Tagesfahrten und Reisen 2019 - Info und Buchungshotline 038872/679989 | www.rag-mv.de oder per Email: TMO Rehna UG

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Tagesfahrten und Reisen 2019

Info und Buchungshotline  038872/679989 | www.rag-mv.de
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Tagesfahrten und Kurzreisen
                           Winter/Frühling 2019

Grüne Woche „in Berlin“
                                       Seit vielen Jahren Tradition, mit vielen Infos rund um unsere
                                       Landwirtschaft, mitreißende Unterhaltungsprogramme und
                                       unendliche Köstlichkeiten – Busfahrt inklusive Eintritt.

                                       26.01.2019                              p.P. 45,– Euro

„Fahrt ins Blaue“ – Tagesfahrt zur Saisoneröffnung 2019
                                       Busfahrt zum Start in den Frühling mit vielen „Überraschun-
                                       gen“! Alle Frauen bekommen nachträglich zum Frauentag
                                       ein kleines Geschenk. Ein köstliches Mittagessen, 1 Stunde
                                       musikalische Unterhaltung für Jedermann, individuelles Spa-
                                       zieren und Kaffee + Kuchen sind Bestandteil dieser tollen
                                       gemeinsamen Stunden.

                                       16.03.2019                               p.P. 59,– Euro

Ein musikalisches Wochenende im Harz
inkl. der Review-Show und Besuch der Glaserlebniswelt
                                       Busfahrt zum Saisonbeginn für ein kurzes Wochenende mit
                                       Musik und Heiterkeit die trüben Wintertage vertreiben! Eine
                                       Übernachtung im 4*-Hotel im UNESCO Weltkulturerbestadt
                                       Goslar, am Fuße des Harzes. Bei Ihrer Anreise machen Sie
                                       einen Mittagsstopp im Snowpark Bisbingen mit Mittagessen
                                       und Blick auf die Piste. Nachmittags in Goslar mit kleiner
                                       Stadtführung und am Abend... Die grandiose Comedy Revue
                                       mit namhaften Travestie – Stars bekannt aus namhaften Caba-
                                       rets und dem Fernsehen – Spaß und Humor, Musical Melodien
                                       und Unterhaltung vom Feinsten! Sonntag Vormittag Rundfahrt
                                       durch den Harz, mit Stopp in Wernigerode und am Ende folgt
                                       noch der Besuche in der „Glaserlebniswelt“ Derenburg.
                                       siehe auch ausführlich auf Seite 4

                                       06.04.2019–07.04.2019                         p.P. im DZ
                                                                                    229,– Euro

2 Tagesfahrten          Buchungshotline & Reiseinformationen038872/679989 oder per E-Mail: ragmv@yahoo.de
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Karfreitag – Fischessen „satt“+ Überraschungsstop mit Osterwasser
                                                 Busfahrt an die Elbe zum großen Fischbuffet – heute als
                                                 Speziali tät Stint & Lachs!
                                                 Aber unser Vormittagsprogramm bringt Sie erst in die „Grie-
                                                 se-Gegend“. Bei der Busfahrt den Frühling und alte Zeiten
                                                 entdecken. Überraschungsstop und ein Osterwasser für
                                                 die Seele genießen! Danach Fahrt zu Grubes Fischerhütte –
                                                 Fischspezialitäten erwarten Sie.
                                                 19.04.2019                             p.P. 59,– Euro

       Fahrt in den Ostsee-Badeort Timmendorfer Strand
       Schifffahrt auf der Ostsee + individuelle Freizeit
                                                 Busfahrt zum Timmendorfer Strand, Schifffahrt von 1,5
                                                 Stunden auf der Ostsee mit Kaffee und Kuchen an Bord und
                                                 ein wenig individuelle Freizeit zum Bummeln – Ein abwechs-
                                                 lungsreiches Programm erwartet Sie wo alles inklusive ist!

                                                 18.05.2019                             p.P. 55,– Euro

       Entspannte Busfahrt mit Ranger durch die Lewitz Region,
       ein leckeres Spargel-Mittagessen und Besuch des Biohof Dennisen mit Kaffee
       und Kuchen + Möglichkeit zum Einkauf im Bauernmarkt

                                                 Es ist alles gesagt und Sie erleben Natur zwischen Schwerin
                                                 und Neustadt-Glewe. Busfahrt + Mittagessen + Rundfahrt
                                                 + Hof Dennissen mit Kaffeegedeck.
                                                 15.06.2019                             p.P. 55,– Euro

       5 Tage Sommerreise nach Oberwiesenthal
       Erzgebirgsrundfahrt, Seifen, Karlsbad + Franzesbad
                                                 Busreise, 4 Übernachtungen mit HP im 4*-Hotel in
                                                 Oberwiesenthal Rundfahrten nach Seifen und bis auf den
                                                 Fichtelberg und viele anderen Programmpunkte sind inklu-
                                                 sive!
                                                 ausführliche Infos auf Seite 6

                                                 22.06.2019–26.06.2019                       p.P. im DZ
                                                                                            549,– Euro

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Musikalische Saisoneröffnung 2019
                           Buchungsnummer: RS 20190406-07

                                 06.04.2019–07.04.2019

Musikalische Unterhaltung mit viel Spaß und Glimmer, Natur erleben bei einer Harz-
rundfahrt und die Weltkulturerbestädte Goslar und Wernigerode besuchen!!!
Für ein kurzes Wochende mit dem Reisebus in den Harz. Am Samstag Busfahrt nach Goslar, mit Zwischen-
stopp zum Mittagessen im ShnowDom Bispingen. Lecker „bayrisch Essen“ mit Blick auf die Schneeland-
schaft. Am Nachmittag erwartet Sie Goslar bei einer Stadtführung. Erfahren Sie neues über die historischen
Fachwerkhäuser und die Geschichte. Abendessen und ÜbernachtungBusfahrt nach Osterode in die Stadthalle.

      Darf es etwas mehr sein? Mit Deutschlands Travestieshow „Festival der Travestie –
    Maria Crohn and Friends“ bieten wir Ihnen eine Theaterrevue, die auch höchsten Ansprüchen
gerecht wird. Nur hochkarätige Künstler, bekannt aus namhaften Cabarets und dem Fernsehen, wur-
 den für diese fulminante Show zusammengestellt. Eine wundervolle Revue mit Witz, Gesang,
             großen Kostümen, Starparodien, perfekten Illusionen und Stand UP Comedy.
Rückfahrt mit dem Bus und Übernachtung in Goslar. Nach dem Frühstück am Sonntagmorgen, starten
Sie in eine Rundfahrt durch den Harz. Zeit zum Bummeln oder Fahrt mit der Brockenbahn in Wernigerode
sind möglich. Ihre Harzrundfahrt bringt Sie am Nachmittag noch zur „Glasmanufaktur Harzkristall“. Beim
Besuch und einer kleinen Vorführung erfahren Sie alles über Glas. Besuchen Sie die wunderschöne Aus-
stellung oder kaufen eines der handgemachten Stücke. Rückfahrt am späten Nachmittag.

