Einführung ROS im Strafvoll-zugskonkordat Nordwest- und Innerschweiz - Projekthandbuch: Stand: 26.10.2016 - Strafvollzugskonkordat
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Projekthandbuch: Stand: 26.10.2016 Einführung ROS im Strafvoll- zugskonkordat Nordwest- und Innerschweiz
Seite - 2 - Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 3 2 Auftrag 3 2.1 Projektziele .............................................................................................................. 3 2.2 Rahmenbedingungen und Grundlagen..................................................................... 3 2.3 Mittelbedarf / Projektunterstützung ........................................................................... 3 3 Organisation 4 3.1 Organigramm ........................................................................................................... 4 3.2 Aufgaben und Verantwortlichkeiten .......................................................................... 5 4 Planung 6 4.1 Phase 0 .................................................................................................................... 6 4.2 Phase 1 .................................................................................................................... 6 4.3 Phase 2 .................................................................................................................... 6 4.4 Phase 3 .................................................................................................................... 6 4.5 Phase 4 .................................................................................................................... 6 4.6 Phase 5 .................................................................................................................... 6 4.7 Phase 6 .................................................................................................................... 7 4.8 Übersicht Zeitplan .................................................................................................... 7 5 Dokumentation / Kommunikation 7 6 Änderungsmanagement 8
Seite - 3 - 1 Einleitung Die Konkordatskonferenz des Strafvollzugskonkordats Nordwest- und Innerschweiz hat mit Beschluss vom 22. April 2016 entschieden, das Prozessmodell ROS in den Kantonen des Konkordats ab 1. Januar 2018 einzuführen. Der Konkordatssekretär wurde beauftragt, der Herbstkonferenz 2016 die notwendigen Anpassungen der Konkordatsvorschriften sowie den definitiven Zeitplan für die Einführung von ROS zur Beschlussfassung vorzulegen. Das vorliegende Handbuch regelt die Projektorganisation (gemeinsame Vorgaben, Rahmen- bedingungen, Grundlagen, Projektaufträge etc.) auf Stufe Konkordat. 2 Auftrag 2.1 Projektziele Das Ziel besteht in der Leistung der Planungsarbeiten zur flächendeckenden Einführung von ROS im Strafvollzugskonkordat der Nordwest- und Innerschweiz in enger Zusammenarbeit mit allen beteiligten Kantonen und der AFA Bern sowie in Koordination mit dem Strafvoll- zugskonkordat der Ostschweiz. Diese Arbeiten umfassen insbesondere: - Leisten von Aufklärungs- und Informationsarbeit für die kantonalen Projektleitenden ROS (Initialworkshop). - Vermitteln von Know-How an die Kader der kantonalen Vollzugsbehörden und Institutio- nen (Kaderanlass). - Koordination der ROS-Net-Schulungen (in Zusammenarbeit mit dem JUV ZH) sowie der Grundlagenschulung Risikoorientierter Sanktionenvollzug (in Zusammenarbeit mit dem SAZ) für die Mitarbeitenden der kantonalen Behörden (Vollzugsbehörden1 und Institutio- nen) sowie für die Mitarbeitenden der anerkannten Arbeitsexternatheime im Strafvollzug. - Koordination der Etappierung der Einführung von ROS in den 10 Kantonen (unter Einbe- zug der Webapplikation ROSnet. - Definition der Schnittstellen und Prozesse zur AFA / Sicherstellung eines koordinierten Vorgehens - Aufbau des konkordatlichen ROS-Qualitätszirkels und Kontrolle über die Einhaltung der ROS-Minimalstandards in den ROS-Kantonen. - Gewährleistung eines regelmässigen Informationsaustausches und Wissensstandab- gleichs. - Verbindung zum JUV ZH und zur Arbeitsgruppe ROS-Qualitätszirkel des Ostschweizer Konkordats. 2.2 Rahmenbedingungen und Grundlagen Für das Projekt gelten folgende Rahmenbedingungen und Grundlagen - Bericht der Arbeitsgruppe ROS zuhanden der Konkordatskonferenz vom 22. April 2016 - Beschluss Konkordatskonferenz vom 22. April 2016 - Rahmenvereinbarung zwischen dem Strafvollzugskonkordat Nordwest- und Innerschweiz und dem JUV ZH betreffend den Erwerb der Nutzungsrechte für die webbasierte Daten- bank ROSnet und die Übernahme der ROS-Prozesse sowie ROS-Standards - Konzept AFA des Amts für Freiheitsentzug und Betreuung Bern - Richtlinie ROS des Strafvollzugskonkordats Nordwest- und Innerschweiz 2.3 Mittelbedarf / Projektunterstützung In diesem Projektantrag werden nur die Kosten für die Unterstützung der Projektleitung und weitere externe Unterstützung beantragt. Grundsätzlich gilt, dass alle Arbeitsleistungen und Spesen der Projektmitarbeitenden nicht über das Projekt abgerechnet werden. Ausgaben müssen vom Lenkungsausschuss bewilligt werden. Das Projektbudget wurde auf CHF 10‘000.- festgelegt. 1 Vollzugsbehörde meint gleichzeitig Einweisungsbehörden und Bewährungsdienste.
