Einladung zur Hauptversammlung - der Aurubis AG am Donnerstag, den 1. März 2018

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Einladung zur Hauptversammlung
der Aurubis AG am Donnerstag, den 1. März 2018
Vorwort                                                           Einladung zur ordentlichen
                                                                  Hauptversammlung 2018

Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre,                                    Aurubis AG, Hamburg
                                                                                           WKN 676 650
ich möchte Sie hiermit herzlich zur diesjährigen ordentlichen                         ISIN DE 000 676 650 4
Hauptversammlung der Aurubis AG einladen.
                                                                                Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Die Hauptversammlung findet am Donnerstag, dem 01. März               Donnerstag, dem 01. März 2018, um 10:00 Uhr (MEZ),
2018, um 10 Uhr in der edel-optics.de Arena (Kurt-­Emmerich-      in der edel-optics.de Arena (ehem. Inselparkhalle Wilhelmsburg),
Platz 10-12, 21109 Hamburg) statt.                                         Kurt-Emmerich-Platz 10–12 in 21109 Hamburg
                                                                       stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 2018
Die Tagesordnung sowie die Beschlussvorschläge von Vorstand                            des Unternehmens ein.
und Aufsichtsrat sind nachfolgend abgedruckt.
                                                                  Tagesordnung und Beschlussvorschläge
Unter TOP 2 schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptver-
sammlung vor, eine Dividende von 1,45 € je Aktie auszuschütten.   1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des
                                                                     gebilligten Konzernabschlusses der Aurubis AG zum
Ich würde mich freuen, Sie auf der Jahreshauptversammlung der        30. September 2017, des für die Aurubis AG und den
Aurubis AG am 1. März 2018 in Hamburg begrüßen zu dürfen.            Konzern zusammengefassten Lageberichts für das Ge-
                                                                     schäftsjahr 2016/17 mit den erläuternden Berichten zu
Mit freundlichen Grüßen                                              den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Han-
                                                                     delsgesetzbuches (HGB), des Vorschlags des Vorstands
Ihr                                                                  für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts
                                                                     des Aufsichtsrats für das Ge-schäftsjahr 2016/17.
Jürgen Schachler                                                     Zu Punkt 1 der Tagesordnung wird kein Beschluss gefasst, da
Vorsitzender des Vorstands                                           sich dieser auf die Zugänglichmachung und Erläuterung der
Aurubis AG                                                           vorbezeichneten Unterlagen beschränkt und eine Beschluss-
                                                                     fassung der Hauptversammlung über den festgestellten
                                                                     Jahresabschluss, den gebilligten Konzernabschluss und die
                                                                     weiteren Unterlagen gesetzlich nicht vorgesehen ist. Der
                                                                     Vorstand und, soweit der Bericht des Aufsichtsrats betrof-
                                                                     fen ist, der Aufsichtsrat werden die zugänglich gemachten
                                                                     Unterlagen im Rahmen der Hauptversammlung erläutern.
                                                                     Die Aktionäre haben auf der Hauptversammlung im Rahmen
                                                                     ihres Auskunftsrechts Gelegenheit, Fragen hierzu zu stellen.
                                                                     Der Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns wird
                                                                     unter Punkt 2 der Tagesordnung gefasst.

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2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanz­                6. Wahlen zum Aufsichtsrat
   gewinns                                                            Die Amtszeit der von der Hautversammlung als Anteilseig-
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten      nervertreter gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats endet
   Jahresabschluss der Aurubis AG zum 30. September 2017              mit dem Ablauf dieser ordentlichen Hauptversammlung vom
   ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von € 140.155.196,74            01. März 2018. Die sechs Anteilseignervertreter sind daher
   zur Ausschüttung einer Dividende von € 1,45 je dividenden-         neu zu wählen. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich
   berechtigter Stückaktie, das sind insgesamt € 65.187.248,35        nach §§ 95, 96 Abs. 1 und 2, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung
   auf das dividendenberechtigte Grundkapital in Höhe von             mit §§ 1 Abs. 1, 6 Abs. 1 und 2, 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 3
   € 115.089.210,88, an die Aktionäre zu verwenden und den            des Mitbestimmungsgesetzes sowie § 8 Abs. 1 der Satzung
   Betrag von € 74.967.948,39 auf neue Rechnung vorzutragen.          der Gesellschaft aus sechs Mitgliedern der Anteilseigner und
                                                                      sechs Mitgliedern der Arbeitnehmer und zu mindestens 30 %
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des            aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zusammen.
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2016/17                            Der Mindestanteil ist grundsätzlich vom Aufsichtsrat insge-
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des        samt zu erfüllen. Da der Gesamterfüllung dieser Quote nach
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2016/17 (1. Oktober 2016 bis       § 96 Abs. 2 S. 3 AktG widersprochen wurde, ist der jeweilige
   30. September 2017) Entlastung zu erteilen.                        Mindestanteil von der Seite der Anteilseigner und der Seite
                                                                      der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat getrennt zu erfüllen. Von
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des            den sechs Sitzen der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/17                        müssen daher mindestens zwei mit Frauen und mindestens
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des        zwei mit Männern besetzt sein. Die Wahlvorschläge berück-
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/17 (1. Oktober 2016       sichtigen diese Mindestanteile. Die Hauptversammlung ist an
   bis 30. September 2017) Entlastung zu erteilen.                    Wahlvorschläge nicht gebunden.

5. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprü-              Gestützt auf die Empfehlungen des Nominierungsaus-
   fers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers              schusses schlägt der Aufsichtsrat vor, für die Dauer bis zur
   für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberich-            Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung
   ten für das Geschäftsjahr 2017/18                                   der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2021/22
   Gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses              (1. Oktober 2021 bis 30. September 2022) der Gesellschaft
   schlägt der Aufsichtsrat vor, folgenden Beschluss zu fassen:        beschließen wird, die Damen und die Herren
                                                                       > Prof. Dr.-Ing. Heinz Jörg Fuhrmann, Vorsitzender des
    Die PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsge-                ­Vorstands der Salzgitter AG, Salzgitter
    sellschaft, Hamburg, wird zum Abschlussprüfer und Konzern-         > Prof. Dr. Karl Friedrich Jakob, Vorsitzender des Vorstands
    abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017/18 (1. Oktober               des RWTÜV e.V., Dinslaken
    2017 bis 30. September 2018) bestellt sowie zum Prüfer für         > Dr. Stephan Krümmer, derzeit keine ausgeübte Berufs­
    die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für              tätigkeit, Hamburg
    das Geschäftsjahr 2017/18 (1. Oktober 2017 bis 30. September       > Dr. Sandra Reich, ehem. Director, Head of Germany Desk,
    2018), sofern diese durchgeführt wird.                                  Norddeutsche Landesbank Girozentrale, derzeit keine aus-
                                                                            geübte Berufstätigkeit neben dem Aufsichtsratsmandat,
    Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags               München
    die vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehe-            > Edna Schöne, Vorstand der Euler Hermes Aktiengesell-
    ne Erklärung der PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirt-                     schaft, Hamburg
    schaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zu deren Unabhän-            > Prof. Dr. Fritz Vahrenholt, Alleinvorstand der Deutschen
    gigkeit eingeholt.                                                      Wildtier Stiftung, Hamburg
                                                                       als Vertreter der Anteilseigner zu wählen.

