Die novellierte Kommunalrichtlinie im Überblick - Katja Theißen, Mareike Hansel, Oliver Reif-Dietzel SK:KK Online, 14. Dezember 2021

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Die novellierte Kommunalrichtlinie im Überblick - Katja Theißen, Mareike Hansel, Oliver Reif-Dietzel SK:KK Online, 14. Dezember 2021
Die novellierte
                                                  Kommunalrichtlinie
                                                       im Überblick

                          Katja Theißen, Mareike Hansel, Oliver Reif-Dietzel
                          SK:KK Online, 14. Dezember 2021

Foto: Vladimir Malyutin / Unsplash
Die novellierte Kommunalrichtlinie im Überblick - Katja Theißen, Mareike Hansel, Oliver Reif-Dietzel SK:KK Online, 14. Dezember 2021
Das Programm für heute

Das erwartet Sie:

 • Infos zur novellierten
   Kommunalrichtlinie
        – Eckpunkte
        – Strategische Förderbausteine
        – Investive Förderbausteine

 • Antworten auf häufig gestellte
   Fragen mit Oliver Reif-Dietzel

 • Moderation:
        – Mareike Hansel & Katja Theißen   Foto: Erik-Jan
                                                 Lukas Blazek
                                                          Leusink
                                                              / Unsplash
                                                                  / Unsplash

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Aufgaben des SK:KK

Information & Beratung zum Klimaschutz

             Beratung zu                 klimaschutz.de
             Förder-                     und Klimaschutz-
             möglichkeiten               Community

             Fortbildung und             Analysen und
             Austausch                   Empfehlungen

                                                            Fotos: Unsplash

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Wir sind für Sie da!

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   klimaschutz.de/newsletter
 • Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns
   eine E-Mail
 • ... oder fragen Sie uns nach den Möglichkeiten für
   eine individuelle Online-Förderberatung!

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Die Fördermöglichkeiten
im Rahmen der NKI

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NKI-Förderprogramme

Fortschreibung der verbesserten Förderbedingungen
bei den Förderprogrammen
 • Klimaschutz durch Radverkehr
 • Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte

 Im Zuge des Klimaschutz-Sofortprogrammes 2022
 der Bundesregierung werden die verbesserten
 Förderbedingungen des Corona-Konjunkturpaketes
 bis zum Ende des Jahres 2022 fortgeschrieben.

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Agenda

Eckpunkte der neuen
Kommunalrichtlinie
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Antragstellung ab 1.1.22

                                     Was Sie wissen müssen:

                                     • Projektträger ab 01.01.22:
                                       Zukunft – Umwelt –
                                       Gesellschaft (ZUG)
                                       gGmbH
                                     • Zusätzlich zum
                                       Richtlinientext:
                                       „Technischer Annex“ mit
                                       Fördervoraussetzungen
                                     • Aufbau eines „Förderwikis“
                                       für klimaschutz.de
Foto: Erik-Jan
      Joanna Kosinska
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                          Unsplash

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Die Kommunalrichtlinie
ab 1. Januar 2022
Das Mehr gewinnt

 • Mehr Personal für die
   Umsetzung von Klimaschutz-
   maßnahmen
 • Mehr Antragsberechtigte,
   die profitieren können
 • Mehr passgenaue
   Fördermöglichkeiten

 Die gemäß Richtlinie einzubring-
 enden Eigenmittelanteile sind noch
 bis Ende 2022 abgesenkt.             Foto: Erik-Jan
                                            oatawa / Leusink
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Mehr Personal

 • Klimaschutzmanager*innen für die Umsetzung von
        – Fokuskonzepten
        – integrierten Konzepten (aus Übergangsregelung KRL 2019)
        – Teilkonzepten (aus KRL 2019)

 • Neu:
        – Fachpersonal für die Einführung und Erweiterung eines
          Energiemanagements
        – Klimaschutzkoordinator*innen auf übergeordneter Ebene

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Mehr Antragsberechtigte I

 • Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse
 • kommunale Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler
   Beteiligung sowie Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung
 • öffentliche, gemeinnützige oder im Status von öffentlich-
   rechtlichen Körperschaften stehende Einrichtungen
        – der Erziehung, vorschulischen, schulischen oder hochschulischen
          Bildung
        – Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
        – des Gesundheitswesens und der Pflege,
        – der Betreuung, Hilfe und Unterbringung von Menschen
        – Kultur
 • Gemeinnützige (Sport-) Vereine
 • Religionsgemeinschaften

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Mehr Antragsberechtigte II

… für einzelne Förderbausteine:

