METTMANNER FIREFIGHTER GAMES ORDNUNG - Feuerwehr Mettmann
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Inhaltsverzeichnis Feuerwehren und ihre Mitglieder Seite 3 Altersklassen Seite 3 Beantragung des Startrechts Seite 4 Erteilung des Startrechts Seite 4 Organisationsgebühren Seite 4 Strecken, Streckenüberwachung, Sanitätsdienst Seite 5 Auszeichnungen, Preise Seite 5 Startgemeinschaft Seite 5 Regelwerk Seite 6 Allgemeine Fehlerliste Seite 7 2
Feuerwehren und ihre Mitglieder Die Mitglieder aller Feuerwehren des Kreises Mettmann sind berechtigt, an der Veranstaltung nach den Bestimmungen dieser Ordnung teilzunehmen. Personen, die nicht Mitglied einer Feuerwehr des Kreises Mettmann sind, können grundsätzlich nicht an der Veranstaltung teilnehmen. Altersklassen Bei den Spielen gelten die nachfolgenden Altersklassen. Der Übergang von einer Altersklasse zur nächsten vollzieht sich immer mit Beginn des Kalenderjahres, in dem das Lebensjahr vollendet wird, das die Altersklasse bestimmt. Männliche Jugend Männliche U 20 (19/18 Jahre) Weibliche Jugend Weibliche U 20 (19/18 Jahre) Männer und Junioren Männer (20 Jahre und älter) Männliche U 23 (22/21/20 Jahre) Frauen und Juniorinnen Frauen (20 Jahre und älter) Weibliche U 23 (22/21/20Jahre) Senioren Senioren M 30 (30 Jahre) und weiter im 5-Jahresrhythmus Seniorinnen Seniorinnen W 30 (30 Jahre) und weiter im 5-Jahresrhythmus M U20 W U20 2000 - 2001 M U23 W U23 1997 - 1999 Männer Frauen 1990 - 1996 Senioren M30 Seniorinnen W30 1985 - 1989 Senioren M35 Seniorinnen W35 1980 - 1984 Senioren M40 Seniorinnen W40 1975 - 1979 Senioren M45 Seniorinnen W45 1970 - 1974 Senioren M50 Seniorinnen W50 1965 - 1969 Senioren M55 Seniorinnen W55 1960 - 1964 Senioren M60 Seniorinnen W60 1955 - 1959 3
Beantragung des Startrechts Das Startrecht wird auf postalischem Wege beantragt. Der Antrag, mit dem das Startrecht beantragt wird, ist an eine Frist gebunden. In dem Antrag sind anzugeben bzw. ist zu erklären: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Feuerwehr, Adresse. dass der Athlet bei Antragstellung Mitglied in einer Feuerwehr des Kreises Mettmann ist, für den das Startrecht beantragt wird. dass der Athlet damit einverstanden ist, dass seine persönlichen Daten aus dem Antrag in einer Athletendatei geführt und in dem zur Abwicklung des Sportbetriebs im erforderlichen Umfang verwendet und weitergegeben werden können und der Athlet sein Einverständnis erteilt, dass sein Bild im Rahmen der Berichterstattung über die Veranstaltung in der Presse, im Film oder im Internet zu Gunsten des Veranstalters (Feuerwehr Mettmann) verbreitet werden darf. dass der Athlet die Wettkampfregeln anerkennt und die Anerkennung aller vorher aufgeführten Angaben bzw. Erklärungen mit seiner Unterschrift bestätigt hat. Diese unterschriebene Anerkennung des Athleten ist beim Ausrichter (Feuerwehr Mettmann) für die Zeit des Kalenderjahres aufzubewahren. Erteilung des Startrechts Der Veranstalter (Feuerwehr Mettmann) führt eine elektronische Startrechtdatei. Das Startrecht gilt mit der Eintragung durch den Veranstalter in diese Datei als erteilt. Ein Startpass wird nicht ausgestellt, die Feuerwehren haben ein Auskunftsrecht. Organisationsgebühren Die Teilnahme an der genannten Veranstaltung setzt die Zahlung einer festgelegten Organisationsgebühr von 10€ sowie einer eventuellen Nachmeldegebühr von 20€ voraus. Die Organisationsgebühren sind an den Veranstalter zu zahlen und dienen diesem zur Deckung der Geschäftskosten. Sie werden mit der Abgabe der Meldung fällig und sind auch im Falle des Nichtantretens zu zahlen. In Fällen höherer Gewalt oder in anderen begründeten Fällen können sie vom Veranstalter (Feuerwehr Mettmann) erlassen werden. Im Fall der Absage einer Veranstaltung sind bereits gezahlte Organisationsgebühren zurückzuerstatten 4
