EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG AM 24. JUNI 2021

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EINLADUNG ZUR
ORDENTLICHEN
HAUPTVERSAMMLUNG
AM 24. JUNI 2021

easy-software.com
Konzerndaten (IFRS) auf einen Blick
                                                                             EASY SOFTWARE AG
                                 31.12.2020     31.12.2019                   Mülheim an der Ruhr
                                      TEUR          TEUR

    Umsatzerlöse                     49.241        50.586                     ISIN DE000A2YN991
                                                                                 WKN A2YN99
    Ergebnis vor Zinsen und
                                      6.745         4.246
    Abschreibungen

    Konzernergebnis                  -2.911         2.021
                                                             Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2021
    davon den Anteilseignern
    der EASY SOFTWARE AG             -2.879         2.024
    zuzurechnen
                                                             Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zur
                                                             ordentlichen Hauptversammlung
    Ergebnis je Aktie in EUR          -0,45          0,32

    Mitarbeiter im                                           am
                                          364         365
    Jahresdurchschnitt

                                                             Donnerstag, 24. Juni 2021, um 14:00 Uhr (MESZ)

                                 31.12.2020     31.12.2019   ein.
                                      TEUR          TEUR

    Bilanzsumme                      45.946        51.530

    Eigenkapital                     25.615        28.736

    Eigenkapitalquote                     56%        56%     Die diesjährige ordentliche Hauptversammlung wird
                                                             ohne physische Präsenz ihrer Aktionäre oder Bevoll-
                                                             mächtigten als virtuelle Hauptversammlung durch-
                                                             geführt.

                                                             Ort der Versammlung im Sinne des Aktiengesetzes:
                                                             Geschäftsräume der Gesellschaft,
                                                             Am Hauptbahnhof 4, 45468 Mülheim an der Ruhr.

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I. TAGESORDNUNG                                               fassung der Hauptversammlung zur Feststellung
                                                                  des Jahresabschlusses oder zur Billigung des
    1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und          Konzernabschlusses nach § 173 AktG bedarf es
       des gebilligten Konzernabschlusses mit dem zu-             deshalb nicht.
       sammengefassten Lagebericht der EASY SOFT-
       WARE AG und des EASY-Konzerns für das Ge-
       schäftsjahr 2020 einschließlich des erläuternden        2. Beschlussfassung über die Verwendung des
       Berichts zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a          Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020
       Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats
                                                               	
                                                                Der Jahresabschluss der EASY Software AG für
    	Diese Unterlagen sind auf der Internetseite der             das Geschäftsjahr 2020 weist einen Bilanzgewinn
       EASY SOFTWARE AG unter                                     in Höhe von EUR 9.057.320,39 aus. Um der Gesell-
                                                                  schaft angesichts der Unwägbarkeiten der wirt-
    		https://easy-software.com/de/easy-gruppe/in-              schaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
         vestor-relations/hauptversammlungen/                     Handlungsoptionen offen zu halten und die erwarte-
                                                                  te Umsatz- und Ergebnisdelle im Zusammenhang
    	ab dem Tag der Einberufung der Hauptversamm-                mit dem notwendigen Geschäftsmodellwandel vom
       lung zugänglich. Sie werden auch während der               Lizenzverkauf zur Software-Miete zu finanzieren,
       Hauptversammlung auf der Internetseite der Ge-             halten Vorstand und Aufsichtsrat derzeit eine Ge-
       sellschaft zugänglich sein.                                winneinbehaltung für geboten.

    	Auf der Internetseite der Gesellschaft kann zu-          	Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jah-
       dem einige Tage vor der Hauptversammlung am                resabschluss für das Geschäftsjahr 2020 ausgewie-
       24. Juni 2021, spätestens jedoch mit Ablauf des            senen Bilanzgewinn der EASY Software AG in Höhe
       21. Juni 2021, die Präsentation des Vorstands zum          von EUR 9.057.320,39 in voller Höhe in die anderen
       Geschäftsbericht der EASY SOFTWARE AG für das              Gewinnrücklagen einzustellen.
       Geschäftsjahr 2020 eingesehen werden.

    	
     Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss             3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mit-
       für das Geschäftsjahr 2020 ist vom Aufsichtsrat            glieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019
       am 21. April 2021 gemäß § 172 Satz 1 Aktienge-             und für das Geschäftsjahr 2020
       setz (AktG) gebilligt worden; der Jahresabschluss
       ist damit festgestellt. Zugleich hat der Aufsichtsrat   	Neben der Entscheidung über die Entlastung für
       den Konzernabschluss gebilligt. Einer Beschluss-           das Geschäftsjahr 2020 ist auch über die Entlastung
                                                                  für das Geschäftsjahr 2019 Beschluss zu fassen,

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nachdem die ordentliche Hauptversammlung vom            4.1	Oliver Krautscheid (Mitglied des Aufsichtsrats
       20. August 2020 die Entscheidung über die Entlas-           bis zum 10. Februar 2020),
       tung von Herrn Weißhaar als dem einzigen in 2019
       amtierenden Vorstandsmitglied bis zur nächsten          4.2	Stefan ten Doornkaat (Mitglied des Aufsichts-
       ordentlichen Hauptversammlung vertagt hatte.                rats bis zum 23. Dezember 2020),

    	
     Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu be-             4.3	
                                                                   Armin Steiner (Mitglied des Aufsichtsrats bis
       schließen:                                                  zum 23. Dezember 2020),

       3.1	Dem im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Vor-         4.4	Serkan Katilmis (Mitglied des Aufsichtsrats vom
           standsmitglied Dieter Weißhaar wird für das             17. März 2020 bis zum 23. Dezember 2020) ,
           Geschäftsjahr 2019 Entlastung erteilt.
                                                               4.5	Richard Wiegmann (Mitglied des Aufsichtsrats
       3.2	Dem im Geschäftsjahr 2020 bis zum 20. März             seit 23. Dezember 2020),
           2020 amtierenden Vorstandsmitglied Dieter
           Weißhaar wird für das Geschäftsjahr 2020 Ent-       4.6	Zakary Scott Ewen (Mitglied des Aufsichtsrats
           lastung erteilt.                                        seit 23. Dezember 2020) und

       3.3	Dem im Geschäftsjahr 2020 seit 11. Februar         4.7	Robert David Tabors (Mitglied des Aufsichtsrats
           2020 amtierenden Vorstandsmitglied Oliver               seit 23. Dezember 2020)
           Krautscheid wird für das Geschäftsjahr 2020
           Entlastung erteilt.                              	für das Geschäftsjahr 2020 jeweils Entlastung zu er-
                                                               teilen.
    	Über die Entlastung der genannten Personen bzw.
       Zeiträume wird jeweils gesondert abgestimmt.         	Über die Entlastung der genannten Personen wird
                                                               jeweils gesondert abgestimmt.

    4.	Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglie-
       der des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020     5.	Beschlussfassung über die Billigung des Ver-
                                                               gütungssystems für die Mitglieder des Vorstands
    	Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Ge-
       schäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des Auf-    	
                                                             Gemäß § 120a Abs. 1 AktG muss die Hauptver-
       sichtsrats                                              sammlung über die Billigung des vom Aufsichtsrat
                                                               vorgelegten Vergütungssystems für die Vorstands-
                                                               mitglieder bei jeder wesentlichen Änderung des

6                                                                                                                     7
Vergütungssystems, mindestens jedoch alle vier            sind und den Interessen des EASY SOFTWARE AG
       Jahre, beschließen.                                       dienen.

    	Der Aufsichtsrat hat gemäß § 87a Abs. 1 AktG in         	Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Vergü-
       seiner Sitzung am 29. April 2021 das Vergütungs-          tung der Aufsichtsratsmitglieder, einschließlich des
       system für die Vorstandsmitglieder beschlossen,           Systems auf dem diese Vergütung basiert, zu bestä-
       welches nunmehr der Hauptversammlung zur Billi-           tigen.
       gung vorgelegt werden soll.
                                                              	Der Wortlaut der Vergütungsregelung in § 21 der
    	Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vor-           Satzung sowie die Beschreibung des zugrunde lie-
       stands ist im Abschnitt "II. Informationen" im Un-        genden Vergütungssystems finden sich im nachfol-
       terabschnitt "Vergütungssystem für die Mitglieder         genden Abschnitt "II. Informationen" im Unterab-
       des Vorstands" wiedergegeben.                             schnitt "Vergütung des Aufsichtsrats".

