KAPITALMARKTPROSPEKT nach Schema C des Kapitalmarktgesetzes - über das öffentliche Angebot
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KAPITALMARKTPROSPEKT nach Schema C des Kapitalmarktgesetzes über das öffentliche Angebot von qualifizierten Nachrangdarlehen gegenüber der Green Finance Capital AG 1
ZUSAMMENFASSUNG Geschäftsadresse der Emittentin (c/o LCG Treuhand AG, Landstraße 14, FL-9496 Balzers) erreichbar. Die nachfolgende Zusammenfassung ist als Einleitung zum gegenständlichen Prospekt zu verstehen und beruht auf den in Die Emittentin hat keinen Aufsichtsrat. diesem Prospekt enthaltenen Informationen. Sie ist daher nur in Zusammenschau mit dem Prospekt selbst zu lesen. Potentielle Clemens Laternser ist Mitglied des Verwaltungsrats der Emittentin. Anleger sollten die Entscheidung über den Erwerb der Clemens Laternser ist Experte für internationales Steuerrecht und angebotenen Veranlagung auf die zuvor erfolgte, eingehende Partner der TTA Trevisa-Treuhand-Anstalt, einer mittelgroßen Prüfung des gesamten Prospekts unter Einschluss der durch Treuhandgesellschaft mit Sitz in Balzers, Liechtenstein. Dort befasst Verweis in diesen inkorporierten Anlagen stützen. er sich vor allem mit Strukturberatung, Steuerplanung und Compliance-Fragen. Clemens Laternser verfügt über 20-jährige Gegenstand der Veranlagung Erfahrung im liechtensteinischen Treuhandwesen, davon wirkte er 10 Jahre in der Geschäftsführung der Liechtensteinischen Treuhandkammer. Gleichzeitig amtierte er als Gegenstand dieses Angebots ist die Vergabe qualifizierter Verwaltungsratspräsident des Liechtensteinischen Rundfunks und Nachrangdarlehens. „Qualifiziertes Nachrangdarlehen“ bedeutet engagiert sich zudem in diversen gemeinnützigen Institutionen. in diesem Prospekt das unbesicherte Darlehen an der Clemens Laternser ist Dipl. Betriebsökonom FH (St. Gallen) und Darlehensnehmerin (im Folgenden kurz „DN“ oder Emittentin) mit staatlich geprüfter Treuhänder in Liechtenstein. Zudem hält er einen LL.M. in internationalem Steuerrecht der Universität - einer fixen Verzinsung, und Liechtenstein. - einer sogenannten „(qualifizierten) Rangrücktrittserklärung“ der Christian Schauer ist Mitglied des Verwaltungsrats der Emittentin Darlehensgeber (im Folgenden kurz „DG“). und verfügt über langjährige technische und kaufmännische Erfahrung, welche er zunächst im Rahmen einer höheren Für die Finanzierung der operativen Geschäftstätigkeit der Green technischen Bundeslehranstalt für EDV und Organisation in Finance Capital AG ist geplant, nachrangiges Darlehenskapital Leonding gewonnen hat. Im Anschluss war er seit 16 Jahren in der von Investoren in Höhe von bis zu EUR 10.000.000 (in Worten: Euro Finanzdienstleistung, davon 14 Jahre in leitender Funktion. Im Mai zehn Millionen) aufzunehmen. Mit dem Kapital sollen unter 2003 absolvierte er die Prüfung zum staatlich befugten anderem Finanzierungen für die Green Finance Vermögensberater in Linz, sowie in den laufenden Jahren einige Gruppengesellschaften bereitgestellt werden. Ausbildungen im Wertpapierbereich. Herrn Christian Schauer wurde vom Bundesministerium Wissenschaft, Forschung und Unternehmensgegenstand der Green Finance Capital Wirtschaft zur Führung der Standesbezeichnung Ingenieur AG berechtigt. Am 07. Juli 2017 absolvierte Herr Christian Schauer den Studienlehrgang Akademischer Immobilienmakler. Allgemeine Ausführungen Momentan ist Herr Christian Schauer im letzten Studienabschnitt zum Wirtschaftsdiplomingenieur (Dipl.-Ing.(FH)). Seit Oktober 2015 Die Green Finance Capital AG hat ihren Sitz in Vaduz (Fürstentum ist Herr Christian Schauer Geschäftsführer der Green Finance Liechtenstein) und ist eine Aktiengesellschaft nach dem Recht des GmbH Österreich (FN 441424d HG Wien), seit April 2017 zusätzlich Fürstentums Liechtenstein. Die Emittentin ist unter der Geschäftsführer der LVA24 Prozessfinanzierung GmbH (FN Registernummer FL-0002.581.256-8 im Handelsregister des 453834d HG Wien), sowie seit dem Jahr 2018 Verwaltungsrat der Fürstentums Liechtenstein eingetragen. Das zuständige Green Finance Group AG (HR-Nr. FL-0002.576.495-3), der Green Registeramt ist das Amt für Justiz des Fürstentums Liechtenstein. Finance Broker AG (HR-Nr. FL0002.581.267-1) und der Green Die Emittentin wurde am 03.05.2018 im Fürstentum Liechtenstein Finance Capital AG (HR-Nr. FL-0002.581.256-8). Die gegründet sowie am 04.05.2018 im Handelsregister des Geschäftsführung für die CIP Service GmbH (FN 451768s HG Wien) Fürstentums Liechtenstein eingetragen und wird seither in der wird Hr. Christian Schauer zeitnahe zurücklegen. Für die Rechtsform einer Aktiengesellschaft nach dem Recht des Gesellschaften Green Finance GmbH und LVA24 Fürstentums Liechtenstein geführt. Prozessfinanzierung GmbH wurden bereits Kapitalmarktprospekte (als auch Nachträge) veröffentlicht und bei der OeKB hinterlegt. Das Aktienkapital der Gesellschaft beträgt EUR 50.000,00, Diese Kapitalmarktprospekte und Nachträge sind auch auf den eingeteilt in 500 Namensaktien zu je EUR 100,00 und ist zur Gänze Webseiten www.greenfinance.at und www.lva24.at als PDF einbezahlt. Die Emittentin wurde von Herrn Clemens Gregor abrufbar. Hr. Christian Schauer hat ein breit gefächertes Wissen in Laternser, geboren am 20.12.1966, im eigenen Namen – als der Betriebswirtschaft und in technischen Bereichen, sowie in der einzelvertretungsberechtigtes Mitglied des Verwaltungsrates und Mitarbeiterführung. Geschäftsführer – namens der LCG Treuhand AG, Landstraße 14, FL-9496 Balzers, am 03.05.2018 gegründet. Die Übertragung der Gegenstand des Unternehmens der Emittentin ist die Erbringung Aktien der Emittentin an die Green Finance Group erfolgte am von Management-, Verwaltungs- und Beratungs-Dienstleistungen, 04.05.2018, diese ist seither 100%iger Alleinaktionär. insbesondere gegenüber Gruppengesellschaften, sowie die Bereitstellung von Finanzierungen für die Green Finance Gemäß Art 16 der Statuten der Emittentin hat die Emittentin einen Gruppengesellschaften, ferner der Erwerb, die Verwaltung und die oder mehrere Verwaltungsratsmitglieder. Zum jeweils Veräusserung von Vermögenswerten jeglicher Art, die Beteiligung einzelzeichnungsbefugten Verwaltungsratsmitgliedern wurden an und die Finanzierung von anderen Unternehmen sowie der Herr Clemens Gregor Laternser und Herr Christian Schauer bestellt. Erwerb und die Verwertung von Patenten, Lizenzen und Rechten Die Verwaltungsratsmitglieder der Emittentin sind auch unter der und alle mit diesem Zweck direkt und indirekt in Zusammenhang 2
