METTMANNER FIREFIGHTER GAMES ORDNUNG - Feuerwehr Mettmann

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METTMANNER FIREFIGHTER GAMES ORDNUNG - Feuerwehr Mettmann
METTMANNER FIREFIGHTER
       GAMES

      ORDNUNG

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Inhaltsverzeichnis

Feuerwehren und ihre Mitglieder                 Seite 3

Altersklassen                                   Seite 3

Beantragung des Startrechts                     Seite 4

Erteilung des Startrechts                       Seite 4

Organisationsgebühren                           Seite 4

Strecken, Streckenüberwachung, Sanitätsdienst   Seite 5

Auszeichnungen, Preise                          Seite 5

Startgemeinschaft                               Seite 5

Regelwerk                                       Seite 6

Allgemeine Fehlerliste                          Seite 7

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Feuerwehren und ihre Mitglieder

Die Mitglieder aller Feuerwehren des Kreises Mettmann sind berechtigt, an der
Veranstaltung nach den Bestimmungen dieser Ordnung teilzunehmen.

Personen, die nicht Mitglied einer Feuerwehr des Kreises Mettmann sind, können
grundsätzlich nicht an der Veranstaltung teilnehmen.

Altersklassen

Bei den Spielen gelten die nachfolgenden Altersklassen. Der Übergang von einer
Altersklasse zur nächsten vollzieht sich immer mit Beginn des Kalenderjahres, in dem das
Lebensjahr vollendet wird, das die Altersklasse bestimmt.

Männliche Jugend
Männliche U 20 (19/18 Jahre)

Weibliche Jugend
Weibliche U 20 (19/18 Jahre)

Männer und Junioren
Männer (20 Jahre und älter)
Männliche U 23 (22/21/20 Jahre)

Frauen und Juniorinnen
Frauen (20 Jahre und älter)
Weibliche U 23 (22/21/20Jahre)

Senioren
Senioren M 30 (30 Jahre) und weiter im 5-Jahresrhythmus

Seniorinnen
Seniorinnen W 30 (30 Jahre) und weiter im 5-Jahresrhythmus

   M U20             W U20         2000   -   2001
   M U23             W U23         1997   -   1999
  Männer            Frauen         1990   -   1996
Senioren M30    Seniorinnen W30    1985   -   1989
Senioren M35    Seniorinnen W35    1980   -   1984
Senioren M40    Seniorinnen W40    1975   -   1979
Senioren M45    Seniorinnen W45    1970   -   1974
Senioren M50    Seniorinnen W50    1965   -   1969
Senioren M55    Seniorinnen W55    1960   -   1964
Senioren M60    Seniorinnen W60    1955   -   1959

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Beantragung des Startrechts

Das Startrecht wird auf postalischem Wege beantragt. Der Antrag, mit dem das Startrecht
beantragt wird, ist an eine Frist gebunden.

In dem Antrag sind anzugeben bzw. ist zu erklären:

Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Feuerwehr, Adresse.

dass der Athlet bei Antragstellung Mitglied in einer Feuerwehr des Kreises Mettmann ist, für
den das Startrecht beantragt wird.

dass der Athlet damit einverstanden ist, dass seine persönlichen Daten aus dem Antrag in
einer Athletendatei geführt und in dem zur Abwicklung des Sportbetriebs im erforderlichen
Umfang verwendet und weitergegeben werden können und der Athlet sein Einverständnis
erteilt, dass sein Bild im Rahmen der Berichterstattung über die Veranstaltung in der Presse,
im Film oder im Internet zu Gunsten des Veranstalters (Feuerwehr Mettmann) verbreitet
werden darf.

dass der Athlet die Wettkampfregeln anerkennt und die Anerkennung aller vorher
aufgeführten Angaben bzw. Erklärungen mit seiner Unterschrift bestätigt hat. Diese
unterschriebene Anerkennung des Athleten ist beim Ausrichter (Feuerwehr Mettmann) für
die Zeit des Kalenderjahres aufzubewahren.

Erteilung des Startrechts

Der Veranstalter (Feuerwehr Mettmann) führt eine elektronische Startrechtdatei. Das
Startrecht gilt mit der Eintragung durch den Veranstalter in diese Datei als erteilt. Ein
Startpass wird nicht ausgestellt, die Feuerwehren haben ein Auskunftsrecht.

Organisationsgebühren

Die Teilnahme an der genannten Veranstaltung setzt die Zahlung einer festgelegten
Organisationsgebühr von 10€ sowie einer eventuellen Nachmeldegebühr von 20€ voraus.

Die Organisationsgebühren sind an den Veranstalter zu zahlen und dienen diesem zur
Deckung der Geschäftskosten. Sie werden mit der Abgabe der Meldung fällig und sind auch
im Falle des Nichtantretens zu zahlen. In Fällen höherer Gewalt oder in anderen
begründeten Fällen können sie vom Veranstalter (Feuerwehr Mettmann) erlassen werden.

