Einfach "Meer" in Warnemünde - Sonderzugreise mit der AKE-Eisenbahntouristik - Westfalen-Urlaubsreisen
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Einfach „Meer“ in Warnemünde Sonderzugreise mit der AKE-Eisenbahntouristik vom 13. – 20. Juni 2021 Reisevermittlung, Beratung und Buchung Reiseveranstalter AKE-Eisenbahntouristik Urlaub von Anfang an! AKE-Eisenbahntouristik – Jörg Petry e.K. Kasselburger Weg 16 D-54568 Gerolstein
★ Leistungen »A n- und Abreise im nostalgischen 1. Klasse-Sonderzug AKE-RHEINGOLD mit Aussichts- und/oder Clubwagen und Speisewagen » Sitzplatzreservierung » Bus- und Gepäcktransfer zum Hotel » 7 Übernachtungen inkl. Halbpension » Ortsführung in Warnemünde »S chiffsfahrt nach Rostock und Stadtführung »R undfahrt über die Halbinsel Fischland- Darß-Zingst mit Besichtigung des Bernsteinmuseums Ribnitz » Tagesausflug nach Waren an der Müritz mit Schiffsfahrt und Besuch der Müritzfischer » Tagesausflug nach Bad Doberan »F ahrt mit der Dampfeisenbahn „Molli“ Einfach „Meer“ in Warnemünde nach Kühlungsborn » Persönliche AKE-Reiseleitung Zustiege 13. – 20. Juni 2021 Bielefeld Hbf · Minden (Westf.) 8-tägige Sonderzugreise mit dem AKE-RHEINGOLD Warnemünde. Ein langer, feiner Sandstrand, hohe Dünen, der alte Leuchtturm über der Stadtsilhouette und die Waldgebiete der Rostocker Hei- de zieren das ehemalige Fischerdorf und die heutige Ostseeperle Warnemünde nahe der Hansestadt Rostock. Einer der beliebtesten Badeorte der Ostsee lädt mit Leuchtturm und „Teepott“ zum gemütlichen Verweilen ein. Im 5*****Hotel Neptun liegen Ihnen Strand und Meer direkt zu Füßen, denn es bietet aus allen Zimmern einen fantastischen Blick auf die Ostsee. Ihr Reiseverlauf Sonntag – 13. Juni: Anreise im 1. Klasse- Dienstag – 15. Juni: Die Schönheiten der die Möglichkeit, die einzigartige Natur vom Sonderzug AKE-RHEINGOLD nach Rostock. Halbinsel Fischland-Darß-Zingst, zwischen Wasser aus zu genießen. Anschließend erfolgt der kurze Bus- und Ge- Ostsee und Boddenregion, lernen Sie bei einer päcktransfer zum 5*****Hotel Neptun nach Rundfahrt kennen. Erhalten Sie zudem umfas- Freitag – 18. Juni: Kommen Sie mit auf eine Warnemünde. sende Einblicke über das „Gold des Nordens“ Entdeckungsreise in das berühmte Moor- im Deutschen Bernsteinmuseum, welches heilbad Bad Doberan. Im Rahmen einer Füh- Montag – 14. Juni: Ein geführter Ortsrund- sich in einer Klosteranlage in Ribnitz befindet. rung lernen Sie das berühmte Bad Doberaner gang durch Warnemünde stimmt Sie auf Die einzigartige Sammlung spiegelt die Natur- Münster kennen. Das ehemalige Zisterzienser- maritime Tage ein. Malerische, kleine Fischer- geschichte und Geologie des Baltischen Bern- kloster aus dem späten 13. Jahrhundert fas- häuschen, ein breiter Sandstrand vis-à-vis des steins wider. Zurück nach Warnemünde geht ziniert jährlich tausende Besucher mit seiner mondänen Jachthafens und die vorbeiziehen- es mit dem Bus. fast vollständig erhaltenen mittelalterlichen den Kreuzfahrtschiffe sind nur einige der un- Ausstattung. Die historische Dampfeisenbahn vergesslichen Impressionen, die Sie erwarten. Mittwoch – 16. Juni: Der Tag steht Ihnen zur „Molli“ bringt Sie anschließend bis ins größte Streifen Sie durch die pittoreske Altstadt und freien Verfügung. Ostseebad Kühlungsborn. Nach einem kurzen entlang der Strandpromenade in Richtung Aufenthalt geht es über Heiligendamm zurück „Alter Strom“. Anschließend wird Ihre Entde- Donnerstag – 17. Juni: Heute fahren Sie im nach Warnemünde. ckungsreise mit einem Ausflug in die Hanse- bequemen Reisebus von Warnemünde nach stadt Rostock fortgesetzt. Ihr Kapitän begrüßt Waren an der Müritz. Höhepunkt des Tages Samstag – 19. Juni: Der Tag steht Ihnen zur Sie auf dem Schiff zu einer Fahrt über die War- ist ein Besuch bei den Müritzfischern mit Ver- freien Verfügung. now und am Schiffsanleger erwartet Sie be- kostung der Spezialitäten. Die Fahrt führt Sie reits Ihr Gästeführer, der Ihnen die Schönhei- auch durch die Region der Seenplatte und der Sonntag – 20. Juni: Nach dem Frühstück ten der Hansestadt näherbringt. Am späten Mecklenburgischen Schweiz mit ihren schö- bringt Sie ein Bus nach Rostock, von wo aus Nachmittag fahren Sie mit dem Schiff zurück nen Ausblicken, traditionellen Dörfern und Sie die Heimreise mit dem 1. Klasse-Sonder- ins Ostseebad Warnemünde. Städtchen. Bei einer Schiffsfahrt haben Sie zug AKE-RHEINGOLD antreten.