Ihre Leistungen:
•   Busfahrt im Reisebus wie im Reiseverlauf beschrieben
•   Übernachtung in Goslar + Halbpension (Abendessen+Frühstück)
•   Mittagessen am Samstag im SnowDom
•   Eintritt und Besuch der Veranstaltung „Darf es etwas mehr sein?“ Deutschlands beste Travestieshow –
    mit Maria Chron und Frends

4 Tagesfahrten               Buchungshotline & Reiseinformationen038872/679989 oder per E-Mail: ragmv@yahoo.de
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KURREISE 2019                                   Buchungsnummer : RS 20190424-0511

            Wie immer
         ohne EZ-zuschlag!!!
                                   „ENTWEDER – ODER“
                                       in Swinemünde, Hotel "Kaisers Garten"
                                                   in Mistroy, Hotel "Vestina
      Sie haben des weiteren die Wahl zu einem...
      15 Tage Kuraufenthalt vom 27.04.–11.05.2019
       8 Tage Kuraufenthalt vom 27.04.–04.05.2019
                                      In beiden Hotels sind die Termine buchbar!
             Bei Buchuung eines Doppelzimmers – pro Person 10 % Preisnachlaß!!!

      Ihr Kur-Resort-Hotels befinden sich in der Nähe der Kurviertels von Swinemünde und Mistoy in unmittel-
      barer Nähe des Kurparks. Wir bieten Ihnen Einzelzimmer (ca. 13 m²), Doppelzimmer mit getrennten Bette
      (14 m²). Einzelzimmer sind teilweise ohne Balkon. Im Hotel befindet sich ein Restaurant, in denen aus-
      gezeichnete Speisen der polnischen Küche serviert werden. Ebenfalls sind in der Anlage in Swinemünde
      und im Hotel in Mistroy ein Schwimmbad vorhanden.

      Ihre Inklusivleistungen:
      • Die o. g Preis beinhalten 14 bzw. 7 Übernachtungen, Frühstück und
        Abendessen.
      • Ihr Kurpaket beinhaltet 1 Arztuntersuchung zur Anreise, 2 Behandlun-
        gen pro Werktag. Achtung für 2019! Die Werktage sind nach polnischem
        Kalender bestimmt. Am 1.Mai 2019 und am 3.Mai 2019 sind in Polen
        Feiertage. Daher an diesen Tagen keine Anwendungen
      • An- und Rückreise mit dem Reisebus und TAXISERVICE ab Ihrer Haustür

      Preis pro Person im EZ bei 15 Tagen Kurreise             849,– Euro
      Preis pro Person im EZ bei 8 Tagen Kurreise              459,– Euro

Buchungshotline & Reiseinformationen038872/679989 oder per E-Mail: ragmv@yahoo.de      Tagesfahrten 5
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Unsere Sommerreisen 2019 –
            Erzgebirge mit Fichtelberg und Kaiserbäder
                           Buchungsnummer: RS 20190622-26

                                22.06.2019–26.06.2019

Verbringen Sie erlebnisreiche Tage im Erzgebirge. Während der 5-tägigen Reise er-
leben Sie den Zauber dieser Region u. a. auf einer Fahrt mit dem Dampfzug der Fichtel-
bergbahn und bei Rundfahrten durch das Erzgebirge bis hin nach Seiffen. Auch der
Besuch bei den Kaiserbädern wird Sie begeistern. An einem Abend der Reise erwartet
Sie ein leckeres „Erdschweinessen“ in der Erzgebirgshütte in Oberwiesenthal!

Im Reisepreis inklusive
•   Aufenthalt beim Jagdschloss Augustusburg bei der Anreise
•   Fahrt mit dem Dampfzug der Fichtelbergbahn, Besuch Annaberg-Buchholz
•   Eintritt/Führung Annenkirche und Frohnauer Hammer
•   Ost-Erzgebirgsrundfahrt mit Seiffen/Tagesausflug Karlsbad und Franzesbad
•   Eintritt in das „Klein-Erzgebirge“ in Oederan bei der Heimreise
•   Fahrt im Reisebus mit Klimaanlage, Reisebestuhlung
•   4 x Übernachtung mit Frühstücksbuffet
•   3 x Abendessen (Buffet)
•   1 x Erdschweinessen in der Erzgebirgshütte „Pistenblick“
•   Kurtaxe

Ihr Reisepreis:
bei einer Mindestteilnehmeranzahl von 15 zahlenden Reisegästen

                                            p.P. im DZ                         529,– Euro
                                            Zusatzkosten: Einzelzimmerzuschlag 69,– Euro

6 Tagesfahrten              Buchungshotline & Reiseinformationen038872/679989 oder per E-Mail: ragmv@yahoo.de
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Weitere Reisen die unsere Firma im          Sommer 2019 unternimmt:
                                                  14 Tage nach Irland und Süd-England
                                                  09.07.2019–22.07.2019                            p.P.
                                                                                        ab 2200,– Euro
         Diese Reisen haben eine Durch-           12 Tage Ostpreußen/Königsberger Gebiet Tilsit, Schloßberg,
         führungsgarantie, da diese von ge-       Königsberg, Insterburg, Kurische Nehrung und Heimatgebiete
         schlossenen Gruppen, Vereinen oder
         Familien gebucht sind, aber Sie dürfen   27.07.2019–07.08.2019                             p.P.
         zusteigen.                                                                      ab 1199,– Euro

       Besuch des neueröffneten „Polarium“
       im Rostocker Zoo mit Führung + individueller Freizeit im Zoo
                                                  Busfahrt nach Rostock. Der Eintritt und Führung im Zoo
                                                  (Polarium) sind inklusive. Erfahren Sie alles über das neue
                                                  Zuhause der Eisbären, Pinguine und anderer Tiere imPolar-
                                                  meer. Danach haben Sie noch individuelle Freizeit im Zoo.
                                                  Darwineum und andere Tierhäuser erwarten Ihren Besuch.

