SCHILF / SCHÜLF LEITLINIE - PHST
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1 Leitlinie SCHiLF / SCHüLF Februar 2020, Brigitte Pelzmann Rektoratsbeschuss zu V 1: 04.02.2020 Leitlinie SCHiLF/SCHüLF, Pelzmann, 04.02.2020, V1
2 1. Einleitung Die vorliegende Leitlinie beinhaltet das standardisierte Regelwerk für SCHiLF und SCHüLF in der Fort- und Weiterbildung der PH Steiermark. Folgende Ziele werden mit dieser Leitlinie angestrebt: Die standardorientierte Umsetzung der Fort- und Weiterbildung unterstützt die Planung und Transparenz des Bildungsangebotes der PH Steiermark. Das standardorientierte Fort- und Weiterbildungsangebot erhöht den Wiederer- kennungswert bei den angesprochenen Zielgruppen (Pädagoginnen und Pädagogen, Wissenschaftler/innen, professionelle Lerngemeinschaften, interessierte Personen etc.). 2. Geltungsbereich Diese Leitlinie richtet sich an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der PH Steiermark, die Fort- und Weiterbildung konzipieren, organisieren und evaluieren bzw. dafür verantwortlich sind. Der Geltungsbereich erstreckt sich über die gesamte PH und alle ihre Organisationseinheiten. Das Rektorat und die Leiterinnen und Leiter der Organisationseinheiten tragen Sorge für die Einhaltung dieser Leitlinie. 3. Präambel Die Pädagogische Hochschule Steiermark (PHSt) gestaltet im Sinne des Professionalisierungskontinuums Lehre für die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Pädagoginnen und Pädagogen sowie externe Begleitungen und Beratung für Qualitätsentwicklung im Bildungswesen. Ihr Fortbildungsangebot dient der Professionalisierung einzelner Pädagoginnen und Pädagogen sowie der Begleitung und Beratung von professionellen Lerngemeinschaften, wie gesamten Schulkollegien, Lehrer/innengruppen einzelner oder mehrerer Schulen und thematischer oder regionaler Bildungsnetzwerke. SCHiLF steht für schulinterne und SCHüLF für schulübergreifende Lehrerfortbildung. Das sind Fortbildungslehrveranstaltungen, die Entwicklungs- und Professionalisierungsvor- haben professioneller Lerngemeinschaften unterstützen. SCHiLF unterstützt Entwicklungs- und Professionalisierungsvorhaben einzelner Schulen bzw. anderer Bildungseinrichtungen und -netzwerke. SCHüLF bietet maßgeschneiderte Fortbildung für zwei oder mehrere Schulen bzw. anderer Bildungseinrichtungen und -netzwerke vornehmlich einer Bildungsregion. Die Fortbildungslehrveranstaltungen der SCHiLF/SCHüLF werden von der PH Steiermark maßgeschneidert, d.h. jeweils individuell vereinbart. Dafür erstellt sie ein Jahresprogramm, aus dem ausgewählt werden kann. Schulleiterinnen und -leiter melden ihr Interesse an Lehrveranstaltungen des SCHiLF/SCHüLF-Jahresprogramms oder formulieren andere Leitlinie SCHiLF/SCHüLF, Pelzmann, 04.02.2020, V1
3 Bedarfe. Die PH Steiermark ist bestrebt, diese zu erfüllen, genehmigt aber auf der Grundlage der inhaltlichen, formellen, personellen und budgetären Möglichkeiten. Das SCHiLF/SCHüLF-Jahresprogramm wird in enger Zusammenarbeit mit den steirischen Schulleiterinnen und -leitern, der steirischen Bildungsdirektion und dem BMBWF erstellt. Es orientiert sich an zentralen Themen und individuellen Entwicklungszielen der Schulen in der Steiermark und unterstützt Personalentwicklung durch ein breites Spektrum an fachlichen und organisationsbezogenen Inhalten sowie pädagogisch-didaktischen Innovationen. Bei der Entwicklung und Umsetzung ihrer schulischen Vorhaben können Schulen auf die professionelle Beratung und Begleitung durch die PH Steiermark vertrauen. 