EHRENAMTLICHE TÄTIGKEIT STEUERRECHTLICHE FRAGEN - APRIL 2018 - EUPEN Steuerberatung Weynand und Partner PGmbH
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1 EHRENAMTLICHE TÄTIGKEIT STEUERRECHTLICHE FRAGEN 7. APRIL 2018 - EUPEN Steuerberatung Weynand und Partner PGmbH
2 Plan 1. Dokumentation 2. Fristen - Termine 3. Buchführung 4. Steuerliche Behandlung der Einnahmen von V.o.G.’s 5. Wann zahlt eine V.o.G. Steuern? 6. Sozialversicherung 7. Rückerstattung von Kosten 8. Steuerfreie Entschädigungen für ehrenamtliche Mitarbeiter 9. Entschädigungen für Künstler 10. MWS-Fragen 11. Vermögenssteuer 12. Risiken 13. 30 Fragen und Antworten
1. Dokumentation 3 Le sport et les règles du jeu fiscales et sociales (http://www.dgsport.be) La fiscalité des asbl et du secteur non- marchand (Ed. ANTHEMIS) 2011 L’impôt des personnes morales (Ed. ANTHEMIS) 2014 La responsabilité des dirigeants d’ASBL (Ed. ANTHEMIS) 2016 Memento des asbl, Michel Davegle, KLUWER
2. Die wichtigsten Termine/Fristen einer 4 VoG 1. HJ: Jahresabschluss erledigen (Verwaltungsrat) Generalversammlung einberufen, Jahresabschluss genehmigen + Budget! Veröffentlichung bei Handelsregister oder BNB 28.02: alle „Karten 281.“ außer 281.50 31.03: gegebenenfalls Erklärung zur Vermögenssteuer + Zahlung 30.06: Karten 281.50 + 08-09: Steuererklärung Vorjahr
3. Buchführung 5 Veröffentlichung des Jahresabschlusses Handels - V.o.G. Gesellschaft Groβe + Kleine Sehr Groβe Nationalbank Handelsgericht
3. Buchführung 6 Zusammenfassung: Kleine Große Sehr große VoG’s VoG’s VoG’s Buchführung Vereinfacht Doppelt Doppelt Inventar Ja Ja Ja Jahresabschluss Ja Ja Ja Budget Ja Ja Ja Verabschiedung von Ja Ja Ja Jahresabschluss und Budget Kommissar/Revisor Nein Nein Ja Veröffentlichung Wo? Kanzlei BNB BNB Handelsgericht
3. Buchführung– Groβe V.o.G. 7 Groß Verkürztes Schema Eine V.o.G. ist groß wenn sie mehr als eine Schwelle erreicht/überschreitet (gültig ab 27.09.2012): 1. Durchschnittliche Anzahl Mitarbeiter in Vollzeit umgerechnet: 5 2. Einnahmen ohne außergewöhnliche Beträge: 312.500 EUR 3. Bilanzsumme: 1.249.500 EUR
3. Buchführung– Sehr Groβe V.o.G. 8 SEHR GROß Vollständiges Schema Eine V.o.G. ist sehr groß wenn mehr als 100 Mitarbeiter (in Vollzeit umgerechnet) beschäftigt sind oder wenn mehr als eine Schwelle überschritten wird: 1. Durchschnittliche Anzahl Mitarbeiter in Vollzeit umgerechnet: 50 2. Einnahmen ohne außergewöhnliche Beträge: 7.300.000 EUR 3. Bilanzsumme: 3.650.000 EUR
3. Buchführung– Kleine V.o.G. 9 Zusammenfassung Ein Journal der Einnahmen Vermögensstatus Budget und Ausgaben Eintragungen müssen: •Fortlaufend erfolgen •Unwiderkehrbar •Nicht überschreibbar •Zeitnah
3. Buchführung– Kleine V.o.G. 10 Aufbewahrungsfrist : 7 Jahre ab 1.1. des Jahres welches dem Abschluss folgt. Wenn VoG MWS-Pflichtig ist : entsprechende Vorschriften beachten. Achtung : eine VoG, die während drei aufeinander folgenden Jahren keinen Abschluss hinterlegt, kann aufgelöst werden. Antrag kann durch Mitglied oder Justiz oder Dritten mit legitimen Interesse gestellt werden. Eine VOG, die den Jahresabschluss nicht hinterlegt hat, kann nicht gerichtlich vorgehen
3. Buchführung– Kleine V.o.G. 11 Einnahmen Einnahmen Bank X Bank Y Kasse N° Datum Text Total Spenden & Andere N° Betrag N° Betrag N° Betrag Beiträge Vermächtnisse Subsidien Betrag Text Summe der Einnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3. Buchführung– Kleine V.o.G. 12 Ausgaben Ausgaben Bank X Bank Y Kasse N° Datum Text Total Waren, direkte Lieferungen Andere N° Betrag N° Betrag N° Betrag Kosten Entlohnungen & Leistungen Betrag Text Summe der Ausgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3. Buchführung– Kleine V.o.G. 13 Veröffentlichung: Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben Einnahmen Ausgaben Beiträge Waren, direkte Kosten Spenden und Vermächtnisse Entlohnungen Subsidien Lieferungen und Leistungen Andere Einnahmen Andere Ausgaben Total der Einnahmen Total der Ausgaben
