REISEPROGRAMM - WF-Reisen
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60 2020 REISEPROGRAMM www.wf-reisen.de Reisedienst Flaschenträger seit 60 Jahren Ihr zuverlässiger Partner auch für Tages-, Vereins- und Gruppenfahrten!
Liebe Kunden, Inhaltsverzeichnis: Liebe Reisefreunde, Seite Reisedauer Reiseziel in diesem Jahr feiern wir unser 60-jähriges Betriebsjubiläum. 4 ½ Tag Halbtagesfahrten Mit langer Vorbereitungszeit haben wir für das Jubiläumsjahr wieder einen kleinen 5 1 Tag Ganztagesfahrten Reisekatalog mit altbewährten und neu ausgesuchten Reisezielen für Sie erstellt. 6/7 3 Tage Erl / Wilder Kaiser SKI-SAFARI mit 3 TOP-Skigebieten Wir hoffen, dass wir mit unserer Auswahl viele Reisefreunde begeistern können. 8 1 Tag Werksbesichtigung im Fendt-Forum Wie immer bemühen wir uns mit viel persönlichem Einsatz und intensiver Vorberei- tung die Durchführung der Reisen so optimal wie möglich zu gestalten. Steigen Sie 9 1 Tag Osterbrunnenfahrt bei uns ein und lassen Sie sich bei familiärer Atmosphäre davon überzeugen, dass 10 / 11 5 Tage Auf den Spuren des „Bergdoktors“ Busreisen erleben und erholen zugleich bedeutet. 12 / 13 1 Tag Lüneburger Heide - Hamburg Ihr Team vom 14 / 15 7 Tage Filzmoos / Salzburger Land Reisedienst Flaschenträger 16 / 17 2 Tage Weihnachtsmärkte Erfurt – Arnstadt – Meiningen 18 Adlerfahrten Fahrt zum Weihnachtsmarkt Rüdesheim 19 Fahrt zum Weihnachtsmarkt Ludwigsburg 20 / 21 4 Tage Berlin – „Grüne Woche“ 22 / 23 Ein Blick zurück 24 Individuelle Gruppenreisen 25 Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden Reisheein Sie suchen noch 26 / 27 Geschäftsbedingungen für Busreisen ein passendes Geschenk? Gutsc Überraschen Sie Ihre Lieben mit einem Reise-Gutschein!
Halbtagesfahrten Ganztagesfahrten Fahrpreis 14,- € pro Person Fahrpreis 24,- € pro Person 12.02.2020 Fahrt zur Kleiderfabrik „Schüssler & Zachmann“ 27.05.2020 Fahrt nach Weiterstadt zum Bauer Lipp Modenschau mit Kaffee und Kuchen (inkl.) Mittagessen mit „Spargelessen satt“ (Aufpreis 17,50 €) Abendrast im Gasthaus „Zum Engel“ in Sulzbach Möglichkeit zum Einkauf im Hofladen – auf der Rückfahrt Aufenthalt in Großostheim 11.03.2020 Fahrt nach Rothenbuch mit Kaffeepause im „Cafe Kern“ Gasthaus „Spechtshaardt“ Rückblick über die Reisen 2019 mit Filmvorführungen 17.06.2020 Fahrt nach Frankfurt – Mittagspause im Gasthaus „Paulaner Platzhirsch“ am Main – Möglichkeit zur Schifffahrt 29.04.2020 Fahrt nach Bad Orb auf dem Main entlang der Frankfurter Skyline (Aufpreis 12,50 €) – zum „Waldcafe“ Nachmittags Aufenthalt am Frankfurter Römer – Abendrast in Jakobsthal Gasthof „Knöpphütte“ Gelegenheit zur Kaffeepause 12.08.2020 Fahrt durch den Spessart zum Gasthof „Geißhöhe“ 29.07.2020 Fahrt nach Burgsinn – Mittagspause im Gasthaus „Stern“ Gelegenheit für Kaffeepause – Spaziergang und zur Abendrast Weiterfahrt nach Bad Brückenau – Besuch im Kurpark – Möglichkeit zur Kaffeepause im „Badhotel Bad Brückenau“ 21.10.2020 Fahrt durch den Vogelsberg zum Gasthaus „Hessenmühle“ Gelegenheit für Kaffeepause – Spaziergang und zur Abendrast 23.09.2020 Fahrt nach Wiesbaden – Mittagspause im Restaurant Schleifmühle Bacchus – Fahrt mit der historischen Nerobergbahn auf den Neroberg 11.11.2020 Fahrt zur Kaffeepause im „Cafe Denk“ Schöllkrippen – Mit herrlichem Ausblick über Wiesbaden (Aufpreis 4,50 €) Weiter durch den Spessart nach Wiesthal zur Abend-Einkehr Möglichkeit zur Kaffeepause im „Wiesthaler Hof“ – Möglichkeit zum Gans essen 16.12.2020 Weihnachtliche Fahrt ins „Blaue“ - lassen Sie sich überraschen - Weitere Zustiegsstellen auf Anfrage. Bitte telefonische Anmeldung bis freitags vor dem Reisetermin. Programmänderungen vorbehalten – bitte beachten Sie auch die Anzeige im Bürgerblatt Mömbris unter „Senioren“. Abfahrt: Abfahrt: 12:30 Uhr Betriebshof 13:02 Uhr Niedersteinbach, Bahnhof 09:30 Uhr Betriebshof 10:03 Uhr Niedersteinbach, Bahnhof 12:35 Uhr Hohl, Bushaltestelle 13:05 Uhr Fronhofen, Fa. Faust 09:35 Uhr Hohl, Bushaltestelle 10:05 Uhr Fronhofen, Fa. Faust 12:40 Uhr Gunzenbach, Friedhof 13:08 Uhr Rappach, Kursana 09:40 Uhr Gunzenbach, Friedhof 10:08 Uhr Rappach, Kursana 12:47 Uhr Reichenbach, Bushaltestelle 13:11 Uhr Mömbris, Schule 09:47 Uhr Reichenbach, Bushaltestelle 10:11 Uhr Mömbris, Schule 13:00 Uhr Brücken, Bushaltestelle 13:16 Uhr Mömbris, Bahnhof 10:00 Uhr Brücken, Bushaltestelle 10:16 Uhr Mömbris, Bahnhof 13:18 Uhr Mömbris, Rathaus 10:18 Uhr Mömbris, Rathaus