4. Organisations- und Personalstrukturen 4.1 Leitungs- und Umsetzungsverantwortung Die Leitungsverantwortung für das SCHiLF/SCHüLF-Programm liegt beim Vizerektorat für Studium und Lehre, in dessen Zuständigkeit alle Angelegenheiten der Institute, die Lehre betreffend liegen. Die Durchführung liegt an der Kompetenzstelle für SCHiLF/SCHüLF am Institut für Educational Governance. Regelmäßige Berichte und Austausch über die SCHiLF/SCHüLF-Programmentwicklung, -durchführung und -evaluation erfolgen in der DB Organisation unter der Leitung des Vizerektorats für Studium und Lehre. 4.2 Kompetenzstelle SCHiLF/SCHüLF Die Entwicklung, Veröffentlichung, Umsetzung und Evaluation des SCHiLF/SCHüLF- Fortbildungsangebotes der PH Steiermark erfolgt durch die am Institut für Educational Governance angesiedelte Kompetenzstelle SCHiLF/SCHüLF. Als Drehscheibe für SCHiLF/SCHüLF ist sie Ansprech- und Clearingstelle nach außen und innen. Die an der Kompetenzstelle beschäftigten SCHiLF/SCHüLF-Koordinatorinnen und -Koordinatoren kommunizieren mit den Schulleiterinnen und -leitern der steirischen Schulen aller Schultypen und arbeiten eng mit den an den Instituten der PH Steiermark tätigen SCHiLF/SCHüLF- Ansprechpersonen zusammen. Die Kompetenzstelle setzt sich aus dem Leiter/der Leiterin der Kompetenzstelle, dem Büroleiter/der Büroleiterin und SCHiLF/SCHüLF-Koordinatorinnen und -Koordinatoren für die Primarstufe (VS), Sekundarstufe Allgemeinbildung (AHS und NMS) und Sekundarstufe Berufsbildung (BMHS und PTS) zusammen. Leitung Kompetenzstelle Büroleitung Koordination Koordination Koordination Primar Sek AB Sek BB Leitlinie SCHiLF/SCHüLF, Pelzmann, 04.02.2020, V1
4 Abb. 1: Organigramm Kompetenzstelle SCHiLF/SCHüLF 4.3 Aufgabenprofil des Leiters/der Leiterin der Kompetenzstelle Der Leiter/die Leiterin der Kompetenzstelle für SCHiLF/SCHüLF wird von der Instituts- leiterin/dem Institutsleiter des Instituts für Educational Governance nominiert und von der Rektorin/dem Rektor auf der Grundlage eines Rektoratsbeschlusses betraut. Er/sie arbeitet eng mit der Institutsleitung zusammen und führt die Aktivitäten der Kompetenzstelle nach Genehmigung durch die Institutsleitung durch. Das Aufgabenprofil umfasst folgenden Arbeitsbereiche: Pädagogische Leitung und Koordination der Kompetenzstelle Organisation der Kompetenzstelle in Kooperation mit der Büroleitung Ansprechperson für das Rektorat und die Institutsleiter/innen Vertretung der Kompetenzstelle nach außen Konzept- und Programmentwicklung mit den Koordinatorinnen und Koordinatoren der Kompetenzstelle Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung für die Kompetenzstelle Verantwortung für die Öffentlichkeitsarbeit der Kompetenzstelle in Kooperation mit der Institutsleitung des Instituts für Educational Governance Verantwortung für Veröffentlichung des Angebots auf der Website der PHSt 4.4 Aufgabenprofil der Büroleiterin/des Büroleiters der Kompetenzstelle Die Büroleitung wird von der Institutsleitung des Instituts für Educational Governance betraut und untersteht der Leiterin/dem Leiter der Kompetenzstelle. Das Aufgabenprofil umfasst folgende Arbeitsbereiche: Administration Erstellung der Prozesse in Kooperation mit der Leitung der Kompetenzstelle Festlegung der Zeitschiene in Kooperation mit der Leitung Support und Anlaufstelle für Schulleiter/innen und Lehrende Mitarbeit in der Bedarfserhebung und Angebotserstellung Administration der Plattformen Administration der Lehrveranstaltungen in PH-Online mit automationsunter-stützter Studierendenverwaltung und Erstellung der LV-Unterlagen Honorarabrechnung Budgetverwaltung Controlling des PHSt-interne Budgets für alle SCHiLF/SCHüLF-LVs Controlling des SCHiLF/SCHüLF -Kontingents pro Schule/Schultyp/ Bildungsregion Vorbereitung regelmäßiger Berichte und Analysen Vernetzung Leitlinie SCHiLF/SCHüLF, Pelzmann, 04.02.2020, V1
