KAPITALMARKTPROSPEKT nach Schema C des Kapitalmarktgesetzes - über das öffentliche Angebot

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KAPITALMARKTPROSPEKT nach Schema C des Kapitalmarktgesetzes - über das öffentliche Angebot
KAPITALMARKTPROSPEKT
nach Schema C des Kapitalmarktgesetzes

       über das öffentliche Angebot
    von qualifizierten Nachrangdarlehen
  gegenüber der Green Finance Capital AG

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KAPITALMARKTPROSPEKT nach Schema C des Kapitalmarktgesetzes - über das öffentliche Angebot
ZUSAMMENFASSUNG                                                            Geschäftsadresse der Emittentin (c/o LCG Treuhand AG,
                                                                           Landstraße 14, FL-9496 Balzers) erreichbar.
Die nachfolgende Zusammenfassung ist als Einleitung zum
gegenständlichen Prospekt zu verstehen und beruht auf den in               Die Emittentin hat keinen Aufsichtsrat.
diesem Prospekt enthaltenen Informationen. Sie ist daher nur in
Zusammenschau mit dem Prospekt selbst zu lesen. Potentielle                Clemens Laternser ist Mitglied des Verwaltungsrats der Emittentin.
Anleger sollten die Entscheidung über den Erwerb der                       Clemens Laternser ist Experte für internationales Steuerrecht und
angebotenen Veranlagung auf die zuvor erfolgte, eingehende                 Partner der TTA Trevisa-Treuhand-Anstalt, einer mittelgroßen
Prüfung des gesamten Prospekts unter Einschluss der durch                  Treuhandgesellschaft mit Sitz in Balzers, Liechtenstein. Dort befasst
Verweis in diesen inkorporierten Anlagen stützen.                          er sich vor allem mit Strukturberatung, Steuerplanung und
                                                                           Compliance-Fragen. Clemens Laternser verfügt über 20-jährige
Gegenstand der Veranlagung                                                 Erfahrung im liechtensteinischen Treuhandwesen, davon wirkte er
                                                                           10 Jahre in der Geschäftsführung der Liechtensteinischen
                                                                           Treuhandkammer.         Gleichzeitig        amtierte      er      als
Gegenstand dieses Angebots ist die Vergabe qualifizierter
                                                                           Verwaltungsratspräsident des Liechtensteinischen Rundfunks und
Nachrangdarlehens. „Qualifiziertes Nachrangdarlehen“ bedeutet
                                                                           engagiert sich zudem in diversen gemeinnützigen Institutionen.
in diesem Prospekt das unbesicherte Darlehen an der
                                                                           Clemens Laternser ist Dipl. Betriebsökonom FH (St. Gallen) und
Darlehensnehmerin (im Folgenden kurz „DN“ oder Emittentin) mit
                                                                           staatlich geprüfter Treuhänder in Liechtenstein. Zudem hält er
                                                                           einen LL.M. in internationalem Steuerrecht der Universität
-   einer fixen Verzinsung, und
                                                                           Liechtenstein.

-   einer sogenannten „(qualifizierten) Rangrücktrittserklärung“ der
                                                                           Christian Schauer ist Mitglied des Verwaltungsrats der Emittentin
    Darlehensgeber (im Folgenden kurz „DG“).
                                                                           und verfügt über langjährige technische und kaufmännische
                                                                           Erfahrung, welche er zunächst im Rahmen einer höheren
Für die Finanzierung der operativen Geschäftstätigkeit der Green           technischen Bundeslehranstalt für EDV und Organisation in
Finance Capital AG ist geplant, nachrangiges Darlehenskapital              Leonding gewonnen hat. Im Anschluss war er seit 16 Jahren in der
von Investoren in Höhe von bis zu EUR 10.000.000 (in Worten: Euro          Finanzdienstleistung, davon 14 Jahre in leitender Funktion. Im Mai
zehn Millionen) aufzunehmen. Mit dem Kapital sollen unter                  2003 absolvierte er die Prüfung zum staatlich befugten
anderem       Finanzierungen     für   die    Green      Finance           Vermögensberater in Linz, sowie in den laufenden Jahren einige
Gruppengesellschaften bereitgestellt werden.                               Ausbildungen im Wertpapierbereich. Herrn Christian Schauer
                                                                           wurde vom Bundesministerium Wissenschaft, Forschung und
Unternehmensgegenstand der Green Finance Capital                           Wirtschaft zur Führung der Standesbezeichnung Ingenieur
AG                                                                         berechtigt. Am 07. Juli 2017 absolvierte Herr Christian Schauer
                                                                           den      Studienlehrgang     Akademischer       Immobilienmakler.
Allgemeine Ausführungen                                                    Momentan ist Herr Christian Schauer im letzten Studienabschnitt
                                                                           zum Wirtschaftsdiplomingenieur (Dipl.-Ing.(FH)). Seit Oktober 2015
Die Green Finance Capital AG hat ihren Sitz in Vaduz (Fürstentum           ist Herr Christian Schauer Geschäftsführer der Green Finance
Liechtenstein) und ist eine Aktiengesellschaft nach dem Recht des          GmbH Österreich (FN 441424d HG Wien), seit April 2017 zusätzlich
Fürstentums Liechtenstein. Die Emittentin ist unter der                    Geschäftsführer der LVA24 Prozessfinanzierung GmbH (FN
Registernummer FL-0002.581.256-8 im Handelsregister des                    453834d HG Wien), sowie seit dem Jahr 2018 Verwaltungsrat der
Fürstentums Liechtenstein eingetragen. Das zuständige                      Green Finance Group AG (HR-Nr. FL-0002.576.495-3), der Green
Registeramt ist das Amt für Justiz des Fürstentums Liechtenstein.          Finance Broker AG (HR-Nr. FL0002.581.267-1) und der Green
Die Emittentin wurde am 03.05.2018 im Fürstentum Liechtenstein             Finance     Capital     AG    (HR-Nr.   FL-0002.581.256-8).    Die
gegründet sowie am 04.05.2018 im Handelsregister des                       Geschäftsführung für die CIP Service GmbH (FN 451768s HG Wien)
Fürstentums Liechtenstein eingetragen und wird seither in der              wird Hr. Christian Schauer zeitnahe zurücklegen. Für die
Rechtsform einer Aktiengesellschaft nach dem Recht des                     Gesellschaften       Green    Finance     GmbH        und    LVA24
Fürstentums Liechtenstein geführt.                                         Prozessfinanzierung GmbH wurden bereits Kapitalmarktprospekte
                                                                           (als auch Nachträge) veröffentlicht und bei der OeKB hinterlegt.
Das Aktienkapital der Gesellschaft beträgt EUR 50.000,00,                  Diese Kapitalmarktprospekte und Nachträge sind auch auf den
eingeteilt in 500 Namensaktien zu je EUR 100,00 und ist zur Gänze          Webseiten www.greenfinance.at und www.lva24.at als PDF
einbezahlt. Die Emittentin wurde von Herrn Clemens Gregor                  abrufbar. Hr. Christian Schauer hat ein breit gefächertes Wissen in
Laternser, geboren am 20.12.1966, im eigenen Namen – als                   der Betriebswirtschaft und in technischen Bereichen, sowie in der
einzelvertretungsberechtigtes Mitglied des Verwaltungsrates und            Mitarbeiterführung.
Geschäftsführer – namens der LCG Treuhand AG, Landstraße 14,
FL-9496 Balzers, am 03.05.2018 gegründet. Die Übertragung der              Gegenstand des Unternehmens der Emittentin ist die Erbringung
Aktien der Emittentin an die Green Finance Group erfolgte am               von Management-, Verwaltungs- und Beratungs-Dienstleistungen,
04.05.2018, diese ist seither 100%iger Alleinaktionär.                     insbesondere gegenüber Gruppengesellschaften, sowie die
                                                                           Bereitstellung von Finanzierungen für die Green Finance
Gemäß Art 16 der Statuten der Emittentin hat die Emittentin einen          Gruppengesellschaften, ferner der Erwerb, die Verwaltung und die
oder     mehrere    Verwaltungsratsmitglieder.     Zum     jeweils         Veräusserung von Vermögenswerten jeglicher Art, die Beteiligung
einzelzeichnungsbefugten Verwaltungsratsmitgliedern wurden                 an und die Finanzierung von anderen Unternehmen sowie der
Herr Clemens Gregor Laternser und Herr Christian Schauer bestellt.         Erwerb und die Verwertung von Patenten, Lizenzen und Rechten
Die Verwaltungsratsmitglieder der Emittentin sind auch unter der           und alle mit diesem Zweck direkt und indirekt in Zusammenhang