3. Buchführung– Kleine V.o.G. 14 Veröffentlichung: Jährliche Übersicht des Vermögens und der Schulden Guthaben Schulden Immobilien Finanzverbindlichkeiten • in vollem Eigentum • andere Maschinen Lieferantenverbindlichkeiten • in vollem Eigentum • andere Geschäftsausstattung, Transportmittel Verbindlichkeiten gegenüber Mitgliedern Lagerbestände Steuern, Sozialverbindlichkeiten Forderungen Geldanlagen Flüssige Mittel Andere Guthaben Andere Verbindlichkeiten
4. Steuerliche Behandlung der 15 Einnahmen von V.o.G.‘s 1. Sponsoring : Sponsor unterstützt die V.o.G. und nutzt diese Unterstützung zu Werbezwecken 2. Mäzenatentum : Unterstützung (finanziell oder Sachleistungen) mit dem Ziel, das Unternehmen mit dem Renommee einer Veranstaltung, eines Ereignisses usw. in Verbindung zu bringen und sein Image in der Öffentlichkeit zu fördern. Kommentar 52/206 der Verwaltung : « …à cet égard, les fonctionnaires ne peuvent perdre de vue l’évolution et le rôle de la publicité dans le monde moderne des affaires, notamment via le sponsoring ».
4. Steuerliche Behandlung der 16 Einnahmen von V.o.G.‘s 3. Spenden Vorteil : gesetzlich geregelt; für jedermann zugänglich Minimum : 40 EUR Nachteil : Formalitäten für V.o.G.
5. Wann zahlt eine VoG Steuern? 17 Einkommen aus Vermietung: 20,6%(*) Veräusserungsgewinne bei Verkauf von Immobilien (bebaute, unbebaute): 16,995%, 33,99%(*) Veräusserungsgewinne bei Verkauf von Beteiligungen: 16,995%(*) Nicht belegte Ausgaben: 103%, 51,5%(*) Geldwerter Vorteil Dienstfahrzeug : 33,99% von 17%; ab 1.01.2017: 33,99 % von 40 %; 29,58 % in 2018 + 2019; 25 % ab 2020 Zinsen, Dividenden, Nutzung einer Immobilie zu Werbezwecken : 25% bis 31.12.2015 27% in 2016 30% ab 2017 (*) inkl. Krisensteuer 3 %; ab 2018:2 %; ab 2020: 0 %
5. Wann zahlt eine VoG Steuern? 18 Vorsicht ist geboten bei „nicht belegten Ausgaben“ Beispiele : wie vorgehen? Gehaltszahlungen: 281.10 Honorarzahlungen: 281.50 Gesetzesänderung 12/2014: 103%, 51,5 % anstatt 309 %
5. Wann zahlt eine VoG Steuern? 19 Artikel 182 E. St. Gb: “In Bezug auf Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht und andere juristische Personen, die keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen, werden nicht als Geschäfte mit gewinnerbringendem Zweck betrachtet: 1. Vereinzelte oder außergewöhnliche Geschäfte, 2. Geschäfte, die in der Anlage der im Rahmen ihres Satzungsauftrags gesammelten Gelder bestehen, 3. Geschäfte, die aus einer Tätigkeit bestehen, die sich nur nebensächlich auf Industrie, Handel- oder Landwirtschaftsgeschäfte bezieht oder die nicht gemäß industriellen oder kommerziellen Methoden ausgeführt wird.“
5. Wann zahlt eine VoG Steuern? 20 Siehe Art. 182 E. St .Gb (S. 18) Ja Körperschaftssteuer Ja d.h. Gewinn wird besteuert Den Mitgliedern einen VoG arbeitet vergleichbar mit Gewinn/Vorteil einem gewerblichen verschaffen Unternehmen In Konkurrenz zu Ja gewerblichem Ja Sektor Wirtschaftliche Nein Aktivität d.h. nur gewisse Elemente können besteuert werden (siehe S. 16) Steuer der Nein juristischen Nein Personen