                                                  06.07.2019                               p.P. 49,– Euro

       Am Ferienende 2 Tage nach Rügen
       Störtebeker Festspiele – „Schwur der Gerechten“
       Am Sonntag Fahrt mit Bus und Bimmelbahn bis zum Kap Arkona
                                                  Super Plätze in der PK II – Reihe 15,16,17
                                                  Sie, Ihre Kinder und Enkelkinder bei einem Wochenende auf
                                                  der Insel Rügen mit Unterhaltung, Feuerwerk und tollen Erleb-
                                                  nissen. Inkl. 1 x Übernachtung/Abendessen und Frühstück im
                                                  4*-Parkhotel Rügen
                                                  Sonntagvormittag im Preis inklusive – Busfahrt und vor Ort
                                                  Fahrt mit der „Kap-Arkona-Bahn“, Freizeit auf dem Kap Arko-
                                                  na mit seinen Sehenswürdigkeiten und im Künstlerdorf.

                                                  10.08.–11.08.2019                            p.P. im DZ:
                                                                                               179,– Euro
                                                  Einzelzimmerzuschlag:                            20,00 Euro
                                                  Zusatzkosten: Eintrittskarte PKII:              30,00 Euro
                                                  Kinderermäßigung bis 15 Jahre:                   21,00 Euro

                                                  Mindestteilnehmeranzahl von 15 zahlenden Reisegästen.

Buchungshotline & Reiseinformationen038872/679989 oder per E-Mail: ragmv@yahoo.de         Tagesfahrten 7
Tagesfahrten und Reisen 2019 - Info und Buchungshotline 038872/679989 | www.rag-mv.de oder per Email: TMO Rehna UG
Tagesfahrten und Kurzreisen
                    Herbst/Weihnachten 2019

Natur genießen bei einer Schifffahrt auf den Gewässern der Müritz
+ Kaffee und Kuchen während der Schifffahrt
                                    Busfahrt in den Nationalpark Müritzer Seenlandschaft. Von
                                    Waren an der Müritz legt Ihr Schiff der weißen Flotte ab und
                                    bei Kaffee und Kuchen erleben Sie eine Rundfahrt über ver-
                                    schiedene Seen. In Waren/Müritz haben Sie noch individuel-
                                    le Freizeit (z. B. Glaswerkstatt, Keramiklädchen usw.)

                                    31.08.2019                              p.P. 59,– Euro

Redefiner Hengstparrade
                                    Busfahrt und Eintritt zur Redefiner Hengstparrade (barieref-
                                    rei und Rollstuhl geeignet) Ein Erlebnis der ganz besonderen
                                    Art – Mecklenburger Kaltblut, 16-spänner Kutschfahrt, Lüt-
                                    zow‘s wilde, verwegene Jagd und Pferde mit all Ihren Fähig-
                                    keiten bewundern. Rückfahrt mit dem Bus.

                                    15.09.2019                              p.P. 55,– Euro

Fischessen „satt“ + Bummeln durch Lüneburg
                                    Busfahrt, Fischbuffett in Warm, Kalt, Geräuchert, Süß-Sau-
                                    er... so viel wie sie möchten, Rückfahrt über Lüneburg mit
                                    Möglichkeit zum Stadtbummel & Marktbesuch. Besuchen Sie
                                    die Filmorte der „Roten Rosen“!

                                    19.10.2019                              p.P. 54,– Euro

8 Tagesfahrten       Buchungshotline & Reiseinformationen038872/679989 oder per E-Mail: ragmv@yahoo.de
Tagesfahrten und Reisen 2019 - Info und Buchungshotline 038872/679989 | www.rag-mv.de oder per Email: TMO Rehna UG
Saisonabschluss 2019 – Fahrt zum Schlachtefest Mittagessen
       + musikalische Unterhaltung + Kaffee/Kuchen
                                                 „Busfahrt ins Blaue“ zum schmackhaften Mittagessen in
                                                 Form einer Schlachteplatte. Ein Verdauungsspaziergang und
                                                 die 1-stündige musikalische Unterhaltung runden das Pro-
                                                 gramm ab. Mit Kaffee und köstlichen Kuchen gestärkt, fahren
                                                 Sie wieder am späten Nachmittag zurück:

                                                 09.11.2019                               p.P. 59,– Euro

       Weihnachtsmarkt in Rostock und viel Zeit zum Bummeln
                                                 • Busfahrt nach Rostock zum Weihnachtsmarkt
                                                 • 3-stündiger Aufenthalt vor Ort zur individuellen Freizeit-
                                                   gestaltung auf dem längsten Weihnachtsmark Nord-
                                                   deutschlands
                                                 • Rückfahrt mit dem Bus

                                                 07.12.2019                               p.P. 30,– Euro

       Weihnachtsmarkt in Celle
                                                 Busfahrt nach Celle. Bummeln Sie durch die malerische Alt-
                                                 stadt den Weihnachtsmarkt entlang, mit seinem besonderen
                                                 Flair in der alten Fachwerkhäuser. 3-stündiger Aufenthalt zur
                                                 individuellen Gestaltung in der Stadt und Rückfahrt mit dem
                                                 Bus.

                                                 14.12.2019                               p.P. 39,– Euro

        Einige wichtige Hinweise für alle Tages- und Mehrreisen:
        1. Bei Interesse können Sie jederzeit bei uns Ihren ausführlichen Reiseverlauf für unsere
           Tages- und Mehrtagesfahrten kostenlos anfordern oder auch auf unserer Internetseite
           www.rag-mv.de.
        2. Abfahrt in der Nähe Ihrer Haustür und zurück. Taxiservice kostenlos zum Reisebus
           bei Mehrtagesreisen
        3. Bei Anmeldungen, Fragen oder Problemen kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail, Telefon
           (bitte bei Anrufbeantworter den Namen und Telefonnummer hinterlassen) oder per Post
        4. Die Reihenfolge der Anmeldung entscheidet bei der Sitzplatzvergabe
        5. Bei allen Tagesfahrten und Reisen gilt eine Mindestteilnehmeranzahl von 15 Reiseteil-
           nehmern