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stehenden geschäftlichen Transaktionen. Die Green Finance                                 -   dies bei der DN einen Grund zur Eröffnung eines
Gruppe ist in den Bereichen der Immobilienprojektentwicklung,                                 Insolvenzverfahrens darstellen würde; und/oder
Finanzdienstleistung, Versicherungsvermittlung, Vermietung von                            -   ein negatives Eigenkapital bei der DN gegeben ist oder die
                                                                                              (teilweise) Auszahlung an den DG dazu führen würde.
beweglichen Sachen, Handel mit Waren aller Art, sowie der
Vermittlung    von    Photovoltaikanlagen    und   Photovoltaik-                          Werden fällige Beträge aufgrund dieser Einschränkungen nicht
Contractinganlagen, tätig.                                                                ausbezahlt, erfolgt die Auszahlung jeweils zum nächstmöglichen
                                                                                          Termin und wird bis dahin mit dem in Punkt 8. der
Die Gruppengesellschaften stellen sich wie folgt dar:
                                                                                          Darlehensbedingungen genannten Zinssatz verzinst.

                             Green Finance Group AG (FL)
                                                                                          Rangfolge der Forderungsbefriedigung
                              EUR 500.000,- Akteinkapital
                                                                                          Forderungen gegen die DN werden daher in folgender Rangfolge
                                                                                          beglichen - Gläubiger des zweiten oder dritten Rangs können nur
                                                                                          bedient werden, wenn die Gläubiger der jeweils vorhergehenden
 Green Finance    Green Finance     Green Finance       CIP Service   21 Group AG
 Broker AG (FL)   Capital AG (FL)    GmbH (AT)          GmbH (AT)         (AT)            Gruppe vollständig befriedigt wurden:
 EUR 50.000,-     EUR 50.000,-      EUR 150.000,-     EUR 35.000,-    EUR 104.060,-
 Aktienkapital    Aktienkapital     Stammkapital      Stammpakital    Aktienkapital       -   Allgemeine Gläubiger – erster Rang: Da die DN eine
 100% Tochter     100% Tochter       94% Tochter      100% Tochter    14,4% Tochter           Nachrangigkeitsvereinbarung nur mit den DG abgeschlossen
   der Green        der Green         der Green         der Green       der Green
 Finance Group    Finance Group     Finance Group     Finance Group   Finance Group           hat, bedeutet dies, dass alle übrigen Gläubiger der DN
      AG               AG                AG                AG              AG                 gegenüber den DG (siehe „zweiter Rang“) und
                                                                                              Gesellschaftern/Eigenkapitalgeber (siehe „dritter Rang“)
                                                                                              vorrangig bedient werden.
Verzinsung der Veranlagung

                                                                                          -   DG – zweiter Rang: Die Forderungen von DG gegen die
Der Anleger erhält eine feste Verzinsung von 8% p.a. für das zur
                                                                                              Gesellschaft werden gegenüber den Forderungen der
Verfügung gestellte Kapital.                                                                  allgemeinen Gläubiger (siehe „erster Rang“) nachrangig,
                                                                                              gegenüber             den          Forderungen        der
Die Zinsen sind gemäß Punkt 8.3. der Darlehensbedingungen                                     Gesellschafter/Eigenkapitalgeber (siehe „dritter Rang“)
endfällig, wobei auch Zinseszinsen gewährt werden. Endfällig                                  vorrangig befriedigt. Innerhalb der Gruppe der DG besteht
                                                                                              Gleichrangigkeit.
bedeutet, dass erst bei Vertragsende die Auszahlung der bis dahin
vereinbarungsgemäß aufgelaufenen Zinsen erfolgt. Der Zinssatz
kommt für den Nominalwert der Einzahlungen (Punkt 4.2. der                                -   Gesellschafter/Eigenkapitalgeber – dritter Rang: Sollten
Darlehensbedingungen) zur Anwendung.                                                          Gesellschafter der DN oder sonstige Eigenkapitalgeber gegen
                                                                                              die     Gesellschaft      Forderungen      (zum      Beispiel
Die Investoren geben eine qualifizierte Rangrücktrittserklärung für                           Gesellschafterdarlehen, etc.) haben, so sind diese
                                                                                              Forderungen gegenüber jenen allgemeinen Gläubiger und
den Fall der Insolvenz der Green Finance Capital AG (folgend
                                                                                              der DG nachrangig gestellt.
auch „Gesellschaft“ genannt), aber auch darüber hinaus, ab.

Detaillierte Informationen finden sind unter Punkt 2.1.5 Verzinsung.                      Konsequenzen der qualifizierten Nachrangigkeit

Risikohinweis                                                                             Kommt es somit – aus welchen Gründen auch immer – zu einer
                                                                                          Insolvenz oder Liquidation der DN, erfolgt eine Befriedigung des
                                                                                          DG erst dann, wenn sämtliche andere Gläubiger der DN, denen
Bei dem gegenständlichen qualifizierten Nachrangdarlehen an
                                                                                          gegenüber seitens der Gesellschaft keine Nachrangigkeit
die Green Finance Capital AG handelt es sich um eine
                                                                                          besteht, zuvor vollständig befriedigt worden sind. Im Falle einer
unternehmerische Investition. Beim Darlehen aus dem Vertrag
                                                                                          Insolvenz der Gesellschaft ist der Totalverlust der Investition des
über das qualifizierte Nachrangdarlehen handelt es sich um eine
                                                                                          DG daher der Regelfall.
nicht besicherte, nachrangige Verbindlichkeit (Schuld) der Green
Finance Capital AG.
                                                                                          Keine Beantragung eines Insolvenzverfahrens