5. Wann zahlt eine VoG Steuern? 21 Rechtsprechung: 1. Gericht 1. Instanz Antwerpen – 18.03.2015 VoG organisiert Musikfestival (40.000 Besucher) Statuten: „Förderung des soziokulturellen Lebens“: Überschuss ist steuerpflichtig 2. Berufungsgericht Gent – 08.12.2015 VoG betreibt Jugendhotel: Überschuss ist steuerpflichtig 3. Berufungsgericht Gent – 10.09.2002 Freier Radiosender mit geringfügigen Werbeeinnahmen: Überschuss ist nicht steuerpflichtig 4. Gericht 1. Instanz Lüttich – 19.04.2007 Fitnesscenter: Überschuss ist steuerpflichtig 5. Gericht 1. Instanz Löwen – 28.11.2003 + Berufungsgericht Brüssel – 21.06.2006 Oxfam – 3. Welt Läden: Überschuss ist nicht steuerpflichtig
6. Sozialversicherung 22 Wenn Tätigkeit auf Honorarbasis: Sozialversicherung für Selbstständige Ausnahmen: Nebenerwerb: Bedingungen! Einkommen < 1.423,90 EUR (2014 + 2015) / 1.439,42 EUR (2016) / 1.471,00 EUR (2017) / 1.499,14 EUR (2018): kein Beitrag Wenn > 1.423,90 EUR (2014 + 2015) / 1.439,42 EUR (2016) / 1.471,00 (2017) / 1.499,14 EUR (2018): + 5,5%/Quartal « Artikel 37 »: Verheiratete, Studenten, usw. – Grenzen: Einkommen < 1.423,90 EUR (2014 + 2015) / 1.439,42 EUR (2016) / 1.471,00 EUR (2017) / 1.499,14 EUR (2018): siehe Nebenerwerb Wenn: 6.742,06 EUR (2014 + 2015) / 6.815,52 EUR (2016) / 6.965,11 EUR (2017) / 7.098,31 EUR (2018) überschritten werden = Haupterwerb Haupterwerb : min. + 715,00 EUR/Quartal EG-Verordnung 883/2004 Neue Berechnungsweise der Sozialversicherungsbeiträge ab 2015!
7. Rückerstattung von Kosten 23 Artikel 31 E.St. Gb.: Steuerfreiheit von durch Verein erstatteten Kosten. Km-Geld-Entschädigungen: 34,61 Ct/Km: vom 01.07.2013 bis 30.06.2014 34,68 Ct/Km: vom 01.07.2014 bis 30.06.2015 34,12 Ct/Km: vom 01.07.2015 bis 30.06.2016 33,63 Ct/Km: vom 01.07.2016 bis 30.06.2017 34,60 Ct/Km: vom 01.07.2017 bis 30.06.2018 Gegen Vorlage von Belegen Achtung: Vermerk auf Lohnkarte 281.10! Wenn Arbeitnehmer. Wenn „Selbstständig“: Problem…
8. Steuerfreie Entschädigungen für ehrenamtliche Mitarbeiter (Rundschreiben Ci.R.H. 241/509.803 vom 05.03.1999) 24 Betrifft nicht angestellte Mitarbeiter! Entschädigungen 2014 2015 2016 2017 2018 Pro Tag 32,71 EUR 32,71 EUR 32,71 EUR 33,36 EUR 34,03 EUR max. max. max. max. max. Pro Jahr 1.308,38 1.308,38 1.308,38 1.334,55 1.361,23 EUR max. EUR max. EUR max. EUR max. EUR max. + Max. Entschädigung Fahrgeld für 2.000 Km/Jahr à 34,12 / 33,63 / 34,60 Ct/km (siehe N°22) Keine Verpflichtung eine Lohnkarte zu erstellen Sonderregelung : Fussball, Volleyball, Basketball, Hockey, Handball
8. Steuerfreie Entschädigungen für ehrenamtliche Mitarbeiter (Verwaltungsschreiben v. 14.05.2014) 25 1. Bereiche : Sport, sozio-kultureller Bereich im weiten Sinne des Wortes z.Bsp.: Krankenbetreuung, Jugendarbeit, Sozialarbeit, Umweltschutz, Veranstaltungen. 2. Für ? VoG‘s Faktische Vereinigungen Gemeinden ÖSHZ 3. Was geht nicht? Arbeit für Unternehmen die steuerpflichtig sind. z.Bsp.: ein Pensionierter arbeitet einige Stunden für ein Unternehmen (früherer Arbeitgeber oder nicht). Ehefrau hilft ihrem Ehemann - Geschäftsführer einer PGmbH. Ehrenamt in eine VoG (Altenheim) die körperschaftssteuerpflichtig ist.
8. Steuerfreie Entschädigungen für ehrenamtliche Mitarbeiter (Verwaltungsschreiben v. 14.05.2014) 26 4. Was geht nicht? Man kann nicht gleichzeitig für eine Aufgabe entlohnt und entschädigt werden. z.Bsp: der angestellte Buchhalter einer VoG kann ehrenamtlich jugendliche Mitglieder betreuen, nicht aber als Schatzmeister entschädigt werden. 5. Entschädigung – Anwendungsbereich : Entschädigung für : Fahrtkosten (PKW, öffentlich. Nahverkehr): Wohnsitz – Vereinslokal + Fahrt zu Veranstaltungen Tagesspesen (u.a. Mahlzeit + Getränke) Andere Kosten wie kl. Material, Ausrüstung, Telefon, PC usw.
