DSGVO Konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der DSGVO - 2017 Werner Sponer

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DSGVO Konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der DSGVO - 2017 Werner Sponer
DSGVO
 Konkrete Maßnahmen zur Umsetzung
 der DSGVO

© 2017 Werner Sponer
DSGVO Konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der DSGVO - 2017 Werner Sponer
Zur Person
                                    Werner Sponer ist Gründer und Geschäftsführer bei Sponer Consulting und
                                    freier Mitarbeiter bei Artaker Computer Systeme. Er hat zahlreiche Kunden
                                    zu technisch-organisatorischen Fragen der Informationssicherheit betreut,
                                    u.a. die Wiener Zeitung, die Hirtenberger AG sowie die Vereinten Nationen.
                                    Mit mehr als 30 Jahren Erfahrung im Bereich IT und Netzwerk-Infrastruktur
                                    unterstützt er Unternehmen vor allem in den Bereichen Anforderungen,
                                    Konzeption und Implementierung von IT-Lösungen.
                   WERNER SPONER
                                    Werner Sponer war über 25 Jahre für die IBM Österreich tätig, u.a. als
                                    Executive IT Architect und Consultant, und hat in dieser Rolle viele Kunden
                                    durch kritische Projektphasen begleitet, neue Technologien eingeführt und
                                    war als Sprecher auf internationalen Konferenzen. Im Rahmen seiner
                                    Tätigkeit bei IBM war er auch Autor tätig und hat einige Bücher mit verfasst.
                                    Er ist Distinguished Architect bei der Open Group und hat verschiedene
                                    Zertifizierungen im Bereich Netzwerk-Infrastruktur, Informationssicherheit
                                    und Datenschutz, unter anderem ISO/IEC 27001 Lead Auditor und
                                    zertifizierter Datenschutzbeauftragter.

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Datenschutz

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Warum Datenschutz ?

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Datenschutz – was ist das?
                                               Artikel 1
                                       (Verfassungsbestimmung)
                              Grundrecht auf Datenschutz (Verfassungsbestimmung)
                             § 1. (1) Jedermann hat, insbesondere auch im Hinblick auf die
                          Achtung seines Privat- und Familienlebens, Anspruch auf
                          Geheimhaltung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten,
                          soweit ein schutzwürdiges Interesse daran besteht. Das Bestehen
                          eines solchen Interesses ist ausgeschlossen, wenn Daten infolge
                          ihrer allgemeinen Verfügbarkeit oder wegen ihrer mangelnden
                          Rückführbarkeit       auf       den      Betroffenen      einem
                          Geheimhaltungsanspruch nicht zugänglich sind.
                       „Informationelle Selbstbestimmung“ nach deutschem Recht

                       … ist der Schutz von personenbezogenen Daten vor missbräuchlicher
                       Verwendung.

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Datenüberlassung und Datenübermittlung nach DSG
                       Auftraggeber            Datenübertragung      Dritter

                           Datenverarbeitung

                       Betroffener                                Dienstleister

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Definitionen nach DSG2000
 •     „Daten“ („personenbezogene Daten“)
         Angaben über Betroffene deren Identität bestimmt oder bestimmbar ist
 •     „nur indirekt personenbezogen“
         sind Daten dann, wenn die Identität des Betroffenen mit rechtlich zulässigen Mitteln nicht bestimmbar ist
 •     „sensible Daten“ („besonders schutzwürdige Daten“)
         Daten natürlicher Personen über ihre
         – rassische und ethnische Herkunft,
         – politische Meinung,
         – Gewerkschaftszugehörigkeit,
         – religiöse oder philosophische Überzeugung,
         – Gesundheit oder ihr Sexualleben;
 •     „Betroffener“
         jede vom Auftraggeber verschiedene natürliche oder juristische Person ... deren Daten verwendet werden;
 •     „Auftraggeber“
         Personen die Entscheidung getroffen haben, Daten zu verwenden
 •     „Dienstleister“
         Personen, wenn sie Daten nur zur Herstellung eines ihnen aufgetragenen Werkes verwenden

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DefinitionenFortsetzung

 •     „Datei“
         strukturierte Sammlung von Daten, die nach mindestens einem Suchkriterium zugänglich sind
 •     „Datenanwendung“
         die Summe der in ihrem Ablauf logisch verbundenen Verwendungsschritte
 •     Verarbeiten von Daten                                                                  •   Verknüpfen
         –    Ermitteln                                                                       •   Vervielfältigen
         –    Erfassen                                                                        •   Abfragen
         –    Speichern                                                                       •   Ausgeben
         –    Aufbewahren                                                                     •   Benützen
         –    Ordnen                                                                          •   Überlassen
         –    Vergleichen                                                                     •   Sperren
                                                                                              •   Löschen
         –    Verändern
         –    Vernichten
         –    oder jede andere Art der Handhabung von Daten