stehenden geschäftlichen Transaktionen. Die Green Finance - dies bei der DN einen Grund zur Eröffnung eines Gruppe ist in den Bereichen der Immobilienprojektentwicklung, Insolvenzverfahrens darstellen würde; und/oder Finanzdienstleistung, Versicherungsvermittlung, Vermietung von - ein negatives Eigenkapital bei der DN gegeben ist oder die (teilweise) Auszahlung an den DG dazu führen würde. beweglichen Sachen, Handel mit Waren aller Art, sowie der Vermittlung von Photovoltaikanlagen und Photovoltaik- Werden fällige Beträge aufgrund dieser Einschränkungen nicht Contractinganlagen, tätig. ausbezahlt, erfolgt die Auszahlung jeweils zum nächstmöglichen Termin und wird bis dahin mit dem in Punkt 8. der Die Gruppengesellschaften stellen sich wie folgt dar: Darlehensbedingungen genannten Zinssatz verzinst. Green Finance Group AG (FL) Rangfolge der Forderungsbefriedigung EUR 500.000,- Akteinkapital Forderungen gegen die DN werden daher in folgender Rangfolge beglichen - Gläubiger des zweiten oder dritten Rangs können nur bedient werden, wenn die Gläubiger der jeweils vorhergehenden Green Finance Green Finance Green Finance CIP Service 21 Group AG Broker AG (FL) Capital AG (FL) GmbH (AT) GmbH (AT) (AT) Gruppe vollständig befriedigt wurden: EUR 50.000,- EUR 50.000,- EUR 150.000,- EUR 35.000,- EUR 104.060,- Aktienkapital Aktienkapital Stammkapital Stammpakital Aktienkapital - Allgemeine Gläubiger – erster Rang: Da die DN eine 100% Tochter 100% Tochter 94% Tochter 100% Tochter 14,4% Tochter Nachrangigkeitsvereinbarung nur mit den DG abgeschlossen der Green der Green der Green der Green der Green Finance Group Finance Group Finance Group Finance Group Finance Group hat, bedeutet dies, dass alle übrigen Gläubiger der DN AG AG AG AG AG gegenüber den DG (siehe „zweiter Rang“) und Gesellschaftern/Eigenkapitalgeber (siehe „dritter Rang“) vorrangig bedient werden. Verzinsung der Veranlagung - DG – zweiter Rang: Die Forderungen von DG gegen die Der Anleger erhält eine feste Verzinsung von 8% p.a. für das zur Gesellschaft werden gegenüber den Forderungen der Verfügung gestellte Kapital. allgemeinen Gläubiger (siehe „erster Rang“) nachrangig, gegenüber den Forderungen der Die Zinsen sind gemäß Punkt 8.3. der Darlehensbedingungen Gesellschafter/Eigenkapitalgeber (siehe „dritter Rang“) endfällig, wobei auch Zinseszinsen gewährt werden. Endfällig vorrangig befriedigt. Innerhalb der Gruppe der DG besteht Gleichrangigkeit. bedeutet, dass erst bei Vertragsende die Auszahlung der bis dahin vereinbarungsgemäß aufgelaufenen Zinsen erfolgt. Der Zinssatz kommt für den Nominalwert der Einzahlungen (Punkt 4.2. der - Gesellschafter/Eigenkapitalgeber – dritter Rang: Sollten Darlehensbedingungen) zur Anwendung. Gesellschafter der DN oder sonstige Eigenkapitalgeber gegen die Gesellschaft Forderungen (zum Beispiel Die Investoren geben eine qualifizierte Rangrücktrittserklärung für Gesellschafterdarlehen, etc.) haben, so sind diese Forderungen gegenüber jenen allgemeinen Gläubiger und den Fall der Insolvenz der Green Finance Capital AG (folgend der DG nachrangig gestellt. auch „Gesellschaft“ genannt), aber auch darüber hinaus, ab. Detaillierte Informationen finden sind unter Punkt 2.1.5 Verzinsung. Konsequenzen der qualifizierten Nachrangigkeit Risikohinweis Kommt es somit – aus welchen Gründen auch immer – zu einer Insolvenz oder Liquidation der DN, erfolgt eine Befriedigung des DG erst dann, wenn sämtliche andere Gläubiger der DN, denen Bei dem gegenständlichen qualifizierten Nachrangdarlehen an gegenüber seitens der Gesellschaft keine Nachrangigkeit die Green Finance Capital AG handelt es sich um eine besteht, zuvor vollständig befriedigt worden sind. Im Falle einer unternehmerische Investition. Beim Darlehen aus dem Vertrag Insolvenz der Gesellschaft ist der Totalverlust der Investition des über das qualifizierte Nachrangdarlehen handelt es sich um eine DG daher der Regelfall. nicht besicherte, nachrangige Verbindlichkeit (Schuld) der Green Finance Capital AG. Keine Beantragung eines Insolvenzverfahrens Das Nachrangdarlehen ist mit bestimmten Risiken in Bezug auf Der DG erklärte durch Abgabe eines Angebotes zur Gewährung das Merkmal der Nachrangigkeit verbunden. Der DG übernimmt eines qualifizierten Nachrangdarlehens gemäß und im Hinblick mit der Nachrangigkeit eine Finanzierungsverantwortung für die auf § 67 Abs. 3 Insolvenzordnung (oder einer entsprechenden, Green Finance Capital AG und somit auch ein erhöhtes Risiko bei gleichwertigen Bestimmung eines EWR-Mitgliedstaats), dass er Insolvenz der Green Finance Capital AG. eine Befriedigung seiner Forderungen aus dem qualifizierten Nachrangdarlehensvertrag erst nach Beseitigung eines negativen Vereinbarung qualifizierter Nachrangigkeit Eigenkapitals (somit des Aufbrauchs des Eigenkapitals durch Verluste) oder im Fall der Liquidation nach Befriedigung aller - nicht Der DG erklärte durch Abgabe eines Angebotes zur Gewährung nachrangig gestellten - Gläubiger begehrt und dass wegen dieser eines qualifizierten Nachrangdarlehens ausdrücklich und Verbindlichkeiten kein Insolvenzverfahren eröffnet zu werden unwiderruflich die uneingeschränkte qualifizierte Nachrangigkeit braucht. aller seiner Forderungen gegenüber der DN aus dem Darlehensvertrag mit der Maßgabe, dass der DG den Darlehensbetrag, sowie ausständige Zinsen solange nicht, auch nicht teilweise, fordern kann, als 3
Risiko-/Chancenausgleich Detaillierte Risikohinweise finden sich unter Punkt 5.3. Es ist für potentielle Anleger vor dem Fällen der Entscheidung, die im Die qualifizierte Nachrangigkeit dieses Darlehens ist wesentlicher Prospekt angebotene Veranlagung zu erwerben, unerlässlich, die Bestandteil des Nachrangdarlehensvertrages und somit dieser gesamten in diesem Prospekt enthaltenen Risikofaktoren Emission. Die DG erhalten zum Ausgleich dafür eine aufmerksam zu lesen. angemessene Fixverzinsung gemäß Punkt 8. des Nachrangdarlehensvertrages. Allgemeine Ausführungen Durch die Nachrangigkeit trägt der DG gegenüber den anderen Alle Angaben dieses Prospektes entsprechen den zum Zeitpunkt nicht nachrangigen Gläubigern der Green Finance Capital AG der Prospekterstellung verfügbaren wirtschaftlichen Daten und der ein erhöhtes Risiko sein Kapital und die Zinsen zu verlieren. derzeit geltenden rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen. Das Investitionskapital der Veranlagung Für das qualifizierte Nachrangdarlehen besteht kein der dient der direkten operativen Unternehmensfinanzierung. Mit dem Wertpapierbörse vergleichbarer Handelsplatz. Eine vorzeitige, Kapital sollen unter anderem Finanzierungen für die Green individuelle Veräußerung des qualifizierten Nachrangdarlehens Finance Gruppengesellschaften bereitgestellt werden. vor Laufzeitende ist daher nicht sichergestellt und gegebenenfalls mit finanziellen Einbußen verbunden. Weiters handelt es sich um eine langfristige unternehmerische Der wirtschaftliche Verlauf der Green Finance Capital AG hängt Veranlagung. Rechtliche, steuerliche oder wirtschaftliche von verschiedenen, in der Zukunft liegenden Ereignissen ab. Rahmenbedingungen können sich während der Laufzeit dieser Aufgrund der vielfältigen Einflussfaktoren ist eine konkrete Prognose Veranlagung daher ändern, mit der Folge, dass auch weitere über den wirtschaftlichen Verlauf der Green Finance Capital AG rechtliche oder wirtschaftliche Risiken, die heute nicht erkennbar nicht möglich. sind, auftreten können oder