Digitalisierung, eRezept und Anbindung an die Telematik-Infrastruktur (TI) - Sören Friedrich, Leiter IT/Telematik der ABDA

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Digitalisierung, eRezept und Anbindung an die Telematik-Infrastruktur (TI) - Sören Friedrich, Leiter IT/Telematik der ABDA
Digitalisierung, eRezept und Anbindung
an die Telematik-Infrastruktur (TI)

Sören Friedrich, Leiter IT/Telematik der ABDA
Digitalisierung, eRezept und Anbindung an die Telematik-Infrastruktur (TI) - Sören Friedrich, Leiter IT/Telematik der ABDA
Digitales Gesundheitssystem - Begriff

    Die Nutzung digitaler Technologien zur Bereitstellung von
    Gesundheitsleistungen mit dem Ziel der Verbesserung der
        Versorgungsqualität für das einzelne Individuum

ZIEL:

 Verbesserung des Zugangs zur Gesundheitsversorgung

 Bedarfsgerechte Versorgung und Verbesserung der Früherkennung

 Krankheitsprävention statt nachträglicher Behandlung

 Digitale Lösung als Basis und Entscheidungshilfe

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Stand HEUTE

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Nutzerverhalten

                    Anteil der Smartphone-/Handy-Nutzer in Deutschland nach
                                     Altersgruppe 2019 in %

                  98,5          98,9          99,4          98,4
                                                                          95,8
                                                                                        89,9

                                                                                                         64,5

               14-19 Jahre   20-29 Jahre   30-39 Jahre   40-49 Jahre   50-59 Jahre   60-69 Jahre   70 Jahre und älter

Quelle: VuMa

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Einsatz Gesundheits-Apps 2019

                          Nutzer 33 %
                          Interessenten 23%
                          ehemalige Nutzer 6%
60% der Ablehner          Ablehner 38%          33% der Nutzer
sind älter als 50 Jahre                         sind jünger als 30 Jahre

                                                                   5
Digitalisierung, eRezept und Anbindung an die Telematik-Infrastruktur (TI) - Sören Friedrich, Leiter IT/Telematik der ABDA
Quelle: pixabay.com

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Patienten meinen, dass

83%              Digitalisierung im Gesundheitsmarkt noch nicht
                 angekommen ist

56%             Digitalisierung den Zugang zur ärztlichen und
                 pharmazeutischen Versorgung verbessert

33%             Digitalisierung die eigene Gesundheit verbessern kann

Quelle: statista.de, Umfrage 2018

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aber TATSÄCHLICH

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haben wir noch einen langen Weg vor uns!

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„NEUE“ Rahmenbedingungen

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Gesetzliche Rahmenbedingungen

   SGB V    • gematik und Anwendungen der Gesundheitskarte

            • gematik spezifiziert eRezept bis 30.06.2020
    GSAV    • DAV und GKV-SV schaffen notwendige Regelungen im
              Rahmenvertrag bis 31.03.2020

            • Anbindung aller Apotheken an die Telematikinfrastruktur
    DVG I
              erfolgt bis 30.09.2020 (nicht sanktioniert)

            • Einführung eRezept zum 01.01.2022
    PDSG
            • gematik-App zum eRezept zum 30.06.2021

                                                                    11
Telematikinfrastruktur

Hardware und Komponenten in der Apotheke

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 Gründung im Jahr 2005 – ca. 300 Mitarbeiter
 Aufgaben: Spezifikation, Zulassung und Betriebsverantwortung für TI
 Änderung der Gesellschafterstruktur ab 05/2019 gem. TSVG
 BMG erhält 51% der Gesellschaft

                                                                        13
Apotheken

    Vernetzung aller                        Hochsicher und nach
Beteiligten im deutschen                   höchsten Datenschutz-
  Gesundheitswesen                          standards konzipiert

        Arztpraxen
                            Telematik            Kranken-
                           Infrastruktur          häuser

 Schnelle und einfache                     Sektorenübergreifende
Verfügbarkeit von Daten                      Zusammenarbeit

