SCHILF / SCHÜLF LEITLINIE - PHST

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SCHILF / SCHÜLF LEITLINIE - PHST
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                                                                         Leitlinie
                                                    SCHiLF / SCHüLF
                                                    Februar 2020, Brigitte Pelzmann
                                                       Rektoratsbeschuss zu V 1: 04.02.2020

Leitlinie SCHiLF/SCHüLF, Pelzmann, 04.02.2020, V1
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1. Einleitung

Die vorliegende Leitlinie beinhaltet das standardisierte Regelwerk für SCHiLF und SCHüLF
in der Fort- und Weiterbildung der PH Steiermark.

Folgende Ziele werden mit dieser Leitlinie angestrebt:

   Die standardorientierte Umsetzung der Fort- und Weiterbildung unterstützt die Planung
    und Transparenz des Bildungsangebotes der PH Steiermark.

   Das standardorientierte Fort- und Weiterbildungsangebot erhöht den Wiederer-
    kennungswert bei den angesprochenen Zielgruppen (Pädagoginnen und Pädagogen,
    Wissenschaftler/innen, professionelle Lerngemeinschaften, interessierte Personen etc.).

2. Geltungsbereich

Diese Leitlinie richtet sich an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der PH Steiermark, die
Fort- und Weiterbildung konzipieren, organisieren und evaluieren bzw. dafür verantwortlich
sind. Der Geltungsbereich erstreckt sich über die gesamte PH und alle ihre
Organisationseinheiten. Das Rektorat und die Leiterinnen und Leiter der
Organisationseinheiten tragen Sorge für die Einhaltung dieser Leitlinie.

3. Präambel

Die Pädagogische Hochschule Steiermark (PHSt) gestaltet im Sinne des
Professionalisierungskontinuums Lehre für die Aus-, Fort- und Weiterbildung von
Pädagoginnen und Pädagogen sowie externe Begleitungen und Beratung für
Qualitätsentwicklung    im    Bildungswesen.  Ihr  Fortbildungsangebot  dient   der
Professionalisierung einzelner Pädagoginnen und Pädagogen sowie der Begleitung und
Beratung von professionellen Lerngemeinschaften, wie gesamten Schulkollegien,
Lehrer/innengruppen einzelner oder mehrerer Schulen und thematischer oder regionaler
Bildungsnetzwerke.

SCHiLF steht für schulinterne und SCHüLF für schulübergreifende Lehrerfortbildung. Das
sind Fortbildungslehrveranstaltungen, die Entwicklungs- und Professionalisierungsvor-
haben professioneller Lerngemeinschaften unterstützen. SCHiLF unterstützt Entwicklungs-
und Professionalisierungsvorhaben einzelner Schulen bzw. anderer Bildungseinrichtungen
und -netzwerke. SCHüLF bietet maßgeschneiderte Fortbildung für zwei oder mehrere Schulen
bzw. anderer Bildungseinrichtungen und -netzwerke vornehmlich einer Bildungsregion.

Die Fortbildungslehrveranstaltungen der SCHiLF/SCHüLF werden von der PH Steiermark
maßgeschneidert, d.h. jeweils individuell vereinbart. Dafür erstellt sie ein Jahresprogramm,
aus dem ausgewählt werden kann. Schulleiterinnen und -leiter melden ihr Interesse an
Lehrveranstaltungen des SCHiLF/SCHüLF-Jahresprogramms oder formulieren andere

Leitlinie SCHiLF/SCHüLF, Pelzmann, 04.02.2020, V1
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Bedarfe. Die PH Steiermark ist bestrebt, diese zu erfüllen, genehmigt aber auf der Grundlage
der inhaltlichen, formellen, personellen und budgetären Möglichkeiten.
Das SCHiLF/SCHüLF-Jahresprogramm wird in enger Zusammenarbeit mit den steirischen
Schulleiterinnen und -leitern, der steirischen Bildungsdirektion und dem BMBWF erstellt. Es
orientiert sich an zentralen Themen und individuellen Entwicklungszielen der Schulen in der
Steiermark und unterstützt Personalentwicklung durch ein breites Spektrum an fachlichen
und organisationsbezogenen Inhalten sowie pädagogisch-didaktischen Innovationen. Bei
der Entwicklung und Umsetzung ihrer schulischen Vorhaben können Schulen auf die
professionelle Beratung und Begleitung durch die PH Steiermark vertrauen.

