DMV Mofa-Cup 2020 RAHMENAUSSCHREIBUNG - Landesgruppe Hessen e.V. im DMV Siegfriedstrasse 521

 
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DMV Mofa-Cup 2020 RAHMENAUSSCHREIBUNG - Landesgruppe Hessen e.V. im DMV Siegfriedstrasse 521
RAHMENAUSSCHREIBUNG

  DMV Mofa-Cup 2020

           Landesgruppe Hessen e.V. im DMV
                   Siegfriedstrasse 521
                 64646 Wald Erlenbach
                  Tel.: 06253-9893113
            eMail: leitung@dmv-mofacup.de
Internet: /www.dmv-mofacup.de / www.dmv-hessen.de
DMV Mofa-Cup 2020 RAHMENAUSSCHREIBUNG - Landesgruppe Hessen e.V. im DMV Siegfriedstrasse 521
Die DMV Landesgruppe Hessen e.V. im DMV schreibt im Sportjahr 2020 den
                                            DMV-Mofa-Cup
für Offroad-Rennen aus. Bei den Mofarennen handelt es sich um Breitensport-Veranstaltungen, die
als Team-Wettbewerb mit Langstreckencharakter über eine Distanz von 4 Stunden durchgeführt
werden. Die Cupwertung erfolgt getrennt für die fünf Cup Klassen

     „Standard“,            „Tuning“       „Prototypen“          „Open50“        „Roller70“

Zusätzlich schreibt die Landesgruppe Hessen den
                      „DMV Mofacup Wanderpokal“ für den Gesamtsieger aus.

 1. Veranstaltung
 Die Veranstaltungen können sowohl von einem DMV-Club, wie auch von einem nicht dem
 Deutschen-Motorsport-Verband angehörendem Veranstalter organisiert werden. Bewerbungen als
 Ausrichter sind an den DMV Hessen zu richten (s. Titelseite).

 Wertungsläufe
 Folgende 5 durch den DMV genehmigte und versicherte Veranstaltungen zählen zum DMV-Mofa-
 Cup 2020. Es gibt 1 Streichergebnis, bei weniger als 3 Läufen gibt es keine Cupwertung

   • 11. Juli 2020    Eichwälder /Grebenhain
   • 15.Aug. 2020     MSC Kefenrod e.V. im DMV
   • 05. Sept. 2020   MSC Klein-Krotzenburg e.V. im DMV
   • 12. Sept. 2020   MSC Nidda e.V. im DMV
   • 03. Okt. 2020    MSC Neuenhasslau e.V. im DMV

 Die Rahmenbedingungen für die Cup-Klassen der Veranstaltungen sind gleich.
 Der Serienausschreiber behält sich vor eine weitere Veranstaltung oder Ersatzveranstaltung
 unter einer Frist von 4 Wochen zu benennen.

 Klassen- Sieger eines Wertungslaufes ist das Team, das in der vorgesehenen Renndistanz die
 meisten Rennrunden absolviert hat. Bei einem Rennabbruch müssen für eine Wertung im DMV-
 Mofacup min. 180 min gefahren worden sein

 2. Teilnehmer / Fahrzeuge/ Wertung / Einschreibung/
 Teilnahmeberechtigt sind Fahrzeuge und Teilnehmer die durch den Veranstalter zum Rennen in
 den CUP-Klassen zugelassen werden. Sonderklassen (Pitbikes) sind dem Veranstalter
 freigestellt aber nur Tageswertung in der Sonderklasse nicht im Cup. Die Punktevergabe
 für den Cup. erfolgt nach dem bewährten System der Veedol-Langstreckenmeisterschaft.
 Erläuterungen hierzu online in der Meisterschaftstabelle am Ende.

 Einschreibung
 Die Teilnahme am Cup erfolgt automatisch bei Teilnahme an min. einer Veranstaltung der Serie.
 Nennungen und Bezahlung erfolgen grundsätzlich online, einzeln oder für mehrere Rennen über
 das Einschreibportal auf www.dmv-mofacup.de Ausnahmen sind durch die Veranstalter geregelt.
 Es wird kein zusätzliches Nenngeld für die Teilnahme am Cup erhoben.
 Mit der Nennung online und Abgabe des unterschrieben Haftungsverzicht/Bildrechte erkennen
 die Teilnehmer die Bedingungen zur Teilnahme am DMV Mofacup an.

