TELECOMMUNICATIONS & MEDIA REGULATION - PWC
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www.pwc.de/de/tmt Nachrichten zum Telekommunikations- Telecommunications & Media und Medienrecht Ausgabe 09, Regulation September 2014 Europa Bericht über künftige Nutzung des Ultrahochfrequenzbands für schnelle, drahtlose Breitbandverbindungen Am 1. September 2014 hat der ehemalige EU-Kommissar Pascal Lamy der für die Digitale Agenda zuständigen EU-Kommissarin Neelie Kroes einen Bericht zur künftigen Nutzung des Ultrahochfrequenz (UHF)-Bandes für schnelle, drahtlose Breitbandverbindungen vorgelegt. Der Vorschlag der von Pascal Lamy geleiteten Expertengruppe sieht vor, dass die neue Verwendung des Ultrahochfrequenzbands (700 MHz) bis 2020 (+/- 2 Jahre) umgesetzt werden soll. Die Experten wollen für den terrestrischen Rundfunk, der bisher diese Frequenzen genutzt hat, einen reibungslosen Übergang sicherstellen. Der Bericht zeichnet einen Weg vor, mit dem Kapazitäten für flächendeckende und schnelle Drahtlos-Breitbandverbindungen geschaffen werden, und der eine stabile, berechenbare Zukunft für den terrestrischen Rundfunk sichert. Weitere Informationen finden Sie unter: http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/12643_de.htm Neue Vorschriften für Frequenzbänder für drahtlose Mikrofone Am 1. September 2014 hat die Europäische Kommission neue EU-Vorschriften zur Nutzung von Frequenzbändern für drahtlose Mikrofone (PMSE-Programme Making and Special Events) veröffentlicht. Mikrofone werden beispielsweise für Nachrichten-, Sport-, Bildungs- oder Gemeindeveranstaltungen verwendet. Bisher kam es zu Überschneidungen mit Mobilfunknetzen. Drahtlosen Mikrofonen sollen im Lauf der kommenden sechs Monate mindestens 59 MHz an Frequenzen zur Verfügung gestellt werden. Dieser Beschluss soll zukünftig die Wahrscheinlichkeit von störenden Interferenzen vermindern. Weitere Informationen finden Sie ebenfalls unter: http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/12643_de.htm
Telecommunications & Media Regulation September 2014 2 Bestandsaufnahme zur Frequenznutzung Ebenfalls am 1. September 2014 hat die EU-Kommission einen Bericht über die EU- weite Bestandsaufnahme zur Frequenznutzung veröffentlicht. Der Bericht zeigt, dass die ständig wachsende Nachfrage nach Frequenzen nur durch eine effizientere Nutzung der bestehenden Frequenzen gedeckt werden kann. Dazu gehören beispielsweise die gemeinsame Nutzung von Funkfrequenzen oder Investitionen in effizientere Technik. Weitere Informationen finden Sie ebenfalls unter: http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/12643_de.htm Digitalisierung von Büchern ohne Zustimmung der Rechteinhaber gestattet Am 11. September 2014 hat der Gerichtshof der Europäischen Union in seiner Pressemitteilung Nr. 124/14 die Erlaubnis zur Digitalisierung bestimmter Bücher auch ohne Zustimmung der Rechteinhaber für zulässig erklärt. Die Mitgliedstaaten dürfen innerhalb bestimmter Grenzen und unter bestimmten Voraussetzungen, zu denen die Zahlung eines Ausgleichs an die Rechteinhaber gehört, den Nutzern gestatten, durch die Bibliothek digitalisierte Bücher auszudrucken oder auf einem USB-Stick zu speichern. Obwohl der Urheber das ausschließliche Recht hat, die Vervielfältigung und die Wiedergabe seiner Werke zu erlauben oder zu verbieten, können die Mitgliedstaaten bestimmte Ausnahmen und Beschränkung dieses Rechts vorsehen. Insbesondere im Hinblick auf öffentlich zugängliche Bibliotheken besteht eine solche Befugnis, die Werke für den Nutzer zu Zwecken der Forschung und privater Studien auf eigens hierfür eingerichteten Terminals zugänglich zu machen. Weitere Informationen finden Sie unter: http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2014-09/cp140124de.pdf Deutschland TK-Recht Stellungnahmen zum Ersatz der bisherigen Regelung zum Rufnummernbereich (0)18 für Virtuelle Private Netze Am 3. September 2014 hat die BNetzA in ihrem Amtsblatt Nr. 16, Mitteilung 901/2014 die schriftlichen Stellungnahmen zusammengefasst und bewertet, die zu folgenden Entwürfen eingegangen sind: Ersatz der bisherigen Regelungen zur Zuteilung und Nutzung der (0)18er Rufnummern für Virtuelle Private Netze (VPN) durch einen Nummernplan und ein Antragsverfahren sowie der damit einhergehende teilweise Widerruf bestehender Zuteilungen. Zu dem Nummernplan haben der Deutsche Verband für Telekom und Medien (DVTM), die Deutsche Telekom AG (Telekom) und der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (Beitragsservice) schriftliche Stellungnahmen abgegeben. Der Beitragsservice hat zudem Stellung zum Entwurf des teilweisen Widerrufs genommen. Weitere Informationen finden Sie im oben genannten Amtsblatt der BNetzA.
