EHRENAMTLICHE TÄTIGKEIT STEUERRECHTLICHE FRAGEN - APRIL 2018 - EUPEN Steuerberatung Weynand und Partner PGmbH

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EHRENAMTLICHE TÄTIGKEIT
STEUERRECHTLICHE FRAGEN

      7. APRIL 2018 - EUPEN
      Steuerberatung Weynand und Partner PGmbH
2   Plan
    1.    Dokumentation
    2.    Fristen - Termine
    3.    Buchführung
    4.    Steuerliche Behandlung der Einnahmen von V.o.G.’s
    5.    Wann zahlt eine V.o.G. Steuern?
    6.    Sozialversicherung
    7.    Rückerstattung von Kosten
    8.    Steuerfreie Entschädigungen für ehrenamtliche Mitarbeiter
    9.    Entschädigungen für Künstler
    10.   MWS-Fragen
    11.   Vermögenssteuer
    12.   Risiken
    13.   30 Fragen und Antworten
1. Dokumentation
3

     Le sport et les règles du jeu fiscales et sociales
     (http://www.dgsport.be)
     La fiscalité des asbl et du secteur non-
     marchand (Ed. ANTHEMIS) 2011
     L’impôt des personnes morales (Ed. ANTHEMIS)
     2014
     La responsabilité des dirigeants d’ASBL (Ed.
     ANTHEMIS) 2016
     Memento des asbl, Michel Davegle, KLUWER
2. Die wichtigsten Termine/Fristen einer
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    VoG
     1. HJ: Jahresabschluss erledigen (Verwaltungsrat)
     Generalversammlung einberufen, Jahresabschluss
     genehmigen + Budget! Veröffentlichung bei
     Handelsregister oder BNB
     28.02: alle „Karten 281.“ außer 281.50
     31.03: gegebenenfalls Erklärung zur
     Vermögenssteuer + Zahlung
     30.06: Karten 281.50
     + 08-09: Steuererklärung Vorjahr
3. Buchführung
5

     Veröffentlichung des Jahresabschlusses
        Handels -
                                        V.o.G.
       Gesellschaft

                             Groβe
                                +                    Kleine
                           Sehr Groβe

            Nationalbank                         Handelsgericht
3. Buchführung
6

     Zusammenfassung:
                                     Kleine        Große     Sehr große
                                     VoG’s         VoG’s       VoG’s
     Buchführung                   Vereinfacht     Doppelt    Doppelt

     Inventar                          Ja            Ja          Ja

     Jahresabschluss                   Ja            Ja          Ja

     Budget                            Ja            Ja          Ja

     Verabschiedung von                Ja            Ja          Ja
     Jahresabschluss und Budget
     Kommissar/Revisor                Nein          Nein         Ja

     Veröffentlichung Wo?            Kanzlei        BNB         BNB
                                  Handelsgericht
3. Buchführung– Groβe V.o.G.
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                                                  Groß

                                              Verkürztes Schema

     Eine V.o.G. ist groß wenn sie mehr als eine
     Schwelle erreicht/überschreitet (gültig ab 27.09.2012):
     1.   Durchschnittliche Anzahl Mitarbeiter in Vollzeit umgerechnet: 5
     2.   Einnahmen ohne außergewöhnliche Beträge: 312.500 EUR
     3.   Bilanzsumme: 1.249.500 EUR
3. Buchführung– Sehr Groβe V.o.G.
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                                             SEHR GROß

                                          Vollständiges Schema

     Eine V.o.G. ist sehr groß wenn mehr als 100 Mitarbeiter
     (in Vollzeit umgerechnet) beschäftigt sind oder wenn
     mehr als eine Schwelle überschritten wird:
     1.   Durchschnittliche Anzahl Mitarbeiter in Vollzeit umgerechnet: 50
     2.   Einnahmen ohne außergewöhnliche Beträge: 7.300.000 EUR
     3.   Bilanzsumme: 3.650.000 EUR
3. Buchführung– Kleine V.o.G.
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                             Zusammenfassung
    Ein Journal               der Einnahmen    Vermögensstatus   Budget
                              und Ausgaben

     Eintragungen müssen:
     •Fortlaufend erfolgen
       •Unwiderkehrbar
     •Nicht überschreibbar
            •Zeitnah
3. Buchführung– Kleine V.o.G.
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       Aufbewahrungsfrist : 7 Jahre ab 1.1. des Jahres welches
       dem Abschluss folgt.
       Wenn VoG MWS-Pflichtig ist : entsprechende Vorschriften
       beachten.
       Achtung : eine VoG, die während drei aufeinander
       folgenden Jahren keinen Abschluss hinterlegt, kann
       aufgelöst werden. Antrag kann durch Mitglied oder Justiz
       oder Dritten mit legitimen Interesse gestellt werden.
       Eine VOG, die den Jahresabschluss nicht hinterlegt hat,
       kann nicht gerichtlich vorgehen
3. Buchführung– Kleine V.o.G.
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                                                                        Einnahmen

                                                                                                            Einnahmen
                                 Bank X         Bank Y         Kasse
     N°   Datum     Text                                                     Total
                                                                                                 Spenden &                        Andere
                            N°    Betrag   N°    Betrag   N°    Betrag               Beiträge   Vermächtnisse   Subsidien   Betrag       Text

