Handbuch der KPH Graz zu COVID-19 - Teil 1: Regelungen für den Hochschulbetrieb ab 1.10.2020
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Handbuch der KPH Graz zu COVID-19 Teil 1: Regelungen für den Hochschulbetrieb ab 1.10.2020 Studierende, (Hochschul-)Lehrende, Verwaltung, Bibliothek Standorte Graz und Klagenfurt Version 2.6
Handbuch Teil 1, Version 2.6, 01-03-2021 Inhalt Einleitung...................................................................................................................................... 4 1 Allgemeine Verhaltens- und Hygienevorschriften an der KPH Graz................................................ 5 1.1 Regelungen für den Aufenthalt an der KPH Graz.................................................................... 5 1.2 Hinweise für Risikogruppen ................................................................................................ 5 1.3 Meldung von Erkrankungen bzw. von Verdachtsfällen............................................................ 5 1.4 Benutzung der Gastronomie am Campus Augustinum und am Diözesanhaus Klagenfurt ............. 6 2 Studienbetrieb in der Aus- und Weiterbildung ............................................................................ 6 2.1 Das Konzept des hybriden Lehrbetriebs ............................................................................... 6 2.1.1 Lehramt Primarstufe .................................................................................................. 7 2.1.2 Bachelorstudium Elementarpädagogik.......................................................................... 7 2.1.3 Lehramt Sekundarstufe .............................................................................................. 8 2.1.4 Hochschullehrgänge der Weiterbildung......................................................................... 8 2.2 Hinweise zur Abhaltung von Lehrveranstaltungen in der Aus- und Weiterbildung....................... 8 2.3 Schriftliche und mündliche Prüfungen................................................................................ 10 2.4 Praktika......................................................................................................................... 11 3 Studienbetrieb in der Fortbildung ........................................................................................... 11 4. Veranstaltungen, Tagungen, Kongresse ................................................................................... 12 4.1 COVID-19-Beauftragte*r .................................................................................................. 12 4.2 Teilnehmer*innen-Listen ................................................................................................. 13 4.3 Sitzplatzmanagement ...................................................................................................... 13 4.4 Hygienemaßnahmen ....................................................................................................... 13 4.5 Regelungen zum Verhalten bei Auftreten einer COVID-19-Infektion ....................................... 13 4.6 Regelungen betreffend die Verabreichung von Speisen und Getränken .................................. 13 5. Ergänzende Regelungen für verschiedene Personengruppen ...................................................... 14 5.1 Studierende ................................................................................................................... 14 5.1.1 Lehrveranstaltungen ................................................................................................ 14 5.1.2 Entlehnung und Rückgabe von Büchern in der Bibliothek............................................... 14 5.1.3 Parteienverkehr....................................................................................................... 15 5.2 (Hochschul-)Lehrpersonen ............................................................................................... 15 5.2.1 Lehre ..................................................................................................................... 15 5.2.2 Nicht-Lehre............................................................................................................. 15 5.2.3 Forschung............................................................................................................... 16 5.2.4 Besprechungen ....................................................................................................... 16 5.2.5 Sprechstunden für Studierende ................................................................................. 17 5.2.6 Abwicklung von Verwaltungsagenden......................................................................... 17 2
Handbuch Teil 1, Version 2.6, 01-03-2021 5.2.7 Entlehnung und Rückgabe von Büchern und Zeitschriften.............................................. 17 5.3 Verwaltungspersonal und Mitarbeiter*innen der Bibliothek ................................................. 18 5.3.1 Präsenzdienst in den Büroräumen.............................................................................. 18 5.3.2 Bibliotheksdienst ..................................................................................................... 19 5.3.3 Besprechungen ....................................................................................................... 19 5.3.4 Verwendung von Küche und Sozialraum am Standort Campus Augustinum ...................... 19 5.4 Hochschulvertretung am Standort Graz.............................................................................. 19 5.4.1 Anwesenheit im Büroraum der Hochschulvertretung .................................................... 20 5.4.2 Besprechungen ....................................................................................................... 20 7. Räumliche Gegebenheiten ......................................................................................................... 20 7.1 Räumlichkeiten der KPH Graz am Campus Augustinum......................................................... 20 7.2 Räume am Diözesanhaus Klagenfurt .................................................................................. 21 3
