Einladung Gemeindeversammlung - Einwohnergemeindeversammlung Mittwoch, 9. Juni 2021 20.15 Uhr, Gemeindesaal Ortsbürgergemeindeversammlung ...

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Einladung Gemeindeversammlung - Einwohnergemeindeversammlung Mittwoch, 9. Juni 2021 20.15 Uhr, Gemeindesaal Ortsbürgergemeindeversammlung ...
Einladung Gemeindeversammlung

                                Einwohnergemeindeversammlung
                                Mittwoch, 9. Juni 2021
                                20.15 Uhr, Gemeindesaal

                                Ortsbürgergemeindeversammlung
                                Mittwoch, 15. Juni 2021
                                20.15 Uhr, Ischlag
Einladung Gemeindeversammlung - Einwohnergemeindeversammlung Mittwoch, 9. Juni 2021 20.15 Uhr, Gemeindesaal Ortsbürgergemeindeversammlung ...
Inhaltsverzeichnis                                                                               Einwohnergemeinde

Traktanden                                                                                       1.1	Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom
                                                                                                      4. November 2020
1. Einwohnergemeindeversammlung
                                                                                                 An der letzten Einwohnergemeindeversammlung vom 4. November 2020 wurden folgende Be-
1.1  Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 4. November 2020
                                                                                                 schlüsse gefasst:
1.2  Rechenschaftsbericht 2020
1.3  Gemeinderechnungen 2020
                                                                                                 1.1  Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 6. November 2019
1.4  Kreditabrechnungen:
                                                                                                 1.2  Genehmigung des Rechenschaftsberichts 2019
     a) Gehwegerweiterung Kleinfeldstrasse
                                                                                                 1.3  Genehmigung der Gemeinderechnungen 2019
     b) Sanierung Kanalisation Kleinfeldstrasse Nord
                                                                                                 1.4  Genehmigung folgender Kreditabrechnungen:
     c) Ersatz Leitung Kleinfeldstrasse
                                                                                                 		   Einwohnergemeinde
     d) Sanierung Kanalisation Gartenstrasse
                                                                                                 		   a) Sanierung und Ausbau Hallenbad
     e) Sanierung Freibad Walzimatt
                                                                                                 		   b) Neubau Schmutzwasserleitung «Areal Herzog»
1.5	Festsetzung der Entschädigung an die Mitglieder des Gemeinderates
                                                                                                 		   c) Anteil Gemeinde Menziken an der Sanierung der Schlammbehandlung der Abwasser­
     für die Amtsperiode 2022/2025
                                                                                                          reinigungsanlage (ARA) Reinach des Abwasserverbandes Oberwynental
1.6	Verpflichtungskredit von CHF 4’269’350.00 für den Neubau des
                                                                                                 		 d) Anteil Gemeinde Menziken am Ausbau und der Sanierung der Abwasserreinigungs­
     Regenüberlaufbeckens RÜB 528
                                                                                                          anlage (ARA) Reinach des Abwasserverbandes Oberwynental
1.7 Impuls Zusammenleben aargauSüd – Wechsel in die Regelstruktur «IZ 2.0»
                                                                                                 		 e) Gehwegneubau und Strassenarbeiten Russirainstrasse Nord
1.8 Verschiedenes und Umfrage
                                                                                                 		 f) Kanalisation Russirainstrasse Nord
                                                                                                 		 Wasserversorgung
                                                                                                 		 g) Ersatz Leitung Russirainstrasse Nord
2. Ortsbürgergemeindeversammlung
                                                                                                 1.5 Rückweisung Ermächtigung Gemeinderat zum Landverkauf im Gebiet Bifang-Bromen
                                                                                                 1.6	Bewilligung eines Verpflichtungskredits von CHF 105’000.00 für Fusionsabklärungen
2.1    Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 4. November 2020
                                                                                                      Gemeinden Menziken und Burg
2.2    Rechenschaftsbericht 2020
                                                                                                 1.7	Bewilligung eines Verpflichtungskredits von CHF 980’000.00 für den Erwerb der Parzelle
2.3    Gemeinderechnungen 2020
                                                                                                      Nr. 2252
2.4    Verschiedenes und Umfrage
                                                                                                 1.8 Genehmigung des Personalreglements der Gemeinde Menziken
                                                                                                 1.9 Genehmigung des Budgets und Festlegung des Steuerfusses mit 118 % für das Jahr 2021
Aktenauflage
                                                                                                 1.10 Verschiedenes und Umfrage
Die Akten zu den Traktanden der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlungen liegen vom
27. Mai 2021 bis 9. Juni 2021 während der ordentlichen Bürozeit in der Gemeindekanzlei öffent-
lich auf.
                                                                                                   Antrag:
                                                                                                   Das Verhandlungsprotokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 4. November 2020 sei zu
                                                                                                   genehmigen.
Einladung Gemeindeversammlung - Einwohnergemeindeversammlung Mittwoch, 9. Juni 2021 20.15 Uhr, Gemeindesaal Ortsbürgergemeindeversammlung ...
Einwohnergemeinde