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Tagesfahrten und Reisen 2019 - Info und Buchungshotline 038872/679989 | www.rag-mv.de oder per Email: TMO Rehna UG
Allgemeine Reisebedingungen für Pauschalreisen von Bus- und Grup-                         vorgesehen (z.B. Hotelgutschein oder         konkreten Voraussetzungen des § 651g
penreiseveranstaltern für ab dem 01.07.2018 abgeschlossene Pau-                           Beförde-rungsschein), zu zahlen. Für         BGB vor Reisebeginn zulässig, über die
schalreiseverträge Übersicht                                                              Reisen mit einer Mindestteilnehmerzahl       der Veranstalter ausdrücklich z.B. durch
                                                                                          ist der Restbetrag zu zahlen, wenn der       E-Mail, Fax, SMS oder in Papierform
1. Abschluss des Pauschalreise-             pflichtig buchen“ verbindlich an. Dem         Veranstalter nicht mehr nach Ziff. 13.       zu unterrichten hat. Der Reisende kann
    vertrags                                Kunden wird der Eingang seiner Bu-            (siehe unten) zurücktreten kann.             zurücktreten oder die angebotene Ver-
- Vermittelte Leistungen – weitere erst     chung (Reisean-meldung) unverzüglich          4.4. Vertragsabschlüsse zwei Wochen          tragsänderung bzw. Ersatzreise inner-
   nach Beginn der Reise erbrachte Leis-    auf elektronischem Weg bestätigt (nur         vor Reisebeginn verpflichten den Reisen-     halb der Annahmefrist des Veranstalters
   tungen                                   Eingangsbestätigung, keine Annahme).          den zur sofortigen Zahlung des gesamten      annehmen. Ohne fristgemäße Erklärung
                                            Die Annahme erfolgt durch die Reise-          Reisepreises Zug um Zug gegen Aushän-        des Reisenden gilt das Angebot des Ver-
2. Pass-, Visa- und gesundheitspoli-        bestätigung innerhalb von 3 Tagen. Im         digung der vollständigen Reiseunter-         anstalters als angenom-men. Im Übrigen
    zeiliche Formalitäten                   Übrigen sind die Hinweise für Buchung         lagen, soweit für die Reise erforderlich     ist § 651g Abs. 3 BGB anzuwenden.
3. Zahlungen                                und Reisebestätigung auf der Internet-        und/oder vorgesehen (z.B. Hotelgut-          6.3. Wird die erhebliche Änderung oder
4. Leistungen und Pflichten                 seite maßgeblich.                             schein oder Beförderungsschein).             die Ersatzreise angenommen, so hat
5. Unerhebliche und erhebliche              2. Vermittelte Leistungen – weitere           4.5. Sofern der Reisende die fälligen        der Reisende Anspruch auf Minderung
                                                 erst nach Beginn der Reise er-           Zahlungen (An- und Restzahlung) nicht        (§ 651m Abs. 1 BGB), wenn die Ersatz-
    Leistungsänderungen                                                                                                                reise nicht mindestens gleichwertig ist.
                                                 brachte Leistungen                       leistet, kann der Reiseveranstalter nach
6. Preiserhöhung und Preissenkung           2.1. Bei ausdrücklich und eindeutig im        Mah-nung und angemessener Fristset-          Ergeben sich durch die Änderung für den
    vor Reisebeginn                         Prospekt, den Reiseunterlagen und in          zung vom Vertrag zurücktreten und eine       Veran-stalter geringere Kosten, so sind
7. Vertragsübertragung – Ersatz-            den sonstigen Erklärungen als vermittelt      Rücktrittsentschädigung nach Ziff. 9.        dem Reisenden die geringeren Kosten zu
    reisende                                be-zeichneten zusätzlichen Nebenleis-         (siehe unten) verlangen.                     erstatten (§ 651m Abs. 2 BGB).
8. Rücktritt des Reisenden vor Reise-       tungen (Besuch von Veranstaltungen                                                         7. Preiserhöhung und Preissenkung
                                            etc.) sind wir nicht Veranstalter, son-       5. Leistungen und Pflichten
    beginn – Nichtantritt der Reise                                                       5.1. Der Veranstalter behält sich Ände-          vor Reisebeginn
                                            dern lediglich Vermittler i.S. des § 651v                                                  7.1. Der Veranstalter kann Preiserhö-
9. Umbuchungen und Änderungen               BGB. Als Vermittler haften wir insofern       rungen vom Prospekt/Katalog vor, ins-
                                                                                          besondere Änderungen der Leistungs-          hungen bis 8 % des Reisepreises einsei-
    auf Verlangen des Reisenden             grundsätzlich nur für die Vermittlung                                                      tig nur bei Vorliegen der Gründe für die
                                            (einschließlich von uns zu vertretender       beschrei-bung sowie der Preise. Er darf
10. Reiseabbruch                                                                          eine konkrete Änderung der Prospekt-         Erhöhung aus sich unmittelbar ergeben-
11. Kündigung bei schwerer Störung          Buchungsfehler nach § 651x BGB), nicht                                                     den und nach Vertragsschluss erhöhten
                                            jedoch für die vermittelten Leistungen        und Preisangaben erklären, wenn er den
    durch den Reisenden – Mitwir-                                                         Reisenden vor Reiseanmeldung hierüber        Beförderungskosten (Treibstoff, andere
                                            selbst (vgl. §§ 675, 631 BGB). Unsere                                                      Energieträger), oder erhöhten Steuern
    kungspflichten                          vertragliche Haftung als Vermittler ist       informiert.
                                                                                          5.2. Der Veranstalter hat Informations-      und sonstigen Abgaben (Touristenab-
12. Nichterreichen der Mindestteil-         ausgeschlossen, soweit nicht Körper-                                                       gaben, Hafen- oder Flughafengebühren),
