Nachtrag vom 26. August 2021 - zum Basisprospekt für Partizipationszertifikate und Open-End Partizipationszertifikate vom 4. Juni 2021 - Vontobel ...
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Nachtrag vom 26. August 2021 zum Basisprospekt für Partizipationszertifikate und Open-End Partizipationszertifikate vom 4. Juni 2021
2/6 Nachtrag vom 26. August 2021 zum Basisprospekt für Partizipationszertifikate Vontobel Nachtrag vom 26. August 2021 zum Basisprospekt für Partizipationszertifikate und Open-End Partizipationszertifikate vom 4. Juni 2021 Vontobel Financial Products GmbH Frankfurt am Main, Deutschland (der "Emittent") Vontobel Holding AG Zürich, Schweiz (der "Garant") Bank Vontobel Europe AG München, Deutschland (der "Anbieter")
3/6 Nachtrag vom 26. August 2021 zum Basisprospekt für Partizipationszertifikate Vontobel Anleger, die Erwerb oder Zeichnung der Wertpapiere bereits vor Veröffentlichung des Nachtrags zugesagt haben, haben nach Artikel 23 Absatz 2a der Verordnung (EU) 2017/1129 vom 14. Juni 2017 in der jeweils aktuellen Fassung (die "Prospekt-Verordnung") das Recht, ihre Zusagen innerhalb von drei Arbeitstagen nach Veröffentlichung des Nachtrags zurückzuziehen, vorausgesetzt, dass der wichtige neue Umstand, die wesentliche Unrichtigkeit oder die wesentliche Ungenauigkeit gemäß Artikel 23 Absatz 1 der Prospekt- Verordnung vor dem Auslaufen der Angebotsfrist oder – falls früher – der Lieferung der Wertpapiere eingetreten ist oder festgestellt wurde. Erklärung in Bezug auf das Widerrufsrecht Nur denjenigen Anlegern wird ein Widerrufsrecht eingeräumt, die Erwerb oder Zeichnung der Wertpapiere bereits vor Veröffentlichung des Nachtrags zugesagt haben, sofern die Wertpapiere den Anlegern bereits zu dem Zeitpunkt, zu dem der wichtige neue Umstand, die wesentliche Unrichtigkeit oder die wesentliche Ungenauigkeit eingetreten ist oder festgestellt wurde, noch nicht geliefert worden waren. Anleger können ihr Widerrufsrecht innerhalb von drei Arbeitstagen nach Veröffentlichung des Nachtrags geltend machen. Ein etwaiger Widerruf ist an den Emittenten (Vontobel Financial Products GmbH, Bockenheimer Landstraße 24, 60323 Frankfurt am Main, Deutschland; E-Mail: vfp-frankfurt@vontobel.com) zu richten. Dieser Nachtrag vom 26. August 2021 (der „Nachtrag“) ist wie der Basisprospekt für Partizipationszertifikate und Open-End Partizipationszertifikate vom 4. Juni 2021 (der „Basisprospekt“) auf der Internetseite des Emittenten (https://prospectus.vontobel.com) nach Eingabe der entsprechenden ISIN verfügbar. Darüber hinaus werden der Nachtrag und der Basisprospekt beim Emittenten zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten.
4/6 Nachtrag vom 26. August 2021 zum Basisprospekt für Partizipationszertifikate Vontobel Inhaltsverzeichnis 1. Nachtragsgrund 5 2. Änderung des Basisprospekts 5 Anhang: Leitfaden zum Vontobel Alternative Food Index 6
5/6 Nachtrag vom 26. August 2021 zum Basisprospekt für Partizipationszertifikate Vontobel 1. Nachtragsgrund Der Emittent gibt folgenden neuen Umstand in Bezug auf die im Basisprospekt enthaltenen Angaben bekannt: Zukünftig soll ein Strategie-Index mit der Bezeichnung „Vontobel Alternative Food Index“ als neuer potentieller Basiswert unter dem Basisprospekt verfügbar sein. Dieser neue Umstand ist zum 26. August 2021 eingetreten. . 2. Änderung des Basisprospekts Der in Abschnitt 1. genannte Nachtragsgrund führt zu der nachfolgenden Änderung des Basisprospekts: In Abschnitt 13. Anlage "Vontobel Strategie-Indizes und Dynamische Baskets" hinter Seite 175 des Basisprospekts wird der im Anhang zu diesem Nachtrag abgedruckte Leitfaden zum „Vontobel Alternative Food Index“ neu eingefügt.
6/6 Nachtrag vom 26. August 2021 zum Basisprospekt für Partizipationszertifikate Vontobel Anhang: Leitfaden zum Vontobel Alternative Food Index Hinweis: Der Leitfaden ist gesondert paginiert. Die Seitenzahlen des Leitfadens weichen daher von den fortlaufenden Seitenzahlen des Nachtrags ab. (Die restliche Seite wurde absichtlich freigelassen.)