    	Der Aufsichtsrat schlägt vor, das Vergütungssystem
       für die Mitglieder des Vorstands zu billigen.          7.	Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernab-
                                                                 schlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 und des
                                                                 Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht des
    6.	Beschlussfassung über die Bestätigung der                verkürzten Abschlusses und des Zwischenlage-
       Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats            berichts für das erste Halbjahr des Geschäfts-
    	                                                           jahres 2021 oder sonstiger unterjähriger Finanz-
    	Gemäß § 113 Abs. 3 AktG muss die Hauptversamm-             informationen
       lung mindestens alle vier Jahre über die Vergütung
       der Aufsichtsratsmitglieder Beschluss fassen. Die      	Der Aufsichtsrat schlägt vor,
       Abstimmung kann auch die bestehende Vergütung
       bestätigen. Die derzeitige Vergütung des Aufsichts-    		die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprü-
       rats ist in § 21 der Satzung als reine Festvergütung        fungsgesellschaft   Steuerberatungsgesellschaft,
       festgelegt.                                                 Hannover, zum Abschlussprüfer für den Jahres-
                                                                   abschluss und den Konzernabschluss für das
    	Vorstand und Aufsichtsrat sind nach eingehender              Geschäftsjahr 2021 sowie zum Prüfer für eine
       Überprüfung zum Ergebnis gelangt, dass die Höhe             etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten
       der Vergütung und die konkrete Ausgestaltung des            Abschlusses und des Zwischenlageberichts des
       Vergütungssystems für den Aufsichtsrat im Hin-              ersten Halbjahres des Geschäftsjahres 2021 so-
       blick auf die Aufgabe der Aufsichtsratsmitglieder           wie für eine etwaige prüferische Durchsicht zu-
       und die Situation des Unternehmens angemessen               sätzlicher unterjähriger Finanzinformationen des
                                                                   Jahres 2021 oder 2022 im Sinne von § 115 Abs. 7
8                                                                                                                       9
WpHG zu wählen, sofern eine solche prüferische       den Vorstand trägt wesentlich zur Förderung der
             Durchsicht vor der nächsten ordentlichen Haupt-      Unternehmensstrategie bei und soll durch seine
             versammlung abgeschlossen ist.                       Ausgestaltung einen Beitrag zu einem nachhaltigen
                                                                  Unternehmenserfolg leisten. Um das Ziel einer er-
     	Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvor-        folgreichen und nachhaltigen Unternehmensfüh-
        schlags eine Erklärung der Ebner Stolz GmbH & Co.         rung zu erreichen, ist die Vergütung des Vorstandes
        KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerbera-            sowohl an kurzfristige als auch an die langfristige
        tungsgesellschaft, Hannover, zu deren Unabhängig-         Entwicklung der EASY SOFTWARE AG gekoppelt. Das
        keit eingeholt.                                           Vergütungssystem setzt Anreize für eine nachhaltige
                                                                  und langfristige Unternehmensentwicklung und be-
                                                                  rücksichtigt die Belange der Aktionäre, Kunden, Mit-
     *****                                                        arbeiter, Geschäftspartner, Umwelt und Gesellschaft
                                                                  (Stakeholder).

     II. INFORMATIONEN                                         	Das Vergütungssystem ist klar und verständlich ge-
                                                                  staltet. Es entspricht den Vorgaben des Aktiengeset-
     Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstandes           zes und, soweit die Gesellschaft keine Abweichung
                                                                  erklärt, den Empfehlungen des Deutschen Corporate
     1.	Unternehmensstrategie und Grundzüge des Ver-             Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember
        gütungssystems                                            2019 („DCGK“). Es gewährleistet, dass der Aufsichts-
                                                                  rat auf organisatorische Änderungen reagieren und
     	
      Im Fokus der Unternehmensstrategie der Gesell-              gewandelte Marktbedingungen flexibel berücksich-
        schaft steht die Übernahme einer Gestaltungsrol-          tigen kann. Der Aufsichtsrat möchte im Rahmen des
        le als ein führendes Unternehmen im Bereich der           rechtlich Zulässigen die Attraktivität der EASY SOFT-
        Content Services Plattformen und ein langfristiges        WARE AG im Wettbewerb um qualifizierte Führungs-
        und nachhaltiges Wachstum der EASY Gruppe über            kräfte durch das Angebot einer marktüblichen und
        den Markt sowie Steigerung der EBITDA-Margen.             gleichzeitig wettbewerbsfähigen Vergütung sicher-
        Diese Strategie fußt auf den vier Säulen Wachstum         stellen.
        in der Cloud, Innovation, Internationalisierung und
        Vertiefung der Wertschöpfungskette. Die Unterneh-      	Auf Basis des Vergütungssystems bestimmt der Auf-
        mensführung soll die Werte des Unternehmens von           sichtsrat die konkrete Vergütung der einzelnen Vor-
        Innovation, Integrationsfähigkeit, Nutzerfreundlich-      standsmitglieder. Er berücksichtigt dabei die folgen-
        keit, Ökonomie, Ökologie in Ausgleich bringen und         den wesentlichen Grundsätze:
        langfristige Beziehungen zu Kunden, Partnern und
        Mitarbeitern aufbauen. Das Vergütungssystem für           n	
                                                                    Die   Vergütung leistet in ihrer Gesamtheit einen

10                                                                                                                        11
wesentlichen Anteil zur Förderung der Geschäfts-       	Der Aufsichtsrat berücksichtigt bei der Beurteilung
          strategie und trägt zur nachhaltigen und langfris-        der Angemessenheit der Vergütung auch die gesell-
          tigen Entwicklung der EASY SOFTWARE AG bei.               schaftsinternen Verhältnisse (vertikaler Vergleich).
        n	
          Die   Vergütung des Vorstandsmitglieds soll in ei-        Dabei sieht er angesichts der Heterogenität der
          nem angemessenen Verhältnis zu dessen Aufgabe             Vergütungsstruktur innerhalb des Gesamtunterneh-
          und Leistungen stehen.                                    mens von einem förmlichen internen Vergleich der
        n	
          Die   Vergütung soll die übliche Vergütung nicht          Vergütungen mit einem hierfür fest definierten Füh-
          ohne besondere Gründe übersteigen und insbe-              rungskreis ab, berücksichtigt aber die allgemeinen
          sondere die Größe, Komplexität und wirtschaftli-          gesellschaftsinternen Vergütungsgepflogenheiten.
          chen Lage der Gesellschaft berücksichtigen sowie
          in Relation zur Vergütung der Mitarbeiter stehen.      	Bei Bedarf kann der Aufsichtsrat externe Berater
                                                                    hinzuziehen, wobei er bei deren Mandatierung auf
     2.	Verfahren zur Fest- und Umsetzung sowie zur                deren Unabhängigkeit vom Vorstand und von der Ge-
        Überprüfung der Vorstandsvergütung                          sellschaft achtet.

