DSGVO Konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der DSGVO - 2017 Werner Sponer
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Zur Person Werner Sponer ist Gründer und Geschäftsführer bei Sponer Consulting und freier Mitarbeiter bei Artaker Computer Systeme. Er hat zahlreiche Kunden zu technisch-organisatorischen Fragen der Informationssicherheit betreut, u.a. die Wiener Zeitung, die Hirtenberger AG sowie die Vereinten Nationen. Mit mehr als 30 Jahren Erfahrung im Bereich IT und Netzwerk-Infrastruktur unterstützt er Unternehmen vor allem in den Bereichen Anforderungen, Konzeption und Implementierung von IT-Lösungen. WERNER SPONER Werner Sponer war über 25 Jahre für die IBM Österreich tätig, u.a. als Executive IT Architect und Consultant, und hat in dieser Rolle viele Kunden durch kritische Projektphasen begleitet, neue Technologien eingeführt und war als Sprecher auf internationalen Konferenzen. Im Rahmen seiner Tätigkeit bei IBM war er auch Autor tätig und hat einige Bücher mit verfasst. Er ist Distinguished Architect bei der Open Group und hat verschiedene Zertifizierungen im Bereich Netzwerk-Infrastruktur, Informationssicherheit und Datenschutz, unter anderem ISO/IEC 27001 Lead Auditor und zertifizierter Datenschutzbeauftragter. © 2017 Werner Sponer
Datenschutz – was ist das? Artikel 1 (Verfassungsbestimmung) Grundrecht auf Datenschutz (Verfassungsbestimmung) § 1. (1) Jedermann hat, insbesondere auch im Hinblick auf die Achtung seines Privat- und Familienlebens, Anspruch auf Geheimhaltung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten, soweit ein schutzwürdiges Interesse daran besteht. Das Bestehen eines solchen Interesses ist ausgeschlossen, wenn Daten infolge ihrer allgemeinen Verfügbarkeit oder wegen ihrer mangelnden Rückführbarkeit auf den Betroffenen einem Geheimhaltungsanspruch nicht zugänglich sind. „Informationelle Selbstbestimmung“ nach deutschem Recht … ist der Schutz von personenbezogenen Daten vor missbräuchlicher Verwendung. © 2017 Werner Sponer
Datenüberlassung und Datenübermittlung nach DSG Auftraggeber Datenübertragung Dritter Datenverarbeitung Betroffener Dienstleister © 2017 Werner Sponer
Definitionen nach DSG2000 • „Daten“ („personenbezogene Daten“) Angaben über Betroffene deren Identität bestimmt oder bestimmbar ist • „nur indirekt personenbezogen“ sind Daten dann, wenn die Identität des Betroffenen mit rechtlich zulässigen Mitteln nicht bestimmbar ist • „sensible Daten“ („besonders schutzwürdige Daten“) Daten natürlicher Personen über ihre – rassische und ethnische Herkunft, – politische Meinung, – Gewerkschaftszugehörigkeit, – religiöse oder philosophische Überzeugung, – Gesundheit oder ihr Sexualleben; • „Betroffener“ jede vom Auftraggeber verschiedene natürliche oder juristische Person ... deren Daten verwendet werden; • „Auftraggeber“ Personen die Entscheidung getroffen haben, Daten zu verwenden • „Dienstleister“ Personen, wenn sie Daten nur zur Herstellung eines ihnen aufgetragenen Werkes verwenden © 2017 Werner Sponer
DefinitionenFortsetzung • „Datei“ strukturierte Sammlung von Daten, die nach mindestens einem Suchkriterium zugänglich sind • „Datenanwendung“ die Summe der in ihrem Ablauf logisch verbundenen Verwendungsschritte • Verarbeiten von Daten • Verknüpfen – Ermitteln • Vervielfältigen – Erfassen • Abfragen – Speichern • Ausgeben – Aufbewahren • Benützen – Ordnen • Überlassen – Vergleichen • Sperren • Löschen – Verändern – Vernichten – oder jede andere Art der Handhabung von Daten © 2017 Werner Sponer
