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Ergänzungssatzung „Wolfswiesenäcker“ in Oberwachingen: Eingrünungsplanung und Biotopverbund Artenschutzrechtliche Beurteilung Eingriffs-/Ausgleichsbilanz 18. Mai 2022
Ergänzungssatzung „Wolfswiesenäcker“ in Oberwachingen: Eingrünungsplanung und Biotopverbund Artenschutzrechtliche Beurteilung Eingriffs-/Ausgleichsbilanz 18. Mai 2022 Auftraggeber: Gemeinde Uttenweiler Hauptstraße 14 88424 Uttenweiler Auftragnehmer: Büro für Landschaftsökologie Grom Vogelsangweg 22 88499 Altheim Bearbeitung: Diana König, Landschaftsarchitektin Josef Grom, Biologe Titelbild: geplanter Bauplatz am Ortsrand von Oberwachingen (02.05.2022) 1
Inhalt 1 Einleitung ................................................................................................................................ 3 2 Eingrünungsplanung und Biotopverbundplanung ................................................................... 3 3 Artenschutzrechtliche Beurteilung .......................................................................................... 6 4 Eingriffs-/Ausgleichsbilanz ..................................................................................................... 8 4.1 Wirkungsbereich Biotope ................................................................................................. 8 4.2 Wirkungsbereich Boden ................................................................................................... 9 4.3 Kompensationsmaßnahme .............................................................................................. 11 4.4 Gesamtbilanz .................................................................................................................. 13 5 Quellenverzeichnis ................................................................................................................ 13 Anhang: Eingrünungs- und Ausgleichsplan M 1:1.000 2
1 Einleitung Familie Knab, wohnhaft in Oberwachingen, plant auf einer Teilfläche von Flst. 217, Gemar- kung Oberwachingen ein max. 4 m hohes Wohnhaus mit Dachbegrünung zu errichten (etwa 30 m x 13 m). Die Zufahrt vom angrenzenden Weg wird gepflastert. Für das Vorhaben im Außenbereich sind ein qualifizierter Eingrünungsplan und eine natur- schutzfachliche Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung nach dem Modell der LUBW (Ökokonto- verordnung – ÖKVO) unter Berücksichtigung des Schutzguts Boden zu erstellen. Des Weite- ren ist zu prüfen, ob durch das Vorhaben die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG oder die landesweite Biotopverbundplanung tangiert werden. 2 Eingrünungsplanung und Biotopverbundplanung Das Bauvorhaben befindet sich im mittleren Bereich des Flst. 217. Der südliche Bereich ist bereits bebaut und mit Bäumen und Sträuchern eingegrünt. Der mittlere und nördliche Be- reich wird überwiegend als Grünland genutzt, das aufgrund starker Verunkrautung vor etwa einem Jahr wieder frisch eingesät worden ist. Südlich zum bebauten Bereich hin, am westli- chen, nördlichen und nordöstlichen Grundstücksrand wurden in einer Breite von mehreren Metern gebietsheimische Gehölze und Ziergehölze gepflanzt (Abb. 1). Abb. 1: Bestehende Anpflanzung von Nordwesten (02.05.2022) 3