    nehmerzahl                              schäden, Vorsatz oder grobe Fahr-läs-         pflichten vor Reiseanmeldung, soweit
                                                                                          dies für die vorgesehene Pauschalreise       oder geänderter für die Pauschalreise
13. Rücktritt des Veranstalters bei un-     sigkeit vorliegen, Hauptpflichten aus                                                      geltenden Wechselkurse vornehmen.
                                            dem Reisevermittlervertrag betroffen          erheb-lich ist, nach § 651d Abs. 1 BGB
    vermeidbaren, außergewöhnlichen                                                       zu erfüllen (insbesondere über wesentli-     Die hierauf beruhenden Änderungen des
                                            sind, eine zumutbare Möglichkeit zum                                                       vereinbar-ten und geänderten Reiseprei-
    Umständen                               Ab-schluss einer Versicherung besteht         che Eigenschaften der Reise, Reisepreis,
                                                                                          An- und Restzahlung, Mindestteilneh-         ses (Differenz) werden entsprechend der
14. Reisemängel, Rechte und Oblie-          oder eine vereinbarte Beschaffenheit                                                       Zahl der Reisenden errechnet, auf die
    genheiten des Reisenden                 fehlt.                                        merzahl,       Rücktrittsentschädigungen,
                                                                                          Formblatt für Pauschalreisen).               Person umge-rechnet und anteilig er-
15. Haftungsbeschränkung                    2.2. Für Leistungen, die erst nach Be-                                                     höht. Unterrichtet der Veranstalter den
                                            ginn der Erbringung einer Pauschalreise-      5.3. Vertragsinhalt und Leistungen be-       Reisenden durch E-Mail, Fax, SMS, in
16. Verjährung – Geltendmachung                                                           stimmen sich nach den vor Reisebeginn
                                            leistung vom Reisenden z.B. am Urlaubs-                                                    Papierform etc. nicht klar und verständ-
17. Verbraucherstreitbeilegung und          ziel ausgewählt werden, ist ebenfalls Ziff.   gemachten Angaben des Veranstalters          lich über die Preiserhöhung, die Gründe
    Online-Streitbeilegungsplattform        2.1. maßgeblich.                              nach Ziff. 5.1. und insbesondere den         und die Berechnung spätestens bis 20
1. Abschluss des Pauschal-                                                                vereinbarten Vorgaben des Reisenden,         Tage vor Reisebeginn, ist die Preiserhö-
                                            3. Pass-, Visa- und gesundheitspoli-          soweit nicht ausdrücklich anderes ver-
    reisevertrags                               zeiliche Formalitäten                                                                  hung nicht wirksam.
1.1. Reiseanmeldungen können münd-                                                        einbart ist. Sie sollen in der Reiseanmel-
                                            3.1. Der Veranstalter unterrichtet den        dung und Reisebestätigung enthalten          7.2. Übersteigt die nach Ziff. 7.1. vor-
lich, telefonisch, durch E-Mail, SMS        Reisenden vor der Reiseanmeldung über                                                      behaltene Preiserhöhung 8 % des Reise-
oder Fax erfolgen. Der Reisevertrag                                                       sein (siehe oben Ziff. 1.). Außerdem ist
                                            allgemeine Pass- und Visumerfordernis-        dem Reisenden, so-fern nicht bereits in      preises, kann der Veranstalter sie nicht
soll mit den Formularen des Reisever-       se einschließlich der ungefähren Fristen                                                   einsei-tig, sondern nur unter den engen
anstalters (Reiseanmeldung und Reise-                                                     der Annahme des Antrags (Reisebestäti-
                                            für die Erlangung von Visa sowie über         gung – siehe oben Ziff. 1.) bei Vertrags-    Voraussetzungen des § 651g BGB vor-
bestätigung) einschließlich sämtlicher      gesundheitspolizeiliche      Formalitäten                                                  nehmen. Er kann dem Reisenden inso-
Abreden, Nebenabre-den und Vorgaben                                                       schluss enthalten, unver-züglich nach
                                            des Be-stimmungslands (einschließlich         Vertragsschluss eine vollständige Reise-     fern eine ent-sprechende Preiserhöhung
des Reisenden geschlossen werden.           zwischenzeitlich eingetretener Ände-                                                       anbieten und verlangen, dass der Rei-
Bei Vertragsschluss erhält der Reisende                                                   bestätigung oder Abschrift des Vertrags
                                            rungen).                                      zur Verfügung zu stellen.                    sende sie innerhalb der vom Veranstal-
durch E-Mail, Fax oder SMS etc. die Rei-                                                                                               ter bestimmten angemessenen Frist
sebestätigung, die auch als Bestätigung     3.2. Nach Erfüllung der Informations-         5.4. Der Veranstalter hat über seine Bei-
                                            pflicht gemäß Ziff. 3.1. hat der Reisende                                                  annimmt oder zurücktritt. Einzelheiten
des Vertrags dient und § 651d Abs. 3 S.                                                   standspflichten zu informieren und diese     ergeben sich aus § 651g BGB.
2 BGB entspricht. Sind beide Teile bei      selbst die Voraussetzungen für die Rei-       nach § 651q BGB zu erfüllen, wenn sich
                                            seteil-nahme zu schaffen und die erfor-       der Reisende z.B. hinsichtlich der verein-   7.3. Der Reisende kann eine Senkung