Structured Products Vontobel Alternative Food Index Indexleitfaden
2/10 Indexleitfaden / 27. September 2021 Vontobel Inhalt Leitfaden zum Vontobel Alternative Food Index 3 1. Einleitung und Stammdaten 3 1.1. Vorbemerkungen 3 1.2. Grundprinzipien 3 2. Indexparameter 3 2.1. Indexsponsor 4 2.2. Indexstrategie 4 2.3. Indexuniversum 4 2.4. Auswahlprozess 4 2.5. Gebühren und Kosten 5 2.5.1. Indexgebühr 5 2.5.2. Anpassungsgebühren 5 2.5.3. Sonstige Kosten 5 2.5.4. Kosten der Indexbestandteile 5 3. Indexberechnung 5 3.1. Indexformel 5 3.2. Bewertungskurse 6 3.3. Währungsumrechnung 6 3.4. Indexkorrekturen 6 4. Anpassungen der Indexzusammensetzung 6 4.1. Ordentliche Anpassung 6 4.2. Ausserordentliche Anpassung 7 4.3. Verlustbegrenzung («Stop Loss») 7 4.4. Ausschüttungen und Zinsen 7 4.5. Nachbildbarkeit 7 5. Änderungen des Leitfadens 8 5.1. Wegfall des Indexsponsors 8 5.2. Wesentliche Änderungen 8 5.3. Sonstige Änderungen 8 5.4. Wirksamwerden 8 6. Sonstiges 8 6.1. Sprache 8 6.2. Veröffentlichungen 8 6.3. Verteilung 8 6.4. Nutzung von Indexdaten 8 6.5. Kontakt 8
3/10 Indexleitfaden / 27. September 2021 Vontobel Leitfaden zum Vontobel Alternative Food Index 1. Einleitung und Stammdaten Zusicherung oder Meinung der Indexberechnungsstelle In diesem Dokument («Leitfaden») wird die hinsichtlich des Kaufes oder Verkaufes eines Zusammensetzung, die Berechnung und die Publikation Indexbestandteiles oder eines sich auf diesen Index des Vontobel Alternative Food Index (der «Index») beziehenden Finanzinstruments. beschrieben. Der Index bildet die Wertentwicklung eines Dieser Leitfaden wird auf der Informationsseite zur fiktiven Portfolios ab, welches vom Indexsponsor Verfügung gestellt. entsprechend der von ihm bestimmten Strategie zusammengestellt und laufend verwaltet wird. Die 1.2. Grundprinzipien Strategie des Indexsponsors zielt darauf ab, nachhaltige Die Strategie-Indizes werden, sofern und soweit möglich, Lebensmittel- und lebensmittelverwandte Unternehmen unter Berücksichtigung der folgenden Grundsätze auszuwählen. berechnet und zusammengestellt: 1.1. Vorbemerkungen — Der Index soll die vom Indexsponsor definierte, dem Dieser Index ist ein Index aus der Indexfamilie der Index zu Grunde liegende Strategie bestmöglich Vontobel Strategy Indices («Strategie-Indizes»). Bei den widerspiegeln. Strategie-Indizes handelt es sich nicht um anerkannte — Der Indexsponsor entscheidet eigenverantwortlich Finanzindizes, sondern um von der Bank Vontobel AG über die Zusammensetzung des Index und etwaige als Indexberechnungsstelle konzipierte und berechnete ordentliche Anpassungen. Indizes. — Anpassungen des Index werden unverzüglich publiziert. Bei der Zusammenstellung der Strategie-Indizes wird die — Die aktuelle Zusammensetzung eines Index wird Indexberechnungsstelle von Indexsponsoren beraten. Die mindestens täglich publiziert. Indexsponsoren agieren grundsätzlich im eigenen — Indexbestandteile sind der Strategie angemessen Ermessen und innerhalb der selbst definierten und handelbar und verfügbar. verantworteten Indexstrategie (im Folgenden — Die Wertentwicklung des Index ist durch ein reales «Indexstrategie» oder «Strategie»; siehe dazu Ziffer 2.2). Portfolio nachbildbar. — Die Strategie des Index bietet Verlässlichkeit und Die Indexberechnungsstelle wird die Berechnung und Kontinuität. Zusammenstellung der Strategie-Indizes mit — Änderungen von Regeln werden mit grösstmöglicher Sorgfalt durchführen. Die angemessenem Vorlauf (i.d.R. mindestens 5 Indexberechnungsstelle übernimmt jedoch keine Indextage) kommuniziert. Anpassungen des Verpflichtung oder Haftung in Bezug auf die Berechnung Leitfadens erfolgen niemals rückwirkend. und die Zusammenstellung der Strategie-Indizes. Die Indexberechnungsstelle haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, die aus einer fehlerhaften Berechnung der Indizes, der Zusammenstellung oder der sonstigen 2. Indexparameter Kennziffern entstehen, es sei denn, diese beruhen auf «Indexberechnungsstelle» ist Bank Vontobel AG, ihrem grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln, Structured Products, Gotthardstrasse 43, CH-8002 ihrer Erfüllungsgehilfen oder ihrer gesetzlichen Vertreter. Zürich Es besteht für die Indexberechnungsstelle - unbeschadet möglicher Verpflichtungen gegenüber Lizenznehmern «Indexkennnummern» sind: oder Indexsponsoren - keine Verpflichtung gegenüber — ISIN: CH0506702833 Dritten (einschliesslich Investoren in auf den Index — Valor: 50670283 bezogenen Finanzinstrumenten und/oder — WKN: A27CSD Finanzintermediären), auf etwaige Fehler in dem Index «Indexstarttag» ist der 27. September 2021. hinzuweisen. «Indexstartwert» beträgt 100 Punkte. Die Indizes der Indexberechnungsstelle stellen keine «Indextag» ist jeder Tag, an dem die Geschäftsbanken in Empfehlung der Indexberechnungsstelle zur Zürich, Schweiz für den Geschäftsverkehr geöffnet Kapitalanlage dar. Insbesondere beinhalten die sind. Zusammenstellung, die Berechnung und die «Informationsseite» ist https://indices.vontobel.com Veröffentlichung der Indizes in keiner Weise eine