• fachkundige externe
  Dienstleister*innen
• Unternehmen mit kommunalen
  Entsorgungsauftrag
• öffentlich-rechtlich organisierte
  Wasserwirtschaftsverbände
• Neu: Contractoren

                                      Foto: Erik-Jan
                                            oatawa / Leusink
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Mehr passgenaue Fördermöglichkeiten

 • Einstiegs- und Orientierungsberatungen
 • themenoffene Fokusberatungen
 • Machbarkeitsstudien
 • Vorreiterkonzepte für ambitionierte Aktualisierung von
   Klimaschutzkonzepten (vor 2017)
 • Klimaschutzkoordinator*innen
 • investive Maßnahmen wie Nachrüstung von Lüftungsanlagen
   oder die Schlammtrocknung mit erneuerbaren Energien

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Einheitliche Förderquoten

 • Reguläre Förderquoten
 • Erhöhte Förderquoten für
        – finanzschwache Kommunen
        – Antragstellende aus Braunkohlerevieren
 • Mindestzuwendungsbetrag von 5.000 Euro je Antrag
 • Eigenmittelanteile
        – 15 % Eigenanteil des Gesamtvolumens
        – 10 % Eigenanteil für finanzschwache Kommunen
        – Reduzierte Eigenanteile gelten weiterhin für Anträge zwischen dem
          1.1.22 und 31.12.22.

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Finanzschwache Kommunen

Erhöhte Förderquoten, wenn

 • sie an einem landesrechtlichen
   Hilfs- oder Haushaltssicherungs-
   programm teilnehmen oder

 • die Finanzschwäche durch die
   Kommunalaufsicht bescheinigt
   wird.

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                                      Foto:  Erik-Jan Leusink / Unsplash

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Antragstellende aus Braunkohlerevieren

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Agenda

Strategische
Förderschwerpunkte
Im Überblick

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Beratungsleistungen im Klimaschutz I

Gefördert wird die Beratung durch externe Dienstleister*innen.

Ziele
• Entwicklung von schnell umsetzbaren und wirkungsvollen
  Klimaschutzmaßnahmen
• Integration von Klimaschutz in Strukturen und Prozesse

Einstiegsberatung                   Fokusberatung
• Antragstellende verfügen          • Thema liegt im direkten
  über kein integriertes              Einflussbereich des*der
  Klimaschutzkonzept.                 Antragstellenden.

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Beratungsleistungen im Klimaschutz II

Inhalte

• Kurzanalyse zu Aktivitäten
  und Möglichkeiten
• Workshop mit Schlüssel-
  akteur*innen
• Maßnahmenliste
• Festlegung eines*einer Ansprech-
  partner*in für den Beratungsinhalt
• Umsetzung mind. einer
  Maßnahme und Empfehlungen
  zum weiteren Vorgehen
                                        Foto:Ricardo
                                       Foto:  Erik-Jan Leusink / Unsplash
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Energiemanagement I

 Gefördert wird
 • die erstmalige Einführung eines Energiemanagements
   gemäß den Anforderungen im Technischen Annex oder
 • die Erweiterung, wenn das bestehende Energie-
   management nur rund ein Drittel des Wärme-
   verbrauchs der Liegenschaften abdeckt.
 Ziele
 • systematische und kontinuierliche Erfassung und
   Reduzierung der Energie- und Ressourcenverbräuche
 • Etablierung organisatorischer Strukturen
 • Energiebericht

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Energiemanagement II

Zuwendungsfähig sind

• Einsatz von Fachpersonal und/
  oder externer Dienstleistender
• Mobile und fest installierte
  Messtechnik/Zähler/Sensorik
• Energiemanagementsoftware
• Ausgaben für die
  Gebäudebewertung
• Dienstreisen Personal

                                    Foto:Neven
                                   Foto:  Erik-Jan Leusink / Unsplash
                                                Krcmarek/Unsplash

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Umweltmanagement

Gefördert wird die Implementierung
eines Umweltmanagements.

Ziel
• Erstzertifizierung nach der
  europäischen EMAS-
  Verordnung
Zuwendungsfähig sind
• Ausgaben für externe
  Dienstleister

                                      Foto:Thomas
                                     Foto:  Erik-JanLambert/Unsplash
                                                     Leusink / Unsplash

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Energiesparmodelle I

Gefördert wird die erstmalige Einführung von Aktivierungs- und
Prämiensystemen in Bildungseinrichtungen, um zur aktiven Mitarbeit
im Klimaschutz zu motivieren.