4. Organisations- und Personalstrukturen

4.1 Leitungs- und Umsetzungsverantwortung

Die Leitungsverantwortung für das SCHiLF/SCHüLF-Programm liegt beim Vizerektorat für
Studium und Lehre, in dessen Zuständigkeit alle Angelegenheiten der Institute, die Lehre
betreffend liegen. Die Durchführung liegt an der Kompetenzstelle für SCHiLF/SCHüLF am
Institut für Educational Governance. Regelmäßige Berichte und Austausch über die
SCHiLF/SCHüLF-Programmentwicklung, -durchführung und -evaluation erfolgen in der DB
Organisation unter der Leitung des Vizerektorats für Studium und Lehre.

4.2 Kompetenzstelle SCHiLF/SCHüLF

Die Entwicklung, Veröffentlichung, Umsetzung und Evaluation des SCHiLF/SCHüLF-
Fortbildungsangebotes der PH Steiermark erfolgt durch die am Institut für Educational
Governance angesiedelte Kompetenzstelle SCHiLF/SCHüLF. Als Drehscheibe für
SCHiLF/SCHüLF ist sie Ansprech- und Clearingstelle nach außen und innen. Die an der
Kompetenzstelle beschäftigten SCHiLF/SCHüLF-Koordinatorinnen und -Koordinatoren
kommunizieren mit den Schulleiterinnen und -leitern der steirischen Schulen aller Schultypen
und arbeiten eng mit den an den Instituten der PH Steiermark tätigen SCHiLF/SCHüLF-
Ansprechpersonen zusammen.

Die Kompetenzstelle setzt sich aus dem Leiter/der Leiterin der Kompetenzstelle, dem
Büroleiter/der Büroleiterin und SCHiLF/SCHüLF-Koordinatorinnen und -Koordinatoren für die
Primarstufe (VS), Sekundarstufe Allgemeinbildung (AHS und NMS) und Sekundarstufe
Berufsbildung (BMHS und PTS) zusammen.

                                                Leitung
                                             Kompetenzstelle

                                                         Büroleitung

                   Koordination                Koordination            Koordination
                     Primar                      Sek AB                  Sek BB

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Abb. 1: Organigramm Kompetenzstelle SCHiLF/SCHüLF

4.3       Aufgabenprofil des Leiters/der Leiterin der Kompetenzstelle

Der Leiter/die Leiterin der Kompetenzstelle für SCHiLF/SCHüLF wird von der Instituts-
leiterin/dem Institutsleiter des Instituts für Educational Governance nominiert und von der
Rektorin/dem Rektor auf der Grundlage eines Rektoratsbeschlusses betraut. Er/sie arbeitet
eng mit der Institutsleitung zusammen und führt die Aktivitäten der Kompetenzstelle nach
Genehmigung durch die Institutsleitung durch.

Das Aufgabenprofil umfasst folgenden Arbeitsbereiche:

         Pädagogische Leitung und Koordination der Kompetenzstelle
         Organisation der Kompetenzstelle in Kooperation mit der Büroleitung
         Ansprechperson für das Rektorat und die Institutsleiter/innen
         Vertretung der Kompetenzstelle nach außen
         Konzept- und Programmentwicklung mit den Koordinatorinnen und Koordinatoren
          der Kompetenzstelle
         Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung für die Kompetenzstelle
         Verantwortung für die Öffentlichkeitsarbeit der Kompetenzstelle in Kooperation mit
          der Institutsleitung des Instituts für Educational Governance
         Verantwortung für Veröffentlichung des Angebots auf der Website der PHSt

4.4       Aufgabenprofil der Büroleiterin/des Büroleiters der Kompetenzstelle

Die Büroleitung wird von der Institutsleitung des Instituts für Educational Governance betraut
und untersteht der Leiterin/dem Leiter der Kompetenzstelle.

Das Aufgabenprofil umfasst folgende Arbeitsbereiche:

      Administration
         Erstellung der Prozesse in Kooperation mit der Leitung der Kompetenzstelle
         Festlegung der Zeitschiene in Kooperation mit der Leitung
         Support und Anlaufstelle für Schulleiter/innen und Lehrende
         Mitarbeit in der Bedarfserhebung und Angebotserstellung
         Administration der Plattformen
         Administration der Lehrveranstaltungen in PH-Online mit automationsunter-stützter
          Studierendenverwaltung und Erstellung der LV-Unterlagen
         Honorarabrechnung

      Budgetverwaltung
         Controlling des PHSt-interne Budgets für alle SCHiLF/SCHüLF-LVs
         Controlling des SCHiLF/SCHüLF -Kontingents pro Schule/Schultyp/ Bildungsregion
         Vorbereitung regelmäßiger Berichte und Analysen

      Vernetzung

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         Organisation regelmäßiger organisatorischer Abstimmungsmeetings innerhalb der
          Kompetenzstelle SCHiLF/SCHüLF
         Organisation regelmäßiger Planungsmeetings mit den Ansprechpersonen der
          Institute

4.5       Anforderungsprofil für Koordinatorinnen/Koordinatoren der Kompetenzstelle

Die Koordinatorinnen und Koordinatoren an der Kompetenzstelle für SCHiLF/SCHüLF werden
von der Leitung des Instituts für Educational Governance betraut und unterstehen der Leitung
der Kompetenzstelle.