3 Tage • Erl / Wilder Kaiser SKI-SAFARI mit 3 Top-Skigebieten Freitag, 21. Februar 2020 bis Sonntag, 23. Februar 2020 Unsere Leistungen: » Fahrt im modernen Reisebus mit unserem Skiguide Jürgen Keimig » 2 Übernachtungen im ****Posthotel Erlerwirt » Komfortable Zimmer mit Dusche/WC, Fön, SAT-TV, WLAN, Telefon, Balkon » 2 x reichhaltiges Frühstücksbuffet » 2 x Abendessen als 3-Gang-Wahlmenü mit Salatbuffet » bis 19:00 Uhr freie Nutzung des Wellnessbereiches mit Erlebnishallenbad, Bio-Sauna, finnische Sauna, Infrarotkabine, Aromadampfbad, Eisgrotte und Fitnessraum Geplanter Reiseverlauf: 1. Tag Anreise nach Erl – Möglichkeit zum Frühstück im Hotel (Aufpreis) anschließend Transfer ins Skigebiet Wilder Kaiser 2. Tag Bustransfer ins Skigebiet Kitzbühel 3. Tag Bustransfer ins Skigebiet Alpbachtal Heimreise am späten Nachmittag Rückkehr gegen 23.00 Uhr Abfahrtszeiten: 02:00 Uhr Betriebshof Mömbris 02:15 Uhr Hösbach, Rudolf-Diesel-Straße Gesamtpreis pro Person im DZ 285,- € Einzelzimmerzuschlag 30,- € Wir wohnen im 4* Posthotel Erlerwirt im bekannten Passionsspielort Erl. zuzüglich Kosten Skipass Bild: iStockphoto.com © nullplus Das Hotel ist auf Reisegruppen spezialisiert. Die geräumigen Zimmer im Tiroler Stil Frühzeitige Anmeldung erbeten. mit viel Holz sind modern ausgestattet. Genießen Sie nach dem Skifahren oder Änderungen im Programmablauf möglich. Wandern das 30 °C warme Wasser im Hallenbad mit Wasserfall oder relaxen Sie im Whirlbereich. Alternativ können Sie sich in einer der Saunen entspannen.
Werksbesichtigung im Fendt-Forum Osterbrunnenfahrt Montag, 03. Februar 2020 Donnerstag, 16. April 2020 Bild: Wikipedia.org » Fahrt nach Marktoberdorf – unterwegs Frühstück im Bus – » Fahrt nach Forchheim – weiter über Heiligenstadt – Wiesenthal » Werksführung im Fendt-Traktorenwerk – nach Kirchenbirkig bei Pottenstein – hier Mittagspause im Landgasthof – » anschließend Möglichkeit zur Mittagspause und Einkauf im Fendt-Shop » Weiter zum größten Osterbrunnen der Fränkischen Schweiz » nach Bierbach – Rückfahrt über Trubachtal mit weiteren sehenswerten Brunnen Abfahrtszeiten: » Rückkehr in Forchheim gegen 15:30 Uhr – kurzer Stadtrundgang 05:00 Uhr Betriebshof Mömbris » anschließend Kaffeepause im „Café Schmitt“ 05:15 Uhr Hösbach, Rudolf-Diesel-Straße Fahrpreis 85,- € Fahrpreis inkl. Reiseleitung 49,- € inkl. Werksführung und Mittagessen Abfahrt ab 07:30 Uhr | Rückkehr ca. 20:30 Uhr
Bild: © TVB Wilder Kaiser / Fotograf: Daniel Reiter / Peter von Felbert 5 Tage • Auf den Spuren des „Bergdoktors“ Dienstag, 02. Juni 2020 bis Samstag, 06. Juni 2020 Unsere Leistungen: » Fahrt im modernen Reisebus » 4 Übernachtungen im 4* Landhotel Tirolerhof » 4 x reichhaltiges Frühstücksbuffet » 4 x Abendessen als 3-Gang-Wahl-Menü mit Salatbuffet » 1x Dessertbuffet » 1 x Bauernbuffet/Grillabend mit Harfenmusik » Ausflug „Auf den Spuren des Bergdoktors“ inkl. Reiseleitung » Wildschönau Card Geplanter Reiseverlauf: » 1. Tag Anreise in die Wildschönau – unterwegs Mittagsrast » 2. Tag Fahrt zum Talschluss zur Schönangeralm mit herrlichem Ausblick in die Bergwelt – Gelegenheit zur Mittagspause – Nachmittags Fahrt mit der Bergbahn (in der „WildschönauCard“ enthalten) » 3. Tag Ausflug rund um das Kaisergebirge auf den Spuren des Bergdoktors mit Besichtigung verschiedener Drehorte Bild: © TVB Wilder Kaiser » 4. Tag Ausflug zum Achensee mit Besuch der Gramai-Alm, Gelegenheit zur Mittagsrast – Nachmittags Aufenthalt in Pertisau am Achensee – Kaffeepause und Spaziergang am See » 5. Tag Nach dem Frühstück Heimreise Gesamtpreis pro Person im DZ 450,- € Einzelzimmerzuschlag 50,- € Abfahrt 07:00 Uhr in Mömbris, Rathaus Wir wohnen im 3* Landhotel Tirolerhof in der Wildschönau mit Vitalbereich, Frühzeitige Anmeldung erbeten. Änderungen im Programmablauf möglich. Sauna, Hallenbad und vielem mehr.