5 Organisation regelmäßiger organisatorischer Abstimmungsmeetings innerhalb der Kompetenzstelle SCHiLF/SCHüLF Organisation regelmäßiger Planungsmeetings mit den Ansprechpersonen der Institute 4.5 Anforderungsprofil für Koordinatorinnen/Koordinatoren der Kompetenzstelle Die Koordinatorinnen und Koordinatoren an der Kompetenzstelle für SCHiLF/SCHüLF werden von der Leitung des Instituts für Educational Governance betraut und unterstehen der Leitung der Kompetenzstelle. Ihr Anforderungsprofil umfasst folgende Kompetenzen: Insiderwissen über Strukturen, Organisation und Prozesse an der PHSt Insiderwissen um den jeweiligen Schultyp Akzeptanz im jeweiligen Schultyp Hohe soziale und kommunikative Kompetenz Durchsetzungsvermögen Fähigkeit zum strukturierten Denken 4.6 Aufgabenprofil der Koordinator/innen für Primarstufe, Sekundarstufe AB und Sekundarstufe BB Bedarfserhebung und Angebotserstellung Erhebung inhaltlicher Bedarfe Weitergabe der Ergebnisse der Bedarfserhebungen an die SCHiLF/SCHüLF- Ansprechpersonen der Institute Erstellung des Angebotes SCHiLF/SCHüLF in Absprache mit den SCHiLF/SCHüLF- Ansprechpersonen der Institute, v. a. zur Vermeidung von Redundanzen und zur Identifizierung fehlender Inhalte Mitarbeit an der Erstellung des Angebotskatalogs: Erstellen einer Formatvorlage, Strukturierung des Angebots, Vorbereiten des Katalogs für die Layoutierung im Zentrum für Öffentlichkeitsarbeit Information und Veröffentlichung Information der Schulleiterinnen und Schulleiter über SCHiLF/SCHüLF-Angebote Information über Prozesse, die in Zusammenhang mit SCHiLF/SCHüLF stehen, zum Beispiel wie Schulen SCHiLF/SCHüLF beantragen können Orientierung der Zeitschiene für die Erstellung des SCHiLF/SCHüLF- Angebotes an der Zeitschiene für die Erstellung des Fortbildungsprogramms, Aussenden des Angebots an Schulen mit Start der Anmeldekampagne Vernetzung Mitarbeit an der Vernetzung innerhalb der Kompetenzstelle SCHiLF/SCHüLF Mitarbeit an der Vernetzung mit den SCHiLF/SCHüLF-Ansprechpersonen an den Instituten in Bezug auf inhaltliche und organisatorische Themen Leitlinie SCHiLF/SCHüLF, Pelzmann, 04.02.2020, V1
6 Abstimmung und Betreuung der Planungs- und Abstimmungsplattformen Ansprechpersonen für Schulleiterinnen und Schulleiter, Institutsleiter/innen und das Rektorat Teilnahme an Professionalisierungsangeboten Administration (Primarstufe und Sekundarstufe AB) Kontrolle, Freigabe und Meldung der Lehrveranstaltungen in PH-Online administrative Arbeiten in PH-Online (Studierendenverwaltung mit Prüfungsmanagement, Freischalten der Evaluierung) 4.7 SCHiLF/SCHüLF-Ansprechpersonen an den Instituten Um die Entwicklung, Veröffentlichung, Umsetzung und Evaluation des SCHiLF/SCHüLF- Programms der PH Steiermark durchführen zu können, müssen die Koordinatorinnen und Koordinatoren der Kompetenzstelle SCHiLF/SCHüLF mit allen Instituten des Hauses kooperieren, die fachliche Inhalte und Expertise sowie Vortragende beisteuern können. Kooperiert wird mit allen Instituten außer dem Institut für Praxislehre und Praxisforschung. An den Instituten ist jeweils eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter im Rahmen eines Arbeits- pakets als SCHilF/SCHüLF-Ansprechperson tätig. Diese haben die Verantwortung für die Erstellung des fachlichen Angebotes im eigenen Institut. Für die Besetzung der jeweiligen Stelle ist der jeweilige Institutsleiter/die jeweilige Institutsleiterin verantwortlich. Institut für Primarstufe