Eingrünungsplanung und Biotopverbund Artenschutzrechtliche Beurteilung Eingriffs-/Ausgleichsbilanz - Ergänzungssatzung "Wolfswiesenäcker" in ...

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Eingrünungsplanung und Biotopverbund Artenschutzrechtliche Beurteilung Eingriffs-/Ausgleichsbilanz - Ergänzungssatzung "Wolfswiesenäcker" in ...
Ergänzungssatzung „Wolfswiesenäcker“ in Oberwachingen:

 Eingrünungsplanung und Biotopverbund
 Artenschutzrechtliche Beurteilung
 Eingriffs-/Ausgleichsbilanz
18. Mai 2022
Eingrünungsplanung und Biotopverbund Artenschutzrechtliche Beurteilung Eingriffs-/Ausgleichsbilanz - Ergänzungssatzung "Wolfswiesenäcker" in ...
Ergänzungssatzung „Wolfswiesenäcker“ in Oberwachingen:

 Eingrünungsplanung und Biotopverbund
 Artenschutzrechtliche Beurteilung
 Eingriffs-/Ausgleichsbilanz
18. Mai 2022

Auftraggeber:        Gemeinde Uttenweiler
                     Hauptstraße 14
                     88424 Uttenweiler

Auftragnehmer: Büro für Landschaftsökologie Grom
               Vogelsangweg 22
                     88499 Altheim

Bearbeitung:         Diana König, Landschaftsarchitektin
                     Josef Grom, Biologe

Titelbild: geplanter Bauplatz am Ortsrand von Oberwachingen (02.05.2022)
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Eingrünungsplanung und Biotopverbund Artenschutzrechtliche Beurteilung Eingriffs-/Ausgleichsbilanz - Ergänzungssatzung "Wolfswiesenäcker" in ...
Inhalt

1 Einleitung ................................................................................................................................ 3
2 Eingrünungsplanung und Biotopverbundplanung ................................................................... 3
3 Artenschutzrechtliche Beurteilung .......................................................................................... 6
4 Eingriffs-/Ausgleichsbilanz ..................................................................................................... 8
   4.1 Wirkungsbereich Biotope ................................................................................................. 8
   4.2 Wirkungsbereich Boden ................................................................................................... 9
   4.3 Kompensationsmaßnahme .............................................................................................. 11
   4.4 Gesamtbilanz .................................................................................................................. 13
5 Quellenverzeichnis ................................................................................................................ 13

Anhang:
Eingrünungs- und Ausgleichsplan M 1:1.000

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Eingrünungsplanung und Biotopverbund Artenschutzrechtliche Beurteilung Eingriffs-/Ausgleichsbilanz - Ergänzungssatzung "Wolfswiesenäcker" in ...
1 Einleitung
Familie Knab, wohnhaft in Oberwachingen, plant auf einer Teilfläche von Flst. 217, Gemar-
kung Oberwachingen ein max. 4 m hohes Wohnhaus mit Dachbegrünung zu errichten (etwa
30 m x 13 m). Die Zufahrt vom angrenzenden Weg wird gepflastert.

Für das Vorhaben im Außenbereich sind ein qualifizierter Eingrünungsplan und eine natur-
schutzfachliche Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung nach dem Modell der LUBW (Ökokonto-
verordnung – ÖKVO) unter Berücksichtigung des Schutzguts Boden zu erstellen. Des Weite-
ren ist zu prüfen, ob durch das Vorhaben die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG
oder die landesweite Biotopverbundplanung tangiert werden.

2 Eingrünungsplanung und Biotopverbundplanung
Das Bauvorhaben befindet sich im mittleren Bereich des Flst. 217. Der südliche Bereich ist
bereits bebaut und mit Bäumen und Sträuchern eingegrünt. Der mittlere und nördliche Be-
reich wird überwiegend als Grünland genutzt, das aufgrund starker Verunkrautung vor etwa
einem Jahr wieder frisch eingesät worden ist. Südlich zum bebauten Bereich hin, am westli-
chen, nördlichen und nordöstlichen Grundstücksrand wurden in einer Breite von mehreren
Metern gebietsheimische Gehölze und Ziergehölze gepflanzt (Abb. 1).