Die Gehölzpflanzung im nordöstlichen Bereich besteht vorrangig aus gebietsheimischen Ge- hölzen wie Wolligem Schneeball, Vogelkirsche, Vogelbeere, Schlehe, Traubenkirsche und Schwarzem Holunder. Daneben wurden auch Schmetterlingsflieder und Felsenbirne ge- pflanzt. Das Planungsgrundstück liegt am nordöstlichen Ortsrand des Teilorts Oberwachingen. Das Gelände fällt zum etwa 280 m entfernten Tobelbach nach Norden hin flach ab. Nördlich und östlich schließen sich Äcker und Wiesen an das Planungsgrundstück an. Das Bauvorhaben ist insbesondere nach Norden hin landschaftsgerecht einzugrünen. Im Planungsgebiet sind keine Schutzgebiete verzeichnet. Das Vorhaben liegt im Bereich eines Suchraums des landesweiten Biotopverbunds mittlerer Standorte (Stand 2020). Der Streu- obstbestand auf dem nordwestlich angrenzenden Flst. 6 ist eine Kernfläche des landesweiten Biotopverbunds mittlerer Standorte. Die Biotopverbundplanung ist im Rahmen der Bauleit- planung zu berücksichtigen. Das geplante Wohnhaus wird eingeschossig mit einem extensiv begrünten Flachdach und einer Holzfassade errichtet. Aufgrund der geplanten Bauweise und der Art der Ausführung wird es sich gut in die Umgebung einfügen. Die bereits gepflanzten Gehölze besitzen bei Er- reichen ihrer Endgröße eine gewisse Eingrünungsfunktion. Das Ehepaar Knab möchte die gepflanzten Gehölze nicht wieder roden, so dass im Zuge dieser Planung eine Aufwertung der Anpflanzung durch gebietsheimische Gehölze vorgesehen wird. Die standortfremden Zierge- hölze sollen durch weitere gebietsheimische Arten ergänzt werden und gebietsheimische Sträucher zur Nachverdichtung gepflanzt werden, so dass geschlossene Heckenriegel mit ei- nem Pflanzabstand von ca. 1 - 1,5 m zwischen den einzelnen Pflanzen entstehen, die etwa zur Hälfte aus gebietsheimischen Arten bestehen. Hierzu sollen ca. 40 Sträucher nachgepflanzt werden. Als Mindestqualität sind zweimal verpflanzte Sträucher mit einer Höhe von 60 bis 80 cm zu verwenden (Str. 2 x v, 60/80). Folgende Arten können hier verwendet werden: Gewöhnliche Hasel (Corylus avellana) Eingriffeliger Weißdorn (Crataegus monogyna) Gewöhnl. Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus) Gewöhnlicher Liguster (Ligustrum vulgare) Rote Heckenkirsche (Lonicera xylosteum) Gewöhnliche Traubenkirsche (Prunus padus) Schlehe (Prunus spinosa) Echter Kreuzdorn (Rhamnus cathartica) Echte Hunds-Rose (Rosa canina) 4
Sal-Weide (Salix caprea) Schwarzer Holunder (Sambucus nigra) Wolliger Schneeball (Viburnum lantana) Gewöhnlicher Schneeball (Viburnum opulus) Die Anpflanzung ist regelmäßig bis zum Erreichen der Konkurrenzfähigkeit auszumähen. Bei Abgang sind die Gehölze durch gebietsheimische Arten zu ersetzen. Nach Erreichen der End- größe kann die Anpflanzung durch Auf-den-Stock-Setzen von Sträuchergruppen verjüngt werden. Um die Eingrünung des Bauvorhabens zu verbessern, ist auf der freien Grundstücksfläche nördlich des geplanten Wohnhauses eine kleine Streuobstwiese mit 6 Obst-Hochstämmen anzulegen (s. Eingrünungsplan). Die Hochstämme müssen einen Pflanzabstand von mind. 12 m zueinander aufweisen. Die derzeit sehr artenarme Wiese ist mit einer kräuterreichen au- tochthonen Saatgutmischung für Fettwiesen mittlerer Standorte (mind. 50 % Kräuteranteil) einzusäen. Sie wird künftig zweimal jährlich ab 1. Juni gemäht und in den ersten 5 Jahren nach der Neueinsaat nicht gedüngt. Danach kann eine gemäßigte Erhaltungsdüngung einmal jährlich mit Festmist durchgeführt werden. Das Schnittgut ist mehrere Tage auf der Fläche zu belassen und zu wenden, damit Kräutersamen nachreifen und ausfallen können. In den ersten Jahren kann es erforderlich