Arbeitspaket eines MA Institut für Sekundarstufe AB Arbeitspaket eines MA Arbeitspaket eines MA für BAfEP Arbeitspaket eines MA für HTL Institut für Sekundarstufe BB Arbeitspaket eines MA für HUM Arbeitspaket eines MA für HAK Arbeitspaket eines MA für Berufsschulen Institut für Bildungswissenschaften Arbeitspaket eines MA Institut für Diversität und Internationales Arbeitspaket eines MA Institut für Educational Governance Arbeitspaket eines MA Arbeitspaket eines MA Primar Institut für digitale Medienpädagogik Arbeitspaket eines MA Sekundar AB Arbeitspaket eines MA Sekundar BB Tab. 1: Ansprechpersonen für SCHiLF/SCHüLF an den Instituten 4.7.1 Aufgabenprofil der Ansprechpersonen an den Instituten für Primarstufe und Sekundarstufe AB Vernetzung mit den Koordinatorinnen und Koordinatoren für Fortbildung des eigenen Institutes Leitlinie SCHiLF/SCHüLF, Pelzmann, 04.02.2020, V1
7 mit den Expertinnen und Experten des eigenen Instituts mit den Koordinatorinnen und Koordinatoren der Kompetenzstelle SCHiLF/SCHüLF regelmäßige Teilnahme an den Kompetenzstellen-Vernetzungstreffen Nutzung der Planungs- und Abstimmungsplattformen Teilnahme an Professionalisierungsangeboten 4.7.2 Aufgabenprofil der Ansprechpersonen am Institut für Sekundarstufe BB Verantwortung für Erstellung des fachlichen Angebotes im eigenen Institut auf Basis der Bedarfserhebungen für alle Schultypen. Information und Veröffentlichung Information der Schulleiterinnen und Schulleiter über SCHILF/SCHÜLF- Angebote Information über Prozesse, die in Zusammenhang mit SCHILF/SCHÜLF stehen, zum Beispiel wie Schulen SCHILF/SCHÜLF beantragen können Verwendung der Formatvorlage der Kompetenzstelle Orientierung der Zeitschiene für die Erstellung des SCHILF/SCHÜLF- Angebotes an der Zeitschiene für die Erstellung des Fortbildungsprogramms, Aussenden des Angebots an Schulen mit Start der Anmeldekampagne Veröffentlichung des Angebots auf der Website der PHSt Vernetzung Ansprechpersonen für Schulleiterinnen und Schulleiter Ansprechpersonen für externe Partnerinnen und Partner Vernetzung mit externen Partnerinnen und Partnern (BD, SQPM, Schulleitungen) Vernetzung mit den Koordinatorinnen und Koordinatoren für Fortbildung innerhalb des Institutes Vernetzung mit den Expertinnen und Experten des eigenen Instituts Vernetzung mit den Koordinationsstellen SCHILF/SCHÜLF Regelmäßige Teilnahme an den Vernetzungstreffen Nutzung der Planungs- und Abstimmungsplattform Teilnahme an Professionalisierungsangeboten 5. Programmentwicklung Die Programmentwicklung des SCHiLF/SCHüLF-Angebots der PH Steiermark erfolgt durch die Kompetenzstelle SCHiLF/SCHüLF in Kooperationen mit den zuständigen Fachexpert/innen (Ansprechpersonen) an den Instituten. 5.1 SCHiLF/SCHüLF-Programmkriterien Das SCHiLF/SCHüLF-Angebot der PH Steiermark setzt sich aus Angeboten aller beteiligten Institute zusammen. In jedem Institut wird eine Auswahl für das Gesamtangebot getroffen, welches sich an den Bedarfen der Schulen, an den Schwerpunkten des BMBWF und der Leitlinie SCHiLF/SCHüLF, Pelzmann, 04.02.2020, V1
8 Bildungsdirektion, an Forschungsbefunden und an der eigenen fachlichen und fachdidaktischen Expertise der Lehrenden orientiert. 5.2 Budget Das Rektorat sieht eine Kostenstelle für das SCHiLF/SCHüLF-Programm vor und teilt es an die verantwortlichen Personen pro Studienjahr zu, die für dessen Einhaltung garantieren. Die Budgetzuteilung für SCHiLF/SCHüLF der Primarstufe und Sekundarstufe AB erfolgt an die Kompetenzstelle für SCHiLF/SCHüLF. Die Budgetzuteilung der Sekundarstufe BB erfolgt an das Institut für Sekundarstufe Berufsbildung. 