        Abb. 1: Bestehende Anpflanzung von Nordwesten (02.05.2022)
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Eingrünungsplanung und Biotopverbund Artenschutzrechtliche Beurteilung Eingriffs-/Ausgleichsbilanz - Ergänzungssatzung "Wolfswiesenäcker" in ...
Die Gehölzpflanzung im nordöstlichen Bereich besteht vorrangig aus gebietsheimischen Ge-
hölzen wie Wolligem Schneeball, Vogelkirsche, Vogelbeere, Schlehe, Traubenkirsche und
Schwarzem Holunder. Daneben wurden auch Schmetterlingsflieder und Felsenbirne ge-
pflanzt.

Das Planungsgrundstück liegt am nordöstlichen Ortsrand des Teilorts Oberwachingen. Das
Gelände fällt zum etwa 280 m entfernten Tobelbach nach Norden hin flach ab. Nördlich und
östlich schließen sich Äcker und Wiesen an das Planungsgrundstück an. Das Bauvorhaben ist
insbesondere nach Norden hin landschaftsgerecht einzugrünen.

Im Planungsgebiet sind keine Schutzgebiete verzeichnet. Das Vorhaben liegt im Bereich eines
Suchraums des landesweiten Biotopverbunds mittlerer Standorte (Stand 2020). Der Streu-
obstbestand auf dem nordwestlich angrenzenden Flst. 6 ist eine Kernfläche des landesweiten
Biotopverbunds mittlerer Standorte. Die Biotopverbundplanung ist im Rahmen der Bauleit-
planung zu berücksichtigen.

Das geplante Wohnhaus wird eingeschossig mit einem extensiv begrünten Flachdach und
einer Holzfassade errichtet. Aufgrund der geplanten Bauweise und der Art der Ausführung
wird es sich gut in die Umgebung einfügen. Die bereits gepflanzten Gehölze besitzen bei Er-
reichen ihrer Endgröße eine gewisse Eingrünungsfunktion. Das Ehepaar Knab möchte die
gepflanzten Gehölze nicht wieder roden, so dass im Zuge dieser Planung eine Aufwertung der
Anpflanzung durch gebietsheimische Gehölze vorgesehen wird. Die standortfremden Zierge-
hölze sollen durch weitere gebietsheimische Arten ergänzt werden und gebietsheimische
Sträucher zur Nachverdichtung gepflanzt werden, so dass geschlossene Heckenriegel mit ei-
nem Pflanzabstand von ca. 1 - 1,5 m zwischen den einzelnen Pflanzen entstehen, die etwa zur
Hälfte aus gebietsheimischen Arten bestehen. Hierzu sollen ca. 40 Sträucher nachgepflanzt
werden. Als Mindestqualität sind zweimal verpflanzte Sträucher mit einer Höhe von 60 bis 80
cm zu verwenden (Str. 2 x v, 60/80). Folgende Arten können hier verwendet werden:
       Gewöhnliche Hasel (Corylus avellana)
       Eingriffeliger Weißdorn (Crataegus monogyna)
       Gewöhnl. Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus)
       Gewöhnlicher Liguster (Ligustrum vulgare)
       Rote Heckenkirsche (Lonicera xylosteum)
       Gewöhnliche Traubenkirsche (Prunus padus)
       Schlehe (Prunus spinosa)
       Echter Kreuzdorn (Rhamnus cathartica)
       Echte Hunds-Rose (Rosa canina)
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Sal-Weide (Salix caprea)
       Schwarzer Holunder (Sambucus nigra)
       Wolliger Schneeball (Viburnum lantana)
       Gewöhnlicher Schneeball (Viburnum opulus)

Die Anpflanzung ist regelmäßig bis zum Erreichen der Konkurrenzfähigkeit auszumähen. Bei
Abgang sind die Gehölze durch gebietsheimische Arten zu ersetzen. Nach Erreichen der End-
größe kann die Anpflanzung durch Auf-den-Stock-Setzen von Sträuchergruppen verjüngt
werden.

