Nachtrag vom 26. August 2021 - zum Basisprospekt für Partizipationszertifikate und Open-End Partizipationszertifikate vom 4. Juni 2021 - Vontobel ...

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Nachtrag
vom 26. August 2021

zum Basisprospekt für
Partizipationszertifikate und
Open-End Partizipationszertifikate
vom 4. Juni 2021
2/6   Nachtrag vom 26. August 2021 zum Basisprospekt für Partizipationszertifikate   Vontobel

                                                      Nachtrag
                                                     vom 26. August 2021

                                                    zum Basisprospekt für

                                                 Partizipationszertifikate und

                                             Open-End Partizipationszertifikate

                                                        vom 4. Juni 2021

                                            Vontobel Financial Products GmbH

                                                Frankfurt am Main, Deutschland

                                                         (der "Emittent")

                                                     Vontobel Holding AG

                                                         Zürich, Schweiz

                                                          (der "Garant")

                                                  Bank Vontobel Europe AG

                                                     München, Deutschland

                                                         (der "Anbieter")
3/6   Nachtrag vom 26. August 2021 zum Basisprospekt für Partizipationszertifikate                    Vontobel

      Anleger, die Erwerb oder Zeichnung der Wertpapiere bereits vor Veröffentlichung des Nachtrags zugesagt
      haben, haben nach Artikel 23 Absatz 2a der Verordnung (EU) 2017/1129 vom 14. Juni 2017 in der jeweils
      aktuellen Fassung (die "Prospekt-Verordnung") das Recht, ihre Zusagen innerhalb von drei Arbeitstagen
      nach Veröffentlichung des Nachtrags zurückzuziehen, vorausgesetzt, dass der wichtige neue Umstand,
      die wesentliche Unrichtigkeit oder die wesentliche Ungenauigkeit gemäß Artikel 23 Absatz 1 der Prospekt-
      Verordnung vor dem Auslaufen der Angebotsfrist oder – falls früher – der Lieferung der Wertpapiere
      eingetreten ist oder festgestellt wurde.

      Erklärung in Bezug auf das Widerrufsrecht
      Nur denjenigen Anlegern wird ein Widerrufsrecht eingeräumt, die Erwerb oder Zeichnung der
      Wertpapiere bereits vor Veröffentlichung des Nachtrags zugesagt haben, sofern die Wertpapiere
      den Anlegern bereits zu dem Zeitpunkt, zu dem der wichtige neue Umstand, die wesentliche
      Unrichtigkeit oder die wesentliche Ungenauigkeit eingetreten ist oder festgestellt wurde, noch nicht
      geliefert worden waren.
      Anleger können ihr Widerrufsrecht innerhalb von drei Arbeitstagen nach Veröffentlichung des
      Nachtrags geltend machen.
      Ein etwaiger Widerruf ist an den Emittenten (Vontobel Financial Products GmbH, Bockenheimer
      Landstraße 24, 60323 Frankfurt am Main, Deutschland; E-Mail: vfp-frankfurt@vontobel.com) zu
      richten.

      Dieser Nachtrag vom 26. August 2021 (der „Nachtrag“) ist wie der Basisprospekt für
      Partizipationszertifikate und Open-End Partizipationszertifikate vom 4. Juni 2021 (der „Basisprospekt“)
      auf der Internetseite des Emittenten (https://prospectus.vontobel.com) nach Eingabe der entsprechenden
      ISIN verfügbar. Darüber hinaus werden der Nachtrag und der Basisprospekt beim Emittenten zur
      kostenlosen Ausgabe bereitgehalten.
4/6   Nachtrag vom 26. August 2021 zum Basisprospekt für Partizipationszertifikate   Vontobel

      Inhaltsverzeichnis

      1. Nachtragsgrund                                                                    5
      2. Änderung des Basisprospekts                                                       5
      Anhang: Leitfaden zum Vontobel Alternative Food Index                                6
5/6   Nachtrag vom 26. August 2021 zum Basisprospekt für Partizipationszertifikate                  Vontobel

      1. Nachtragsgrund
      Der Emittent gibt folgenden neuen Umstand in Bezug auf die im Basisprospekt enthaltenen Angaben
      bekannt:
       Zukünftig soll ein Strategie-Index mit der Bezeichnung „Vontobel Alternative Food Index“ als neuer
       potentieller Basiswert unter dem Basisprospekt verfügbar sein. Dieser neue Umstand ist zum 26. August
       2021 eingetreten.
         .

      2. Änderung des Basisprospekts
      Der in Abschnitt 1. genannte Nachtragsgrund führt zu der nachfolgenden Änderung des Basisprospekts:
       In Abschnitt 13. Anlage "Vontobel Strategie-Indizes und Dynamische Baskets" hinter Seite 175 des
       Basisprospekts wird der im Anhang zu diesem Nachtrag abgedruckte Leitfaden zum „Vontobel Alternative
       Food Index“ neu eingefügt.
6/6   Nachtrag vom 26. August 2021 zum Basisprospekt für Partizipationszertifikate                   Vontobel

      Anhang: Leitfaden zum Vontobel Alternative Food Index

      Hinweis: Der Leitfaden ist gesondert paginiert. Die Seitenzahlen des Leitfadens weichen daher von den
      fortlaufenden Seitenzahlen des Nachtrags ab.

