Tagesfahrten und Reisen 2019 - Info und Buchungshotline 038872/679989 | www.rag-mv.de oder per Email: TMO Rehna UG
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Tagesfahrten und Reisen 2019 Info und Buchungshotline 038872/679989 | www.rag-mv.de oder per Email: ragmv@yahoo.de
Tagesfahrten und Kurzreisen Winter/Frühling 2019 Grüne Woche „in Berlin“ Seit vielen Jahren Tradition, mit vielen Infos rund um unsere Landwirtschaft, mitreißende Unterhaltungsprogramme und unendliche Köstlichkeiten – Busfahrt inklusive Eintritt. 26.01.2019 p.P. 45,– Euro „Fahrt ins Blaue“ – Tagesfahrt zur Saisoneröffnung 2019 Busfahrt zum Start in den Frühling mit vielen „Überraschun- gen“! Alle Frauen bekommen nachträglich zum Frauentag ein kleines Geschenk. Ein köstliches Mittagessen, 1 Stunde musikalische Unterhaltung für Jedermann, individuelles Spa- zieren und Kaffee + Kuchen sind Bestandteil dieser tollen gemeinsamen Stunden. 16.03.2019 p.P. 59,– Euro Ein musikalisches Wochenende im Harz inkl. der Review-Show und Besuch der Glaserlebniswelt Busfahrt zum Saisonbeginn für ein kurzes Wochenende mit Musik und Heiterkeit die trüben Wintertage vertreiben! Eine Übernachtung im 4*-Hotel im UNESCO Weltkulturerbestadt Goslar, am Fuße des Harzes. Bei Ihrer Anreise machen Sie einen Mittagsstopp im Snowpark Bisbingen mit Mittagessen und Blick auf die Piste. Nachmittags in Goslar mit kleiner Stadtführung und am Abend... Die grandiose Comedy Revue mit namhaften Travestie – Stars bekannt aus namhaften Caba- rets und dem Fernsehen – Spaß und Humor, Musical Melodien und Unterhaltung vom Feinsten! Sonntag Vormittag Rundfahrt durch den Harz, mit Stopp in Wernigerode und am Ende folgt noch der Besuche in der „Glaserlebniswelt“ Derenburg. siehe auch ausführlich auf Seite 4 06.04.2019–07.04.2019 p.P. im DZ 229,– Euro 2 Tagesfahrten Buchungshotline & Reiseinformationen038872/679989 oder per E-Mail: ragmv@yahoo.de
Karfreitag – Fischessen „satt“+ Überraschungsstop mit Osterwasser Busfahrt an die Elbe zum großen Fischbuffet – heute als Speziali tät Stint & Lachs! Aber unser Vormittagsprogramm bringt Sie erst in die „Grie- se-Gegend“. Bei der Busfahrt den Frühling und alte Zeiten entdecken. Überraschungsstop und ein Osterwasser für die Seele genießen! Danach Fahrt zu Grubes Fischerhütte – Fischspezialitäten erwarten Sie. 19.04.2019 p.P. 59,– Euro Fahrt in den Ostsee-Badeort Timmendorfer Strand Schifffahrt auf der Ostsee + individuelle Freizeit Busfahrt zum Timmendorfer Strand, Schifffahrt von 1,5 Stunden auf der Ostsee mit Kaffee und Kuchen an Bord und ein wenig individuelle Freizeit zum Bummeln – Ein abwechs- lungsreiches Programm erwartet Sie wo alles inklusive ist! 18.05.2019 p.P. 55,– Euro Entspannte Busfahrt mit Ranger durch die Lewitz Region, ein leckeres Spargel-Mittagessen und Besuch des Biohof Dennisen mit Kaffee und Kuchen + Möglichkeit zum Einkauf im Bauernmarkt Es ist alles gesagt und Sie erleben Natur zwischen Schwerin und Neustadt-Glewe. Busfahrt + Mittagessen + Rundfahrt + Hof Dennissen mit Kaffeegedeck. 15.06.2019 p.P. 55,– Euro 5 Tage Sommerreise nach Oberwiesenthal Erzgebirgsrundfahrt, Seifen, Karlsbad + Franzesbad Busreise, 4 Übernachtungen mit HP im 4*-Hotel in Oberwiesenthal Rundfahrten nach Seifen und bis auf den Fichtelberg und viele anderen Programmpunkte sind inklu- sive! ausführliche Infos auf Seite 6 22.06.2019–26.06.2019 p.P. im DZ 549,– Euro Buchungshotline & Reiseinformationen038872/679989 oder per E-Mail: ragmv@yahoo.de Tagesfahrten 3
Musikalische Saisoneröffnung 2019 Buchungsnummer: RS 20190406-07 06.04.2019–07.04.2019 Musikalische Unterhaltung mit viel Spaß und Glimmer, Natur erleben bei einer Harz- rundfahrt und die Weltkulturerbestädte Goslar und Wernigerode besuchen!!! Für ein kurzes Wochende mit dem Reisebus in den Harz. Am Samstag Busfahrt nach Goslar, mit Zwischen- stopp zum Mittagessen im ShnowDom Bispingen. Lecker „bayrisch Essen“ mit Blick auf die Schneeland- schaft. Am Nachmittag erwartet Sie Goslar bei einer Stadtführung. Erfahren Sie neues über die historischen Fachwerkhäuser und die Geschichte. Abendessen und ÜbernachtungBusfahrt nach Osterode in die Stadthalle. Darf es etwas mehr sein? Mit Deutschlands Travestieshow „Festival der Travestie – Maria Crohn and Friends“ bieten wir Ihnen eine Theaterrevue, die auch höchsten Ansprüchen gerecht wird. Nur hochkarätige Künstler, bekannt aus namhaften Cabarets und dem Fernsehen, wur- den für diese fulminante Show zusammengestellt. Eine wundervolle Revue mit Witz, Gesang, großen Kostümen, Starparodien, perfekten Illusionen und Stand UP Comedy. Rückfahrt mit dem Bus und Übernachtung in Goslar. Nach dem Frühstück am Sonntagmorgen, starten Sie in eine Rundfahrt durch den Harz. Zeit zum Bummeln oder Fahrt mit der Brockenbahn in Wernigerode sind möglich. Ihre Harzrundfahrt bringt Sie am Nachmittag noch zur „Glasmanufaktur Harzkristall“. Beim Besuch und einer kleinen Vorführung erfahren Sie alles über Glas. Besuchen Sie die wunderschöne Aus- stellung oder kaufen eines der handgemachten Stücke. Rückfahrt am späten Nachmittag. Ihre Leistungen: • Busfahrt im Reisebus wie im Reiseverlauf beschrieben • Übernachtung in Goslar + Halbpension (Abendessen+Frühstück) • Mittagessen am Samstag im SnowDom • Eintritt und Besuch der Veranstaltung „Darf es etwas mehr sein?