      Summe der Einnahmen          0,00           0,00           0,00        0,00      0,00         0,00          0,00       0,00
3. Buchführung– Kleine V.o.G.
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                                                                     Ausgaben

                                                                                                                Ausgaben
                             Bank X         Bank Y         Kasse
N°   Datum       Text                                                  Total
                                                                                Waren, direkte                     Lieferungen          Andere
                        N°    Betrag   N°    Betrag   N°    Betrag                 Kosten        Entlohnungen      & Leistungen   Betrag       Text

Summe der Ausgaben             0,00           0,00           0,00       0,00         0,00            0,00              0,00        0,00
3. Buchführung– Kleine V.o.G.
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         Veröffentlichung: Zusammenfassung der
         Einnahmen und Ausgaben
     Einnahmen                   Ausgaben
     Beiträge                    Waren, direkte Kosten
     Spenden und Vermächtnisse   Entlohnungen
     Subsidien                   Lieferungen und Leistungen
     Andere Einnahmen            Andere Ausgaben
     Total der Einnahmen         Total der Ausgaben
3. Buchführung– Kleine V.o.G.
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        Veröffentlichung: Jährliche Übersicht des Vermögens
        und der Schulden
     Guthaben                                Schulden
     Immobilien                              Finanzverbindlichkeiten
     • in vollem Eigentum
     • andere
     Maschinen                               Lieferantenverbindlichkeiten
     • in vollem Eigentum
     • andere
     Geschäftsausstattung, Transportmittel   Verbindlichkeiten gegenüber Mitgliedern
     Lagerbestände                           Steuern, Sozialverbindlichkeiten
     Forderungen
     Geldanlagen
     Flüssige Mittel
     Andere Guthaben                         Andere Verbindlichkeiten
4. Steuerliche Behandlung der
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     Einnahmen von V.o.G.‘s
     1.    Sponsoring :
          Sponsor unterstützt die V.o.G. und nutzt diese Unterstützung zu Werbezwecken

     2.    Mäzenatentum :
          Unterstützung (finanziell oder Sachleistungen) mit dem Ziel, das Unternehmen
          mit dem Renommee einer Veranstaltung, eines Ereignisses usw. in Verbindung
          zu bringen und sein Image in der Öffentlichkeit zu fördern.

          Kommentar 52/206 der Verwaltung : « …à cet égard, les fonctionnaires ne
          peuvent perdre de vue l’évolution et le rôle de la publicité dans le monde
          moderne des affaires, notamment via le sponsoring ».
4. Steuerliche Behandlung der
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     Einnahmen von V.o.G.‘s
     3.    Spenden
          Vorteil : gesetzlich geregelt; für jedermann zugänglich
          Minimum : 40 EUR
          Nachteil : Formalitäten für V.o.G.
5. Wann zahlt eine VoG Steuern?
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        Einkommen aus Vermietung: 20,6%(*)
        Veräusserungsgewinne bei Verkauf von Immobilien (bebaute,
        unbebaute): 16,995%, 33,99%(*)
        Veräusserungsgewinne bei Verkauf von Beteiligungen: 16,995%(*)
        Nicht belegte Ausgaben: 103%, 51,5%(*)
        Geldwerter Vorteil Dienstfahrzeug : 33,99% von 17%; ab
        1.01.2017: 33,99 % von 40 %; 29,58 % in 2018 + 2019; 25 %
        ab 2020
        Zinsen, Dividenden, Nutzung einer Immobilie zu Werbezwecken :
           25% bis 31.12.2015
           27% in 2016
           30% ab 2017

     (*) inkl. Krisensteuer 3 %; ab 2018:2 %; ab 2020: 0 %
5. Wann zahlt eine VoG Steuern?
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      Vorsicht ist geboten bei „nicht belegten
      Ausgaben“
      Beispiele : wie vorgehen?
        Gehaltszahlungen: 281.10
        Honorarzahlungen: 281.50
      Gesetzesänderung 12/2014: 103%, 51,5 %
      anstatt 309 %
5. Wann zahlt eine VoG Steuern?
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          Artikel 182 E. St. Gb: “In Bezug auf Vereinigungen ohne
          Gewinnerzielungsabsicht und andere juristische Personen, die
          keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen, werden nicht als
          Geschäfte mit gewinnerbringendem Zweck betrachtet:
     1.    Vereinzelte oder außergewöhnliche Geschäfte,
     2.    Geschäfte, die in der Anlage der im Rahmen ihres
           Satzungsauftrags gesammelten Gelder bestehen,
     3.    Geschäfte, die aus einer Tätigkeit bestehen, die sich nur
           nebensächlich auf Industrie, Handel- oder
           Landwirtschaftsgeschäfte bezieht oder die nicht gemäß
           industriellen oder kommerziellen Methoden ausgeführt wird.“
5. Wann zahlt eine VoG Steuern?
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 Siehe Art. 182 E. St .Gb (S. 18)

                          Ja                            Körperschaftssteuer            Ja

                                                        d.h. Gewinn wird
                                                        besteuert

 Den Mitgliedern
     einen                                                                                       VoG arbeitet
                                                                                                vergleichbar mit
 Gewinn/Vorteil                                                                               einem gewerblichen
  verschaffen                                                                                    Unternehmen