Ziele
• Senkung der Energieverbräuche und THG-
  Emissionen durch
             – technische Optimierungen
             – organisatorische Anpassungen
             – Änderung des Verhaltens

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Energiesparmodelle II

Zuwendungsfähig sind

• zusätzliches Fachpersonal oder
  Ausgaben für externe
  Dienstleistende
• Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit
• Ausgaben für ein Starterpaket
             – pädagogische Arbeit
             – Ausstattung der Energieteams
             – energetische Optimierung

                                               Foto:Monkey
                                              Foto:  Erik-Jan LeusinkImages
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Kommunale Netzwerke

 Gefördert wird der Aufbau und Betrieb kommunaler Klimaschutz-
 Netzwerke, die mindestens ein Handlungsfeld des kommunalen
 Klimaschutzes abdecken.

 Ziele
 • Definition von Zielen im Handlungsfeld
 • Entwicklung von Strategien
 • Einleitung und Umsetzung von Maßnahmen

 Handlungsfelder
 • Energie- und Ressourceneffizienz, Mobilität, usw.

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Gewinnungsphase

Inhalte

• Gewinnung von
  Netzwerkteilnehmer*innen
  (mind. 6 Teilnehmer*innen)
Zuwendungsfähig sind
• Dienstreisen
• Werbematerial
• Organisation und Durchführung
  einer regionalen Infoveranstaltung

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                                       Foto:  Erik-Jan
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Netzwerkphase

Inhalte

• Aufbau, Betrieb und Begleitung
  eines Klimaschutz-Netzwerks
Zuwendungsfähig sind
• Einsatz eines
  Netzwerkmanagements
• Einsatz von Berater*innen
• Einsatz von Referent*innen zur
  Weiterbildung/Schulung
• begleitende Öffentlichkeitsarbeit
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                                      Foto:  Erik-Jan
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Machbarkeitsstudien I

Gefördert wird die Erstellung von Machbarkeitsstudien.

Ziele
• Analyse mehrerer Varianten der technischen und
  organisatorischen Möglichkeiten zur THG-Reduktion
• Planungsunterlagen als Grundlage zur Vorbereitung von
  Investitionen beziehungsweise deren Vergabeverfahren.

Voraussetzungen
• Investitionsentscheidungen liegen in Hand des Antragstellenden
• Untersuchungsgegenstand ist klar abgegrenzt

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Machbarkeitsstudien II

Inhalte
• Leistungsphasen 1-4 der HOAI
             –   Bestandsaufnahme
             –   Potenzialanalyse
             –   Vorplanungsphase
             –   Entwurfs- und
                 Genehmigungsplanung

Zuwendungsfähig ist
• Vergütung für externe
  Dienstleistende

                                       Foto: LDProd / Shutterstock

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Klimaschutzkonzept & -management

Gefördert wird die Erstellung und Umsetzung eines integrierten
Klimaschutzkonzeptes durch ein*e Klimaschutzmanager*in.

Ziele
• Klimaschutz strategisch in der Organisation verankern und
  langfristig verstetigen
• Maßnahmen identifizieren, umsetzen, weiterentwickeln

Alle klimarelevanten Handlungsfelder einer Organisation werden
betrachtet und Handlungsmöglichkeiten der Antragstellenden in
ihren verschiedenen Rollen identifiziert.

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Erstvorhaben Klimaschutz-
management
Inhalte des Klimaschutzkonzeptes
• Ist-Analyse & THG-Bilanz,
  Potenziale, Szenarien, Ziele,
  Beteiligungen, Maßnahmen,
  Controlling, Verstetigungs- &
  Kommunikationsstrategie
Zuwendungsfähig sind
• Personalausgaben
• Ausgaben für externe
  Dienstleistende
• Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit,
                                         Foto:SFIO
                                               Erik-Jan Leusink / Unsplash
  Dienstreisen, Weiterbildung, etc.     Foto:       CRACHO   / Shutterstock

06.01.2022                                                                    32
Anschlussvorhaben
Klimaschutzmanagement
Zuwendungsfähig sind
• Personalausgaben
• Ausgaben für externe
  Dienstleistende
• Ausgaben für Weiterqualifizierung
• Wahrnehmung von Mentoring-
  Aufgaben
• Öffentlichkeitsarbeit
Voraussetzungen
• Beschluss zur Umsetzung des
  Konzepts und zum Controlling         Foto:SFIO
                                             Erik-Jan Leusink / Unsplash
                                      Foto:       CRACHO   / Shutterstock

06.01.2022                                                                  33
Ausgewählte Klimaschutzmaßnahmen