Ihr Hotel und Preise pro Person 5★★★★★Hotel Neptun Erleben Sie herrliche Tage im Hotel Neptun. Der weiße Sandstrand liegt direkt vor der Tür und jedes Zimmer bietet einen herrlichen Blick auf den Strand und das Meer. Pure Erholung und Entspannung garantiert der Wellnessbereich NEPTUN SPA mit finnischer Sauna, Dampfbad und einem Fitnessraum. Das Besondere: Täglich wird frisches Ostseewasser in den Pool und in alle Anwendungsräume gepumpt. Hier baden Sie garantiert zu jeder Jahreszeit in echtem Meerwasser! Gönnen Sie sich Original Thalasso im Thalasso-Vital-Center und genießen Sie ein ausgezeichnetes gastronomisches Angebot in den einzigartigen Restaurants. Der Warnemünder Fischmarkt und die BIO-Höfe in Mecklenburg-Vorpommern sind das Revier des Chefkochs. Mehr Meer geht nicht! Doppelzimmer 1.599,– € Einzelzimmer 1.899,– € Stand: September 2020; Änderungen aus organisatorischen, witterungsbedingten, strecken- und/oder wagentechnischen Gründen vorbehalten.
AKE-RHEINGOLD – Ihr erstklassiger Urlaubszug Der Zug. Rückreise die Fahrt bis in den Abend hinein sechs Tagen 7 Tage und bei einer Reisedau- Ein großer Teil unserer Wagen stammt aus dauert, richtet unsere Küchenmannschaft er von weniger als zwei Tagen 48 Stunden dem legendären TransEuropExpress (TEE) noch einmal leckere Kleinigkeiten zum jeweils vor Reisebeginn vom Reisevertrag Rheingold, dem Luxuszug der Wirtschafts- Abendessen her. Ein geselliger Anlaufpunkt zurückzutreten. Bei Absage erhalten Sie ein wunderära. Bei bis zu 200 km/h schneller ist auch unser Clubwagen, den wir bei aus- Ersatzangebot oder erhalten den gezahlten Fahrt reisen Sie in traditionsreichen Wagen, gewählten Reisen mitführen. Dort bieten Reisepreis unverzüglich zurück). welche früher Politiker wie Kiesinger und wir Getränke und Snacks an. Brandt zu Staatsbesuchen, Unternehmer Hinweis zur Barrierefreiheit: Unser Ange- zu ihren Geschäftsterminen und sehr wohl- Perspektivenwechsel. bot ist für Reisende mit eingeschränkter habende Reisende in den Urlaub brachten. Aus der großzügigen Glaskuppel unseres Mobilität nur bedingt geeignet. Der Nos- Panoramawagens genießen Sie ganz neue talgiezug ist nicht barrierefrei. Rollstühle Nehmen Sie Platz. Eindrücke auf die umgebende Landschaft. können leider nicht mitgenommen werden. Unser Sonderzug vereint alle Vorteile einer Die Plätze in der Aussichtskanzel unseres Gehhilfen und zusammenklappbare Rol- Bahnreise: Auf fest reservierten Plätzen in Panoramawagens werden nicht fest reser- latoren können begrenzt mitgenommen unseren 1. Klasse-Wagen reisen Sie um- viert, so hat jeder Gast die Möglichkeit, dort werden (bitte unbedingt bei Buchung ange- steigefrei zum Zielort. Freuen Sie sich auf für eine Weile die Fahrt mit ganz besonde- ben). Bitte kontaktieren Sie uns bezüglich komfortable Sitze und sehr große Beinfrei- ren Aussichten zu erleben! Dazu servieren Ihrer individuellen Bedürfnisse. heit. Unsere Abteile verfügen über je 6 Sitze wir Ihnen gerne einen heißen Kaffee oder in zwei gegenüberliegenden 3er-Reihen. Im ein Glas Sekt aus unserer Bordbar. Alle Be- Anfallende Mehrkosten: Wir bitten Sie zu Großraumwagen nehmen Sie auf Einzel- sonderheiten rechts und links der Strecke beachten, dass Ausgaben des persönli- oder Zweierplätzen, die jeweils hinterein- erläutert Ihnen unser Chefreiseleiter via chen Bedarfs, wie Trinkgelder, Verpflegung, ander in Reihe angeordnet sind, Platz. Die Bordlautsprecher. sofern nicht inklusive, und andere individu- Wagen sind klimatisiert und verfügen über elle Ausgaben nicht im Reisepreis enthal- ausreichend Stauraum für Ihr Reisegepäck. Stets für Sie da. ten sind und vor Ort nach Ihrem Ermessen Ihre AKE-Reiseleiter sind bereits im Zug zu entrichten sind. Genuss pur. und dann auch vor Ort im Hotel jederzeit Essen und Trinken hält bekanntlich Leib und für Sie da. Für die Rundgänge und Ausflüge Reisedokumente: Deutsche Staatsange- Seele zusammen – und im Urlaub soll man vor Ort haben wir außerdem einheimische hörige benötigen einen gültigen Personal- es sich schließlich gut gehen lassen. Begin- Gästeführer gebucht, die Ihnen ihre Heimat ausweis oder Reisepass. Sollten Sie einer nen Sie die Reise mit einem leckeren Früh- vorstellen werden. anderen Staatsbürgerschaft angehören, stück in unseren Speisewagen, in denen weisen Sie uns bitte darauf hin. Wir