5 Tage • Lüneburger Heide - Hamburg Sonntag, 16. August 2020 bis Donnerstag, 20. August 2020 Unsere Leistungen: » Fahrt im modernen Reisebus » 4 Übernachtungen im 3* Hotel Jeddinger Hof » 4 x reichhaltiges Frühstücksbuffet » 4 x Abendessen als 3-Gang-Menü (2 Menüs zur Wahl) » Kutschfahrt durch die Lüneburger Heide » Ausflug nach Hamburg – Stadtrundfahrt mit Reiseleitung » Ausflug nach Lüneburg mit Stadtführung Geplanter Reiseverlauf: » 1. Tag Anreise in die Lüneburger Heide – unterwegs Aufenthalt in Celle mit Zeit zur freien Verfügung und Möglichkeit zur Mittagspause » 2. Tag Kutschfahrt durch die Lüneburger Heide – Mittagspause in Wilsede – nachmittags Zeit zur freien Verfügung in Soltau » 3. Tag Ausflug nach Hamburg – große Stadtrundfahrt mit Reiseleitung – nachmittags Zeit zur freien Verfügung – Möglichkeit zur Hafenrundfahrt » 4. Tag Ausflug nach Lüneburg – Stadtführung – nachmittags Besichtigung am Schiffshebewerk Scharnebeck » 5. Tag Nach dem Frühstück Heimreise mit Aufenthalt in Hannoversch Münden – Zeit zur freien Verfügung – Möglichkeit zur Mittagspause Gesamtpreis pro Person im DZ 470,- € Einzelzimmerzuschlag 70,- € Abfahrt 07:00 Uhr in Mömbris, Rathaus Frühzeitige Anmeldung erbeten. Änderungen im Programmablauf möglich. Wir wohnen im 3* Landhotel Jeddinger Hof in Visselhövede.
7 Tage • Filzmoos / Salzburger Land Sonntag, 30. August 2020 bis Samstag, 05. September 2020 Unsere Leistungen: » Fahrt im modernen Reisebus » 6 Übernachtungen im 4* Hotel Bischofsmütze » 6 x reichhaltiges Frühstücksbuffet mit frischen Eiergerichten » täglich Abendessen (3-gängiges Wahlmenü) inkl. Salatbuffet » bei Ankunft Begrüßungsschnapserl » 1 x original Pongauer Bauernbuffet mit Schmankerln aus der Region » 1 x nachmittags Kaffee und Kuchen » 1 Musikabend » Freie Benutzung der Wellnessanlage » Ausflüge wie beschrieben » Gratis Transfer mit dem Wanderbus in Filzmoos Geplanter Reiseverlauf: » 1. Tag Anreise über die Autobahn nach Filzmoos – unterwegs Mittagspause » 2. Tag Vormittags geführter Ortsrundgang durch Filzmoos – nachmittags Zeit zur freien Verfügung » 3. Tag Große Salzkammergut-Rundfahrt mit ortsansässiger Reiseleitung » 4. Tag Fahrt zu den Hofer Almen – am Fuße der Bischofsmütze – herrliche Wander- und Spaziermöglichkeiten mit Einkehr » 5. Tag Ausflug zum steirischen Bodensee in den Schladminger Tauern » 6. Tag Ausflug zur Gnadenalm: Almerlebnis in den Pongauer Bergen mit herrlichem Alpenpanorama – nachmittags Aufenthalt in Schladming » 7. Tag Heimreise über die Autobahn Gesamtpreis pro Person im DZ 540,- € Einzelzimmerzuschlag 120,- € Wir wohnen im traditionellen 4* Hotel Bischofsmütze in Filzmoos, Abfahrt 06:30 Uhr in Mömbris, Rathaus direkt im Herzen von Filzmoos im Salzburger Land. Frühzeitige Anmeldung erbeten. Änderungen im Programmablauf möglich.
2 Tage • Weihnachtsmärkte Erfurt – Arnstadt – Meiningen Bilder: © Erfurt Tourismus und Marketing GmbH/Barbara Neumann Samstag, 05. Dezember 2020 bis Sonntag, 06. Dezember 2020 Wir wohnen im Brauhaushotel in Arnstadt – ein modernes 4* Hotel im historischen Ambiente einer Traditionsbrauerei. Unsere Leistungen: » Fahrt im modernen Reisebus » 1 Übernachtung im 4* Brauhaushotel in Arnstadt » reichhaltiges Frühstücksbuffet » 1 Flasche Wasser auf dem Zimmer » kostenfreie Nutzung des Sole-Schwimmbades » Gratis WLAN im Hotel Geplanter Reiseverlauf: » 1. Tag Anreise nach Erfurt - ausgiebige Gelegenheit zum Stadtbummel und zum Besuch des Weihnachtsmarktes. Am späten Nachmittag Weiterfahrt nach Arnstadt – Übernachtung » 2. Tag Nach einem ausgiebigem Frühstück fahren wir weiter nach Meiningen und besuchen dort den weihnachtlich geschmückten Weihnachtszauber rund um die 1.000 jährige Stadtkirche. Heimfahrt am späten Nachmittag Gesamtpreis pro Person im DZ 140,- € Einzelzimmerzuschlag 35,- € Abfahrt 08:00 Uhr in Mömbris, Rathaus
Weihnachtsmarkt Rüdesheim Freitag, 11. Dezember 2020 Die historische Rüdesheimer Altstadt, der Markt- platz, die Drosselgasse und die Rheinufer-Straße Wir fahren für Sie zu folgenden Terminen verwandeln sich alle Jahre wieder zum romanti- schen Schauplatz vorweihnachtlicher Stimmung. Bilder: © www.weihnachtsmarkt-der-nationen.de zum Modemarkt Adler nach Haibach: An über 120 Ständen präsentieren sich 15 Nationen aus 6 Kontinenten und bieten Ihre internationalen Mittwoch, 25.03.2020 » Das Künstlerereignis des Jahres! Spezialitäten, handwerklich-weihnachtliche Klein- kunst, Bräuche und Waren aus der ganzen weiten Welt an! Dieser Budenzauber mit seinem unver- wechselbaren Flair lädt zum Staunen, Stöbern, Schlemmen und Verweilen ein. Erleben Sie beim Naabtal-Duo Bummel durch die Altstadtgassen Adventszauber und Lichterglanz am Rhein. Fahrpreis 27,- € Mittwoch, 15.07.2020 » Sommerschlussverkauf Abfahrt ca. 13:00 Uhr - Rückkunft ca. 21:30 Uhr 25 % Sonderrabatt nur für Buskunden! Weihnachtsmarkt in Ludwigsburg Mittwoch, 25.11.2020 » Weihnachtseinkauf Samstag, 19. Dezember 2020 Der traditionelle Barock-Weihnachtsmarkt findet ©Tourismus & Events_Ludwigsburg_Benjamin_Stollenberg alljährlich in der Vorweihnachtszeit auf dem Fahrpreis: 14,- € barocken, von Arkaden gesäumten Marktplatz inklusive Modenschau, im Herzen von Ludwigsburg statt. einem Stück Kuchen und Kaffee satt Erleben Sie eine bezaubernde Weihnachtswelt und schlendern Sie durch die großzügigen Gassen, Abfahrtszeiten: vorbei an über 175 liebevoll geschmückten Buden mit kunsthandwerklichen Geschenkideen, die zum 13:20 Uhr Niederrodenbach, Sparkasse 13:45 Uhr Horbach, Post Staunen, Stöbern und Bewundern einladen. 13:25 Uhr Oberrodenbach, Kirche 13:50 Uhr Neuses, Kaufhaus Benzing 13:35 Uhr Somborn, Busbahnhof 14:00 Uhr Mömbris, Rathaus 13:40 Uhr Altenmittlau, Denkmal 14:10 Uhr Johannesberg, Kirche 14:15 Uhr Oberafferbach, Kreuz Weitere Zustiegsstellen auf Anfrage möglich! Fahrpreis 42,- € Abfahrt ca. 08:30 Uhr - Rückkunft ca. 21:30 Uhr