Zuwendungsfähig ist
• Umsetzung von bis zu 3 investiven/
  strategischen Maßnahme(n) mit
  Vorbildcharakter & substantiellem
  Beitrag zum Klimaschutz
Voraussetzung
• Antragstellung erfolgt einmalig
  durch eine*n geförderte
  Klimaschutzmanager*in im
  laufenden Vorhaben
• Maßnahmen sind Bestandteil des
  beschlossenen Konzeptes               Foto:Samuel
                                       Foto:  Erik-Jan Leusink
                                                     Zeller     / Unsplash
                                                            / Unsplash

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Klimaschutzkoordination I

Gefördert wird die Einrichtung einer Koordinierungsstelle in
Organisationen, die die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen für
untergeordnete Organisationseinheiten begleitet.

Ziele
• Organisationseinheiten in die Lage versetzen, selbst im
  Klimaschutz aktiv zu werden
• Initiierung und Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen
• Entwicklung von Energie- und CO2-Bilanzen
• Vermittlung von regionalen Akteur*innen & fachlichen
  Ansprechpartner*innen für Umsetzung von Klimaschutzprojekten

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Klimaschutzkoordination II

Zuwendungsfähig sind
• Personalkosten
• Ausgaben für externe
  Dienstleistende
• Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit
• Dienstreisen
Voraussetzungen
• Beschluss zur Einführung durch
  das oberste Entscheidungs-
  gremium des*der Antragsteller*in
• Teilnahmeerklärungen von min.         Foto: Erik-Jan Leusink/ /Shutterstock
                                                                  Unsplash
                                       Foto:Vasilyev Alexandr
  25 % der Organisationseinheiten
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Vorreiterkonzepte

                                      Gefördert wird die
                                      ambitionierte Aktualisierung
                                      eines Klimaschutzkonzepts,
                                      das vor 2017 entstanden ist.

                                      Ziele
                                      • Erreichen der
                                        Treibhausgasneutralität bis
                                        zum Jahr 2040
                                      • Klimaneutrale
                                        Kommunalverwaltungen bis
                                        2035
  Foto:
Foto:   Erik-Jan
      Markus     Leusink
              Winkler    / Unsplash
                      / Unsplash

           06.01.2022                                                 37
Vorreiterkonzept II

Inhalte des Vorreiterkonzepts
• Ist-Analyse & THG-Bilanz,
  Potenziale, Szenarien, Ziele,
  Beteiligungen, Maßnahmen,
  Verstetigungs- und
  Kommunikationsstrategie,
  Controlling
Zuwendungsfähig sind
• Ausgaben für Dienstleistende zur
  Konzepterstellung und
  Akteur*innenbeteiligung
• Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit    Foto:Markus
                                       Foto:  Erik-Jan Leusink
                                                    Winkler    / Unsplash
                                                            / Unsplash

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Erstellung von Fokuskonzepten I

Gefördert wird die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes mit Fokus
auf die Möglichkeiten in den einzelnen Sektoren.

Ziel
• Minderung der Treibhausgasemissionen in den
  Handlungsfeldern:
             – Wärme- und Kältenutzung
             – Mobilität
             – Abfallwirtschaft

06.01.2022                                                           39
Erstellung von Fokuskonzepten II

Inhalte eines Fokuskonzeptes u.a.
• Bestandsanalyse, Energie- und
  THG-Bilanz, Potenziale,
  Szenarien, Ziele, Maßnahmen,
  Akteur*innenbeteiligung,
  Controlling, Verstetigung- &
  Kommunikationsstrategie
Zuwendungsfähig sind
• Ausgaben für Dienstleistende zur
  Konzepterstellung und
  Akteur*innenbeteiligung
• Öffentlichkeitsarbeit               Foto:webandi
                                     Foto:  Erik-Jan/ Pixabay
                                                      Leusink / Unsplash

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Umsetzungsmanagement

Gefördert wird die Umsetzung von Maßnahmen eines
Fokus- oder Klimaschutzteilkonzeptes.

Voraussetzungen
• Beschluss des obersten Entscheidungsgremiums
• Das Konzept darf nicht älter als 36 Monate alt sein.
• Es gibt noch kein Umsetzungsmanagement.

Zuwendungsfähig sind
• Personalkosten, Ausgaben für externe Dienstleistende
• Weiterqualifizierung, Dienstreisen, Öffentlichkeitsarbeit etc.

