Einreisebedingungen: Dänemark - EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSBÜRGER

 
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Einreisebedingungen:
                                           Dänemark

    EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSBÜRGER
   Medizinische Hinweise

   Impfschutz
   Es gibt keine Impfvorschriften.
   Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und
   Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de).
   Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten),. auch gegen Polio
   (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza.
   Als Reiseimpfungen werden. Impfungen gegen FSME (bei Aufenthalt auf Bornholm) und Hepatitis B, für Grönland
   (Abenteuerreisen) Hepatitis A und Hepatitis B empfohlen.

   Medizinische Versorgung
   Das Versorgungsniveau in Dänemark ist gut bis sehr gut. Dies gilt allerdings nicht für Grönland. Dort ist mit erheblichen
   Einschränkungen zu rechnen.
   Bundesbürger, wie alle anderen -Bürger, die sich vorübergehend in Dänemark aufhalten, können nach dem europäischen
   Gemeinschaftsrecht im Krankheitsfall Leistungen nach dänischem Recht in Anspruch nehmen. Als Anspruchsnachweis muss
   eine vor dem Antritt der Reise von der deutschen Krankenkasse auszustellende Europäische Versichertenkarte vorgelegt
   werden.
   Ausführliche Informationen finden sich auf der Internetseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland
   www.dvka.de (z. B. unter Publikationen, Merkblätter "Urlaub im Ausland")
   Ferner erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen.
   Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung
   abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger
   Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken).
   Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
   Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende
   Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
   Die Angaben sind:
       zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
       auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für
       kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
       immer auch abhängig von dem individuellen Verhältnissen der Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische
       Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Einzelfall regelmäßig zu empfehlen;
       trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte
       abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

   [20670]

   Allgemeine Reiseinformationen

   Grenzkontrollen
   Seit Anfang Januar 2016 führt Dänemark wieder stichprobenartige Grenzkontrollen sowohl an der deutsch-dänischen als auch
   der dänisch-schwedischen Grenze durch. Dies kann unter Umständen zu Wartezeiten im grenzüberschreitenden Verkehr führen.
   Deutschen Staatsangehörigen wird bei Reisen nach Dänemark dringend empfohlen, einen gültigen Personalausweis oder
   Reisepass mit sich zu führen. Autofahrern wird darüber hinaus dringend davon abgeraten, Anhalter oder andere ihnen
   unbekannte Personen über die Grenze nach Dänemark mitzunehmen, siehe auch Einreisebestimmungen für deutsche
   Staatsangehörige.

   Grindwaljagd
   Vorwiegend in den Sommermonaten finden auf den Färöer-Inseln traditionell Grindwaljagden statt, die gesetzlich strikt
   reglementiert sind. Nach der letzten Änderung des Grindwalgesetzes vom 6. Mai 2016 ist der Verstoß gegen die Meldepflicht
   einer Grindwalsichtung allein nicht länger strafbewehrt. Personen, die in eine Grindwaljagd eingreifen und sich in diesem
   Zusammenhang nicht an die Anweisungen der färöischen Behörden halten, müssen weiterhin mit Geld- oder Haftstrafen
   rechnen.

   Straßenverkehr
   Auf Autobahnen in Dänemark darf bis zu 130 km/h gefahren werden. In vielen Fällen gilt jedoch eine Beschränkung auf 110
   km/h. Es gilt auf allen Straßen tagsüber eine Lichtpflicht, so dass stets mit Abblend- oder Tagfahrlicht gefahren werden muss.
   Die Promillegrenze beträgt 0,5. Eine Überschreitung dieser Grenzen hat - ebenso wie falsches Parken - hohe Strafen zur Folge.

Einreisebedingungen:                                                                                                     Seite 1 von 9
Dänemark
Führerschein
   Der deutsche Führerschein wird anerkannt.

   Geld/Kreditkarten
   Zahlungsmittel ist die Dänische Krone (DKK). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarte
   sind überall möglich.