1.2 Rechenschaftsbericht 2020                                                                       1.3 Gemeinderechnungen 2020

Der Rechenschaftsbericht 2020 der Einwohnergemeinde Menziken liegt der Einladung zur Gemein-        Erfolgsrechnung 2020
deversammlung aus Kostengründen nicht bei. Der Rechenschaftsbericht kann während der Akten-
auflage in der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Zusätzlich kann er telefonisch oder schriftlich   Die Rechnung 2020 der Einwohnergemeinde Menziken schliesst mit einem Ertragsüberschuss von
angefordert werden (kanzlei@menziken.ch / 062 765 78 70) und ist zudem auf der Homepage             CHF 2’014’669 ab. Gesamthaft sind Aufwand und Ertrag mit total je CHF 34’356’986 ausgegli-
www.menziken.ch/rechenschaftsbericht abrufbar.                                                      chen.

                                                                                                    Die dreistufige Erfolgsrechnung gibt Auskunft wie sich die Rechnung
                                                                                                    zusammensetzt:
Antrag:
Der Rechenschaftsbericht 2020 der Einwohnergemeinde Menziken sei zu genehmigen.
                                                                                                     Einwohnergemeinde ohne Eigenwirtschaftsbetriebe                                Rechnung 2020

                                                                                                     Betrieblicher Aufwand ohne Abschreibungen                                           26’612’444
                                                                                                     Abschreibungen                                                                       1’278’490
                                                                                                     Betrieblicher Ertrag ohne Steuerertrag                                              14’376’320
                                                                                                     Steuerertrag                                                                        14’592’843

                                                                                                     Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit                                                1’078’229
                                                                                                     Ergebnis aus Finanzierung                                                              600’003

                                                                                                     Operatives Ergebnis                                                                 1’678’232
                                                                                                     Ausserordentliches Ergebnis                                                            336’437

                                                                                                     Gesamtergebnis                                                                      2’014’669

                                                                                                    Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit
                                                                                                    Gegenüberstellung sämtlicher Ausgaben, welche mit Steuererträgen gedeckt werden müssen. In
                                                                                                    der betrieblichen Tätigkeit sind die rückwirkenden Abschreibungen der letzten 20 Jahre enthalten.

                                                                                                                                                                                                        5
Einladung Gemeindeversammlung - Einwohnergemeindeversammlung Mittwoch, 9. Juni 2021 20.15 Uhr, Gemeindesaal Ortsbürgergemeindeversammlung ...
Einwohnergemeinde

Zusammenfassung Nettoaufwand/-ertrag pro Abteilung                                               Selbstfinanzierungsgrad
                                                                                                                                                                                             95 %
                                                                                                 Selbstfinanzierung in Prozent der Nettoinvestitionen
 Nettoaufwand                             Rechnung 2020       Budget 2020     Rechnung 2019
                                                                                                 Zeigt, welcher Anteil der Nettoinvestitionen aus eigenen Mitteln finanziert werden kann. Jährliche
 0 Allgemeine Verwaltung                        1’739’490         1’851’500        1’430’095     Schwankungen beim Selbstfinanzierungsgrad sind nicht ungewöhnlich. Langfristig sollte ein Selbst-
 1 Öffentliche Ordnung                            643’309          656’900           501’261     finanzierungsgrad von 100 % angestrebt werden.