                              Zahnarzt-
                               praxen

                                                                   14
Apotheke

           15
VPN-Zugangsdienst

            ein zentraler Zugang zum sicheren Netz
    IST     „Telematikinfrastruktur“, ähnlich einem Internetprovider
            beim Zugang zum Internet,

  WELCHER   von Dienstleistern bereitgestellt wird

            Nach vertraglicher Bindung den Zugang zur
   ZWECK
            Telematikinfrastruktur ermöglichen

                                                                       16
Apotheke

Konnektor

              17
Konnektor

            als hochsicherer Router konzipiert, verbindet sich mit dem
    IST     VPN Zugangsdienst der Telematikinfrastruktur und hat
            eine Laufzeit von maximal fünf Jahren (Ablauf Zertifikate)

            wird direkt in der Apotheke oder in einem Rechenzentrum
    UND
            aufgestellt und betrieben

            Unterstützung aller Fachanwendungen durch sogenannte
            Fachmodule auf dem Konnektor, z.B.
   ZWECK     lesen und aktualisieren von Medikationsdaten (eMP)
             sicherer Versand von Informationen (KIM)
             qualifizierte elektronische Signatur von Dokumenten (eRezept)

                                                                              18
Welchen Konnektor kann ich als Apotheke
bei meinem Serviceanbieter bestellen?

» eHealth-Konnektor (PTV3) mit folgenden Fachmodulen

                             Elektronischer           Kommunikation im
                          Medikationsplan/AMTS          Medizinwesen
     Versichertenstamm-       (eMP/AMTS)                   (KIM)

     datenmanagement                                                                verfügbar seit 20.07. 2020
           (VSDM)                                  Qualifizierte elektronische
                          Notfalldatenmanagement
                                                             Signatur
                                   (NFDM)
                                                              (QES)

» VSDM-Konnektor (PTV 1) und das eHealth-Update
  verfügbar seit Ende 2018                   Update verfügbar seit 20.07. 2020

                                                 Elektronischer                  Kommunikation im
                                              Medikationsplan/AMTS                 Medizinwesen
     Versichertenstamm-                           (eMP/AMTS)                          (KIM)

     datenmanagement
           (VSDM)               +            Notfalldatenmanagement
                                                      (NFDM)
                                                                          Qualifizierte elektronische
                                                                                    Signatur
                                                                                     (QES)

                                                                                                           19
eHealth-Konnektor - drei Anbieter am Markt

                    CoCo - Konnektor
               verfügbar ab voraussichtlich
                Zulassung 20.Juli 2020

                    RISE - Konnektor
               verfügbar ab voraussichtlich
                     September 2020

                  SecuNet - Konnektor
               verfügbar ab voraussichtlich
                      August 2020

Quelle: Herstellerfotos

                                              20
Erster eHealth-Konnektor bzw. erstes eHealth-Update
             seit 20.Juli 2020 verfügbar

 Einhaltung des gesetzlichen Termins zur
    Anbindung des Apothekensektor
          30.09.2020 unmöglich

                                                  21
Apotheke

Konnektor

              22
Kartenterminal

             ein Lesegerät für:
              die elektronische Gesundheitskarte (eGK) des Patienten
     IST      den Heilberufsausweis des Apothekers (und weiterer
               Bezugsberechtigter)
              die Secure Modul Card B (SMC-B) der Apotheke

             und interagiert mit dem Warenwirtschaftssystem der
    UND
             Apotheke und dem angeschlossenen Konnektor

             Unterstützung aller Fachanwendungen durch die
             Bereitstellung von Informationen, z.B.
   ZWECK      Autorisierung von Zugriffen auf die eGK unter Verwendung der
               SMC-B (Zugriff eMP, Zugriff auf Notfalldaten)
              Lesen der Zertifikatsinformationen des HBA (qualifizierte
               elektronische Signatur (QES))