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DefinitionenFortsetzung

                                                       Datengeheimnis
       § 15. (1) Auftraggeber, Dienstleister und ihre Mitarbeiter – das sind Arbeitnehmer (Dienstnehmer) und Personen in
       einem arbeitnehmerähnlichen (dienstnehmerähnlichen) Verhältnis – haben Daten aus Datenanwendungen, die ihnen
       ausschließlich auf Grund ihrer berufsmäßigen Beschäftigung anvertraut wurden oder zugänglich geworden sind,
       unbeschadet sonstiger gesetzlicher Verschwiegenheitspflichten, geheim zu halten, soweit kein rechtlich zulässiger
       Grund für eine Übermittlung der anvertrauten oder zugänglich gewordenen Daten besteht (Datengeheimnis).
       (2) Mitarbeiter dürfen Daten nur auf Grund einer ausdrücklichen Anordnung ihres Arbeitgebers (Dienstgebers)
       übermitteln. Auftraggeber und Dienstleister haben, sofern eine solche Verpflichtung ihrer Mitarbeiter nicht schon kraft
       Gesetzes besteht, diese vertraglich zu verpflichten, daß sie Daten aus Datenanwendungen nur auf Grund von
       Anordnungen übermitteln und das Datengeheimnis auch nach Beendigung des Arbeits(Dienst)verhältnisses zum
       Auftraggeber oder Dienstleister einhalten werden.

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GrundsätzeJEDERDatenverarbeitung
                                                          Datenverarbeitung gewünscht ?

                                                                              Ausnahmen

                                                                     Welcher Zweck ?                 z.B. Personalverwaltung, Videoüberwachung
                       Datenverarbeitung ist verboten !

                                                                          Welcher Inhalt ?           Datenarten z.B. Name, Adresse

                                                                             Rechtliche Befugnis ?   z.B. Gewerbeberechtigung

                                                                                                     •   Ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung
                                                                                                         oder Verpflichtung
                                                                    Schutzwürdige Interessen des     •   Zustimmung des Betroffenen
                                                                     Betroffenen nicht verletzt ?    •   Lebenswichtige Interessen
                                                                                                     •   Daten sind schon veröffentlicht
                                                                                                     •   Daten sind nicht personenbezogen

                                                                                                     Meldung Datenverarbeitungsregister
                                                                         Datenverarbeitung           • Betroffenen Personengruppen
                                                                     genehmigt bzw. gemeldet ?       • Datenarten
                                                                                                     • Empfängerkreise
                                                                                                     • Künfig: Aufbewahrungsdauer

                                                                                                     Übertragung ins EU-Ausland, wenn
                                                                    Datenübertragung außerhalb       • Ausnahmen vorliegen (Zustimmung, …)
                                                                        EU / EWR zulässig ?          • Gleichgestellte Länder (DS-Niveau) ?
                                                                                                     • Standardvertragsklauseln ?

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GrundsätzeJEDERDatenverarbeitung
                                                          Datenverarbeitung gewünscht ?
                                                                                OK

                                                                              Ausnahmen               Datenschutzbeauftragter ?

                                                                     Welcher Zweck ?                     Auskunftspflicht
                       Datenverarbeitung ist verboten !

                                                                          Welcher Inhalt ?                Betroffenenrechte

                                                                             Rechtliche Befugnis ?          Informationspflicht

                                                                                 OK
                                                                    Schutzwürdige Interessen des        Verfahrensverzeichnis
                                                                     Betroffenen nicht verletzt ?
                                                                                OK                       Dienstleisterverträge
                                                                         Datenverarbeitung
                                                                     genehmigt bzw. gemeldet ?
                                                                                                     Privacy by default / by design
                                                                                OK
                                                                    Datenübertragung außerhalb
                                                                        EU / EWR zulässig ?          Datenschutz-Folgeabschätzung

                                                                     Datenverarbeitung START
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Beispiel einer Standardanwendung nach StMV