8. Steuerfreie Entschädigungen für ehrenamtliche Mitarbeiter (Verwaltungsschreiben v. 14.05.2014) 27 6. Höchstbeträge (siehe S. 23) Wenn eine Grenze überschritten wird : im Prinzip steuerpflichtig. Es sei denn der Gegenbeweis kann erbracht werden : Entschädigung entspricht Kosten die der Verein übernehmen muss. Entschädigung dient zur Deckung dieser Kosten.
8. Steuerfreie Entschädigungen für ehrenamtliche Mitarbeiter (Verwaltungsschreiben v. 14.05.2014) 28 7. Pauschalbeträge nicht vereinbar mit zusätzlichen Erstattungen anhand von Einzelbelegen Ausnahme : Entschädigung von 2.000 Km mit Pkw oder Nutzung öff. Nahverkehr/Fahrrad in diesem Rahmen. Wenn Verein A pauschal entschädigt und Verein B anhand von Belegen : wenn Grenzen von S. 23 nicht überschritten : OK, sonst beweispflichtig.
8. Steuerfreie Entschädigungen für ehrenamtliche Mitarbeiter (Verwaltungsschreiben v. 14.05.2014) 29 8. Sonderregelung für Sportvereine (siehe Dokumentation, S. 3) : die günstigere Variante kann gewählt werden. CiRH. 241/601.872 von 06.01.2010 10. Kontrollmitteilungen: keine nicht auf 281.10 die Steuerverwaltung kann eine Liste verlangen Vorsicht bei verdeckten Gehaltszahlungen
8. Steuerfreie Entschädigungen für ehrenamtliche Mitarbeiter (Verwaltungsschreiben v. 14.05.2014) 30 Regierungsprojekt: 500 EUR/Monat steuerfrei Achtung = bisher nur ein Projekt! Voraussetzungen: Arbeitnehmer/Selbstständiger mit min. 4/5 Beschäftigung Rentner Max. 6.000 EUR/Jahr Außerhalb des Berufs Für 2 Bereiche: Gemeinnützige Vereinigungen Gelegentliche Dienstleistungen zwischen Bürgern Zukunft der „sharing economy“ („économie collaborative“) – Maßnahme von 2016: max. 5.000 EUR – 10% Steuern?
8. Steuerfreie Entschädigungen für ehrenamtliche Mitarbeiter (Verwaltungsschreiben v. 14.05.2014) 31 Regierungsprojekt: 500 EUR/Monat steuerfrei Arbeit in gemeinnützigen Vereinigungen Beispiele: Sportanimator Jugendarbeit Sport: Schiedsrichter, Trainer Koordinator von einem Jugendheim Schulische Betreuung Kinderbetreuung Nächtliche Betreuung von Pflegefällen Assistent im Altenheim
8. Steuerfreie Entschädigungen für ehrenamtliche Mitarbeiter (Verwaltungsschreiben v. 14.05.2014) 32 Regierungsprojekt: 500 EUR/Monat steuerfrei Gelegentliche Dienstleistungen zwischen Bürgern: Babysitting Musikunterricht Sportunterricht Haushaltshilfe Begleitung von Personen Hundesitting
9. Entschädigungen für Künstler 33 Seit 01/01/2007 Beträge Max. 100 EUR/Tag (2014: 122,21 EUR; 2015: 122,24 EUR; 2016: 123,32 EUR; 2017: 124,66 EUR; 2018: 126,71 EUR) Max 2.000 EUR/Jahr (2014: 2.444,21EUR; 2015: 2.444,74 EUR; 2016: 2.466,34 EUR; 2017: 2.493,27 EUR; 2018: 2.534,11 EUR) Kann nicht gleichzeitig mit Entschädigung für Ehrenamt genutzt werden Ci.RH. 241/606.414 vom 13.08.2010
9. Entschädigungen für Künstler 34 Infos: www.kunstenloket.be Service Public Fédéral – Sécurité Sociale https://socialsecurity.belgium.be > le statut d‘artiste Keine Verpflichtung seitens Verein Karten 281… zu erstellen
10. VoG und MWS 35 MWS-pflichtig? Im Prinzip JA Gewinnerzielungsabsicht spielt nicht immer eine Rolle Regelmäßigkeit: 1 x pro Jahr? Güter, Dienstleistungen Nebenberuflich / hauptberuflich = ohne Bedeutung
10. VoG und MWS 36 Aber: Artikel 44 MWS Gb: Soziale und kulturelle Freistellungen Gesundheitswesen Altenheime Kinderkrippen Sportvereine Unterricht (Änderung seit 01.01.2014) usw.
