Digitalisierung Investitionen machen derzeit noch mehr Sinn!
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Digitalisierung Investitionen machen derzeit noch mehr Sinn! Investitions- und Steuertipps für Zahnärzte Informationen aus erster Hand Steuerberater Christoph Röger Alter Militärring 116 50933 Köln T: +49 (0) 221 949 946-0 M: info@christoph-roeger.com Durch Covid-19 hat sich nicht nur das Bild auf den Straßen und in den Geschäften komplett verändert. Es hat auch aufgezeigt, wo es in Deutschland am meisten hapert – nämlich bei der Digitalisierung. Um Lösungen für dieses Problem zu ermöglichen, wurden nicht nur verbesserte Abschreibungs-, sondern auch Förderungsprogramme beschlossen. Degressive Abschreibung – rückwirkende Einführung für 2020 und 2021 Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens ist die degressive Abschreibung möglich. Sie beträgt 25 %. Es darf höchstens das 2,5-fache der linearen Abschreibung für Wirtschaftsgüter sein, die in den Jahren 2020 und 2021 angeschafft wurden. • Die degressive Abschreibung gilt rückwirkend für Anschaffungen nach dem 31.12.2019. • Zusätzlich kann die Sonderabschreibung nach § 7g EStG angesetzt werden. Erweiterte Abschreibung für digitale Wirtschaftsgüter Derzeit sind im Eckpunktepapier keine Details verfügbar. Sobald Näheres bekannt ist, informieren wir Sie zu diesem Thema. 1
Investitions- und Steuertipps 2020 für Zahnärzte Steuerberater Christoph Röger und CGM Dentalsysteme Investitionsabzugsbeträge – Verlängerung Investitionszeitraum Für Investitionsabzugsbeträge, die in 2017 gebildet wurden, verlängert sich der Zeitraum für die Investition um ein Jahr. Deshalb muss – statt bis 31.12.2020 – bis 31.12.2021 investiert oder der Investitionsabzugsbetrag aufgelöst werden. • Bis zu 40 % der voraussichtlichen Kosten einer geplanten Anschaffung sind abziehbar. • Dies gilt auch für gebrauchte Wirtschaftsgüter. • Höchstbetrag der Summe in Anspruch genommener Investitionsabzugsbetrag liegt bei max. 200.000 EUR Voraussetzung: • Betriebsvermögen < 235.000 EUR (für Bilanzierer) bzw. Gewinn < 100.000 EUR (für EÜR). • Die Anschaffung muss innerhalb von 3 Jahren nach Bildung des Abzugsbetrags erfolgen. Sonderabschreibungen - Bis zu insgesamt 20 % der Anschaffungskosten im Jahr der Anschaffung und in den folgenden 4 Jahren - Nur bei mind. 90 % betrieblicher Nutzung - Zusätzlich zur normalen linearen und degressiven Abschreibung • Die Anschaffung muss innerhalb von 3 Jahren nach Bildung des Abzugsbetrags erfolgen. Absetzung für Abnutzung (AfA): Abschreibung • Ausnahme GWG (geringwertiges Wirtschaftsgut): Abschreibung in voller Höhe im Jahr der Anschaffung, wenn der Wert nicht mehr als netto 250 EUR beträgt. • Bei Anschaffungskosten zwischen netto 251 EUR und 1.000 EUR darf ein Sammelposten gebildet werden, der über 5 Jahre abzuschreiben ist. • Wahlrecht bei Gegenständen zwischen netto 251 EUR und 800 EUR. 2
Investitions- und Steuertipps 2020 für Zahnärzte Steuerberater Christoph Röger und CGM Dentalsysteme Förderungsmöglichkeiten Modul 1 „Investition in digitale Technologien“ Gegenstand der Förderung sind Investitionen in konkret zu benennende digitale Technologien (in der Regel Drittleistungen) und damit verbundene Prozesse und Implementierungen. Hierzu gehören insbesondere Investitionen in Hard- und Software, welche die interne und externe Vernetzung der Unternehmen unter Beachtung verschiedener Aspekte wie datengetriebene Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz, Cloud-Anwendungen, Big-Data, Einsatz von Hardware (beispielsweise Sensorik, 3D-Druck) sowie IT-Sicherheit und Datenschutz fördern. Modul 2 „Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden“ Gegenstand der Förderung sind Investitionen in Qualifizierungsmaßnahmen für die Mitarbeiter des geförderten Unternehmens im Umgang mit digitalen Technologien. Hierzu gehören insbesondere Qualifizierungen oder Weiterbildungsmaßnahmen zu digitalen Transformationen, zur digitalen Strategie, in digitalen Technologien, in IT-Sicherheit und Datenschutz, zu digitalem und agilem Arbeiten oder in digitalen Basiskompetenzen. Die Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen wird im Digitalisierungsplan beschrieben und ist in Zusammenhang zu den Zielen der Digitalisierung des Unternehmens zu setzen. Das Qualitätsniveau der Weiterbildungsanbieter der Qualifizierungsmaßnahmen muss durch eine Zertifizierung nach der ISO 9001-Norm 17 oder eine Akkreditierung nach AZAV18 belegt sein 3
