRD

          Mitgliederversammlung des
DIRK – Deutscher Investor Relations Verband e.V.

             Prof. Dr. Alexander Bassen
               Prof. Dr. Kerstin Lopatta
                Universität Hamburg
         Research Group Sustainable Finance
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Professor Dr. Alexander Bassen
−   Professor für Kapitalmärkte und Unternehmensführung, Research Group on Sustainable Finance,
    Universität Hamburg
−   Seit 2021 Mitglied EFRAG Project Task Force EU Sustainability Reporting Standard (PTF ESRS)
−   Seit 2020 Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat der Bundesregierung Globale Umweltentwicklung
    (WBGU)
−   Seit 2019 Mitglied Sustainable Finance Beirat der Bundesregierung (SFB)
−   Seit 2013 Mitglied Rat für Nachhaltige Entwicklung der Bundesregierung (RNE)

−   Seit 2019 Visiting Professor, Hong Kong Baptist University
−   Seit 2017 Honorary Research Associate, University of Oxford
−   Seit 2015 Visiting Professor, ICMA Centre, Henley Business School, University of Reading

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Nie gehört? Update EU-Taxonomie und CSRD Mitgliederversammlung des DIRK - Deutscher Investor Relations Verband e.V - Prof. Dr. Alexander Bassen ...
Professor Dr. Kerstin Lopatta
−   Professorin für Rechnungslegung, Prüfung und Nachhaltigkeit, Research Group on Sustainable
    Finance, Universität Hamburg

−   Seit 2021 Aufsichtsratsmitglied und Vorsitzende des Prüfungsausschusses der EQS Group AG,
    München
−   Seit 2020 Direktorin “The Global Research Alliance for Sustainable Finance and Investment” (GRASFI)
−   Seit 2020 Mitglied des Managementboards “Sustainable Finance Research Platform”
−   Seit 2015 Visiting Professor, City University Hong Kong
−   Seit 2012 Adjunct Professor, University of Luxembourg
−   Juniorprofessorin an der Freien Universität Berlin
−   Promotion an der Goethe-Universität Frankfurt am Main
−   Studium der Wirtschaftswissenschaften an der Leibniz Universität Hannover

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Sustainable Finance

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                                                                              stabil ist und langfristige
                                                                              Bildungs-, Wirtschafts-,
                                                                              Sozial- und Umweltthemen
                                     Finanzierung zur Förderung               berücksichtigt, einschließlich
       Integration von Umwelt-,
                                     einer nachhaltigen                       nachhaltiger Beschäftigung,
       Sozial- und Governance-
                                     wirtschaftlichen, sozialen und           Rentenfinanzierung,
       Faktoren (ESG) in
                                     umweltbezogenen                          technologischer Innovation,
       wirtschaftliche/finanzielle
                                     Entwicklung                              Infrastrukturaufbau und
       Entscheidungen
                                                                              Eindämmung des
                                                                              Klimawandels

                                                                      Quelle: HLEG. Financing a Sustainable European Economy - Interim Report (2017).

                                                                                                                                                 4
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Sustainable Finance der EU
 Nachhaltige Finanzierung bezieht sich auf den Prozess der Berücksichtigung von Umwelt-, Sozial- und
 Governance-Erwägungen (ESG) bei Investitionsentscheidungen, was zu langfristigeren Investitionen in
 nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten und Projekte führt.

 Umwelterwägungen:                                                                  Soziale Erwägungen:
 • Klimaschutz,                                                                     • Ungleichheit, Inklusion, Arbeitsbeziehungen,
 • Anpassung an den Klimawandel,                                                    • Investitionen in Humankapital und
 • Umweltaspekte.                                                                       Gemeinschaften,
                                                                                    • Menschenrechtsfragen.

 Governance Strukturen sind essentiell bei der Gewährleistung der Einbeziehung sozialer und ökologischer
 Erwägungen in den Entscheidungsprozess.

 Unter einem nachhaltigen Finanzwesen versteht die EU die Finanzierung zur Unterstützung des
 Wirtschaftswachstums bei gleichzeitiger Verringerung der Umweltbelastung und Berücksichtigung von
 sozialen und Governance-Aspekten.

                      Quelle: https://ec.europa.eu/info/business-economy-euro/banking-and-finance/sustainable-finance/overview-sustainable-finance_de ,abgerufen am 02.09.2021.