4/10 Indexleitfaden / 27. September 2021 Vontobel «Indexwährung» ist USD. finanzieller Wachstums- und Qualitätskennzahlen eingestuft, die im Auswahlprozess aufgeführt sind. 2.1. Indexsponsor In Bezug auf die Zusammensetzung des Index wird die Es gelten dabei die folgenden Einschränkungen: Indexberechnungsstelle vom Indexsponsor beraten. — Leerverkäufe von Aktien, anderen Dieser verfolgt dabei eine bestimmte, unter Beteiligungsrechten, ETFs, kollektiven nachfolgender Ziffer 2.2 definierten und beschriebenen Kapitalanlagen, Anleihen, Schuldverschreibungen Vorgehensweise, nach der Entscheidungen im Hinblick oder anderen Schuldinstrumenten sind nicht auf die Zusammensetzung des Index getroffen werden. zulässig; Indexsponsor ist Vontobel Asset Management AG, — Kein Indexbestandteil, ausser Geldanteilen, darf zu Gotthardstrasse 43, CH-8002 Zürich. mehr als 10% im Index gewichtet sein. Der Indexsponsor trifft die Auswahl und Gewichtung der 2.3. Indexuniversum jeweiligen Indexbestandteile grundsätzlich selbstständig. Das Indexuniversum legt die Finanzinstrumente fest, die Er entscheidet über den Zeitpunkt und Umfang von als Indexbestandteile aufgenommen werden können. Das Veränderungen der Indexzusammensetzung ohne Indexuniversum umfasst: Rücksprache oder Beratung mit der Indexberechnungsstelle und ist für die permanente 1. Aktien und andere Beteiligungsrechte, die an einer Überwachung der Einhaltung der Indexstrategie und des Börse kotiert sind, die Indexuniversums verantwortlich. Die — sich in einem der in Anhang 1 bestimmten Indexberechnungsstelle ist dagegen nicht für die Länder befindet, und Überwachung der Einhaltung der Strategie durch den — über die Vollmitgliedschaft der Federation of Indexsponsor verantwortlich. European Securities Exchanges (FESE) oder der World Federation of Exchanges (WFE) Der Indexsponsor kann den Beratungsvertrag mit der verfügt; Indexberechnungsstelle unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten jeweils zum letzten Indextag eines 2. Geldanteile (einschliesslich Callgeld): Kalenderquartals kündigen. Die Indexberechnungsstelle — Zulässige Währungen: USD, CAD, CHF, DKK, verfährt in diesem Fall gemäss Ziffer 5.1. EUR, GBP, NOK, SEK, SGD, AUD, HKD, ILS, JPY, NZD 2.2. Indexstrategie — die kumulative Gewichtung aller Geldanteile Der Index reflektiert die Wertentwicklung einer virtuellen darf 50% des Index nicht übersteigen. Anlage, die auf der Grundlage einer Strategie verwaltet wird. Diese Strategie wird vom Indexsponsor bestimmt Indexbestandteile dürfen keine Retrozessionen und und liegt in der alleinigen Verantwortung des andere Vermögensvorteile beinhalten oder gewähren. Der Indexsponsors. Weder berät die Indexberechnungsstelle Indexsponsor stellt sicher, dass allfällige Retrozessionen noch unterstützt sie den Indexsponsor im und andere Vermögensvorteile dem Index (z.B. durch Zusammenhang mit der Erstellung oder der Umsetzung Erhöhung des Geldanteiles) gutgeschrieben werden. der Strategie. Die Indexberechnungsstelle ist nicht Alle Indexbestandteile müssen eine nach alleinigem verpflichtet, die Durchführung und Einhaltung der Ermessen der Indexberechnungsstelle ausreichende Strategie durch den Indexsponsor zu überwachen; sie Marktliquidität aufweisen. folgt den Entscheidungen des Indexsponsors in Bezug auf Auswahl und Gewichtung der jeweiligen 2.4. Auswahlprozess Indexbestandteile grundsätzlich ohne eigene Prüfung. Das Ausgangsuniversum besteht aus Aktien aus Die Strategie des Indexsponsors zielt darauf ab, Aktien entwickelten Märkten. In einem ersten Schritt wählt der von Lebensmittel- und lebensmittelverwandten Indexsponsor Aktien von Lebensmittel- und Unternehmen auszuwählen, indem ein thematischer lebensmittelverwandten Unternehmen aus, die Ansatz verfolgt wird. In einem ersten Schritt werden die mindestens 50 % ihres Umsatzes mit Lebensmitteln und Unternehmen vom Indexsponsor unter lebensmittelverwandten Themen erzielen. Diese werden Nachhaltigkeitsaspekten bewertet. entweder in Mid-/Large-Cap- oder Small-Cap-Aktien Lebensmittelunternehmen müssen bestimmte eingeteilt, was zu vier Aktiengruppen führt. Unternehmen Mindeststandards für die Nachhaltigkeit erfüllen, einen mit einem ESG-Wert unter dem MSCI "BBB" werden positiven Beitrag zu ausgewählten Zielen der ausgeschlossen. nachhaltigen Entwicklung (SDG) leisten und einen verantwortungsvollen Umgang mit ihrer Bewertung der Nachhaltigkeit von Geschäftstätigkeit und deren Auswirkungen auf die Lebensmittelunternehmen: Umwelt nachweisen. Im zweiten Schritt werden die Die Aktien müssen einen positiven Beitrag zu einem der verbleibenden Aktien anhand einer aggregierten folgenden SDG-bezogenen Bereiche leisten, die laut Punktzahl auf der Grundlage gleich gewichteter einem externen Dienstleister eine Teilmenge der SDG- Ziele in Bezug auf die Nachhaltigkeit von Lebensmitteln bilden, wobei mindestens 30 % des Umsatzes von Mid-