   Versorgung im Notfall
   Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherung achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach
   Deutschland abdeckt, siehe auch

   Medizinische Versorgung.
   [20670]

    EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE, SCHWEIZERISCHE UND
    ÖSTERREICHISCHE STAATSBÜRGER
   Gesundheitsvorsorge
   Übersicht
   Alle Ausländer, die sich vorübergehend in Dänemark aufhalten, haben Anspruch auf kostenlose Krankenhaus- und
   Ambulanzbehandlung im Notfall. Die Behandlung in Arztpraxen ist nur dann nicht selbst zu tragen, wenn es sich um einen
   Vertragsarzt handelt und man vor Beginn der Behandlung seinen Versicherungsnachweis vorlegt.

   In Dänemark gibt es einige private Arztwachen, die keinen Vertrag mit dem dänischen Krankenversicherungssystem haben. Die
   Kosten, die nicht über die europäische Krankenversicherungskarte abgerechnet werden können muss der Reisende privat
   tragen.

   Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die
   Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger.
   Aushelfender Träger ist der dänische Gesundheitsdienst. Im Notfall behandeln Vertragsärzte der Sozial- und
   Gesundheitsverwaltung. Auskünfte über Anschriften von Vertragsärzten sind beim zuständigen Landkreisamt (Amtskommune)
   erhältlich.

   In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen
   Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird
   deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt,
   die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.

   Der Notdienst in Dänemark hat die Rufnummer 112.

   In den Apotheken sind nur Medikamente erhältlich, die von dänischen oder anderen skandinavischen Ärzten verschrieben
   werden. Manche Medikamente, die in anderen europäischen Ländern rezeptfrei sind, erhält man in Dänemark nur auf Rezept.
   Der Patient trägt einen Teil der Kosten.

   Impfungen

     Titel                     Besondere Vorsichtsmaßnahmen                      Gesundheitszeugnis erforderlich

       Typhus & Polio            Nein                                              -

       Malaria                   Nein                                              -

       Essen & Trinken           -                                                 -

       Gelbfieber                Nein                                              -

       Cholera                   Nein                                              -

   Andere Risiken
   Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie,
   Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
   Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern,
   Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

   Das Infektionsrisiko für die von Zecken verursachte Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird als gering eingestuft.
   Einzelerkrankungen wurden aus Bornholm gemeldet. Gegen diese Krankheit ist eine Impfung möglich.

Einreisebedingungen:                                                                                                   Seite 2 von 9
Dänemark
Hepatitis B kommt vor. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen
Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

Tollwut kommt landesweit gelegentlich vor. Überträger sind u.a. streunende Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für
Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei
Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

[col]

Reisewarnung
Überblick
Stand - Tue, 02 Oct 2018 18:15:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Tue, 02 Oct 2018 18:20:03 +0200)
Letzte Änderungen:
Landesspezifische Sicherheitshinweise (Kriminalität)

