Manchester und Liverpool - Tate Liverpool, Zaha Hadids Museumsbau, moder- ne Kulturlandschaften in historischem Gewand - Viadellarte
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Manchester und Liverpool Höhepunkte Sagenhafte Tate Liverpool Tate Liverpool, Zaha Hadids Museumsbau, moder- Kleinod John Ryland Library ne Kulturlandschaften in historischem Gewand Hinter den Kulissen des RET Architekturführung zu Zaha Zwei ehemalige Industrie-Metropolen erfinden sich neu. Hochkarätige Galerien Hadids Museumsbau und Ausstellungen machen Liverpool nach London zu Großbritanniens bedeu- Legendärer Cavern Club tendstem Kunstzentrum. Der Bau der großen Textilfabriken im ausgehenden 18. Jhdt. macht aus einer römischen Siedlung am Fluss Irwell die erste Industriestadt der Welt. Der Manchester Kapitalismus wird zum Inbegriff für eine ungehemm- 1. Tag: Willkommen in England! te wirtschaftliche Entwicklung. Die erste Passagiereisenbahn der Welt, die erste öffentliche Bibliothek und ein grandioses Rathaus entstehen. Ihr Reiseleiter erwartet Sie am Düsseldor- fer Flughafen, von wo aus Sie gemeinsam Seit den 1990er Jahren erfahren die beiden Metropolen kulturellen Aufschwung. nach Manchester fliegen. Dort angekom- Die einst wichtigsten Häfen Europas werden zu atmosphärischen Arealen. Hier men fahren Sie bequem mit dem Bus zu entstehen gebaute Architekturvisionen: Der Berliner Architekt Daniel Libeskind Ihrem Hotel. Das 4* Novotel Manchester markiert mit dem Imperial & War Museum den Beginn einer neuen Ära an den City liegt nur wenige Gehminuten vom Al- Salford Quays in Manchester – gegenüber das Lowry, das sich wie ein Stahlschiff bert Square – dem bürgerlichen Herz der gegenüber dem blauen Himmel absetzt. An der Liverpooler Waterfront demonst- Stadt – entfernt. Nach dem Check-In und riert die irakisch-britische Architektin Zaha Hadid mit der ihr zum Markenzeichen einer kleinen Pause treffen Sie Ihren Rei- gewordenen dekonstruktiven Architektur neue Wege des Museumsbaus. seleiter zum Orientierungsspaziergang. Das gemeinsame Abendessen beschließt Wir nehmen Sie außerdem mit auf die Spuren der Musikstadt Liverpool und auf Ihren ersten Reisetag in der Metropole eine Matinee in der Royal Liverpool Philharmonic! am Irwell (inkl., ohne Getränke). 2. Tag: Manchesters Blüte Der Bau der großen Textilfabriken im aus- gehenden 18. Jahrhundert macht aus ei- ner Siedlung die erste Industriestadt der Welt, und der Name Manchester steht für ein neues Zeitalter. Wir führen Sie zum neugotischen Rathaus, der im Jahr 1934 eröffneten größten Bibliothek der Welt und hinter die Kulissen der ehemali- gen Baumwollbörse – eine Symbiose aus Neo-Renaissance-Charme und farben- froher Inszenierung im Inneren. Freuen Sie sich am Nachmittag auf den Besuch der John Rylands Library. Heute Teil der Universität wird sie 1888 von der Witwe Rylands in Auftrag gegeben. Bis heute ist 50
v.l.n.r. © Visit Britain, l.u. Albert Docks, Liverpool © Visit Britain/ Rod Edwards; Foto im Text: Manchester Gallery © Visit Britain/Simon Winnall es ein architektonisches Kleinod, das bei en Cavern Club. Studierenden, Lehrenden und Bürgern Preis p.P. : 1.295€ sehr beliebt ist. 5. Tag: Liverpool Old Town EZ-Zuschlag: 345 € Der Reichtum der Stadt ist auch in Li- 3. Tag: Manchesters neue Wege verpool spürbar: Wir führen Sie zu Town Termin: Ein Kurator führt Sie zu einem der inno- und St. Georges Hall, zur Central Library 17.07.2019 - 23.07.2019 vativsten Museen der Region, die Whit- und Walker Art Gallery. Freuen Sie sich Startort: Flughafen Düsseldorf worth Art Gallery: ein zukunftsweisendes am frühen Nachmittag auf eine Matinee ViadellArte-Reiseleitung: museales Konzept mit idyllischem Gar- in der Royal Liverpool Philharmonic mit Christoph Wilmer M.A. ten. Das neue Hafenviertel, welches Sie dem gleichnamigen Orchester und jun- anschließend vom Schiff aus kennenler- gen Talenten. Auf dem Programm ste- nen, begeistert mit alten Docks und mo- hen Stücke von Beethoven, Debussy und dernen Brücken. Berühmte Architekten Rimsky-Korsakov. Leistungen entwarfen dutzende Gebäude, darunter das Imperial War Museum und das eben- 6. Tag: Tate, Museum of Liverpool Hin- und Rückflug ab/bis Düsseldorf falls in beeindruckender architektoni- nach Manchester mit Eurowings Seit 2008, als das Hafenviertel zum Welt- scher Formensprache gestaltete Lowry. Alle Transfers im modernen Reisebus kulturerbe erklärt wird, geht es für die Stadt aufwärts. Der Titel Kulturhaupt- Je 3 Übernachtungen mit Frühstücks- 4. Tag: Manchester & Liverpool stadt und die Dependance der Londoner buffet im 4*- Novotel Manchester Genießen Sie einen freien Vormittag Tate, zweitgrößtes Museum für moderne und im 4*-Mal Maison Liverpool in Manchester, bevor Sie die Stadt am und zeitgenössische Kunst außerhalb Gemeinsames Dinner am ersten und Londons, unterstützen dies. Wir führen letzten Abend (ohne Getränke) Sie zu den Höhepunkten und Geheim- Stadtführungen in Manchester und tipps der Sammlung. Liverpool mit thematischen Schwer- Die markanten Albert Docks aus dem punkten 19. Jahrhundert bestehen statt aus Holz Eintritte/Führungen lt.Programm ausschließlich aus Gusseisen und Back- (teils in englischer Sprache