Nachtrag vom 26. August 2021 - zum Basisprospekt für Partizipationszertifikate und Open-End Partizipationszertifikate vom 4. Juni 2021 - Vontobel ...
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Nachtrag vom 26. August 2021 zum Basisprospekt für Partizipationszertifikate und Open-End Partizipationszertifikate vom 4. Juni 2021
2/6 Nachtrag vom 26. August 2021 zum Basisprospekt für Partizipationszertifikate Vontobel
Nachtrag
vom 26. August 2021
zum Basisprospekt für
Partizipationszertifikate und
Open-End Partizipationszertifikate
vom 4. Juni 2021
Vontobel Financial Products GmbH
Frankfurt am Main, Deutschland
(der "Emittent")
Vontobel Holding AG
Zürich, Schweiz
(der "Garant")
Bank Vontobel Europe AG
München, Deutschland
(der "Anbieter")3/6 Nachtrag vom 26. August 2021 zum Basisprospekt für Partizipationszertifikate Vontobel
Anleger, die Erwerb oder Zeichnung der Wertpapiere bereits vor Veröffentlichung des Nachtrags zugesagt
haben, haben nach Artikel 23 Absatz 2a der Verordnung (EU) 2017/1129 vom 14. Juni 2017 in der jeweils
aktuellen Fassung (die "Prospekt-Verordnung") das Recht, ihre Zusagen innerhalb von drei Arbeitstagen
nach Veröffentlichung des Nachtrags zurückzuziehen, vorausgesetzt, dass der wichtige neue Umstand,
die wesentliche Unrichtigkeit oder die wesentliche Ungenauigkeit gemäß Artikel 23 Absatz 1 der Prospekt-
Verordnung vor dem Auslaufen der Angebotsfrist oder – falls früher – der Lieferung der Wertpapiere
eingetreten ist oder festgestellt wurde.
Erklärung in Bezug auf das Widerrufsrecht
Nur denjenigen Anlegern wird ein Widerrufsrecht eingeräumt, die Erwerb oder Zeichnung der
Wertpapiere bereits vor Veröffentlichung des Nachtrags zugesagt haben, sofern die Wertpapiere
den Anlegern bereits zu dem Zeitpunkt, zu dem der wichtige neue Umstand, die wesentliche
Unrichtigkeit oder die wesentliche Ungenauigkeit eingetreten ist oder festgestellt wurde, noch nicht
geliefert worden waren.
Anleger können ihr Widerrufsrecht innerhalb von drei Arbeitstagen nach Veröffentlichung des
Nachtrags geltend machen.
Ein etwaiger Widerruf ist an den Emittenten (Vontobel Financial Products GmbH, Bockenheimer
Landstraße 24, 60323 Frankfurt am Main, Deutschland; E-Mail: vfp-frankfurt@vontobel.com) zu
richten.
Dieser Nachtrag vom 26. August 2021 (der „Nachtrag“) ist wie der Basisprospekt für
Partizipationszertifikate und Open-End Partizipationszertifikate vom 4. Juni 2021 (der „Basisprospekt“)
auf der Internetseite des Emittenten (https://prospectus.vontobel.com) nach Eingabe der entsprechenden
ISIN verfügbar. Darüber hinaus werden der Nachtrag und der Basisprospekt beim Emittenten zur
kostenlosen Ausgabe bereitgehalten.4/6 Nachtrag vom 26. August 2021 zum Basisprospekt für Partizipationszertifikate Vontobel
Inhaltsverzeichnis
1. Nachtragsgrund 5
2. Änderung des Basisprospekts 5
Anhang: Leitfaden zum Vontobel Alternative Food Index 65/6 Nachtrag vom 26. August 2021 zum Basisprospekt für Partizipationszertifikate Vontobel
1. Nachtragsgrund
Der Emittent gibt folgenden neuen Umstand in Bezug auf die im Basisprospekt enthaltenen Angaben
bekannt:
Zukünftig soll ein Strategie-Index mit der Bezeichnung „Vontobel Alternative Food Index“ als neuer
potentieller Basiswert unter dem Basisprospekt verfügbar sein. Dieser neue Umstand ist zum 26. August
2021 eingetreten.
.
2. Änderung des Basisprospekts
Der in Abschnitt 1. genannte Nachtragsgrund führt zu der nachfolgenden Änderung des Basisprospekts:
In Abschnitt 13. Anlage "Vontobel Strategie-Indizes und Dynamische Baskets" hinter Seite 175 des
Basisprospekts wird der im Anhang zu diesem Nachtrag abgedruckte Leitfaden zum „Vontobel Alternative
Food Index“ neu eingefügt.6/6 Nachtrag vom 26. August 2021 zum Basisprospekt für Partizipationszertifikate Vontobel
Anhang: Leitfaden zum Vontobel Alternative Food Index
Hinweis: Der Leitfaden ist gesondert paginiert. Die Seitenzahlen des Leitfadens weichen daher von den
fortlaufenden Seitenzahlen des Nachtrags ab.