Das Nachrangdarlehen ist mit bestimmten Risiken in Bezug auf                              Der DG erklärte durch Abgabe eines Angebotes zur Gewährung
das Merkmal der Nachrangigkeit verbunden. Der DG übernimmt                                eines qualifizierten Nachrangdarlehens gemäß und im Hinblick
mit der Nachrangigkeit eine Finanzierungsverantwortung für die                            auf § 67 Abs. 3 Insolvenzordnung (oder einer entsprechenden,
Green Finance Capital AG und somit auch ein erhöhtes Risiko bei                           gleichwertigen Bestimmung eines EWR-Mitgliedstaats), dass er
Insolvenz der Green Finance Capital AG.                                                   eine Befriedigung seiner Forderungen aus dem qualifizierten
                                                                                          Nachrangdarlehensvertrag erst nach Beseitigung eines negativen
Vereinbarung qualifizierter Nachrangigkeit                                                Eigenkapitals (somit des Aufbrauchs des Eigenkapitals durch
                                                                                          Verluste) oder im Fall der Liquidation nach Befriedigung aller - nicht
Der DG erklärte durch Abgabe eines Angebotes zur Gewährung
                                                                                          nachrangig gestellten - Gläubiger begehrt und dass wegen dieser
eines qualifizierten Nachrangdarlehens ausdrücklich und
                                                                                          Verbindlichkeiten kein Insolvenzverfahren eröffnet zu werden
unwiderruflich die uneingeschränkte qualifizierte Nachrangigkeit
                                                                                          braucht.
aller seiner Forderungen gegenüber der DN aus dem
Darlehensvertrag mit der Maßgabe, dass der DG den
Darlehensbetrag, sowie ausständige Zinsen solange nicht, auch
nicht teilweise, fordern kann, als
                                                                                      3
Risiko-/Chancenausgleich                                                    Detaillierte Risikohinweise finden sich unter Punkt 5.3. Es ist für
                                                                            potentielle Anleger vor dem Fällen der Entscheidung, die im
Die qualifizierte Nachrangigkeit dieses Darlehens ist wesentlicher          Prospekt angebotene Veranlagung zu erwerben, unerlässlich, die
Bestandteil des Nachrangdarlehensvertrages und somit dieser                 gesamten in diesem Prospekt enthaltenen Risikofaktoren
Emission. Die DG erhalten zum Ausgleich dafür eine                          aufmerksam zu lesen.
angemessene         Fixverzinsung   gemäß      Punkt    8.     des
Nachrangdarlehensvertrages.                                                 Allgemeine Ausführungen

Durch die Nachrangigkeit trägt der DG gegenüber den anderen                 Alle Angaben dieses Prospektes entsprechen den zum Zeitpunkt
nicht nachrangigen Gläubigern der Green Finance Capital AG                  der Prospekterstellung verfügbaren wirtschaftlichen Daten und der
ein erhöhtes Risiko sein Kapital und die Zinsen zu verlieren.               derzeit      geltenden      rechtlichen      und      steuerlichen
                                                                            Rahmenbedingungen. Das Investitionskapital der Veranlagung
Für das qualifizierte Nachrangdarlehen besteht kein der
                                                                            dient der direkten operativen Unternehmensfinanzierung. Mit dem
Wertpapierbörse vergleichbarer Handelsplatz. Eine vorzeitige,
                                                                            Kapital sollen unter anderem Finanzierungen für die Green
individuelle Veräußerung des qualifizierten Nachrangdarlehens
                                                                            Finance Gruppengesellschaften bereitgestellt werden.
vor Laufzeitende ist daher nicht sichergestellt und gegebenenfalls
mit finanziellen Einbußen verbunden.
                                                                            Weiters handelt es sich um eine langfristige unternehmerische
Der wirtschaftliche Verlauf der Green Finance Capital AG hängt              Veranlagung. Rechtliche, steuerliche oder wirtschaftliche
von verschiedenen, in der Zukunft liegenden Ereignissen ab.                 Rahmenbedingungen können sich während der Laufzeit dieser
Aufgrund der vielfältigen Einflussfaktoren ist eine konkrete Prognose       Veranlagung daher ändern, mit der Folge, dass auch weitere
über den wirtschaftlichen Verlauf der Green Finance Capital AG              rechtliche oder wirtschaftliche Risiken, die heute nicht erkennbar
nicht möglich.                                                              sind, auftreten können oder realisiert werden.

Treten die vorgenommenen Annahmen und Planungen - aus                       Bei den im Prospekt allfällig wiedergegebenen Annahmen,
welchem Grund auch immer - nicht ein, hat der DG die sich                   Meinungen und Aussichten handelt es sich ausschließlich um
daraus ergebenden Nachteile mittelbar oder unmittelbar zu                   Meinungen und Prognosen der Geschäftsführung der Green
tragen, dies bedeutet, dass der DG insbesondere die von ihm                 Finance Capital AG zum Zeitpunkt der Prospekterstellung.
eingesetzte Darlehenssumme zur Gänze verlieren kann. Der DG
muss daher in der Lage sein, bei einer unerwartet negativen                 Das Investitionsangebot ist auf Österreich beschränkt und wurde
wirtschaftlichen Entwicklung der Green Finance Capital AG einen             von keiner Wertpapierkommission oder Aufsichtsbehörde in
Totalverlust in Kauf zu nehmen.                                             Österreich oder sonstige Weise empfohlen.

Ändern sich steuerliche und rechtliche Rahmenbedingungen,
                                                                            Im Falle irgendwelcher Zweifel über den Inhalt oder die
insbesondere     die   geltende    Gesetzeslage und   die
                                                                            Bedeutung der in diesem Prospekt erhaltenen Informationen sollte
Rechtsprechung der Höchstgerichte, kann dies nachteilige
                                                                            jeder Anleger eine befugte und entsprechend sachverständige
Auswirkungen auf das Geschäftsmodell der Green Finance
                                                                            Person zurate ziehen, die auf die Beratung für den Erwerb von
Capital, deren wirtschaftliche Entwicklung, sowie deren
                                                                            derartigen Veranlagungen spezialisiert ist.
Zahlungsfähigkeit haben.

Es wird dem DG ausdrücklich empfohlen, im Hinblick auf die                  Die Veranlagung bietet besondere Chancen, aber auch
wirtschaftlichen und steuerlichen Auswirkungen der Gewährung                erhebliche Risiken, die über die Chancen und Risiken anderer, z.
eines qualifizierten Nachrangdarlehens auf die persönliche                  B. festverzinslicher Vermögensanlagen von Emittenten bester
Situation des DGs einen Wirtschaftstreuhänder, Steuerberater                Bonität (zB. Deutsche Staatsanleihen), deutlich hinausgehen.
und/oder Rechtsanwalt beizuziehen.                                          Jeder Anleger sollte daher vor der Investitionsentscheidung
                                                                            insbesondere die Darstellung der wesentlichen Chancen und
Dieses qualifizierte Nachrangdarlehen ist nicht empfehlenswert für          Risiken der vorliegenden Veranlagung beachten.
Personen, die darauf angewiesen sind, sich jederzeit kurzfristig von
einer gewählten Investition zu trennen.                                     Der nachstehende Kapitalmarktprospekt enthält wesentliche
                                                                            Angaben und Informationen für das gegenständliche
Die Gesellschaft wurde erst im Mai 2018 gegründet, sodass zum
                                                                            Veranlagungsangebot und wurde gemäß den Vorschriften des
Zeitpunkt der Prospekterstellung noch kein Proof of Concept
                                                                            österreichischen Kapitalmarktgesetzes nach dessen in Anlage C
erbracht      werden          konnte     oder       belastbare
                                                                            enthaltenen Schema C von der Emittentin erstellt. Diese
Unternehmenskennzahlen vorliegen.
                                                                            Zusammenfassung sollte lediglich als Einleitung zum Prospekt
Jeder potentielle Anleger hat zu beachten, dass ihn das Risiko des          verstanden werden.
Totalverlusts des geleisteten Darlehensbetrags treffen kann. Es gibt
keine wie bei Bankeinlagen übliche Einlagensicherung oder                   Jedem Anleger wird empfohlen, seiner Entscheidung über eine
sonstige Entschädigungseinrichtung. Darüber hinaus kann sich -              Anlage den gesamten Prospekt mitsamt Beilagen zugrunde zu
durch die individuelle Vermögenssituation potentieller Anleger              legen. Dieser Prospekt liegt in deutscher Sprache auf. Im Falle,
bedingt – für Anleger das Maximalrisiko der persönlichen Insolvenz          dass Ansprüche wegen eines fehlerhaften Prospekts geltend
verwirklichen.                                                              gemacht werden, sind etwaige Kosten der Übersetzung von
                                                                            demjenigen zu tragen, der die Ansprüche behauptet.