mit stein, um Feuer zu verhindern. Was die Übersetzung): Hinter die Kulissen des Viktorianer als praktischen Zweckbau Royal Exchange Theater, Kuratoren- ansehen, schätzen wir heute aus ästhe- führung Withworth Gallery, Tate Li- tischen Gründen. Zaha Hadids Museum verpool, Architekturführung Museum of Liverpool gilt es zu entdecken – auf ei- of Manchester Walker Art Gallery ner Führung, die sich im Besonderen mit Nachmittag gen Liverpool verlassen. ihrer Architekturensprache auseinander- Schiffstour im Hafenviertel von Man- Nach einer guten Stunde erreichen Sie setzt. Die Reise lassen wir bei einem ge- chester Ihr 4* Hotel Mal Maison am historischen meinsamen Abendessen im Mal Maison Ein Reiseführer pro Zimmer Hafen an der Waterfront. Liverpool ist ausklingen. ViadellArte-Reiseleitung und zusätz- eine Stadt der Musik und das nicht erst lich qualifizierte, deutschsprachige, seit den Beatles. Als Einwandererhafen 7. Tag: Liverpool und Heimreise örtliche Reiseführung sowie englisch- beliebt, kamen Iren und mit ihnen ihre Gegen Mittag erfolgt der Transfer durch sprachige Guides mit Übersetzung Musik. Wir führen Sie entlang dieser Spu- diese aufregende Kulturlandschaft zum Min. 18, max. 25 Teilnehmer ren und natürlich auch in den legendär- Flughafen. Programmänderungen vorbehalten. 51
VERBINDLICHE REISEANMELDUNG Bitte ausfüllen, unterschreiben und an unten stehende Adresse senden oder faxen – oder online anmelden auf www.viadellarte.de Vorname: ___________________________________________ Nachname: ______________________________________ (wie im Personalausweis bzw. Reisepass geschrieben) Straße, Hausnr.: ____________________________________ PLZ/Ort: __________________________________________ Tel: ____________________ Mobil: ____________________ Email: _____________________________________________ Hiermit melde ich zusätzlich folgende Person verbindlich an: _____________________________________________ (wie im Personalausweis bzw. Reisepass geschrieben) Hiermit buche ich verbindlich: Übernachtung im □ Doppelzimmer (DZ) □ Einzelzimmer (EZ) □ Neapel – Cecilia Bartoli □ Andalusien im Frühling 06. – 09. März 2019 19. – 25. Mai 2019 Reisepreis 995 € p.P. im DZ; EZ-Zuschlag 95 € Reisepreis 1.695 € p.P. im DZ; EZ-Zuschlag 395 € □ Heidelberger Frühling □ Barock in Bayern (General-Anzeiger) 16. – 18. März 2019 24. – 29. Mai 2019 Reisepreis 745 € p.P. im DZ; EZ-Zuschlag 95 € Reisepreis 1.195 € p.P. im DZ; EZ-Zuschlag 175 € □Upgrade Executive-Kategorie: 60 € □ Fontane – 200. Jubiläum □ Hamburg Elbphilharmonie 06. – 11. Juni 2019 30. März – 02. April 2019 Reisepreis 1.195 € p.P. im DZ; EZ-Zuschlag 115 € Reisepreis 1.045 € p.P. im DZ; EZ-Zuschlag 255 € □ Bauhaus-Jubiläum (General-Anzeiger) □ Die Tunis-Reise (Kölner Stadt-Anzeiger) 07. – 10. Juni 2019 01. – 08. April 2019 Reisepreis 875 € p.P. im DZ; EZ-Zuschlag 135 € Reisepreis 1.795 € p.P. im DZ; EZ-Zuschlag 195 € □ August Macke in Paris □ Die Tunis-Reise (General-Anzeiger) 10. – 13. Juni 2019 08. – 15. April 2019 Reisepreis 995 € p.P. im DZ; EZ-Zuschlag 160 € Reisepreis 1.745 € p.P. im DZ; EZ-Zuschlag 195 € □ Händel-Festspiele in Halle □ Hamburg Elbphilharmonie 12. – 17. Juni 2019 04. – 07. April 2019 Reisepreis 1.295 € p.P. im DZ; EZ-Zuschlag 195 € Reisepreis 1.295 € p.P. im DZ; EZ-Zuschlag 255 € □ Bachfest Leipzig (Kölner Stadt-Anzeiger) □ Bruegel in Brüssel (General-Anzeiger) 20. – 24. Juni 2019 26. – 29. April 2019 Reisepreis 1.145 € p.P. im DZ; EZ-Zuschlag 165 € Reisepreis 675 € p.P. im DZ; EZ-Zuschlag 175 € □ Hamburg Elbphilharmonie □ London 21. – 24. Juni 2019 28. April – 01. Mai 2019 Reisepreis 1.145 € p.P. im DZ; EZ-Zuschlag 255 € Reisepreis 995 € p.P. im DZ; EZ-Zuschlag 335 € □ Rumänien (General-Anzeiger) □ Potsdam & Berlin 27. Juni – 04. Juli 2019 02. - 06. Mai 2019 Reisepreis 1.395 € p.P. im DZ; EZ-Zuschlag 215 € Reisepreis 1.095 € p.P. im DZ; EZ-Zuschlag 155 € □ Glyndebourne (Barbier von Sevilla) □ Orgeln in Ostfriesland 07. – 10. Juli 2019 05. – 10. Mai 2019 Reisepreis 2.045 € p.P. im DZ; EZ-Zuschlag 185 € Reisepreis 995 € p.P. im DZ; EZ-Zuschlag 145 € □ Manchester und Liverpool □ Bruegel in Brüssel (Kölner Stadt-Anzeiger) 17. – 23. Juli 2019 10. – 12. Mai 2019 Reisepreis 1.295 € p.P. im DZ; EZ-Zuschlag 345 € Reisepreis 575 € p.P. im DZ; EZ-Zuschlag 125 € □ St. Petersburg □ Wien 19. – 24. Juli 2019 12. – 16. Mai 2019 Reisepreis 1.425 p.P. im DZ; EZ-Zuschlag 255 € Reisepreis 1.245 € p.P. im DZ; EZ-Zuschlag 225 € (zzgl. Visumkosten p.P. ca. 95 €) □ Rotterdam 16. – 19. Mai 2019 Reisepreis 795 € p.P. im DZ; EZ-Zuschlag 225 € Bitte wenden! ViadellArte Geschäftsführer: www.viadellarte.de Kunst- und Kulturführungen GmbH Dr. Ralf Poppen info@viadellarte.de Thomas-Mann-Str. 32 53111 Bonn HRB 14460 IBAN: DE48 3705 0198 1937 1671 51 Tel.: 0228 / 944 926- 0 Amtsgericht Bonn BIC-/SWIFT-Code: COLSDE33XXX Fax 0228 / 944 926- 10 Umsatzsteuer ID: DE248585606 Sparkasse KölnBonn