(Die restliche Seite wurde absichtlich freigelassen.)Structured Products Vontobel Alternative Food Index Indexleitfaden
2/10 Indexleitfaden / 27. September 2021 Vontobel
Inhalt
Leitfaden zum Vontobel Alternative Food Index 3
1. Einleitung und Stammdaten 3
1.1. Vorbemerkungen 3
1.2. Grundprinzipien 3
2. Indexparameter 3
2.1. Indexsponsor 4
2.2. Indexstrategie 4
2.3. Indexuniversum 4
2.4. Auswahlprozess 4
2.5. Gebühren und Kosten 5
2.5.1. Indexgebühr 5
2.5.2. Anpassungsgebühren 5
2.5.3. Sonstige Kosten 5
2.5.4. Kosten der Indexbestandteile 5
3. Indexberechnung 5
3.1. Indexformel 5
3.2. Bewertungskurse 6
3.3. Währungsumrechnung 6
3.4. Indexkorrekturen 6
4. Anpassungen der Indexzusammensetzung 6
4.1. Ordentliche Anpassung 6
4.2. Ausserordentliche Anpassung 7
4.3. Verlustbegrenzung («Stop Loss») 7
4.4. Ausschüttungen und Zinsen 7
4.5. Nachbildbarkeit 7
5. Änderungen des Leitfadens 8
5.1. Wegfall des Indexsponsors 8
5.2. Wesentliche Änderungen 8
5.3. Sonstige Änderungen 8
5.4. Wirksamwerden 8
6. Sonstiges 8
6.1. Sprache 8
6.2. Veröffentlichungen 8
6.3. Verteilung 8
6.4. Nutzung von Indexdaten 8
6.5. Kontakt 83/10 Indexleitfaden / 27. September 2021 Vontobel
Leitfaden zum Vontobel Alternative
Food Index
1. Einleitung und Stammdaten Zusicherung oder Meinung der Indexberechnungsstelle
In diesem Dokument («Leitfaden») wird die hinsichtlich des Kaufes oder Verkaufes eines
Zusammensetzung, die Berechnung und die Publikation Indexbestandteiles oder eines sich auf diesen Index
des Vontobel Alternative Food Index (der «Index») beziehenden Finanzinstruments.
beschrieben. Der Index bildet die Wertentwicklung eines
Dieser Leitfaden wird auf der Informationsseite zur
fiktiven Portfolios ab, welches vom Indexsponsor
Verfügung gestellt.
entsprechend der von ihm bestimmten Strategie
zusammengestellt und laufend verwaltet wird. Die 1.2. Grundprinzipien
Strategie des Indexsponsors zielt darauf ab, nachhaltige
Die Strategie-Indizes werden, sofern und soweit möglich,
Lebensmittel- und lebensmittelverwandte Unternehmen
unter Berücksichtigung der folgenden Grundsätze
auszuwählen.
berechnet und zusammengestellt:
1.1. Vorbemerkungen — Der Index soll die vom Indexsponsor definierte, dem
Dieser Index ist ein Index aus der Indexfamilie der Index zu Grunde liegende Strategie bestmöglich
Vontobel Strategy Indices («Strategie-Indizes»). Bei den widerspiegeln.
Strategie-Indizes handelt es sich nicht um anerkannte — Der Indexsponsor entscheidet eigenverantwortlich
Finanzindizes, sondern um von der Bank Vontobel AG über die Zusammensetzung des Index und etwaige
als Indexberechnungsstelle konzipierte und berechnete ordentliche Anpassungen.
Indizes. — Anpassungen des Index werden unverzüglich
publiziert.
Bei der Zusammenstellung der Strategie-Indizes wird die — Die aktuelle Zusammensetzung eines Index wird
Indexberechnungsstelle von Indexsponsoren beraten. Die mindestens täglich publiziert.
Indexsponsoren agieren grundsätzlich im eigenen — Indexbestandteile sind der Strategie angemessen
Ermessen und innerhalb der selbst definierten und handelbar und verfügbar.
verantworteten Indexstrategie (im Folgenden — Die Wertentwicklung des Index ist durch ein reales
«Indexstrategie» oder «Strategie»; siehe dazu Ziffer 2.2). Portfolio nachbildbar.
— Die Strategie des Index bietet Verlässlichkeit und
Die Indexberechnungsstelle wird die Berechnung und Kontinuität.
Zusammenstellung der Strategie-Indizes mit — Änderungen von Regeln werden mit
grösstmöglicher Sorgfalt durchführen. Die angemessenem Vorlauf (i.d.R. mindestens 5
Indexberechnungsstelle übernimmt jedoch keine Indextage) kommuniziert. Anpassungen des
Verpflichtung oder Haftung in Bezug auf die Berechnung Leitfadens erfolgen niemals rückwirkend.
und die Zusammenstellung der Strategie-Indizes. Die
Indexberechnungsstelle haftet nicht für direkte oder
indirekte Schäden, die aus einer fehlerhaften Berechnung
der Indizes, der Zusammenstellung oder der sonstigen 2. Indexparameter
Kennziffern entstehen, es sei denn, diese beruhen auf «Indexberechnungsstelle» ist Bank Vontobel AG,
ihrem grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln, Structured Products, Gotthardstrasse 43, CH-8002
ihrer Erfüllungsgehilfen oder ihrer gesetzlichen Vertreter. Zürich
Es besteht für die Indexberechnungsstelle - unbeschadet
möglicher Verpflichtungen gegenüber Lizenznehmern «Indexkennnummern» sind:
oder Indexsponsoren - keine Verpflichtung gegenüber — ISIN: CH0506702833
Dritten (einschliesslich Investoren in auf den Index — Valor: 50670283
bezogenen Finanzinstrumenten und/oder — WKN: A27CSD
Finanzintermediären), auf etwaige Fehler in dem Index «Indexstarttag» ist der 27. September 2021.
hinzuweisen.
«Indexstartwert» beträgt 100 Punkte.
Die Indizes der Indexberechnungsstelle stellen keine «Indextag» ist jeder Tag, an dem die Geschäftsbanken in
Empfehlung der Indexberechnungsstelle zur Zürich, Schweiz für den Geschäftsverkehr geöffnet
Kapitalanlage dar. Insbesondere beinhalten die sind.
