Teerölimprägnierte Schwellenfundamente - Fachliche Überlegungen zur Abschätzung der von teerölimprägnierten Schwellenfundamenten ausgehenden ...

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Teerölimprägnierte Schwellenfundamente - Fachliche Überlegungen zur Abschätzung der von teerölimprägnierten Schwellenfundamenten ausgehenden ...
Landesamt für
  Bergbau, Energie
  und Geologie

  Geofakten 33                                                                                 Boden
  Teerölimprägnierte Schwellenfundamente –
  Fachliche Überlegungen zur Abschätzung der von teerölimprägnierten
  Schwellenfundamenten ausgehenden Risiken für das Grundwasser                                2. Auflage
  Engeser, B., Hammerschmidt, U. & Schneider, J.                                            Januar 2020

1. Veranlassung                                      Schwellenfundamenten stand, wies ähnlich hohe
                                                     Belastungen auf. Maststandorte mit teerölimpräg-
Untersuchungsergebnisse aus Nordrhein-Westfa-
                                                     nierten Schwellenfundamenten stellen insofern
len (BARKOWSKI & HEUCHTKÖTTER 2013) haben ge-
                                                     grundsätzlich Verdachtsflächen für eine schädliche
zeigt, dass Boden und Grundwasser im Umfeld von
                                                     Bodenveränderung im Hinblick auf den Wirkungs-
Freileitungsmasten für Höchstspannungsleitungen,
                                                     pfad Boden – Grundwasser dar. Gemäß § 4 Abs. 3
die auf teerölimprägnierten Holzschwellenfunda-
                                                     der BBodSchV ist zur Bewertung der von Ver-
menten (vgl. Abb. 1) gegründet sind, durch teeröl-
                                                     dachtsflächen ausgehenden Gefahren für das
typische Schadstoffe (PAK, NSO-Heterocyclen
                                                     Grundwasser eine Sickerwasserprognose durchzu-
u. a.) belastet sein können. Mit dem vorliegenden
                                                     führen und zu prüfen, ob am Ort der Beurteilung
Geofakt sollen fachliche Eckpunkte für die Ermitt-
                                                     (OdB = Übergangsbereich von der ungesättigten in
lung und Bewertung der von diesen Standorten
                                                     die gesättigte Zone) die Prüfwerte gemäß
möglicherweise ausgehenden Gefahren für das
                                                     BBodSchV überschritten sind. Grundsätzlich ist da-
Grundwasser bereitgestellt werden. Im Vorder-
                                                     von auszugehen, dass das Risiko einer Gefahr für
grund steht dabei die Identifizierung von Standor-
                                                     das Grundwasser mit geringer werdendem Abstand
ten, bei denen aufgrund der geologischen/hydroge-
                                                     zwischen der Lage der Schwellen und dem Ort der
ologischen und bodenkundlichen Standortsituation
                                                     Beurteilung zunimmt.
und der möglichen Betroffenheit von Schutzgütern
ein vordringlicher Bedarf für Untersuchungsmaß-      Die Erfahrungen aus Nordrhein-Westfalen (ca.
nahmen abgeleitet werden kann. Darüber hinaus        1000 Standorte) zeigen, dass Grundwasserverun-
können die Ergebnisse der Risikoabschätzung für      reinigungen (deutliche Überschreitung von Gering-
die Festlegung von Prioritäten im Zuge der Planun-   fügigkeitsschwellen der LAWA) im Umfeld von Frei-
gen für den Rückbau der Standorte durch die Netz-    leitungsmasten nur an Standorten festgestellt wur-
betreiber genutzt werden und damit eine landesweit   den, an denen die teerölgetränkten Schwellenfun-
einheitliche Vorgehensweise beim Umgang mit die-     damente in der gesättigten Zone in gut durchlässi-
sen Standorten befördert werden.                     gen quartären Grundwasserleitern (Sand, Kies) la-
                                                     gen. An Standorten, an denen die teerölgetränkten
2. Aktueller Kenntnisstand                           Schwellenfundamente in der ungesättigten Zone
Untersuchungsergebnisse (Säuleneluate) aus           liegen, konnten in NRW bisher keine Grundwasser-
Nordrhein-Westfalen zeigen, dass beim Kontakt        verunreinigungen festgestellt werden. Die Beein-
von teerölimprägnierten Holzschwellen mit Sicker-    trächtigung anderer Wirkungspfade (z. B. Boden –
wasser oder Grundwasser teeröltypische Schad-        Mensch, Boden – Pflanze) kann, mit Blick auf die
stoffe (u. a. PAK, Naphthalin) freigesetzt werden    Tiefenlage der Schwellenfundamente (i. d. R. 2–
können und dadurch die Konzentrationen im Si-        3 m unter GOK), ausgeschlossen werden.
ckerwasser und/oder im Grundwasser die Prüf-
werte der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenver-
ordnung (BBodSchV) (Ʃ PAK: 0,2 µg/l, Naphthalin:
2 µg/l) erheblich überschritten werden können. In
den vorliegenden Untersuchungen wurden im Säu-
leneluat bei einzelnen Proben PAK-Konzentratio-
nen von mehreren 100 µg/l festgestellt. Auch das
Wasser aus Baugruben, welches in Kontakt mit
Geofakten 33
                                                                                                      1
b) Untersuchungsphase II
                                                             6) Auswirkungen auf die Rückbaureihenfolge.