                                                                                                                                                                          5
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Sustainable Finance Strategie der EU

                                                               Vier Hauptbereiche

                          Finanzierung des Übergangs zur                             Inklusivität
                          Nachhaltigkeit                                             Die Strategie berücksichtigt die
                          Diese Strategie stellt die Instrumente und                 Erfordernisse von Einzelpersonen und
                          Maßnahmen bereit, die es den                               kleinen und mittleren Unternehmen und
                          Wirtschaftsakteuren aller Sektoren                         ermöglicht ihnen einen besseren Zugang
                          ermöglicht, ihre Übergangspläne zu                         zu nachhaltiger Finanzierung.
                          finanzieren und Klimaziele und
                          umfassende Umweltziele zu erreichen.

                          Widerstandfähigkeit und Beitrag des                        Globale Ambition
                          Finanzsektors                                              Diese Strategie zeigt auf, wie ein
                          Diese Strategie zeigt, wie der Finanzsektor                internationaler Konsens über eine
                          dazu beitragen kann, dass die Ziele des                    ambitionierte Agenda für ein weltweites
                          Green Deals erreicht werden und                            nachhaltiges Finanzwesen gefördert
                          widerstandsfähiger gegen globale Risiken                   werden kann.
                          zu werden.

                         Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52021DC0390&from=EN, abgerufen am 02.09.2021.

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EU Taxonomie
        Zusammenfassung des      TEG-Abschlussbericht über die EU-Taxonomie (März 2020)
        Abschlussberichts        Empfehlungen zur Gestaltung der Taxonomie sowie Hinweise, wie Unternehmen und
        Leitfaden für
                                 Finanzinstitutionen durch die Taxonomie die Berichterstattung verbessern können.
        Investoren und
        Unternehmen

        Technischer Anhang       Sechs Umweltziele
        Detaillierte Kriterien   1)   Abschwächung des Klimawandels (Mitigation)
        mit detaillierter        2)   Anpassung an den Klimawandel (Adoptation)
        Begründung               3)   Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser und Meeresressourcen
                                 4)   Übergang zur Circular Economy
                                 5)   Prävention und Kontrolle der Umweltverschmutzung
                                 6)   Schutz und Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen

                                 Anforderungen an wirtschaftliche Aktivitäten
         Taxonomie               1)   Erheblicher Beitrag zu mindestens einem der sechs oben genannten
         Übersicht                    Umweltziele
         Tabellen für                 Recent developments of regulatory framework                           Page 7
                                 2)   „kein erheblicher Schaden" wird für eines der anderen Umweltziele   © EFFAS 2019
         Wirtschaftsklassifi-         verursacht
         kationssysteme
                                 3)   Einhaltung sozialer und Governance-Mindestkriterien

                                                                                                                 7
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EU Taxonomie

Bewertung von Wirtschaftsaktivitäten                                        Berichterstattung für
                                                                            Unternehmen

                       wesentlicher
                         Beitrag                              Mindestschutz
                       zu einem der sechs                     (MS) Artikel 18
                          Umweltzielen
                                             Taxonomie
                                              konform

                                            nicht schadhaft
 Berichterstattung für                          (DN SH)
                                            bezüglich einem              EU Ecolabel
 Finanzinstitutionen                          der anderen
                                             Umweltzielen
                                              (Artikel 17)

                                                                                                8
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EU Taxonomie
 Taxonomie-Verordnung (VERORDNUNG (EU) 2020/852 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom
 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur
 Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088))

 Nicht-Finanzunternehmen müssen angegeben:
 •   Anteil Umsatzerlöse, der mit Produkten oder Dienstleistungen erzielt wird, die mit als
     ökologisch nachhaltig einzustufenden Wirtschaftstätigkeiten (activities) verbunden sind und
 •   den Anteil ihrer Investitionsausgaben (capex) und Betriebsausgaben (opex), die mit
     ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten (activities) verbunden sind.

                                                                                                         9
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EU Taxonomie: Template CapEx

                               10
EU Taxonomie

 SEKTOREN DER TAXONOMIE
                                                          Transport

         Agrarkultur und Forstwirtschaft
                                                Informations- und Kommunikations-
                                                           Technologien
             Verarbeitendes Gewerbe

                                                           Gebäude
              Elektrik, Gas, Dampf-
           und Klimaanlagenversorgung
                                                 Versicherungsdienstleistungen
       Wasser, Abwasser, Abfallwirtschaft und
                Abfallbeseitigung
                                                  Ingenieursdienstleistungen

                                                                                    11
EU Taxonomie
 •   Templates der Taxonomie
                               TECHNISCHE BEWERTUNGSKRITERIEN
                               DER TAXONOMIE

                                            Quelle: Excel tool - TEG report on EU taxonomy.