DefinitionenFortsetzung Datengeheimnis § 15. (1) Auftraggeber, Dienstleister und ihre Mitarbeiter – das sind Arbeitnehmer (Dienstnehmer) und Personen in einem arbeitnehmerähnlichen (dienstnehmerähnlichen) Verhältnis – haben Daten aus Datenanwendungen, die ihnen ausschließlich auf Grund ihrer berufsmäßigen Beschäftigung anvertraut wurden oder zugänglich geworden sind, unbeschadet sonstiger gesetzlicher Verschwiegenheitspflichten, geheim zu halten, soweit kein rechtlich zulässiger Grund für eine Übermittlung der anvertrauten oder zugänglich gewordenen Daten besteht (Datengeheimnis). (2) Mitarbeiter dürfen Daten nur auf Grund einer ausdrücklichen Anordnung ihres Arbeitgebers (Dienstgebers) übermitteln. Auftraggeber und Dienstleister haben, sofern eine solche Verpflichtung ihrer Mitarbeiter nicht schon kraft Gesetzes besteht, diese vertraglich zu verpflichten, daß sie Daten aus Datenanwendungen nur auf Grund von Anordnungen übermitteln und das Datengeheimnis auch nach Beendigung des Arbeits(Dienst)verhältnisses zum Auftraggeber oder Dienstleister einhalten werden. © 2017 Werner Sponer
GrundsätzeJEDERDatenverarbeitung Datenverarbeitung gewünscht ? Ausnahmen Welcher Zweck ? z.B. Personalverwaltung, Videoüberwachung Datenverarbeitung ist verboten ! Welcher Inhalt ? Datenarten z.B. Name, Adresse Rechtliche Befugnis ? z.B. Gewerbeberechtigung • Ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung oder Verpflichtung Schutzwürdige Interessen des • Zustimmung des Betroffenen Betroffenen nicht verletzt ? • Lebenswichtige Interessen • Daten sind schon veröffentlicht • Daten sind nicht personenbezogen Meldung Datenverarbeitungsregister Datenverarbeitung • Betroffenen Personengruppen genehmigt bzw. gemeldet ? • Datenarten • Empfängerkreise • Künfig: Aufbewahrungsdauer Übertragung ins EU-Ausland, wenn Datenübertragung außerhalb • Ausnahmen vorliegen (Zustimmung, …) EU / EWR zulässig ? • Gleichgestellte Länder (DS-Niveau) ? • Standardvertragsklauseln ? © 2017 Werner Sponer
GrundsätzeJEDERDatenverarbeitung Datenverarbeitung gewünscht ? OK Ausnahmen Datenschutzbeauftragter ? Welcher Zweck ? Auskunftspflicht Datenverarbeitung ist verboten ! Welcher Inhalt ? Betroffenenrechte Rechtliche Befugnis ? Informationspflicht OK Schutzwürdige Interessen des Verfahrensverzeichnis Betroffenen nicht verletzt ? OK Dienstleisterverträge Datenverarbeitung genehmigt bzw. gemeldet ? Privacy by default / by design OK Datenübertragung außerhalb EU / EWR zulässig ? Datenschutz-Folgeabschätzung Datenverarbeitung START © 2017 Werner Sponer
Beispiel einer Standardanwendung nach StMV © 2017 Werner Sponer
BeispielStandardanwendung © 2017 Werner Sponer
Strafen bei Nicht-Beachtung DSG • Verschiedene Tatbestände und Strafen Strafrahmen: bis EUR 25.000 DSGVO • Verletzung von Pflichten der Verantwortlichen – Verstoß gegen Bestimmungen zu Datenschutz durch Technik (privacy by default) – Verstoß gegen Bestimmungen zur Auftragsverarbeitung – Verletzung der Vorschriften zum „Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten“ – Verletzung von Datensicherheitsbestimmungen / Datenfolgeabschätzung Strafrahmen: • Verletzung von Rechten betroffener Personen bis EUR 10Mio (2% des welt- – Verletzung von Rechten betroffener Personen weiten Konzernumsatzes) – Verletzung von Bestimmungen über den internationalen Datenverkehr – Verstoß gegen Bestimmungen gegen die Grundsätze rechtmäßiger Datenverarbeitung Strafrahmen: bis EUR 20Mio (4% des welt- weiten Konzernumsatzes) © 2017 Werner Sponer
Verordnung (EU) 2016/680 © 2017 Werner Sponer
DSGVO GRUNDSÄTZE IM VERFASSUNGSRANG: Rechtmäßigkeit Datenminimierung & Zweckbindung Begrenzung der Speicherdauer Richtigkeit Rechenschaftspflicht © 2017 Werner Sponer
DSGVO Rechtliche Organisatorische Technische Maßnahmen Maßnahmen Maßnahmen Der Verantwortliche hat geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) zu treffen, und zwar abhängig vom • Stand der Technik, • den Implementierungskosten, • dem Umfang, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie • der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen. Der Stand der Technik wird überlicherweise durch (inter)-national anerkannte Normen (z.B. ISO/IEC 27000:2013, BSI IT Grundschutz usw.) repräsentiert. Diese Vorgaben sind auf die Gegebenheiten der eigenen Organisation anzupassen. © 2017 Werner Sponer