                                                            3.1 Standortermittlung
                                                            Die Erstellung eines vollständigen (möglichst digi-
                                                            talen) Verzeichnisses, welches eine eindeutige
                                                            Identifizierung von Maststandorten mit teerölim-
                                                            prägnierten Holzschwellenfundamenten ermög-
                                                            licht, bedarf der Recherche und Dokumentation
                                                            durch die jeweiligen Netzbetreiber.
                                                            Neben der Ermittlung der Standorte und ihrer Lage
                                                            sind die identifizierten Maststandorte hinsichtlich ih-
                                                            rer Nutzung und der geologischen/hydrogeologi-
                                                            schen/bodenkundlichen Standorteigenschaften zu
                                                            charakterisieren (vgl. Anhang). Die Charakterisie-
                                                            rung soll vorzugsweise anhand konkreter Standort-
                                                            informationen erfolgen. Hilfsweise können hierzu
                                                            auch Informationen zu Bohrungen/Profilbohrungen
                                                            oder relevante geowissenschaftliche Kartenwerke
                                                            (Hydrogeologische Karten, Bodenkarten) im Kar-
                                                            tenserver des Niedersächsischen Bodeninformati-
                                                            onssystems NIBIS® (http://nibis.lbeg.de/cardo-
                                                            map3/) herangezogen werden, wobei entspre-
Abb. 1: Prinzipskizze Freileitungsmast mit Holzschwellen-
        fundament (BARKOWSKI & HEUCHTKÖTTER 2013).
                                                            chende Unsicherheiten zu berücksichtigen sind.

                                                            3.2 Risikoeinstufung
3. Vorgehen bei der Ermittlung des                          Im Anschluss an die geologische, hydrogeologi-
   Gefahrenpotenzials                                       sche und bodenkundliche Charakterisierung liegen
Zielsetzung der Ermittlung des von den Maststand-           die Voraussetzungen vor, um die Standorte im Hin-
orten mit teerölimprägnierten Schwellenfundamen-            blick auf das Risiko einer Gefahr für das Grundwas-
ten ausgehenden Gefahrenpotenzials ist die Identi-          ser einzustufen. Die Einstufung in Risikoklassen
fizierung von Standorten, bei denen aufgrund der            kann auf Grundlage einer verbal-argumentativen
geologischen, hydrogeologischen und bodenkund-              Sickerwasserprognose in Anlehnung an die LABO-
lichen Standortsituation und der möglichen Betrof-          Arbeitshilfe „Sickerwasserprognose bei orientieren-
fenheit von Schutzgütern eine konkrete Gefahr mit           den Untersuchungen“ (LABO 2003) erfolgen. Dabei
vordringlichem Bedarf für Untersuchungs- und ggf.           können folgende Risikoklassen unterschieden wer-
Rückbaumaßnahmen abgeleitet werden kann. Um                 den:
den Untersuchungsaufwand gering zu halten und                    • Risikoklasse hoch: Prüfwertüberschreitung
unproblematische Standorte frühzeitig aus dem                      am OdB wahrscheinlich,
weiteren Ermittlungsverfahren auszuschalten, wird                • Risikoklasse mittel: Prüfwertüberschreitung
ein schrittweises Vorgehen empfohlen:                              am OdB möglich,
  1) Standortermittlung,                                         • Risikoklasse gering: Prüfwertüberschreitung
  2) Risikoeinstufung,                                             am OdB unwahrscheinlich.