Vertragsschluss anwesend oder wird der                                                                                                 des Reisepreises verlangen, wenn und
Vertrag außerhalb der Geschäftsräume        derlichen Reiseunterlagen mitzuführen,        barten Rückbeförderung oder anderen
                                            sofern sich der Veranstalter nicht aus-       Gründen in Schwierigkeiten befindet. Bei     soweit sich die in Ziff. 7.1. genannten
des Veranstalters geschlossen, so hat                                                                                                  Preise, Abgaben oder Wechselkurse
der Reisende Anspruch auf eine Bestäti-     drücklich zur Beschaffung der Visa oder       vom Reisenden verschuldeten Umstän-
                                            Reiseunterlagen bzw. Bescheinigungen          den kann der Veranstalter Ersatz ange-       nach Vertragsschluss und vor Reisebe-
gung des Vertrags in Papierform.                                                                                                       ginn geändert haben und dies zu niedri-
                                            etc. verpflichtet hat.                        messener und tatsächlich entstandener
1.2. An die Reiseanmeldung ist der Rei-                                                                                                geren Kosten für den Veranstalter führt.
sende 10 Tage, bei Reiseanmeldung per       3.3. Kann die Reise infolge fehlender         Auf-wendungen verlangen.
                                            persönlicher Voraussetzungen nicht                                                         Hat der Reisende mehr als den hiernach
Fax, E-Mail und SMS 5 Tage, gebunden.                                                     5.5. Der Veranstalter hat dem Reisenden      geschuldeten Betrag gezahlt, ist der
Innerhalb dieser Frist wird die Reise       angetreten werden, so ist der Reisende        rechtzeitig vor Reisebeginn die notwen-
                                            hierfür verantwortlich, wenn dies allein                                                   Mehrbetrag vom Reiseveranstalter zu
durch den Veranstalter bestätigt.                                                         digen Reiseunterlagen zu übermitteln         erstatten. Der Veranstalter darf von dem
                                            auf sein schuldhaftes Verhalten zurück-       (Gutscheine, Fahrkarten, Eintrittskarten
1.3. Telefonisch nimmt der Veranstal-       zuführen ist (z.B. ungültiges Visum,                                                       zu erstattenden Mehrbetrag die ihm tat-
ter, worauf der Reisende ausdrücklich                                                     etc.) und über nach Vertragsschluss ein-     sächlich entstandenen Verwaltungsaus-
                                            fehlende Imp-fung). Insofern gilt Ziff. 9.    getretene Änderungen zu unterrichten
hinzuweisen ist, lediglich verbindliche     (Rücktritt) entsprechend.                                                                  gaben abziehen. Er hat dem Reisenden
Reservie-rungen vor. Danach soll der                                                      (siehe auch Ziff. 6. und Ziff. 7.).          auf dessen Verlangen nachzuweisen, in
Reisevertrag nach Ziff. 1.1. geschlossen    4. Zahlungen                                  5.6. Preis- und Leistungsänderungen          welcher Höhe Verwaltungsausgaben ent-
werden.                                     4.1. Das Fordern oder Annehmen von            nach Vertragsschluss sind in Ziff. 6. so-    standen sind.
1.4. Eine von der Reiseanmeldung ab-        Zahlungen (An- bzw. Restzahlung) des          wie Ziff. 7. geregelt.
                                            Reisenden ist nach Abschluss des Ver-                                                      8. Vertragsübertragung – Ersatz-
weichende oder nicht rechtzeitige Reise-                                                  6. Unerhebliche und erhebliche                   reisende
bestätigung ist ein neuer Vertragsantrag,   trags nur bei Bestehen eines wirksamen            Leistungsänderungen
                                            Kundengeldabsicherungsvertrags und                                                         8.1. Der Reisende kann innerhalb einer
an den der Veranstalter 10 Tage gebun-                                                    6.1. Unerhebliche Änderungen der Rei-        angemessenen Frist, in jedem Fall bei
den ist und den der Reisende innerhalb      Übermittlung des Sicherungsscheins            seleistungen durch den Veranstalter sind
                                            zulässig.                                                                                  Zugang nicht später als sieben Tage
dieser Frist annehmen kann.                                                               einseitig zulässig, aber nur wirksam,        vor Reise-beginn in Papierform, durch
1.5. Buchungen im elektronischen Ge-        4.2. Nach Abschluss des Reisevertrags         wenn sie der Veranstalter gegenüber          E-Mail, Fax, SMS etc. erklären, dass
schäftsverkehr richten sich nach den        sind 20 % des Reisepreises zu zahlen,         dem Reisenden z.B. durch E-Mail, Fax,        statt seiner ein Dritter in die Rechte und
Erläuterungen auf unserer Internetseite     soweit die Parteien keine abweichende         SMS oder in Papierform klar, verständ-       Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag
und den dort abrufbaren Reisebedin-         aus-drückliche Vereinbarung treffen.          lich und in hervorgehobener Weise vor        eintritt.
gungen.                                     4.3. Der Restbetrag ist auf Anforderung       Reisebeginn erklärt. Die Rechte des          8.2. Der Veranstalter kann dem Eintritt
1.6. Bei Reiseanmeldungen über Inter-       frühestens drei Wochen vor Reisebe-           Reisenden bei Reisemängeln bleiben           des Dritten widersprechen, wenn dieser
net bietet der Reisende dem Veranstalter    ginn Zug um Zug gegen Aushändigung            hiervon unberührt.                           die vertraglichen Reiseerfordernisse
den Abschluss des Reisevertrags durch       der vollständigen Reiseunterlagen, so-        6.2. Erhebliche     Vertragsänderungen       nicht erfüllt.
Betätigung des Buttons „zahlungs-           weit für die Reise erforderlich und/oder      sind nicht einseitig und nur unter den