                                                                              23
Konnektor - drei Anbieter am Markt

                Cherry Kartenterminal
             Tastatur G87-1505LBZDE-10

                INGENICO Kartenterminal
               Ingenico Orga 6141 online

Quelle: Herstellerfotos

                                           24
Apotheke

Konnektor

              25
Heilberufsausweis (HBA)

             ein personalisierter Berufsausweis für:
              Apothekerinnen und Apotheker
     IST      Pharmazieingenieure, Apothekerassistenten und Apothekenassistenten,

             der bei jeweiliger Nutzung (z.B. Signatur) gesteckt werden muss

             wird auf Antrag von der zuständigen
    UND      Landesapothekerkammer mit einer Gültigkeit von max.
             fünf Jahren herausgegeben

              Legitimiert die Nutzung der Institutionskarte (SMC-B)
              Identifiziert den Träger des Ausweises
               (auch für technische Anmeldeverfahren)
   ZWECK      enthält Zertifikate für eine qualifizierte elektronische Signatur
               (entspricht eigenhändiger Unterschrift)
              Zugriff auf alle Fachanwendungen der Telematikinfrastruktur

                                                                                   26
Secure Modul Card B (SMC-B)

            eine Institutionskarte, die in jeder Apothekenbetriebsstätte
     IST    einmal benötigt wird und permanent in einem
            Kartenterminal in der Apotheke steckt

            wird auf Antrag von der zuständigen
    UND     Landesapothekerkammer mit einer Gültigkeit von max.
            fünf Jahren herausgegeben

             ermöglicht Apothekenpersonal ohne HBA den Zugriff auf die
              Fachanwendung der TI (z.B. eMP lesen und aktualisieren)
             Identifiziert die Apotheke (auch für technische
   ZWECK      Anmeldeverfahren) gegenüber TI und auch Dritten
             enthält Zertifikate für eine elektronische Signatur (entspricht
              dem Abzeichnen mit Namenszeichen, keine Unterschrift)

                                                                                27
HBA und SMC-B - drei Anbieter am Markt,
die Verträge mit den LAKen geschlossen haben

            Bundesdruckerei GmbH
         SMC-B verfügbar seit Januar 2020
          HBA verfügbar seit März 2020

               medisign GmbH
        SMC-B verfügbar seit Januar 2020
          HBA verfügbar seit Mai 2020

   SHC Stolle & Heinz Consulants GmbH
      SMC-B verfügbar seit Juni 2020
       HBA verfügbar seit Juni 2020

Quelle: Herstellerfotos

                                               28
Und die Finanzierung???

                          29
§ 291 Absatz 7 SGB V

                   ein Konnektor, zwei Kartenterminals (Basisausstattung)
  Ausstattung      weitere Kartenterminals auf Basis der abg. Packungen
                   ein HBA je Inhaber und eine SMC-B je Betriebsstätte

                   Installationskosten
   Aufwand         Schulungskosten
                   Ausfallzeiten

 Betriebskosten    Kosten für den Betrieb der TI-Komponenten

   Erprobung       Förderung der Teilnahme an Feldtests

                                                                             30
Refinanzierungspauschalen

 Erstausstattungsbundle = 3.032,00 Euro netto
    Konnektor
                                                     Ausstattung
    Zwei Kartenterminals und Gerätekarten
    Aufwandspauschale (Installation und Schulung)    Aufwand

 Karten für den Zeitraum von fünf Jahren
    Heilberufsausweis (HBA) = 449,00 Euro netto
                                                     Ausstattung
    Institutionskarte (SMC-B) = 378,15 Euro netto

 Betriebskostenpauschale
                                                      Betriebs-
    pro Quartal = 210,00 Euro netto                   kosten

                                                                   31
Refinanzierungspauschalen
zusätzlicher Kartenterminals

 zusätzl. Kartenterminals
                                                                 Ausstattung
    pauschal je Kartenterminals = 449,00 Euro netto

 Anspruchsgrundlage – abgegebene Packungen im Jahr
    0 -19.999 Packungen = 2 Kartenterminals (in Erstausstattung enthalten)
    20.000 – 39.999 Packungen = 4 Kartenterminals (Erstausstattung + 2KT)
    40.000 – 79.999 Packungen = 6 Kartenterminals (Erstausstattung + 4KT)
    per Einzelnachweis und Antrag sind bis 10 Kartenterminals förderfähig