  3) Priorisierung,                                         Für die Einstufung in Risikoklassen werden zu-
  4) Konkretisierung, Abstimmung mit zuständigen            nächst die Kriterien zur Bewertung der Abbau- und
     Behörden,                                              Rückhaltewirkung in der ungesättigten Zone gem.
                                                            Anhang 1 Nr. 3.3 BBodSchV berücksichtigt (Grund-
  5) Untersuchungsmaßnahmen:                                wasserflurabstand, Sickerwasserrate, Bodenart).
     a) Untersuchungsphase I,                               Für diese Kriterien werden folgende Abstufungen
                                                            vorgenommen:

Geofakten 33
                                                                                                                 2
• Grundwasserflurabstand (Abstufung: ≤3 m,             schwach toniger Schluff (Ut2) und lehmiger Ton (Tl)
      3–5 m, >5–10 m, >10 m),                              gemäß den Tabellen 30 und 31 der Bodenkundli-
    • Sickerwasserrate (Abstufung: ≤100 mm/a,              chen Kartieranleitung (KA 5) verwendet. Im Hinblick
      100–300 mm/a, >300 mm/a),                            auf den Betrachtungszeitraum einer Prüfwertüber-
                                                           schreitung wird davon ausgegangen, dass die Un-
    • Bodenart ungesättigte Zone                           terkante der Schwellenfundamente im ungünstigen
      (Abstufung: sandig, schluffig, tonig).               Fall bei 3 m u. GOK liegt, die Schwellenfundamente
                                                           frühestens in den 1920er Jahren gegründet wurden
Bei der Einstufung in die Risikoklassen (hoch, mit-        und bis zum Jahr 2030 durch Rückbau beseitigt
tel, gering) wurden Ergebnisse einer exemplari-            werden. Als Prognosezeitraum im Hinblick auf eine
schen, modellgestützten Sickerwasserprognose               mögliche Prüfwertüberschreitung ergibt sich somit
mit ALTEX-1D berücksichtigt. Dabei wurden stell-           eine maximale Dauer von 110 Jahren. Das Ergeb-
vertretend für die oben genannten Abstufungen die          nis der Einstufung ist aus Tabelle 1 ersichtlich.
Bodenarten mittelsandiger Feinsand (fSms),

                               Tab. 1: Kriterienabhängige Einstufung in Risikoklassen.
           Grundwasserflurabstand      Sickerwasserrate              Bodenart
                                                                                         Risikoklasse
                [m u. GOK]                  [mm/a]                ungesättigte Zone
                    ≤3                  alle Abstufungen            alle Abstufungen        hoch
                    3–5                 alle Abstufungen                 sandig             hoch
                    3–5                 alle Abstufungen                schluffig           mittel
                    3–5                  >300, 100–300                   tonig              mittel
                    3–5                       5–10                      >300                       sandig             hoch
                   >5–10                 5–10                 100–300, >300                  schluffig           mittel
                   >5–10                      5–10                 100–300, >300                   tonig              mittel
                   >5–10                      10                 alle Abstufungen                 sandig             mittel
                    >10                       ≥300                      schluffig           mittel
                    >10                  10                 alle Abstufungen                 tonig              gering

Für Standorte der Risikoklasse „hoch“ ist davon               a) Rezeptoren
auszugehen, dass der Prüfwert am OdB überschrit-                • Trinkwasserbrunnen,
ten wird und auch das Grundwasser bereits von ei-
ner Verunreinigung betroffen sein kann. Bei Stand-              • landwirtschaftliche Bewässerungsbrunnen,
orten der Risikoklasse „mittel“ ist ein Gefahrenver-            • Hausbrunnen,
dacht (Überschreitung des Prüfwertes am OdB)                    • Fischteiche;
nicht auszuschließen. Für Standorte der Risiko-
klasse „gering“ kann ein Gefahrenverdacht ausge-              b) Gebiete mit besonderem Schutzstatus
schlossen werden, so dass diese Standorte aus der               • Trinkwasserschutzgebiete WSG
weiteren Betrachtung entfallen können.                            (Zone I, II und III a/b)
                                                                  (vgl. https://www.umweltkarten-niedersach-
3.3 Priorisierung des Untersuchungsbedarfs                        sen.de/Umweltkarten),
Vor dem Hintergrund des mittelfristig zu erwarten-              • Heilquellenschutzgebiete HQSG
den Rückbaues aller Maststandorte mit teerölim-                   (vgl. https://www.umweltkarten-niedersach-
prägnierten Schwellenfundamenten sind im Hin-                     sen.de/Umweltkarten),
blick auf die Notwendigkeit von Untersuchungs-                  • Grundwasserabhängige Landökosysteme
maßnahmen insbesondere diejenigen Standorte                       (vgl. http://www.nlwkn.niedersachsen.de/
der Risikoklasse „hoch“ zu betrachten, an denen                   startseite/wasserwirtschaft/leitfaden_grund-
eine mögliche Beeinträchtigung droht:

Geofakten 33
                                                                                                             3
wasser/leitfaden_menge/grundwasserabha-         (1996) unter Berücksichtigung von worst-case-An-
       engige_landoekosysteme/grundwasserab-           nahmen durchgeführt. Das Gefährdungsrisiko er-
       haengige-landoekosysteme-131177.html).          wies sich aufgrund der sehr seltenen Befundlage
                                                       für hierbei relevante höhermolekulare (kanzerogen
Als Kriterien für eine mögliche Beeinträchtigung von   wirkende) PAK-Verbindungen als sehr gering.
Schutzgütern werden der Abstand der Rezeptoren         Schädliche Veränderungen des Bodens infolge ei-
und Schutzgebiete vom jeweiligen Maststandort          ner Schadstoffanreicherung durch Bewässerung im
und die Durchlässigkeit des Grundwasserleiters         Boden sind nach den vorliegenden worst-case-Be-
(Geschwindigkeit der Schadstoffausbreitung) be-        trachtungen in NRW auszuschließen. Auf Basis der
rücksichtigt.                                          Erfahrungen in Nordrhein-Westfalen ist auch eine
                                                       Berücksichtigung von Weidebrunnen, die sich im
Hinsichtlich der Einstufung der Durchlässigkeit der    Nahbereich von potenziell belasteten Maststandor-
Grundwasserleiter wird Bezug genommen auf die          ten (Entfernung bis 50 m) befinden, nicht erforder-
DIN 18130 (s. u.).                                     lich. Die Expositionsabschätzung hinsichtlich der
                                                       menschlichen Gesundheit hat bei einer näheren
Für die Priorisierung des Untersuchungsbedarfes        Betrachtung des Wirkungspfades Grundwasser →
werden u. a. die Erfahrungen aus Nordrhein-West-       Tränkwasser → Verzehr tierischer Produkte (Milch,
falen berücksichtigt, wonach die Längen der von        Eier, Fleisch) keine Anhaltspunkte für Gefährdun-
Maststandorten mit teerölimprägnierten Schwellen-      gen ergeben (IFUA 2012). Daher wird dieser As-
fundamenten ausgehenden Schadstofffahnen bis-          pekt unter dem Gesichtspunkt der Schutzgutbetrof-
her 20 m nicht überschritten haben.                    fenheit nicht weiter berücksichtigt.
Damit ergibt sich unter Berücksichtigung eines Si-
cherheitsabstandes ein vordringlicher Untersu-         Fischteiche
chungsbedarf für folgende Standorte:                   Als Kriterium kann hier die Existenz von Teichen im
    • alle Maststandorte mit teerölimprägnier-         Betrachtungsradius (50 m um den Maststandort/
      ten Schwellenfundamenten der Risiko-             Schwellenfundament) herangezogen werden. Die
      klasse „hoch“, bei denen Rezeptoren und          Feststellung der Schutzgutbetroffenheit an Fisch-
      Schutzgebiete (s. o.) innerhalb eines Um-        teichen ist anhand von Informationen zu tatsächlich
      kreises von 50 m um den Maststandort lie-        stattfindender Fischerei und vor dem Hintergrund
      gen und der Grundwasserleiter als stark          einer fachlichen Bewertung, ob eine hydraulische
      durchlässig (kf >10-4 m/s) nach DIN 18130        Anbindung an den potenziell verunreinigten Grund-
      eingestuft ist.                                  wasserleiter besteht, zu verifizieren. Auf Grundlage
                                                       einer vorliegenden Gefährdungsabschätzung aus
Trinkwasserbrunnen                                     Nordrhein-Westfalen für den Wirkungspfad Grund-
                                                       wasser → Gewässer → Fisch → Fischverzehr
Als Kriterium für die Existenz von Trinkwasserbrun-    ergab die Expositionsabschätzung unter entspre-
nen sollen zunächst im Betrachtungsradius (50 m        chenden (worst-case-) Annahmen (vgl. BMELV
um das Schwellenfundament) gelegene Wohnge-            2008, LANUV NRW 2011) ein mögliches Risiko für
bäude herangezogen werden.                             die menschliche Gesundheit.
Bewässerungsbrunnen                                    Maßnahmen bei Grundwasser- und Gewässerbe-
                                                       lastungen, die unterhalb des Geringfügigkeits-
Als Kriterium für die Existenz von Bewässerungs-       schwellenwertes der LAWA (LAWA 2010) liegen,
brunnen sollen zunächst im Betrachtungsradius          sowie die Untersuchung von Fischen, sind nicht
(50 m um das Schwellenfundament) gelegene Nut-         Gegenstand des vorliegenden Leitfadens.
zungen (Wohnbebauung, Kleingärten, Landwirt-
schaft) herangezogen werden, um auf dieser Basis       3.4 Konkretisierung und Abstimmung
eine Expositionsbetrachtung für die Schutzgüter            mit zuständigen Behörden
Mensch und Pflanzen durchführen zu können. Im
Zuge der Charakterisierung/Risikoeinstufung sind       Sobald die Risikoeinstufung vorliegt, sollen die
die Standorte zu selektieren, an denen in Reich-       Netzbetreiber und die UWB/UBB in einen Dialog
weite von maximal 50 m entsprechende Grundwas-         eintreten, um ggf. vor Ort vorhandene Informatio-
serentnahmen vorhanden sind. Zur Frage der Re-         nen einbinden zu können.
levanz dieser Fallgestaltung wurde eine modellba-      Das Ergebnis der Schritte Standortermittlung, Risi-
sierte Expositionsabschätzung der U. S. EPA            koeinstufung und Priorisierung (Kap. 3.1–3.3) ist zu