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Die vorgenannten Vorschläge – wie auch die entsprechenden            men der Euler Hermes Group SA stehen aufgrund der
    Empfehlungen des Nominierungsausschusses – wurden auf                unterschiedlichen Produkt- und Dienstleistungsangebote
    der Grundlage der Empfehlungen des Deutschen Corporate               darüber hinaus in keinem relevanten Wettbewerbsverhält-
    Governance Kodex unter Berücksichtigung der in der Ent-              nis zueinander.
    sprechenserklärung vom 06.11.2017 erklärten Ausnahme zu              Im Geschäftsjahr 2016/17 (1. Oktober 2016 bis 30. Sep-
    Ziffer 5.4.1 Abs. 2 DCGK (keine Festlegung einer Regelgrenze         tember 2017) sind Konzernunternehmen der Euler Hermes
    für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat) abgegeben              Group SA als Warenkreditversicherer für Konzernunter-
    und berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusam-            nehmen der Salzgitter AG tätig gewesen. Ein wirtschaftli-
    mensetzung am 5. Oktober 2017 beschlossenen Ziele und                ches Abhängigkeitsverhältnis besteht nicht. Die Salzgitter
    das für das Gesamtgremium beschlossene Kompetenzprofil               AG und die Konzernunternehmen der Euler Hermes
    sowie den nach § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG jeweils maßgebli-             Group SA stehen aufgrund der unterschiedlichen Produkt-
    chen gesetzlichen Mindestanteil zur Besetzung der Sitze des          und Dienstleistungsangebote darüber hinaus in keinem
    Aufsichtsrats mit Männern und Frauen.                                relevanten Wettbewerbsverhältnis zueinander.

    Hinsichtlich Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 Deutscher Corporate Go-    Hinsichtlich Ziffer 5.4.1 Absatz 2 Satz 1 und 5.4.2 Satz 1 Deut-
    vernance Kodex lässt der Aufsichtsrat vorsorglich mitteilen:      scher Corporate Governance Kodex lässt der Aufsichtsrat
                                                                      vorsorglich mitteilen:
    > Herr Prof. Dr.-Ing. Heinz Jörg Fuhrmann ist Vorstands-
       vorsitzender der Salzgitter AG, Salzgitter, die über ihre      > Herr Prof. Dr. Fritz Vahrenholt gehört dem Aufsichtsrat
       Tochtergesellschaft Salzgitter Mannesmann GmbH, Salz-             mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung mehr als
       gitter, eine wesentliche Beteiligung an der Gesellschaft          drei volle Amtsperioden an. Mit der erneuten Kandidatur
       hält. Herr Prof. Heinz Jörg Fuhrmann ist ferner Geschäfts-        von Herrn Prof. Vahrenholt wird die Ausfüllung des vom
       führer der Salzgitter Mannesmann GmbH, Salzgitter. Auf            Aufsichtsrat beschlossenen Kompetenzprofils angestrebt.
       Unternehmen der Salzgitter-Gruppe entfielen im                    Aufgrund seiner besonderen Kompetenz für die Aurubis
       Geschäftsjahr 2016/17 (1. Oktober 2016 bis 30. September          AG in den wichtigen Sektoren Energie & Umwelt und zur
       2017) Aufwendungen von 2.758 T€ (im Vorjahr: 1.998 T€).           Gewährleistung hinreichender Kontinuität im Aufsichts-
       Zum Stichtag bestanden Verbindlichkeiten von 3 T€ (im             rat, wird Herr Prof. Vahrenholt erneut zur Wiederwahl
       Vorjahr: 116 T€). Ein wirtschaftliches Abhängigkeitsverhält-      vorgeschlagen.
       nis besteht nicht. Die Aurubis AG und die Salzgitter AG
       stehen aufgrund der unterschiedlichen Produkt- und             Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen keine
       Dienstleistungsangebote darüber hinaus in keinem rele-         Umstände, die ein objektiv urteilender Aktionär für seine
       vanten Wettbewerbsverhältnis zueinander.                       Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde.

    > Frau Edna Schöne ist Mitglied des Vorstands der Euler           Hinsichtlich Ziffer 5.4.1 Abs. 5 Deutscher Corporate Gover-
       Hermes Aktiengesellschaft, Hamburg. Die Gesellschaft ist       nance Kodex hat sich der Aufsichtsrat bei den zur Wahl vor-
       Teil des Allianz Konzerns. Unmittelbares Mutterunterneh-       geschlagenen Aufsichtsratsmitgliedern vergewissert, dass sie
       men der Euler Hermes AG ist die Euler Hermes Group SA          den jeweils zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können.
       mit Sitz in Paris. Die Aurubis AG unterhält mit Konzern­
       unternehmen der Euler Hermes Group SA zwei für den             Die Lebensläufe der Kandidaten mit Angaben zu ihren jeweili-
       Konzern wesentliche Versicherungen. Im Geschäftsjahr           gen relevanten Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen als
       2016/17 (1. Oktober 2016 bis 30. September 2017) betrug        auch die Übersicht über die wesentlichen Tätigkeiten neben
       das Brutto-Prämienvolumen der Aurubis AG mit Konzern-          dem Aufsichtsratsmandat finden Sie in der Anlage zu dieser
       unternehmen der Euler Hermes Group SA rund                     Einladung sowie im Internet unter
       € 3.000.724. Ein wirtschaftliches Abhängigkeitsverhältnis      www.aurubis.com/hauptversammlung.
       besteht nicht. Die Aurubis AG und die Konzernunterneh-

5                                                                                                                                        6
Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder soll gemäß Ziffer 5.4.3      Prof. Dr. Karl Friedrich Jakob, Dinslaken
    Deutscher Corporate Governance Kodex als Einzelwahl               Nicht-börsennotierte Gesellschaften:
    durchgeführt werden.                                              - Albert-Schweitzer-Einrichtungen für Behinderte gGmbH,
                                                                        Dinslaken
    Es ist beabsichtigt, Herrn Prof. Dr. Fritz Vahrenholt im Fall       Mitglied des Aufsichtsrats
    seiner Wahl in den Aufsichtsrat zur Wahl als Vorsitzender des     - RWTÜV GmbH, Essen
    Aufsichtsrats vorzuschlagen.                                        Vorsitzender des Aufsichtsrats
                                                                      - TÜV Nord AG, Hannover
    Die vorgeschlagenen Kandidaten halten gemäß § 125 Abs. 1            Mitglied des Aufsichtsrats
    Satz 5 AktG jeweils folgende Mitgliedschaften in gesetzlich       - Van Ameyde International BV, Rijswijk, NL
    zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und          Mitglied des Board of Supervisory Directors
    ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:         - Universitätsklinikum Essen, Essen
                                                                        Mitglied des Aufsichtsrats
    Prof. Dr.-Ing. Heinz Jörg Fuhrmann, Salzgitter                    - Knappschaft Kliniken GmbH, Bochum
    Nicht-börsennotierte Gesellschaften im Konsolidierungskreis der     Vorsitzender des Aufsichtsrats
    Salzgitter AG:
    - Hüttenwerke Krupp Mannesmann GmbH, Duisburg+                    Dr. Stephan Krümmer, Hamburg
      Vorsitzender des Aufsichtsrats                                  - keine Mandate
    - Ilsenburger Grobblech GmbH, Ilsenburg+
      Vorsitzender des Aufsichtsrats                                  Dr. Sandra Reich, München
    - KHS GmbH, Dortmund+                                             - keine Mandate
      Vorsitzender des Aufsichtsrats
    - Mannesmann Precision Tubes GmbH, Mülheim/Ruhr+                  Edna Schöne, Hamburg
      Vorsitzender des Aufsichtsrats                                  - keine Mandate
    - Peiner Träger GmbH, Peine+
      Vorsitzender des Aufsichtsrats                                  Prof. Dr. Fritz Vahrenholt, Hamburg
    - Salzgitter Flachstahl GmbH, Salzgitter+                         Börsennotierte Gesellschaft:
      Vorsitzender des Aufsichtsrats                                  - Capital Stage AG, Hamburg
    - Salzgitter Mannesmann Grobblech GmbH, Mülheim/Ruhr+               Mitglied des Aufsichtsrats
      Vorsitzender des Aufsichtsrats
    - Salzgitter Mannesmann Handel GmbH, Düsseldorf+                  Herr Prof. Dr.-Ing. Heinz Jörg Fuhrmann als Vorstandsvorsit-
      Vorsitzender des Aufsichtsrats                                  zender der Salzgitter AG nimmt nach Auffassung des Auf-
    Nicht-börsennotierte Gesellschaften:                              sichtsrats gemäß Ziffer 5.4.5 Deutscher Corporate Governan-
    - Öffentliche Lebensversicherung Braunschweig,                    ce Kodex insgesamt nicht mehr als drei Aufsichtsratsmandate
      ­­Braunschweig                                                  in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder in
      Mitglied des Aufsichtsrats                                      Aufsichtsgremien von konzernexternen Gesellschaften wahr,
    - Öffentliche Sachversicherung Braunschweig, Braunschweig         die vergleichbare Anforderungen stellen.
      Mitglied des Aufsichtsrats
    - TÜV Nord AG, Hannover                                           Von den Kandidaten für den Aufsichtsrat qualifiziert sich
      Mitglied des Aufsichtsrats                                      unter anderem Herr Dr. Stephan Krümmer aufgrund seiner
                                                                      langjährigen beruflichen Praxis als ehemaliger CEO von 3i
                                                                      Deutschland als unabhängiger Finanzexperte im Sinne des
                                                                      § 100 Abs. 5 AktG.