Handbuch Teil 1, Version 2.6, 01-03-2021 Einleitung Das vorliegende Handbuch der KPH Graz zu COVID-19 Teil 1 in der Fassung 2.6 enthält Regelungen, um die Gefahr einer Ansteckung an COVID-19 zu minimieren und ersetzt den Teil 1 des Handbuches der KPH Graz zu COVID-19 in der Fassung 2.5. Die Regelungen dienen dem Schutz von Studierenden, (Hochschul-)Lehrenden, Verwaltungspersonal und Bibliotheksangestellten der KPH Graz und damit implizit auch aller Personen am Campus Augustinum. Die Basis der angeführten Maßnahmen bilden die Richtlinien der Bundesregierung, sowie des Bundesministe- riums für Bildung, Wissenschaft und Forschung, die Vorgaben der Bischöflichen Ordinariate der Diözesen Graz-Seckau und Gurk-Klagenfurt sowie die mit allen Einrichtungen am Campus Augustinum bzw. am Diözesanhaus Klagenfurt akkordierten Verhaltens- und Hygienevorschriften. Der Geltungsbereich des vorliegenden Handbuches erstreckt sich auf die gesamte KPH Graz, Standorte Graz und Klagenfurt, und alle ihre Organisationseinheiten. Es gilt ab 1. Oktober 2020 bis auf Weiteres. Die vorliegenden Vorgaben sowie eventuelle modifizierte Regelungen in zukünftigen Versionen sind einzuhalten. Für die gewissenhafte Umsetzung bedanken wir uns im Voraus. Das Rektorat der KPH Graz: Andrea Seel, Renate Straßegger-Einfalt, Friedrich Rinnhofer Graz, 01. März 2021 4
Handbuch Teil 1, Version 2.6, 01-03-2021 1 Allgemeine Verhaltens- und Hygienevorschriften an der KPH Graz 1.1 Regelungen für den Aufenthalt an der KPH Graz Für einen Aufenthalt an der KPH Graz gelten folgende Regelungen: • Kommen Sie nicht an die Hochschule, wenn Sie sich krank fühlen oder der Verdacht einer Erkrankung an COVID-19 besteht. • Für externe Personen erfolgt das Betreten des Campus Augustinum bzw. des Diözesanhauses in Klagenfurt auf eigene Gefahr. • Beachten Sie die allgemeinen Hygienevorschriften im Zusammenhang mit COVID-19 sowie die Ampelregelungen am Campus Augustinum (https://augustinum.at/covid-19/) und die Regelungen im Diözesanhaus Klagenfurt. • Waschen Sie sich sofort nach Betreten des Gebäudes mit Seife die Hände (mind. 30 Sekunden) in einem der Sanitärräume. • Achten Sie auf mindestens 1 Meter Abstand. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes richtet sich nach den jeweils aktuellen Vorgaben. • Nutzen Sie grundsätzlich die rechte Seite in den Gängen und Stiegenaufgängen, um nahe Begegnungen mit anderen zu vermeiden. • Vermeiden Sie am Standort Graz, in Bereiche des Gymnasiums oder anderer Institutionen des Augustinum zu gehen. Der Stiegenaufgang gegenüber dem Haupteingang im Foyer ist in erster Linie dem Gymnasium vorbehalten. • Vermeiden Sie unnötige Ansammlungen und Gruppenbildungen. • Bei Arbeitsplätzen, die von mehr als einer Person verwendet werden, sind vor dem Wechsel die beanspruchten Arbeitsflächen (Arbeitstische, Kontaktflächen, Tastatur, Computermäuse, usw.) durch den*die jeweilige*n Mitarbeiter*in zu desinfizieren. Dazu werden Einweghandschuhe, Desinfektionsmittel und Papiertücher zur Verfügung gestellt. • Achten Sie auf regelmäßiges Lüften in den Arbeits- und Seminarräumen. 1.2 Hinweise für Risikogruppen Für Studierende gilt: Wird der Institutsleitung ein COVID-19-Risikoattest vorgelegt, werden für Präsenzen an der Hochschule, die aus studienrechtlicher Sicht erforderlich sind (z.B. Teilnahme an Prüfungen oder Lehrveranstaltungen), alternative Lösungen gesucht. Für (Hochschul-)Lehrende und Verwaltungspersonal gilt: Wird der Rektorin ein COVID-19-Risikoattest vorgelegt, wird geprüft, welche Arbeitsbedingungen realisiert werden können, um das Infektionsrisiko so weit wie möglich zu reduzieren. Selbiges gilt für Personen über 60 Jahre, sofern das ihr expliziter Wunsch ist. Dies setzt eine entsprechende Information an die Rektorin voraus. Für Fragen steht am Standort Graz die Arbeitsmedizinerin der KPH Graz, Frau Dr. A. Böhm, zur Verfügung (asbo@gmx.at), am Standort Klagenfurt der Arbeitsmediziner Dr. H. Peterz (Tel. 0463 31 90 20). 1.3 Meldung von Erkrankungen bzw. von Verdachtsfällen Sofern Sie an COVID-19 erkranken oder einen Verdachtsfall darstellen, und Sie in den letzten Tagen am Campus Augustinum oder am Diözesanhaus Klagenfurt waren bzw. disloziert gearbeitet haben (Praktika, Exkursionen, Lehrveranstaltungen der Fortbildung etc.), ist das Büro der Rektorin unverzüglich über die Meldeadresse meldung.coronavirus@kphgraz.at zu informieren. Die Rektorin leitet dann die weiteren Schritte ein. 5
Handbuch Teil 1, Version 2.6, 01-03-2021 Beim Auftreten einer Infektion oder einem begründeten Verdacht bei einer Person, die sich an der KPH Graz befindet, ist das Büro der Rektorin umgehend zu verständigen. Die Rektorin leitet dann die weiteren Schritte ein. 1.4 Benutzung der Gastronomie am Campus Augustinum und am Diözesanhaus Klagenfurt Es gelten die jeweiligen Vorgaben der gastronomischen Betriebe. 2 Studienbetrieb in der Aus- und Weiterbildung ◼ Grün ◼ Gelb ◼ Orange ◼ Rot Lehre in Aus- & Hybridbetrieb Hybridbetrieb Distance-Betrieb Onlinelehre Weiterbildung (Ausbildung) (Ausbildung und Weiterbildung) Distance Betrieb (Weiterbildung) Keine Keine Exkursionen/externe Exkursionen/externe Veranstaltungen Veranstaltungen Präsenzlehre nur in Präsenzlehre nur in Ausnahmefällen nach Ausnahmefällen nach Genehmigung Genehmigung Angebot einer Testung vor Ort; 2 m Abstand; MNS verpflichtend MNS darf nur am MNS auch am Sitzplatz, FFP2-Masken auch am außerhalb der Sitzplatz abgenommen darf nur beim Sprechen Sitzplatz und beim Seminarräume werden abgenommen werden Sprechen. Für LV in Bewegung und Für LV in Bewegung und Für LV in Bewegung und Für LV in Bewegung und Sport, Musikerziehung, Sport, Musikerziehung, Sport, Musikerziehung, Sport, Musikerziehung, Werken und Werken und Werken und Bildnerische Werken und Bildnerische Bildnerische Erziehung Bildnerische Erziehung Erziehung, sofern eine Erziehung, sofern eine sind die speziellen sind die speziellen Durchführung in Präsenz Durchführung in Präsenz Vorgaben zu Vorgaben zu genehmigt wurde, nur genehmigt wurde, nur berücksichtigen berücksichtigen unter Vorlage eines unter Vorlage eines speziellen Sicherheits- speziellen Sicherheits- konzepts. konzepts. Wenn Schließung von Wenn Schließung von Abmeldemöglichkeit für Seminargruppen Seminargruppen Studierende Umstellung auf Umstellung auf Dualbetrieb Dualbetrieb 2.1 Das Konzept des hybriden Lehrbetriebs Aufgrund der räumlichen Situation realisiert die KPH Graz auch in den Ampelfarben grün und gelb einen Hybridbetrieb, der der orangen Ampelfarbe entspricht. Die Online-Phasen sind integraler Bestandteil der Lehrveranstaltungen und gleichwertig zur Präsenzlehre. Mit diesem System des Blended Learning wird der Versuch unternommen, eine möglichst hohe Qualität der Lehre trotz der notwendigen Einschränkungen durch die Corona-Krise zu gewährleisten. Durch eine Reduktion der gleichzeitigen Anwesenheit von Personen an der KPH Graz soll weiters die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung von COVID-19 minimiert werden. 6