Strecken, Streckenüberwachung, Sanitätsdienst Bei der Festlegung der Strecke sind die örtlichen Gegebenheiten und die Geländeform zu berücksichtigen. Die Strecke ist durch Markierungen kenntlich zu machen. Der Veranstalter hat für eine ausreichende Überwachung der Strecke zu sorgen. Verläuft die Strecke über öffentliche Straßen oder quert solche, wird gem. Vorgabe der Straßenverkehrsbehörde gegen Fahrzeugverkehr abgesichert. Bei der Veranstaltung ist an der Strecke und am Ziel eine ausreichende sanitätsdienstliche Versorgung zu gewährleisten. Auszeichnungen, Preise Jeder Teilnehmer erhält eine Medaille sowie eine Urkunde. Die Erstplatzierten in der jeweiligen Altersklasse erhalten einen Pokal. Bei Startgemeinschaften wird die Altersklasse des jüngeren Starters als Grundlage für die Wertung der Platzierung genommen. Startgemeinschaften werden in einer eigenen Rangliste gewertet. Startgemeinschaft Die Bildung einer StG ist vorher bei dem Veranstalter zu beantragen. Eine Stg besteht aus maximal 2 Personen. Eine Stg teilt sich die Stationen selber auf. Es gilt das „Staffel-Prinzip“. Die StG wird unter dem in dem Antrag frei gewählten Namen registriert. Der Name ist auf maximal 30 Zeichen beschränkt und ist so auch in den Wettkampf-, Ergebnis- und Bestenlisten zu verwenden. Die erzielten Einzelergebnisse im Rahmen dieser StG fließen nicht in die Einzelwertung ein. Eine StG ist auch Altersklassen übergreifend möglich. 5
Regelwerk Die Teilnehmer (TN) müssen zum Absolvieren der Spiele Einsatzbekleidung nach DIN EN 469, Stiefel nach DIN EN 345-2/S3 und Handschuhe nach DIN EN 659 sowie ihren EIGENEN Helm tragen. Im Wettkampf wird ein PA getragen und teilweise auch angeschlossen, daher ist eine gültige G26.3 Voraussetzung. Dies wird vom Teilnehmer am Wettkampftag durch Unterschrift bestätigt. Es erfolgt keine Kontrolle durch den Ausrichter. Der Ausrichter haftet nicht bei Nichtbeachtung dieser Regel. Der PA (Fabrikat MSA) wird vom Ausrichter gestellt. Der Atemanschluss und ggf. Überdrucklungenautomat sind vom TN mitzubringen. Station 1 Angeschlossener PA Schlauchziehen Es werden 2 B-Schläuche, insgesamt 80m, (2 mal 2) in Buchten gelegt und an eine Kreiselpumpe angeschlossen. Danach müssen die Schläuche vollständig bis zur Markierung ausgezogen werden. Station 2 Angeschlossener PA Schläuche aufrollen 1 B Schlauch einzeln Rollen, in einer Box ablegen 1 C Schlauch einzeln Rollen, in einer Box ablegen PA ablegen Station 3 Schlauchpaket C tragen Durch ein Treppenhaus muss ein Schlaupaket C in die oberste Etage getragen werden und in einen gekennzeichneten Bereich abgelegt werden Station 4 Kübelspritze (leer) hochziehen Dort muss eine leere Kübelspritze, die in einer Leine eingebunden ist, hochgezogen werden. Station 5 Dummy Dort wird ein 50 kg Dummy über eine Strecke von 30 m getragen oder gezogen. Die Strecken zwischen den Stationen werden als Laufstrecke ausgewiesen. Abänderungen der Stationen vorbehalten 6
Allgemeine Fehlerliste Damit keine Verschiebungen des Zeitplanes erfolgen, haben sich die Teilnehmer spätestens 1/2 Stunde vor Ihrem Start im Wettkampfbüro zu melden. Vorgeschriebene Wettkampfbekleidung: Einsatzjacke u. -hose (DIN EN 469), Einsatzhandschuhe (DIN EN 659), Einsatzstiefel (DIN EN 345-2/S3) und Feuerwehrhelm. Die Preßluftatmer (Fabrikat MSA) werden vom Ausrichter gestellt. Wird die Startzeit überschritten so wird ab Überschreiten der Startzeit die Zeit genommen und 1:1 übertragen. Bricht ein Teilnehmer eine Station ab, so wird für diese Station 2 Minuten Strafzeit notiert. Der Teilnehmer kann den Wettkampf fortsetzen. Wird eine Station nicht ordnungsgemäß absolviert so wird ebenfalls wie vor verfahren. Es gewinnt der Teilnehmer mit der schnellsten Gesamtzeit Eine detailliertere Fehlerliste ist auf der Homepage www.Feuerwehr-Mettmann.de einzusehen. 7
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