 LANDESSPEZIFISCHER SICHERHEITSHINWEIS
Kriminalität
In Kopenhagen steigt in den Sommermonaten das Risiko von Taschendiebstählen. An beliebten Ausflugszielen und Orten mit
naturgemäß hohen Besucherzahlen, wie z. B. Hauptbahnhof, Rathausplatz, Museen und Wachablösung vor Schloss
Amalienborg, sollten Reisende besonders auf Handtaschen, Geld, Ausweispapiere usw. achten.
Besondere Vorsicht ist im „Freistaat Christiania" und im Stadtteil Nørrebro geboten.
In Christiana verfolgt die dänische Polizei Vorfälle aufgrund der besonderen Situation nur ausnahmsweise. Insbesondere wird
darauf hingewiesen, dass sich die Bewohner von Christiania das Fotografieren ausdrücklich verbitten und Geräte, mit denen
fotografiert wird, ggf. einbehalten werden.
Im Stadtteil Nørrebro kam es in der Vergangenheit nachts des Öfteren zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen
Banden. Auch wenn es sich nicht um gezielte Angriffe auf unbeteiligte Passanten handelte, sollten Reisende hier besonders
aufmerksam sein.
Besondere Sicherheitshinweise für Grönland
Das wechselhafte arktische Extremklima, ausgedehnte unzugängliche Gebiete und eine sehr beschränkte Infrastruktur machen
Such- und Rettungsaktionen außerhalb der Ortschaften an der Westküste Grönlands praktisch unmöglich.
Touristen, die außerhalb geschlossener Ortschaften reisen möchten, sollten sich vor Antritt der Reise mit den damit verbundenen
Risiken vertraut machen. Die Mitnahme von GPS und Satellitentelefon wird empfohlen.
Von Einzelreisen wird dringend abgeraten.
Auch bei Kreuzfahrten besteht aufgrund der oben genannten beschränkten Infrastruktur ein erhöhtes Risiko, beispielsweise bei
einem medizinischen Notfall.
Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine
schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalurlauber werden in der Regel über ihre Reiseveranstalter mit aktuellen
Informationen versorgt.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

 ALLGEMEINE REISEINFORMATIONEN
Grenzkontrollen
Seit Anfang Januar 2016 führt Dänemark wieder stichprobenartige Grenzkontrollen sowohl an der deutsch-dänischen als auch
der dänisch-schwedischen Grenze durch. Dies kann unter Umständen zu Wartezeiten im grenzüberschreitenden Verkehr führen.
Deutschen Staatsangehörigen wird bei Reisen nach Dänemark dringend empfohlen, einen gültigen Personalausweis oder
Reisepass mit sich zu führen. Autofahrern wird darüber hinaus dringend davon abgeraten, Anhalter oder andere ihnen
unbekannte Personen über die Grenze nach Dänemark mitzunehmen, siehe auch Einreisebestimmungen für deutsche
Staatsangehörige.
Grindwaljagd
Vorwiegend in den Sommermonaten finden auf den Färöer-Inseln traditionell Grindwaljagden statt, die gesetzlich strikt
reglementiert sind. Nach der letzten Änderung des Grindwalgesetzes vom 6. Mai 2016 ist der Verstoß gegen die Meldepflicht
einer Grindwalsichtung allein nicht länger strafbewehrt. Personen, die in eine Grindwaljagd eingreifen und sich in diesem
Zusammenhang nicht an die Anweisungen der färöischen Behörden halten, müssen weiterhin mit Geld- oder Haftstrafen
rechnen.
Straßenverkehr
Auf Autobahnen in Dänemark darf bis zu 130 km/h gefahren werden. In vielen Fällen gilt jedoch eine Beschränkung auf 110
km/h. Es gilt auf allen Straßen tagsüber eine Lichtpflicht, so dass stets mit Abblend- oder Tagfahrlicht gefahren werden muss.
Die Promillegrenze beträgt 0,5. Eine Überschreitung dieser Grenzen hat - ebenso wie falsches Parken - hohe Strafen zur Folge.
Führerschein
Der deutsche Führerschein wird anerkannt.
Geld/Kreditkarten
Zahlungsmittel ist die Dänische Krone (DKK). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarte
sind überall möglich.
   Versorgung im Notfall
   Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherung achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach
   Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.

    EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
   Reisedokumente
   Die Einreise nach Dänemark und auf die Färöer ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
   Reisepass: Ja
   Vorläufiger Reisepass: Ja
   Personalausweis: Ja
   Vorläufiger Personalausweis: Ja
   Kinderreisepass: Ja
   Anmerkungen:
   Bei Weiterreisen nach Grönland ist die Mitnahme eines Reisepasses erforderlich, da dieser Teil der Dänischen
   Reichsgemeinschaft nicht Mitglied des Schengenraumes ist.
   Alle Reisedokumente müssen gültig sein.
   Autofahrern wird dringend abgeraten, Anhalter oder andere ihnen unbekannte Personen über die Grenze nach Dänemark
   mitzunehmen. Sofern diese Personen keine Ausweispapiere mit sich führen, die zum legalen Aufenthalt in Dänemark
   berechtigen, wird den Fahrern Menschenschmuggel vorgeworfen und regelmäßig sofortige Untersuchungshaft angeordnet.
   Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon
   vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den
   Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

