E-Zigaretten - Addiction Suisse

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E-Zigaretten - Addiction Suisse
E-Zigaretten
E-Zigaretten - Addiction Suisse
E-Zigaretten

Sind E-Zigaretten ein wirksames Mittel für         Der Flüssigkeitsbehälter beinhaltet in der Regel
die Tabakentwöhnung? Um diese Frage                eine Flüssigkeit (Liquid) aus Nikotin, Aromastof-
eindeutig beantworten zu können, fehlen            fen, Wasser und einem Lösungsmittel (Propylen-
bisher die nötigen Studien.                        glycol: Lebensmittelzusatzstoff E 1520, und/oder
                                                   Glyzerin Lebensmittelzusatzstoff E 422).
   Was sind E-Zigaretten?                          Häufig werden die Aromen Tabak, Pfefferminze,
Elektronische oder elektrische Zigaretten (abge-   Fruchtgeschmack, Kaffee, Vanille oder Schoko-
kürzt E-Zigaretten) sind Geräte zur Abgabe von     lade verwendet.
Nikotin. Der Handel bietet auch E-Zigaretten       Der Verdampfer wird mit Strom aus der Batterie
ohne Nikotin an. Die Geräte bestehen aus meh-      betrieben. Beim Inhalieren wird das Gerät akti-
reren Bestandteilen.                               viert. Im Verdampfer wird Flüssigkeit aus dem
                                                   Behälter erhitzt. Beim Einatmen des Dampfes
                                                   (Aerosol) gelangen Nikotin und Aromastoffe
                                                   in die Lunge. Entsprechend den verschiedenen
                                                   Rauchgewohnheiten gibt es Flüssigkeitsbehälter
                                                   mit höherem oder tieferem Nikotingehalt.

