DRG-Entgelttarif 2021 - gültig ab 1. August 2021 - Diabetes Zentrum Mergentheim - Diabetes-Klinik Bad Mergentheim
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Foto: Claudia Zocher, Bad Mergentheim DRG-Entgelttarif 2021 gültig ab 1. August 2021 09/2021 1 Diabetes Zentrum Mergentheim
DRG-Entgelttarif 2021 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG Unterrichtung der Patienten gemäß § 8 KHEntgG Die Diabetes-Klinik Bad Mergentheim GmbH & Co. KG berechnet ab 1. August 2021 folgende Entgelte: 1. Fallpauschalen (DRGs) gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 1 KHEntgG Das Entgelt für die allgemeinen voll- und teil- Die jeweilige DRG ist mit einem entsprechenden stationären Leistungen des Krankenhauses richtet Relativgewicht (Rg) bewertet, welches im Rah- sich nach den gesetzlichen Vorgaben des KHG men der DRG-Systempflege jährlich variieren sowie des KHEntgG in der jeweils gültigen Fas- kann. Diesem Relativgewicht ist ein in Euro aus- sung. Danach werden allgemeine Krankenhaus- gedrückter Basisfallwert (festgesetzter Wert einer leistungen überwiegend über diagnoseorientierte Bezugsleistung) zugeordnet. Der derzeit gültige Fallpauschalen (sog. Diagnosis Related Groups - Landesbasisfallwert (LBfW) liegt bei 3.763,00 € DRG) abgerechnet. Entsprechend der DRG-Syste- und unterliegt jährlichen Veränderungen. Aus der matik bemisst sich das konkrete Entgelt nach den Multiplikation von Relativgewicht und Basisfall- individuellen Umständen des Krankheitsfalls. wert ergibt sich der Preis für den Behandlungsfall. Die Zuweisung zu einer DRG erfolgt über ver- Welche DRG bei Ihrem Krankheitsbild letztlich schiedene Parameter. Die wichtigsten sind hierbei für die Abrechnung heranzuziehen ist, lässt sich die Hauptdiagnose sowie gegebenenfalls durch- nicht vorhersagen. Hierfür kommt es darauf an, geführte Prozeduren (Operationen, aufwändige welche Diagnose(n) am Ende des stationären diagnostische oder therapeutische Leistungen). Aufenthaltes gestellt und welche diagnostischen Eventuell vorhandene Nebendiagnosen können beziehungsweise therapeutischen Leistungen im zudem die Schweregradeinstufung beeinflussen. Fortgang des Behandlungsgeschehens konkret Für die Festlegung der Diagnosen beziehungs- erbracht werden. Für das Jahr 2021 werden die weise Prozeduren stehen Kataloge zur Verfü- bundeseinheitlichen Fallpauschalen durch die gung. Neben den bisher genannten können auch Anlage 1 der Vereinbarung zum Fallpauschalen- andere Faktoren wie z. B. das Alter oder die Ent- system für Krankenhäuser für das Jahr 2021 lassungsart Auswirkung auf die Zuweisung einer (FPV 2021) vorgegeben. DRG haben. Die genauen Definitionen der einzel- Für die Abrechnung der ab dem 1. Januar 2021 nen DRGs sind im jeweils aktuell gültigen DRG- geltenden tagesbezogenen Pflegeentgelte nach Klassifikationssystem (DRG-Definitionshandbuch) § 7 Abs. 1 Satz 1 Nummer 6a KHEntgG sind die festgelegt. Bewertungsrelationen aus dem Pflegeerlöskatalog Das DRG-Definitionshandbuch beschreibt die nach § 17b Abs. 4 Satz 5 des Krankenhausfinan- DRGs einerseits alphanumerisch, andererseits zierungsgesetzes mit 163,09 € (vgl. § 15 Abs. 2a mittels textlichen Definitionen. Ergänzend finden Satz 1 KHEntgG) zu multiplizieren. Die Zahl der sich hier auch Tabellen von zugehörigen Diagno- abrechenbaren Belegungstage berechnen sich sen oder Prozeduren. nach § 1 Abs. 7 und § 7 Abs. 3 FPV. 09/2021 2 Diabetes Zentrum Mergentheim