Handbuch Teil 1, Version 2.6, 01-03-2021 Bei Lehrveranstaltungen, die einen höheren Anteil als 20 Prozent an Online-Lehre haben, wird die Erhöhung gemäß Satzung der KPH Graz vom studienrechtlichen Organ genehmigt. Für die Planung der Präsenzlehre wurden die räumlichen Gegebenheiten der KPH Graz berücksichtigt. Es wurden jene Räumlichkeiten herangezogen, in denen der Mindestabstand von 1 Meter möglich ist. (siehe Pkt. 7) 2.1.1 Lehramt Primarstufe Bachelorstudium Primarstufe Vorlesungen werden im WS 2020/21 grundsätzlich virtuell abgehalten. Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen werden im Sinne des Blended Learning durchgeführt. D abei orientiert sich der Wechsel der Präsenzlehre und der Online-Lehre nach fachspezifischen Anforderungen, den Erfordernissen der unterschiedlichen Lehrveranstaltungstypen und der Position der Lehrveranstaltung im Studienverlauf (Blick auf Studienanfänger*innen und Einführung in die Schwerpunkte): • Mit zunehmender Semesterhöhe nimmt der Anteil der Online-Lehre zu. • Für Studierende sind Lehrveranstaltungen, welche online bzw. in Präsenz stattfinden, wochenweise gebündelt. Online- bzw. Präsenzphasen können sich über mehrere Wochen erstrecken. • Die Online-Wochen bzw. Präsenzwochen für die Studierenden des 1., 3., 5. und 7. Semesters sind so aufeinander abgestimmt, dass wöchentlich nur die Studierenden von zwei Studienjahrgängen an der KPH Graz anwesend sind. • Innerhalb prüfungsimmanenter Lehrveranstaltungen wird das Verhältnis zwischen Online-Lehre und Präsenzlehre durch die curricular formulierten Kompetenzen grundgelegt. Organisatorischer Rahmen: • Online-Termine sind synchron geplant und müssen bei asynchronem Abhaltung von den Lehrveranstaltungsleiter*innen an die Studierenden kommuniziert werden. • Synchrone Lehre erfolgt vorwiegend über das Videokonferenzsystem Cisco Webex oder MS Teams. • Asynchrone Lehre erfolgt über das Lernmanagementsystem itsLearning. Schwerpunkt Religionspädagogik am Institut für Religionspädagogik Klagenfurt und an der Pädagogischen Hochschule Burgenland Die Lehrveranstaltungen im Schwerpunkt Religionspädagogik in Klagenfurt und Eisenstadt werden analog zur Sekundarstufe organisiert (siehe 2.1.3). In Klagenfurt steht die Lernplattform Moodle, in Eisenstadt ItsLearning zur Verfügung. Masterstudium Primarstufe Vorlesungen werden im WS 2020/21 virtuell abgehalten. Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen werden im Sinne des Blended Learning durchgeführt. Dabei orientiert sich der Wechsel der Präsenzlehre und der Online-Lehre nach fachspezifischen Anforderungen sowie den Erfordernissen der unterschiedlichen Lehrveranstaltungstypen. Lehrveranstaltungen, welche online bzw. in Präsenz stattfinden, werden tageweise gebündelt. Innerhalb prüfungsimmanenter Lehrveranstaltungen wird das Verhältnis zwischen Online-Lehre und Präsenzlehre durch die curricular formulierten Kompetenzen grundgelegt. Synchrone Lehre erfolgt vorwiegend über das Videokonferenzsystem Cisco Webex oder MS Teams. Asynchrone Lehre erfolgt über die Plattform Moodle. 2.1.2 Bachelorstudium Elementarpädagogik siehe Masterstudium Primarstufe 7
Handbuch Teil 1, Version 2.6, 01-03-2021 2.1.3 Lehramt Sekundarstufe Im Fach Bildnerische Erziehung und in der Spezialisierung Inklusive Pädagogik wird das Blended Learning - System analog zum Masterstudium Primarstufe organisiert. In den Bildungswissenschaftlichen Grundlagen, im Unterrichtsfach Katholische Religion und in der Spezialisierung Vertiefende katholische Religionspädagogik für die Primarstufe sind die Anteile an Präsenzlehre und virtueller Lehre nach Lehrveranstaltungs-Typen einheitlich geregelt, und zwar nach folgendem Schema: • Vorlesungen werden virtuell abgehalten. • Vorlesungen mit Übung, Seminare und Proseminare: ein Drittel Präsenz, zwei Drittel online • Exkursionen, Übungen und Lehrveranstaltungen mit 0,5 SWSt: zwei Drittel Präsenz, ein Drittel online • Praxis: ausschließlich Präsenz Synchrone Lehre erfolgt vorwiegend über das Videokonferenzsystem Cisco Webex oder MS Teams. Asynchrone Lehre erfolgt über die Plattform Moodle. 2.1.4 Hochschullehrgänge der Weiterbildung Die Lehrveranstaltungen der Weiterbildung werden analog zum Masterstudium Primarstufe organisiert. Synchrone Lehre erfolgt vorwiegend über das Videokonferenzsystem Cisco Webex oder MS Teams. Asynchrone Lehre erfolgt über die Plattform Moodle. 2.2 Hinweise zur Abhaltung von Lehrveranstaltungen in der Aus- und Weiterbildung Bei Präsenzeinheiten gelten folgende Regelungen: • Der*die Lehrveranstaltungsleiter*in ist für die Einhaltung der COVID-19-Richtlinien verantwortlich. • Der Mindestabstand von 1 Meter ist einzuhalten. Die Anordnung der Tische und Sessel bzw. gegebenenfalls Markierung unterstützt diese Notwendigkeit und darf nicht verändert werden. Wenn die Wahrung des Mindestabstands von 1 Meter nicht eingehalten werden kann, ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. • Der Lehrveranstaltungsraum ist regelmäßig, spätestens nach einer Stunde fünf Minuten lang zu lüften (wenn möglich durch Querlüftung). • Studierende können in Pausen, wenn kein Raumwechsel vorgesehen ist, im Lehrveranstaltungs - raum bleiben; dies gilt ebenso für die Mittagspause. Dabei sollen die Plätze im Laufe eines Studientages nicht gewechselt werden. • Wenn eine Studierendengruppe einen Lehrveranstaltungsraum verlässt, sind die von den Studierenden benutzten Plätze und Arbeitsflächen von den Studierenden zu desinfizieren. Es wird empfohlen, dass zwei oder drei Studierende diese Aufgabe übernehmen. • Lehrende müssen vor dem Verlassen des Lehrveranstaltungsraumes ihren Platz und die Tastatur sowie die Maus desinfizieren. • In Lehrveranstaltungen zu Bewegung und Sport, Musik, Werken und Bildnerische Erziehung sind die jeweils geltenden Spezialvorgaben (siehe unten) einzuhalten. • In den Computerräumen sind nach der Lehrveranstaltung alle benutzten Tastaturen und Mäuse zu desinfizieren. • Die Anwesenheitslisten bleiben bei den Lehrenden und müssen für eine allfällige Kontaktverfolgung die Unterscheidung von Präsenz- und Online-Präsenz beinhalten. 8