Zusammenstellung, die Berechnung und die
«Informationsseite» ist https://indices.vontobel.com
Veröffentlichung der Indizes in keiner Weise eine4/10 Indexleitfaden / 27. September 2021 Vontobel
«Indexwährung» ist USD. finanzieller Wachstums- und Qualitätskennzahlen
eingestuft, die im Auswahlprozess aufgeführt sind.
2.1. Indexsponsor
In Bezug auf die Zusammensetzung des Index wird die Es gelten dabei die folgenden Einschränkungen:
Indexberechnungsstelle vom Indexsponsor beraten. — Leerverkäufe von Aktien, anderen
Dieser verfolgt dabei eine bestimmte, unter Beteiligungsrechten, ETFs, kollektiven
nachfolgender Ziffer 2.2 definierten und beschriebenen Kapitalanlagen, Anleihen, Schuldverschreibungen
Vorgehensweise, nach der Entscheidungen im Hinblick oder anderen Schuldinstrumenten sind nicht
auf die Zusammensetzung des Index getroffen werden. zulässig;
Indexsponsor ist Vontobel Asset Management AG, — Kein Indexbestandteil, ausser Geldanteilen, darf zu
Gotthardstrasse 43, CH-8002 Zürich. mehr als 10% im Index gewichtet sein.
Der Indexsponsor trifft die Auswahl und Gewichtung der 2.3. Indexuniversum
jeweiligen Indexbestandteile grundsätzlich selbstständig. Das Indexuniversum legt die Finanzinstrumente fest, die
Er entscheidet über den Zeitpunkt und Umfang von als Indexbestandteile aufgenommen werden können. Das
Veränderungen der Indexzusammensetzung ohne Indexuniversum umfasst:
Rücksprache oder Beratung mit der
Indexberechnungsstelle und ist für die permanente 1. Aktien und andere Beteiligungsrechte, die an einer
Überwachung der Einhaltung der Indexstrategie und des Börse kotiert sind, die
Indexuniversums verantwortlich. Die — sich in einem der in Anhang 1 bestimmten
Indexberechnungsstelle ist dagegen nicht für die Länder befindet, und
Überwachung der Einhaltung der Strategie durch den — über die Vollmitgliedschaft der Federation of
Indexsponsor verantwortlich. European Securities Exchanges (FESE) oder
der World Federation of Exchanges (WFE)
Der Indexsponsor kann den Beratungsvertrag mit der
verfügt;
Indexberechnungsstelle unter Einhaltung einer Frist von
zwei Monaten jeweils zum letzten Indextag eines 2. Geldanteile (einschliesslich Callgeld):
Kalenderquartals kündigen. Die Indexberechnungsstelle — Zulässige Währungen: USD, CAD, CHF, DKK,
verfährt in diesem Fall gemäss Ziffer 5.1. EUR, GBP, NOK, SEK, SGD, AUD, HKD, ILS, JPY,
NZD
2.2. Indexstrategie
— die kumulative Gewichtung aller Geldanteile
Der Index reflektiert die Wertentwicklung einer virtuellen darf 50% des Index nicht übersteigen.
Anlage, die auf der Grundlage einer Strategie verwaltet
wird. Diese Strategie wird vom Indexsponsor bestimmt Indexbestandteile dürfen keine Retrozessionen und
und liegt in der alleinigen Verantwortung des andere Vermögensvorteile beinhalten oder gewähren. Der
Indexsponsors. Weder berät die Indexberechnungsstelle Indexsponsor stellt sicher, dass allfällige Retrozessionen
noch unterstützt sie den Indexsponsor im und andere Vermögensvorteile dem Index (z.B. durch
Zusammenhang mit der Erstellung oder der Umsetzung Erhöhung des Geldanteiles) gutgeschrieben werden.
der Strategie. Die Indexberechnungsstelle ist nicht
Alle Indexbestandteile müssen eine nach alleinigem
verpflichtet, die Durchführung und Einhaltung der
Ermessen der Indexberechnungsstelle ausreichende
Strategie durch den Indexsponsor zu überwachen; sie
Marktliquidität aufweisen.
folgt den Entscheidungen des Indexsponsors in Bezug
auf Auswahl und Gewichtung der jeweiligen
2.4. Auswahlprozess
Indexbestandteile grundsätzlich ohne eigene Prüfung.
Das Ausgangsuniversum besteht aus Aktien aus
Die Strategie des Indexsponsors zielt darauf ab, Aktien entwickelten Märkten. In einem ersten Schritt wählt der
von Lebensmittel- und lebensmittelverwandten Indexsponsor Aktien von Lebensmittel- und
Unternehmen auszuwählen, indem ein thematischer lebensmittelverwandten Unternehmen aus, die
Ansatz verfolgt wird. In einem ersten Schritt werden die mindestens 50 % ihres Umsatzes mit Lebensmitteln und
Unternehmen vom Indexsponsor unter lebensmittelverwandten Themen erzielen. Diese werden
Nachhaltigkeitsaspekten bewertet. entweder in Mid-/Large-Cap- oder Small-Cap-Aktien
Lebensmittelunternehmen müssen bestimmte eingeteilt, was zu vier Aktiengruppen führt. Unternehmen
Mindeststandards für die Nachhaltigkeit erfüllen, einen mit einem ESG-Wert unter dem MSCI "BBB" werden
positiven Beitrag zu ausgewählten Zielen der ausgeschlossen.