Um die Eingrünung des Bauvorhabens zu verbessern, ist auf der freien Grundstücksfläche
nördlich des geplanten Wohnhauses eine kleine Streuobstwiese mit 6 Obst-Hochstämmen
anzulegen (s. Eingrünungsplan). Die Hochstämme müssen einen Pflanzabstand von mind. 12
m zueinander aufweisen. Die derzeit sehr artenarme Wiese ist mit einer kräuterreichen au-
tochthonen Saatgutmischung für Fettwiesen mittlerer Standorte (mind. 50 % Kräuteranteil)
einzusäen. Sie wird künftig zweimal jährlich ab 1. Juni gemäht und in den ersten 5 Jahren
nach der Neueinsaat nicht gedüngt. Danach kann eine gemäßigte Erhaltungsdüngung einmal
jährlich mit Festmist durchgeführt werden. Das Schnittgut ist mehrere Tage auf der Fläche zu
belassen und zu wenden, damit Kräutersamen nachreifen und ausfallen können. In den ersten
Jahren kann es erforderlich sein, die Wiese vor dem Winter ein drittes Mal zu mähen, damit
der Bestand nicht zu hoch in den Winter geht.

Durch die Anpflanzungen und die bestehenden Gehölze wird das Bauvorhaben landschaftsge-
recht eingegrünt und in die Landschaft eingebunden. Mit der Streuobst-Anpflanzung wird
zudem dem Biotopverbund Rechnung getragen, indem der benachbarte Bestand ergänzt wird.

Hinweise:
Alle Gehölze sind wirksam gegen Streusalz und Schädigungen des Stammes durch Sonne,
Frost, Anfahren, Verbiss, etc. zu schützen. Ebenso ist regelmäßiges Gießen besonders wäh-
rend der Anwachsphase durchzuführen.
Für eine gesunde und kräftige Kronenentwicklung von Obstbäumen ist v. a. in den ersten 5
bis 10 Jahren eine fachgerechte Pflege unerlässlich. Aber auch danach müssen Obstbäume zur
Erhaltung ihrer ökologischen Bedeutung ein Mindestmaß an Pflege bekommen. Bei Abgang
sind die Bäume entsprechend zu ersetzen.

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Es dürfen nur Hochstämme verwendet werden, da diese ökologisch hochwertiger sind und
ihre Eingrünungsfunktion besser erfüllen. Geeignete Sorten sind beispielsweise der Informa-
tion der Obst- und Gartenbauakademie Biberach „Alte Obstsorten“ (siehe Quellenverzeichnis)
zu entnehmen.

Bei allen Anpflanzungen sind die entsprechenden Grenzabstände nach dem Nachbarrechtsge-
setz (NRG) einzuhalten.

3 Artenschutzrechtliche Beurteilung
Im bauplanungsrechtlichen Bereich sind für die artenschutzrechtliche Beurteilung des Vorha-
bens die nach Anhang IV der FFH-Richtlinie streng geschützten Arten und die europäischen
Vogelarten relevant. Grundlage der Beurteilung ist eine am 15.03.2022 durchgeführte Rele-
vanzbegehung.

Artenschutzrechtlich relevante Strukturen
Das Plangebiet weist keine Strukturen von besonderer artenschutzrechtlicher Relevanz auf.
Die Fläche wurde mit Grünland eingesät und fällt zum Tobelbachtal hin ab. Im Süden, Wes-
ten und Norden wurden Ziergehölze und gebietsheimische Gehölze auf mehreren Metern
Breite gepflanzt. Am nordöstlichen Rand des Planungsgrundstücks wurde eine Hecke aus
überwiegend gebietsheimischen Gehölzen gepflanzt. Lediglich der Schmetterlingsflieder und
die Felsenbirne kommen hier als Ziergehölze vor. Richtung Norden und Osten grenzt acker-
baulich genutztes Ackerland an.

