Einreisebedingungen: Dänemark - EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSBÜRGER
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Einreisebedingungen: Dänemark EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSBÜRGER Medizinische Hinweise Impfschutz Es gibt keine Impfvorschriften. Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de). Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten),. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza. Als Reiseimpfungen werden. Impfungen gegen FSME (bei Aufenthalt auf Bornholm) und Hepatitis B, für Grönland (Abenteuerreisen) Hepatitis A und Hepatitis B empfohlen. Medizinische Versorgung Das Versorgungsniveau in Dänemark ist gut bis sehr gut. Dies gilt allerdings nicht für Grönland. Dort ist mit erheblichen Einschränkungen zu rechnen. Bundesbürger, wie alle anderen -Bürger, die sich vorübergehend in Dänemark aufhalten, können nach dem europäischen Gemeinschaftsrecht im Krankheitsfall Leistungen nach dänischem Recht in Anspruch nehmen. Als Anspruchsnachweis muss eine vor dem Antritt der Reise von der deutschen Krankenkasse auszustellende Europäische Versichertenkarte vorgelegt werden. Ausführliche Informationen finden sich auf der Internetseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland www.dvka.de (z. B. unter Publikationen, Merkblätter "Urlaub im Ausland") Ferner erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen. Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken). Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von dem individuellen Verhältnissen der Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Einzelfall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. [20670] Allgemeine Reiseinformationen Grenzkontrollen Seit Anfang Januar 2016 führt Dänemark wieder stichprobenartige Grenzkontrollen sowohl an der deutsch-dänischen als auch der dänisch-schwedischen Grenze durch. Dies kann unter Umständen zu Wartezeiten im grenzüberschreitenden Verkehr führen. Deutschen Staatsangehörigen wird bei Reisen nach Dänemark dringend empfohlen, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit sich zu führen. Autofahrern wird darüber hinaus dringend davon abgeraten, Anhalter oder andere ihnen unbekannte Personen über die Grenze nach Dänemark mitzunehmen, siehe auch Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige. Grindwaljagd Vorwiegend in den Sommermonaten finden auf den Färöer-Inseln traditionell Grindwaljagden statt, die gesetzlich strikt reglementiert sind. Nach der letzten Änderung des Grindwalgesetzes vom 6. Mai 2016 ist der Verstoß gegen die Meldepflicht einer Grindwalsichtung allein nicht länger strafbewehrt. Personen, die in eine Grindwaljagd eingreifen und sich in diesem Zusammenhang nicht an die Anweisungen der färöischen Behörden halten, müssen weiterhin mit Geld- oder Haftstrafen rechnen. Straßenverkehr Auf Autobahnen in Dänemark darf bis zu 130 km/h gefahren werden. In vielen Fällen gilt jedoch eine Beschränkung auf 110 km/h. Es gilt auf allen Straßen tagsüber eine Lichtpflicht, so dass stets mit Abblend- oder Tagfahrlicht gefahren werden muss. Die Promillegrenze beträgt 0,5. Eine Überschreitung dieser Grenzen hat - ebenso wie falsches Parken - hohe Strafen zur Folge. Einreisebedingungen: Seite 1 von 9 Dänemark
Führerschein Der deutsche Führerschein wird anerkannt. Geld/Kreditkarten Zahlungsmittel ist die Dänische Krone (DKK). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarte sind überall möglich. Versorgung im Notfall Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherung achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung. [20670] EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE, SCHWEIZERISCHE UND ÖSTERREICHISCHE STAATSBÜRGER Gesundheitsvorsorge Übersicht Alle Ausländer, die sich vorübergehend in Dänemark aufhalten, haben Anspruch auf kostenlose Krankenhaus- und Ambulanzbehandlung im Notfall. Die Behandlung in Arztpraxen ist nur dann nicht selbst zu tragen, wenn es sich um einen Vertragsarzt handelt und man vor Beginn der Behandlung seinen Versicherungsnachweis vorlegt. In Dänemark gibt es einige private Arztwachen, die keinen Vertrag mit dem dänischen Krankenversicherungssystem haben. Die Kosten, die nicht über die europäische Krankenversicherungskarte abgerechnet werden können muss der Reisende privat tragen. Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. Aushelfender Träger ist der dänische Gesundheitsdienst. Im Notfall behandeln Vertragsärzte der Sozial- und Gesundheitsverwaltung. Auskünfte über Anschriften von Vertragsärzten sind beim zuständigen Landkreisamt (Amtskommune) erhältlich. In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden. Der Notdienst in Dänemark hat die Rufnummer 112. In den Apotheken sind nur Medikamente erhältlich, die von dänischen oder anderen skandinavischen Ärzten verschrieben werden. Manche Medikamente, die in anderen europäischen Ländern rezeptfrei sind, erhält man in Dänemark nur auf Rezept. Der Patient trägt einen Teil der Kosten. Impfungen Titel Besondere Vorsichtsmaßnahmen Gesundheitszeugnis erforderlich Typhus & Polio Nein - Malaria Nein - Essen & Trinken - - Gelbfieber Nein - Cholera Nein - Andere Risiken Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden. Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel. Das Infektionsrisiko für die von Zecken verursachte Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird als gering eingestuft. Einzelerkrankungen wurden aus Bornholm gemeldet. Gegen diese Krankheit ist eine Impfung möglich. Einreisebedingungen: Seite 2 von 9 Dänemark
Hepatitis B kommt vor. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen. Tollwut kommt landesweit gelegentlich vor. Überträger sind u.a. streunende Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. [col] Reisewarnung Überblick Stand - Tue, 02 Oct 2018 18:15:00 +0200 (Unverändert gültig seit: Tue, 02 Oct 2018 18:20:03 +0200) Letzte Änderungen: Landesspezifische Sicherheitshinweise (Kriminalität) LANDESSPEZIFISCHER SICHERHEITSHINWEIS Kriminalität In Kopenhagen steigt in den Sommermonaten das Risiko von Taschendiebstählen. An beliebten Ausflugszielen und Orten mit naturgemäß hohen Besucherzahlen, wie z. B. Hauptbahnhof, Rathausplatz, Museen und Wachablösung vor Schloss Amalienborg, sollten Reisende besonders auf Handtaschen, Geld, Ausweispapiere usw. achten. Besondere Vorsicht ist im „Freistaat Christiania" und im Stadtteil Nørrebro geboten. In Christiana verfolgt die dänische Polizei Vorfälle aufgrund der besonderen Situation nur ausnahmsweise. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass sich die Bewohner von Christiania das Fotografieren ausdrücklich verbitten und Geräte, mit denen fotografiert wird, ggf. einbehalten werden. Im Stadtteil Nørrebro kam es in der Vergangenheit nachts des Öfteren zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Banden. Auch wenn es sich nicht um gezielte Angriffe auf unbeteiligte Passanten handelte, sollten Reisende hier besonders aufmerksam sein. Besondere Sicherheitshinweise für Grönland Das wechselhafte arktische Extremklima, ausgedehnte unzugängliche Gebiete und eine sehr beschränkte Infrastruktur machen Such- und Rettungsaktionen außerhalb der Ortschaften an der Westküste Grönlands praktisch unmöglich. Touristen, die außerhalb geschlossener Ortschaften reisen möchten, sollten sich vor Antritt der Reise mit den damit verbundenen Risiken vertraut machen. Die Mitnahme von GPS und Satellitentelefon wird empfohlen. Von Einzelreisen wird dringend abgeraten. Auch bei Kreuzfahrten besteht aufgrund der oben genannten beschränkten Infrastruktur ein erhöhtes Risiko, beispielsweise bei einem medizinischen Notfall. Krisenvorsorgeliste Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalurlauber werden in der Regel über ihre Reiseveranstalter mit aktuellen Informationen versorgt. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. ALLGEMEINE REISEINFORMATIONEN Grenzkontrollen Seit Anfang Januar 2016 führt Dänemark wieder stichprobenartige Grenzkontrollen sowohl an der deutsch-dänischen als auch der dänisch-schwedischen Grenze durch. Dies kann unter Umständen zu Wartezeiten im grenzüberschreitenden Verkehr führen. Deutschen Staatsangehörigen wird bei Reisen nach Dänemark dringend empfohlen, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit sich zu führen. Autofahrern wird darüber hinaus dringend davon abgeraten, Anhalter oder andere ihnen unbekannte Personen über die Grenze nach Dänemark mitzunehmen, siehe auch Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige. Grindwaljagd Vorwiegend in den Sommermonaten finden auf den Färöer-Inseln traditionell Grindwaljagden statt, die gesetzlich strikt reglementiert sind. Nach der letzten Änderung des Grindwalgesetzes vom 6. Mai 2016 ist der Verstoß gegen die Meldepflicht einer Grindwalsichtung allein nicht länger strafbewehrt. Personen, die in eine Grindwaljagd eingreifen und sich in diesem Zusammenhang nicht an die Anweisungen der färöischen Behörden halten, müssen weiterhin mit Geld- oder Haftstrafen rechnen. Straßenverkehr Auf Autobahnen in Dänemark darf bis zu 130 km/h gefahren werden. In vielen Fällen gilt jedoch eine Beschränkung auf 110 km/h. Es gilt auf allen Straßen tagsüber eine Lichtpflicht, so dass stets mit Abblend- oder Tagfahrlicht gefahren werden muss. Die Promillegrenze beträgt 0,5. Eine Überschreitung dieser Grenzen hat - ebenso wie falsches Parken - hohe Strafen zur Folge. Führerschein Der deutsche Führerschein wird anerkannt. Geld/Kreditkarten Zahlungsmittel ist die Dänische Krone (DKK). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarte
sind überall möglich. Versorgung im Notfall Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherung achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung. EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE Reisedokumente Die Einreise nach Dänemark und auf die Färöer ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Ja Vorläufiger Personalausweis: Ja Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Bei Weiterreisen nach Grönland ist die Mitnahme eines Reisepasses erforderlich, da dieser Teil der Dänischen Reichsgemeinschaft nicht Mitglied des Schengenraumes ist. Alle Reisedokumente müssen gültig sein. Autofahrern wird dringend abgeraten, Anhalter oder andere ihnen unbekannte Personen über die Grenze nach Dänemark mitzunehmen. Sofern diese Personen keine Ausweispapiere mit sich führen, die zum legalen Aufenthalt in Dänemark berechtigen, wird den Fahrern Menschenschmuggel vorgeworfen und regelmäßig sofortige Untersuchungshaft angeordnet. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. BESONDERE ZOLLVORSCHRIFTEN Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus. Ein- und Ausfuhr von Heimtieren Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Großbritannien, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, gilt folgende Regelung: Es ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient u. a. dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Ein Musterausweis sowie weitergehende Informationen sind beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erhältlich. Nähere Informationen zu den Bestimmungen über Haustiere und eine Liste der in Dänemark verbotenen Hunderassen finden Sie auf der Webseite der dänischen Vertretungen in Deutschland. Besondere Regelungen für die Faröer und für Grönland Die kurz- oder mittelfristige Einfuhr von Haustieren auf die Färöer ist nicht gestattet. Die permanente Einfuhr von Haustieren auf die Färöer durch Personen, die ihren Wohnsitz dort haben, ist unter bestimmten Umständen erlaubt. Auch für Grönland gelten besondere Einfuhrbestimmungen in Bezug auf Haustiere. Weitere Auskünfte erteilt das dänische Ministerium für Umwelt und Ernährung Fødevarestyrelsen. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen. BESONDERE STRAFRECHTLICHE VORSCHRIFTEN Waffen unterliegen grundsätzlich einem Einfuhrverbot. Eine Ausnahme besteht für Jagd- und Sportwaffen sowie für die dazugehörige Munition bei einem Aufenthalt von bis zu drei Monaten. Voraussetzung hierfür ist der europäische Waffenpass, in dem die betreffende Waffe eingetragen ist, sowie eine Einladung zur Jagd oder zu einem Schießwettbewerb in Dänemark. Das Führen von Messern mit einer Klingenlänge über sieben cm ist in der Öffentlichkeit verboten. So sollte man z. B. darauf verzichten, an einem dänischen Rastplatz ein Messer bei sich zu tragen, sondern es vorschriftsgemäß im abgeschlossen Wagen aufbewahren. Anders als in Deutschland sind auch das Führen, der Handel und die Einfuhr von Tränengasspray verboten. Bedeckungsverbot im öffentlichen Raum Seit dem 1. August 2018 gilt in Dänemark ein Bedeckungsverbot für den öffentlichen Raum. Wird an einem öffentlichen Ort ein Kleidungsstück getragen, das das Gesicht verhüllt, kann ein Bußgeld in Höhe von umgerechnet ca. 135 EUR beim ersten Verstoß, bis zu 1350 EUR bei wiederholten Verstößen, verhängt werden. Das Verbot gilt nicht für eine Verhüllung des Gesichts, die einem legitimen Zweck dient. Die Regelung richtet sich insbesondere gegen muslimische Frauenbekleidung, wie z. B. Burka oder Niqab. MEDIZINISCHE HINWEISE Impfschutz Einreisebedingungen: Seite 4 von 9 Dänemark
Es gibt keine Impfvorschriften. Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de). Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggfs. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza. Als Reiseimpfungen werden ggfs. Impfungen gegen FSME (bei Aufenthalt auf Bornholm) und Hepatitis B, für Grönland (Abenteuerreisen) Hepatitis A und Hepatitis B empfohlen. Medizinische Versorgung Das Versorgungsniveau in Dänemark ist gut bis sehr gut. Dies gilt allerdings nicht für Grönland. Dort ist mit erheblichen Einschränkungen zu rechnen. Bundesbürger, wie alle anderen EU-Bürger, die sich vorübergehend in Dänemark aufhalten, können nach dem europäischen Gemeinschaftsrecht im Krankheitsfall Leistungen nach dänischem Recht in Anspruch nehmen. Als Anspruchsnachweis muss eine vor dem Antritt der Reise von der deutschen Krankenkasse auszustellende Europäische Versichertenkarte vorgelegt werden. Ausführliche Informationen finden sich auf der Internetseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland www.dvka.de (z. B. unter Publikationen, Merkblätter „Urlaub im Ausland") Ferner erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen. Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken). Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von dem individuellen Verhältnissen der Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Einzelfall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. LÄNDERINFOS ZU IHREM REISELAND Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr WEITERE HINWEISE FÜR IHRE REISE Akkordeon [col] Pass- und Visabestimmungen Notwendige Einreisedokumente Titel Pass Visum Rückflugticket Personalausweis/Identitätskarte erforderlich erforderlich erforderlich Schweiz Ja/1 Nein Nein Ja Andere EU- Ja/1 Nein Nein Ja Länder Türkei Ja 2 Ja Nein Österreich Ja/1 Nein Nein Ja Deutschland Ja/1 Nein Nein Ja Personalausweise/Identitätskarten [1] U. a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten mit einem bei Einreise noch mindestens 3 Monate gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen: Einreisebedingungen: Seite 5 von 9 Dänemark