Handbuch Teil 1, Version 2.6, 01-03-2021 ◼ Grün ◼ Gelb ◼ Orange ◼ Rot LV in Bewegung Die LV findet in Die LV findet in Distance-Betrieb Distance-Betrieb und Sport vorgesehenen vorgesehenen Funktionsräumen und Funktionsräumen und Sofern eine Durch- Sofern eine Durch- Turnhallen, vorrangig Turnhallen, vorrangig führung in Präsenz führung in Präsenz jedoch im Freien, statt jedoch im Freien, statt genehmigt wurde, nur genehmigt wurde, nur unter Vorlage eines unter Vorlage eines speziellen Sicherheits- speziellen Sicherheits- Benutzung der Benutzung der konzepts konzepts Umkleideräume Umkleideräume nach unbeschränkt möglich. Möglichkeit mit reduzierter Personenzahl. Nach dem Betreten des Nach dem Betreten des Umkleideraums – vor Umkleideraums – vor und nach der und nach der Sportausübung – sind Sportausübung – sind die Hände zu waschen. die Hände zu waschen. Mindestabstand von zwei Metern (auch beim Umkleiden): situationsbedingt kurzfristige Unter- schreitung des Abstandes, z. B. im Zuge von Sportspielen oder beim Helfen und Sichern ist möglich LV in Musikerziehung Singen in Gruppen nach Singen in Gruppen nach Distance-Betrieb Distance-Betrieb Möglichkeit im Freien, Möglichkeit im Freien, in Innenräumen in Innenräumen Sofern eine Durch- Sofern eine Durch- Mindestabstand von Mindestabstand von führung in Präsenz führung in Präsenz eineinhalb Metern, auf drei Metern, auf gutes genehmigt wurde, nur genehmigt wurde, nur gutes Durchlüften ist Durchlüften ist unter Vorlage eines unter Vorlage eines besonders zu achten besonders zu achten speziellen Sicherheits- speziellen Sicherheits- konzepts konzepts Bei Nutzung von Bei Nutzung von Instrumenten durch Instrumenten durch mehrere Personen ist mehrere Personen ist sicherzustellen, dass sicherzustellen, dass sowohl vorher als auch sowohl vorher als auch nachher die Hände nachher die Hände gewaschen oder gewaschen oder desinfiziert werden, die desinfiziert werden, die Nutzung von Nutzung von Blasinstrumenten durch Blasinstrumenten durch mehrere Personen ist mehrere Personen ist nicht gestattet nicht gestattet LV in Werken und BE Bei Unterschreitung des Ein MNS ist zusätzlich Distance-Betrieb Distance-Betrieb Mindestabstandes beim Bewegen durch (Durchführung von den Werk(stätten)raum Sofern eine Durch- Sofern eine Durch- Tätigkeiten) ist ein MNS zu tragen führung in Präsenz führung in Präsenz zu tragen genehmigt wurde, nur genehmigt wurde, nur unter Vorlage eines unter Vorlage eines Bei Nutzung von Gemeinsam benutzte speziellen Sicherheits- speziellen Sicherheits- Werkzeugen und Maschinen und Geräte konzepts konzepts anderen sind an den Unterrichtsmitteln Handhabungs- bzw. durch mehrere Kontaktstellen Personen ist regelmäßig sorgfältig zu 9
Handbuch Teil 1, Version 2.6, 01-03-2021 sicherzustellen, dass reinigen oder zu sowohl vorher als auch desinfizieren nachher die Hände gewaschen oder desinfiziert werden 2.3 Schriftliche und mündliche Prüfungen ◼ Grün ◼ Gelb ◼ Orange ◼ Rot Prüfungen Nach Möglichkeit auf Primär auf Primär auf elektroni- Primär auf elektronischem Weg elektronischem Weg schem Weg elektronischem Weg In Präsenz in ausrei- In Präsenz in ausrei- In Präsenz nur nach In Präsenz nur nach chend großen Räumen chend großen Räumen Genehmigung durch die Genehmigung durch die möglich (nicht möglich (nicht Institutsleitung sowie in Institutsleitung sowie in Professor*innenbe- Professor*innenbe- ausreichend großen ausreichend großen sprechungszimmer) sprechungszimmer) Räumen möglich (nicht Räumen möglich (nicht Professor*innenbe- Professor*innenbe- sprechungszimmer) sprechungszimmer) Primär zu Zeiten von Ausschließlich zu Zeiten Präsenzlehre von Präsenzlehre Angebot einer Testung vor Ort; 2 m Abstand; FFP2-Masken auch am Sitzplatz und beim Sprechen. Mündliche Prüfungen können ohne das Angebot einer Testung abgehalten werden, wenn sich nicht mehr als vier Personen (inklusive Lehrender*m) im Raum befinden und die Dauer der Prüfung 20 Minuten nicht überschreitet. Abmeldemöglichkeit für Abmeldemöglichkeit für Studierende Studierende Anwesenheitslisten Anwesenheitslisten Anwesenheitslisten Anwesenheitslisten Das gesamte Raummanagement erfolgt wie üblich über PH-Online bzw. über die Information. Abhängig vom gebuchten Raum ergibt sich die Anzahl der möglichen Prüfungskandidat*innen. Die Aufstellung der Tische darf bei schriftlichen Prüfungen nicht verändert werden. Wenn in begründeten Fällen ein Umstellen der Tische bei mündlichen Prüfungen erforderlich ist, ist nach der Prüfung die ursprüngliche Tischordnung wiederherzustellen. Am Campus Augustinum hängt eine Skizze der Sitzordnung an der jeweiligen Tür. Der von jedem einzelnen Studierenden benutzte Arbeitsplatz ist vor dem Verlassen des Raums durch den*die Studierende zu desinfizieren. Desinfektionsmittel, Papiertücher und Einweghandschuhe stehen zur Verfügung. Für die Prüfungsdurchführung gelten folgende Regelungen: • Die Hygienemaßnahmen sind einzuhalten. • Wenn die Wahrung des Mindestabstands von 1 Meter nicht eingehalten werden kann, ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. • Idealerweise soll der Prüfungsraum nach jeder Prüfung, spätestens nach einer Stunde fünf Minuten lang gelüftet werden, wenn möglich durch Querlüftung. Gemäß Satzung der KPH Graz § 36 (3) ist nach Möglichkeit zu vermeiden, dass bei einer Prüfung nur der*die Prüfer*in und die zu prüfende Person anwesend sind. 10
Handbuch Teil 1, Version 2.6, 01-03-2021 Die Liste mit jenen Studierenden, die an der Prüfung teilgenommen haben, ist zu verwahren und dient für eine allfällig erforderliche Kontaktpersonennachverfolgung. 2.4 Praktika ◼ Grün ◼ Gelb ◼ Orange ◼ Rot Praktika Praktika orientieren Schule grün oder gelb: Schule orange oder rot: Schule orange oder rot: sich an der jeweiligen Praxis findet vor Ort Praxis findet vor Ort statt. Praxis findet vor Ort statt. Ampelregelung der statt Schule. Studierende haben FFP2- Studierende haben FFP2- Schule grün: Praxis Masken zu tragen. Die Masken zu tragen. Die findet vor Ort statt anterio-nasalen Anti-gen- anterio-nasalen Antigen- Tests sind an der Schule Tests sind an der Schule durchzuführen. durchzuführen. Bezüglich der Präsenz an Schulen im Rahmen von Praktika der Pädagogisch-Praktischen Studien gelten die Regelungen der jeweiligen für die Organisation der Praxis zuständigen Stellen. An den Praxisschulen sind die jeweils dort gültigen Verhaltens- und Hygienevorschriften einzuhalten. Beim Auftreten einer COVID-19-Infektion oder einem begründeten Verdacht ist neben der Meldung an die Meldeadresse meldung.coronavirus@kphgraz.at auch die Schulleitung zu informieren. 3 Studienbetrieb in der Fortbildung ◼ Grün ◼ Gelb ◼ Orange ◼ Rot Lehre in der Nach Möglichkeit auf Nur auf elektronischem Nur auf elektronischem Nur auf elektronischem Fortbildung elektronischem Weg Weg möglich Weg möglich Weg möglich In Präsenz in ausreichend großen Absage bzw. Verschie- Absage bzw. Verschie- Absage bzw. Verschie- Räumen möglich bung nicht substituier- bung nicht substituier- bung nicht substituier- barer Fortbildungs- barer Fortbildungs- barer Fortbildungs- veranstaltungen veranstaltungen veranstaltungen MNS verpflichtend außerhalb der Seminarräume Anwesenheitslisten Fortbildungs-Veranstaltungen können auf unterschiedliche Weise durchgeführt werden: • Virtuelle Fortbildungs-Veranstaltungen • Fortbildungsreihen im Blended-Learning-System mit Anteilen von Präsenzeinheiten und virtueller Lehre • Fortbildungs-Lehrveranstaltungen ausschließlich in Präsenz o am Augustinum / im Diözesanhaus o an einem Lehrveranstaltungsort außerhalb des Augustinums / des Diözesanhauses Bei Fortbildungsveranstaltungen in Präsenz gelten folgende Regelungen: • Der*die Veranstaltungsleiter*in, der*die in PH-Online ausgewiesen wird, ist für die Einhaltung der COVID-19-Richtlinien verantwortlich. • Der Mindestabstand von 1 Meter ist einzuhalten. Die Anordnung bzw. gegebenenfalls Markierung der Tische und Sessel am Campus Augustinum bzw. im Diözesanhaus unterstützt diese Notwendigkeit und darf nicht verändert werden. Wenn die Wahrung des Mindestabstands von 1 Meter nicht eingehalten werden kann, ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. • Der Lehrveranstaltungsraum ist regelmäßig, spätestens nach einer Stunde fünf Minuten lang zu lüften (wenn möglich durch Querlüftung). 11