Streng geschützte Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie
Fledermäuse
Das Plangebiet ist allenfalls als Nahrungsgebiet von Bedeutung. Deshalb ist die Gruppe der Fle-
dermäuse nicht vorhabensrelevant.

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Reptilien
Ein Vorkommen von Reptilien kann aufgrund des Fehlens von geeigneten Habitaten ausgeschlos-
sen werden (Abb. 3). Die Einschätzung der Relevanzbegehung vom März hat sich bei der Bege-
hung im Mai zur Biotoptypenkartierung bestätigt.

       Abb. 3: Eingesätes Grünland ohne Saumstrukturen für Reptilien (15.03.2022)

Weitere Anhang IV-Arten
Andere streng geschützte Tier- und Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sind im
Plangebiet nicht zu erwarten bzw. nicht betroffen.

Europäische Vogelarten
Potenziell relevant sind lediglich die Offenlandarten. Eine unmittelbare Betroffenheit kann auf-
grund der Ortsrandlage ausgeschlossen werden. Auch die Kulissenwirkung der geplanten Bebau-
ung wird aufgrund der geringen Größe des Baugebietes und der bestehenden Gebäude zu keinen
nennenswerten Lebensraumverlusten bei Offenlandvögeln führen.

Zusammenfassende Beurteilung
Die Verfasser kommen zum Ergebnis, dass die geplante Bebauung nicht gegen die Verbotstatbe-
stände des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstößt und aus artenschutzrechtlicher Sicht zugelassen wer-
den kann.

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4 Eingriffs-/Ausgleichsbilanz
Die Ermittlung des Ausgleichsbedarfs beruht auf dem Verfahren der Ökokontoverordnung
(ÖKVO). Dabei werden die Wirkungsbereiche Biotope und Boden flächen- und qualitätsbe-
zogen für die Zustände „Bestand“ und „Planung“ bilanziert. Oberflächengewässer werden in
diesem Modell über die Biotopbewertung, das Grundwasser über die Bewertung des Bodens
mit abgedeckt. Die Schutzgüter Landschaftsbild, Luft und Klima sind nur schwer quantifi-
zierbar und werden daher nicht einbezogen.

4.1 Wirkungsbereich Biotope
Die Bewertung und Ermittlung des Ausgleichsbedarfs für das Schutzgut Biotope beruht auf
der Anl. 2 Abschn. 1 der ÖKVO. Die Flächen wurden auf der Grundlage einer Ortsbegehung
mit Biotoptypenkartierung am 2.5.2022, Luftbildauswertungen und anhand des Lageplans zur
Ergänzungssatzung des Stadtplanungsbüros Waßmann vom 4.1.2022 ermittelt. Die Flächen
wurden im GIS-System digitalisiert und berechnet. Die Bilanzierung enthält die überplante
Fläche des Flst. 217. Die geplanten Biotoptypen sind im Eingrünungsplan dargestellt. Die
Anpflanzung aus nicht heimischen Gehölzarten wird durch die Nachpflanzung nicht so stark
aufgewertet, dass es nach der ÖKVO angerechnet werden kann. Deshalb bleibt dieser Bereich
des Planungsgrundstücks in der nachfolgenden Bilanzierung unberücksichtigt.