Ihr Anforderungsprofil umfasst folgende Kompetenzen:

         Insiderwissen über Strukturen, Organisation und Prozesse an der PHSt
         Insiderwissen um den jeweiligen Schultyp
         Akzeptanz im jeweiligen Schultyp
         Hohe soziale und kommunikative Kompetenz
         Durchsetzungsvermögen
         Fähigkeit zum strukturierten Denken

4.6  Aufgabenprofil der Koordinator/innen für Primarstufe, Sekundarstufe AB und
Sekundarstufe BB

      Bedarfserhebung und Angebotserstellung
         Erhebung inhaltlicher Bedarfe
         Weitergabe der Ergebnisse der Bedarfserhebungen an die SCHiLF/SCHüLF-
          Ansprechpersonen der Institute
         Erstellung des Angebotes SCHiLF/SCHüLF in Absprache mit den SCHiLF/SCHüLF-
          Ansprechpersonen der Institute, v. a. zur Vermeidung von Redundanzen und zur
          Identifizierung fehlender Inhalte
         Mitarbeit an der Erstellung des Angebotskatalogs: Erstellen einer Formatvorlage,
          Strukturierung des Angebots, Vorbereiten des Katalogs für die Layoutierung im
          Zentrum für Öffentlichkeitsarbeit

      Information und Veröffentlichung
         Information der Schulleiterinnen und Schulleiter über SCHiLF/SCHüLF-Angebote
         Information über Prozesse, die in Zusammenhang mit SCHiLF/SCHüLF stehen, zum
          Beispiel wie Schulen SCHiLF/SCHüLF beantragen können
         Orientierung der Zeitschiene für die Erstellung des SCHiLF/SCHüLF- Angebotes an
          der Zeitschiene für die Erstellung des Fortbildungsprogramms, Aussenden des
          Angebots an Schulen mit Start der Anmeldekampagne

      Vernetzung
         Mitarbeit an der Vernetzung innerhalb der Kompetenzstelle SCHiLF/SCHüLF
         Mitarbeit an der Vernetzung mit den SCHiLF/SCHüLF-Ansprechpersonen an den
          Instituten in Bezug auf inhaltliche und organisatorische Themen

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         Abstimmung und Betreuung der Planungs- und Abstimmungsplattformen
         Ansprechpersonen für Schulleiterinnen und Schulleiter, Institutsleiter/innen und das
          Rektorat
         Teilnahme an Professionalisierungsangeboten

      Administration (Primarstufe und Sekundarstufe AB)
         Kontrolle, Freigabe und Meldung der Lehrveranstaltungen in PH-Online
         administrative Arbeiten in PH-Online (Studierendenverwaltung mit
          Prüfungsmanagement, Freischalten der Evaluierung)

4.7       SCHiLF/SCHüLF-Ansprechpersonen an den Instituten

Um die Entwicklung, Veröffentlichung, Umsetzung und Evaluation des SCHiLF/SCHüLF-
Programms der PH Steiermark durchführen zu können, müssen die Koordinatorinnen und
Koordinatoren der Kompetenzstelle SCHiLF/SCHüLF mit allen Instituten des Hauses
kooperieren, die fachliche Inhalte und Expertise sowie Vortragende beisteuern können.
Kooperiert wird mit allen Instituten außer dem Institut für Praxislehre und Praxisforschung.

An den Instituten ist jeweils eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter im Rahmen eines Arbeits-
pakets als SCHilF/SCHüLF-Ansprechperson tätig. Diese haben die Verantwortung für die
Erstellung des fachlichen Angebotes im eigenen Institut. Für die Besetzung der jeweiligen
Stelle ist der jeweilige Institutsleiter/die jeweilige Institutsleiterin verantwortlich.