Handbuch Teil 1, Version 2.6, 01-03-2021 • Sollte es notwendig sein, dass Tische oder Computer in den Lehrveranstaltungsräumen von mehr als einer Person verwendet werden, sind diese vor dem Wechsel durch den*die jeweilige*n Teilnehmer*in zu desinfizieren. Einweghandschuhe, Desinfektionsmittel und Papiertücher stehen in den Räumen des Campus Augustinum in Graz und im Diözesanhaus Klagenfurt zur Verfügung. • In Lehrveranstaltungen zu Bewegung und Sport, Werken, Bildnerische Erziehung und Musik sind die jeweils geltenden Vorgaben (siehe Seite 9f) einzuhalten. • Bei externen Fortbildungsveranstaltungen ist bezüglich der dortigen Regelungen mit den Verantwortlichen im Vorfeld Kontakt aufzunehmen. Die Vorgaben des jeweiligen Veranstaltungsortes sind zu berücksichtigen, sofern sie über die Regelungen der KPH Graz hinausgehen. • Im Vorfeld wird jedem*jeder Teilnehmer*in das COVID-19-Informationsblatt (Fortbildung) per E- Mail zur Kenntnis gebracht. • Die Anzahl der Teilnehmer*innen, welche in einem Raum an einer Fortbildung teilnehmen, ist limitiert. Die Personenzahl pro Raum am Campus Augustinum in Graz und im Diözesanhaus in Klagenfurt ist in Punkt 9 dargestellt. An externen Veranstaltungsorten muss diese Zahl vom*von der Lehrveranstaltungsleiter*in im Vorfeld erhoben werden. • Nehmen an einer Fortbildungsveranstaltung mehr als 30 Personen teil, ist ein Sitzplatzmanagement durchzuführen (vgl. 4.3.). • Die Anwesenheitslisten sind vom*von der Veranstaltungsleiter*in im jeweiligen Sekretariat der Fortbildung abzugeben. 4. Veranstaltungen, Tagungen, Kongresse ◼ Grün ◼ Gelb ◼ Orange ◼ Rot Veranstaltun- Nach Möglichkeit auf Nach Möglichkeit auf Primär auf Nur auf elektronischem gen, Tagungen, elektronischem Weg elektronischem Weg elektronischem Weg Weg möglich Kongresse In Präsenz nur nach In Präsenz nur nach In Präsenz nur nach Absage bzw. Verschie- Genehmigung möglich Genehmigung möglich Genehmigung möglich bung nicht substituier- barer Veranstaltungen, Tagungen und Kongresse MNS verpflichtend MNS auch am Sitzplatz MNS auch am Sitzplatz außerhalb der Seminarräume Ab 30 Personen: Ab 30 Personen: Ab 30 Personen: COVID-19- COVID-19- COVID-19-Beauftragte*r Beauftragte*r und Beauftragte*r und und COVID-19- COVID-19- COVID-19- Präventionskonzept Präventionskonzept Präventionskonzept Für Veranstaltungen, beispielsweise für Konzerte oder Vernissagen, gelten die Personenobergrenzen, wie sie zum Zeitpunkt der Veranstaltung von der Regierung festgelegt sind. Tagungen und Kongresse unterliegen in Bezug auf die Personenobergrenzen den Regelungen für Lehrveranstaltungen der Fortbildung. 4.1 COVID-19-Beauftragte*r Jede*r Verantwortliche von Veranstaltungen, Tagungen und Kongressen mit über 30 Personen hat eine*n COVID-19-Beauftragte*n zu benennen und ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und dieses umzusetzen. Der*die COVID-19-Beauftragte darf nicht in die Risikogruppe fallen. Der*die Verantwortliche hat die*den COVID-19-Verantwortliche*n und das COVID-19-Präventionskonzept dem Vizerektor für Fort- und Weiterbildung bereits in der Planungsphase bekannt zu geben. 12
Handbuch Teil 1, Version 2.6, 01-03-2021 Es hat insbesondere Maßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos zu beinhalten. Hierzu zählen insbesondere Listen der Teilnehmer*innen, ein Sitzplatzmanagement, Hygienemaßnahmen, Regelungen zum Verhalten bei Auftreten einer COVID-19-Infektion und Regelungen betreffend die Verabreichung von Speisen und Getränken. 4.2 Teilnehmer*innen-Listen Sämtliche Teilnehmer*innen müssen schriftlich erfasst werden (Name und Telefonnummer). Es muss darauf hingewiesen werden, dass die Teilnahme an der Veranstaltung auf eigenes Risiko erfolgt. Die Vorgaben des COVID-19-Präventionskonzeptes werden den Angemeldeten im Vorfeld mit dem COVID-19- Informationsblatt kommuniziert. 4.3 Sitzplatzmanagement Aufgrund der Anmeldung der Teilnehmer*innen wird ein Sitzplan erstellt. Dabei ist ein Abstand von mindestens einem Meter gegenüber anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, einzuhalten. Die Sitzplätze sind gekennzeichnet und die Plätze werden den Personen namentlich zugewiesen. Die Kontaktpersonen-Nachverfolgung wird durch diese Maßnahme gewährleistet. Auf dem Weg zum Platz und beim Hinausgehen muss auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1 Meter geachtet und ein Mund-Nasenschutz getragen werden. Dieser kann auf dem Platz abgenommen werden 4.4 Hygienemaßnahmen • Die Hygieneregelungen, wie Hände waschen, Niesen in die Armbeuge, kein Händeschütteln, nicht ins Gesicht greifen, usw., sind einzuhalten. • Der Mindestabstand von einem Meter ist zu allen Personen einzuhalten. • Beim Eingang sind Desinfektionsmittelständer zu positionieren. • Piktogramme: Plakate mit den Hygienemaßnahmen müssen gut ersichtlich aufgehängt werden. Diese sind in der Information erhältlich. • Der Veranstaltungsraum ist regelmäßig, spätestens nach einer Stunde fünf Minuten lang zu lüften (wenn möglich durch Querlüftung). 4.5 Regelungen zum Verhalten bei Auftreten einer COVID-19-Infektion Siehe 1.4. 4.6 Regelungen betreffend die Verabreichung von Speisen und Getränken • Eine Verabreichung von Speisen und Getränken im Augustinum ist ausschließlich über die Gastronomie im Augustinum nach den jeweils dort geltenden Richtlinien möglich. • An anderen Veranstaltungsorten ist sicherzustellen, dass die Konsumation von Speisen und Getränken nicht in unmittelbarer Nähe der Ausgabestelle erfolgt. • Außerdem ist sicherzustellen, dass sich am Verabreichungsplatz keine Gegenstände befinden, die zum gemeinsamen Gebrauch bestimmt sind. • Zwischen etwaigen Sitzplätzen bzw. beim Anstellen beim Buffet ist der Mindestabstand von 1 Meter einzuhalten. • Selbstbedienung ist nur zulässig, wenn die Speisen und Getränke von einem*einer Mitarbeiter*in ausgegeben werden oder zur Entnahme vorportionierter und abgedeckter Speisen und Getränke gerichtet sind. Jene Personen, die servieren oder ausschenken, tragen einen Mund-Nasen-Schutz bzw. ein Gesichtsschild. 13
