EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG AM 28. MÄRZ 2019

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EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG AM 28. MÄRZ 2019
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EINLADUNG ZUR
HAUPTVERSAMMLUNG
AM 28. MÄRZ 2019
ÜBERSICHT TAGESORDNUNGSPUNKTE
TOP 1	Vorlagen an die Hauptversammlung           TOP 6 Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds.
       gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 des Aktien­
       gesetzes (AktG).                           TOP 7 Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds.

TOP 2	Beschlussfassung über die Verwen­          TOP 8 Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds.
       dung des Bilanzgewinns.

TOP 3	Beschlussfassung über die Entlastung
       der Mitglieder des Vorstands für das
       Geschäftsjahr 2018.

TOP 4	Beschlussfassung über die Entlastung
       der Mitglieder des Aufsichtsrats für
       das Geschäftsjahr 2018.

TOP 5 B
       eschlussfassung über die Bestellung
      des Abschlussprüfers und des
      ­Konzernabschlussprüfers für das
       ­Geschäftsjahr 2019 sowie des Ab­
        schlussprüfers für eine prüferische
        Durchsicht des verkürzten Abschlus­
      ses und des Zwischenlageberichts im
      Geschäftsjahr 2019 und eine etwaige
      prüferische Durchsicht zusätzlicher
      unterjähriger Finanzinformationen.

WEITERE INHALTE
 Weitere Informationen zu den Punkten 6 bis 8    Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach
   der Tagesordnung, ­insbesondere Lebensläufe       § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und
  der Kandidaten sowie A ­ ngaben nach § 125         § 131 Abs. 1 AktG
  Abs. 1 Satz 5 AktG
                                                  W
                                                    eitere Angaben und Hinweise zur Haupt­
 Teilnahmerecht, Stimmrecht und Stimm­           versammlung
   rechtsvertretung
Deutsche Telekom AG, Bonn
ISIN-Nr. DE0005557508
Wertpapierkennnummer 555 750

EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN
HAUPTVERSAMMLUNG

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der

am Donnerstag, den 28. März 2019,
um 10:00 Uhr (Mitteleuropäische Zeit – MEZ),

im World Conference Center Bonn, Eingang Hauptgebäude,
Platz der Vereinten Nationen 2, 53113 Bonn,

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
TAGESORDNUNG
        	Vorlagen an die Hauptversammlung         gebilligt. Der Jahresabschluss ist mit seiner      Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien       Der Anspruch der Aktionäre auf ihre Dividende
    1       gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 des Aktien-    Billigung durch den Aufsichtsrat festgestellt.     kann sich bis zum Zeitpunkt der Beschlussfas­      ist nach § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG am dritten auf
            gesetzes.                                Eine Feststellung des Jahresabschlusses oder       sung über die Verwendung des Bilanzgewinns         den Hauptversammlungsbeschluss folgenden
                                                     eine Billigung des Konzernabschlusses durch        ändern. In diesem Fall wird von Vorstand und       Geschäftstag fällig. Eine frühere Fälligkeit kann
Der Vorstand macht gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1         die Hauptversammlung nach § 173 AktG ist           Aufsichtsrat der Hauptversammlung ein ent­         wegen § 58 Abs. 4 Satz 3 AktG auch im Ge­
des Aktiengesetzes (AktG) der Hauptversamm­          somit nicht erforderlich. Die Vorlagen zu Tages­   sprechend angepasster Beschlussvorschlag zur       winnverwendungsbeschluss nicht vorgesehen
lung die folgenden Vorlagen sowie den erläu­         ordnungspunkt 1 sind vielmehr der Hauptver­        Gewinnverwendung unterbreitet, der unverän­        werden. Die Dividende soll dementsprechend
ternden Bericht des Vorstands zu den Angaben         sammlung zugänglich zu machen und sollen           dert eine Ausschüttung von € 0,70 je dividen­      am 2. April 2019 ausgezahlt werden.
nach §§ 289a Abs. 1 und 315a Abs. 1 des              dieser erläutert werden, ohne dass es (abgese­     denberechtigter Stückaktie vorsieht. Die Anpas­
Handelsgesetzbuchs zugänglich:                       hen von der Beschlussfassung zu Tagesord­          sung erfolgt dabei wie folgt: Sofern sich die           	Beschlussfassung über die Entlastung
                                                     nungspunkt 2) nach dem Aktiengesetz einer          Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und        3     der Mitglieder des Vorstands für das
 den festgestellten Jahresabschluss der Deut­      Beschlussfassung über sie bedarf.                  damit die Dividendensumme vermindert, er­                 Geschäftsjahr 2018.
   schen Telekom AG zum 31. Dezember 2018,                                                              höht sich der auf neue Rechnung vorzutragen­
                                                          	Beschlussfassung über die                   de Betrag entsprechend. Sofern sich die An­        Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu
 den gebilligten Konzernabschluss zum               2     ­Verwendung des Bilanzgewinns.              zahl der dividendenberechtigten Aktien und         beschließen:
   31. Dezember 2018,                                                                                   damit die Dividendensumme erhöht, vermin­
                                                     Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu          dert sich der auf neue Rechnung vorzutragen­          Die im Geschäftsjahr 2018 amtierenden
 den zusammengefassten Lage- und Konzern­          beschließen:                                       de Betrag entsprechend.                               Mitglieder des Vorstands werden für diesen
   lagebericht, einschließlich des darin enthalte­                                                                                                            Zeitraum entlastet.
   nen Vergütungsberichts,                             Der im Geschäftsjahr 2018 erzielte Bilanz­       Bei Annahme des Beschlussvorschlags von
                                                       gewinn von € 7.031.250.356,18 wird wie           Vorstand und Aufsichtsrat gilt für die Auszah­          	Beschlussfassung über die Entlastung
 den Bericht des Aufsichtsrats sowie                 folgt verwendet:                                 lung der Dividende Folgendes:                       4     der Mitglieder des Aufsichtsrats für
                                                                                                                                                                  das Geschäftsjahr 2018.
 den Vorschlag des Vorstands für die Verwen­         Ausschüttung einer Dividende von € 0,70          Da die Dividende für das Geschäftsjahr 2018 in
   dung des Bilanzgewinns.                             je dividendenberechtigter Stückaktie             vollem Umfang aus dem steuerlichen Einlage­        Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu
                                                       = € 3.319.772.833,30                             konto im Sinn des § 27 des Körperschaftsteuer­     beschließen:
Sämtliche vorgenannten Unterlagen sind zu­                                                              gesetzes (nicht in das Nennkapital geleistete
dem bereits von der Einberufung der Haupt­             und Vortrag des Restbetrags auf neue             Einlagen) geleistet wird, erfolgt die Auszahlung      Die im Geschäftsjahr 2018 amtierenden
versammlung an über die Internetadresse                ­Rechnung = € 3.711.477.522,88                   ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Soli­          Mitglieder des Aufsichtsrats werden für
                                                                                                        daritätszuschlag. Bei inländischen Aktionären         diesen Zeitraum entlastet.
www.telekom.com/hv                                   Die Dividendensumme und der auf neue Rech­         unterliegt die Dividende nicht der Besteuerung.
                                                     nung vorzutragende Restbetrag in vorstehen­        Eine Steuererstattungs- oder Steueranrech­
zugänglich.                                          dem Beschlussvorschlag zur Gewinnverwen­           nungsmöglichkeit ist mit der Dividende nicht
                                                     dung basieren auf dem am 12. Februar 2019          verbunden. Die Ausschüttung mindert nach
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufge­         dividendenberechtigten Grundkapital in             Auffassung der deutschen Finanzverwaltung
stellten Jahresabschluss und den Konzernab­          Höhe von € 12.140.883.504,64, eingeteilt in        die steuerlichen Anschaffungskosten der
schluss gemäß § 172 AktG am 20. Februar 2019         4.742.532.619 Stückaktien.                         ­Aktien.