                                                                        4
INHALTSVERZEICHNIS

ZUSAMMENFASSUNG ............................................................................................................................................................................. 2
    Gegenstand der Veranlagung ......................................................................................................................................................... 2
    Unternehmensgegenstand der Green Finance Capital AG ............................................................................................................ 2
        Allgemeine Ausführungen ............................................................................................................................................................ 2
    Verzinsung der Veranlagung ............................................................................................................................................................ 3
    Risikohinweis ..................................................................................................................................................................................... 3
    Allgemeine Ausführungen ................................................................................................................................................................ 4

1     ANGABEN ÜBER JENE, WELCHE GEMÄSS DEN §§ 8 UND 11 KMG HAFTEN ....................................................................................... 8
    1.1       Emittentin der Veranlagung ................................................................................................................................................... 8
    1.2       Prospektkontrollor ................................................................................................................................................................... 8
    1.3       Berater und Vertriebspartner .................................................................................................................................................. 8

2     ANGABEN ÜBER DIE VERANLAGUNG ............................................................................................................................................... 8
    2.1       Die Veranlagungsbedingungen, insbesondere die Ausstattung der Veranlagung ............................................................... 8
        2.1.1        Vertragliche Grundlage der Veranlagung...................................................................................................................... 8
        2.1.2        Art der Veranlagung ....................................................................................................................................................... 9
        2.1.3        Darlehensbedingungen ................................................................................................................................................. 9
        2.1.4        Verwendungszweck des Darlehens .............................................................................................................................. 12
        2.1.5        Verzinsung .................................................................................................................................................................... 12
        2.1.6        Übertragungsmöglichkeit ............................................................................................................................................. 12
        2.1.7        Laufzeit ......................................................................................................................................................................... 12
        2.1.8        Kündigung.................................................................................................................................................................... 12
        2.1.9        Rückzahlungsbetrag / Auszahlung ............................................................................................................................... 12
        2.1.10       Qualifizierter Rangrücktritt - Nachrangigkeit .................................................................................................................. 12
        2.1.11       Stellung des DG im Unternehmen der DN .................................................................................................................... 13
        2.1.12       Vermittler ...................................................................................................................................................................... 13
    2.2       Zahl-, Einreichungs- und Hinterlegungsstellen ...................................................................................................................... 13
    2.3       Übersicht über die allenfalls bisher ausgegebenen Vermögensrechte ............................................................................... 13
    2.4       Rechtsform der Veranlagung (Anteils-, Gläubigerrecht oder Mischform), Gesamtbetrag,
              Stückelung sowie Zweck des Angebotes ............................................................................................................................. 13
    2.5       Art der Veranlagung (offene oder geschlossene Form) ....................................................................................................... 13
    2.6       Art und Anzahl der Veranlagungsgemeinschaften des Emittenten oder sonstiger Veranlagungsgemeinschaften,
              die auf die Veranlagung Einfluß haben können .................................................................................................................. 14
    2.7       Angabe der Börsen, an denen die Veranlagung, die Gegenstand des öffentlichen Angebotes ist, und sonstige
              Wertpapiere des Emittenten bereits notieren oder gehandelt werden ............................................................................... 14
    2.8       Allfällige Haftungserklärungen Dritter für die Veranlagung ................................................................................................... 14
    2.9       Personen, die das Angebot fest übernommen haben oder dafür garantieren .................................................................. 14
    2.10 Angaben gemäß Schema A, Kapitel 3 bis 5 bzw. Schema B 3 und 4 über die Personen,
              denen das aus der Emission erworbene Kapital zur wirtschaftlichen Verfügung zufließt,
              sofern diese Personen nicht mit dem Emittenten identisch sind .......................................................................................... 14
    2.11 Die auf die Einkünfte der Veranlagung erhobenen Steuern (z.B. Kapitalertragsteuer, ausländische Quellensteuern) ......... 14
        2.11.1       Investor (= natürliche Person) stellt Kapital aus seinem Privatvermögen zur Verfügung: .............................................. 14
        2.11.2       Investor (= natürliche Person) stellt Kapital aus seinem Betriebsvermögen zur Verfügung: .......................................... 15
        2.11.3       Investor (= im Inland ansässige juristische Person) ....................................................................................................... 15
    2.12 Zeitraum für die Zeichnung .................................................................................................................................................. 15
    2.13 Etwaige Beschränkungen der Handelbarkeit der angebotenen Veranlagung und Markt, auf dem Sie gehandelt werden15
    2.14 Vertriebs- und Verwaltungskosten, Managementkosten, jeweils nach Höhe und Verrechnungsform ................................. 15
                                                                                                      5
2.15 Angabe der Bewertungsgrundsätze .................................................................................................................................... 16
    2.16 Angabe allfälliger Belastungen ............................................................................................................................................ 16
    2.17 Nähere Bestimmungen über die Erstellung des Rechnungsabschlusses und etwaiger Rechenschaftsberichte. ................ 16
    2.18 Bestimmungen über die Ausschüttung und Verwendung des Jahresüberschusses/Jahresgewinnes .................................. 16
    2.19 Letzter Rechenschaftsbericht samt Bestätigungsvermerk .................................................................................................... 16
    2.20 Darstellung des Kaufpreises der Veranlagung samt aller Nebenkosten .............................................................................. 16
    2.21 Art und Umfang einer Absicherung der Veranlagung durch Eintragung in öffentliche Bücher ............................................ 16
    2.22 Angabe über zukünftige Wertentwicklung der Veranlagung................................................................................................ 16
    2.23 Bedingungen und Berechnung des Ausgabepreises für Veranlagungen,
             die nach Schluss der Emission begeben werden ................................................................................................................ 16
    2.24 Angaben über allfällige Bezugsrechte der vorhandenen Anleger und deren Bezugspreise im Falle
             einer Erhöhung des Veranlagungsvolumens, Angaben, in welcher Form die Substanz- und Ertragszuwächse der
             bestehenden Anleger gegenüber den neuen Anlegern gesichert sind .............................................................................. 16
    2.25 Darlegung der Möglichkeiten und Kosten einer späteren Veräußerung der Veranlagung .................................................. 17
       2.25.1       Übertragungsmöglichkeit ............................................................................................................................................. 17
       2.25.2       Kündigung.................................................................................................................................................................... 17
    2.26 Leistungen der Verwaltungsgesellschaft und die dafür verrechneten Kosten ..................................................................... 17
    2.27 Kündigungsfristen seitens der Verwaltungsgesellschaften.................................................................................................... 17
    2.28 Bestimmungen über die Abwicklung und die Stellung der Anleger im Insolvenzfall ............................................................ 17
    2.29 Wertpapierkennnummer (falls vorhanden)........................................................................................................................... 17