                                                             In Konkurrenz zu
                                                 Ja            gewerblichem            Ja
                                                                  Sektor

                               Wirtschaftliche
                   Nein
                                  Aktivität                d.h. nur gewisse Elemente
                                                           können besteuert werden
                                                           (siehe S. 16)
                                                               Steuer der
                                                 Nein          juristischen            Nein
                                                                Personen
5. Wann zahlt eine VoG Steuern?
21

       Rechtsprechung:
       1.  Gericht 1. Instanz Antwerpen – 18.03.2015
           VoG organisiert Musikfestival (40.000 Besucher)
           Statuten: „Förderung des soziokulturellen Lebens“: Überschuss ist
           steuerpflichtig
       2.  Berufungsgericht Gent – 08.12.2015
           VoG betreibt Jugendhotel: Überschuss ist steuerpflichtig
       3.  Berufungsgericht Gent – 10.09.2002
           Freier Radiosender mit geringfügigen Werbeeinnahmen:
           Überschuss ist nicht steuerpflichtig
       4.  Gericht 1. Instanz Lüttich – 19.04.2007
           Fitnesscenter: Überschuss ist steuerpflichtig
       5.  Gericht 1. Instanz Löwen – 28.11.2003
           + Berufungsgericht Brüssel – 21.06.2006
           Oxfam – 3. Welt Läden: Überschuss ist nicht steuerpflichtig
6. Sozialversicherung
22

      Wenn Tätigkeit auf Honorarbasis:
      Sozialversicherung für Selbstständige
      Ausnahmen:
        Nebenerwerb: Bedingungen!
          Einkommen < 1.423,90 EUR (2014 + 2015) / 1.439,42 EUR (2016) / 1.471,00 EUR (2017) /
          1.499,14 EUR (2018): kein Beitrag
          Wenn > 1.423,90 EUR (2014 + 2015) / 1.439,42 EUR (2016) / 1.471,00 (2017) / 1.499,14 EUR (2018):
          + 5,5%/Quartal
        « Artikel 37 »: Verheiratete, Studenten, usw. – Grenzen:
          Einkommen < 1.423,90 EUR (2014 + 2015) / 1.439,42 EUR (2016) / 1.471,00 EUR (2017) /
          1.499,14 EUR (2018): siehe Nebenerwerb
          Wenn: 6.742,06 EUR (2014 + 2015) / 6.815,52 EUR (2016) / 6.965,11 EUR (2017) / 7.098,31 EUR (2018)
          überschritten werden = Haupterwerb
        Haupterwerb : min. + 715,00 EUR/Quartal
        EG-Verordnung 883/2004
        Neue Berechnungsweise der Sozialversicherungsbeiträge ab 2015!
7. Rückerstattung von Kosten
23

      Artikel 31 E.St. Gb.: Steuerfreiheit von durch
      Verein erstatteten Kosten.
        Km-Geld-Entschädigungen:
          34,61 Ct/Km: vom 01.07.2013 bis 30.06.2014
          34,68 Ct/Km: vom 01.07.2014 bis 30.06.2015
          34,12 Ct/Km: vom 01.07.2015 bis 30.06.2016
          33,63 Ct/Km: vom 01.07.2016 bis 30.06.2017
          34,60 Ct/Km: vom 01.07.2017 bis 30.06.2018
        Gegen Vorlage von Belegen
        Achtung: Vermerk auf Lohnkarte 281.10! Wenn
        Arbeitnehmer. Wenn „Selbstständig“: Problem…
8. Steuerfreie Entschädigungen für ehrenamtliche
     Mitarbeiter     (Rundschreiben Ci.R.H. 241/509.803 vom 05.03.1999)

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      Betrifft nicht angestellte Mitarbeiter!
      Entschädigungen
                  2014              2015                 2016               2017        2018
     Pro Tag    32,71 EUR       32,71 EUR            32,71 EUR            33,36 EUR   34,03 EUR
                  max.            max.                 max.                 max.        max.
     Pro Jahr   1.308,38         1.308,38             1.308,38            1.334,55    1.361,23
                EUR max.         EUR max.             EUR max.            EUR max.    EUR max.

      + Max. Entschädigung Fahrgeld für 2.000 Km/Jahr à 34,12 /
      33,63 / 34,60 Ct/km (siehe N°22)
      Keine Verpflichtung eine Lohnkarte zu erstellen
      Sonderregelung : Fussball, Volleyball, Basketball, Hockey,
      Handball
8. Steuerfreie Entschädigungen für ehrenamtliche
     Mitarbeiter                (Verwaltungsschreiben v. 14.05.2014)

25

     1.     Bereiche : Sport, sozio-kultureller Bereich im
            weiten Sinne des Wortes
          z.Bsp.: Krankenbetreuung, Jugendarbeit, Sozialarbeit, Umweltschutz, Veranstaltungen.

     2.     Für ?
              VoG‘s
              Faktische Vereinigungen
              Gemeinden
              ÖSHZ

     3.     Was geht nicht? Arbeit für Unternehmen die
            steuerpflichtig sind.
          z.Bsp.:
              ein Pensionierter arbeitet einige Stunden für ein Unternehmen (früherer Arbeitgeber oder nicht).
              Ehefrau hilft ihrem Ehemann - Geschäftsführer einer PGmbH.
              Ehrenamt in eine VoG (Altenheim) die körperschaftssteuerpflichtig ist.
8. Steuerfreie Entschädigungen für ehrenamtliche
     Mitarbeiter            (Verwaltungsschreiben v. 14.05.2014)

26

     4.    Was geht nicht?
          Man kann nicht gleichzeitig für eine Aufgabe
          entlohnt und entschädigt werden.
            z.Bsp: der angestellte Buchhalter einer VoG kann ehrenamtlich jugendliche Mitglieder
            betreuen, nicht aber als Schatzmeister entschädigt werden.