     	Der Aufsichtsrat ist kraft Gesetzes für die Festset-      	Das vom Aufsichtsrat am 29. April 2021 beschlossene
        zung, Umsetzung sowie Überprüfung der Vergütung             Vergütungssystem wird der ordentlichen Hauptver-
        und des Vergütungssystems für die Vorstandsmit-             sammlung 2021 zur Billigung vorgelegt. Bei wesent-
        glieder zuständig. Dabei berücksichtigt er die gesetz-      lichen Änderungen des Vergütungssystems, mindes-
        lichen Vorschriften und, soweit keine Abweichung            tens jedoch alle vier Jahre, legt der Aufsichtsrat das
        erklärt wird, die Empfehlungen und Anregungen des           Vergütungssystem der Hauptversammlung aber-
        DCGK.                                                       mals zur Billigung vor. Sollte die Hauptversammlung
                                                                    das jeweils zur Abstimmung gestellte Vorstandsver-
     	Die Angemessenheit und Üblichkeit der Vergütung              gütungssystem nicht billigen, wird spätestens in der
        wird regelmäßig vom Aufsichtsrat überprüft. Hier-           darauffolgenden ordentlichen Hauptversammlung
        bei bedient sich der Aufsichtsrat eines externen            ein überprüftes Vergütungssystem zur Billigung vor-
        Vergleichs mit der Vergütung von Vorstandsunter-            gelegt.
        nehmen vergleichbarer Unternehmen (horizonta-
        ler Vergleich). Für den externen Vergleich wird zur      	
                                                                  Verschlechtert sich die Lage der Gesellschaft so,
        Beurteilung der Angemessenheit und Üblichkeit               dass die Gewährung der vom Aufsichtsrat ursprüng-
        der Vergütung insbesondere ein Branchenvergleich            lich festgesetzten Vergütung an ein Vorstandsmit-
        vorgenommen. Neben der Branchenzugehörigkeit                glied für die Gesellschaft im Sinne von § 87 Abs. 2
        berücksichtigt der Aufsichtsrat Unternehmen mit             AktG unbillig wäre, kann der Aufsichtsrat vorüberge-
        vergleichbarem Umsatz und Mitarbeiterzahl.                  hend von dem Vergütungssystem abweichen und die
                                                                    Vergütung auf eine angemessene Vergütung herab-
                                                                    setzen.
12                                                                                                                           13

      Das vorliegende Vergütungssystem findet Anwen-                3.1.	Festvergütung: Jahresfestgehalt und Neben-
        dung auf alle ab dem 29. April 2021 neu abzuschlie-             leistungen
        ßenden oder zu verlängernden Vorstandsdienst-            			Jedes Vorstandsmitglied erhält ein Jahresfest-
        verträge. Die Umsetzung des Vergütungssystems                   gehalt, das in zwölf gleichen Raten jeweils am
        erfolgt grundsätzlich im Rahmen des Vorstands-                  Ende des Kalendermonats in bar ausbezahlt
        dienstvertrags. Der Dienstvertrag des ab dem                    wird.
        1. März 2021 neu amtierenden CEO der Gesellschaft,
        Herrn Andreas Zipser, entspricht dem neuen System.       			
                                                                    Weitere Bestandteile der Festvergütung sind
                                                                        Nebenleistungen, zu denen etwa die Bereitstel-
                                                                        lung eines Dienstwagens oder eines monatli-
     3.	Vergütungsbestandteile, Ziel-Gesamtvergütung                   chen Fahrzeugzuschusses sowie ein Zuschuss
        und Maximalvergütung                                            zur Kranken- und Pflegeversicherung zäh-
                                                                        len. Ferner erhalten die Vorstandsmitglieder
     	
      Die Gesamtvergütung jedes Vorstandsmitglieds                      einen Zuschuss zur Finanzierung einer privaten
        setzt sich aus festen, erfolgsunabhängigen und                  Rechtsschutzversicherung. Der Gesellschaft
        erfolgsabhängigen variablen Bestandteilen zusam-                steht es darüber hinaus frei, einen angemes-
        men. Die feste, erfolgsunabhängige Komponente                   senen Zuschuss zu einer privaten oder betrieb-
        umfasst das Jahresfestgehalt sowie Nebenleistun-                lichen Alters- und/oder Hinterbliebenenvorsor-
        gen (Festvergütung). Zur erfolgsabhängigen Ver-                 ge zu leisten.
        gütung zählen der Short-Term Incentive mit einer
        Laufzeit von einem Jahr (STI) sowie der Long-Term        			Zudem schließt die Gesellschaft für die Vor-
        Incentive mit einer Laufzeit von drei Jahren (LTI).             standsmitglieder eine angemessene D&O-Ver-
                                                                        sicherung zur Absicherung eines Vorstands-
                                                                        mitglieds gegen Risiken aus dessen beruflicher
                                                                        Tätigkeit für die Gesellschaft i. S. von § 93 Abs.
                                                                        2 AktG ab.
           Erfolgsunabhängige,      Erfolgsababhängige,
             feste Vergütung         variable Vergütung
                                                                 			Der Aufsichtsrat kann mit dem Vorstandsmit-
                                               STI                      glied für das Bestehen des Vorstandsdienst-
              Festvergütung           (Short-Term Incentive)            verhältnisses eine einmalige Zahlung (Signing
                                      Kurzfristige, einjährige
                                            Vergütung                   Bonus) vereinbaren.

                                               LTI                  3.2.	Variable, erfolgsbezogene Vergütungsbe-
                                      (Long-Term Incentive)
             Nebenleistungen                                            standteile
                                     Langfristige, dreijährige
                                           Vergütung             			Die variablen, erfolgsbezogenen Vergütungsbe-
                                                                        standteile sind das STI mit einer Laufzeit von
14                                                                                                                           15
einem Jahr und das LTI mit einer Laufzeit von            sich das Recht vor, diese Zielwerte nachträglich
            drei Jahren. Sowohl das STI als auch das LTI             zu ändern, wenn er dies für angemessen hält
            richten sich schwerpunktmäßig nach der Errei-            und die nachträgliche Änderung im Interesse
            chung finanzieller Erfolge der Unternehmens-             der Gesellschaft liegt.
            gruppe. Die Gesellschaft ist frei, die variablen
            Vergütungsbestandteile ausschließlich an die       				 (a) Short-Term Incentive (STI)
            Erreichung finanzieller Leistungskriterien zu
            knüpfen.                                           			Das STI wird einen Monat nach Feststellung
                                                                     des Jahresabschlusses der Unternehmens-
     			Der Aufsichtsrat kann für die finanziellen Ziele            gruppe für das jeweilige Geschäftsjahr fällig
            auf eines oder mehrere der folgenden Leis-               und vollständig in bar gewährt.
            tungskriterien zurückgreifen:
                                                               			
                                                                  Die Mindestzielerreichung soll mindestens
     				n EBITDA                                                    70% des Zielwerts für eine 100%ige Zielerrei-
     				n      Konzernumsatzerlöse                                  chung betragen. Die Höhe des STI soll mit dem
     				n Cash-Flow                                                 Grad der Zielerreichung korrespondieren. Der
                                                                     Aufsichtsrat kann eine Obergrenze für den STI
     			Sofern der Aufsichtsrat sich entschließt, ergän-            festsetzen. Nach Ablauf des Geschäftsjahres
            zend auch nicht-finanzielle Leistungskriterien           wird für den Vorstand die tatsächliche Zieler-
            heranzuziehen, kann er unter den folgenden               reichung des STI vom Aufsichtsrat festgestellt.
            Kriterien eine Auswahl treffen und diese näher
            definieren:                                        				 (b) Long-Term Incentive (LTI)

     				n Mitarbeiterzufriedenheit                            			
                                                                  Das zweite erfolgsabhängige Vergütungsele-
     				n      Zufriedenheit der Kunden                             ment ist das LTI, das mit einer Performance-
     				n Nachhaltigkeit und Umweltschutz                           Periode von in der Regel drei Jahren auf eine
     				n      Innovation & Digitalisierung                         langfristige Anreizwirkung ausgerichtet ist und
                                                                     vollständig in bar gewährt wird.
     			