 2 Bildung                                      6’898’942         6’430’100        6’033’794
 3 Kultur, Sport und Freizeit                   1’182’349         1’257’200          726’072    Eigenwirtschaftsbetriebe
 4 Gesundheit                                   1’231’018         1’281’900        1’283’756
                                                                                                 Wasserversorgung                                                                 Rechnung 2020
 5 Soziale Sicherheit                           4’152’712         4’581’800        3’663’508
 6 Verkehr                                      1’013’618         1’033’100          928’824     Betrieblicher Aufwand                                                                     660’698
 7 Umweltschutz/Raumordnung                       517’291          489’400           358’551     Betrieblicher Ertrag                                                                      972’141
 8 Volkswirtschaft                                - 92’782         - 69’500          - 87’397
                                                                                                 Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit                                                     311’443
 9 Finanzen und Steuern                       - 17’285’947     - 17’512’400      - 14’838’464
                                                                                                 Ergebnis aus Finanzierung                                                                       0

 Total                                                  0                0                 0     Operatives Ergebnis                                                                      311’443
                                                                                                 Ausserordentliches Ergebnis                                                                     0
Der Finanz- und Lastenausgleich beläuft sich auf CHF 4’137’700.00 (Vorjahr CHF 3’852’100.00).
                                                                                                 Gesamtergebnis                                                                           311’443
Investitionen und Selbstfinanzierung

 Einwohnergemeinde ohne Eigenwirtschaftsbetriebe                              Rechnung 2020      Wasserversorgung                                                                 Rechnung 2020

 Investitionsausgaben                                                              3’423’715     Investitionsausgaben                                                                      301’809

 Investitionseinnahmen                                                               165’922     Investitionseinnahmen                                                                     262’676

 Nettoinvestitionen                                                              - 3’257’793     Nettoinvestitionen                                                                       - 39’133

 Selbstfinanzierung                                                                3’105’902     Selbstfinanzierung                                                                        409’966

 Finanzierungsergebnis                                                             - 151’891     Finanzierungsergebnis                                                                    370’833

                                                                                                Die Investitionen der Wasserversorgung wurden aus eigenen Mitteln finanziert.

                                                                                                                                                                                                      7
Einwohnergemeinde

 Abwasserbeseitigung                                                          Rechnung 2020     Abfallwirtschaft                                                           Rechnung 2020

 Betrieblicher Aufwand                                                             1’256’837    Betrieblicher Aufwand                                                             579’767
 Betrieblicher Ertrag                                                              1’604’330    Betrieblicher Ertrag                                                              580’290

 Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit                                               347’493     Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit                                                  523
 Ergebnis aus Finanzierung                                                                0     Ergebnis aus Finanzierung                                                               0

 Operatives Ergebnis                                                                347’493     Operatives Ergebnis                                                                   523
 Ausserordentliches Ergebnis                                                              0     Ausserordentliches Ergebnis                                                             0

 Gesamtergebnis                                                                     347’493     Gesamtergebnis                                                                        523

                                                                                               Die Rechnungen 2020 können während der Aktenauflage in der Abteilung Finanzen eingesehen
 Abwasserbeseitigung                                                          Rechnung 2020    oder als Kopie bezogen werden. Zusätzlich sind die detaillierten Rechnungen auf der Homepage
                                                                                               www.menziken.ch abrufbar.
 Investitionsausgaben                                                               102’571
 Investitionseinnahmen                                                              573’500

 Nettoinvestitionen                                                                 470’929
                                                                                                 Antrag:
 Selbstfinanzierung                                                                 854’403
                                                                                                 Die Rechnungen 2020 (Erfolgs- und Investitionsrechnung sowie Bilanz) der Einwohnergemeinde
                                                                                                 Menziken seien zu genehmigen.
 Finanzierungsergebnis                                                            1’325’332

Die Investitionen im Abwasserbereich wurden aus eigenen Mitteln finanziert.

                                                                                                                                                                                              9
Einwohnergemeinde

1.4 Kreditabrechnungen                                                                               c) Ersatz Leitung Kleinfeldstrasse
                                                                                                     Die Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2010 bewilligte einen Kredit für den Ersatz der Leitung
                                                                                                     Kleinfeldstrasse von CHF 110’000.00. Die Gesamtabrechnung schliesst mit Bruttoanlagekosten in
Über folgende Kreditabrechnungen wird Bericht erstattet:
                                                                                                     der Höhe von CHF 92’839.35 ab. Der Bruttoverpflichtungskredit wird um CHF 17’160.65 (15.6 %)
                                                                                                     unterschritten.
a) Gehwegerweiterung Kleinfeldstrasse
Die Gemeindeversammlung vom 16. November 2005 bewilligte einen Kredit für die Gehwegerwei-
terung Kleinfeldstrasse von CHF 120’000.00. Die Gesamtabrechnung schliesst mit Bruttoanlage-          Kreditvergleich:                Verpflichtungskredit     Bruttoanlagekosten       Differenz
kosten in der Höhe von CHF 83’966.85 ab. Der Bruttoverpflichtungskredit wird um CHF 36’033.15
                                                                                                                                                110’000.00               92’839.35       - 15.6 %
(30.0 %) unterschritten.