                                     (Die restliche Seite wurde absichtlich freigelassen.)
Structured Products

Vontobel Alternative Food
Index
Indexleitfaden
2/10   Indexleitfaden / 27. September 2021             Vontobel

       Inhalt
       Leitfaden zum Vontobel Alternative Food Index         3
       1.   Einleitung und Stammdaten                        3
            1.1.     Vorbemerkungen                          3
            1.2.     Grundprinzipien                         3
       2.   Indexparameter                                   3
            2.1.     Indexsponsor                            4
            2.2.     Indexstrategie                          4
            2.3.     Indexuniversum                          4
            2.4.     Auswahlprozess                          4
            2.5.     Gebühren und Kosten                     5
            2.5.1.   Indexgebühr                             5
            2.5.2.   Anpassungsgebühren                      5
            2.5.3.   Sonstige Kosten                         5
            2.5.4.   Kosten der Indexbestandteile            5
       3.   Indexberechnung                                  5
            3.1.     Indexformel                             5
            3.2.     Bewertungskurse                         6
            3.3.     Währungsumrechnung                      6
            3.4.     Indexkorrekturen                        6
       4.   Anpassungen der Indexzusammensetzung             6
            4.1.     Ordentliche Anpassung                   6
            4.2.     Ausserordentliche Anpassung             7
            4.3.     Verlustbegrenzung («Stop Loss»)         7
            4.4.     Ausschüttungen und Zinsen               7
            4.5.     Nachbildbarkeit                         7
       5.   Änderungen des Leitfadens                        8
            5.1.     Wegfall des Indexsponsors               8
            5.2.     Wesentliche Änderungen                  8
            5.3.     Sonstige Änderungen                     8
            5.4.     Wirksamwerden                           8
       6.   Sonstiges                                        8
            6.1.     Sprache                                 8
            6.2.     Veröffentlichungen                      8
            6.3.     Verteilung                              8
            6.4.     Nutzung von Indexdaten                  8
            6.5.     Kontakt                                 8
3/10   Indexleitfaden / 27. September 2021                                                                            Vontobel

       Leitfaden zum Vontobel Alternative
       Food Index
       1.     Einleitung und Stammdaten                              Zusicherung oder Meinung der Indexberechnungsstelle
       In diesem Dokument («Leitfaden») wird die                     hinsichtlich des Kaufes oder Verkaufes eines
       Zusammensetzung, die Berechnung und die Publikation           Indexbestandteiles oder eines sich auf diesen Index
       des Vontobel Alternative Food Index (der «Index»)             beziehenden Finanzinstruments.
       beschrieben. Der Index bildet die Wertentwicklung eines
                                                                     Dieser Leitfaden wird auf der Informationsseite zur
       fiktiven Portfolios ab, welches vom Indexsponsor
                                                                     Verfügung gestellt.
       entsprechend der von ihm bestimmten Strategie
       zusammengestellt und laufend verwaltet wird. Die              1.2.   Grundprinzipien
       Strategie des Indexsponsors zielt darauf ab, nachhaltige
                                                                     Die Strategie-Indizes werden, sofern und soweit möglich,
       Lebensmittel- und lebensmittelverwandte Unternehmen
                                                                     unter Berücksichtigung der folgenden Grundsätze
       auszuwählen.
                                                                     berechnet und zusammengestellt:
       1.1.   Vorbemerkungen                                         —      Der Index soll die vom Indexsponsor definierte, dem
       Dieser Index ist ein Index aus der Indexfamilie der                  Index zu Grunde liegende Strategie bestmöglich
       Vontobel Strategy Indices («Strategie-Indizes»). Bei den             widerspiegeln.
       Strategie-Indizes handelt es sich nicht um anerkannte         —      Der Indexsponsor entscheidet eigenverantwortlich
       Finanzindizes, sondern um von der Bank Vontobel AG                   über die Zusammensetzung des Index und etwaige
       als Indexberechnungsstelle konzipierte und berechnete                ordentliche Anpassungen.
       Indizes.                                                      —      Anpassungen des Index werden unverzüglich
                                                                            publiziert.
       Bei der Zusammenstellung der Strategie-Indizes wird die       —      Die aktuelle Zusammensetzung eines Index wird
       Indexberechnungsstelle von Indexsponsoren beraten. Die               mindestens täglich publiziert.
       Indexsponsoren agieren grundsätzlich im eigenen               —      Indexbestandteile sind der Strategie angemessen
       Ermessen und innerhalb der selbst definierten und                    handelbar und verfügbar.
       verantworteten Indexstrategie (im Folgenden                   —      Die Wertentwicklung des Index ist durch ein reales
       «Indexstrategie» oder «Strategie»; siehe dazu Ziffer 2.2).           Portfolio nachbildbar.
                                                                     —      Die Strategie des Index bietet Verlässlichkeit und
       Die Indexberechnungsstelle wird die Berechnung und                   Kontinuität.
       Zusammenstellung der Strategie-Indizes mit                    —      Änderungen von Regeln werden mit
       grösstmöglicher Sorgfalt durchführen. Die                            angemessenem Vorlauf (i.d.R. mindestens 5
       Indexberechnungsstelle übernimmt jedoch keine                        Indextage) kommuniziert. Anpassungen des
       Verpflichtung oder Haftung in Bezug auf die Berechnung               Leitfadens erfolgen niemals rückwirkend.
       und die Zusammenstellung der Strategie-Indizes. Die
       Indexberechnungsstelle haftet nicht für direkte oder
       indirekte Schäden, die aus einer fehlerhaften Berechnung
       der Indizes, der Zusammenstellung oder der sonstigen          2.     Indexparameter
       Kennziffern entstehen, es sei denn, diese beruhen auf         «Indexberechnungsstelle» ist Bank Vontobel AG,
       ihrem grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln,                Structured Products, Gotthardstrasse 43, CH-8002
       ihrer Erfüllungsgehilfen oder ihrer gesetzlichen Vertreter.        Zürich
       Es besteht für die Indexberechnungsstelle - unbeschadet
       möglicher Verpflichtungen gegenüber Lizenznehmern             «Indexkennnummern» sind:
       oder Indexsponsoren - keine Verpflichtung gegenüber           —      ISIN: CH0506702833
       Dritten (einschliesslich Investoren in auf den Index          —      Valor: 50670283
       bezogenen Finanzinstrumenten und/oder                         —      WKN: A27CSD
       Finanzintermediären), auf etwaige Fehler in dem Index         «Indexstarttag» ist der 27. September 2021.
       hinzuweisen.
                                                                     «Indexstartwert» beträgt 100 Punkte.
       Die Indizes der Indexberechnungsstelle stellen keine          «Indextag» ist jeder Tag, an dem die Geschäftsbanken in
       Empfehlung der Indexberechnungsstelle zur                          Zürich, Schweiz für den Geschäftsverkehr geöffnet
       Kapitalanlage dar. Insbesondere beinhalten die                     sind.
       Zusammenstellung, die Berechnung und die
                                                                     «Informationsseite» ist       https://indices.vontobel.com
       Veröffentlichung der Indizes in keiner Weise eine
4/10   Indexleitfaden / 27. September 2021                                                                            Vontobel