Das geplante Gebäude nimmt inkl. Terrassen etwa 400 m2 in Anspruch und wird vollständig
extensiv begrünt. Nach den Bewertungsempfehlungen der Unteren Naturschutzbehörde dür-
fen extensive Dachbegrünungen mit einer zusammenhängenden Fläche von mehr als 300 m2
als Biotoptyp 35.62 Ruderalvegetation trockenwarmer Standorte mit 12 P/m2 angesetzt wer-
den.
Da die Ergänzungssatzung eine maximale Überbauung inkl. Nebenanlagen von 450 m2 er-
laubt, dürfen nach den Festsetzungen noch weitere 50 m2 überbaut werden, die als nicht be-
grünt angenommen werden. Die Zufahrt wird gepflastert.
Die geplante kleine Streuobstwiese wird durch die Verschattung der Bäume trotz des weiten
Pflanzabstandes eine gewisse Beeinträchtigung erfahren, was zu einer Abwertung in der Bi-
lanzierung führt.

Die bestehende Fettwiese im Planungsbereich stellt sich derzeit als sehr artenarm dar. Neben
verschiedenen Gräsern, wobei Weidelgras und Knäuelgras deutlich dominieren, kommen nur

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Klee, Spitzwegerich, Löwenzahn, etwas Ampfer und Gänseblümchen vor. Daher wird der
Bestand als sehr artenarme Fettwiese mittlerer Standorte angesprochen.

Biotoptyp (LUBW 2009)                        Ökopunkte        Fläche [m2]    Bilanzwert
                                               [P/m2]                            [P]

Flächenwert Planung
45.40 Streuobstbestand auf mittelwertigem
                                             10 + 4 = 14        ca. 945        13.230
Biotoptyp 33.41 (Hochstämme)
max. bebaubare Fläche 450 m2:
davon ca. 400 m2 mit Dachbegrünung (≙            12             ca. 400         4.800
35.62 Ruderalvegetation trockenwarmer
Standorte)
und ca. 50 m2 voraussichtlich ohne Dachbe-
grünung (≙ 60.10 von Bauwerken bestande-          1              ca. 50          50
ne Fläche)
60.22 gepflasterte Straße oder Platz              1             ca. 107         107
60.60 Garten                                      4             ca. 590         2.360
Summe                                                          ca. 2.092       20.547

Flächenwert Bestand
33.41 Fettwiese mittlerer Standorte (sehr
                                                  8            ca. 2.092       16.736
artenarm)
Summe                                                                          16.736

Überschuss                                                                     + 3.811

4.2 Wirkungsbereich Boden
Der Boden bietet Lebensgrundlage für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen und
ist Bestandteil des Naturhaushalts und seiner Stoffkreisläufe, wie dem Wasser- und Nähr-
stoffkreislauf. Zudem wirkt der Boden als Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoff-
liche Einwirkungen aufgrund seiner Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften (vgl.
BBodSchG §2).
Folgende Bodenfunktionen werden unterschieden (LUBW 2010):
       Standort für Kulturpflanzen bzw. natürliche Bodenfruchtbarkeit
       Filter und Puffer für Schadstoffe
       Ausgleichskörper im Wasserhaushalt
       Sonderstandort für natürliche Vegetation (Extremstandorte)
       Archiv für Natur- und Kulturgeschichte
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Die Bewertung der unterschiedlichen Bodenfunktionen wird bis auf die Funktion als Archiv
für Natur- und Kulturgeschichte aus der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) des Lan-
desvermessungsamts Baden-Württemberg übernommen. Darin sind die Daten der Boden-
schätzung flurstücksbezogen aufbereitet und die Wertigkeit der Bodenfunktionen (Funktions-
erfüllung) in 5 Klassen von 0 (keine) bis 4 (sehr hoch) dargestellt.

Die Funktion als Sonderstandort für natürliche Vegetation wird nur bei einer sehr hohen
Funktionserfüllung der betroffenen Fläche mit einbezogen. Im vorliegenden Fall besitzt der
Standort keine Bedeutung für die natürliche Vegetation. Für eine besondere Bedeutung der
Fläche als Archiv für Natur- und Kulturgeschichte (z. B. archäologische Funde) gibt es keine
Hinweise.