Telecommunications & Media Regulation September 2014 3 Fristverlängerung für Stellungnahmen zum zukünftigen Nummernplan für Internationale Kennungen für Mobile Teilnehmer Am 17. September 2014 hat die BNetzA in ihrem Amtsblatt Nr. 16, Mitteilung 942/2014, eine Fristverlängerung für Stellungnahmen zur Marktbefragung zu einem zukünftigen Nummernplan für Internationale Kennungen für Mobile Teilnehmer (International Mobile Subscriber Indentity, IMSI) angekündigt. In der Mitteilung 819/2014 war zur Abgabe von schriftlichen Stellungnahmen bis zum 1.10.2014 aufgerufen worden. Rückmeldungen der Marktteilnehmer haben ergeben, dass diese Frist als zu kurz bemessen empfunden wurde. Daher wurde die Frist für die Abgabe von Stellungnahmen bis zum 3.11.2014 verlängert. Weitere Informationen finden Sie im oben genannten Amtsblatt der BNetzA. Medienrecht Westfälische Nachrichten übernehmen Münstersche Zeitung Am 1. September 2014 hat das Bundeskartellamt das Vorhaben des Münsteraner Aschendorff Verlages (u.a. Westfälische Nachrichten), die Münstersche Zeitung zu übernehmen, freigegeben. Veräußerer ist das Dortmunder Medienhaus Lensing (u.a. Ruhr-Nachrichten). Die Münstersche Zeitung umfasst die Ausgaben für Münster, Steinfurt und Greven. Mit dem Zusammenschluss erreiche Aschendorff auf den betroffenen Leser- und Anzeigenmärkten zwar eine Alleinstellung oder komme ihr zumindest sehr nahe und hätte im Normalfall das Veto des Bundeskartellamts zur Folge. Im vorliegenden Fall handele es sich allerdings um eine Ausnahmesituation, da dem Zielunternehmen aufgrund seiner wirtschaftlichen Schwierigkeiten die Insolvenz bevorsteht. Seine Marktposition würde in diesem Fall ohnehin dem Erwerber zufallen. Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/2014/ 01_09_2014_Westfaelische_Nachrichten.html;jsessionid=97C8A73590536664A27C156 FE143B1B5.1_cid378?nn=3591286 Checkliste Web-TV der Medienanstalten Am 24. September 2014 haben die Medienanstalten eine aktualisierte Fassung der Checkliste für Web-TV veröffentlicht. Mit Hilfe dieser Checkliste können die Anbieter von Videodiensten im Internet einschätzen, ob sie bereits zulassungspflichtigen Rundfunk veranstalten oder ob es sich dabei um ein zulassungsfreies Telemedium handelt. Dabei gilt, dass Angebote auf Abruf stets zulassungsfrei bleiben. Bei Unklarheiten empfehlen die Medienanstalten eine Beratung bei der für das jeweilige Bundesland zuständigen Landesmedienanstalt. Dort erfahren Anbieter, ob sie eine Rundfunkzulassung brauchen und was sie dafür tun müssen. Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.die-medienanstalten.de/presse/pressemitteilungen/kommission-fuer- zulassung-und-aufsicht/detailansicht/article/zak-pressemitteilung-082014-web-tv-ab- wann-brauche-ich-eine-lizenz.html
Telecommunications & Media Regulation September 2014 4 Übernahme von Sky Deutschland und Sky Italia durch BSkyB Am 11. September hat die Europäische Kommission die geplante Übernahme der Sky Deutschland AG und der Sky Italia S.r.l. durch die Sky Broadcasting Group plc (BSkyB, Vereinigtes Königreich) nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Durch die Übernahme werden die größten Pay-TV-Anbieter aus dem Vereinigten Königreich, Irland, Deutschland, Österreich und Italien unter einem Dach vereinigt. Bei der Prüfung der Übernahme kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass die Übernahme nicht gegen Wettbewerbsrecht verstößt, da die drei beteiligten Unternehmen in unterschiedlichen nationalen Märkten tätig sind und sich somit lediglich räumlich und nicht inhaltlich ergänzen. Dabei hat die Kommission folgende Märkte untersucht: Lizenzierung bzw. Erwerb audiovisueller Sendungen für frei empfangbares Fernsehen und Pay-TV Großhandelsvertrieb von Fernsehprogrammen für frei empfangbares Fernsehen und Pay-TV Vertrieb audiovisueller Sendungen für frei empfangbares Fernsehen und Pay-TV Verkauf von TV-Werbezeiten Im Fokus der Untersuchung der Kommission stand auch die Frage, ob sich für das Unternehmen durch den Zusammenschluss eine größere Verhandlungsmacht beim Erwerb von Lizenzen für audiovisuelle Inhalte gegenüber den Rechteinhabern ergibt. Dies wäre insbesondere der Fall gewesen, wenn das Unternehmen durch den