Geofakten 33
                                                                                                         4
dokumentieren und den UWB/UBB sowie dem Lan-                •   DOC,
desamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)             •   NSO-Heterocyclen,
zur Plausibilitätsprüfung zur Verfügung zu stellen.
                                                            •   Alkylphenole,
Die aufgezeigte Vorgehensweise sollte zeitnah               •   aromatische Amine.
umgesetzt werden.
                                                        3.5.2 Untersuchungsphase II
3.5 Untersuchungsmaßnahmen
                                                        Sofern im Rahmen der Untersuchungsphase I der
Gegebenenfalls notwendige Untersuchungsmaß-             Gefahrenverdacht bestätigt wurde, ist in Abstim-
nahmen erfolgen schrittweise in zwei Phasen.            mung mit der zuständigen UBB/UWB vom Netzbe-
                                                        treiber eine Untersuchungsphase II durchzuführen.
3.5.1 Untersuchungsphase I                              Ziel der zweiten Phase ist die Erstellung einer ab-
                                                        schließenden Gefährdungsabschätzung, insbeson-
Für die Standorte mit vordringlichem Untersu-
                                                        dere im Hinblick auf die mögliche Beeinträchtigung
chungsbedarf gem. Kap. 3.3 ist durch die Netzbe-
                                                        von Schutzgütern.
treiber festzustellen, ob der in den Kap. 3.1–3.4 ab-
geleitete Gefahrenverdacht bestätigt werden kann,       Im Vordergrund steht dabei zunächst die räumliche
oder sich als unbegründet herausstellt. Dafür sollen    Abgrenzung einer von einem Maststandort ausge-
gem. Anhang 1 Nr. 3.3 BBodSchV Rückschlüsse             henden Schadstofffahne. Als Untersuchungsme-
aus Untersuchungen im Grundwasserabstrom ei-            thodik hat sich in NRW die Untersuchung des
nes Standortes herangezogen werden. Eine Bestä-         Grundwasserabstroms mit Direct-Push-Sondierun-
tigung des Gefahrenverdachts liegt vor, wenn Un-        gen (Transekt-Anordnung) bewährt. Für eine quali-
tersuchungen im unmittelbaren Grundwasserab-            fizierte Beurteilung werden drei Transekte mit min-
strom unter Berücksichtigung der Anstromkonzent-        destens drei Sondierungen je Transekt und tiefen-
ration eine vom Standort ausgehende Überschrei-         differenzierter Probenahme als ausreichend ange-
tung von Prüfwerten oder Geringfügigkeitsschwel-        sehen.
lenwerten (GFS; LAWA 2016) ergeben. In diesen
                                                        Ist aufgrund der Untersuchungen des Grundwas-
Fällen ist in Abstimmung mit der zuständigen
                                                        serabstroms eine Beeinträchtigung von Schutzgü-
UBB/UWB eine abschließende Gefährdungsab-
                                                        tern abzuleiten, können weitere Untersuchungen
schätzung im Rahmen der Untersuchungsphase II
                                                        an Oberflächengewässern oder Rezeptoren (Trink-