nachhaltigen Entwicklung (SDG) leisten und einen
verantwortungsvollen Umgang mit ihrer Bewertung der Nachhaltigkeit von
Geschäftstätigkeit und deren Auswirkungen auf die Lebensmittelunternehmen:
Umwelt nachweisen. Im zweiten Schritt werden die Die Aktien müssen einen positiven Beitrag zu einem der
verbleibenden Aktien anhand einer aggregierten folgenden SDG-bezogenen Bereiche leisten, die laut
Punktzahl auf der Grundlage gleich gewichteter einem externen Dienstleister eine Teilmenge der SDG-
Ziele in Bezug auf die Nachhaltigkeit von Lebensmitteln
bilden, wobei mindestens 30 % des Umsatzes von Mid-5/10 Indexleitfaden / 27. September 2021 Vontobel
und Large Caps und mindestens 50 % des Umsatzes von Anpassungsgebühren sind im Anhang 1 näher
Small Caps darauf ausgerichtet sind: beschrieben und können von Zeit zu Zeit von der
- Ernährung Indexberechnungsstelle angepasst werden, um im Index
- Nachhaltige Landwirtschaft diejenige Gebührenbelastung widerzuspiegeln, der eine
- Kontrolle der Umweltverschmutzung reale Anlage entsprechend der Indexstrategie
- Geringe Toxizität/Volatile Organic Compounds (VOC) widerfahren würde, nachzubilden.
- Nachhaltiges Wasser
- Umweltsanierung Änderungen der anwendbaren Anpassungsgebühren
werden mindestens einen Monat vor dem
Bewertung der Nachhaltigkeit von Wirksamwerden der geänderten Anpassungsgebühren
lebensmittelverwandten Aktien: auf der Informationsseite veröffentlicht.
Der Indexsponsor bewertet die mit Lebensmitteln
2.5.3. Sonstige Kosten
verbundenen Aktien nach ihrem Umgang mit den
Sofern und soweit bei einer realen Anlage entsprechend
folgenden Bereichen auf der Grundlage von ESG-Daten,
der Indexstrategie Steuern, Gebühren oder sonstige
die von einem externen Datenanbieter bereitgestellt
Belastungen anfallen würden, die nicht durch die
werden:
vorstehend beschriebenen Anpassungsgebühren
- Verpackungsabfall
abgedeckt sind, («Sonstige Kosten») berücksichtigt die
- Umsichtige Umweltverschmutzung
Indexberechnungsstelle derartige Kosten bei der
- Geringe Umweltauswirkungen der Lieferkette und
Indexberechnung. Entsprechend werden Sonstige Kosten
Fehlen von Kontroversen
der Strategie, insbesondere Kosten für
Sicherheitsleistungen, die bei realen
Das oberste Drittel mit der besten Punktzahl verbleibt im
Leerverkaufspositionen in derivativen Finanzinstrumenten
Universum. Aus den verbleibenden Aktien wählt der
(z.B. Termingeschäfte) entstehen würden, vom Geldanteil
Indexsponsor 50 Titel mit den niedrigsten
abgezogen.
CO2-Emissionen pro Jahr aus dem Large/Mid Cap
Basket und dem Small Cap Basket aus. 2.5.4. Kosten der Indexbestandteile
Auch die Indexbestandteile selbst können Gebühren und
Die Aktien, die die Nachhaltigkeitsbewertung bestehen, Kosten unterliegen und so indirekt einen mindernden
werden nach den folgenden gleich gewichteten Kriterien Einfluss auf den Wert des Index haben. Solche Gebühren,
für finanzielle Qualität und Wachstum eingestuft: z.B. Verwaltungsgebühren und Vertriebsgebühren bei
- Cashflow aus der Geschäftstätigkeit/Ertrag kollektiven Kapitalanlagen / Investmentanteilen und
- Verschuldung/Eigenkapital strukturierten Produkten werden vom jeweiligen
- Veränderung der Verschuldung Verwalter/ Emittenten in der jeweiligen Dokumentation
- Zinsdeckungsgrad des Indexbestandteils skizziert.
- Bruttomarge
- Eigenkapitalrendite
- Einkommenswachstum (5 Jahre)
- Umsatzwachstum (5 Jahre) 3. Indexberechnung
Der Index wird erstmalig am Indexstarttag berechnet. Am
Der Indexsponsor ist bestrebt, einen Index zu erstellen, Indexstarttag entspricht der anfängliche Indexstand dem
der sich aus den besten (i) 10 Large/Mid Cap-Aktien aus Indexstartwert. Der jeweils aktuelle Indexstand wird von
dem Lebensmittelbereich, (ii) 5 Small Cap-Aktien aus der Indexberechnungsstelle einmal täglich nach
dem Lebensmittelbereich, (iii) 7 Large/Mid Cap-Aktien Geschäftsschluss der Banken in Zürich (Schweiz)
aus dem lebensmittelbezogenen Bereich und (iii) 3 Small ermittelt, auf zwei Dezimalstellen gerundet und in der
Cap-Aktien aus dem lebensmittelbezogenen Bereich Regel bis 10:00 Uhr (Ortszeit Zürich) am nächsten
zusammensetzt, kann jedoch nach eigenem Ermessen Indextag gemäss Ziffer 6.1 veröffentlicht («Schlusskurs»).
von den genannten Anteilen abweichen. Ein Indexpunkt entspricht einer Einheit der Indexwährung.