Der Bilanzwert einer Fläche wird über das arithmetische Mittel der Bewertungsklasse der
Bodenfunktionen, denen wiederum Ökopunkte zugeordnet sind, ermittelt. Die Bewertung der
Bodenfunktionen für den Zustand „Planung“ erfolgt nach der Arbeitshilfe der LUBW (2012).
Die geplante Sickermulde mit einer Größe von etwa 50 m2 wird aufgrund ihres technischen
Aufbaus um eine Wertstufe gegenüber dem Bestand abgewertet. Die Dachbegrünung wird bei
der Bilanzierung des Wirkungsbereichs Boden nicht als eingriffsmindernd angesetzt, da die
Substratstärke möglicherweise unter 10 cm liegen wird. Für einen Teil des Gartens wird eine
Beeinträchtigung durch die Bautätigkeit (Konsolidierung) und Geländeangleichungen ange-
nommen.

Flächenwert Planung
                         Boden-        Funktions-      Ökopunkte       Fläche      Bilanz-
Nutzung
                        funktion*       erfüllung        [P/m2]         [m2]       wert [P]
versiegelte Fläche      pauschal        0 – keine            0         ca. 557        0
                        Akiwas          2 – mittel
Sickermulde             Fipu            2 – mittel           8          ca. 50       400
                        Kupfla          2 – mittel
                                        3 – hoch
                        Akiwas
                                       (abzgl. 10 %)
offener Boden (durch
                                        3 – hoch
Bautätigkeit beein-     Fipu                               10,8        ca. 100      1.080
                                       (abzgl. 10 %)
trächtigt)
                                        3 – hoch
                        Kupfla
                                       (abzgl. 10 %)
                        Akiwas          3 – hoch
offener unbeeinträch-
                        Fipu            3 – hoch            12         ca. 1.385   16.620
tigter Boden
                        Kupfla          3 – hoch
Summe                                                                  ca. 2.092   18.100
                                                                                              10
Flächenwert Bestand
                           Akiwas             3 – hoch
offener unbeeinträch-
                           Fipu               3 – hoch              12   ca. 2.092   25.104
tigter Boden
                           Kupfla             2 – mittel
Summe                                                                                25.104

Defizit                                                                              - 7.004

* Erläuterung der Abkürzungen:
  Akiwas – Ausgleichskörper im Wasserhaushalt,
  Fipu – Filter und Puffer für Schadstoffe,
  Kupfla – Standort für Kulturpflanzen (natürliche Bodenfruchtbarkeit)

4.3 Kompensationsmaßnahme
Zur Kompensation des entstehenden Defizits im Naturhaushalt wird eine Maßnahme auf Flst.
358 an der „Munderkinger Straße“ umgesetzt (s. Eingrünungsplan). Die Fläche liegt ca. 80 m
südlich des Bauvorhabens am Ortseingang von Oberwachingen von Dieterskirch herkom-
mend (Abb. 4). Ein kleiner Teil des Grundstücks wurde vor wenigen Jahren eingesät, besitzt
aber noch den Ackerstatus, so dass dieser für die Maßnahmenplanung zugrunde gelegt wird.

          Abb. 4: Maßnahmenfläche am Ortseingang von Oberwachingen (2.5.2022)

                                                                                               11
Etwa 400 m2 des Grundstücks werden mit einer kräuterreichen autochthonen Saatgutmi-
schung für Fettwiesen mittlerer Standorte (mind. 50 % Kräuteranteil) eingesät. Sie wird künf-
tig zweimal jährlich ab 1. Juni gemäht und nicht gedüngt. Das Schnittgut ist mehrere Tage auf
der Fläche zu belassen und zu wenden, damit Kräutersamen nachreifen und ausfallen können.
In den ersten Jahren kann es erforderlich sein, die Wiese vor dem Winter ein drittes Mal zu
mähen, damit der Bestand nicht zu hoch in den Winter geht.