sein, die Wiese vor dem Winter ein drittes Mal zu mähen, damit der Bestand nicht zu hoch in den Winter geht. Durch die Anpflanzungen und die bestehenden Gehölze wird das Bauvorhaben landschaftsge- recht eingegrünt und in die Landschaft eingebunden. Mit der Streuobst-Anpflanzung wird zudem dem Biotopverbund Rechnung getragen, indem der benachbarte Bestand ergänzt wird. Hinweise: Alle Gehölze sind wirksam gegen Streusalz und Schädigungen des Stammes durch Sonne, Frost, Anfahren, Verbiss, etc. zu schützen. Ebenso ist regelmäßiges Gießen besonders wäh- rend der Anwachsphase durchzuführen. Für eine gesunde und kräftige Kronenentwicklung von Obstbäumen ist v. a. in den ersten 5 bis 10 Jahren eine fachgerechte Pflege unerlässlich. Aber auch danach müssen Obstbäume zur Erhaltung ihrer ökologischen Bedeutung ein Mindestmaß an Pflege bekommen. Bei Abgang sind die Bäume entsprechend zu ersetzen. 5
Es dürfen nur Hochstämme verwendet werden, da diese ökologisch hochwertiger sind und ihre Eingrünungsfunktion besser erfüllen. Geeignete Sorten sind beispielsweise der Informa- tion der Obst- und Gartenbauakademie Biberach „Alte Obstsorten“ (siehe Quellenverzeichnis) zu entnehmen. Bei allen Anpflanzungen sind die entsprechenden Grenzabstände nach dem Nachbarrechtsge- setz (NRG) einzuhalten. 3 Artenschutzrechtliche Beurteilung Im bauplanungsrechtlichen Bereich sind für die artenschutzrechtliche Beurteilung des Vorha- bens die nach Anhang IV der FFH-Richtlinie streng geschützten Arten und die europäischen Vogelarten relevant. Grundlage der Beurteilung ist eine am 15.03.2022 durchgeführte Rele- vanzbegehung. Artenschutzrechtlich relevante Strukturen Das Plangebiet weist keine Strukturen von besonderer artenschutzrechtlicher Relevanz auf. Die Fläche wurde mit Grünland eingesät und fällt zum Tobelbachtal hin ab. Im Süden, Wes- ten und Norden wurden Ziergehölze und gebietsheimische Gehölze auf mehreren Metern Breite gepflanzt. Am nordöstlichen Rand des Planungsgrundstücks wurde eine Hecke aus überwiegend gebietsheimischen Gehölzen gepflanzt. Lediglich der Schmetterlingsflieder und die Felsenbirne kommen hier als Ziergehölze vor. Richtung Norden und Osten grenzt acker- baulich genutztes Ackerland an. Streng geschützte Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie Fledermäuse Das Plangebiet ist allenfalls als Nahrungsgebiet von Bedeutung. Deshalb ist die Gruppe der Fle- dermäuse nicht vorhabensrelevant. 6
Reptilien Ein Vorkommen von Reptilien kann aufgrund des Fehlens von geeigneten Habitaten ausgeschlos- sen werden (Abb. 3). Die Einschätzung der Relevanzbegehung vom März hat sich bei der Bege- hung im Mai zur Biotoptypenkartierung bestätigt. Abb. 3: Eingesätes Grünland ohne Saumstrukturen für Reptilien (15.03.2022) Weitere Anhang IV-Arten Andere streng geschützte Tier- und Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sind im Plangebiet nicht zu erwarten bzw. nicht betroffen. Europäische Vogelarten Potenziell relevant sind lediglich die Offenlandarten. Eine unmittelbare Betroffenheit kann auf- grund der Ortsrandlage ausgeschlossen werden. Auch die Kulissenwirkung der geplanten Bebau- ung wird aufgrund der geringen Größe des Baugebietes und der bestehenden Gebäude zu keinen nennenswerten Lebensraumverlusten bei Offenlandvögeln führen. Zusammenfassende Beurteilung Die Verfasser kommen zum Ergebnis, dass die geplante Bebauung nicht gegen die Verbotstatbe- stände des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstößt und aus artenschutzrechtlicher Sicht zugelassen wer- den kann. 7