     5.    Entschädigung – Anwendungsbereich :
          Entschädigung für :
            Fahrtkosten (PKW, öffentlich. Nahverkehr): Wohnsitz – Vereinslokal + Fahrt zu
            Veranstaltungen
            Tagesspesen (u.a. Mahlzeit + Getränke)
            Andere Kosten wie kl. Material, Ausrüstung, Telefon, PC usw.
8. Steuerfreie Entschädigungen für ehrenamtliche
     Mitarbeiter           (Verwaltungsschreiben v. 14.05.2014)

27

     6.     Höchstbeträge (siehe S. 23)
          Wenn eine Grenze überschritten wird : im Prinzip
          steuerpflichtig. Es sei denn der Gegenbeweis kann
          erbracht werden :
            Entschädigung entspricht Kosten die der Verein übernehmen muss.
            Entschädigung dient zur Deckung dieser Kosten.
8. Steuerfreie Entschädigungen für ehrenamtliche
     Mitarbeiter           (Verwaltungsschreiben v. 14.05.2014)

28

     7.    Pauschalbeträge nicht vereinbar mit zusätzlichen
           Erstattungen anhand von Einzelbelegen
          Ausnahme :
            Entschädigung von 2.000 Km mit Pkw oder Nutzung öff. Nahverkehr/Fahrrad in diesem
            Rahmen.
            Wenn Verein A pauschal entschädigt und Verein B anhand von Belegen : wenn Grenzen
            von S. 23 nicht überschritten : OK, sonst beweispflichtig.
8. Steuerfreie Entschädigungen für ehrenamtliche
     Mitarbeiter         (Verwaltungsschreiben v. 14.05.2014)

29

     8.    Sonderregelung für Sportvereine (siehe
           Dokumentation, S. 3) : die günstigere Variante
           kann gewählt werden.
             CiRH. 241/601.872 von 06.01.2010
     10.   Kontrollmitteilungen: keine
           nicht auf 281.10
           die Steuerverwaltung kann eine Liste verlangen
           Vorsicht bei verdeckten Gehaltszahlungen
8. Steuerfreie Entschädigungen für ehrenamtliche
     Mitarbeiter    (Verwaltungsschreiben v. 14.05.2014)

30

       Regierungsprojekt: 500 EUR/Monat steuerfrei
     Achtung = bisher nur ein Projekt!
     Voraussetzungen:
         Arbeitnehmer/Selbstständiger mit min. 4/5 Beschäftigung
         Rentner
         Max. 6.000 EUR/Jahr
         Außerhalb des Berufs
     Für 2 Bereiche:
         Gemeinnützige Vereinigungen
         Gelegentliche Dienstleistungen zwischen Bürgern
       Zukunft der „sharing economy“ („économie collaborative“) –
       Maßnahme von 2016: max. 5.000 EUR – 10% Steuern?
8. Steuerfreie Entschädigungen für ehrenamtliche
     Mitarbeiter (Verwaltungsschreiben v. 14.05.2014)

31

       Regierungsprojekt: 500 EUR/Monat steuerfrei
     Arbeit in gemeinnützigen Vereinigungen
     Beispiele:
        Sportanimator
        Jugendarbeit
        Sport: Schiedsrichter, Trainer
        Koordinator von einem Jugendheim
        Schulische Betreuung
        Kinderbetreuung
        Nächtliche Betreuung von Pflegefällen
        Assistent im Altenheim
8. Steuerfreie Entschädigungen für ehrenamtliche
     Mitarbeiter (Verwaltungsschreiben v. 14.05.2014)

32

      Regierungsprojekt: 500 EUR/Monat steuerfrei
     Gelegentliche Dienstleistungen zwischen Bürgern:
        Babysitting
        Musikunterricht
        Sportunterricht
        Haushaltshilfe
        Begleitung von Personen
        Hundesitting
9. Entschädigungen für Künstler
33

      Seit 01/01/2007
      Beträge
        Max. 100 EUR/Tag (2014: 122,21 EUR; 2015: 122,24
        EUR; 2016: 123,32 EUR; 2017: 124,66 EUR; 2018: 126,71
        EUR)
        Max 2.000 EUR/Jahr (2014: 2.444,21EUR; 2015:
        2.444,74 EUR; 2016: 2.466,34 EUR; 2017: 2.493,27 EUR;
        2018: 2.534,11 EUR)
      Kann nicht gleichzeitig mit Entschädigung für Ehrenamt
      genutzt werden
      Ci.RH. 241/606.414 vom 13.08.2010
9. Entschädigungen für Künstler
34

      Infos: www.kunstenloket.be
      Service Public Fédéral – Sécurité Sociale
      https://socialsecurity.belgium.be > le statut d‘artiste
      Keine Verpflichtung seitens Verein Karten 281… zu
      erstellen
10. VoG und MWS
35