“ Deutschlands beste Travestieshow – mit Maria Chron und Frends 4 Tagesfahrten Buchungshotline & Reiseinformationen038872/679989 oder per E-Mail: ragmv@yahoo.de
KURREISE 2019 Buchungsnummer : RS 20190424-0511 Wie immer ohne EZ-zuschlag!!! „ENTWEDER – ODER“ in Swinemünde, Hotel "Kaisers Garten" in Mistroy, Hotel "Vestina Sie haben des weiteren die Wahl zu einem... 15 Tage Kuraufenthalt vom 27.04.–11.05.2019 8 Tage Kuraufenthalt vom 27.04.–04.05.2019 In beiden Hotels sind die Termine buchbar! Bei Buchuung eines Doppelzimmers – pro Person 10 % Preisnachlaß!!! Ihr Kur-Resort-Hotels befinden sich in der Nähe der Kurviertels von Swinemünde und Mistoy in unmittel- barer Nähe des Kurparks. Wir bieten Ihnen Einzelzimmer (ca. 13 m²), Doppelzimmer mit getrennten Bette (14 m²). Einzelzimmer sind teilweise ohne Balkon. Im Hotel befindet sich ein Restaurant, in denen aus- gezeichnete Speisen der polnischen Küche serviert werden. Ebenfalls sind in der Anlage in Swinemünde und im Hotel in Mistroy ein Schwimmbad vorhanden. Ihre Inklusivleistungen: • Die o. g Preis beinhalten 14 bzw. 7 Übernachtungen, Frühstück und Abendessen. • Ihr Kurpaket beinhaltet 1 Arztuntersuchung zur Anreise, 2 Behandlun- gen pro Werktag. Achtung für 2019! Die Werktage sind nach polnischem Kalender bestimmt. Am 1.Mai 2019 und am 3.Mai 2019 sind in Polen Feiertage. Daher an diesen Tagen keine Anwendungen • An- und Rückreise mit dem Reisebus und TAXISERVICE ab Ihrer Haustür Preis pro Person im EZ bei 15 Tagen Kurreise 849,– Euro Preis pro Person im EZ bei 8 Tagen Kurreise 459,– Euro Buchungshotline & Reiseinformationen038872/679989 oder per E-Mail: ragmv@yahoo.de Tagesfahrten 5
Unsere Sommerreisen 2019 – Erzgebirge mit Fichtelberg und Kaiserbäder Buchungsnummer: RS 20190622-26 22.06.2019–26.06.2019 Verbringen Sie erlebnisreiche Tage im Erzgebirge. Während der 5-tägigen Reise er- leben Sie den Zauber dieser Region u. a. auf einer Fahrt mit dem Dampfzug der Fichtel- bergbahn und bei Rundfahrten durch das Erzgebirge bis hin nach Seiffen. Auch der Besuch bei den Kaiserbädern wird Sie begeistern. An einem Abend der Reise erwartet Sie ein leckeres „Erdschweinessen“ in der Erzgebirgshütte in Oberwiesenthal! Im Reisepreis inklusive • Aufenthalt beim Jagdschloss Augustusburg bei der Anreise • Fahrt mit dem Dampfzug der Fichtelbergbahn, Besuch Annaberg-Buchholz • Eintritt/Führung Annenkirche und Frohnauer Hammer • Ost-Erzgebirgsrundfahrt mit Seiffen/Tagesausflug Karlsbad und Franzesbad • Eintritt in das „Klein-Erzgebirge“ in Oederan bei der Heimreise • Fahrt im Reisebus mit Klimaanlage, Reisebestuhlung • 4 x Übernachtung mit Frühstücksbuffet • 3 x Abendessen (Buffet) • 1 x Erdschweinessen in der Erzgebirgshütte „Pistenblick“ • Kurtaxe Ihr Reisepreis: bei einer Mindestteilnehmeranzahl von 15 zahlenden Reisegästen p.P. im DZ 529,– Euro Zusatzkosten: Einzelzimmerzuschlag 69,– Euro 6 Tagesfahrten Buchungshotline & Reiseinformationen038872/679989 oder per E-Mail: ragmv@yahoo.de
Weitere Reisen die unsere Firma im Sommer 2019 unternimmt: 14 Tage nach Irland und Süd-England 09.07.2019–22.07.2019 p.P. ab 2200,– Euro Diese Reisen haben eine Durch- 12 Tage Ostpreußen/Königsberger Gebiet Tilsit, Schloßberg, führungsgarantie, da diese von ge- Königsberg, Insterburg, Kurische Nehrung und Heimatgebiete schlossenen Gruppen, Vereinen oder Familien gebucht sind, aber Sie dürfen 27.07.2019–07.08.2019 p.P. zusteigen. ab 1199,– Euro Besuch des neueröffneten „Polarium“ im Rostocker Zoo mit Führung + individueller Freizeit im Zoo Busfahrt nach Rostock. Der Eintritt und Führung im Zoo (Polarium) sind inklusive. Erfahren Sie alles über das neue Zuhause der Eisbären, Pinguine und anderer Tiere imPolar- meer. Danach haben Sie noch individuelle Freizeit im Zoo. Darwineum und andere Tierhäuser erwarten Ihren Besuch. 06.07.2019 p.P. 49,– Euro Am Ferienende 2 Tage nach Rügen Störtebeker Festspiele – „Schwur der Gerechten“ Am Sonntag Fahrt mit Bus und Bimmelbahn bis zum Kap Arkona Super Plätze in der PK II – Reihe 15,16,17 Sie, Ihre Kinder und Enkelkinder bei einem Wochenende auf der Insel Rügen mit Unterhaltung, Feuerwerk und tollen Erleb- nissen. Inkl. 1 x Übernachtung/Abendessen und Frühstück im 4*-Parkhotel Rügen Sonntagvormittag im Preis inklusive – Busfahrt und vor Ort Fahrt mit der „Kap-Arkona-Bahn“, Freizeit auf dem Kap Arko- na mit seinen Sehenswürdigkeiten und im Künstlerdorf. 10.08.–11.08.2019 p.P. im DZ: 179,– Euro Einzelzimmerzuschlag: 20,00 Euro Zusatzkosten: Eintrittskarte PKII: 30,00 Euro Kinderermäßigung bis 15 Jahre: 21,00 Euro Mindestteilnehmeranzahl von 15 zahlenden Reisegästen. Buchungshotline & Reiseinformationen038872/679989 oder per E-Mail: ragmv@yahoo.de Tagesfahrten 7