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3. Technik /Klassen
    Die technischen Bedingungen für die Cup-Klassen der Veranstaltungen sind gleich und
    können den Veranstaltungsausschreibungen sowie auf www.dmv-Mofacup.de entnommen
    werden.
    Den Veranstaltern sind zusätzliche Klassen (Pitbike bis 140cm³) freigestellt

     Joker-Regelung: Einmal pro Saison darf bei nachgewiesenem Motor-/Getriebeschaden -
     während einer laufenden Veranstaltung - ein baugleicher kompletter Ersatzmotor verwendet
     werden. Dieser muss in allen Kriterien dem Reglement entsprechen. Der Motorwechsel ist vor
     Beginn des Einbaus dem Technischen Kommissar anzuzeigen und wird von diesem überprüft.
     Die Inanspruchnahme des Joker-Motors bedingt den Abzug von einem Viertel der bei dieser
     Veranstaltung erzielten Punktzahl.

 Die Rahmenbedingungen und Ausschreibungen wurden zur Verfügung gestellt v.
 J. Gehre MSC Klein Krotzenburg e.V. im DMV (01.01.2016)

Die Veranstalter

MSC Klein-Krotzenburg e.V. im DMV            Jürgen Gehre
https://www.msc-home.de/                     Babenhäuser Str. 34,
info@msc-home.de                             63110 Rodgau
                                             Tel.: 06106/13123

MSC Neuenhasslau 1953 e.V. im DMV            Thomas Schiffner
www.msc-neuenhasslau.de                      Egerlandstr. 7,
info@msc-neuenhasslau.de                     63486 Bruchköbel
Handy: 0171/8336341                          Tel.: 06181-73978

MSC Kefenrod e.V. im DMV                     Chrisdtoph Ahne
https://www.msc-kefenrod.de                  Erlenweg 5
christoph@MSC-kefenrod.dee                   63699 Kefenrod
                                             Mobil: 01512 5310172

MSC Nidda e.V. im DMV                        Alex Magel
www.msc-nidda.de                             Telefon: 0151/6 1214650
alexander.magel@msc-nidda.de

Veranstaltergemeinschaft                     Martin Soukup
Eichwald / DMV Hessen                        Am Lindenberg 17
martysoukup@yahoo.de                         63699 Kefenrod

Anlagen:
Technik Download Link
https://www.dmv-mofacup.de/cup-technik/2020-techn-dmv-mofacup-u-sonderkl.pdf

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Haftungsausschluss
Bewerber, Fahrer, Kfz.-Eigentümer und Halter nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil.
Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von
ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird.
Die Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Kfz.-Eigentümer und Halter) erklären mit Abgabe der Nennung
(Anmeldung) den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der
Veranstaltung entstehen, und zwar gegen
         den DMSB und die Mitgliedsorganisationen des DMSB
         den Deutschen Motorsport Verband und die DMV Landesgruppe Hessen e.V.
         die Deutsche Motorsport Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsidenten, Organe,
           Geschäftsführer und Generalsekretäre
         den Veranstalter mit allen Sportwarten, Funktionären und Helfern
         den Grundstücksbesitzer und die Rennstreckeneigentümer
         die Behörden und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in
           Verbindung stehen
         die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen
außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer
   vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines
   Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen.
Gegen
        die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Mitfahrer), deren Helfer,
          die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge
          den eigenen Bewerber, den/die eigenen Fahrer, Mitfahrer (anderslautende besondere
           Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer, Mitfahrer gehen vor!) und eigene Helfer
verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Rennwettbewerb
(ungezeitetes, gezeitetes Training, Rennen) entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten
Personenkreises – beruhen,

und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung -
auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises -
beruhen.

Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung (Anmeldung) allen Beteiligten gegenüber
wirksam. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl
für Schadenersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für
Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel
unberührt. Alle etwaigen Haftungsansprüche sind auf den maximalen Umfang bzw. Betrag der
jeweiligen Haftpflichtversicherung des Veranstalters begrenzt.
Mit Abgabe der Anmeldung nimmt der Fahrer/Halter davon Kenntnis, dass Versicherungsschutz im
Rahmen der Kraftverkehrsversicherung (Haftpflicht- und Kaskoversicherung) für Schäden bei der
Veranstaltung nicht gewährt wird. Er verpflichtet sich, auch den Eigentümer des eingesetzten
Fahrzeugs davon zu unterrichten.
Der Teilnehmer erklärt zusätzlich, dass er keinerlei körperliche Gebrechen oder Krankheiten hat, die
einer Teilnahme an einer Motorsportveranstaltung entgegen sprechen. Es wird versichert, dass der
Fahrer der Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges ist. Wenn nicht, gibt der Fahrzeug-
eigentümer eine Verzichtserklärung ab.

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