5/10 Indexleitfaden / 27. September 2021 Vontobel und Large Caps und mindestens 50 % des Umsatzes von Anpassungsgebühren sind im Anhang 1 näher Small Caps darauf ausgerichtet sind: beschrieben und können von Zeit zu Zeit von der - Ernährung Indexberechnungsstelle angepasst werden, um im Index - Nachhaltige Landwirtschaft diejenige Gebührenbelastung widerzuspiegeln, der eine - Kontrolle der Umweltverschmutzung reale Anlage entsprechend der Indexstrategie - Geringe Toxizität/Volatile Organic Compounds (VOC) widerfahren würde, nachzubilden. - Nachhaltiges Wasser - Umweltsanierung Änderungen der anwendbaren Anpassungsgebühren werden mindestens einen Monat vor dem Bewertung der Nachhaltigkeit von Wirksamwerden der geänderten Anpassungsgebühren lebensmittelverwandten Aktien: auf der Informationsseite veröffentlicht. Der Indexsponsor bewertet die mit Lebensmitteln 2.5.3. Sonstige Kosten verbundenen Aktien nach ihrem Umgang mit den Sofern und soweit bei einer realen Anlage entsprechend folgenden Bereichen auf der Grundlage von ESG-Daten, der Indexstrategie Steuern, Gebühren oder sonstige die von einem externen Datenanbieter bereitgestellt Belastungen anfallen würden, die nicht durch die werden: vorstehend beschriebenen Anpassungsgebühren - Verpackungsabfall abgedeckt sind, («Sonstige Kosten») berücksichtigt die - Umsichtige Umweltverschmutzung Indexberechnungsstelle derartige Kosten bei der - Geringe Umweltauswirkungen der Lieferkette und Indexberechnung. Entsprechend werden Sonstige Kosten Fehlen von Kontroversen der Strategie, insbesondere Kosten für Sicherheitsleistungen, die bei realen Das oberste Drittel mit der besten Punktzahl verbleibt im Leerverkaufspositionen in derivativen Finanzinstrumenten Universum. Aus den verbleibenden Aktien wählt der (z.B. Termingeschäfte) entstehen würden, vom Geldanteil Indexsponsor 50 Titel mit den niedrigsten abgezogen. CO2-Emissionen pro Jahr aus dem Large/Mid Cap Basket und dem Small Cap Basket aus. 2.5.4. Kosten der Indexbestandteile Auch die Indexbestandteile selbst können Gebühren und Die Aktien, die die Nachhaltigkeitsbewertung bestehen, Kosten unterliegen und so indirekt einen mindernden werden nach den folgenden gleich gewichteten Kriterien Einfluss auf den Wert des Index haben. Solche Gebühren, für finanzielle Qualität und Wachstum eingestuft: z.B. Verwaltungsgebühren und Vertriebsgebühren bei - Cashflow aus der Geschäftstätigkeit/Ertrag kollektiven Kapitalanlagen / Investmentanteilen und - Verschuldung/Eigenkapital strukturierten Produkten werden vom jeweiligen - Veränderung der Verschuldung Verwalter/ Emittenten in der jeweiligen Dokumentation - Zinsdeckungsgrad des Indexbestandteils skizziert. - Bruttomarge - Eigenkapitalrendite - Einkommenswachstum (5 Jahre) - Umsatzwachstum (5 Jahre) 3. Indexberechnung Der Index wird erstmalig am Indexstarttag berechnet. Am Der Indexsponsor ist bestrebt, einen Index zu erstellen, Indexstarttag entspricht der anfängliche Indexstand dem der sich aus den besten (i) 10 Large/Mid Cap-Aktien aus Indexstartwert. Der jeweils aktuelle Indexstand wird von dem Lebensmittelbereich, (ii) 5 Small Cap-Aktien aus der Indexberechnungsstelle einmal täglich nach dem Lebensmittelbereich, (iii) 7 Large/Mid Cap-Aktien Geschäftsschluss der Banken in Zürich (Schweiz) aus dem lebensmittelbezogenen Bereich und (iii) 3 Small ermittelt, auf zwei Dezimalstellen gerundet und in der Cap-Aktien aus dem lebensmittelbezogenen Bereich Regel bis 10:00 Uhr (Ortszeit Zürich) am nächsten zusammensetzt, kann jedoch nach eigenem Ermessen Indextag gemäss Ziffer 6.1 veröffentlicht («Schlusskurs»). von den genannten Anteilen abweichen. Ein Indexpunkt entspricht einer Einheit der Indexwährung. 2.5. Gebühren und Kosten 3.1. Indexformel 2.5.1. Indexgebühr Der Indexstand an einem Indextag entspricht der Summe Die Indexgebühr beträgt 1.25% per annum. der Bewertungskurse für die Indexbestandteile Die Indexgebühr wird an jedem Indextag auf Grundlage (einschliesslich positiver und negativer Geldanteile, sofern des jeweiligen aktuellen Wertes des Index berechnet und vorhanden), jeweils multipliziert mit der entsprechenden an jedem Indextag zeitanteilig vom jeweiligen Geldanteil Anzahl dieses Bestandteils im Index. Aufgelaufene Index- abgezogen. und Anpassungsgebühren sowie sonstige Kosten werden von dieser Summe abgezogen. 2.5.2. Anpassungsgebühren Die Berechnung des Index an einem Indextag T erfolgt Im Falle Ordentlicher Anpassungen des Index gemäss nach der folgenden Formel: nachfolgender Ziffer 4.1 fallen zusätzliche Gebühren an («Anpassungsgebühren»). Die jeweils anwendbaren