Handbuch Teil 1, Version 2.6, 01-03-2021 5. Ergänzende Regelungen für verschiedene Personengruppen 5.1 Studierende 5.1.1 Lehrveranstaltungen ◼ Grün ◼ Gelb ◼ Orange ◼ Rot Lehrveranstal- Lehre gemäß Hybrid- Lehre gemäß Lehre ausschließlich Distance-Betrieb tungen betrieb Hybridbetrieb Online Präsenzlehre nur in Präsenzlehre nur in Ausnahmefällen nach Ausnahmefällen nach Genehmigung Genehmigung Angebot einer Testung vor Ort; 2 m Abstand; FFP2-Masken auch am Sitzplatz und beim Sprechen. Stundenplan Stundenplan Stundenplan Stundenplan Siehe auch die Hinweise bei Punkt 2.2. 5.1.2 Entlehnung und Rückgabe von Büchern in der Bibliothek ◼ Grün ◼ Gelb ◼ Orange ◼ Rot Bibliothek Kontaktfreie Kontaktfreie Nur kontaktfreie Nur kontaktfreie Entlehnung Entlehnung Entlehnung Entlehnung Möglichkeit zur Möglichkeit zur Möglichkeit zur Möglichkeit zur Recherche und Sichtung Recherche und Sichtung Recherche und Sichtung Recherche und Sichtung vor Ort nach vor Ort nach vor Ort nach vor Ort nach Terminver- Terminvereinbarung Terminvereinbarung Terminvereinbarung und einbarung und unter und unter Einhaltung und unter Einhaltung unter Einhaltung der Einhaltung der Hygiene- der Hygienevorschriften der Hygienevorschriften Hygienevorschriften vorschriften Für die Durchführung der Entlehnung und der Rückgabe gelten folgende Regelungen: • Recherche der Verfügbarkeit des Buches über Littera (Bibliotheks-Homepage). • E-Mail an bibliothek@kphgraz.at unter Angabe des Titels und der Exemplarnummer (steht in der letzten Zeile der Angaben zum Buch); Angabe von Terminmöglichkeiten für die Abholung. • Rückmeldung des Abholungstermins durch die Bibliothek über E-Mail oder Kontaktnahme zur Vereinbarung eines alternativen Termins. • Die gewünschten Bücher werden von den Mitarbeiter*innen der Bibliothek vorbereitet, zum vereinbarten Termin (bitte pünktlich kommen!) in einen Einkaufswagen gelegt, vor der Bibliothekstür abgelegt und können von dort entnommen werden. • Die Rückgabe der Bücher erfolgt über die Bücherbox vor der Bibliothek. Zusätzlich besteht in Ausnahmefällen während der Ampelfarben grün und gelb die Möglichkeit, dass Studierende persönlich in die Bibliothek kommen, um Bücher vor Ort zu sichten oder in wissenschaftlichen Zeitschriften zu recherchieren. Dafür ist eine Terminvereinbarung mit den Mitarbeiter*innen der Bibliothek im Vorfeld erforderlich. Während des Aufenthalts in der Bibliothek sind Einweghandschuhe zu tragen, die vor Ort zur Verfügung gestellt werden. Über die Präsenzen sind von den Mitarbeiter*innen Aufzeichnungen zu führen. 14
Handbuch Teil 1, Version 2.6, 01-03-2021 Für die Diözesanbibliothek am Standort Klagenfurt gelten die Regelungen des Diözesanhauses. Vor Besuch der Bibliothek wird um telefonische Kontaktaufnahme gebeten, um sich über die aktuellen Hygiene- und Verhaltensvorschriften zu informieren (Tel. 0463 5877 2600). 5.1.3 Parteienverkehr1 ◼ Grün ◼ Gelb ◼ Orange ◼ Rot Parteien- verkehr Nach Möglichkeit tele- Nach Möglichkeit tele- Bevorzugt telefonisch & Bevorzugt telefonisch & fonisch & per Mail fonisch & per Mail per Mail per Mail für Studierende In Präsenz ohne Ein- In Präsenz primär zu In Präsenz nur mit In Präsenz nur mit schränkung in den Zeiten von Präsenzlehre Terminvereinbarung Terminvereinbarung Öffnungszeiten in den Öffnungszeiten Anwesenheitsliste Anwesenheitsliste Anwesenheitsliste Anwesenheitsliste Neben den allgemeinen zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Verhaltensvorschriften sind folgende Punkte zu beachten: • Während der Öffnungszeiten wird die Eingangstür der Büros offengehalten. • Pro Schalter darf nur 1 Person im entsprechenden Büro anwesend sein. • Die Mitarbeiter*innen der Büros führen Aufzeichnungen über die entsprechenden Kontakte. 5.2 (Hochschul-)Lehrpersonen 5.2.1 Lehre ◼ Grün ◼ Gelb ◼ Orange ◼ Rot Präsenz an der FFP2-Masken am KPH Graz gesamten Campus (Hochschul)- Abstand mind. 2 Meter Lehrpersonen gegenüber anderen Personen Lehre in Aus- Lehre gemäß Lehre gemäß Onlinelehre Distance-Betrieb und Hybridbetrieb Hybridbetrieb Weiterbildung Präsenzlehre nur in Präsenzlehre nur in Ausnahmefällen nach Ausnahmefällen nach Genehmigung Genehmigung Angebot einer Testung vor Ort; 2 m Abstand; FFP2-Masken auch am Sitzplatz und beim Sprechen. Stundenplan Stundenplan Stundenplan Stundenplan 5.2.2 Nicht-Lehre ◼ Grün ◼ Gelb ◼ Orange ◼ Rot Nicht-Lehre Nach Möglichkeit im Primär im Homeoffice Primär im Homeoffice Primär im Homeoffice Homeoffice Präsenz vorrangig, Büroarbeiten in Präsenz grundsätzlich keine wenn Präsenzlehre nur eine Person pro Einschränkung bzgl. Arbeitsraum Präsenz Ausnahme: Büros mit Ausnahme: Büros mit Ausnahme: Büros mit regelmäßigen Studie- regelmäßigen Studie- regelmäßigen Studie- 1 Studien- und Prüfungsabteilung, Information, Büros der Fort- und Weiterbildung, Personalwesen, International Office, Koordinationsstelle für Professionsentwicklung (Praxisbüro) 15
Handbuch Teil 1, Version 2.6, 01-03-2021 rendenkontakten 2 und rendenkontakten und rendenkontakten und systemerhaltende systemerhaltende Stellen systemerhaltende Stellen Stellen3 (analog zu (analog zu Verwaltung) (analog zu Verwaltung) Verwaltung) MNS verpflichtend auch FFP2-Masken in den Büroräumen verpflichtend auch in den sofern kein anderer Büroräumen, sofern kein Schutz gegeben ist anderer Schutz gegeben ist Zeitaufzeichnungen Zeitaufzeichnungen Zeitaufzeichnungen Zeitaufzeichnungen Bei etwaigen Arbeiten in den Professor*innenbüros sind folgende Vorgaben zu berücksichtigen: • In jedem Büro liegt eine Liste mit den Arbeitstagen auf. Dort trägt sich jede*r Anwesende ein, sobald er an diesem Tag im Büro ist. • Sind mehrere Personen gleichzeitig im Arbeitsraum, muss ein Mindestabstand von 1 Meter eingehalten werden. Zudem ist ein Mund- Nasen-Schutz zu tragen. • Bei gemeinsamer Nutzung von Gegenständen und Geräten (z.B. Drucker) ist besonders auf Handhygiene zu achten. • Das Zimmer soll nach jeder Stunde und vor Verlassen der Hochschule fünf Minuten lang gelüftet werden, wenn möglich durch Querlüftung. 