Einwilligungsprozess Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung pb Daten kann, sofern diese nicht der Erfüllung eines Vertrages oder einer rechtlichen Verpflichtung dient, insbesondere durch die Einwilligung einer natürlichen Person sichergestellt werden. Dabei sind die Vorgaben der DSGVO im Detail zu beachten: • Einwilligung durch eine freiwillige eindeutige Handlung • Nachweisbarkeit der Einwilligung • Betroffene Personen müssen Verantwortlichkeiten und Zwecke zur Kenntnis gebracht werden • Erstellung einer Einwilligungserklärung © 2017 Werner Sponer
Informationspflichten • Kontaktdaten des Verantwortlichen • Zweck • Rechtsgrundlage • Empfänger der Daten • Speicherdauer der Daten • Hinweis auf das Beschwerderecht © 2017 Werner Sponer
Auftragsverarbeiter-Rahmenbedingungen • Auswahl des Auftragsverarbeiters • Schriftliche Vereinbarung aller rechtlichen Verpflichtungen, die durch die Zusammenarbeit entstehen • Identifikation aller Auftragsverarbeiter und Sub-Auftragsverarbeiter • Prüfung bestehender Verträge auf den Mindestinhalt der DSGVO • Regelmäßige Überprüfung, ob die rechtlichen Verpflichtungen eingehalten werden © 2017 Werner Sponer
Datenübermittlung (EU / international) • Pb Daten dürfen nur dann in Drittstaaten außerhalb der EU übermittelt werden, wenn sichergestellt ist, dass die Anforderungen der DSGVO eingehalten werden: o Prüfung vorhandener Datenflüsse in Drittstaaten außerhalb EU o Prüfung von Erlaubnistatbeständen gemäß DSGVO o Prüfen von Ausnahmen (Einwilligung der betroffenen Person, Vertrag, wichtiges öffentliches Interesse, Rechtsansprüche …) © 2017 Werner Sponer
Risikoanalyse (Privacy Impact Analyse) • Datenschutz-Folgenabschätzung Sind die Voraussetzungen für die Durchführung gegeben? • Besteht aufgrund der Art, des Umfanges, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitungstätigkeit voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen natürlichen Personen? © 2017 Werner Sponer
Betroffenenrechte • Recht auf Auskunft • Recht auf Berichtigung • Recht auf Löschung • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung • Recht auf Datenübertragbarkeit • Recht auf Widerspruch • Festlegung und Dokumentation der Prozesse © 2017 Werner Sponer
Privacy by Design / Privacy by Default Implementierung geeigneter TOMs, die sicherstellen, dass die Datenschutz Grundsätze eingehalten werden • pb Daten minimieren • pb Daten pseudonymisieren oder verschlüsseln • Transparenz • pb Daten so früh wie möglich löschen oder anonymisieren • Zugriffsmöglichkeiten auf pb Daten minimieren • Datenschutzfreundlichste Konfiguration voreinstellen • Dokumentation der Bewertung der Risiken für die Betroffenen • Dokumentation der gesetzten TOMs © 2017 Werner Sponer
Data Breach-Prozess Korrekte und rechtzeitige Information an Dritte sicherstellen • Vorbereitung Data Breach • Rollen und Verantwortlichkeiten festlegen • Vorfall erkennen und erfassen • Erst-Einschätzung durchführen • Sofortmaßnahmen ergreifen • Information an den Verantwortlichen (z.B. Top Management) • Öffentlichkeitsarbeit sicherstellen („Notfall“-Hotline) • Information der betroffenen Personen • Information an die Aufsichtsbehörde binnen 72 Stunden © 2017 Werner Sponer
Datenschutzbeauftragter Stellt die Einhaltung der DSGVO und ein funktionierendes DSMS sicher. Erfüllung der Rechenschaftspflicht des Datenverarbeitenden • Ansprechpartner für Aufsichtsbehörde und Betroffene • Beratung von Top Management, Mitarbeitern, Betroffenen • Schulung von Mitarbeitern • Überwachung bei Implementierung eines DSMS • Überwachung bei der Datenschutz-Folgenabschätzung • Überwachung des Verfahrensverzeichnisses • Berichterstattung an das Top Management • Durchführung von internen datenschutzrechtlichen Audits © 2017 Werner Sponer
Datenschutz-Policy • Erstellung eines High-Level-Dokuments aus Organisationssicht, welches vom Top-Management in Kraft zu setzen ist. • Festhalten und Nachweis der etablierten Regelungen • Verknüpfung der Richtlinien • Integration im ISMS © 2017 Werner Sponer
Mitarbeiter sensibilisieren und schulen • Schulung aller Mitarbeiter, die mit pb Daten zu tun haben, auf o Das Datenschutzkonzept und die DSGVO, o Wichtige Bestimmungen in der Organisation, o Gesetzliche Bestimmungen, welche Mitarbeiter direkt betreffen sowie o Die Konsequenzen bei Nichteinhaltung • Basis-Schulung für Datenschutz und Informationssicherheit • Dokumentation der Schulung (Unterschriftenliste…) © 2017 Werner Sponer