beraten auch heute noch frisch gekocht wird. Zum Hinweise. Sie gerne. Mittagessen stehen Ihnen jeweils drei sai- Mindestteilnehmerzahl für den Sonder- sonal abgestimmte Gerichte zur Wahl. Und zug: 200 Personen für alle Reiseziele zum Reiseversicherungen: Wir empfehlen Ihnen wenn es dann am Nachmittag heißt „Kaffee genannten Reisetermin (bei Nichterreichen den Abschluss eines Komfortschutzpake- und Kuchen servieren wir Ihnen jetzt in un- sind wir berechtigt, bei einer Reisedauer von tes inklusive einer Reiserücktrittskosten- seren Speisewagen“, dann können Sie sich mehr als sechs Tagen spätestens 20 Tage, Versicherung der Hanse Merkur Reiseversi- auf frische Kuchen freuen. Wenn bei der bei einer Reisedauer von zwei bis höchstens cherung AG, Hamburg. Bildnachweis: Heinrich Hoernschemeyer, Dominik Ketz, Gerhard Meven, Brigitte Wegner - Fotolia.com, Hotel NEPTUN_Rostock-Warnemuende, pixabay, Thomas Haentzschel, AdobeStock-Anette J
AKE-Eisenbahntouristik – Jörg Petry e.K. Allgemeine AKE-Eisenbahntouristik Kasselburger Weg 16 · D-54568 Gerolstein Telefon: 06591 / 949 987 00 Geschäftsbedingungen Urlaub von Anfang an! www.ake-eisenbahntouristik.de Im Sinne der nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind Reisende hierfür verantwortlich, wenn dies allein auf richten (siehe auch Ziff. 6. und Ziff. 7.). Tagesfahrten Reisen, die weniger als 24 Stunden dauern und sein schuldhaftes Verhalten zurückzuführen ist (z.B. 5.6. Preis- und Leistungsänderungen nach Vertragsschluss keine Übernachtung umfassen, und deren Reisepreis 500,00 € ungültiges Visum, fehlende Impfung). Insofern gilt Ziff. 9. sind in Ziff. 6. sowie Ziff. 7. geregelt. nicht übersteigt. (Rücktritt) entsprechend. 6. Leistungsänderungen 6.1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen 1. Abschluss des Pauschalreisevertrags 4. Zahlungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach 1.1. Reiseanmeldungen können schriftlich, münd- Das Fordern oder die Annahme von Zahlungen (An- 4.1. Vertragsabschluss notwendig werden und von uns nicht lich, telefonisch, durch E-Mail, SMS oder Fax erfol- bzw. Restzahlung) des Reisenden ist nach Abschluss wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gen. Der Reisevertrag soll mit unseren Formularen des Vertrags nur bei Bestehen eines wirksamen gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen (Reiseanmeldung und Reisebestätigung) einschließlich Kundengeldabsicherungsvertrags und Übermittlung des nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der sämtlicher Abreden, Nebenabreden und Vorgaben des Sicherungsscheins zulässig. gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Für Reisen Reisenden geschlossen werden. Bei Vertragsschluss und Tagesfahrten in Nostalgiezügen gilt, dass wir uns 4.2. M it Erhalt der Reisebestätigung und erhält der Reisende schriftlich, durch E-Mail, Fax oder bei kurzfristigem Ausfall eines Waggons oder einer Aushändigung des aufgrund eines wirksamen SMS die Reisebestätigung, die auch als Bestätigung des bestimmten Lokomotive wegen technischer Defekte Kundengeldabsicherungsvertrags ausgestellten Vertrags dient und § 651d Abs. 3 S. 2 BGB entspricht. oder anderer unvorhergesehener Gründe vorbehalten, Sicherungsscheins sind 20 % des Reisepreises zu zah- Sind beide Teile bei Vertragsschluss anwesend oder einen Wagen- bzw. Loktausch vorzunehmen. Dies gilt len, soweit die Parteien keine abweichende ausdrück- wird der Vertrag außerhalb unserer Geschäftsräume auch für den geplanten Einsatz von Dampflokomotiven, liche Vereinbarung treffen. geschlossen, so hat der Reisende Anspruch auf eine die aufgrund von Brandschutzbestimmungen oder Bestätigung des Vertrags in Papierform. 