5.2.3 Forschung ◼ Grün ◼ Gelb ◼ Orange ◼ Rot Forschung Büroarbeiten: siehe Büroarbeiten: siehe Büroarbeiten: siehe Büroarbeiten: siehe Nichtlehre Nichtlehre Nichtlehre Nichtlehre Arbeiten im können durchgeführt nach Möglichkeit auf Primär auf Primär auf Forschungsfeld werden, in Präsenz sind elektronischem Weg, in elektronischem Weg, in elektronischem Weg, in die COVID-19-Vorgaben Präsenz sind die COVID- Präsenz ist die Präsenz ist ein Ansuchen der jeweiligen 19-Vorgaben der Genehmigung eines beim Rektorat unter Institution einzuhalten. jeweiligen Institution Präventionskonzeptes Vorlage eines einzuhalten. erforderlich. Keine Präventionskonzepts Forschung in Schulen erforderlich. Bei Arbeiten im Forschungsfeld ist eine Absprache mit der für Forschung zuständigen Institutsleitung erforderlich. 5.2.4 Besprechungen ◼ Grün ◼ Gelb ◼ Orange ◼ Rot Besprechungen Nach Möglichkeit Primär virtuell Primär virtuell Primär virtuell virtuell Grundsätzlich keine Grundsätzliche keine In Präsenz nur nach In Präsenz nur mit Einschränkung Einschränkung Genehmigung durch das Genehmigung durch das Rektorat Rektorat Externe Personen nur im Externe Personen nur im Ausnahmefall Ausnahmefall Angebot einer Testung vor Ort; 2 m Abstand; MNS darf nur am MNS auch am Sitzplatz, FFP2-Maske auch am Sitzplatz abgenommen darf nur beim Sprechen Sitzplatz und beim werden abgenommen werden Sprechen. Anwesenheitsliste Anwesenheitsliste Anwesenheitsliste Anwesenheitsliste 2 Institute, International Office, Koordinationsstelle für Professionsentwicklung (Praxisbüro) 3 V.a. Koordinationsstelle für Neue Medien und Digitale Kompetenz 16
Handbuch Teil 1, Version 2.6, 01-03-2021 Grundsätzlich sind Besprechungen und Sitzungen weiterhin bevorzugt über virtuelle Tools abzuwickeln. Bei Besprechungen in Präsenz ist ein entsprechend großer Raum, in dem der Mindestabstand von 1 Meter eingehalten werden kann, in der Information zu buchen. Die kleinen Besprechungszimmer neben den Professor*innenbüros sind derzeit nicht als Besprechungsräume geeignet. • Die allgemeinen Hygienevorschriften (siehe 1.1.) sind einzuhalten. • Sollte für eine Besprechung eine Änderung der Sitzordnung in einem Lehrveranstaltungsraum notwendig sein, ist die ursprüngliche Sitzordnung danach wiederherzustellen. • Der Besprechungsraum soll mindestens einmal pro Stunde und vor Verlassen des Raumes fünf Minuten lang gelüftet werden, wenn möglich durch Querlüftung. • Nach Beendigung der Besprechung/Sitzung sind die Arbeitsplätze zu desinfizieren, die Fenster zu schließen, das Licht abzuschalten und die Tür zu versperren. • Bei einer Teilnahme von externen Personen ist das COVID-19 Informationsblatt (Gäste) im Zuge der Einladung zur Kenntnis zu bringen. • Die Liste der anwesenden Personen ist von der einladenden Hochschullehrperson für eine allfällig erforderliche Kontaktpersonennachverfolgung aufzubewahren. 5.2.5 Sprechstunden für Studierende ◼ Grün ◼ Gelb ◼ Orange ◼ Rot Sprechstunden Nach Möglichkeit tele- Nach Möglichkeit tele- Ausschließlich telefonisch Ausschließlich telefonisch für Studierende fonisch oder virtuell fonisch oder virtuell oder virtuell oder virtuell In Präsenz ohne Ein- In Präsenz primär zu Keine Sprechstunden in Keine Sprechstunden in schränkung nach Zeiten von Präsenzlehre Präsenz Präsenz Terminvereinbarung nach Terminvereinba- rung Anwesenheitsliste Anwesenheitsliste 5.2.6 Abwicklung von Verwaltungsagenden ◼ Grün ◼ Gelb ◼ Orange ◼ Rot Parteien- FFP2-Masken am verkehr gesamten Campus Abstand mind. 2 Meter für Lehrende gegenüber anderen Personen Ohne Einschränkung Primär wenn Bevorzugt telefonisch & Bevorzugt telefonisch & Präsenzlehre per Mail per Mail In Präsenz mit In Präsenz mit Anwesenheitsliste Anwesenheitsliste Anwesenheitsliste Anwesenheitsliste Es wird gebeten, Angelegenheiten die Verwaltung betreffend, wie Personalagenden, Dienstreisen, Studien- und Prüfungsangelegenheiten usw., soweit möglich per E-Mail oder telefonisch abzuwickeln. Für Parteienverkehr in Präsenz sind neben den allgemeinen zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Verhaltens- vorschriften folgende Punkte zu beachten: • Während der Öffnungszeiten wird die Eingangstür der Büros offengehalten. • Pro Schalter darf nur 1 Person am jeweiligen Schalter anwesend sein. • Die Mitarbeiter*innen der Verwaltung führen Aufzeichnungen über die entsprechenden Kontakte. 5.2.7 Entlehnung und Rückgabe von Büchern und Zeitschriften Am Standort Graz bleibt die kontaktfreie Möglichkeit der Entlehnung von Büchern und Zeitschriften bis auf weiteres aufrecht: 17
Handbuch Teil 1, Version 2.6, 01-03-2021 • Recherche der Verfügbarkeit des Buches/der Zeitschrift über Littera (Bibliotheks -Homepage). • E-Mail an bibliothek@kphgraz.at unter Angabe des Titels und der Exemplarnummer (steht in der letzten Zeile der Angaben zum Buch/zur Zeitschrift), bei den Zeitschriften auch Angabe des Jahrgangs und der Heftnummer. • Die gewünschten Bücher werden von den Mitarbeiter*innen der Bibliothek innerhalb von drei Werktagen in das Postfach gelegt und können von dort entnommen werden. Nach Einfächerung erfolgt eine Information über die Erledigung per E-Mail. • Bei Zeitschriften beträgt die Entlehndauer maximal eine Woche, bei Büchern drei Wochen (mit der Möglichkeit einer Verlängerung). • Rückgabe der Bücher/Zeitschriften über die Bücherbox vor der Bibliothek. KollegInnen, die über kein Postfach verfügen, werden gebeten, sich per E-Mail an die Bibliothek zu wenden und bekommen Informationen, wie eine alternative Form der Entlehnung möglich ist. Zusätzlich besteht bei Ampelfarbe grün und gelb in Ausnahmefällen die Möglichkeit, dass Lehrende zu den Öffnungszeiten persönlich in die Bibliothek kommen, um Bücher vor Ort zu sichten oder in wissenschaftlichen Zeitschriften zu recherchieren. Während des Aufenthalts in der Bibliothek sind Einweghandschuhe zu tragen, die vor Ort zur Verfügung gestellt werden. Über die Präsenzen sind von den Mitarbeiter*innen der Bibliothek Aufzeichnungen zu führen. Für die Diözesanbibliothek am Standort Klagenfurt gelten die Regelungen des Diözesanhauses. Vor Besuch der Bibliothek wird um telefonische Kontaktaufnahme gebeten, um sich über die aktuellen Hygiene- und Verhaltensvorschriften zu informieren (Tel. 0463 5877 2600). 5.3 Verwaltungspersonal und Mitarbeiter*innen der Bibliothek ◼ Grün ◼ Gelb ◼ Orange ◼ Rot Personal FFP2-Masken am Verwaltung & gesamten Campus Bibliothek Abstand mind. 2 Meter gegenüber anderen Personen Bürobetrieb und Bürobetrieb und Eingeschränkter Betrieb Eingeschränkter Betrieb Bibliotheksarbeit Bibliotheksarbeit in Büro- bzw. Bibliotheks- in Büro- bzw. Biblio- (außerhalb der (außerhalb der räumlichkeiten, in denen theksräumlichkeiten, in Entlehnzeiten) in Entlehnzeiten) unter es möglich ist (Einzel- denen es möglich ist gewohnter Art und Berücksichtigung büros oder mit Schutz- (Einzelbüros oder mit Weise (unter Berück- geltender vorrichtungen) in Kombi- Schutzvorrichtungen) in sichtigung geltender Arbeitsschutz- nation mit Homeoffice Kombination mit Arbeitsschutz- bestimmungen Homeoffice bestimmungen) Einteilung gemäß Einteilung gemäß Dienstplan Dienstplan Zeitaufzeichnung über Zeitaufzeichnung über Zeitaufzeichnung über Zeitaufzeichnung über HCM HCM HCM HCM 5.3.1 Präsenzdienst in den Büroräumen Für den Präsenzdienst in den Büroräumen gelten folgende Regelungen: • Über Kontakte in den Büros werden Aufzeichnungen geführt. • Während der Öffnungszeiten wird die Eingangstür der Büros offengehalten. • Pro Schalter darf nur eine Person anwesend sein. • Es muss ein Mindestabstand von 1 Meter eingehalten werden. • Bei Arbeitsplätzen, die von mehr als einer Person verwendet werden, sind vor dem Wechsel die beanspruchten Arbeitsflächen (Arbeitstische, Kontaktflächen, Tastatur, Computermäuse, usw.) durch den*die jeweilige*n Mitarbeiter*in zu desinfizieren. Dazu werden Einweghandschuhe, Desinfektionsmittel und Papiertücher zur Verfügung gestellt. 18