4                                                                                                                                                                                                          5
Beschlussfassung über die Bestellung     die Auswahlmöglichkeiten der Hauptversamm­               	Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds.            Der Aufsichtsrat schlägt vor,
    5     des Abschlussprüfers und des             lung beschränkende Klausel im Sinn von               7
          ­Konzernabschlussprüfers für das         Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverord­                                                                Herrn Dr. Rolf Bösinger, Staatssekretär im
           ­Geschäftsjahr 2019 sowie des Ab-       nung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014) auferlegt       Die gegenwärtige Amtszeit des von der Haupt­            Bundesministerium der Finanzen, Berlin,
            schlussprüfers für eine prüferische    ­wurde.                                             versammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieds            wohnhaft in Hamburg, für die Zeit bis zur
            Durchsicht des verkürzten Abschlus-                                                        Herrn Karl-Heinz Streibich endet mit Ablauf der         Beendigung der Hauptversammlung, die
            ses und des Zwischenlageberichts im     Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirt­              Hauptversammlung am 28. März 2019. Herr                 über die Entlastung des Aufsichtsrats für
            Geschäftsjahr 2019 und eine etwaige     schaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am          Karl-Heinz Streibich soll durch die Hauptver­           das Geschäftsjahr 2023 beschließt, als Ver­
            prüferische Durchsicht zusätzlicher     Main, hat gegenüber dem Aufsichtsrat erklärt,      sammlung für eine weitere Amtszeit in den               treter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat
            unterjähriger Finanzinformationen.      dass keine geschäftlichen, finanziellen, persön­   Aufsichtsrat gewählt werden.                            zu wählen.
                                                    lichen oder sonstigen Beziehungen zwischen
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf eine         ihr, ihren Organen und Prüfungsleitern einer­      Der Aufsichtsrat schlägt vor,
­entsprechende Empfehlung des Prüfungsaus­         seits und dem Unternehmen und seinen                                                                     Angaben zu den Tagesordnungspunkten
 schusses, vor zu beschließen:                     ­Organmitgliedern andererseits bestehen, die           Herrn Karl-Heinz Streibich, Präsident             6 bis 8, insbesondere gemäß § 124 Abs. 2
                                                    Zweifel an ihrer Unabhängigkeit begründen             ­acatech – Deutsche Akademie der Technik­         Satz 1 und 2 AktG und gemäß Ziffer 5.4.1
Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirt­               können.                                                wissenschaften, Berlin, wohnhaft in Frank­       Abs. 6 bis 8 des Deutschen Corporate
schaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am                                                                  furt am Main, für die Zeit bis zur Beendi­       ­Governance Kodex:
Main, wird                                              	Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds.               gung der Hauptversammlung, die über die
                                                    6                                                      Entlastung des Aufsichtsrats für das Ge­         Der Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG
a)	zum Abschlussprüfer und Konzernab­                                                                     schäftsjahr 2023 beschließt, als Vertreter der   setzt sich nach §§ 96 Abs. 1 und 2, 101
    schlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019,      Die gegenwärtige Amtszeit des von der Haupt­            Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen.     Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1
                                                   versammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieds                                                             Satz 1 Nr. 3 des Mitbestimmungsgesetzes von
b)	zum Abschlussprüfer für eine prüferische       Herrn Lars Hinrichs endet mit Ablauf der                 	Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds.            1976 aus je zehn Mitgliedern der Anteilseigner
    Durchsicht des verkürzten Abschlusses und      Hauptversammlung am 28. März 2019. Herr              8                                                   und der Arbeitnehmer zusammen.
    des Zwischenlageberichts (§ 115 Abs. 5 des     Lars Hinrichs soll durch die Hauptversamm­
    Wertpapierhandelsgesetzes) im Geschäfts­       lung für eine weitere Amtszeit in den Aufsichts­    Durch Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom            Zudem muss sich gemäß § 96 Abs. 2
    jahr 2019 sowie                                rat gewählt werden.                                 28. Mai 2018 ist Herr Dr. Rolf Bösinger befristet    Satz 1 AktG der Aufsichtsrat zu mindestens
                                                                                                       bis zum Ablauf der Hauptversammlung am               30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus
c)	zum Abschlussprüfer für eine etwaige prüfe­    Der Aufsichtsrat schlägt vor,                       28. März 2019 an Stelle von Herrn Johannes           Männern zusammensetzen. Der Gesamterfül­
    rische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger                                                       Geismann, der sein Amt mit Wirkung zum Ab­           lung des vorgenannten Mindestanteilsgebots
    Finanzberichte (§ 115 Abs. 7 des Wertpa­          Herrn Lars Hinrichs, Geschäftsführer (CEO)       lauf der Hauptversammlung vom 17. Mai 2018           wurde nicht nach § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG
    pierhandelsgesetzes) im Geschäftsjahr 2019        der Cinco Capital GmbH, Hamburg, wohn­           niedergelegt hatte, zum Aufsichtsrats­mitglied       widersprochen. Im Aufsichtsrat müssen
                                                      haft in Hamburg, für die Zeit bis zur Beendi­    der Gesellschaft bestellt worden. Herr Dr. Rolf      ­mindestens sechs Sitze von Frauen und sechs
bestellt.                                             gung der Hauptversammlung, die über die          Bösinger soll durch die Hauptversammlung für          Sitze von Männern besetzt sein, um das
                                                      Entlastung des Aufsichtsrats für das Ge­         eine weitere Amtszeit in den Aufsichtsrat ge­         ­Mindestanteilsgebot nach § 96 Abs. 2 Sätze 1
Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfeh­           schäftsjahr 2023 beschließt, als Vertreter der   wählt werden.                                          und 2 AktG zu erfüllen. Derzeit gehören dem
lung erklärt, dass diese frei von ungebührlicher      Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen.                                                            Aufsichtsrat auf der Seite der Anteilseignerver­
Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine                                                                                                                  treter drei Frauen und sieben Männer und auf

