E-SIM Alarmanlagenaktion - nur für Errichter - e-Marke

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E-SIM Alarmanlagenaktion - nur für Errichter - e-Marke
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e-SIM Alarman
                                 Ab
                                               € 1,90 p. M.
                                                bei 10 Stk.

  Ihr Nutzen als
  Alarmanlagen-Errichter:
+ Netz von Drei                                  SIM KARTE „Drei“
+ Keine Zusa    tz ko st en fü r
  Aktivierung, Service
+ Keine versteckten Mehrkosten
+ Kein Ablaufdatum,
   Mindestlaufzeit: 12 Monate
+ Kein Wartungsaufwand
   M ax . Vo lu m en : 30  M in /3 0 SM S/ 30 MB pro Monat
+
E-SIM Alarmanlagenaktion - nur für Errichter - e-Marke
Bezug statt 10-er Pakete
                                                                                 Für Innungsmitglieder
                                                                                 auch einzeln per Stück möglich!

                                         e-SIM Alarmanlagen Aktionsangebot
                                                Ohne Zusatzkosten. Sie haben die Wahl:
                                 1. monatlich € 2,90 exkl. 20% Ust. für e-Marken-Betriebe
                             (Einzelbezug statt 10-er Paket bei der e-Marke, jederzeit verfügbar)
                                 2. monatlich € 3,90 exkl. 20% Ust. für Innungsmitglieder
                             (Einzelbezug statt 10-er Paket bei der e-Marke, jederzeit verfügbar)
                                                          Preisangaben ohne zuzügliche Versandkosten

                                                              Bestellformular
Wenn Sie bei uns bestellen wollen, füllen Sie bitte die Formulare aus und schicken dieses per Mail: eds@wkw.at oder Fax: +43 (0) 1 713 72 19.
Die oben angeführten Preise gelten für das Jahr 2017. Etwaige Tariferhöhungen von Hutchison Drei Austria GmbH werden in den Folgejahren gemäß dem
Tarif „Business“ weiter verrechnet. Die Zahlung des fälligen Betrages ist ausschließlich monatlich per Bankeinzug möglich (siehe Formular Seite 3)!
Die Karte ist nur zur Nutzung in sicherheitstechnischen Meldeanlagen bestimmt und darf nicht für private Zwecke genutzt oder an
weitere Personen weitergegeben werden. Jede missbräuchliche Verwendung der Karte führt zur sofortigen Sperre. Jede zivil- und
strafrechtliche Haftung übernimmt im Falle einer missbräuchlichen Verwendung allein der Besitzer. Die SIM-Karte wird spätestens am
Folgetag des Kaufes freigeschaltet und ab dem Tag des Kaufes verrechnet. Die Kündigung kann nach Ablauf einer Sperrfrist von 12
Monaten ab Kauf jeweils zum Monatsletzten mit einer 3 monatigen Kündigungsfrist erfolgen.
Wir empfehlen Ihnen, die Daten der Kunden, an den Sie die Karte weitergegeben haben, zu erfassen, um den datenrechtlichen Schutz vor Missbrauch der
Karte zu unterbinden. In jedem Fall haftet der Endkunde bei Übernahme für Verlust, Diebstahl, Zerstörung oder missbräuchlicher Verwendung der SIM-Karte
sowie für Überzug des Datenvolumens aufgrund unsachgemäßer Handhabung.
□   Hiermit bestelle ich als e-Marken Betrieb ..... Stk. zum Preis von € 2,90 exkl. MwSt. pro Monat zur monatlichen Zahlung per SEPA Lastschrifteinzug
□   Hiermit bestelle ich als Innungsmitglied ..... Stk. zum Preis von € 3,90 exkl. MwSt. pro Monat zur monatlichen Zahlung per SEPA Lastschrifteinzug

Firmenname:_______________________________________________________________________________________________________

Besteller/Name:_____________________________________________________________________________________________________

Straße, PLZ und Ort: _________________________________________________________________________________________________

Telefon/Fax: _____________________________________________ Mail: ______________________________________________________

Datum und Unterschrift: _______________________________________________________________________________________________

Sie können auch direkt bei Hutchison Drei Austria GmbH zum Preis von € 1,90 exkl. MwSt. pro Monat bei Mindestabnahme von 10 Stk. bestellen.

                                                                                Sie haben noch Fragen? Wenden Sie sich bitte direkt an die e-Marke,
                                                                                Hr. Wolfgang Brandstätter unter Tel. +43 (0) 1 890 10 26 DW 50
                                                                                oder per mail an: eds@wkw.at.
E-SIM Alarmanlagenaktion - nur für Errichter - e-Marke
Allgemeine Bedingungen zur Nutzung der eSIM für Alarmanlagenerrichter
                                                                                                                  Stand 03-2018
Folgende Vereinbarung gilt für die Nutzung der eSIM:

