Teerölimprägnierte Schwellenfundamente - Fachliche Überlegungen zur Abschätzung der von teerölimprägnierten Schwellenfundamenten ausgehenden ...
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Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Geofakten 33 Boden Teerölimprägnierte Schwellenfundamente – Fachliche Überlegungen zur Abschätzung der von teerölimprägnierten Schwellenfundamenten ausgehenden Risiken für das Grundwasser 2. Auflage Engeser, B., Hammerschmidt, U. & Schneider, J. Januar 2020 1. Veranlassung Schwellenfundamenten stand, wies ähnlich hohe Belastungen auf. Maststandorte mit teerölimpräg- Untersuchungsergebnisse aus Nordrhein-Westfa- nierten Schwellenfundamenten stellen insofern len (BARKOWSKI & HEUCHTKÖTTER 2013) haben ge- grundsätzlich Verdachtsflächen für eine schädliche zeigt, dass Boden und Grundwasser im Umfeld von Bodenveränderung im Hinblick auf den Wirkungs- Freileitungsmasten für Höchstspannungsleitungen, pfad Boden – Grundwasser dar. Gemäß § 4 Abs. 3 die auf teerölimprägnierten Holzschwellenfunda- der BBodSchV ist zur Bewertung der von Ver- menten (vgl. Abb. 1) gegründet sind, durch teeröl- dachtsflächen ausgehenden Gefahren für das typische Schadstoffe (PAK, NSO-Heterocyclen Grundwasser eine Sickerwasserprognose durchzu- u. a.) belastet sein können. Mit dem vorliegenden führen und zu prüfen, ob am Ort der Beurteilung Geofakt sollen fachliche Eckpunkte für die Ermitt- (OdB = Übergangsbereich von der ungesättigten in lung und Bewertung der von diesen Standorten die gesättigte Zone) die Prüfwerte gemäß möglicherweise ausgehenden Gefahren für das BBodSchV überschritten sind. Grundsätzlich ist da- Grundwasser bereitgestellt werden. Im Vorder- von auszugehen, dass das Risiko einer Gefahr für grund steht dabei die Identifizierung von Standor- das Grundwasser mit geringer werdendem Abstand ten, bei denen aufgrund der geologischen/hydroge- zwischen der Lage der Schwellen und dem Ort der ologischen und bodenkundlichen Standortsituation Beurteilung zunimmt. und der möglichen Betroffenheit von Schutzgütern ein vordringlicher Bedarf für Untersuchungsmaß- Die Erfahrungen aus Nordrhein-Westfalen (ca. nahmen abgeleitet werden kann. Darüber hinaus 1000 Standorte) zeigen, dass Grundwasserverun- können die Ergebnisse der Risikoabschätzung für reinigungen (deutliche Überschreitung von Gering- die Festlegung von Prioritäten im Zuge der Planun- fügigkeitsschwellen der LAWA) im Umfeld von Frei- gen für den Rückbau der Standorte durch die Netz- leitungsmasten nur an Standorten festgestellt wur- betreiber genutzt werden und damit eine landesweit den, an denen die teerölgetränkten Schwellenfun- einheitliche Vorgehensweise beim Umgang mit die- damente in der gesättigten Zone in gut durchlässi- sen Standorten befördert werden. gen quartären Grundwasserleitern (Sand, Kies) la- gen. An Standorten, an denen die teerölgetränkten 2. Aktueller Kenntnisstand Schwellenfundamente in der ungesättigten Zone Untersuchungsergebnisse (Säuleneluate) aus liegen, konnten in NRW bisher keine Grundwasser- Nordrhein-Westfalen zeigen, dass beim Kontakt verunreinigungen festgestellt werden. Die Beein- von teerölimprägnierten Holzschwellen mit