       «Indexwährung» ist USD.                                      finanzieller Wachstums- und Qualitätskennzahlen
                                                                    eingestuft, die im Auswahlprozess aufgeführt sind.
       2.1.   Indexsponsor
       In Bezug auf die Zusammensetzung des Index wird die          Es gelten dabei die folgenden Einschränkungen:
       Indexberechnungsstelle vom Indexsponsor beraten.             —      Leerverkäufe von Aktien, anderen
       Dieser verfolgt dabei eine bestimmte, unter                         Beteiligungsrechten, ETFs, kollektiven
       nachfolgender Ziffer 2.2 definierten und beschriebenen              Kapitalanlagen, Anleihen, Schuldverschreibungen
       Vorgehensweise, nach der Entscheidungen im Hinblick                 oder anderen Schuldinstrumenten sind nicht
       auf die Zusammensetzung des Index getroffen werden.                 zulässig;
       Indexsponsor ist Vontobel Asset Management AG,               —      Kein Indexbestandteil, ausser Geldanteilen, darf zu
       Gotthardstrasse 43, CH-8002 Zürich.                                 mehr als 10% im Index gewichtet sein.

       Der Indexsponsor trifft die Auswahl und Gewichtung der       2.3.   Indexuniversum
       jeweiligen Indexbestandteile grundsätzlich selbstständig.    Das Indexuniversum legt die Finanzinstrumente fest, die
       Er entscheidet über den Zeitpunkt und Umfang von             als Indexbestandteile aufgenommen werden können. Das
       Veränderungen der Indexzusammensetzung ohne                  Indexuniversum umfasst:
       Rücksprache oder Beratung mit der
       Indexberechnungsstelle und ist für die permanente            1. Aktien und andere Beteiligungsrechte, die an einer
       Überwachung der Einhaltung der Indexstrategie und des           Börse kotiert sind, die
       Indexuniversums verantwortlich. Die                                 —   sich in einem der in Anhang 1 bestimmten
       Indexberechnungsstelle ist dagegen nicht für die                        Länder befindet, und
       Überwachung der Einhaltung der Strategie durch den                  —   über die Vollmitgliedschaft der Federation of
       Indexsponsor verantwortlich.                                            European Securities Exchanges (FESE) oder
                                                                               der World Federation of Exchanges (WFE)
       Der Indexsponsor kann den Beratungsvertrag mit der
                                                                               verfügt;
       Indexberechnungsstelle unter Einhaltung einer Frist von
       zwei Monaten jeweils zum letzten Indextag eines              2. Geldanteile (einschliesslich Callgeld):
       Kalenderquartals kündigen. Die Indexberechnungsstelle               —   Zulässige Währungen: USD, CAD, CHF, DKK,
       verfährt in diesem Fall gemäss Ziffer 5.1.                              EUR, GBP, NOK, SEK, SGD, AUD, HKD, ILS, JPY,
                                                                               NZD
       2.2.   Indexstrategie
                                                                           —   die kumulative Gewichtung aller Geldanteile
       Der Index reflektiert die Wertentwicklung einer virtuellen              darf 50% des Index nicht übersteigen.
       Anlage, die auf der Grundlage einer Strategie verwaltet
       wird. Diese Strategie wird vom Indexsponsor bestimmt         Indexbestandteile dürfen keine Retrozessionen und
       und liegt in der alleinigen Verantwortung des                andere Vermögensvorteile beinhalten oder gewähren. Der
       Indexsponsors. Weder berät die Indexberechnungsstelle        Indexsponsor stellt sicher, dass allfällige Retrozessionen
       noch unterstützt sie den Indexsponsor im                     und andere Vermögensvorteile dem Index (z.B. durch
       Zusammenhang mit der Erstellung oder der Umsetzung           Erhöhung des Geldanteiles) gutgeschrieben werden.
       der Strategie. Die Indexberechnungsstelle ist nicht
                                                                    Alle Indexbestandteile müssen eine nach alleinigem
       verpflichtet, die Durchführung und Einhaltung der
                                                                    Ermessen der Indexberechnungsstelle ausreichende
       Strategie durch den Indexsponsor zu überwachen; sie
                                                                    Marktliquidität aufweisen.
       folgt den Entscheidungen des Indexsponsors in Bezug
       auf Auswahl und Gewichtung der jeweiligen
                                                                    2.4.   Auswahlprozess
       Indexbestandteile grundsätzlich ohne eigene Prüfung.
                                                                    Das Ausgangsuniversum besteht aus Aktien aus
       Die Strategie des Indexsponsors zielt darauf ab, Aktien      entwickelten Märkten. In einem ersten Schritt wählt der
       von Lebensmittel- und lebensmittelverwandten                 Indexsponsor Aktien von Lebensmittel- und
       Unternehmen auszuwählen, indem ein thematischer              lebensmittelverwandten Unternehmen aus, die
       Ansatz verfolgt wird. In einem ersten Schritt werden die     mindestens 50 % ihres Umsatzes mit Lebensmitteln und
       Unternehmen vom Indexsponsor unter                           lebensmittelverwandten Themen erzielen. Diese werden
       Nachhaltigkeitsaspekten bewertet.                            entweder in Mid-/Large-Cap- oder Small-Cap-Aktien
       Lebensmittelunternehmen müssen bestimmte                     eingeteilt, was zu vier Aktiengruppen führt. Unternehmen
       Mindeststandards für die Nachhaltigkeit erfüllen, einen      mit einem ESG-Wert unter dem MSCI "BBB" werden
       positiven Beitrag zu ausgewählten Zielen der                 ausgeschlossen.
       nachhaltigen Entwicklung (SDG) leisten und einen
       verantwortungsvollen Umgang mit ihrer                        Bewertung der Nachhaltigkeit von
       Geschäftstätigkeit und deren Auswirkungen auf die            Lebensmittelunternehmen:
       Umwelt nachweisen. Im zweiten Schritt werden die             Die Aktien müssen einen positiven Beitrag zu einem der
       verbleibenden Aktien anhand einer aggregierten               folgenden SDG-bezogenen Bereiche leisten, die laut
       Punktzahl auf der Grundlage gleich gewichteter               einem externen Dienstleister eine Teilmenge der SDG-
                                                                    Ziele in Bezug auf die Nachhaltigkeit von Lebensmitteln
                                                                    bilden, wobei mindestens 30 % des Umsatzes von Mid-
5/10   Indexleitfaden / 27. September 2021                                                                           Vontobel

