2019 Taxtabelle und Taxordnung - Genossenschaft Träffpunkt Ruttiger Alters- und Pflegeheim 4600 Olten - im Ruttiger
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Taxtabelle und Taxordnung 2019 Genossenschaft Träffpunkt Ruttiger Alters- und Pflegeheim 4600 Olten Ausgabe 01. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 / mch
Taxtabelle
Art. 1 Grundlage
Als Grundlage für die Taxgestaltung gilt das RAI/RUG-System gemäss den Weisungen des
Regierungsrates, RRB Nr. 2018/2023 vom 18.12.2018, des Kantons Solothurn, in Anlehnung an das
KVG sowie den Beschluss des Regierungsrates über die geltenden Höchsttaxen.
Die Vorliegende Taxtabelle ist bis am 31.12.2019 gültig.
Art. 2 Taxen
2.1 Pensionstaxe, zusammengesetzt durch:
Hotellerietaxe für EL- und Selbstzahler, inkl. Betreuung Fr. 125.00/ Tag
Investitionskostenpauschale zwingend Fr. 26.00/ Tag
Ausbildungsbeitrag zwingend Fr. 2.00/ Tag
Total Pensionstaxe 2-er Zimmer Fr. 153.00/ Tag
1-er Zimmer klein Fr. 163.00/ Tag
(Zuschlag Fr. 10.-/ Tag)
1-er Zimmer gross Fr. 168.00/ Tag
(Zuschlag Fr. 15.-/ Tag)
2.2 Pflegetaxe
Vom Bundesrat festgelegte Tarife nach den Bezeichnungen 1-a bis 12-l von Fr. 9.00 bis Fr. 108.00
je nach Pflegestufe (siehe Taxtabelle)
2.3 Betreuungstaxe
Unter die Betreuungstaxe fallen die Leistungen, die im Sinne einer “sozialen“ Aufgabe erbracht
werden. Dabei sollen vorhandene Ressourcen der Pensionäre nicht verdrängt, sondern mit
entsprechenden Massnahmen aktiviert werden. Die Förderung der Selbstkompetenz, Aktivierung
und Unterstützung bei der Alltagsgestaltung stehen im Zentrum. Es sind Massnahmen, die nicht
medizinisch indiziert sind, oder als Vorbereitungs- und Nachbereitungsbehandlungen von
Pflegeleistungen gelten.
Die Betreuungstaxe ist seit dem 01.01.2015 aufgehoben und in die Hotellerietaxe über alle
Pflegestufen integriert.
Seite 2/ 82.4 Patientenbeteiligung (Bewohner)
Die Beteiligung beträgt Fr. 2.50 (Stufe1-a), Fr. 14.70 (Stufe 2-b) und Fr. 21.60 (ab Stufe 3-c bis
Stufe 12-l), siehe Taxtabelle.
2.5 Beteiligung Einwohnergemeinden Kanton Solothurn
Die Beteiligung beträgt mindestens Fr. 10.70 (ab Stufe4-d) und höchstens Fr. 110.70 (Stufe 12-l)
siehe Taxtabelle.
Art. 3 Taxzuschläge
Der Zuschlag zur Hotellerietaxe für ausserkantonale Bewohnerinnen und Bewohner (nicht ergän-
zungsleistungsberechtigt) beträgt Fr. 20.00/ Aufenthaltstag.
Seite 3/ 8Art. 4 Taxtabelle
TAX TABELLE ab 01.01.2019
Träffpunkt Ruttiger, 4600 Olten
Gemäss Regierungsratsbeschluss Nr. 2018/ 2023 vom 18.12.2018
Betreuungs-Pflegestufe
RUG`s Pensionstaxe Total Tagessätze Total Tagestaxe
Krankenkassenbeitrag
Einwohnergemeinden
Einwohnergemeinden
z. L. Krankenkasse
Kanton Solothurn
Taxen 2019 zu Lasten. Bewohner
(z. L. Bewohner)
Eigenanteil an
Pflegekosten
und Beitrag
Beteiligung
für Hotellerie inkl. Betreuung,
Pflegetaxe
Abzüglich
Investitionskostenpauschale Pensions-und
Fr. 26.00, Pflegetaxen
Ausbildungsbeitrag Fr. 2.00
(je Tag)
1-er Zi. 1-er Zi. 2-er Zi. 1-er Zi. 1-er Zi. 2-er Zi. 1-er Zi. 1-er Zi. 2-er Zi.