Sicker- trächtigung anderer Wirkungspfade (z. B. Boden – wasser oder Grundwasser teeröltypische Schad- Mensch, Boden – Pflanze) kann, mit Blick auf die stoffe (u. a. PAK, Naphthalin) freigesetzt werden Tiefenlage der Schwellenfundamente (i. d. R. 2– können und dadurch die Konzentrationen im Si- 3 m unter GOK), ausgeschlossen werden. ckerwasser und/oder im Grundwasser die Prüf- werte der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenver- ordnung (BBodSchV) (Ʃ PAK: 0,2 µg/l, Naphthalin: 2 µg/l) erheblich überschritten werden können. In den vorliegenden Untersuchungen wurden im Säu- leneluat bei einzelnen Proben PAK-Konzentratio- nen von mehreren 100 µg/l festgestellt. Auch das Wasser aus Baugruben, welches in Kontakt mit Geofakten 33 1
b) Untersuchungsphase II 6) Auswirkungen auf die Rückbaureihenfolge. 3.1 Standortermittlung Die Erstellung eines vollständigen (möglichst digi- talen) Verzeichnisses, welches eine eindeutige Identifizierung von Maststandorten mit teerölim- prägnierten Holzschwellenfundamenten ermög- licht, bedarf der Recherche und Dokumentation durch die jeweiligen Netzbetreiber. Neben der Ermittlung der Standorte und ihrer Lage sind die identifizierten Maststandorte hinsichtlich ih- rer Nutzung und der geologischen/hydrogeologi- schen/bodenkundlichen Standorteigenschaften zu charakterisieren (vgl. Anhang). Die Charakterisie- rung soll vorzugsweise anhand konkreter Standort- informationen erfolgen. Hilfsweise können hierzu auch Informationen zu Bohrungen/Profilbohrungen oder relevante geowissenschaftliche Kartenwerke (Hydrogeologische Karten, Bodenkarten) im Kar- tenserver des Niedersächsischen Bodeninformati- onssystems NIBIS® (http://nibis.lbeg.de/cardo- map3/) herangezogen werden, wobei entspre- Abb. 1: Prinzipskizze Freileitungsmast mit Holzschwellen- fundament (BARKOWSKI & HEUCHTKÖTTER 2013). chende Unsicherheiten zu berücksichtigen sind. 3.2 Risikoeinstufung 3. Vorgehen bei der Ermittlung des Im Anschluss an die geologische, hydrogeologi- Gefahrenpotenzials sche und bodenkundliche Charakterisierung liegen Zielsetzung der Ermittlung des von den Maststand- die Voraussetzungen vor, um die Standorte im Hin- orten mit teerölimprägnierten Schwellenfundamen- blick auf das Risiko einer Gefahr für das Grundwas- ten ausgehenden Gefahrenpotenzials ist die Identi- ser einzustufen. Die Einstufung in Risikoklassen fizierung von Standorten, bei denen aufgrund der kann auf Grundlage einer verbal-argumentativen geologischen, hydrogeologischen und bodenkund- Sickerwasserprognose in Anlehnung an die LABO- lichen Standortsituation und der möglichen Betrof- Arbeitshilfe „Sickerwasserprognose bei orientieren- fenheit von Schutzgütern eine konkrete Gefahr mit den Untersuchungen“ (LABO 2003) erfolgen. Dabei vordringlichem Bedarf für Untersuchungs- und ggf. können folgende Risikoklassen unterschieden wer- Rückbaumaßnahmen abgeleitet werden kann. Um den: den Untersuchungsaufwand gering zu halten und • Risikoklasse hoch: Prüfwertüberschreitung unproblematische Standorte frühzeitig aus dem am OdB wahrscheinlich, weiteren Ermittlungsverfahren auszuschalten, wird • Risikoklasse mittel: Prüfwertüberschreitung ein schrittweises Vorgehen empfohlen: am OdB möglich, 1) Standortermittlung, • Risikoklasse gering: Prüfwertüberschreitung 2) Risikoeinstufung, am OdB unwahrscheinlich. 