3     ANGABEN ÜBER DIE EMITTENTIN .................................................................................................................................................... 17
    3.1      Firma und Sitz der Emittentin, Unternehmensgegenstand ................................................................................................... 17
    3.2      Darstellung der rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Emittentin, insbesondere Angaben
             zum Grundkapital oder dem Grundkapital entsprechenden sonstigen Gesellschaftskapital,
             dessen Stückelung samt Bezeichnung etwaiger verschiedener Gattungen von Anteilsrechten ......................................... 18
    3.3      Mitglieder der Organe der Geschäftsführung, der Verwaltung und der Aufsicht (Name, Stellung)...................................... 18
    3.4      Angabe der Anteilseigner, die in der Geschäftsführung der Emittentin unmittelbar oder mittelbar
             eine beherrschende Rolle ausüben oder ausüben können ................................................................................................ 18
    3.5      Der letzte Jahresabschluss (die letzte Jahresrechnung) samt etwaiger Lageberichte und Bestätigungsvermerk(e) ............ 18
    3.6      Beschreibung der Konzernstruktur (Gruppengesellschaften) ................................................................................................ 18

4     ANGABEN ÜBER DIE DEPOTBANK (FALLS VORHANDEN) .................................................................................................................. 19

5     SONSTIGE ANGABEN ZUR VERANLAGUNG ..................................................................................................................................... 19
    5.1      Art und Umfang der laufenden Informationen der Anleger über die wirtschaftliche Entwicklung der Veranlagung ............ 19
    5.2      Sonstige Angaben, die für den Anleger erforderlich sind, um sich ein fundiertes Urteil im Sinne
             des § 7 Abs. 1 KMG zu bilden .............................................................................................................................................. 19
    5.3      Risiken .................................................................................................................................................................................. 20
       5.3.1        Risiko Nachrangigkeit des Darlehens / Nachrangklausel .............................................................................................. 20
       5.3.2        Fungibilität der Veranlagung ........................................................................................................................................ 21
       5.3.3        Risiko Verschuldungsgrad / Gläubigerstellung .............................................................................................................. 21
       5.3.4        Risiken aus der Verwertung von Lebensversicherungen und Bausparverträgen ........................................................... 21
       5.3.5        Allgemeines Bonitätsrisiko aus dem Darlehensvertrag ................................................................................................. 21
       5.3.6        Risiko als Start-Up Unternehmen ................................................................................................................................... 21
       5.3.7        Risiko der Duplizierbarkeit des Geschäftsmodells ......................................................................................................... 21
       5.3.8        Risiko der unzureichenden Kapitalaufbringung ............................................................................................................ 21
       5.3.9        Transaktionskosten und Spesen .................................................................................................................................... 22
       5.3.10       Kalkulationsrisiko ........................................................................................................................................................... 22
       5.3.11       Wettbewerbsrisiko ......................................................................................................................................................... 22
       5.3.12       Managementrisiken ..................................................................................................................................................... 22
                                                                                                     6
5.3.13     Schlüsselpersonenrisiken .............................................................................................................................................. 22
     5.3.14     Risiko der Verwendung der Darlehensmittel ................................................................................................................. 22
     5.3.15     Risiko von Interessenskonflikten ..................................................................................................................................... 22
     5.3.16     Keine Mittelverwendungskontrolle ................................................................................................................................ 22
     5.3.17     Keine Einflussnahmemöglichkeit der Anleger .............................................................................................................. 22
     5.3.18     Außergewöhnliche Ereignisse, Höhere Gewalt / nicht vorhersehbare Ereignisse.......................................................... 22
     5.3.19     Vertragserfüllungsrisiko .................................................................................................................................................. 22
     5.3.20     Risiko der Kostenentwicklung ........................................................................................................................................ 23
     5.3.21     Währungsrisiko .............................................................................................................................................................. 23
     5.3.22     Länderrisiko................................................................................................................................................................... 23
     5.3.23     IT-Risiken ....................................................................................................................................................................... 23
     5.3.24     Risiko von Forderungsausfällen..................................................................................................................................... 23
     5.3.25     Missbrauchsrisiko .......................................................................................................................................................... 23
     5.3.26     Besondere Risiken bei Investitionen auf Kredit .............................................................................................................. 23
     5.3.27     Steuerliche Risiken ........................................................................................................................................................ 23
     5.3.28     Klumpenrisiko, keine Risikodiversifizierung ..................................................................................................................... 23
     5.3.29     Inflationsrisiko ................................................................................................................................................................ 23
     5.3.30     Ausfall wichtiger Vertragspartner .................................................................................................................................. 23
     5.3.31     Gesetzliche Rahmenbedingungen.............................................................................................................................. 24
     5.3.32     Finanzierungsrisiken ...................................................................................................................................................... 24
     5.3.33     Persönliche Haftung ..................................................................................................................................................... 24
     5.3.34     Risiken der Gruppengesellschaften .............................................................................................................................. 24
     5.3.35     Risiko des Totalverlustes/Maximales Risiko..................................................................................................................... 24

6   KONTROLLVERMERK DES PROSPEKTKONTROLLORS ........................................................................................................................ 25

                                                                                                 7
Leute oder sonstiger Personen, deren Tätigkeit zur Prospektkontrolle
1     ANGABEN ÜBER JENE, WELCHE GEMÄSS DEN §§ 8 UND 11                   herangezogen wurde, erfolgte unrichtige oder unvollständige
      KMG HAFTEN                                                         Kontrollen.

Jedem Anleger (im Folgenden auch „Darlehensgeber“ oder „DG“)             1.3      Berater und Vertriebspartner
haften für den Schaden, der ihm im Vertrauen auf die
Prospektangaben      oder    die    sonstigen  nach     dem              Die Green Finance Capital AG bedient sich gewerblicher
Kapitalmarktgesetz (im Folgenden kurz „KMG“) erforderlichen              Vermögensberater, Dienstnehmern der Gesellschaft sowie
Angaben (§ 6), die für die Beurteilung der Wertpapiere oder              sonstiger Personen und Gesellschaften, welche über die
Veranlagungen erheblich sind, entstanden ist,                            entsprechende Genehmigung zum Vertrieb dieser Veranlagung
                                                                         verfügen. Zum Zeitpunkt der Prospektkontrolle stehen diese
     die Emittentin für durch eigenes Verschulden oder durch            Personen noch nicht fest, sodass sie noch nicht benannt werden
      Verschulden seiner Leute oder sonstiger Personen, deren            können.
      Tätigkeit zur Prospekterstellung herangezogen wurde,
      erfolgte unrichtige oder unvollständige Angaben,                   Die von der Gesellschaft autorisierten Vermittler der Veranlagung,
     der Prospektkontrollor von Prospekten für Veranlagungen für        sofern die in Anspruch genommenen Personen den Handel oder
      durch eigenes grobes Verschulden oder grobes Verschulden           die Vermittlung von Veranlagungen gewerbsmäßig betreiben,
      seiner Leute oder sonstiger Personen, deren Tätigkeit zur          haften, wenn sie gemäß § 11 Abs. 1 Z 3 KMG die Unrichtigkeit oder
      Prospektkontrolle herangezogen wurde, erfolgte unrichtige          Unvollständigkeit der Angaben im Sinne des § 11 Abs. 1 Z 1 KMG
      oder unvollständige Kontrollen und                                 gekannt haben oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht gekannt
     derjenige, der im eigenen oder im fremden Namen die                haben.
      Vertragserklärung des Anlegers entgegengenommen hat
      und der Vermittler des Vertrages, sofern die in Anspruch           Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass etwaige
      genommene Person den Handel oder die Vermittlung von               prognostizierte Renditen von der Haftung nicht erfasst sind. Für
      Wertpapieren oder Veranlagungen gewerbsmäßig betreibt              Vermögensschäden, die dem Anleger aus einer fehlerhaften
      und sie oder ihre Leute die Unrichtigkeit oder                     Aufklärung oder Beratung entstehen, besteht eine Haftung nur in
      Unvollständigkeit der Angaben im Sinne der Z 1 oder der            Fällen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
      Kontrolle gekannt haben oder infolge grober Fahrlässigkeit
      nicht gekannt haben.
                                                                         Dem Vermittler ist es untersagt eine Steuerberatung
                                                                         durchzuführen. Bei Aussagen des Vermittlers in diesem
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 11 Abs 6              Zusammenhang handelt es sich daher lediglich um eine
KMG die Höhe der Haftpflicht gegenüber jedem einzelnen                   Erläuterung des Antragsinhaltes, wobei darauf hingewiesen wird,
Anleger, sofern das schädigende Verhalten nicht auf Vorsatz              dass ihm eine Prüfung der Antragsangaben auf deren Richtigkeit
beruhte, begrenzt ist durch den von ihm bezahlten Erwerbspreis,          nur in einem begrenzten Rahmen (Plausibilitätsprüfung) möglich
zuzüglich Spesen und Zinsen ab Zahlung des Erwerbspreises. Die           ist. Der Vermittler hat keine Inkassovollmacht.
Höhe der Haftung ist sohin begrenzt mit der Summe der vom DG
eingezahlten Beträge zuzüglich der entsprechenden Zinsen.
                                                                         2       ANGABEN ÜBER DIE VERANLAGUNG