4 Eingriffs-/Ausgleichsbilanz Die Ermittlung des Ausgleichsbedarfs beruht auf dem Verfahren der Ökokontoverordnung (ÖKVO). Dabei werden die Wirkungsbereiche Biotope und Boden flächen- und qualitätsbe- zogen für die Zustände „Bestand“ und „Planung“ bilanziert. Oberflächengewässer werden in diesem Modell über die Biotopbewertung, das Grundwasser über die Bewertung des Bodens mit abgedeckt. Die Schutzgüter Landschaftsbild, Luft und Klima sind nur schwer quantifi- zierbar und werden daher nicht einbezogen. 4.1 Wirkungsbereich Biotope Die Bewertung und Ermittlung des Ausgleichsbedarfs für das Schutzgut Biotope beruht auf der Anl. 2 Abschn. 1 der ÖKVO. Die Flächen wurden auf der Grundlage einer Ortsbegehung mit Biotoptypenkartierung am 2.5.2022, Luftbildauswertungen und anhand des Lageplans zur Ergänzungssatzung des Stadtplanungsbüros Waßmann vom 4.1.2022 ermittelt. Die Flächen wurden im GIS-System digitalisiert und berechnet. Die Bilanzierung enthält die überplante Fläche des Flst. 217. Die geplanten Biotoptypen sind im Eingrünungsplan dargestellt. Die Anpflanzung aus nicht heimischen Gehölzarten wird durch die Nachpflanzung nicht so stark aufgewertet, dass es nach der ÖKVO angerechnet werden kann. Deshalb bleibt dieser Bereich des Planungsgrundstücks in der nachfolgenden Bilanzierung unberücksichtigt. Das geplante Gebäude nimmt inkl. Terrassen etwa 400 m2 in Anspruch und wird vollständig extensiv begrünt. Nach den Bewertungsempfehlungen der Unteren Naturschutzbehörde dür- fen extensive Dachbegrünungen mit einer zusammenhängenden Fläche von mehr als 300 m2 als Biotoptyp 35.62 Ruderalvegetation trockenwarmer Standorte mit 12 P/m2 angesetzt wer- den. Da die Ergänzungssatzung eine maximale Überbauung inkl. Nebenanlagen von 450 m2 er- laubt, dürfen nach den Festsetzungen noch weitere 50 m2 überbaut werden, die als nicht be- grünt angenommen werden. Die Zufahrt wird gepflastert. Die geplante kleine Streuobstwiese wird durch die Verschattung der Bäume trotz des weiten Pflanzabstandes eine gewisse Beeinträchtigung erfahren, was zu einer Abwertung in der Bi- lanzierung führt. Die bestehende Fettwiese im Planungsbereich stellt sich derzeit als sehr artenarm dar. Neben verschiedenen Gräsern, wobei Weidelgras und Knäuelgras deutlich dominieren, kommen nur 8
Klee, Spitzwegerich, Löwenzahn, etwas Ampfer und Gänseblümchen vor. Daher wird der Bestand als sehr artenarme Fettwiese mittlerer Standorte angesprochen. Biotoptyp (LUBW 2009) Ökopunkte Fläche [m2] Bilanzwert [P/m2] [P] Flächenwert Planung 45.40 Streuobstbestand auf mittelwertigem 10 + 4 = 14 ca. 945 13.230 Biotoptyp 33.41 (Hochstämme) max. bebaubare Fläche 450 m2: davon ca. 400 m2 mit Dachbegrünung (≙ 12 ca. 400 4.800 35.62 Ruderalvegetation trockenwarmer Standorte) und ca. 50 m2 voraussichtlich ohne Dachbe- grünung (≙ 60.10 von Bauwerken bestande- 1 ca. 50 50 ne Fläche) 60.22 gepflasterte Straße oder Platz 1 ca. 107 107 60.60 Garten 4 ca. 590 2.360 Summe ca. 2.092 20.547 Flächenwert Bestand 33.41 Fettwiese mittlerer Standorte (sehr 8 ca. 2.092 16.736 artenarm) Summe 16.736 Überschuss + 3.811 4.2 Wirkungsbereich Boden Der Boden bietet Lebensgrundlage für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen und ist Bestandteil des Naturhaushalts und seiner Stoffkreisläufe, wie dem Wasser- und Nähr- stoffkreislauf. Zudem wirkt der Boden als Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoff- liche Einwirkungen aufgrund seiner Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften (vgl. BBodSchG §2). Folgende Bodenfunktionen werden unterschieden (LUBW 2010): Standort für Kulturpflanzen bzw. natürliche Bodenfruchtbarkeit Filter und Puffer für Schadstoffe Ausgleichskörper im Wasserhaushalt Sonderstandort für natürliche Vegetation (Extremstandorte) Archiv für Natur- und Kulturgeschichte 9
