Digitalisierung Investitionen machen derzeit noch mehr Sinn!

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Digitalisierung Investitionen
machen derzeit noch mehr Sinn!
Investitions- und Steuertipps für Zahnärzte

                        Informationen aus erster Hand
                        Steuerberater Christoph Röger
                        Alter Militärring 116
                        50933 Köln
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                        M: info@christoph-roeger.com

Durch Covid-19 hat sich nicht nur das Bild auf den Straßen und in den Geschäften komplett
verändert. Es hat auch aufgezeigt, wo es in Deutschland am meisten hapert – nämlich bei der
Digitalisierung. Um Lösungen für dieses Problem zu ermöglichen, wurden nicht nur
verbesserte Abschreibungs-, sondern auch Förderungsprogramme beschlossen.

Degressive Abschreibung – rückwirkende Einführung für 2020 und 2021
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens ist die degressive Abschreibung
möglich. Sie beträgt 25 %. Es darf höchstens das 2,5-fache der linearen Abschreibung für
Wirtschaftsgüter sein, die in den Jahren 2020 und 2021 angeschafft wurden.
• Die degressive Abschreibung gilt rückwirkend für Anschaffungen nach dem 31.12.2019.
• Zusätzlich kann die Sonderabschreibung nach § 7g EStG angesetzt werden.

Erweiterte Abschreibung für digitale Wirtschaftsgüter
Derzeit sind im Eckpunktepapier keine Details verfügbar. Sobald Näheres bekannt ist,
informieren wir Sie zu diesem Thema.

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Investitions- und
     Steuertipps 2020
       für Zahnärzte
        Steuerberater Christoph Röger
           und CGM Dentalsysteme

 Investitionsabzugsbeträge – Verlängerung Investitionszeitraum
Für Investitionsabzugsbeträge, die in 2017 gebildet wurden, verlängert sich der
Zeitraum für die Investition um ein Jahr. Deshalb muss – statt bis 31.12.2020 – bis
31.12.2021 investiert oder der Investitionsabzugsbetrag aufgelöst werden.
• Bis zu 40 % der voraussichtlichen Kosten einer geplanten Anschaffung sind abziehbar.
• Dies gilt auch für gebrauchte Wirtschaftsgüter.
• Höchstbetrag der Summe in Anspruch genommener Investitionsabzugsbetrag liegt bei
max. 200.000 EUR
Voraussetzung:
• Betriebsvermögen < 235.000 EUR (für Bilanzierer) bzw. Gewinn < 100.000 EUR (für EÜR).
• Die Anschaffung muss innerhalb von 3 Jahren nach Bildung des Abzugsbetrags erfolgen.

Sonderabschreibungen
- Bis zu insgesamt 20 % der Anschaffungskosten im Jahr der Anschaffung und in den
  folgenden 4 Jahren
- Nur bei mind. 90 % betrieblicher Nutzung
- Zusätzlich zur normalen linearen und degressiven Abschreibung
• Die Anschaffung muss innerhalb von 3 Jahren nach Bildung des Abzugsbetrags erfolgen.

Absetzung für Abnutzung (AfA): Abschreibung
• Ausnahme GWG (geringwertiges Wirtschaftsgut): Abschreibung in voller Höhe im Jahr der
  Anschaffung, wenn der Wert nicht mehr als netto 250 EUR beträgt.
• Bei Anschaffungskosten zwischen netto 251 EUR und 1.000 EUR darf ein Sammelposten
  gebildet werden, der über 5 Jahre abzuschreiben ist.
• Wahlrecht bei Gegenständen zwischen netto 251 EUR und 800 EUR.

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Förderungsmöglichkeiten
Modul 1 „Investition in digitale Technologien“
 Gegenstand der Förderung sind Investitionen in konkret zu benennende digitale Technologien
(in der Regel Drittleistungen) und damit verbundene Prozesse und Implementierungen. Hierzu
gehören insbesondere Investitionen in Hard- und Software, welche die interne und externe
Vernetzung der Unternehmen unter Beachtung verschiedener Aspekte wie datengetriebene
Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz, Cloud-Anwendungen, Big-Data, Einsatz von Hardware
(beispielsweise Sensorik, 3D-Druck) sowie IT-Sicherheit und Datenschutz fördern.

Modul 2 „Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden“
Gegenstand der Förderung sind Investitionen in Qualifizierungsmaßnahmen für die Mitarbeiter
des geförderten Unternehmens im Umgang mit digitalen Technologien. Hierzu gehören
insbesondere Qualifizierungen oder Weiterbildungsmaßnahmen zu digitalen
Transformationen, zur digitalen Strategie, in digitalen Technologien, in IT-Sicherheit und
Datenschutz, zu digitalem und agilem Arbeiten oder in digitalen Basiskompetenzen.