7                                                                                                                                 8
7. Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur               eigenen Aktien zu keinem Zeitpunkt 10 % des zum Zeitpunkt
   Vergütung der Vorstandsmitglieder                                 der Beschlussfassung oder – falls dieser Wert niedriger
   Im Laufe des Geschäftsjahres 2016/17 wurde das Vergütungs­        ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung
   system für Vorstandsmitglieder unter Berücksichtigung             bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen.
   der gesetzlichen Vorgaben und der Empfehlungen des                Der Erwerb zum Zweck des Handels mit eigenen Aktien ist
   Deutschen Corporate Governance Kodex fortentwickelt.              ausgeschlossen.
   Insbesondere haben die variablen Vergütungsbestandteile
   eine mehrjährige Bemessungsgrundlage, die im Wesentli-            Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal
   chen zukunftsbezogen ist. Dieses Vergütungssystem soll der        oder mehrmals, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke
   Hauptversammlung gemäß § 120 Abs. 4 AktG zur Billigung            durch die Gesellschaft oder auch durch ihre Konzernun-
   vorgelegt werden. Das neue System zur Vergütung der               ternehmen oder für ihre oder deren Rechnung von Dritten
   Vorstandsmitglieder, welches Gegenstand dieser Beschluss-         ausgeübt werden.
   fassung ist, wird näher ab Seite 44 des Geschäftsberichts
   2016/17 (im Kapitel Corporate Governance) erläutert.              Der Erwerb darf nach Wahl des Vorstands über die Börse
                                                                     oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das im Geschäfts-        Kaufangebots bzw. mittels einer öffentlichen Aufforderung
    bericht 2016/17 ab Seite 44 erläuterte neue System zur           zur Abgabe eines solchen Angebots erfolgen. Im Falle des
    Vergütung der Vorstandsmitglieder zu billigen.                   Erwerbs über die Börse darf der gezahlte Gegenwert je Aktie
                                                                     (ohne Erwerbsnebenkosten) den Mittelwert der Schluss-
8. Beschlussfassung über die neue Ermächtigung zum                   kurse für Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im
   Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71               Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem)
   Abs. 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Bezugs- und              an den letzten fünf Handelstagen der Frankfurter Wertpa-
   Andienungsrechts der Aktionäre                                    pierbörse vor dem Eingehen der Verpflichtung zum Erwerb
   Zum Erwerb eigener Aktien bedarf die Gesellschaft, soweit         um nicht mehr als 10 % über- bzw. um nicht mehr als 20 %
   nicht gesetzlich ausdrücklich zugelassen, einer besonderen        unterschreiten. Bei einem öffentlichen Kaufangebot bzw.
   Ermächtigung durch die Hauptversammlung. Da die zuletzt           einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Kaufan-
   von der Hauptversammlung am 28. Februar 2013 beschlos-            gebots dürfen der gebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte
   sene Ermächtigung am 27. Februar 2018 ausläuft, soll der          der Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten)
   Hauptversammlung vorgeschlagen werden, der Gesellschaft           den Mittelwert der Schlusskurse für Aktien der Gesellschaft
   erneut eine Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung            gleicher Ausstattung im Xetra-Handel (oder einem vergleich-
   eigener Aktien zu erteilen.                                       baren Nachfolgesystem) an den letzten fünf Handelstagen
                                                                     der Frankfurter Wertpapierbörse vor dem Tag der Veröffent-
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende neue      lichung des Angebots bzw. der öffentlichen Aufforderung
    Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Akti-         zur Abgabe eines Kaufangebots um nicht mehr als 10 %
    en, auch unter Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts       über- bzw. um nicht mehr als 20 % unterschreiten. Ergeben
    der Aktionäre, zu beschließen:                                   sich nach Veröffentlichung eines Kaufangebots bzw. der
                                                                     öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots
    a) Die Gesellschaft wird bis zum 28. Februar 2023 ermächtigt,    erhebliche Abweichungen des maßgeblichen Kurses, so kann
    eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der        das Angebot bzw. die Aufforderung zur Abgabe eines solchen
    Beschlussfassung oder – falls dieser Wert niedriger ist – des    Angebots angepasst werden. In diesem Fall bestimmt sich
    zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden          der maßgebliche Kurs nach dem Schlusskurs für Aktien der
    Grundkapitals zu erwerben. Zusammen mit anderen eigenen          Gesellschaft gleicher Ausstattung im Xetra-Handel (oder
    Aktien, die die Gesellschaft erworben hat und die sich jeweils   einem vergleichbaren Nachfolgesystem) am letzten Han-
    im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr zuzurechnen         delstag der Frankfurter Wertpapierbörse vor der Veröffent-
    sind, dürfen die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen         lichung der Anpassung; die 10-%-Grenze für das Über- bzw.