Zusammenschluss erreichen könnte, dass die Vergabe von Lizenzen zukünftig gebietsübergreifend erfolgt. Die Kommission hält dies für unrealistisch und geht davon aus, dass die Rechteinhaber nicht bereit sind, gebietsübergreifende Lizenzen zu vergeben. Selbst wenn dies der Fall wäre, müsste das Unternehmen noch mit einer Reihe multinationaler Unternehmen im Europäischen Wirtschaftsraum konkurrieren. Die Übernahme wurde am 6. August 2014 bei der Kommission angemeldet. Weitere Informationen finden Sie unter: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-1004_de.htm Österreich Entgelt für Papierrechnungen rechtswidrig Am 19. September 2014 hat die Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) bekanntgegeben, dass die Regulierungsbehörde gegen die Firma sparfon GmbH wegen Erhebung unrechtmäßiger Gebühren einen Antrag beim Kartellgericht gestellt hat. Sparfon erhebt für die postalische Zustellung pro Papierrechnung ein Entgelt in Höhe von 1,50 Euro. Die RTR hat sparfon mehrfach darauf hingewiesen, dass den Kunden Papierrechnungen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden müssen. Rechtswidriges Verhalten eines Betreibers solle sich nicht auszahlen und dürfe nicht auf dem Rücken der Kunden ausgetragen werden. Deswegen hat die Regulierungsbehörde beim Kartellgericht einen Antrag auf „Abschöpfung der Bereicherung“ gestellt. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.rtr.at/de/pr/PI19092014TK
Telecommunications & Media Regulation September 2014 5 Schweiz Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes – neue Abgabe für Radio und Fernsehen Am 26. September 2014 hat das Parlament eine Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) mit 137 zu 99 Stimmen verabschiedet. Die Teilrevision enthält die Entscheidung, dass die Schweizer öffentlich-rechtlichen Radio- und Fernsehsender zukünftig durch eine neue, geräteunabhängige Abgabe finanziert werden. Die neue Abgabe soll von allen Haushalten und Unternehmen entrichtet werden. Sie löst die heutige Empfangsgebühr ab und soll niedriger ausfallen als die bisherige Gebühr. Im Rahmen der Teilrevision des RTVG beschloss das Parlament außerdem verschiedene Maßnahmen, welche privaten Radio- und Fernsehstationen mehr Flexibilität, einfachere Konzessionsverfahren und bessere finanzielle Rahmenbedingungen bieten sollen. Die Teilrevision soll frühestens am 1. Januar 2016 in Kraft treten, die Einführung der neuen Abgabe ist für 2018 geplant. Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.bakom.admin.ch/dokumentation/gesetzgebung/00512/03026/04299/inde x.html?lang=de
www.pwc.de/de/tmt Nachrichten zum Telekommunikations- Telecommunications & Media und Medienrecht Ausgabe 09, Regulation September 2014 Ihre Ansprechpartner Werner Ballhaus Dr. Bin Song Tel.: +49 211 981-5848 Tel.: +49 211 981-4361 werner.ballhaus@de.pwc.com bin.song@de.pwc.com Dr. Michael Nerger Ken Arminger Tel.: +49 211 981-2069 Tel.: +49 40 6378-2887 michael.nerger@de.pwc.com ken.arminger@de.pwc.com Bestellung und Abbestellung Sie können den Newsletter über folgenden Link abonnieren: http://www.pwc.de/de/newsletter/branchenregulierung/newsletter-fuer- telekommunikations-und-medienrecht.jhtml#. Der Newsletter ist für Sie kostenlos. Wenn Sie den Newsletter abbestellen möchten, senden Sie bitte eine leere E-Mail mit der Betreffzeile „Abbestellung Telecommunications & Media Regulation“ an folgende Adresse: unsubscribe_tmt_regulation@de.pwc.com Die Beiträge sind als Hinweise für unsere Mandanten bestimmt. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer Büros zurück. Teile dieser Veröffentlichung/Information dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Herausgeber nachgedruckt und vervielfältigt werden. Meinungsbeiträge geben die Auffassung der einzelnen Autoren wieder. © August 2014 PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Alle Rechte vorbehalten. „PwC“ bezeichnet in diesem Dokument die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die eine Mitgliedsgesellschaft der PricewaterhouseCoopers International Limited (PwCIL) ist. Jede der Mitgliedsgesellschaften der PwCIL ist eine rechtlich selbstständige Gesellschaft. www.pwc.de
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