realisiert werden. Treten die vorgenommenen Annahmen und Planungen - aus Bei den im Prospekt allfällig wiedergegebenen Annahmen, welchem Grund auch immer - nicht ein, hat der DG die sich Meinungen und Aussichten handelt es sich ausschließlich um daraus ergebenden Nachteile mittelbar oder unmittelbar zu Meinungen und Prognosen der Geschäftsführung der Green tragen, dies bedeutet, dass der DG insbesondere die von ihm Finance Capital AG zum Zeitpunkt der Prospekterstellung. eingesetzte Darlehenssumme zur Gänze verlieren kann. Der DG muss daher in der Lage sein, bei einer unerwartet negativen Das Investitionsangebot ist auf Österreich beschränkt und wurde wirtschaftlichen Entwicklung der Green Finance Capital AG einen von keiner Wertpapierkommission oder Aufsichtsbehörde in Totalverlust in Kauf zu nehmen. Österreich oder sonstige Weise empfohlen. Ändern sich steuerliche und rechtliche Rahmenbedingungen, Im Falle irgendwelcher Zweifel über den Inhalt oder die insbesondere die geltende Gesetzeslage und die Bedeutung der in diesem Prospekt erhaltenen Informationen sollte Rechtsprechung der Höchstgerichte, kann dies nachteilige jeder Anleger eine befugte und entsprechend sachverständige Auswirkungen auf das Geschäftsmodell der Green Finance Person zurate ziehen, die auf die Beratung für den Erwerb von Capital, deren wirtschaftliche Entwicklung, sowie deren derartigen Veranlagungen spezialisiert ist. Zahlungsfähigkeit haben. Es wird dem DG ausdrücklich empfohlen, im Hinblick auf die Die Veranlagung bietet besondere Chancen, aber auch wirtschaftlichen und steuerlichen Auswirkungen der Gewährung erhebliche Risiken, die über die Chancen und Risiken anderer, z. eines qualifizierten Nachrangdarlehens auf die persönliche B. festverzinslicher Vermögensanlagen von Emittenten bester Situation des DGs einen Wirtschaftstreuhänder, Steuerberater Bonität (zB. Deutsche Staatsanleihen), deutlich hinausgehen. und/oder Rechtsanwalt beizuziehen. Jeder Anleger sollte daher vor der Investitionsentscheidung insbesondere die Darstellung der wesentlichen Chancen und Dieses qualifizierte Nachrangdarlehen ist nicht empfehlenswert für Risiken der vorliegenden Veranlagung beachten. Personen, die darauf angewiesen sind, sich jederzeit kurzfristig von einer gewählten Investition zu trennen. Der nachstehende Kapitalmarktprospekt enthält wesentliche Angaben und Informationen für das gegenständliche Die Gesellschaft wurde erst im Mai 2018 gegründet, sodass zum Veranlagungsangebot und wurde gemäß den Vorschriften des Zeitpunkt der Prospekterstellung noch kein Proof of Concept österreichischen Kapitalmarktgesetzes nach dessen in Anlage C erbracht werden konnte oder belastbare enthaltenen Schema C von der Emittentin erstellt. Diese Unternehmenskennzahlen vorliegen. Zusammenfassung sollte lediglich als Einleitung zum Prospekt Jeder potentielle Anleger hat zu beachten, dass ihn das Risiko des verstanden werden. Totalverlusts des geleisteten Darlehensbetrags treffen kann. Es gibt keine wie bei Bankeinlagen übliche Einlagensicherung oder Jedem Anleger wird empfohlen, seiner Entscheidung über eine sonstige Entschädigungseinrichtung. Darüber hinaus kann sich - Anlage den gesamten Prospekt mitsamt Beilagen zugrunde zu durch die individuelle Vermögenssituation potentieller Anleger legen. Dieser Prospekt liegt in deutscher Sprache auf. Im Falle, bedingt – für Anleger das Maximalrisiko der persönlichen Insolvenz dass Ansprüche wegen eines fehlerhaften Prospekts geltend verwirklichen. gemacht werden, sind etwaige Kosten der Übersetzung von demjenigen zu tragen, der die Ansprüche behauptet. 4
INHALTSVERZEICHNIS ZUSAMMENFASSUNG ............................................................................................................................................................................. 2 Gegenstand der Veranlagung ......................................................................................................................................................... 2 Unternehmensgegenstand der Green Finance Capital AG ............................................................................................................ 2 Allgemeine Ausführungen ............................................................................................................................................................ 2 Verzinsung der Veranlagung ............................................................................................................................................................ 3 Risikohinweis ..................................................................................................................................................................................... 3 Allgemeine Ausführungen ................................................................................................................................................................ 4 1 ANGABEN ÜBER JENE, WELCHE GEMÄSS DEN §§ 8 UND 11 KMG HAFTEN ....................................................................................... 8 1.1 Emittentin der Veranlagung ................................................................................................................................................... 8 1.2 Prospektkontrollor ................................................................................................................................................................... 8 1.3 Berater und Vertriebspartner .................................................................................................................................................. 8 2 ANGABEN ÜBER DIE VERANLAGUNG ............................................................................................................................................... 8 2.1 Die Veranlagungsbedingungen, insbesondere die Ausstattung der Veranlagung ............................................................... 8 2.1.1 Vertragliche Grundlage der Veranlagung...................................................................................................................... 8 2.1.2 Art der Veranlagung ....................................................................................................................................................... 9 2.1.3 Darlehensbedingungen ................................................................................................................................................. 9 2.1.4 Verwendungszweck des Darlehens .............................................................................................................................. 12 2.1.5 Verzinsung .................................................................................................................................................................... 12 2.1.6 Übertragungsmöglichkeit ............................................................................................................................................. 