2021 © AMERON Hotel ABION Spreebogen Berlin 4 Tage • Berlin – „Grüne Woche“ Sonntag, 17. Januar 2021 bis Mittwoch, 20. Januar 2021 Die „Grüne Woche“ ist eine einzigartige internationale Ausstellung der Ernährungs- und Landwirtschaft sowie des Gartenbaus. Nahrungs- und Genussmittelproduzen- ten aus aller Welt nutzen die Messe in Form von Länder-Gemeinschaftsschauen und Produktmärkten als Absatz- und Testmarkt sowie zur Imagefestigung. Wir wohnen voraussichtlich wieder im 4* First-Class AMERON Hotel ABION Spreebogen äußerst zentral und dennoch ruhig und idyllissch an der Spree. Unsere Leistungen: » Fahrt im modernen Reisebus » 3 Übernachtungen im ****AMERON Hotel ABION Spreebogen (o. vergleichbar) » 3 x reichhaltiges Frühstücksbuffet » Eintritt „Grüne Woche“ » Ganztägige Stadtrundfahrt Berlin mit Reiseleitung © kameraauge - Fotolia.com © AMERON Hotel ABION Spreebogen Berlin Geplanter Reiseverlauf: 1. Tag Anreise nach Berlin mit Pause unterwegs – nachmittag zur freien Verfügung 2. Tag Besuch der Messe „Grüne Woche“ inkl. Eintritt © Messe Berlin GmbH © Messe Berlin GmbH 3. Tag Große Stadtrundfahrt in Berlin mit Reiseleitung: Checkpoint Charly – Potsdamer Platz – Ku’damm – Alexanderplatz – Brandenburger Tor – Hackesche Höfe – Berliner Dom usw. 4. Tag nach dem Frühstück Rückfahrt – unterwegs Mittagsrast Gesamtpreis pro Person im DZ 320,- € Einzelzimmerzuschlag 80,- € Abfahrt 07:00 Uhr in Mömbris, Rathaus
Ein Blick zurück: 1960-2020 60
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs 1.] Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. 2.] Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Omnibusreisedienst Individuelle Gruppenreisen: Flaschenträger, Inh. S. Schäfer e.K. trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. 3.] Zudem verfügt das Unternehmen Omnibusreisedienst Flaschenträger, Inh. S. Schäfer e.K. über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz. 4.] Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 a) Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags. b) Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen. c) Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können. d) Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen. e) Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn Gerne erstellen wir Ihnen für die nächste Gruppenreise ein individuelles Angebot dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preis- nach Ihren Wünschen. Wir schlagen Ihnen auch neue Ziele vor und organisieren erhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten für Sie den kompletten Tagesablauf. Auch bei kleineren Gruppen sind wir Ihr kom- sich verringern. petentes Busunternehmen. In unserem Fuhrpark finden Sie für jede Reisegruppe f) Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller die passende Busgröße. Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. Wir verfügen über: g) Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr » zwei 8-Sitzer und zwei 18-Sitzer Kleinbusse vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschal- » mehrere Reisebusse mit 48 bis 63 Sitzplätzen reise voraussichtlich beeinträchtigen. h) Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. Unsere Fahrzeuge sind alle nach den neuesten technischen Sicherheits- i) Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, Standards ausgerüstet – inkl. Sicherheitsgurte an jedem Platz – und verfügen über: so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer » Klimaanlage Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreise- » Kühlschrank leistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. » Radio- und CD-Anlage j) Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. » sowie ein Navigationssystem k) Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. l) Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen Alle Reisebusse sind außerdem ausgestattet mit: zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der » WC und Waschraum Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Omnibusreisedienst Flaschenträger, Inh. S. Schäfer e.K. hat eine Insolvenzabsicherung mit der R+V Allgemeine Versicherung AG, » Bordküche Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Tel.: 06 11 / 533 – 68 87, Fax.: 06 11 / 533 – 77 68 87,E-Mail: info@ruv.de abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde R+V Allgemeine Versicherung AG, » Klapptischen und Fußrasten Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Tel.: 06 11 / 533 – 68 87, Fax.: 06 11 / 533 – 77 68 87, E-Mail: info@ruv.de kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von WF-Reisen verweigert werden. » sowie Video- bzw. DVD-Anlage m) Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de.