6                                                                                                                                                                                                             7
der Seite der A ­ rbeitnehmervertreter fünf Frauen   Der Aufsichtsrat hat sich bei sämtlichen
und fünf Männer, mithin also insgesamt acht          ­Kandidaten vergewissert, dass sie den für die
Frauen und zwölf Männer an. Damit ist das             Tätigkeit im Aufsichtsrat zu erwartenden Zeit­
­Mindestanteilsgebot sowohl bei Gesamterfül­          aufwand aufbringen können.
 lung als auch bei Berücksichtigung allein der
 Seite der Anteilseignervertreter unabhängig         Herr Lars Hinrichs, Herr Karl-Heinz Streibich
 davon erfüllt, ob bei den drei in der Haupt­        und Herr Dr. Rolf Bösinger sind bereits
 versammlung erfolgenden Wahlen jeweils              ­gegenwärtig Mitglieder des Aufsichtsrats der
 eine Frau oder ein Mann in den Aufsichtsrat          Deutschen Telekom AG. Die Bundesrepublik
 gewählt wird.                                        Deutschland, in deren Diensten Herr Dr. Rolf
                                                      Bösinger als Staatssekretär im Bundesministe­
Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats zu den           rium der Finanzen steht, ist mit mehr als 10 %
Tagesordnungspunkten 6 bis 8 beruhen auf              an der Deutschen Telekom AG beteiligt. Im
entsprechenden Empfehlungen des Nominie­              Übrigen bestehen nach Einschätzung des Auf­
rungsausschusses, berücksichtigen im Übrigen          sichtsrats keine für die Wahlentscheidung der
die vom Aufsichtsrat für seine Zusammenset­           Hauptversammlung maßgebenden persönli­
zung beschlossenen Ziele und tragen damit             chen oder geschäftlichen Beziehungen zwi­
zugleich der Ausfüllung des vom Aufsichtsrat          schen einem der unter den Tagesordnungs­
erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamt­         punkten 6 bis 8 vom Aufsichtsrat zur Wahl
gremium Rechnung. Damit wird auch das vom             vorgeschlagenen Kandidaten einerseits und
Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung erar­          den Gesellschaften des Deutsche Telekom
beitete Diversitätskonzept umgesetzt. Die vom         Konzerns, den Organen der Deutschen
Aufsichtsrat beschlossenen aktuellen Ziele und        ­Telekom AG oder einem direkt oder indirekt mit
das Kompetenzprofil sind einschließlich des            mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien
Stands der Umsetzung im Corporate Gover­               an der Deutschen Telekom AG beteiligten
nance Bericht zum Geschäftsjahr 2018 veröf­            ­Aktionär andererseits.
fentlicht. Dieser wird der Hauptversammlung
zugänglich gemacht und ist zudem bereits von         Weitere Informationen zu den Tagesordnungs­
der Einberufung der Hauptversammlung an              punkten 6 bis 8, insbesondere die Lebensläufe
über die Internetadresse                             der Kandidaten sowie die Angaben nach § 125
                                                     Abs. 1 Satz 5 AktG, finden sich im Anschluss
www.telekom.com/hv                                   an die Tagesordnung.

zugänglich. Das Diversitätskonzept ist in der
Erklärung zur Unternehmensführung veröffent­
licht, die ebenfalls über die vorgenannte Inter­
netadresse zugänglich ist.

8                                                                                                       9
WEITERE INFORMATIONEN ZU DEN PUNKTEN
6 BIS 8 DER TAGESORDNUNG, ­INSBESONDERE
LEBENSLÄUFE DER KANDIDATEN SOWIE
­ANGABEN NACH § 125 ABS. 1 SATZ 5 AKTG

Herr Lars Hinrichs                                                               1999		                    Gründung der Böttcher Hinrichs AG, Hamburg

Geschäftsführer (CEO) der Cinco Capital GmbH, Hamburg, wohnhaft in Hamburg,      1998 – 2000               Projektmanager bei LAVA GmbH/iXL GmbH, Hamburg
Mitglied des Aufsichtsrats seit 1. Oktober 2013.
                                                                                 1998		                    Begründer von www.politik-digital.de
Persönliche Daten:
                                                                                 Ausbildung:
Geburtsjahr: 1976
Geburtsort: Hamburg                                                              – Jackson Institute for Global Affairs, Yale University – Executive Training
Nationalität: deutsch                                                            – Kennedy School of Government, Harvard University – Executive Training

Beruflicher Werdegang:                                                           Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:

Seit 2003                Geschäftsführer (CEO) der Cinco Capital GmbH, Hamburg   – Deutsche Telekom AG, Bonn
                                                                                 – xbAV AG, München (Vorsitzender)
Seit 2009	Geschäftsführer (CEO) der persönlich haftenden Gesellschafterin
           der HackFwd Capital GmbH & Co. KG, Hamburg                            Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von
                                                                                 ­­Wirtschaftsunternehmen:
2009 – 2010	Mitglied des Aufsichtsrats der XING AG, Hamburg
                                                                                 – Keine –
2009		                   Gründung der HackFwd Capital GmbH & Co. KG, Hamburg

2003 – 2009	Vorsitzender des Vorstands der XING AG, Hamburg (bis 2006
             Geschäftsführer der Vorgängergesellschaft der XING AG)

2003		Gründung der Vorgängergesellschaft der XING AG
       (OPEN Business Club GmbH, Hamburg)

2003		                   Gründung der Cinco Capital GmbH, Hamburg

1999 – 2001	Mitglied des Vorstands (Co-CEO) der Böttcher Hinrichs AG,
             Hamburg

10                                                                                                                                                              11
Herr Karl-Heinz Streibich                                                              1984 – 1987             Leiter Marketing Operations der ITT Industries in London, UK

Präsident acatech – Deutsche Akademie der Technikwissenschaften, Berlin, wohnhaft in   1981 – 1984	Leiter Computerization Team der Dow Chemical Company,
Frankfurt am Main, Mitglied des Aufsichtsrats seit 1. Oktober 2013.                                 Rheinmünster

Persönliche Daten:                                                                     Ausbildung:

Geburtsjahr: 1952                                                                      – Dipl.-Ing. (FH) Nachrichtentechnik
Geburtsort: Rheinmünster-Schwarzach                                                    – Studium der Nachrichtentechnik, Hochschule für Technik Offenburg
Nationalität: deutsch
                                                                                       Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:
Beruflicher Werdegang:
                                                                                       – Deutsche Telekom AG, Bonn
Seit 2018	Präsident acatech – Deutsche Akademie der                                   – Dürr AG, Bietigheim-Bissingen (Vorsitzender)
           Technikwissenschaften, Berlin                                               – Siemens Healthineers AG, Erlangen
                                                                                       – Wittenstein SE, Ingersheim
2003 – 2018              Vorsitzender des Vorstands der Software AG, Darmstadt
                                                                                       Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von
2000 – 2003	Mitglied der Geschäftsführung von T-Systems und Vorsitzender              Wirtschaftsunternehmen:
             der Geschäftsführung der debis Systemhaus GmbH,
             Frankfurt am Main                                                         – Keine –

1996 – 2003	Mitglied der Geschäftsführung der debis Systemhaus GmbH,
             Stuttgart

1989 – 1996	Verschiedene Führungspositionen bei der Daimler Benz AG,
             Stuttgart, bzw. deren Tochtergesellschaften: Mitglied der
             erweiterten Geschäftsführung der AEG Olympia Office GmbH,
             Stuttgart, Vorsitzender der Geschäftsführung der debis
             Systemhaus DCS GmbH, Stuttgart, Leiter Vertrieb und Service
             bei der debis Systemhaus CCS GmbH, Stuttgart