                                                                                                     Zusammenfassung Projekt Kleinfeldstrasse
 Kreditvergleich:                  Verpflichtungskredit      Bruttoanlagekosten        Differenz     Die Gesamtabrechnung schliesst mit Bruttoanlagekosten in der Höhe von CHF 296’567.20 ab. Der
                                                                                                     Bruttoverpflichtungskredit von CHF 330’000.00 wird um CHF 33’432.80 (10.1 %) unterschritten.
                                             120’000.00                 83’966.85        - 30.0 %

Das Vorhaben hat sich stark verzögert, da die Ausführung des Überbauungsprojekts auf Parzelle         Kreditvergleich:                Verpflichtungskredit     Bruttoanlagekosten       Differenz
Nr. 2316 von den Privatinvestoren seinerzeit zurückgestellt und die früher erteilte Baubewilligung
                                                                                                      Gehwegerweiterung                         120’000.00               83’966.85       - 30.0 %
nicht beansprucht worden ist.
                                                                                                      Kanalisation                              100’000.00              119’761.00      + 19.8 %
b) Sanierung Kanalisation Kleinfeldstrasse Nord
                                                                                                      Wasser                                    110’000.00               92’839.35       - 15.6 %
Die Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2010 bewilligte einen Kredit für die Sanierung der
Kanalisation Kleinfeldstrasse von CHF 100’000.00. Die Gesamtabrechnung schliesst mit Brut-
                                                                                                      Total                                    330’000.00              296’567.20        - 10.1 %
toanlagekosten in der Höhe von CHF 119’761.00 ab. Der Bruttoverpflichtungskredit wird um
CHF 19’761.00 (19.8 %) überschritten.                                                                d) Sanierung Kanalisation Gartenstrasse
                                                                                                     Die Gemeindeversammlung vom 8. November 2017 bewilligte einen Kredit für die Sanierung
 Kreditvergleich:                  Verpflichtungskredit      Bruttoanlagekosten        Differenz     der Kanalisation Gartenstrasse von CHF 160’000.00. Die Gesamtabrechnung schliesst mit Brut-
                                                                                                     toanlagekosten in der Höhe von CHF 138’794.65 ab. Der Bruttoverpflichtungskredit wird um
                                             100’000.00                119’761.00       + 19.8 %     CHF 21’205.35 (13.3 %) unterschritten.

                                                                                                      Kreditvergleich:                Verpflichtungskredit     Bruttoanlagekosten       Differenz

                                                                                                                                                160’000.00              138’794.65       - 13.3 %

                                                                                                                                                                                                     11
Einwohnergemeinde

e) Sanierung Freibad Walzimatt                                                                  1.5	Festsetzung der Entschädigung an die Mitglieder des
Die Gemeindeversammlung vom 12. Juni 2019 bewilligte einen Kredit für die Sanierung des Frei-
bades Walzimatt von CHF 1’700’000.00. Die Gesamtabrechnung schliesst mit Bruttoanlagekosten
                                                                                                     Gemeinderates für die Amtsperiode 2022/2025
in der Höhe von CHF 1’548’853.94 ab. Der Bruttoverpflichtungskredit wird um CHF 151’146.06
(8.9 %) unterschritten.                                                                         Am 31. Dezember 2021 endet die Amtsperiode 2018/2021. Demzufolge muss vor der Gesam-
                                                                                                terneuerungswahl über die Entschädigungsfrage der Gemeinderatsmitglieder in der Gemeinde-
                                                                                                versammlung Beschluss gefasst werden (§ 20 Abs. 2 lit. e Gemeindegesetz). Dieser Beschluss
 Kreditvergleich:                Verpflichtungskredit     Bruttoanlagekosten       Differenz    gilt unbefristet bis zu seiner Änderung, jedoch längstens bis zum Ablauf der neuen Amtsperiode
                                                                                                2022/2025.
                                         1’700’000.00            1’548’853.94        - 8.9 %