Tagesfahrten und Kurzreisen Herbst/Weihnachten 2019 Natur genießen bei einer Schifffahrt auf den Gewässern der Müritz + Kaffee und Kuchen während der Schifffahrt Busfahrt in den Nationalpark Müritzer Seenlandschaft. Von Waren an der Müritz legt Ihr Schiff der weißen Flotte ab und bei Kaffee und Kuchen erleben Sie eine Rundfahrt über ver- schiedene Seen. In Waren/Müritz haben Sie noch individuel- le Freizeit (z. B. Glaswerkstatt, Keramiklädchen usw.) 31.08.2019 p.P. 59,– Euro Redefiner Hengstparrade Busfahrt und Eintritt zur Redefiner Hengstparrade (barieref- rei und Rollstuhl geeignet) Ein Erlebnis der ganz besonderen Art – Mecklenburger Kaltblut, 16-spänner Kutschfahrt, Lüt- zow‘s wilde, verwegene Jagd und Pferde mit all Ihren Fähig- keiten bewundern. Rückfahrt mit dem Bus. 15.09.2019 p.P. 55,– Euro Fischessen „satt“ + Bummeln durch Lüneburg Busfahrt, Fischbuffett in Warm, Kalt, Geräuchert, Süß-Sau- er... so viel wie sie möchten, Rückfahrt über Lüneburg mit Möglichkeit zum Stadtbummel & Marktbesuch. Besuchen Sie die Filmorte der „Roten Rosen“! 19.10.2019 p.P. 54,– Euro 8 Tagesfahrten Buchungshotline & Reiseinformationen038872/679989 oder per E-Mail: ragmv@yahoo.de
Saisonabschluss 2019 – Fahrt zum Schlachtefest Mittagessen + musikalische Unterhaltung + Kaffee/Kuchen „Busfahrt ins Blaue“ zum schmackhaften Mittagessen in Form einer Schlachteplatte. Ein Verdauungsspaziergang und die 1-stündige musikalische Unterhaltung runden das Pro- gramm ab. Mit Kaffee und köstlichen Kuchen gestärkt, fahren Sie wieder am späten Nachmittag zurück: 09.11.2019 p.P. 59,– Euro Weihnachtsmarkt in Rostock und viel Zeit zum Bummeln • Busfahrt nach Rostock zum Weihnachtsmarkt • 3-stündiger Aufenthalt vor Ort zur individuellen Freizeit- gestaltung auf dem längsten Weihnachtsmark Nord- deutschlands • Rückfahrt mit dem Bus 07.12.2019 p.P. 30,– Euro Weihnachtsmarkt in Celle Busfahrt nach Celle. Bummeln Sie durch die malerische Alt- stadt den Weihnachtsmarkt entlang, mit seinem besonderen Flair in der alten Fachwerkhäuser. 3-stündiger Aufenthalt zur individuellen Gestaltung in der Stadt und Rückfahrt mit dem Bus. 14.12.2019 p.P. 39,– Euro Einige wichtige Hinweise für alle Tages- und Mehrreisen: 1. Bei Interesse können Sie jederzeit bei uns Ihren ausführlichen Reiseverlauf für unsere Tages- und Mehrtagesfahrten kostenlos anfordern oder auch auf unserer Internetseite www.rag-mv.de. 2. Abfahrt in der Nähe Ihrer Haustür und zurück. Taxiservice kostenlos zum Reisebus bei Mehrtagesreisen 3. Bei Anmeldungen, Fragen oder Problemen kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail, Telefon (bitte bei Anrufbeantworter den Namen und Telefonnummer hinterlassen) oder per Post 4. Die Reihenfolge der Anmeldung entscheidet bei der Sitzplatzvergabe 5. Bei allen Tagesfahrten und Reisen gilt eine Mindestteilnehmeranzahl von 15 Reiseteil- nehmern Buchungshotline & Reiseinformationen038872/679989 oder per E-Mail: ragmv@yahoo.de Tagesfahrten 9
Allgemeine Reisebedingungen für Pauschalreisen von Bus- und Grup- vorgesehen (z.B. Hotelgutschein oder konkreten Voraussetzungen des § 651g penreiseveranstaltern für ab dem 01.07.2018 abgeschlossene Pau- Beförde-rungsschein), zu zahlen. Für BGB vor Reisebeginn zulässig, über die schalreiseverträge Übersicht Reisen mit einer Mindestteilnehmerzahl der Veranstalter ausdrücklich z.B. durch ist der Restbetrag zu zahlen, wenn der E-Mail, Fax, SMS oder in Papierform 1. Abschluss des Pauschalreise- pflichtig buchen“ verbindlich an. Dem Veranstalter nicht mehr nach Ziff. 13. zu unterrichten hat. Der Reisende kann vertrags Kunden wird der Eingang seiner Bu- (siehe unten) zurücktreten kann. zurücktreten oder die angebotene Ver- - Vermittelte Leistungen – weitere erst chung (Reisean-meldung) unverzüglich 4.4. Vertragsabschlüsse zwei Wochen tragsänderung bzw. Ersatzreise inner- nach Beginn der Reise erbrachte Leis- auf elektronischem Weg bestätigt (nur vor Reisebeginn verpflichten den Reisen- halb der Annahmefrist des Veranstalters tungen Eingangsbestätigung, keine Annahme). den zur sofortigen Zahlung des gesamten annehmen. Ohne fristgemäße Erklärung Die Annahme erfolgt durch die Reise- Reisepreises Zug um Zug gegen Aushän- des Reisenden gilt das Angebot des Ver- 2. Pass-, Visa- und gesundheitspoli- bestätigung innerhalb von 3 Tagen. Im digung der vollständigen Reiseunter- anstalters als angenom-men. Im Übrigen zeiliche Formalitäten Übrigen sind die Hinweise für Buchung lagen, soweit für die Reise erforderlich ist § 651g Abs. 3 BGB anzuwenden. 