1987 – 1989	Leiter des Geschäftsbereichs PC-Systeme der ITT-SEL AG,
             Stuttgart
12                                                                                                                                                                            13
Herr Dr. Rolf Bösinger                                                              2000 – 2002	Leiter des Referats Wirtschaft und Finanzen beim SPD-Parteivorstand,
                                                                                                 Berlin
Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, Berlin, wohnhaft in Hamburg,
Mitglied des Aufsichtsrats seit 1. Juni 2018.                                       1997 – 2000	Leiter des Grundsatzreferats „Wirtschafts- und Finanzpolitik,
                                                                                                 Unternehmensbeteiligungen des Landes“ in der Staatskanzlei des
Persönliche Daten:                                                                               Saarlandes, Saarbrücken

Geburtsjahr: 1966                                                                   Ausbildung:
Geburtsort: St. Georgen im Schwarzwald
Nationalität: deutsch                                                               – Promotion zum Thema „Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs 1995“
                                                                                    – Dozent an der Berufsakademie Lörrach für Mathematik
Beruflicher Werdegang:                                                              – Studium der Wirtschaftswissenschaften an der Universität Freiburg

Seit 2018                Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, Berlin   Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:

2015 – 2018	Staatsrat der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation           – Deutsche Telekom AG, Bonn
             (Bereich Wirtschaft und Innovation), Hamburg
                                                                                    Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von
2012 – 2015 	Leitung des Planungsstabes der Senatskanzlei der Freien und           Wirtschaftsunternehmen:
              Hansestadt Hamburg, Hamburg
                                                                                    – Keine –
2011 – 2012	Leiter der Gruppe „Unternehmensbezogene Aktivitäten einer
             zukunftsgerechten Arbeitswelt – Gesellschaftliche Verantwortung von
             Unternehmen (CSR)“ im Bundesministerium für Arbeit und Soziales,
             Berlin

2008 – 2010	Leiter der Abteilung Grundsatzfragen, Rentenfinanzen, Innovation und
             Information im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Berlin

2005 – 2008 	Leiter des Leitungs- und Planungsstabs im Bundesministerium für
              Arbeit und Soziales, Berlin

2002 – 2005	Leiter der Abteilung Politik, Koordinierung und Zielgruppen beim
             SPD-Parteivorstand, Berlin
14                                                                                                                                                                      15
TEILNAHMERECHT, STIMMRECHT UND
STIMMRECHTSVERTRETUNG

Voraussetzungen für die Teilnahme und die        Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregis­        genutzt werden. Auch das Verfahren für             Verfahren für die Stimmabgabe durch
Ausübung des Stimmrechts                         ter eingetragen ist. Das Teilnahme- und Stimm­       die Stimmabgabe durch Briefwahl und das            ­Briefwahl
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und         recht setzt demgemäß auch voraus, dass eine         Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevoll­         Aktionäre haben, sofern die unter „Vorausset­
zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß           Eintragung als Aktionär im Aktienregister noch      mächtigte, die beide nachfolgend dargestellt        zungen für die Teilnahme und die Ausübung
§ 16 Abs. 1 der Satzung diejenigen Aktionäre      am Tag der Hauptversammlung besteht. Hin­           sind, sehen die Möglichkeit der Nutzung des         des Stimmrechts“ genannten Voraussetzungen
berechtigt, die im Aktienregister eingetragen     sichtlich der Anzahl der einem Aktionär zu­         passwortgeschützten Internetdialogs vor. Für        erfüllt sind, die Möglichkeit, ihre Stimmen,
sind und sich rechtzeitig, das heißt             stehenden Stimmrechte ist der am Tag der             die Nutzung des passwortgeschützten Inter­          ohne an der Hauptversammlung teilzuneh­
                                                 Hauptversammlung im Aktienregister eingetra­         netdialogs ist neben der Aktionärsnummer            men, im Wege der Briefwahl abzugeben. Die
spätestens bis Montag, den 25. März 2019,        gene Aktienbestand maßgeblich. Aus abwick­           ein Online-Passwort erforderlich. Diejenigen        Stimmabgabe im Wege der Briefwahl kann
24:00 Uhr (MEZ),                                 lungstechnischen Gründen werden allerdings           Aktionäre, die sich bereits für den E-Mail- oder    entweder in Textform (§ 126b BGB) unter der
                                                 in der Zeit von Dienstag, den 26. März 2019,         De-Mail-Versand der Einladung zur Hauptver­         für die Anmeldung genannten Anschrift oder
bei der Gesellschaft unter der Adresse           bis zum Tag der Hauptversammlung, also bis           sammlung registriert haben, verwenden das           E-Mail-Adresse oder unter Nutzung des pass­
                                                 ­Donnerstag, den 28. März 2019, (je einschließ­      von ihnen selbst gewählte Online-Passwort.         wortgeschützten Internetdialogs gemäß dem
DTAG Hauptversammlung 2019                        lich) keine Umschreibungen im Aktienregis­          Den übrigen Aktionären wird, sofern ihre Ein­      dafür vorgesehenen Verfahren (im Rahmen der
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH             ter vorgenommen. Deshalb entspricht der Ein­        tragung im Aktienregister vor dem Beginn des       unter „Nutzung des passwortgeschützten Inter­
20683 Hamburg                                    tragungsstand des Aktienregisters am Tag der         14. März 2019 erfolgt ist, mit der Einladung       netdialogs“ genannten Voraussetzungen und
                                                 Hauptversammlung dem Stand nach der letzten          zur Hauptversammlung ein Online-Passwort           Einschränkungen) unter der oben g     ­ enannten
oder per E-Mail unter der E-Mail-Adresse         Umschreibung am Montag, den 25. März 2019            übersandt. Das für die Nutzung des pass­           Internetadresse (www.telekom.com/hv-service)
hv-service@telekom.de                            (sogenanntes Technical Record Date).                 wortgeschützten Internetdialogs vorgesehene        erfolgen. Aus abwicklungstechnischen Grün­
                                                                                                      Verfahren setzt voraus, dass die Eintragung        den sollten für die Briefwahl die dafür von
oder unter Nutzung des passwortgeschützten       Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen           des Aktionärs im Aktienregister vor dem Be­        der Gesellschaft bereitgestellten Formulare
Internetdialogs gemäß dem dafür vorgesehe­       ­sowie sonstige Kreditinstituten nach § 135          ginn des 14. März 2019 erfolgt ist. Der pass­      (einschließlich Bildschirmformularen) genutzt
nen Verfahren unter der Internetadresse           Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen und Verei­     wortgeschützte Internetdialog steht ab dem         werden.
                                                  nigungen und Kreditinstituten nach § 135            27. Februar 2019 zur Verfügung. Er enthält
www.telekom.com/hv-service                        Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG         eine vorgegebene Dialogführung, die übliche        Die Abgabe von Stimmen durch Briefwahl ist
                                                  gleichgestellte Institute und Unternehmen dür­      Fallgestaltungen abdeckt. Soweit in der vorge­     ausschließlich zu Abstimmungen über vor der
angemeldet haben. Für die Fristwahrung ist da­    fen das Stimmrecht für Namensaktien, die ihnen      gebenen Dialogführung Fallgestaltungen nicht       Hauptversammlung seitens der Gesellschaft
bei der Zugang der Anmeldung maßgeblich.          nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Ak­    abgedeckt sind, kann der passwortgeschützte        bekanntgemachte Beschlussvorschläge der
Bei Nutzung des passwortgeschützten Inter­        tienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer   Internetdialog gleichwohl insofern genutzt         Verwaltung, jedoch einschließlich eines etwa­
netdialogs sind die unten unter „Nutzung des      Ermächtigung ausüben. Einzelheiten zu dieser        werden, als er die bloße Übermittlung von          igen in der Hauptversammlung entsprechend
passwortgeschützten Internetdialogs“ genann­      Ermächtigung finden sich in § 135 AktG.             Dokumenten an die Gesellschaft ermöglicht.         der Bekanntmachung angepassten Gewinnver­
ten Voraussetzungen und Einschränkungen zu                                                            Weitere Informationen zu dem Verfahren bei         wendungsvorschlags, sowie zu Abstimmungen
beachten.                                         Nutzung des passwortgeschützten                     Nutzung des passwortgeschützten Internet­          über vor der Hauptversammlung seitens der
                                                 ­Internetdialogs                                     dialogs finden sich unter der oben genannten       Gesellschaft aufgrund eines Verlangens einer
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67     Der passwortgeschützte Internetdialog kann          Internetadresse (www.telekom.com/hv-service).      Minderheit nach § 122 Abs. 2 AktG, als Gegen­
Abs. 2 Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG) als       für die vorstehend genannte Anmeldung