        Zu Beginn jeden Geschäftsjahres (STI) bzw.
            Beginn der Performance Periode (LTI) legt der      			Das LTI wird einen Monat nach Feststellung
            Aufsichtsrat in Rücksprache mit den Vorstands-           des Jahresabschlusses der Unternehmens-
            mitgliedern für das jeweilige Geschäftsjahr die          gruppe für das dritte auf das Basisgeschäfts-
            Ziele und den Grad der Zielerreichung (Wert              jahr folgende Geschäftsjahr fällig. Unabhängig
            für Mindestzielerreichung; Wert für 100%ige              von dieser Fälligkeit ist der auf das jeweilige
            Zielerreichung) fest. Der Aufsichtsrat behält            Geschäftsjahr zeitanteilig entfallende LTI zur

16                                                                                                                      17
Vergütung für das jeweilige Geschäftsjahr zu         			Der relative Anteil der Vergütungsbestandteile
           zählen. Grundsätzlich wird somit bei einer Per-             soll sich, gemessen an der Ziel-Gesamtvergü-
           formance Periode von drei Jahren damit jeweils              tung, in folgenden Bandbreiten bewegen:
           ein Drittel des LTI den einzelnen Jahren der
           Performance Periode zugeordnet.                      				n Festvergütung:		             55% bis 70%
                                                                				n STI:			                      25% bis 40%
     			Grundsätzlich wird die Zusage eines neuen LTI          				n      LTI: 			                5% bis 20%
           erst wirksam, wenn die Performance Periode
           des bisherigen LTI abgelaufen ist. Im Fall einer     			Gemäß § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG hat der
           dreijährigen Performance Periode kann also                  Aufsichtsrat einen absoluten Euro-Betrag als
           ein neuerlicher LTI erst nach Ablauf dieser drei            Maximalvergütung der in einem Geschäftsjahr
           Jahre greifen. Der Aufsichtsrat ist berechtigt, in          gewährten Vergütung festgelegt. Die Maxi-
           begründeten Ausnahmefällen hiervon abzuwei-                 malvergütung berücksichtigt die Summe der
           chen.                                                       in einem Geschäftsjahr aufgewendeten Ver-
                                                                       gütungsbeträge (Festvergütung sowie variable
     			
        Die Mindestzielerreichung soll mindestens                      Vergütungsbestandteile).
           70% des Zielwerts für eine 100%ige Zielerrei-
           chung betragen. Die Höhe des LTI soll mit dem        			Die jährliche Maximalvergütung für den gesam-
           Grad der Zielerreichung korrespondieren. Der                ten Vorstand wird auf EUR 1,3 Mio. festgelegt.
           Aufsichtsrat kann eine Obergrenze für den LTI               Im Fall eines Vorstands, der aus drei Personen
           festsetzen.                                                 besteht, beläuft sich die Maximalvergütung auf
                                                                       EUR 1,7 Mio.
       3.3.	Ziel-Gesamtvergütung, Maximalvergütung
           und Anpassungsmöglichkeit                               3.4.	Vertragslaufzeiten und Leistungen im
     			Die Summe aller erfolgsunabhängigen und er-                   Zusammenhang mit der Beendigung der
           folgsabhängigen Vergütungsbestandteile (Fest-               Vorstandstätigkeit
           vergütung, Nebenleistungen, STI, LTI) bildet die     			Der Aufsichtsrat beachtet bei der Bestellung
           Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder.                    von Vorstandsmitgliedern sowie bei der Dauer
                                                                       der Vorstandsverträge die aktienrechtlichen
     			Die Ziel-Gesamtvergütung ist die Summe bei                    Vorgaben des § 84 AktG und, soweit keine Ab-
           100%iger Zielerreichung und wird vor Beginn                 weichung erklärt wird, die Empfehlung des
           eines jeden Geschäftsjahrs vom Aufsichtsrat                 DCGK.
           festgelegt.
                                                                			Die Vorstandsverträge werden für einen festen
                                                                       Zeitraum von nicht mehr als drei Jahren abge-

18                                                                                                                      19
schlossen. Unberührt bleibt das Recht beider             nachträglich fällig werdende Entschädigung in
           Parteien zur außerordentlichen Kündigung                 Höhe der Hälfte seiner zuletzt zeitanteilig be-
           des Vorstandsdienstvertrages aus wichtigem               zogenen vertragsmäßigen Leistungen (Karenz-
           Grund.                                                   entschädigung). Anderweitige Einkünfte sollen
                                                                    auf die Karenzentschädigung angerechnet wer-
     			Beginnt oder endet ein Vorstandsdienstvertrag              den.
           unterjährig in einem Geschäftsjahr, werden alle
           Vergütungsbestandteile zeitanteilig geleistet.
           Die Auszahlung noch offener variabler Vergü-      4.	Berichterstattung
           tungsbestandteile erfolgt nach den zuvor mit
           den Vorstandsmitgliedern vereinbarten Zielen      	Vorstand und Aufsichtsrat erstellen jährlich nach
           und dem Grad der Zielerreichung. Die in den          den gesetzlichen Bestimmungen einen Vergü-
           Vorstandsdienstverträgen festgelegten Fällig-        tungsbericht. Dabei wird der Aufsichtsrat transpa-
           keitsregelungen bleiben in Kraft.                    rent und nachvollziehbar erläutern, welche und wie
                                                                die Leistungskriterien angewendet wurden und wie
     			Bei einer vorzeitigen Beendigung des Dienst-           sich die jeweilige Höhe der variablen Vergütungsbe-
           vertrags ohne wichtigen Grund sollen etwai-          standteile errechnet.
           ge Zahlungen an das Vorstandsmitglied ein-
           schließlich Nebenleistungen insgesamt die         *****
           Vergütung für die Restlaufzeit des Vorstands-
           dienstvertrags nicht überschreiten.
                                                             	Vergütungssystem für die Mitglieder des Auf-
     			
        Der Aufsichtsrat ist berechtigt, für den Fall           sichtsrates
           eines Kontrollwechsels (Change of Control)
           dem Vorstand ein Kündigungsrecht nebst An-        	Die Vergütungsregelung in § 21 der Satzung lautet
           spruch auf eine Abfindung, die den Wert der          wie folgt:
           Restlaufzeit des Dienstvertrags nicht überstei-
           gen darf, zuzusagen.                                 1)	Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten außer
                                                                  dem Ersatz ihrer Auslagen eine feste Vergütung
     			Der Aufsichtsrat kann mit einem Vorstandsmit-            in Höhe von 15.000,00 Euro jährlich.
           glied ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot        2)	Der Vorsitzende des Aufsichtsrates hat Anspruch
           vereinbaren. Für den Fall der Vereinbarung             auf das 2,5-fache, sein Stellvertreter hat An-
           eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots             spruch auf das 1,75-fache der einem Aufsichts-
           erhält das Vorstandsmitglied eine monatliche,          ratsmitglied gemäß Absatz 1 zustehenden Vergü-
                                                                  tung.

20                                                                                                                    21
3)	Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Auf-        Vereinbarungen zwischen der Gesellschaft und den
          sichtsrats für die Teilnahme an den Sitzungen ein        Aufsichtsratsmitgliedern, die über die Bestimmung
          Sitzungsgeld von EUR 1.500,00 je Sitzung.                der Satzung hinausgehen.
        4)	
           Umsatzsteuern, die auf die in Absatz 1 bis 3
          bezeichneten Bezüge entfallen, übernimmt die          	Es gibt keine weitere Vergütung im Falle des Aus-
          Gesellschaft.                                            scheidens oder eine Bestimmung hinsichtlich der
        5)	
           Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder er-           Vergütung nach der Amtszeit. Aufsichtsratsmitglie-
          folgt zeitanteilig für die jeweilige Amtszeit. Dies      der, die nicht während des gesamten Geschäfts-
          gilt entsprechend auch für Ersatzmitglieder.             jahrs tätig waren, erhalten eine zeitanteilige Vergü-
                                                                   tung.
     	Das System, welches der Vergütung des Aufsichts-
        rats zugrunde liegt, stellt sich im Einzelnen wie       	Die Gesellschaft erstattet jedem Aufsichtsratsmit-
        folgt dar:                                                 glied die bei der Ausübung ihres Aufsichtsratsman-
                                                                   dates vernünftigerweise entstehenden Auslagen
     	Die Vergütung des Aufsichtsrats ist entsprechend            sowie die gegebenenfalls auf seine Vergütung und
        der Anregung G.18 Satz 1 des Deutschen Corpo-              Auslagen zu entrichtende Umsatzsteuer.
        rate Governance Kodex eine reine Festvergütung
        und wird in bar ausgezahlt. Variable Vergütungsbe-      	Außerdem werden die Mitglieder des Aufsichtsrats
        standteile bestehen nicht.                                 in eine von der Gesellschaft unterhaltene Vermö-
                                                                   gensschaden-Haftpflichtversicherung für Organ-
     	