Seite - 4 - 3 Organisation 3.1 Organigramm Konkordatssekretäre OSK & NWI-CH Steuerung Präsidenten KLJVA OSK & NWI-CH Projekt gesamthaft, organisationsübergreifend steuern QS-Verantwortliche ROSOSK & NWI-CH Interkonkordatliche ROS-Koordination Sicherstellung bezgl. Erreichung der Programmziele AKP-Mitglieder Konkordatskonferenz Lenkungsausschuss Auftraggeber Direktion SAZ ROS-Aus & Weiterbildung M. Meili Führung Leitung AFA, AJV BE M. Meili Externe Projektgrundlagen erarbeiten D. Treuthardt, BVD ZH Projektleitung Fachberatung Projekt und Mitarbeitende führen Projektteam Projekt abschliessen D. Torriani-Schärer Projektkoordination & -assistenz Teilprojekt 1 Teilprojekt 2 Konkordat AFA L. Polgar F. Amend W. Wicki S. Hotz A. Gigon D. Joller ROS-Verantwortlicher ROS-Verantwortlicher ROS-Verantwortlicher ROS-Verantwortlicher Vertreter FKI Vertreter FKB Leitung AFA AJV BE Kanton BE Kanton UR Kanton OW Kanton ZG Arbeitspaket 1.0 Arbeitspaket 4.0 Arbeitspaket 7.0 Arbeitspaket 10.0 Arbeitspaket 11.0 Arbeitspaket 14.0 Arbeitspaket AFA S. Uhlmann M. Hafner L. Rampa B. Suter vakant ROS-Verantwortlicher ROS-Verantwortlicher ROS-Verantwortlicher Vertreter FKE Vertreter IGA+ Kanton BS Kanton AG Kanton SO Arbeitspaket 2.0 Arbeitspaket 5.0 Arbeitspaket 8.0 Arbeitspaket 12.0 Arbeitspaket 15.0 vakant B. Suter H. Vogel vakant D. Lehner ROS-Verantwortlicher ROS-Verantwortlicher ROS-Verantwortlicher Vertreter Forensik Vertreter KoFako Kanton BL Kanton SZ Kanton NW Arbeitspaket 3.0 Arbeitspaket 6.0 Arbeitspaket 9.0 Arbeitspaket 13.0 Arbeitspaket 16.0 Ausführung Projektergebnisse erarbeiten Qualitätssichernde Massnahmen durchführen
Seite - 5 - 3.2 Aufgaben und Verantwortlichkeiten Steuerung Organisationseinheit Rollendefinition (gemäss Minimalanforderungen Projektmanagement in der kantonalen Verwaltung) - Freigabe Projekthandbuch - Festlegung des Leistungsumfanges des Projekts und Definition von Zielsetzungen und Rahmenbedingungen Auftraggeber - Bereitstellung der notwendigen finanziellen Mittel - Bestimmung Vertreter Lenkungsausschuss - Erstellen Projekthandbuch - Genehmigung von Änderungen des Projekthandbuches - Berät den Auftraggeber sowie die Projektleitung hinsichtlich Umsetzung, Vorgehen und Entscheidungen Lenkungsausschuss - Freigabe Finanzen gemäss bewilligten Budgets des Auftraggebers - Prüfung und Freigabe der jeweiligen Ergebnisse in den Projektphasen - Projektcontrolling - Sicherstellung Koordination mit SAZ (Festlegung Formate und Bildungsinhalte) und interkonkordatliche ROS-Koordination Führung Organisationseinheit Rollendefinition (gemäss Minimalanforderungen Projektmanagement in der kantonalen Verwaltung) - Planung des Projekts und Erstellung eines Detailkonzepts zur Koordination / Vorbereitung der Einführung von ROS - Verantwortung für die korrekte Durchführung des Projekts (Planung, Kontrolle, Führung, Überwachung) und für die effiziente Entscheidungsfindung - Sicherstellung der Zielerreichung und der effizienten Projektabwicklung Projektleitung /Projektteam - Kommunikation nach innen und nach aussen gemäss Kommunikationskonzept - Planung, Koordination und Leitung der periodischen Sitzungen des Projektleitungs-Teams - Koordination Vorgehen mit Teilprojekt AFA - Steht der Projektleitung für administrative Arbeiten im Zusammenhang mit dem Projekt zur Verfügung (Terminvereinbarungen, Einladungen, Protokolle, Reservationen, Präsentationen, Ablagen etc.). Projektkoordination und -assistenz - Erstellt Dokumentationen und weitere Anleitungen etc. - Stellt sicher, dass die konkordatlichen Grundlagen (Reglemente, Weisungen, Verordnungen) entsprechend den aus den Projekten resultierenden Verände- rungen angepasst werden. - Aufbau und Inbetriebnahme AFA gem. Konzept und Projektauftrag BVD BE / abgestimmt auf den Zeitplan ROS-Einführungsprojekt Teilprojektleitung AFA - Sicherstellung Einhaltung Standards gem. den Vorgaben AFA ZH - Einsitznahme in Arbeitsgruppe QS-Sicherung / Übernahme deren Leitung ab 1. Januar 2019. Ausführung Organisationseinheit Rollendefinition (gemäss Minimalanforderungen Projektmanagement in der kantonalen Verwaltung) - Verantwortung Umsetzung ROS im Kanton ROS-Verantwortliche(r) Kantone - Sicherstellung Einhaltung Minimalstandards - Einsitznahme in Arbeitsgruppe QS-Sicherung - Bindeglied zwischen Projektorganisation und Fachkonferenzen und Forensik Vertreter Fachkonferenzen/Forensik - Sicherstellung Informationsfluss in beide Richtungen - Fachliche Inputs Auf Antrag des Projektleiters kann der Projektausschuss die Aufgaben und Verantwortlichkeiten anpassen und/oder ergänzen.