2.5. Gebühren und Kosten 3.1. Indexformel
2.5.1. Indexgebühr Der Indexstand an einem Indextag entspricht der Summe
Die Indexgebühr beträgt 1.25% per annum. der Bewertungskurse für die Indexbestandteile
Die Indexgebühr wird an jedem Indextag auf Grundlage (einschliesslich positiver und negativer Geldanteile, sofern
des jeweiligen aktuellen Wertes des Index berechnet und vorhanden), jeweils multipliziert mit der entsprechenden
an jedem Indextag zeitanteilig vom jeweiligen Geldanteil Anzahl dieses Bestandteils im Index. Aufgelaufene Index-
abgezogen. und Anpassungsgebühren sowie sonstige Kosten werden
von dieser Summe abgezogen.
2.5.2. Anpassungsgebühren
Die Berechnung des Index an einem Indextag T erfolgt
Im Falle Ordentlicher Anpassungen des Index gemäss
nach der folgenden Formel:
nachfolgender Ziffer 4.1 fallen zusätzliche Gebühren an
(«Anpassungsgebühren»). Die jeweils anwendbaren6/10 Indexleitfaden / 27. September 2021 Vontobel
n — Bewertung anhand eines aktuellen
IDXt = ∑ ni, T × Bi, T − G Kurses von bezüglich Laufzeit und
Bonität vergleichbaren, an einer
i=1 Börse gehandelten Papieren; falls
nicht verfügbar:
wobei:
— Bewertung anhand der aktuellen
T: aktueller Indextag Marktrendite für vergleichbare
IDXT: Indexstand nach Geschäftsschluss am Indextag Papiere
T Edelmetalle Preis entsprechend der Angaben eines
Bi,T: Bewertungskurs des Indexbestandteils i am anerkannten Finanzinformationsdienstes
Indextag T Geldanteile Nominalwert. Gebühren und Kosten sind
ni,T: Anzahl des Indexbestandteils i im Index am auf jeden Indextag hin abzugrenzen bzw.
Indextag T abzuziehen.
G: Gebühren und Kosten seit dem unmittelbar
vorausgehenden Indextag Die Indexberechnungsstelle ist nach billigem Ermessen
berechtigt, bei der Feststellung von Bewertungskursen
3.2. Bewertungskurse von den vorgenannten Bewertungskursquellen
Die Indexberechnung erfolgt an jedem Indextag aus den abzuweichen oder die Bewertungskursquelle ohne
Bewertungskursen für die Indexbestandteile. Die Vorankündigung zu ändern. Änderungen der
Indexberechnungsstelle stellt die Bewertungskurse Bewertungskursquellen werden auf der Informationsseite
jeweils nach Geschäftsschluss an einem Indextag fest. In veröffentlicht.
Abhängigkeit von der Art des Indexbestandteils legt die
Indexberechnungsstelle ihrer Feststellung zu Grunde: 3.3. Währungsumrechnung
Wird der Bewertungskurs eines Indexbestandteils in einer
Art Bewertungskursquelle anderen Währung als der Indexwährung bestimmt (oder
Aktien und andere Schlusskurs am Hauptmarkt, wie von der lautet ein Geldanteil auf eine andere Währung als die
Beteiligungsrechte Indexberechnungsstelle bestimmt. Indexwährung), erfolgt die Umrechnung derartiger
Börsengehandelte Anteile Schlusskurs am Hauptmarkt, wie von der Beträge in die Indexwährung durch die
an kollektiven Indexberechnungsstelle bestimmt. Indexberechnungsstelle nach deren billigem Ermessen.
Kapitalanlagen/
Investmentanteile 3.4. Indexkorrekturen
Anteile an kollektiven Im Falle täglicher Ausgabe und Bei Berechnungsfehlern, die von der
Kapitalanlagen bzw. Rücknahme:
Indexberechnungsstelle nach billigem Ermessen als
Investmentanteile — Nettoinventarwert, wie vom
wesentlich eingestuft werden, werden Indexstände auch
jeweiligen Verwalter für den dem
aktuellen Indextag unmittelbar rückwirkend korrigiert, sofern dies technisch möglich und
vorausgehenden Indextag ökonomisch sinnvoll ist. Andernfalls erfolgt keine
bestimmt. Korrektur. Korrekturen werden auf der Informationsseite
Andernfalls: veröffentlicht.
— Zuletzt veröffentlichter
Nettoinventarwert
— Im Falle einer vorübergehend oder
dauerhaft eingeschränkten
Handelbarkeit oder etwaiger 4. Anpassungen der Indexzusammensetzung
Rücknahmebeschränkungen (z.B.
sogenanntes gate restrict) ein Wert, 4.1. Ordentliche Anpassung
der nach dem Ermessen der
Der Indexsponsor bestimmt im Rahmen der von ihm
Indexberechnungsstelle bestimmt
wird und bis auf Null (0) sinken bestimmten Strategie die Auswahl und Gewichtung der
kann. jeweiligen Indexbestandteile grundsätzlich selbstständig
und entscheidet auch über den Zeitpunkt und Umfang
Derivative Instrumente und — Bewertung anhand der Kurse der
Strukturierte Produkte Basiswerte unter Anwendung von Veränderungen im Index ohne Rücksprache oder
eigener, angemessener und in der Beratung mit der Indexberechnungsstelle (jeweils eine
Praxis anerkannter «Ordentliche Anpassung»). Die Indexberechnungsstelle
Bewertungsmodelle; falls nicht
kann jedoch ohne Begründung die Aufnahme einzelner
verfügbar:
— Preis entsprechend der Angaben
Instrumente in den Index ablehnen, sowie jederzeit die
eines anerkannten Entfernung aus dem Index oder die Reduktion der
Finanzinformationsdienstes Gewichtung einzelner Indexbestandteile verlangen.