6/10 Indexleitfaden / 27. September 2021 Vontobel n — Bewertung anhand eines aktuellen IDXt = ∑ ni, T × Bi, T − G Kurses von bezüglich Laufzeit und Bonität vergleichbaren, an einer i=1 Börse gehandelten Papieren; falls nicht verfügbar: wobei: — Bewertung anhand der aktuellen T: aktueller Indextag Marktrendite für vergleichbare IDXT: Indexstand nach Geschäftsschluss am Indextag Papiere T Edelmetalle Preis entsprechend der Angaben eines Bi,T: Bewertungskurs des Indexbestandteils i am anerkannten Finanzinformationsdienstes Indextag T Geldanteile Nominalwert. Gebühren und Kosten sind ni,T: Anzahl des Indexbestandteils i im Index am auf jeden Indextag hin abzugrenzen bzw. Indextag T abzuziehen. G: Gebühren und Kosten seit dem unmittelbar vorausgehenden Indextag Die Indexberechnungsstelle ist nach billigem Ermessen berechtigt, bei der Feststellung von Bewertungskursen 3.2. Bewertungskurse von den vorgenannten Bewertungskursquellen Die Indexberechnung erfolgt an jedem Indextag aus den abzuweichen oder die Bewertungskursquelle ohne Bewertungskursen für die Indexbestandteile. Die Vorankündigung zu ändern. Änderungen der Indexberechnungsstelle stellt die Bewertungskurse Bewertungskursquellen werden auf der Informationsseite jeweils nach Geschäftsschluss an einem Indextag fest. In veröffentlicht. Abhängigkeit von der Art des Indexbestandteils legt die Indexberechnungsstelle ihrer Feststellung zu Grunde: 3.3. Währungsumrechnung Wird der Bewertungskurs eines Indexbestandteils in einer Art Bewertungskursquelle anderen Währung als der Indexwährung bestimmt (oder Aktien und andere Schlusskurs am Hauptmarkt, wie von der lautet ein Geldanteil auf eine andere Währung als die Beteiligungsrechte Indexberechnungsstelle bestimmt. Indexwährung), erfolgt die Umrechnung derartiger Börsengehandelte Anteile Schlusskurs am Hauptmarkt, wie von der Beträge in die Indexwährung durch die an kollektiven Indexberechnungsstelle bestimmt. Indexberechnungsstelle nach deren billigem Ermessen. Kapitalanlagen/ Investmentanteile 3.4. Indexkorrekturen Anteile an kollektiven Im Falle täglicher Ausgabe und Bei Berechnungsfehlern, die von der Kapitalanlagen bzw. Rücknahme: Indexberechnungsstelle nach billigem Ermessen als Investmentanteile — Nettoinventarwert, wie vom wesentlich eingestuft werden, werden Indexstände auch jeweiligen Verwalter für den dem aktuellen Indextag unmittelbar rückwirkend korrigiert, sofern dies technisch möglich und vorausgehenden Indextag ökonomisch sinnvoll ist. Andernfalls erfolgt keine bestimmt. Korrektur. Korrekturen werden auf der Informationsseite Andernfalls: veröffentlicht. — Zuletzt veröffentlichter Nettoinventarwert — Im Falle einer vorübergehend oder dauerhaft eingeschränkten Handelbarkeit oder etwaiger 4. Anpassungen der Indexzusammensetzung Rücknahmebeschränkungen (z.B. sogenanntes gate restrict) ein Wert, 4.1. Ordentliche Anpassung der nach dem Ermessen der Der Indexsponsor bestimmt im Rahmen der von ihm Indexberechnungsstelle bestimmt wird und bis auf Null (0) sinken bestimmten Strategie die Auswahl und Gewichtung der kann. jeweiligen Indexbestandteile grundsätzlich selbstständig und entscheidet auch über den Zeitpunkt und Umfang Derivative Instrumente und — Bewertung anhand der Kurse der Strukturierte Produkte Basiswerte unter Anwendung von Veränderungen im Index ohne Rücksprache oder eigener, angemessener und in der Beratung mit der Indexberechnungsstelle (jeweils eine Praxis anerkannter «Ordentliche Anpassung»). Die Indexberechnungsstelle Bewertungsmodelle; falls nicht kann jedoch ohne Begründung die Aufnahme einzelner verfügbar: — Preis entsprechend der Angaben Instrumente in den Index ablehnen, sowie jederzeit die eines anerkannten Entfernung aus dem Index oder die Reduktion der Finanzinformationsdienstes Gewichtung einzelner Indexbestandteile verlangen. Anleihen, — Preis entsprechend der Angaben Eine Ordentliche Anpassung kann an jedem Indextag Schuldverschreibungen und eines anerkannten andere Schuldinstrumente Finanzinformationsdienstes; falls erfolgen. Anpassungsempfehlungen sind durch den nicht verfügbar: Indexsponsor bis spätestens 15:00 Uhr (Ortszeit Zürich) — Preisanfragen bei verschiedenen, am jeweiligen Indextag der Indexberechnungsstelle unabhängigen Banken/Händlern; mitzuteilen, um eine taggleiche Umsetzung falls nicht verfügbar:
7/10 Indexleitfaden / 27. September 2021 Vontobel sicherzustellen. Später eingegangene Aufträge kann die Die Indexberechnungstelle ist im Falle des Eintritts eines Indexberechnungsstelle zurück weisen. Stop-Loss-Ereignisses nicht verpflichtet, wie vorstehend beschrieben zu handeln, sondern entscheidet hierbei Der Indexsponsor darf in Bezug auf China Stock Connect nach eigenem Ermessen und gegebenenfalls nach Securities («China Northbound») maximal eine Anhörung des Indexsponsors. ordentliche Anpassung pro Indextag und pro ISIN empfehlen. 4.4. Ausschüttungen und Zinsen Der Index wird als Performanceindex berechnet. Über die neue Indexzusammensetzung und den Indextag, Dividendenzahlungen, andere Ausschüttungen und ab dem diese wirksam wird, entscheidet im Einzelfall die sonstige Erträge werden abzüglich länderspezifischer Indexberechnungsstelle. Steuern, Gebühren und sonstigen Abgaben («Net- Bei Ordentlichen Anpassungen fallen Return») berücksichtigt. Die jeweils aktuell gültigen Anpassungsgebühren gemäss Ziffer 2.5.4 oben an. länderspezifischen Steuersätze sind auf der Informationsseite veröffentlicht. 4.2. Ausserordentliche Anpassung Im Falle einer Barausschüttung auf Indexbestandteile wird Die Indexberechnungsstelle passt bei ausserordentlichen die Indexberechnungsstelle am jeweiligen Zahltag den Ereignissen bezogen auf ein Indexbestandteil die Geldanteil im Index erhöhen, um die Ausschüttung zu Indexzusammensetzung an und trifft gegebenenfalls reflektieren. Im Übrigen entscheidet die weitere Massnahmen nach billigem Ermessen, die Indexberechnungsstelle nach billigem Ermessen über geeignet sind, die Fortführung des Index zu ermöglichen eine entsprechende Indexanpassung, um sicher zu («Ausserordentliche Anpassung»). stellen, dass der Index diejenige Wertentwicklung Es ist das Bestreben, auch bei Auftreten nachbildet, die aus einem realen Portfolio resultieren ausserordentlicher Ereignisse eine kontinuierliche würde. Berechnung und Nachbildbarkeit des Index zu Zur Sicherstellung der effektiven Simulation einer solchen gewährleisten. Als Massnahme können beispielsweise Wertentwicklung können Geldanteile im Index «verzinst» Bestandteile aus dem Index entfernt werden. werden. Der jeweils anwendbare Zinssatz wird durch die Über die neue Indexzusammensetzung und den Indextag, Indexberechnungsstelle auf Basis aktueller ab dem diese wirksam wird, entscheidet im Einzelfall die Marktkonditionen für die jeweilige Währung von Zeit zu Indexberechnungsstelle. Zeit bestimmt und auf der Informationsseite veröffentlicht. Je nach aktuellem Marktzinsumfeld können Negativzinsen Ausserordentliche Ereignisse sind belastet bzw. im Falle eines Negativsaldo Sollzinsen — Insolvenzen und sonstige Kreditereignisse; belastet werden. — Fusionen, Übernahmen, Abspaltungen, Kapitalmassnahmen (z.B. Gattungsumwandlungen, Im Falle negativer Zinsen kann die Umtausch), Einstellung der Börsenzulassung, und Indexberechnungsstelle in ihrem freiem Ermessen ähnliche Ereignisse; Freibeträge für Geldanteile im jeweiligen Strategie-Index — eine nach Ansicht der Indexberechnungsstelle nicht berücksichtigen, die die Indexberechnungsstelle zur ausreichende Marktliquidität; Sicherstellung der effektiven Simulation, insbesondere — ein von der Indexberechnungsstelle bemerkter von Wert- und Mengenveränderungen, für erforderlich Verstoss gegen die Indexstrategie oder das hält; d.h. erst dann, wenn der im Strategie-Index Indexuniversum; enthaltene Geldanteil einen möglichen Freibetrag — sowie sämtliche Ereignisse, die in ihren übersteigt, wird der Geldanteil, der diesen Freibetrag steuerrechtlichen, regulatorischen, gesetzlichen, übersteigt, negativ verzinst. ökonomischen oder sonstigen Auswirkungen mit 4.5. Nachbildbarkeit einem der vorgenannten Ereignisse vergleichbar sind. Um die Nachbildbarkeit des Index sicherzustellen (siehe dazu oben Ziffer 1.2 Grundprinzipien), ist die 4.3. Verlustbegrenzung («Stop Loss») Indexberechnungsstelle jederzeit und ohne Rücksprache Wenn an einem Indextag der Wert des Index bei 50% des mit dem Indexsponsor berechtigt, die Gewichtung des Indexstartwerts oder darunter liegt («Stop-Loss Geldanteiles innerhalb des Index zu erhöhen oder zu Ereignis»), kann die Indexberechnungsstelle den reduzieren (mit der Folge, dass sich die Gewichtungen Beratungsvertrag mit dem Indexsponsor hinsichtlich der übrigen Indexbestandteile entsprechend reduzieren dieses Index fristlos und ausserordenltich kündigen. bzw. erhöhen). Die Indexberechnungsstelle kann in diesem Fall den Angaben über die Indexzusammensetzung werden auf Index ohne Einbezug des Indexsponsors unmittelbar der Informationsseite veröffentlicht. nach Eintritt eines Stop-Loss Ereignisses anpassen, indem sie sämtliche Bestandteile auflöst und in Geldanteile in der Indexwährung umschichtet.