06.01.2022                                                         41
Umsetzungsmanagement für integrierte
Klimaschutzkonzepte
Gefördert wird die Umsetzung von
integrierten Klimaschutzkonzepten,
deren Erstvorhaben Klimaschutz-
management gemäß Übergangs-
regelung der KRL 2019 bewilligt
worden ist.
Voraussetzung
• Antragstellung für das
  Umsetzungsmanagement
  spätestens sechs Monate vor
  Ende des Erstvorhabens
  Klimaschutzmanagement               Foto: Erik-Jan Leusink
                                     Foto:NuPenDekDee        / Unsplash
                                                         / Shutterstock

06.01.2022                                                                42
Agenda

Investive
Förderschwerpunkte
Im Überblick

06.01.2022     44
Hinweise für Antragsberechtigte I

Ziele
• Einsparung von
  Treibhausgasemissionen
Zu beachten
• angemessene wirtschaftliche
  Amortisationszeit
• Zweckbindungsfrist von fünf
  Jahren
• inhaltliche und technische
  Mindestanforderungen
• DIN-Normen
                                 Foto:Aaron
                                Foto:  Erik-Jan Leusink
                                            Barnaby     / Unsplash
                                                     / Unsplash

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Hocheffiziente Beleuchtung

 Was wird gefördert?                          Förderquote

 Außen- und Straßenbeleuchtung

 •    zeit- oder präsenzabhängige Schaltung   25 %, 40 % (finanzschwache Kommunen)

 •    adaptive Regelung                       40 %, 55 % (finanzschwache Kommunen)

 Lichtsignalanlagen                           20 %, 35 % (finanzschwache Kommunen)

 Innen- und Hallenbeleuchtung                 25 %, 40 % (finanzschwache Kommunen)

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Außen- und Straßenbeleuchtung

Gefördert wird die Sanierung von
zeit- oder präsenzabhängig oder
adaptiv geregelter Außen- und
Straßenbeleuchtung.

Zuwendungsfähig sind
• Leuchtenkopf
• Steuer- und Regelungstechnik
• Durchführung einer
  photometrischen Messung

                                    Foto:patarapong
                                   Foto:  Erik-Jan Leusink / Unsplash
                                                    saraboon  / Shutterstock

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Innen- und Hallenbeleuchtung

Gefördert wird die Sanierung der
Innen- und Hallenbeleuchtung.

Zuwendungsfähig sind
• komplettes Leuchtensystem
• Steuer- und Regelungstechnik
• erforderliches Installationsmaterial
Voraussetzungen
• Lichtplanung nach DIN EN
  12464-1; für Sportstätten nach
  DIN EN 12193                            Foto:Hans
                                                Erik-Jan  Leusink / Unsplash
                                         Foto:       / Pixabay

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Raumlufttechnische Anlagen

Gefördert werden die Sanierung und
Nachrüstung von raumluft-
technischen Anlagen in
Nichtwohngebäuden.

Zuwendungsfähig sind
• raumlufttechnische Geräte mit
  Wärmerückgewinnung
• Zu- und Abluftsysteme
• Mess-, Steuer-, Regelungstechnik

                                      Foto:Paweł
                                     Foto:  Erik-Jan Leusink// Unsplash
                                                 Czerwiński    Unsplash

06.01.2022                                                                49
Klimafreundliche Mobilität

Gefördert werden
• Mobilitätsstationen
• Wegweisung und Signalisierung
• ruhender Radverkehr
• fließender Radverkehr
Flächen und Grundstücke müssen
• im Eigentum oder in der
  Verfügungsgewalt der
  Antragstellenden sein und
• die Voraussetzungen für öffentlich
  genutzte Verkehrsflächen erfüllen.    Foto:bady
                                              Erik-Jan Leusink / Unsplash
                                       Foto:      qb / Unsplash

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Mobilitätsstationen

Gefördert werden die Errichtung neuer und die Erweiterung
bestehender verkehrsmittelübergreifender Mobilitätsstationen.

Ziele
• Verknüpfung der Verkehrsmittel des Umwelt-
  verbundes

06.01.2022                                                      51
Wegweisung & Signalisierung

Gefördert werden Wegweisungssysteme und Signalisierungen zur
verbesserten Orientierung und Routenwahl.