10. VoG und MWS 37 Veranstaltungen: Verbesserung der finanziellen Situation des Vereins (Änderung ab 19.04.2017) Art. 44, §2, 12° MWS Gb: 3 Bedingungen müssen erfüllt sein: 1. VoG fällt unter eine der folgenden Kategorien: Krankenhaus Altenheim, Jugendheim, Behindertenbetreuung Sportclub ohne Gewinnerzielungsabsicht Unterrichtswesen ohne Gewinnerzielungsabsicht Bibliothek ohne Gewinnerzielungsabsicht Museen, usw. ohne Gewinnerzielungsabsicht Organisation von Theater, Konzerten, Ballet und Filmvorführungen, usw. ohne Gewinnerzielungsabsicht Vereinigungen mit politischen, religiösen, gewerkschaftlichen, usw. ohne Gewinnerzielungsabsicht
10. VoG und MWS 38 Veranstaltungen: Verbesserung der finanziellen Situation des Vereins (Änderung ab 19.04.2017) Art. 44, §2, 12° MWS Gb: 3 Bedingungen müssen erfüllt sein: 2. Veranstaltung ist nicht der Zweck der Gesellschaft = nur gelegentlich oder „für guten Zweck“ 3. Keine Wettbewerbsverzerrung: Verwaltungsrundschreiben vom 8. Juli 2017: die Steuerverwaltung geht davon aus, dass keine Wettbewerbsverzerrung vorliegt wenn max. 4 Veranstaltungen/Jahr stattfinden. Eine Veranstaltung die max. 3 Tage dauert (z.Bsp. Wochenende) = 1 Veranstaltung Wenn > 4 Veranstaltungen: Rücksprache mit Amt
10. VoG und MWS 39 Cafeteria von Krankenhäusern, Museen, usw. (12.09.2016: E.T. 130.298) Betrifft: Kliniken Sporthallen, die MWS-befreit sind Museen Theater Seniorenheime, die MWS-befreit sind Der eigentliche Umsatz (Eintritte des Museum, Einnahmen der Klinik,…) > Umsatz Cafeteria Nur zugänglich für Bewohner, Besucher während der Öffnungszeiten.
10. VoG und MWS 40 Sind Subsidien MWS-pflichtig? Funktionszuschüsse: Nein Subsidien in Zusammenhang mit Preis: Zahlung an VoG steht in Zusammenhang mit einer Dienstleistung oder Lieferung eines Gutes (z.Bsp.: Gemeinde zahlt einen Zuschuss pro Eintritt – Museum / Schwimmbad)
10. VoG und MWS 41 Sind Mitgliedsbeiträge MWS-frei? In der Regel, JA: gemäß Satzungen gleich für alle Wenn differenzierte Beiträge Anspruch auf unterschiedliche Leistungen geben: NEIN
10. VoG und MWS 42 Auch ohne MWS von Einnahmen abführen zu müssen, ist eine V.o.G. zur Abgabe von MWS-Erklärungen verpflichtet : Sondermeldung wenn : Innergemeinschaftlicher Erwerb von Gütern: > 11.200 EUR/ Jahr Innergemeinschaftliche Dienstleistungen : keine Schwelle; MWS immer in Belgien geschuldet System der „Kleinunternehmen“ : ab 2014 : Umsatz ≤ 15.000 EUR; ab 2016 ≤ 25.000 EUR
11. Vermögenssteuer 43 Soll „Ersatz“ für nicht geschuldete Erbschaftssteuer sein : 0,17 % vom „Vermögen“ Vermögen ≤ 25.000 EUR : keine Abgabe „Vermögen“ : Verkehrswert ist entscheidend
11. Vermögenssteuer 44 Frist : 31. März des folgenden Jahres Wenn Steuer ≤ 125 EUR : 1x für 3 Jahre d.h. Vermögen < 73.500 EUR Bewertung : Immobilien = Verkehrswert ≠ Buchwert Kein Abzug von Verbindlichkeiten (Ausnahme : Hypothekendarlehen) Muss nicht berücksichtigt werden : « working capital »
12. Risiken der Verwaltungsratsmitglieder einer VoG 45 2 Beispiele: MWS und Berufssteuervorabzug 1) Art. 93 undecies, C, §1 + §2 MWS Gb. 2) Art. 442 quarter E. St. Gb.