Institut für Primarstufe                            Arbeitspaket eines MA
Institut für Sekundarstufe AB                       Arbeitspaket eines MA
                                                    Arbeitspaket eines MA für BAfEP
                                                    Arbeitspaket eines MA für HTL
Institut für Sekundarstufe BB                       Arbeitspaket eines MA für HUM
                                                    Arbeitspaket eines MA für HAK
                                                    Arbeitspaket eines MA für Berufsschulen
Institut für Bildungswissenschaften                 Arbeitspaket eines MA
Institut für Diversität und Internationales         Arbeitspaket eines MA
Institut für Educational Governance                 Arbeitspaket eines MA
                                                    Arbeitspaket eines MA Primar
Institut für digitale Medienpädagogik               Arbeitspaket eines MA Sekundar AB
                                                    Arbeitspaket eines MA Sekundar BB

Tab. 1: Ansprechpersonen für SCHiLF/SCHüLF an den Instituten

4.7.1 Aufgabenprofil der Ansprechpersonen an den Instituten für Primarstufe
      und Sekundarstufe AB

      Vernetzung
         mit den Koordinatorinnen und Koordinatoren für Fortbildung des eigenen Institutes

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         mit den Expertinnen und Experten des eigenen Instituts
         mit den Koordinatorinnen und Koordinatoren der Kompetenzstelle SCHiLF/SCHüLF
         regelmäßige Teilnahme an den Kompetenzstellen-Vernetzungstreffen
         Nutzung der Planungs- und Abstimmungsplattformen
         Teilnahme an Professionalisierungsangeboten

4.7.2 Aufgabenprofil der Ansprechpersonen am Institut für Sekundarstufe BB

Verantwortung für Erstellung des fachlichen Angebotes im eigenen Institut auf
Basis der Bedarfserhebungen für alle Schultypen.

      Information und Veröffentlichung
         Information der Schulleiterinnen und Schulleiter über SCHILF/SCHÜLF- Angebote
         Information über Prozesse, die in Zusammenhang mit SCHILF/SCHÜLF stehen, zum
          Beispiel wie Schulen SCHILF/SCHÜLF beantragen können
         Verwendung der Formatvorlage der Kompetenzstelle
         Orientierung der Zeitschiene für die Erstellung des SCHILF/SCHÜLF- Angebotes an
          der Zeitschiene für die Erstellung des Fortbildungsprogramms, Aussenden des
          Angebots an Schulen mit Start der Anmeldekampagne
         Veröffentlichung des Angebots auf der Website der PHSt

      Vernetzung
         Ansprechpersonen für Schulleiterinnen und Schulleiter
         Ansprechpersonen für externe Partnerinnen und Partner
         Vernetzung mit externen Partnerinnen und Partnern (BD, SQPM, Schulleitungen)
         Vernetzung mit den Koordinatorinnen und Koordinatoren für Fortbildung innerhalb
          des Institutes
         Vernetzung mit den Expertinnen und Experten des eigenen Instituts
         Vernetzung mit den Koordinationsstellen SCHILF/SCHÜLF
         Regelmäßige Teilnahme an den Vernetzungstreffen
         Nutzung der Planungs- und Abstimmungsplattform
         Teilnahme an Professionalisierungsangeboten

5. Programmentwicklung

Die Programmentwicklung des SCHiLF/SCHüLF-Angebots der PH Steiermark erfolgt durch
die Kompetenzstelle SCHiLF/SCHüLF in Kooperationen mit den zuständigen
Fachexpert/innen (Ansprechpersonen) an den Instituten.

5.1       SCHiLF/SCHüLF-Programmkriterien

Das SCHiLF/SCHüLF-Angebot der PH Steiermark setzt sich aus Angeboten aller beteiligten
Institute zusammen. In jedem Institut wird eine Auswahl für das Gesamtangebot getroffen,
welches sich an den Bedarfen der Schulen, an den Schwerpunkten des BMBWF und der

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Bildungsdirektion, an Forschungsbefunden und           an   der   eigenen   fachlichen   und
fachdidaktischen Expertise der Lehrenden orientiert.

5.2     Budget

Das Rektorat sieht eine Kostenstelle für das SCHiLF/SCHüLF-Programm vor und teilt es an
die verantwortlichen Personen pro Studienjahr zu, die für dessen Einhaltung garantieren. Die
Budgetzuteilung für SCHiLF/SCHüLF der Primarstufe und Sekundarstufe AB erfolgt an die
Kompetenzstelle für SCHiLF/SCHüLF. Die Budgetzuteilung der Sekundarstufe BB erfolgt an
das Institut für Sekundarstufe Berufsbildung.

