2019 Taxtabelle und Taxordnung - Genossenschaft Träffpunkt Ruttiger Alters- und Pflegeheim 4600 Olten - im Ruttiger
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Taxtabelle und Taxordnung 2019 Genossenschaft Träffpunkt Ruttiger Alters- und Pflegeheim 4600 Olten Ausgabe 01. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 / mch
Taxtabelle Art. 1 Grundlage Als Grundlage für die Taxgestaltung gilt das RAI/RUG-System gemäss den Weisungen des Regierungsrates, RRB Nr. 2018/2023 vom 18.12.2018, des Kantons Solothurn, in Anlehnung an das KVG sowie den Beschluss des Regierungsrates über die geltenden Höchsttaxen. Die Vorliegende Taxtabelle ist bis am 31.12.2019 gültig. Art. 2 Taxen 2.1 Pensionstaxe, zusammengesetzt durch: Hotellerietaxe für EL- und Selbstzahler, inkl. Betreuung Fr. 125.00/ Tag Investitionskostenpauschale zwingend Fr. 26.00/ Tag Ausbildungsbeitrag zwingend Fr. 2.00/ Tag Total Pensionstaxe 2-er Zimmer Fr. 153.00/ Tag 1-er Zimmer klein Fr. 163.00/ Tag (Zuschlag Fr. 10.-/ Tag) 1-er Zimmer gross Fr. 168.00/ Tag (Zuschlag Fr. 15.-/ Tag) 2.2 Pflegetaxe Vom Bundesrat festgelegte Tarife nach den Bezeichnungen 1-a bis 12-l von Fr. 9.00 bis Fr. 108.00 je nach Pflegestufe (siehe Taxtabelle) 2.3 Betreuungstaxe Unter die Betreuungstaxe fallen die Leistungen, die im Sinne einer “sozialen“ Aufgabe erbracht werden. Dabei sollen vorhandene Ressourcen der Pensionäre nicht verdrängt, sondern mit entsprechenden Massnahmen aktiviert werden. Die Förderung der Selbstkompetenz, Aktivierung und Unterstützung bei der Alltagsgestaltung stehen im Zentrum. Es sind Massnahmen, die nicht medizinisch indiziert sind, oder als Vorbereitungs- und Nachbereitungsbehandlungen von Pflegeleistungen gelten. Die Betreuungstaxe ist seit dem 01.01.2015 aufgehoben und in die Hotellerietaxe über alle Pflegestufen integriert. Seite 2/ 8
2.4 Patientenbeteiligung (Bewohner) Die Beteiligung beträgt Fr. 2.50 (Stufe1-a), Fr. 14.70 (Stufe 2-b) und Fr. 21.60 (ab Stufe 3-c bis Stufe 12-l), siehe Taxtabelle. 2.5 Beteiligung Einwohnergemeinden Kanton Solothurn Die Beteiligung beträgt mindestens Fr. 10.70 (ab Stufe4-d) und höchstens Fr. 110.70 (Stufe 12-l) siehe Taxtabelle. Art. 3 Taxzuschläge Der Zuschlag zur Hotellerietaxe für ausserkantonale Bewohnerinnen und Bewohner (nicht ergän- zungsleistungsberechtigt) beträgt Fr. 20.00/ Aufenthaltstag. Seite 3/ 8
Art. 4 Taxtabelle TAX TABELLE ab 01.01.2019 Träffpunkt Ruttiger, 4600 Olten Gemäss Regierungsratsbeschluss Nr. 2018/ 2023 vom 18.12.2018 Betreuungs-Pflegestufe RUG`s Pensionstaxe Total Tagessätze Total Tagestaxe Krankenkassenbeitrag Einwohnergemeinden Einwohnergemeinden z. L. Krankenkasse Kanton Solothurn Taxen 2019 zu Lasten. Bewohner (z. L. Bewohner) Eigenanteil an Pflegekosten und Beitrag Beteiligung für Hotellerie inkl. Betreuung, Pflegetaxe Abzüglich Investitionskostenpauschale Pensions-und Fr. 26.00, Pflegetaxen Ausbildungsbeitrag