       und Large Caps und mindestens 50 % des Umsatzes von         Anpassungsgebühren sind im Anhang 1 näher
       Small Caps darauf ausgerichtet sind:                        beschrieben und können von Zeit zu Zeit von der
       - Ernährung                                                 Indexberechnungsstelle angepasst werden, um im Index
       - Nachhaltige Landwirtschaft                                diejenige Gebührenbelastung widerzuspiegeln, der eine
       - Kontrolle der Umweltverschmutzung                         reale Anlage entsprechend der Indexstrategie
       - Geringe Toxizität/Volatile Organic Compounds (VOC)        widerfahren würde, nachzubilden.
       - Nachhaltiges Wasser
       - Umweltsanierung                                           Änderungen der anwendbaren Anpassungsgebühren
                                                                   werden mindestens einen Monat vor dem
       Bewertung der Nachhaltigkeit von                            Wirksamwerden der geänderten Anpassungsgebühren
       lebensmittelverwandten Aktien:                              auf der Informationsseite veröffentlicht.
       Der Indexsponsor bewertet die mit Lebensmitteln
                                                                   2.5.3. Sonstige Kosten
       verbundenen Aktien nach ihrem Umgang mit den
                                                                   Sofern und soweit bei einer realen Anlage entsprechend
       folgenden Bereichen auf der Grundlage von ESG-Daten,
                                                                   der Indexstrategie Steuern, Gebühren oder sonstige
       die von einem externen Datenanbieter bereitgestellt
                                                                   Belastungen anfallen würden, die nicht durch die
       werden:
                                                                   vorstehend beschriebenen Anpassungsgebühren
       - Verpackungsabfall
                                                                   abgedeckt sind, («Sonstige Kosten») berücksichtigt die
       - Umsichtige Umweltverschmutzung
                                                                   Indexberechnungsstelle derartige Kosten bei der
       - Geringe Umweltauswirkungen der Lieferkette und
                                                                   Indexberechnung. Entsprechend werden Sonstige Kosten
       Fehlen von Kontroversen
                                                                   der Strategie, insbesondere Kosten für
                                                                   Sicherheitsleistungen, die bei realen
       Das oberste Drittel mit der besten Punktzahl verbleibt im
                                                                   Leerverkaufspositionen in derivativen Finanzinstrumenten
       Universum. Aus den verbleibenden Aktien wählt der
                                                                   (z.B. Termingeschäfte) entstehen würden, vom Geldanteil
       Indexsponsor 50 Titel mit den niedrigsten
                                                                   abgezogen.
       CO2-Emissionen pro Jahr aus dem Large/Mid Cap
       Basket und dem Small Cap Basket aus.                        2.5.4. Kosten der Indexbestandteile
                                                                   Auch die Indexbestandteile selbst können Gebühren und
       Die Aktien, die die Nachhaltigkeitsbewertung bestehen,      Kosten unterliegen und so indirekt einen mindernden
       werden nach den folgenden gleich gewichteten Kriterien      Einfluss auf den Wert des Index haben. Solche Gebühren,
       für finanzielle Qualität und Wachstum eingestuft:           z.B. Verwaltungsgebühren und Vertriebsgebühren bei
       - Cashflow aus der Geschäftstätigkeit/Ertrag                kollektiven Kapitalanlagen / Investmentanteilen und
       - Verschuldung/Eigenkapital                                 strukturierten Produkten werden vom jeweiligen
       - Veränderung der Verschuldung                              Verwalter/ Emittenten in der jeweiligen Dokumentation
       - Zinsdeckungsgrad                                          des Indexbestandteils skizziert.
       - Bruttomarge
       - Eigenkapitalrendite
       - Einkommenswachstum (5 Jahre)
       - Umsatzwachstum (5 Jahre)                                  3.     Indexberechnung
                                                                   Der Index wird erstmalig am Indexstarttag berechnet. Am
       Der Indexsponsor ist bestrebt, einen Index zu erstellen,    Indexstarttag entspricht der anfängliche Indexstand dem
       der sich aus den besten (i) 10 Large/Mid Cap-Aktien aus     Indexstartwert. Der jeweils aktuelle Indexstand wird von
       dem Lebensmittelbereich, (ii) 5 Small Cap-Aktien aus        der Indexberechnungsstelle einmal täglich nach
       dem Lebensmittelbereich, (iii) 7 Large/Mid Cap-Aktien       Geschäftsschluss der Banken in Zürich (Schweiz)
       aus dem lebensmittelbezogenen Bereich und (iii) 3 Small     ermittelt, auf zwei Dezimalstellen gerundet und in der
       Cap-Aktien aus dem lebensmittelbezogenen Bereich            Regel bis 10:00 Uhr (Ortszeit Zürich) am nächsten
       zusammensetzt, kann jedoch nach eigenem Ermessen            Indextag gemäss Ziffer 6.1 veröffentlicht («Schlusskurs»).
       von den genannten Anteilen abweichen.                       Ein Indexpunkt entspricht einer Einheit der Indexwährung.