Beispiel (Relativgewicht und Basisfallwert hypothetisch): RG bei Pflege- Pflege- Haupt- erlös DRG Bezeichnung LBfW entgelt- abteilung RG wert 2021 2021 Amputation bei Kreislauferkrankungen an oberer Extremität F13A und Zehen mit äußerst schweren CC und mehrzeitigen 4,353 0,8357 3.763,00 € 163,09 € Revisions- oder Rekonstruktionseingriffen Andere OR-Prozeduren bei Kreislauferkrankungen ohne komplexen Eingriff, ohne komplizierende Konstellationen, F21D 1,194 0,8107 3.763,00 € 163,09 € ohne IntK > 196 / 184 / 368 Punkte, ohne mäßig komplexen Eingriff, mit bestimmtem anderen Eingriff Andere OR-Prozeduren bei Kreislauferkrankungen ohne komplexen Eingriff, ohne komplizierende Konstellationen, F21E 0,873 0,7139 3.763,00 € 163,09 € ohne IntK > 196 / 184 / 368 Punkte, ohne mäßig komplexen Eingriff, ohne bestimmten anderen Eingriff Verschiedene Eingriffe bei Diabetes mellitus mit Komplikationen, ohne äußerst schwere CC, ohne F27B Gefäßeingriff, ohne bestimmte Amputation, ohne komplexe 1,364 0,6858 3.763,00 € 163,09 € Arthrodese des Fußes, ohne komplexen Hauteingriff, mit mäßig komplexem Eingriff Verschiedene Eingriffe bei Diabetes mellitus mit Kompli- kationen, ohne äußerst schwere CC, ohne Gefäßeingriff, F27C ohne bestimmte Amputation, ohne komplexe Arthrodese 1,238 0,7813 3.763,00 € 163,09 € des Fußes, ohne mäßig komplexen Eingriff, mit bestimmtem aufwendigen Eingriff Amputation bei Kreislauferkrankungen außer an oberer F28B Extremität und Zehen, ohne Gefäßeingriff, ohne Hauttrans- 2,051 0,8823 3.763,00 € 163,09 € plantation, mit äußerst schweren oder schweren CC F59A Mäßig komplexe Gefäßeingriffe mit äußerst schweren CC 2,908 0,9983 3.763,00 € 163,09 € Mäßig komplexe Gefäßeingriffe ohne äußerst schwere CC, ohne aufwendige Gefäßintervention, mit bestimmtem Eingriff F59D oder anderem Mehrfacheingriff, Alter > 15 Jahre oder ein 1,171 0,7973 3.763,00 € 163,09 € Belegungstag oder mit pAVK mit Gangrän, mehr als ein Belegungstag Komplexbehandlung bei multiresistenten und nicht multi- F77Z resistenten isolationspflichtigen Erregern bei Krankheiten und 2,162 1,0239 3.763,00 € 163,09 € Störungen des Kreislaufsystems Eingriffe am Fuß ohne komplexe Eingriffe oder I20F 0,661 0,8385 3.763,00 € 163,09 € komplizierende Faktoren, Alter > 15 Jahre Andere Prozeduren bei endokrinen, Ernährungs- und K09C Stoffwechselkrankheiten mit mäßig komplexem Eingriff, 1,184 0,8312 3.763,00 € 163,09 € Alter > 15 Jahre Komplexbehandlung bei multiresistenten Erregern mit K25Z bestimmter OR-Prozedur bei endokrinen, Ernährungs- 2,588 0,9422 3.763,00 € 163,09 € und Stoffwechselkrankheiten CC = Komplikationen / Komorbiditäten 09/2021 3 Diabetes Zentrum Mergentheim