Handbuch Teil 1, Version 2.6, 01-03-2021 • Das Büro soll nach jeder Stunde und vor Verlassen der Hochschule fünf Minuten lang, wenn möglich durch Querlüftung, gelüftet werden. 5.3.2 Bibliotheksdienst Für den Präsenzdienst in der Bibliothek gelten am Standort Campus Augustinum folgende Regelungen: • Es muss ein Mindestabstand von 1 Meter eingehalten werden. • Bei Arbeitsplätzen, die von mehr als einer Person verwendet werden, sind vor dem Wechsel die beanspruchten Arbeitsflächen (Arbeitstische, Kontaktflächen, Tastatur, Computermäuse, usw.) durch die*den jeweilige*n Mitarbeiterin zu desinfizieren. Dazu werden Einweghandschuhe, Desinfektionsmittel und Papiertücher zur Verfügung gestellt. • Selbiges gilt auch für den Entlehndienst und im Speziellen für die Desinfektion der Buchumschläge und der Rückgabebox. • Die Bibliothek soll nach jeder Stunde und vor Verlassen der Hochschule fünf Minuten lang, wenn möglich durch Querlüftung, gelüftet werden. Die Entlehnung und Rückgabe von Büchern und Zeitschriften ist in den Punkten 5.1.2 und 5.2.7 geregelt. 5.3.3 Besprechungen Siehe Punkt 5.2.4 5.3.4 Verwendung von Küche und Sozialraum am Standort Campus Augustinum Für die Benützung der Küche und des Sozialraums gelten folgende Regelungen: Grün: Küche und Sozialraum können unter Einhaltung der Hygienevorschriften und der Abstandsregel ohne Einschränkung benutzt werden. Gelb: Küche und Sozialraum können unter Einhaltung der Hygienevorschriften benutzt werden. Die Küche darf nur von einer Person betreten werden. Die Personenbeschränkung beim Essen beträgt maximal 4 Per- sonen bei Tisch. Orange: Die Küche ist nur mehr im Sinne einer Teeküche zu verwenden. Jausenboxen und Getränke können im Kühlschrank aufbewahrt werden. Das Hantieren mit offenen Lebensmitteln und Kochen ist nicht gestattet. Die Küche darf nur von einer Person betreten werden. Die Personenbeschränkung beim Essen beträgt maximal 4 Personen bei Tisch. Rot: Für an der Hochschule anwesende Schlüsselpersonen gelten die Regelungen wie bei Ampelfarbe Orange. 5.4 Hochschulvertretung am Standort Graz ◼ Grün ◼ Gelb ◼ Orange ◼ Rot Hochschul- FFP2-Masken am vertretung gesamten Campus Abstand mind. 2 Meter gegenüber anderen Personen Nach Möglichkeit im Primär im Homeoffice Primär im Homeoffice Primär im Homeoffice Homeoffice Präsenz vorrangig, Büroarbeiten in Präsenz grundsätzlich keine wenn Präsenzlehre nur eine Person im Einschränkung bzgl. Arbeitsraum Präsenz Zeitaufzeichnungen Zeitaufzeichnungen Zeitaufzeichnungen Zeitaufzeichnung 19
Handbuch Teil 1, Version 2.6, 01-03-2021 5.4.1 Anwesenheit im Büroraum der Hochschulvertretung Für die Präsenz im Büroraum gelten folgende Regelungen: • Im Büro liegt eine Anwesenheitsliste auf. Dort trägt sich jede*r Anwesende ein, sobald er an diesem Tag im Büro ist. • Es muss ein Abstand von mindestens 1 Meter eingehalten werden. • Mund-Nasen-Schutz ist bei weniger als 4 Meter Abstand erforderlich. • Bei Ampelfarbe Orange beträgt die maximal zulässige Personenzahl für das Büro 1 Person. • Bei Arbeitsplätzen, die von mehr als einer Person verwendet werden, sind vor dem Wechsel die beanspruchten Arbeitsflächen (Arbeitstische, Kontaktflächen, Tastatur, Computermäuse, usw.) durch den*die jeweilige*n Letztbenutzer*in zu desinfizieren. Dazu werden Einweghandschuhe, Desinfektionsmittel und Papiertücher zur Verfügung gestellt. • Das Büro soll nach jeder Stunde und vor Verlassen der Hochschule fünf Minuten lang , wenn möglich durch Querlüftung, gelüftet werden. 5.4.2 Besprechungen Siehe Punkt 5.2.4. 7. Räumliche Gegebenheiten Alle in Verwendung stehenden Lehrveranstaltungsräume sind mit Desinfektionsmaterialien ausgestattet. Für sämtliche Anwesenheiten an der KPH Graz, beispielsweise für die Umsetzung der Präsenzlehre, für Besprechungen, welche nicht online durchgeführt werden können, und für die Abhaltung von mündlichen und schriftlichen Prüfungen sind die Vorgaben in Bezug auf die maximale Personenanzahl pro Raum unter der Abstandsregelung von mindestens 1 Meter einzuhalten. 7.1 Räumlichkeiten der KPH Graz am Campus Augustinum max. Anzahl Ebene Raumnummer Raumbezeichnung der Studierenden / Teilnehmer*innen Untergeschoss B.-1.26 BE-Raum 10 Untergeschoss B.-1.28 Grafikraum 8 Untergeschoss B.-1.29 Textiles Werken 7 Untergeschoss G.-1.42 Technisches Werken 12 Erdgeschoss E.0.90 Seminarraum 13 Erdgeschoss A.0.01 Campusraum 33 1. Stock E.1.83 Festsaal 334 1. Stock D.1.68 Computerraum 10 1. Stock C.1.49 Seminarraum 25 1. Stock C.1.48 Seminarraum 33 3. Stock B.3.26 Didaktische Werkstatt 7 3. Stock B.3.28 Instrumental 7 3. Stock C.3.41 Seminarraum 25 3. Stock C.3.47 Hörsaal 335 3. Stock C.3.50 Seminarraum 15 3. Stock C.3.52 Seminarraum 13 4 Die Zahl bezieht sich auf die maximale Zahl bei Gruppen der Aus- und Weiterbildung. Bei Fortbildungen und Veranstaltungen ist unter Einhaltung der Bestimmungen auch eine größere Teilnehmer*innenzahl möglich. 5 Siehe oben 20
Handbuch Teil 1, Version 2.6, 01-03-2021 3. Stock C.3.53 Seminarraum 14 3. Stock C.3.54 Computerraum 8 3. Stock E.3.81b Musiksaal 14 3. Stock E.3.81c Instrumental 3 3. Stock E.3.81d Instrumental 3 3. Stock E.3.81e Instrumental 3 Räume des Bischöflichen Gymnasiums 1. Stock E.1.71 Klassenraum 11 2. Stock C.2.45 Physiksaal 14 2. Stock C.2.49 Biologiesaal 14 2. Stock D.2.64 EDV Raum 14 2. Stock D.2.68 Klassenraum 11 2. Stock E.2.81 Klassenraum 14 2. Stock E.2.82 Klassenraum 11 1. Stock D.1.69 Klassenraum 11 7.2 Räume am Diözesanhaus Klagenfurt Raumbezeichnung max. Anzahl der Studierenden /Teilnehmer*innen Seminarraum 1 6 Seminarraum 2 7 Hörsaal 1 15 Hörsaal 2 11 Hörsaal 3 16 Festsaal 20 - 50 je nach Bestuhlung im 1-m-Abstand 21
Sie können auch lesen