3) Priorisierung, Für die Einstufung in Risikoklassen werden zu- 4) Konkretisierung, Abstimmung mit zuständigen nächst die Kriterien zur Bewertung der Abbau- und Behörden, Rückhaltewirkung in der ungesättigten Zone gem. Anhang 1 Nr. 3.3 BBodSchV berücksichtigt (Grund- 5) Untersuchungsmaßnahmen: wasserflurabstand, Sickerwasserrate, Bodenart). a) Untersuchungsphase I, Für diese Kriterien werden folgende Abstufungen vorgenommen: Geofakten 33 2
• Grundwasserflurabstand (Abstufung: ≤3 m, schwach toniger Schluff (Ut2) und lehmiger Ton (Tl) 3–5 m, >5–10 m, >10 m), gemäß den Tabellen 30 und 31 der Bodenkundli- • Sickerwasserrate (Abstufung: ≤100 mm/a, chen Kartieranleitung (KA 5) verwendet. Im Hinblick 100–300 mm/a, >300 mm/a), auf den Betrachtungszeitraum einer Prüfwertüber- schreitung wird davon ausgegangen, dass die Un- • Bodenart ungesättigte Zone terkante der Schwellenfundamente im ungünstigen (Abstufung: sandig, schluffig, tonig). Fall bei 3 m u. GOK liegt, die Schwellenfundamente frühestens in den 1920er Jahren gegründet wurden Bei der Einstufung in die Risikoklassen (hoch, mit- und bis zum Jahr 2030 durch Rückbau beseitigt tel, gering) wurden Ergebnisse einer exemplari- werden. Als Prognosezeitraum im Hinblick auf eine schen, modellgestützten Sickerwasserprognose mögliche Prüfwertüberschreitung ergibt sich somit mit ALTEX-1D berücksichtigt. Dabei wurden stell- eine maximale Dauer von 110 Jahren. Das Ergeb- vertretend für die oben genannten Abstufungen die nis der Einstufung ist aus Tabelle 1 ersichtlich. Bodenarten mittelsandiger Feinsand (fSms), Tab. 1: Kriterienabhängige Einstufung in Risikoklassen. Grundwasserflurabstand Sickerwasserrate Bodenart Risikoklasse [m u. GOK] [mm/a] ungesättigte Zone ≤3 alle Abstufungen alle Abstufungen hoch 3–5 alle Abstufungen sandig hoch 3–5 alle Abstufungen schluffig mittel 3–5 >300, 100–300 tonig mittel 3–5 5–10 >300 sandig hoch >5–10 5–10 100–300, >300 schluffig mittel >5–10 5–10 100–300, >300 tonig mittel >5–10 10 alle Abstufungen sandig mittel >10 ≥300 schluffig mittel >10 10 alle Abstufungen tonig gering Für Standorte der Risikoklasse „hoch“ ist davon a) Rezeptoren auszugehen, dass der Prüfwert am OdB überschrit- • Trinkwasserbrunnen, ten wird und auch das Grundwasser bereits von ei- ner Verunreinigung betroffen sein kann. Bei Stand- • landwirtschaftliche Bewässerungsbrunnen, orten der Risikoklasse „mittel“ ist ein Gefahrenver- • Hausbrunnen, dacht (Überschreitung des Prüfwertes am OdB) • Fischteiche; nicht auszuschließen. Für Standorte der Risiko- klasse „gering“ kann ein Gefahrenverdacht ausge- b) Gebiete mit besonderem Schutzstatus schlossen werden, so dass diese Standorte aus der • Trinkwasserschutzgebiete WSG weiteren Betrachtung entfallen können. (Zone I, II und III a/b) (vgl. https://www.umweltkarten-niedersach- 3.3 Priorisierung des Untersuchungsbedarfs sen.de/Umweltkarten), Vor dem Hintergrund des mittelfristig zu erwarten- • Heilquellenschutzgebiete HQSG den Rückbaues aller Maststandorte mit teerölim- (vgl. https://www.umweltkarten-niedersach- prägnierten Schwellenfundamenten sind im Hin- sen.de/Umweltkarten), blick auf die Notwendigkeit von Untersuchungs- • Grundwasserabhängige Landökosysteme maßnahmen insbesondere diejenigen Standorte (vgl. http://www.nlwkn.niedersachsen.de/ der Risikoklasse „hoch“ zu betrachten, an denen startseite/wasserwirtschaft/leitfaden_grund- eine mögliche Beeinträchtigung droht: Geofakten 33 3