4.3. Der Restbetrag ist auf Anforderung frühestens 30 Tage Waldbrandstufen nicht eingesetzt werden können. vor Reisebeginn Zug um Zug gegen Aushändigung der 1.2. An die Reiseanmeldung ist der Reisende 10 Tage, 6.2. Unerhebliche Änderungen der Reiseleistungen durch uns vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erfor- bei Reiseanmeldung per Fax, E-Mail und SMS 5 Tage sind einseitig zulässig, aber nur wirksam, wenn wir sie derlich und/oder vorgesehen (z.B. Hotelgutschein oder gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch gegenüber dem Reisenden z.B. durch E-Mail, Fax, SMS Beförderungsschein), zu zahlen. Für Reisen mit einer uns bestätigt. oder in Papierform klar, verständlich und in hervorgeho- Mindestteilnehmerzahl ist der Restbetrag zu zahlen, 1.3. Eine von der Reiseanmeldung abweichende oder bener Weise vor Reisebeginn erklären. Die Rechte des wenn wir nicht mehr nach Ziff. 12. (siehe unten) zurück- nicht rechtzeitige Reisebestätigung ist ein neuer Reisenden bei Reisemängeln bleiben hiervon unberührt. treten können. Vertragsantrag, an den wir 10 Tage gebunden sind und 6.3. Erhebliche Vertragsänderungen sind nicht einseitig und Vertragsabschlüsse zwei Wochen vor Reisebeginn 4.4. den der Reisende innerhalb dieser Frist annehmen kann. nur unter den konkreten Voraussetzungen des § 651g verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung 1.4. Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr richten BGB vor Reisebeginn zulässig, über die wir ausdrück- des gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen sich nach den Erläuterungen auf unserer Internetseite lich z.B. durch E-Mail, Fax, SMS oder in Papierform zu Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit und den dort abrufbaren Reisebedingungen. unterrichten haben. Der Reisende kann zurücktreten für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen (z.B. oder die angebotene Vertragsänderung bzw. Ersatzreise Hotelgutschein oder Beförderungsschein). 1.5. Bei Reiseanmeldungen über Internet bietet der Reisende innerhalb unserer Annahmefrist annehmen. Ohne frist- uns den Abschluss des Reisevertrags durch Betätigung 4.5. Sofern der Reisende die fälligen Zahlungen (An- und gemäße Erklärung des Reisenden gilt unser Angebot des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ verbindlich Restzahlung) nicht leistet, können wir nach Mahnung als angenommen. Im Übrigen ist § 651g Abs. 3 BGB an. Dem Reisenden wird der Eingang seiner Buchung und angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktre- anzuwenden. (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg ten und eine Rücktrittsentschädigung nach Ziff. 9. (siehe bestätigt (nur Eingangsbestätigung, keine Annahme). Die 6.4. Wird die erhebliche Änderung oder die Ersatzreise ange- unten) verlangen. Annahme erfolgt durch die Reisebestätigung innerhalb nommen, so hat der Reisende Anspruch auf Minderung 4.6. Für Tagesfahrten gelten abweichend von den Ziffern (§ 651m Abs. 1 BGB), wenn die Ersatzreise nicht mindes- von 5 Tagen. Im Übrigen sind die Hinweise für Buchung 4.1 bis 4.5 die nachfolgenden Bestimmungen. Die tens gleichwertig ist. Ergeben sich durch die Änderung und Reisebestätigung auf der Internetseite maßgeblich. Anzahlung entfällt, und der Preis ist mit Abschluss für uns geringere Kosten, so ist dem Reisenden der des Vertrags vollständig fällig. Zum Abschluss eines Mehrbetrag zu erstatten (§ 651m Abs. 2 BGB). Kundengeldabsicherungsvertrags und zur Aushändigung 2. Vermittelte Leistungen – weitere erst nach Beginn der eines Sicherungsscheins sind wir nicht verpflichtet. Reise erbrachte Leistungen 7. Preiserhöhung und Preissenkung vor Reisebeginn 2.1. Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den Reiseunterlagen und in den sonstigen Erklärungen als 7.1. Wir können Preiserhöhungen bis 8 % des Reisepreises 5. Leistungen und Pflichten vermittelt bezeichneten zusätzlichen Nebenleistungen einseitig nur bei Vorliegen der Gründe für die 5.1. Wir behalten uns Änderungen vom Prospekt/Katalog vor, Erhöhung aus sich unmittelbar ergebenden und (Besuch von Veranstaltungen etc.) sind wir nicht insbesondere Änderungen der Leistungsbeschreibung nach Vertragsschluss erhöhten Beförderungskosten Veranstalter, sondern lediglich Vermittler i.S. des § 651v sowie der Preise. Wir dürfen eine konkrete Änderung (Treibstoff, andere Energieträger), oder erhöhten Steuern BGB. Als Vermittler haften wir insofern grundsätzlich der Prospekt- und Preisangaben erklären, wenn wir den und sonstigen Abgaben (Touristenabgaben, Hafen- nur für die Vermittlung (einschließlich von uns zu vertre- Reisenden vor Reiseanmeldung hierüber informieren. oder Flughafengebühren), oder geänderter für die tender Buchungsfehler nach § 651x BGB), nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst (vgl. §§ 675, 631 5.2. Wir haben Informationspflichten vor Reiseanmeldung, Pauschalreise geltenden Wechselkurse vornehmen. Die BGB). Unsere vertragliche