gross klein gross klein gross klein
1-a PA0 168.00 163.00 153.00 9.00 0.00 2.50 179.50 174.50 164.50 9.00 170.50 165.50 155.50
2-b PA1 168.00 163.00 153.00 18.00 0.00 14.70 200.70 195.70 185.70 18.00 182.70 177.70 167.70
3-c BA1, PA2 168.00 163.00 153.00 27.00 0.00 21.60 216.60 211.60 201.60 27.00 189.60 184.60 174.60
4-d BA2, IA1 168.00 163.00 153.00 36.00 10.70 21.60 236.30 231.30 221.30 46.70 189.60 184.60 174.60
5-e CA1, PB1, PB2 168.00 163.00 153.00 45.00 23.70 21.60 258.30 253.30 243.30 68.70 189.60 184.60 174.60
BB1, BB2, IA2,
6-f 168.00 163.00 153.00 54.00 34.70 21.60 278.30 273.30 263.30 88.70 189.6 184.60 174.60
IB1, PC1, PC2
CA2, IB2, PD1,
7-g 168.00 163.00 153.00 63.00 46.70 21.60 299.30 294.30 284.30 109.70 189.60 184.60 174.60
SE1
CB1, PD2, RLA,
8-h 168.00 163.00 153.00 72.00 56.70 21.60 318.30 313.30 303.30 128.70 189.60 184.60 174.60
RMA
CB2, CC1, PE1,
9-i 168.00 163.00 153.00 81.00 69.70 21.60 340.30 335.30 325.30 150.70 189.60 184.60 174.60
RMB, SSA
10-j PE2, RLB 168.00 163.00 153.00 90.00 78.70 21.60 358.30 353.30 343.30 168.70 189.60 184.60 174.60
11-k CC2, SSB, SE2 168.00 163.00 153.00 99.00 90.70 21.60 379.30 374.30 364.30 189.70 189.60 184.60 174.60
12-l RMC, SE3, SSC 168.00 163.00 153.00 108.00 110.70 21.60 408.30 403.30 393.30 218.70 189.60 184.60 174.60
Seite 4/ 8Taxordnung
Gilt als Bestandteil des Pensionsvertrages
Art. 1 Grundlage
Diese Taxordnung gilt für alle Bewohnerinnen und Bewohner der Genossenschaft „Träffpunkt
Ruttiger“ Alters- und Pflegeheim, mit Sitz in 4600 Olten.
Art. 2 Anpassung der Taxen
Die Taxordnung und die Taxtabelle werden periodisch vom Vorstand der Genossenschaft überprüft.
Massgebend sind die durch den Regierungsrat festgelegten Taxen für das jeweilige Betriebsjahr. Die
in der Taxordnung aufgeführten Nebenkosten können per 01.01. oder 01.07. angepasst werden.