Anleihen, — Preis entsprechend der Angaben
Eine Ordentliche Anpassung kann an jedem Indextag
Schuldverschreibungen und eines anerkannten
andere Schuldinstrumente Finanzinformationsdienstes; falls erfolgen. Anpassungsempfehlungen sind durch den
nicht verfügbar: Indexsponsor bis spätestens 15:00 Uhr (Ortszeit Zürich)
— Preisanfragen bei verschiedenen, am jeweiligen Indextag der Indexberechnungsstelle
unabhängigen Banken/Händlern; mitzuteilen, um eine taggleiche Umsetzung
falls nicht verfügbar:7/10 Indexleitfaden / 27. September 2021 Vontobel
sicherzustellen. Später eingegangene Aufträge kann die Die Indexberechnungstelle ist im Falle des Eintritts eines
Indexberechnungsstelle zurück weisen. Stop-Loss-Ereignisses nicht verpflichtet, wie vorstehend
beschrieben zu handeln, sondern entscheidet hierbei
Der Indexsponsor darf in Bezug auf China Stock Connect nach eigenem Ermessen und gegebenenfalls nach
Securities («China Northbound») maximal eine Anhörung des Indexsponsors.
ordentliche Anpassung pro Indextag und pro ISIN
empfehlen. 4.4. Ausschüttungen und Zinsen
Der Index wird als Performanceindex berechnet.
Über die neue Indexzusammensetzung und den Indextag,
Dividendenzahlungen, andere Ausschüttungen und
ab dem diese wirksam wird, entscheidet im Einzelfall die
sonstige Erträge werden abzüglich länderspezifischer
Indexberechnungsstelle.
Steuern, Gebühren und sonstigen Abgaben («Net-
Bei Ordentlichen Anpassungen fallen Return») berücksichtigt. Die jeweils aktuell gültigen
Anpassungsgebühren gemäss Ziffer 2.5.4 oben an. länderspezifischen Steuersätze sind auf der
Informationsseite veröffentlicht.
4.2. Ausserordentliche Anpassung
Im Falle einer Barausschüttung auf Indexbestandteile wird
Die Indexberechnungsstelle passt bei ausserordentlichen
die Indexberechnungsstelle am jeweiligen Zahltag den
Ereignissen bezogen auf ein Indexbestandteil die
Geldanteil im Index erhöhen, um die Ausschüttung zu
Indexzusammensetzung an und trifft gegebenenfalls
reflektieren. Im Übrigen entscheidet die
weitere Massnahmen nach billigem Ermessen, die
Indexberechnungsstelle nach billigem Ermessen über
geeignet sind, die Fortführung des Index zu ermöglichen
eine entsprechende Indexanpassung, um sicher zu
(«Ausserordentliche Anpassung»).
stellen, dass der Index diejenige Wertentwicklung
Es ist das Bestreben, auch bei Auftreten nachbildet, die aus einem realen Portfolio resultieren
ausserordentlicher Ereignisse eine kontinuierliche würde.
Berechnung und Nachbildbarkeit des Index zu
Zur Sicherstellung der effektiven Simulation einer solchen
gewährleisten. Als Massnahme können beispielsweise
Wertentwicklung können Geldanteile im Index «verzinst»
Bestandteile aus dem Index entfernt werden.
werden. Der jeweils anwendbare Zinssatz wird durch die
Über die neue Indexzusammensetzung und den Indextag, Indexberechnungsstelle auf Basis aktueller
ab dem diese wirksam wird, entscheidet im Einzelfall die Marktkonditionen für die jeweilige Währung von Zeit zu
Indexberechnungsstelle. Zeit bestimmt und auf der Informationsseite veröffentlicht.
Je nach aktuellem Marktzinsumfeld können Negativzinsen
Ausserordentliche Ereignisse sind belastet bzw. im Falle eines Negativsaldo Sollzinsen
— Insolvenzen und sonstige Kreditereignisse; belastet werden.
— Fusionen, Übernahmen, Abspaltungen,
Kapitalmassnahmen (z.B. Gattungsumwandlungen, Im Falle negativer Zinsen kann die
Umtausch), Einstellung der Börsenzulassung, und Indexberechnungsstelle in ihrem freiem Ermessen
ähnliche Ereignisse; Freibeträge für Geldanteile im jeweiligen Strategie-Index
— eine nach Ansicht der Indexberechnungsstelle nicht berücksichtigen, die die Indexberechnungsstelle zur
ausreichende Marktliquidität; Sicherstellung der effektiven Simulation, insbesondere
— ein von der Indexberechnungsstelle bemerkter von Wert- und Mengenveränderungen, für erforderlich
Verstoss gegen die Indexstrategie oder das hält; d.h. erst dann, wenn der im Strategie-Index
Indexuniversum; enthaltene Geldanteil einen möglichen Freibetrag
— sowie sämtliche Ereignisse, die in ihren übersteigt, wird der Geldanteil, der diesen Freibetrag
steuerrechtlichen, regulatorischen, gesetzlichen, übersteigt, negativ verzinst.
ökonomischen oder sonstigen Auswirkungen mit
4.5. Nachbildbarkeit
einem der vorgenannten Ereignisse vergleichbar
sind. Um die Nachbildbarkeit des Index sicherzustellen (siehe
dazu oben Ziffer 1.2 Grundprinzipien), ist die
4.3. Verlustbegrenzung («Stop Loss») Indexberechnungsstelle jederzeit und ohne Rücksprache
Wenn an einem Indextag der Wert des Index bei 50% des mit dem Indexsponsor berechtigt, die Gewichtung des
Indexstartwerts oder darunter liegt («Stop-Loss Geldanteiles innerhalb des Index zu erhöhen oder zu
Ereignis»), kann die Indexberechnungsstelle den reduzieren (mit der Folge, dass sich die Gewichtungen
Beratungsvertrag mit dem Indexsponsor hinsichtlich der übrigen Indexbestandteile entsprechend reduzieren
dieses Index fristlos und ausserordenltich kündigen. bzw. erhöhen).