Geschäftsbedingungen für Busreisen / Gültig ab 01.07.2018 1. Abschluss des Pauschalreisevertrags Nichtantritt der Reise fallen 90 % vom Reisepreis als Stornokosten an. Zu 100% berechnen wir bereits reservierte und/oder gekaufte Eintrittskarten (Oper, Theater, Musical, etc.) die im Gesamtreisepreis 1.1. Reiseanmeldungen können mündlich, telefonisch, durch E-Mail, SMS oder Fax erfolgen. Der Reisevertrag soll mit den Formularen des Reiseveranstalters (Reiseanmeldung und Reisebestätigung) enthalten sind und die nicht mehr zurückgenommen werden. einschließlich sämtlicher Abreden, Nebenabreden und Vorgaben des Reisenden geschlossen werden. Bei Vertragsschluss erhält der Reisende durch E-Mail, Fax, SMS etc. die Reisebestätigung, die 9.4. Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Anspruch auf Entschädigung nicht entstanden oder die Entschädigung wesentlich niedriger als die angeführte Pauschale sei. auch als Bestätigung des Vertrags dient und § 651d Abs. 3 S. 2 BGB entspricht. Sind beide Teile bei Vertragsschluss anwesend oder wird der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Veranstalters 9.5. Bei Reisen, die nicht unter Ziff. 9.3. fallen, bestimmt sich die Höhe der Entschädigung nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich geschlossen, so hat der Reisende Anspruch auf eine Bestätigung des Vertrags in Papierform. dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. Der Veranstalter hat insoweit auf Verlangen des Reisenden die Höhe der Entschädigung zu begründen. 1.2. An die Reiseanmeldung ist der Reisende 10 Tage, bei Reiseanmeldung per Fax, E-Mail und SMS 5 Tage, gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch den Veranstalter bestätigt. 9.6. Nach dem Rücktritt des Reisenden ist der Veranstalter zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet. Die Rückerstattung hat unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach 1.3. Telefonisch nimmt der Veranstalter, worauf der Reisende ausdrücklich hinzuweisen ist, lediglich verbindliche Reservierungen vor. Danach soll der Reisevertrag nach Ziff. 1.1. geschlossen werden. Zugang der Rücktrittserklärung, zu erfolgen. 1.4. Eine von der Reiseanmeldung abweichende oder nicht rechtzeitige Reisebestätigung ist ein neuer Vertragsantrag, an den der Veranstalter 10 Tage gebunden ist und den der Reisende innerhalb 9.7. Abweichend von Ziff. 9.2. kann der Reiseveranstalter vor Reisebeginn keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außerge- dieser Frist annehmen kann. wöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und 1.5. Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr richten sich nach den Erläuterungen auf unserer Internetseite und den dort abrufbaren Reisebedingungen. außergewöhnlich i.S. dieses Untertitels, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren 1.6. Bei Reiseanmeldungen über Internet bietet der Reisende dem Veranstalter den Abschluss des Reisevertrags durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ verbindlich an. Dem Kunden Vorkehrungen getroffen worden wären. wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (nur Eingangsbestätigung, keine Annahme). Die Annahme erfolgt durch die Reisebestätigung 10. Umbuchungen und Änderungen auf Verlangen des Reisenden innerhalb von 3 Tagen. Im Übrigen sind die Hinweise für Buchung und Reisebestätigung auf der Internetseite maßgeblich. 10.1. Grundsätzlich besteht nach Vertragsschluss kein Anspruch des Reisenden auf Änderungen des Vertrags. Der Veranstalter kann jedoch, soweit für ihn möglich, zulässig und zumutbar, Wünsche des 2. Vermittelte Leistungen – weitere erst nach Beginn der Reise erbrachte Leistungen Reisenden berücksichtigen. 2.1. Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den Reiseunterlagen und in den sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeichneten zusätzlichen Nebenleistungen (Besuch von Veranstaltungen etc.) sind 10.2. Verlangt der Reisende nach Vertragsschluss Änderungen oder Umbuchungen, so kann der Veranstalter bei Umbuchungen etc. als Bearbeitungsentgelt pauschaliert 15 EURO verlangen, soweit er wir nicht Veranstalter, sondern lediglich Vermittler i.S.d. § 651v BGB. Als Vermittler haften wir insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung (einschließlich von uns zu vertretender Buchungsfehler nach nicht nach entsprechender ausdrücklicher Information des Reisenden ein höheres Bearbeitungsentgelt oder eine höhere Entschädigung nachweist, deren Höhe sich nach dem Reisepreis unter Abzug des § 651x BGB), nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst (vgl. §§ 675, 631 BGB). Unsere vertragliche Haftung als Vermittler ist ausgeschlossen, soweit nicht Körperschäden, Vorsatz oder grobe Werts der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen bestimmt, was der Reiseveranstalter durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann. Fahrlässigkeit vorliegen, Hauptpflichten aus dem Reisevermittlervertrag betroffen sind, eine zumutbare Möglichkeit zum Abschluss einer Versicherung besteht oder eine vereinbarte Beschaffenheit fehlt. 11. Reiseabbruch 2.2. Für Leistungen, die erst nach Beginn der Erbringung einer Pauschalreiseleistung vom Reisenden z.B. am Urlaubsziel ausgewählt werden, ist ebenfalls Ziff. 2.1. maßgeblich. Wird die Reise nach Reisebeginn infolge eines Umstandes abgebrochen oder wird eine Leistung aus einem Grund nicht in Anspruch genommen, der in der Sphäre des Reisenden liegt (z.B. Krankheit), 3. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten so hat der Veranstalter bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen sowie erzielter Erlöse für die nicht in Anspruch genommenen Leistungen zu erreichen, sofern es sich nicht um 3.1. Der Veranstalter unterrichtet den Reisenden vor der Reiseanmeldung über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie über völlig unerhebliche Leistungen handelt oder gesetzliche oder behördliche Bestimmungen dem entgegenstehen. gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslands (einschließlich zwischenzeitlich eingetretener Änderungen). 