Haftung als Vermittler ist aus- soweit dies für die vorgesehene Pauschalreise erheb- hierauf beruhenden Änderungen des vereinbarten und geschlossen, soweit nicht Körperschäden, Vorsatz oder lich ist, nach § 651d Abs. 1 BGB zu erfüllen (ins- geänderten Reisepreises (Differenz) werden entspre- grobe Fahrlässigkeit vorliegen, Hauptpflichten aus dem besondere über wesentliche Eigenschaften der Reise, chend der Zahl der Reisenden errechnet, auf die Person Reisevermittlervertrag betroffen sind, eine zumutbare Reisepreis, An- und Restzahlung, Mindestteilnehmerzahl, umgerechnet und anteilig erhöht. Unterrichten wir den Möglichkeit zum Abschluss einer Versicherung besteht Rücktrittsentschädigungen, Formblatt für Reisenden durch E-Mail, Fax, SMS, in Papierform etc. oder eine vereinbarte Beschaffenheit fehlt. Pauschalreisen). nicht klar und verständlich über die Preiserhöhung, die Gründe und die Berechnung spätestens bis 20 Tage vor 2.2. Für Leistungen, die erst nach Beginn der Erbringung 5.3. Vertragsinhalt und Leistungen bestimmen sich nach Reisebeginn, ist die Preiserhöhung nicht wirksam. einer Pauschalreiseleistung vom Reisenden z.B. am unseren vor Reisebeginn gemachten Angaben nach Urlaubsziel ausgewählt werden, ist ebenfalls Ziff. 2.1. Ziff. 5.1. und insbesondere den vereinbarten Vorgaben 7.2. Übersteigt die nach Ziff. 7.1. vorbehaltene Preiserhöhung maßgeblich. des Reisenden, soweit nicht ausdrücklich anderes 8 % des Reisepreises, können wir sie nicht einseitig, vereinbart ist. Sie sollen in der Reiseanmeldung und sondern nur unter den engen Voraussetzungen des § Reisebestätigung enthalten sein (siehe oben Ziff. 1.). 651g BGB vornehmen. Wir können dem Reisenden inso- 3. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten Außerdem ist dem Reisenden, sofern nicht bereits in der fern eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und Annahme des Antrags (Reisebestätigung – siehe oben verlangen, dass der Reisende sie innerhalb der von uns 3.1. Wir unterrichten den Reisenden vor der Reiseanmeldung Ziff. 1.) bei Vertragsschluss enthalten, unverzüglich nach bestimmten angemessenen Frist annimmt oder zurück- über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse ein- Vertragsschluss eine vollständige Reisebestätigung oder tritt. Einzelheiten ergeben sich aus § 651g BGB. schließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Abschrift des Vertrags zur Verfügung zu stellen. 7.3. Der Reisende kann eine Senkung des Reisepreises Visa sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslands (einschließlich zwischenzeitlich 5.4. Wir haben über unsere Beistandspflichten zu infor- verlangen, wenn und soweit sich die in Ziff. 7.1. eingetretener Änderungen). mieren und diese nach § 651q BGB zu erfüllen, genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach wenn sich der Reisende z.B. hinsichtlich der verein- Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben 3.2. Nach Erfüllung der Informationspflicht gemäß Ziff. barten Rückbeförderung oder anderen Gründen in und dies zu niedrigeren Kosten für uns führt. Hat der 3.1. hat der Reisende selbst die Voraussetzungen für Schwierigkeiten befindet. Bei vom Reisenden verschul- Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag die Reiseteilnahme zu schaffen und die erforderlichen deten Umständen können wir Ersatz angemessener und gezahlt, ist der Mehrbetrag von uns zu erstatten. Wir Reiseunterlagen mitzuführen, sofern wir uns nicht aus- tatsächlich entstandener Aufwendungen verlangen. dürfen von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihm drücklich zur Beschaffung der Visa oder Reiseunterlagen tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abzie- bzw. Bescheinigungen etc. verpflichtet haben. 5.5. Wir haben dem Reisenden rechtzeitig vor Reisebeginn hen. Wir haben dem Reisenden auf dessen Verlangen die notwendigen Reiseunterlagen zu übermitteln 3.3. Kann die Reise infolge fehlender persönlicher nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben (Gutscheine, Fahrkarten, Eintrittskarten etc.) und über Voraussetzungen nicht angetreten werden, so ist der entstanden sind. nach Vertragsschluss eingetretene Änderungen zu unter- Seite 1/2