5.3 Bedarfserhebung Die Koordinatorinnen und Koordinatoren der Kompetenzstelle SCHiLF/SCHüLF und die Ansprechpersonen der Institute stimmen die inhaltlichen Bedarfe auf Basis der Schwerpunkte des BMBWF und der Bildungsdirektion, der Entwicklungspläne der Schulen, der Ergebnisseder Bedarfserhebungen und der Evaluationen sowie der eigenen Expertise und relevanter Forschungsbefunde in Planungsmeetings ab. Eine regelmäßige systematische Bedarfserhebung an den Schulen erfolgt elektronisch mittels Fragebogen (Forms Office, WISE) zu Beginn des Studienjahres bzw. Schuljahres durch die Koordinatorinnen und Koordinatoren. Dazu werden stichprobenartig Schulleit- ungen aller Schultypen aus allen Bildungsregionen zu ihrer Sicht auf aktuelle Themen und den Bedarf für den jeweilige Schultyp befragt. Im Lauf der Jahre werden alle steirischen Schulleiter/innen am Prozess beteiligt. Die Koordinatorinnen und Koordinatoren an der Kompetenzstelle werten die Ergebnisse aus und stellen die Ergebnisse im Rahmen des Planungsmeetings vor. Weitere Bedarfe an aktuellen SCHiLF/SCHüLF-Angeboten zu Themen der Qualitätsent- wicklung und Qualitätssicherung ergeben sich auf Basis des SQA-Landesentwicklungsplans der Steiermark, der von den Koordinatorinnen und Koordinatoren analysiert wird. Vorgaben und Schwerpunkte des BMBWF, der Nationale Bildungsbericht und Befunde relevanter Forschungen werden von den Expertinnen und Experten der einzelnen Institute geprüft und fließen ebenso wie die Auswertung der PH-Online Evaluationen und die eigene fachliche und fachdidaktische Expertise in das Angebot des jeweiligen Instituts ein. 5.4 Organisationsregelwerk Es werden gemeinsame Vorgehensweisen vereinbart, beispielsweise in Bezug auf Erwartungen an die Vortragenden, Formulierung der LV-Profile und Texte für die Broschüre oder Planungsformulare. 5.5 Angebotssammlung Die SCHiLF/SCHüLF-Ansprechpersonen der Institute sammeln die Angebote ihrer Institute, kontrollieren diese in Bezug auf die Vorgaben und sorgen ev. für Überarbeitung. Leitlinie SCHiLF/SCHüLF, Pelzmann, 04.02.2020, V1
9 5.6 Planungstool SCHiLF/SCHüLF-Kurs auf Moodle-Plattform Für alle an SCHiLF/SCHüLF beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der PH Steiermark ist ein Kurs auf der Moodle-Plattform der PHSt eingerichtet. Dieser dient der Abstimmung, der Kommunikation und der Informationsweitergabe und sorgt so für Transparenz. Die Ansprechpersonen der Institute laden die Angebote ihrer Institute auf der Moodle-Plattform hoch. Auf der Plattform haben alle Beteiligten Einblick auf alle Angebote aller Institute und können noch nicht bearbeitete Themen einbringen bzw. Redundanzen streichen. 5.7 PH-Online Alle von der Kompetenzstelle SCHiLF/SCHüLF angebotenen Lehrveranstaltungen werden innerhalb eines Containers in PH-Online angelegt und weisen im LV-Titel die Bezeichnung SCHiILF oder SCHüLF auf. 5.8 Lehrveranstaltungsnummern Die Vergabe der LV-Nummern erfolgt kriterienbasiert, Schultyp und Bildungsregion können herausgelesen werden. Die ersten beiden Stellen sind vordefiniert und stehen für die PHSt und die Kompetenzstelle. An der dritten Ziffer kann man den Schultyp erkennen. Buchstaben an den Stellen vier und fünf kennzeichnen in der APS die Bildungsregion bzw. in der AHS den Schulnamen. Sechste, siebte und achte Stelle werden als fortlaufende Nummern genutzt. Ziffernstelle Bedeutung Konkret Stelle 1 PHSt-Institut 67 (ist fix) Stelle 2 Kompetenzstelle Stelle 3 Schultyp (Zuordnung nach 2 = VS, 3 = FIDS, 4 = NMS/MS, einreichender Schule) 5 = AHS Stelle 4 Bildungsregion (APS) LI = Liezen und 5 oder OO = Obersteiermark Ost Schulname (AHS) OS = Oststeiermark OW = Obersteiermark West SO = Südoststeiermark SW = Südweststeiermark ZR = Steirischer Zentralraum Stelle 6, 7, 8 fortlaufende Nummer der LV Tab. 2: System für Lehrveranstaltungsnummern 6. Programmkommunikation 6.1. Veröffentlichung im SCHiLF/SCHüLF-Programmverzeichnis Leitlinie SCHiLF/SCHüLF, Pelzmann, 04.02.2020, V1