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BeispielStandardanwendung

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Strafen bei Nicht-Beachtung
                       DSG
                       • Verschiedene Tatbestände und Strafen                                                  Strafrahmen:
                                                                                                               bis EUR 25.000
                       DSGVO
                       • Verletzung von Pflichten der Verantwortlichen
                            –   Verstoß gegen Bestimmungen zu Datenschutz durch Technik (privacy by default)
                            –   Verstoß gegen Bestimmungen zur Auftragsverarbeitung
                            –   Verletzung der Vorschriften zum „Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten“
                            –   Verletzung von Datensicherheitsbestimmungen / Datenfolgeabschätzung            Strafrahmen:
                       •   Verletzung von Rechten betroffener Personen                                         bis EUR 10Mio (2% des welt-
                            –   Verletzung von Rechten betroffener Personen
                                                                                                               weiten Konzernumsatzes)
                            –   Verletzung von Bestimmungen über den internationalen Datenverkehr
                            –   Verstoß gegen Bestimmungen gegen die Grundsätze rechtmäßiger
                                Datenverarbeitung

                                                                                                               Strafrahmen:
                                                                                                               bis EUR 20Mio (4% des welt-
                                                                                                               weiten Konzernumsatzes)

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Verordnung (EU) 2016/680

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DSGVO

                       GRUNDSÄTZE IM VERFASSUNGSRANG:
                                Rechtmäßigkeit
                        Datenminimierung & Zweckbindung
                          Begrenzung der Speicherdauer
                                   Richtigkeit
                              Rechenschaftspflicht

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DSGVO

                            Rechtliche                     Organisatorische                      Technische
                           Maßnahmen                        Maßnahmen                            Maßnahmen

                       Der Verantwortliche hat geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) zu treffen,
                       und zwar abhängig vom
                       • Stand der Technik,
                       • den Implementierungskosten,
                       • dem Umfang, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie
                       • der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und
                           Freiheiten natürlicher Personen.

                       Der Stand der Technik wird überlicherweise durch (inter)-national anerkannte Normen (z.B. ISO/IEC
                       27000:2013, BSI IT Grundschutz usw.) repräsentiert. Diese Vorgaben sind auf die Gegebenheiten der
                       eigenen Organisation anzupassen.

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Einwilligungsprozess

                       Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung pb Daten kann, sofern diese nicht der
                       Erfüllung eines Vertrages oder einer rechtlichen Verpflichtung dient, insbesondere
                       durch die Einwilligung einer natürlichen Person sichergestellt werden. Dabei sind
                       die Vorgaben der DSGVO im Detail zu beachten:

                       • Einwilligung durch eine freiwillige eindeutige Handlung
                       • Nachweisbarkeit der Einwilligung
                       • Betroffene Personen müssen Verantwortlichkeiten und Zwecke zur
                           Kenntnis gebracht werden
                       • Erstellung einer Einwilligungserklärung

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Informationspflichten

                       • Kontaktdaten des Verantwortlichen
                       • Zweck
                       • Rechtsgrundlage
                       • Empfänger der Daten
                       • Speicherdauer der Daten
                       • Hinweis auf das Beschwerderecht

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Auftragsverarbeiter-Rahmenbedingungen

                       • Auswahl des Auftragsverarbeiters
                       • Schriftliche Vereinbarung aller rechtlichen Verpflichtungen, die durch
                          die Zusammenarbeit entstehen
                       • Identifikation aller Auftragsverarbeiter und Sub-Auftragsverarbeiter
                       • Prüfung bestehender Verträge auf den Mindestinhalt der DSGVO
                       • Regelmäßige Überprüfung, ob die rechtlichen Verpflichtungen
                          eingehalten werden

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Datenübermittlung (EU / international)

                       • Pb Daten dürfen nur dann in Drittstaaten außerhalb der EU
                          übermittelt werden, wenn sichergestellt ist, dass die Anforderungen
                          der DSGVO eingehalten werden:
                           o Prüfung vorhandener Datenflüsse in Drittstaaten außerhalb EU
                           o Prüfung von Erlaubnistatbeständen gemäß DSGVO
                           o Prüfen von Ausnahmen (Einwilligung der betroffenen Person, Vertrag,
                              wichtiges öffentliches Interesse, Rechtsansprüche …)

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Risikoanalyse
                                                (Privacy Impact Analyse)

                       • Datenschutz-Folgenabschätzung
                          Sind die Voraussetzungen für die Durchführung gegeben?
                       • Besteht aufgrund der Art, des Umfanges, der Umstände und der
                          Zwecke der Verarbeitungstätigkeit voraussichtlich ein hohes Risiko für
                          die Rechte und Freiheiten der betroffenen natürlichen Personen?