       2.5.   Gebühren und Kosten                                  3.1.   Indexformel
       2.5.1. Indexgebühr                                          Der Indexstand an einem Indextag entspricht der Summe
       Die Indexgebühr beträgt 1.25% per annum.                    der Bewertungskurse für die Indexbestandteile
       Die Indexgebühr wird an jedem Indextag auf Grundlage        (einschliesslich positiver und negativer Geldanteile, sofern
       des jeweiligen aktuellen Wertes des Index berechnet und     vorhanden), jeweils multipliziert mit der entsprechenden
       an jedem Indextag zeitanteilig vom jeweiligen Geldanteil    Anzahl dieses Bestandteils im Index. Aufgelaufene Index-
       abgezogen.                                                  und Anpassungsgebühren sowie sonstige Kosten werden
                                                                   von dieser Summe abgezogen.
       2.5.2. Anpassungsgebühren
                                                                   Die Berechnung des Index an einem Indextag T erfolgt
       Im Falle Ordentlicher Anpassungen des Index gemäss
                                                                   nach der folgenden Formel:
       nachfolgender Ziffer 4.1 fallen zusätzliche Gebühren an
       («Anpassungsgebühren»). Die jeweils anwendbaren
6/10   Indexleitfaden / 27. September 2021                                                                                           Vontobel

                 n                                                                                     —     Bewertung anhand eines aktuellen

       IDXt =   ∑     ni, T × Bi, T − G                                                                      Kurses von bezüglich Laufzeit und
                                                                                                             Bonität vergleichbaren, an einer
                i=1                                                                                          Börse gehandelten Papieren; falls
                                                                                                             nicht verfügbar:
       wobei:
                                                                                                       —     Bewertung anhand der aktuellen
       T:            aktueller Indextag                                                                      Marktrendite für vergleichbare
       IDXT:         Indexstand nach Geschäftsschluss am Indextag                                            Papiere
                     T                                                           Edelmetalle            Preis entsprechend der Angaben eines
       Bi,T:         Bewertungskurs des Indexbestandteils i am                                          anerkannten Finanzinformationsdienstes
                     Indextag T                                                  Geldanteile            Nominalwert. Gebühren und Kosten sind
       ni,T:         Anzahl des Indexbestandteils i im Index am                                         auf jeden Indextag hin abzugrenzen bzw.
                     Indextag T                                                                         abzuziehen.
       G:            Gebühren und Kosten seit dem unmittelbar
                     vorausgehenden Indextag                                     Die Indexberechnungsstelle ist nach billigem Ermessen
                                                                                 berechtigt, bei der Feststellung von Bewertungskursen
       3.2.    Bewertungskurse                                                   von den vorgenannten Bewertungskursquellen
       Die Indexberechnung erfolgt an jedem Indextag aus den                     abzuweichen oder die Bewertungskursquelle ohne
       Bewertungskursen für die Indexbestandteile. Die                           Vorankündigung zu ändern. Änderungen der
       Indexberechnungsstelle stellt die Bewertungskurse                         Bewertungskursquellen werden auf der Informationsseite
       jeweils nach Geschäftsschluss an einem Indextag fest. In                  veröffentlicht.
       Abhängigkeit von der Art des Indexbestandteils legt die
       Indexberechnungsstelle ihrer Feststellung zu Grunde:                      3.3.   Währungsumrechnung
                                                                                 Wird der Bewertungskurs eines Indexbestandteils in einer
       Art                          Bewertungskursquelle                         anderen Währung als der Indexwährung bestimmt (oder
       Aktien und andere            Schlusskurs am Hauptmarkt, wie von der       lautet ein Geldanteil auf eine andere Währung als die
       Beteiligungsrechte           Indexberechnungsstelle bestimmt.             Indexwährung), erfolgt die Umrechnung derartiger
       Börsengehandelte Anteile     Schlusskurs am Hauptmarkt, wie von der       Beträge in die Indexwährung durch die
       an kollektiven               Indexberechnungsstelle bestimmt.             Indexberechnungsstelle nach deren billigem Ermessen.
       Kapitalanlagen/
       Investmentanteile                                                         3.4.   Indexkorrekturen
       Anteile an kollektiven       Im Falle täglicher Ausgabe und               Bei Berechnungsfehlern, die von der
       Kapitalanlagen bzw.          Rücknahme:
                                                                                 Indexberechnungsstelle nach billigem Ermessen als
       Investmentanteile           —    Nettoinventarwert, wie vom
                                                                                 wesentlich eingestuft werden, werden Indexstände auch
                                        jeweiligen Verwalter für den dem
                                        aktuellen Indextag unmittelbar           rückwirkend korrigiert, sofern dies technisch möglich und
                                        vorausgehenden Indextag                  ökonomisch sinnvoll ist. Andernfalls erfolgt keine
                                        bestimmt.                                Korrektur. Korrekturen werden auf der Informationsseite
                                    Andernfalls:                                 veröffentlicht.
                                   —      Zuletzt veröffentlichter
                                          Nettoinventarwert
                                   —      Im Falle einer vorübergehend oder
                                          dauerhaft eingeschränkten
                                          Handelbarkeit oder etwaiger            4.     Anpassungen der Indexzusammensetzung
                                          Rücknahmebeschränkungen (z.B.
                                          sogenanntes gate restrict) ein Wert,   4.1.   Ordentliche Anpassung
                                          der nach dem Ermessen der
                                                                                 Der Indexsponsor bestimmt im Rahmen der von ihm
                                          Indexberechnungsstelle bestimmt
                                          wird und bis auf Null (0) sinken       bestimmten Strategie die Auswahl und Gewichtung der
                                          kann.                                  jeweiligen Indexbestandteile grundsätzlich selbstständig
                                                                                 und entscheidet auch über den Zeitpunkt und Umfang
       Derivative Instrumente und —       Bewertung anhand der Kurse der
       Strukturierte Produkte             Basiswerte unter Anwendung             von Veränderungen im Index ohne Rücksprache oder
                                          eigener, angemessener und in der       Beratung mit der Indexberechnungsstelle (jeweils eine
                                          Praxis anerkannter                     «Ordentliche Anpassung»). Die Indexberechnungsstelle
                                          Bewertungsmodelle; falls nicht
                                                                                 kann jedoch ohne Begründung die Aufnahme einzelner
                                          verfügbar:
                                   —      Preis entsprechend der Angaben
                                                                                 Instrumente in den Index ablehnen, sowie jederzeit die
                                          eines anerkannten                      Entfernung aus dem Index oder die Reduktion der
                                          Finanzinformationsdienstes             Gewichtung einzelner Indexbestandteile verlangen.
       Anleihen,                —         Preis entsprechend der Angaben
                                                                                 Eine Ordentliche Anpassung kann an jedem Indextag
       Schuldverschreibungen und          eines anerkannten
       andere Schuldinstrumente           Finanzinformationsdienstes; falls      erfolgen. Anpassungsempfehlungen sind durch den
                                          nicht verfügbar:                       Indexsponsor bis spätestens 15:00 Uhr (Ortszeit Zürich)
                                   —      Preisanfragen bei verschiedenen,       am jeweiligen Indextag der Indexberechnungsstelle
                                          unabhängigen Banken/Händlern;          mitzuteilen, um eine taggleiche Umsetzung
                                          falls nicht verfügbar:
7/10   Indexleitfaden / 27. September 2021                                                                           Vontobel