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antrag nach § 126 Abs. 1 AktG oder als Wahl­      Weder vom Gesetz noch von der Satzung noch         erteilung. Außerdem befindet sich in der                Satz 2 der Satzung können die Erteilung der
vorschlag nach § 127 AktG bekanntgemachte         sonst seitens der Gesellschaft wird für die        Teilnehmer-Unterlage, die die an der Hauptver­          Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis
Beschlussvorschläge von Aktionären möglich.       Erteilung der Vollmacht die Nutzung bestimm­       sammlung teilnehmenden Aktionäre beim                   der Bevollmächtigung gegenüber der Ge­
Im Wege der Briefwahl abgegebene Stimmen          ter Formulare verlangt. Jedoch bitten wir im       Einlass zur Hauptversammlung erhalten, ein              sellschaft jedenfalls auch unter Nutzung des
können noch bis zum Tag der Hauptversamm­         Interesse einer reibungslosen Abwicklung, bei      Formular für die Vollmachts- und gegebenen­             passwortgeschützten Internetdialogs gemäß
lung, und zwar bis kurz vor Eintritt in die Ab­   Vollmachtserteilungen, wenn sie durch Erklä­       falls Weisungserteilung während der Hauptver­           dem dafür vorgesehenen Verfahren (im
stimmung, geändert oder widerrufen werden.        rung gegenüber der Gesellschaft erfolgen,          sammlung. Ergänzend findet sich im Internet             Rahmen der unter „Nutzung des passwort­
                                                  stets die bereitgestellten Formulare zu verwen­    ein Formular, das für die Vollmachts- und gege­         geschützten Internetdialogs“ genannten
Auch nach Abgabe von Stimmen durch                den. Mit Übermittlung der Einladung werden         benenfalls Weisungserteilung verwendet wer­             Voraussetzungen und Einschränkungen)
Briefwahl bleibt eine Teilnahme an der Haupt­     den Aktionären Formulare zugänglich ge­            den kann (siehe hierzu unter „Weitere Angaben           unter der oben genannten Internetadresse
versammlung – persönlich oder durch einen         macht, die zu einer bereits im Rahmen des          und Hinweise zur Hauptversammlung“).                    (www.telekom.com/hv-service) erfolgen.
Bevollmächtigten – möglich.                       Anmeldevorgangs erfolgenden Vollmachtsertei­                                                               Bereits unmittelbar durch Gesetz eröffnete
                                                  lung verwendet werden können. Den Aktionä­         Die Aktionäre, die von der Möglichkeit der              Formen für die Erteilung der Vollmacht,
Verfahren für die Stimmabgabe durch               ren wird dabei namentlich ein Anmelde- und         Stimmrechtsvertretung Gebrauch machen                   ihren Widerruf oder den Nachweis der Be­
­Bevollmächtigte                                  Vollmachtsformular zugänglich gemacht, das         wollen, werden insbesondere auf das Folgende            vollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
 Aktionäre haben, sofern die unter „Vorausset­    unter anderem im Rahmen von nachfolgendem          hingewiesen:                                            bleiben hiervon nach § 16 Abs. 2 Satz 3 der
 zungen für die Teilnahme und die Ausübung        Buchstaben a) bzw. c) zur Eintrittskartenbestel­                                                           Satzung unberührt. Für die Bevollmächti­
 des Stimmrechts“ genannten Voraussetzungen       lung für einen Bevollmächtigten oder zur Voll­     a)	Wenn die Erteilung der Vollmacht nicht dem          gung der von der Gesellschaft benannten
 erfüllt sind, die Möglichkeit, ihr Stimmrecht    machts- und Weisungserteilung an die von der           Anwendungsbereich des § 135 AktG unter­             Stimmrechtsvertreter gelten die unter nach­
 durch einen Bevollmächtigten – zum Beispiel      Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter            liegt (also wenn die Vollmacht nicht einem          folgendem Buchstaben c) beschriebenen
 ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung    verwendet werden kann. Der passwortge­                 Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung          Besonderheiten.
 oder die von der Gesellschaft benannten          schützte Internetdialog beinhaltet (Bildschirm-)       oder einer sonstigen Kreditinstituten nach
 Stimmrechtsvertreter – ausüben zu lassen. Die    Formulare, über die im Rahmen von nachfol­             § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Person        b)	Für den Fall, dass die Erteilung der Voll­
 Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als     gendem Buchstaben a) bzw. c) bereits mit der           oder Vereinigung oder einem Kreditinstitu­           macht dem Anwendungsbereich des § 135
 auch während der Hauptversammlung zulässig       Anmeldung (Eintrittskartenbestellung für einen         ten nach § 135 Abs. 10 in Verbindung mit             AktG unterliegt (also für den Fall, dass ei­
 und kann schon vor der Anmeldung erfolgen.       Bevollmächtigten oder Vollmachts- und Wei­             § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Institut          nem Kreditinstitut, einer Aktionärsvereini­
 Zur Vollmachtserteilung kommen sowohl Erklä­     sungserteilung an die von der Gesellschaft             oder Unternehmen erteilt wird und die Ertei­         gung oder einer sonstigen Kreditinstituten
 rungen gegenüber dem zu Bevollmächtigen­         benannten Stimmrechtsvertreter), aber auch –           lung der Vollmacht auch nicht sonst dem              nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten
 den als auch gegenüber der Gesellschaft in       in den dort abgedeckten Fallgestaltungen –             Anwendungsbereich des § 135 AktG unter­              Person oder Vereinigung oder einem Kredit­
 Betracht. Der Bevollmächtigte kann im Grund­     zu einem späteren Zeitpunkt Vollmacht und              liegt), gilt: Die Erteilung der Vollmacht, ihr       instituten nach § 135 Abs. 10 in Verbindung
 satz, das heißt, soweit nicht das Gesetz, der    gegebenenfalls auch Weisungen erteilt werden           Widerruf und der Nachweis der Bevollmäch­            mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Insti­
 Vollmachtgeber oder der Bevollmächtigte Ein­     können. Die bei entsprechender Bestellung              tigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen           tut oder Unternehmen Vollmacht erteilt wird
 schränkungen oder sonstige Besonderheiten        ausgestellten oder über den passwortgeschütz­          gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG der Text­             oder sonst die Erteilung der Vollmacht dem
 vorsieht, das Stimmrecht in der gleichen Weise   ten Internetdialog selbst generierten Eintritts­       form (§ 126b BGB). Gemäß § 134 Abs. 3                Anwendungsbereich des § 135 AktG
 ausüben, wie es der Aktionär selbst könnte.      karten enthalten ein Formular zur Vollmachts­          Satz 3 AktG in Verbindung mit § 16 Abs. 2            ­unterliegt), wird weder von § 134 Abs. 3