Art. 3 Leistungsausweis betreffend Pensionstaxe
Folgende Leistungen sind im Träffpunkt Folgende Leistungen sind im Träffpunkt
Ruttiger in der Pensionstaxe/ Hotellerietaxe Ruttiger in der Pensionstaxe/ Hotellerietaxe
inbegriffen: nicht inbegriffen:
Unterkunft in der Institution Toilettenartikel
Pflegebett und Pflegenachttisch ärztliche Betreuung, Medikamente
Benutzung der ganzen Infrastruktur Laboruntersuchungen
inkl. Therapiebad Ambulante Behandlung
täglich drei Mahlzeiten inkl. Getränk Krankentransporte
Zwischenverpflegung am Nachmittag kassenpflichtige Hilfsmittel
Heizung, Beleuchtung, Warmwasser, Coiffeur, Fusspflege
Strom Konsumation im Restaurant
Waschen und Bügeln der Privat- und Radio- und Fernsehgebühren
Heimwäsche (exkl. Drittkosten wie Chemische Reinigung
z. B. chem. Reinigung) Annähen von Nämeli
Vorzugspreise im Restaurant Über der normalen Abnützung
laufende Zimmerreinigung liegende Schäden in Zimmern und an
interne Postverteilung Einrichtungen
Aktivitäten/ kulturelle Zimmerräumung und Entsorgung
Veranstaltungen Aufbereitung und Reinigung der
Vorbereitung von Arztvisiten Zimmer bei Wegzug oder Todesfall
Organisation von Transportdiensten Leerstandpauschale nach Todesfall
krankheitsbedingter Zimmerservice
Seite 5/ 8 Hilfe bei akuten persönlichen Problem- Begleitung durch Mitarbeiter des
stellungen Träffpunkt Ruttiger für Arzt-/ Spital-
Abklärung der persönlichen Pflegebe- besuche oder andere medizinische
dürftigkeit Abklärungen, wenn Angehörige
Hausratversicherung fahren, werden mit Fr. 40.00 in
Privathaftpflichtversicherung Rechnung gestellt.
Art. 4 Einstufung in Pflegegruppen
Die Ersteinstufung erfolgt 2 Wochen nach dem Eintritt und ist grundsätzlich gültig bis eine Status-
veränderung eintritt.
Veränderungen in den Pflegegruppen sind dem Versicherer mit einem neuen Pflege- und Behand-
lungsausweis anzuzeigen. Die Kostenwirksamkeit, bzw. die Verrechnung erfolgt ab Tag des MDS-
Datums (Datum der Dokumentation, ab 14. Tag). Bei einer Rückkehr aus dem Spital kann ab dem
ersten Tag der wieder im Heim laufenden Pflege und Behandlung die veränderte Pflegeaufwand-
gruppe verrechnet werden, falls die MDS-Beurteilung innerhalb von 21 Tagen nach dem Wieder-
eintritt abgeschlossen ist.
(Bemerkung: Diese Formulierung entspricht dem Wortlaut des Tarifvertrages zwischen Santésuisse
und der GSA und kann nicht verändert werden).
Die Einstufungspraxis der Institution wird von den jeweiligen Krankenkassen periodisch kontrolliert.
4.1 Reservationstaxe
Der Träffpunkt Ruttiger und der/ die künftige Bewohner/ In definieren die Bezugsbereitschaft des
Zimmers. Kann der Eintritt auf diesen Zeitpunkt von Seiten der neuen Bewohnerschaft nicht er-
folgen, wird eine Reservationstaxe im Umfang der Pensionstaxe von derzeit Fr. 168.00/ Tag 1-er
Zimmer gross, Fr. 163.00/ Tag 1-er Zimmer klein, oder Fr 153.00/ Tag 2-er Zimmer erhoben.
Art. 5 Eintritts- und Einführungspauschale
Der Eintritt und das Einleben in eine Altersinstitution stellt für Betroffene und deren Angehörige
eine ausserordentliche und zum Teil kritische Lebenssituation dar. Die professionelle Begleitung
dieses Umstandes erfordert zusätzliche Ressourcen, welche der Träffpunkt Ruttiger explizit erbringt.
Resultierende Kosten, inkl. Administrationsleistungen, können weder über die Grundtaxe, noch
über die Pflegetaxe erhoben werden. Der Träffpunkt Ruttiger verrechnet daher eine Einmalgebühr
von Fr. 500.- Diese wird bei der ersten Monatsrechnung fakturiert.
Seite 6/ 8Art. 6 Ermässigung der Tagestaxe bei Abwesenheit
6.1 Die Pflegetaxen werden ab dem ersten ganzen Abwesenheitstag nicht mehr verrechnet.
D. h., die Tagestaxe wird generell um Fr. 10.00 pro Tag auf die Pensionstaxe reduziert
(Fr. 158.00/ Tag 1-er Zimmer gross, Fr. 153.00/ Tag 1-er Zimmer klein, oder Fr 143.00/ Tag
2-er Zimmer).