9                                                                                                                               10
die 20-%-Grenze für das Unterschreiten ist auf diesen Betrag       (bzw. Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen mit
     anzuwenden. Das Volumen des Angebots bzw. der Auffor-              Wandlungsrecht, Optionsrecht oder Wandlungspflicht oder
     derung zur Abgabe von Angeboten kann begrenzt werden.              Andienungsrecht der Gesellschaft) ausgegeben werden bzw.
     Sofern die gesamte Annahme des Angebots bzw. die bei               auszugeben sind, die während der Laufzeit dieser Ermächti-
     einer Aufforderung zur Abgabe von Angeboten abgegebe-              gung aufgrund einer Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel-
     nen Angebote der Aktionäre dieses Volumen überschreitet            und/oder Optionsschuldverschreibungen (bzw. Genussrechten
     bzw. überschreiten, muss der Erwerb bzw. die Annahme               oder Gewinnschuldverschreibungen mit Wandlungsrecht,
     im Verhältnis der jeweils angebotenen Aktien erfolgen. Ein         Optionsrecht oder Wandlungspflicht oder Andienungsrecht
     bevorrechtigter Erwerb bzw. eine bevorrechtigte Annahme            der Gesellschaft) in entsprechender Anwendung des § 186 Abs.
     geringerer Stückzahlen bis zu 100 Stück zum Erwerb ange-           3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben
     botener Aktien der Gesellschaft je Aktionär der Gesellschaft       wurden. Eine erfolgte Anrechnung entfällt, soweit Ermächti-
     kann vorgesehen werden. Das Kaufangebot bzw. die Auf-              gungen zur Ausgabe neuer Aktien aus genehmigtem Kapital
     forderung zur Abgabe eines solchen Angebots kann weitere           gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG oder zur Ausgabe von Wandel-
     Bedingungen vorsehen.                                              und/oder Optionsschuldverschreibungen (bzw. Genussrechte
                                                                        oder Gewinnschuldverschreibungen mit Wandlungsrecht, Op-
     b) Der Vorstand ist ermächtigt, Aktien der Gesellschaft, die       tionsrecht oder Wandlungspflicht oder Andienungsrecht der
     aufgrund dieser oder einer früheren Ermächtigung erwor-            Gesellschaft) in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3
     ben werden bzw. wurden, zu allen gesetzlich zugelassenen           Satz 4 AktG nach einer Ausübung solcher Ermächtigungen, die
     Zwecken, insbesondere auch zu den folgenden Zwecken, zu            zur Anrechnung geführt haben, von der Hauptversammlung
     verwenden.                                                         erneut erteilt werden.

     aa) Die erworbenen eigenen Aktien können auch in anderer           bb) Die erworbenen eigenen Aktien können auch in anderer
     Weise als über die Börse oder mittels eines Angebots an            Weise als über die Börse oder mittels Angebot an sämtliche
     sämtliche Aktionäre veräußert werden, wenn die Aktien gegen        Aktionäre veräußert werden, soweit dies gegen Sachleistung
     Barzahlung zu einem Preis veräußert werden, der den Börsen-        Dritter, insbesondere im Rahmen des Erwerbs von Unter-
     kurs von Aktien gleicher Ausstattung der Gesellschaft zum          nehmen, Teilen von Unternehmen oder Beteiligungen an
     Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Als     Unternehmen durch die Gesellschaft selbst oder durch von ihr
     maßgeblicher Börsenkurs im Sinne der vorstehenden Regelung         abhängige oder in ihrem Mehrheitsbesitz stehende Unter-
     gilt der Mittelwert der Schlusskurse für Aktien der Gesellschaft   nehmen, sowie im Rahmen von Unternehmenszusammen-
     gleicher Ausstattung im Xetra-Handel (oder einem vergleich-        schlüssen geschieht oder zur Erfüllung von Umtauschrechten
     baren Nachfolgesystem) an den letzten fünf Handelstagen der        oder -pflichten von Inhabern bzw. Gläubigern aus von der
     Frankfurter Wertpapierbörse vor der Eingehung der Verpflich-       Gesellschaft oder von Konzernunternehmen der Gesellschaft
     tung zur Veräußerung der Aktien. Das Bezugsrecht der Akti-         ausgegebenen Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibun-
     onäre ist ausgeschlossen. Diese Ermächtigung gilt jedoch nur       gen (bzw. Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen
     mit der Maßgabe, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts        mit Wandlungsrecht, Optionsrecht oder Wandlungspflicht
     entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußerten Aktien           oder Andienungsrecht der Gesellschaft) erfolgt, insbeson-
     insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten dürfen,       dere - aber nicht ausschließlich - aufgrund der unter Punkt 6
     und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im             der Tagesordnung der Hauptversammlung vom 2. März 2017
     Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung (die „Höchst-           beschlossenen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/
     grenze“). Auf diese Höchstgrenze sind Aktien anzurechnen, die      oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/
     während der Laufzeit dieser Ermächtigung aus genehmigtem           oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen
     Kapital gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss            dieser Instrumente). Das Bezugsrecht der Aktionäre ist jeweils
     des Bezugsrechts ausgegeben werden. Ferner sind auf diese          ausgeschlossen.
     Höchstgrenze diejenigen Aktien anzurechnen, die zur Bedie-
     nung von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen             cc) Die erworbenen eigenen Aktien können ohne weiteren

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Hauptversammlungsbeschluss ganz oder teilweise eingezogen       Vorstands aufgrund dieses Hauptversammlungsbeschlusses
     werden. Sie können auch im vereinfachten Verfahren ohne         nur mit seiner Zustimmung vorgenommen werden dürfen.
     Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen rechne-      .
     rischen Betrags der übrigen Stückaktien am Grundkapital der
     Gesellschaft eingezogen werden. Die Einziehung kann auf ei-     Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu
     nen Teil der erworbenen Aktien beschränkt werden. Erfolgt die   Punkt 8 der Tagesordnung über den Ausschluss des Be-
     Einziehung im vereinfachten Verfahren, ist der Vorstand zur     zugs- und Andienungsrechts gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG
     Anpassung der Zahl der Stückaktien in der Satzung ermächtigt.   in Verbindung mit § 186 Abs. 3 und Abs. 4 Satz 2 AktG:

     c) Die insgesamt unter den vorstehenden Ermächtigungen          Zu Punkt 8 der Tagesordnung wird der Hauptversammlung
     gemäß lit. b) aa) und bb) unter Ausschluss des Bezugsrechts     vorgeschlagen, die Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG
     veräußerten eigenen Aktien dürfen 20% des Grundkapi-            bis zum 28. Februar 2023 zu ermächtigen, unter Einbeziehung
     tals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des       anderer Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft
     Wirksamwerdens der Ermächtigung noch im Zeitpunkt ihrer         bereits erworben hat und besitzt oder der Gesellschaft
     Ausnutzung. Auf die vorgenannte 20%-Grenze sind anzu-           zuzurechnender Aktien, eigene Aktien bis zu 10 % des zum
     rechnen (i) neue Aktien, die während der Laufzeit dieser        Zeitpunkt der Beschlussfassung oder – falls dieser Wert nied-
     Ermächtigung bis zur bezugsrechtsfreien Veräußerung der ei-     riger ist – zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung
     genen Aktien aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des       bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die Gesellschaft ist
     Bezugsrechts ausgegeben wurden und (ii) diejenigen Aktien,      nach dem Beschlussvorschlag berechtigt, die aufgrund dieser
     die zur Bedienung von Wandel- und/oder Optionsschuld-           Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien teilweise unter
     verschreibungen (bzw. Genussrechten oder Gewinnschuld-          Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu veräußern
     verschreibungen mit Wandlungsrecht, Optionsrecht oder           oder zu begeben.
     Wandlungspflicht oder Andienungsrecht der Gesellschaft)
     auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen während       Die vorgeschlagene Ermächtigung zum Erwerb eigener
     der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zur bezugsrechtsfrei-      Aktien ersetzt die bisherige Ermächtigung, die von der
     en Veräußerung der eigenen Aktien unter Ausschluss des          Hauptversammlung am 28. Februar 2013 erteilt wurde. Die
     Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben worden sind. Sofern       Ermächtigung soll die Gesellschaft in die Lage versetzen, das
     und soweit die Hauptversammlung nach Ausübung einer             Instrument des Erwerbs eigener Aktien bis zum 28. Februar
     Ermächtigung, die zur Anrechnung auf die vorgenannte            2023 und damit für die gesetzlich vorgesehene Ermäch-
     20%-Grenze geführt hat, die betreffende Ermächtigung            tigungsfrist von 5 Jahren nutzen zu können. Der Erwerb
     zum Bezugsrechtsausschluss neu erteilt, entfällt die bereits    eigener Aktien kann nur über die Börse oder mittels eines
     erfolgte Anrechnung.                                            an alle Aktionäre gerichteten Kaufangebots oder durch die
                                                                     öffentliche Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots
     d) Die Ermächtigungen unter lit. b), erfassen auch die Ver-     erfolgen. Hierdurch erhalten alle Aktionäre in gleicher Weise
     wendung von Aktien der Gesellschaft, die aufgrund von § 71d     die Gelegenheit, Aktien an die Gesellschaft zu veräußern,
     Satz 5 AktG erworben wurden.                                    sofern die Gesellschaft von der Ermächtigung zum Erwerb
                                                                     eigener Aktien Gebrauch macht. Bei der öffentlichen Auffor-
     e) Die Ermächtigungen unter lit. b) können einmal oder          derung zur Abgabe eines Angebots können die Adressaten
     mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam, die      der Aufforderung entscheiden, wie viele Aktien und – bei
     Ermächtigungen gemäß lit. b), aa) und bb) können auch durch     Festlegung einer Preisspanne – zu welchem Preis sie diese
     abhängige oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende     der Gesellschaft anbieten möchten. Sofern ein öffentliches
     Unternehmen oder auf deren Rechnung oder auf Rechnung           Kaufangebot überzeichnet ist bzw. im Falle einer Auffor-
     der Gesellschaft handelnde Dritte ausgenutzt werden.            derung zur Abgabe eines Angebots von mehreren gleich-
                                                                     wertigen Angeboten nicht sämtliche angenommen werden
     f) Der Aufsichtsrat kann bestimmen, dass Maßnahmen des          können, müssen der Erwerb bzw. die Annahme im Verhältnis