1.  Verbindungsaufbau nur im Inland bzw. EU-Länder zulässig
2.  Es ist nicht gestattet das Konto einer SIM-Karte mit Mehrwertdiensten oder Mobile Payments zu belasten
3.  Die verursachten Kosten für Mehrwertdienste oder Mobile Payments werden in Rechnung gestellt. EDS behält sich das Recht
    vor, derart belastete SIM-Karten zu sperren.
4. Maximale Verbindungsvolumen pro Monat: Sprache 30Min / SMS 30 Nachrichten / Internet 30MB. Folgende Kosten werden
    nach Überschreitung des monatlichen Verbindungsvolumen in Rechnung gestellt
        30 Cent pro Sprachminute
        30 Cent pro SMS
        30 Cent pro MB
        Preise excl. Ust.
5. Die SIM-Karte darf nur in sicherheitstechnischen Meldeanlagen zur Weiterleitung von Meldungsprotokollen verwendet
    werden.
6. Die SIM-Karte darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
7. EDS kann die Bestellung ablehnen:
         a) bei objektiv begründetem Zweifel der Bonität
         b) bei objektiv begründetem Zweifel an der Identität des Bestellers
         c) bei Angabe unvollständiger oder unrichtiger Daten in der Bestellung
         d) wenn der Besteller keine inländische Zustelladresse bzw. Firmensitz hat
         e) wenn der Besteller nicht Kammermitglied der WKO in Österreich ist bzw. keine Ausbildung zum Alarmanlagenerrichter
              nachweisen kann
         f) wenn der Besteller die Zahlung ausschließlich per SEPA nicht akzeptiert
8. Die Aktivierung SIM-Karte erfolgt innerhalb von 2-3 Werktagen
9. Der Alarmanlagenerrichter kann schriftlich innerhalb von 14 Tagen die Sperrung einer SIM-Karte beantragen. Die Zahlung
    endet mit dem darauffolgenden Abrechnungsmonat. Der Anlagenbetreiber der betreffenden SIM-Karte wird bezüglich der
    Sperrung von EDS nicht informiert.
10. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
    Der Alarmanlagenerrichter kann nach frühestens 1 Monat schriftlich kündigen
    Der Vertrag kann gekündigt und die SIM-Karte gesperrt werden:
         a) wenn der SEPA-Auftrag des Alarmanlagenerrichters nicht eingezogen werden kann, d.h. eine Mahnung erhalten hat
              und dieser Zahlung per Fristsetzung von 14 Tagen nicht nachgekommen ist
         b) wenn der Alarmanlagenerrichter unvollständige oder unrichtiger Daten bei der Bestellung angegeben hat
         c) bei Schließung der Firma, bei Tod des Alarmanlagenerrichter (sofern dieser eine juristische Person ist), bei Eröffnung
              eines Insolvenzverfahrens
         d) wenn missbräuchliche oder betrügerische Handlungen gesetzt wurden
         e) bei objektiv begründeten Zweifel an der Bonität des SEPA-Kundenkontos
         f) bei Verbindungsaufbau mit Mehrwertdiensten
11. Die SIM-Karten werden im Netz von DREI betrieben. Es gelten des Weiteren alle allgemeinen Vertragsbestimmen von DREI
12. Der Alarmanlagenerrichter ist verpflichtet die SIM-Karte zu schützen, dies gilt insbesondere:
        a) Schutz der SIM-Karte vor schädlichen Einflüssen und unsachgemäßer Behandlung
        b) Schutz der SIM-Karte mit PIN-Code
        c) Schutz der SIM-Karte durch Einbau in ein Betriebsgerät und das werkzeuglose Entfernen dieser zu verhindern

                  Hiermit bestätige ich die oben angeführten allgemeinen Bedingungen zur Nutzung der eSIM

       Ort, Datum                                                   Stempel und firmenmäßige Zeichnungen
                                                                         des Zeichnungsberechtigten
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SEPA B2B-Lastschrift-Mandat
Ich ermächtige/Wir ermächtigen die Firma „ELEKTRO“ Daten Servicegesellschaft m.b.H., Zahlungen von meinem/unserem
Konto mittels SEPAB2B-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/weisen wir unser Kreditinstitut an, die von
„ELEKTRO“ Daten Servicegesellschaft m.b.H. auf mein/unser Konto gezogenen SEPA B2B-Lastschriften einzulösen.

Hinweis: Dieses SEPA B2B-Lastschriftmandat dient nur dem Einzug von SEPA B2B-Lastschriften, die auf Konten von
Unternehmen gezogen sind. Ich bin (wir sind) nicht berechtigt, nach der erfolgten Einlösung eine Erstattung des belasteten
Betrages zu verlangen. Ich bin (Wir sind) berechtigt, mein (unser) Kreditinstitut bis zum Fälligkeitstag anzuweisen, SEPA B2B-
Lastschriften nicht einzulösen.

SEPA B2B-Lastschrift-Mandat (Firmenlastschrift)

ZAHLUNGSEMPFÄNGER:

„ELEKTRO“ Daten Servicegesellschaft m.b.H.

Polgarstr. 30

1220 Wien, AT Österreich

BIC: GIB AAT WW XXX

IBAN: AT43 20111 0000 811 3343

CREDITOR- ID: AT82ZZZ00000060055

Firma:

Anschrift:

IBAN

BIC

Ort, Datum:

firmenmäßige Zeichnungen des Zeichnungsberechtigten:
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