Beispiel (Relativgewicht und Basisfallwert hypothetisch): RG bei Pflege- Pflege- Haupt- erlös DRG Bezeichnung LBfW entgelt- abteilung RG wert 2021 2021 Diabetes mellitus und schwere Ernährungsstörungen, Alter < 6 Jahre, mit multimodaler Komplexbehandlung bei Diabetes K60A 1,833 1,7536 3.763,00 € 163,09 € mellitus oder intensivmedizinischer Komplexbehandlung > 196 / 184 / - Aufwandspunkte Diabetes mellitus und schwere Ernährungsstörungen, Alter > 5 Jahre und Alter < 18 Jahre und multimodale Komplex- K60B 1,186 1,2808 3.763,00 € 163,09 € behandlung bei Diabetes mellitus, ohne intensivmedizinische Komplexbehandlung > 196 / 184 / - Aufwandspunkte Diabetes mellitus und schwere Ernährungsstörungen, Alter > 17 Jahre oder ohne multimodale Komplexbehandlung bei K60C 1,366 1,1028 3.763,00 € 163,09 € Diabetes mellitus oder schwerste Ernährungsstörungen oder äußerst schwere CC, mehr als ein Belegungstag Diabetes mellitus mit schweren CC oder mit komplexer K60E 0,766 0,6490 3.763,00 € 163,09 € Diagnose, Alter > 15 Jahre, mehr als ein Belegungstag Diabetes mellitus, Alter > 10 Jahre, ein Belegungstag oder K60F ohne äußerst schwere oder schwere CC oder ohne 0,568 0,6453 3.763,00 € 163,09 € komplexe Diagnose Andere vorgeburtliche stationäre Aufnahme ohne äußerst O65B schwere oder schwere CC, ohne komplexe Diagnose, 0,333 0,6674 3.763,00 € 163,09 € ohne komplizierenden Eingriff, mehr als ein Belegungstag CC = Komplikationen / Komorbiditäten 2. Über- und Unterschreiten 3. a) Zusatzentgelte nach den der Grenzverweildauer bzw. Zusatzentgeltkatalogen der mittleren Verweildauer gemäß § 5 FPV 2021 der Fallpauschale (DRG) Gemäß § 17 b Abs. 1 S. 7 KHG können die für gem. § 1 Abs. 2 und 3 sowie die Entwicklung und Pflege des deutschen DRG- § 3 Abs. 1 und 2 FPV 2021 Systems zuständigen Selbstverwaltungspartner auf der Bundesebene (Spitzenverband Bund der Kran- Der nach der zuvor beschriebenen DRG-Systema- kenkasse, PKV-Verband und Deutsche Kranken- tik zu ermittelnde Preis setzt voraus, dass DRG- hausgesellschaft) Zusatzentgelte für Leistungen, spezifische Grenzen für die Verweildauer im Kran- Leistungskomplexe oder Arzneimittel vereinbaren. kenhaus nicht über- oder unterschritten werden. Dies gilt auch für die Höhe der Entgelte. Für das Bei Über- oder Unterschreiten dieser Verweildauer Jahr 2021 werden die bundeseinheitlichen Zusatz- werden gesetzlich vorgegebene Zu- oder Abschlä- entgelte durch die Anlage 2 in Verbindung mit der ge fällig. Die näheren Einzelheiten und das Be- Anlage 5 der FPV 2021 vorgegeben. rechnungsverfahren hierzu regelt die Verordnung zum Fallpauschalensystem 2021 (FPV 2021). 09/2021 4 Diabetes Zentrum Mergentheim