□ Bregenzer Festspiele (General-Anzeiger) □ Clara Schumann (General-Anzeiger) 01. – 04. August 2019 11. – 15. September 2019 Reisepreis 1.195 € p.P. im DZ; EZ-Zuschlag 95 € Reisepreis 985 € p.P. im DZ; EZ-Zuschlag 175 € □ Glyndebourne (Rinaldo) □ Clara Schumann 06. – 09. August 2019 11. – 15. September 2019 Reisepreis 2.045 € p.P. im DZ; EZ-Zuschlag 185 € Reisepreis 985 € p.P. im DZ; EZ-Zuschlag 175 € □ Slowenien □ Babylon Berlin 12. – 19. August 2019 12. – 16. September 2019 Reisepreis 1.595 € p.P. im DZ; EZ-Zuschlag 395 € Reisepreis 1.095 € p.P. im DZ; EZ-Zuschlag 255 € □ Torre del Lago Puccini-Festival □ Madrid & Toledo 15. – 19. August 2019 17. – 22. September 2019 Reisepreis 1.595 € p.P. im DZ; EZ-Zuschlag 225 € Reisepreis 1.495 € p.P. im DZ; EZ-Zuschlag 285 € □ Baltische Länder □ Van Gogh-Reise 21. – 30. August 2019 26. – 28. September 2019 Reisepreis 1.695 € p.P. im DZ; EZ-Zuschlag 335 € Reisepreis 625 € p.P. im DZ; EZ-Zuschlag 125 € □ Meran-Festival in Südtirol □ Wien (Kölner Stadt-Anzeiger) 24. – 30. August 2019 03. – 07. Oktober 2019 Reisepreis 1.895 € p.P. im DZ; EZ-Zuschlag 495 € Reisepreis 1.195 € p.P. im DZ; EZ-Zuschlag 265 € □ Mecklenburg-Vorpommern □ Kampanien 27. August – 01. September 2019 06. – 13. Oktober 2019 Reisepreis 995 € p.P. im DZ; EZ-Zuschlag 195 € Reisepreis 1.575 € p.P. im DZ; EZ-Zuschlag 275 € □ Bilbao & Nordspanien □ Zaragoza & Barcelona 02. – 06. September 2019 22. – 27. Oktober 2019 Reisepreis 1.375 € p.P. im DZ; EZ-Zuschlag 255 € Reisepreis 1.595 € p.P. im DZ; EZ-Zuschlag 345 € □ Grafenegg Festival □ Zagreb 04. – 09. September 2019 23. – 28. Oktober 2019 Reisepreis 1.695 € p.P. im DZ; EZ-Zuschlag 125 € Reisepreis 1.395 € p.P. im DZ; EZ-Zuschlag 225 € Bitte beachten Sie, dass Flugzeitenänderungen, Programmänderungen und, bei Konzert- und Opernreisen, auch Besetzungsänderungen möglich und ausdrücklich vorbehalten sind. Sollten bei unseren Musikreisen eine oder mehrere Besetzungen aus heute nicht vorhersehbaren Gründen den Auftritt absagen, wird die Reise dennoch durchgeführt. Noch eine Bitte haben wir an Sie: Bei unseren Reisen sind wir mit Ihnen gerne zu Fuß unterwegs – Sie sehen mehr und erleben die Reiseziele intensiver. Sollten Sie in Ihrer Mobilität eingeschränkt oder unsicher sein, ob eine ViadellArte-Reise für Sie geeignet ist, bitten wir vor der Reisebuchung um telefonische Rücksprache. So können wir Sie beraten und gemeinsam überlegen. □ Datenschutzerklärung, nur für Neukunden: Ich bin damit einverstanden, dass meine oben angegebenen Daten gespeichert werden, damit ViadellArte mir Informationen zu weiteren Reiseangeboten (Jahreskatalog, Advents- und Silvesterreisen, Newsletter) zusenden kann. Diese Einwilligung kann ich jederzeit formlos und ohne Angabe von Gründen widerrufen. □ Ich bitte um Zusendung Ihres E-Mail Newsletters (bitte oben die E-Mail-Adresse angeben!) □ Ich bin damit einverstanden, dass zusätzliche Daten, die ich bei oder nach Reiseanmeldung an ViadellArte übermittle (wie z.B. der Wunsch nach vegetarischem Essen etc., bei Abbuchungsaufträgen auch Kontodaten) gespeichert werden. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Wir beraten Sie gerne: □ Ich wünsche einen Anruf für eine mögliche Versicherung. Mit Ihrer Unterschrift akzeptieren Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sie im Reisekatalog 2019 und auf www.viadellarte.de finden, und bestätigen, dass Sie die Anlagen A und B gelesen und verstanden haben. Vielen Dank für Ihre Anmeldung! ____________________________________________________________________________________________Datum / Unterschrift ViadellArte Geschäftsführer: www.viadellarte.de Kunst- und Kulturführungen GmbH Dr. Ralf Poppen info@viadellarte.de Thomas-Mann-Str. 32 53111 Bonn HRB 14460 IBAN: DE48 3705 0198 1937 1671 51 Tel.: 0228 / 944 926- 0 Amtsgericht Bonn BIC-/SWIFT-Code: COLSDE33XXX Fax 0228 / 944 926- 10 Umsatzsteuer ID: DE248585606 Sparkasse KölnBonn
Allgemeine Reisebedingungen (AGBs) 4.1. Das Fordern oder Annehmen von Zahlungen ausdrücklich z.B. durch E-Mail, Fax, SMS oder in 1. Abschluss des Pauschalreisevertrags (An- bzw. Restzahlung) des Reisenden ist nach Papierform zu unterrichten hat. Der Reisende 1.1. Reiseanmeldungen können mündlich, Abschluss des Vertrags nur bei Bestehen eines kann zurücktreten oder die angebotene telefonisch, durch E-Mail, SMS oder Fax wirksamen Kundengeldabsicherungsvertrags Vertragsänderung bzw. Ersatzreise innerhalb der erfolgen. Der Reisevertrag soll mit den und Übermittlung des Sicherungsscheins Annahmefrist des Veranstalters annehmen. Formularen des Reiseveranstalters zulässig. Ohne fristgemäße Erklärung des Reisenden gilt (Reiseanmeldung und Reisebestätigung) 4.2. Nach Abschluss des Reisevertrags sind 20 das Angebot des Veranstalters als einschließlich sämtlicher Abreden, % des Reisepreises zu zahlen, soweit die angenommen. Im Übrigen ist § 651g Abs. 3 BGB Nebenabreden und Vorgaben des Reisenden Parteien keine abweichende ausdrückliche anzuwenden. geschlossen werden. Bei Vertragsschluss erhält Vereinbarung treffen. 