12. Risiken der Verwaltungsratsmitglieder einer VoG 46 1) Art. 93 undecies, C, §1 + §2 MWS Gb: Art. 93 undecies C, § 1 MWS Gb: « Verstößt eine Gesellschaft oder eine in Artikel 17 §3 des Gesetzes vom 27. Juni 1921 über die Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht, die internationalen Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht und die Stiftungen erwähnte juristische Person, die der Mehrwertsteuer unterliegt, gegen ihre Verpflichtung zur Zahlung der Steuer, der Zinsen oder Nebenkosten, haften der oder die Leiter der Gesellschaft oder juristischen Person, die mit der täglichen Geschäftsführung der Gesellschaft oder juristischen Person beauftragt sind, gesamtschuldnerisch für den Verstoß, wenn er auf ein Verschulden im Sinne von Artikel 1382 des Zivilgesetzbuches zurückzuführen ist, den sie in der Geschäftsführung der Gesellschaft oder juristischen Person begangen haben. Diese gesamtschuldnerische Haftung kann auf die anderen Leiter der Gesellschaft oder juristischen Person ausgeweitet werden, wenn ihnen Verschulden nachgewiesen wird, das zu dem in Absatz 1 erwähnten Verstoß geführt hat. Als Leiter einer Gesellschaft oder juristischen Person im Sinne des vorliegenden Artikels gelten Personen, die de facto oder de jure befugt sind oder gewesen sind, die Gesellschaft oder juristische Person zu verwalten, gerichtliche Mandatsträger ausgenommen. »
12. Risiken der Verwaltungsratsmitglieder einer VoG 47 Art. 93 undecies C, § 2 MWS Gb: « Die wiederholte Nichtzahlung der vorerwähnten Steuerschuld durch die Gesellschaft oder juristische Person gilt außer bei Beweis des Gegenteils aus einem in § 1 Absatz 1 erwähnten Verschulden hervorzugehen. Als wiederholte Nichteinhaltung der Verpflichtung zur Zahlung der Steuerschuld im Sinne des vorliegenden Artikels gilt: -für einen Steuerpflichtigen, der zur Einreichung vierteljährlicher Mehrwertsteuererklärungen verpflichtet ist, die Nichtzahlung von mindestens zwei einforderbaren Schulden während eines Zeitraums von einem Jahr, -für einen Steuerpflichtigen, der zur Einreichung monatlicher Mehrwertsteuererklärungen verpflichtet ist, die Nichtzahlung von mindestens drei einforderbaren Schulden während eines Zeitraums von einem Jahr. »
12. Risiken der Verwaltungsratsmitglieder einer VoG 48 2) Art. 442 quarter E.St.Gb: Art. 422 quater §1: « Verstößt eine Gesellschaft oder eine in Artikel 17 §3 des Gesetzes vom 27. Juni 1921 über die Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht, die internationalen Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht und die Stiftungen erwähnte juristische Person gegen ihre Verpflichtung zur Zahlung des Berufssteuervorabzugs, haften der oder die Leiter der Gesellschaft oder juristischen Person, die mit der täglichen Geschäftsführung der Gesellschaft oder juristischen Person beauftragt sind, gesamtschuldnerisch für den Verstoß, wenn er auf ein Verschulden im Sinne von Artikel 1382 des Zivilgesetzbuches zurückzuführen ist, den sie in der Geschäftsführung der Gesellschaft oder juristischen Person begangen haben. Diese gesamtschuldnerische Haftung kann auf die anderen Leiter der Gesellschaft oder juristischen Person ausgeweitet werden, wenn ihnen ein Verschulden nachgewiesen wird, das zu dem in Absatz 1 erwähnten Verstoß geführt hat. Als Leiter einer Gesellschaft oder juristischen Person im Sinne des vorliegenden Artikels gelten Personen, die de facto oder de jure befugt sind oder gewesen sind, die Gesellschaft oder juristische Person zu verwalten, gerichtliche Mandatsträger ausgenommen. »
12. Risiken der Verwaltungsratsmitglieder einer VoG 49 Art. 422 quater §2: « Die wiederholte Nichtzahlung des Berufssteuervorabzugs durch die Gesellschaft oder juristische Person gilt außer bei Beweis des Gegenteils aus einem in §1 Absatz 1 erwähnten Verschulden hervorzugehen. Als wiederholte Nichteinhaltung der Verpflichtung zur Zahlung des Berufssteuervorabzugs im Sinne des vorliegenden Artikels gilt: -für einen Schuldner, der den Vorabzug vierteljährlich schuldet, die Nichtzahlung von mindestens zwei fälligen Schulden während eines Zeitraums von einem Jahr, -für einen Schuldner, der den Vorabzug monatlich schuldet, die Nichtzahlung von mindestens drei fälligen Schulden während eines Zeitraums von einem Jahr. »