         10 Tagesfahrten                           Buchungshotline & Reiseinformationen038872/679989 oder per E-Mail: ragmv@yahoo.de
8.3. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein,   10.2. Verlangt der Reisende nach Ver-       14.1. Der Veranstalter kann vor Reise-      anstalter den Schadensersatz unverzüg-
haften er und der Reisende dem Ver-          tragsschluss Änderungen oder Umbu-          beginn vom Vertrag zurücktreten, wenn       lich zu leisten.
anstalter als Gesamtschuldner für den        chungen, so kann der Veranstalter bei       er aufgrund unvermeidbarer, außerge-        15.7. Anrechnung von Entschädigungen
Reisepreis und die durch den Eintritt des    Umbu-chungen etc. als Bearbeitungs-         wöhnlicher Umstände an der Erfüllung
Dritten entstehenden Mehrkosten. Der         entgelt pauschaliert 15 EURO verlangen,     des Vertrags gehindert ist und er den       Hat der Reisende aufgrund desselben
Reiseveranstalter darf eine Erstattung       soweit er nicht nach entsprechender         Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis        Ereignisses gegen den Veranstalter
von Mehrkosten nur fordern, wenn und         ausdrücklicher Information des Rei-         vom Rücktrittsgrund erklärt.                Anspruch auf Schadensersatz oder
soweit diese angemessen und ihm tat-         senden ein höheres Bearbeitungsent-         14.2. Durch den Rücktritt nach Ziff.        auf Erstattung eines infolge einer Min-
sächlich entstanden sind.                    gelt oder eine höhere Entschädigung         14.1. verliert der Veranstalter den An-     derung zu viel gezahlten Betrages, so
8.4. Der Veranstalter hat dem Reisen-        nachweist, deren Höhe sich nach dem         spruch auf den vereinbarten Reisepreis,
                                             Reisepreis unter Abzug des Werts der                                                    muss sich der Reisende den Betrag
den nachzuweisen, in welcher Höhe                                                        ist zur Rückerstattung des Reisepreises
durch den Eintritt des Dritten Mehrkos-      vom Reiseveranstalter ersparten Auf-        verpflichtet und hat insofern unverzüg-     anrechnen lassen, den er aufgrund
ten entstanden sind.                         wendungen sowie dessen bestimmt,            lich, auf jeden Fall aber innerhalb von     desselben Ereignisses als Entschädi-
                                             was der Reiseveranstalter durch ander-      14 Tagen nach dem Rücktritt, die Rück-      gung oder als Erstattung nach Maßga-
9. Rücktritt des Reisenden vor Reise-        weitige Verwendung der Reiseleistungen      erstattung zu leisten.
    beginn – Nichtantritt der Reise                                                                                                  be internationaler Übereinkünfte oder
                                             erwerben kann.
9.1. Vor Reisebeginn kann der Reisende                                                   15. Reisemängel, Rechte und Oblie-          von auf solchen beruhenden gesetz-
jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der      11. Reiseabbruch                                genheiten des Reisenden                 lichen Vorschriften nach § 651p Abs.
Rücktritt sollte schriftlich oder in Text-   Wird die Reise nach Reisebeginn infol-      15.1. Mängelanzeige durch den Rei-          3 BGB erhalten hat.
form (E-Mail, Fax, SMS) gegenüber dem        ge eines Umstandes abgebrochen oder         senden
Veranstalter erfolgen. Ausreichend ist       wird eine Leistung aus einem Grund                                                      16. Haftungsbeschränkung
                                                                                         Der Reisende hat dem Veranstalter           16.1. Die vertragliche Haftung des
der Rücktritt gegenüber dem Reisever-        nicht in Anspruch genommen, der in          einen Reisemangel unverzüglich anzu-
mittler. Maßgeblich ist der Zugang des       der Sphäre des Reisenden liegt (z.B.                                                    Veranstalters für Schäden, die nicht
                                                                                         zeigen. Wenn der Veranstalter wegen         Körperschäden sind, ist auf den drei-
Rücktritts bei dem Veranstalter oder         Krankheit), so hat der Veranstalter bei     der schuldhaften Unterlassung der An-
Vermittler.                                  den Leistungsträ-gern die Erstattung                                                    fachen Reise-preis beschränkt, soweit
                                                                                         zeige durch den Reisenden nicht Abhilfe     ein Schaden des Reisenden weder vor-
9.2. Tritt der Reisende vom Vertrag          ersparter Aufwendungen sowie erzielter      schaffen konnte, kann der Reisende
                                             Erlöse für die nicht in Anspruch genom-                                                 sätzlich noch grob fahrlässig herbeige-
zurück oder tritt er die Reise nicht an,                                                 keine Min-derung nach § 651m BGB            führt wird, oder soweit der Veranstalter
verliert der Reiseveranstalter den An-       menen Leistungen zu erreichen, sofern       oder Schadensersatz nach § 651n BGB
                                             es sich nicht um völlig unerhebliche                                                    für einen dem Reisenden entstehenden
spruch auf den vereinbarten Reisepreis.                                                  verlangen.                                  Schaden allein wegen eines Verschul-
Der Reiseveranstalter kann jedoch eine       Leistungen handelt oder gesetzliche
                                             oder behördliche Bestimmungen dem           15.2. Adressat der Mängelanzeige            dens eines Leistungsträgers verant-
angemessene Entschädigung bei Bus-                                                       Reisemängel sind während der Reise          wortlich ist.
reisen nach Ziff. 9.3. verlangen. Bei den    entgegenstehen.
                                                                                         bei der Reiseleitung anzuzeigen. Ist eine   16.2. Gelten für eine von einem Leis-
sonstigen Reisen gilt Ziff. 9.5.             12. Kündigung bei schwerer Störung          Reiseleitung oder ein Vertreter des Ver-    tungsträger zu erbringende Reiseleis-
9.3. Unsere Entschädigungspauschalen              durch den Reisenden – Mitwir-          anstal-ters nicht vorhanden oder nicht      tung internationale Übereinkommen
bei Busreisen                                     kungspflichten                         vereinbart, sind Reisemängel, sofern        oder auf diesen beruhende gesetzliche
- bis 30 Tage vor Reisebeginn 10 %           12.1. Der Veranstalter kann den Rei-        eine schnelle Verbindung möglich ist,       Bestimmungen, nach denen ein An-
                                             severtrag fristlos kündigen, wenn der       direkt beim Veranstalter oder der in der    spruch auf Schadensersatz nur unter
- vom 29. bis 22. Tag vor Reisebe-           Reisende trotz Abmahnung erheblich          Reisebestätigung angeführten Kontakt-       bestimmten Voraus-setzungen oder Be-
   ginn 30 %                                 weiter stört, so dass seine weitere Teil-   stelle oder dem Reisevermittler anzu-
- vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 40 %                                                                                           schränkungen geltend gemacht werden
                                             nahme für den Veranstalter und/oder die     zeigen (E-Mail, Fax, Telefonnummern         kann, so kann sich der Veranstalter ge-
- vom 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 60 %    Reisenden nicht mehr zumutbar ist. Dies     ergeben sich aus der Reisebestätigung).     genüber dem Reisenden auf diese Über-
- vom 6. bis 1. Tag vor Reisebeginn 80 %     gilt entspre-chend auch, wenn der Rei-      15.3. Abhilfeverlangen und Selbst-          einkommen und die darauf beruhenden
                                             sende sich nicht an sachlich begründete     abhilfe                                     gesetzlichen Bestimmungen berufen.
9.4. Dem Reisenden wird ausdrück-            Hinweise hält. Dem Veranstalter steht in
lich der Nachweis gestattet, dass der        diesem Fall der Reisepreis weiter zu, so-   Der Reisende kann Abhilfe verlangen.        16.3. Auf Ziff. 15.7. (Anrechnung von
Anspruch auf Entschädigung nicht             weit sich nicht ersparte Aufwendungen       Der Veranstalter hat darauf den Reise-      Entschädigungen) wird verwiesen.
entstanden oder die Entschädigung            und Vorteile aus einer anderweitigen        mangel zu beseitigen. Adressat des