erforderlich (s. Kap. 3.5.2).
                                                        wassergewinnungsbrunnen, Bewässerungsbrun-
Voraussetzung für eine repräsentative Beprobung         nen, Hausbrunnen u. a.) erforderlich werden.
des Grundwasserabstroms ist die standörtliche Er-
                                                        Das Ergebnis der Untersuchungsphase II ist in Ab-
mittlung der Grundwasserfließrichtung (hydrogeo-
                                                        stimmung mit der zuständigen UBB/UWB im Hin-
logisches Dreieck). Im Zuge dieser Arbeiten sind
                                                        blick auf die Erforderlichkeit eines vorgezogenen
auch ein bodenkundlich/geologisches Schichtprofil
                                                        Rückbaues (s. Kap. 3.6) zu bewerten.
und der Grundwasserflurabstand am Standort zu
ermitteln und zu dokumentieren. Die Untersuchung
                                                        3.6 Auswirkungen auf die Rückbaureihenfolge
des Grundwassers kann mit temporären Grund-
wassermessstellen oder Direct-Push-Sondierun-           Um die von den Standorten ausgehenden Risiken
gen erfolgen. Es ist darauf zu achten, dass das ge-     für das Grundwasser zu minimieren, kann zur Fest-
wählte Probenahmeintervall nicht zu groß und re-        legung der zeitlichen Rückbaupriorität das Ergebnis
präsentativ für den oberflächennahen Bereich (ca.       der in den Schritten 1–5 durchgeführten Risikoab-
1–2 m von der Grundwasseroberfläche) des                schätzung herangezogen werden (Tab. 2).
Grundwassers ist. Für die Untersuchung ist min-         Danach können die Standorte, bei denen sich im
destens eine Messstelle/Sondierung im unmittelba-       Rahmen der Untersuchungsphase II die Erforder-
ren Grundwasserabstrom (Abstand vom abstrom-            lichkeit von Gefahrenabwehrmaßnahmen bzw.
seitigen Ende des Schwellenfundamentes ca. 5 m)         Handlungsbedarf ergeben hat, der höchsten Priori-
erforderlich.                                           tätsstufe 1 zugeordnet werden. Standorte, bei de-
Bei der analytischen Untersuchung des Grundwas-         nen die Untersuchungsphase I eine Bestätigung
sers sind folgende Parameter zu berücksichtigen:        des Gefahrenverdachts ergeben hat, die Untersu-
    • Ʃ PAK (ohne Naphthalin),                          chungsphase II aber keine Erforderlichkeit für einen
                                                        vorgezogenen Rückbau ergeben hat, können der
    • Naphthalin,                                       Prioritätsstufe 2 zugeordnet werden. In der Priori-
    • Phenolindex,                                      tätsstufe 3 können die Standorte der Risikoklasse
Geofakten 33
                                                                                                          5
„hoch“, bei denen Schutzgüter außerhalb des 50-               klasse „mittel“ vorgesehen. Die restlichen Stand-
m-Abstandes liegen, berücksichtigt werden. Die                orte können der Prioritätsstufe 5 zugeordnet wer-
Prioritätsstufe 4 ist für die Standorte der Risiko-           den.