Die Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen wird im Digitalisierungsplan beschrieben
und ist in Zusammenhang zu den Zielen der Digitalisierung des Unternehmens zu setzen. Das
Qualitätsniveau der Weiterbildungsanbieter der Qualifizierungsmaßnahmen muss durch eine
Zertifizierung nach der ISO 9001-Norm 17 oder eine Akkreditierung nach AZAV18 belegt sein

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Voraussetzung für die Förderung des Moduls 1 und/oder des Moduls 2 ist
ein Digitalisierungsplan.
sŽŶĚĞƌ&ƂƌĚĞƌƵŶŐĂƵƐŐĞƐĐŚůŽƐƐĞŶƐŝŶĚ:

- Standardsoftware (übliche Betriebssysteme oder Bürosoftware).
- Standardhardware, soweit kein direkter inhaltlicher Bezug zum
Digitalisierungsvorhaben oder den Förderzielen erkennbar ist.
- Ersatz- oder Routineinvestitionen, beispielsweise zusätzliche Computer für wachsende
Mitarbeiteranzahl oder Updates von Software ohne grundlegende neue Funktionen.
- Beschaffung einer erstmaligen IKT-Grundausstattung.
- Vorhaben, die im Rahmen anderer Förderprogramme der Europäischen Union, des
Bundes oder der Länder bereits gefördert werden. Dies gilt nicht für Förderungen im
Rahmen von Kredit- und Beteiligungsprogrammen.
- Ausgaben, die über die Sachausgaben hinausgehen, beispielsweise Personal- und
Verwaltungsausgaben des Zuwendungsempfängers.
- Leistungen von Leistungserbringern, welche mit dem antragstellenden Unternehmen
„verbundene Unternehmen“ sind oder zu denen Geschäftsbeziehungen in Form von
beispielsweise Tochterunternehmen bestehen.
- Beratungsleistungen, insbesondere zur Erstellung des Digitalisierungsplans, die
tatsächliche Erstellung des Digitalisierungsplans sowie die Konkretisierung und
Umsetzung des Digitalisierungsplans, soweit das Vorhaben nach dem BMWi-
Förderprogramm „go-digital“ gefördert wird.
- Einsatz eigener Entwicklungskapazitäten für Innovationen.

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    Art, Umfang und Höhe der Förderung
    1. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) in Form einer
    Anteilfinanzierung gewährt. Um die negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie zu
    begrenzen, wird die Förderquote für alle bis zum 30.06.2021 eingehenden Anträge auf
    bis zu 50 % plus berechtigter Bonusprozentpunkte (siehe 5.2.3.) festgelegt. Für ab dem
    01.07.2021 eingehende Anträge ist eine Förderquote auf bis zu 40 % plus berechtigter
    Bonusprozentpunkte festgelegt.

    2. Die maximalen Förderquoten sind nach Unternehmensgröße (Mitarbeiter
    Vollzeitäquivalenz – VZIJ²) bis zum 30. Juni 2021 wie folgt gestaffelt:
    - bis 50 Mitarbeiter: bis zu 50 %
    - bis 250 Mitarbeiter: bis zu 45 %
    - bis 499 Mitarbeiter: bis zu 40 %

    3. Die maximalen Förderquoten sind nach Unternehmensgröße (Mitarbeiter
    Vollzeitäquivalenz – VZIJ²) ab dem 1. Juli 2021 wie folgt gestaffelt:
    - bis 50 Mitarbeiter: bis zu 40 %
    - bis 250 Mitarbeiter: bis zu 35 %
    - bis 499 Mitarbeiter: bis zu 30 %

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    - Förderquote kann für gleichzeitige Investition von mehreren Unternehmen
      innerhalb einer Wertschöpfungskette bzw. -netzwerks erhöht werden.
    - Investitionen in Qualifizierung und in Technologien mit Schwerpunkt im Bereich
       IT-Sicherheit, einschließlich Datenschutz (+ 5 Prozentpunkte).
    - Hierunter fallen Investitionen, welche gezielt die Verbesserung der IT-Sicherheit im
      eigenen Unternehmen im Fokus haben. Diese müssen maßgeblich zur
      Gewährleistung von IT-Schutzzielen wie Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit
      oder Authentizität beitragen.
    - Investition von Unternehmen in strukturschwachen Regionen24 (+ 10
      Prozentpunkte). Bei Erfüllung aller Erhöhung

    Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater über Investitionen in die Digitalisierung Ihrer Praxis
    und lassen Sie sich Ihre Vorteile dieser kurzfristigen Steuersparmöglichkeiten von ihm
    ausrechnen.

    Noch ein Hinweis sei mir gestattet: Denken Sie daran, möglichst früh Ihre Investition zu
    planen, denn der Leistungszeitpunkt, d. h. in diesem Falle der Zeitpunkt der Installation, ist
    ausschlaggebend für die Mehrwertsteuerersparnis von 3 %, die Sie nur noch bis zum
    31.12.2020 in Anspruch nehmen können.

    Falls Sie darüber hinaus noch Fragen haben sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich
    jederzeit gerne zur Verfügung.

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