3. Zahlungen und Reisebestätigung auf der Internet- und/oder vorgesehen (z.B. Hotelgut- 6.3. Wird die erhebliche Änderung oder 4. Leistungen und Pflichten seite maßgeblich. schein oder Beförderungsschein). die Ersatzreise angenommen, so hat 5. Unerhebliche und erhebliche 2. Vermittelte Leistungen – weitere 4.5. Sofern der Reisende die fälligen der Reisende Anspruch auf Minderung erst nach Beginn der Reise er- Zahlungen (An- und Restzahlung) nicht (§ 651m Abs. 1 BGB), wenn die Ersatz- Leistungsänderungen reise nicht mindestens gleichwertig ist. brachte Leistungen leistet, kann der Reiseveranstalter nach 6. Preiserhöhung und Preissenkung 2.1. Bei ausdrücklich und eindeutig im Mah-nung und angemessener Fristset- Ergeben sich durch die Änderung für den vor Reisebeginn Prospekt, den Reiseunterlagen und in zung vom Vertrag zurücktreten und eine Veran-stalter geringere Kosten, so sind 7. Vertragsübertragung – Ersatz- den sonstigen Erklärungen als vermittelt Rücktrittsentschädigung nach Ziff. 9. dem Reisenden die geringeren Kosten zu reisende be-zeichneten zusätzlichen Nebenleis- (siehe unten) verlangen. erstatten (§ 651m Abs. 2 BGB). 8. Rücktritt des Reisenden vor Reise- tungen (Besuch von Veranstaltungen 7. Preiserhöhung und Preissenkung etc.) sind wir nicht Veranstalter, son- 5. Leistungen und Pflichten beginn – Nichtantritt der Reise 5.1. Der Veranstalter behält sich Ände- vor Reisebeginn dern lediglich Vermittler i.S. des § 651v 7.1. Der Veranstalter kann Preiserhö- 9. Umbuchungen und Änderungen BGB. Als Vermittler haften wir insofern rungen vom Prospekt/Katalog vor, ins- besondere Änderungen der Leistungs- hungen bis 8 % des Reisepreises einsei- auf Verlangen des Reisenden grundsätzlich nur für die Vermittlung tig nur bei Vorliegen der Gründe für die (einschließlich von uns zu vertretender beschrei-bung sowie der Preise. Er darf 10. Reiseabbruch eine konkrete Änderung der Prospekt- Erhöhung aus sich unmittelbar ergeben- 11. Kündigung bei schwerer Störung Buchungsfehler nach § 651x BGB), nicht den und nach Vertragsschluss erhöhten jedoch für die vermittelten Leistungen und Preisangaben erklären, wenn er den durch den Reisenden – Mitwir- Reisenden vor Reiseanmeldung hierüber Beförderungskosten (Treibstoff, andere selbst (vgl. §§ 675, 631 BGB). Unsere Energieträger), oder erhöhten Steuern kungspflichten vertragliche Haftung als Vermittler ist informiert. 5.2. Der Veranstalter hat Informations- und sonstigen Abgaben (Touristenab- 12. Nichterreichen der Mindestteil- ausgeschlossen, soweit nicht Körper- gaben, Hafen- oder Flughafengebühren), nehmerzahl schäden, Vorsatz oder grobe Fahr-läs- pflichten vor Reiseanmeldung, soweit dies für die vorgesehene Pauschalreise oder geänderter für die Pauschalreise 13. Rücktritt des Veranstalters bei un- sigkeit vorliegen, Hauptpflichten aus geltenden Wechselkurse vornehmen. dem Reisevermittlervertrag betroffen erheb-lich ist, nach § 651d Abs. 1 BGB vermeidbaren, außergewöhnlichen zu erfüllen (insbesondere über wesentli- Die hierauf beruhenden Änderungen des sind, eine zumutbare Möglichkeit zum vereinbar-ten und geänderten Reiseprei- Umständen Ab-schluss einer Versicherung besteht che Eigenschaften der Reise, Reisepreis, An- und Restzahlung, Mindestteilneh- ses (Differenz) werden entsprechend der 14. Reisemängel, Rechte und Oblie- oder eine vereinbarte Beschaffenheit Zahl der Reisenden errechnet, auf die genheiten des Reisenden fehlt. merzahl, Rücktrittsentschädigungen, Formblatt für Pauschalreisen). Person umge-rechnet und anteilig er- 15. Haftungsbeschränkung 2.2. Für Leistungen, die erst nach Be- höht. Unterrichtet der Veranstalter den ginn der Erbringung einer Pauschalreise- 5.3. Vertragsinhalt und Leistungen be- Reisenden durch E-Mail, Fax, SMS, in 16. Verjährung – Geltendmachung stimmen sich nach den vor Reisebeginn leistung vom Reisenden z.B. am Urlaubs- Papierform etc. nicht klar und verständ- 17. Verbraucherstreitbeilegung und ziel ausgewählt werden, ist ebenfalls Ziff. gemachten Angaben des Veranstalters lich über die Preiserhöhung, die Gründe Online-Streitbeilegungsplattform 2.1. maßgeblich. nach Ziff. 5.1. und insbesondere den und die Berechnung spätestens bis 20 1. Abschluss des Pauschal- vereinbarten Vorgaben des Reisenden, Tage vor Reisebeginn, ist die Preiserhö- 3. Pass-, Visa- und gesundheitspoli- soweit nicht ausdrücklich anderes ver- reisevertrags zeiliche Formalitäten hung nicht wirksam. 