5.3     Bedarfserhebung

Die Koordinatorinnen und Koordinatoren der Kompetenzstelle SCHiLF/SCHüLF und die
Ansprechpersonen der Institute stimmen die inhaltlichen Bedarfe auf Basis der
Schwerpunkte des BMBWF und der Bildungsdirektion, der Entwicklungspläne der Schulen,
der Ergebnisseder Bedarfserhebungen und der Evaluationen sowie der eigenen Expertise und
relevanter Forschungsbefunde in Planungsmeetings ab.

Eine regelmäßige systematische Bedarfserhebung an den Schulen erfolgt elektronisch
mittels Fragebogen (Forms Office, WISE) zu Beginn des Studienjahres bzw. Schuljahres
durch die Koordinatorinnen und Koordinatoren. Dazu werden stichprobenartig Schulleit-
ungen aller Schultypen aus allen Bildungsregionen zu ihrer Sicht auf aktuelle Themen und
den Bedarf für den jeweilige Schultyp befragt. Im Lauf der Jahre werden alle steirischen
Schulleiter/innen am Prozess beteiligt. Die Koordinatorinnen und Koordinatoren an der
Kompetenzstelle werten die Ergebnisse aus und stellen die Ergebnisse im Rahmen des
Planungsmeetings vor.

Weitere Bedarfe an aktuellen SCHiLF/SCHüLF-Angeboten zu Themen der Qualitätsent-
wicklung und Qualitätssicherung ergeben sich auf Basis des SQA-Landesentwicklungsplans
der Steiermark, der von den Koordinatorinnen und Koordinatoren analysiert wird. Vorgaben
und Schwerpunkte des BMBWF, der Nationale Bildungsbericht und Befunde relevanter
Forschungen werden von den Expertinnen und Experten der einzelnen Institute geprüft und
fließen ebenso wie die Auswertung der PH-Online Evaluationen und die eigene fachliche und
fachdidaktische Expertise in das Angebot des jeweiligen Instituts ein.

5.4    Organisationsregelwerk

Es werden gemeinsame Vorgehensweisen vereinbart, beispielsweise in Bezug auf
Erwartungen an die Vortragenden, Formulierung der LV-Profile und Texte für die Broschüre
oder Planungsformulare.
5.5 Angebotssammlung

Die SCHiLF/SCHüLF-Ansprechpersonen der Institute sammeln die Angebote ihrer Institute,
kontrollieren diese in Bezug auf die Vorgaben und sorgen ev. für Überarbeitung.

Leitlinie SCHiLF/SCHüLF, Pelzmann, 04.02.2020, V1
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5.6 Planungstool SCHiLF/SCHüLF-Kurs auf Moodle-Plattform

Für alle an SCHiLF/SCHüLF beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der PH Steiermark
ist ein Kurs auf der Moodle-Plattform der PHSt eingerichtet. Dieser dient der Abstimmung,
der Kommunikation und der Informationsweitergabe und sorgt so für Transparenz. Die
Ansprechpersonen der Institute laden die Angebote ihrer Institute auf der Moodle-Plattform
hoch. Auf der Plattform haben alle Beteiligten Einblick auf alle Angebote aller Institute und
können noch nicht bearbeitete Themen einbringen bzw. Redundanzen streichen.

5.7 PH-Online

Alle von der Kompetenzstelle SCHiLF/SCHüLF angebotenen Lehrveranstaltungen werden
innerhalb eines Containers in PH-Online angelegt und weisen im LV-Titel die Bezeichnung
SCHiILF oder SCHüLF auf.

5.8    Lehrveranstaltungsnummern

Die Vergabe der LV-Nummern erfolgt kriterienbasiert, Schultyp und Bildungsregion können
herausgelesen werden. Die ersten beiden Stellen sind vordefiniert und stehen für die PHSt
und die Kompetenzstelle. An der dritten Ziffer kann man den Schultyp erkennen. Buchstaben
an den Stellen vier und fünf kennzeichnen in der APS die Bildungsregion bzw. in der AHS den
Schulnamen. Sechste, siebte und achte Stelle werden als fortlaufende Nummern genutzt.

