Einladung Gemeindeversammlung - Einwohnergemeindeversammlung Mittwoch, 9. Juni 2021 20.15 Uhr, Gemeindesaal Ortsbürgergemeindeversammlung ...
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Einladung Gemeindeversammlung Einwohnergemeindeversammlung Mittwoch, 9. Juni 2021 20.15 Uhr, Gemeindesaal Ortsbürgergemeindeversammlung Mittwoch, 15. Juni 2021 20.15 Uhr, Ischlag
Inhaltsverzeichnis Einwohnergemeinde Traktanden 1.1 Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 4. November 2020 1. Einwohnergemeindeversammlung An der letzten Einwohnergemeindeversammlung vom 4. November 2020 wurden folgende Be- 1.1 Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 4. November 2020 schlüsse gefasst: 1.2 Rechenschaftsbericht 2020 1.3 Gemeinderechnungen 2020 1.1 Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 6. November 2019 1.4 Kreditabrechnungen: 1.2 Genehmigung des Rechenschaftsberichts 2019 a) Gehwegerweiterung Kleinfeldstrasse 1.3 Genehmigung der Gemeinderechnungen 2019 b) Sanierung Kanalisation Kleinfeldstrasse Nord 1.4 Genehmigung folgender Kreditabrechnungen: c) Ersatz Leitung Kleinfeldstrasse Einwohnergemeinde d) Sanierung Kanalisation Gartenstrasse a) Sanierung und Ausbau Hallenbad e) Sanierung Freibad Walzimatt b) Neubau Schmutzwasserleitung «Areal Herzog» 1.5 Festsetzung der Entschädigung an die Mitglieder des Gemeinderates c) Anteil Gemeinde Menziken an der Sanierung der Schlammbehandlung der Abwasser für die Amtsperiode 2022/2025 reinigungsanlage (ARA) Reinach des Abwasserverbandes Oberwynental 1.6 Verpflichtungskredit von CHF 4’269’350.00 für den Neubau des d) Anteil Gemeinde Menziken am Ausbau und der Sanierung der Abwasserreinigungs Regenüberlaufbeckens RÜB 528 anlage (ARA) Reinach des Abwasserverbandes Oberwynental 1.7 Impuls Zusammenleben aargauSüd – Wechsel in die Regelstruktur «IZ 2.0» e) Gehwegneubau und Strassenarbeiten Russirainstrasse Nord 1.8 Verschiedenes und Umfrage f) Kanalisation Russirainstrasse Nord Wasserversorgung g) Ersatz Leitung Russirainstrasse Nord 2. Ortsbürgergemeindeversammlung 1.5 Rückweisung Ermächtigung Gemeinderat zum Landverkauf im Gebiet Bifang-Bromen 1.6 Bewilligung eines Verpflichtungskredits von CHF 105’000.00 für Fusionsabklärungen 2.1 Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 4. November 2020 Gemeinden Menziken und Burg 2.2 Rechenschaftsbericht 2020 1.7 Bewilligung eines Verpflichtungskredits von CHF 980’000.00 für den Erwerb der Parzelle 2.3 Gemeinderechnungen 2020 Nr. 2252 2.4 Verschiedenes und Umfrage 1.8 Genehmigung des Personalreglements der Gemeinde Menziken 1.9 Genehmigung des Budgets und Festlegung des Steuerfusses mit 118 % für das Jahr 2021 Aktenauflage 1.10 Verschiedenes und Umfrage Die Akten zu den Traktanden der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlungen liegen vom 27. Mai 2021 bis 9. Juni 2021 während der ordentlichen Bürozeit in der Gemeindekanzlei öffent- lich auf. Antrag: Das Verhandlungsprotokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 4. November 2020 sei zu genehmigen.