      Die     Festvergütung    beläuft   sich   aktuell   auf      mitglieder einbezogen, deren Prämie die EASY
        EUR 15.000,00 im Jahr, wobei der Vorsitzende des           SOFTWARE AG zahlt.
        Aufsichtsrates das 2,5-fache und sein Stellvertreter
        das 1,75-fache dieses Betrages erhalten. Mit dieser     	Die Ausgestaltung der Aufsichtsratvergütung, die
        Ausgestaltung wird entsprechend der Empfehlung             ausschließlich eine feste Vergütung vorsieht, stärkt
        G.17 des Deutschen Corporate Governance Kodex              die Unabhängigkeit des Aufsichtsrats. Die Höhe der
        der höhere zeitliche Aufwand des Vorsitzenden und          Aufsichtsratsvergütung ist unter Berücksichtigung
        des stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichts-          der Aufsichtsratvergütung anderer börsennotierter
        rates angemessen berücksichtigt. Eine weitere              Gesellschaften in Deutschland markgerecht. Damit
        Vergütung von Mitgliedschaften in Ausschüssen              fördert die Aufsichtsratvergütung die langfristige
        (welche derzeit ohnehin nicht gebildet sind) erfolgt       Entwicklung der EASY SOFTWARE AG.
        nicht. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des
        Aufsichtsrates für die Teilnahme an den Sitzun-         	Der Aufsichtsrat prüft in regelmäßigen Abständen,
        gen ein Sitzungsgeld in Höhe von EUR 1.500,00 je           spätestens alle vier Jahre, ob die Vergütung seiner
        Sitzung. Es bestehen keine vergütungsbezogenen             Mitglieder unter Berücksichtigung ihrer Aufgaben

22                                                                                                                         23
und der Lage des Unternehmens angemessen ist.       III. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE ZUR HAUPT-
       Der Aufsichtsrat hat die Möglichkeit, einen hori-     VERSAMMLUNG
       zontalen Marktvergleich und/oder einen vertikalen
       Vergleich mit der Vergütung der Mitarbeiter des     1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
       Unternehmens vorzunehmen. Aufgrund der Be-
       sonderheit der Arbeit des Aufsichtsrats wird bei    	
                                                            Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum
       der Überprüfung der Aufsichtsratsvergütung in der      Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberu-
       Regel kein vertikaler Vergleich mit der Vergütung      fung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger
       von Mitarbeitern des Unternehmens herangezogen.        EUR 6.442.039,00. Es ist eingeteilt in 6.442.039
       Abhängig vom Ergebnis einer Überprüfung kann           Stückaktien, die jeweils eine Stimme in der Haupt-
       der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand der        versammlung gewähren. Die Gesellschaft hält zum
       Hauptversammlung einen Vorschlag zur Anpas-            Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.
       sung der Aufsichtsratsvergütung unterbreiten.          Die 6.442.039 Stückaktien gewähren damit zum
                                                              Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
     	Die rechtlichen Vorgaben für den Umgang mit In-        insgesamt 6.442.039 Stimmen.
       teressenkonflikten werden bei den Verfahren zur
       Fest- und Umsetzung sowie zur Überprüfung des
       Vergütungssystems eingehalten.                      2.	Virtuelle Hauptversammlung und ausübbare
                                                              Aktionärsrechte

                                                           	Infolge der anhaltenden COVID-19-Pandemie ist es
                                                              weiterhin nicht mit hinreichender Sicherheit mög-
                                                              lich, die diesjährige ordentliche Hauptversammlung
                                                              der Gesellschaft als Präsenzveranstaltung abzu-
                                                              halten, ohne eventuelle gesundheitliche Risiken der
                                                              Teilnehmer in Kauf zu nehmen.

                                                           	Der Gesetzgeber hat mit dem "Gesetz über Maß-
                                                              nahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Ver-
                                                              eins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur
                                                              Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pan-
                                                              demie" (BGBl. I 2020, S. 570; geändert am 22. De-
                                                              zember 2020, BGBl. I 2020, S. 3328, im Folgenden
                                                              "PandemieG") auf die Auswirkungen der COVID-
                                                              19-Pandemie reagiert und in § 1 PandemieG unter

24                                                                                                                  25
anderem für die Hauptversammlung einer Aktien-           				https://easy-software.com/de/easy-gruppe/
       gesellschaft wie die unserer Gesellschaft Erleich-       				 investor-relations/hauptversammlungen/
       terungen vorgesehen. So besteht die Möglichkeit,
       eine Hauptversammlung ohne physische Präsenz             		    übertragen werden (zu weiteren Einzelheiten
                                                                      
       der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten durch-               siehe nachfolgend unter 4.).
       zuführen.
                                                                  n   Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre oder
                                                                      
     	Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichts-                 ihre Bevollmächtigten können das Stimmrecht
       rats entschieden, von dieser Möglichkeit Gebrauch              im Wege der Briefwahl elektronisch über das
       zu machen und die Hauptversammlung der Ge-                     passwortgeschützte Hauptversammlungsportal
       sellschaft ohne physische Präsenz der Aktionäre                der Gesellschaft unter der Internetadresse
       oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptver-
       sammlung abzuhalten.                                     				https://easy-software.com/de/easy-gruppe/
                                                                				investor-relations/hauptversammlungen/
     	Dies bedeutet für die diesjährige Hauptversamm-
       lung insbesondere Folgendes:                             		    o
                                                                       der schriftlich, d.h. postalisch, per Fax oder
                                                                      per E-Mail durch Übermittlung an die Hauptver-
       n   Ort der Versammlung im Sinne des Aktiengeset-             sammlungsadresse der Gesellschaft, ausüben
           zes sind die Geschäftsräume der Gesellschaft,              (zu weiteren Einzelheiten siehe nachfolgend un-
           Am Hauptbahnhof 4, 45468 Mülheim an der                    ter 5. und 6.). Ferner besteht die Möglichkeit, die
           Ruhr. Dort werden während der Hauptversamm-                von der Gesellschaft benannten Stimmrechts-
           lung u.a. der Versammlungsleiter, der Vorstand             vertreter mit der Ausübung des Stimmrechts
           der Gesellschaft und der Notar, welcher die                nach Weisung zu betrauen (zu weiteren Einzel-
           Niederschrift über die Hauptversammlung auf-               heiten siehe nachfolgend unter 7.). Andere Mög-
           nimmt, sowie die von der Gesellschaft benann-              lichkeiten der Ausübung des Stimmrechts be-
           ten Stimmrechtsvertreter zugegen sein.                     stehen nicht. Auf elektronischem Weg, d.h. über
                                                                      das passwortgeschützte Hauptversammlungs-
       n   Eine Teilnahme vor Ort ist für die Aktionäre oder         portal der Gesellschaft unter der Internetadresse
           deren Bevollmächtigte nicht möglich. Die Haupt-
           versammlung wird für alle ordnungsgemäß an-          				https://easy-software.com/de/easy-gruppe/
           gemeldeten Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtig-        				investor-relations/hauptversammlungen/
           ten in Bild und Ton über das passwortgeschützte
           Hauptversammlungsportal der Gesellschaft un-         		 
                                                                   besteht die Möglichkeit zur Ausübung des
           ter der Internetadresse                                    Stimmrechts im Wege der elektronischen Brief-
                                                                      wahl und zur elektronischen Beauftragung der

26                                                                                                                          27
von der Gesellschaft benannten Stimmrechts-         		       erklärt werden (zu weiteren Einzelheiten siehe
           vertreter auch am Tag der Hauptversammlung                   nachfolgend unter 9.).
           bis zur förmlichen Beendigung der Möglich-
           keit zur Stimmrechtsausübung durch den Ver-         	Soweit nachstehend nicht anders ausgeführt, beste-
           sammlungsleiter im Anschluss an die Fragen-            hen über die vorstehend genannten Rechte (einschl.
           beantwortung. Für die schriftliche Ausübung            der Vorgaben für die Art und Weise ihrer Ausübung)
           des Stimmrechts oder die schriftliche Beauf-           hinaus keine weiteren versammlungsbezogenen
           tragung der von der Gesellschaft benannten             ausübbaren Aktionärsrechte; insbesondere besteht
           Stimmrechtsvertreter gelten aus organisatori-          während der Hauptversammlung keine Möglichkeit
           schen Gründen kürzere Fristen (zu weiteren Ein-        zu Wortmeldungen oder zur Stellung von Anträgen
           zelheiten siehe nachfolgend unter 5., 6. und 7.).      zur Tagesordnung oder zur Geschäftsordnung.