      MWS-pflichtig? Im Prinzip JA
       Gewinnerzielungsabsicht spielt nicht immer eine Rolle
       Regelmäßigkeit: 1 x pro Jahr?
       Güter, Dienstleistungen
       Nebenberuflich / hauptberuflich = ohne Bedeutung
10. VoG und MWS
36

      Aber: Artikel 44 MWS Gb:
       Soziale und kulturelle Freistellungen
         Gesundheitswesen
         Altenheime
         Kinderkrippen
         Sportvereine
         Unterricht (Änderung seit 01.01.2014)
         usw.
10. VoG und MWS
37

     Veranstaltungen: Verbesserung der finanziellen Situation des Vereins
     (Änderung ab 19.04.2017)
     Art. 44, §2, 12° MWS Gb:
     3 Bedingungen müssen erfüllt sein:
     1. VoG fällt unter eine der folgenden Kategorien:
            Krankenhaus
            Altenheim, Jugendheim, Behindertenbetreuung
            Sportclub ohne Gewinnerzielungsabsicht
            Unterrichtswesen ohne Gewinnerzielungsabsicht
            Bibliothek ohne Gewinnerzielungsabsicht
            Museen, usw. ohne Gewinnerzielungsabsicht
            Organisation von Theater, Konzerten, Ballet und Filmvorführungen, usw. ohne
            Gewinnerzielungsabsicht
            Vereinigungen mit politischen, religiösen, gewerkschaftlichen, usw. ohne
            Gewinnerzielungsabsicht
10. VoG und MWS
38

     Veranstaltungen: Verbesserung der finanziellen Situation des
     Vereins (Änderung ab 19.04.2017)
     Art. 44, §2, 12° MWS Gb:
     3 Bedingungen müssen erfüllt sein:
     2. Veranstaltung ist nicht der Zweck der Gesellschaft = nur gelegentlich oder
     „für guten Zweck“
     3. Keine Wettbewerbsverzerrung: Verwaltungsrundschreiben vom 8. Juli 2017:
     die Steuerverwaltung geht davon aus, dass keine Wettbewerbsverzerrung
     vorliegt wenn max. 4 Veranstaltungen/Jahr stattfinden. Eine Veranstaltung die
     max. 3 Tage dauert (z.Bsp. Wochenende) = 1 Veranstaltung
     Wenn > 4 Veranstaltungen: Rücksprache mit Amt
10. VoG und MWS
39

        Cafeteria von Krankenhäusern, Museen, usw.
        (12.09.2016: E.T. 130.298)
           Betrifft:
              Kliniken
              Sporthallen, die MWS-befreit sind
              Museen
              Theater
              Seniorenheime, die MWS-befreit sind

     Der eigentliche Umsatz (Eintritte des Museum, Einnahmen der Klinik,…) > Umsatz
     Cafeteria
     Nur zugänglich für Bewohner, Besucher während der Öffnungszeiten.
10. VoG und MWS
40

     Sind Subsidien MWS-pflichtig?
       Funktionszuschüsse: Nein
       Subsidien in Zusammenhang mit Preis:
         Zahlung an VoG
         steht in Zusammenhang mit einer Dienstleistung oder Lieferung eines
         Gutes (z.Bsp.: Gemeinde zahlt einen Zuschuss pro Eintritt – Museum /
         Schwimmbad)
10. VoG und MWS
41

       Sind Mitgliedsbeiträge MWS-frei?

     In der Regel, JA:
          gemäß Satzungen
          gleich für alle

     Wenn differenzierte Beiträge Anspruch auf unterschiedliche
     Leistungen geben: NEIN
10. VoG und MWS
42

      Auch ohne MWS von Einnahmen abführen zu müssen,
      ist eine V.o.G. zur Abgabe von MWS-Erklärungen
      verpflichtet :
        Sondermeldung wenn :
          Innergemeinschaftlicher Erwerb von Gütern:
          > 11.200 EUR/ Jahr
          Innergemeinschaftliche Dienstleistungen :
          keine Schwelle; MWS immer in Belgien geschuldet
        System der „Kleinunternehmen“ : ab 2014 : Umsatz
      ≤ 15.000 EUR; ab 2016 ≤ 25.000 EUR
11. Vermögenssteuer
43

      Soll „Ersatz“ für nicht geschuldete
      Erbschaftssteuer sein : 0,17 % vom
      „Vermögen“
      Vermögen ≤ 25.000 EUR : keine Abgabe
      „Vermögen“ : Verkehrswert ist entscheidend
11. Vermögenssteuer
44

      Frist : 31. März des folgenden Jahres
      Wenn Steuer ≤ 125 EUR : 1x für 3 Jahre
      d.h. Vermögen < 73.500 EUR
      Bewertung : Immobilien = Verkehrswert
                                ≠ Buchwert
      Kein Abzug von Verbindlichkeiten (Ausnahme :
      Hypothekendarlehen)
      Muss nicht berücksichtigt werden : « working capital »
12. Risiken der Verwaltungsratsmitglieder einer VoG
45

          2 Beispiele: MWS und Berufssteuervorabzug

     1)    Art. 93 undecies, C, §1 + §2 MWS Gb.
     2)    Art. 442 quarter E. St. Gb.
12. Risiken der Verwaltungsratsmitglieder einer VoG
46