12. Kündigung bei schwerer Störung durch den Reisenden – Mitwirkungspflichten 3.2. Nach Erfüllung der Informationspflicht gemäß Ziff. 3.1. hat der Reisende selbst die Voraussetzungen für die Reiseteilnahme zu schaffen und die erforderlichen Reiseunterlagen mitzuführen, sofern 12.1. Der Veranstalter kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für den Veranstalter und/oder die Reisenden sich der Veranstalter nicht ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Reiseunterlagen bzw. Bescheinigungen etc. verpflichtet hat. nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt entsprechend auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem Veranstalter steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht 3.3. Kann die Reise infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen nicht angetreten werden, so ist der Reisende hierfür verantwortlich, wenn dies allein auf sein schuldhaftes Verhalten zurückzuführen ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche des Veranstalters bleiben insofern unberührt. ist (z.B. ungültiges Visum, fehlende Impfung). Insofern gilt Ziff. 9. (Rücktritt) entsprechend. 12.2. Der Reisende soll die ihm zumutbaren Schritte (z.B. Information des Veranstalters) unternehmen, um drohende ungewöhnlich hohe Schäden abzuwenden oder gering zu halten. 4. Zahlungen 13. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl 4.1. Das Fordern oder Annehmen von Zahlungen (An- bzw. Restzahlung) des Reisenden ist nach Abschluss des Vertrags nur bei Bestehen eines wirksamen Kundengeldabsicherungsvertrags und 13.1. Der Veranstalter hat den Reisenden vor Reiseanmeldung und in der Reisebestätigung über Mindestteilnehmerzahl und Frist zu informieren. Übermittlung des Sicherungsscheins zulässig. 13.2. Der Veranstalter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet haben. 4.2. Nach Abschluss des Reisevertrags sind 20 % des Reisepreises zu zahlen, soweit die Parteien keine abweichende ausdrückliche Vereinbarung treffen. 13.3. Ist die Mindestteilnehmerzahl nach Ziff. 13.1. nicht erreicht und will der Veranstalter zurücktreten, hat der Veranstalter den Rücktritt innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist zu erklären, jedoch 4.3. Der Restbetrag ist auf Anforderung frühestens drei Wochen vor Reisebeginn Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/oder spätestens bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen 20 Tage, bei einer Reisedauer von zwei bis höchstens sechs Tagen 7 Tage und bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen 48 Stunden vorgesehen (z.B. Hotelgutschein oder Beförderungsschein), zu zahlen. Für Reisen mit einer Mindestteilnehmerzahl ist der Restbetrag zu zahlen, wenn der Veranstalter nicht mehr nach Ziff. 13. (siehe – jeweils vor Reisebeginn. unten) zurücktreten kann. 13.4. Tritt der Reiseveranstalter vom Vertrag zurück, verliert er den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. 4.4. Vertragsabschlüsse zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterla- 13.5. Der Veranstalter ist infolge des Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet und hat die Rückerstattung unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, gen, soweit für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen (z.B. Hotelgutschein oder Beförderungsschein). zu leisten. 4.5. Sofern der Reisende die fälligen Zahlungen (An- und Restzahlung) nicht leistet, kann der Reiseveranstalter nach Mahnung und angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und eine Rücktrittsentschädigung nach Ziff. 9. (siehe unten) verlangen. 14. Rücktritt des Veranstalters bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen 14.1. Der Veranstalter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist und er den Rücktritt 5. Leistungen und Pflichten unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund erklärt. 5.1. Der Veranstalter behält sich Änderungen vom Prospekt/Katalog vor, insbesondere Änderungen der Leistungsbeschreibung sowie der Preise. Er darf eine konkrete Änderung der Prospekt- und 14.2. Durch den Rücktritt nach Ziff. 14.1. verliert der Veranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, ist zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet und hat insofern unverzüglich, auf Preisangaben erklären, wenn er den Reisenden vor Reiseanmeldung hierüber informiert. jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, die Rückerstattung zu leisten. 5.2. Der Veranstalter hat Informationspflichten vor Reiseanmeldung, soweit dies für die vorgesehene Pauschalreise erheblich ist, nach § 651d Abs. 1 BGB zu erfüllen (insbesondere über wesentliche Eigenschaften der Reise, Reisepreis, An- und Restzahlung, Mindestteilnehmerzahl, Rücktrittsentschädigungen, Formblatt für Pauschalreisen). 