       n   Fragen können von ordnungsgemäß angemelde-
           ten Aktionären oder ihren Bevollmächtigten bis      3. Anmeldung zur Hauptversammlung
           einen Tag vor der Hauptversammlung über das
           passwortgeschützte Hauptversammlungsportal          	
                                                                Zur Ausübung des Stimmrechts und der sonsti-
           der Gesellschaft unter der Internetadresse             gen ausübbaren Aktionärsrechte sind nur diejeni-
                                                                  gen Personen berechtigt, die am Tag der Haupt-
     				https://easy-software.com/de/easy-gruppe/                versammlung im Aktienregister eingetragen sind
     				investor-relations/hauptversammlungen/                   und sich entweder elektronisch unter Nutzung des
                                                                  passwortgeschützten Hauptversammlungsportals
     		    eingereicht werden (zu weiteren Einzelheiten          der Gesellschaft unter
           siehe nachfolgend unter 8.).
                                                               		     https://easy-software.com/de/easy-gruppe/
       n   Etwaige Widersprüche zur Niederschrift des
                                                                      investor-relations/hauptversammlungen/
           Notars gegen Beschlussfassungen der Haupt-
           versammlung können von Aktionären oder ihren        	oder mit dem im Anmeldebogen enthaltenen For-
           Bevollmächtigten, die das Stimmrecht ausgeübt             mular oder in sonstiger Textform (§ 126b BGB) in
           haben, während der Hauptversammlung über                  deutscher oder englischer Sprache unter der nach-
           das passwortgeschützte Hauptversammlungs-                 folgend genannten Anmeldeadresse bei der Gesell-
           portal der Gesellschaft unter der Internetadresse         schaft angemeldet haben:

     				https://easy-software.com/de/easy-gruppe/
     				investor-relations/hauptversammlungen/

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EASY SOFTWARE AG                                         (MESZ) des 17. Juni 2021. Dies bedeutet, dass Lö-
     		 c/o Computershare Operations Center                      schungen und Neueintragungen im Aktienregister
     		 80249 München                                            in den sechs Tagen vor der Hauptversammlung und
     		 Telefax: +49 89 30903-74675                              am Tag der Hauptversammlung, d.h. in der Zeit vom
     		 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de                   18. Juni 2021 bis einschließlich dem 24. Juni 2021
                                                                 nicht stattfinden. Bitte beachten Sie, dass die Aktien
     	Der Anmeldebogen mit dem Anmeldeformular so-              auch nach dem Technical Record Date nicht gesperrt
       wie die individuellen Zugangsdaten für die Nutzung        oder blockiert werden. Aktionäre können daher auch
       des passwortgeschützten Hauptversammlungs-                nach dem Technical Record Date weiterhin frei über
       portals werden den Aktionären zusammen mit der            ihre Aktien verfügen.
       Hauptversammlungseinladung per Post übersandt.
       Der Anmeldebogen kann auch auf der Internetseite
       der Gesellschaft unter                                  4.	Übertragung der Hauptversammlung in Bild
                                                                 und Ton
     		https://easy-software.com/de/easy-gruppe/
          investor-relations/hauptversammlungen/               	Für unsere Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten
                                                                 wird die gesamte Hauptversammlung, einschließ-
     	
      heruntergeladen und zudem unter der oben ge-               lich der Beantwortung der eingereichten Fragen
       nannten Anmeldeadresse der Gesellschaft posta-            während der Hauptversammlung und der Abstim-
       lisch, per Fax oder per E-Mail angefordert werden.        mungen, in Bild und Ton live im passwortgeschütz-
                                                                 ten Hauptversammlungsportal der Gesellschaft
     	Die Anmeldung muss gemäß § 9 der Satzung der              unter
       Gesellschaft der Gesellschaft spätestens bis zum
       Ablauf des                                              		     https://easy-software.com/de/easy-gruppe/
                                                                       investor-relations/hauptversammlungen/
     		 17. Juni 2021, 24:00 Uhr (MESZ),
                                                               	
                                                                übertragen. Die persönlichen Zugangsdaten er-
       unter der genannten Anmeldeadresse zugehen.                   halten die Aktionäre mit dem personalisierten
                                                                     Einladungsschreiben zur Hauptversammlung zu-
     	Für die Anmeldung zur virtuellen Hauptversamm-                geschickt. Aktionäre oder Bevollmächtigte können
       lung und damit für die Ausübung der Aktionärsrech-            unter Verwendung der persönlichen Zugangsdaten
       te ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktien-             auf die Bild- und Tonübertragung der gesamten
       register eingetragene Aktienbestand maßgebend.                Hauptversammlung zugreifen.
       Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sog.
       Technical Record Date) ist der Ablauf, d.h. 24:00 Uhr

30                                                                                                                        31
Die Bild- und Tonübertragung der Hauptversamm-
        lung ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptver-      	Erfolgt die Abgabe der Briefwahl-Stimme elektro-
        sammlung im Sinne von § 118 Abs. 1 S. 2 AktG.            nisch, d.h. unter Nutzung des passwortgeschützten
                                                                 Hauptversammlungsportals der Gesellschaft unter

     5. Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl         		https://easy-software.com/de/easy-gruppe/
                                                                    investor-relations/hauptversammlungen/
     	Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Brief-
        wahl sind nur diejenigen eingetragenen Aktienbe-         kann die Briefwahl-Stimme
        stände berechtigt, die sich ordnungsgemäß ange-
        meldet haben.                                         		
                                                                 bis zur förmlichen Beendigung der Möglich-
                                                                    keit zur Stimmrechtsausübung durch den Ver-
     	Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl erfolgt                sammlungsleiter im Anschluss an die Fragen-
        entweder elektronisch, d.h. unter Nutzung des               beantwortung am Tag der Hauptversammlung
        passwortgeschützten Hauptversammlungsportals                (Donnerstag, 24. Juni 2021)
        der Gesellschaft unter
                                                              	abgegeben werden.
     		     https://easy-software.com/de/easy-gruppe/
             investor-relations/hauptversammlungen/           	Eine schriftlich, d.h. eine postalisch, per Fax oder
                                                                 per E-Mail abgegebene Briefwahl-Stimme, muss
     	oder schriftlich, d.h. postalisch, per Fax oder per       jedoch spätestens bis zum
           E-Mail durch Übermittlung an die nachfolgend ge-
           nannte Hauptversammlungsadresse der Gesell-        		23. Juni 2021, 24:00 Uhr (MESZ)
           schaft                                                   (Eingang bei der Gesellschaft)

     		 EASY SOFTWARE AG                                      	bei der oben genannten Hauptversammlungsadres-
     		 c/o Computershare Operations Center                      se der Gesellschaft eingegangen sein. Ein Formular
     		 80249 München                                            zur schriftlichen Stimmabgabe im Wege der Brief-
     		 Telefax: +49 89 30903-74675                              wahl wird dem Einladungsschreiben beigefügt und
     		 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de                   kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft
                                                                 unter
     	Für die Ausübung des Stimmrechts im Wege der
           Briefwahl ist der am Tag der Hauptversammlung im   		   https://easy-software.com/de/easy-gruppe/
           Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßge-         investor-relations/hauptversammlungen/
           bend.