Seite - 6 - 4 Planung 4.1 Phase 0 - Erstellen Projekthandbuch o Definition Projektauftrag / Projektorganisation o Zeit- und Vorgehensplan - Erarbeitung Kommunikationskonzept - Klärung Projektunterstützung (Umfang, Budget, etc.) - Vorstellen Projekt an KLJV NWI-CH (ausserordentliche Sitzung) - Bestimmung PL der Kantone sowie Vertretungen der Fachkonferenzen - Erarbeitung und Verabschiedung Richtlinie ROS - Antrag auf Genehmigung des Projekthandbuches, der Richtlinien ROS sowie des Projektbudgets ROS. 4.2 Phase 1 - Definition Anforderungskatalog Kantone (was müssen die Kantone vorsehen) - Detailkonzept Einführung - Anpassung weiterer Richtlinien - Festlegung Etappierung Einführung ROS in den 10 Konkordatskantonen (1. Januar 2018; 1. September 2018) - Klärung Schulungsbedarf der Kantone 4.3 Phase 2 - Kaderschulung Kantone - Workshop Projektleiter Kantone in Zusammenarbeit mit SAZ (Organisation) und allenfalls unter evtl. Beizug externer Unterstützung (z.B. Social-Design) - Auswahl Leitung AFA und Beginn Aufbau AFA im AJV BE 4.4 Phase 3 - Beginn Schulung MA Kantone zum Thema Risikoorientierung - Definition Schnittstellen zu AFA - Start operative Tätigkeit AFA / Wechsel LU-Fälle zu AFA BE - Konzept ROS-Qualitätszirkel 4.5 Phase 4 - Einführung ROS Kantone 1. Etappe - Schulung MA Kantone ROS-Net (zeitnah zur Einführung) 4.6 Phase 5 - Einführung ROS Kantone 2. Etappe - Schulung MA Kantone ROS-Net (zeitnah zur Einführung)
Seite - 7 - 4.7 Phase 6 - Supportphase - Installation Qualitätssicherung - Projektevaluation und Abschluss 4.8 Übersicht Zeitplan Projektphasen 2016 2017 2018 2019 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 Phase 0 Phase 1 Phase 2 Phase 3 Phase 4 Phase 5 Phase 6 5 Dokumentation / Kommunikation Das Projekthandbuch wird durch den Auftraggeber freigegeben. Für die Pflege bzw. Aktualisierung der Dokumente ist die Projektleitung verantwortlich. Bezüglich Kommunikation gilt der Grundsatz, dass immer zeitgerecht, direkt und transparent informiert wird. Zielgruppe (WER) Inhalte (WAS) Kommunikationskanäle (WIE) Verantwortlich (WER) Termine (WANN) Mitarbeitende Kantone - Ziele - Mail Kantonale PL Laufend - Status - Mündlich - Zielerreichung Mitarbeitende - Ziele - Vorstandsmitglied IGA+ Laufend - Status anerkannte AEX - Heime - Zielerreichung Lenkungsausschuss - Projektstatus - Mündlich PL Sitzungen Len- - Änderungsanträge kungsausschuss - Probleme / Risiken Konkordatskonferenz - Status - Mündlich Leiter Lenkungsausschuss 2 x jährlich im Rah- - Schriftlich men Konkordatskon- ferenz Externe / Medien - Projektinhalt - Persönliche Information bei Medienanfragen Leiter Lenkungsausschuss Bei Anfragen - Auswirkungen - Zeithorizont Sekretärenkonferenz - Ziele - mündlich Konkordatssekretär Ordentliche Sitzun- - Status gen - Zielerreichung
Seite - 8 - 6 Änderungsmanagement Aus Sicht der Projektleitung ist das Änderungsmanagement eines der wesentlichen Handlungsfelder. Im Laufe eines Projektes kann je nach Innovations- grad des Projektes und Erfahrung der Beteiligten eine Vielzahl von Änderungen notwendig werden. Um diese Änderungen übersichtlich zu steuern, werden sie in der Änderungsliste dokumentiert und gesteuert. Grundsätzliche Verantwortung für das Änderungsmanagement trägt die Projektleitung. Sie muss da- für Sorge tragen, dass die definierten Prozesse eingehalten werden. Die Anträge können durch alle Mitglieder des Projekts erfolgen.
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