15. Reisemängel, Rechte und Obliegenheiten des Reisenden 5.3. Vertragsinhalt und Leistungen bestimmen sich nach den vor Reisebeginn gemachten Angaben des Veranstalters nach Ziff. 5.1. und insbesondere den vereinbarten Vorgaben des Reisenden, soweit 15.1. Mängelanzeige durch den Reisenden Der Reisende hat dem Veranstalter einen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Wenn der Veranstalter wegen der schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist. Sie sollen in der Reiseanmeldung und Reisebestätigung enthalten sein (siehe oben Ziff. 1.). Außerdem ist dem Reisenden, sofern nicht bereits in der Annahme durch den Reisenden nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende keine Minderung nach § 651m BGB oder Schadensersatz nach § 651n BGB verlangen. des Antrags (Reisebestätigung – siehe oben Ziff. 1.) bei Vertragsschluss enthalten, unverzüglich nach Vertragsschluss eine vollständige Reisebestätigung oder Abschrift des Vertrags zur Verfügung zu 15.2. Adressat der Mängelanzeige stellen. Reisemängel sind während der Reise bei der Reiseleitung anzuzeigen. Ist eine Reiseleitung oder ein Vertreter des Veranstalters nicht vorhanden oder nicht vereinbart, sind Reisemängel, sofern eine 5.4. Der Veranstalter hat über seine Beistandspflichten zu informieren und diese nach § 651q BGB zu erfüllen, wenn sich der Reisende z.B. hinsichtlich der vereinbarten Rückbeförderung oder anderen schnelle Verbindung möglich ist, direkt beim Veranstalter oder der in der Reisebestätigung angeführten Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen (E-Mail, Fax, Telefonnummern ergeben sich aus Gründen in Schwierigkeiten befindet. Bei vom Reisenden verschuldeten Umständen kann der Veranstalter Ersatz angemessener und tatsächlich entstandener Aufwendungen verlangen. der Reisebestätigung). 5.5. Der Veranstalter hat dem Reisenden rechtzeitig vor Reisebeginn die notwendigen Reiseunterlagen zu übermitteln (Gutscheine, Fahrkarten, Eintrittskarten etc.) und über nach Vertragsschluss 15.3. Abhilfeverlangen und Selbstabhilfe eingetretene Änderungen zu unterrichten (siehe auch Ziff. 6. und Ziff. 7.). Der Reisende kann Abhilfe verlangen. Der Veranstalter hat darauf den Reisemangel zu beseitigen. Adressat des Abhilfeverlangens ist die Reiseleitung. Im Übrigen gilt Ziff. 15.2. (siehe oben). Wenn der 5.6. Preis- und Leistungsänderungen nach Vertragsschluss sind in Ziff. 6. sowie Ziff. 7. geregelt. Veranstalter nicht innerhalb der vom Reisenden gesetzten angemessenen Frist abhilft, kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Wird die Abhilfe verweigert oder ist sie sofort notwendig, bedarf es keiner Frist. Der Veranstalter kann die Abhilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels 6. Unerhebliche und erhebliche Leistungsänderungen und des Werts der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. In diesen Fällen gilt § 651k Abs. 3 bis Abs. 5 BGB. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Reisenden über 6.1. Unerhebliche Änderungen der Reiseleistungen durch den Veranstalter sind einseitig zulässig, aber nur wirksam, wenn sie der Veranstalter gegenüber dem Reisenden z.B. durch E-Mail, Fax, SMS Ersatzleistungen, Rückbeförderung etc. und Folgen konkret zu informieren und seine Beistandspflichten zu erfüllen (vgl. § 651q BGB). oder in Papierform klar, verständlich und in hervorgehobener Weise vor Reisebeginn erklärt. Die Rechte des Reisenden bei Reisemängeln bleiben hiervon unberührt. 15.4. Minderung 6.2. Erhebliche Vertragsänderungen sind nicht einseitig und nur unter den konkreten Voraussetzungen des § 651g BGB vor Reisebeginn zulässig, über die der Veranstalter ausdrücklich z.B. durch E-Mail, Für die Dauer des Reisemangels mindert sich nach § 651m BGB der Reisepreis. Auf Ziff. 15.1. (siehe oben) wird verwiesen. Fax, SMS oder in Papierform zu unterrichten hat. Der Reisende kann zurücktreten oder die angebotene Vertragsänderung bzw. Ersatzreise innerhalb der Annahmefrist des Veranstalters annehmen. Ohne 15.5. Kündigung fristgemäße Erklärung des Reisenden gilt das Angebot des Veranstalters als angenommen. Im Übrigen ist § 651g Abs. 3 BGB anzuwenden. Wird die Pauschalreise durch den Reisemangel erheblich beeinträchtigt, kann der Reisende den Vertrag nach Ablauf einer von ihm zu setzenden angemessenen Frist kündigen. Verweigert der Veranstal- 6.3. Wird die erhebliche Änderung oder die Ersatzreise angenommen, so hat der Reisende Anspruch auf Minderung (§ 651m Abs. 1 BGB), wenn die Ersatzreise nicht mindestens gleichwertig ist. Ergeben ter die Abhilfe oder ist sie sofort notwendig, kann der Reisende ohne Fristsetzung kündigen. Die Folgen der Kündigung ergeben sich aus § 651l Abs. 2 und Abs. 3 BGB. sich durch die Änderung für den Veranstalter geringere Kosten, so sind dem Reisenden die geringeren Kosten zu erstatten (§ 651m Abs. 2 BGB). 15.6. Schadensersatz 7. Preiserhöhung und Preissenkung vor Reisebeginn Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz nach § 651n BGB verlangen. Bei Schadensersatzpflicht hat der Veranstalter den Schadensersatz unverzüglich zu 7.1. Der Veranstalter kann Preiserhöhungen bis 8 % des Reisepreises einseitig nur bei Vorliegen der Gründe für die Erhöhung aus sich unmittelbar ergebenden und nach Vertragsschluss erhöhten leisten. Beförderungskosten (Treibstoff, andere Energieträger), oder erhöhten Steuern und sonstigen Abgaben (Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren), oder geänderter für die Pauschalreise 15.7. Anrechnung von Entschädigungen geltenden Wechselkurse vornehmen. Die hierauf beruhenden Änderungen des vereinbarten und geänderten Reisepreises (Differenz) werden entsprechend der Zahl der Reisenden errechnet, auf die Hat der Reisende aufgrund desselben Ereignisses gegen den Veranstalter Anspruch auf Schadensersatz oder auf Erstattung eines infolge einer Minderung zu viel gezahlten Betrages, so muss sich der Person umgerechnet und anteilig erhöht. Unterrichtet der Veranstalter den Reisenden durch E-Mail, Fax, SMS, in Papierform etc. nicht klar und verständlich über die Preiserhöhung, die Gründe und die Reisende den Betrag anrechnen lassen, den er aufgrund desselben Ereignisses als Entschädigung oder als Erstattung nach Maßgabe internationaler Übereinkünfte oder von auf solchen beruhenden Berechnung spätestens bis 20 Tage vor Reisebeginn, ist die Preiserhöhung nicht wirksam. gesetzlichen Vorschriften nach § 651p Abs. 3 BGB erhalten hat. 7.2. Übersteigt die nach Ziff. 7.1. vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann der Veranstalter sie nicht einseitig, sondern nur unter den engen Voraussetzungen des § 651g BGB vornehmen. 