 Ziffernstelle                 Bedeutung                           Konkret
 Stelle 1           PHSt-Institut
                                                    67 (ist fix)
 Stelle 2           Kompetenzstelle
 Stelle 3           Schultyp (Zuordnung nach        2 = VS, 3 = FIDS, 4 = NMS/MS,
                    einreichender Schule)           5 = AHS
 Stelle 4           Bildungsregion (APS)            LI = Liezen
 und 5              oder                            OO = Obersteiermark Ost
                    Schulname (AHS)                 OS = Oststeiermark
                                                    OW = Obersteiermark West
                                                    SO = Südoststeiermark
                                                    SW = Südweststeiermark
                                                    ZR = Steirischer Zentralraum
 Stelle 6, 7, 8     fortlaufende Nummer der LV
Tab. 2: System für Lehrveranstaltungsnummern

6. Programmkommunikation

6.1. Veröffentlichung im SCHiLF/SCHüLF-Programmverzeichnis

Leitlinie SCHiLF/SCHüLF, Pelzmann, 04.02.2020, V1
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Das Jahresprogramm für SCHiLF/SCHüLF wird in einem eigens dafür hergestellten
Programmverzeichnis veröffentlicht, das mit einem Begleitmail als pdf an alle
Schulleiterinnen und Schulleiter verschickt wird.

Sobald die Angebote jedes Instituts auf der moodle-Plattform hochgeladen sind, werden
diese von den Koordinatorinnen und Koordinatoren gesichtet und nach Altersstufen und
Themen (Allgemeine pädagogische Themen, Stärken der Fachkompetenzen, Stärken für die
Profession) sortiert. Fokus bei der Prüfung der Texte ist ein einheitliches Bild der PH
Steiermark nach außen, als Kriterien werden dafür Formatierung, Lesbarkeit sowie
Formulierungen der Titel und erwarteten Kompetenzen herangezogen.

Alle für das Programmverzeichnis notwendigen Texte werden in der Kompetenzstelle
formuliert und von der Institutsleiterin/dem Institutsleiter des Instituts für Educational
Governance freigegeben. Im Anschluss werden alle Bestandteile der Broschüre erneut auf
moodle hochgeladen, die Ansprechpersonen prüfen die Angebote ihrer Institute und geben
Rückmeldung zu inhaltlicher Vollständigkeit und Korrektheit, zu sprachlicher Korrektheit und
zum Gesamteindruck. Die Bestandteile des Programmverzeichnisses werden dem Zentrum
für Öffentlichkeitsarbeit zum Setzen übergeben, der erste Entwurf wird an die
Kompetenzstelle retourniert, die Endredaktion übernehmen die Koordinatorinnen und
Koordinatoren.

6.2 Veröffentlichung auf der PHSt-Website

Zeitgleich mit dem allgemeinen Anmeldezeitraum für die Pädagoginnen und Pädagogen wird
das SCHiLF/SCHüLF Jahresprogramm auch auf der Website der PHSt veröffentlicht und den
Schulleiterinnen und Schulleitern im oben genannten Mail angekündigt.

7. Programmumsetzung

7.1 Beantragung einer SCHiLF/SCHüLF Lehrveranstaltung

SCHiLF/SCHüLF Fortbildungslehrveranstaltungen müssen von den Schulleiterinnen und
Schulleitern beantragt werden. Sie reichen anhand des entsprechenden „Antragsformular für
SCHiLF/SCHülF“, das auf der Website der PH Steiermark zum Downloaden bereit steht, den
gewünschten Titel, Inhalt, das Ziel, den/die Vortragende/r und den gewünschten Termin in
der Kompetenzstelle ein. Es besteht die Möglichkeit, ein Angebot aus dem Angebot der PHSt
zu beantragen oder einen Initiativantrag zu einem nicht angebotenen Thema zu stellen. Zu
Unterstützung der Schulleiterinnen und Schulleiter finden diese auch allgemeine
Informationen für ihren jeweiligen Schultyp in der „Checkliste für SCHiLF/SCHüLF“ zum
Downloaden vom auf der Website der PHSt.

7.2 Kriterien für Genehmigung und Durchführung

Folgende Voraussetzungen haben für die Genehmigung und Durchführung einer
Lehrveranstaltung Relevanz:

Leitlinie SCHiLF/SCHüLF, Pelzmann, 04.02.2020, V1
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   Die Lehrveranstaltung entspricht den Richtlinien für pädagogische Fortbildungen.
    Dienstbesprechungen, die zu den allgemeinen Dienstpflichten gehören, können nicht als
    SCHiLF/SCHüLF genehmigt werden.

   Die Lehrveranstaltung entspricht dem Lehrbeauftragtengesetz. Grundsätzlich ist für
    SCHiLF/SCHüLF pro Einheit ein Honorar zum Vergütungssatz lit. b vorgesehen.
    Vortragende erhalten einen Lehrauftrag der PH Steiermark. Lehrbeauftragte haben
    Anspruch auf einen Beförderungszuschuss laut RGV i.d.g.F. Darüber hinaus gehende
    Vereinbarungen werden bereits im Zuge der Planung mit der PH Steiermark abgeklärt.
    Bei Lehrveranstaltungen, die als SCHiLF oder SCHüLF ausgeschrieben werden, entfällt
    der Anspruch auf eine Leitungsgebühr. Vortragende einer SCHiLF, die aus dem eigenen
    Kollegium der Schule kommen, können kein Honorar beziehen.