6.2 Punktuelle Reduktionen, wie z. B. versäumte Mahlzeiten etc., werden nicht in Abzug gebracht.
6.3 An- und Abreisetag gelten als Aufenthaltstag.
Art. 7 Sicherheitsleistung
Bei Heimeintritt ist eine einmalige Sicherheitsleistung in Höhe von Fr. 5‘000.- zu bezahlen. Diese
wird bei der ersten Monatsrechnung fakturiert und nach Erfüllung aller finanziellen Verpflichtungen
gegenüber dem Träffpunkt Ruttiger wieder zurückerstattet. Diese Sicherheitsleistung trägt keine
Zinsen.
Art. 8 Zusatzleistungen
8.1 TV Anschluss
Jedes Zimmer verfügt über einen TV Anschluss. Die Benutzung dieses Anschlusses kostet monatlich
Fr. 15.- Es funktionieren nur TV-Geräte mit einem DVB-C Tuner Anschluss.
8.2 Telefon
Jedes Zimmer verfügt über einen Telefonanschluss. Jeder Anschluss kann mit einer direkten
Nummer angewählt werden. Die monatliche Gebühr beträgt Fr. 20.- Die Gesprächskosten und
Anschlussgebühren werden monatlich in Rechnung gestellt.
Art. 9 Fahrdienste/ Transportkosten
Für einen planbaren Transport (Therapie, externe Ärzte, Zahnarzt, Spital, usw.) wird ein Aufwand
von Fr. 60.- verrechnet. Diese Kosten entfallen, wenn der Transport von Angehörigen übernommen
wird. Plötzliche bzw. notfallmässige Transporte, die kein Ambulanzfahrzeug benötigen, sind davon
ausgeschlossen.
Seite 7/ 8Art. 10 Reinigungs- und Aufbereitungsarbeiten bei Wegzug oder Todesfall
(Beinhaltet notwendige Renovationen und Instandstellungen)
Einbettzimmer bis 12 Monate Aufenthalt Fr. 500.-
über 12 Monaten Aufenthalt Fr. 1‘000.-
Zweibettzimmer bis 12 Monate Aufenthalt Fr. 250.-
über 12 Monate Aufenthalt Fr. 500.-
Art. 11 Leerstandspauschale
11.1 Todesfall
Ab dem Datum des Todesfalls wird eine reduzierte Pensionstaxe (Fr. 10.-/ Tag weniger) während
max. weiteren 14 Tagen in Rechnung gestellt. Wird das Zimmer innerhalb der Frist neu belegt,
werden nur die effektiven Tage verrechnet.
11.2 Freiwilligerer Austritt
Bei einem freiwilligen Austritt unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist auf das Ende
eines Monates, wird lediglich eine Pauschale gem. Art. 10 verrechnet.
Art. 12 Rechnungsstellung/ Zahlungsfrist
Die gesamten Taxen und besonderen Leistungen sind Ende des Abrechnungsmonats in Schweizer
Franken fällig. Die Zahlungsfrist beträgt ab Datum der Rechnungsstellung 30 Tage. Die Rechnungs-
begleichung ist fristgerecht erfolgt, wenn der gesamte Rechnungsbetrag innert 30 Tagen dem
Träffpunkt Ruttiger zur Verfügung steht. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist wird ab Fälligkeits-
datum ein Verzugszins von 5 % verlangt. Ab der zweiten Mahnung wird eine Mahngebühr von
Fr. 25.- erhoben.
Allfällige Beanstandungen sind innert 10 Tagen nach der Rechnungsstellung bei der Heimleitung
schriftlich anzubringen. Anderenfalls gilt die Rechnung als akzeptiert.
Genehmigt: Olten 01. Januar 2019
Präsident der Genossenschaft Heimleitung
Walter Straumann Matthias Christ
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