32                                                                                                                     33
heruntergeladen werden. Es kann zudem unter der        6.	Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts und
       oben genannten Hauptversammlungsadresse der               sonstiger ausübbarer Aktionärsrechte durch Be-
       Gesellschaft postalisch, per Fax oder per E-Mail          vollmächtigte
       angefordert werden.
                                                              	
                                                               Stimmberechtigte Aktionäre, die ihr Stimmrecht
     	
      Elektronisch und schriftlich bereits abgegebene            oder die sonstigen ausübbaren Aktionärsrechte nicht
       Stimmen können                                            persönlich ausüben möchten, können diese Rechte
                                                                 durch einen Bevollmächtigten, einen von § 135 AktG
     		
       bis zur förmlichen Beendigung der Möglich-                erfassten Intermediär, eine Aktionärsvereinigung,
             keit zur Stimmrechtsausübung durch den Ver-         einen Stimmrechtsberater oder durch eine Person,
             sammlungsleiter im Anschluss an die Fragen-         die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur
             beantwortung am Tag der Hauptversammlung            Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversamm-
             (24. Juni 2021)                                     lung erbietet, ausüben lassen, der sich seinerseits
                                                                 zur Stimmrechtsausübung der Briefwahl oder eines
     	
      über das passwortgeschützte Hauptversamm-                  durch die Gesellschaft benannten Stimmrechtsver-
       lungsportal der Gesellschaft unter                        treters (dazu nachfolgend 7.) bedient.

     		     https://easy-software.com/de/easy-gruppe/        	Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person,
             investor-relations/hauptversammlungen/              kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
                                                                 zurückweisen.
     	geändert oder widerrufen werden. Eine Änderung
           oder ein Widerruf auf schriftlichem Weg muss bis   	Stimmberechtigte Aktionäre können einen Vertreter
           zum 23. Juni 2021, 24:00 Uhr (MESZ) (Eingang bei      durch Erklärung unmittelbar gegenüber der Gesell-
           der Gesellschaft), an die genannte Hauptversamm-      schaft elektronisch, d.h. unter Nutzung des pass-
           lungsadresse der Gesellschaft übermittelt worden      wortgeschützten Hauptversammlungsportals der
           sein.                                                 Gesellschaft unter

     	
      Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl stellt            		https://easy-software.com/de/easy-gruppe/
           keine Teilnahme an der Hauptversammlung im              investor-relations/hauptversammlungen/
           Rechtssinne dar.
                                                              	oder schriftlich, d.h. postalisch, per Fax oder per
                                                                 E-Mail an die oben genannte Hauptversammlungs-
                                                                 adresse der Gesellschaft bevollmächtigen. Auch der
                                                                 Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf
                                                                 den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar

34                                                                                                                     35
gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Eines      	Auch für die Erteilung einer Vollmacht durch Erklä-
        gesonderten Nachweises der Bevollmächtigung be-          rung gegenüber dem Vertreter werden die Aktionäre
        darf es dann nicht mehr.                                 gebeten, die Formulare zu verwenden, welche die
                                                                 Gesellschaft hierfür bereithält.
     	Aktionäre, die schriftlich einen Vertreter durch Er-
        klärung unmittelbar gegenüber der Gesellschaft        	Bei der Bevollmächtigung, eines von § 135 AktG er-
        bevollmächtigen möchten (d.h. postalisch, per Fax        fassten Intermediärs, eines Stimmrechtsberaters,
        oder per E-Mail an die oben genannte Hauptver-           einer Aktionärsvereinigung oder einer Person, die
        sammlungsadresse der Gesellschaft), werden ge-           sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Aus-
        beten, zur Erteilung der Vollmacht die Formulare         übung des Stimmrechts in der Hauptversammlung
        zu verwenden, welche die Gesellschaft hierfür be-        erbietet, sowie für den Widerruf und den Nachweis
        reithält. Die Formulare zur schriftlichen Erteilung      einer solchen Bevollmächtigung können Besonder-
        einer Vollmacht werden dem Einladungsschreiben           heiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in
        beigefügt und können auch auf der Internetseite der      einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden
        Gesellschaft unter                                       rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise
                                                                 geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. Ein
     		https://easy-software.com/de/easy-gruppe/                Intermediär darf das Stimmrecht für Namensaktien,
          investor-relations/hauptversammlungen/                 die ihm nicht gehören, als deren Inhaber er aber im
                                                                 Aktienregister eingetragen ist, nur auf Grund einer
     	heruntergeladen sowie unter der oben genannten            Ermächtigung ausüben.
        Hauptversammlungsadresse postalisch, per Fax
        oder per E-Mail angefordert werden.                   	
                                                               Erfolgt die Bevollmächtigung unmittelbar gegen-
                                                                 über der Gesellschaft elektronisch, d.h. unter Nut-
     	Wird die Vollmacht nicht unmittelbar gegenüber der        zung des passwortgeschützten Hauptversamm-
        Gesellschaft, sondern gegenüber dem Vertreter er-        lungsportals der Gesellschaft unter
        teilt (sog. Innenvollmacht), bedürfen die Erteilung
        der Vollmacht, der Nachweis der Bevollmächtigung      		https://easy-software.com/de/easy-gruppe/
        gegenüber der Gesellschaft sowie grundsätzlich             investor-relations/hauptversammlungen/
        auch der Widerruf der Vollmacht der Textform. Der
        Nachweis einer im Innenverhältnis erteilten Bevoll-   	kann die Bevollmächtigung
        mächtigung kann durch Übermittlung des Nachwei-
        ses per Post, per Fax oder per E-Mail an die oben     		
                                                                 bis zur förmlichen Beendigung der Möglich-
        genannte Hauptversammlungsadresse der Gesell-              keit zur Stimmrechtsausübung durch den Ver-
        schaft geführt werden.                                     sammlungsleiter im Anschluss an die Fragen-

36                                                                                                                      37
beantwortung am Tag der Hauptversammlung              von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertre-
          (Donnerstag, 24. Juni 2021)                           ter zu bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft
                                                                benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimm-
        erteilt werden.                                         recht im Fall ihrer Bevollmächtigung weisungsge-
                                                                bunden aus. Ohne Weisungen des Aktionärs sind
     	Eine schriftlich, d.h. postalisch, per Fax oder per      die von der Gesellschaft benannten Stimmrechts-
        E-Mail, unmittelbar gegenüber der Gesellschaft er-      vertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt.
        teilte oder der Nachweis einer gegenüber dem Ver-
        treter erteilten Bevollmächtigung müssen aus orga-   	Die Vollmacht und Weisungen an die von der Ge-
        nisatorischen Gründen jedoch spätestens bis zum         sellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind
                                                                entweder elektronisch, d.h. unter Nutzung des
     		23. Juni 2021, 24:00 Uhr (MESZ) (Eingang bei der        passwortgeschützten Hauptversammlungsportals
          Gesellschaft),                                        der Gesellschaft unter

     	bei der oben genannten Hauptversammlungsadres-        		https://easy-software.com/de/easy-gruppe/
        se der Gesellschaft eingegangen sein.                     investor-relations/hauptversammlungen/

     	Weitere Informationen zur Vollmachtserteilung so-     	oder schriftlich, d.h. postalisch, per Fax oder per
        wie die entsprechenden Formulare für die Erteilung      E-Mail zu erteilen.
        einer Stimmrechtsvollmacht finden sich in den Un-
        terlagen, die den Aktionären übersandt werden, und   	Die Zugangsdaten für die Nutzung des passwort-
        sind auch im Internet unter                             geschützten Hauptversammlungsportals und das
                                                                Formular zur schriftlichen Vollmachts- und Wei-
     		https://easy-software.com/de/easy-gruppe/               sungserteilung an die von der Gesellschaft be-
          investor-relations/hauptversammlungen/                nannten Stimmrechtsvertreter werden dem Ein-
                                                                ladungsschreiben beigefügt. Das Formular kann
     	abrufbar.                                                zudem unter der oben genannten Hauptversamm-
                                                                lungsadresse der Gesellschaft postalisch, per Fax
                                                                oder per E-Mail angefordert werden. Ferner steht
     7.	
        Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts              ein neutrales Formular zusammen mit weiteren
        durch die von der Gesellschaft benannten Stimm-         Informationen zur schriftlichen Vollmachts- und
        rechtsvertreter                                         Weisungserteilung an die von der Gesellschaft be-
                                                                nannten Stimmrechtsvertreter auf der Internetseite
     	Die Gesellschaft bietet ordnungsgemäß angemel-           der Gesellschaft unter
        deten Aktionären und deren Bevollmächtigten an,