16. Haftungsbeschränkung Er kann dem Reisenden insofern eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass der Reisende sie innerhalb der vom Veranstalter bestimmten angemessenen Frist annimmt oder 16.1. Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob zurücktritt. Einzelheiten ergeben sich aus § 651g BGB. fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 7.3. Der Reisende kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Ziff. 7.1. genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn 16.2. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für den Veranstalter führt. Hat der Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag vom Reiseveranstalter zu erstatten. Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der Veranstalter gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen und Der Veranstalter darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihm tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Er hat dem Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen. Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind. 16.3. Auf Ziff. 15.7. (Anrechnung von Entschädigungen) wird verwiesen. 8. Vertragsübertragung – Ersatzreisende 17. Verjährung – Geltendmachung 8.1. Der Reisende kann innerhalb einer angemessenen Frist, in jedem Fall bei Zugang nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn in Papierform, durch E-Mail, Fax, SMS etc. erklären, dass statt seiner 17.1. Die Ansprüche nach § 651i Abs. 3 Nr. 2., 4. bis 7. BGB sind gegenüber dem Veranstalter oder dem Reisevermittler, der die Buchung vorgenommen hat, geltend zu machen. ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. 17.2. Die Ansprüche des Reisenden – ausgenommen Körperschäden – nach § 651i Abs. 3 BGB (Abhilfe, Kündigung, Minderung, Schadensersatz) verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt 8.2. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. mit dem Tage, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte. 8.3. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Reisende dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Der Reiseve- ranstalter darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihm tatsächlich entstanden sind. 18. Verbraucherstreitbeilegung und Online-Streitbeilegungsplattform 8.4. Der Veranstalter hat dem Reisenden nachzuweisen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind. 18.1. Unser Unternehmen (WF-Reisen) nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. 18.2. Online-Streitbeilegungsplattform: Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten für Vertrags- 9. Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn – Nichtantritt der Reise abschlüsse über die Internetseite des Veranstalters oder mittels E-Mail bereit. 9.1. Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt sollte schriftlich oder in Textform (E-Mail, Fax, SMS) gegenüber dem Veranstalter erfolgen. Ausreichend ist der Rücktritt gegenüber dem Reisevermittler. Maßgeblich ist der Zugang des Rücktritts bei dem Veranstalter oder Vermittler. Reiseveranstalter: 9.2. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Der Reiseveranstalter kann jedoch eine angemes- Omnibusreisedienst Flaschenträger, Inh. S. Schäfer e.K., Handwerkerring 15 • 63776 Mömbris, Tel.: (06029) 993 038-0 • Fax: (06029) 8410 • info@wf-reisen.de • www.wf-reisen.de sene Entschädigung bei Reisen nach Ziff. 9.3. verlangen. Bei den sonstigen Reisen gilt Ziff. 9.5. Kontaktadresse für Beistand und Mängelanzeige: 9.3. Unsere Entschädigungspauschalen / Stornokosten pro Person bei Rücktritt vor Reisebeginn bei Busreisen. Erfolgt der Rücktritt bis 30 Tage vor Reisebeginn fallen 25 % vom Reisepreis als Storno- Omnibusreisedienst Flaschenträger, Inh. S. Schäfer e.K., Handwerkerring 15 • 63776 Mömbris, Tel.: (06029) 993 038-0 • Fax: (06029) 8410 • info@wf-reisen.de • www.wf-reisen.de kosten an, jedoch mind. 15,- Euro p. P., 29 bis 22 Tage vor Reisebeginn fallen 30 % vom Reisepreis als Stornokosten an, 21 bis 15 Tage vor Reisebeginn fallen 40 % vom Reisepreis als Stornokosten an, 14 bis 07 Tage vor Reisebeginn fallen 60 % vom Reisepreis als Stornokosten an, 06 bis 03 Tage vor Reisebeginn fallen 75 % vom Reisepreis als Stornokosten an, ab 2 Tage vor Reisebeginn oder bei Kundengeldabsicherer: R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Tel.: 06 11 / 533 – 68 87, Fax.: 06 11 / 533 – 77 68 87, E-Mail: info@ruv.de
Layout: www.dops.net Alle Reisen werden mit modernen, klimatisierten Reisebussen durchgeführt, die über folgende Ausstattungsdetails verfügen: • Schlafsessel mit Sicherheitsgurt • Klapptische • Fußstützen • WC und Waschraum • Kühlschrank und Bordküche • Radio, CD- und Videoanlage • Navigationssystem Mindestteilnehmerzahl für alle Reisen: 25 Personen Die Sitzplätze im Bus werden nach Anmeldung vergeben. Sonderwünsche können daher nur im Rahmen der freien Plätze zur Zeit der Festanmeldung berücksichtigt werden. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Platz. Weitere Zustiege und Haustürabholung (Aufpreis) auf Anfrage möglich. Kostenlose PKW-Parkplätze - ohne Haftung - auf unserem Betriebsgelände vorhanden. Druckfehler und Programmänderungen vorbehalten. Wir sind Partnerunternehmen von STEWA-Reisen. Sie können alle Bus- und Flugreisen aus dem aktuellen STEWA-Katalog auch über uns buchen bzw. sich im Büro einen Reisekatalog abholen. Omnibusreisedienst Flaschenträger Inh. S. Schäfer e.K. Handwerkerring 15 • 63776 Mömbris Telefon: (06029) 993 038-0 • Telefax: (06029) 8410 E-Mail: info@wf-reisen.de • www.wf-reisen.de
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