    BESONDERE ZOLLVORSCHRIFTEN
   Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen
   schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des
   grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
   Ein- und Ausfuhr von Heimtieren
   Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland,
   Großbritannien, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, gilt folgende Regelung:
   Es ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient u. a. dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Ein
   Musterausweis sowie weitergehende Informationen sind beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erhältlich.
   Nähere Informationen zu den Bestimmungen über Haustiere und eine Liste der in Dänemark verbotenen Hunderassen finden
   Sie auf der Webseite der dänischen Vertretungen in Deutschland.
   Besondere Regelungen für die Faröer und für Grönland
   Die kurz- oder mittelfristige Einfuhr von Haustieren auf die Färöer ist nicht gestattet. Die permanente Einfuhr von Haustieren auf
   die Färöer durch Personen, die ihren Wohnsitz dort haben, ist unter bestimmten Umständen erlaubt. Auch für Grönland gelten
   besondere Einfuhrbestimmungen in Bezug auf Haustiere. Weitere Auskünfte erteilt das dänische Ministerium für Umwelt und
   Ernährung Fødevarestyrelsen.
   Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen
   eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
   Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden
   oder dort telefonisch erfragen.

    BESONDERE STRAFRECHTLICHE VORSCHRIFTEN
   Waffen unterliegen grundsätzlich einem Einfuhrverbot. Eine Ausnahme besteht für Jagd- und Sportwaffen sowie für die
   dazugehörige Munition bei einem Aufenthalt von bis zu drei Monaten. Voraussetzung hierfür ist der europäische Waffenpass, in
   dem die betreffende Waffe eingetragen ist, sowie eine Einladung zur Jagd oder zu einem Schießwettbewerb in Dänemark.
   Das Führen von Messern mit einer Klingenlänge über sieben cm ist in der Öffentlichkeit verboten. So sollte man z. B. darauf
   verzichten, an einem dänischen Rastplatz ein Messer bei sich zu tragen, sondern es vorschriftsgemäß im abgeschlossen Wagen
   aufbewahren.
   Anders als in Deutschland sind auch das Führen, der Handel und die Einfuhr von Tränengasspray verboten.
   Bedeckungsverbot im öffentlichen Raum
   Seit dem 1. August 2018 gilt in Dänemark ein Bedeckungsverbot für den öffentlichen Raum. Wird an einem öffentlichen Ort ein
   Kleidungsstück getragen, das das Gesicht verhüllt, kann ein Bußgeld in Höhe von umgerechnet ca. 135 EUR beim ersten
   Verstoß, bis zu 1350 EUR bei wiederholten Verstößen, verhängt werden. Das Verbot gilt nicht für eine Verhüllung des Gesichts,
   die einem legitimen Zweck dient. Die Regelung richtet sich insbesondere gegen muslimische Frauenbekleidung, wie z. B. Burka
   oder Niqab.