6.3. Wird die erhebliche Änderung oder die der Reisende durch E-Mail, Fax oder SMS etc. 4.3. Der Restbetrag ist auf Anforderung Ersatzreise angenommen, so hat der Reisende die Reisebestätigung, die auch als Bestätigung frühestens drei Wochen vor Reisebeginn Zug um Anspruch auf Minderung (§ 651m Abs. 1 BGB), des Vertrags dient und § 651d Abs. 3 S. 2 BGB Zug gegen Aushändigung der vollständigen wenn die Ersatzreise nicht mindestens entspricht. Sind beide Teile bei Vertragsschluss Reiseunterlagen, soweit für die Reise gleichwertig ist. Ergeben sich durch die anwesend oder wird der Vertrag außerhalb der erforderlich und/oder vorgesehen (z.B. Änderung für den Veranstalter geringere Kosten, Geschäftsräume des Veranstalters geschlossen, Hotelgutschein oder Beförderungsschein), zu so sind dem Reisenden die geringeren Kosten so hat der Reisende Anspruch auf eine zahlen. Für Reisen mit einer zu erstatten (§651m Abs. 2 BGB). Bestätigung des Vertrags in Papierform. Mindestteilnehmerzahl ist der Restbetrag zu 7. Preiserhöhung und Preissenkung vor 1.2. An die Reiseanmeldung ist der Reisende 10 zahlen, wenn der Veranstalter nicht mehr nach Reisebeginn Tage gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Ziff. 13. (s.u.) zurücktreten kann. 7.1. Der Veranstalter kann Preiserhöhungen bis Reise durch den Veranstalter bestätigt. 4.4. Vertragsabschlüsse zwei Wochen vor 8 % des Reisepreises einseitig nur bei Vorliegen 1.3. Telefonisch nimmt der Veranstalter, worauf Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur der Gründe für die Erhöhung aus sich der Reisende ausdrücklich hinzuweisen ist, sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises unmittelbar ergebenden und nach lediglich verbindliche Reservierungen vor. Zug um Zug gegen Aushändigung der Vertragsschluss erhöhten Beförderungskosten Danach soll der Reisevertrag nach Ziff. 1.1. vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die (Treibstoff, andere Energieträger), oder erhöhten geschlossen werden. Reise erforderlich und/oder vorgesehen (z.B. Steuern und sonstigen Abgaben 1.4. Eine von der Reiseanmeldung abweichende Hotelgutschein oder Beförderungsschein). (Touristenabgaben, Hafen oder oder nicht rechtzeitige Reisebestätigung ist ein 4.5. Sofern der Reisende die fälligen Zahlungen Flughafengebühren), oder geänderter für die neuer Vertragsantrag, an den der Veranstalter (An- und Restzahlung) nicht leistet, kann der Pauschalreise geltenden Wechselkurse 10 Tage gebunden ist und den der Reisende Reiseveranstalter nach Mahnung und vornehmen. Die hierauf beruhenden Änderungen innerhalb dieser Frist annehmen kann. angemessener Fristsetzung vom Vertrag des vereinbarten und geänderten Reisepreises 1.5. Buchungen im elektronischen zurücktreten und eine Rücktrittsentschädigung (Differenz) werden entsprechend der Zahl der Geschäftsverkehr richten sich nach den nach Ziff. 9. (s.u.) verlangen. Reisenden errechnet, auf die Person Erläuterungen auf unserer Internetseite und den 5. Leistungen und Pflichten umgerechnet und anteilig erhöht. Unterrichtet der dort abrufbaren Reisebedingungen. 5.1. Der Veranstalter behält sich Änderungen Veranstalter den Reisenden durch E-Mail, Fax, 1.6. Bei Reiseanmeldungen über Internet bietet vom Prospekt/Katalog vor, insbesondere SMS, in Papierform etc. nicht klar und der Reisende dem Veranstalter den Abschluss Änderungen der Leistungsbeschreibung und der verständlich über die Preiserhöhung, die Gründe des Reisevertrags durch Betätigung des Buttons Preise. Er darf eine konkrete Änderung der und die Berechnung spätestens bis 20 Tage vor „zahlungspflichtig buchen“ verbindlich an. Dem Prospekt- und Preisangaben erklären, wenn er Reisebeginn, ist die Preiserhöhung nicht Kunden wird der Eingang seiner Buchung den Reisenden vor Reiseanmeldung hierüber wirksam. (Reiseanmeldung) unverzüglich auf informiert. 7.2. Übersteigt die nach Ziff. 7.1. vorbehaltene elektronischem Weg bestätigt (nur 5.2. Der Veranstalter hat Informationspflichten Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann der Eingangsbestätigung, keine Annahme). Die vor Reiseanmeldung, soweit dies für die Veranstalter sie nicht einseitig, sondern nur unter Annahme erfolgt durch die Reisebestätigung vorgesehene Pauschalreise erheblich ist, nach § den Voraussetzungen des § 651g BGB innerhalb von 6 Tagen. Im Übrigen sind die 651d Abs. 1 BGB zu erfüllen (insbesondere über vornehmen. Er kann dem Reisenden insofern Hinweise für Buchung und Reisebestätigung auf wesentliche Eigenschaften der Reise, eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und der Internetseite maßgeblich. Reisepreis, An- und Restzahlung, verlangen, dass der Reisende sie innerhalb der 2. Vermittelte Leistungen – weitere erst nach Mindestteilnehmerzahl, vom Veranstalter bestimmten angemessenen Beginn der Reise erbrachte Leistungen Rücktrittsentschädigungen, Formblatt für Frist annimmt oder zurücktritt. Einzelheiten 2.1. Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, Pauschalreisen). ergeben sich aus §651g BGB. den Reiseunterlagen und in den sonstigen 5.3. Vertragsinhalt und Leistungen bestimmen 7.3. Der Reisende kann eine Senkung des Erklärungen als vermittelt bezeichneten sich nach den vor Reisebeginn gemachten Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich zusätzlichen Nebenleistungen (Besuch von Angaben des Veranstalters nach Ziff. 5.1. und die in Ziff. 7.1. genannten Preise oder Abgaben Veranstaltungen etc.) sind wir nicht Veranstalter, insbesondere den vereinbarten Vorgaben des nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn sondern lediglich Vermittler i.S. des § 651v BGB. Reisenden, soweit nicht ausdrücklich anderes geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten Als Vermittler haften wir insofern grundsätzlich vereinbart ist. Sie sollen in der Reiseanmeldung für den Veranstalter führt. Hat der Reisende nur für die Vermittlung (einschließlich von uns zu und Reisebestätigung enthalten sein (s.o. Ziff. mehr als den hiernach geschuldeten Betrag vertretender Buchungsfehler nach § 651x BGB), 1.). Außerdem ist dem Reisenden, sofern nicht gezahlt, ist der Mehrbetrag vom nicht jedoch für die vermittelten Leistungen bereits in der Annahme des Antrags Reiseveranstalter zu erstatten. Der Veranstalter selbst (vgl. §§ 675, 631 BGB). Unsere (Reisebestätigung – s.o. Ziff. 1.) bei darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die vertragliche Haftung als Vermittler ist Vertragsschluss enthalten, unverzüglich nach ihm tatsächlich entstandenen ausgeschlossen, soweit nicht Körperschäden, Vertragsschluss eine vollständige Verwaltungsausgaben abziehen. Er hat dem Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, Reisebestätigung oder Abschrift des Vertrags zur Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, Hauptpflichten aus dem Reisevermittlervertrag Verfügung zu stellen. in welcher Höhe betroffen sind, eine zumutbare Möglichkeit zum 5.4. Der Veranstalter hat über seine Verwaltungsausgaben entstanden sind. Abschluss einer Versicherung besteht oder eine Beistandspflichten zu informieren und diese nach 8. Vertragsübertragung – Ersatzreisende vereinbarte Beschaffenheit fehlt. § 651q BGB zu erfüllen, wenn sich der Reisende 8.1. Der Reisende kann innerhalb einer 2.2. Für Leistungen, die erst nach Beginn der z.B. hinsichtlich der vereinbarten angemessenen Frist, in jedem Fall bei Zugang Erbringung einer Pauschalreiseleistung vom Rückbeförderung oder anderen Gründen in nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn in Reisenden z.B. am Urlaubsziel ausgewählt Schwierigkeiten befindet. Bei vom Reisenden Papierform, durch E-Mail, Fax, SMS etc. werden, ist ebenfalls Ziff. 2.1. maßgeblich. verschuldeten Umständen kann der Veranstalter erklären, dass statt seiner ein Dritter in die 3. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Ersatz angemessener und tatsächlich Rechte und Pflichten aus dem Formalitäten entstandener Auf-wendungen verlangen. Pauschalreisevertrag eintritt. 3.1. Der Veranstalter unterrichtet den Reisenden 5.5. Der Veranstalter hat dem Reisenden 8.2. Der Veranstalter kann dem Eintritt des vor der Reiseanmeldung über allgemeine Pass- rechtzeitig vor Reisebeginn die notwendigen Dritten widersprechen, wenn dieser die und Visumerfordernisse einschließlich der Reiseunterlagen zu übermitteln (Gutscheine, vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa Fahrkarten etc.) und über nach Vertragsschluss 8.3. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten eingetretene Änderungen zu unterrichten (s. und der Reisende dem Veranstalter als des Bestimmungslands (einschl. zwischenzeitlich auch Ziff. 6. u. Ziff.7.). Gesamtschuldner für den Reisepreis und die eingetretener Änderungen). 5.6. Preis- und Leistungsänderungen nach durch den Eintritt des Dritten entstehenden 3.2. Nach Erfüllung der Informationspflicht Vertragsschluss sind in Ziff. 6. sowie Ziff. 7. Mehrkosten. Der Reiseveranstalter darf eine gemäß Ziff. 3.1. hat der Reisende selbst die geregelt. Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn Voraussetzungen für die Reiseteilnahme zu 6. Unerhebliche und erhebliche und soweit diese angemessen und ihm schaffen und die erforderlichen Reiseunterlagen Leistungsänderungen tatsächlich entstanden sind. mitzuführen, sofern sich der Veranstalter nicht 6.1. Unerhebliche Änderungen der 8.4. Der Veranstalter hat dem Reisenden ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Reiseleistungen durch den Veranstalter sind nachzuweisen, in welcher Höhe durch den Reiseunterlagen bzw. Bescheinigungen etc. einseitig zulässig, aber nur wirksam, wenn sie Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind. verpflichtet hat. der Veranstalter gegenüber dem Reisenden z.B. 9. Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn – 3.3. Kann die Reise infolge fehlender durch E-Mail, Fax, SMS oder in Papierform klar, Nichtantritt der Reise persönlicher Voraussetzungen nicht angetreten verständlich und in hervorgehobener Weise vor 9.1. Vor Reisebeginn kann der Reisende werden, so ist der Reisende hierfür Reisebeginn erklärt. Die Rechte des Reisenden jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt verantwortlich, wenn dies allein auf sein bei Reisemängeln bleiben hiervon unberührt. sollte schriftlich oder in Textform (E-Mail, Fax, schuldhaftes Verhalten zurückzuführen ist (z.B. 6.2. Erhebliche Vertragsänderungen sind nicht SMS) gegenüber dem Veranstalter erfolgen. ungültiges Visum, fehlende Impfung). Insofern einseitig und nur unter den konkreten Ausreichend ist der Rücktritt gegenüber dem gilt Ziff. 9. (Rücktritt) entsprechend. Voraussetzungen des § 651g BGB vor Reisevermittler. Maßgeblich ist der Zugang des 4. Zahlungen Reisebeginn zulässig, über die der Veranstalter Rücktritts bei dem Veranstalter oder Vermittler.