                                                                                                Grundbesoldungen
                                                                                                Die bisherige Grundbesoldung setzt sich wie folgt zusammen:

Antrag:
                                                                                                                                            Grundbesoldung         Bruttoentschädigung 2021
Die Kreditabrechnungen seien zu genehmigen.                                                                                                 100 Indexpunkte      inkl. Teuerungszulage 61.0 %
                                                                                                 Gemeindeammann                                 CHF 42’010.00                  CHF 67’636.10
                                                                                                 Vizeammann                                     CHF 12’730.00                  CHF 20’495.30
                                                                                                 Gemeinderäte je                                CHF 10’190.00                  CHF 16’405.90

                                                                                                Die Grundbesoldung wird analog der Regelung für das Gemeindepersonal jeweils der Teuerung
                                                                                                angepasst und ausbezahlt.

                                                                                                Zusatzentschädigung
                                                                                                Für das Ressort «Bauwesen» wird pro Jahr eine zusätzliche Entschädigung von pauschal
                                                                                                CHF 4’800.00 ausgerichtet, sofern nicht der Gemeindeammann dieses Ressort betreut. Diese Ent-
                                                                                                schädigung ist nicht indexiert.

                                                                                                Spesenentschädigungen
                                                                                                Es wird vorgeschlagen, den Gemeinderatsmitgliedern wie bisher folgende pauschal Spesenent-
                                                                                                schädigungen (Fahrkosten, Telefon, Internet etc.) auszurichten:

                                                                                                                                                                Bisher Amtsperiode 2018/2021

                                                                                                 Gemeindeammann                                                                  CHF 4’350.00
                                                                                                 Vizeammann und Gemeinderäte je                                                  CHF 1’700.00

                                                                                                                                                                                                 13
Einwohnergemeinde

Obwohl die zeitliche Beanspruchung der Gemeinderatsmitglieder in den letzten Jahren weiter zu-   1.6	Verpflichtungskredit von CHF 4’269’350.00 für den
genommen hat, empfiehlt der Gemeinderat, die indexierten Grundbesoldungen und die Zusatzent-
schädigung «Bauwesen» unverändert auch in der Amtsperiode 2022/2025 beizubehalten.
                                                                                                      Neubau des Regenüberlaufbeckens RÜB 528

                                                                                                                                                 Im Rahmen des Generellen Entwässerungs-
                                                                                                                                                 plans (GEP) des Abwasserverbands Oberwy-
Antrag:                                                                                                                                          nental ist der Bau eines neuen Regenüber-
Die Grundbesoldungen (Indexstand 100), zuzüglich Teuerungszulage, sowie die Zusatzentschädi-                                                     laufbeckens RÜB 528 zum Gewässerschutz                                                                                 K242
                                                                                                                                                                                                                                                           Hauptstrasse

gung für das Ressort «Bauwesen» und die Spesenentschädigungen für die Mitglieder des Gemein-                                                     der Wyna geplant. Das Regenüberlaufbecken
                                                                                                                                                                  Wy

                                                                                                                                                 RÜB 528 dient als Regenwasserbehandlungs-
                                                                                                                                                                       na

derates seien gemäss den vorstehend aufgeführten Regelungen für die Amtsperiode 2022/2025 zu
genehmigen.                                                                                                                                      anlage und als Zwischenspeicher, um die

                                                                                                                                                                                                                                                           Herkuless
                                                                                                                                                 Spitze des anfallenden Niederschlagswassers

                                                                                                                                                                                                                                                               trasse
                                                                                                                                                                                                                                              trasse
                                                                                                                                                                                                                                      e rgs
                                                                                                                                                                                                                               Oelb

                                                                                                                                                 vorübergehend zurückzuhalten. Aufgrund des
                                                                                                                                                                                        Reinach, 20. August 2020 / sdm
                                                                                                                                                                                                                                                       Massstab:
                                                                                                                                                                                                                                                       0   5            10   15   20   25
                                                                                                   Flury Bauingenieure AG

                                                                                                                                                 standortgebundenen Charakters der Anlage
                                                                                                                                                                            fbpartner ag
                                                                                                   Dipl. Ingenieure ETH / SIA          5734 Reinach                         INGENIEURE & PLANER