10 Das Jahresprogramm für SCHiLF/SCHüLF wird in einem eigens dafür hergestellten Programmverzeichnis veröffentlicht, das mit einem Begleitmail als pdf an alle Schulleiterinnen und Schulleiter verschickt wird. Sobald die Angebote jedes Instituts auf der moodle-Plattform hochgeladen sind, werden diese von den Koordinatorinnen und Koordinatoren gesichtet und nach Altersstufen und Themen (Allgemeine pädagogische Themen, Stärken der Fachkompetenzen, Stärken für die Profession) sortiert. Fokus bei der Prüfung der Texte ist ein einheitliches Bild der PH Steiermark nach außen, als Kriterien werden dafür Formatierung, Lesbarkeit sowie Formulierungen der Titel und erwarteten Kompetenzen herangezogen. Alle für das Programmverzeichnis notwendigen Texte werden in der Kompetenzstelle formuliert und von der Institutsleiterin/dem Institutsleiter des Instituts für Educational Governance freigegeben. Im Anschluss werden alle Bestandteile der Broschüre erneut auf moodle hochgeladen, die Ansprechpersonen prüfen die Angebote ihrer Institute und geben Rückmeldung zu inhaltlicher Vollständigkeit und Korrektheit, zu sprachlicher Korrektheit und zum Gesamteindruck. Die Bestandteile des Programmverzeichnisses werden dem Zentrum für Öffentlichkeitsarbeit zum Setzen übergeben, der erste Entwurf wird an die Kompetenzstelle retourniert, die Endredaktion übernehmen die Koordinatorinnen und Koordinatoren. 6.2 Veröffentlichung auf der PHSt-Website Zeitgleich mit dem allgemeinen Anmeldezeitraum für die Pädagoginnen und Pädagogen wird das SCHiLF/SCHüLF Jahresprogramm auch auf der Website der PHSt veröffentlicht und den Schulleiterinnen und Schulleitern im oben genannten Mail angekündigt. 7. Programmumsetzung 7.1 Beantragung einer SCHiLF/SCHüLF Lehrveranstaltung SCHiLF/SCHüLF Fortbildungslehrveranstaltungen müssen von den Schulleiterinnen und Schulleitern beantragt werden. Sie reichen anhand des entsprechenden „Antragsformular für SCHiLF/SCHülF“, das auf der Website der PH Steiermark zum Downloaden bereit steht, den gewünschten Titel, Inhalt, das Ziel, den/die Vortragende/r und den gewünschten Termin in der Kompetenzstelle ein. Es besteht die Möglichkeit, ein Angebot aus dem Angebot der PHSt zu beantragen oder einen Initiativantrag zu einem nicht angebotenen Thema zu stellen. Zu Unterstützung der Schulleiterinnen und Schulleiter finden diese auch allgemeine Informationen für ihren jeweiligen Schultyp in der „Checkliste für SCHiLF/SCHüLF“ zum Downloaden vom auf der Website der PHSt. 7.2 Kriterien für Genehmigung und Durchführung Folgende Voraussetzungen haben für die Genehmigung und Durchführung einer Lehrveranstaltung Relevanz: Leitlinie SCHiLF/SCHüLF, Pelzmann, 04.02.2020, V1
11 Die Lehrveranstaltung entspricht den Richtlinien für pädagogische Fortbildungen. Dienstbesprechungen, die zu den allgemeinen Dienstpflichten gehören, können nicht als SCHiLF/SCHüLF genehmigt werden. Die Lehrveranstaltung entspricht dem Lehrbeauftragtengesetz. Grundsätzlich ist für SCHiLF/SCHüLF pro Einheit ein Honorar zum Vergütungssatz lit. b vorgesehen. Vortragende erhalten einen Lehrauftrag der PH Steiermark. Lehrbeauftragte haben Anspruch auf einen Beförderungszuschuss laut RGV i.d.g.F. Darüber hinaus gehende Vereinbarungen werden bereits im Zuge der Planung mit der PH