Einwohnergemeinde 1.2 Rechenschaftsbericht 2020 1.3 Gemeinderechnungen 2020 Der Rechenschaftsbericht 2020 der Einwohnergemeinde Menziken liegt der Einladung zur Gemein- Erfolgsrechnung 2020 deversammlung aus Kostengründen nicht bei. Der Rechenschaftsbericht kann während der Akten- auflage in der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Zusätzlich kann er telefonisch oder schriftlich Die Rechnung 2020 der Einwohnergemeinde Menziken schliesst mit einem Ertragsüberschuss von angefordert werden (kanzlei@menziken.ch / 062 765 78 70) und ist zudem auf der Homepage CHF 2’014’669 ab. Gesamthaft sind Aufwand und Ertrag mit total je CHF 34’356’986 ausgegli- www.menziken.ch/rechenschaftsbericht abrufbar. chen. Die dreistufige Erfolgsrechnung gibt Auskunft wie sich die Rechnung zusammensetzt: Antrag: Der Rechenschaftsbericht 2020 der Einwohnergemeinde Menziken sei zu genehmigen. Einwohnergemeinde ohne Eigenwirtschaftsbetriebe Rechnung 2020 Betrieblicher Aufwand ohne Abschreibungen 26’612’444 Abschreibungen 1’278’490 Betrieblicher Ertrag ohne Steuerertrag 14’376’320 Steuerertrag 14’592’843 Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit 1’078’229 Ergebnis aus Finanzierung 600’003 Operatives Ergebnis 1’678’232 Ausserordentliches Ergebnis 336’437 Gesamtergebnis 2’014’669 Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit Gegenüberstellung sämtlicher Ausgaben, welche mit Steuererträgen gedeckt werden müssen. In der betrieblichen Tätigkeit sind die rückwirkenden Abschreibungen der letzten 20 Jahre enthalten. 5
Einwohnergemeinde Zusammenfassung Nettoaufwand/-ertrag pro Abteilung Selbstfinanzierungsgrad 95 % Selbstfinanzierung in Prozent der Nettoinvestitionen Nettoaufwand Rechnung 2020 Budget 2020 Rechnung 2019 Zeigt, welcher Anteil der Nettoinvestitionen aus eigenen Mitteln finanziert werden kann. Jährliche 0 Allgemeine Verwaltung 1’739’490 1’851’500 1’430’095 Schwankungen beim Selbstfinanzierungsgrad sind nicht ungewöhnlich. Langfristig sollte ein Selbst- 1 Öffentliche Ordnung 643’309 656’900 501’261 finanzierungsgrad von 100 % angestrebt werden. 2 Bildung 6’898’942 6’430’100 6’033’794 3 Kultur, Sport und Freizeit 1’182’349 1’257’200 726’072 Eigenwirtschaftsbetriebe 4 Gesundheit 1’231’018 1’281’900 1’283’756 Wasserversorgung Rechnung 2020 5 Soziale Sicherheit 4’152’712 4’581’800 3’663’508 6 Verkehr 1’013’618 1’033’100 928’824 Betrieblicher Aufwand 660’698 7 Umweltschutz/Raumordnung 517’291 489’400 358’551 Betrieblicher Ertrag 972’141 8 Volkswirtschaft - 92’782 - 69’500 - 87’397 Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit 311’443 9 Finanzen und Steuern - 17’285’947 - 17’512’400 - 14’838’464 Ergebnis aus Finanzierung 0 Total 0 0 0 Operatives Ergebnis 311’443 Ausserordentliches Ergebnis 0 Der Finanz- und Lastenausgleich beläuft sich auf CHF 4’137’700.00 (Vorjahr CHF 3’852’100.00). Gesamtergebnis 311’443 Investitionen und Selbstfinanzierung Einwohnergemeinde ohne Eigenwirtschaftsbetriebe Rechnung 2020 Wasserversorgung Rechnung 2020 Investitionsausgaben 3’423’715 Investitionsausgaben 301’809 Investitionseinnahmen 165’922 Investitionseinnahmen 262’676 Nettoinvestitionen - 3’257’793 Nettoinvestitionen - 39’133 Selbstfinanzierung 3’105’902 Selbstfinanzierung 409’966 Finanzierungsergebnis - 151’891 Finanzierungsergebnis 370’833 Die Investitionen der Wasserversorgung wurden aus eigenen Mitteln finanziert. 7