     1)         Art. 93 undecies, C, §1 + §2 MWS Gb:
     Art. 93 undecies C, § 1 MWS Gb: « Verstößt eine Gesellschaft oder eine in Artikel 17 §3 des
     Gesetzes vom 27. Juni 1921 über die Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht, die
     internationalen Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht und die Stiftungen erwähnte
     juristische Person, die der Mehrwertsteuer unterliegt, gegen ihre Verpflichtung zur Zahlung der
     Steuer, der Zinsen oder Nebenkosten, haften der oder die Leiter der Gesellschaft oder
     juristischen Person, die mit der täglichen Geschäftsführung der Gesellschaft oder juristischen
     Person beauftragt sind, gesamtschuldnerisch für den Verstoß, wenn er auf ein Verschulden im
     Sinne von Artikel 1382 des Zivilgesetzbuches zurückzuführen ist, den sie in der
     Geschäftsführung der Gesellschaft oder juristischen Person begangen haben.
     Diese gesamtschuldnerische Haftung kann auf die anderen Leiter der Gesellschaft oder
     juristischen Person ausgeweitet werden, wenn ihnen Verschulden nachgewiesen wird, das zu dem
     in Absatz 1 erwähnten Verstoß geführt hat.
     Als Leiter einer Gesellschaft oder juristischen Person im Sinne des vorliegenden Artikels gelten
     Personen, die de facto oder de jure befugt sind oder gewesen sind, die Gesellschaft oder
     juristische Person zu verwalten, gerichtliche Mandatsträger ausgenommen. »
12. Risiken der Verwaltungsratsmitglieder einer VoG
47

     Art. 93 undecies C, § 2 MWS Gb: « Die wiederholte Nichtzahlung der vorerwähnten
     Steuerschuld durch die Gesellschaft oder juristische Person gilt außer bei Beweis des
     Gegenteils aus einem in § 1 Absatz 1 erwähnten Verschulden hervorzugehen.
     Als wiederholte Nichteinhaltung der Verpflichtung zur Zahlung der Steuerschuld im Sinne
     des vorliegenden Artikels gilt:
     -für     einen    Steuerpflichtigen,    der     zur     Einreichung vierteljährlicher
     Mehrwertsteuererklärungen verpflichtet ist, die Nichtzahlung von mindestens zwei
     einforderbaren Schulden während eines Zeitraums von einem Jahr,
     -für einen Steuerpflichtigen, der zur Einreichung monatlicher Mehrwertsteuererklärungen
     verpflichtet ist, die Nichtzahlung von mindestens drei einforderbaren Schulden während
     eines Zeitraums von einem Jahr. »
12. Risiken der Verwaltungsratsmitglieder einer VoG
48

     2)         Art. 442 quarter E.St.Gb:
     Art. 422 quater §1: « Verstößt eine Gesellschaft oder eine in Artikel 17 §3 des Gesetzes vom
     27. Juni 1921 über die Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht, die internationalen
     Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht und die Stiftungen erwähnte juristische Person
     gegen ihre Verpflichtung zur Zahlung des Berufssteuervorabzugs, haften der oder die Leiter der
     Gesellschaft oder juristischen Person, die mit der täglichen Geschäftsführung der Gesellschaft
     oder juristischen Person beauftragt sind, gesamtschuldnerisch für den Verstoß, wenn er auf ein
     Verschulden im Sinne von Artikel 1382 des Zivilgesetzbuches zurückzuführen ist, den sie in der
     Geschäftsführung der Gesellschaft oder juristischen Person begangen haben.
     Diese gesamtschuldnerische Haftung kann auf die anderen Leiter der Gesellschaft oder
     juristischen Person ausgeweitet werden, wenn ihnen ein Verschulden nachgewiesen wird, das zu
     dem in Absatz 1 erwähnten Verstoß geführt hat.
     Als Leiter einer Gesellschaft oder juristischen Person im Sinne des vorliegenden Artikels gelten
     Personen, die de facto oder de jure befugt sind oder gewesen sind, die Gesellschaft oder
     juristische Person zu verwalten, gerichtliche Mandatsträger ausgenommen. »
12. Risiken der Verwaltungsratsmitglieder einer VoG
49

     Art. 422 quater §2: « Die wiederholte Nichtzahlung des Berufssteuervorabzugs durch die
     Gesellschaft oder juristische Person gilt außer bei Beweis des Gegenteils aus einem in §1
     Absatz 1 erwähnten Verschulden hervorzugehen.
     Als wiederholte Nichteinhaltung der Verpflichtung zur Zahlung des Berufssteuervorabzugs
     im Sinne des vorliegenden Artikels gilt:
     -für einen Schuldner, der den Vorabzug vierteljährlich schuldet, die Nichtzahlung von
     mindestens zwei fälligen Schulden während eines Zeitraums von einem Jahr,
     -für einen Schuldner, der den Vorabzug monatlich schuldet, die Nichtzahlung von
     mindestens drei fälligen Schulden während eines Zeitraums von einem Jahr. »
13. Fragen - Antworten
50

     13.1 Einkommensteuer – Steuer der juristischen Personen
     Wie funktionniert die Steuer der juristischen Person
     (siehe N° 17-21)
     Beschränkt sich in der Regel auf Vorabzüge:
     Immobiliensteuervorabzug und Quellensteuer auf
     Kapitaleinkünfte, Zinsen, …
13. Fragen - Antworten
51