12 2.1.7 Laufzeit ......................................................................................................................................................................... 12 2.1.8 Kündigung.................................................................................................................................................................... 12 2.1.9 Rückzahlungsbetrag / Auszahlung ............................................................................................................................... 12 2.1.10 Qualifizierter Rangrücktritt - Nachrangigkeit .................................................................................................................. 12 2.1.11 Stellung des DG im Unternehmen der DN .................................................................................................................... 13 2.1.12 Vermittler ...................................................................................................................................................................... 13 2.2 Zahl-, Einreichungs- und Hinterlegungsstellen ...................................................................................................................... 13 2.3 Übersicht über die allenfalls bisher ausgegebenen Vermögensrechte ............................................................................... 13 2.4 Rechtsform der Veranlagung (Anteils-, Gläubigerrecht oder Mischform), Gesamtbetrag, Stückelung sowie Zweck des Angebotes ............................................................................................................................. 13 2.5 Art der Veranlagung (offene oder geschlossene Form) ....................................................................................................... 13 2.6 Art und Anzahl der Veranlagungsgemeinschaften des Emittenten oder sonstiger Veranlagungsgemeinschaften, die auf die Veranlagung Einfluß haben können .................................................................................................................. 14 2.7 Angabe der Börsen, an denen die Veranlagung, die Gegenstand des öffentlichen Angebotes ist, und sonstige Wertpapiere des Emittenten bereits notieren oder gehandelt werden ............................................................................... 14 2.8 Allfällige Haftungserklärungen Dritter für die Veranlagung ................................................................................................... 14 2.9 Personen, die das Angebot fest übernommen haben oder dafür garantieren .................................................................. 14 2.10 Angaben gemäß Schema A, Kapitel 3 bis 5 bzw. Schema B 3 und 4 über die Personen, denen das aus der Emission erworbene Kapital zur wirtschaftlichen Verfügung zufließt, sofern diese Personen nicht mit dem Emittenten identisch sind .......................................................................................... 14 2.11 Die auf die Einkünfte der Veranlagung erhobenen Steuern (z.B. Kapitalertragsteuer, ausländische Quellensteuern) ......... 14 2.11.1 Investor (= natürliche Person) stellt Kapital aus seinem Privatvermögen zur Verfügung: .............................................. 14 2.11.2 Investor (= natürliche Person) stellt Kapital aus seinem Betriebsvermögen zur Verfügung: .......................................... 15 2.11.3 Investor (= im Inland ansässige juristische Person) ....................................................................................................... 15 2.12 Zeitraum für die Zeichnung .................................................................................................................................................. 15 2.13 Etwaige Beschränkungen der Handelbarkeit der angebotenen Veranlagung und Markt, auf dem Sie gehandelt werden15 2.14 Vertriebs- und Verwaltungskosten, Managementkosten, jeweils nach Höhe und Verrechnungsform ................................. 15 5
2.15 Angabe der Bewertungsgrundsätze .................................................................................................................................... 16 2.16 Angabe allfälliger Belastungen ............................................................................................................................................ 16 2.17 Nähere Bestimmungen über die Erstellung des Rechnungsabschlusses und etwaiger Rechenschaftsberichte. ................ 16 2.18 Bestimmungen über die Ausschüttung und Verwendung des Jahresüberschusses/Jahresgewinnes .................................. 16 2.19 Letzter Rechenschaftsbericht samt Bestätigungsvermerk .................................................................................................... 16 2.20 Darstellung des Kaufpreises der Veranlagung samt aller Nebenkosten .............................................................................. 16 2.21 Art und Umfang einer Absicherung der Veranlagung durch Eintragung in öffentliche Bücher ............................................ 16 2.22 Angabe über zukünftige Wertentwicklung der Veranlagung................................................................................................ 16 2.23 Bedingungen und Berechnung des Ausgabepreises für Veranlagungen, die nach Schluss der Emission begeben werden ................................................................................................................ 16 2.24 Angaben über allfällige Bezugsrechte der vorhandenen Anleger und deren Bezugspreise im Falle einer Erhöhung des Veranlagungsvolumens, Angaben, in welcher Form die Substanz- und Ertragszuwächse der bestehenden Anleger gegenüber den neuen Anlegern gesichert sind .............................................................................. 16 2.25 Darlegung der Möglichkeiten und Kosten einer späteren Veräußerung der Veranlagung .................................................. 17 2.25.1 Übertragungsmöglichkeit ............................................................................................................................................. 17 2.25.2 Kündigung.................................................................................................................................................................... 17 2.26 Leistungen der Verwaltungsgesellschaft und die dafür verrechneten Kosten ..................................................................... 17 2.27 Kündigungsfristen seitens der Verwaltungsgesellschaften.................................................................................................... 17 2.28 Bestimmungen über die Abwicklung und die Stellung der Anleger im Insolvenzfall ............................................................ 17 2.29 Wertpapierkennnummer (falls vorhanden)........................................................................................................................... 