Datensicherheitsmaßnahmen (TOMs) Kommunikations- Betriebssicherheit Kryptografie Lieferantenbeziehungen Compliance sicherheit Zugangs- Systeme (Anschaffung, Entwicklung, Business Continuity Informationssicherheits steuerung Instandhaltung) Management Vorfälle Organisation der Verwaltung von Werten Personal- Physische und umgebungsbezogene Informationssicherheit Datenklassifizierung sicherheit Sicherheit Zentrale Informationssicherheitsvorgaben: Leitlinie und Strategie für Informationssicherheit und Datenschutz © 2017 Werner Sponer
Datensicherheitsmaßnahmen (TOMs) Betriebsabläufe: Umgang mit Software-Entwicklung Wartung, Change- Schwachstellen (Patching) und Installation Management, Störungsbeseitigung Backup Logging Schutz vor Schadsoftware Betriebssicherheit © 2017 Werner Sponer
Technisch organisatorische und rechtliche Maßnahmen im Überblick © 2017 Werner Sponer
Informationssicherheit oder Datenschutz ? Informationssicherheit Datenschutz Schutz vor ISMS Datenverlust DSMS Integrität IT-Dokumentation Schulung Betroffenenrechte Verschlüsselung Risikomanagement Antivirus Auskunftsrecht Unternehmenswerte Zugriffschutz Physische Sicherheit Rechtevergabe Sichere Archivierung Personenbezogene Daten Verfügbarkeit Zutrittschutz Backup Protokollierung Verfahrensverzeichnis Firewall Vertraulichkeit Datenlöschung Eigentümer Gesetzgeber © 2017 Werner Sponer
Projektablauf © 2017 Werner Sponer
ISO/IEC 27001 & 27002 © 2017 Werner Sponer
Kataloge für Informationssicherheit: BSI Grundschutzkatalog Quelle: BSI © 2017 Werner Sponer
Österreichisches Informationssicherheitshandbuch © 2017 Werner Sponer
Vergleich der Maßnahmenkataloge © 2017 Werner Sponer
ISIS12 - Schichten und Bausteine ISIS12: Informations- Sicherheitsmanagement- System in 12 Schritten ISIS12 wird vom Netzwerk Informationssicherheit im Mittelstand (NIM) des Bayerischen IT- Sicherheitscluster e.V. für mittelständische Unternehmen und Organsiationen entwickelt. © 2017 Werner Sponer
Zum Nachlesen Grundschutzkatalog des BSI https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/ITGrundschutz/ITGrundschutzKataloge/itgrundschutzkataloge_node.htm ISIS12 https://www.it-sicherheit-bayern.de/produkte-dienstleistungen/isis12/isis12-fuer-kmu.html Österreichisches Informationssicherheitshandbuch https://www.sicherheitshandbuch.gv.at/ Massnahmenkatalog des Vereins österreichischer betrieblicher und behördlicher Datenschutzbeauftragter – Privacyofficers.at https://www.privacyofficers.at/Privacyofficers_Checkliste_Umsetzung_DSGVO_v2.0.pdf Rollenbild der österreichischen betrieblichen und behördlichen Datenschutzbeauftragten https://www.privacyofficers.at/Privacyofficers_Rollenbild_v1.0.pdf © 2017 Werner Sponer
DSGVO - Projektstart Vortrag DSGVO- Orientierung Workshop • Einführung in die DSGVO und DSGVO Project Definition Änderungen zum DSG 2000 Workshop • Was bedeutet das für Ihr Standortbestimmung der Unternehmen? • Welche Daten werden verarbeitet? • Was erwartet Sie? Was ist zu tun? • Wie und wo werden die Daten Informationssicherheit: • Welche rechtlichen, organisatorischen verarbeitet (personenbezogenen und und technischen Themen müssen nicht personenbezogenen)? • Erhebung kritischer berücksichtigt werden? • Analyse der Datenflüsse: Wo werden die Datenanwendungen und Datenströme, • Tipps zur Umsetzung Daten erstellt, wohin werden die Daten welche IT-gestützt verarbeitet werden übermittelt? • Wie und wo werden die Daten • Gefahren & Risiken hinsichtlich verarbeitet? Analyse auf technischer Informationssicherheit Ebene • Analyse der Notfallvorsorge • Überprüfung der bereits getroffenen • Schriftliche Zusammenfassung der Maßnahmen im Rahmen eines erhobenen Informationen und des interviewbasierten Audits Workshops • Begehung der IT-Infrastruktur am Standort • Erstellung eines Audit-Berichts mit Maßnahmenempfehlungen hinsichtlich Informationssicherheit auf Basis der beim Audit erhobenen Informationen © 2017 Werner Sponer
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