                                                                                       12
EU Taxonomie Umweltziele 3-6

https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/business_economy_eur
o/banking_and_finance/documents/210803-sustainable-finance-
platform-report-technical-screening-criteria-taxonomy_en.pdf

                                                                     13
Plattform Struktur

                     14
Sektoren und Umweltziele 3-6

                               15
Regulatorische Herausforderung – Soziale Taxonomie

 •   Soziale Zielsetzungen sind Schlüsselelemente für nachhaltige Investitionen.
 •   Es fehlt an Definitionen und standardisierten Klassifizierungssystemen, was die Lenkung des
     Kapitals in Richtung sozialer nachhaltiger Aktivitäten behindert.

                                                                             Quelle: Platform on sustainable finance (2021).

                                                                                                                        16
Soziale Taxonomie
 Vorgeschlagene Struktur: Drei Säulen

 Herausforderung: Entwicklung von Indikatoren

 Hier besteht eine andere Grundlage als bei der Umwelttaxonomie, da die grüne Taxonomie auf
 wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht, die für die meisten sozialen Indikatoren nicht zur
 Verfügung stehen, weshalb diese auf internationalen Normen, Grundsätzen und Zielen basieren.

                                                                          Quelle: Platform on sustainable finance (2021).

                                                                                                                     17
Regulatorische Herausforderung – Taxonomie wie geht es weiter

                                     Berichte über Aktivitäten zum
                                                                           Berichte in Bezug auf alle Umweltziele
    Betroffene Unternehmen:          Klimaschutz und zur Anpassung an
                                                                           (erstmalige Berichterstattung 2023,
                                     den Klimawandel (erstmalige
                                                                           d. h. Daten aus 2022).
                                     Berichterstattung 2022, d. h. Daten
                                     aus 2021).

    2020                               2021                                      2022
  Technische Bewertungskriterien     Technische Bewertungskriterien
  für die ersten zwei Umweltziele.   für die restlichen Umweltziele.

                                     Ab März 2021: Berichterstattung
    Finanzmarktakteure:
                                     über Aktivitäten zum Klimaschutz
                                                                           Berichterstattung über Aktivitäten in
                                     und zur Anpassung an den
                                                                           Bezug auf alle Umweltziele in
                                     Klimawandel in periodischen
                                                                           regelmäßigen Berichten, in der
                                     Berichten, in der vorvertraglichen
                                     Offenlegung und auf Webseiten.        vorvertraglichen Offenlegung und auf
                                     (SFDR)                                Webseiten.

                                                                                                                    18
Regulatorische Herausforderung – CSRD
 Ausweitung des Geltungsbereichs und der                Externe Prüfungspflicht für
 Berichtsinhalte                                        Nachhaltigkeitsinformationen

 •   Berichtspflicht wird auf alle großen Unternehmen   •   Mittelfristig soll von einer Prüfung mit begrenzter
     (>250 Mitarbeitende und >40 Mio.                       Sicherheit auf eine Prüfung mit hinreichender
 •   Umsatz oder >20 Mio. Bilanzsumme) sowie alle           Sicherheit übergangen werden.
     kapitalmarktorientierte Unternehmen                •   Die Offenlegung erfolgt im Lagebericht.
     ausgeweitet.
 •   Für gelistete KMUs Übergangsphase von drei
     Jahren.

 Verpflichtende EU-Standards für die                    Digitalisierung
 Nachhaltigkeitsberichterstattung

 •   EU-Berichtsstandard für                            •   Nachhaltigkeitsinformationen sind in ESEF
     Nachhaltigkeitsberichterstattung wird durch            (European Single Electronic Format) gemeinsam
     EFRAG entwickelt.                                      mit Finanzinformation zu veröffentlichen.
 •   Internationale Rahmenwerke wie GRI, SASB, IASB,
     TCFD sollen berücksichtigt werden.
     Berichtsstandard soll bis 31. Oktober 2022
     verabschiedet werden.

                                                                                                                  19
Regulatorische Herausforderung – CSRD EU-Standards zur
Nachhaltigkeitsberichterstattung
 Zielarchitektur der EU-Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach dem Finalen Report
 der European Financial Reporting Advisory Group, die mit der Entwicklung der Standards
 mandatiert ist.

                1. Sektorunabhängig
                                                                    3 Berichtsbereiche
                                                     Strategie, Implementierung, Leistungsbewertung
  3 Ebenen

               2. Sektorenspezifisch

                                                                    3 Themenfelder
             3. Unternehmensspezifisch                      Umwelt, Soziales und Governance

                         Verpflichtende Berichterstattung über Nachhaltigkeit

                                                                                           Quelle: EFRAG (2020).