   Die Schulleiter/innen reichen die konkrete Planung (Titel, Inhalt, Ziel, Vortragende/r,
    Termin) mit dem entsprechenden Antragsformular ein (Formular steht als Download auf
    der Website der PHSt zur Verfügung).

   Eine Lehrveranstaltung umfasst einen Halbtag, das sind üblicherweise vier Lehreinheiten
    zu je 45 Minuten. Die Lehrveranstaltung sollte nach Möglichkeit in der unterrichtsfreien
    Zeit geplant werden und kann ab 14:00 Uhr, in Berufsschulen ab 16:00 Uhr, beginnen. Wird
    die Mindestanzahl der Teilnehmer/innen von 16 nicht erreicht, ist dies bereits im Zuge der
    Planung mit der PH Steiermark abzuklären.

   Die auf dem Antragsformular genannte Ansprechperson der Schule erhält von der PH
    Steiermark spätestens 14 Tage vor dem geplanten Termin per Mail die LV-Unterlagen:
    Anwesenheitsliste, Honorarnote/n und ev. ein Detailprogramm.

   Nach Durchführung der SCHiLF/SCHüLF werden die die LV-Unterlagen an die PH
    Steiermark gesandt, die Abrechnung der Honorare veranlasst und die Evaluierung der LV
    freigeschaltet. Im Anschluss stehen für den/die Teilnehmer/in die Teilnahme-
    Bestätigung als Download in PH-online zur Verfügung.

   Schulleiter/innen     der  APS     und   AHS     nehmen      Kontakt    mit    der/dem
    Themenverantwortlichen bzw. der/dem Vortragenden auf, Schulleiter/innen der BMHS
    nehmen Kontakt mit den angeführten „Ansprechpersonen für inhaltliche Fragen“ auf und
    vereinbaren einen Termin für die Lehrveranstaltung. Lässt sich dieser zum Zeitpunkt der
    Planung noch nicht konkret fixieren, muss der Monat, in dem die Lehrveranstaltung
    stattfinden soll, angegeben werden.

   Der Antrag für längerfristige Planungen muss in der APS bis Ende Mai, in der AHS und
    BMHS bis Mitte Juni abgegeben werden. Kurzfristig geplante Fortbildungen sollten zwei
    bis vier Wochen vor dem Abhaltungstermin an der PH Steiermark eingereicht werden,
    wobei die budgetäre Deckung Voraussetzung für die Aufnahme und Durchführung von
    Nachreichungen ist.

Leitlinie SCHiLF/SCHüLF, Pelzmann, 04.02.2020, V1
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Initiativanträgen, also nicht im Programmverzeichnis vorkommende Lehrveranstaltungen
wird stattgegeben, wenn sie außerdem folgenden Kriterien entsprechen:

       Das Antragsformular mit Zielen, erwarteten Lernergebnissen und Kompetenzen,
        Inhalten und dem geplanten Ablauf, ergänzt mit den gewünschten
        Rahmenbedingungen wie Vortragende/r, Zeit, Ort, Umfang, Zielgruppe und deren
        Größe ist vollständig.
       Das Thema der SCHiLF/SCHüLF hat Bezug zum Entwicklungsplan der Schule.
       Das Thema ist für das Berufsfeld Schule relevant.
       Die/Der Vortragende ist qualifiziert.
       Professionelle Durchführung/didaktische Qualität ist gewährleistet.
       Zielorientierung ist erkennbar.
       Nicht genehmigt werden Angebote im Bereich der Pädagogik und Psychologie, die im
        Widersprich zu anerkannten wissenschaftlichen Positionen stehen.

7.3 Genehmigung einer SCHiLF/SCHüLF-Fortbildungslehrveranstaltung

Hat die Schulleiterin/der Schulleiter einen SCHiLF/SCHüLF-Antrag an der Kompetenzstelle
eingereicht, wird er von den Koordinatorinnen und Koordinatoren geprüft. Stammt das
Angebot aus dem Programm, sind Inhalte und Ziele bereits definiert. Die gewünschten
Rahmenbedingungen wie Zeit, Ort bzw. Zielgruppe und deren Größe müssen auf dem Antrag
angegeben sein. Nach Prüfung der budgetären Deckung werden die Lehrveranstaltungen von
den Koordinatorinnen und Koordinatoren genehmigt.