    MEDIZINISCHE HINWEISE
   Impfschutz

Einreisebedingungen:                                                                                                      Seite 4 von 9
Dänemark
Es gibt keine Impfvorschriften.
   Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und
   Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de).
   Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggfs. auch gegen Polio
   (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza.
   Als Reiseimpfungen werden ggfs. Impfungen gegen FSME (bei Aufenthalt auf Bornholm) und Hepatitis B, für Grönland
   (Abenteuerreisen) Hepatitis A und Hepatitis B empfohlen.
   Medizinische Versorgung
   Das Versorgungsniveau in Dänemark ist gut bis sehr gut. Dies gilt allerdings nicht für Grönland. Dort ist mit erheblichen
   Einschränkungen zu rechnen.
   Bundesbürger, wie alle anderen EU-Bürger, die sich vorübergehend in Dänemark aufhalten, können nach dem europäischen
   Gemeinschaftsrecht im Krankheitsfall Leistungen nach dänischem Recht in Anspruch nehmen. Als Anspruchsnachweis muss
   eine vor dem Antritt der Reise von der deutschen Krankenkasse auszustellende Europäische Versichertenkarte vorgelegt
   werden.
   Ausführliche Informationen finden sich auf der Internetseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland
   www.dvka.de (z. B. unter Publikationen, Merkblätter „Urlaub im Ausland")
   Ferner erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen.
   Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung
   abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger
   Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken).
   Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
   Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende
   Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
   Die Angaben sind:
       zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
       auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für
       kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
       immer auch abhängig von dem individuellen Verhältnissen der Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische
       Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Einzelfall regelmäßig zu empfehlen;
       trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte
       abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

    LÄNDERINFOS ZU IHREM REISELAND
   Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen
   Beziehungen mit Deutschland.
   Mehr

    WEITERE HINWEISE FÜR IHRE REISE
   Akkordeon

   [col]

   Pass- und Visabestimmungen
   Notwendige Einreisedokumente

     Titel                Pass               Visum                Rückflugticket               Personalausweis/Identitätskarte
                          erforderlich       erforderlich         erforderlich

       Schweiz             Ja/1                Nein                 Nein                        Ja

       Andere EU-          Ja/1                Nein                 Nein                        Ja
       Länder

       Türkei              Ja                  2                    Ja                          Nein

       Österreich          Ja/1                Nein                 Nein                        Ja

       Deutschland         Ja/1                Nein                 Nein                        Ja

   Personalausweise/Identitätskarten
   [1] U. a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können für einen touristischen Aufenthalt
   von bis zu 3 Monaten mit einem bei Einreise noch mindestens 3 Monate gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:

Einreisebedingungen:                                                                                                     Seite 5 von 9
Dänemark
EU-Länder und Schweiz.
   Anmerkung: Dennoch ist es in einigen Fällen ratsam, einen Reisepass mitzuführen, z.B. bei Weiterreise nach Grönland oder auf
   die Färöer, die nicht Mitglieder des Schengener Abkommens sind.

   Reisepassinformationen
   Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger
   ist. Außerdem dürfen die Reisepässe von Nicht-EU-Bürgern nicht älter als zehn Jahre sein. Reisepässe von EU-Bürgern müssen
   während des Aufenthalts gültig sein.

   Anmerkung zum Reisepass
   Dänemark ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen).

   Visainformationen
   Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige folgender Länder für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten:
   (a) EU-Länder und Schweiz.
   (b) [2] Türkische Staatsangehörige mit einem langfristigen Schengen-Visum oder mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung für ein
   EU-Land, das auch ein Schengen-Land ist, oder für die Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Großbritannien.

   Einreise mit Kindern
   Deutsche: Kinderreisepass (bis zum vollendeten 12. Lebensjahr) Ab 13 Jahren Personalausweis oder eigener Reisepass.
   Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.

   Schweizer: Identitätskarte oder Reisepass.

   Türken: Eigener Reisepass.

   Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
   Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument
   (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
   Achtung: Minderjährige sollten die Einverständniserklärung von nicht mitreisenden Elternteilen / Sorgeberechtigten vorlegen
   können.

   Einreise mit Haustieren
   Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen EU-Heimtierausweis
   (pet pass), der nur von dazu ermächtigten Tierärzten ausgestellt werden kann, und müssen als Kennung einen implantierten
   Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine
   gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschränkt. Heimtiere unter 4
   Monate sind von der Impfpflicht gegen Tollwut ausgenommen.

   Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende
   zusätzliche Vorschrift:
   Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der
   Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden. Ausnahme: Die 3-Monatsfrist gilt
   nicht für Heimtiere aus dessen EU-Heimtierausweis hervorgeht, dass die Blutentnahme durchgeführt wurde bevor dieses Tier das
   Gebiet der Gemeinschaft verlassen hat und dass bei der Blutanalyse genügend Antikörper auf Tollwut nachgewiesen worden
   sind.

   Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco,
   Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis, der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die
   Einfuhr benutzt werden.
   Der kurz- oder mittelfristige Import von Hunden, Katzen und Frettchen auf die Faröer Inseln ist verboten. Nur Personen, die
   ihren permanenten Wohnsitz auf den Faröer Inseln haben, dürfen unter bestimmten Umständen Haustiere einführen.
   Einfuhrgenehmigungen für Grönland werden sehr restriktiv behandelt.
   Anmerkung: Vögel aus Ländern, die von der Vogelgrippe betroffen sind, dürfen nicht eingeführt werden.
   Hinweis: Hunde der Rassen
   Pit Bull Terrier,
   Tosa Inu,
   American Staffordshire Terrier,
   Fila Brasileiro,
   Dogo Argentino (argentinische Dogge),
   American Bulldog,
   Boerboel,
   Kangal,
   Zentralasiatischer Owtscharka,

Einreisebedingungen:                                                                                                     Seite 6 von 9
Dänemark
Kaukasischer Owtscharka,
   Südrussischer Owtscharka,
   Tornjak,
   Šarplaninac sowie Hunde aus Kreuzungen mit diesen Rassen und einige neuere Hunderassen aus Osteuropa dürfen nicht nach
   Dänemark verbracht werden, wenn diese nach dem 17. März 2010 angeschafft wurden (Ausnahmen: Pit Bull Terrier und Tosa
   Inu dürfen in keinem Fall nach Dänemark verbracht werden). Des Weiteren besteht Leinenpflicht für alle Hunde ganzjährig in
   Wäldern und von April bis September an Stränden.
   Hinweis: Hunde (außer Blindenhunde) dürfen dänische Restaurants nicht betreten.

   Bearbeitungsdauer
   Kurzfristiger Aufenthalt: ca. 5-12 Arbeitstage. Maximal 15 Tage.
   Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.

   Gültigkeit
   Unterschiedlich, je nach Visaart und Nationalität.

   Transit
   Transitpassagiere, die aus einem Nicht-Schengenland am selben Tag in ein anderes Nicht-Schengenland weiterreisen, über
   gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Flughafentransitvisum.
   Ausgenommen sind Staatsbürger einiger Länder, die auf jeden Fall ein Transitvisum benötigen. Weitere Auskünfte erteilen die
   zuständigen konsularischen Vertretungen.

   Visaarten und Kosten
   Einreise-, Transitvisum.

   Kosten
   Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft.
   Schengen-Visum: 60 €.

   Antrag erforderlich
   Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen
   konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen).
   Schengen-Visum:
   (a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist, sowie Kopien der
   ersten vier Seiten des Reisepasses.
   (b) Ggf. alle Dokumente (im Original), die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und
   Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z.
   B. Hotelreservierung) rechtfertigen.
   (c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für
   Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer
   Kostenübernahmeverpflichtung.
   (d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die
   Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden
   gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat
   abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat
   tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des
   Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.
   (e) Gebühr.
   (f) 2 biometrische Passfotos.
   (g) 1 ausgefülltes Antragsformular.

   [col]

   Geld
   Geldwechsel
   Fremdwährungen können in Banken und Wechselstuben getauscht werden, allerdings können Banken das Einwechseln von
   großen ausländischen Banknoten ablehnen. Unabhängig von der Höhe des Betrages wird eine Wechselgebühr erhoben. Es
   gibt zahlreiche Geldautomaten, an denen mit EC/Maestro-, Master-, Cirrus-, Spar- und Visacard Bargeld in der Landeswährung
   abgehoben werden kann.