Gemäß § 11 Abs 7 KMG müssen Ansprüche der Anleger nach                   2.1      Die Veranlagungsbedingungen, insbesondere die
KMG bei sonstigem Ausschluss binnen zehn Jahren nach                              Ausstattung der Veranlagung
Beendigung des prospektpflichtigen Angebotes gerichtlich
geltend gemacht werden.                                                  2.1.1     Vertragliche Grundlage der Veranlagung

Für Vermögensschäden, die dem Anleger aus einer fehlerhaften             Für die Veranlagung sind die Regelungen des Antrags auf ein
Aufklärung oder Beratung entstehen, besteht eine Haftung nur in          Qualifiziertes         Nachrangdarlehen    sowie         die
Fällen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.                               Darlehensbedingungen (in der Folge kurz „Vereinbarung“
                                                                         genannt) maßgeblich. Das angeführte Vertragswerk sowie die
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass etwaige                    Darlehensbedingungen sind in diesem Prospekt als Beilagen ./1
prognostizierte Renditen von der Haftung nicht erfasst sind und          und ./2 vollinhaltlich abgedruckt.
dafür auch ausdrücklich jede Haftung ausgeschlossen wird.
                                                                         Mit der Stellung eines Antrages auf ein Qualifiziertes
Es haften gemäß § 8 und 11 KMG wie folgt:                                Nachrangdarlehen – ob handschriftlich oder online über eine
                                                                         online-Zeichnungsplattform (im Folgenden ‚Plattform‘ oder
                                                                         ‚Website‘) – bringt der DG zum Ausdruck, dass er Kenntnis vom
1.1    Emittentin der Veranlagung
                                                                         Inhalt dieses Antrages sowie von den Darlehensbedingungen hat
                                                                         und diese als Grundlage der angestrebten Investitionsmöglichkeit
Die Emittentin der Veranlagung ist die Green Finance Capital AG          anerkennt.
(im Folgenden auch „Gesellschaft“, „Darlehensnehmerin“ oder
„DN“). Die Prospekthaftung der Green Finance Capital AG ergibt
                                                                         Der Vertrag über das qualifizierte Nachrangdarlehen kommt
sich aus § 11 Abs 1 Z 1 KMG.
                                                                         durch Annahme des Antrags durch die DN zustande (=
                                                                         „Vertragsbeginn“). Die Annahme wird dem DG schriftlich
1.2    Prospektkontrollor                                                mitgeteilt. Eine Annahme des online abgegebenen Angebots
                                                                         eines DG auf Abschluss des Nachrangdarlehens durch die
Der Prospekt wurde von CONFIRM Wirtschaftsprüfung GmbH,                  Gesellschaft erfolgt durch Übermittlung einer Email durch die
Hochstraße 1, 4060 Leonding, Austria auf Richtigkeit und                 Gesellschaft oder den Betreiber der jeweiligen Plattform, sofern
Vollständigkeit kontrolliert. CONFIRM Wirtschaftsprüfung GmbH hat        dieser von der Gesellschaft dazu bevollmächtigt wurde, an die
den Prospekt gemäß § 8 Abs 2 KMG „als Prospektkontrollor“                vom DG bei Registrierung auf der Website bekanntgegebene
unterfertigt. Die Haftung des Prospektkontrollors gründet auf § 11       Email-Adresse oder durch einen Brief der Gesellschaft an die vom
Abs 1 Z 2a KMG. Nach dieser Bestimmung haftet der                        DG bei der Registrierung auf der Website bekanntgegebene
Prospektkontrollor von Prospekten für Veranlagungen für durch            Postadresse. Die Annahmefrist für die DN beträgt 2 Wochen ab
eigenes grobes Verschulden oder grobes Verschulden seiner                Erhalt/Einlangen des Antrags bei der DN.
                                                                     8
Auszahlungen an den DG erfolgen auf das von diesem im
Angebotsschreiben angegebene bzw. auf der Website registrierte
Konto des DG, welches dieser stets per Schreiben an die
Emittentin bzw. über die Website aktuell hält. Die Auszahlung der
Emittentin auf das vom DG angegebene - bzw. im Falle der
Aktualisierung zuletzt angegebene - Konto hat für die Emittentin
schuldbefreiende Wirkung.“

Auszahlungen an den DG erfolgen auf das auf der Website
registrierte Konto des DG (bzw. auf ein anderes, im Zuge einer
Aktualisierung bekanntgegebenes Konto).

2.1.2     Art der Veranlagung

Die Veranlagung besteht aus der Gewährung eines qualifizierten
Nachrangdarlehens an die Darlehensnehmerin. Hinsichtlich der
detaillierten Ausgestaltung des Rangrücktritts wird auf Punkt 2.1.10
verwiesen.

Die Gesamtsumme einer Investition durch einen DG in das
qualifizierte Nachrangdarlehens hat zumindest EUR 1.000,00 zu
betragen.

2.1.2.1    Zahlungsmodalitäten

Der DG leistet eine einmalige Zahlung, dies grundsätzlich in der
Höhe der vereinbarten Gesamtsumme. Die vereinbarte
Gesamtsumme ergibt sich aus dem Antragsformular. Die
Einmalzahlung ist in Summe binnen 6 Wochen ab
Zustandekommen des Vertrages zur Zahlung fällig. Die
Einmalzahlung kann innerhalb dieser Frist allerdings in mehreren
Teilbeträgen geleistet werden.

Die Summe sämtlicher vom DG geleisteten Zahlungen darf die
vereinbarte Gesamtsumme nicht übersteigen.