Die Indexberechnungsstelle kann in diesem Fall den Angaben über die Indexzusammensetzung werden auf
Index ohne Einbezug des Indexsponsors unmittelbar der Informationsseite veröffentlicht.
nach Eintritt eines Stop-Loss Ereignisses anpassen,
indem sie sämtliche Bestandteile auflöst und in
Geldanteile in der Indexwährung umschichtet.8/10 Indexleitfaden / 27. September 2021 Vontobel
5. Änderungen des Leitfadens 6.1. Sprache
Die Originalfassung des Indexleitfadens ist in englischer
5.1. Wegfall des Indexsponsors
Sprache; anderssprachige Versionen stellen
Kündigt der Indexsponsor den Beratungsvertrag mit der unverbindliche Übersetzungen dar.
Indexberechnungsstelle oder kommt der Indexsponsor
aus einem anderen Grund seiner Beratungstätigkeit nicht 6.2. Veröffentlichungen
mehr nach, kann die Indexberechnungstelle nach billigem Alle den Index betreffenden Veröffentlichungen erfolgen
Ermessen einen anderen Indexsponsor bestimmen oder durch Publikation auf der Informationsseite. Eine solche
die Indexberechnung einstellen. Die Veröffentlichung gilt mit dem Tage der Publikation als
Indexberechnungsstelle informiert sobald als möglich auf erfolgt.
der Informationsseite über ihre Entscheidung im Falle des
Wegfalls des Indexsponsors. 6.3. Verteilung
Der Indexstand wird täglich veröffentlicht und verteilt
5.2. Wesentliche Änderungen
über die Informationsseite.
Die Indexberechnungsstelle ist berechtigt, das
Indexuniversum und die Indexstrategie auf Vorschlag des Sollte es zu Störungen der Datenversorgung bei der
Indexsponsors und unter Beachtung der Grundprinzipien Indexberechnungsstelle oder den oben genannten
zu ändern, sofern alle Anleger in auf den Index Datenlieferanten kommen, kann der Index nicht verteilt
bezogenen Finanzinstrumenten dieser Änderung werden.
zustimmen («Wesentliche Änderung»). Dies gilt auch für
6.4. Nutzung von Indexdaten
die Einführung neuer Gebühren (z.B. TCM-
Besicherungskosten und/oder Performancegebühr) und Der Index bzw. die Indexfamilie sind geistiges Eigentum
die Erhöhung von sämtlichen Gebühren gemäss Ziffer der Indexberechnungstelle, welche sich sämtliche Rechte
2.5.1. vorbehält. Die Indexberechnungstelle ermöglicht ihren
Kunden, z.B. Banken, Investmenthäuser und
5.3. Sonstige Änderungen Wertpapieremittenten, die Nutzung der Indexdaten
Die in diesem Leitfaden beschriebene Methode zur (Indexzusammensetzung und Indexgewichtung) zur
Berechnung des Index ist bindend. Da ein Emission von derivativen Finanzinstrumenten.
Änderungsbedarf grundsätzlich nicht auszuschliessen ist,
6.5. Kontakt
z.B. wegen Fehlern in den Regeln, Änderungen im
Marktumfeld oder wegen aufsichtsrechtlicher, Bank Vontobel AG
steuerrechtlicher oder sonstiger rechtlicher Structured Products
Entwicklungen und Veränderungen, kann die Gotthardstrasse 43
Indexberechnungsstelle Veränderungen an diesem 8022 Zürich
Leitfaden und damit dem Index und seiner Schweiz
Berechnungsmethode vornehmen («Sonstige Telefon: +41 (0)58 283 78 88
Änderungen»). Email: indexing@vontobel.com
5.4. Wirksamwerden
Die Indexberechnungsstelle informiert über Änderungen
des Leitfadens stets mit angemessenem Vorlauf durch
Veröffentlichung des modifizierten Leitfadens auf der
Informationsseite, datiert auf den Indextag seines
Inkrafttretens.
Wesentliche Änderungen sind mindestens drei
Kalendermonate vor dem Wirksamwerden auf der
Informationsseite zu veröffentlichen.
Bei Sonstigen Änderungen erfolgt die Veröffentlichung
des modifizierten Leitfadens auf der Informationsseite
grundsätzlich mindestens fünf Indextage vor dem
Wirksamwerden. Im Falle der Berichtigung von Fehlern im
Leitfaden, ist eine umgehende Berichtigung mit
gleichzeitiger Veröffentlichung zulässig. Anpassungen
des Leitfadens erfolgen niemals rückwirkend.