Zuwendungsfähig sind
• Wegweisungssysteme
• technische Maßnahmen zur Einführung
  der „grünen Welle“
• technische Lösungen zur Erfassung und
  Kommunikation des Ampelphasen-Status

06.01.2022                                                     52
Verbesserung ruhender Radverkehr
und dessen Infrastruktur
Gefördert wird die Errichtung von
• Radabstellanlagen
• Fahrradparkhäusern einschließlich
  ihrer Ausstattung
• Bike&Ride-Radabstellanlagen in
  Bahnhofsnähe

                                       Foto:Pawel
                                      Foto:  Erik-Jan Leusink// Unsplash
                                                  Czerwinski    Unsplash

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Fließender Verkehr und dessen
Infrastruktur
Gefördert werden
• Radfahrstreifen, Schutzstreifen, Radwege, Geh- und Radwege,
  Fahrradstraßen,- schnellwege, -zonen
• Umgestaltungen zur Anpassung an ein erhöhtes
  Radverkehrsaufkommen (z. B. Wegverbreiterungen, Änderung
  der Änderung der Streckenführung)
• Umgestaltung von Knotenpunkten zur Erhöhung
  der Sicherheit und des Verkehrsflusses
• Beleuchtungsanlagen (laut Mindest-
  anforderungen)

06.01.2022                                                      54
Klimafreundliche Abfallwirtschaft

Gefördert werden
• der Aufbau von Systemen zur
  Sammlung von Garten- und
  Grünabfällen
• Vergärungsanlagen für Bioabfälle
• Maßnahmen auf
  Siedlungsabfalldeponien zur
             – optimierten
               Deponiegaserfassung
             – aeroben In-situ Stabilisierung

                                                 Foto:Pawel
                                                Foto:  Erik-Jan Leusink// Unsplash
                                                            Czerwinski    Unsplash

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Sammlung für Garten- und Grünabfälle I

                                       Gefördert wird der Aufbau
                                       eines Systems von
                                       zusätzlichen dezentralen
                                       Übergabepunkten für Garten-
                                       und Grünabfälle.

                                       Ziel
                                       • Kompostierung und
                                         anschließende Verwertung
                                         als Erden und Substrate

 Foto:
Foto:  Erik-Jan Leusink
      Efraimstochter      / Unsplash
                     / Pixabay

           06.01.2022                                                56
Sammlung für Garten- und Grünabfälle II

Zuwendungsfähig sind
• Container und Brücken
• zusätzlich befestigte
  Sammelplätze
• Öffentlichkeitsarbeit
Voraussetzungen
• Strategiepapier
• Übergabe an qualitätsgesicherte
  Kompostieranlage
• Sammelplatz befindet sich nicht
  auf dem Gelände einer              Foto:Efraimstochter
                                           Erik-Jan Leusink  / Unsplash
                                    Foto:                / Pixabay
  Abfallbehandlungsanlage o. ä.
06.01.2022                                                                57
Vergärungsanlagen für Bioabfälle I

Gefördert wird die emissionsarme,
effiziente Vergärung bzw. kombinierte
energetische und stoffliche Nutzung
von Abfällen.
Zuwendungsfähig sind
• Errichtung einer Vergärungs-
  anlage oder Erweiterung einer
  Kompostierungsanlage
• Öffentlichkeitsarbeit
Voraussetzung
• flächendeckende Biotonne mit
                                         Foto:JanNijman
                                               Erik-Jan Leusink  / Unsplash
  Anschluss- und Benutzungszwang        Foto:            / Pixabay

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Siedlungsabfalldeponien

Gefördert werden technische Maßnahmen auf Siedlungsabfall-
deponien zur
• optimierten Deponiegaserfassung
• aeroben In-situ Stabilisierung
Ziele
• energetische Nutzung des entstehenden
  Deponiegases
• Stabilisierung des Deponiekörpers

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Optimierte Deponiegaserfassung

Zuwendungsfähig sind u.a.
• technische Einrichtungen und
  Aggregate
• Technologien zur Gasreinigung
  und -aufbereitung,
• Nutzung von Schwachgas zur
  Eigenstromproduktion
• Mess- und Regelungstechnik
• bauliche Maßnahmen

                                   Foto:Samuel
                                  Foto:  Erik-Jan Leusink/ Unsplash
                                                Sianipar   / Unsplash

06.01.2022                                                              60
Aerobe In-situ-Stabilisierung

Zuwendungsfähig sind u.a.
• technische Einrichtungen und
  Aggregate
             – für die Belüftung des
               Deponiekörpers und/oder die
               Infiltration von Wasser
             – zur Fassung und Behandlung
               der Prozessluft
• Mess- und Regelungstechnik
• bauliche Maßnahmen

                                              Foto:Bas
                                             Foto:  Erik-Jan
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Klimafreundliche
Abwasserbewirtschaftung
Gefördert werden
• Klärschlammverwertung im Verbund
• Neubau einer Vorklärung
  und Umstellung auf Faulung
• Einsatz effizienter Querschnittstechnologien
• Umstellung auf Schlammtrocknung mit erneuerbaren Energien
• Emissionsfreie Lagerung von Faulschlamm
• Verfahrenstechnik
• Reduzierung Stickstoffemissionen bei der
  Faulschlammbehandlung
• Erhöhung der Faulgasmenge

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Klärschlammverwertung im Verbund I

Gefördert werden Maßnahmen an
Abwasseranlagen mit dem Ziel der
Schlammverwertung im Verbund.