                                                                               32
Was muss die Apotheke
 jetzt konkret tun???

                        33
technischen
                            TI Komponenten       Installationstermin
1      Dienstleister
                                bestellen           vereinbaren
       kontaktieren

    Landesapotheker-
1                          HBA und SMC-B         Genehmigung der
     kammer (LAK)
                             beantragen           LAK abwarten
      kontaktieren

                                                 Lieferung von HBA
     Kartenanbieter        HBA bzw. SMC-B
3     kontaktieren            bestellen
                                                    bzw. SMC-B
                                                      erwarten

    Installation der TI-      Übergabe der        Bestätigung d.
4    Komponenten in            SMC-B im           Inbetriebnahme
      der Apotheke         Installationsprozes   durch Dienstleister

                                                                       34
Abrechnung über den Nacht- und Notdienstfond
(NNF) - Refinanzierung
 Papierloser Antragsprozess über das eingerichtete Apothekerportal des NNF
 Implementierte TI-Antrag wird nach Freigabe des eHealth-
  Konnektors/-Updates unverzüglich für die Apothekerschaft freigeschaltet
 Voraussetzung hierfür ist allerdings die Registrierung des Apothekeninhabers
  im NNF-Portal
 Auszahlung der Erstattungspauschalen für jede Apotheke erfolgt auf Antrag,
  dem grundsätzlich keine Nachweise über die im Einzelnen beschafften und
  installierten Komponenten beizufügen sind (Selbst- bzw. Eigenerklärung)
 Ermittlung der Anspruchshöhe für die Erstattungspauschalen erfolgt
  stichtagsbezogen in Abhängigkeit des Inbetriebnahmedatums der TI in der
  Apotheke
 Kartenterminals werden dem Apotheker als Erstattungspauschalen
  ausgezahlt, die sich gemäß Berechnung ergeben. Ein Verzicht diesbezüglich
  oder eine spätere Beantragung ist nicht vorgesehen und nicht vereinbart

                                                                            35
Telematikinfrastruktur

Fachanwendung der elektronischen
 Gesundheitskarte in der Apotheke

                                    36
eGK

   elektronischer                                           elektronischer
                          Notfalldaten           KIM
  Medikationsplan                                              Arztbrief

      Versicherten-
                                                               AMTS
      stammdaten

                                                            europäischer
      elektronisches
                                                            Versicherten-
          Rezept
                                                              ausweis

      elektronische    Interoperabilitäts-   Verzeichnis-
                                                             Telemedizin
      Patientenakte       verzeichnis           dienst

                                                                             37
eGK

   elektronischer
                           KIM
  Medikationsplan

                                      AMTS

      elektronisches
          Rezept

      elektronische    Verzeichnis-
      Patientenakte       dienst

                                             38
Elektronischer Medikationsplan/AMTS

Stufe 1 ab 2020            Stufe 2 ab 2023              Stufe 3
Daten des Bundes-               Erweiterung der
                                 Daten                    Weiterentwicklung
medikationsplanes und                                      der
Medikamentenhistorie auf         um zusätzliche
                                 Attribute                 Distanzversorgung
der eGK des Patienten                                     Erweiterung im
                                Speicherung auf
                                 zentralem Fachdienst      Kontext zusätzlicher
                                Unterstützung der         Attribute
                                 Distanz-                  (Bedarfsklärung)
                                 versorgung

                                                                                  39
eMP/AMTS Stufe 1 ab Juli 2020

Voraussetzungen:
 Technisch
        Anschluss an die Telematikinfrastruktur
        Inbetriebnahme der TI Komponenten

 Anspruchsvoraussetzung für den Patienten
        GKV-versicherter Patient
        Anwendung von mindestens drei verordneten Arzneimitteln

Durchführung:
„Erstellung“ und Aktualisierung des Medikationsplanes für
 Verordnete Arzneimittel
 Arzneimittel, die der Patient ohne Verschreibung anwendet
 Hinweis auf Medizinprodukte, die nach der o.g. Medikation relevant sind