Einwohnergemeinde Abwasserbeseitigung Rechnung 2020 Abfallwirtschaft Rechnung 2020 Betrieblicher Aufwand 1’256’837 Betrieblicher Aufwand 579’767 Betrieblicher Ertrag 1’604’330 Betrieblicher Ertrag 580’290 Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit 347’493 Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit 523 Ergebnis aus Finanzierung 0 Ergebnis aus Finanzierung 0 Operatives Ergebnis 347’493 Operatives Ergebnis 523 Ausserordentliches Ergebnis 0 Ausserordentliches Ergebnis 0 Gesamtergebnis 347’493 Gesamtergebnis 523 Die Rechnungen 2020 können während der Aktenauflage in der Abteilung Finanzen eingesehen Abwasserbeseitigung Rechnung 2020 oder als Kopie bezogen werden. Zusätzlich sind die detaillierten Rechnungen auf der Homepage www.menziken.ch abrufbar. Investitionsausgaben 102’571 Investitionseinnahmen 573’500 Nettoinvestitionen 470’929 Antrag: Selbstfinanzierung 854’403 Die Rechnungen 2020 (Erfolgs- und Investitionsrechnung sowie Bilanz) der Einwohnergemeinde Menziken seien zu genehmigen. Finanzierungsergebnis 1’325’332 Die Investitionen im Abwasserbereich wurden aus eigenen Mitteln finanziert. 9
Einwohnergemeinde 1.4 Kreditabrechnungen c) Ersatz Leitung Kleinfeldstrasse Die Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2010 bewilligte einen Kredit für den Ersatz der Leitung Kleinfeldstrasse von CHF 110’000.00. Die Gesamtabrechnung schliesst mit Bruttoanlagekosten in Über folgende Kreditabrechnungen wird Bericht erstattet: der Höhe von CHF 92’839.35 ab. Der Bruttoverpflichtungskredit wird um CHF 17’160.65 (15.6 %) unterschritten. a) Gehwegerweiterung Kleinfeldstrasse Die Gemeindeversammlung vom 16. November 2005 bewilligte einen Kredit für die Gehwegerwei- terung Kleinfeldstrasse von CHF 120’000.00. Die Gesamtabrechnung schliesst mit Bruttoanlage- Kreditvergleich: Verpflichtungskredit Bruttoanlagekosten Differenz kosten in der Höhe von CHF 83’966.85 ab. Der Bruttoverpflichtungskredit wird um CHF 36’033.15 110’000.00 92’839.35 - 15.6 % (30.0 %) unterschritten. Zusammenfassung Projekt Kleinfeldstrasse Kreditvergleich: Verpflichtungskredit Bruttoanlagekosten Differenz Die Gesamtabrechnung schliesst mit Bruttoanlagekosten in der Höhe von CHF 296’567.20 ab. Der Bruttoverpflichtungskredit von CHF 330’000.00 wird um CHF 33’432.80 (10.1 %) unterschritten. 120’000.00 83’966.85 - 30.0 % Das Vorhaben hat sich stark verzögert, da die Ausführung des Überbauungsprojekts auf Parzelle Kreditvergleich: Verpflichtungskredit Bruttoanlagekosten Differenz Nr. 2316 von den Privatinvestoren seinerzeit zurückgestellt und die früher erteilte Baubewilligung Gehwegerweiterung 120’000.00 83’966.85 - 30.0 % nicht beansprucht worden ist. Kanalisation 100’000.00 119’761.00 + 19.8 % b) Sanierung Kanalisation Kleinfeldstrasse Nord Wasser 110’000.00 92’839.35 - 15.6 % Die Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2010 bewilligte einen Kredit für die Sanierung der Kanalisation Kleinfeldstrasse von CHF 100’000.00. Die Gesamtabrechnung schliesst mit Brut- Total 330’000.00 296’567.20 - 10.1 % toanlagekosten in der Höhe von CHF 119’761.00 ab. Der Bruttoverpflichtungskredit wird um CHF 19’761.00 (19.8 %) überschritten. d) Sanierung Kanalisation Gartenstrasse Die Gemeindeversammlung vom 8. November 2017 bewilligte einen Kredit für die Sanierung Kreditvergleich: Verpflichtungskredit Bruttoanlagekosten Differenz der Kanalisation Gartenstrasse von CHF 160’000.00. Die Gesamtabrechnung schliesst mit Brut- toanlagekosten in der Höhe von CHF 138’794.65 ab. Der Bruttoverpflichtungskredit wird um 100’000.00 119’761.00 + 19.8 % CHF 21’205.35 (13.3 %) unterschritten. Kreditvergleich: Verpflichtungskredit Bruttoanlagekosten Differenz 160’000.00 138’794.65 - 13.3 % 11
Einwohnergemeinde e) Sanierung Freibad Walzimatt 1.5 Festsetzung der Entschädigung an die Mitglieder des Die Gemeindeversammlung vom 12. Juni 2019 bewilligte einen Kredit für die Sanierung des Frei- bades Walzimatt von CHF 1’700’000.00. Die Gesamtabrechnung schliesst mit Bruttoanlagekosten Gemeinderates für die Amtsperiode 2022/2025 in der Höhe von CHF 1’548’853.94 ab. Der Bruttoverpflichtungskredit wird um CHF 151’146.06 (8.9 %) unterschritten. Am 31. Dezember 2021 endet die Amtsperiode 2018/2021. Demzufolge muss vor der Gesam- terneuerungswahl über die Entschädigungsfrage der Gemeinderatsmitglieder in der Gemeinde- versammlung Beschluss gefasst werden (§ 20 Abs. 2 lit. e Gemeindegesetz). Dieser Beschluss Kreditvergleich: Verpflichtungskredit Bruttoanlagekosten Differenz gilt unbefristet bis zu seiner Änderung, jedoch längstens bis zum Ablauf der neuen Amtsperiode 2022/2025. 1’700’000.00 1’548’853.94 - 8.9 % Grundbesoldungen Die bisherige Grundbesoldung setzt sich wie folgt zusammen: Antrag: Grundbesoldung Bruttoentschädigung 2021 Die Kreditabrechnungen seien zu genehmigen. 100 Indexpunkte inkl. Teuerungszulage 61.0 % Gemeindeammann CHF 42’010.00 CHF 67’636.10 Vizeammann CHF 12’730.00 CHF 20’495.30 Gemeinderäte je CHF 10’190.00 CHF 16’405.90 Die Grundbesoldung wird analog der Regelung für das Gemeindepersonal jeweils der Teuerung angepasst und ausbezahlt. Zusatzentschädigung Für das Ressort «Bauwesen» wird pro Jahr eine zusätzliche Entschädigung von pauschal CHF 4’800.00 ausgerichtet, sofern nicht der Gemeindeammann dieses Ressort betreut. Diese Ent- schädigung ist nicht indexiert. Spesenentschädigungen Es wird vorgeschlagen, den Gemeinderatsmitgliedern wie bisher folgende pauschal Spesenent- schädigungen (Fahrkosten, Telefon, Internet etc.) auszurichten: Bisher Amtsperiode 2018/2021 Gemeindeammann CHF 4’350.00 Vizeammann und Gemeinderäte je CHF 1’700.00 13
Einwohnergemeinde Obwohl die zeitliche Beanspruchung der Gemeinderatsmitglieder in den letzten Jahren weiter zu- 1.6 Verpflichtungskredit von CHF 4’269’350.00 für den genommen hat, empfiehlt der Gemeinderat, die indexierten Grundbesoldungen und die Zusatzent- schädigung «Bauwesen» unverändert auch in der Amtsperiode 2022/2025 beizubehalten. Neubau des Regenüberlaufbeckens RÜB 528 Im Rahmen des Generellen Entwässerungs- plans (GEP) des Abwasserverbands Oberwy- Antrag: nental ist der Bau eines neuen Regenüber- Die Grundbesoldungen (Indexstand 100), zuzüglich Teuerungszulage, sowie die Zusatzentschädi- laufbeckens RÜB 528 zum Gewässerschutz K242 Hauptstrasse gung für das Ressort «Bauwesen» und die Spesenentschädigungen für die Mitglieder des Gemein- der Wyna geplant. Das Regenüberlaufbecken Wy RÜB 528 dient als