1.1. Reiseanmeldungen können münd- einbart ist. Sie sollen in der Reiseanmel- 3.1. Der Veranstalter unterrichtet den dung und Reisebestätigung enthalten 7.2. Übersteigt die nach Ziff. 7.1. vor- lich, telefonisch, durch E-Mail, SMS Reisenden vor der Reiseanmeldung über behaltene Preiserhöhung 8 % des Reise- oder Fax erfolgen. Der Reisevertrag sein (siehe oben Ziff. 1.). Außerdem ist allgemeine Pass- und Visumerfordernis- dem Reisenden, so-fern nicht bereits in preises, kann der Veranstalter sie nicht soll mit den Formularen des Reisever- se einschließlich der ungefähren Fristen einsei-tig, sondern nur unter den engen anstalters (Reiseanmeldung und Reise- der Annahme des Antrags (Reisebestäti- für die Erlangung von Visa sowie über gung – siehe oben Ziff. 1.) bei Vertrags- Voraussetzungen des § 651g BGB vor- bestätigung) einschließlich sämtlicher gesundheitspolizeiliche Formalitäten nehmen. Er kann dem Reisenden inso- Abreden, Nebenabre-den und Vorgaben schluss enthalten, unver-züglich nach des Be-stimmungslands (einschließlich Vertragsschluss eine vollständige Reise- fern eine ent-sprechende Preiserhöhung des Reisenden geschlossen werden. zwischenzeitlich eingetretener Ände- anbieten und verlangen, dass der Rei- Bei Vertragsschluss erhält der Reisende bestätigung oder Abschrift des Vertrags rungen). zur Verfügung zu stellen. sende sie innerhalb der vom Veranstal- durch E-Mail, Fax oder SMS etc. die Rei- ter bestimmten angemessenen Frist sebestätigung, die auch als Bestätigung 3.2. Nach Erfüllung der Informations- 5.4. Der Veranstalter hat über seine Bei- pflicht gemäß Ziff. 3.1. hat der Reisende annimmt oder zurücktritt. Einzelheiten des Vertrags dient und § 651d Abs. 3 S. standspflichten zu informieren und diese ergeben sich aus § 651g BGB. 2 BGB entspricht. Sind beide Teile bei selbst die Voraussetzungen für die Rei- nach § 651q BGB zu erfüllen, wenn sich seteil-nahme zu schaffen und die erfor- der Reisende z.B. hinsichtlich der verein- 7.3. Der Reisende kann eine Senkung Vertragsschluss anwesend oder wird der des Reisepreises verlangen, wenn und Vertrag außerhalb der Geschäftsräume derlichen Reiseunterlagen mitzuführen, barten Rückbeförderung oder anderen sofern sich der Veranstalter nicht aus- Gründen in Schwierigkeiten befindet. Bei soweit sich die in Ziff. 7.1. genannten des Veranstalters geschlossen, so hat Preise, Abgaben oder Wechselkurse der Reisende Anspruch auf eine Bestäti- drücklich zur Beschaffung der Visa oder vom Reisenden verschuldeten Umstän- Reiseunterlagen bzw. Bescheinigungen den kann der Veranstalter Ersatz ange- nach Vertragsschluss und vor Reisebe- gung des Vertrags in Papierform. ginn geändert haben und dies zu niedri- etc. verpflichtet hat. messener und tatsächlich entstandener 1.2. An die Reiseanmeldung ist der Rei- geren Kosten für den Veranstalter führt. sende 10 Tage, bei Reiseanmeldung per 3.3. Kann die Reise infolge fehlender Auf-wendungen verlangen. persönlicher Voraussetzungen nicht Hat der Reisende mehr als den hiernach Fax, E-Mail und SMS 5 Tage, gebunden. 5.5. Der Veranstalter hat dem Reisenden geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Innerhalb dieser Frist wird die Reise angetreten werden, so ist der Reisende rechtzeitig vor Reisebeginn die notwen- hierfür verantwortlich, wenn dies allein Mehrbetrag vom Reiseveranstalter zu durch den Veranstalter bestätigt. digen Reiseunterlagen zu übermitteln erstatten. Der Veranstalter darf von dem auf sein schuldhaftes Verhalten zurück- (Gutscheine, Fahrkarten, Eintrittskarten 1.3. Telefonisch nimmt der Veranstal- zuführen ist (z.B. ungültiges Visum, zu erstattenden Mehrbetrag die ihm tat- ter, worauf der Reisende ausdrücklich etc.) und über nach Vertragsschluss ein- sächlich entstandenen Verwaltungsaus- fehlende Imp-fung). Insofern gilt Ziff. 9. getretene Änderungen zu unterrichten hinzuweisen ist, lediglich verbindliche (Rücktritt) entsprechend. gaben abziehen. Er hat dem Reisenden Reservie-rungen vor. Danach soll der (siehe auch Ziff. 6. und Ziff. 7.). auf dessen Verlangen nachzuweisen, in Reisevertrag nach Ziff. 1.1. geschlossen 4. Zahlungen 5.6. Preis- und Leistungsänderungen welcher Höhe Verwaltungsausgaben ent- werden. 