                                                                            40
eGK

   elektronischer
                           KIM
  Medikationsplan

                                      AMTS

      elektronisches
          Rezept

      elektronische    Verzeichnis-
      Patientenakte       dienst

                                             41
Kommunikation im Medizinwesen (KIM)

     IST    ein hochsicherer Mail-Dienst

            eine Kommunikation zwischen
             Leistungserbringern untereinander
             Leistungserbringern und Mitgliedsorganisationen
  WELCHER    Mitgliedsorganisationen untereinander
            unterstützen soll.

             Austausch von strukturierten Informationen (eArztbrief)
   ZWECK     Austausch von unstrukturierten Informationen (Freitext)
             Austausch von Daten (Bilder, Videos)

                                                                        42
Kommunikation der Leistungserbringer
(heute)

                                       43
Kommunikation Im Medizinwesen

     Auskunft Adresse

                        Verzeichnisdienst

                                            44
Verzeichnisdienst

                                 Telematik_ID
                                 Name der Institution (Apotheke, Praxis…)
                                 Name des Inhabers
                    enthält      Mailadresse
                                 Telefonnummer
                                 Straße
                                 Postleitzahl
                                 Ort

                                                                     45
Verzeichnisdienst in der TI

              ein vollständiges Verzeichnis aller Leistungserbringer
     IST
              (Apotheken, Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser)

              unmittelbar durch die zuständige Landesapothekerkammer
  WELCHER
              gepflegt werden soll (für Apotheken)

              als Adressbuch für den Kommunikationsdienst KIM
    ZWECK
              fungieren soll

              als Basis für die Rechtevergabe zur elektronischen
     UND      Patientenakte und der Zuweisung von elektronischen
              Rezepten durch den Patienten dienen soll

                                                                       46
eGK

   elektronischer
                          KIM
  Medikationsplan

                                      AMTS

      elektronisches
          Rezept

      elektronische    Verzeichnis-
      Patientenakte       dienst

                                             47
elektronische Patientenakte ab 01.01.2021

                         ePA

                                            48
elektronische Patientenakte

                                  Röntgen-
                                   bilder

                    Befunde                         Notfall-
                                                    daten

                                                               Diagnose-
        Arztbrief                                                daten
                                 ePA
                                                                AMTS
          eMP                                                   Daten

                              Patientendaten
                                z.B. Blutdruck,
                              Blutzucker, Fitness

                                                                           49
elektronische Patientenakte

             ein elektronischer, cloudbasierter Speicherort in der
     IST
             Telematikinfrastruktur

             alle für einen Patienten bereitgestellten Gesundheits-
  WELCHER    informationen enthält und von der jeweiligen Kranken-
             kasse bereitgestellt wird

             dient der übergreifenden Bereitstellung von medizinischen
   ZWECK     und pharmazeutischen Informationen an alle Leistungs-
             erbringer und an den Patienten selbst

             kann Eigenvermessungsinformationen des Patienten
     UND
             enthalten.

                                                                         50
elektronische Patientenakte

                        Herausforderungen:

                        -   Zugriffsrechte, vergeben durch den Patienten

                        -   Strukturierung der Ablage von Informationen

                        -   Format der Informationen (Dokument vs.
                            Datensatz)

                        -   Umsetzung in der jeweiligen Software
                             - Aufbereitung der Informationen
                             - Suche nach Dokumenten

                        -   Nutzwerte für den Patienten und für die
                            Leistungserbringer

                                                                          51
eGK

   elektronischer
                          KIM
  Medikationsplan

                                      AMTS

      elektronisches
          Rezept

      elektronische    Verzeichnis-
      Patientenakte       dienst

                                             52
eRezept – Rahmenbedingungen

» gematik erstellt Systemlösung, Spezifikationen und
  Zulassungsbedingungen zur Einführung des eRezeptes bis
  zum 30.06.2020
» GKV-SV, KBV und DAV verständigen sich bis 31.03.2020 zu
  den notwendigen Rahmenbedingungen und Vorgaben im
  Kontext der §§ 129, 300 SGB V bzw. gem. § 86 SGB V für die
  Ärzte