                                                                                                            20
EFRAG ‘Climate standard prototype’ Working Paper

https://www.efrag.org/Assets/Download?assetUrl=%2Fsites%2Fwebpublishing%2FSiteAssets%2FEFRAG%2520PTF-
ESRS%2520Climate%2520standard%2520prototype%2520working%2520paper.pdf                                   21
EFRAG ‘Climate standard prototype’ Working Paper

                                                   22
SFDR und Co. - Impact

                      Kapitalverteilung                      Aktivitäten
                                            Unter-
     Investor                                                                   Gesellschaft
                      Aktiver Eigentümer   nehmen         Produkte & Services

  Impact: Investoren müssen zu echten Veränderungen in der Gesellschaft beitragen.

 Aber die Definition von nachhaltigen Investitionen ist sehr weit gefasst und nicht einheitlich.

  Entscheidend ist: Investoren müssen die Möglichkeit haben zu bewerten, welche
   Wirkungen ihre Investitionen haben.

                                Offenlegungsverordnung (SFDR)

                                                                                                   23
SFDR

Nicht nachhaltige Produkte              ESG-Strategieprodukte                     Impact-Produkte
                                        Artikel 8 SFDR – Light Green              Artikel 9 SFDR – Dark Green

•   Haben auf Produktebene keine        •   Produkte beziehen ESG-                •   Produkte streben neben
    definierten ESG-Ziele oder              Erwägungen in Anlage-                     finanziellen Renditezielen auch
    Strategien.                             entscheidungen ein und                    die Erreichung ökologischer bzw.
                                            berichten über die Umsetzung.             sozialer Ziele an und berichten
                                        •   Beispiele: Best-in-class,                 über die erzielte Wirkung.
                                            Ausschlüsse, normatives               •   Beispiele: CO2 Fußabdruck,
                                            Screening.                                Förderung von SDGs.

                    •   Verkaufsprospekte: Angaben zu ESG- bzw. Impact-Strategien, Messmethoden, Datenquellen, ggf.
    Ab 10. März         Benchmarks (Artikel 11 SFDR).
       2021         •   Jahresberichte: Reporting über die Erreichung nachhaltiger Merkmale bzw. Ziele, ggf. mit Hilfe
                        von Nachhaltigkeitsindikatoren (Artikel 11 SFDR).

                                                                                                                         24
RTS ab 1.7.2022 für Finanzmarktteilnehmer (principle adverse impact)

                                                                  25
MIFD II

          „Das bedeutet, dass selbst die Auflage eines Art. 9-Fonds keine Gewähr
          dafür bietet, die Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden zu erfüllen,
          selbst wenn der Kunde nachhaltige Investitionen wünscht; dies hängt
          vielmehr davon ab, wie hoch der Anteil der nachhaltigen Investitionen
          am Fondsvermögen nach den Vorstellungen des Kunden sein soll“
          (Döser 2021)

                                                                                   26
02.08.2021 | Thema Investmentfonds Konsultation 13/2021 - Entwurf einer
BaFin-Richtlinie für nachhaltige Investmentvermögen

„Die Vorgaben des Richtlinien-Entwurfs gelten unabhängig von den
nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten, die sich aus der
Verordnung (EU) 2019/2088 („SFDR“) sowie aus der Verordnung (EU)
2020/852 („Taxonomie-VO“) ergeben

                                                                          27
Zusammenfassung

                                                      Ergänzungen der              Transparenz der Unternehmen
                                                      nicht-finanziellen
                                                                                           CSRD ersetzt NFRD
                                                      Erklärung
                                                                           Bisher nationale Umsetzung der NFRD durch CSR
                                                                                               Richtlinie
                                                                                        - Nachhaltigkeitsrisiken

                                                                                      Implementierung der CSRD
                       EU Taxonomie                                                      noch nicht bekannt
                       + Umweltziele

                                                                                 Transparenz finanzieller Produkte
                                                        Zusätze und
                                                        Erweiterungen                           SFDR
                                                                                  + Nachhaltigkeitsziele und –risiken

                                                           Kohärenz            Regulatorische technische Standards für
              Technische Bewertungskriterien
                                                                                     Nachhaltigkeitsindikatoren

                                                                                                           Gemeinsames Konsultationspapier
                                                          Teilgruppe
               Plattform Sustainable Finance                                       Europäische Aufsichtsbehörden

   Veröffentlichte Verordnung /        Unveröffentlichte delegierte
                                                                             Institutionen                       In der Umsetzung
         Richtlinien/ RUG                      Rechtsakte

                                                                                                                                             28
Nie gehört? Update EU-Taxonomie und CSRD

          Mitgliederversammlung des
DIRK – Deutscher Investor Relations Verband e.V.

             Prof. Dr. Alexander Bassen
               Prof. Dr. Kerstin Lopatta
                Universität Hamburg
         Research Group Sustainable Finance
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