     Mundstück
                                                      E-Zigaretten und Gesundheit
     elektronischer Verdampfer
                                                   Wissenschaftliche Nachweise zur Sicherheit von
     Flüssigkeitsbehälter
                                                   E-Zigaretten fehlen noch weitgehend. Vor allem
     aufladbare Batterie                           über die langfristigen Auswirkungen auf die
                                                   Gesundheitsrisiken von Konsumentinnen und
                                                   Konsumenten lässt sich kaum etwas aussagen.
                                                   E-Zigaretten weichen bezüglich Produktsicher-
                                                   heit und Nikotingehalt stark voneinander ab.
                                                   Viele Hersteller verzichten auf eine Deklarati-
on aller Inhaltsstoffe. Besonders beim Kauf über   • Auch die Inhalation weiterer Inhaltsstoffe des
das Internet ist die Produktsicherheit oft unge-     Liquids ist ein mögliches Gesundheitsrisiko.
nügend. Zwar ist die Qualität neuerer Produkte       So ist über die Langzeitfolgen einer chroni-
besser geworden. Für Konsumierende ist es aber       schen Exposition gegenüber Propylenglycol
manchmal unmöglich herauszufinden,                   wenig bekannt.
was in den gekauften Produkten tatsächlich drin
ist. Die Gesundheitsgefährdung ist für Tabak-
raucherinnen und -raucher einerseits und für       Eignen sich E-Zigaretten
Nichtrauchende anderseits unterschiedlich zu       für die Tabakentwöhnung?
beurteilen:                                        Nikotinhaltige Medikamente haben sich zur
                                                   Rauchentwöhnung als wirksam erwiesen. Für
Raucherinnen und Raucher                           eine Empfehlung der E-Zigarette als wirksa-
Der Wechsel von Tabakzigaretten zu E-Zigaretten    mes Mittel zum dauerhaften Aufhören mit
ermöglicht Rauchenden, die Exposition gegen-       Rauchen fehlen bisher noch wissenschaftliche
über den Schadstoffen zu vermeiden, die bei der    Studien. Trotzdem könnte auch die E-Zigaret-
Verbrennung von Tabak entstehen.                   te zur Rauchentwöhnung in Frage kommen.
Deshalb halten Rauchende diese Produkte zu         Bei den heute zugelassenen nikotinhaltigen
Recht für weniger schädlich als Tabakzigaretten.   Medikamenten erfolgt die Aufnahme von Niko-
                                                   tin durch die Mundschleimhaut oder die Haut.
Nichtrauchende                                     Bei der E-Zigarette hingegen gelangt das Niko-
Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewer-       tin über die Lunge in den Körper. Sie ermög-
tung verwies in seiner Stellungnahme von 2013      licht eine schnellere Zufuhr von Nikotin und
auf mögliche Risiken von E-Zigaretten:             wäre deshalb womöglich wirksamer als niko-
• Die Aufnahme von Nikotin durch Inhalation        tinhaltige Medikamente. Zudem verschafft die
                                                   E-Zigarette, ähnlich wie die Zigarette, im Hals
  erhöht unter anderem den Blutdruck und
                                                   den sogenannten «Throat-Hit» (das starke Ge-
  den Herzschlag und bewirkt eine stärkere Be-
                                                   fühl, wenn der Tabakrauch oder der Dampf in
  lastung von Herz und Kreislauf. Sowohl zu
                                                   Kehle und Lunge eindringt).
  kurz- als auch langfristigen Folgen auf das
                                                   Voraussetzung für einen Einsatz der E-Zigarette
  Herz-Kreislauf-System mangelt es an aussage-
                                                   in der Rauchentwöhnung ist aber, dass Quali-
  kräftigen Forschungsarbeiten.
                                                   tät, Sicherheit und Wirksamkeit der E-Zigarette
• Bei Nichtrauchenden kann der Konsum von E-
                                                   gewährleistet sind.
  Zigaretten zu Nikotinabhängigkeit führen.
E-Zigaretten in der Schweiz                                   Weitere Informationen
Seit dem 24. April 2018 ist der Verkauf nikotin-             Auf www.at-schweiz.ch finden Sie in der Ru-
haltiger Liquids in der Schweiz erlaubt. Das bis             brik «Fakten» eine Fülle von Hintergrundinfor-
dann gültige Verbot wurde vom Bundesverwal-                  mationen zu Tabak und Rauchen und in der Ru-
tungsgericht aufgehoben. Da die gesetzlichen                 brik «Rauchstopp» spezifische Informationen
Grundlagen zur Regulierung nikotinhaltiger E-                zum Aufhören, unter anderem über nikotinhalti-
Liquids bis zum Inkrafttreten des neuen Tabak-               ge Medikamente. Im «Shop» können Sie Merk-
produktegesetzes (voraussichtlich 2022, die Ge-              blätter als PDF herunterladen oder als Drucksa-
setzesvorlage ist noch in Behandlung) fehlen,                che bestellen.
unterliegen die Liquids – im Rahmen des Cassis-
de-Dijon-Prinzips – den Bestimmungen der EU-
Richtlinie für Tabakerzeugnisse. Sie enthält Vor-
gaben zu Warnhinweisen, Inhaltsstoffen und
Grösse der Behälter. Der Nikotingehalt darf z.B.
maximal 20 mg Nikotin pro ml Flüssigkeit betra-
                                                                                                            81
gen. Diese Regeln gelten also auch für die Pro-
                                                                                084              8 000 1
dukte, die in der Schweiz verkauft werden. Flan-                  uchstopplinie
                                                                Ra
kierende Massnahmen wie Verkaufsverbote für
Minderjährige oder Werbeverbote sind in der
EU-Richtlinie nicht geregelt. Das wird in der na-
                                                                                                        ie.ch
tionalen Gesetzgebung der EU-Mitgliedstaaten                                                topplin
                                                                             auchs
bestimmt.                                                              www.r

              Arbeitsgemeinschaft          Überreicht durch:
              Tabakprävention Schweiz		
              Haslerstrasse 30 I 3008 Bern

Zusätzliche Informationen und Broschüren:
031 599 10 20 I info@at-schweiz.ch I www.at-schweiz.ch

Text: Nicolas Broccard, Büro Context I Gestaltung: HP Hauser I Druck: Printgraphic AG I © AT Schweiz/10.2018/800/Nr. 44
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