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Satz 3 AktG Textform verlangt noch enthält        selbst gewählte Online-Passwort. Den übri­            etwaigen in der Hauptversammlung entspre­             Verfahren (im Rahmen der unter „Nutzung
     die Satzung für diesen Fall eine besondere        gen Aktionären wird, sofern ihre Eintragung           chend der Bekanntmachung angepassten                  des passwortgeschützten Internetdialogs“
     Regelung. Deshalb können die Kreditinstitu­       im Aktienregister vor dem Beginn des                  Gewinnverwendungsvorschlags, sowie zu                 genannten Voraussetzungen und Einschrän­
     te und die Aktionärsvereinigungen sowie           14. März 2019 erfolgt ist, mit der Einladung          vor der Hauptversammlung seitens der                  kungen) unter der oben genannten Internet­
     die sonstigen Kreditinstituten nach § 135         zur Hauptversammlung ein Online-Passwort              Gesellschaft aufgrund eines Verlangens                adresse (www.telekom.com/hv-service)
     Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen und         übersandt, das auch für diesen Online-Ser­            einer Minderheit nach § 122 Abs. 2 AktG,              oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse
     Vereinigungen und die Kreditinstituten nach       vice verwendet werden kann. Das für die               als Gegenantrag nach § 126 Abs. 1 AktG                hv-service@telekom.de übermittelt werden.
     § 135 Abs. 10 in Verbindung mit § 125             Nutzung des passwortgeschützten Online-               oder als Wahlvorschlag nach § 127 AktG                Dabei werden (unbeschadet der bei Nut­
     Abs. 5 AktG gleichgestellten Institute und        Service vorgesehene Verfahren setzt voraus,           bekanntgemachten Beschlussvorschlägen                 zung von E-Mail gegebenen Möglichkeit,
     Unternehmen für ihre Bevollmächtigung             dass die Eintragung des Aktionärs im Aktien­          von Aktionären berücksichtigen. Weisun­               eine vorhandene E-Mail weiterzuleiten)
     Formen vorsehen, die allein den für diesen        register vor dem Beginn des 14. März 2019             gen, die den von der Gesellschaft benann­             ­folgende Dokumentenformate unterstützt:
     Fall der Vollmachtserteilung geltenden ge­        erfolgt ist. Der passwortgeschützte Online-           ten Stimmrechtsvertretern erteilt werden,              .doc und .docx, .txt und .pdf. Der per E-Mail
     setzlichen Bestimmungen, insbesondere             Service steht ab dem 27. Februar 2019 zur             können noch bis zum Tag der Hauptver­                  übermittelte Nachweis der Bevollmächti­
     denen in § 135 AktG, genügen müssen.              Verfügung.                                            sammlung, und zwar bis kurz vor Eintritt in            gung kann der Anmeldung nur dann eindeu­
     Auf das besondere Verfahren nach § 135                                                                  die Abstimmung, geändert werden.                       tig zugeordnet werden, wenn ihm bzw. der
     Abs. 1 Satz 5 AktG wird hingewiesen.           c)	Die Hinweise in vorstehendem Buchstaben a)                                                                  E-Mail entweder Name, Geburtsdatum und
                                                         gelten mit folgenden Besonderheiten auch         d)	Wird die Vollmacht durch Erklärung gegen­            Adresse des Aktionärs oder die Aktionärs­
	Die Aktionäre haben auch in diesem Jahr                für den Fall einer Bevollmächtigung der von          über der Gesellschaft erteilt, ist ein zusätzli­     nummer zu entnehmen ist. Von dem Vorste­
   insbesondere die Möglichkeit, einem Kredit­           der Gesellschaft benannten Stimmrechts­              cher Nachweis der Bevollmächtigung nicht             henden unberührt bleibt, dass vollmachts­
   institut oder einer Aktionärsvereinigung unter        vertreter: Wenn die von der Gesellschaft             erforderlich. Wird hingegen die Vollmacht            relevante Erklärungen (Erteilung, Widerruf),
   Nutzung eines über die oben genannte Inter­           benannten Stimmrechtsvertreter bevollmäch­           durch Erklärung gegenüber dem Bevoll­                wenn sie gegenüber der Gesellschaft erfol­
   netadresse (www.telekom.com/hv-service)               tigt werden, werden diese das Stimmrecht             mächtigten erteilt, kann die Gesellschaft            gen, und Nachweise gegenüber der Gesell­
   zugänglichen passwortgeschützten Online-              nur ausüben, soweit ihnen eine ausdrück­             einen Nachweis der Bevollmächtigung ver­             schaft insbesondere an die für die Anmel­
  Service Vollmacht und, wenn gewünscht,                 liche Weisung vorliegt. Aus abwicklungs­             langen, soweit sich nicht – das betrifft den         dung angegebene Postadresse übermittelt
  Weisungen zu erteilen. Voraussetzung hier­             technischen Gründen sollten für die Ertei­           Fall von vorstehendem Buchstaben b) – aus            werden können.
  für ist die Teilnahme des betreffenden Kre­            lung der Vollmachten und Weisungen an die            § 135 AktG etwas anderes ergibt. Ein Nach­
  ditinstituts bzw. der betreffenden Aktionärs­          von der Gesellschaft benannten Stimm­                weis der Bevollmächtigung kann der Gesell­         e)	Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine
  vereinigung an diesem Online-Service. Für              rechtsvertreter die dafür von der Gesell­            schaft bereits vor der Hauptversammlung                Person, so kann gemäß § 134 Abs. 3
  die Nutzung des passwortgeschützten                    schaft bereitgestellten Formulare (einschließ­       übermittelt werden. Für eine Übermittlung              Satz 2 AktG die Gesellschaft eine oder
  ­Online-Service ist – wie beim passwort­              lich Bildschirmformularen; siehe oben)                des Nachweises der Bevollmächtigung bieten             ­mehrere von diesen zurückweisen.
  geschützten Internetdialog – neben der                genutzt werden. Die von der Gesellschaft              wir gemäß § 134 Abs. 3 Satz 4 AktG folgen­
  Aktionärsnummer ein Online-Passwort erfor­            benannten Stimmrechtsvertreter werden                 de Wege elektronischer Kommunikation an:
  derlich. Diejenigen Aktionäre, die sich be­           ausschließlich Weisungen zu vor der Haupt­            Der Nachweis über die Bestellung eines
  reits für den E-Mail- oder De-Mail-Versand            versammlung seitens der Gesellschaft                  Bevollmächtigten kann der Gesellschaft unter
  der Einladung zur Hauptversammlung regis­             ­bekanntgemachten Beschlussvorschlägen                Nutzung des passwortgeschützten Internet­
  triert haben, verwenden das von ihnen                  der Verwaltung, jedoch einschließlich eines          dialogs gemäß dem dafür vorgesehenen