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Betroffenenrechte

                       • Recht auf Auskunft
                       • Recht auf Berichtigung
                       • Recht auf Löschung
                       • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
                       • Recht auf Datenübertragbarkeit
                       • Recht auf Widerspruch
                       • Festlegung und Dokumentation der Prozesse

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Privacy by Design / Privacy by Default

                       Implementierung geeigneter TOMs, die sicherstellen, dass die
                       Datenschutz Grundsätze eingehalten werden
                       • pb Daten minimieren
                       • pb Daten pseudonymisieren oder verschlüsseln
                       • Transparenz
                       • pb Daten so früh wie möglich löschen oder anonymisieren
                       • Zugriffsmöglichkeiten auf pb Daten minimieren
                       • Datenschutzfreundlichste Konfiguration voreinstellen
                       • Dokumentation der Bewertung der Risiken für die Betroffenen
                       • Dokumentation der gesetzten TOMs

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Data Breach-Prozess

                       Korrekte und rechtzeitige Information an Dritte sicherstellen
                       • Vorbereitung Data Breach
                       • Rollen und Verantwortlichkeiten festlegen
                       • Vorfall erkennen und erfassen
                       • Erst-Einschätzung durchführen
                       • Sofortmaßnahmen ergreifen
                       • Information an den Verantwortlichen (z.B. Top Management)
                       • Öffentlichkeitsarbeit sicherstellen („Notfall“-Hotline)
                       • Information der betroffenen Personen
                       • Information an die Aufsichtsbehörde binnen 72 Stunden

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Datenschutzbeauftragter

                       Stellt die Einhaltung der DSGVO und ein funktionierendes DSMS sicher.
                       Erfüllung der Rechenschaftspflicht des Datenverarbeitenden
                           •   Ansprechpartner für Aufsichtsbehörde und Betroffene
                           •   Beratung von Top Management, Mitarbeitern, Betroffenen
                           •   Schulung von Mitarbeitern
                           •   Überwachung bei Implementierung eines DSMS
                           •   Überwachung bei der Datenschutz-Folgenabschätzung
                           •   Überwachung des Verfahrensverzeichnisses
                           •   Berichterstattung an das Top Management
                           •   Durchführung von internen datenschutzrechtlichen Audits

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Datenschutz-Policy

                       • Erstellung eines High-Level-Dokuments aus Organisationssicht,
                          welches vom Top-Management in Kraft zu setzen ist.
                       • Festhalten und Nachweis der etablierten Regelungen
                       • Verknüpfung der Richtlinien
                       • Integration im ISMS

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Mitarbeiter sensibilisieren und schulen

                       • Schulung aller Mitarbeiter, die mit pb Daten zu tun haben, auf
                           o Das Datenschutzkonzept und die DSGVO,
                           o Wichtige Bestimmungen in der Organisation,
                           o Gesetzliche Bestimmungen, welche Mitarbeiter direkt betreffen sowie
                           o Die Konsequenzen bei Nichteinhaltung
                       • Basis-Schulung für Datenschutz und Informationssicherheit
                       • Dokumentation der Schulung (Unterschriftenliste…)

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Datensicherheitsmaßnahmen (TOMs)

          Kommunikations-                                Betriebssicherheit                Kryptografie      Lieferantenbeziehungen
                                    Compliance
             sicherheit

      Zugangs-           Systeme (Anschaffung, Entwicklung,             Business Continuity                 Informationssicherheits
     steuerung                    Instandhaltung)                         Management                               Vorfälle

          Organisation der               Verwaltung von Werten                Personal-             Physische und umgebungsbezogene
       Informationssicherheit             Datenklassifizierung                sicherheit                        Sicherheit

                                             Zentrale Informationssicherheitsvorgaben:
                                Leitlinie und Strategie für Informationssicherheit und Datenschutz

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Datensicherheitsmaßnahmen (TOMs)

              Betriebsabläufe:            Umgang mit                       Software-Entwicklung
              Wartung, Change-       Schwachstellen (Patching)                und Installation
                Management,
             Störungsbeseitigung
                                            Backup               Logging         Schutz vor Schadsoftware

                                               Betriebssicherheit

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Technisch organisatorische und rechtliche Maßnahmen im Überblick

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Informationssicherheit oder Datenschutz ?
                                 Informationssicherheit                                                     Datenschutz

                                                                       Schutz vor
                                        ISMS                          Datenverlust                                 DSMS

                                                               Integrität
                                                                                    IT-Dokumentation
                                                   Schulung                                                        Betroffenenrechte
                                                                 Verschlüsselung
                                                                                          Risikomanagement
                                                 Antivirus                                                                Auskunftsrecht
                        Unternehmenswerte                      Zugriffschutz            Physische Sicherheit