6. Sonstiges9/10 Indexleitfaden / 27. September 2021 Vontobel
Anhang 1
Im Falle Ordentlicher Anpassungen gemäss Ziffer 4.1 des Leitfadens belastet die Indexberechnungsstelle dem Index die
folgenden Gebühren:
Aktien und andere Beteiligungsrechte
via e-Service ohne e-Service
Land Gebühr in Basispunkten bps Gebühr in Basispunkten bps
(Mindestgebühr je Anpassung in Währung) (Mindestgebühr je Anpassung in Währung)
Belgien 5 bps (min. CHF 0.00) 15 bps (min. CHF 100.00)
Dänemark 5 bps (min. CHF 0.00) 15 bps (min. CHF 100.00)
Frankreich 5 bps (min. CHF 0.00) 15 bps (min. CHF 100.00)
Finnland 5 bps (min. CHF 0.00) 15 bps (min. CHF 100.00)
Deutschland 5 bps (min. CHF 0.00) 15 bps (min. CHF 100.00)
Hongkong 5 bps (min. CHF 0.00) 15 bps (min. CHF 100.00)
Irland 5 bps (min. CHF 0.00) 15 bps (min. CHF 100.00)
Italien 5 bps (min. CHF 0.00) 15 bps (min. CHF 100.00)
Japan 5 bps (min. CHF 0.00) 15 bps (min. CHF 100.00)
Niederlande 5 bps (min. CHF 0.00) 15 bps (min. CHF 100.00)
Norwegen 5 bps (min. CHF 0.00) 15 bps (min. CHF 100.00)
Portugal 5 bps (min. CHF 0.00) 15 bps (min. CHF 100.00)
Singapur 5 bps (min. CHF 0.00) 15 bps (min. CHF 100.00)
Schweden 5 bps (min. CHF 0.00) 15 bps (min. CHF 100.00)
Spanien 5 bps (min. CHF 0.00) 15 bps (min. CHF 100.00)
Schweiz 5 bps (min. CHF 0.00) 15 bps (min. CHF 100.00)
Vereinigte Staaten 5 bps (min. CHF 0.00) 15 bps (min. CHF 100.00)
Vereinigtes Königreich 5 bps (min. CHF 0.00) 15 bps (min. CHF 100.00)
Australien 5 bps (min. CHF 0.00) 15 bps (min. CHF 100.00)
Kanada 5 bps (min. CHF 0.00) 15 bps (min. CHF 100.00)
Neuseeland 5 bps (min. CHF 0.00) 15 bps (min. CHF 100.00)
Österreich 10 bps (min. CHF 0.00) 20 bps (min. CHF 100.00)
China 15 bps (min. CHF 0.00) 25 bps (min. CHF 100.00)
Indonesien 15 bps (min. CHF 0.00) 25 bps (min. CHF 100.00)
Brasilien 15 bps (min. CHF 0.00) 25 bps (min. CHF 100.00)
Malaysia 15 bps (min. CHF 0.00) 25 bps (min. CHF 100.00)
Mexiko 15 bps (min. CHF 0.00) 25 bps (min. CHF 100.00)
Südafrika 15 bps (min. CHF 0.00) 25 bps (min. CHF 100.00)
Thailand 15 bps (min. CHF 0.00) 25 bps (min. CHF 100.00)
Türkei 15 bps (min. CHF 0.00) 25 bps (min. CHF 100.00)
Philippinen 25 bps (min. CHF 0.00) 35 bps (min. CHF 100.00)
Tschechische Republik 25 bps (min. CHF 0.00) 35 bps (min. CHF 100.00)
Griechenland 25 bps (min. CHF 0.00) 35 bps (min. CHF 100.00)
Ungarn 25 bps (min. CHF 0.00) 35 bps (min. CHF 100.00)
Polen 25 bps (min. CHF 0.00) 35 bps (min. CHF 100.00)
Israel 25 bps (min. CHF 0.00) 35 bps (min. CHF 100.00)
Russischen Föderation 30 bps (min. CHF 0.00) 40 bps (min. CHF 100.00)
Republik Korea 60 bps (min. CHF 0.00) 70 bps (min. CHF 100.00)
Bulgarien 60 bps (min. CHF 0.00) 70 bps (min. CHF 100.00)
Kroatien 60 bps (min. CHF 0.00) 70 bps (min. CHF 100.00)
Estland 60 bps (min. CHF 0.00) 70 bps (min. CHF 100.00)
FX Spot
Grösse Gebühr, in Basispunkten (bps)
< 500k CHF Gegenwert 25
>= 500k CHF Gegenwert 5
Wichtige Hinweise:10/10 Indexleitfaden / 27. September 2021 Vontobel
— Im Falle von Anpassungsempfehlungen mit Zusätzen (z.B. interessewahrend), erhöhen sich die oben genannten
Gebühren um CHF 80.00.
— Sofern (Mindest-)Gebühren als absolute Beträge angegeben sind, rechnet die Indexberechnungsstelle diese
Beträge in einen relativen Wert um und wendet sie auf Indexanpassungen in angemessener Weise an, um den
Kosteneffekt wider zu spiegeln, den ein reales Portfolio tragen würde aufgrund einer entsprechenden Anpassung.
— Bei kotierten derivativen Instrumenten sind je Börse lediglich die wichtigsten Instrumente aufgeführt und die
Gebühren für entsprechende Indexanpassungen indikativ angegeben. Die Indexberechnungsstelle bestimmt die
anwendbaren Gebühren in diesen Fällen und für nicht aufgeführte Instrumente jeweils nach ihrem Ermessen, um
den Kosteneffekt wider zu spiegeln, den ein reales Portfolio tragen würde aufgrund einer entsprechenden
Anpassung. Entsprechend bestimmt die Indexberechnungsstelle die anwendbaren Gebühren bei Forwards und
Swaps innerhalb der angegebenen Bandbreite.
— Die Indexberechnungsstelle wird die oben genannten Gebühren in angemessener Weise erhöhen, um den
Kosteneffekt wiederzuspiegeln, den ein reales Portfolio aufgrund einer solchen Anpassung zu tragen hätte. Dazu
gehören Aufwendungen, die Maklern typischerweise entstehen, oder Aufwendungen, die anderen Dritten
typischerweise entstehen (z.B. Börsengebühren, Maklergebühren).Sie können auch lesen