                                                                                                   Planer, Pat. Ingenieur Geometer     Marktplatz 2                         Neudorfstrasse 32 I 5734 Reinach I 062 765 50 70
                                                                                                                                                                            info@fbpartner. ch I fbpartner. ch
                                                                                                   www. fluryag. ch info@fluryag. ch   Telefon: 058 / 733 33 55

                                                                                                 zwischen der Wyna und der Kantonsstrasse K242, der Umsetzung der Gewässerschutzvorschriften
                                                                                                 (Richtlinie Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute, VSA) und der Gesamtrevi-
                                                                                                 sion Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland der Gemeinde Menziken kann das Regenüberlauf-
                                                                                                 becken RÜB 528 nur auf dem Kiesplatz (Hauptstrasse / Herkulesstrasse, Parzelle Nr. 228) realisiert
                                                                                                 werden.

                                                                                                 Das Regenüberlaufbecken RÜB 528 wird als Durchlaufbecken im Nebenschluss ausgeführt. Auf-
                                                                                                 grund der Platzverhältnisse und der kantonalen Auflagen wurde das Regenüberlaufbecken RÜB 528
                                                                                                 mit einer flügelförmigen Geometrie konzipiert. Das Betriebsgebäude wird oberirdisch erstellt. Das
                                                                                                 Regenüberlaufbecken RÜB 528 wird an das Leitsystem der Abwasserreinigungsanlage (ARA) Rei-
                                                                                                 nach des Abwasserverbands Oberwynental angeschlossen.

                                                                                                 Das Projekt umfasst folgende Arbeiten:
                                                                                                 - Erstellung des Zulaufkanals und der Entlastungsleitung.
                                                                                                 - Neubau eines neuen Trennbauwerks.
                                                                                                 - Erstellung des Regenüberlaufbeckens RÜB 528.
                                                                                                 - Erstellung des Betriebsgebäudes.
                                                                                                 - Wiederinstandstellung der Kantonsstrasse und des Kiesplatzes.

                                                                                                 Die Baumeister-, Elektro- sowie Ausrüstungskosten für den Neubau des Regenüberlaufbeckens
                                                                                                 RÜB 528 wurden mit ca. CHF 5’150’000.00 inkl. Nebenkosten, Honorarleistungen und MWST
                                                                                                 geschätzt.
                                                                                                                                                                                                                                                                                            15
Einwohnergemeinde

Der Kostenteiler für das Projekt wurde anlässlich der Vorstandsitzung des Abwasserverbands      1.7	Impuls Zusammenleben aargauSüd – Wechsel in die
Oberwynental wie folgt beschlossen:
                                                                                                     Regelstruktur «IZ 2.0»
                                                        Fred * [ha] (Planung)          Anteil   Ausgangslage
                                                                                                «Impuls Zusammenleben aargauSüd» ist ins Leben gerufen worden, um in das Programm «Periur-
 Menziken                                                              25.71          82.9 %
                                                                                                ban» des Bundes für die Periode 2016 bis 2020 aufgenommen zu werden. Im Programm «Periur-
 Burg                                                                   4.54          14.7 %
                                                                                                ban» fördert der Bund Projekte im Bereich des Zusammenlebens und der Integration in ländlichen
 Rickenbach                                                             0.75           2.4 %    Regionen. Dabei geht es darum, wie in Zeiten der grösseren Mobilität und der wachsenden gesell-
 Total                                                                31.00           100 %     schaftlichen Vielfalt der soziale Zusammenhalt künftig gestärkt und nachhaltig gesichert werden
                                                                                                kann. Zielgruppe des Projekts ist die Gesamtbevölkerung. Das Projekt konzentriert sich auf die vier
* reduzierte Fläche                                                                             Handlungsfelder Freiwilligenarbeit, Förderung der Integration, Jugend und Projektförderung im
                                                                                                Bereich des Zusammenlebens.
 Zusammensetzung Kredit
                                                                                                Die Finanzierung der jährlichen Projektkosten von CHF 225’000.00 erfolgte aus Beiträgen von
 Baumeisterarbeiten / Baugrubensicherung                                            3’296’000   Bund (CHF 50’000.00), Kanton (CHF 50’000.00) und Gemeinden (CHF 125’000.00). Der Gemein-
 Elektro- / Sanitärarbeiten                                                            80’000   deanteil wurde aus den bisherigen Beiträgen von CHF 5.00 pro Einwohner an die regionale Ju-
 Beckenausrüstung                                                                    381’000    gendarbeit RJAW finanziert.