       sicherzustellen. Später eingegangene Aufträge kann die      Die Indexberechnungstelle ist im Falle des Eintritts eines
       Indexberechnungsstelle zurück weisen.                       Stop-Loss-Ereignisses nicht verpflichtet, wie vorstehend
                                                                   beschrieben zu handeln, sondern entscheidet hierbei
       Der Indexsponsor darf in Bezug auf China Stock Connect      nach eigenem Ermessen und gegebenenfalls nach
       Securities («China Northbound») maximal eine                Anhörung des Indexsponsors.
       ordentliche Anpassung pro Indextag und pro ISIN
       empfehlen.                                                  4.4.   Ausschüttungen und Zinsen
                                                                   Der Index wird als Performanceindex berechnet.
       Über die neue Indexzusammensetzung und den Indextag,
                                                                   Dividendenzahlungen, andere Ausschüttungen und
       ab dem diese wirksam wird, entscheidet im Einzelfall die
                                                                   sonstige Erträge werden abzüglich länderspezifischer
       Indexberechnungsstelle.
                                                                   Steuern, Gebühren und sonstigen Abgaben («Net-
       Bei Ordentlichen Anpassungen fallen                         Return») berücksichtigt. Die jeweils aktuell gültigen
       Anpassungsgebühren gemäss Ziffer 2.5.4 oben an.             länderspezifischen Steuersätze sind auf der
                                                                   Informationsseite veröffentlicht.
       4.2.   Ausserordentliche Anpassung
                                                                   Im Falle einer Barausschüttung auf Indexbestandteile wird
       Die Indexberechnungsstelle passt bei ausserordentlichen
                                                                   die Indexberechnungsstelle am jeweiligen Zahltag den
       Ereignissen bezogen auf ein Indexbestandteil die
                                                                   Geldanteil im Index erhöhen, um die Ausschüttung zu
       Indexzusammensetzung an und trifft gegebenenfalls
                                                                   reflektieren. Im Übrigen entscheidet die
       weitere Massnahmen nach billigem Ermessen, die
                                                                   Indexberechnungsstelle nach billigem Ermessen über
       geeignet sind, die Fortführung des Index zu ermöglichen
                                                                   eine entsprechende Indexanpassung, um sicher zu
       («Ausserordentliche Anpassung»).
                                                                   stellen, dass der Index diejenige Wertentwicklung
       Es ist das Bestreben, auch bei Auftreten                    nachbildet, die aus einem realen Portfolio resultieren
       ausserordentlicher Ereignisse eine kontinuierliche          würde.
       Berechnung und Nachbildbarkeit des Index zu
                                                                   Zur Sicherstellung der effektiven Simulation einer solchen
       gewährleisten. Als Massnahme können beispielsweise
                                                                   Wertentwicklung können Geldanteile im Index «verzinst»
       Bestandteile aus dem Index entfernt werden.
                                                                   werden. Der jeweils anwendbare Zinssatz wird durch die
       Über die neue Indexzusammensetzung und den Indextag,        Indexberechnungsstelle auf Basis aktueller
       ab dem diese wirksam wird, entscheidet im Einzelfall die    Marktkonditionen für die jeweilige Währung von Zeit zu
       Indexberechnungsstelle.                                     Zeit bestimmt und auf der Informationsseite veröffentlicht.
                                                                   Je nach aktuellem Marktzinsumfeld können Negativzinsen
       Ausserordentliche Ereignisse sind                           belastet bzw. im Falle eines Negativsaldo Sollzinsen
       —      Insolvenzen und sonstige Kreditereignisse;           belastet werden.
       —      Fusionen, Übernahmen, Abspaltungen,
              Kapitalmassnahmen (z.B. Gattungsumwandlungen,        Im Falle negativer Zinsen kann die
              Umtausch), Einstellung der Börsenzulassung, und      Indexberechnungsstelle in ihrem freiem Ermessen
              ähnliche Ereignisse;                                 Freibeträge für Geldanteile im jeweiligen Strategie-Index
       —      eine nach Ansicht der Indexberechnungsstelle nicht   berücksichtigen, die die Indexberechnungsstelle zur
              ausreichende Marktliquidität;                        Sicherstellung der effektiven Simulation, insbesondere
       —      ein von der Indexberechnungsstelle bemerkter         von Wert- und Mengenveränderungen, für erforderlich
              Verstoss gegen die Indexstrategie oder das           hält; d.h. erst dann, wenn der im Strategie-Index
              Indexuniversum;                                      enthaltene Geldanteil einen möglichen Freibetrag
       —      sowie sämtliche Ereignisse, die in ihren             übersteigt, wird der Geldanteil, der diesen Freibetrag
              steuerrechtlichen, regulatorischen, gesetzlichen,    übersteigt, negativ verzinst.
              ökonomischen oder sonstigen Auswirkungen mit
                                                                   4.5.   Nachbildbarkeit
              einem der vorgenannten Ereignisse vergleichbar
              sind.                                                Um die Nachbildbarkeit des Index sicherzustellen (siehe
                                                                   dazu oben Ziffer 1.2 Grundprinzipien), ist die
       4.3.   Verlustbegrenzung («Stop Loss»)                      Indexberechnungsstelle jederzeit und ohne Rücksprache
       Wenn an einem Indextag der Wert des Index bei 50% des       mit dem Indexsponsor berechtigt, die Gewichtung des
       Indexstartwerts oder darunter liegt («Stop-Loss             Geldanteiles innerhalb des Index zu erhöhen oder zu
       Ereignis»), kann die Indexberechnungsstelle den             reduzieren (mit der Folge, dass sich die Gewichtungen
       Beratungsvertrag mit dem Indexsponsor hinsichtlich          der übrigen Indexbestandteile entsprechend reduzieren
       dieses Index fristlos und ausserordenltich kündigen.        bzw. erhöhen).