EU-Länder und Schweiz. Anmerkung: Dennoch ist es in einigen Fällen ratsam, einen Reisepass mitzuführen, z.B. bei Weiterreise nach Grönland oder auf die Färöer, die nicht Mitglieder des Schengener Abkommens sind. Reisepassinformationen Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Außerdem dürfen die Reisepässe von Nicht-EU-Bürgern nicht älter als zehn Jahre sein. Reisepässe von EU-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein. Anmerkung zum Reisepass Dänemark ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen). Visainformationen Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige folgender Länder für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten: (a) EU-Länder und Schweiz. (b) [2] Türkische Staatsangehörige mit einem langfristigen Schengen-Visum oder mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung für ein EU-Land, das auch ein Schengen-Land ist, oder für die Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Großbritannien. Einreise mit Kindern Deutsche: Kinderreisepass (bis zum vollendeten 12. Lebensjahr) Ab 13 Jahren Personalausweis oder eigener Reisepass. Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass. Schweizer: Identitätskarte oder Reisepass. Türken: Eigener Reisepass. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich. Achtung: Minderjährige sollten die Einverständniserklärung von nicht mitreisenden Elternteilen / Sorgeberechtigten vorlegen können. Einreise mit Haustieren Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass), der nur von dazu ermächtigten Tierärzten ausgestellt werden kann, und müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschränkt. Heimtiere unter 4 Monate sind von der Impfpflicht gegen Tollwut ausgenommen. Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift: Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden. Ausnahme: Die 3-Monatsfrist gilt nicht für Heimtiere aus dessen EU-Heimtierausweis hervorgeht, dass die Blutentnahme durchgeführt wurde bevor dieses Tier das Gebiet der Gemeinschaft verlassen hat und dass bei der Blutanalyse genügend Antikörper auf Tollwut nachgewiesen worden sind. Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis, der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden. Der kurz- oder mittelfristige Import von Hunden, Katzen und Frettchen auf die Faröer Inseln ist verboten. Nur Personen, die ihren permanenten Wohnsitz auf den Faröer Inseln haben, dürfen unter bestimmten Umständen Haustiere einführen. Einfuhrgenehmigungen für Grönland werden sehr restriktiv behandelt. Anmerkung: Vögel aus Ländern, die von der Vogelgrippe betroffen sind, dürfen nicht eingeführt werden. Hinweis: Hunde der Rassen Pit Bull Terrier, Tosa Inu, American Staffordshire Terrier, Fila Brasileiro, Dogo Argentino (argentinische Dogge), American Bulldog, Boerboel, Kangal, Zentralasiatischer Owtscharka, Einreisebedingungen: Seite 6 von 9 Dänemark
Kaukasischer Owtscharka, Südrussischer Owtscharka, Tornjak, Šarplaninac sowie Hunde aus Kreuzungen mit diesen Rassen und einige neuere Hunderassen aus Osteuropa dürfen nicht nach Dänemark verbracht werden, wenn diese nach dem 17. März 2010 angeschafft wurden (Ausnahmen: Pit Bull Terrier und Tosa Inu dürfen in keinem Fall nach Dänemark verbracht werden). Des Weiteren besteht Leinenpflicht für alle Hunde ganzjährig in Wäldern und von April bis September an Stränden. Hinweis: Hunde (außer Blindenhunde) dürfen dänische Restaurants nicht betreten. Bearbeitungsdauer Kurzfristiger Aufenthalt: ca. 5-12 Arbeitstage. Maximal 15 Tage. Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate. Gültigkeit Unterschiedlich, je nach Visaart und Nationalität. Transit Transitpassagiere, die aus einem Nicht-Schengenland am selben Tag in ein anderes Nicht-Schengenland weiterreisen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Flughafentransitvisum. Ausgenommen sind Staatsbürger einiger Länder, die auf jeden Fall ein Transitvisum benötigen. Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. Visaarten und Kosten Einreise-, Transitvisum. Kosten Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft. Schengen-Visum: 60 €. Antrag erforderlich Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen). Schengen-Visum: (a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses. (b) Ggf. alle Dokumente (im Original), die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen. (c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung. (d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen. (e) Gebühr. (f) 2 biometrische Passfotos. (g) 1 ausgefülltes Antragsformular. [col] Geld Geldwechsel Fremdwährungen können in Banken und Wechselstuben getauscht werden, allerdings können Banken das Einwechseln von großen ausländischen Banknoten ablehnen. Unabhängig von der Höhe des Betrages wird eine Wechselgebühr erhoben. Es gibt zahlreiche Geldautomaten, an denen mit EC/Maestro-, Master-, Cirrus-, Spar- und Visacard Bargeld in der Landeswährung abgehoben werden kann. Währung 1 Dänische Krone = 100 Øre. Währungskürzel: dkr, DKK (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 1000, 500, 200, 100 und Einreisebedingungen: Seite 7 von 9 Dänemark
50 dkr, Münzen in den Nennbeträgen 20, 10, 5, 2 und 1 dkr sowie 50 Øre. Devisenbestimmungen Für Reisende innerhalb und außerhalb der EU bestehen keine Beschränkungen für die Einfuhr oder Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen. Deklarationspflicht von Barmitteln ab 10.000 € (auch Reiseschecks, anderen Währungen oder auf Dritte ausgestellte Schecks). Kreditkarten Mastercard, American Express, Diners Club, Visa und alle anderen gängigen Kreditkarten werden angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarten. Kreditkarten werden von allen Geldinstituten sowie vielen Hotels, Restaurants und größeren Geschäften akzeptiert. Reiseschecks Können in allen Banken und den meisten Hotels umgetauscht werden. Die meisten Restaurants und größere Geschäfte nehmen ebenfalls Reiseschecks an. Öffnungszeiten der Bank Mo-Mi und Fr 09.30-16.00/17.00 Uhr, Do 09.30-18.00 Uhr. Einige Banken in Kopenhagen haben Mo-Fr von 09.30-17.00 Uhr geöffnet. Manche Wechselstuben haben bis Mitternacht geöffnet. [col] Zollfrei Einkaufen Überblick Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei nach Dänemark von Personen ab 17 Jahren eingeführt werden: 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak; 1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 22% oder 2 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22% oder Schaumwein; 4 l Tafelwein; 16 l Bier; Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von umgerechnet 430 € (ca. 3.250 dkr, Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (ca. 2.250 dkr, Reisen mit der Bahn/dem Auto); Kinder unter 15 Jahren generell 175 € (1.300 dkr). Verbotene Importe Frische, unbearbeitete Lebensmittel dürfen nicht eingeführt werden. Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz). [col] HINWEISE ZU EINREISE- UND GESUNDHEITSPOLIZEILICHEN INFORMATIONEN Bitte beachten Sie, dass die vorstehenden Informationen lediglich allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten zum Gegenstand haben, die zudem Änderungen unterliegen können. Über weitere für Sie und Ihre Mitreisenden maßgebliche Einreise- und Gesundheitsbestimmungen sowie deren aktuellen Stand bis zu Ihrer Abreise informieren Sie sich bitte bei Ihrer Vertriebsstelle, auf www.tui.com/einreisebestimmungen oder bei den für Sie zuständigen Botschaften/Konsulaten. Die Informationen zu den Pass- und Visumerfordernissen veröffentlichen wir mit freundlicher Genehmigung von Columbus Travel Media. [col] QUELLENANGABEN [20670] Dänemark - Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt - Stand - 04.10.2018 (Unverändert gültig seit: 02.10.2018) Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig Einreisebedingungen: Seite 8 von 9 Dänemark
eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden. [col] Der Reiseführer - Columbus Travel Media Ltd. - Stand - 04.10.2018 (Unverändert gültig seit: 02.10.2018) Information Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger werden mit freundlicher Genehmigung von Columbus Travel Media veröffentlicht. Alle Angaben ohne Gewähr. Einreisebedingungen: Seite 9 von 9 Dänemark
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