8. Vertragsübertragung – Ersatzreisende was wir durch anderweitige Verwendung der Aufwendungen verlangen. Wird die Abhilfe verweigert oder Reiseleistungen erwerben können. ist sie sofort notwendig, bedarf es keiner Frist. 8.1. Der Reisende kann innerhalb einer angemessenen Frist, in jedem Fall bei Zugang nicht später als sieben Tage vor Wir können die Abhilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich ist Reisebeginn in Papierform, durch E-Mail, Fax, SMS etc. oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels 11. Kündigung bei schwerer Störung durch den Reisenden; erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und und des Werts der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnis- Mitwirkungspflichten Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. mäßigen Kosten verbunden ist. In diesen Fällen gilt § 651k Abs. 11.1. Wir können den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist 3 bis Abs. 5 BGB. Wir sind verpflichtet, den Reisenden über 8.2. Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz Ersatzleistungen, Rückbeförderung etc. und Folgen konkret wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht einer entsprechenden Abmahnung durch uns vom zu informieren und unsere Beistandspflichten zu erfüllen (vgl. erfüllt. Reisenden nachhaltig gestört wird. Dasselbe gilt, wenn § 651q BGB). 8.3. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der der Reisende sich in einem solchen Maße vertrags- 14.4. Für die Dauer des Reisemangels mindert sich nach § Reisende uns als Gesamtschuldner für den Reisepreis widrig verhält, dass dies die sofortige Beendigung 651m BGB der Reisepreis. Auf Ziff. 14.1. (siehe oben) und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden des Vertrags rechtfertigt. Wir behalten dann jedoch wird verwiesen. Mehrkosten. Wir dürfen eine Erstattung von Mehrkosten den Anspruch auf den Reisepreis. Wir müssen uns nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie 14.5. Wird die Pauschalreise durch den Reisemangel erheb- uns tatsächlich entstanden sind. diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer lich beeinträchtigt, kann der Reisende den Vertrag anderen Verwendung nicht in Anspruch genom- nach Ablauf einer von ihm zu setzenden angemes- 8.4. Wir haben dem Reisenden nachzuweisen, in welcher mener Leistungen erlangt werden, einschließlich senen Frist kündigen. Verweigern wir die Abhilfe oder Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten ent- Erstattungen durch den Leistungsträger. ist sie sofort notwendig, kann der Reisende ohne standen sind. Fristsetzung kündigen. Die Folgen der Kündigung 11.2. Der Reisende ist verpflichtet, die ihm zumutbaren ergeben sich aus § 651l Abs. 2 und Abs. 3 BGB. Schritte zu unternehmen, um drohende ungewöhnlich 9. Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn – Nichtantritt hohe Schäden abzuwenden oder gering zu halten. 14.6. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Reise der Kündigung Schadensersatz nach § 651n BGB 9.1. Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom verlangen. Bei Schadensersatzpflicht haben wir den 12. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl Schadensersatz unverzüglich zu leisten. Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt sollte schriftlich oder in Textform (E-Mail, Fax, SMS) gegenüber uns 12.1. Wir haben den Reisenden vor Reiseanmeldung und in 14.7. Hat der Reisende aufgrund desselben Ereignisses erfolgen. Ausreichend ist der Rücktritt gegenüber der Reisebestätigung über Mindestteilnehmerzahl und gegen uns Anspruch auf Schadensersatz oder auf dem Reisevermittler. Maßgeblich ist der Zugang des Frist zu informieren. Erstattung eines infolge einer Minderung zu viel Rücktritts bei uns oder dem Vermittler. gezahlten Betrages, so muss sich der Reisende den 12.2. Wir können vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, 9.2. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück oder tritt er die wenn sich für die Pauschalreise weniger Personen als Betrag anrechnen lassen, den er aufgrund desselben Reise nicht an, verlieren wir den Anspruch auf den die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl Ereignisses als Entschädigung oder als Erstattung vereinbarten Reisepreis. Wir können jedoch eine ange- angemeldet haben. nach Maßgabe internationaler Übereinkünfte oder von messene Entschädigung bei Bahnreisen nach Ziff. 9.3. auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften 12.3. Ist die Mindestteilnehmerzahl nach Ziff. 12.1. nicht verlangen. Bei den sonstigen Reisen gilt Ziff. 9.5. nach § 651p Abs. 3 BGB erhalten hat. erreicht und wollen wir zurücktreten, haben wir den 9.3. Unsere Entschädigungspauschalen bei Bahnreisen Rücktritt innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist zu bis zum 45. Tag vor Reisebeginn 15% des erklären, jedoch spätestens bei einer Reisedauer von 15. Haftungsbeschränkung Gesamtpreises mehr als sechs Tagen 20 Tage, bei einer Reisedauer 15.1. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht ab dem 44. vor Reisebeginn 25% von zwei bis höchstens sechs Tagen 7 Tage und Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis ab dem 29. vor Reisebeginn 35% bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen 48 beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder ab dem 21. vor Reisebeginn 60% Stunden – jeweils vor Reisebeginn. vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, ab dem 7. Tag vor Reisebeginn 80% Treten wir vom Vertrag zurück, verlieren wir den 12.4. oder soweit wir für einen dem Reisenden entstehen- ab dem 3. Tag vor Reisebeginn 90% Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. den Schaden allein wegen eines Verschuldens eines 9.4. Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestat- Leistungsträgers verantwortlich sind. 12.5. Wir sind infolge des Rücktritts zur Rückerstattung tet, dass der Anspruch auf Entschädigung nicht ent- des Reisepreises verpflichtet und haben die 15.2. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringen- standen oder die Entschädigung wesentlich niedriger Rückerstattung unverzüglich, auf jeden Fall aber inner- de Reiseleistung internationale Übereinkommen oder als die angeführte Pauschale sei. halb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, zu leisten. auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, 9.5. Bei Reisen, die nicht unter Ziff. 9.3. fallen, bestimmt nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz sich die Höhe der Entschädigung nach dem nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Reisepreis abzüglich des Werts der von uns ersparten 13. Rücktritt des Veranstalters bei unvermeidbaren, außer- Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was wir durch gewöhnlichen Umständen können wir uns gegenüber dem Reisenden auf diese anderweitige Verwendung der Reiseleistungen ererben. 13.1. Wir können vor Reisebeginn vom Vertrag zurück- Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetz- Wir haben insoweit auf Verlangen des Reisenden die treten, wenn wir aufgrund unvermeidbarer, außerge- lichen Bestimmungen berufen. Höhe der Entschädigung zu begründen. wöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags 15.3. Auf Ziff. 14.7. (Anrechnung von Entschädigungen) 9.6. Nach dem Rücktritt des Reisenden sind wir zur gehindert sind und wir den Rücktritt unverzüglich nach wird verwiesen. Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet. Kenntnis vom Rücktrittsgrund erklären. Die Rückerstattung hat unverzüglich, auf jeden 13.2. Durch den Rücktritt nach Ziff. 13.1. verlieren wir Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, 16. Verjährung – Geltendmachung Rücktrittserklärung, zu erfolgen. sind zur Rückerstattung des Reisepreises verpflich- 16.1. Die Ansprüche nach § 651i Abs. 3 Nr. 2., 4. bis 7. 9.7. Abweichend von Ziff. 9.2. können wir vor Reisebeginn tet und haben insofern unverzüglich, auf jeden Fall BGB sind gegenüber uns oder dem Reisevermittler, der die keine Entschädigung verlangen, wenn am aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, die Buchung vorgenommen hat, geltend zu machen. Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe Rückerstattung zu leisten. 