     13.1 Einkommensteuer – Steuer der juristischen Personen
       Kann es passieren, dass eine VoG Steuern auf
       Gewinn zahlt? (siehe N°20)
     Gesellschaftssteuer, Körperschaftssteuer
         Wenn sie in Wirklichkeit hauptsächlich gewerblich aktiv
         ist
         Wenn sie Mitglieder bereichern will
13. Fragen - Antworten
52

     13.1 Einkommensteuer – Steuer der juristischen Personen
       Wer ist von der Steuer der juristischen Personen
       betroffen?
         Faktische Vereinigungen: NEIN
           = transparent
         VoG: JA
13. Fragen - Antworten
53

     13.1 Einkommensteuer – Steuer der juristischen Personen
       Darf eine VoG gewinnbringende Aktivitäten ausüben?
       (siehe N° 20+ N°21, Urteile)
         Einzelne Operationen: JA
         Finanzielle Anlage des Vermögens: JA
13. Fragen - Antworten
54

     13.1 Einkommensteuer – Steuer der juristischen Personen
       Eine VoG besitzt eine Immobilie: Ist
       Immobiliensteuervorabzug geschuldet?
         Siehe auch N°50
         Reduzierung, Erlass: = regionale Materie
13. Fragen - Antworten
55

     13.1 Einkommensteuer – Steuer der juristischen Personen
       Eine VoG vermietet eine Immobilie
     Miete ist steuerpflichtig, außer:
             Vermietung an Privatpersonen, nicht gewerblich genutzt
             vermietet gemäß Pachtgesetzgebung
             Mieter (= VoG) verwendet Immobilie für Unterricht,
             Krankenhaus, Kinderheim, usw
13. Fragen - Antworten
56

     13.1 Einkommensteuer – Steuer der juristischen Personen
       VoG mit Sparkonto u.ä.: Zinsen steuerpflichtig?
         Steuer = Quellensteuer, vom Schuldner der Zinsen
         einzuhalten (30 %).
         Ausnahme: Ausland     Steuererklärung oder innerhalb
         von 15 Tagen nach 31. Dezember
13. Fragen - Antworten
57

     13.1 Einkommensteuer – Steuer der juristischen Personen
       VoG A gibt VoG B ein Darlehen: B zahlt Zinsen an A
     VoG B muss 30 % Steuern einbehalten und innerhalb
     von 15 Tagen an Steuereinnahmeamt überweisen. A
     erhält 70 %.
13. Fragen - Antworten
58

     13.1 Einkommensteuer – Steuer der juristischen Personen
       VoG-Mitarbeiter nutzt Dienstfahrzeug privat
     17 % (40 % ab 2017) des geldwerten Vorteils
     müssen versteuert werden (33,99 %)
13. Fragen - Antworten
59

     13.1 Einkommensteuer – Steuer der juristischen Personen
       Was passiert, wenn Karten 281 nicht erstellt werden
       (Gehälter, Honorare, Kommissionen, …) (siehe N°18)
         Fristen: Ende Februar: Gehälter, Sitzungsgelder
                  Ende Juni: Honorare, Kommissionen
         Steuer = 103 % der nicht erstellten Karte 281.
13. Fragen - Antworten
60

     13.1 Einkommensteuer – Steuer der juristischen Personen
       Beschäftigung von Personal
     Die gleichen Verpflichtungen wie jeder Arbeitgeber
13. Fragen - Antworten
61

     13.1 Einkommensteuer – Steuer der juristischen Personen
       Ehrenamtliche Helfer (siehe N°24-32)
         Das Gesetz vom 3. Juli 2005 behandelt keine
         steuerlichen Aspekte.
         Seit 1999 gibt es Richtlinien der Steuerverwaltung.
13. Fragen - Antworten
62

     13.1 Einkommensteuer – Steuer der juristischen Personen
       Welche Kosten können steuerfrei erstattet werden
       (siehe N°24-32)
           Fahrtkosten:   Wohnsitz – Sitz der VoG
                          Fahrten zu Veranstaltungen
           Aufenthaltskosten: Mahlzeit, Getränke
           geringfügige Kosten, die nicht belegt werden können:
           Telefongespräche, Internetnutzung, Kleinmaterial
13. Fragen - Antworten
63

     13.1 Einkommensteuer – Steuer der juristischen Personen
       Welche Formalitäten bei Kostenerstattung?
     Wenn keine verdeckte Gehaltszahlung und
     Grenzwerte (siehe N°24-32) beachtet werden
     = steuerfrei
13. Fragen - Antworten
64

     13.1 Einkommensteuer – Steuer der juristischen Personen
     (siehe N° 24)
        Wenn Pauschalbeträge überschritten werden?
         Maximalbeträge gelten auch bei Aktivitäten in
         mehreren Vereinigungen!
         Die gesamten Entschädigungen werden steuerpflichtig!
         Nicht nur die Überschreitung.
         Gegenbeweis ist möglich, aber Beweislast kippt.
13. Fragen - Antworten
65