8/10 Indexleitfaden / 27. September 2021 Vontobel 5. Änderungen des Leitfadens 6.1. Sprache Die Originalfassung des Indexleitfadens ist in englischer 5.1. Wegfall des Indexsponsors Sprache; anderssprachige Versionen stellen Kündigt der Indexsponsor den Beratungsvertrag mit der unverbindliche Übersetzungen dar. Indexberechnungsstelle oder kommt der Indexsponsor aus einem anderen Grund seiner Beratungstätigkeit nicht 6.2. Veröffentlichungen mehr nach, kann die Indexberechnungstelle nach billigem Alle den Index betreffenden Veröffentlichungen erfolgen Ermessen einen anderen Indexsponsor bestimmen oder durch Publikation auf der Informationsseite. Eine solche die Indexberechnung einstellen. Die Veröffentlichung gilt mit dem Tage der Publikation als Indexberechnungsstelle informiert sobald als möglich auf erfolgt. der Informationsseite über ihre Entscheidung im Falle des Wegfalls des Indexsponsors. 6.3. Verteilung Der Indexstand wird täglich veröffentlicht und verteilt 5.2. Wesentliche Änderungen über die Informationsseite. Die Indexberechnungsstelle ist berechtigt, das Indexuniversum und die Indexstrategie auf Vorschlag des Sollte es zu Störungen der Datenversorgung bei der Indexsponsors und unter Beachtung der Grundprinzipien Indexberechnungsstelle oder den oben genannten zu ändern, sofern alle Anleger in auf den Index Datenlieferanten kommen, kann der Index nicht verteilt bezogenen Finanzinstrumenten dieser Änderung werden. zustimmen («Wesentliche Änderung»). Dies gilt auch für 6.4. Nutzung von Indexdaten die Einführung neuer Gebühren (z.B. TCM- Besicherungskosten und/oder Performancegebühr) und Der Index bzw. die Indexfamilie sind geistiges Eigentum die Erhöhung von sämtlichen Gebühren gemäss Ziffer der Indexberechnungstelle, welche sich sämtliche Rechte 2.5.1. vorbehält. Die Indexberechnungstelle ermöglicht ihren Kunden, z.B. Banken, Investmenthäuser und 5.3. Sonstige Änderungen Wertpapieremittenten, die Nutzung der Indexdaten Die in diesem Leitfaden beschriebene Methode zur (Indexzusammensetzung und Indexgewichtung) zur Berechnung des Index ist bindend. Da ein Emission von derivativen Finanzinstrumenten. Änderungsbedarf grundsätzlich nicht auszuschliessen ist, 6.5. Kontakt z.B. wegen Fehlern in den Regeln, Änderungen im Marktumfeld oder wegen aufsichtsrechtlicher, Bank Vontobel AG steuerrechtlicher oder sonstiger rechtlicher Structured Products Entwicklungen und Veränderungen, kann die Gotthardstrasse 43 Indexberechnungsstelle Veränderungen an diesem 8022 Zürich Leitfaden und damit dem Index und seiner Schweiz Berechnungsmethode vornehmen («Sonstige Telefon: +41 (0)58 283 78 88 Änderungen»). Email: indexing@vontobel.com 5.4. Wirksamwerden Die Indexberechnungsstelle informiert über Änderungen des Leitfadens stets mit angemessenem Vorlauf durch Veröffentlichung des modifizierten Leitfadens auf der Informationsseite, datiert auf den Indextag seines Inkrafttretens. Wesentliche Änderungen sind mindestens drei Kalendermonate vor dem Wirksamwerden auf der Informationsseite zu veröffentlichen. Bei Sonstigen Änderungen erfolgt die Veröffentlichung des modifizierten Leitfadens auf der Informationsseite grundsätzlich mindestens fünf Indextage vor dem Wirksamwerden. Im Falle der Berichtigung von Fehlern im Leitfaden, ist eine umgehende Berichtigung mit gleichzeitiger Veröffentlichung zulässig. Anpassungen des Leitfadens erfolgen niemals rückwirkend. 6. Sonstiges