Daneben können für die in Anlage 4 in Verbin- 4. Zu- und Abschläge gemäß dung mit Anlage 6 zur FPV 2021 genannten § 7 Abs. 1 Ziff. 4 KHEntgG Zusatzentgelte krankenhausindividuelle Zusatz- entgelte nach § 6 Abs. 1 KHEntgG vereinbart Gemäß § 17 a KHG berechnet das Krankenhaus werden. Diese Zusatzentgelte können zusätzlich einen landeseinheitlichen Ausbildungszuschlag je zu den DRG-Fallpauschalen oder den Entgelten voll- und teilstationärem Fall zur Finanzierung von nach § 6 Abs. 1 KHEntgG abgerechnet werden. Ausbildungsstätten und Ausbildungsvergütungen Können für die Leistungen nach Anlage 4 bzw. in Höhe von 197,73 €. Dieser setzt sich zusam- 6 FPV 2021 auf Grund einer fehlenden Verein- men aus dem Ausbildungszuschlag nach § 17 a barung noch keine krankenhausindividuellen Abs. 6 bzw. 9 KHG (99,00 €) sowie dem Aus- Zusatzentgelte abgerechnet werden, sind für jedes bildungszuschlag nach § 33 Abs. 3 Satz 1 PflBG Zusatzentgelt 600,00 € abzurechnen. (98,73 €). Wurden in der Budgetvereinbarung für das Jahr Ferner berechnet das Krankenhaus gemäß § 17 b 2021 für Leistungen nach Anlage 4 bzw. 6 FPV Abs. 1 Satz 4 KHG für die Aufnahme von medi- 2021 keine krankenhausindividuellen Zusatzent- zinisch notwendigen Begleitpersonen oder Mitauf- gelte vereinbart, sind im Einzelfall auf der Grund- nahme einer Pflegekraft einen Zuschlag in Höhe lage von § 8 Abs. 1 S. 3 KHEntgG für jedes von 45,00 € je Berechnungstag für Unterkunft Zusatzentgelt 600,00 € abzurechnen. und Verpflegung. 3. b) Zusatzentgelt für Testung 5. Qualitätssicherungszu- und auf Infektion mit dem Abschläge nach § 136 Abs. 1 Coronavirus SARS-CoV-2 SGB i. V. m. § 135a SGB V gemäß § 26 Abs. 2 KHG Entsprechend § 21 der Richtlinie des Gemein- Für Kosten, die dem Krankenhaus für Testungen samen Bundesausschusses (G-BA) über Maßnah- von Patienten, die zur voll- und teilstationären men der Qualitätssicherung in Krankenhäusern Krankenhausbehandlung in das Krankenhaus (QSKH-RL) gemäß § 136 Abs. 1 SGB V in Ver- aufgenommen wurden, auf eine Infektion mit dem bindung mit § 135a SGB V werden die beschlos- Coronavirus SARS-CoV-2 entstehen, rechnet das senen Qualitätssicherungsmaßnahmen über einen Krankenhaus auf Grund der Vereinbarung nach Zuschlag je voll-stationärem Krankenhausfall i. H. v. § 26 Abs. 2 KHG gesondert folgendes Zusatzent- 0,81 € finanziert. Dieser dient der Finanzierung gelt ab: der internen Dokumentation im Krankenhaus. Der Zuschlag verbleibt dem Krankenhaus. Zusatzentgelt PCR-Test: 45,50 € Zusatzentgelt Antigen-Test: 11,50 € 6. Hygienezuschlag gemäß § 4 Abs. 9 KHEntgG Zur Finanzierung von Mehrkosten für Maßnahmen zur Erfüllung der Anforderungen des Infektions- schutzgesetzes im Sinne des § 4 Abs. 9 KHEntgG wird ein Zuschlag von 0,46 Prozent berechnet. 09/2021 5 Diabetes Zentrum Mergentheim
7. Zuschläge zur Finanzierung 10. Zuschlag gemäß § 5 Abs. 3i von Selbstverwaltungs- KHEntgG zur Vergütung aufgaben von Mehrkosten aufgrund des Coronavirus Das Krankenhaus berechnet einen DRG-System- zuschlag in Höhe von 1,66 € auf Grundlage des Zur pauschalen Abgeltung von Preis- und Men- § 17 b Abs. 5 Satz 7 KHG für jeden abzurech- gensteigerungen infolge der Covid-19-Pandemie nenden voll- und teilstationären Krankenhausfall. wird ein Zuschlag in Höhe von 20,00 € für alle Zur Finanzierung des gemeinsamen Bundes- voll- und teilstationären Fälle berechnet. ausschusses