4.1. Das Fordern oder Annehmen von nach Vertragsschluss sind in Ziff. 6. so- standen sind. 1.4. Eine von der Reiseanmeldung ab- Zahlungen (An- bzw. Restzahlung) des wie Ziff. 7. geregelt. Reisenden ist nach Abschluss des Ver- 8. Vertragsübertragung – Ersatz- weichende oder nicht rechtzeitige Reise- 6. Unerhebliche und erhebliche reisende bestätigung ist ein neuer Vertragsantrag, trags nur bei Bestehen eines wirksamen Leistungsänderungen Kundengeldabsicherungsvertrags und 8.1. Der Reisende kann innerhalb einer an den der Veranstalter 10 Tage gebun- 6.1. Unerhebliche Änderungen der Rei- angemessenen Frist, in jedem Fall bei den ist und den der Reisende innerhalb Übermittlung des Sicherungsscheins seleistungen durch den Veranstalter sind zulässig. Zugang nicht später als sieben Tage dieser Frist annehmen kann. einseitig zulässig, aber nur wirksam, vor Reise-beginn in Papierform, durch 1.5. Buchungen im elektronischen Ge- 4.2. Nach Abschluss des Reisevertrags wenn sie der Veranstalter gegenüber E-Mail, Fax, SMS etc. erklären, dass schäftsverkehr richten sich nach den sind 20 % des Reisepreises zu zahlen, dem Reisenden z.B. durch E-Mail, Fax, statt seiner ein Dritter in die Rechte und Erläuterungen auf unserer Internetseite soweit die Parteien keine abweichende SMS oder in Papierform klar, verständ- Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag und den dort abrufbaren Reisebedin- aus-drückliche Vereinbarung treffen. lich und in hervorgehobener Weise vor eintritt. gungen. 4.3. Der Restbetrag ist auf Anforderung Reisebeginn erklärt. Die Rechte des 8.2. Der Veranstalter kann dem Eintritt 1.6. Bei Reiseanmeldungen über Inter- frühestens drei Wochen vor Reisebe- Reisenden bei Reisemängeln bleiben des Dritten widersprechen, wenn dieser net bietet der Reisende dem Veranstalter ginn Zug um Zug gegen Aushändigung hiervon unberührt. die vertraglichen Reiseerfordernisse den Abschluss des Reisevertrags durch der vollständigen Reiseunterlagen, so- 6.2. Erhebliche Vertragsänderungen nicht erfüllt. Betätigung des Buttons „zahlungs- weit für die Reise erforderlich und/oder sind nicht einseitig und nur unter den 10 Tagesfahrten Buchungshotline & Reiseinformationen038872/679989 oder per E-Mail: ragmv@yahoo.de
8.3. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, 10.2. Verlangt der Reisende nach Ver- 14.1. Der Veranstalter kann vor Reise- anstalter den Schadensersatz unverzüg- haften er und der Reisende dem Ver- tragsschluss Änderungen oder Umbu- beginn vom Vertrag zurücktreten, wenn lich zu leisten. anstalter als Gesamtschuldner für den chungen, so kann der Veranstalter bei er aufgrund unvermeidbarer, außerge- 15.7. Anrechnung von Entschädigungen Reisepreis und die durch den Eintritt des Umbu-chungen etc. als Bearbeitungs- wöhnlicher Umstände an der Erfüllung Dritten entstehenden Mehrkosten. Der entgelt pauschaliert 15 EURO verlangen, des Vertrags gehindert ist und er den Hat der Reisende aufgrund desselben Reiseveranstalter darf eine Erstattung soweit er nicht nach entsprechender Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis Ereignisses gegen den Veranstalter von Mehrkosten nur fordern, wenn und ausdrücklicher Information des Rei- vom Rücktrittsgrund erklärt. Anspruch auf Schadensersatz oder soweit diese angemessen und ihm tat- senden ein höheres Bearbeitungsent- 14.2. Durch den Rücktritt nach Ziff. auf Erstattung eines infolge einer Min- sächlich entstanden sind. gelt oder eine höhere Entschädigung 14.1. verliert der Veranstalter den An- derung zu viel gezahlten Betrages, so 8.4. Der Veranstalter hat dem Reisen- nachweist, deren Höhe sich nach dem spruch auf den vereinbarten Reisepreis, Reisepreis unter Abzug des Werts der muss sich der Reisende den Betrag den nachzuweisen, in welcher Höhe ist zur Rückerstattung des Reisepreises durch den Eintritt des Dritten Mehrkos- vom Reiseveranstalter ersparten Auf- verpflichtet und hat insofern unverzüg- anrechnen lassen, den er aufgrund ten entstanden sind. wendungen sowie dessen bestimmt, lich, auf jeden Fall aber innerhalb von desselben Ereignisses als Entschädi- was der Reiseveranstalter durch ander- 14 Tagen nach dem Rücktritt, die Rück- gung oder als Erstattung nach Maßga- 9. Rücktritt des Reisenden vor Reise- weitige Verwendung der Reiseleistungen erstattung zu leisten. beginn – Nichtantritt der Reise be internationaler Übereinkünfte oder erwerben kann. 9.1. Vor Reisebeginn kann der Reisende 15. Reisemängel, Rechte und Oblie- von auf solchen beruhenden gesetz- jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der 11. Reiseabbruch genheiten des Reisenden lichen Vorschriften nach § 651p Abs. Rücktritt sollte schriftlich oder in Text- Wird die Reise nach Reisebeginn infol- 15.1. Mängelanzeige durch den Rei- 3 BGB erhalten hat. form (E-Mail, Fax, SMS) gegenüber dem ge eines Umstandes abgebrochen oder senden Veranstalter erfolgen. Ausreichend ist wird eine Leistung aus einem Grund 16. Haftungsbeschränkung Der Reisende hat dem Veranstalter 16.1. Die vertragliche Haftung des der Rücktritt gegenüber dem Reisever- nicht in Anspruch genommen, der in einen Reisemangel unverzüglich anzu- mittler. Maßgeblich ist der Zugang des der Sphäre des Reisenden liegt (z.B. Veranstalters für Schäden, die nicht zeigen. Wenn