9/10 Indexleitfaden / 27. September 2021 Vontobel Anhang 1 Im Falle Ordentlicher Anpassungen gemäss Ziffer 4.1 des Leitfadens belastet die Indexberechnungsstelle dem Index die folgenden Gebühren: Aktien und andere Beteiligungsrechte via e-Service ohne e-Service Land Gebühr in Basispunkten bps Gebühr in Basispunkten bps (Mindestgebühr je Anpassung in Währung) (Mindestgebühr je Anpassung in Währung) Belgien 5 bps (min. CHF 0.00) 15 bps (min. CHF 100.00) Dänemark 5 bps (min. CHF 0.00) 15 bps (min. CHF 100.00) Frankreich 5 bps (min. CHF 0.00) 15 bps (min. CHF 100.00) Finnland 5 bps (min. CHF 0.00) 15 bps (min. CHF 100.00) Deutschland 5 bps (min. CHF 0.00) 15 bps (min. CHF 100.00) Hongkong 5 bps (min. CHF 0.00) 15 bps (min. CHF 100.00) Irland 5 bps (min. CHF 0.00) 15 bps (min. CHF 100.00) Italien 5 bps (min. CHF 0.00) 15 bps (min. CHF 100.00) Japan 5 bps (min. CHF 0.00) 15 bps (min. CHF 100.00) Niederlande 5 bps (min. CHF 0.00) 15 bps (min. CHF 100.00) Norwegen 5 bps (min. CHF 0.00) 15 bps (min. CHF 100.00) Portugal 5 bps (min. CHF 0.00) 15 bps (min. CHF 100.00) Singapur 5 bps (min. CHF 0.00) 15 bps (min. CHF 100.00) Schweden 5 bps (min. CHF 0.00) 15 bps (min. CHF 100.00) Spanien 5 bps (min. CHF 0.00) 15 bps (min. CHF 100.00) Schweiz 5 bps (min. CHF 0.00) 15 bps (min. CHF 100.00) Vereinigte Staaten 5 bps (min. CHF 0.00) 15 bps (min. CHF 100.00) Vereinigtes Königreich 5 bps (min. CHF 0.00) 15 bps (min. CHF 100.00) Australien 5 bps (min. CHF 0.00) 15 bps (min. CHF 100.00) Kanada 5 bps (min. CHF 0.00) 15 bps (min. CHF 100.00) Neuseeland 5 bps (min. CHF 0.00) 15 bps (min. CHF 100.00) Österreich 10 bps (min. CHF 0.00) 20 bps (min. CHF 100.00) China 15 bps (min. CHF 0.00) 25 bps (min. CHF 100.00) Indonesien 15 bps (min. CHF 0.00) 25 bps (min. CHF 100.00) Brasilien 15 bps (min. CHF 0.00) 25 bps (min. CHF 100.00) Malaysia 15 bps (min. CHF 0.00) 25 bps (min. CHF 100.00) Mexiko 15 bps (min. CHF 0.00) 25 bps (min. CHF 100.00) Südafrika 15 bps (min. CHF 0.00) 25 bps (min. CHF 100.00) Thailand 15 bps (min. CHF 0.00) 25 bps (min. CHF 100.00) Türkei 15 bps (min. CHF 0.00) 25 bps (min. CHF 100.00) Philippinen 25 bps (min. CHF 0.00) 35 bps (min. CHF 100.00) Tschechische Republik 25 bps (min. CHF 0.00) 35 bps (min. CHF 100.00) Griechenland 25 bps (min. CHF 0.00) 35 bps (min. CHF 100.00) Ungarn 25 bps (min. CHF 0.00) 35 bps (min. CHF 100.00) Polen 25 bps (min. CHF 0.00) 35 bps (min. CHF 100.00) Israel 25 bps (min. CHF 0.00) 35 bps (min. CHF 100.00) Russischen Föderation 30 bps (min. CHF 0.00) 40 bps (min. CHF 100.00) Republik Korea 60 bps (min. CHF 0.00) 70 bps (min. CHF 100.00) Bulgarien 60 bps (min. CHF 0.00) 70 bps (min. CHF 100.00) Kroatien 60 bps (min. CHF 0.00) 70 bps (min. CHF 100.00) Estland 60 bps (min. CHF 0.00) 70 bps (min. CHF 100.00) FX Spot Grösse Gebühr, in Basispunkten (bps) < 500k CHF Gegenwert 25 >= 500k CHF Gegenwert 5 Wichtige Hinweise:
10/10 Indexleitfaden / 27. September 2021 Vontobel — Im Falle von Anpassungsempfehlungen mit Zusätzen (z.B. interessewahrend), erhöhen sich die oben genannten Gebühren um CHF 80.00. — Sofern (Mindest-)Gebühren als absolute Beträge angegeben sind, rechnet die Indexberechnungsstelle diese Beträge in einen relativen Wert um und wendet sie auf Indexanpassungen in angemessener Weise an, um den Kosteneffekt wider zu spiegeln, den ein reales Portfolio tragen würde aufgrund einer entsprechenden Anpassung. — Bei kotierten derivativen Instrumenten sind je Börse lediglich die wichtigsten Instrumente aufgeführt und die Gebühren für entsprechende Indexanpassungen indikativ angegeben. Die Indexberechnungsstelle bestimmt die anwendbaren Gebühren in diesen Fällen und für nicht aufgeführte Instrumente jeweils nach ihrem Ermessen, um den Kosteneffekt wider zu spiegeln, den ein reales Portfolio tragen würde aufgrund einer entsprechenden Anpassung. Entsprechend bestimmt die Indexberechnungsstelle die anwendbaren Gebühren bei Forwards und Swaps innerhalb der angegebenen Bandbreite. — Die Indexberechnungsstelle wird die oben genannten Gebühren in angemessener Weise erhöhen, um den Kosteneffekt wiederzuspiegeln, den ein reales Portfolio aufgrund einer solchen Anpassung zu tragen hätte. Dazu gehören Aufwendungen, die Maklern typischerweise entstehen, oder Aufwendungen, die anderen Dritten typischerweise entstehen (z.B. Börsengebühren, Maklergebühren).
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