Die Bewertung der unterschiedlichen Bodenfunktionen wird bis auf die Funktion als Archiv für Natur- und Kulturgeschichte aus der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) des Lan- desvermessungsamts Baden-Württemberg übernommen. Darin sind die Daten der Boden- schätzung flurstücksbezogen aufbereitet und die Wertigkeit der Bodenfunktionen (Funktions- erfüllung) in 5 Klassen von 0 (keine) bis 4 (sehr hoch) dargestellt. Die Funktion als Sonderstandort für natürliche Vegetation wird nur bei einer sehr hohen Funktionserfüllung der betroffenen Fläche mit einbezogen. Im vorliegenden Fall besitzt der Standort keine Bedeutung für die natürliche Vegetation. Für eine besondere Bedeutung der Fläche als Archiv für Natur- und Kulturgeschichte (z. B. archäologische Funde) gibt es keine Hinweise. Der Bilanzwert einer Fläche wird über das arithmetische Mittel der Bewertungsklasse der Bodenfunktionen, denen wiederum Ökopunkte zugeordnet sind, ermittelt. Die Bewertung der Bodenfunktionen für den Zustand „Planung“ erfolgt nach der Arbeitshilfe der LUBW (2012). Die geplante Sickermulde mit einer Größe von etwa 50 m2 wird aufgrund ihres technischen Aufbaus um eine Wertstufe gegenüber dem Bestand abgewertet. Die Dachbegrünung wird bei der Bilanzierung des Wirkungsbereichs Boden nicht als eingriffsmindernd angesetzt, da die Substratstärke möglicherweise unter 10 cm liegen wird. Für einen Teil des Gartens wird eine Beeinträchtigung durch die Bautätigkeit (Konsolidierung) und Geländeangleichungen ange- nommen. Flächenwert Planung Boden- Funktions- Ökopunkte Fläche Bilanz- Nutzung funktion* erfüllung [P/m2] [m2] wert [P] versiegelte Fläche pauschal 0 – keine 0 ca. 557 0 Akiwas 2 – mittel Sickermulde Fipu 2 – mittel 8 ca. 50 400 Kupfla 2 – mittel 3 – hoch Akiwas (abzgl. 10 %) offener Boden (durch 3 – hoch Bautätigkeit beein- Fipu 10,8 ca. 100 1.080 (abzgl. 10 %) trächtigt) 3 – hoch Kupfla (abzgl. 10 %) Akiwas 3 – hoch offener unbeeinträch- Fipu 3 – hoch 12 ca. 1.385 16.620 tigter Boden Kupfla 3 – hoch Summe ca. 2.092 18.100 10
Flächenwert Bestand Akiwas 3 – hoch offener unbeeinträch- Fipu 3 – hoch 12 ca. 2.092 25.104 tigter Boden Kupfla 2 – mittel Summe 25.104 Defizit - 7.004 * Erläuterung der Abkürzungen: Akiwas – Ausgleichskörper im Wasserhaushalt, Fipu – Filter und Puffer für Schadstoffe, Kupfla – Standort für Kulturpflanzen (natürliche Bodenfruchtbarkeit) 4.3 Kompensationsmaßnahme Zur Kompensation des entstehenden Defizits im Naturhaushalt wird eine Maßnahme auf Flst. 358 an der „Munderkinger Straße“ umgesetzt (s. Eingrünungsplan). Die Fläche liegt ca. 80 m südlich des Bauvorhabens am Ortseingang von Oberwachingen von Dieterskirch herkom- mend (Abb. 4). Ein kleiner Teil des Grundstücks wurde vor wenigen Jahren eingesät, besitzt aber noch den Ackerstatus, so dass dieser für die Maßnahmenplanung zugrunde gelegt wird. Abb. 4: Maßnahmenfläche am Ortseingang von Oberwachingen (2.5.2022) 11