Regenwasserbehandlungs- na derates seien gemäss den vorstehend aufgeführten Regelungen für die Amtsperiode 2022/2025 zu genehmigen. anlage und als Zwischenspeicher, um die Herkuless Spitze des anfallenden Niederschlagswassers trasse trasse e rgs Oelb vorübergehend zurückzuhalten. Aufgrund des Reinach, 20. August 2020 / sdm Massstab: 0 5 10 15 20 25 Flury Bauingenieure AG standortgebundenen Charakters der Anlage fbpartner ag Dipl. Ingenieure ETH / SIA 5734 Reinach INGENIEURE & PLANER Planer, Pat. Ingenieur Geometer Marktplatz 2 Neudorfstrasse 32 I 5734 Reinach I 062 765 50 70 info@fbpartner. ch I fbpartner. ch www. fluryag. ch info@fluryag. ch Telefon: 058 / 733 33 55 zwischen der Wyna und der Kantonsstrasse K242, der Umsetzung der Gewässerschutzvorschriften (Richtlinie Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute, VSA) und der Gesamtrevi- sion Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland der Gemeinde Menziken kann das Regenüberlauf- becken RÜB 528 nur auf dem Kiesplatz (Hauptstrasse / Herkulesstrasse, Parzelle Nr. 228) realisiert werden. Das Regenüberlaufbecken RÜB 528 wird als Durchlaufbecken im Nebenschluss ausgeführt. Auf- grund der Platzverhältnisse und der kantonalen Auflagen wurde das Regenüberlaufbecken RÜB 528 mit einer flügelförmigen Geometrie konzipiert. Das Betriebsgebäude wird oberirdisch erstellt. Das Regenüberlaufbecken RÜB 528 wird an das Leitsystem der Abwasserreinigungsanlage (ARA) Rei- nach des Abwasserverbands Oberwynental angeschlossen. Das Projekt umfasst folgende Arbeiten: - Erstellung des Zulaufkanals und der Entlastungsleitung. - Neubau eines neuen Trennbauwerks. - Erstellung des Regenüberlaufbeckens RÜB 528. - Erstellung des Betriebsgebäudes. - Wiederinstandstellung der Kantonsstrasse und des Kiesplatzes. Die Baumeister-, Elektro- sowie Ausrüstungskosten für den Neubau des Regenüberlaufbeckens RÜB 528 wurden mit ca. CHF 5’150’000.00 inkl. Nebenkosten, Honorarleistungen und MWST geschätzt. 15
Einwohnergemeinde Der Kostenteiler für das Projekt wurde anlässlich der Vorstandsitzung des Abwasserverbands 1.7 Impuls Zusammenleben aargauSüd – Wechsel in die Oberwynental wie folgt beschlossen: Regelstruktur «IZ 2.0» Fred * [ha] (Planung) Anteil Ausgangslage «Impuls Zusammenleben aargauSüd» ist ins Leben gerufen worden, um in das Programm «Periur- Menziken 25.71 82.9 % ban» des Bundes für die Periode 2016 bis 2020 aufgenommen zu werden. Im Programm «Periur- Burg 4.54 14.7 % ban» fördert der Bund Projekte im Bereich des Zusammenlebens und der Integration in ländlichen Rickenbach 0.75 2.4 % Regionen. Dabei geht es darum, wie in Zeiten der grösseren Mobilität und der wachsenden gesell- Total 31.00 100 % schaftlichen Vielfalt der soziale Zusammenhalt künftig gestärkt und nachhaltig gesichert werden kann. Zielgruppe des Projekts ist die Gesamtbevölkerung. Das Projekt konzentriert sich auf die vier * reduzierte Fläche Handlungsfelder Freiwilligenarbeit, Förderung der Integration, Jugend und Projektförderung im Bereich des Zusammenlebens. Zusammensetzung Kredit Die Finanzierung der jährlichen Projektkosten von CHF 225’000.00 erfolgte aus Beiträgen von Baumeisterarbeiten / Baugrubensicherung 3’296’000 Bund (CHF 50’000.00), Kanton (CHF 50’000.00) und Gemeinden (CHF 125’000.00). Der