Fr. 2.00 (je Tag) 1-er Zi. 1-er Zi. 2-er Zi. 1-er Zi. 1-er Zi. 2-er Zi. 1-er Zi. 1-er Zi. 2-er Zi. gross klein gross klein gross klein 1-a PA0 168.00 163.00 153.00 9.00 0.00 2.50 179.50 174.50 164.50 9.00 170.50 165.50 155.50 2-b PA1 168.00 163.00 153.00 18.00 0.00 14.70 200.70 195.70 185.70 18.00 182.70 177.70 167.70 3-c BA1, PA2 168.00 163.00 153.00 27.00 0.00 21.60 216.60 211.60 201.60 27.00 189.60 184.60 174.60 4-d BA2, IA1 168.00 163.00 153.00 36.00 10.70 21.60 236.30 231.30 221.30 46.70 189.60 184.60 174.60 5-e CA1, PB1, PB2 168.00 163.00 153.00 45.00 23.70 21.60 258.30 253.30 243.30 68.70 189.60 184.60 174.60 BB1, BB2, IA2, 6-f 168.00 163.00 153.00 54.00 34.70 21.60 278.30 273.30 263.30 88.70 189.6 184.60 174.60 IB1, PC1, PC2 CA2, IB2, PD1, 7-g 168.00 163.00 153.00 63.00 46.70 21.60 299.30 294.30 284.30 109.70 189.60 184.60 174.60 SE1 CB1, PD2, RLA, 8-h 168.00 163.00 153.00 72.00 56.70 21.60 318.30 313.30 303.30 128.70 189.60 184.60 174.60 RMA CB2, CC1, PE1, 9-i 168.00 163.00 153.00 81.00 69.70 21.60 340.30 335.30 325.30 150.70 189.60 184.60 174.60 RMB, SSA 10-j PE2, RLB 168.00 163.00 153.00 90.00 78.70 21.60 358.30 353.30 343.30 168.70 189.60 184.60 174.60 11-k CC2, SSB, SE2 168.00 163.00 153.00 99.00 90.70 21.60 379.30 374.30 364.30 189.70 189.60 184.60 174.60 12-l RMC, SE3, SSC 168.00 163.00 153.00 108.00 110.70 21.60 408.30 403.30 393.30 218.70 189.60 184.60 174.60 Seite 4/ 8
Taxordnung Gilt als Bestandteil des Pensionsvertrages Art. 1 Grundlage Diese Taxordnung gilt für alle Bewohnerinnen und Bewohner der Genossenschaft „Träffpunkt Ruttiger“ Alters- und Pflegeheim, mit Sitz in 4600 Olten. Art. 2 Anpassung der Taxen Die Taxordnung und die Taxtabelle werden periodisch vom Vorstand der Genossenschaft überprüft. Massgebend sind die durch den Regierungsrat festgelegten Taxen für das jeweilige Betriebsjahr. Die in der Taxordnung aufgeführten Nebenkosten können per 01.01. oder 01.07. angepasst werden. Art. 3 Leistungsausweis betreffend Pensionstaxe Folgende Leistungen sind im Träffpunkt Folgende Leistungen sind im Träffpunkt Ruttiger in der Pensionstaxe/ Hotellerietaxe Ruttiger in der Pensionstaxe/ Hotellerietaxe inbegriffen: nicht inbegriffen: Unterkunft in der Institution Toilettenartikel Pflegebett und Pflegenachttisch ärztliche Betreuung, Medikamente Benutzung der ganzen Infrastruktur Laboruntersuchungen inkl. Therapiebad Ambulante Behandlung täglich drei Mahlzeiten inkl. Getränk Krankentransporte Zwischenverpflegung am Nachmittag kassenpflichtige Hilfsmittel Heizung, Beleuchtung, Warmwasser, Coiffeur, Fusspflege Strom Konsumation im Restaurant Waschen und Bügeln der Privat- und Radio- und Fernsehgebühren Heimwäsche (exkl. Drittkosten wie Chemische Reinigung z. B. chem. Reinigung) Annähen von Nämeli Vorzugspreise im Restaurant Über der normalen Abnützung laufende Zimmerreinigung liegende Schäden in Zimmern und an interne Postverteilung Einrichtungen Aktivitäten/ kulturelle Zimmerräumung und Entsorgung Veranstaltungen Aufbereitung und Reinigung der Vorbereitung von Arztvisiten Zimmer bei Wegzug oder Todesfall Organisation von Transportdiensten Leerstandpauschale nach Todesfall krankheitsbedingter Zimmerservice Seite 5/ 8