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der jeweils angebotenen Aktien erfolgen. Jedoch soll es mög-   Verpflichtung zur Veräußerung nicht wesentlich unterschrei-
     lich sein, eine bevorrechtigte Annahme kleiner Offerten oder   tet. Mit dieser Ermächtigung, die einem Bezugsrechtsaus-
     kleiner Teile von Offerten bis zu maximal 100 Stück Aktien     schluss gleichkommt, wird von der in § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG
     vorzusehen. Diese Möglichkeit dient dazu, gebrochene Beträ-    in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG
     ge bei der Festlegung der zu erwerbenden Aktienanzahl und      zugelassenen Möglichkeit zum erleichterten Bezugsrechts-
     kleine Restbestände zu vermeiden und damit die technische      ausschluss Gebrauch gemacht. Im Interesse der Gesell-
     Abwicklung zu erleichtern. Der gebotene Kaufpreis oder die     schaft soll damit insbesondere die Möglichkeit geschaffen
     Grenzwerte der gebotenen Kaufpreisspanne je Aktie (ohne        werden, institutionellen Investoren Aktien der Gesellschaft
     Erwerbsnebenkosten) dürfen den Mittelwert der Schluss-         anzubieten und/oder den Aktionärskreis zu erweitern. Die
     kurse für Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im      Gesellschaft soll dadurch auch in die Lage versetzt werden,
     Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem)       auf günstige Börsensituationen schnell und flexibel reagieren
     an den letzten fünf Handelstagen der Frankfurter Wertpa-       zu können. Den Interessen der Aktionäre wird dadurch Rech-
     pierbörse vor dem Tag der Veröffentlichung des Angebots        nung getragen, dass die Aktien nur zu einem Preis veräußert
     bzw. der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Ange-      werden dürfen, der den Börsenkurs der Aktie der Aurubis AG
     bots um nicht mehr als 10 % über- bzw. um nicht mehr als       gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Eingehung der Ver-
     20 % unterschreiten. Ergeben sich nach der Veröffentlichung    pflichtung zur Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet.
     eines Kaufangebots bzw. einer öffentlichen Aufforderung zur    Die endgültige Festlegung des Veräußerungspreises für die
     Abgabe eines solchen Angebots erhebliche Abweichungen          eigenen Aktien geschieht zeitnah vor der Verwendung. Der
     des maßgeblichen Kurses, so kann stattdessen auch auf den      Vorstand wird einen eventuellen Abschlag vom Börsenpreis
     Schlusskurs für Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung   nach den zum Zeitpunkt der Platzierung vorherrschenden
     im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesys-       Marktbedingungen möglichst niedrig bemessen. Der Ab-
     tem) am letzten Handelstag der Frankfurter Wertpapierbörse     schlag vom Börsenpreis zum Zeitpunkt der Ausnutzung der
     vor der Veröffentlichung der etwaigen Anpassung abgestellt     Ermächtigung wird keinesfalls mehr als 5 % des maßgeblichen
     werden. Das Kaufangebot bzw. die Aufforderung zur Abgabe       Börsenpreises betragen. Diese Ermächtigung beschränkt sich
     eines solchen Angebots kann weitere Bedingungen vorsehen.      auf insgesamt höchstens 10 % des Grundkapitals der Gesell-
                                                                    schaft, und zwar sowohl im Zeitpunkt des Wirksamwerdens
     Die aufgrund dieser oder einer früher erteilten Ermächti-      als auch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung.
     gung erworbenen eigenen Aktien dürfen zu allen gesetzlich
     zulässigen Zwecken verwendet werden, insbesondere auch         Auf die Begrenzung von 10 % des Grundkapitals bei Veräuße-
     zu den folgenden:                                              rung der eigenen Aktien gegen Barleistung nicht wesentlich
                                                                    unterhalb des maßgeblichen Börsenpreises sind neue Aktien
     Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen können die von der          anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung
     Gesellschaft erworbenen eigenen Aktien über die Börse oder     aus genehmigtem Kapital gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG un-
     mittels eines öffentlichen Angebots an alle Aktionäre wieder   ter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden. Ferner
     veräußert werden. Mit diesen Möglichkeiten des Verkaufs        sind auf diese Begrenzung auf 10 % des Grundkapitals dieje-
     wird bei der Wiederausgabe der Aktien das Recht der Aktio-     nigen Aktien anzurechnen, die zur Bedienung von Wandel-
     näre auf Gleichbehandlung gewahrt.                             und/oder Optionsschuldverschreibungen (bzw. Genussrech-
                                                                    ten oder Gewinnschuldverschreibungen mit Wandlungsrecht,
     Darüber hinaus sieht der Beschlussvorschlag vor, dass der      Optionsrecht oder Wandlungspflicht oder Andienungsrecht
     Vorstand die aufgrund der Ermächtigung erworbenen eige-        der Gesellschaft) ausgegeben werden bzw. auszugeben sind,
     nen Aktien auch in anderer Weise als über die Börse oder       sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit
     durch ein Angebot an alle Aktionäre veräußern kann, wenn       dieser Ermächtigung aufgrund einer Ermächtigung zur Aus-
     die eigenen Aktien gegen Barleistung zu einem Preis ver-       gabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen
     äußert werden, der den Börsenkurs der Aktien der Aurubis       (bzw. Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen
     AG gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Eingehung der        mit Wandlungsrecht, Optionsrecht oder Wandlungspflicht