Voraussetzungen
• Abstand der Zulieferanlagen zur
  Verwertungsanlage max. 50 km
  Luftlinie
• eingesparte THG-Emissionen
  sind höher als THG-Emissionen
  durch Schlammtransport
                                     Foto:Ivan
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Klärschlammverwertung im Verbund II

Zuwendungsfähig sind u.a.
• Maßnahmen zur Annahme,
  Weiterverarbeitung und
  Verwertung in Abwasseranlagen
• Errichtung von Vorklärbecken
  oder anderen Anlagen zur
  Abscheidung von nicht-löslichen
  Kleinstpartikeln sowie Anlagen
  zur Entwässerung und Mischung

                                     Foto:Ivan
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Neubau einer Vorklärung
und Umstellung auf Faulung I
Gefördert wird die Umstellung von
aerober zu anaerober Klärschlamm-
behandlung.
Ziel
• Methangewinnung zur
  Energieproduktion.
Voraussetzungen
• bislang keine Faulung vorhanden
• Gasmengen werden einer
  effizienten und emissionsarmen
  energetischen Nutzung zugeführt
                                     Foto:Pierre
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Neubau einer Vorklärung
und Umstellung auf Faulung II
Zuwendungsfähig ist der Neubau
von
• Vorklärbecken
• Anlagen zur Weiterverarbeitung
  des Schlamms
• Faultürmen
• Anlagen zur thermischen und
  mechanischen Desintegration
• Schlammtransportinfrastruktur
• Gaspufferspeichern

                                    Foto:Pierre
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Einsatz effizienter
Querschnittstechnologien
Gefördert werden Sanierungsmaßnahmen in Abwasser-
behandlungsanlagen und Neu- und Umbaumaßnahmen in den
angeschlossenen Abwassernetzen.
Ziel
• Energieeinsparungen bei den benötigten
  Querschnittstechnologien
Voraussetzungen
• Abwassernetz: Nachweis mind. 25 % Energie-
  einsparung
• bei Austausch von Antriebsmaschinen ist auch
  Motorenaustausch notwendig

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Einsatz effizienter
Querschnittstechnologien II
Zuwendungsfähig sind
• energieeffiziente Motoren, Umwälz- und Abwasserpumpen
• Ventilatoren
• hocheffiziente und regelbare Drucklufterzeuger sowie deren
  übergeordnete Steuerung
• Wärmeübertrager für die Abwärmenutzung bzw.
  Wärmerückgewinnung
• Frequenzumrichter
• Dämmung
• Neu- und Umbaumaßnahmen im kommunalen Abwassernetz

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Umstellung auf Schlammtrocknung
mit erneuerbaren Energien
Gefördert wird die Umstellung auf mit erneuerbaren Energien
betriebene Klärschlamm-Trocknungsanlagen.
Zuwendungsfähig sind
• hydraulische Wärmetransport-Leitungen
• Leichtbaugebäude zur solaren Strahlungsnutzung
• Anlagen zur Verarbeitung des Schlamms

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Emissionsfreie Lagerung von
Faulschlamm
Gefördert werden Maßnahmen an
Lagerstätten von Faulschlamm.
Ziel
• Reduktion von Methanemissionen
  zwischen Faulung und Weiter-
  verarbeitung des Faulschlamms.
Zuwendungsfähig sind
• Errichtung von gasdichten
  Behältern
• Dichtungsmaßnahmen an
  bestehenden Behältern/Gebäuden
                                    Foto:Chuttersnap
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Verfahrenstechnik I

Gefördert werden Anwendungen
innovativer, neuer Verfahren der
Abwasserreinigung.
Ziel
• Energieeinsparung gegenüber
  bestehenden Systemen.
Voraussetzungen
• keine Einschränkung der
  Reinigungsleistung durch die
  neue Verfahrenstechnik