Hilfe bei akuten persönlichen Problem- Begleitung durch Mitarbeiter des stellungen Träffpunkt Ruttiger für Arzt-/ Spital- Abklärung der persönlichen Pflegebe- besuche oder andere medizinische dürftigkeit Abklärungen, wenn Angehörige Hausratversicherung fahren, werden mit Fr. 40.00 in Privathaftpflichtversicherung Rechnung gestellt. Art. 4 Einstufung in Pflegegruppen Die Ersteinstufung erfolgt 2 Wochen nach dem Eintritt und ist grundsätzlich gültig bis eine Status- veränderung eintritt. Veränderungen in den Pflegegruppen sind dem Versicherer mit einem neuen Pflege- und Behand- lungsausweis anzuzeigen. Die Kostenwirksamkeit, bzw. die Verrechnung erfolgt ab Tag des MDS- Datums (Datum der Dokumentation, ab 14. Tag). Bei einer Rückkehr aus dem Spital kann ab dem ersten Tag der wieder im Heim laufenden Pflege und Behandlung die veränderte Pflegeaufwand- gruppe verrechnet werden, falls die MDS-Beurteilung innerhalb von 21 Tagen nach dem Wieder- eintritt abgeschlossen ist. (Bemerkung: Diese Formulierung entspricht dem Wortlaut des Tarifvertrages zwischen Santésuisse und der GSA und kann nicht verändert werden). Die Einstufungspraxis der Institution wird von den jeweiligen Krankenkassen periodisch kontrolliert. 4.1 Reservationstaxe Der Träffpunkt Ruttiger und der/ die künftige Bewohner/ In definieren die Bezugsbereitschaft des Zimmers. Kann der Eintritt auf diesen Zeitpunkt von Seiten der neuen Bewohnerschaft nicht er- folgen, wird eine Reservationstaxe im Umfang der Pensionstaxe von derzeit Fr. 168.00/ Tag 1-er Zimmer gross, Fr. 163.00/ Tag 1-er Zimmer klein, oder Fr 153.00/ Tag 2-er Zimmer erhoben. Art. 5 Eintritts- und Einführungspauschale Der Eintritt und das Einleben in eine Altersinstitution stellt für Betroffene und deren Angehörige eine ausserordentliche und zum Teil kritische Lebenssituation dar. Die professionelle Begleitung dieses Umstandes erfordert zusätzliche Ressourcen, welche der Träffpunkt Ruttiger explizit erbringt. Resultierende Kosten, inkl. Administrationsleistungen, können weder über die Grundtaxe, noch über die Pflegetaxe erhoben werden. Der Träffpunkt Ruttiger verrechnet daher eine Einmalgebühr von Fr. 500.- Diese wird bei der ersten Monatsrechnung fakturiert. Seite 6/ 8