       Die Indexberechnungsstelle kann in diesem Fall den          Angaben über die Indexzusammensetzung werden auf
       Index ohne Einbezug des Indexsponsors unmittelbar           der Informationsseite veröffentlicht.
       nach Eintritt eines Stop-Loss Ereignisses anpassen,
       indem sie sämtliche Bestandteile auflöst und in
       Geldanteile in der Indexwährung umschichtet.
8/10   Indexleitfaden / 27. September 2021                                                                           Vontobel

       5.     Änderungen des Leitfadens                            6.1.   Sprache
                                                                   Die Originalfassung des Indexleitfadens ist in englischer
       5.1.   Wegfall des Indexsponsors
                                                                   Sprache; anderssprachige Versionen stellen
       Kündigt der Indexsponsor den Beratungsvertrag mit der       unverbindliche Übersetzungen dar.
       Indexberechnungsstelle oder kommt der Indexsponsor
       aus einem anderen Grund seiner Beratungstätigkeit nicht     6.2.   Veröffentlichungen
       mehr nach, kann die Indexberechnungstelle nach billigem     Alle den Index betreffenden Veröffentlichungen erfolgen
       Ermessen einen anderen Indexsponsor bestimmen oder          durch Publikation auf der Informationsseite. Eine solche
       die Indexberechnung einstellen. Die                         Veröffentlichung gilt mit dem Tage der Publikation als
       Indexberechnungsstelle informiert sobald als möglich auf    erfolgt.
       der Informationsseite über ihre Entscheidung im Falle des
       Wegfalls des Indexsponsors.                                 6.3.   Verteilung
                                                                   Der Indexstand wird täglich veröffentlicht und verteilt
       5.2.   Wesentliche Änderungen
                                                                   über die Informationsseite.
       Die Indexberechnungsstelle ist berechtigt, das
       Indexuniversum und die Indexstrategie auf Vorschlag des     Sollte es zu Störungen der Datenversorgung bei der
       Indexsponsors und unter Beachtung der Grundprinzipien       Indexberechnungsstelle oder den oben genannten
       zu ändern, sofern alle Anleger in auf den Index             Datenlieferanten kommen, kann der Index nicht verteilt
       bezogenen Finanzinstrumenten dieser Änderung                werden.
       zustimmen («Wesentliche Änderung»). Dies gilt auch für
                                                                   6.4.   Nutzung von Indexdaten
       die Einführung neuer Gebühren (z.B. TCM-
       Besicherungskosten und/oder Performancegebühr) und          Der Index bzw. die Indexfamilie sind geistiges Eigentum
       die Erhöhung von sämtlichen Gebühren gemäss Ziffer          der Indexberechnungstelle, welche sich sämtliche Rechte
       2.5.1.                                                      vorbehält. Die Indexberechnungstelle ermöglicht ihren
                                                                   Kunden, z.B. Banken, Investmenthäuser und
       5.3.   Sonstige Änderungen                                  Wertpapieremittenten, die Nutzung der Indexdaten
       Die in diesem Leitfaden beschriebene Methode zur            (Indexzusammensetzung und Indexgewichtung) zur
       Berechnung des Index ist bindend. Da ein                    Emission von derivativen Finanzinstrumenten.
       Änderungsbedarf grundsätzlich nicht auszuschliessen ist,
                                                                   6.5.   Kontakt
       z.B. wegen Fehlern in den Regeln, Änderungen im
       Marktumfeld oder wegen aufsichtsrechtlicher,                Bank Vontobel AG
       steuerrechtlicher oder sonstiger rechtlicher                Structured Products
       Entwicklungen und Veränderungen, kann die                   Gotthardstrasse 43
       Indexberechnungsstelle Veränderungen an diesem              8022 Zürich
       Leitfaden und damit dem Index und seiner                    Schweiz
       Berechnungsmethode vornehmen («Sonstige                     Telefon: +41 (0)58 283 78 88
       Änderungen»).                                               Email: indexing@vontobel.com

       5.4.   Wirksamwerden
       Die Indexberechnungsstelle informiert über Änderungen
       des Leitfadens stets mit angemessenem Vorlauf durch
       Veröffentlichung des modifizierten Leitfadens auf der
       Informationsseite, datiert auf den Indextag seines
       Inkrafttretens.

       Wesentliche Änderungen sind mindestens drei
       Kalendermonate vor dem Wirksamwerden auf der
       Informationsseite zu veröffentlichen.

       Bei Sonstigen Änderungen erfolgt die Veröffentlichung
       des modifizierten Leitfadens auf der Informationsseite
       grundsätzlich mindestens fünf Indextage vor dem
       Wirksamwerden. Im Falle der Berichtigung von Fehlern im
       Leitfaden, ist eine umgehende Berichtigung mit
       gleichzeitiger Veröffentlichung zulässig. Anpassungen
       des Leitfadens erfolgen niemals rückwirkend.