nach § 91 SGB V i.V.m. § 139 c SGB V, des fachlich unabhängigen, rechtsfähigen wissenschaftlichen Institutes für Qualität und Wirt- schaftlichkeit im Gesundheitswesen nach § 139 a 11. Entgelte für vor- und SGB V und des Instituts für Qualitätssicherung nachstationäre Behandlungen und Transparenz nach § 137a SGB V berechnet gemäß § 115 a SGB V das Krankenhaus einen Systemzuschlag in Höhe von 1,89 € je voll- und teilstationärem Kranken- Gemäß § 115 a SGB V berechnet das Kranken- hausfall. haus für vor- und nachstationäre Behandlungen in der Regel folgende Entgelte, soweit diese nicht bereits mit der Fallpauschale abgegolten sind. 8. Zuschlag üFMS-B gemäß a) vorstationäre Behandlungspauschale § 17b Abs. 1a Nr. 4 KHG von 147,25 € b) nachstationäre Behandlungspauschale Für die Teilnahme an einrichtungsübergreifenden von 53,69 € Fehlermeldesystemen, die die Anforderungen der üFMS-B erfüllen, erhält das Krankenhaus gemäß § 17b Abs. 1a Nr. 4 KHG einen Zuschlag in Höhe 12. Zuschlag gemäß § 6 Abs. 4 von 0,20 € je vollstationärem Fall. Satz 1 KHWiSichV Für Krankenhäuser mit Belegungsrückgängen, 9. Notfallversorgung die für das erste Quartal 2021 keine Ausgleichs- zahlungen nach § 21 Abs. 1a Satz 1 KHG erhal- Aufgrund der Nichtteilnahme des Krankenhauses ten haben, besteht die Möglichkeit, Abschlags- an der strukturierten Notfallversorgung gemäß § zahlungen zur Liquiditätssicherung zu erhalten. 9 Abs. 1 a Nr. 5 KHEntgG wird gemäß § 2 Abs. Die Abschlagszahlung in Form eines Zuschlags 1 Notfallvergütungsvereinbarung ein Abschlag in in Höhe von 15,45 % wurde bei der zuständigen Höhe von 60,00 € berechnet. Landesbehörde beantragt und gemäß den Voraussetzungen des § 6 Abs. 4 Satz 1 KHWiSichV genehmigt. 09/2021 6 Diabetes Zentrum Mergentheim
13. Entgelte für sonstige Leistungen 16. Vorauszahlungen Für Leistungen im Zusammenhang mit dem stati- Für die Wahlleistungen W-EZ, W-DZ und W-AP onären Aufenthalt aus Anlass einer Begutachtung wird bei Aufnahme eine Vorauszahlung in berechnet das Krankenhaus sowie der liquida- Höhe der Summe für die ersten 10 Tage fällig tionsberechtigte Arzt ein Entgelt nach Aufwand. (W-EZ somit 696,50 €, W-DZ somit 297,80 €, Heil- und Hilfsmittel wie Insulindosiergeräte (Pen), W-AP 400,00 €). Insulinpumpen, Blutzuckermessgeräte, Prothesen, orthopädische Schuhe oder Einlagen (u. a.) sind Sofern Sie Wahlleistungen nicht selbst zahlen, in den DRG-Entgelten nicht enthalten. Sie werden benötigen Sie vor Ihrer Aufnahme eine ge- gemäß § 16 (1) im Vertrag nach § 112 SGB V bei sonderte Kostenübernahme-Erklärung Ihrer medizinischer Notwendigkeit vom Krankenhaus privaten Krankenkasse/Beihilfe. gesondert rezeptiert. ClinicCard und Card für Privatversicherte werden Patienten mit diabetischem Fußsyndrom erhalten akzeptiert, hier wird keine Vorauszahlung fällig. für die gesamte Verweildauer einen Krankenfahr- stuhl ohne Gebühr. Bitte klären Sie ebenfalls vorab, ob wir mit Ihrer Die Zimmer sind mit Farbfernsehern ausge- Versicherung direkt abrechnen können (soge- stattet. Die