Steiermark abgeklärt. Bei Lehrveranstaltungen, die als SCHiLF oder SCHüLF ausgeschrieben werden, entfällt der Anspruch auf eine Leitungsgebühr. Vortragende einer SCHiLF, die aus dem eigenen Kollegium der Schule kommen, können kein Honorar beziehen. Die Schulleiter/innen reichen die konkrete Planung (Titel, Inhalt, Ziel, Vortragende/r, Termin) mit dem entsprechenden Antragsformular ein (Formular steht als Download auf der Website der PHSt zur Verfügung). Eine Lehrveranstaltung umfasst einen Halbtag, das sind üblicherweise vier Lehreinheiten zu je 45 Minuten. Die Lehrveranstaltung sollte nach Möglichkeit in der unterrichtsfreien Zeit geplant werden und kann ab 14:00 Uhr, in Berufsschulen ab 16:00 Uhr, beginnen. Wird die Mindestanzahl der Teilnehmer/innen von 16 nicht erreicht, ist dies bereits im Zuge der Planung mit der PH Steiermark abzuklären. Die auf dem Antragsformular genannte Ansprechperson der Schule erhält von der PH Steiermark spätestens 14 Tage vor dem geplanten Termin per Mail die LV-Unterlagen: Anwesenheitsliste, Honorarnote/n und ev. ein Detailprogramm. Nach Durchführung der SCHiLF/SCHüLF werden die die LV-Unterlagen an die PH Steiermark gesandt, die Abrechnung der Honorare veranlasst und die Evaluierung der LV freigeschaltet. Im Anschluss stehen für den/die Teilnehmer/in die Teilnahme- Bestätigung als Download in PH-online zur Verfügung. Schulleiter/innen der APS und AHS nehmen Kontakt mit der/dem Themenverantwortlichen bzw. der/dem Vortragenden auf, Schulleiter/innen der BMHS nehmen Kontakt mit den angeführten „Ansprechpersonen für inhaltliche Fragen“ auf und vereinbaren einen Termin für die Lehrveranstaltung. Lässt sich dieser zum Zeitpunkt der Planung noch nicht konkret fixieren, muss der Monat, in dem die Lehrveranstaltung stattfinden soll, angegeben werden. Der Antrag für längerfristige Planungen muss in der APS bis Ende Mai, in der AHS und BMHS bis Mitte Juni abgegeben werden. Kurzfristig geplante Fortbildungen sollten zwei bis vier Wochen vor dem Abhaltungstermin an der PH Steiermark eingereicht werden, wobei die budgetäre Deckung Voraussetzung für die Aufnahme und Durchführung von Nachreichungen ist. Leitlinie SCHiLF/SCHüLF, Pelzmann, 04.02.2020, V1
12 Initiativanträgen, also nicht im Programmverzeichnis vorkommende Lehrveranstaltungen wird stattgegeben, wenn sie außerdem folgenden Kriterien entsprechen: Das Antragsformular mit Zielen, erwarteten Lernergebnissen und Kompetenzen, Inhalten und dem geplanten Ablauf, ergänzt mit den gewünschten Rahmenbedingungen wie Vortragende/r, Zeit, Ort, Umfang, Zielgruppe und deren Größe ist vollständig. Das Thema der SCHiLF/SCHüLF hat Bezug zum Entwicklungsplan der Schule. Das Thema ist für das Berufsfeld Schule relevant. Die/Der Vortragende ist qualifiziert. Professionelle Durchführung/didaktische Qualität ist gewährleistet. Zielorientierung ist erkennbar. Nicht genehmigt werden Angebote im Bereich der Pädagogik und Psychologie, die im Widersprich zu anerkannten wissenschaftlichen Positionen stehen. 7.3 Genehmigung einer SCHiLF/SCHüLF-Fortbildungslehrveranstaltung Hat die Schulleiterin/der Schulleiter einen SCHiLF/SCHüLF-Antrag an der Kompetenzstelle eingereicht, wird er von den Koordinatorinnen und Koordinatoren geprüft. Stammt das Angebot aus dem Programm, sind Inhalte und Ziele bereits definiert. Die gewünschten Rahmenbedingungen wie Zeit, Ort bzw. Zielgruppe und deren Größe müssen auf dem Antrag angegeben sein. Nach Prüfung der budgetären Deckung werden die Lehrveranstaltungen von den Koordinatorinnen und Koordinatoren genehmigt. Nach erfolgter Genehmigung legt die Büroleiterin/der