wasser/leitfaden_menge/grundwasserabha- (1996) unter Berücksichtigung von worst-case-An- engige_landoekosysteme/grundwasserab- nahmen durchgeführt. Das Gefährdungsrisiko er- haengige-landoekosysteme-131177.html). wies sich aufgrund der sehr seltenen Befundlage für hierbei relevante höhermolekulare (kanzerogen Als Kriterien für eine mögliche Beeinträchtigung von wirkende) PAK-Verbindungen als sehr gering. Schutzgütern werden der Abstand der Rezeptoren Schädliche Veränderungen des Bodens infolge ei- und Schutzgebiete vom jeweiligen Maststandort ner Schadstoffanreicherung durch Bewässerung im und die Durchlässigkeit des Grundwasserleiters Boden sind nach den vorliegenden worst-case-Be- (Geschwindigkeit der Schadstoffausbreitung) be- trachtungen in NRW auszuschließen. Auf Basis der rücksichtigt. Erfahrungen in Nordrhein-Westfalen ist auch eine Berücksichtigung von Weidebrunnen, die sich im Hinsichtlich der Einstufung der Durchlässigkeit der Nahbereich von potenziell belasteten Maststandor- Grundwasserleiter wird Bezug genommen auf die ten (Entfernung bis 50 m) befinden, nicht erforder- DIN 18130 (s. u.). lich. Die Expositionsabschätzung hinsichtlich der menschlichen Gesundheit hat bei einer näheren Für die Priorisierung des Untersuchungsbedarfes Betrachtung des Wirkungspfades Grundwasser → werden u. a. die Erfahrungen aus Nordrhein-West- Tränkwasser → Verzehr tierischer Produkte (Milch, falen berücksichtigt, wonach die Längen der von Eier, Fleisch) keine Anhaltspunkte für Gefährdun- Maststandorten mit teerölimprägnierten Schwellen- gen ergeben (IFUA 2012). Daher wird dieser As- fundamenten ausgehenden Schadstofffahnen bis- pekt unter dem Gesichtspunkt der Schutzgutbetrof- her 20 m nicht überschritten haben. fenheit nicht weiter berücksichtigt. Damit ergibt sich unter Berücksichtigung eines Si- cherheitsabstandes ein vordringlicher Untersu- Fischteiche chungsbedarf für folgende Standorte: Als Kriterium kann hier die Existenz von Teichen im • alle Maststandorte mit teerölimprägnier- Betrachtungsradius (50 m um den Maststandort/ ten Schwellenfundamenten der Risiko- Schwellenfundament) herangezogen werden. Die klasse „hoch“, bei denen Rezeptoren und Feststellung der Schutzgutbetroffenheit an Fisch- Schutzgebiete (s. o.) innerhalb eines Um- teichen ist anhand von Informationen zu tatsächlich kreises von 50 m um den Maststandort lie- stattfindender Fischerei und vor dem Hintergrund gen und der Grundwasserleiter als stark einer fachlichen Bewertung, ob eine hydraulische durchlässig (kf >10-4 m/s) nach DIN 18130 Anbindung an den potenziell verunreinigten Grund- eingestuft ist. wasserleiter besteht, zu verifizieren. Auf Grundlage einer vorliegenden Gefährdungsabschätzung aus Trinkwasserbrunnen Nordrhein-Westfalen für den Wirkungspfad Grund- wasser → Gewässer → Fisch → Fischverzehr Als Kriterium für die Existenz von Trinkwasserbrun- ergab die Expositionsabschätzung unter entspre- nen sollen zunächst im Betrachtungsradius (50 m chenden (worst-case-) Annahmen (vgl. BMELV um das Schwellenfundament) gelegene Wohnge- 2008, LANUV NRW 2011) ein mögliches Risiko für bäude herangezogen werden. die menschliche Gesundheit. Bewässerungsbrunnen Maßnahmen bei Grundwasser- und Gewässerbe- lastungen, die unterhalb des Geringfügigkeits- Als Kriterium für die Existenz von Bewässerungs- schwellenwertes der LAWA (LAWA 2010) liegen, brunnen sollen zunächst im Betrachtungsradius sowie die Untersuchung von Fischen, sind nicht (50 m um das Schwellenfundament) gelegene Nut- Gegenstand des vorliegenden Leitfadens. zungen (Wohnbebauung, Kleingärten, Landwirt- schaft) herangezogen werden, um auf dieser Basis 3.4 Konkretisierung und Abstimmung eine Expositionsbetrachtung für die Schutzgüter mit zuständigen Behörden Mensch und Pflanzen durchführen zu können. Im Zuge der Charakterisierung/Risikoeinstufung sind Sobald die Risikoeinstufung vorliegt, sollen die die Standorte zu selektieren, an denen in Reich- Netzbetreiber und die UWB/UBB in einen Dialog weite von maximal 50 m entsprechende Grundwas- eintreten, um ggf. vor Ort vorhandene Informatio- serentnahmen vorhanden sind. Zur Frage der Re- nen einbinden zu können. levanz dieser Fallgestaltung wurde eine modellba- Das Ergebnis der Schritte Standortermittlung, Risi- sierte Expositionsabschätzung der U. S. EPA koeinstufung und Priorisierung (Kap. 3.1–3.3) ist zu Geofakten 33 4
dokumentieren und den UWB/UBB sowie dem Lan- • DOC, desamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) • NSO-Heterocyclen, zur Plausibilitätsprüfung zur Verfügung zu stellen. • Alkylphenole, Die aufgezeigte Vorgehensweise sollte zeitnah • aromatische Amine. umgesetzt werden. 3.5.2 Untersuchungsphase II 3.5 Untersuchungsmaßnahmen Sofern im Rahmen der Untersuchungsphase I der Gegebenenfalls notwendige Untersuchungsmaß- Gefahrenverdacht bestätigt wurde, ist in Abstim- nahmen erfolgen schrittweise in zwei Phasen. mung mit der zuständigen UBB/UWB vom Netzbe- treiber eine Untersuchungsphase II durchzuführen. 3.5.1 Untersuchungsphase I Ziel der zweiten Phase ist die Erstellung einer ab- schließenden Gefährdungsabschätzung, insbeson- Für die Standorte mit vordringlichem Untersu- dere im Hinblick auf die mögliche Beeinträchtigung chungsbedarf gem. Kap. 3.3 ist durch die Netzbe- von Schutzgütern. treiber festzustellen, ob der in den Kap. 3.1–3.4 ab- geleitete Gefahrenverdacht bestätigt werden kann, Im Vordergrund steht dabei zunächst die räumliche oder sich als unbegründet herausstellt. Dafür sollen Abgrenzung einer von einem Maststandort ausge- gem. Anhang 1 Nr. 3.3 BBodSchV Rückschlüsse henden Schadstofffahne. Als Untersuchungsme- aus Untersuchungen im Grundwasserabstrom ei- thodik hat sich in NRW die Untersuchung des nes Standortes herangezogen werden. Eine Bestä- Grundwasserabstroms mit Direct-Push-Sondierun- tigung des Gefahrenverdachts liegt vor, wenn Un- gen (Transekt-Anordnung) bewährt. Für eine quali- tersuchungen im unmittelbaren Grundwasserab- fizierte Beurteilung werden drei Transekte mit min- strom