Nach erfolgter Genehmigung legt die Büroleiterin/der Büroleiter die Lehrveranstaltung in PH-
Online an und meldet die Lehrer/innen als Teilnehmer/innen an. Die/der im Antrag genannte
Ansprechpartner/in der jeweiligen Schule erhält von der Büroleitung spätestens 14 Tage vor
dem geplanten Termin per Mail die LV-Unterlagen: Anwesenheitsliste, Honorarnote/n.

7.4 Prüfungsmanagement für die SCHiLF/SCHülF Fortbildungslehrveranstaltung

Nach der Durchführung der Lehrveranstaltung an der Schule werden die LV-Unterlagen von
der Schulleitung an die Kompetenzstelle versandt. Im Anschluss prüfen die Koordinatorinnen
und Koordinatoren die Honorarnoten bzw. die Anwesenheitslisten, die Bezahlung der
Honorare wird veranlasst und die Teilnehmer/innen erhalten eine Teilnahme-Bestätigung.
Zeitgleich wird die Evaluierung der LV freigeschaltet.

8. SCHiLF/SCHüLF-Programmevaluation

8.1 Lehrveranstaltungsevaluierung

Alle Lehrveranstaltungen der SCHiLF/SCHüLF werden von den Koordinatorinnen und
Koordinatoren der Kompetenzstelle für SCHiLF/SCHüLF zur Evaluierung in PH-Online
freigeschaltet. Die Evaluationsergebnisse fließen in den Bericht des Hochschulkollegiums im
Rahmen der Hochschulevaluierungsverordnung ein und werden von der Kompetenzstelle für
SCHiLF/SCHüLF in die Planung der Jahresprogramme einbezogen.

Leitlinie SCHiLF/SCHüLF, Pelzmann, 04.02.2020, V1
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8.2 Bedarfsevaluierung

Beim Planungsmeeting der Leitungsperson der Kompetenzstelle SCHiLF/SCHüLF mit den
Koordinatorinnen und Koordinatoren, der Büroleitung und den Ansprechpersonen der
Institute im Oktober wird eine von der Kompetenzstelle vorbereitete Statistik zur Buchung
von SCHiLF/SCHüLF-Lehrveranstaltungen vorgelegt, die Aussagen zu folgenden Punkten
liefert: Anzahl der Buchungen gesamt, Anzahl der Buchungen aus dem Angebot, Anzahl der
Initiativanträge, Buchungen nach eingereichter Organisationseinheit etc. Die gemeinsame
Sicht auf die Bedarfe der Schulen (Rückmeldungen von Schulleiterinnen und Schulleitern,
aktuelle pädagogisch und didaktische Entwicklungen, Ergebnisse nationaler und
internationaler Studien etc.), die daraus resultierenden Konsequenzen für das
SCHiLF/SCHüLF-Angebot der PHSt und der Planungsprozess für das Angebot stehen im
Fokus dieses Austauschs.

8.3 Prozessevaluierung

Beim Planungsmeeting der Leitungsperson der Kompetenzstelle SCHiLF/SCHüLF mit den
Koordinatorinnen und Koordinatoren, der Büroleitung und den Ansprechpersonen der
Institute im Juni wird der Gesamtprozess systemorientiert reflektiert. Dabei werden die
Handlungsschritte der beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Schulleiterinnen und
Schulleiter und Lehrerinnen und Lehrer im Entwicklungs-, Umsetzungs- und
Evaluierungsprozess, die Effizienz der elektronischen Abstimmungsplattform, die Effektivität
des SCHiLF/SCHüLF-Programms auf Basis der Bedarfsevaluierung und die
Evaluationsergebnisse aus der Lehrveranstaltungsevaluation in ihrer Gesamtheit analysiert.
Daraus werden Konsequenzen gezogen und der Prozess für das darauffolgende Studienjahr
sowie das Thema der gemeinsamen Professionalisierung der Koordinatorinnen und
Koordinatoren, der Büroleitung und der Ansprechpersonen festgelegt.

8.4 Berichtswesen

Die unter 4.1 genannte Leitungsverantwortung der Vizerektorin/des Vizerektors für Studium
und Lehre wir durch kontinuierliche Berichterstattung in der Dienstbesprechung Organisation
durch die Institutsleiterin/den Institutsleiter des Instituts für Educational Governance auf
Basis von Berichten der Leiterin/des Leiters der Kompetenzstelle SCHiLF/SCHüLF Rechnung
getragen.

Leitlinie SCHiLF/SCHüLF, Pelzmann, 04.02.2020, V1
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