9.2. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück oder unternehmen, um drohende ungewöhnlich hohe Veranstalter die Abhilfe oder ist sie sofort tritt er die Reise nicht an, verliert der Schäden abzuwenden oder gering zu halten. notwendig, kann der Reisende ohne Fristsetzung Reiseveranstalter den Anspruch auf den 13. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl kündigen. Die Folgen der Kündigung ergeben vereinbarten Reisepreis. Der Reiseveranstalter 13.1. Der Veranstalter hat den Reisenden vor sich aus § 651l Abs. 2 und Abs. 3 BGB. kann jedoch eine angemessene Entschädigung Reiseanmeldung über Mindestteilnehmerzahl 15.6. Schadensersatz nach Ziff. 9.3. verlangen. und Frist zu informieren. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung 9.3. Unsere Entschädigungspauschalen 13.2. Der Veranstalter kann vor Reisebeginn oder der Kündigung Schadensersatz nach § Bis 30 Tage vor Reisebeginn 20 %, ab 29. Tag vom Vertrag zurücktreten, wenn sich für die 651n BGB verlangen. Bei Schadensersatzpflicht vor Reisebeginn 35 %, ab 14. Tag vor Pauschalreise weniger Personen als die im hat der Veranstalter den Schadensersatz Reisebeginn 50 %, ab 7. Tag vor Reisebeginn Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl unverzüglich zu leisten. 80 %, ab 72 Stunden vorher 90%, tritt der angemeldet haben. 15.7. Anrechnung von Entschädigungen Reisende die Reise nicht an, verfällt der 13.3. Ist die Mindestteilnehmerzahl nach Ziff. Hat der Reisende aufgrund desselben Reisepreis. 13.1. nicht erreicht und will der Veranstalter Ereignisses gegen den Veranstalter Anspruch 9.3. a Bei Tagesfahrten gilt abweichend von 9.3. zurücktreten, hat der Veranstalter den Rücktritt auf Schadensersatz oder auf Erstattung eines folgende Regelung: Ein kostenfreier Rücktritt ist innerhalb der im Vertrag bestimmten infolge einer Minderung zu viel gezahlten bis 7 Tage vor der Veranstaltung möglich. Frist zu erklären, jedoch spätestens bei einer Betrages, so muss sich der Reisende den Betrag Danach verfällt der Reisepreis. Reisedauer von mehr als sechs Tagen 20 Tage, anrechnen lassen, den er aufgrund desselben 9.4. Dem Reisenden wird ausdrücklich der bei einer Reisedauer von zwei bis höchstens Ereignisses als Entschädigung oder als Nachweis gestattet, dass der Anspruch auf sechs Tagen 7 Tage und bei einer Reisedauer Erstattung nach Maßgabe internationaler Entschädigung nicht entstanden oder die von weniger als zwei Tagen 48 Stunden – Übereinkünfte oder von auf solchen beruhenden Entschädigung wesentlich niedriger als die jeweils vor Reisebeginn. gesetzlichen Vorschriften nach §651p Abs. 3 angeführte Pauschale sei. 13.4. Tritt der Reiseveranstalter vom Vertrag BGB erhalten hat. 9.5. Nach dem Rücktritt des Reisenden ist der zurück, verliert er den Anspruch auf den 16. Haftungsbeschränkung Veranstalter zur Rückerstattung des vereinbarten Reisepreis. 16.1. Die vertragliche Haftung des Veranstalters Reisepreises verpflichtet. Die Rückerstattung hat 13.5. Der Veranstalter ist infolge des Rücktritts für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, und hat die Rückerstattung unverzüglich, auf soweit ein Schaden des Reisenden weder zu erfolgen. jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt 9.6. Abweichend von Ziff. 9.2. kann der dem Rücktritt, zu leisten. wird, oder soweit der Veranstalter für einen dem Reiseveranstalter vor Reisebeginn keine 14. Rücktritt des Veranstalters bei Reisenden entstehenden Schaden allein wegen Entschädigung verlangen, wenn am unvermeidbaren, außergewöhnlichen eines Verschuldens eines Leistungsträgers Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Umständen verantwortlich ist. Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche 14.1. Der Veranstalter kann vor Reisebeginn 16.2. Gelten für eine von einem Leistungsträger Umstände auftreten, die die Durchführung der vom Vertrag zurücktreten, wenn er aufgrund zu erbringende Reiseleistung internationale Pauschalreise oder die Beförderung von unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände Übereinkommen oder auf diesen beruhende Personen an den Bestimmungsort erheblich an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist und gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein beeinträchtigen. er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis vom Anspruch auf Schadensersatz nur unter 9.7. Eine Rückerstattung der Kosten für Rücktrittsgrund erklärt. bestimmten Voraussetzungen oder Eintrittskarten zu Veranstaltungen (Konzerte, 14.2. Durch den Rücktritt nach Ziff. 14.1. verliert Beschränkungen geltend gemacht werden kann, Oper etc.) ist in der Regel nicht möglich. Sollten der Veranstalter den Anspruch auf den so kann sich der Veranstalter gegenüber dem die Karten (auch unter Wert) weiter verkauft vereinbarten Reisepreis, ist zur Rückerstattung Reisenden auf diese Übereinkommen und die werden können, erhält der Kunde eine Erstattung des Reisepreises verpflichtet und hat darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen nach Beendigung der Reise. unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von berufen. 10. Umbuchungen und Änderungen auf 14 Tagen nach dem Rücktritt, die Rückerstattung 16.3. Auf Ziff. 15.7. (Anrechnung von Verlangen des Reisenden zu leisten. Entschädigungen) wird verwiesen. 