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ANGABEN ZU DEN RECHTEN DER AKTIONÄRE
NACH § 122 ABS. 2, § 126 ABS. 1, § 127 UND
§ 131 ABS. 1 AKTG
Tagesordnungsergänzungsverlangen nach              Bekanntzumachende Ergänzungen der Tages­          einer Begründung, die allerdings zumindest        Auskunftsrecht der Aktionäre nach
§ 122 Abs. 2 AktG                                  ordnung werden – soweit sie nicht bereits mit     für Wahlvorschläge nicht erforderlich ist, und    § 131 Abs. 1 AktG
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre,          der Einberufung bekanntgemacht werden – un­       einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung       Gemäß § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär
deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil        verzüglich nach ihrem Eingang bei der Gesell­     sowie, im Fall von Vorschlägen eines Aktionärs    auf ein in der Hauptversammlung gestelltes
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag       schaft im Bundesanzeiger bekanntgemacht           zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern, den        Verlangen vom Vorstand Auskunft über Angele­
von € 500.000 erreichen (Letzteres entspricht      und solchen Medien zur Veröffentlichung zuge­     Angaben nach § 127 Satz 4 AktG unter der          genheiten der Gesellschaft, einschließlich der
195.313 Aktien), verlangen, dass Gegenstän­        leitet, bei denen davon ausgegangen werden        Internet­adresse                                  rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen
de auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt­       kann, dass sie die Information in der gesam­                                                        der Gesellschaft zu einem verbundenen Unter­
gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand             ten Europäischen Union verbreiten. Etwaige        www.telekom.com/gegenantraege                     nehmen, der Lage des Konzerns und der in
muss eine Begründung oder eine Beschluss­          nach der Einberufung der Hauptversammlung                                                           den Konzernabschluss einbezogenen Unter­
vorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich   bei der Gesellschaft eingehende bekanntzuma­      zugänglich gemacht, wenn sie der Gesellschaft     nehmen, zu geben, soweit sie zur sachgemä­
(im Sinn des § 122 Abs. 2 in Verbindung mit        chende Tagesordnungsergänzungsverlangen                                                             ßen Beurteilung des Gegenstands der Tages­
Abs. 1 Satz 1 AktG) an den Vorstand der Ge­        werden außerdem unverzüglich nach ihrem           spätestens bis Mittwoch, den 13. März 2019,       ordnung erforderlich ist und kein
sellschaft zu richten und muss der Gesellschaft    Eingang bei der Gesellschaft über die Internet­   24:00 Uhr (MEZ),                                  Aus­kunfts­verweigerungsrecht besteht.
spätestens am Montag, den 25. Februar 2019,        adresse
24:00 Uhr (MEZ), zugehen. Es kann jedenfalls                                                         unter der Adresse                                 Weitergehende Erläuterungen
wie folgt adressiert werden:                       www.telekom.com/hv                                                                                  Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten
Deutsche Telekom AG, Vorstand,                                                                       Gegenanträge zur Hauptversammlung DTAG            der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1,
Postfach 19 29, 53009 Bonn.                        zugänglich gemacht und den Aktionären             Postfach 19 29                                    § 127 und § 131 Abs. 1 AktG, insbesondere
                                                   ­mitgeteilt.                                      53009 Bonn                                        Angaben zu weiteren, über die Einhaltung maß­
Die Antragsteller haben gemäß § 122 Abs. 2                                                                                                             geblicher Fristen hinausgehenden Vorausset­
in Verbindung mit Abs. 1 Satz 3 AktG nachzu­       Gegenanträge und Wahlvorschläge nach              oder per Telefax unter der Nummer                 zungen, finden sich unter der Internetadresse
weisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor      § 126 Abs. 1 und § 127 AktG                       0228 181-88259
dem Tag des Zugangs des Verlangens Inha­           Aktionäre können in der Hauptversammlung                                                            www.telekom.com/hv.
ber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis    Anträge und gegebenenfalls auch Wahlvor­           oder per E-Mail unter der E-Mail-Adresse
zur Entscheidung des Vorstands über den An­        schläge zu Punkten der Tagesordnung sowie         ­gegenantraege@telekom.de
trag halten. Für die Berechnung der Aktienbe­      zur Geschäftsordnung stellen, ohne dass es
sitzzeit gilt: Der Tag des Zugangs des Verlan­     hierfür vor der Hauptversammlung einer An­        zugehen und die übrigen Voraussetzungen für
gens ist nicht mitzurechnen. Eine Verlegung        kündigung, Veröffentlichung oder sonstigen        eine Pflicht der Gesellschaft zur Zugänglichma­
von einem Sonntag, einem Sonnabend oder            auf den Antrag bzw. Wahlvorschlag bezogenen       chung nach § 126 bzw. § 127 AktG erfüllt sind.
­einem Feiertag auf einen zeitlich vorausgehen­    Handlung bedarf.
 den oder nachfolgenden Werktag kommt nicht
 in Betracht. Die §§ 187 bis 193 des Bürger­       Gegenanträge im Sinn des § 126 AktG und
 lichen Gesetzbuchs sind nicht entsprechend        Wahlvorschläge im Sinn des § 127 AktG wer­
 ­anzuwenden. Bestimmte Aktienbesitzzeiten         den einschließlich des Namens des Aktionärs,
  Dritter werden gemäß § 70 AktG angerechnet.
22                                                                                                                                                                                                  23
WEITERE ANGABEN UND HINWEISE ZUR
HAUPTVERSAMMLUNG