Büroleiter die Lehrveranstaltung in PH- Online an und meldet die Lehrer/innen als Teilnehmer/innen an. Die/der im Antrag genannte Ansprechpartner/in der jeweiligen Schule erhält von der Büroleitung spätestens 14 Tage vor dem geplanten Termin per Mail die LV-Unterlagen: Anwesenheitsliste, Honorarnote/n. 7.4 Prüfungsmanagement für die SCHiLF/SCHülF Fortbildungslehrveranstaltung Nach der Durchführung der Lehrveranstaltung an der Schule werden die LV-Unterlagen von der Schulleitung an die Kompetenzstelle versandt. Im Anschluss prüfen die Koordinatorinnen und Koordinatoren die Honorarnoten bzw. die Anwesenheitslisten, die Bezahlung der Honorare wird veranlasst und die Teilnehmer/innen erhalten eine Teilnahme-Bestätigung. Zeitgleich wird die Evaluierung der LV freigeschaltet. 8. SCHiLF/SCHüLF-Programmevaluation 8.1 Lehrveranstaltungsevaluierung Alle Lehrveranstaltungen der SCHiLF/SCHüLF werden von den Koordinatorinnen und Koordinatoren der Kompetenzstelle für SCHiLF/SCHüLF zur Evaluierung in PH-Online freigeschaltet. Die Evaluationsergebnisse fließen in den Bericht des Hochschulkollegiums im Rahmen der Hochschulevaluierungsverordnung ein und werden von der Kompetenzstelle für SCHiLF/SCHüLF in die Planung der Jahresprogramme einbezogen. Leitlinie SCHiLF/SCHüLF, Pelzmann, 04.02.2020, V1
13 8.2 Bedarfsevaluierung Beim Planungsmeeting der Leitungsperson der Kompetenzstelle SCHiLF/SCHüLF mit den Koordinatorinnen und Koordinatoren, der Büroleitung und den Ansprechpersonen der Institute im Oktober wird eine von der Kompetenzstelle vorbereitete Statistik zur Buchung von SCHiLF/SCHüLF-Lehrveranstaltungen vorgelegt, die Aussagen zu folgenden Punkten liefert: Anzahl der Buchungen gesamt, Anzahl der Buchungen aus dem Angebot, Anzahl der Initiativanträge, Buchungen nach eingereichter Organisationseinheit etc. Die gemeinsame Sicht auf die Bedarfe der Schulen (Rückmeldungen von Schulleiterinnen und Schulleitern, aktuelle pädagogisch und didaktische Entwicklungen, Ergebnisse nationaler und internationaler Studien etc.), die daraus resultierenden Konsequenzen für das SCHiLF/SCHüLF-Angebot der PHSt und der Planungsprozess für das Angebot stehen im Fokus dieses Austauschs. 8.3 Prozessevaluierung Beim Planungsmeeting der Leitungsperson der Kompetenzstelle SCHiLF/SCHüLF mit den Koordinatorinnen und Koordinatoren, der Büroleitung und den Ansprechpersonen der Institute im Juni wird der Gesamtprozess systemorientiert reflektiert. Dabei werden die Handlungsschritte der beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Schulleiterinnen und Schulleiter und Lehrerinnen und Lehrer im Entwicklungs-, Umsetzungs- und Evaluierungsprozess, die Effizienz der elektronischen Abstimmungsplattform, die Effektivität des SCHiLF/SCHüLF-Programms auf Basis der Bedarfsevaluierung und die Evaluationsergebnisse aus der Lehrveranstaltungsevaluation in ihrer Gesamtheit analysiert. Daraus werden Konsequenzen gezogen und der Prozess für das darauffolgende Studienjahr sowie das Thema der gemeinsamen Professionalisierung der Koordinatorinnen und Koordinatoren, der Büroleitung und der Ansprechpersonen festgelegt. 8.4 Berichtswesen Die unter 4.1 genannte Leitungsverantwortung der Vizerektorin/des Vizerektors für Studium und Lehre wir durch kontinuierliche Berichterstattung in der Dienstbesprechung Organisation durch die Institutsleiterin/den Institutsleiter des Instituts für Educational Governance auf Basis von Berichten der Leiterin/des Leiters der Kompetenzstelle SCHiLF/SCHüLF Rechnung getragen. Leitlinie SCHiLF/SCHüLF, Pelzmann, 04.02.2020, V1
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