                                                           53
eRezept – Termin 30.06.2019

              gematik                    GKV-SV, KBV, DAV

•   Zentraler Fachdienst          • Infomodell
•   Schnittstellen                • Technische Anlagen
•   Prozesse                      • Anpassung des Rahmenvertrages
•   Zulassungsbedingungen           und Bundesmantelvertrages

                                                             54
Stand heute

                flächendeckende Einführung des
                 elektronischen Rezeptes 2022
                eRezept-App der gematik bis
                zum 30.06.2021

              HEUTE
                Spezifikationen und Zulassungs-
                bedingungen durch die gematik
                bis 30.06.2020
                rechtliche Rahmenbedingungen durch
                Vereinbarung im Bundesmantelvertrag
                und Rahmenvertrag bis 31.03.2020

                techn. Festlegungen zum Verordnungs-
                datensatz und Dispensierdatensatz

                                              55
elektronisches Rezept - Zeitplan

Stufe 1 ab 2022              Stufe 2                   Stufe 3
GKV-SV                          BTM Rezept
                                                         Heilmittel

 verschreibungspflichtige      T-Rezepte
  Arzneimittel                                           Hilfsmittel
                                grünes Rezept
 Rezepturen
                                Sprechstundenbedarf

                                Applikationshilfen

                                                                        56
eRezept Stufe 1 – ab 01.01.2022

                               eRezept-Informationen
                               (ID, Schlüssel, Metadaten)

                    Telematikinfrastruktur

                                                            57
gematik-App – Probleme der Umsetzung

                    gematik-App unterstützt „TEILEN“ – Funktion per:
                     Mail
                     Messenger (z.B. WhatsApp, Threema, Signal)
                     SMS

           NFC
                            Authentifizierung des Patienten in der TI
                            erfolgt über:

                             NFC fähige eGK < 10% im Markt
                             NFC fähiges Smartphone – nur neue
                              Generationen unterstützen diese
                              Funktion

                                                                  58
und die Lösung ?

                   59
eRezept Stufe 1 – Ersatzvariante

         eRezept-Informationen
         (ID, Schlüssel, Metadaten)

                             Telematikinfrastruktur

                                                      60
Die DAV-Lösung

                 61
Anbindungsmöglichkeit

                        62
Akzeptanz im Gesundheitssystem

                                 kostenfrei

             rechtssicher                          flächendeckend

       diskriminierungsfrei                            hochverfügbar

        werbefrei                                            einfach und
                                                           niederschwellig

            makelfrei                                 keine Steuerung

            Datenschutz                          plattformunabhängig

                              Datensparsamkeit

                                                                             63
Lösung des DAV

» Plattformübergreifende WebApp für alle Patienten
   › Nutzung auf Android, IOS, Windows und Linux möglich

» Ansprechendes Design und neueste Umsetzungstechnologie

» Anonyme Nutzung möglich, keine zwangsweise Konten-
  bildung für den Patienten

» Keine Abhängigkeit von Dritten

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Umsetzung

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Funktionsumfang in Pilotprojekten

                                          Fernübertragung
                     anonyme Nutzung
 Statusabfragen                             vom Arzt an
                    durch den Patienten
                                             Patienten

                                              Chat und
                                          Datenübertragung
   verbindliche                           zw. Apotheke und
                     Annahme (QR-
    Bestellung                                 Patient
                     Code) beim Arzt
(Fernübertragung)
                                          Patientenkonten
                                                 und
                                          Vertreterregelung
 Übergabe (QR-
                      Verfügbarkeits-
  Code) in der
                          anfrage
   Apotheke                                 Unterstützung
                                            Botendienst-
                                            management

                      Rezeptliste und
 Apothekensuche                           Einschreibung von
                         Ansicht
                                           Apotheken und
                                          „Apothekenportal“

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  #unverzichtbar

                        67
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