Hinweise für ADR-Inhaber                          Öffentliche Übertragung der Hauptversammlung       Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre und          solche personenbezogenen Daten erhalten, die
Inhaber von American Depositary Receipts          Die Hauptversammlung wird auf Grundlage            deren Vertreter                                     für die Ausführung der beauftragten Dienstleis­
(ADR) können weitere Informationen über           eines entsprechenden Beschlusses des               Im Zusammenhang mit der Hauptversammlung            tung erforderlich sind. Die von der Gesellschaft
die Deutsche Bank Trust Company Americas          ­Vorstands in Ton und Bild übertragen. Alle        verarbeitet die Deutsche Telekom AG als Ver­        benannten Stimmrechtsvertreter erhalten,
(Depositary), c/o AST Financial,                   Aktionäre und die interessierte Öffentlichkeit    antwortlicher im Sinn von Art. 4 Nr. 7 der          ­soweit diese vom Aktionär bzw. von dessen
E-Mail dbemails@astfinancial.com,                  können die Hauptversammlung live unter der        ­Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) perso­          Vertreter bevollmächtigt werden, nur solche
Telefon +1 (866) 282-3744, erhalten.               Internetadresse                                     nenbezogene Daten (Name, Vorname, Anrede           personenbezogenen Daten, die für die wei­
                                                                                                       und Titel, Kontaktdaten, Daten über die Aktien     sungsgebundene Stimmrechtsausübung
Hauptversammlungsunterlagen, Internetseite        www.telekom.com/hv                                   sowie Verwaltungsdaten) der Aktionäre und          ­erforderlich sind.
mit den Informationen nach § 124a AktG                                                                 gegebenenfalls der gesetzlichen oder rechtsge­
Der Inhalt der Einberufung, eine Erläuterung,     verfolgen.                                           schäftlichen Vertreter von Aktionären. Die per­   Im Fall von Tagesordnungsergänzungsverlan­
warum zu Tagesordnungspunkt 1 kein Be­                                                                 sonenbezogenen Daten werden dabei vom             gen nach § 122 Abs. 2 AktG und im Fall von
schluss gefasst werden soll, die in der Haupt­    Unter derselben Internetadresse stehen nach          Aktionär bzw. von dessen Vertreter zur Verfü­     Gegenanträgen und Wahlvorschlägen nach
versammlung zugänglich zu machenden Unter­        der Hauptversammlung Ausführungen von                gung gestellt oder die Deutsche Telekom AG        §§ 126 Abs. 1 und § 127 AktG werden diese
lagen, die Gesamtzahl der Aktien und der          Vorstand und Aufsichtsrat (soweit sie nicht          erhält sie vom depotführenden Institut des        wie in der Einladung unter „Angaben zu den
Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung, ein     Fragen einzelner Aktionäre betreffen) zur Verfü­     Aktionärs (in der Regel weitergeleitet über die   Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2,
Formular, das für die Erteilung einer Stimm­      gung. Einzelne dieser Ausführungen werden            Clearstream Banking AG). Zweck der Verarbei­      § 126 Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG“
rechtsvollmacht und gegebenenfalls zur Wei­       auch über andere Medien (Twitter, Facebook           tung der Daten ist es, den Aktionären die Aus­    beschrieben zugänglich gemacht. Personen­
sungserteilung ebenso wie für die Stimmabgabe     und YouTube) zugänglich gemacht.                    übung der ihnen im Zusammenhang mit der            bezogene Daten der an der Hauptversammlung
durch Briefwahl verwendet werden kann, sowie                                                          Hauptversammlung zustehenden Rechte                teilnehmenden bzw. der vertretenen Aktionäre
etwaige Tagesordnungsergänzungsverlangen im       Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte               zu ermöglichen und die mit der Haupt­              (außer im Fall der Ausübung des Stimmrechts
Sinn des § 122 Abs. 2 AktG sind über die Inter­   Die Gesamtzahl der ausgegebenen Aktien, die         versammlung verbundenen gesetzlichen               im Namen dessen, den es angeht) sowie gege­
netadresse                                        sämtlich mit jeweils einem Stimmrecht verse­        ­Vorgaben zu erfüllen. Rechtsgrundlage für         benenfalls der Aktionärsvertreter sind nach
                                                  hen sind, beträgt zum Zeitpunkt der Einberu­         die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1    Maßgabe von § 129 AktG in ein Teilnehmer­
www.telekom.com/hv                                fung der Hauptversammlung 4.761.458.596              Buchstabe c) DSGVO. Daneben werden die            verzeichnis aufzunehmen, das Aktionären
                                                  (Angabe gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Alt. 2        personenbezogenen Daten zum Zweck der             bzw. deren Vertretern nach Maßgabe von
zugänglich. Die Einberufung mit der vollständi­   des Wertpapierhandelsgesetzes).                      statistischen Erhebungen für die Organisation     § 129 Abs. 4 AktG zugänglich zu machen ist.
gen Tagesordnung und den Beschlussvorschlä­                                                            der Hauptversammlung verarbeitet. Rechts­
gen von Vorstand und Aufsichtsrat wurde am                                                             grundlage für die Verarbeitung ist insoweit       Die personenbezogenen Daten werden von der
21. Februar 2019 im Bundesanzeiger bekannt­                                                            Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchstabe f) DSGVO.     Deutschen Telekom AG drei Jahre nach dem
gemacht und zudem solchen Medien zur                                                                                                                     Tag der Hauptversammlung gelöscht oder
­Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon                                                        Die Deutsche Telekom AG beauftragt zum              anonymisiert, soweit nicht eine längere Spei­
 ausgegangen werden kann, dass sie die Infor­                                                        Zweck der Vorbereitung und Durchführung der         cherdauer aufgrund gesetzlicher Vorgaben,
 mation in der gesamten Europäischen Union                                                           Hauptversammlung Dienstleister mit Sitz in der      namentlich aufgrund des Aktiengesetzes, des
 verbreiten.                                                                                         EU, die von der Deutschen Telekom AG nur            Handelsgesetzbuchs und der Abgabenordnung,

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oder wegen eines berechtigten Interesses der      Die Kontaktdaten der Gesellschaft als
Gesellschaft, namentlich im Fall von gerichtli­   ­Verantwortlicher im Sinn von Art. 4
chen oder außergerichtlichen Streitigkeiten        Nr. 7 DSGVO lauten: Deutsche Telekom AG,
anlässlich der Hauptversammlung, ­geboten ist.     Friedrich-Ebert-Allee 140, 53113 Bonn. Die
                                                   Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Soweit die jeweiligen gesetzlichen Vorausset­      der Deutschen T­ elekom AG lauten:
zungen dafür vorliegen, können die betroffenen     Dr. Claus D. Ulmer, ­Friedrich-Ebert-Allee 140,
Aktionäre und die betroffenen gesetzlichen         53113 Bonn, E-Mail aktienregister@telekom.de.
oder rechtsgeschäftlichen Vertreter von Aktio­
nären von der Deutschen Telekom AG Auskunft       Weitere Informationen zum Datenschutz, ins­
über ihre personenbezogenen Daten gemäß           besondere zur Verarbeitung von Aktionärsdaten
Art. 15 DSGVO, Berichtigung ihrer personen­       im Zusammenhang mit der Führung des
bezogenen Daten gemäß Art. 16 DSGVO, Lö­          ­Aktienregisters, finden Sie unter der Internet­
schung ihrer personenbezogenen Daten gemäß         adresse
Art. 17 DSGVO, Einschränkung der Verarbei­
tung ihrer personenbezogenen Daten gemäß          www.telekom.com/hv-service.
Art. 18 DSGVO und Übertragung bestimmter
personenbezogener Daten an sie oder einen
von ihnen benannten Dritten (Recht auf Daten­
übertragbarkeit) gemäß Art. 20 DSGVO verlan­      Bonn, im Februar 2019
gen. Diese Rechte können gegenüber der
Deutschen Telekom AG unentgeltlich über eine      Deutsche Telekom AG
der nachstehenden Kontaktmöglichkeiten gel­       Der Vorstand
tend gemacht werden. Zudem steht den betrof­
fenen Aktionären und den betroffenen gesetz­
lichen oder rechtsgeschäftlichen Vertretern
von Aktionären gemäß Art. 77 DSGVO ein Be­
schwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde zu.

26                                                                                                   27
DEUTSCHE TELEKOM AG
Aufsichtsrat: Prof. Dr. Ulrich Lehner (Vorsitzender)
Vorstand: Timotheus Höttges (Vorsitzender),
Adel Al-Saleh, Birgit Bohle, Srinivasan Gopalan, Dr. Christian P. Illek,
Dr. Thomas Kremer, ­Thorsten Langheim, Claudia Nemat, Dr. Dirk Wössner
Handelsregister: Amtsgericht Bonn HRB 6794
Sitz der Gesellschaft: Bonn
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