17 3 ANGABEN ÜBER DIE EMITTENTIN .................................................................................................................................................... 17 3.1 Firma und Sitz der Emittentin, Unternehmensgegenstand ................................................................................................... 17 3.2 Darstellung der rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Emittentin, insbesondere Angaben zum Grundkapital oder dem Grundkapital entsprechenden sonstigen Gesellschaftskapital, dessen Stückelung samt Bezeichnung etwaiger verschiedener Gattungen von Anteilsrechten ......................................... 18 3.3 Mitglieder der Organe der Geschäftsführung, der Verwaltung und der Aufsicht (Name, Stellung)...................................... 18 3.4 Angabe der Anteilseigner, die in der Geschäftsführung der Emittentin unmittelbar oder mittelbar eine beherrschende Rolle ausüben oder ausüben können ................................................................................................ 18 3.5 Der letzte Jahresabschluss (die letzte Jahresrechnung) samt etwaiger Lageberichte und Bestätigungsvermerk(e) ............ 18 3.6 Beschreibung der Konzernstruktur (Gruppengesellschaften) ................................................................................................ 18 4 ANGABEN ÜBER DIE DEPOTBANK (FALLS VORHANDEN) .................................................................................................................. 19 5 SONSTIGE ANGABEN ZUR VERANLAGUNG ..................................................................................................................................... 19 5.1 Art und Umfang der laufenden Informationen der Anleger über die wirtschaftliche Entwicklung der Veranlagung ............ 19 5.2 Sonstige Angaben, die für den Anleger erforderlich sind, um sich ein fundiertes Urteil im Sinne des § 7 Abs. 1 KMG zu bilden .............................................................................................................................................. 19 5.3 Risiken .................................................................................................................................................................................. 20 5.3.1 Risiko Nachrangigkeit des Darlehens / Nachrangklausel .............................................................................................. 20 5.3.2 Fungibilität der Veranlagung ........................................................................................................................................ 21 5.3.3 Risiko Verschuldungsgrad / Gläubigerstellung .............................................................................................................. 21 5.3.4 Risiken aus der Verwertung von Lebensversicherungen und Bausparverträgen ........................................................... 21 5.3.5 Allgemeines Bonitätsrisiko aus dem Darlehensvertrag ................................................................................................. 21 5.3.6 Risiko als Start-Up Unternehmen ................................................................................................................................... 21 5.3.7 Risiko der Duplizierbarkeit des Geschäftsmodells ......................................................................................................... 21 5.3.8 Risiko der unzureichenden Kapitalaufbringung ............................................................................................................ 21 5.3.9 Transaktionskosten und Spesen .................................................................................................................................... 22 5.3.10 Kalkulationsrisiko ........................................................................................................................................................... 22 5.3.11 Wettbewerbsrisiko ......................................................................................................................................................... 22 5.3.12 Managementrisiken ..................................................................................................................................................... 22 6
5.3.13 Schlüsselpersonenrisiken .............................................................................................................................................. 22 5.3.14 Risiko der Verwendung der Darlehensmittel ................................................................................................................. 22 5.3.15 Risiko von Interessenskonflikten ..................................................................................................................................... 22 5.3.16 Keine Mittelverwendungskontrolle ................................................................................................................................ 22 5.3.17 Keine Einflussnahmemöglichkeit der Anleger .............................................................................................................. 22 5.3.18 Außergewöhnliche Ereignisse, Höhere Gewalt / nicht vorhersehbare Ereignisse.......................................................... 22 5.3.19 Vertragserfüllungsrisiko .................................................................................................................................................. 22 5.3.20 Risiko der Kostenentwicklung ........................................................................................................................................ 23 5.3.21 Währungsrisiko .............................................................................................................................................................. 23 5.3.22 Länderrisiko................................................................................................................................................................... 23 5.3.23 IT-Risiken ....................................................................................................................................................................... 23 5.3.24 Risiko von Forderungsausfällen..................................................................................................................................... 23 5.3.25 Missbrauchsrisiko .......................................................................................................................................................... 23 5.3.26 Besondere Risiken bei Investitionen auf Kredit .............................................................................................................. 23 5.3.27 Steuerliche Risiken ........................................................................................................................................................ 23 5.3.28 Klumpenrisiko, keine Risikodiversifizierung ..................................................................................................................... 