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oder Andienungsrecht der Gesellschaft) in entsprechender        Bezugsrechtsausschluss ausgegeben werden können, soll
     Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss         die Ermächtigung zum erleichterten Bezugsrechtsausschluss
     des Bezugsrechts ausgegeben wurden. Durch die Anrechnun-        für die (Rest-)Laufzeit der Ermächtigung auch wieder für die
     gen wird sichergestellt, dass erworbene eigene Aktien nicht     Veräußerung eigener Aktien bestehen. Mit Inkrafttreten
     unter Ausschluss des Bezugsrechts entsprechend § 186 Abs. 3     der neuen Ermächtigung zum erleichterten Bezugsrechts-
     Satz 4 AktG veräußert werden, wenn dies dazu führen würde,      ausschluss fällt nämlich die durch die Ausgabe neuer Aktien
     dass während der Laufzeit der Ermächtigung insgesamt            aus genehmigten Kapital gemäß §§ 203 Abs. 2, 186 Abs. 3
     für mehr als 10 % des Grundkapitals das Bezugsrecht der         Satz 4 AktG bzw. die durch die Ausgabe von Wandel- und/
     Aktionäre in direkter oder entsprechender Anwendung von         oder Optionsschuldverschreibungen (bzw. Genussrechten
     § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ohne besonderen sachlichen Grund       oder Gewinnschuldverschreibungen mit Wandlungsrecht,
     ausgeschlossen wird. Diese weitergehende Beschränkung           Optionsrecht oder Wandlungspflicht oder Andienungsrecht
     liegt im Interesse der Aktionäre, die ihre Beteiligungsquote    der Gesellschaft) mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsaus-
     möglichst aufrechterhalten wollen. Den Aktionären bleibt        schluss entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG entstandene
     zudem grundsätzlich die Möglichkeit, ihre Beteiligungsquo-      Sperre hinsichtlich der Veräußerung eigener Aktien weg. Da
     te durch Kauf von Aktien der Aurubis AG über die Börse          die Mehrheitsanforderungen an einen solchen Beschluss mit
     aufrechtzuerhalten. Die Ermächtigung liegt im Interesse der     denen eines Beschlusses über die Ermächtigung zur Veräu-
     Gesellschaft, weil sie ihr zu größerer Flexibilität verhilft.   ßerung eigener Aktien unter erleichtertem Bezugsrechtsaus-
                                                                     schluss entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG identisch sind,
     Die vorstehende Anrechnung soll jedoch wieder entfallen,        ist in der Beschlussfassung der Hauptversammlung über die
     soweit nach einer Ausgabe neuer Aktien aus genehmigtem          Schaffung einer neuen Ermächtigung zum Bezugsrechtsaus-
     Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3    schluss gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG im Rahmen eines ge-
     Satz 4 AktG die Hauptversammlung eine neue Ermächtigung         nehmigten Kapitals oder einer neuen Ermächtigung zur Aus-
     zur Ausgabe neuer Aktien aus genehmigtem Kapital gemäß          gabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen
     §§ 203 Abs. 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG beschließt. Ebenso        (bzw. Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen
     soll eine erfolgte Anrechnung wieder entfallen, soweit nach     mit Wandlungsrecht, Optionsrecht oder Wandlungspflicht
     einer Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldver-            oder Andienungsrecht der Gesellschaft) mit der Möglichkeit
     schreibungen (bzw. Genussrechten oder Gewinnschuld-             zum Bezugsrechtsausschluss entsprechend § 186 Abs. 3
     verschreibungen mit Wandlungsrecht, Optionsrecht oder           Satz 4 AktG zugleich auch eine Bestätigung hinsichtlich des
     Wandlungspflicht oder Andienungsrecht der Gesellschaft)         Ermächtigungsbeschlusses zur Veräußerung eigener Aktien
     in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG        gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu sehen.
     die Hauptversammlung eine neue Ermächtigung zur Ausgabe
     von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen (bzw.         Im Falle einer erneuten Ausübung einer Ermächtigung
     Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen mit              zum Bezugsrechtsausschluss in direkter oder entsprechen-
     Wandlungsrecht, Optionsrecht oder Wandlungspflicht oder         der Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG erfolgt die
     Andienungsrecht der Gesellschaft) mit der Möglichkeit zum       Anrechnung erneut. Im Ergebnis führt diese Regelung damit
     erleichterten Bezugsrechtsausschluss in entsprechender          im Zusammenspiel mit den gleichlautenden Anrechnungsbe-
     Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG beschließt. Denn         stimmungen im Rahmen der anderweitigen Ermächtigungen
     in diesen Fällen hat die Hauptversammlung erneut über die       zum Bezugsrechtsausschluss gemäß oder entsprechend
     Ermächtigung zu einem erleichterten Bezugsrechtsausschluss      § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG bei der Ausgabe neuer Aktien
     entschieden, so dass der Grund der Anrechnung wieder            aus genehmigtem Kapital gemäß Tagesordnungspunkt
     entfallen ist. Soweit erneut neue Aktien aus genehmigtem        6 der Hauptversammlung vom 24. Februar 2016 und bei
     Kapital oder Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibun-        der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder
     gen (bzw. Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen         Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder
     mit Wandlungsrecht, Optionsrecht oder Wandlungspflicht          Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser
     oder Andienungsrecht der Gesellschaft) unter erleichtertem      Instrumente) gemäß Tagesordnungspunkt 6 der Hauptver-