der Veranstalter wegen Körperschäden sind, ist auf den drei- Rücktritts bei dem Veranstalter oder Krankheit), so hat der Veranstalter bei der schuldhaften Unterlassung der An- Vermittler. den Leistungsträ-gern die Erstattung fachen Reise-preis beschränkt, soweit zeige durch den Reisenden nicht Abhilfe ein Schaden des Reisenden weder vor- 9.2. Tritt der Reisende vom Vertrag ersparter Aufwendungen sowie erzielter schaffen konnte, kann der Reisende Erlöse für die nicht in Anspruch genom- sätzlich noch grob fahrlässig herbeige- zurück oder tritt er die Reise nicht an, keine Min-derung nach § 651m BGB führt wird, oder soweit der Veranstalter verliert der Reiseveranstalter den An- menen Leistungen zu erreichen, sofern oder Schadensersatz nach § 651n BGB es sich nicht um völlig unerhebliche für einen dem Reisenden entstehenden spruch auf den vereinbarten Reisepreis. verlangen. Schaden allein wegen eines Verschul- Der Reiseveranstalter kann jedoch eine Leistungen handelt oder gesetzliche oder behördliche Bestimmungen dem 15.2. Adressat der Mängelanzeige dens eines Leistungsträgers verant- angemessene Entschädigung bei Bus- Reisemängel sind während der Reise wortlich ist. reisen nach Ziff. 9.3. verlangen. Bei den entgegenstehen. bei der Reiseleitung anzuzeigen. Ist eine 16.2. Gelten für eine von einem Leis- sonstigen Reisen gilt Ziff. 9.5. 12. Kündigung bei schwerer Störung Reiseleitung oder ein Vertreter des Ver- tungsträger zu erbringende Reiseleis- 9.3. Unsere Entschädigungspauschalen durch den Reisenden – Mitwir- anstal-ters nicht vorhanden oder nicht tung internationale Übereinkommen bei Busreisen kungspflichten vereinbart, sind Reisemängel, sofern oder auf diesen beruhende gesetzliche - bis 30 Tage vor Reisebeginn 10 % 12.1. Der Veranstalter kann den Rei- eine schnelle Verbindung möglich ist, Bestimmungen, nach denen ein An- severtrag fristlos kündigen, wenn der direkt beim Veranstalter oder der in der spruch auf Schadensersatz nur unter - vom 29. bis 22. Tag vor Reisebe- Reisende trotz Abmahnung erheblich Reisebestätigung angeführten Kontakt- bestimmten Voraus-setzungen oder Be- ginn 30 % weiter stört, so dass seine weitere Teil- stelle oder dem Reisevermittler anzu- - vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 40 % schränkungen geltend gemacht werden nahme für den Veranstalter und/oder die zeigen (E-Mail, Fax, Telefonnummern kann, so kann sich der Veranstalter ge- - vom 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 60 % Reisenden nicht mehr zumutbar ist. Dies ergeben sich aus der Reisebestätigung). genüber dem Reisenden auf diese Über- - vom 6. bis 1. Tag vor Reisebeginn 80 % gilt entspre-chend auch, wenn der Rei- 15.3. Abhilfeverlangen und Selbst- einkommen und die darauf beruhenden sende sich nicht an sachlich begründete abhilfe gesetzlichen Bestimmungen berufen. 9.4. Dem Reisenden wird ausdrück- Hinweise hält. Dem Veranstalter steht in lich der Nachweis gestattet, dass der diesem Fall der Reisepreis weiter zu, so- Der Reisende kann Abhilfe verlangen. 16.3. Auf Ziff. 15.7. (Anrechnung von Anspruch auf Entschädigung nicht weit sich nicht ersparte Aufwendungen Der Veranstalter hat darauf den Reise- Entschädigungen) wird verwiesen. entstanden oder die Entschädigung und Vorteile aus einer anderweitigen mangel zu beseitigen. Adressat des wesentlich niedriger als die angeführte Abhilfever-langens ist die Reiseleitung. 17. Verjährung – Geltendmachung Verwertung der Reise-leistung(en) erge- 17.1. Die Ansprüche nach § 651i Abs. 3 Pauschale sei. ben. Schadensersatzansprüche des Ver- Im Übrigen gilt Ziff. 15.2. (siehe oben). Nr. 2., 4. bis 7. BGB sind gegenüber dem 9.5. Bei Reisen, die nicht unter Ziff. anstalters bleiben insofern unberührt. Wenn der Veranstalter nicht innerhalb Veranstalter oder dem Reisevermittler, 9.3. fallen, bestimmt sich die Höhe der 12.2. Der Reisende soll die ihm zumut- der vom Reisenden gesetzten angemes- der die Buchung vorgenommen hat, gel- Entschädigung nach dem Reisepreis ab- baren Schritte (z.B. Information des Ver- senen Frist abhilft, kann der Reisende tend zu machen. züglich des Werts der vom Reiseveran- anstalters) unternehmen, um drohende selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der stalter ersparten Aufwendungen sowie erforderlichen Aufwendungen verlan- 17.2. Die Ansprüche des Reisenden – un-gewöhnlich hohe Schäden abzuwen- ausgenommen Körperschäden – nach abzüglich dessen, was er durch ander- den oder gering zu halten. gen. Wird die Abhilfe verweigert oder ist weitige Verwendung der Reiseleistungen sie sofort notwendig, bedarf es keiner § 651i Abs. 3 BGB (Abhilfe, Kündigung, erwirbt. Der Veranstalter hat insoweit 13. Nichterreichen der Mindestteil- Frist. Minde-rung, Schadensersatz) verjähren auf Verlangen des Reisenden die Höhe nehmerzahl in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist be- Der Veranstalter kann die Abhilfe nur ginnt mit dem Tage, an dem die Pauschal- der Entschädigung zu begründen. 