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https://easy-software.com/de/easy-gruppe/          		23. Juni 2021, 24:00 Uhr (MESZ)
          investor-relations/hauptversammlungen/           		 (Eingang bei der Gesellschaft),

     	zum Herunterladen bereit.                           	postalisch, per Fax oder per E-Mail an die oben
                                                              genannte Hauptversammlungsadresse der Gesell-
     	Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten      schaft übermitteln. Gleiches gilt für die Änderung
        Stimmrechtsvertreter elektronisch bevollmächti-       und den Widerruf erteilter Vollmacht und Weisun-
        gen möchten, können Vollmachten nebst Weisun-         gen, die auf diesem Weg erfolgen sollen.
        gen
                                                           	Auf elektronischem Weg, d.h. über das passwort-
     		
       bis zur förmlichen Beendigung der Möglich-             geschützte Hauptversammlungsportal der Gesell-
          keit zur Stimmrechtsausübung durch den Ver-         schaft unter
          sammlungsleiter im Anschluss an die Fragen-
          beantwortung am Tag der Hauptversammlung         		https://easy-software.com/de/easy-gruppe/
          (Donnerstag, 24. Juni 2021)                           investor-relations/hauptversammlungen/

     	
      über das passwortgeschützte Hauptversamm-            	sind Änderungen und der Widerruf von bereits –
        lungsportal der Gesellschaft unter                    elektronisch und schriftlich – erteilten Vollmachten
                                                              nebst Weisungen
     		https://easy-software.com/de/easy-gruppe/
          investor-relations/hauptversammlungen/           		
                                                             bis zur förmlichen Beendigung der Möglich-
                                                                keit zur Stimmrechtsausübung durch den Ver-
     	
      übermitteln. Die von der Gesellschaft benannten           sammlungsleiter im Anschluss an die Fragen-
        Stimmrechtsvertreter werden dann im Anschluss           beantwortung am Tag der Hauptversammlung
        an die förmliche Beendigung der Möglichkeit zur         (Donnerstag, 24. Juni 2021)
        Stimmrechtsausübung (d.h. hier der Möglichkeit
        zur Abgabe von Weisungen an die von der Gesell-       möglich.
        schaft benannten Stimmrechtsvertreter) die ihnen
        erteilten Weisungen umsetzen.                      	Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechts-
                                                              vertreter können nicht mit der Stellung von Anträ-
     	Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten      gen oder der Erklärung von Widersprüchen beauf-
        Stimmrechtsvertreter schriftlich bevollmächtigen      tragt werden.
        möchten, können Vollmachten nebst Weisungen bis
        zum

40                                                                                                                   41
8.	Fragerecht                                           9.	Widerspruch gegen Beschlüsse der
                                                                 Hauptversammlung
     	Nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 PandemieG wird den
        Aktionären und ihren Bevollmächtigten das Recht       	Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre oder ihre
        eingeräumt, Fragen im Wege elektronischer Kom-           Bevollmächtigten, die das Stimmrecht ausgeübt
        munikation zu stellen, die vom Vorstand zu beant-        haben, haben das Recht, gegen einen Beschluss
        worten sind. Der Vorstand entscheidet nach pflicht-      der Hauptversammlung in deutscher Sprache im
        gemäßem, freiem Ermessen, wie er die Fragen              Wege der elektronischen Kommunikation über das
        beantwortet. Er kann auch vorgeben, dass Fragen          passwortgeschützte Hauptversammlungsportal der
        bis spätestens einen Tag vor der Versammlung im          Gesellschaft unter
        Wege elektronischer Kommunikation einzureichen
        sind.                                                 		https://easy-software.com/de/easy-gruppe/
                                                                   investor-relations/hauptversammlungen/
     	Entsprechend diesen gesetzlichen Vorgaben kön-
        nen ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre oder          	während der Hauptversammlung Widerspruch zu
        deren Bevollmächtigte bis spätestens einen Tag vor       Protokoll zu erklären.
        der Hauptversammlung, also bis spätestens

     		22. Juni 2021, 24:00 Uhr (MESZ)                       10.	Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122
          (Eingang bei der Gesellschaft),                        Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG teils in
                                                                 Verbindung mit dem PandemieG
     	
      Fragen über das passwortgeschützte Hauptver-
        sammlungsportal der Gesellschaft unter                   10.1	Tagesordnungsergänzungsverlangen
                                                                       gemäß § 122 Abs. 2 AktG
     		https://easy-software.com/de/easy-gruppe/             				
                                                                  Aktionäre, deren Anteile zusammen den
          investor-relations/hauptversammlungen/                       zwanzigsten Teil (5 %) des Grundkapitals oder
                                                                       einen anteiligen Betrag am Grundkapital von
        einreichen.                                                    EUR 500.000,00 (dies entspricht 500.000
                                                                       Stückaktien) erreichen, können unter Nach-
     	
      Weitere Einzelheiten zum Fragerecht finden sich                  weis der erforderlichen Haltezeit nach § 122
        nachstehend unter 10.3.                                        Abs. 1 Satz 3 AktG verlangen, dass Gegenstän-
                                                                       de auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt-
                                                                       gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand
                                                                       der Tagesordnung muss eine Begründung
                                                                       oder eine Beschlussvorlage beiliegen.

42                                                                                                                         43
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand       				zugänglich gemacht.
             zu richten und muss der Gesellschaft spätes-
             tens bis zum Ablauf des 24. Mai 2021, 24:00      				
                                                                  Über den im Rahmen einer zulässigen Ta-
             Uhr (MESZ), zugehen. Wir bitten, derartige               gesordnungsergänzung bekannt gemachten
             Verlangen an folgende Adresse zu übersen-                Beschlussvorschlag wird während der Haupt-
             den:                                                     versammlung abgestimmt.

     					 EASY SOFTWARE AG                                    10.1	
                                                                     Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß
     					 Vorstand                                                  § 126 Abs. 1, § 127 AktG
     					Am Hauptbahnhof 4                                  				Mit der Stimmrechtsausübung im Wege der
     					45468 Mülheim an der Ruhr                                  Briefwahl gehen – soweit nicht anders ausge-
                                                                      führt – keine teilnahmebezogenen Rechte ein-
     				Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass                  her. Dementsprechend können Aktionäre und
             sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des             ihre Bevollmächtigten während der Haupt-
             Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien                versammlung keine Gegenanträge gegen die
             sind und dass sie die Aktien bis zur Entschei-           Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichts-
             dung des Vorstands über das Verlangen hal-               rat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung
             ten. Auf die Fristberechnung ist § 121 Abs. 7            stellen sowie Wahlvorschläge zur Wahl des
             AktG entsprechend anzuwenden.                            Abschlussprüfers (Tagesordnungspunkt 7)
                                                                      machen.
     				
         Bekanntzumachende Ergänzungen der Ta-
             gesordnung werden – soweit sie nicht bereits     				Allerdings gelten Anträge oder Wahlvorschlä-
             mit der Einberufung bekanntgemacht wurden                ge von Aktionären, die nach § 126 AktG oder §
             – unverzüglich nach Zugang des Verlangens                127 AktG zugänglich zu machen sind, nach § 1
             im Bundesanzeiger bekannt gemacht und sol-               Abs. 2 Satz 3 PandemieG als in der Hauptver-
             chen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet,             sammlung gestellt, wenn der den Antrag stel-
             bei denen davon ausgegangen werden kann,                 lende oder den Wahlvorschlag unterbreitende
             dass sie die Information in der gesamten Eu-             Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur
             ropäischen Union verbreiten. Sie werden au-              Hauptversammlung angemeldet ist.
             ßerdem unverzüglich über die Internetseite
             der Gesellschaft unter                           				Nach § 126 Abs. 1, AktG werden zugänglich
                                                                      zu machende Gegenanträge von der Gesell-
     					https://easy-software.com/de/easy-gruppe/                  schaft veröffentlicht, wenn sie spätestens
               investor-relations/hauptversammlungen/                 bis zum Ablauf des 9. Juni 2021, 24:00 Uhr

44                                                                                                                    45
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