   Währung
   1 Dänische Krone = 100 Øre. Währungskürzel: dkr, DKK (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 1000, 500, 200, 100 und

Einreisebedingungen:                                                                                                  Seite 7 von 9
Dänemark
50 dkr, Münzen in den Nennbeträgen 20, 10, 5, 2 und 1 dkr sowie 50 Øre.

   Devisenbestimmungen
   Für Reisende innerhalb und außerhalb der EU bestehen keine Beschränkungen für die Einfuhr oder Ausfuhr von Landes- und
   Fremdwährungen. Deklarationspflicht von Barmitteln ab 10.000 € (auch Reiseschecks, anderen Währungen oder auf Dritte
   ausgestellte Schecks).

   Kreditkarten
   Mastercard, American Express, Diners Club, Visa und alle anderen gängigen Kreditkarten werden angenommen. Einzelheiten
   vom Aussteller der betreffenden Kreditkarten. Kreditkarten werden von allen Geldinstituten sowie vielen Hotels, Restaurants und
   größeren Geschäften akzeptiert.

   Reiseschecks
   Können in allen Banken und den meisten Hotels umgetauscht werden. Die meisten Restaurants und größere Geschäfte nehmen
   ebenfalls Reiseschecks an.

   Öffnungszeiten der Bank
   Mo-Mi und Fr 09.30-16.00/17.00 Uhr, Do 09.30-18.00 Uhr. Einige Banken in Kopenhagen haben Mo-Fr von 09.30-17.00 Uhr
   geöffnet. Manche Wechselstuben haben bis Mitternacht geöffnet.

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   Zollfrei Einkaufen
   Überblick
   Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei nach Dänemark von Personen ab 17 Jahren eingeführt
   werden:
   200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak;
   1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 22% oder 2 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22% oder
   Schaumwein;
   4 l Tafelwein;
   16 l Bier;
   Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von umgerechnet 430 € (ca. 3.250 dkr, Flug- und Seereisen) bzw. 300 €
   (ca. 2.250 dkr, Reisen mit der Bahn/dem Auto); Kinder unter 15 Jahren generell 175 € (1.300 dkr).

   Verbotene Importe
   Frische, unbearbeitete Lebensmittel dürfen nicht eingeführt werden.
   Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern
   (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).

   [col]

    HINWEISE ZU EINREISE- UND GESUNDHEITSPOLIZEILICHEN INFORMATIONEN
   Bitte beachten Sie, dass die vorstehenden Informationen lediglich allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des
   Bestimmungslandes sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten zum Gegenstand haben, die zudem Änderungen unterliegen
   können. Über weitere für Sie und Ihre Mitreisenden maßgebliche Einreise- und Gesundheitsbestimmungen sowie deren aktuellen
   Stand bis zu Ihrer Abreise informieren Sie sich bitte bei Ihrer Vertriebsstelle, auf www.tui.com/einreisebestimmungen oder bei den
   für Sie zuständigen Botschaften/Konsulaten.

   Die Informationen zu den Pass- und Visumerfordernissen veröffentlichen wir mit freundlicher Genehmigung von Columbus Travel
   Media.

   [col]

    QUELLENANGABEN
   [20670] Dänemark - Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt - Stand - 04.10.2018 (Unverändert gültig seit:
   02.10.2018)
   Haftungsausschluss
   Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig
Einreisebedingungen:                                                                                                      Seite 8 von 9
Dänemark
eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für
   eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch
   ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere
   Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem
   jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen
   diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
   Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie
   einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung,
   abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende
   Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

   [col] Der Reiseführer - Columbus Travel Media Ltd. - Stand - 04.10.2018 (Unverändert gültig seit: 02.10.2018)
   Information
   Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger werden mit freundlicher Genehmigung von
   Columbus Travel Media veröffentlicht. Alle Angaben ohne Gewähr.

Einreisebedingungen:                                                                                                   Seite 9 von 9
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