unter Berücksichtigung der Anstromkonzent- destens drei Sondierungen je Transekt und tiefen- ration eine vom Standort ausgehende Überschrei- differenzierter Probenahme als ausreichend ange- tung von Prüfwerten oder Geringfügigkeitsschwel- sehen. lenwerten (GFS; LAWA 2016) ergeben. In diesen Ist aufgrund der Untersuchungen des Grundwas- Fällen ist in Abstimmung mit der zuständigen serabstroms eine Beeinträchtigung von Schutzgü- UBB/UWB eine abschließende Gefährdungsab- tern abzuleiten, können weitere Untersuchungen schätzung im Rahmen der Untersuchungsphase II an Oberflächengewässern oder Rezeptoren (Trink- erforderlich (s. Kap. 3.5.2). wassergewinnungsbrunnen, Bewässerungsbrun- Voraussetzung für eine repräsentative Beprobung nen, Hausbrunnen u. a.) erforderlich werden. des Grundwasserabstroms ist die standörtliche Er- Das Ergebnis der Untersuchungsphase II ist in Ab- mittlung der Grundwasserfließrichtung (hydrogeo- stimmung mit der zuständigen UBB/UWB im Hin- logisches Dreieck). Im Zuge dieser Arbeiten sind blick auf die Erforderlichkeit eines vorgezogenen auch ein bodenkundlich/geologisches Schichtprofil Rückbaues (s. Kap. 3.6) zu bewerten. und der Grundwasserflurabstand am Standort zu ermitteln und zu dokumentieren. Die Untersuchung 3.6 Auswirkungen auf die Rückbaureihenfolge des Grundwassers kann mit temporären Grund- wassermessstellen oder Direct-Push-Sondierun- Um die von den Standorten ausgehenden Risiken gen erfolgen. Es ist darauf zu achten, dass das ge- für das Grundwasser zu minimieren, kann zur Fest- wählte Probenahmeintervall nicht zu groß und re- legung der zeitlichen Rückbaupriorität das Ergebnis präsentativ für den oberflächennahen Bereich (ca. der in den Schritten 1–5 durchgeführten Risikoab- 1–2 m von der Grundwasseroberfläche) des schätzung herangezogen werden (Tab. 2). Grundwassers ist. Für die Untersuchung ist min- Danach können die Standorte, bei denen sich im destens eine Messstelle/Sondierung im unmittelba- Rahmen der Untersuchungsphase II die Erforder- ren Grundwasserabstrom (Abstand vom abstrom- lichkeit von Gefahrenabwehrmaßnahmen bzw. seitigen Ende des Schwellenfundamentes ca. 5 m) Handlungsbedarf ergeben hat, der höchsten Priori- erforderlich. tätsstufe 1 zugeordnet werden. Standorte, bei de- Bei der analytischen Untersuchung des Grundwas- nen die Untersuchungsphase I eine Bestätigung sers sind folgende Parameter zu berücksichtigen: des Gefahrenverdachts ergeben hat, die Untersu- • Ʃ PAK (ohne Naphthalin), chungsphase II aber keine Erforderlichkeit für einen vorgezogenen Rückbau ergeben hat, können der • Naphthalin, Prioritätsstufe 2 zugeordnet werden. In der Priori- • Phenolindex, tätsstufe 3 können die Standorte der Risikoklasse Geofakten 33 5
„hoch“, bei denen Schutzgüter außerhalb des 50- klasse „mittel“ vorgesehen. Die restlichen Stand- m-Abstandes liegen, berücksichtigt werden. Die orte können der Prioritätsstufe 5 zugeordnet wer- Prioritätsstufe 4 ist für die Standorte der Risiko- den. Tab. 2: Einstufung der Rückbaupriorität. Lage zu Rezeptoren/ Risikoklasse Ergebnis Ergebnis Prioritätsstufe/ Gebieten mit Schutzstatus gem. Tab. 1 Untersuchungsphase I Untersuchungsphase II Rückbau gemäß Kapitel 3.3 Durchführung Maßnahmen zur hoch