Auf der Fläche werden 3 Obst-Hochstämme gepflanzt, gepflegt und dauerhaft erhalten. Die in
Kap. 2 genannten Hinweise für die Baumpflanzungen sind zu beachten. Die Maßnahme wer-
tet auch den Ortseingang von Oberwachingen optisch auf und ergänzt den Obstbaumbestand
auf der anderen Seite der „Munderkinger Straße“.

Die Aufwertungswirkung der Maßnahme wird anhand des Wirkungsbereichs Biotope berechnet.
Da es sich hierbei um keinen flächigen Streuobstbestand handelt, wird die Maßnahme anhand der
Einzelbaumpflanzung nach der ÖKVO bewertet. Die genannte Maßnahme hat keine nennenswer-
ten Auswirkungen auf den Bilanzwert anderer Wirkungsbereiche.

Flächenwert Planung
Biotoptyp (LUBW 2009)                       Ökopunkte           Fläche           Bilanzwert
                                              [P/m2]             [m2]                [P]
33.41 Fettwiese mittlerer Standorte (ge-
                                               10               ca. 400            4.000
ring beeinträchtigt)
45.30 Einzelbäume                             6 P je cm   Stammumfang nach 25
                                                                                   1.134
(3 Obst-Hochstämme)                        Stammumfang    Jahren 13+50 = 63 cm
Summe                                                                              5.134

Flächenwert Bestand
37.11 Acker mit fragmentarischer Un-
                                                4               ca. 400            1.600
krautvegetation
Summe                                                                              1.600

Aufwertung durch die Kompensationsmaßnahme                                        + 3.534

                                                                                              12
4.4 Gesamtbilanz
Kompensationsüberschuss Wirkungsbereich Biotope                                   + 3.811 P
Kompensationsdefizit Wirkungsbereich Boden                                         - 7.004 P
Aufwertung durch die Kompensationsmaßnahme                                        + 3.534 P
Kompensationsüberschuss                                                             + 341 P

Für das geplante Bauvorhaben ergibt sich unter Berücksichtigung der genannten Eingrü-
nungs- und Ausgleichsmaßnahmen ein Kompensationsüberschuss von 341 Ökopunkten.

5 Quellenverzeichnis
Landratsamt Biberach, Kreisberatungsstelle für Garten- und Obstbau: Alte Obstsorten - ge-
eignet für Süddeutschland (http://www.biberach.de/fileadmin/Dateien/Landratsamt/Land
wirtschaftsamt/Obst_Gartenbau/Informationen_und_Links/Alte_Obstsorten_geeignet_fuer
_Sueddeutschland_1_.pdf)

LUBW (Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg) (2009):
Arten – Biotope – Landschaft. Schlüssel zum Erfassen, Beschreiben, Bewerten. Karlsruhe

LUBW (Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg) (Hrsg.)
(2010): Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit. Leitfaden für Planungen und
Gestattungsverfahren. Karlsruhe

LUBW (Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg) (Hrsg.)
(2012): Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. Arbeitshilfe

Verordnung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr über die Anerkennung
und Anrechnung vorzeitig durchgeführter Maßnahmen zur Kompensation von Eingriffsfolgen
(Ökokonto-Verordnung – ÖKVO) vom 19.12.2010

                                                                                            13
Anhang

         14
Ergänzungssatzung "Wolfswiesenäcker" in Oberwachingen
                                                          Eingrünungs- und Ausgleichsplan, M 1:1.000

                                                          Biotoptypen nach LUBW 2009                          N
                                                                 45.30 / 45.40 Baumpflanzung
                                                                33.41 Fettwiese mittlerer Standorte
                                                                60.10 von Bauwerken bestandene Fläche
                                                                60.22 gepflasterte Straße oder Platz
                                                                60.60 Garten
                                                                41.22 Feldhecke mittlerer Standorte
                                                                44.22 Hecke aus nicht heimischen Straucharten
                                        219                     Kompensationsmaßnahme
                            218

6

                                  217

            3/2

                  3
                                               217/1

                      359
                                              3/1

                      360
    362/3                                           358

                                                                               357
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