10.1. Grundsätzlich besteht nach 15. Reisemängel, Rechte und Obliegenheiten 17. Verjährung – Geltendmachung Vertragsschluss kein Anspruch des Reisenden des Reisenden 17.1. Die Ansprüche nach § 651i Abs. 3 Nr. 2., 4. auf Änderungen des Vertrags. Der Veranstalter 15.1. Mängelanzeige durch den Reisenden bis 7. BGB sind gegenüber dem Veranstalter kann jedoch, soweit für ihn möglich, zulässig und Der Reisende hat dem Veranstalter einen oder dem Reisevermittler, der die Buchung zumutbar, Wünsche des Reisenden Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Wenn vorgenommen hat, geltend zu machen. berücksichtigen. der Veranstalter wegen der schuldhaften 17.2. Die Ansprüche des Reisenden – 10.2. Verlangt der Reisende nach Unterlassung der Anzeige durch den Reisenden ausgenommen Körperschäden – nach § 651i Vertragsschluss Änderungen oder nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende Abs. 3 BGB (Abhilfe, Kündigung, Minderung, Umbuchungen, so kann der Veranstalter bei keine Minderung nach § 651m BGB oder Schadensersatz) verjähren in zwei Jahren. Die Umbuchungen etc. als Bearbeitungsentgelt Schadensersatz nach § 651n BGB verlangen. Verjährungsfrist beginnt mit dem Tage, an dem pauschaliert 25 EURO verlangen, soweit er nicht 15.2. Adressat der Mängelanzeige die Pauschalreise dem Vertrag nach enden nach entsprechender ausdrücklicher Information Reisemängel sind während der Reise bei der sollte. des Reisenden ein höheres Bearbeitungsentgelt Reiseleitung anzuzeigen. Ist eine Reiseleitung 18. Verbraucherstreitbeilegung und Online- oder eine höhere Entschädigung nachweist, oder ein Vertreter des Veranstalters nicht Streitbeilegungsplattform deren Höhe sich nach dem Reisepreis unter vorhanden oder nicht vereinbart, sind 18.1. Unser Unternehmen ViadellArte Kunst- und Abzug des Werts der vom Reiseveranstalter Reisemängel, sofern eine schnelle Verbindung Kulturführungen GmbH nimmt nicht an einem ersparten Aufwendungen sowie dessen möglich ist, direkt beim Veranstalter oder der in Streitbeilegungsverfahren vor einer bestimmt, was der Reiseveranstalter durch der Reisebestätigung angeführten Kontaktstelle Verbraucherschlichtungsstelle teil. anderweitige Verwendung der Reiseleistungen anzuzeigen (E-Mail, Fax, Telefonnummern 18.2. Online-Streitbeilegungsplattform: Die erwerben kann. ergeben sich aus der Reisebestätigung). Europäische Kommission stellt unter 11. Reiseabbruch 15.3. Abhilfeverlangen und Selbstabhilfe http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Wird die Reise nach Reisebeginn infolge eines Der Reisende kann Abhilfe verlangen. Der Plattform zur Online-Beilegung Umstandes abgebrochen oder wird eine Leistung Veranstalter hat darauf den Reisemangel zu verbraucherrechtlicher Streitigkeiten für aus einem Grund nicht in Anspruch genommen, beseitigen. Adressat des Abhilfeverlangens ist Vertragsabschlüsse über die Internetseite des der in der Sphäre des Reisenden liegt (z.B. die Reiseleitung. Im Übrigen gilt Ziff. 15.2. (s.o.). Veranstalters oder mittels Email bereit. Krankheit), so hat der Veranstalter bei den Wenn der Veranstalter nicht innerhalb der vom Leistungsträgern die Erstattung ersparter Reisenden gesetzten angemessenen Frist Reiseveranstalter: Aufwendungen sowie erzielter Erlöse für die abhilft, kann der Reisende selbst Abhilfe ViadellArte Kunst- und Kulturführungen GmbH, nicht in Anspruch genommenen Leistungen zu schaffen und Ersatz der erforderlichen Thomas-Mann-Str. 32, D - 53111 Bonn erreichen, sofern es sich nicht um völlig Aufwendungen verlangen. Wird die Abhilfe Tel: +49 (0)228 / 944 92 60, unerhebliche Leistungen handelt oder verweigert oder ist sie sofort notwendig, bedarf Fax: +49 (0)228 / 944 92 610 gesetzliche oder behördliche Bestimmungen es keiner Frist. Der Veranstalter kann die Abhilfe info@viadellarte.de; www.viadellarte.de dem entgegenstehen. nur verweigern, wenn sie unmöglich ist oder 12. Kündigung bei schwerer Störung durch unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Kundengeldabsicherer: den Reisenden – Mitwirkungspflichten Reisemangels und des Werts der betroffenen R+V Versicherung, Raiffeisenplatz 1, 65189 12.1. Der Veranstalter kann den Reisevertrag Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten Wiesbaden fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz verbunden ist. In diesen Fällen gilt § 651k Abs. 3 Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine bis Abs. 5 BGB. Der Veranstalter ist verpflichtet, weitere Teilnahme für den Veranstalter und/oder den Reisenden über Ersatzleistungen, die Reisenden nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt Rückbeförderung etc. und Folgen konkret zu entsprechend auch, wenn der Reisende sich informieren und seine Beistandspflichten zu nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem erfüllen (vgl. § 651q BGB). Veranstalter steht in diesem Fall der Reisepreis 15.4. Minderung weiter zu, soweit sich nicht ersparte Für die Dauer des Reisemangels mindert sich Aufwendungen und Vorteile aus einer nach §651m BGB der Reisepreis. Auf Ziff. 15.1. anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) (s.o.) wird verwiesen. ergeben. Schadensersatzansprüche des 15.5. Kündigung Veranstalters bleiben insofern unberührt. Wird die Pauschalreise durch den Reisemangel 12.2. Der Reisende soll die ihm zumutbaren erheblich beeinträchtigt, kann der Reisende den Schritte (z.B. Information des Veranstalters) Vertrag nach Ablauf einer von ihm zu setzenden angemessenen Frist kündigen. Verweigert der