Nutzung ist kostenfrei. Für den Kauf nannte Abtretungs-Erklärung). Der Restbetrag ist eines Kopfhörers berechnen wir 2,50 €. bei Entlassung fällig. Private Fernseher dürfen nicht aufgestellt werden. Die Chefarztbehandlung (W-CA) wird nach GOÄ (aktuelle Fassung) gesondert berechnet und ist 14. Zuzahlungen zahlbar nach Erhalt. Bei fehlender Kostenzusage gelten Sie als „Selbstzahler“, d. h. es werden am Als Eigenbeteiligung zieht das Krankenhaus von Aufnahmetag für die ersten zehn Tage Vorauszah- gesetzlich versicherten Patienten von Beginn der lungen fällig. vollstationären Krankenhausbehandlung an – innerhalb eines Kalenderjahres für höchstens 28 Tage – eine Zuzahlung ein (§ 39 Abs. 4 SGB V). Hinweis Der Zuzahlungsbetrag beträgt zur Zeit 10,00 € je Kalendertag (§ 61 Satz 2 SGB V). Dieser Betrag Die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) und wird vom Krankenhaus nach § 43 c Abs. 3 SGB V die Hausordnung können über den jeweiligen im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen QR-Code abgerufen werden (siehe Tür im Patien- bei den Patienten eingefordert. tenzimmer). Alle Unterlagen sind im Pflegestützpunkt sowie an der Anmeldung einsehbar und stehen auf unserer 15. Wiederaufnahme und Internetseite. Sollten Sie zu Einzelheiten noch ergänzende Rückverlegung Fragen haben, stehen Ihnen unsere Mitarbeiter an der Anmeldung gern zur Verfügung. Gleichzeitig Im Falle der Wiederaufnahme in dasselbe Kran- können Sie auch jederzeit Einsicht in das DRG- kenhaus gemäß § 2 FPV 2021 oder der Rückver- Klassifikationssystem mit den zugehörigen Kosten- legung gemäß § 3 Abs. 3 FPV 2021 werden die gewichten sowie den zugehörigen Abrechnungs- Falldaten der Krankenhausaufenthalte nach Maß- regeln nehmen. gabe des § 2 Abs. 4 FPV 2021 zusammengefasst und abgerechnet. 09/2021 7 Diabetes Zentrum Mergentheim
17. Entgelte für Wahlleistungen Insgesamt kann die Vergütung der allgemeinen Krankenhausleistungen und der Wahlleistungen Die außerhalb der allgemeinen Krankenhaus- eine nicht unerhebliche finanzielle Belastung leistungen in Anspruch genommenen Wahl- bedeuten. Dies gilt insbesondere für Selbstzahler. leistungen werden gesondert berechnet (§ 17 Prüfen Sie bitte, ob Sie in vollem Umfang für eine KHEntgG). Krankenhausbehandlung versichert sind. W-CA Behandlung durch den Chefarzt unter gesonderter Verrechnung aller ärztlichen Leistungen nach GOÄ. Diese Leistung ist grundsätzlich nur in Verbindung mit der Wahlleistung W-EZ oder W-DZ möglich. W-EZ W-DZ Einzelzimmer oder Doppelzimmer (Komfortzuschlag) Unterbringung im Unterbringung im Einzelzimmer Doppelzimmer mit Bad und WC mit Bad und WC Fernseher, Zimmersafe* Fernseher, Zimmersafe* 69,65 € pro Tag 29,78 € pro Tag W-AP Appartement Unterbringung im Appartement (1 ½ Räume) mit Bad und WC Fernseher, Zimmersafe* Diese Wahlleistung ist nur ohne W-CA wählbar. 40,00 € pro Tag * gegen Kaution Gender-Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. 09/2021 8 Diabetes Zentrum Mergentheim
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