                                                  Rechtevergabe                 Sichere Archivierung                  Personenbezogene
                                                                                                                            Daten
                                                          Verfügbarkeit
                                                                                            Zutrittschutz
                                                                               Backup
                                                     Protokollierung                                              Verfahrensverzeichnis
                                                                                             Firewall
                                                                  Vertraulichkeit
                                                                          Datenlöschung

                        Eigentümer                                                                                    Gesetzgeber

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Projektablauf

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ISO/IEC 27001 & 27002

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Kataloge für Informationssicherheit:
                             BSI Grundschutzkatalog

                            Quelle: BSI

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Österreichisches Informationssicherheitshandbuch

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Vergleich der Maßnahmenkataloge

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ISIS12 - Schichten und Bausteine
                                                    ISIS12:
                                                    Informations-
                                                    Sicherheitsmanagement-
                                                    System
                                                     in 12 Schritten

                                                    ISIS12 wird vom Netzwerk
                                                    Informationssicherheit im
                                                    Mittelstand (NIM) des
                                                    Bayerischen IT-
                                                    Sicherheitscluster e.V. für
                                                    mittelständische
                                                    Unternehmen und
                                                    Organsiationen entwickelt.

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Zum Nachlesen
  Grundschutzkatalog des BSI
  https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/ITGrundschutz/ITGrundschutzKataloge/itgrundschutzkataloge_node.htm

  ISIS12
  https://www.it-sicherheit-bayern.de/produkte-dienstleistungen/isis12/isis12-fuer-kmu.html

  Österreichisches Informationssicherheitshandbuch
  https://www.sicherheitshandbuch.gv.at/

  Massnahmenkatalog des Vereins österreichischer betrieblicher und behördlicher Datenschutzbeauftragter – Privacyofficers.at
  https://www.privacyofficers.at/Privacyofficers_Checkliste_Umsetzung_DSGVO_v2.0.pdf

  Rollenbild der österreichischen betrieblichen und behördlichen Datenschutzbeauftragten
  https://www.privacyofficers.at/Privacyofficers_Rollenbild_v1.0.pdf

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DSGVO - Projektstart
        Vortrag DSGVO-
        Orientierung
                                                  Workshop
      • Einführung in die DSGVO und               DSGVO Project Definition
        Änderungen zum DSG 2000
                                                                                             Workshop
      • Was bedeutet das für Ihr                                                             Standortbestimmung der
        Unternehmen?                            • Welche Daten werden verarbeitet?
      • Was erwartet Sie? Was ist zu tun?       • Wie und wo werden die Daten                Informationssicherheit:
      • Welche rechtlichen, organisatorischen     verarbeitet (personenbezogenen und
        und technischen Themen müssen             nicht personenbezogenen)?                • Erhebung kritischer
        berücksichtigt werden?                  • Analyse der Datenflüsse: Wo werden die     Datenanwendungen und Datenströme,
      • Tipps zur Umsetzung                       Daten erstellt, wohin werden die Daten     welche IT-gestützt verarbeitet werden
                                                  übermittelt?                             • Wie und wo werden die Daten
                                                • Gefahren & Risiken hinsichtlich            verarbeitet? Analyse auf technischer
                                                  Informationssicherheit                     Ebene
                                                • Analyse der Notfallvorsorge              • Überprüfung der bereits getroffenen
                                                • Schriftliche Zusammenfassung der           Maßnahmen im Rahmen eines
                                                  erhobenen Informationen und des            interviewbasierten Audits
                                                  Workshops                                • Begehung der IT-Infrastruktur am
                                                                                             Standort
                                                                                           • Erstellung eines Audit-Berichts mit
                                                                                             Maßnahmenempfehlungen hinsichtlich
                                                                                             Informationssicherheit auf Basis der
                                                                                             beim Audit erhobenen Informationen

© 2017 Werner Sponer
Hvala
                       Gracias Spanish
                                                                                                                                       Slovenian

                                                                                     Traditional Chinese   Dziękuję                                            Thai
                                                                                                                      Polish

                              Korean
                                                                                                                                                                 Merci    French

                       Спасибо   Russian

                                             Obrigado                                                                                                                  Arabic

                                               Brazilian Portuguese
                                                                                                                                         Danke     German

                                                                                                                                                                       Tack
                                                                                                                                                                          Swedish

                        Simplified Chinese               Köszönöm     Hungarian
                                                                                                           Japanese                                         Grazie
                                                                                                                                                             Italian

                                                                                  Dankie                      ευχαριστ
                                                                                                              ώ
                                                                                   Afrikaans

                                                                                                                               Greek

© 2017 Werner Sponer
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