23 5.3.29 Inflationsrisiko ................................................................................................................................................................ 23 5.3.30 Ausfall wichtiger Vertragspartner .................................................................................................................................. 23 5.3.31 Gesetzliche Rahmenbedingungen.............................................................................................................................. 24 5.3.32 Finanzierungsrisiken ...................................................................................................................................................... 24 5.3.33 Persönliche Haftung ..................................................................................................................................................... 24 5.3.34 Risiken der Gruppengesellschaften .............................................................................................................................. 24 5.3.35 Risiko des Totalverlustes/Maximales Risiko..................................................................................................................... 24 6 KONTROLLVERMERK DES PROSPEKTKONTROLLORS ........................................................................................................................ 25 7
Leute oder sonstiger Personen, deren Tätigkeit zur Prospektkontrolle 1 ANGABEN ÜBER JENE, WELCHE GEMÄSS DEN §§ 8 UND 11 herangezogen wurde, erfolgte unrichtige oder unvollständige KMG HAFTEN Kontrollen. Jedem Anleger (im Folgenden auch „Darlehensgeber“ oder „DG“) 1.3 Berater und Vertriebspartner haften für den Schaden, der ihm im Vertrauen auf die Prospektangaben oder die sonstigen nach dem Die Green Finance Capital AG bedient sich gewerblicher Kapitalmarktgesetz (im Folgenden kurz „KMG“) erforderlichen Vermögensberater, Dienstnehmern der Gesellschaft sowie Angaben (§ 6), die für die Beurteilung der Wertpapiere oder sonstiger Personen und Gesellschaften, welche über die Veranlagungen erheblich sind, entstanden ist, entsprechende Genehmigung zum Vertrieb dieser Veranlagung verfügen. Zum Zeitpunkt der Prospektkontrolle stehen diese die Emittentin für durch eigenes Verschulden oder durch Personen noch nicht fest, sodass sie noch nicht benannt werden Verschulden seiner Leute oder sonstiger Personen, deren können. Tätigkeit zur Prospekterstellung herangezogen wurde, erfolgte unrichtige oder unvollständige Angaben, Die von der Gesellschaft autorisierten Vermittler der Veranlagung, der Prospektkontrollor von Prospekten für Veranlagungen für sofern die in Anspruch genommenen Personen den Handel oder durch eigenes grobes Verschulden oder grobes Verschulden die Vermittlung von Veranlagungen gewerbsmäßig betreiben, seiner Leute oder sonstiger Personen, deren Tätigkeit zur haften, wenn sie gemäß § 11 Abs. 1 Z 3 KMG die Unrichtigkeit oder Prospektkontrolle herangezogen wurde, erfolgte unrichtige Unvollständigkeit der Angaben im Sinne des § 11 Abs. 1 Z 1 KMG oder unvollständige Kontrollen und gekannt haben oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht gekannt derjenige, der im eigenen oder im fremden Namen die haben. Vertragserklärung des Anlegers entgegengenommen hat und der Vermittler des Vertrages, sofern die in Anspruch Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass etwaige genommene Person den Handel oder die Vermittlung von prognostizierte Renditen von der Haftung nicht erfasst sind. Für Wertpapieren oder Veranlagungen gewerbsmäßig betreibt Vermögensschäden, die dem Anleger aus einer fehlerhaften und sie oder ihre Leute die Unrichtigkeit oder Aufklärung oder Beratung entstehen, besteht eine Haftung nur in Unvollständigkeit der Angaben im Sinne der Z 1 oder der Fällen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Kontrolle gekannt haben oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht gekannt haben. Dem Vermittler ist es untersagt eine Steuerberatung durchzuführen. Bei Aussagen des Vermittlers in diesem Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 11 Abs 6 Zusammenhang handelt es sich daher lediglich um eine KMG die Höhe der Haftpflicht gegenüber jedem einzelnen Erläuterung des Antragsinhaltes, wobei darauf hingewiesen wird, Anleger, sofern das schädigende Verhalten nicht auf Vorsatz dass ihm eine Prüfung der Antragsangaben auf deren Richtigkeit beruhte, begrenzt ist durch den von ihm bezahlten Erwerbspreis, nur in einem begrenzten Rahmen (Plausibilitätsprüfung) möglich zuzüglich Spesen und Zinsen ab Zahlung des Erwerbspreises. Die ist. Der Vermittler hat keine Inkassovollmacht. Höhe der Haftung ist sohin begrenzt mit der Summe der vom DG eingezahlten Beträge zuzüglich der entsprechenden Zinsen. 2 ANGABEN ÜBER DIE VERANLAGUNG Gemäß § 11 Abs 7 KMG müssen Ansprüche der Anleger nach 2.1 Die Veranlagungsbedingungen, insbesondere die KMG bei sonstigem Ausschluss binnen zehn Jahren nach Ausstattung der Veranlagung Beendigung des prospektpflichtigen Angebotes gerichtlich geltend gemacht werden. 2.1.1 Vertragliche Grundlage der Veranlagung Für Vermögensschäden, die dem Anleger aus einer fehlerhaften Für die Veranlagung sind die Regelungen des Antrags auf ein Aufklärung oder Beratung entstehen, besteht eine Haftung nur in Qualifiziertes Nachrangdarlehen sowie die Fällen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Darlehensbedingungen (in der Folge kurz „Vereinbarung“ genannt) maßgeblich. Das angeführte Vertragswerk sowie die Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass etwaige Darlehensbedingungen sind in diesem Prospekt als Beilagen ./1 prognostizierte Renditen von der Haftung nicht erfasst sind und und ./2 vollinhaltlich abgedruckt. dafür auch ausdrücklich jede Haftung ausgeschlossen wird. Mit der Stellung eines Antrages auf ein Qualifiziertes Es haften gemäß § 8 und 11 KMG wie folgt: Nachrangdarlehen – ob handschriftlich oder online über eine online-Zeichnungsplattform (im Folgenden ‚Plattform‘ oder ‚Website‘) – bringt der DG zum Ausdruck, dass er Kenntnis vom 1.1 Emittentin der Veranlagung Inhalt dieses Antrages sowie von den Darlehensbedingungen hat und diese als Grundlage der angestrebten Investitionsmöglichkeit Die Emittentin der Veranlagung ist die Green Finance Capital AG anerkennt. (im Folgenden auch „Gesellschaft“, „Darlehensnehmerin“ oder „DN“). Die Prospekthaftung der Green Finance Capital AG ergibt Der Vertrag über das qualifizierte Nachrangdarlehen kommt sich aus § 11 Abs 1 Z 1 KMG. durch Annahme des Antrags durch die DN zustande (= „Vertragsbeginn“). Die Annahme wird dem DG schriftlich 1.2 Prospektkontrollor mitgeteilt. Eine Annahme des online abgegebenen Angebots eines DG auf Abschluss des Nachrangdarlehens durch die Der Prospekt wurde von CONFIRM Wirtschaftsprüfung GmbH, Gesellschaft erfolgt durch Übermittlung einer Email durch die Hochstraße 1, 4060 Leonding, Austria auf Richtigkeit und Gesellschaft oder den Betreiber der jeweiligen Plattform, sofern Vollständigkeit kontrolliert. CONFIRM Wirtschaftsprüfung GmbH hat dieser von der Gesellschaft dazu bevollmächtigt wurde, an die den Prospekt gemäß § 8 Abs 2 KMG „als Prospektkontrollor“ vom DG bei Registrierung auf der Website bekanntgegebene unterfertigt. Die Haftung des Prospektkontrollors gründet auf § 11 Email-Adresse oder durch einen Brief der Gesellschaft an die vom Abs 1 Z 2a KMG. Nach dieser Bestimmung haftet der DG bei der Registrierung auf der Website bekanntgegebene Prospektkontrollor von Prospekten für Veranlagungen für durch Postadresse. Die Annahmefrist für die DN beträgt 2 Wochen ab eigenes grobes Verschulden oder grobes Verschulden seiner Erhalt/Einlangen des Antrags bei der DN. 8