Art. 6 Ermässigung der Tagestaxe bei Abwesenheit 6.1 Die Pflegetaxen werden ab dem ersten ganzen Abwesenheitstag nicht mehr verrechnet. D. h., die Tagestaxe wird generell um Fr. 10.00 pro Tag auf die Pensionstaxe reduziert (Fr. 158.00/ Tag 1-er Zimmer gross, Fr. 153.00/ Tag 1-er Zimmer klein, oder Fr 143.00/ Tag 2-er Zimmer). 6.2 Punktuelle Reduktionen, wie z. B. versäumte Mahlzeiten etc., werden nicht in Abzug gebracht. 6.3 An- und Abreisetag gelten als Aufenthaltstag. Art. 7 Sicherheitsleistung Bei Heimeintritt ist eine einmalige Sicherheitsleistung in Höhe von Fr. 5‘000.- zu bezahlen. Diese wird bei der ersten Monatsrechnung fakturiert und nach Erfüllung aller finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Träffpunkt Ruttiger wieder zurückerstattet. Diese Sicherheitsleistung trägt keine Zinsen. Art. 8 Zusatzleistungen 8.1 TV Anschluss Jedes Zimmer verfügt über einen TV Anschluss. Die Benutzung dieses Anschlusses kostet monatlich Fr. 15.- Es funktionieren nur TV-Geräte mit einem DVB-C Tuner Anschluss. 8.2 Telefon Jedes Zimmer verfügt über einen Telefonanschluss. Jeder Anschluss kann mit einer direkten Nummer angewählt werden. Die monatliche Gebühr beträgt Fr. 20.- Die Gesprächskosten und Anschlussgebühren werden monatlich in Rechnung gestellt. Art. 9 Fahrdienste/ Transportkosten Für einen planbaren Transport (Therapie, externe Ärzte, Zahnarzt, Spital, usw.) wird ein Aufwand von Fr. 60.- verrechnet. Diese Kosten entfallen, wenn der Transport von Angehörigen übernommen wird. Plötzliche bzw. notfallmässige Transporte, die kein Ambulanzfahrzeug benötigen, sind davon ausgeschlossen. Seite 7/ 8
Art. 10 Reinigungs- und Aufbereitungsarbeiten bei Wegzug oder Todesfall (Beinhaltet notwendige Renovationen und Instandstellungen) Einbettzimmer bis 12 Monate Aufenthalt Fr. 500.- über 12 Monaten Aufenthalt Fr. 1‘000.- Zweibettzimmer bis 12 Monate Aufenthalt Fr. 250.- über 12 Monate Aufenthalt Fr. 500.- Art. 11 Leerstandspauschale 11.1 Todesfall Ab dem Datum des Todesfalls wird eine reduzierte Pensionstaxe (Fr. 10.-/ Tag weniger) während max. weiteren 14 Tagen in Rechnung gestellt. Wird das Zimmer innerhalb der Frist neu belegt, werden nur die effektiven Tage verrechnet. 11.2 Freiwilligerer Austritt Bei einem freiwilligen Austritt unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist auf das Ende eines Monates, wird lediglich eine Pauschale gem. Art. 10 verrechnet. Art. 12 Rechnungsstellung/ Zahlungsfrist Die gesamten Taxen und besonderen Leistungen sind Ende des Abrechnungsmonats in Schweizer Franken fällig. Die Zahlungsfrist beträgt ab Datum der Rechnungsstellung 30 Tage. Die Rechnungs- begleichung ist fristgerecht erfolgt, wenn der gesamte Rechnungsbetrag innert 30 Tagen dem Träffpunkt Ruttiger zur Verfügung steht. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist wird ab Fälligkeits- datum ein Verzugszins von 5 % verlangt. Ab der zweiten Mahnung wird eine Mahngebühr von Fr. 25.- erhoben. Allfällige Beanstandungen sind innert 10 Tagen nach der Rechnungsstellung bei der Heimleitung schriftlich anzubringen. Anderenfalls gilt die Rechnung als akzeptiert. Genehmigt: Olten 01. Januar 2019 Präsident der Genossenschaft Heimleitung Walter Straumann Matthias Christ Seite 8/ 8
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