Anlage A zur Reiseanmeldung Unser Vertreter während der Reise bzw. vor Ort, wenn Sie Verbindung mit uns aufnehmen wollen, Beistand wegen Schwierigkeiten benötigen oder einen aufgetretenen Reisemangel entsprechend Ihrer Obliegenheit unverzüglich anzeigen wollen, ist Ihre ViadellArte-Reiseleitung. Den Namen und die Telefonnummer finden Sie in den Reiseunterlagen. Unsere zentrale Notadresse wenn die Reiseleitung nicht erreichbar ist: ViadellArte Kunst- und Kulturführungen GmbH, Tel +49 228 944 92 60, Fax +49 228 944 92 610 info@viadellarte.de. Sie erreichen unser Büro zu den üblichen Bürozeiten und können uns jederzeit eine Nachricht (bitte mit Rückrufnummer) hinterlassen. Wir rufen Sie schnellstmöglich zurück. In Ausnahmefällen (bitte nur im Notfall), wenn Ihr Reiseleiter dauerhaft nicht erreichbar ist, und unser Büro nicht besetzt ist, erreichen Sie uns unter +49 172 89 210 63. Sicherungsschein Der Sicherungsschein ist von unserem Versicherer R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, www.ruv.de, Telefon 0800 533-1112 (aus dem Ausland wählen Sie +49 611 1675-0507) ausgestellt und an die Reisebestätigung angeheftet. Reiseveranstalterpflichten Wir sind als Veranstalter für alle vertraglichen Reiseleistungen verantwortlich und zum Beistand verpflichtet, wenn Sie sich während der Reise in Schwierigkeiten befinden. Wir überreichen Ihnen nachfolgend die erforderlichen Informationen im Anhang B. Reiseerfordernisse Wir haben Sie als Veranstalter über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes einschließlich der Fristen für das Erlangen eines Visums und über gesundheitspolizeiliche Formalitäten vor Reiseanmeldung zu unterrichten. Für die Reise in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union ist ein gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass erforderlich. Für Personen aus Nichtmitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Besonderheiten zu beachten. Ist ein Visum erforderlich, so beträgt die Frist für die Beschaffung in der Regel 4- 8 Wochen – wir stellen gerne die erforderlichen Visaanträge für Sie und setzen uns dazu mit Ihnen in Verbindung. Rücktritt vor Reisebeginn Sie können vor Reisebeginn gegen Zahlung einer Entschädigung zurücktreten (vgl. Ziff. 9. der Allgemeinen Reisebedingungen). Hinweis auf Reiseversicherungen Wir haben Sie auf den möglichen Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung oder einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod hingewiesen. Hinweis auf das Recht zur Übertragung des Vertrags auf einen anderen Reisenden Der Reisende hat vor Reisebeginn das Recht, den Vertrag unter den Voraussetzungen des § 651e BGB auf einen anderen Reisenden, z. B. durch E-Mail, Fax etc., zu übertragen. Auf Ziff. 8. der Allgemeinen Reisebedingungen wird verwiesen. Weitere Anlagen Anlage B zur Unterrichtung bei einer Pauschalreise, Sicherungsschein, Allgemeine Reisebedingungen ViadellArte Geschäftsführer: www.viadellarte.de Kunst- und Kulturführungen GmbH Dr. Ralf Poppen info@viadellarte.de Thomas-Mann-Straße 32 53111 Bonn HRB 14460 IBAN: DE48 3705 0198 1937 1671 51 Tel.: 0228 / 944 926- 0 Amtsgericht Bonn BIC-/SWIFT: COLSDE33XXX Fax 0228 / 944 926- 10 USt.-IdNr.: DE248585606 Sparkasse KölnBonn
Anlage B zur Reiseanmeldung Diese Information dient der Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a BGB und muss bereits vor der Reiseanmeldung zur Verfügung gestellt werden. Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich rechtlich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. 1. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. ViadellArte Kunst- und Kulturführungen GmbH (im folgenden ViadellArte GmbH) trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt ViadellArte GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall ihrer Insolvenz. Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302: Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags. Für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen haftet Dr. Ralf Poppen. Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer und alle Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können. Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen. Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern. Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadensersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. ViadellArte Geschäftsführer: www.viadellarte.de Kunst- und Kulturführungen GmbH Dr. Ralf Poppen info@viadellarte.de Thomas-Mann-Straße 32 53111 Bonn HRB 14460 IBAN: DE48 3705 0198 1937 1671 51 Tel.: 0228 / 944 926- 0 Amtsgericht Bonn BIC-/SWIFT: COLSDE33XXX Fax 0228 / 944 926- 10 USt.-IdNr.: DE248585606 Sparkasse KölnBonn
Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. ViadellArte GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, www.ruv.de und Telefon 0800 533- 1112 (aus dem Ausland wählen Sie +49 611 1675-0507) abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde (Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, Tel 0800 2 100 500) kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von ViadellArte GmbH verweigert werden.
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