Investitions- und Steuertipps 2020 für Zahnärzte Steuerberater Christoph Röger und CGM Dentalsysteme Voraussetzung für die Förderung des Moduls 1 und/oder des Moduls 2 ist ein Digitalisierungsplan. sŽŶĚĞƌ&ƂƌĚĞƌƵŶŐĂƵƐŐĞƐĐŚůŽƐƐĞŶƐŝŶĚ: - Standardsoftware (übliche Betriebssysteme oder Bürosoftware). - Standardhardware, soweit kein direkter inhaltlicher Bezug zum Digitalisierungsvorhaben oder den Förderzielen erkennbar ist. - Ersatz- oder Routineinvestitionen, beispielsweise zusätzliche Computer für wachsende Mitarbeiteranzahl oder Updates von Software ohne grundlegende neue Funktionen. - Beschaffung einer erstmaligen IKT-Grundausstattung. - Vorhaben, die im Rahmen anderer Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes oder der Länder bereits gefördert werden. Dies gilt nicht für Förderungen im Rahmen von Kredit- und Beteiligungsprogrammen. - Ausgaben, die über die Sachausgaben hinausgehen, beispielsweise Personal- und Verwaltungsausgaben des Zuwendungsempfängers. - Leistungen von Leistungserbringern, welche mit dem antragstellenden Unternehmen „verbundene Unternehmen“ sind oder zu denen Geschäftsbeziehungen in Form von beispielsweise Tochterunternehmen bestehen. - Beratungsleistungen, insbesondere zur Erstellung des Digitalisierungsplans, die tatsächliche Erstellung des Digitalisierungsplans sowie die Konkretisierung und Umsetzung des Digitalisierungsplans, soweit das Vorhaben nach dem BMWi- Förderprogramm „go-digital“ gefördert wird. - Einsatz eigener Entwicklungskapazitäten für Innovationen. 4
Investitions- und Steuertipps 2020 für Zahnärzte Steuerberater Christoph Röger und CGM Dentalsysteme Art, Umfang und Höhe der Förderung 1. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) in Form einer Anteilfinanzierung gewährt. Um die negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie zu begrenzen, wird die Förderquote für alle bis zum 30.06.2021 eingehenden Anträge auf bis zu 50 % plus berechtigter Bonusprozentpunkte (siehe 5.2.3.) festgelegt. Für ab dem 01.07.2021 eingehende Anträge ist eine Förderquote auf bis zu 40 % plus berechtigter Bonusprozentpunkte festgelegt. 2. Die maximalen Förderquoten sind nach Unternehmensgröße (Mitarbeiter Vollzeitäquivalenz – VZIJ²) bis zum 30. Juni 2021 wie folgt gestaffelt: - bis 50 Mitarbeiter: bis zu 50 % - bis 250 Mitarbeiter: bis zu 45 % - bis 499 Mitarbeiter: bis zu 40 % 3. Die maximalen Förderquoten sind nach Unternehmensgröße (Mitarbeiter Vollzeitäquivalenz – VZIJ²) ab dem 1. Juli 2021 wie folgt gestaffelt: - bis 50 Mitarbeiter: bis zu 40 % - bis 250 Mitarbeiter: bis zu 35 % - bis 499 Mitarbeiter: bis zu 30 % 5
Investitions- und Steuertipps 2020 für Zahnärzte Steuerberater Christoph Röger und CGM Dentalsysteme - Förderquote kann für gleichzeitige Investition von mehreren Unternehmen innerhalb einer Wertschöpfungskette bzw. -netzwerks erhöht werden. - Investitionen in Qualifizierung und in Technologien mit Schwerpunkt im Bereich IT-Sicherheit, einschließlich Datenschutz (+ 5 Prozentpunkte). - Hierunter fallen Investitionen, welche gezielt die Verbesserung der IT-Sicherheit im eigenen Unternehmen im Fokus haben. Diese müssen maßgeblich zur Gewährleistung von IT-Schutzzielen wie Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit oder Authentizität beitragen. - Investition von Unternehmen in strukturschwachen Regionen24 (+ 10 Prozentpunkte). Bei Erfüllung aller Erhöhung Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater über Investitionen in die Digitalisierung Ihrer Praxis und lassen Sie sich Ihre Vorteile dieser kurzfristigen Steuersparmöglichkeiten von ihm ausrechnen. Noch ein Hinweis sei mir gestattet: Denken Sie daran, möglichst früh Ihre Investition zu planen, denn der Leistungszeitpunkt, d. h. in diesem Falle der Zeitpunkt der Installation, ist ausschlaggebend für die Mehrwertsteuerersparnis von 3 %, die Sie nur noch bis zum 31.12.2020 in Anspruch nehmen können. Falls Sie darüber hinaus noch Fragen haben sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung. 6
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