2.1.3     Darlehensbedingungen

Nachstehend werden die Darlehensbedingungen, welche sich
zudem in Beilage ./2 befinden wiedergegeben:

                                                                       9
Darlehensbedingungen für qualifizierte Nachrangdarlehen                              6.      Zahlungen des DG
  der Green Finance Capital AG (HR-Nummer FL-0002.581.256-8)                                     Die Zahlungen des DG sind auf das im Antrag auf ein partiarisches
                                                                                                 Nachrangdarlehen oder im Annahmeschreiben genannte Konto der DN
                                                                                                 (kurz „Zielkonto“ genannt) zu leisten. Im Falle der online-Zeichnung sind
1.   Allgemeines • Verzinsung • Nachrang                                                         die Regelungen über die Bezahlfunktion der Website zu entnehmen und
1.1. Die Green Finance Capital AG (auch kurz „DN“ genannt) schließt als                          hat die Zahlung demgemäß zu erfolgen.
     Darlehensnehmerin zu den gegenständlichen Konditionen Verträge
     über sogenannte „qualifizierte Nachrangdarlehen“ ab. Darlehensgeber                 7.      Vertragslaufzeit
     (kurz „DG“ genannt) dieser Darlehen können sowohl natürliche Personen               7.1.    Der Vertrag über das partiarische Nachrangdarlehen wird auf eine feste
     als auch juristischen Personen sein.                                                        Laufzeit von 8 Jahren abgeschlossen.
1.2. „Qualifiziertes     Nachrangdarlehen“         bedeutet       in      diesen         7.2.    Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Zustandekommen des Vertrages
     Darlehensbedingungen ein unbesichertes Darlehen an ein                                      (Punkt 3.3.).
     Unternehmen (als Darlehensnehmerin) mit                                             7.3.    Die Vertragslaufzeit endet nach 8 Jahren, ohne dass es einer Kündigung
     - einer fixen Verzinsung und                                                                bedarf (= „Vertragsende“).
     - einer sogenannten „(qualifizierten) Rangrücktrittserklärung“ der DG.              7.4.    Eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen.
1.3. Bei     den      gegenständlichen       Verträgen     über     qualifizierte        8.      Fixe Verzinsung des qualifizierten Nachrangdarlehens
     Nachrangdarlehen erhalten die DG eine hohe Verzinsung. Die DG                       8.1.    Jeder DG erhält eine fixe Verzinsung von 8% p.a. ab Wertstellung für die
     geben eine qualifizierte Rangrücktrittserklärung für den Fall der                           jeweilige Einzahlung.
     Insolvenz der DN, aber auch darüber hinaus, ab.                                     8.2.    Ausdrücklich festgehalten wird, dass nur der Nominalwert der
1.4. Auf die Verträge über qualifizierte Nachrangdarlehen der DN finden die                      Einzahlungen (Punkt 4.2.), also der vom DG tatsächlich einbezahlte
     gegenständlichen Darlehensbedingungen Anwendung.                                            Betrag, verzinst wird.
2.   Darlehensregister der DN • ZUSTIMMUNGSERKLÄRUNG DES DG •                            8.3.    Die Zinsen sind endfällig (siehe dazu aber Punkt 9.2.), wobei auch
     Mitteilungen über Änderungen der Daten des DG                                               Zinseszinsen gewährt werden.
2.1. Die DN führt ein nicht öffentliches Darlehensregister über alle DG, die bei         8.4.    Die Zinsberechnung erfolgt nach der deutschen kaufmännischen
     ihr einen Vertrag über ein qualifiziertes Nachrangdarlehen                                  Zinsberechnungsmethode 30/360; dies bedeutet, dass jeder Monat zu
     abgeschlossen haben. Die DN wird bei der Führung des Datenregisters                         30 Tagen und das Jahr zu 360 Tagen zu rechnen sind.
     die       gesetzlichen     Vorgaben,       insbesondere       jene      des         8.5.    Die Verzinsung läuft jeweils ab Wertstellung, d.h. ab dem Tag des
     Datenschutzgesetzes, beachten.                                                              Eingangs der jeweiligen Zahlung auf dem Zielkonto der DN und endet
2.2. Das Darlehensregister wird durch die DN in Form einer elektronischen                        mit Rückzahlung. (Bei einem Nominalwert von EUR 1.000,- und einer
     Datenbank geführt. Die DN kann sich dabei eines externen Dienstleisters                     Laufzeit von exakt 8 Jahren betragen die Zinsen inkl. Zinseszinsen in
     bedienen.                                                                                   Summe EUR 850,93)
2.3. In das Datenregister werden folgende Daten des DG eingetragen:                      8.6.    Die Zinsen sind als Teil des Rückzahlungsbetrages gemeinsam mit der
     • Name/Firma • Geschlecht/Anrede • akademischer Grad •                                      Rückzahlung des Nominalwertes der Einzahlungen zur Zahlung fällig (vgl.
     Geburtsdatum • Firmenbuchnummer • Wohnadresse/Anschrift/Sitz •                              Punkt 9.).
     Email-Adresse • Telefonnummer, Staatsangehörigkeit, • Höhe der                      8.7.    Der DG wird darauf hingewiesen, dass er verpflichtet ist bzw. sein kann,
     vereinbarten Gesamtsumme (Punkt 5.1.) • IBAN • Angaben über die                             die erhaltenen Zinsen zu versteuern. Die DN trifft diesbezüglich keine
     Identifizierung (Ausweisdaten gemäß Antrag) • Datum der                                     Pflichten.
     Antragsstellung und Annahme • Vertragsnummer • vom DG geleistete                    9.      Rückzahlungsbetrag • Auszahlung
     Zahlungen • sämtliche Zahlungsflüsse zum gegenständlichen Vertrag                   9.1.    Der „Rückzahlungsbetrag“ setzt sich wie folgt aus nachfolgend
     über ein qualifiziertes Nachrangdarlehen.                                                   genannten Komponenten zusammen:
2.4. Zweck des Darlehensregisters ist die interne Verwaltung der Daten der                       - Nominalwert der Einzahlungen (Punkt 4.2.), also der vom DG tatsächlich
     DG bei der DN, inklusive der Datenpflege und der Dokumentation der                             einbezahlte Betrag, zuzüglich
     Zahlungsflüsse, insbesondere zur Berechnung der Zinsen und des                              - Zinsen und Zinseszinsen (Punkt 8.).
     Rückzahlungsbetrages.                                                               9.2.    Der Rückzahlungsbetrag ist endfällig. Dies bedeutet, dass es zu einer
2.5. Der DG erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass seine oben                              Auszahlung des Rückzahlungsbetrages erst bei Vertragsende kommt.
     unter Punkt 2.3. genannten Daten zu dem in Punkt 2.4. dargestellten                         Die Auszahlung erfolgt, insofern nicht die Bestimmungen des
     Zweck von der Green Finance Capital AG in der Form des                                      Rangrücktritts (Punkt 11.) zur Anwendung gelangen, zum Zeitpunkt der
     Datenregisters, wie in Punkt 2.2. beschrieben, gespeichert und                              Fälligkeit des Rückzahlungsbetrages (Punkt 9.3.).
     verarbeitet werden. Diese Zustimmung kann gegenüber der Green                       9.3.    Die Auszahlung des Rückzahlungsbetrages erfolgt nach Maßgabe der
     Finance Capital AG, LI-9490 Vaduz, Fürst-Franz-Josef-Strasse 8,                             Bestimmungen dieser Darlehensbedingungen bis spätestens 3 Monate
     jederzeit widerrufen werden.                                                                nach Vertragsende (= 8 Jahre nach Vertragsbeginn gemäß Punkt 7.),
2.6. Der DG ist verpflichtet, Änderungen seiner personenbezogenen Daten                          sofern nicht die Bestimmungen des Rangrücktritts (Punkt 11.) zur
     (insbesondere seiner Anschrift, seiner Kontaktdaten und seiner                              Anwendung gelangen.