 Elektroarbeiten                                                                     173’500
                                                                                                Dank des Projekts «IZ 2.0» können die Gemeinden im Bereich des Zusammenlebens aktiver und
 Nebenkosten und Honorare                                                            390’500    strategisch gestaltend wirken. Impuls Zusammenleben stärkt das Zusammenleben aller Bevölke-
 Unvorhergesehenes                                                                   459’000    rungsgruppen und betrifft somit Kleinkinder, Kinder und Jugendliche, Familien und die ältere Gene-
 Mehrwertsteuer                                                                      370’000    ration. Die Angebote und Dienstleistungen werden regional unter einem Dach gebündelt.

 Total Erstellungskosten                                                           5’150’000
                                                                                                Im Jahr 2020 haben Kanton und Bund entschieden, «Impuls Zusammenleben aargauSüd» im Sinne
                                                                                                eines Übergangsjahres um ein weiteres Jahr im Rahmen des Programms «Periurban» mit gleich-
                                                                                                bleibendem Beitrag von je CHF 50’000.00 zu unterstützen. Bedingung dafür war, dass die Ge-
                                                                                                meinden im Grundsatz dem Weiterführungskonzept «Impuls Zusammenleben aargauSüd IZ 2.0»
Antrag:                                                                                         zustimmen und dies in einer Absichtserklärung der Mitfinanzierung kundtun.
Der Verpflichtungskredit für den Anteil der Gemeinde Menziken am Neubau des Regenüberlaufbe-
ckens RÜB 528 von CHF 4’269’350.00 inkl. MWST, zuzüglich teuerungsbedingte Mehrkosten, sei      Impuls Zusammenleben aargauSüd «IZ 2.0»
zu bewilligen.                                                                                  Aktuell sind die Gemeinden in der Region aargauSüd daran, ein Konzept für die Weiterführung von
                                                                                                «IZ 2.0» ab dem Jahr 2022 zu erarbeiten. Die bisherigen Gemeinden (Birrwil, Burg, Gontenschwil,
                                                                                                Leimbach, Menziken, Oberkulm, Reinach, Teufenthal, Unterkulm und Zetzwil) sowie Dürrenäsch

                                                                                                                                                                                                      17
Einwohnergemeinde

(seit dem Jahr 2021) werden in diesem Prozess entscheiden, ob sie «IZ 2.0» ab dem Jahr 2022         1.8 Verschiedenes und Umfrage
gemeinsam weiterführen und mitfinanzieren werden. Ein Beitritt weiterer Gemeinden ist auf diesen
Zeitpunkt möglich. Der Konzeptentwurf für die Weiterführung sowie eine Grobkostenberechnung
liegen vor. Die Angebotspalette umfasst neben dem Bereich Kinder und Jugend auch die frühe
Kindheit, die Förderung der Freiwilligenarbeit und die Integration von Migrantinnen und Migranten
sowie neu den Bereich Alter. Die Kosten für die Weiterführung werden von den teilnehmenden
Gemeinden und dem Kan-ton getragen. Der Gemeindeanteil wird auf der Basis der Einwohnerzah-
len berechnet (CHF 8.00 pro Einwohnerin bzw. Einwohner). Der bisherige Beitrag von CHF 5.00
pro Einwohnerin bzw. Einwohner an die regionale Jugendarbeit RJAW entfällt bei Zustimmung
zur neuen Trägerschaft und der Verein RJAW wird aufgelöst. Der Kanton beteiligt sich bei einer
Weiterführung von «Impuls Zusammenleben» mit einem jährlichen Beitrag von CHF 110’000.00
für die Führung der regionalen Integrationsfachstelle RIF, und mit weiteren CHF 41’000.00 für die
Führung der regionalen Koordinationsstelle für die Freiwilligenarbeit im Asylbereich.