       6.     Sonstiges
9/10   Indexleitfaden / 27. September 2021                                                                                     Vontobel

       Anhang 1
       Im Falle Ordentlicher Anpassungen gemäss Ziffer 4.1 des Leitfadens belastet die Indexberechnungsstelle dem Index die
       folgenden Gebühren:

       Aktien und andere Beteiligungsrechte
                                                                   via e-Service                              ohne e-Service
       Land                                                  Gebühr in Basispunkten bps                Gebühr in Basispunkten bps
                                                       (Mindestgebühr je Anpassung in Währung)   (Mindestgebühr je Anpassung in Währung)
        Belgien                                               5 bps (min. CHF 0.00)                   15 bps (min. CHF 100.00)
        Dänemark                                              5 bps (min. CHF 0.00)                   15 bps (min. CHF 100.00)
        Frankreich                                            5 bps (min. CHF 0.00)                   15 bps (min. CHF 100.00)
        Finnland                                              5 bps (min. CHF 0.00)                   15 bps (min. CHF 100.00)
        Deutschland                                           5 bps (min. CHF 0.00)                   15 bps (min. CHF 100.00)
        Hongkong                                              5 bps (min. CHF 0.00)                   15 bps (min. CHF 100.00)
        Irland                                                5 bps (min. CHF 0.00)                   15 bps (min. CHF 100.00)
        Italien                                               5 bps (min. CHF 0.00)                   15 bps (min. CHF 100.00)
        Japan                                                 5 bps (min. CHF 0.00)                   15 bps (min. CHF 100.00)
        Niederlande                                           5 bps (min. CHF 0.00)                   15 bps (min. CHF 100.00)
        Norwegen                                              5 bps (min. CHF 0.00)                   15 bps (min. CHF 100.00)
        Portugal                                              5 bps (min. CHF 0.00)                   15 bps (min. CHF 100.00)
        Singapur                                              5 bps (min. CHF 0.00)                   15 bps (min. CHF 100.00)
        Schweden                                              5 bps (min. CHF 0.00)                   15 bps (min. CHF 100.00)
        Spanien                                               5 bps (min. CHF 0.00)                   15 bps (min. CHF 100.00)
        Schweiz                                               5 bps (min. CHF 0.00)                   15 bps (min. CHF 100.00)
        Vereinigte Staaten                                    5 bps (min. CHF 0.00)                   15 bps (min. CHF 100.00)
        Vereinigtes Königreich                                5 bps (min. CHF 0.00)                   15 bps (min. CHF 100.00)
        Australien                                            5 bps (min. CHF 0.00)                   15 bps (min. CHF 100.00)
        Kanada                                                5 bps (min. CHF 0.00)                   15 bps (min. CHF 100.00)
        Neuseeland                                            5 bps (min. CHF 0.00)                   15 bps (min. CHF 100.00)
        Österreich                                            10 bps (min. CHF 0.00)                  20 bps (min. CHF 100.00)
        China                                                 15 bps (min. CHF 0.00)                  25 bps (min. CHF 100.00)
        Indonesien                                            15 bps (min. CHF 0.00)                  25 bps (min. CHF 100.00)
        Brasilien                                             15 bps (min. CHF 0.00)                  25 bps (min. CHF 100.00)
        Malaysia                                              15 bps (min. CHF 0.00)                  25 bps (min. CHF 100.00)
        Mexiko                                                15 bps (min. CHF 0.00)                  25 bps (min. CHF 100.00)
        Südafrika                                             15 bps (min. CHF 0.00)                  25 bps (min. CHF 100.00)
        Thailand                                              15 bps (min. CHF 0.00)                  25 bps (min. CHF 100.00)
        Türkei                                                15 bps (min. CHF 0.00)                  25 bps (min. CHF 100.00)
        Philippinen                                           25 bps (min. CHF 0.00)                  35 bps (min. CHF 100.00)
        Tschechische Republik                                 25 bps (min. CHF 0.00)                  35 bps (min. CHF 100.00)
        Griechenland                                          25 bps (min. CHF 0.00)                  35 bps (min. CHF 100.00)
        Ungarn                                                25 bps (min. CHF 0.00)                  35 bps (min. CHF 100.00)
        Polen                                                 25 bps (min. CHF 0.00)                  35 bps (min. CHF 100.00)
        Israel                                                25 bps (min. CHF 0.00)                  35 bps (min. CHF 100.00)
        Russischen Föderation                                 30 bps (min. CHF 0.00)                  40 bps (min. CHF 100.00)
        Republik Korea                                        60 bps (min. CHF 0.00)                  70 bps (min. CHF 100.00)
        Bulgarien                                             60 bps (min. CHF 0.00)                  70 bps (min. CHF 100.00)
        Kroatien                                              60 bps (min. CHF 0.00)                  70 bps (min. CHF 100.00)
        Estland                                               60 bps (min. CHF 0.00)                  70 bps (min. CHF 100.00)

       FX Spot
       Grösse                                                                               Gebühr, in Basispunkten (bps)
        < 500k CHF Gegenwert                                                                             25
        >= 500k CHF Gegenwert                                                                             5

       Wichtige Hinweise:
10/10   Indexleitfaden / 27. September 2021                                                                        Vontobel

        —    Im Falle von Anpassungsempfehlungen mit Zusätzen (z.B. interessewahrend), erhöhen sich die oben genannten
             Gebühren um CHF 80.00.
        —    Sofern (Mindest-)Gebühren als absolute Beträge angegeben sind, rechnet die Indexberechnungsstelle diese
             Beträge in einen relativen Wert um und wendet sie auf Indexanpassungen in angemessener Weise an, um den
             Kosteneffekt wider zu spiegeln, den ein reales Portfolio tragen würde aufgrund einer entsprechenden Anpassung.
        —    Bei kotierten derivativen Instrumenten sind je Börse lediglich die wichtigsten Instrumente aufgeführt und die
             Gebühren für entsprechende Indexanpassungen indikativ angegeben. Die Indexberechnungsstelle bestimmt die
             anwendbaren Gebühren in diesen Fällen und für nicht aufgeführte Instrumente jeweils nach ihrem Ermessen, um
             den Kosteneffekt wider zu spiegeln, den ein reales Portfolio tragen würde aufgrund einer entsprechenden
             Anpassung. Entsprechend bestimmt die Indexberechnungsstelle die anwendbaren Gebühren bei Forwards und
             Swaps innerhalb der angegebenen Bandbreite.
        —    Die Indexberechnungsstelle wird die oben genannten Gebühren in angemessener Weise erhöhen, um den
             Kosteneffekt wiederzuspiegeln, den ein reales Portfolio aufgrund einer solchen Anpassung zu tragen hätte. Dazu
             gehören Aufwendungen, die Maklern typischerweise entstehen, oder Aufwendungen, die anderen Dritten
             typischerweise entstehen (z.B. Börsengebühren, Maklergebühren).
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