     Kontoverbindung) der DN unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
                                                                                         10.     Vorzeitige Kündigung
3.   Antrag des DG • Zustandekommen des Vertrages über ein                               10.1.   Eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen.
     qualifiziertes Nachrangdarlehen                                                     10.2.   Die Verschlechterung der Finanz- oder Vermögenslage der DN ist
3.1. Mit Abgabe des Antrags auf ein qualifiziertes Nachrangdarlehen bietet                       beidseitig kein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung des
     der DG dem DN den Abschluss eines Vertrages über ein qualifiziertes                         Vertrages über das qualifizierte Nachrangdarlehen, sofern die DN die
     Nachrangdarlehen         an.    DG    können     weiters    online     über                 Verschlechterung der Finanz- oder Vermögenslage nicht verschuldet
     Zeichnungsplattformen (kurz „Plattform“ oder „Website“) ihr Angebot                         hat.
     legen bzw. zeichnen. Ist der DG Verbraucher, kann er binnen 14 Tagen                10.3.   Im Falle der berechtigten außerordentlichen Kündigung des Vertrages
     ab Annahme durch die DN vom Vertrag zurücktreten. Auszahlungen an                           über das qualifizierte Nachrangdarlehen erhält der DG den
     den DG erfolgen auf das von diesem auf der Website registrierte bzw.                        Rückzahlungsbetrag gemäß Punkt 9. dieser Darlehensbedingungen
     im Angebotsschreiben angegebene Konto des DG, welches dieser stets                          ausbezahlt.
     über die Website bzw. per Schreiben an die DN aktuell hält. Die
     Auszahlung der DN auf das vom DG angegebene – bzw. im Falle der                     11.     Qualifizierter Rangrücktritt • Nachrangigkeit
     Aktualisierung zuletzt angegebene – Konto hat für die DN                            11.1.   Beim Darlehen aus dem Vertrag über das qualifizierte
     schuldbefreiende Wirkung.                                                                   Nachrangdarlehen handelt es sich um eine nicht besicherte,
3.2. Auf den Antrag und auf das qualifizierte Nachrangdarlehen finden die                        nachrangige Verbindlichkeit (Schuld) der Green Finance Capital AG.
     Bestimmungen, Konditionen und Bedingungen des Antrags                               11.2.   Vereinbarung qualifizierter Nachrangigkeit
     (Antragsformulars),      dieser      Darlehensbedingungen         (inklusive                Der DG erklärt hiermit ausdrücklich und unwiderruflich die
     persönlichem Kundenprofil/Aufklärungsbestätigung, Risikohinweise und                        uneingeschränkte qualifizierte Nachrangigkeit aller seiner Forderungen
     Belehrung über Rücktrittsrechte), des KMG-Prospekts und die                                 gegenüber der DN aus diesem Darlehensvertrag mit der Maßgabe,
     gesetzlichen Bestimmungen Anwendung.                                                        dass der DG den Darlehensbetrag, sowie ausständige Zinsen solange
3.3. Der Vertrag über das qualifizierte Nachrangdarlehen kommt durch                             nicht, auch nicht teilweise, fordern kann, als
     Annahme des Antrags durch den DN zustande (= „Vertragsbeginn“). Die                         - dies bei der DN einen Grund zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
     Annahme wird dem DG schriftlich mitgeteilt. Eine Annahme des online                            darstellen würde; und/oder
     abgegebenen          Angebots     eines     DG    auf     Abschluss     des                 - ein negatives Eigenkapital bei der DN gegeben ist oder die (teilweise)
     Nachrangdarlehens durch die DN erfolgt durch Übermittlung einer Email                          Auszahlung an den DG dazu führen würde.
     durch die DN oder den Betreiber der jeweiligen Plattform, sofern dieser                     Werden fällige Beträge aufgrund dieser Einschränkungen nicht
     von der DN dazu bevollmächtigt wurde, an die vom DG bei                                     ausbezahlt, erfolgt die Auszahlung jeweils zum nächstmöglichen Termin
     Registrierung auf der Website bekanntgegebene Email-Adresse oder                            und wird bis dahin mit dem in Punkt 8. genannten Zinssatz verzinst.
     durch einen Brief der Gesellschaft an die vom DG bei der Registrierung              11.3.   Rangfolge der Forderungsbefriedigung
     auf der Website bekanntgegebene Postadresse.                                                Forderungen gegen die DN werden daher in folgender Rangfolge
3.4. Die Annahmefrist für den DN beträgt 2 Wochen ab Erhalt/Einlangen des                        beglichen - Gläubiger des zweiten oder dritten Rangs können nur
     Antrags beim DN.                                                                            bedient werden, wenn die Gläubiger der jeweils vorhergehenden
                                                                                                 Gruppe vollständig befriedigt wurden:
4.   Vereinbarte Gesamtsumme • Nominalwert der Einzahlungen                                      - Allgemeine Gläubiger – erster Rang: Da die DN eine
4.1. „(Vertraglich) Vereinbarte Gesamtsumme“ ist der Gesamtbetrag, den                              Nachrangigkeitsvereinbarung nur mit den DG abgeschlossen hat,
     der DG vereinbarungsgemäß grundsätzlich, sowohl maximal als auch                               bedeutet dies, dass alle übrigen Gläubiger der DN gegenüber den
     mindestens, zu leisten hat. Der Maximalbetrag der vereinbarten                                 DG (siehe „zweiter Rang“) und Gesellschaftern/Eigenkapitalgeber
     Gesamtsumme ergibt sich aus dem Vertrag über das qualifizierte                                 (siehe „dritter Rang“) vorrangig bedient werden.
     Nachrangdarlehen und muss mindestens EUR 1.000,00 (eintausend                               - DG – zweiter Rang: Die Forderungen von DG gegen die Gesellschaft
     Euro) betragen.                                                                                werden gegenüber den Forderungen der allgemeinen Gläubiger
4.2. „Nominalwert der Einzahlungen“ ist der vom DG tatsächlich einbezahlte                          (siehe „erster Rang“) nachrangig, gegenüber den Forderungen der
     Betrag.                                                                                        Gesellschafter/Eigenkapitalgeber (siehe „dritter Rang“) vorrangig
5.   Zahlungsmodalitäten                                                                            befriedigt. Innerhalb der Gruppe der DG besteht Gleichrangigkeit.
5.1. Der DG leistet eine einmalige Zahlung („Einmalzahlung“); dies                               - Gesellschafter/Eigenkapitalgeber – dritter Rang: Sollten Gesellschafter
     grundsätzlich in der Höhe der vereinbarten Gesamtsumme. Die                                    der DN oder sonstige Eigenkapitalgeber gegen die Gesellschaft
     vereinbarte Gesamtsumme ergibt sich aus dem Antragsformular. Die                               Forderungen (zum Beispiel Gesellschafterdarlehen, etc.) haben, so
     Einmalzahlung ist in Summe binnen 6 Wochen ab Zustandekommen                                   sind diese Forderungen gegenüber jenen allgemeinen Gläubiger und
     des Vertrages über das partiarische Nachrangdarlehen zur Zahlung                               der                DG                nachrangig                gestellt.
     fällig. Die Einmalzahlung kann innerhalb dieser Frist allerdings in
     mehreren Teilbeträgen geleistet werden.
5.2. Die Summe sämtlicher vom DG geleisteten Zahlungen darf die
     vereinbarte           Gesamtsumme              nicht           übersteigen.
                                                                                    10
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