Um weiter von finanziellen Mitteln des Kantons und des Bundes zu profitieren, ist der Wechsel
vom Projekt «Impuls Zusammenleben aargauSüd» in die Regelstruktur «IZ 2.0» zwingend nötig.
Der Gemeindeverband aargauSüd Impuls als Körperschaft des öffentlichen Rechts stellt sich als
Dachorganisation und Trägerschaft zur Verfügung. Der Gemeindeverband würde sich dann aus
den Bereichen «aargauSüd Impuls» – den Regionalplanungsverband beinhaltend – und «Impuls
Zusammenleben aargauSüd» zusammensetzen. Abklärungen beim Leiter Rechtsdienst des Depar-
tements Volkswirtschaft und Inneres (DVI) haben ergeben, dass es nicht zwingend ist, dass alle
beteiligten Gemeinden bei der Erfüllung aller Aufgaben mitmachen. Die Teilnahme kann sich auch
auf einzelne Aufgaben beschränken. Daher wird es zwei getrennte Abgeordnetenversammlungen
geben, eine von «aargauSüd Impuls» und eine von «Impuls Zusammenleben aargauSüd», was ge-
mäss Rechtsdienst des DVI rechtskonform ist. Rechtliche und finanzielle Verantwortung der Organe
ist auf den einzelnen Geschäftsbereich, in denen die Abgeordneten tätig sind, beschränkt.

Da in vielen Fällen nur bei einer regionalen Lösung von Beiträgen des Kantons und des Bundes
profitiert werden kann, ist es wichtig, dass die Gemeinden die Aufgaben gemeinsam angehen und
dem Regelbetrieb «Impuls Zusammenleben aargauSüd IZ 2.0» zustimmen.

Antrag:
Dem Regelbetrieb «Impuls Zusammenleben aargauSüd IZ 2.0» und der Kostenbeteiligung von
CHF 8.00 pro Einwohner sei zuzustimmen.
                                                                                                                                    19
Ortsbürgergemeindeversammlung

2.1	Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom                                             2.2 Rechenschaftsbericht 2020
     4. November 2020
                                                                                                 Der Rechenschaftsbericht 2020 der Ortsbürgergemeinde Menziken liegt der Einladung zur Ge-
An der letzten Ortsbürgergemeindeversammlung vom 4. November 2020 wurden folgende Beschlüs-      meindeversammlung aus Kostengründen nicht bei. Der Rechenschaftsbericht kann während der
se gefasst:                                                                                      Aktenauflage in der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Zusätzlich kann er telefonisch oder
                                                                                                 schriftlich angefordert werden (kanzlei@menziken.ch / 062 765 78 70) und ist zudem auf der
2.1   Genehmigung des Protokolls der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 6. November 2019          Homepage www.menziken.ch/rechenschaftsbericht abrufbar.
2.2   Genehmigung Rechenschaftsbericht 2019
2.3   Genehmigung Gemeinderechnungen 2019
2.4   Genehmigung Budget 2021
                                                                                                   Antrag:
2.5   Verschiedenes und Umfrage
                                                                                                   Der Rechenschaftsbericht 2020 der Ortsbürgergemeinde Menziken sei zu genehmigen.

Das Verhandlungsprotokoll kann während der Aktenauflage in der Gemeindekanzlei eingesehen oder
als Kopie bezogen werden.

Antrag:
Das Verhandlungsprotokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 4. November 2020 sei zu
genehmigen.

                                                                                                                                                                                              21
Ortsbürgergemeindeversammlung

2.3 Gemeinderechnung 2020                                                                       2.4 Verschiedenes und Umfrage

Die Rechnung der Ortsbürgergemeinde schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 2’345.25
ab.

 Ortsbürgergemeinde                                                          Rechnung 2020

 Betrieblicher Aufwand                                                              18’692
 Betrieblicher Ertrag                                                               14’573

 Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit                                               - 4’119
 Ergebnis aus Finanzierung                                                           6’464

 Operatives Ergebnis                                                                 2’345
 Ausserordentliches Ergebnis                                                                0

 Gesamtergebnis                                                                      2’345

Zusammenfassung pro Abteilung

 Nettoaufwand                            Rechnung 2020       Budget 2020     Rechnung 2019

 0 Allgemeine Verwaltung                            986             2’500            1’610
 8 Wald                                                0                0                   0
 9 Finanzen                                        - 986           - 2’500          - 1’610

 Total                                                0                 0                0

Antrag:
Die Rechnungen 2020 (Erfolgsrechnung und Bilanz) der Ortsbürgergemeinde Menziken seien zu
genehmigen.
Gemeindeverwaltung
Hauptstrasse 42
Postfach             Tel. 062 765 78 70
5737 Menziken        info@menziken.ch
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