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sammlung vom 2. März 2017 dazu, dass (i) der Vorstand ohne      mung des Aufsichtsrats die aufgrund der vorgeschlagenen
     erneute Beschlussfassung der Hauptversammlung während           Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien als Gegenleistung
     der (Rest-) Laufzeit der Ermächtigung insgesamt nur einmal      für Sachleistungen Dritter, insbesondere für den Erwerb von
     vom erleichterten Bezugsrechtsausschluss für bis zu 10 % des    Unternehmen, Teilen von Unternehmen oder Beteiligungen
     Grundkapitals ­gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4      an anderen Unternehmen durch die Gesellschaft selbst
     AktG Gebrauch machen kann und (ii) im Falle einer erneu-        oder durch von ihr abhängige oder in ihrem Mehrheitsbesitz
     ten Beschlussfassung der Hauptversammlung der Vorstand          stehende Unternehmen, sowie im Rahmen von Unterneh-
     während der (Rest-)Laufzeit der Ermächtigung wieder frei        menszusammenschlüssen einzusetzen. Der internationale
     in der Wahl ist, ob er von den Erleichterungen des § 186        Wettbewerb und die Globalisierung der Wirtschaft verlangen
     Abs. 3 Satz 4 AktG innerhalb der gesetzlichen Grenzen im        zunehmend auch diese Form der Akquisitionsfinanzierung.
     Zusammenhang mit Barkapitalerhöhungen aus genehmigten           Die hier vorgeschlagene Ermächtigung gibt der Gesellschaft
     Kapital, der Begebung von Wandel- und/oder Optionsschuld-       den notwendigen Handlungsspielraum, um sich bietende Ak-
     verschreibungen (bzw. Genussrechte oder Gewinnschuld-           quisitionsgelegenheiten schnell und flexibel sowohl national
     verschreibungen mit Wandlungsrecht, Optionsrecht oder           als auch auf internationalen Märkten ausnutzen zu können.
     Wandlungspflicht oder Andienungsrecht der Gesellschaft)         Dem trägt der vorgeschlagene Ausschluss des Bezugsrechts
     gegen Barzahlung oder der Veräußerung eigener Aktien            Rechnung. Bei der Festlegung der Bewertungsrelationen
     gegen Barzahlung Gebrauch macht.                                wird der Vorstand darauf achten, dass die Interessen der
                                                                     Aktionäre angemessen gewahrt werden. Der Vorstand wird
     Durch diese Vorgaben wird im Einklang mit der gesetzlichen      sich bei der Bemessung des Wertes der als Gegenleistung
     Regelung dem Schutzbedürfnis der Aktionäre im Hinblick auf      gewährten Aktien am Börsenpreis der Aktien der Gesell-
     einen Verwässerungsschutz ihres Anteilsbesitzes Rechnung        schaft orientieren, ohne eine schematische Anknüpfung an
     getragen. Zu den gleichlautenden Anrechnungsbestim-             einen Börsenpreis vorzunehmen, insbesondere um einmal
     mungen im Rahmen des genehmigten Kapitals gemäß                 erzielte Verhandlungsergebnisse nicht durch Schwankungen
     Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 24. Februar           des Börsenpreises in Frage zu stellen. Bei der Entscheidung
     2016 zu Punkt 6 der Tagesordnung (Beschlussfassung über         über die Art der Aktienbeschaffung zur Finanzierung solcher
     die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der          Transaktionen wird sich der Vorstand allein von den Interes-
     Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss und Satzungs-            sen der Gesellschaft und der Aktionäre leiten lassen.
     änderungen) siehe die hierzu abgegebene Selbstverpflich-
     tungserklärung des Vorstands zu Punkt 6 der Tagesordnung        Darüber hinaus soll der Vorstand berechtigt sein, die
     der Hauptversammlung vom 24. Februar 2016, die unter            aufgrund der vorgeschlagenen Ermächtigung erworbenen
     www.aurubis.com/hauptversammlung einsehbar ist. Zu der          eigenen Aktien zur Erfüllung von Umtauschrechten oder
     ebenfalls gleichlautenden Anrechnungsbestimmung im Rah-         -pflichten von Inhabern bzw. Gläubigern von durch die
     men der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder           Gesellschaft oder Konzerngesellschaften ausgegebenen
     Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder            Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Ge-
     Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser          nussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw.
     Instrumente) gemäß Beschlussfassung der Hauptversamm-           Kombinationen dieser Instrumente), insbesondere aufgrund
     lung vom 2. März 2017 zu Punkt 6 dieser Hauptversammlung        der unter Punkt 6 der Tagesordnung der Hauptversammlung
     siehe den Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 6         vom 2. März 2017 beschlossenen Ermächtigung, zu verwen-
     der Hauptversammlung vom 2. März 2017, der als Teil der Ein-    den. Sofern und soweit die Gesellschaft von dieser Möglich-
     berufung im Bundesanzeiger unter www.bundesanzeiger.de          keit Gebrauch macht, muss keine bedingte Kapitalerhöhung
     einsehbar sind und der als Bestandteil des notariellen Proto-   durchgeführt werden. Die Interessen der Aktionäre werden
     kolls der Hauptversammlung vom 2. März 2017 im Handels-         durch diese zusätzliche Möglichkeit daher nicht berührt. Die
     register des Amtsgerichts Hamburg eingesehen werden kann.       Nutzung vorhandener eigener Aktien statt einer Kapitaler-
                                                                     höhung oder einer Barleistung kann wirtschaftlich sinnvoll
     Der Vorstand soll ferner ermächtigt werden, mit Zustim-         sein, die Ermächtigung soll insoweit die Flexibilität erhöhen.

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Die Einzelheiten der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel-            eigenen Aktien können von der Gesellschaft ohne erneuten
     und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten                 Beschluss der Hauptversammlung eingezogen werden. Ent-
     und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinatio-               sprechend § 237 Abs. 3 Nr. 3 AktG kann die Hauptversamm-
     nen dieser Instrumente) sind unter Punkt 6 der Tagesordnung          lung der Gesellschaft die Einziehung ihrer voll eingezahlten
     der Hauptversammlung vom 2. März 2017 wiedergegeben                  Stückaktien beschließen, ohne dass damit eine Herabsetzung
     und können im Bundesanzeiger unter www.bundesanzeiger.de             des Grundkapitals der Gesellschaft erforderlich wird. Die
     sowie als Bestandteil des notariellen Protokolls der Haupt-          vorgeschlagene Ermächtigung sieht neben der Einziehung
     versammlung vom 2. März 2017 im Handelsregister des                  mit Kapitalherabsetzung diese Alternative ausdrücklich vor.
     Amtsgerichts Hamburg eingesehen werden.                              Durch eine Einziehung der eigenen Aktien ohne Kapitalher-
                                                                          absetzung erhöht sich automatisch der rechnerische Anteil
     Von den vorgenannten Verwendungsmöglichkeiten kann                   der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft.
     nicht nur hinsichtlich solcher Aktien Gebrauch gemacht               Der Vorstand soll daher auch ermächtigt werden, die erfor-
     werden, die aufgrund dieses Ermächtigungsbeschlusses                 derlich werdenden Änderungen der Satzung hinsichtlich der
     erworben wurden. Die Ermächtigung umfasst vielmehr auch              sich durch eine Einziehung verändernden Anzahl der Stückak-
     solche Aktien, die nach § 71d AktG erworben wurden. Es               tien vorzunehmen.
     ist vorteilhaft und schafft weitere Flexibilität, diese eigenen
     Aktien in gleicher Weise wie die aufgrund dieses Ermächti-           Der Aufsichtsrat kann im Rahmen seines pflichtgemäßen
     gungsbeschlusses erworbenen Aktien verwenden zu können.              Ermessens bestimmen, dass Maßnahmen des Vorstands
                                                                          aufgrund der Hauptversammlungsermächtigung nach
     Die vorgeschlagene Beschränkung des Gesamtumfangs der                § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG nur mit seiner Zustimmung vorgenom-
     bezugsrechtsfreien Veräußerung erworbener eigener Aktien             men werden dürfen.
     auf insgesamt 20% des Grundkapitals der Gesellschaft, und
     zwar sowohl im Zeitpunkt des Wirksamwerdens als auch –               Der Vorstand wird die nächste Hauptversammlung über eine
     falls dieser Wert geringer ist – im Zeitpunkt der Ausübung           etwaige Ausnutzung der Ermächtigung unterrichten.
     der vorliegenden Ermächtigung unter gleichzeitiger Anrech-
     nung anderweitiger bezugsrechtsfreier Kapitalerhöhungen           Vorlagen an die Aktionäre
     entspricht inhaltlich der Selbstverpflichtungserklärung des       Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an lie-
     Vorstands zu Punkt 6 der Tagesordnung der Hauptversamm-           gen in den Geschäftsräumen der Aurubis AG in 20539 Hamburg,
     lung vom 24. Februar 2016, einsehbar unter www.aurubis.           Hovestraße 50, während der üblichen Geschäftszeiten folgende
     com/hauptversammlung, sowie der Beschränkung gemäß                Unterlagen zur Einsicht der Aktionäre aus und sind ab diesem
     Punkt 6 lit. b) der Tagesordnung der Hauptversammlung             Zeitpunkt im Internet unter
     vom 2. März 2017 im Rahmen der Beschlussfassung über              http://www.aurubis.com/hauptversammlung zugänglich:
     eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder               » die zu Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen
     Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder                  » die zu Tagesordnungspunkt 7 genannte Erläuterung des
     Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser                   neuen Vergütungssystems für den Vorstand der Aurubis
     Instrumente). Durch diese zusätzliche quantitative Beschrän-             AG ab Seite 44 des Geschäftsberichts 2016/17;
     kung wird eine etwaige Beeinträchtigung der Aktionärsin-              » der Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 8 über
     teressen aufgrund von Bezugsrechtsausschlüssen in engen                  den Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts gemäß
     Grenzen gehalten. Allerdings soll auch hier eine erfolgte                § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 3 und
     Anrechnung wieder entfallen, wenn die Ermächtigung zum                   Abs. 4 Satz 2 AktG.
     Bezugsrechtsausschluss, die zur Anrechnung auf die vorge-
     nannte 20%-Grenze geführt hat, von der Hauptversammlung           Die Gesellschaft wird den Aktionären als besonderen Service
     erneut erteilt wird.                                              die vorgenannten Unterlagen auf Anforderung übersenden. Es
                                                                       wird darauf hingewiesen, dass der gesetzlichen Verpflichtung mit
     Die aufgrund dieses Ermächtigungsbeschlusses erworbenen           der Zugänglichmachung auf der Internetseite der Gesellschaft