13. Fragen - Antworten 50 13.1 Einkommensteuer – Steuer der juristischen Personen Wie funktionniert die Steuer der juristischen Person (siehe N° 17-21) Beschränkt sich in der Regel auf Vorabzüge: Immobiliensteuervorabzug und Quellensteuer auf Kapitaleinkünfte, Zinsen, …
13. Fragen - Antworten 51 13.1 Einkommensteuer – Steuer der juristischen Personen Kann es passieren, dass eine VoG Steuern auf Gewinn zahlt? (siehe N°20) Gesellschaftssteuer, Körperschaftssteuer Wenn sie in Wirklichkeit hauptsächlich gewerblich aktiv ist Wenn sie Mitglieder bereichern will
13. Fragen - Antworten 52 13.1 Einkommensteuer – Steuer der juristischen Personen Wer ist von der Steuer der juristischen Personen betroffen? Faktische Vereinigungen: NEIN = transparent VoG: JA
13. Fragen - Antworten 53 13.1 Einkommensteuer – Steuer der juristischen Personen Darf eine VoG gewinnbringende Aktivitäten ausüben? (siehe N° 20+ N°21, Urteile) Einzelne Operationen: JA Finanzielle Anlage des Vermögens: JA
13. Fragen - Antworten 54 13.1 Einkommensteuer – Steuer der juristischen Personen Eine VoG besitzt eine Immobilie: Ist Immobiliensteuervorabzug geschuldet? Siehe auch N°50 Reduzierung, Erlass: = regionale Materie
13. Fragen - Antworten 55 13.1 Einkommensteuer – Steuer der juristischen Personen Eine VoG vermietet eine Immobilie Miete ist steuerpflichtig, außer: Vermietung an Privatpersonen, nicht gewerblich genutzt vermietet gemäß Pachtgesetzgebung Mieter (= VoG) verwendet Immobilie für Unterricht, Krankenhaus, Kinderheim, usw
13. Fragen - Antworten 56 13.1 Einkommensteuer – Steuer der juristischen Personen VoG mit Sparkonto u.ä.: Zinsen steuerpflichtig? Steuer = Quellensteuer, vom Schuldner der Zinsen einzuhalten (30 %). Ausnahme: Ausland Steuererklärung oder innerhalb von 15 Tagen nach 31. Dezember
13. Fragen - Antworten 57 13.1 Einkommensteuer – Steuer der juristischen Personen VoG A gibt VoG B ein Darlehen: B zahlt Zinsen an A VoG B muss 30 % Steuern einbehalten und innerhalb von 15 Tagen an Steuereinnahmeamt überweisen. A erhält 70 %.
13. Fragen - Antworten 58 13.1 Einkommensteuer – Steuer der juristischen Personen VoG-Mitarbeiter nutzt Dienstfahrzeug privat 17 % (40 % ab 2017) des geldwerten Vorteils müssen versteuert werden (33,99 %)
13. Fragen - Antworten 59 13.1 Einkommensteuer – Steuer der juristischen Personen Was passiert, wenn Karten 281 nicht erstellt werden (Gehälter, Honorare, Kommissionen, …) (siehe N°18) Fristen: Ende Februar: Gehälter, Sitzungsgelder Ende Juni: Honorare, Kommissionen Steuer = 103 % der nicht erstellten Karte 281.
13. Fragen - Antworten 60 13.1 Einkommensteuer – Steuer der juristischen Personen Beschäftigung von Personal Die gleichen Verpflichtungen wie jeder Arbeitgeber
13. Fragen - Antworten 61 13.1 Einkommensteuer – Steuer der juristischen Personen Ehrenamtliche Helfer (siehe N°24-32) Das Gesetz vom 3. Juli 2005 behandelt keine steuerlichen Aspekte. Seit 1999 gibt es Richtlinien der Steuerverwaltung.
13. Fragen - Antworten 62 13.1 Einkommensteuer – Steuer der juristischen Personen Welche Kosten können steuerfrei erstattet werden (siehe N°24-32) Fahrtkosten: Wohnsitz – Sitz der VoG Fahrten zu Veranstaltungen Aufenthaltskosten: Mahlzeit, Getränke geringfügige Kosten, die nicht belegt werden können: Telefongespräche, Internetnutzung, Kleinmaterial
13. Fragen - Antworten 63 13.1 Einkommensteuer – Steuer der juristischen Personen Welche Formalitäten bei Kostenerstattung? Wenn keine verdeckte Gehaltszahlung und Grenzwerte (siehe N°24-32) beachtet werden = steuerfrei
13. Fragen - Antworten 64 13.1 Einkommensteuer – Steuer der juristischen Personen (siehe N° 24) Wenn Pauschalbeträge überschritten werden? Maximalbeträge gelten auch bei Aktivitäten in mehreren Vereinigungen! Die gesamten Entschädigungen werden steuerpflichtig! Nicht nur die Überschreitung. Gegenbeweis ist möglich, aber Beweislast kippt.