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Verfahrenstechnik II

Zuwendungsfähig sind
• Verfahren zur Stickstoffelimination
  im Schlammwasser vor
  Rückführung in die biologische
  Abwasserreinigung
• Maßnahmen, die den
  Druckluftbedarf für die
  Belebungsbecken dauerhaft
  senken
• Verfahrenskombinationen zur
  Energieeinsparung im
  Belebungsbecken                        Foto:Samuel
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Reduzierung Stickstoffemissionen bei
der Faulschlammbehandlung
Gefördert werden Maßnahmen, die
bei der Faulschlammverwertung
Distickstoffoxid (N2O) einsparen.
Voraussetzungen
• Machbarkeitsstudie schätzt
  Reduktion der N2O-Emissionen
  auf über 90 %
• spezifischen Ausgaben für die
  Maßnahmen liegen unter 100 Euro
  je Tonne CO2-Äquivalent

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Erhöhung der Faulgasmenge

Gefördert werden Maßnahmen, die die spezifische Faulgasmenge
einer Anlage deutlich erhöhen, insbesondere
• Anlagen zur thermischen und mechanischen
  Desintegration des Klärschlamms,
• verbesserte Mischanlagen,
• MSR-Technik für eine optimierte
  Temperaturführung.

Voraussetzungen
• Faulgasproduktion wird auf mindestens 30 LN/EW*d angehoben
• mind. energieneutrale Maßnahmen

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Trinkwasserversorgung

Gefördert werden Maßnahmen
zur Energieeinsparung in der
Trinkwasserversorgung, durch
• den Einsatz energieeffizienter
  (Aggregate) Einzelkomponenten
  und
• die systemische Optimierung in
  Form von Modernisierung (Neu-
  und Umbau) und Betriebs-
  optimierung.

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Energieeffiziente Aggregate

Zuwendungsfähig sind
• Energieeffiziente Pumpen- bzw.
  Ventilatorsysteme
• Motoren mit Frequenzumformern
• Mess-, Regel- und Steuertechnik

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Systemische Optimierung

Voraussetzungen:
• Machbarkeitsstudie
• Reduzierung des spezifischen
  Energieverbrauch pro m³
  Trinkwasser um 20 %
Zuwendungsfähig sind
• Neu- und Umbaumaßnahmen in
  den Bereichen der
  Wassergewinnung, -aufbereitung,
  Reinwasserverteilung und
  Wasserspeicherung
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Rechenzentren I

Gefördert werden Maßnahmen zur
Erhöhung der Energie- und
Ressourceneffizienz.
Voraussetzungen
• Betrachtung aller Komponenten
  hinsichtlich Einsparpotenzial
• funktionaler oder technischer
  Erneuerungsbedarf der IT-
  Komponenten laut Richtlinie
• Einhaltung der Kriterien des
  Blauen Engel
                                   Foto:Aler
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Rechenzentren II

Zuwendungsfähig sind
Maßnahmen
• zur Optimierung Infrastruktur und
  Hardwarekomponenten
• für Messtechnik
• für ein Energiemonitoring
• zur Zertifizierung nach dem
  Blauen Engel-Standard
• für Mitarbeitendenschulungen

                                       Foto:Aler
                                      Foto:  Erik-Jan  Leusink / Unsplash
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Weitere investive Maßnahmen

Was wird gefördert?

• Warmwasserbereitungsanlagen
• Beckenwasserpumpen
• Gebäudeautomation
• Elektrogeräte in Schulen und Kitas
  (höchste Effizienzklasse)

Tipp: Es können mehrere Maßnahmen in
einem Antrag gemeinsam beantragt werden!

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Informationen zur Antragstellung

 • Die Antragstellung ist ganzjährig
   in easy Online möglich.
 • Die Antragsbearbeitung dauert
   ca. fünf Monate.
 • Das Vorhaben darf erst mit
   Zuwendungsbescheid starten.

 Alle Informationen auf
 www.klimaschutz.de
 • Richtlinientext
 • Technischer Annex
 • Förderwiki (vrsl. ab 1.1.2022)       Foto:TierneyMJ
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Wir bleiben in Kontakt

Diskutieren, vernetzen & informieren:
https://www.klimaschutz.de/community

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SK:KK-Online –
Antragstellung leicht gemacht!
Online-Sprechstunden zur KRL

 • Wöchentliches Format mit dem
   Projektträger und SK:KK
 • Wechselnde
   Förderschwerpunkte
 • Anmeldung und mehr Infos
   unter
   www.klimaschutz.de/veranstaltun
   gen

 Start der neuen Reihe am 31.1.22
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Haben Sie Fragen?

     030 39001-170

     skkk@klimaschutz.de

     klimaschutz.de/skkk
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