Auszahlungen an den DG erfolgen auf das von diesem im Angebotsschreiben angegebene bzw. auf der Website registrierte Konto des DG, welches dieser stets per Schreiben an die Emittentin bzw. über die Website aktuell hält. Die Auszahlung der Emittentin auf das vom DG angegebene - bzw. im Falle der Aktualisierung zuletzt angegebene - Konto hat für die Emittentin schuldbefreiende Wirkung.“ Auszahlungen an den DG erfolgen auf das auf der Website registrierte Konto des DG (bzw. auf ein anderes, im Zuge einer Aktualisierung bekanntgegebenes Konto). 2.1.2 Art der Veranlagung Die Veranlagung besteht aus der Gewährung eines qualifizierten Nachrangdarlehens an die Darlehensnehmerin. Hinsichtlich der detaillierten Ausgestaltung des Rangrücktritts wird auf Punkt 2.1.10 verwiesen. Die Gesamtsumme einer Investition durch einen DG in das qualifizierte Nachrangdarlehens hat zumindest EUR 1.000,00 zu betragen. 2.1.2.1 Zahlungsmodalitäten Der DG leistet eine einmalige Zahlung, dies grundsätzlich in der Höhe der vereinbarten Gesamtsumme. Die vereinbarte Gesamtsumme ergibt sich aus dem Antragsformular. Die Einmalzahlung ist in Summe binnen 6 Wochen ab Zustandekommen des Vertrages zur Zahlung fällig. Die Einmalzahlung kann innerhalb dieser Frist allerdings in mehreren Teilbeträgen geleistet werden. Die Summe sämtlicher vom DG geleisteten Zahlungen darf die vereinbarte Gesamtsumme nicht übersteigen. 2.1.3 Darlehensbedingungen Nachstehend werden die Darlehensbedingungen, welche sich zudem in Beilage ./2 befinden wiedergegeben: 9
Darlehensbedingungen für qualifizierte Nachrangdarlehen 6. Zahlungen des DG der Green Finance Capital AG (HR-Nummer FL-0002.581.256-8) Die Zahlungen des DG sind auf das im Antrag auf ein partiarisches Nachrangdarlehen oder im Annahmeschreiben genannte Konto der DN (kurz „Zielkonto“ genannt) zu leisten. Im Falle der online-Zeichnung sind 1. Allgemeines • Verzinsung • Nachrang die Regelungen über die Bezahlfunktion der Website zu entnehmen und 1.1. Die Green Finance Capital AG (auch kurz „DN“ genannt) schließt als hat die Zahlung demgemäß zu erfolgen. Darlehensnehmerin zu den gegenständlichen Konditionen Verträge über sogenannte „qualifizierte Nachrangdarlehen“ ab. Darlehensgeber 7. Vertragslaufzeit (kurz „DG“ genannt) dieser Darlehen können sowohl natürliche Personen 7.1. Der Vertrag über das partiarische Nachrangdarlehen wird auf eine feste als auch juristischen Personen sein. Laufzeit von 8 Jahren abgeschlossen. 1.2. „Qualifiziertes Nachrangdarlehen“ bedeutet in diesen 7.2. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Zustandekommen des Vertrages Darlehensbedingungen ein unbesichertes Darlehen an ein (Punkt 3.3.). Unternehmen (als Darlehensnehmerin) mit 7.3. Die Vertragslaufzeit endet nach 8 Jahren, ohne dass es einer Kündigung - einer fixen Verzinsung und bedarf (= „Vertragsende“). - einer sogenannten „(qualifizierten) Rangrücktrittserklärung“ der DG. 7.4. Eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. 1.3. Bei den gegenständlichen Verträgen über qualifizierte 8. Fixe Verzinsung des qualifizierten Nachrangdarlehens Nachrangdarlehen erhalten die DG eine hohe Verzinsung. Die DG 8.1. Jeder DG erhält eine fixe Verzinsung von 8% p.a. ab Wertstellung für die geben eine qualifizierte Rangrücktrittserklärung für den Fall der jeweilige Einzahlung. Insolvenz der DN, aber auch darüber hinaus, ab. 8.2. Ausdrücklich festgehalten wird, dass nur der Nominalwert der 1.4. Auf die Verträge über qualifizierte Nachrangdarlehen der DN finden die Einzahlungen (Punkt 4.2.), also der vom DG tatsächlich einbezahlte gegenständlichen Darlehensbedingungen Anwendung. Betrag, verzinst wird. 2. Darlehensregister der DN • ZUSTIMMUNGSERKLÄRUNG DES DG • 8.3. Die Zinsen sind endfällig (siehe dazu aber Punkt 9.2.), wobei auch Mitteilungen über Änderungen der Daten des DG Zinseszinsen gewährt werden. 2.1. Die DN führt ein nicht öffentliches Darlehensregister über alle DG, die bei 8.4. Die Zinsberechnung erfolgt nach der deutschen kaufmännischen ihr einen Vertrag über ein qualifiziertes Nachrangdarlehen Zinsberechnungsmethode 30/360; dies bedeutet, dass jeder Monat zu abgeschlossen haben. Die DN wird bei der Führung des Datenregisters 30 Tagen und das Jahr zu 360 Tagen zu rechnen sind. die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere jene des 8.5. Die Verzinsung läuft jeweils ab Wertstellung, d.h. ab dem Tag des Datenschutzgesetzes, beachten. Eingangs der jeweiligen Zahlung auf dem Zielkonto der DN und endet 2.2. Das Darlehensregister wird durch die DN in Form einer elektronischen mit Rückzahlung. (Bei einem Nominalwert von EUR 1.000,- und einer Datenbank geführt. Die DN kann sich dabei eines externen Dienstleisters Laufzeit von exakt 8 Jahren betragen die Zinsen inkl. Zinseszinsen in bedienen. Summe EUR 850,93) 2.3. In das Datenregister werden folgende Daten des DG eingetragen: 8.6. Die Zinsen sind als Teil des Rückzahlungsbetrages gemeinsam mit der • Name/Firma • Geschlecht/Anrede • akademischer Grad • Rückzahlung des Nominalwertes der Einzahlungen zur Zahlung fällig (vgl. Geburtsdatum • Firmenbuchnummer • Wohnadresse/Anschrift/Sitz • Punkt 9.). Email-Adresse • Telefonnummer, Staatsangehörigkeit, • Höhe der 8.7. Der DG wird darauf hingewiesen, dass er verpflichtet ist bzw. sein kann, vereinbarten Gesamtsumme (Punkt 5.1.) • IBAN • Angaben über die die erhaltenen Zinsen zu versteuern. Die DN trifft diesbezüglich keine Identifizierung (Ausweisdaten gemäß Antrag) • Datum der Pflichten. Antragsstellung und Annahme • Vertragsnummer • vom DG geleistete 9. Rückzahlungsbetrag • Auszahlung Zahlungen • sämtliche Zahlungsflüsse zum gegenständlichen Vertrag 9.1. Der „Rückzahlungsbetrag“ setzt sich wie folgt aus nachfolgend über ein qualifiziertes Nachrangdarlehen. genannten Komponenten zusammen: 2.4. Zweck des Darlehensregisters ist die interne Verwaltung der Daten der - Nominalwert der Einzahlungen (Punkt 4.2.), also der vom DG tatsächlich DG bei der DN, inklusive der Datenpflege und der Dokumentation der einbezahlte Betrag, zuzüglich Zahlungsflüsse, insbesondere zur Berechnung der Zinsen und des - Zinsen und Zinseszinsen (Punkt 8.). Rückzahlungsbetrages. 