     13.2 MWS
      VoG = MWS-pflichtig? (siehe N°35-42)
          jeder, der eine wirtschaftliche Aktivität ausübt
          regelmäßig und selbstständig
          haupt- oder nebenberuflich
          mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht (!)
          Lieferung von Gütern, Dienstleistungen
        MWS-pflichtige = aktive „Steuerverrechnungsstellen“
           Recht MWS abzuziehen.
        „Ein MWS-Pflichtiger zahlt keine MWS, er leitet kassierte
        MWS weiter…“.
        Es gibt Befreiungen verschiedenster Art.
13. Fragen - Antworten
66

     13.2 MWS
       Kann die VoG wählen?
         Nein! Tätigkeit muss geprüft werden
         3 Möglichkeiten:
           keine MWS ist geschuldet
           MWS ist geschuldet und muss abgeführt werden
           gewisse Einnahmen sind MWS-pflichtig, andere nicht
         Prüfung anhand der Einnahmen
13. Fragen - Antworten
67

     13.2 MWS
       Sind Spenden und Subsidien MWS-pflichtig?
         Kein Zusammenhang mit Lieferung eines Gutes, oder
         Dienstleistung NEIN!
         Ausnahme: Subventionierungen eines Preises
13. Fragen - Antworten
68

     13.2 MWS
        Was geht ohne MWS?
     a. Aktivitäten mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht:
           Vermietungen
           Verlosungen
           Sozialhilfe
           Unterricht
           Berufsausbildung
           Familienhilfe
           Kinderbetreuung
           Jugendfreizeit
     Keine MWS von Einnahmen          kein Abzug von MWS
13. Fragen - Antworten
69

     13.2 MWS
        Was geht ohne MWS?
     b. Aktivitäten ohne Gewinnerzielungsabsicht: Einnahmen
     dienen nur zur Deckung der Kosten:
             Sportzentren
             Bibliotheken
             Museen, botanische Gärten, Zoo, usw.
             Theater, Konzerte, Ausstellungen, usw.
             Interessenvertretungen: politische, humanitäre, religiöse,
             gewerkschaftliche, philanthropische, usw. Interessen
     Siehe auch N°37 + 38
13. Fragen - Antworten
70

     13.2 MWS
        Muss trotzdem etwas beachtet werden, wenn VoG
        nicht MWS-pflichtig ist?
     In gewissen Situationen muss die MWS nicht an den
     Verkäufer/Dienstleister (Ausland) gezahlt werden,
     sondern in Belgien.
13. Fragen - Antworten
71

     13.2 MWS
       Kauf von Gütern
     Wenn > 11.200 EUR: Ab Überschreiten der Schwelle
     und vollständiges nächstes Jahr: MWS in Belgien via
     Sondermeldungen
13. Fragen - Antworten
72

     13.2 MWS
       Dienstleistungen
     Per Sondermeldung egal ob > oder < als 11.200 EUR,
     z.Bsp.:
          Honorare
          Urheberrechte
          Vermietung von beweglichen Gütern
          Telekommunikation
13. Fragen - Antworten
73

     13.2 MWS
       Kleinunternehmen
         Schwelle = 25.000,00 EUR
           = fakultativ
         Ggf. Listing vor 31.03. des nächsten Jahres einreichen
         + siehe N° 71 und N° 72 oben
13. Fragen - Antworten
74

     13.3 Vermögenssteuer
     „Vermögenssteuer“ – Ersatz für Erbschaftssteuer
         Handelsgesellschaften: Erbschaftssteuer beim Ableben
         des Teilhabers
         0,17 %
13. Fragen - Antworten
75

     13.3 Vermögenssteuer
       Wer ist betroffen?
         VoG’s
         Stiftungen
         Internationale VoG’s
13. Fragen - Antworten
76

     13.3 Vermögenssteuer
       Wer ist nicht betroffen?
           Vermögen < 25.000,00 EUR
           Familienzulagenkassen, Träger im Unterrichtswesen (was
           die Schulgebäude anbelangt)
           Rotes Kreuz
           Umweltschutzvereinigungen mit Grundstücken die
           Naturreservate sind
           Gewerkschaften…
13. Fragen - Antworten
77

     13.3 Vermögenssteuer
       Wann, wie?
         Vor 31.03. des nächsten Jahres
         Formular 187/3 (www.myminfin.be)
         Das Umlaufvermögen („fonds de roulement“ in franz.)
         muss nicht versteuert werden. Nur mit Hypothek
         abgesicherte Schulden sind abziehbar.
13. Fragen - Antworten
78

     13.3 Vermögenssteuer
       Kann man im Voraus zahlen?
         Wenn Steuer/Jahr < 125 EUR (d.h. Vermögen
         < 73.529,42 EUR) kann für 3 Jahre im Voraus gezahlt
         werden.
         Allerdings geht das nur, wenn das Vermögen der VoG
         am 1.01. der drei Jahre < 147.058,84 EUR bleibt.
13. Fragen - Antworten
79

     13.3 Vermögenssteuer
       Darf eine VoG Erbschaften annehmen?
         Ja
         Wenn > 100.000 EUR: Genehmigung des
         Justizministers
13. Fragen - Antworten
80

     13.3 Vermögenssteuer
       Muss die VoG dann Erbschaftssteuern zahlen?
     Ja, abhängig vom Wohnsitz des Verstorbenen: 7% in
     der wallonischen Region
81

        Vielen Dank für
     Ihre Aufmerksamkeit !
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