wesentlich niedriger als die angeführte                                                  Abhilfever-langens ist die Reiseleitung.    17. Verjährung – Geltendmachung
                                             Verwertung der Reise-leistung(en) erge-                                                 17.1. Die Ansprüche nach § 651i Abs. 3
Pauschale sei.                               ben. Schadensersatzansprüche des Ver-       Im Übrigen gilt Ziff. 15.2. (siehe oben).
                                                                                                                                     Nr. 2., 4. bis 7. BGB sind gegenüber dem
9.5. Bei Reisen, die nicht unter Ziff.       anstalters bleiben insofern unberührt.      Wenn der Veranstalter nicht innerhalb       Veranstalter oder dem Reisevermittler,
9.3. fallen, bestimmt sich die Höhe der      12.2. Der Reisende soll die ihm zumut-      der vom Reisenden gesetzten angemes-        der die Buchung vorgenommen hat, gel-
Entschädigung nach dem Reisepreis ab-        baren Schritte (z.B. Information des Ver-   senen Frist abhilft, kann der Reisende      tend zu machen.
züglich des Werts der vom Reiseveran-        anstalters) unternehmen, um drohende        selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der
stalter ersparten Aufwendungen sowie                                                     erforderlichen Aufwendungen verlan-         17.2. Die Ansprüche des Reisenden –
                                             un-gewöhnlich hohe Schäden abzuwen-                                                     ausgenommen Körperschäden – nach
abzüglich dessen, was er durch ander-        den oder gering zu halten.                  gen. Wird die Abhilfe verweigert oder ist
weitige Verwendung der Reiseleistungen                                                   sie sofort notwendig, bedarf es keiner      § 651i Abs. 3 BGB (Abhilfe, Kündigung,
erwirbt. Der Veranstalter hat insoweit       13. Nichterreichen der Mindestteil-         Frist.                                      Minde-rung, Schadensersatz) verjähren
auf Verlangen des Reisenden die Höhe             nehmerzahl                                                                          in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist be-
                                                                                         Der Veranstalter kann die Abhilfe nur       ginnt mit dem Tage, an dem die Pauschal-
der Entschädigung zu begründen.              13.1. Der Veranstalter hat den Reisen-      verweigern, wenn sie unmöglich ist oder
                                             den vor Reiseanmeldung und in der                                                       reise dem Vertrag nach enden sollte.
9.6. Nach dem Rücktritt des Reisenden                                                    unter Berücksichtigung des Ausmaßes
ist der Veranstalter zur Rückerstat-         Reisebestätigung über Mindestteilneh-       des Reisemangels und des Werts der          18. Verbraucherstreitbeilegung und
tung des Reisepreises verpflichtet. Die      merzahl und Frist zu informieren.13.2.      betroffenen Reiseleistung mit unver-            Online-Streitbeilegungsplattform
Rückerstat-tung hat unverzüglich, auf        Der Veranstalter kann vor Reisebeginn       hältnismäßigen Kosten verbunden ist. In     18.1. Unser Unternehmen TMO Rehna
jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen       vom Vertrag zurücktreten, wenn sich für     diesen Fällen gilt § 651k Abs. 3 bis Abs.   UG nimmt nicht an einem Streitbeile-
nach Zugang der Rücktrittserklärung,         die Pauschalreise weniger Personen als      5 BGB. Der Veranstalter ist verpflichtet,   gungsverfahren vor einer Verbraucher-
zu erfolgen.                                 die im Vertrag angegebene Mindestteil-      den Reisenden über Ersatzleistungen,        schlich-tungsstelle teil.
9.7. Abweichend von Ziff. 9.2. kann der      nehmerzahl angemeldet haben.                Rückbeförderung etc. und Folgen kon-        18.2. Online-Streitbeilegungsplattform:
Reiseveranstalter vor Reisebeginn keine      13.2. Ist die Mindestteilnehmerzahl         kret zu informieren und seine Beistands-    Die Europäische Kommission stellt
Entschädigung verlangen, wenn am Be-         nach Ziff. 13.1. nicht erreicht und will    pflichten zu erfüllen (vgl. § 651q BGB).    unter http://ec.europa.eu/consumers/
stimmungsort oder in dessen unmittel-        der Veranstalter zurücktreten, hat der      15.4. Minderung                             odr/ eine Plattform zur Online-Beilegung
barer Nähe unvermeidbare, außerge-           Veranstalter den Rücktritt innerhalb der    Für die Dauer des Reisemangels mindert      verbraucherrechtlicher      Streitigkeiten
wöhnliche Umstände auftreten, die die        im Vertrag bestimmten Frist zu erklären,    sich nach § 651m BGB der Reisepreis.        für Vertragsabschlüsse über die Inter-
Durchführung der Pauschalreise oder          jedoch spätestens bei einer Reisedauer      Auf Ziff. 15.1. (siehe oben) wird ver-      netseite des Veranstalters oder mittels
die Beförderung von Personen an den          von mehr als sechs Tagen 20 Tage, bei       wiesen.                                     E-Mail bereit.
Bestimmungsort erheblich beeinträch-         einer Reisedauer von zwei bis höchstens
                                             sechs Tagen 7 Tage und bei einer Rei-       15.5. Kündigung                             Reiseveranstalter: TMO Rehna UG – Be-
tigen. Umstände sind unvermeidbar und                                                    Wird die Pauschalreise durch den Reise-
außergewöhnlich i.S. dieses Untertitels,     sedau-er von weniger als zwei Tagen 48                                                  reich Reiseservice A. Groß, Bülower Str.
                                             Stunden – jeweils vor Reisebeginn.          mangel erheblich beeinträchtigt, kann       1, 19217 Rehna
wenn sie nicht der Kontrolle der Partei                                                  der Reisende den Vertrag nach Ablauf
unterlie-gen, die sich hierauf beruft und    13.3. Tritt der Reiseveranstalter vom                                                   Reisevermittler: TMO RehnaUG – Be-
                                             Vertrag zurück, verliert er den Anspruch    einer von ihm zu setzenden angemes-
sich ihre Folgen auch dann nicht hätten                                                  senen Frist kündigen. Verweigert der        reich Reiseservice Andreas Groß
vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren       auf den vereinbarten Reisepreis.
                                                                                         Veranstalter die Abhilfe oder ist sie so-   Kontaktadresse für Beistand und
Vorkeh-rungen getroffen worden wären.        13.4. Der Veranstalter ist infolge des      fort notwendig, kann der Reisende ohne
                                             Rücktritts zur Rückerstattung des Rei-                                                  Mängelanzeige: TMO Rehna UG, Bü-
10. Umbuchungen und Änderungen                                                           Fristsetzung kündigen. Die Folgen der       lower-Str. 1, 19217 Rehna
    auf Verlangen des Reisenden              sepreises verpflichtet und hat die Rück-    Kündigung ergeben sich aus § 651l Abs.
10.1. Grundsätzlich besteht nach Ver-        erstattung unverzüglich, auf jeden Fall     2 und Abs. 3 BGB.                           Kundengeldabsicherer: R+V Versiche-
tragsschluss kein Anspruch des Reisen-       aber innerhalb von 14 Tagen nach dem                                                    rung – 65181 Wiesbaden
                                             Rücktritt, zu leisten.                      15.6. Schadensersatz
den auf Änderungen des Vertrags. Der                                                     Der Reisende kann unbeschadet der
Veran-stalter kann jedoch, soweit für ihn    14. Rücktritt des Veranstalters bei un-                                                 Ende der RDA Allgemeinen Reisebe-
                                                                                         Minderung oder der Kündigung Scha-          dingungen 2018
möglich, zulässig und zumutbar, Wün-             vermeidbaren, außergewöhnlichen         densersatz nach § 651n BGB verlangen.
sche des Reisenden berücksichtigen.              Umständen                               Bei Scha-densersatzpflicht hat der Ver-

Buchungshotline & Reiseinformationen038872/679989 oder per E-Mail: ragmv@yahoo.de                                                     Tagesfahrten 11
Information & Service
TMO REHNA  038872/679989
Taxi-, Mietwagen- & Omnibusbetrieb
Personenbeförderung jeder Art
Bereich „Reiseservice Andreas Groß“
• Reiseveranstalter für individuelle Reisegruppen
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                                            Bildnachweise: Adobe Stock, Störtebeker Festspiele

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