                                       Tab. 2: Einstufung der Rückbaupriorität.
                   Lage zu Rezeptoren/
  Risikoklasse                                      Ergebnis                     Ergebnis              Prioritätsstufe/
                 Gebieten mit Schutzstatus
  gem. Tab. 1                                 Untersuchungsphase I         Untersuchungsphase II          Rückbau
                    gemäß Kapitel 3.3
                                                   Durchführung               Maßnahmen zur
      hoch
Anhang

Standortdokumentation
Bundesland: …..…………………………………………………………………….
Landkreis/Stadt: …..………………………………………………………………..
Gemeinde: …..……………………………………………………………………...
Koordinaten (UTM): …..……………………………………………………………
Topografische Karte (Blattname/-nummer): …………………………………….
Betreiber: ……………………………………………………………………………
Netzbereich: ……..…………………………………………………………………
Mast: ………………………………………………………………………………...
Mastnummer: …..…………………………………………………………………..
Baujahr des Mastes: …..…………………………………………………………..
Trasse: …..………………………………………………………………………….
ggf. Rückbauplanung (Jahr): …..…………………………………………………

Geologische, bodenkundliche und hydrogeologische Standortbeschreibung

Stratigraphische Einheit im Bereich des Fundaments:
  Quartär
  Tertiär/Quartär
  Tertiär
  Mesozoikum (Kreide, Jura, Trias)
  Paläozoikum
  Sonstige ....……………………………………………………………………….

Lithologie im Bereich des Fundaments:
  Festgestein
  Lockergestein
  Aufschüttungen
  Sonstige ………………………………………………………………………….

Bodenart ungesättigte Zone:
  Kies oder Sand
  Schluff
  Ton
  Sonstige …………………………………………………………………………..

Mittlerer Grundwasserflurabstand [m u. GOK]:
  ≤3 m
  3–5 m
  >5–10 m
  >10 m

Sickerwasserrate [mm/a]:
 300

Geofakten 33
                                                                        7
Charakterisierung des oberen Grundwasserleiters:
  Porengrundwasserleiter
  Kluftgrundwasserleiter
  Karstgrundwasserleiter
  Sonstige: …..……………………………………………………………………….

Durchlässigkeitsbeiwert (kf-Wert) des oberen Grundwasserleiters:
  ≤10-4 m/s
  >10-4 m/s

Schutzgutbetroffenheit

Lage in einem bzw. im Umkreis von 50 m von einem Gebiet mit besonderem Schutzstatus:
  Trinkwasserschutzgebiet WSG (Zone I, II und III a/b)
    ja
    nein

  Heilquellenschutzgebiet HQSG
    ja
    nein

  Grundwasserabhängiges Landökosystem (gemäß NLWKN)
    ja
    nein

Sensible Rezeptoren im Umkreis von 50 m:
  Trinkwasserbrunnen (Kriterien s. Kap. 3.3)
    ja
    nein

  Landwirtschaftliche Bewässerungsbrunnen (Kriterien s. Kap. 3.3)
    ja
    nein

  Hausbrunnen
    ja
    nein

  Fischteiche (Kriterien s. Kap. 3.3)
    ja
    nein

Geofakten 33
                                                                                       8
Abschließende Kategorisierung

Risikoeinstufung (nach Tab. 1 der Geofakten 33)
  gering
  mittel
  hoch

Besteht vordringlicher Untersuchungsbedarf (nach Kap. 3.3 der Geofakten 33)?
  ja
  nein

Eine über die Kategorisierung hinausgehende orientierende Untersuchung im Gelände (Untersuchungs-
phase I) ist an den Standorten mit vordringlichem Untersuchungsbedarf durchzuführen.

 Impressum                                                  Autoren
 Die Geofakten werden vom Landesamt für Bergbau, Ener-      • Uwe Hammerschmidt
 gie und Geologie (LBEG) herausgegeben und erscheinen       • Bernhard Engeser, ehemals
 unregelmäßig bei Bedarf.                                   • Dr. Jürgen Schneider, ehemals
 Die bisher erschienenen Geofakten können unter               Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
 http://www.lbeg.niedersachsen.de abgerufen werden.
 © LBEG Hannover 2020                                       Kontakt
 Version: 05.02.2020                                        • Johanna Oest, Tel.: 0511/ 643-3697
 DOI: 10.48476/geofakt_33_2_2020                              mail: Johanna.oest@lbeg.niedersachsen.de
                                                            • Uwe Hammerschmidt, Tel.: 0511/ 643-3602
 Dies ist die überarbeitete Version des Textes von Januar     mail: Uwe.Hammerschmidt@lbeg.niedersachsen.de
 2019.
                                                              Landesamt für Bergbau,
                                                              Energie und Geologie
                                                              Stilleweg 2, 30655 Hannover
                                                              Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de

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