Im Fall der Absage einer Veranstaltung sind bereits gezahlte Organisationsgebühren
zurückzuerstatten

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Strecken, Streckenüberwachung, Sanitätsdienst

Bei der Festlegung der Strecke sind die örtlichen Gegebenheiten und die Geländeform zu
berücksichtigen. Die Strecke ist durch Markierungen kenntlich zu machen.

Der Veranstalter hat für eine ausreichende Überwachung der Strecke zu sorgen. Verläuft die
Strecke über öffentliche Straßen oder quert solche, wird gem. Vorgabe der
Straßenverkehrsbehörde gegen Fahrzeugverkehr abgesichert.

Bei der Veranstaltung ist an der Strecke und am Ziel eine ausreichende sanitätsdienstliche
Versorgung zu gewährleisten.

Auszeichnungen, Preise

Jeder Teilnehmer erhält eine Medaille sowie eine Urkunde.
Die Erstplatzierten in der jeweiligen Altersklasse erhalten einen Pokal.

Bei Startgemeinschaften wird die Altersklasse des jüngeren Starters als Grundlage für die
Wertung der Platzierung genommen.

Startgemeinschaften werden in einer eigenen Rangliste gewertet.

Startgemeinschaft

Die Bildung einer StG ist vorher bei dem Veranstalter zu beantragen.

Eine Stg besteht aus maximal 2 Personen.

Eine Stg teilt sich die Stationen selber auf. Es gilt das „Staffel-Prinzip“.

Die StG wird unter dem in dem Antrag frei gewählten Namen registriert. Der Name ist auf
maximal 30 Zeichen beschränkt und ist so auch in den Wettkampf-, Ergebnis- und
Bestenlisten zu verwenden. Die erzielten Einzelergebnisse im Rahmen dieser StG fließen
nicht in die Einzelwertung ein.

Eine StG ist auch Altersklassen übergreifend möglich.

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Regelwerk

Die Teilnehmer (TN) müssen zum Absolvieren der Spiele Einsatzbekleidung nach DIN EN
469, Stiefel nach DIN EN 345-2/S3 und Handschuhe nach DIN EN 659 sowie ihren
EIGENEN Helm tragen. Im Wettkampf wird ein PA getragen und teilweise auch
angeschlossen, daher ist eine gültige G26.3 Voraussetzung. Dies wird vom Teilnehmer am
Wettkampftag durch Unterschrift bestätigt. Es erfolgt keine Kontrolle durch den Ausrichter.
Der Ausrichter haftet nicht bei Nichtbeachtung dieser Regel. Der PA (Fabrikat MSA) wird
vom Ausrichter gestellt. Der Atemanschluss und ggf. Überdrucklungenautomat sind vom TN
mitzubringen.

Station 1     Angeschlossener PA

Schlauchziehen
Es werden 2 B-Schläuche, insgesamt 80m, (2 mal 2) in Buchten gelegt und an eine
Kreiselpumpe angeschlossen. Danach müssen die Schläuche vollständig bis zur Markierung
ausgezogen werden.

Station 2     Angeschlossener PA

Schläuche aufrollen
1 B Schlauch einzeln Rollen, in einer Box ablegen
1 C Schlauch einzeln Rollen, in einer Box ablegen
PA ablegen

Station 3

Schlauchpaket C tragen
Durch ein Treppenhaus muss ein Schlaupaket C in die oberste Etage getragen werden und
in einen gekennzeichneten Bereich abgelegt werden

Station 4

Kübelspritze (leer) hochziehen
Dort muss eine leere Kübelspritze, die in einer Leine eingebunden ist, hochgezogen werden.

Station 5

Dummy

Dort wird ein 50 kg Dummy über eine Strecke von 30 m getragen oder gezogen.

Die Strecken zwischen den Stationen werden als Laufstrecke ausgewiesen.

Abänderungen der Stationen vorbehalten

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Allgemeine Fehlerliste

Damit keine Verschiebungen des Zeitplanes erfolgen, haben sich die Teilnehmer spätestens
1/2 Stunde vor Ihrem Start im Wettkampfbüro zu melden.

Vorgeschriebene Wettkampfbekleidung: Einsatzjacke u. -hose (DIN EN 469),
Einsatzhandschuhe (DIN EN 659), Einsatzstiefel (DIN EN 345-2/S3) und Feuerwehrhelm.
Die Preßluftatmer (Fabrikat MSA) werden vom Ausrichter gestellt.

Wird die Startzeit überschritten so wird ab Überschreiten der Startzeit die Zeit genommen
und 1:1 übertragen.

Bricht ein Teilnehmer eine Station ab, so wird für diese Station 2 Minuten Strafzeit notiert.
Der Teilnehmer kann den Wettkampf fortsetzen.

Wird eine Station nicht ordnungsgemäß absolviert so wird ebenfalls wie vor verfahren.

Es gewinnt der Teilnehmer mit der schnellsten Gesamtzeit

Eine detailliertere Fehlerliste ist auf der Homepage www.Feuerwehr-Mettmann.de
einzusehen.

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