Gemein- Elektro- / Sanitärarbeiten 80’000 deanteil wurde aus den bisherigen Beiträgen von CHF 5.00 pro Einwohner an die regionale Ju- Beckenausrüstung 381’000 gendarbeit RJAW finanziert. Elektroarbeiten 173’500 Dank des Projekts «IZ 2.0» können die Gemeinden im Bereich des Zusammenlebens aktiver und Nebenkosten und Honorare 390’500 strategisch gestaltend wirken. Impuls Zusammenleben stärkt das Zusammenleben aller Bevölke- Unvorhergesehenes 459’000 rungsgruppen und betrifft somit Kleinkinder, Kinder und Jugendliche, Familien und die ältere Gene- Mehrwertsteuer 370’000 ration. Die Angebote und Dienstleistungen werden regional unter einem Dach gebündelt. Total Erstellungskosten 5’150’000 Im Jahr 2020 haben Kanton und Bund entschieden, «Impuls Zusammenleben aargauSüd» im Sinne eines Übergangsjahres um ein weiteres Jahr im Rahmen des Programms «Periurban» mit gleich- bleibendem Beitrag von je CHF 50’000.00 zu unterstützen. Bedingung dafür war, dass die Ge- meinden im Grundsatz dem Weiterführungskonzept «Impuls Zusammenleben aargauSüd IZ 2.0» Antrag: zustimmen und dies in einer Absichtserklärung der Mitfinanzierung kundtun. Der Verpflichtungskredit für den Anteil der Gemeinde Menziken am Neubau des Regenüberlaufbe- ckens RÜB 528 von CHF 4’269’350.00 inkl. MWST, zuzüglich teuerungsbedingte Mehrkosten, sei Impuls Zusammenleben aargauSüd «IZ 2.0» zu bewilligen. Aktuell sind die Gemeinden in der Region aargauSüd daran, ein Konzept für die Weiterführung von «IZ 2.0» ab dem Jahr 2022 zu erarbeiten. Die bisherigen Gemeinden (Birrwil, Burg, Gontenschwil, Leimbach, Menziken, Oberkulm, Reinach, Teufenthal, Unterkulm und Zetzwil) sowie Dürrenäsch 17
Einwohnergemeinde (seit dem Jahr 2021) werden in diesem Prozess entscheiden, ob sie «IZ 2.0» ab dem Jahr 2022 1.8 Verschiedenes und Umfrage gemeinsam weiterführen und mitfinanzieren werden. Ein Beitritt weiterer Gemeinden ist auf diesen Zeitpunkt möglich. Der Konzeptentwurf für die Weiterführung sowie eine Grobkostenberechnung liegen vor. Die Angebotspalette umfasst neben dem Bereich Kinder und Jugend auch die frühe Kindheit, die Förderung der Freiwilligenarbeit und die Integration von Migrantinnen und Migranten sowie neu den Bereich Alter. Die Kosten für die Weiterführung werden von den teilnehmenden Gemeinden und dem Kan-ton getragen. Der Gemeindeanteil wird auf der Basis der Einwohnerzah- len berechnet (CHF 8.00 pro Einwohnerin bzw. Einwohner). Der bisherige Beitrag von CHF 5.00 pro Einwohnerin bzw. Einwohner an die regionale Jugendarbeit RJAW entfällt bei Zustimmung zur neuen Trägerschaft und der Verein RJAW wird aufgelöst. Der Kanton beteiligt sich bei einer Weiterführung von «Impuls Zusammenleben» mit einem jährlichen Beitrag von CHF 110’000.00 für die Führung der regionalen Integrationsfachstelle RIF, und mit weiteren CHF 41’000.00 für die Führung der regionalen Koordinationsstelle für die Freiwilligenarbeit im Asylbereich. Um weiter von finanziellen Mitteln des Kantons und des Bundes zu profitieren, ist der Wechsel vom Projekt «Impuls Zusammenleben aargauSüd» in die Regelstruktur «IZ 2.0» zwingend nötig. Der Gemeindeverband aargauSüd Impuls als Körperschaft des öffentlichen Rechts stellt sich als Dachorganisation und Trägerschaft zur Verfügung. Der Gemeindeverband würde sich dann aus