9.2. Der Rückzahlungsbetrag ist endfällig. Dies bedeutet, dass es zu einer 2.5. Der DG erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass seine oben Auszahlung des Rückzahlungsbetrages erst bei Vertragsende kommt. unter Punkt 2.3. genannten Daten zu dem in Punkt 2.4. dargestellten Die Auszahlung erfolgt, insofern nicht die Bestimmungen des Zweck von der Green Finance Capital AG in der Form des Rangrücktritts (Punkt 11.) zur Anwendung gelangen, zum Zeitpunkt der Datenregisters, wie in Punkt 2.2. beschrieben, gespeichert und Fälligkeit des Rückzahlungsbetrages (Punkt 9.3.). verarbeitet werden. Diese Zustimmung kann gegenüber der Green 9.3. Die Auszahlung des Rückzahlungsbetrages erfolgt nach Maßgabe der Finance Capital AG, LI-9490 Vaduz, Fürst-Franz-Josef-Strasse 8, Bestimmungen dieser Darlehensbedingungen bis spätestens 3 Monate jederzeit widerrufen werden. nach Vertragsende (= 8 Jahre nach Vertragsbeginn gemäß Punkt 7.), 2.6. Der DG ist verpflichtet, Änderungen seiner personenbezogenen Daten sofern nicht die Bestimmungen des Rangrücktritts (Punkt 11.) zur (insbesondere seiner Anschrift, seiner Kontaktdaten und seiner Anwendung gelangen. Kontoverbindung) der DN unverzüglich schriftlich anzuzeigen. 10. Vorzeitige Kündigung 3. Antrag des DG • Zustandekommen des Vertrages über ein 10.1. Eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. qualifiziertes Nachrangdarlehen 10.2. Die Verschlechterung der Finanz- oder Vermögenslage der DN ist 3.1. Mit Abgabe des Antrags auf ein qualifiziertes Nachrangdarlehen bietet beidseitig kein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung des der DG dem DN den Abschluss eines Vertrages über ein qualifiziertes Vertrages über das qualifizierte Nachrangdarlehen, sofern die DN die Nachrangdarlehen an. DG können weiters online über Verschlechterung der Finanz- oder Vermögenslage nicht verschuldet Zeichnungsplattformen (kurz „Plattform“ oder „Website“) ihr Angebot hat. legen bzw. zeichnen. Ist der DG Verbraucher, kann er binnen 14 Tagen 10.3. Im Falle der berechtigten außerordentlichen Kündigung des Vertrages ab Annahme durch die DN vom Vertrag zurücktreten. Auszahlungen an über das qualifizierte Nachrangdarlehen erhält der DG den den DG erfolgen auf das von diesem auf der Website registrierte bzw. Rückzahlungsbetrag gemäß Punkt 9. dieser Darlehensbedingungen im Angebotsschreiben angegebene Konto des DG, welches dieser stets ausbezahlt. über die Website bzw. per Schreiben an die DN aktuell hält. Die Auszahlung der DN auf das vom DG angegebene – bzw. im Falle der 11. Qualifizierter Rangrücktritt • Nachrangigkeit Aktualisierung zuletzt angegebene – Konto hat für die DN 11.1. Beim Darlehen aus dem Vertrag über das qualifizierte schuldbefreiende Wirkung. Nachrangdarlehen handelt es sich um eine nicht besicherte, 3.2. Auf den Antrag und auf das qualifizierte Nachrangdarlehen finden die nachrangige Verbindlichkeit (Schuld) der Green Finance Capital AG. Bestimmungen, Konditionen und Bedingungen des Antrags 11.2. Vereinbarung qualifizierter Nachrangigkeit (Antragsformulars), dieser Darlehensbedingungen (inklusive Der DG erklärt hiermit ausdrücklich und unwiderruflich die persönlichem Kundenprofil/Aufklärungsbestätigung, Risikohinweise und uneingeschränkte qualifizierte Nachrangigkeit aller seiner Forderungen Belehrung über Rücktrittsrechte), des KMG-Prospekts und die gegenüber der DN aus diesem Darlehensvertrag mit der Maßgabe, gesetzlichen Bestimmungen Anwendung. dass der DG den Darlehensbetrag, sowie ausständige Zinsen solange 3.3. Der Vertrag über das qualifizierte Nachrangdarlehen kommt durch nicht, auch nicht teilweise, fordern kann, als Annahme des Antrags durch den DN zustande (= „Vertragsbeginn“). Die - dies bei der DN einen Grund zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens Annahme wird dem DG schriftlich mitgeteilt. Eine Annahme des online darstellen würde; und/oder abgegebenen Angebots eines DG auf Abschluss des - ein negatives Eigenkapital bei der DN gegeben ist oder die (teilweise) Nachrangdarlehens durch die DN erfolgt durch Übermittlung einer Email Auszahlung an den DG dazu führen würde. durch die DN oder den Betreiber der jeweiligen Plattform, sofern dieser Werden fällige Beträge aufgrund dieser Einschränkungen nicht von der DN dazu bevollmächtigt wurde, an die vom DG bei ausbezahlt, erfolgt die Auszahlung jeweils zum nächstmöglichen Termin Registrierung auf der Website bekanntgegebene Email-Adresse oder und wird bis dahin mit dem in Punkt 8. genannten Zinssatz verzinst. durch einen Brief der Gesellschaft an die vom DG bei der Registrierung 11.3. Rangfolge der Forderungsbefriedigung auf der Website bekanntgegebene Postadresse. Forderungen gegen die DN werden daher in folgender Rangfolge 3.4. Die Annahmefrist für den DN beträgt 2 Wochen ab Erhalt/Einlangen des beglichen - Gläubiger des zweiten oder dritten Rangs können nur Antrags beim DN. bedient werden, wenn die Gläubiger der jeweils vorhergehenden Gruppe vollständig befriedigt wurden: 4. Vereinbarte Gesamtsumme • Nominalwert der Einzahlungen - Allgemeine Gläubiger – erster Rang: Da die DN eine 4.1. „(Vertraglich) Vereinbarte Gesamtsumme“ ist der Gesamtbetrag, den Nachrangigkeitsvereinbarung nur mit den DG abgeschlossen hat, der DG vereinbarungsgemäß grundsätzlich, sowohl maximal als auch bedeutet dies, dass alle übrigen Gläubiger der DN gegenüber den mindestens, zu leisten hat. Der Maximalbetrag der vereinbarten DG (siehe „zweiter Rang“) und Gesellschaftern/Eigenkapitalgeber Gesamtsumme ergibt sich aus dem Vertrag über das qualifizierte (siehe „dritter Rang“) vorrangig bedient werden. Nachrangdarlehen und muss mindestens EUR 1.000,00 (eintausend - DG – zweiter Rang: Die Forderungen von DG gegen die Gesellschaft Euro) betragen. werden gegenüber den Forderungen der allgemeinen Gläubiger 4.2. „Nominalwert der Einzahlungen“ ist der vom DG tatsächlich einbezahlte (siehe „erster Rang“) nachrangig, gegenüber den Forderungen der Betrag. Gesellschafter/Eigenkapitalgeber (siehe „dritter Rang“) vorrangig 5. Zahlungsmodalitäten befriedigt. Innerhalb der Gruppe der DG besteht Gleichrangigkeit. 5.1. Der DG leistet eine einmalige Zahlung („Einmalzahlung“); dies - Gesellschafter/Eigenkapitalgeber – dritter Rang: Sollten Gesellschafter grundsätzlich in der Höhe der vereinbarten Gesamtsumme. Die der DN oder sonstige Eigenkapitalgeber gegen die Gesellschaft vereinbarte Gesamtsumme ergibt sich aus dem Antragsformular. Die Forderungen (zum Beispiel Gesellschafterdarlehen, etc.) haben, so Einmalzahlung ist in Summe binnen 6 Wochen ab Zustandekommen sind diese Forderungen gegenüber jenen allgemeinen Gläubiger und des Vertrages über das partiarische Nachrangdarlehen zur Zahlung der DG nachrangig gestellt. fällig. Die Einmalzahlung kann innerhalb dieser Frist allerdings in mehreren Teilbeträgen geleistet werden. 5.2. Die Summe sämtlicher vom DG geleisteten Zahlungen darf die vereinbarte Gesamtsumme nicht übersteigen. 10
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