Anhang Standortdokumentation Bundesland: …..……………………………………………………………………. Landkreis/Stadt: …..……………………………………………………………….. Gemeinde: …..……………………………………………………………………... Koordinaten (UTM): …..…………………………………………………………… Topografische Karte (Blattname/-nummer): ……………………………………. Betreiber: …………………………………………………………………………… Netzbereich: ……..………………………………………………………………… Mast: ………………………………………………………………………………... Mastnummer: …..………………………………………………………………….. Baujahr des Mastes: …..………………………………………………………….. Trasse: …..…………………………………………………………………………. ggf. Rückbauplanung (Jahr): …..………………………………………………… Geologische, bodenkundliche und hydrogeologische Standortbeschreibung Stratigraphische Einheit im Bereich des Fundaments: Quartär Tertiär/Quartär Tertiär Mesozoikum (Kreide, Jura, Trias) Paläozoikum Sonstige ....………………………………………………………………………. Lithologie im Bereich des Fundaments: Festgestein Lockergestein Aufschüttungen Sonstige …………………………………………………………………………. Bodenart ungesättigte Zone: Kies oder Sand Schluff Ton Sonstige ………………………………………………………………………….. Mittlerer Grundwasserflurabstand [m u. GOK]: ≤3 m 3–5 m >5–10 m >10 m Sickerwasserrate [mm/a]: 300 Geofakten 33 7
Charakterisierung des oberen Grundwasserleiters: Porengrundwasserleiter Kluftgrundwasserleiter Karstgrundwasserleiter Sonstige: …..………………………………………………………………………. Durchlässigkeitsbeiwert (kf-Wert) des oberen Grundwasserleiters: ≤10-4 m/s >10-4 m/s Schutzgutbetroffenheit Lage in einem bzw. im Umkreis von 50 m von einem Gebiet mit besonderem Schutzstatus: Trinkwasserschutzgebiet WSG (Zone I, II und III a/b) ja nein Heilquellenschutzgebiet HQSG ja nein Grundwasserabhängiges Landökosystem (gemäß NLWKN) ja nein Sensible Rezeptoren im Umkreis von 50 m: Trinkwasserbrunnen (Kriterien s. Kap. 3.3) ja nein Landwirtschaftliche Bewässerungsbrunnen (Kriterien s. Kap. 3.3) ja nein Hausbrunnen ja nein Fischteiche (Kriterien s. Kap. 3.3) ja nein Geofakten 33 8
Abschließende Kategorisierung Risikoeinstufung (nach Tab. 1 der Geofakten 33) gering mittel hoch Besteht vordringlicher Untersuchungsbedarf (nach Kap. 3.3 der Geofakten 33)? ja nein Eine über die Kategorisierung hinausgehende orientierende Untersuchung im Gelände (Untersuchungs- phase I) ist an den Standorten mit vordringlichem Untersuchungsbedarf durchzuführen. Impressum Autoren Die Geofakten werden vom Landesamt für Bergbau, Ener- • Uwe Hammerschmidt gie und Geologie (LBEG) herausgegeben und erscheinen • Bernhard Engeser, ehemals unregelmäßig bei Bedarf. • Dr. Jürgen Schneider, ehemals Die bisher erschienenen Geofakten können unter Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie http://www.lbeg.niedersachsen.de abgerufen werden. © LBEG Hannover 2020 Kontakt Version: 05.02.2020 • Johanna Oest, Tel.: 0511/ 643-3697 DOI: 10.48476/geofakt_33_2_2020 mail: Johanna.oest@lbeg.niedersachsen.de • Uwe Hammerschmidt, Tel.: 0511/ 643-3602 Dies ist die überarbeitete Version des Textes von Januar mail: Uwe.Hammerschmidt@lbeg.niedersachsen.de 2019. Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Stilleweg 2, 30655 Hannover Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de Geofakten 33 9
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