den Bereichen «aargauSüd Impuls» – den Regionalplanungsverband beinhaltend – und «Impuls Zusammenleben aargauSüd» zusammensetzen. Abklärungen beim Leiter Rechtsdienst des Depar- tements Volkswirtschaft und Inneres (DVI) haben ergeben, dass es nicht zwingend ist, dass alle beteiligten Gemeinden bei der Erfüllung aller Aufgaben mitmachen. Die Teilnahme kann sich auch auf einzelne Aufgaben beschränken. Daher wird es zwei getrennte Abgeordnetenversammlungen geben, eine von «aargauSüd Impuls» und eine von «Impuls Zusammenleben aargauSüd», was ge- mäss Rechtsdienst des DVI rechtskonform ist. Rechtliche und finanzielle Verantwortung der Organe ist auf den einzelnen Geschäftsbereich, in denen die Abgeordneten tätig sind, beschränkt. Da in vielen Fällen nur bei einer regionalen Lösung von Beiträgen des Kantons und des Bundes profitiert werden kann, ist es wichtig, dass die Gemeinden die Aufgaben gemeinsam angehen und dem Regelbetrieb «Impuls Zusammenleben aargauSüd IZ 2.0» zustimmen. Antrag: Dem Regelbetrieb «Impuls Zusammenleben aargauSüd IZ 2.0» und der Kostenbeteiligung von CHF 8.00 pro Einwohner sei zuzustimmen. 19
Ortsbürgergemeindeversammlung 2.1 Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 2.2 Rechenschaftsbericht 2020 4. November 2020 Der Rechenschaftsbericht 2020 der Ortsbürgergemeinde Menziken liegt der Einladung zur Ge- An der letzten Ortsbürgergemeindeversammlung vom 4. November 2020 wurden folgende Beschlüs- meindeversammlung aus Kostengründen nicht bei. Der Rechenschaftsbericht kann während der se gefasst: Aktenauflage in der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Zusätzlich kann er telefonisch oder schriftlich angefordert werden (kanzlei@menziken.ch / 062 765 78 70) und ist zudem auf der 2.1 Genehmigung des Protokolls der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 6. November 2019 Homepage www.menziken.ch/rechenschaftsbericht abrufbar. 2.2 Genehmigung Rechenschaftsbericht 2019 2.3 Genehmigung Gemeinderechnungen 2019 2.4 Genehmigung Budget 2021 Antrag: 2.5 Verschiedenes und Umfrage Der Rechenschaftsbericht 2020 der Ortsbürgergemeinde Menziken sei zu genehmigen. Das Verhandlungsprotokoll kann während der Aktenauflage in der Gemeindekanzlei eingesehen oder als Kopie bezogen werden. Antrag: Das Verhandlungsprotokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 4. November 2020 sei zu genehmigen. 21
Ortsbürgergemeindeversammlung 2.3 Gemeinderechnung 2020 2.4 Verschiedenes und Umfrage Die Rechnung der Ortsbürgergemeinde schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 2’345.25 ab. Ortsbürgergemeinde Rechnung 2020 Betrieblicher Aufwand 18’692 Betrieblicher Ertrag 14’573 Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit - 4’119 Ergebnis aus Finanzierung 6’464 Operatives Ergebnis 2’345 Ausserordentliches Ergebnis 0 Gesamtergebnis 2’345 Zusammenfassung pro Abteilung Nettoaufwand Rechnung 2020 Budget 2020 Rechnung 2019 0 Allgemeine Verwaltung 986 2’500 1’610 8 Wald 0 0 0 9 Finanzen - 986 - 2’500 - 1’610 Total 0 0 0 Antrag: Die Rechnungen 2020 (Erfolgsrechnung und Bilanz) der Ortsbürgergemeinde Menziken seien zu genehmigen.
Gemeindeverwaltung Hauptstrasse 42 Postfach Tel. 062 765 78 70 5737 Menziken info@menziken.ch
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