16.2. Die Ansprüche des Reisenden – ausgenom- unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftre- men Körperschäden – nach § 651i Abs. 3 BGB (Abhilfe, ten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die 14. Reisemängel, Rechte und Obliegenheiten des Kündigung, Minderung, Schadensersatz) verjähren in zwei Beförderung von Personen an den Bestimmungsort Reisenden Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tage, an dem erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unver- die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte. meidbar und außergewöhnlich i.S. dieses Untertitels, 14.1. Der Reisende hat uns einen Reisemangel unverzüg- wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, lich anzuzeigen. Wenn wir wegen der schuldhaften die sich hierauf beruft und sich ihre Folgen auch dann Unterlassung der Anzeige durch den Reisenden nicht 17. Verbraucherstreitbeilegung und Online- nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Abhilfe schaffen konnten, kann der Reisende keine Streitbeilegungsplattform Vorkehrungen getroffen worden wären. Minderung nach § 651m BGB oder Schadensersatz Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer nach § 651n BGB verlangen. Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetz über die 14.2. Reisemängel sind während der Reise bei der alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (VSBG) teil 10. Umbuchungen und Änderungen auf Verlangen des Reiseleitung anzuzeigen. Ist eine Reiseleitung oder und haben uns dazu auch nicht verpflichtet. Reisenden ein Vertreter von uns nicht vorhanden oder nicht Grundsätzlich besteht nach Vertragsschluss kein 10.1. Gemäß Art 14 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 vereinbart, sind Reisemängel, sofern eine schnel- Anspruch des Reisenden auf Änderungen des haben Unternehmen, die Online-Dienstleistungsverträge le Verbindung möglich ist, direkt bei uns oder der Vertrags. Wir können jedoch, soweit für uns mög- eingehen, ihren Kunden bei verbraucherrechtlicher in der Reisebestätigung angeführten Kontaktstelle lich, zulässig und zumutbar, Wünsche des Reisenden Streitigkeiten die Online-Streitbeilegung zu ermöglichen. oder dem Reisevermittler anzuzeigen (E-Mail, berücksichtigen. Die Plattform der EU zur Online-Streitschlichtung erreichen Fax, Telefonnummern ergeben sich aus der Sie im Internet unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/. 10.2. Verlangt der Reisende nach Vertragsschluss Reisebestätigung). Änderungen oder Umbuchungen, so können wir bei Der Reisende kann Abhilfe verlangen. Wir haben 14.3. Umbuchungen etc. als Bearbeitungsentgelt pauscha- darauf den Reisemangel zu beseitigen. Adressat des liert 15,- € verlangen, soweit wir nicht nach entspre- Abhilfeverlangens ist die Reiseleitung. Im Übrigen gilt chender ausdrücklicher Information des Reisenden Ziff. 14.2. (siehe oben). ein höheres Bearbeitungsentgelt oder eine höhere enn wir nicht innerhalb der vom Reisenden gesetz- W Entschädigung nachweisen, deren Höhe sich nach ten angemessenen Frist abhelfen, kann der Reisende dem Reisepreis unter Abzug des Werts der von uns selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Stand 05/20 ersparten Aufwendungen sowie dessen bestimmt, Seite 2/2
Formblatt zur Unterrichtung AKE-Eisenbahntouristik – Jörg Petry e.K. Kasselburger Weg 16 des Reisenden bei Pauschalreisen D-54568 Gerolstein Telefon: 06591 / 949 987 00 nach § 651a BGB AKE-Eisenbahntouristik www.ake-eisenbahntouristik.de Urlaub von Anfang an! Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Die AKE-Eisenbahntouristik trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt die AKE-Eisenbahntouristik über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz. Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags. • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen. • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können. • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen. • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entspre- chenden Kosten sich verringern. • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt wer- den, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungs- gemäß erbracht werden. • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurück- erstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Die AKE-Eisenbahntouristik hat eine Insolvenzabsicherung mit der HanseMerkur Reiseversicherung AG abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde (HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried- Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg, Telefon: 040-53799360, E-Mail: insolvenz@hansemerkur.de) kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz der AKE-Eisenbahntouristik verweigert werden. Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de
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