21                                                                                                                                   22
Genüge getan ist. Daher wird die Gesellschaft lediglich einen    zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich
Zustellversuch mit einfacher Post unternehmen.                   dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum
                                                                 Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der           für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall
Einberufung der Hauptversammlung                                 der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesit-
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt        zes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den
das Grundkapital der Gesellschaft € 115.089.210,88. Es ist       Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des
eingeteilt in 44.956.723 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt    Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich. Veräußerungen
eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum       von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkun-
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt somit     gen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des
44.956.723 Aktien und Stimmrechte. Es bestehen keine unter-      Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien nach
schiedlichen Gattungen von Aktien.                               dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag
                                                                 noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden,
Die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen Aktien.              sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstich-
                                                                 tag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversamm-
lung und die Ausübung des Stimmrechts (mit Nachweisstich-        Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und
tag nach § 123 Abs. 4 S. 2)                                      Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Ge-
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des       sellschaft Sorge zu tragen und empfehlen unseren Aktionären,
Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor   sich alsbald mit ihrem depotführenden Institut in Verbindung zu
der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und ihre      setzen.
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts nachweisen.                             Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
                                                                 Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung
Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft spä-      teilnehmen möchten, können ein Kreditinstitut, eine Aktionärsver-
testens bis zum 22. Februar 2018, 24:00 Uhr (MEZ) unter der      einigung oder eine andere Person ihrer Wahl zur Ausübung von
nachfolgend genannten Adresse (die Anmeldeadresse) zugehen:      Stimmrechten bevollmächtigen. Auch in diesem Fall haben sich die
    Aurubis AG                                                   Bevollmächtigten nach den vorstehenden Bestimmungen recht-
    c/o Computershare Operations Center                          zeitig selbst anzumelden oder durch den Aktionär anmelden zu
    80249 München                                                lassen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann
    Telefax: +49 89 30903-74675                                  die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
    E-Mail: hauptversammlung2018@aurubis.com
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung           Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch einen in Textform     Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Text-
erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das     form, es sei denn, die Vollmachtserteilung erfolgt an ein Kreditin-
depotführende Institut nachzuweisen. Der Nachweis muss in        stitut, eine Aktionärsvereinigung oder an eine andere der in § 135
deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein und hat sich    AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen. Der Widerruf
auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Haupt-        kann auch durch persönliches Erscheinen des Aktionärs zur Haupt-
versammlung, demnach auf den 08. Februar 2018, 00:00 Uhr         versammlung erfolgen. Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinsti-
(MEZ) (der Nachweisstichtag) zu beziehen.                        tuts, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG
                                                                 gleichgestellten Person oder Institution können Besonderheiten
Bedeutung des Nachweisstichtags                                  gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der     mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als            möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.
Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung

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Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden       alisch, per Telefax oder E-Mail (hauptversammlung2018@aurubis.
gebeten, zur Erteilung der Vollmacht und etwaigen Weisungen          com) an die oben genannte Anmeldeadresse oder elektronisch per
das Formular zu verwenden, welches die Gesellschaft hierfür          Internet unter http://www.aurubis.com/hauptversammlung unter
bereithält. Es wird den ordnungsgemäß angemeldeten Personen          dem Punkt Abstimmung per Internet (Proxy-Voting) zu übermitteln.
zusammen mit der Eintrittskarte zugesendet.
                                                                     Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch           und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären an, die
geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptver-        von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der
sammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine    Hauptversammlung zu bevollmächtigen.
Übermittlung des Nachweises per Post oder per Fax verwenden
Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter bitte die oben genannte An-        Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131
meldeadresse. Der Nachweis der erteilten Bevollmächtigung kann       Abs. 1 AktG
auch unter oben genannter E-Mail-Adresse übermittelt werden.         Recht auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG
Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung,             Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von
wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber           € 500.000 (entspricht - aufgerundet auf die nächsthöhere volle
der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über        Aktienzahl - 195.313 Stückaktien) erreichen (die Mindestbeteili-
die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall.     gung), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesord-
Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den     nung gesetzt und bekannt gemacht werden. Die Mindestbe-
vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der            teiligung muss der Gesellschaft nachgewiesen werden, wobei
Gesellschaft erklärt werden.                                         eine Vorlage von Bankbescheinigungen genügt. Der oder die
                                                                     Antragsteller haben ferner nachzuweisen, dass er/sie seit min-
Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter             destens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens bei
der Gesellschaft                                                     der Gesellschaft Inhaber der Aktien ist/sind und dass er/sie die
Aktionäre, die sich nach den vorstehenden Bestimmungen               Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über das Verlangen
ordnungsgemäß angemeldet haben, können auch von der                  hält/halten (vgl. §§ 122 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 Satz 3). Bei der
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen.          Berechnung der Aktienbesitzzeit ist § 70 AktG zu beachten.
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben
das Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung weisungsgebun-         Das Verlangen ist schriftlich an die durch den Vorstand vertre-
den aus. Die Vollmachten mit Weisungen müssen ebenfalls in           tene Gesellschaft zu richten, wobei jedem neuen Gegenstand
Textform erteilt werden. Ohne Weisungen des Aktionärs sind die       der Tagesordnung eine Begründung oder eine Beschlussvorlage
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht zur        beiliegen muss. Das Ergänzungsverlangen kann auch auf einen
Stimmrechtsausübung befugt. Die von der Gesellschaft benannten       beschlusslosen Diskussionspunkt zielen. Es muss der Gesellschaft
Stimmrechtsvertreter nehmen keine Aufträge zu Wortmeldungen          spätestens bis zum 29. Januar 2018, 24:00 Uhr (MEZ) zugehen.
oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegen.
                                                                     Wir bitten, entsprechende Verlangen an folgende Adresse zu
Auch für die Bevollmächtigung eines von der Gesellschaft benann-     senden:
ten Stimmrechtsvertreters kann das den Aktionären zusammen               Aurubis AG
mit der Eintrittskarte zugesandte Vollmachts- und Weisungsformu-         Vorstand
lar verwendet werden.                                                    Hovestraße 50
                                                                         20539 Hamburg
Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechts-       Bekanntmachung und Zuleitung von Ergänzungsverlangen erfol-
vertreter bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen      gen in gleicher Weise wie bei der Einberufung.
Erleichterung gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen spätes-
tens bis zum 27. Februar 2018 (Eingang bei der Gesellschaft) post-   Gegenanträge von Aktionären nach § 126 Abs. 1 AktG
                                                                     Aktionäre sind berechtigt, Gegenanträge gegen einen Vorschlag

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