Etwa 400 m2 des Grundstücks werden mit einer kräuterreichen autochthonen Saatgutmi- schung für Fettwiesen mittlerer Standorte (mind. 50 % Kräuteranteil) eingesät. Sie wird künf- tig zweimal jährlich ab 1. Juni gemäht und nicht gedüngt. Das Schnittgut ist mehrere Tage auf der Fläche zu belassen und zu wenden, damit Kräutersamen nachreifen und ausfallen können. In den ersten Jahren kann es erforderlich sein, die Wiese vor dem Winter ein drittes Mal zu mähen, damit der Bestand nicht zu hoch in den Winter geht. Auf der Fläche werden 3 Obst-Hochstämme gepflanzt, gepflegt und dauerhaft erhalten. Die in Kap. 2 genannten Hinweise für die Baumpflanzungen sind zu beachten. Die Maßnahme wer- tet auch den Ortseingang von Oberwachingen optisch auf und ergänzt den Obstbaumbestand auf der anderen Seite der „Munderkinger Straße“. Die Aufwertungswirkung der Maßnahme wird anhand des Wirkungsbereichs Biotope berechnet. Da es sich hierbei um keinen flächigen Streuobstbestand handelt, wird die Maßnahme anhand der Einzelbaumpflanzung nach der ÖKVO bewertet. Die genannte Maßnahme hat keine nennenswer- ten Auswirkungen auf den Bilanzwert anderer Wirkungsbereiche. Flächenwert Planung Biotoptyp (LUBW 2009) Ökopunkte Fläche Bilanzwert [P/m2] [m2] [P] 33.41 Fettwiese mittlerer Standorte (ge- 10 ca. 400 4.000 ring beeinträchtigt) 45.30 Einzelbäume 6 P je cm Stammumfang nach 25 1.134 (3 Obst-Hochstämme) Stammumfang Jahren 13+50 = 63 cm Summe 5.134 Flächenwert Bestand 37.11 Acker mit fragmentarischer Un- 4 ca. 400 1.600 krautvegetation Summe 1.600 Aufwertung durch die Kompensationsmaßnahme + 3.534 12
4.4 Gesamtbilanz Kompensationsüberschuss Wirkungsbereich Biotope + 3.811 P Kompensationsdefizit Wirkungsbereich Boden - 7.004 P Aufwertung durch die Kompensationsmaßnahme + 3.534 P Kompensationsüberschuss + 341 P Für das geplante Bauvorhaben ergibt sich unter Berücksichtigung der genannten Eingrü- nungs- und Ausgleichsmaßnahmen ein Kompensationsüberschuss von 341 Ökopunkten. 5 Quellenverzeichnis Landratsamt Biberach, Kreisberatungsstelle für Garten- und Obstbau: Alte Obstsorten - ge- eignet für Süddeutschland (http://www.biberach.de/fileadmin/Dateien/Landratsamt/Land wirtschaftsamt/Obst_Gartenbau/Informationen_und_Links/Alte_Obstsorten_geeignet_fuer _Sueddeutschland_1_.pdf) LUBW (Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg) (2009): Arten – Biotope – Landschaft. Schlüssel zum Erfassen, Beschreiben, Bewerten. Karlsruhe LUBW (Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg) (Hrsg.) (2010): Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit. Leitfaden für Planungen und Gestattungsverfahren. Karlsruhe LUBW (Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg) (Hrsg.) (2012): Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. Arbeitshilfe Verordnung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr über die Anerkennung und Anrechnung vorzeitig durchgeführter Maßnahmen zur Kompensation von Eingriffsfolgen (Ökokonto-Verordnung – ÖKVO) vom 19.12.2010 13
Anhang 14
Ergänzungssatzung "Wolfswiesenäcker" in Oberwachingen Eingrünungs- und Ausgleichsplan, M 1:1.000 Biotoptypen nach LUBW 2009 N 45.30 / 45.40 Baumpflanzung 33.41 Fettwiese mittlerer Standorte 60.10 von Bauwerken bestandene Fläche 60.22 gepflasterte Straße oder Platz 60.60 Garten 41.22 Feldhecke mittlerer Standorte 44.22 Hecke aus nicht heimischen Straucharten 219 Kompensationsmaßnahme 218 6 217 3/2 3 217/1 359 3/1 360 362/3 358 357
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