13. Fragen - Antworten 65 13.2 MWS VoG = MWS-pflichtig? (siehe N°35-42) jeder, der eine wirtschaftliche Aktivität ausübt regelmäßig und selbstständig haupt- oder nebenberuflich mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht (!) Lieferung von Gütern, Dienstleistungen MWS-pflichtige = aktive „Steuerverrechnungsstellen“ Recht MWS abzuziehen. „Ein MWS-Pflichtiger zahlt keine MWS, er leitet kassierte MWS weiter…“. Es gibt Befreiungen verschiedenster Art.
13. Fragen - Antworten 66 13.2 MWS Kann die VoG wählen? Nein! Tätigkeit muss geprüft werden 3 Möglichkeiten: keine MWS ist geschuldet MWS ist geschuldet und muss abgeführt werden gewisse Einnahmen sind MWS-pflichtig, andere nicht Prüfung anhand der Einnahmen
13. Fragen - Antworten 67 13.2 MWS Sind Spenden und Subsidien MWS-pflichtig? Kein Zusammenhang mit Lieferung eines Gutes, oder Dienstleistung NEIN! Ausnahme: Subventionierungen eines Preises
13. Fragen - Antworten 68 13.2 MWS Was geht ohne MWS? a. Aktivitäten mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht: Vermietungen Verlosungen Sozialhilfe Unterricht Berufsausbildung Familienhilfe Kinderbetreuung Jugendfreizeit Keine MWS von Einnahmen kein Abzug von MWS
13. Fragen - Antworten 69 13.2 MWS Was geht ohne MWS? b. Aktivitäten ohne Gewinnerzielungsabsicht: Einnahmen dienen nur zur Deckung der Kosten: Sportzentren Bibliotheken Museen, botanische Gärten, Zoo, usw. Theater, Konzerte, Ausstellungen, usw. Interessenvertretungen: politische, humanitäre, religiöse, gewerkschaftliche, philanthropische, usw. Interessen Siehe auch N°37 + 38
13. Fragen - Antworten 70 13.2 MWS Muss trotzdem etwas beachtet werden, wenn VoG nicht MWS-pflichtig ist? In gewissen Situationen muss die MWS nicht an den Verkäufer/Dienstleister (Ausland) gezahlt werden, sondern in Belgien.
13. Fragen - Antworten 71 13.2 MWS Kauf von Gütern Wenn > 11.200 EUR: Ab Überschreiten der Schwelle und vollständiges nächstes Jahr: MWS in Belgien via Sondermeldungen
13. Fragen - Antworten 72 13.2 MWS Dienstleistungen Per Sondermeldung egal ob > oder < als 11.200 EUR, z.Bsp.: Honorare Urheberrechte Vermietung von beweglichen Gütern Telekommunikation
13. Fragen - Antworten 73 13.2 MWS Kleinunternehmen Schwelle = 25.000,00 EUR = fakultativ Ggf. Listing vor 31.03. des nächsten Jahres einreichen + siehe N° 71 und N° 72 oben
13. Fragen - Antworten 74 13.3 Vermögenssteuer „Vermögenssteuer“ – Ersatz für Erbschaftssteuer Handelsgesellschaften: Erbschaftssteuer beim Ableben des Teilhabers 0,17 %
13. Fragen - Antworten 75 13.3 Vermögenssteuer Wer ist betroffen? VoG’s Stiftungen Internationale VoG’s
13. Fragen - Antworten 76 13.3 Vermögenssteuer Wer ist nicht betroffen? Vermögen < 25.000,00 EUR Familienzulagenkassen, Träger im Unterrichtswesen (was die Schulgebäude anbelangt) Rotes Kreuz Umweltschutzvereinigungen mit Grundstücken die Naturreservate sind Gewerkschaften…
13. Fragen - Antworten 77 13.3 Vermögenssteuer Wann, wie? Vor 31.03. des nächsten Jahres Formular 187/3 (www.myminfin.be) Das Umlaufvermögen („fonds de roulement“ in franz.) muss nicht versteuert werden. Nur mit Hypothek abgesicherte Schulden sind abziehbar.
13. Fragen - Antworten 78 13.3 Vermögenssteuer Kann man im Voraus zahlen? Wenn Steuer/Jahr < 125 EUR (d.h. Vermögen < 73.529,42 EUR) kann für 3 Jahre im Voraus gezahlt werden. Allerdings geht das nur, wenn das Vermögen der VoG am 1.01. der drei Jahre < 147.058,84 EUR bleibt.
13. Fragen - Antworten 79 13.3 Vermögenssteuer Darf eine VoG Erbschaften annehmen? Ja Wenn > 100.000 EUR: Genehmigung des Justizministers
13. Fragen - Antworten 80 13.3 Vermögenssteuer Muss die VoG dann Erbschaftssteuern zahlen? Ja, abhängig vom Wohnsitz des Verstorbenen: 7% in der wallonischen Region
81 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !
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