13.1. Der Veranstalter hat den Reisen- verweigern, wenn sie unmöglich ist oder den vor Reiseanmeldung und in der reise dem Vertrag nach enden sollte. 9.6. Nach dem Rücktritt des Reisenden unter Berücksichtigung des Ausmaßes ist der Veranstalter zur Rückerstat- Reisebestätigung über Mindestteilneh- des Reisemangels und des Werts der 18. Verbraucherstreitbeilegung und tung des Reisepreises verpflichtet. Die merzahl und Frist zu informieren.13.2. betroffenen Reiseleistung mit unver- Online-Streitbeilegungsplattform Rückerstat-tung hat unverzüglich, auf Der Veranstalter kann vor Reisebeginn hältnismäßigen Kosten verbunden ist. In 18.1. Unser Unternehmen TMO Rehna jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten, wenn sich für diesen Fällen gilt § 651k Abs. 3 bis Abs. UG nimmt nicht an einem Streitbeile- nach Zugang der Rücktrittserklärung, die Pauschalreise weniger Personen als 5 BGB. Der Veranstalter ist verpflichtet, gungsverfahren vor einer Verbraucher- zu erfolgen. die im Vertrag angegebene Mindestteil- den Reisenden über Ersatzleistungen, schlich-tungsstelle teil. 9.7. Abweichend von Ziff. 9.2. kann der nehmerzahl angemeldet haben. Rückbeförderung etc. und Folgen kon- 18.2. Online-Streitbeilegungsplattform: Reiseveranstalter vor Reisebeginn keine 13.2. Ist die Mindestteilnehmerzahl kret zu informieren und seine Beistands- Die Europäische Kommission stellt Entschädigung verlangen, wenn am Be- nach Ziff. 13.1. nicht erreicht und will pflichten zu erfüllen (vgl. § 651q BGB). unter http://ec.europa.eu/consumers/ stimmungsort oder in dessen unmittel- der Veranstalter zurücktreten, hat der 15.4. Minderung odr/ eine Plattform zur Online-Beilegung barer Nähe unvermeidbare, außerge- Veranstalter den Rücktritt innerhalb der Für die Dauer des Reisemangels mindert verbraucherrechtlicher Streitigkeiten wöhnliche Umstände auftreten, die die im Vertrag bestimmten Frist zu erklären, sich nach § 651m BGB der Reisepreis. für Vertragsabschlüsse über die Inter- Durchführung der Pauschalreise oder jedoch spätestens bei einer Reisedauer Auf Ziff. 15.1. (siehe oben) wird ver- netseite des Veranstalters oder mittels die Beförderung von Personen an den von mehr als sechs Tagen 20 Tage, bei wiesen. E-Mail bereit. Bestimmungsort erheblich beeinträch- einer Reisedauer von zwei bis höchstens sechs Tagen 7 Tage und bei einer Rei- 15.5. Kündigung Reiseveranstalter: TMO Rehna UG – Be- tigen. Umstände sind unvermeidbar und Wird die Pauschalreise durch den Reise- außergewöhnlich i.S. dieses Untertitels, sedau-er von weniger als zwei Tagen 48 reich Reiseservice A. Groß, Bülower Str. Stunden – jeweils vor Reisebeginn. mangel erheblich beeinträchtigt, kann 1, 19217 Rehna wenn sie nicht der Kontrolle der Partei der Reisende den Vertrag nach Ablauf unterlie-gen, die sich hierauf beruft und 13.3. Tritt der Reiseveranstalter vom Reisevermittler: TMO RehnaUG – Be- Vertrag zurück, verliert er den Anspruch einer von ihm zu setzenden angemes- sich ihre Folgen auch dann nicht hätten senen Frist kündigen. Verweigert der reich Reiseservice Andreas Groß vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren auf den vereinbarten Reisepreis. Veranstalter die Abhilfe oder ist sie so- Kontaktadresse für Beistand und Vorkeh-rungen getroffen worden wären. 13.4. Der Veranstalter ist infolge des fort notwendig, kann der Reisende ohne Rücktritts zur Rückerstattung des Rei- Mängelanzeige: TMO Rehna UG, Bü- 10. Umbuchungen und Änderungen Fristsetzung kündigen. Die Folgen der lower-Str. 1, 19217 Rehna auf Verlangen des Reisenden sepreises verpflichtet und hat die Rück- Kündigung ergeben sich aus § 651l Abs. 10.1. Grundsätzlich besteht nach Ver- erstattung unverzüglich, auf jeden Fall 2 und Abs. 3 BGB. Kundengeldabsicherer: R+V Versiche- tragsschluss kein Anspruch des Reisen- aber innerhalb von 14 Tagen nach dem rung – 65181 Wiesbaden Rücktritt, zu leisten. 15.6. Schadensersatz den auf Änderungen des Vertrags. Der Der Reisende kann unbeschadet der Veran-stalter kann jedoch, soweit für ihn 14. Rücktritt des Veranstalters bei un- Ende der RDA Allgemeinen Reisebe- Minderung oder der Kündigung Scha- dingungen 2018 möglich, zulässig und zumutbar, Wün- vermeidbaren, außergewöhnlichen densersatz nach § 651n BGB verlangen. sche des Reisenden berücksichtigen. Umständen Bei Scha-densersatzpflicht hat der Ver- Buchungshotline & Reiseinformationen038872/679989 oder per E-Mail: ragmv@yahoo.de Tagesfahrten 11
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